für die Anpassung von Gasgeräten bei der L-/H-Gasumstellung nach DVGW-Arbeitsblatt G 676-B1

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1 Organisation & Management Für die Marktraumumstellung ist qualifiziertes, erfahrenes und zuverlässiges Fachpersonal vonnöten. Quelle: Intelligent heizen/vdz Zertifizierung von Fachunternehmen für die Anpassung von Gasgeräten bei der L-/H-Gasumstellung nach DVGW-Arbeitsblatt G 676-B1 Die Förderung von L-Gas aus deutschen und niederländischen Quellen ist stark rückläufig. Bis 2030 müssen die betroffenen Marktraumgebiete daher von L- auf H-Gas umgestellt werden. Eine wichtige Rolle bei den Anpassungsarbeiten übernehmen die zertifizierten Fachunternehmen nach DVGW-Arbeitsblatt G 676-B1. Das Zertifikat ist ein zuverlässiger Nachweis der Qualifikation und die präqualifizierten Firmen verpflichten sich, dauerhaft die Zertifizierungskriterien einzuhalten. Ein wichtiges Kriterium bleibt der Nachweis von qualifiziertem, erfahrenem und zuverlässigem Fachpersonal. Eben dieses stellt auf dem Weg zur Zertifizierung aber auch eine Hürde dar. Die L-/H-Gasumstellung hat Fahrt aufgenommen und die Anpassungsunternehmen müssen nun in der Praxis beweisen, dass sie den an sie gestellten Anforderungen gewachsen sind. von: Ingo Dübbel (DVGW CERT GmbH) 40

2 Stellt der Betreiber eines Gasversorgungsnetzes die in seinem Netz einzuhaltende Gasbeschaffenheit aufgrund eines vom marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber oder Marktgebietsverantwortlichen veranlassten und netztechnisch erforderlichen Umstellungsprozesses dauerhaft von L-Gas auf H-Gas um, hat er nach 19a EnWG [1] die notwendigen technischen Anpassungen der Netzanschlüsse, Kundenanlagen und Verbrauchsgeräte vorzunehmen. Zur Durchführung der Arbeiten sollten vom Netzbetreiber nur Unternehmen beauftragt werden, die die erforderliche Qualifikation und Zuverlässigkeit nachweisen können. Gerade bei der Marktraumumstellung wird das Zertifikat der DVGW CERT GmbH stark nachgefragt. Die Randbedingungen sind jedoch schwierig, da die Branche vor einem Neuaufbau in diesem Segment steht. Seit den letzten großen Gasumstellungen war die Anzahl der zertifizierten Anpassungsunternehmen kontinuierlich zurückgegangen, es blieb letztlich nur eine Firma übrig. Dementsprechend hat sich auch die Anzahl der Fachkräfte in diesem Bereich stark rückläufig entwickelt mit der Folge, dass bei Bekanntgabe der Drosselung der L-Gasproduktion nur unzureichende Firmen- und Personalkapazitäten für den zukünftigen Bedarf vorhanden waren. Es stehen nur wenige Spezialisten mit Erfahrung zur Verfügung, da sie viele Jahre kaum benötigt wurden. Es müssen Kompetenzen aufgebaut und die sachlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden, um eine termingerechte Anpassung der Gasgeräte mit einem hohen Qualitätsstandard nach einem strikten Zeitplan zu erledigen. Viele Anbieter müssen sich in diesem Teilbereich erst noch qualifizieren. Andererseits laufen jetzt bereits viele Ausschreibungen. Das DVGW-Zertifikat ist fast ausnahmslos Bedingung, um am Wettbewerb teilzunehmen. Damit stehen die Anbieter unter Druck, eine Zertifizierung in einem Fachbereich zu erwerben, der sich wieder im Aufbau befindet. Auch sind die notwendigen Investitionen zu diesem Zeitpunkt aus wirtschaftlichen Gründen schwer darstellbar, da die Marktraumumstellung sich in den meisten Versorgungsgebieten allenfalls in der Planungsphase befindet. Das DVGW-Zertifikat für Fachunternehmen stellt eine Möglichkeit dar, seine unabhängig geprüfte Fachkompetenz einschließlich der personellen und technischen Ausstattung sowie eine geeignete organisatorische Aufstellung gegenüber Auftraggebern nachzuweisen. Sie vereinfacht zudem die Teilnahme an Ausschreibungen. Die Zeit bis zum Ausführungsbeginn muss überbrückt werden, möglicherweise mehrere Jahre lang, ohne dass der Kostendruck das Unternehmen zu sehr belastet. Dementsprechend werden notwendige Investitionen zur Bereitstellung der personellen und sachlichen Ressourcen meist zurückgestellt und sollen erst nach der Zertifizierung erfolgen. Wie zuverlässig und aussagekräftig kann eine Zertifizierung unter diesen Vorzeichen sein? Definitionsgemäß sollte die Zertifizierung solchen Firmen vorbehalten sein, die sich bereits bewährt haben, über Referenzen und qualifiziertes Personal verfügen, ein funktionierendes Managementsystem implementiert haben und alle Vorgaben und Anforderungen erfolgreich in die Praxis umsetzen. Verantwortliche Fachleute müssen nachweisen, dass das Personal fachkundig angeleitet und beaufsichtigt wird. Sie werden von Baustellenleitern unterstützt. Wenn ein ganzer Fachbereich quasi vor dem Neuanfang steht, kann mangels Praxis im Rahmen der Zertifizierung jedoch nur bewertet werden, ob Vertrauen auf die Qualitätsfähigkeit des Antragstellers besteht. Dieser Weg ist durch verschiedene Bestimmungen des zutreffenden DVGW-Regelwerks abgedeckt. Als Mindestkriterium für eine Zertifizierung müssen der verantwortliche Fachmann, die gerätetechnische Ausstattung für einen Mitarbeiter, das Regelwerk und technische Unterlagen sowie ein betriebliches Managementsystem und das Konzept für eine schlüssige Dokumentation der Arbeitsergebnisse nachgewiesen werden. Referenzen sind zunächst verzichtbar, da die ordnungsgemäße Umsetzung des dargelegten Modells mangels Aufträgen oft nicht möglich ist. Viele Firmen weisen bei Personal und Gerätetechnik nur eine Minimalausstattung nach, teilweise werden Einpersonenbetriebe zertifiziert. Es soll erst investiert werden, wenn die Ausführung von Aufträgen unmittelbar bevorsteht, da sonst kurzfristig kein Rückfluss der Investition zu erwarten ist. Für jeden Arbeitsplatz sind Schulungsmaßnahmen und Gerätetechnik jeweils im Wert von mehreren tausend Euro notwendig. Auffällig ist, dass zurzeit verstärkt Anträge auf Zertifizierung von Firmen mit nur sehr wenigen Fachkräften für die Marktraumumstellung gestellt werden; die durchschnittliche von den Unternehmen beim Zertifizierungsprozess angegebene Mitarbeiterzahl beträgt zurzeit 7,7 bei einer bekannten Gesamtanzahl von 139 Fachkräften in 18 Unternehmen (Stand Juni 2016). Die Verteilung der Mitarbeiter auf die Firmen kann Abbildung 1 entnommen werden. Im Ergebnis ist auch die mögliche Umbauleistung der Firmen entsprechend gering und kann derzeit den ab 2019 prognostizierten Bedarf noch nicht decken. Im Sinne der Netzbetreiber wurde entschieden, einen Beitrag zur Transparenz bei der Anpassungskapazität der Firmen zu leisten, hierzu wird die Anzahl der Mitarbeiter für die Anpassung im Zertifikat angegeben. Aktuell ist ein verstärkter Wettbewerb um die Fachkräfte zu beobachten, dies führt aber nicht zu einer Verbesserung der Personalsituation in der Branche. Die hohen Anpassungsleistungen mit bis Gasgeräten pro Jahr werden voraussichtlich erst ab 2020 benötigt, das Zeitfenster muss jetzt für die Personalentwicklung und den Aufbau von Kompetenz genutzt werden. Hier sei 41

3 Organisation & Management bis 2 MA bis 10 MA bis 20 MA MA Abb. 1: Anzahl der Firmen nach Zahl der angegebenen Fachkräfte für L-/H-Gasumstellung (Stand: 6/2016) auf die im Netzentwicklungsplan 2015 angegebene sehr starke Erhöhung der Anpassungsleistung von 2016 mit geschätzten Gasgeräten auf 2017 mit geschätzten Gasgeräten verwiesen, was dem Faktor 8 entspricht [2]. Dies stellt bereits große Anforderungen an die Ausbildung der Fachmonteure. Die Interessenten für eine Zertifizierung bringen die unterschiedlichsten Voraussetzungen mit. Grundsätzlich können auch Dienstleister aus benachbarten Gebieten der Gasverwendung zertifiziert werden. Spezifische Fachkenntnisse aus der Gasgerätetechnik sind aber unerlässlich. Die DVGW CERT GmbH ist mit vielen Anfragen und Anträgen konfrontiert, bei denen die Sachkunde nicht ausreichend belegt ist. Das DVGW-Arbeitsblatt G 676- B1 1. Beiblatt zum Arbeitsblatt G 676 Qualifikationskriterien für Umbau-, Anpassungs-, Kontrollfirmen und Projektmanagement (Engineeringfirmen) [3] und das Zertifizierungsprogramm enthalten durch den Verzicht auf einschlägige Referenzen bei der Anpassung von Gasgeräten schon eine Erleichterung. Eine weitere Absenkung des Qualitätsniveaus und die Zulassung von Firmen unter Ausnutzung eines großzügigen Ermessensspielraums bei der Auslegung der Zertifizierungsanforderungen würde den Sicherheitsinteressen der Branche widersprechen und wird daher nicht mitgetragen. Das DVGW-Arbeitsblatt G 676-B1 bildet die Grundlage für die Zertifizierung von Fachunternehmen für Anpassungsarbeiten, die Arbeiten selbst sind im DVGW-Arbeitsblatt G 680 Umstellung und Anpassung von Gasgeräten [4], die Qualitätskontrolle im DVGW- Merkblatt G 695 Qualitätskontrolle von Umstell- und Anpassungsmaßnahmen bei Gasgeräten [5] beschrieben. Daraus entwickeln sich alle Kriterien für eine Bewertung der Unternehmen und der Fragenkatalog zu den Fachthemen in der Zertifizierung. Das Zertifizierungsverfahren und die Vertragsbedingungen sind in der Geschäftsordnung für Fachunternehmen der DVGW CERT GmbH definiert. Die Zertifizierungen folgen, unabhängig von der jeweiligen Fachsparte, einem einheitlichen Ablauf. Alle wesentlichen Zertifizierungsanforderungen und -bedingungen sind in den Antragspaketen enthalten, die frei zugänglich heruntergeladen werden können. Es gibt verfahrensspezifische Anforderungen an die nach DVGW-Arbeitsblatt G 676-B1 zu zertifizierenden Unternehmen. Zunächst müssen die Tätigkeitsfelder bestimmt werden. Es ist die Einteilung in die Gruppen A Ausführung von Umstell- und Anpassungsarbeiten, B Kontrolle der Umstell- und Anpassungsarbeiten und C Projektmanagement (Engineeringfirmen) vorzunehmen. Dabei kann jede Gruppe einzeln oder in einer beliebigen Kombination zertifiziert werden, doch bei Quelle: DVGW CERT GmbH Ausschreibung und Beauftragung der Anpassungsarbeiten sind die weiteren Bedingungen des Regelwerks zu beachten. So dürfen die Arbeiten nach Gruppe A Umbauarbeiten und die Qualitätskontrolle nach Gruppe B nicht in einer Hand liegen. Zudem ist ein sogenannter verantwortlicher Fachmann zu benennen, der die im DVGW-Arbeitsblatt G 676-B1 genannte Qualifikation nachzuweisen hat. Verantwortlicher Fachmann Ein Kriterium für den verantwortlichen Fachmann bildet die ausreichende Facherfahrung auf dem Gebiet der Umstell-, Anpassungs- und/oder Kontrollarbeiten von Gasgeräten. Da in der jüngeren Vergangenheit wenig Anpassungsarbeiten ausgeführt wurden und die Anzahl der erfahrenen Fachleute überschaubar ist, würde dies den Personenkreis und damit die Anzahl der Zertifizierungen jedoch erheblich einschränken. Dementsprechend ist eine Klausel in das DVGW-Arbeitsblatt G 676-B1 aufgenommen worden, dass an Stelle eines Tätigkeitsnachweises die Eignungen eines möglichen Fachmannes in einem obligatorischen Fachgespräch mit Experten der DVGW CERT GmbH besonders geprüft werden kann. Diese Ausnahmebestimmung entbindet aber nicht von der Forderung, dass ein Fachmann die im Arbeitsblatt genannte Ausbildung sowie ausreichende (mindestens dreijährige) Erfahrung im Umgang mit Gasgeräten, vornehmlich bei der Instandhaltung oder der Instandsetzung, nachweisen muss. Die zweite Bedingung der Ausnahmeregel ist, dass der Fachmann innerhalb eines Jahres nach Zertifikaterteilung Erfahrung bei der Anpassung von Gasgeräten nachzuweisen hat. Es wurde entschieden, dass dieser Punkt durch eine zusätzliche Überprüfung vor Ort begutachtet wird. Sollte bei dieser Überprüfung nach einem Jahr festgestellt werden, dass mangels Auftrag keine Arbeiten im Zertifizierungsbereich ausgeführt wurden, werden Ersatzprüfungen vorgenommen. Diese müssen vor allem ergeben, dass die fehlende Facherfahrung durch ausreichende 42

4 Schulungsmaßnahmen kompensiert wurde, um die Kompetenz des gesamten Personals für Anpassungsarbeiten aufrechtzuerhalten. Die DVGW CERT GmbH wird in diesem Fall verstärkt die Schulungspläne und deren wirksame Umsetzung bewerten und eine erneute Prüfung nach Jahresfrist festlegen. Fachpersonal Anpassungsmonteure und Baustellenleiter Die Qualität der Anpassungsarbeiten wird maßgeblich von den ausführenden Fachkräften und deren Aufsicht bestimmt. Verschiedene Anbieter bieten Grundlagenschulungen zum Thema an, u. a. das DVGW-Berufsbildungswerk und das Bildungswerk des Gas- und Wärme-Instituts. Zudem gibt es gerätespezifische Lehrgänge von den meisten großen Geräteherstellern. Erworbenes Fachwissen und Fähigkeiten müssen durch Praxis gefestigt werden, um die notwendige Sicherheit bei der Ausführung der Arbeiten zu erzielen. Auswahl, Qualifikation und Kontrolle der Mitarbeiter müssen schriftlich geregelt und die Dokumentation vollständig, schlüssig und nachvollziehbar sein. Die Zertifizierungsstelle prüft nur, ob dafür geeignete Instrumente zur Verfügung stehen, Benennung und Einsatz qualifizierter Fachkräfte verbleiben in der Verantwortung des Arbeitgebers. Nach DVGW-Arbeitsblatt G 676-B1 besteht die Anforderung an das zertifizierte Unternehmen, dass die Arbeiten am Gasgerät nur zuverlässigem und speziell für Umbau- und Anpassungsarbeiten geschul- tem Personal zu übertragen sind. Zurzeit ist ein DVGW-Regelwerk zur Festlegung des Schulungsbedarfs für Anpassungsmonteure in Vorbereitung und wird voraussichtlich in Kürze unter der Nummer DVGW G 106 veröffentlicht. Nachdem dieses Blatt in Kraft getreten ist, werden die darin enthaltenen Festlegungen als verbindliche Zertifizierungsanforderungen übernommen. Entsprechend DVGW-Arbeitsblatt G 676-B1, Kap , verpflichten sich die Unternehmen schriftlich, einen ausgebildeten und erfahrenen Fachmann als Baustellenleiter oder Aufsichtsperson einzusetzen. Die Funktion des Baustellenleiters kann in Personalunion vom im Zertifikat eingetragenen verantwortlichen Fachmann ausgeübt werden. In Abhängigkeit der Größe des Unternehmens, der Anzahl der Umstellbezirke und deren Entfernung zueinander müssen weitere Baustellenleiter zur Verfügung stehen. Die DVGW CERT GmbH prüft im Rahmen der Zertifizierung die Plausibilität der Anzahl der Baustellenleiter. Als Baustellenleiter können auch besonders qualifizierte und erfahrene sowie zuverlässige Anpassungsmonteure ausgewählt werden. Eine schriftliche Benennung durch den Arbeitgeber sowie eine Aufgabenbeschreibung einschließlich der Definition der Zuständigkeiten und Befugnisse müssen vorliegen. Die Anzahl der Mitarbeiter für die Anpassung wird im Zertifikat nach DVGW-Arbeitsblatt G 676-B1 angege- ben. Sollte sich die Anzahl der Mitarbeiter zwischenzeitlich geändert haben und wünscht der Zertifikatsinhaber eine Aktualisierung der Angabe, so sind geeignete Unterlagen, wie Mitarbeiterlisten, Dokumentation der Qualifikation, Facherfahrung und Anstellungsverträge oder gleichwertige Nachweise vorzulegen. Gerätetechnische Ausstattung Dem Personal ist eine geeignete gerätetechnische Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Eine Musterliste der Werkzeuge ist im Antragspaket zur Zertifizierung enthalten. Qualitätsmanagementsystem Neben der personellen und gerätetechnischen Ausstattung muss ein betriebliches Managementsystem nachgewiesen werden: Aufbau- und Ablauforganisation Aus- und Weiterbildung des Personals Bereitstellung und Instandhaltung der gerätetechnischen Ausstattung Personaleinsatzplanung Qualitätssicherung bei der Beschaffung von Material für die Anpassung der Gasgeräte Qualitätskontrolle der Arbeiten Überwachung des Personals Maßnahmen zur Überprüfung von externen Spezialisten und Subunternehmen Umbau- und Anpassungsanweisungen der Hersteller 43

5 Organisation & Management Installations- und Instandhaltungsanleitungen sowie Bedienungsanleitungen der Gasgeräte aktuelles Gasgeräteinformationssystem (z. B. DVGW-Anpassungsdatenbank) Insbesondere ist eine aussagekräftige Projektdokumentation von den Engineeringfirmen zu erstellen und die Anpassungs- und Kontrollarbeiten sind ordnungsgemäß und nachvollziehbar zu dokumentieren. Gasgeräteinformationssystem Im Sinne des wirtschaftlichen Handelns sollte eine Anpassungsdatenbank für alle beim Gerätebetreiber vorgefundenen Gasgeräte mit den Informationen zum Umbau zentral unterhalten werden. Zur Nutzung dieser Datenbank ist entsprechende Anwendungssoftware vorzusehen, für die es auf dem Markt unterschiedliche Anbieter gibt. Die Rechte und die zentrale Pflege der DVGW-Anpassungsdatenbank liegen bei der DVGW Service & Consult GmbH. Alle betroffenen Kreise sind aufgefordert, an dieser Gemeinschaftsaufgabe mitzuwirken, um fortwährend eine aktuelle und vollständige Datenbank zu gewährleisten. Die Zertifikatsinhaber verpflichten sich Die Zertifikatsdaten müssen stets aktuell gehalten werden. Sollten sich wichtige Änderungen ergeben, so ist die DVGW CERT GmbH vom zertifizierten Unternehmen eigenständig zu benachrichtigen, gegebenenfalls muss ein Änderungsantrag gestellt werden. Steht dem Zertifikatsinhaber der verantwortliche Fachmann nicht mehr zur Verfügung, z. B. wegen Kündigung, ist die Zertifizierungsstelle binnen 14 Tagen zu informieren. Das Zertifikat bleibt unter diesen Umständen zunächst gültig, jedoch ist innerhalb von drei Monaten der Antrag auf Wechsel mit einer anderen, nachweislich gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 676-B1 quagemäß DVGW-Arbeitsblatt G 676-B1, sich mit der DVGW Service & Consult GmbH wegen der Pflege der Anpassungsdatenbank auszutauschen, um sie auf den aktuellen Stand durch Einbringen fehlender Gasgeräte zu halten. Hierzu ist eine entsprechende Schnittstelle in der DVGW-Anpassungsdatenbank implementiert, die auch von der verwendeten Software unterstützt werden sollte. Projektmanagement (Engineeringfirmen) Für Projektmanagementunternehmen gemäß der Definition der Gruppe C gelten die bereits genannten Kriterien für den verantwortlichen Fachmann ebenfalls. Es gehen viele Anfragen von Ingenieuren ein, die eine dreijährige aufgabenbezogene Praxis nicht nachweisen können und dies mit guten theoretischen Kenntnissen kompensieren wollen. Solche Anfragen müssen auch für das Projektmanagement abschlägig beantwortet werden, da sie nicht regelkonform sind. Das Projektmanagement geht über die Organisation der Arbeiten weit hinaus, es sind umfangreiche Detailfragen zu klären, Lösungsansätze zu entwickeln, Einzelfallentscheidungen zu treffen und Vorgaben zu machen. Vorprüfung Unternehmen stellt Antrag zur Zertifizierung bei der DVGW CERT GmbH Antragsprüfung durch DVGW CERT GmbH Antragsannahme Dokumentenprüfung fachliche Prüfung der eingereichten Unterlagen auf Plausibilität und Vollständigkeit evtl. Nachforderungen fehlender Unterlagen Experten werden beauftragt Vor-Ort-Begutachtung Fachgespräch mit dem verantwortlichen Fachmann Überprüfung des betrieblichen Managementsystems Firmenüberprüfung (Regelwerke, Ausrüstung etc.) Zertifizierungsentscheidung Auswertung der Antragsunterlagen sowie der Berichte und Empfehlungen der Experten DVGW CERT GmbH trifft Entscheidung über Zertifizierung schriftliche Benachrichtigung an den Kunden Abb. 2: Ablauf einer DVGW-Zertifizierung von Fachunternehmen Quelle: DVGW CERT GmbH Prüfung eines Zertifizierungsantrags und Zertifikatserteilung Im Rahmen der Zertifizierung werden in der Regel zwei Auditoren, sogenannte DVGW-Experten, mit den Fachprüfungen im Unternehmen vor Ort beauftragt (Abb. 2). Es sind Fachgespräche mit den verantwortlichen Fachleuten mittels eines Leitfadens durchzuführen, in dem die Fachkompetenz bei Anpassungsarbeiten, in der Gruppe C einschließlich des Projektmanagements, geprüft wird. Die Fachkräfte unterhalb der verantwortlichen Fachleute werden nicht in die Gespräche einbezogen, hier reicht die Dokumentenprüfung der Personalqualifikation. Darüber hinaus werden die weitergehenden sachlichen Voraussetzungen begutachtet. Die DVGW-Experten dokumentieren alle Prüfungen und führen eine abschließende Bewertung durch, ob das Unternehmen zertifizierungsfähig ist. Die endgültige Entscheidung über die Zertifizierung wird nach dem Vier-Augen-Prinzip durch die Fachzertifizierer getroffen. Sind alle Bedingungen vom Antragsteller erfüllt, werden die Zertifikate in der Regel mit einer Geltungsdauer von fünf Jahren ausgestellt. Während der Laufzeit wird mindestens eine Überwachung beim Zertifikatinhaber durchgeführt. Alle gültigen Zertifikate sind im Internet veröffentlicht. Änderung eines Zertifikats 44

6 der Business Case positiv ausfällt. Die L-/H-Gas-Marktraumumstellung bildet eine gemeinschaftliche Aufgabe, die ein partnerschaftliches Verhältnis der Marktteilnehmer bedingt. Das DVGW-Zertifikat nach DVGW- Arbeitsblatt G 676-B1 verschafft den Dienstleistern einen einfacheren Zugang zu einem interessanten Markt (Abb. 3). Dies sollte jedoch keinen Selbstzweck bilden, sondern die Verpflichtung zu Qualität, regelkonformem Arbeiten und ordnungsgemäßer Dokumentation der Arbeitsergebnisse beinhalten. Dazu müssen eine geeignete Struktur der Unternehmen und ausreichend qualifiziertes Personal vorgehalten werden. Die DVGW CERT GmbH begleitet Interessen auf dem Weg zur Zertifizierung. Die Antragsunterlagen, Geschäftsordnung, Entgeltliste und weitere Informationen stehen im Internet unter zur Verfügung oder werden auf Anfrage zugesendet. W Abb. 3: Muster eines Zertifikates Quelle: DVGW Cert GmbH Literatur [1] Energiewirtschaftsgesetz EnWG [2] Netzentwicklungsplan Gas 2015 [3] DVGW-Arbeitsblatt G 676-B1: 1. Beiblatt zum Arbeitsblatt G Qualifikationskriterien für Umbau-, Anpassungs-, Kontrollfirmen und Projektmanagement (Engineeringfirmen). [4] DVGW-Arbeitsblatt G 680: Umstellung und Anpassung von Gasgeräten. [5] DVGW-Merkblatt G 695: Qualitätskontrolle von Umstellund Anpassungsmaßnahmen bei Gasgeräten lifizierten Person zu stellen. Das Antragsverfahren muss binnen sechs Monaten nach Ausscheiden des ursprünglichen Stelleninhabers abgeschlossen sein, andernfalls erlischt das Zertifikat. Im Sinne eines partnerschaftlichen Verhältnisses sollten die Auftraggeber (Netzbetreiber) über die Situation informiert und weitergehende Maßnahmen sowie eine Vertretungsregelung vereinbart werden. Die Zertifizierung unterstützt die Auftraggeber anhand einer definierten Prüfung bei der Auswahl qualifizierter Dienstleister. Es wird die Qualitätsfähigkeit bescheinigt, nicht aber, dass das Unternehmen in allen Belangen die Anforderungen des individuellen Auftrags erfüllt. Die Überwachung der Arbeiten und Einhaltung der vertraglichen und rechtlichen Bestimmungen sowie des Regelwerks obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber muss sorgfältig prüfen, ob und wie der ausgewählte Dienstleister die notwendigen Ressourcen bereitstellen kann. Fazit Die Branche der Anpassungsunternehmen steht vor großen Herausforderungen. Ressourcen müssen aufgebaut und Qualifizierungsmaßnahmen veranlasst werden. Die notwendigen Investitionen sind nur vertretbar, wenn Der Autor Ingo Dübbel ist Teamleiter in der DVGW CERT GmbH und zuständig für die Zertifizierungsprogramme in den Bereichen Anlagentechnik und Personen (u. a. Sachverständige und KKS-Personal). Kontakt: Ingo Dübbel DVGW CERT GmbH Josef-Wirmer-Str Bonn Tel.: duebbel@dvgw-cert.com Internet: 45

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