Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege. Bericht und Planung

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1 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Bericht und Planung

2 Vorwort Die gesellschaftlichen Entwicklungen der vergangenen Jahre erfordern eine erhöhte Flexibilität der Menschen im Landkreis Osnabrück. Damit Eltern diese Flexibilität ermöglicht wird, gibt es auch immer größere Anforderungen an die Kinderbetreuung. Die Bedarfsplanung zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege des Landkreises Osnabrück berücksichtigt die sich verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Forderung nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der demografische Wandel, Aspekte der frühkindlichen Bildung und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sind dabei als wesentliche Aspekte zu nennen. Weiterhin wird die Bedarfsplanung durch rechtliche Vorgaben vor immer neue Herausforderungen gestellt. Die mit diesem Bericht vorgelegte Bedarfsplanung nimmt daher insbesondere die notwendigen Entwicklungen rund um den Bereich des Ausbaus der Betreuung der unter Dreijährigen in den Fokus. Der seit dem geltende Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege ab Vollendung des ersten Lebensjahres konnte landkreisweit erfüllt werden. Für die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden im Landkreis Osnabrück sind und bleiben die Vorgaben zur Schaffung von ausreichend Betreuungsplätzen für unter Dreijährige eine große Herausforderung. Entscheidend bei der Schaffung des Angebotes ist dabei der tatsächliche Bedarf. Für den Landkreis Osnabrück wird nach derzeitiger Schätzung die durchschnittliche Bedarfsquote für institutionelle Angebote von derzeit 29,92 % auf bis zu 35 % im Kindergartenjahr 2014/2015 steigen. Dies entspricht bei Kindern über Plätzen, die im Jahr 2014 benötigt werden, um den Gesamtbedarf zu decken. Dieser Bericht macht deutlich, dass sich die Betreuungssituation für Kinder unter 3 Jahren im Landkreis Osnabrück innerhalb der letzten drei Jahre erheblich verbessert hat und in den künftigen Jahren noch weiter verbessern wird. Neben der Betrachtung der quantitativen Versorgung in allen relevanten Altersgruppen werden auch inhaltliche Themen weiterentwickelt und in diesem Bericht berücksichtigt. Dabei geht es unter anderem um die Einrichtung von Familienzentren im Landkreis Osnabrück, die Sprachförderung und -bildung sowie die integrative Betreuung. In den nächsten Jahren wird der Landkreis Osnabrück das Ziel, eine an den örtlichen Gegebenheiten angepasste exzellente Bildungslandschaft im frühkindlichen Bereich aufzubauen, weiter verfolgen. Fast alle der 147 Kindertagesstätten im Landkreis Osnabrück befinden sich bereits auf dem Weg zu einer Qualitätsentwicklung durch ein strukturiertes Qualitätsmanagementverfahren. Insgesamt weisen die vorliegenden Planungsdaten für den Landkreis Osnabrück eine Angebotssituation aus, die bestehende Bedarfe abdeckt. Der Bericht zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege des Landkreises Osnabrück bietet somit eine gute Grundlage für weitere örtliche Beratungen und Entscheidungen zur Fortentwicklung der Versorgung mit Plätzen in Kindertageseinrichtungen im Landkreis Osnabrück. Matthias Selle Kreisrat Otto Steinkamp Fachdienstleiter Jugend

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4 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen Rechtliche Rahmenbedingungen Begriffsbestimmungen Bevölkerungsdaten/ Demografische Entwicklung 7 2. Betreuungssituation im Landkreis Osnabrück Übersicht Plätze in Tageseinrichtungen Kindertagespflege Analyse der Betreuungssituation Situation 0-2 Jährige Situation 3-5 Jährige Situation 6-13 Jährige Öffnungszeiten Versorgungsquote Planungsgrößen/ Bedarfsquoten Zusammenfassung Bedarfsprognose Trägerschaft der Kindertageseinrichtungen Integrative Betreuung Projekte/ Besonderheiten Familienzentren Sprachförderung Bestandsübersichten Städte/ Gemeinden/ Samtgemeinden 30 Gemeinde Bad Essen 30 Stadt Bad Iburg 31 Gemeinde Bad Laer 31 Gemeinde Bad Rothenfelde 32 Gemeinde Belm 32 Gemeinde Bissendorf 33 Gemeinde Bohmte 34 Stadt Bramsche 35 Stadt Dissen a.t.w. 36 Stadt Georgsmarienhütte 37 Gemeinde Glandorf 38 Gemeinde Hagen a.t.w. 38 Gemeinde Hasbergen 39 Gemeinde Hilter a.t.w. 39 Stadt Melle 40 Gemeinde Ostercappeln 41 Gemeinde Wallenhorst 42 Samtgemeinde Artland 43 Samtgemeinde Bersenbrück 44 Samtgemeinde Fürstenau 45 Samtgemeinde Neuenkirchen 46 3

5 1. Grundlagen 1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen Dem Landkreis Osnabrück als örtlicher Träger der Jugendhilfe obliegt die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung zur Erfüllung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Er soll gewährleisten, dass die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen ( 79 SGB VIII). Der Bericht zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege des Landkreises Osnabrück wird entsprechend dieser gesetzlichen Verpflichtung und der Bestimmungen des 13 Abs. 1 Niedersächsisches Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) jährlich fortgeschrieben. Demnach muss dieser Bericht Aussagen zu Betreuungsangeboten für Kinder im Alter von 0 bis unter 14 Jahren enthalten. Bei der Feststellung des Bedarfes ist eine möglichst ortsnahe Versorgung anzustreben. Die Bedarfszahlen sollen jährlich fortgeschrieben werden. Dieser Bericht stellt die Fortschreibung des am 13. Juni 2013 vom Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschlossenen Berichtes über die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege für den Landkreis Osnabrück dar. Mit Blick auf den Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung ab Vollendung des ersten Lebensjahres, der seit dem besteht, und der damit verbundenen Diskussion um die Schaffung von neuen Krippenplätzen, enthält der hier vorgelegte Bericht auch Bedarfsquoten für die unter 3-jährigen Kinder. Die Wahrnehmung der Aufgabe der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen hat der Landkreis Osnabrück durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf die kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden übertragen. Die Übertragung dieser Aufgabe erfolgte bereits im Jahr Die Planungsverantwortung liegt entsprechend der öffentlichrechtlichen Vereinbarung weiterhin beim Landkreis Osnabrück. Der Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung richtet sich grundsätzlich auf eine vierstündige Betreuung am Vormittag. Wenn nicht ausreichend Vormittagsplätze zur Verfügung stehen, können auch gleichwertige Nachmittagsplätze angeboten werden. Des Weiteren kann der Rechtsanspruch bei einem unvorhergesehenen Bedarf auch durch die Vermittlung eines Kindertagespflegeverhältnisses erfüllt werden ( 12 Abs. 4 Nds. KiTaG). Ab dem 01. August 2013 wurde der Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege erweitert. Seitdem hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist dann zu fördern, wenn diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder der/die Erziehungsberechtigte 1. einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder eine Erwerbstätigkeit aufnimmt, 2. sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befindet, oder 3. Leistungen zur Eingliederung im Sinne des SGB II erhält. 4

6 Auch für die Altersklasse der Kinder von der Einschulung bis zur Vollendung des vierzehnten Lebensjahres sollen bedarfsgerecht ergänzend zur Schule Betreuungsangebote geschaffen werden. Die nachfolgend aufgeführten gesetzlichen und vertraglichen Regelungen bilden den rechtlichen Rahmen für diesen Bericht: Bundesrecht: 22 bis 26 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe in der Fassung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. August 2013 (BGBl. I S. 3464) Landesrecht: Niedersächsisches Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) in Fassung der Bekanntmachung vom 7. Februar 2002 (Nds. GVBl. S. 57), letzte berücksichtigte Änderung: 1, 3, 12, 15 und 22 geändert, 16 a neu gefasst durch Gesetz vom (Nds. GVBl. S. 417) Verordnung über Mindestanforderungen an Kindertagesstätten (1. DVO-KiTaG) vom 28. Juni 2002 (Nds. GVBl. S. 323), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. November 2004 (Nds. GVBl. S. 457) Verordnung über Mindestanforderungen an besondere Tageseinrichtungen für Kinder sowie über die Durchführung der Finanzhilfe (2. DVO-KiTaG) vom 16. Juli 2002 (Nds. GVBl. S. 353), letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geändert durch Verordnung vom (Nds. GVBl. S. 469) Vertragliche Regelungen: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis Osnabrück und den kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen aus dem Jahr 2013 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis Osnabrück und den kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Kindertagespflege aus dem Jahr

7 1.2 Begriffsbestimmungen Tageseinrichtungen für Kinder: Nach 22 Abs. 1 SGB VIII sind Tageseinrichtungen Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten und in Gruppen gefördert werden. In 1 Abs. 2 des Nds. KiTaG sind folgende Arten von Tageseinrichtungen vorgesehen: Kindertagesstätten Dienen der Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres (Krippen), von der Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung (Kindergärten) und von der Einschulung bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (Horte). Kindertagesstätten können nach 1 Abs. 3 S. 2 Nds. KiTaG auch Gruppen bilden, die unabhängig von den oben genannten Altersstufen zusammengesetzt sind (sog. altersübergreifende Gruppen). Kleine Kindertagesstätten Kindertagesstätte mit nur einer Kleingruppe, die von einem gemeinnützigen Verein getragen wird. Sonstige Tageseinrichtungen Bei den sonstigen Tageseinrichtungen handelt es sich insbesondere um Kinderspielkreise. Diese Gruppen bieten höchstens eine halbtägige Betreuung an. Ihre Ausstattung kann von der für Kindergärten vorgeschriebenen Ausstattung abweichen. Spielkreis In diesem Bericht werden nur die Einrichtungen als Kindertagesstätte bezeichnet, die den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nach 24 Abs. 1 SGB VIII erfüllen können, d.h. es handelt sich um die Einrichtungen, die eine wöchentliche Betreuungszeit von mindestens 20 Stunden anbieten. Die Betreuungsangebote, die eine Betreuungszeit von weniger als 20 Stunden in der Woche anbieten, werden in diesem Bericht einheitlich als Spielkreisgruppe bezeichnet. Ganztagsgruppe Gruppe in einer Tageseinrichtung, bei der die tägliche Betreuungszeit sechs Stunden übersteigt. Versorgungsquote: Prozentualer Anteil der Kinder, für die ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht. Belegungsquote Prozentualer Anteil der Kinder, die ein Betreuungsverhältnis nutzen. Erläuterung zu den Altersklassen in der gemeindebezogenen Bedarfsprognose: Für den Bedarf an Plätzen in einer Kindertagesstätte wird auf den Stichtag 01. August abgestellt. Es ergibt sich folgende Einteilung: 6-jährige: geboren vor dem jährige: geboren zwischen dem und dem jährige: geboren zwischen dem und dem jährige: geboren zwischen dem und dem jährige: geboren zwischen dem und dem jährige: geboren zwischen dem und dem jährige: geboren nach dem

8 1.3 Bevölkerungsdaten / Demografische Entwicklung Datenmaterial: Die in diesem Bericht verwandten Bevölkerungsdaten stammen aus dem beim Landkreis Osnabrück verwandten Bevölkerungsprognoseprogramm des Instituts für Entwicklungsplanung und Strukturforschung GmbH an der Universität Hannover (ies). Das Datenmaterial basiert derzeit auf den Bevölkerungsbestandsdaten vom Eine neue Bevölkerungsprognose kann grundsätzlich erst im Herbst des Folgejahres erstellt werden, da das Datenmaterial der Einwohnermeldeämter der Städte und Gemeinden im Vorfeld mit dem Datenmaterial des Landesamtes für Statistik abgeglichen wird. Durch diese Vorgehensweise soll die Verlässlichkeit der Daten erhöht werden. Je kleinräumiger eine Bevölkerungsprognose durchgeführt wird, desto gravierender wirken sich eventuell Verzerrungen im Ausgangszeitraum aus (z.b. überdurchschnittliche Zuzüge in ein neues Baugebiet). Die Bevölkerungsentwicklung in den kreisangehörigen Kommunen verlief weder in der Vergangenheit homogen noch ist dies für die Zukunft zu erwarten. Vielmehr kann beobachtet werden, dass in etlichen Kommunen bereits ein Bevölkerungsrückgang eingesetzt hat, während die Einwohnerzahl in anderen Kommunen noch weiter wachsen wird. Insbesondere in kleineren Kommunen schwanken die jährlichen Geburten sowie Zu- und Fortzugszahlen zum Teil erheblich. Um diese Schwankungen abzumildern, werden in der Prognose jeweils die Daten der letzten vier Jahre einbezogen. Bei den Geburtenzahlen wird dabei der letzte Jahrgang stärker gewichtet, um der aktuellen Tendenz stärker Rechnung zu tragen. Ferner wurden die örtlichen Einwohnermeldeämter gebeten, gravierende Sonderentwicklungen mitzuteilen. Nach der bisherigen Bevölkerungsprognose (Basiszeitraum ) war bis zum Jahr 2030 noch mit einem Bevölkerungsrückgang von derzeit ca Einwohnern auf ca Einwohner gerechnet worden. Das nun ein geringerer Bevölkerungsrückgang auf ca Einwohner vorhergesagt wird, hängt vor allem damit zusammen, dass sich die Zahl der Zuzüge in den Landkreis positiver entwickelt hat, als dies bislang angenommen wurde. Im Jahr 2012 war ein Wanderungsgewinn in Höhe von 904 Personen zu registrieren (2011: +459 Personen). Ähnliche Entwicklungen, also ein starker Anstieg der Zahl der Zuzüge, sind sowohl für das Land Niedersachsen wie auch für Deutschland insgesamt zu beobachten. Die gestiegenen Zuzugszahlen beruhen dabei fast ausschließlich auf Zuzügen ausländischer Personen nach Deutschland. Die Zahl der Zuzüge deutscher Personen ist dagegen nahezu gleich geblieben. Die meisten ausländischen Zugezogenen stammen aus den Staaten der Europäischen Union. Eine besonders starke Zunahme der Zuwanderung ist dabei aus denjenigen EU-Staaten zu verzeichnen, die von der Finanz- und Schuldenkrise besonders schwer betroffen sind, nämlich aus Griechenland, Spanien und Portugal. Die zukünftigen Fertilitätsraten werden als konstant angenommen. Regional unterschiedliche Fruchtbarkeitsraten im Basiszeitraum werden in der Prognose berücksichtigt. Bewertung: Im Jahr 2012 sind im Landkreis Osnabrück insgesamt Geburten registriert worden. Gegenüber dem Vorjahr (2.948 Geburten) ist dies ein Rückgang um 21 Geburten und damit in der Historie der letzten 30 Jahre eine sehr niedrige Geburtenzahl. Im Jahr 1999 gab es noch knapp Geburten im Landkreis. Da die Zahl der Frauen, die sich in einem Alter befinden, in dem sie üblicherweise Kinder bekommen (ca. 15 bis 44 Jahre) in den nächsten Jahren weiter abnehmen wird, ist tendenziell mit weiter abnehmenden Geburtenzahlen zu rechnen. Für die Berechnung der zukünftigen Geburtenzahlen ist aber nicht nur die Entwicklung der (Gesamt-)Zahl der Frauen im sogenannten gebärfähigem Alter von Bedeutung, sondern vor allem die zahlenmäßige Verteilung der Frauen in den einzelnen Altersjahrgängen. Die meisten Kinder werden nämlich von Frauen im Alter von Mitte 20 bis Mitte 30 gebo- 7

9 ren. Da deren Zahl in den nächsten Jahren relativ konstant bleiben wird, werden die Geburtenzahlen im Landkreis Osnabrück weniger stark zurückgehen, als wenn man nur die Entwicklung der (Gesamt-)Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter betrachten würde. Nach den Ergebnissen der aktualisierten Bevölkerungsprognose wird sich die bislang angenommene Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Osnabrück somit insgesamt weiter abschwächen. So hat sich die Zahl der Geburten im Landkreis Osnabrück in den letzten vier Jahren um rund 5 % reduziert, wie der Vergleich der Anzahl der Kinder im Krippenalter (0-2 Jahre) mit der Anzahl der Kinder im Kindergartenalter (3-5 Jahre) anschaulich verdeutlicht: Gemeinde Bevölkerungsdaten Stand Kinder 3-5 Jahre In den Gemeinden Bissendorf und Ostercappeln, in der Stadt Dissen a.t.w. und in der Samtgemeinde Neuenkirchen konnte über die letzten vier Jahre ein geringer Zuwachs an Kindern verzeichnet werden, der jedoch in keinem Verhältnis zum Rückgang in den anderen Kommunen steht. Das Ausmaß des Rückgangs ist hierbei durchaus unterschiedlich. Die wesentlichen Gründe sind die unterschiedliche Altersstruktur der Gemeinden, die ungleichmäßige Ausweisung neuer Baugebiete und die unterschiedlichen Entwicklungen im Hinblick auf die Zahl der Zu- und Fortzüge in den einzelnen Altersjahrgängen der Kommunen. Kinder 0-2 Jahre Unterschied absolut Unterschied Prozent Bad Essen % Bad Iburg % Bad Laer % Bad Rothenfelde % Belm % Bissendorf % Bohmte % Bramsche % Dissen a.t.w % Georgsmarienhütte % Glandorf % Hagen a.t.w % Hasbergen % Hilter a.t.w % Melle % Ostercappeln % Wallenhorst % SG Artland % SG Bersenbrück % SG Fürstenau % SG Neuenkirchen % Landkreis OS % 8

10 2. Betreuungssituation im Landkreis Osnabrück 2.1 Übersicht Plätze in Tageseinrichtungen Kindergartenplätze Krippenplätze Gemeinde Vormittagsplätze Nachmittagsplätze Ganztagsplätze Plätze zur Erfüllung des Rechtsanspruchs Vormittagsplätze Nachmittagsplätze Ganztagsplätze Plätze zur Erfüllung des Rechtsanspruchs Bad Essen Bad Iburg Bad Laer Bad Rothenfelde Belm Bissendorf Bohmte Bramsche Dissen atw Georgsmarienhütte Glandorf Hagen atw Hasbergen Hilter atw Melle Ostercappeln Wallenhorst Badbergen Menslage Nortrup Quakenbrück SG Artland Alfhausen Ankum Bersenbrück Eggermühlen Gehrde Kettenkamp Rieste SG Bersenbrück Berge Bippen Fürstenau SG Fürstenau Merzen Neuenkirchen Voltlage SG Neuenkirchen Landkreis

11 2.2 Kindertagespflege Gemeinde vermittelte TPP verfügbare TPP Anzahl TPP gesamt Bad Essen Bad Iburg Bad Laer Bad Rothenfelde Belm Bissendorf Bohmte Bramsche Dissen Gm-hütte Glandorf Hagen Hasbergen Hilter Melle Ostercappeln Wallenhorst SG Artland SG Bersenbrück SG Fürstenau SG Neuenkirchen Summe (Stand: ) Betreute Kinder (Stand ): 0 2 Jahre 816 Kinder 3 5 Jahre 635 Kinder 6 13 Jahre Kinder Insgesamt betreuten 866 aktive Kindertagespflegepersonen Kinder. Eine Kindertagespflegeperson betreute somit im Durchschnitt 3,0 Kinder. In 559 Fällen wurde die Betreuung in anderen Räumen als der Wohnung der Kindertagespflegeperson oder der Wohnung der Familie des Kindes, beispielsweise in einer Kindertageseinrichtung, wahrgenommen. Dies entspricht etwa 21,2 % der gesamten Kindertagespflegeverhältnisse. Die Kindertagespflege nimmt im Landkreis Osnabrück mittlerweile einen großen Stellenwert bei der Sicherstellung von Betreuungsbedarfen von Eltern ein. Durch die umfassende Qualifizierung von Tagespflegepersonen, die Verbesserung der Rahmenbedingungen (z. B. Erhöhung des Pflegegeldes) sowie die kontinuierliche Begleitung durch die Familienservicebüros und den Fachdienst Jugend, konnte die Qualität der Kindertagespflege erheblich gesteigert werden. Die aktuellen Betreuungsquoten für den Bereich der Kindertagespflege stellen sich in den einzelnen Gemeinden wie folgt dar: 10

12 Gemeinde 0-2 Kinder Quote 3-5 Kinder Quote 6-13 Kinder Quote Bad Essen ,5% ,6% ,4% Bad Iburg ,7% ,2% ,1% Bad Laer ,1% ,3% ,2% Bad Rothenfelde ,9% ,7% ,0% Belm ,7% ,8% ,6% Bissendorf ,5% ,1% ,8% Bohmte ,0% ,4% ,5% Bramsche ,2% ,8% ,3% Dissen ,4% ,7% ,2% Gmhütte ,6% ,9% ,0% Glandorf ,6% ,4% ,4% Hagen ,3% ,4% ,5% Hasbergen ,9% ,5% ,7% Hilter ,4% ,0% ,8% Melle ,4% ,3% ,0% Ostercappeln ,7% ,4% ,1% Wallenhorst ,0% ,3% ,9% SG Artland ,0% ,5% ,1% SG Bersenbrück ,2% ,2% ,8% SG Fürstenau ,1% ,9% ,5% SG Neuenkirchen ,6% ,3% ,0% Summe ,1% ,6% ,0% (Stand: ) Altersgruppe der 3 - bis 5-Jährigen und der 6- bis 13-Jährigen In den Altersgruppen der 3- bis 5-Jährigen sowie der 6- bis 13 Jährigen ist davon auszugehen, dass die Kindertagespflege komplementär zu einem institutionellen Angebot (Kindergarten oder Hort) bzw. den schulischen Angeboten in Anspruch genommen wird, um beispielsweise Randstunden oder Betreuungsbedarfe am Wochenende abzudecken. In diesen Altersgruppen sind somit Doppelzählungen enthalten. Aus diesem Grund ergeben sich für die 3- bis 5-Jährigen in einzelnen Gemeinden Gesamtbetreuungsquoten von Kindertagespflege und institutionellen Angeboten über 100 %. Altersgruppe der 0- bis 2-Jährigen In der Altersgruppe der 0- bis 2-Jährigen ist davon auszugehen, dass die Kindertagespflege in der Regel alternativ zu einem institutionellen Angebot in Anspruch genommen wird. Somit sind Doppelzählungen nahezu auszuschließen. 11

13 2.3 Analyse der Betreuungssituation Durch die Einführung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) und des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG), die durch den demografischen Wandel sinkenden Kinderzahlen sowie die damit ausgelöste öffentliche Diskussion zur Kinder- und Familienpolitik verändern sich der Bedarf und die Angebotsstruktur der Kinderbetreuung im Landkreis Osnabrück gravierend. Die Entwicklung der zur Erfüllung der Betreuungsbedarfe zur Verfügung stehenden Plätze in Tageseinrichtungen stellt sich wie folgt dar: Kita-Jahr Krippenplätze Kindergartenplätze Plätze gesamt Veränderung 2005/ / / / / / / / / Die Betreuungssituation in den unterschiedlichen Altersgruppen wird im Folgenden dargestellt Situation 0-2-Jährige Auf diese Altersgruppe wird derzeit ein besonderer Fokus gerichtet, da ab dem 01. August 2013 der Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege erweitert wurde. Somit hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Im Vergleich zum Vorjahr ist das reine Krippenangebot von Plätzen auf 1.684, also um 392 Plätze, gestiegen. Dieser deutliche Anstieg hängt eindeutig mit dem zum eingeführten Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege zusammen. Ein solch deutlicher Anstieg ist für die kommenden Jahre nicht mehr zu erwarten. Der Krippenausbau wird sich dennoch fortsetzen. Im Rahmen der Landesrichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren sind an einigen Standorten weitere Krippenangebote geplant. Entsprechend der bislang bekannten Maßnahmen ist davon auszugehen, dass sich zum Kindergartenjahr 2014/2015 die Anzahl der verfügbaren Krippenplätze auf etwa Plätze erhöhen wird. Nach den Landesrichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren können derzeit folgende Landeszuschüsse von den Kommunen beantragt werden. KiTa: pro Platz Tagespflege: pro Platz Bereits in den vergangenen Jahren hat sich parallel zur demografischen Entwicklung in fast allen Städten und Gemeinden des Landkreises neben den Betreuung in reinen Krippengruppen die Möglichkeit eröffnet, bis zu 3 Kinder unter drei Jahren in den regulären Kindergartengruppen aufzunehmen oder altersübergreifende Gruppen einzurichten, in denen Kinder unabhängig von ihrem Alter zusammen betreut werden können. 12

14 Durch die Belegung von Krippenplätzen, die Aufnahme von unter Dreijährigen in Regelgruppen und die Einrichtung von altersübergreifenden Gruppen können im institutionellen Bereich im Kindergartenjahr 2013/2014 insgesamt Kinder unter drei Jahren betreut werden. Es ergeben sich daraus folgende Belegungsquoten: 5,1 % der 0-jährigen Kinder 23,2 % der 1-jährigen Kinder 26,6 % der Kinder unter 3 Jahren 49,7 % der 2-jährigen Kinder In der Altersklasse der 0-2 Jährigen ist die Nachfrage nach einer Betreuung in der Kindertagespflege, die vom Gesetz in dieser Altersklasse als qualitativ gleichwertig angesehen wird, sehr groß. Im Landkreis Osnabrück gab es zum bei den Kindern unter 3 Jahren 816 über die Familienservicebüros vermittelte Tagespflegeverhältnisse. Dieses entspricht einer Belegungsquote von 9,1 %. Da man in der Altersgruppe der unter 3-jährigen von einer alternativen Nutzung von institutionellen Angeboten und der Tagespflege ausgehen kann, ergibt sich aus den Belegungsquoten der institutionellen Angebote und der Belegungsquote der Tagespflege eine Gesamtbelegungsquote von 35,7 %. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einer Steigerung von 2,4 %. Auch wenn politisch beim Ausbau der Tagesbetreuung für unter Dreijährige intensiv mit einer durchschnittlichen bundesweiten Bedarfsquote von 35 % für diese Altersklasse diskutiert wurde und immer noch wird, gibt es keine gesetzlich festgelegte Quote. Entscheidend bei der Schaffung des Angebotes ist der tatsächliche Bedarf. Für den Landkreis Osnabrück wird nach derzeitiger Schätzung im Kindergartenjahr 2014/2015 eine durchschnittliche Bedarfsquote für institutionelle Angebote (U3) von 29,92 % erwartet. Dies entspricht bei Kindern rund Plätzen, die im Jahr 2014 benötigt werden, um den Gesamtbedarf in der Altersklasse zu decken. Für die Altersgruppe der 1-2 Jährigen, für die seit dem ein Anspruch auf frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege besteht, liegt die derzeitige Bedarfsquote bereits bei 41,97 %. Für diese Altersgruppe ist mit einem weiteren Anstieg der Bedarfsquoten zu rechnen. Der deutliche Anstieg begründet sich zum einen in der sich verändernden erwerbsinduzierten Bedarfslage, zum anderen etablieren sich die Angebote stärker und der Wunsch, diese auch ohne Vorliegen einer akuten Bedarfslage in Anspruch zu nehmen, nimmt zu. Zudem werden Kindertageseinrichtungen verstärkt als Bildungseinrichtung wahrgenommen. Die Entwicklung steigender Bedarfsquoten vollzieht sich im Landkreis Osnabrück jedoch nicht gleichmäßig stark. Somit kann auch die durchschnittliche Quote von % nicht einheitlich angewandt werden. Vielmehr wird sich die Bedarfsquote je nach Kommune unterschiedlich entwickeln. So dürften gerade in ländlichen Gegenden aufgrund des eher traditionell geprägten Familienbildes die Quoten teilweise deutlich unter 35 % liegen. In anderen Regionen wird diese Quote bereits deutlich überschritten. So wird z.b. in den Gemeinden Bissendorf, Wallenhorst und Hasbergen eine Quote von ca. 40 % erwartet. In den Städten Georgsmarienhütte und Melle liegt die erwartete Quote bereits bei über 40 %. Es kann zusammenfassend festgestellt werden, dass sich im Landkreis Osnabrück die Betreuungssituation für Kinder unter 3 Jahren innerhalb der letzten Jahre erheblich verbessert hat und in den künftigen Jahren noch weiter verbessern wird. Der Soll-Forderung des Kinderförderungsgesetzes (KiföG), in der Zeit bis zum ein Angebot für alle Kinder unter drei Jahren nach dem Maßstab der Regelung, die ab dem für alle Kinder unter einem Jahr ( 24 SGB VIII erste Fassung) gilt, vorzuhalten, 13

15 kann entsprochen werden. Der Landkreis Osnabrück hält somit momentan ein Betreuungsangebot vor, das über dem gesetzlichen Mindeststandard liegt. Das Ziel des Landkreises Osnabrück, allen Eltern von Kindern unter 3 Jahren, die einen Betreuungsbedarf anzeigen, ein Betreuungsangebot unterbreiten zu können, ist zum jetzigen Zeitpunkt zumindest rechnerisch erfüllt. Durch die geplanten Maßnahmen zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für unter Dreijährige wird dieses Ziel auch in den nächsten Jahren erreicht werden können. Örtliche Differenzen zwischen Angebot und Bedarf, die selbstverständlich auftreten können, sind mittelfristig auszugleichen Situation 3-5-Jährige Die Kinder dieser Altersgruppe haben mit der Vollendung des 3. Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Nach Einschätzung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wird für 89,84 % der Kinder dieser Altersgruppe ein Kindergartenplatz benötigt. Diese durchschnittliche Bedarfsquote für den Landkreis Osnabrück hat sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt: Bedarfsplan Bedarfsquote Bedarfsplan ,65 % Bedarfsplan ,03 % Bedarfsplan ,76 % Bedarfsplan ,13 % Bedarfsplan ,48 % Bedarfsplan ,55 % Bedarfsplan ,63 % Bedarfsplan ,45 % Bedarfsplan ,68 % Bedarfsplan ,88 % Bedarfsplan ,84 % Die Inanspruchnahme der Betreuungsangebote in Tageseinrichtungen für die Kinder im Alter von 3-5 Jahren wird in den nächsten Jahren durch verschiedene Faktoren mitbestimmt. Das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr, die Flexibilisierung der Arbeitszeiten, die enge Abstimmung mit den Betreuungszeiten im Grundschulbereich sowie die Organisation von Ferienund Notbetreuung werden dabei regulierende Faktoren sein. Die Vorverlegung des Schuleintrittsalters spiegelt sich auch bei der Belegung der Kindergartenplätze wider. Seit dem Schuljahr 2012/2013 sind alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden. Tatsächlich haben am Stichtag der Bedarfsabfrage 78,5 % der 5- Jährigen eine Kindertageseinrichtung besucht. Für die Altersgruppe der 3- bis 5- Jährigen wurden vom Landkreis Osnabrück und von den Kinder- und Familienservicebüros in den kreisangehörigen Gemeinden 635 Kindertagespflegeverhältnisse vermittelt. Dies entspricht einer Steigerung zum Vorjahr von 77 Fällen. Bei der Kindertagespflege in dieser Altersgruppe handelt es sich hauptsächlich um Fälle, bei denen die Kindertagespflege zusätzlich zum Kindergartenbesuch in Anspruch genommen wird. Nur selten wird die Kindertagespflege alternativ zum Kindergartenbesuch in Anspruch genommen. Die quantitative Entwicklung der Inanspruchnahme von Kindertagespflege kann aufgrund der bereits zuvor geschilderten unterschiedlichen Faktoren nicht eingeschätzt werden. Die Qualität der Tagespflege wird dadurch gewährleistet, dass die Kindertagespflegepersonen Qualifizierungskurse in einem Umfang von ca. 172 Stunden ableisten müssen und während ihrer Tätigkeit von den Familienservicebüros fachlich unterstützt werden. Die seit dem wirksame Anhebung der Stundenpauschale für qualifizierte Kindertagespflegepersonen auf 4,00 dürfte sich bei dieser Betreuungsform hinsichtlich der Akquirie- 14

16 rung von Kindertagespflegepersonen, insbesondere aus dem Bereich des Kindertagesstättenpersonals, positiv auswirken. Tatsächlich besuchen derzeit 87,2 % der Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren einen Platz in einer Tageseinrichtung. Einen Platz in der Kindertagespflege belegten 6,6 % der 3- bis 5- Jährigen. Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass ausreichend Betreuungsplätze für die Altersgruppe der 3- bis 5- Jährigen vorhanden sind. Kurzfristige Engpässe können selbstverständlich vereinzelt auftreten, sollten aber durch flexible Lösungen überbrückt werden können. Aufgrund der rückläufigen Kinderzahlen wird sich die Situation im Kindergartenbereich in den kommenden Jahren weiter entspannen. Eine quantitative Erweiterung des Gesamtangebotes ist nicht notwendig und sollte nur im begründeten Einzelfall realisiert werden. Vielmehr sollten die frei werdenden Kapazitäten vorrangig zur Einrichtung weiterer Krippenangebote genutzt werden Situation 6-13-Jährige Im Landkreis Osnabrück wird flächendeckend die verlässliche Grundschule angeboten, d.h. die Kinder können verlässlich für 5 Stunden pro Tag die Grundschule besuchen. Viele weiterführende Schulen aber auch immer mehr Grundschulen im Landkreis Osnabrück bieten auf den Nachmittag ausgedehnte Betreuungsangebote an. Aufgrund des enormen Ausbaus der Schulangebote in den Nachmittagsstunden sinkt der Bedarf an Hortplätzen in den Tageseinrichtungen. Das Angebot wurde diesem Trend bereits angepasst. Die Zahl der Hortplätze (52 Plätze) hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht weiter reduziert. Bei Bedarf werden darüber hinaus vielerorts hortähnliche Angebote, z.b. über Tagespflege in den Grundschulen oder Kindertagesstätten sowie über Spielkreisgruppen für Schulkinder vorgehalten. Ein besonderes Betreuungsnagebot am Nachmittag stellen die niedrigschwelligen Betreuungsangebote an Grund- und Förderschulen des Landkreises Osnabrück dar. Landkreisweit wurden bereits 51 entsprechende Betreuungsangebote eingerichtet, die kostenlos in Anspruch genommen werden können. Genau wie die durch den Landkreis Osnabrück in Belm, Bramsche, Dissen, Georgsmarienhütte und Quakenbrück eingerichteten sozialpädagogischen Horte, sind diese Angebote nicht frei zugänglich. Die Betreuungsplätze werden durch die jeweiligen Bezirkssozialarbeiter vermittelt, um eine bedarfsgerechte Nutzung zu gewährleisten. Somit dienen diese Angebote nicht in erster Linie der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern stellen vielmehr eine niedrigschwellige Jugendhilfemaßnahme dar. Ergänzend zu den genannten Angeboten wurden bezogen auf die Altersgruppe der 6- bis 13-Jährigen Kindertagespflegeverhältnisse vermittelt. Dies entspricht einer deutlichen Steigerung um 216 Tagespflegeverhältnisse. 15

17 2.3.4 Öffnungszeiten Die Tageseinrichtungen im Landkreis Osnabrück bieten überwiegend eine vierstündige Regelöffnungszeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr an (bei integrativen Gruppen eine Stunde länger). Sonderöffnungszeiten werden inzwischen flächendeckend im gesamten Landkreis Osnabrück angeboten. Im Rahmen eines Frühdienstes haben die meisten Tageseinrichtungen ab 7:30 Uhr geöffnet, einige auch bereits ab 06:30 Uhr. Ein Mittags-/Spätdienst wird in der Regel bis 12:30 Uhr, 13:00 Uhr oder 13:30 Uhr angeboten, längere Sonderöffnungszeiten sind eher die Ausnahme. Das Ganztagsangebot wurde in den letzten Jahren spürbar ausgeweitet. Ganztagsplätze (Betreuungszeit von mehr als 6 Stunden) werden in 20 der 21 kreisangehörigen Kommunen angeboten. In einzelnen Fällen sind bei Ganztagsgruppen Sonderöffnungszeiten bis 18:00 Uhr im Angebot. Die Anzahl der Ganztagsplätze im Kindergarten hat sich im Vergleich zum Bericht des Vorjahres deutlich um 465 Plätze erhöht und liegt jetzt bei Ganztagsplätzen. Mittlerweile sind 18,7 % der Plätze im Kindergarten sowie 22,6 % der Plätze im Krippenbereich Ganztagsplätze. Die meisten Tageseinrichtungen haben rund 3 bis 5 Wochen im Jahr geschlossen. Nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder ist auch in den Ferien für eine bedarfsgerechte Betreuungsmöglichkeit zu sorgen. Dieses Problem wird dadurch gelöst, dass entweder von den Tageseinrichtungen, ggf. auch in Kooperation mit anderen Tageseinrichtungen, an Schließtagen eine Ersatzgruppe angeboten wird, oder von den Familienservicebüros eine Ferienbetreuung organisiert wird. Auch im Bereich der Kindertagespflege sind vielerorts mittlerweile sehr flexible Vertretungsregelungen für den Urlaubs- oder Krankheitsfall etabliert. 16

18 2.4 Versorgungsquote Kinderzahlen (Basis , Prognose für den ) Geburten jährige Kinder jährige Kinder jährige Kinder jährige Kinder jährige Kinder Anzahl 0- bis 2-jährige: Anzahl 3- bis 5-jährige: Insgesamt: Plätze in Tageseinrichtungen: Plätze in Kindergärten: Plätze in Krippen: Plätze in Horten: 52 Plätze in Sonderkindergärten: 393 Plätze insgesamt: Plätze in Kindertagespflege: Istbelegung (0- bis 5-jährige) Verfügbare TPP, die zurzeit kein Kindertagespflegekind betreuen (aktuell 51) x Anzahl durchschnittlich betreuter Kinder pro TPP (aktuell 3,0): 153 Zur Verfügung stehende Plätze für 0- bis 5-jährige insgesamt: Versorgungsquote Landkreis Osnabrück (0- bis 5-jährige) - mit Plätzen in einer Tageseinrichtung: 64,87 % - mit Plätzen in Kindertagespflege: 8,65 % - gesamt: 73,52 % Nach Einschätzung der Städte und Gemeinden wird im Kindergartenjahr 2014/2015 im Landkreis Osnabrück für 89,84 % der Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren und für 29,92 % der Kinder im Alter von 0 bis 2 Jahren ein Platz in einer Kindertageseinrichtung benötigt (=Bedarfsquote). Tatsächlich besuchen derzeit 87,2 % der Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren und 26,6 % der Kinder im Alter von 0 bis 2 Jahren einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Einen Platz in der Kindertagespflege belegten 6,6 % der 3- bis 5- Jährigen und 9,1 % der 0- bis 2-Jährigen. Insgesamt ergeben sich folgende Belegungsquoten: o 0- bis 2-Jährige: 35,7 % o 3- bis 5-Jährige: 93,8 % 17

19 2.5 Planungsgrößen/ Bedarfsquoten Gemeinde 0-jährige 1-jährige 2-jährige 3-jährige 4-jährige 5-jährige 6-jährige Durchschnitt 0-2 jährige Durchschnitt 3-5 jährige % % % % % % % % % Bad Essen ,67 88,33 Bad Iburg ,33 93,33 Bad Laer ,67 93,33 Bad Rothenfelde ,33 91,67 Belm ,67 86,67 Bissendorf ,67 95,00 Bohmte ,33 85,67 Bramsche ,33 90,67 Dissen atw ,67 95,00 Georgsmarienhütte ,67 82,67 Glandorf ,33 95,00 Hagen atw ,67 90,33 Hasbergen ,00 91,67 Hilter atw ,00 90,00 Melle ,00 94,67 Ostercappeln ,33 86,67 Wallenhorst ,00 93,33 Samtgemeinde Artland Badbergen ,00 78,33 Menslage ,67 85,00 Nortrup ,33 83,67 Quakenbrück ,33 89,00 Durchschnitt Samtgemeinde Artland 22,08 84,00 Samtgemeinde Bersenbrück Alfhausen ,33 87,67 Ankum ,00 83,67 Bersenbrück ,00 90,67 Eggermühlen ,67 78,33 Gehrde ,00 77,00 Kettenkamp ,67 90,33 Rieste ,00 85,00 Durchschnitt Samtgemeinde Bersenbrück 17,24 84,67 Samtgemeinde Fürstenau Berge ,67 91,67 Bippen ,00 85,00 Fürstenau ,00 91,67 Durchschnitt Samtgemeinde Fürstenau 20,56 89,45 Samtgemeinde Neuenkirchen Merzen ,67 77,67 Neuenkirchen ,33 85,00 Voltlage ,33 91,00 Durchschnitt Samtgemeinde Neuenkirchen 22,78 84,56 Durchschnitt Landkreis Osnabrück 29,92 89,84 18

20 2.6 Zusammenfassung Bedarfsprognose Zusammenfassung für den Landkreis Osnabrück Stadt/Gemeinde Anzahl der Plätze in Tageseinrichtungen Freie Plätze zum / /2016 Bedarf Fehlbedarf/ Überhang Bedarf Fehlbedarf/ Überhang 2016/2017 Bedarf Fehlbedarf/ Überhang 2017/ /2019 Bedarf Fehlbedarf/ Überhang Bedarf Fehlbedarf/ Überhang Gemeinde Bad Essen Stadt Bad Iburg Gemeinde Bad Laer Gemeinde Bad Rothenfelde Gemeinde Belm Gemeinde Bissendorf Gemeinde Bohmte Stadt Bramsche Stadt Dissen Stadt Georgsmarienhütte Gemeinde Glandorf Gemeinde Hagen Gemeinde Hasbergen Gemeinde Hilter Stadt Melle Gemeinde Ostercappeln Gemeinde Wallenhorst Samtgemeinde Artland Gemeinde Badbergen Gemeinde Menslage Gemeinde Nortrup Stadt Quakenbrück Samtgemeinde Bersenbrück Gemeinde Alfhausen Gemeinde Ankum Stadt Bersenbrück Gemeinde Eggermühlen Gemeinde Gehrde Gemeinde Kettenkamp Gemeinde Rieste Samtgemeinde Fürstenau Gemeinde Berge Gemeinde Bippen Stadt Fürstenau Samtgemeinde Neuenkirchen Gemeinde Merzen Gemeinde Neuenkirchen Gemeinde Voltlage insgesamt davon Krippenplätze: Anzahl Plätze Sonderkindergärten: 393 Anzahl Hortplätze 52 insgesamt

21 Fortsetzung: Stadt/Gemeinde Anzahl der Plätze in Tageseinrichtungen 2019/ / / / / /2025 Bedarf Fehlbedarf/ Überhang Bedarf Fehlbedarf / Überhang Bedarf Fehlbedarf/ Überhang Bedarf Fehlbedarf/ Überhang Bedarf Fehlbedarf/ Überhang Bedarf Fehlbedarf/ Überhang Gemeinde Bad Essen Stadt Bad Iburg Gemeinde Bad Laer Gemeinde Bad Rothenfelde Gemeinde Belm Gemeinde Bissendorf Gemeinde Bohmte Stadt Bramsche Stadt Dissen Stadt Georgsmarienhütte Gemeinde Glandorf Gemeinde Hagen Gemeinde Hasbergen Gemeinde Hilter Stadt Melle Gemeinde Ostercappeln Gemeinde Wallenhorst Samtgemeinde Artland Gemeinde Badbergen Gemeinde Menslage Gemeinde Nortrup Stadt Quakenbrück Samtgemeinde Bersenbrück Gemeinde Alfhausen Gemeinde Ankum Stadt Bersenbrück Gemeinde Eggermühlen Gemeinde Gehrde Gemeinde Kettenkamp Gemeinde Rieste Samtgemeinde Fürstenau Gemeinde Berge Gemeinde Bippen Stadt Fürstenau Samtgemeinde Neuenkirchen Gemeinde Merzen Gemeinde Neuenkirchen Gemeinde Voltlage insgesamt davon Krippenplätze: 1684 Anzahl Plätze Sonderkindergärten: 393 Anzahl Hortplätze 52 insgesamt

22 2.7 Trägerschaft der Kindertageseinrichtungen Träger Anzahl Tageseinrichtungen Anzahl Plätze Kindergarten Krippe Kommunale Träger Kirchliche Träger davon katholisch davon evangelisch Freie Träger davon Arbeiterwohlfahrt davon Deutsches Rotes Kreuz davon Heilpädagogische Hilfe davon Sonstige Gesamt: % Verteilung der Plätze in Tageseinrichtungen 80% 48,0% 42,8% 60% 40% 28,5% 29,9% 20% 0% 11,0% 16,3% 12,5% 11,0% Anteil an Kindergartenplätzen Anteil an Krippenplätzen Kommunale Träger Freie Träger Evangelische Träger Katholische Träger 21

23 2.8 Integrative Betreuung Gemäß 3 Abs. 6 des Nds. KiTaG sollen Kinder, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert sind, nach Möglichkeit in einer ortsnahen Tageseinrichtung gemeinsam mit nicht behinderten Kindern in einer Gruppe betreut werden. Für die Integration von Kindern mit Behinderung müssen die jeweiligen Kommunen regionale Konzepte für die gemeinsame Erziehung von behinderten und nicht behinderten Kindern beschließen und diese bei Bedarf fortschreiben. Integrative Kindergartengruppen: In einer integrativen Kindergartengruppe stehen zwei bis vier Plätze für Kinder mit Behinderungen zur Verfügung; das Niedersächsische Kultusministerium kann eine Ausnahmegenehmigung für die befristete Aufnahme eines fünften behinderten Kindes in der Gruppe erteilen. Inklusive der Kinder mit Behinderung dürfen maximal 18 Kinder in einer integrativen Gruppe betreut werden. Es sollen in einer integrativen Gruppe mindestens 14 Kinder betreut werden. Integrative Gruppen werden durch eine heilpädagogische Fachkraft, eine sozialpädagogische Fachkraft sowie eine zusätzliche dritte Kraft betreut. Die tägliche Betreuungszeit in einer integrativen Gruppe muss anstatt vier Stunden mindestens fünf Stunden betragen. Bei nur einem Kind mit Behinderung kann die Tageseinrichtung eine Einzelintegration durchführen. Die Gruppenstärke muss in diesen Fällen auf 20 Kinder gesenkt werden. Auch hier beträgt die tägliche Betreuungszeit mindestens fünf Stunden. Im Landkreis Osnabrück werden inzwischen flächendeckend integrative Gruppen angeboten. Dadurch stehen im Kindergartenjahr 2013/14 in integrativen Gruppen folgende Anzahl von Kindergartenplätzen für Kinder mit Behinderungen zur Verfügung: Gemeinde Plätze Gemeinde Plätze Bad Essen 4 Hagen a.t.w. 20 Bad Iburg 12 Hasbergen 20 Bad Laer 16 Hilter a.t.w. 12 Bad Rothenfelde 8 Melle 60 Belm 8 Ostercappeln 16 Bissendorf 8 Wallenhorst 16 Bohmte 28 SG Artland 32 Bramsche 17 SG Bersenbrück 68 Dissen a.t.w. 36 SG Fürstenau 36 Georgsmarienhütte 35 SG Neuenkirchen 16 Glandorf 8 In integrativen Gruppen stehen insgesamt 476 Plätze für Kinder mit Behinderung zur Verfügung. Gegenüber dem letzten Bericht hat sich das Angebot damit um 24 Plätze erhöht (Anstieg um ca. 5,3 %). Zusätzlich zu diesen integrativen Gruppen werden noch einige zeitlich begrenzte Einzelintegrationen angeboten. Welche Tageseinrichtungen eine integrative Gruppe oder eine Einzelintegration anbieten, ist aus den Übersichten der jeweiligen Stadt oder (Samt-)Gemeinde ersichtlich. Weitere Tageseinrichtungen prüfen bereits die Einrichtung einer integrativen Gruppe. Unbestritten ist, dass die Anzahl der Kinder mit Entwicklungsverzögerungen kontinuierlich ange- 22

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