Das Zertifizierungs- Handbuch
|
|
- Max Kohler
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Das Zertifizierungs- Handbuch Zur BVFK Zertifizierung des Kameraberufs Oberlandstraße Berlin Germany Fon Fax
2 Zertifizierung für Kameraleute Wir freuen uns sehr, daß Sie einen Antrag auf Zertifizierung beim BVFK gestellt haben. Zum besseren Verständnis finden sie hier noch einmal Auszüge der wichtigsten Teile der Zertifizierungsverordnung des BVFK sowie einen Katalog mit den, am häufigst gestellten, Fragen zu diesem Thema. Gleich zu Beginn Ihres Antrags werden Sie gebeten, anzukreuzen welche Nachweise Sie einreichen werden. Hierzu einige Erklärungen: Es ist nicht notwendig, daß Sie alle aufgelisteten Nachweise erbringen. Ein Kollege, der beispielshalber als Sportkameramann im Stadion arbeitet, kann keine Arbeitsproben beibringen. Das Fehlen von Arbeitsproben kann hier z. B. durch Referenzen ausgeglichen werden. Gleichwohl benötigen wir aber alle Nachweise, die sie beibringen können. Dazu zählt auch ein Nachweis über eine, mindestens dreijährige, Berufserfahrung, auch wenn dies vielleicht aus Ihrem Lebenslauf schon hervorgeht. Das, durch den BVFK erstellte Zertifikat, ist ein Gutachten über Ihre persönliche Befähigung den Kameraberuf auszuüben. Dazu gehört naturgemäß auch eine gewisse Sorgfaltspflicht gegenüber Menschen, Material und der Produktion im Allgemeinen. Für einen Gutachter spiegelt sich ein Teil dieser Sorgfalt durchaus in der Art und Weise wieder, wie Sie Ihre Nachweise präsentieren. Der Ausbildungsnachweis Der Zugang zum Kameraberuf ist vielfältig und nur in seltenen Fällen kann ein Kandidat wirklich eine Ausbildung zum Kameramann nachweisen. Das ist auch nicht nötig. Uns interessiert generell welche Ausbildung Sie haben. Der Nachweis über drei Jahre Berufserfahrung Dies kann ein Schreiben eines Steuerberaters sein, aber auch eines Personalreferenten in der Firma, in der Sie möglicherweise angestellt sind. Der Lebenslauf Kurz und tabellarisch. Der Produktionsspiegel Eine Zusammenfassung aller Produktionen bei denen Sie im letzten halben Jahr beschäfigt waren. Wenn Sie in dieser Zeit wenig gearbeitet haben, können Sie den Zeitraum gerne in die Vergangenheit verlängern. Der schriftliche Erfahrungsbericht Eine kurze Beschreibung gerne auch nur eine halbe Seite über eine außergewöhnliche Drehsituation. Vielleicht auch über eine Problem, welches Sie durch einen fotografischen oder lichtgestalterischen Trick gelößt haben. Auch hier sei noch einmal betont, daß all dies keine Pflicht ist. Gleichwohl ist ein Erfahrungsbericht aber ein hervorragendes Mittel um dem Gutachter einen Eindruck von der eigenen Tätigkeit zu vermitteln.
3 Die Referenzen Referenzen sind für uns alle Aussagen über Ihre Tätigkeit, die Sie nicht selber geschrieben haben. Das kann ein kurzer Dreizeiler eines Abteilungsleiters eines Fersehsenders sein. Genauso gut sind Urkunden Ihrer Filmpreise, Anschreiben Ihrer Filmpreisnominierungen, Dankschreiben und Mails und vieles mehr. Die Arbeitsproben Alles was Ihre Arbeit als Kameramann oder Kamerafrau darstellt. Bitte achten Sie darauf das die Rechte für beigebrachtes Material geklärt sind. Zusätzlich zu diesen Pflicht-Nachweisen freuen wir uns aber auch über die Kür. Nachweise und Diplome von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen, Sprachkursen oder z.b. die Mitgliedschaf in anderen Berufsverbänden und fotografischen oder künstlerischen Institutionen. Abschließend noch ein Tip. Wenn Sie Ihrem Antrag eine Überweisungskopie der Zertifizierungsgebühr beilegen, können wir Ihren Antrag sofort bearbeiten und sparen so ein wenig Zeit. Wir wünschen viel Erfolg und verbleiben mit den besten Grüßen, Ihr BVFK Ressort Aus- und Weiterbildung Präambel: Mit der Zertifizierung will der Bundesverband der Fernsehkameraleute e.v. Standards definieren, die für ein Berufsbild ohne geregelten Zugang eine Mindestanforderung für Auftraggeber wie Auftragnehmer definiert. Gleichzeitig muss berücksichtigt werden, dass eben aufgrund der unterschiedlichen Zugänge in dieses Berufsbild eine Zertifizierung insbesondere auf bereits gemachte Erfahrung und teilweise jahrzehntelange Berufstätigkeit sinnvoll gestaltet ist. Vier Faktoren wurden identifiziert, über die ein belastbarer Nachweis erbracht werden muss, dass die Tätigkeit als Kameramann oder Kamerafrau qualifiziert ausgeübt wird. Diese vier Faktoren sind Erfahrung, Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten. Aufbauend auf den Berufsbilddefinitionen der Kameraverbände BVFK und BVK gehören hierzu die technische Fachqualifikation, soziale Kompetenz als Führungsperson eines variabel großen Teams und die die Fähigkeit analytisch, kosten- und handlungsorientiert zu denken und zu arbeiten. Berlin, im Dezember 2012
4 1 Ziel der Zertifizierung (1) Ziel der Zertifizierung ist der Nachweis von folgenden Qualifikationen erbracht werden: 1. Erfahrung 2. Fähigkeiten 3. Kenntnisse 4. Fertigkeiten 4 Zustandekommen der Zertifizierung (1) Der zu Begutachtende muss im Einzelnen nachweisen, dass er über die in 2 genannten Fähigkeiten, Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzt. (2) Der Kandidat muss im Einzelnen nachweisen: (a) dass er oder sie über mindestens drei Jahre Berufserfahrung als Fernsehkameramann/Fernsehkamerafrau verfügt. Die letzte nachzuweisende Berufserfahrung darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Der Nachweis über die Berufstätigkeit kann insbesondere erfolgen durch: - Anstellungsverträge - Sonstige Aufragsbestätigungen - Nachweis von entsprechenden Rechnungen und Zahlungseingängen - Zeugnisse bzw. Bescheinigungen von Aufraggebern - Bescheinigung des Steuerberaters (b) (c) Zusätzlich ist für den Nachweis (sechs Monate) ein aktueller Produktionsspiegel sowie ein Lebenslauf zu erstellen und einzureichen. dass er fachlich in der Lage ist, den Anforderungen an das Berufsbild Fernsehkameramann gerecht zu werden. Dieser Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch Einreichen einer schriflichen Ausarbeitung zu einer schwierigen Drehsituation und welche Lösungsansätze dafür gefunden wurden, dass er über die für die Ausübung des Berufes erforderlichen Fertigkeiten verfügt. Der Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch: - Einreichen einer Arbeitsprobe (z.b. DVD, Internetlink, Datei auf Datenträger, etc.) - Angabe von Referenzen (Regisseure, Produktionsleiter) erfolgen. Die Angaben sind mit Namen, Position,
5 Kontaktdaten zu machen. 5 Ergebnis der Zertifizierung (1) Die Mitteilung des Gutachtenergebnisses erfolgt schriflich und zwar bis spätestens zum Ende des jeweiligen Zertifizierungszeitraumes. (2) Bei positiver Begutachtung erhält der Zertifizierte eine Urkunde und führt ab Zugang der Mitteilung den Zusatz zertifizierter Kameramann / zertifizierte Kamerafrau (BVFK). (3) Nicht zertifizierte dürfen diesen Titel nicht führen. (4) Nicht Zertifizierten bleibt unbenommen, das Verbandskürzel BVFK hinter dem Namen anzugeben, um damit auf die Mitgliedschaf im Verband hinzuweisen. Ebenso ist die Nutzng des Zusatzes Mitglied im BVFK statthaf. 6 Negative Begutachtung (1) Bei negativer Begutachtung erhält der zu Begutachtende mit der Mitteilung eine kurze Begründung, welche Punkte zum negativen Entscheid geführt haben. (2) Das Zertifizierungsprotokoll kann vom Antragsteller eingesehen werden. (3) Ein Widerspruch gegen die Entscheidung ist zulässig und schriflich an den Vorstand des BVFK zu richten. Der Vorstand entscheidet in letzter Instanz über den Widerspruch. (4) Im Falle einer erneuten Ablehnung durch den Vorstand kann jederzeit ein neuer Antrag zur Zertifizierung gestellt werden. Es wird dann wieder eine volle Gebühr fällig. 9 Gültigkeit der Zertifizierung (1) Die Zertifizierung gilt für drei Jahre. (2) Vor Ablauf dieser Drei-Jahres-Frist ist ein Nachweis über die Weiterqualifikation beim zuständigen Zertifizierungs-Ausschuss zu erbringen. Kann dieser Nachweis erbracht werden, gilt die Zertifizierung für weitere drei Jahre. Kann oder wird ein solcher Nachweis nicht erbracht, erlischt die Zertifizierung. (3) Es kann jederzeit eine neue Zertifizierung, die dann wiederum für drei Jahre gültig ist, durchgeführt werden. Es fallen dann wieder die vollen Gebühren an.
6 (4) Der Nachweis über die Weiterqualifizierung kann insbesondere erfolgen durch: - Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen (auch nicht fachbezogen, durch Zertifikate, etc.). - Teilnahme an Symposien des BVFK oder anderer Verbände (Teilnahmebescheinigung). - Lektüre von Fachmagazin (Abo-Nachweis) - Besuch von Fach- bzw. berufsrelevanten Messen (Einladungen, Eintrittskarten). Häufig gestellte Fragen zur Zertifizierung des BVFK e.v. F: Was ist die Zertifizierung? A: Die Zertifizierung des BVFK ist ein Kompetenznachweis für Fernsehkameraleute. F: Wer zertifiziert mich? A: Zertifiziert wird durch ein Gremium aus drei Gutachtern. Dieses Gremium ist paritätisch besetzt und besteht aus einem EB/EFP Kameramann, einem Studio- Kameramann und einem Vertreter unserer Aufraggeber oder Produzenten. F: Warum ist der Ausschuss nicht nur von Kameraleuten besetzt? A: Kameraarbeit wird in erster Linie durch unsere Aufraggeber beurteilt. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Sichtweise eines Produzentenvertreters in den Zertifizierungsprozess einfließen zu lassen. F: Was qualifiziert die Gutachter? A: Voraussetzung für die Tätigkeit als Gutachter ist eine nachgewiesene Berufserfahrung innerhalb der Film- und Fernsehbranche von mindestens zwanzig Jahren, sowie eine, in der Fernsehbranche anerkannte, persönliche Befähigung. F: Was muß mich ich tun, um zertifiziert zu werden? A: Das Antragsformular zur Zertifizierung wird vom BVFK e.v. zugeschickt. Alternativ steht das Formular auf zum Download bereit. F: Was kostet mich die Zertifizierung? A: Die Zertifizierung kostet 96,- für Mitglieder des BVFK und 296,- für Kandidaten ohne BVFK Mitgliedschaf. F: Warum sollte ich in eine BG eintreten? A: Die Mitgliedschaf in einer Berufsgenossenschaf und damit die Absicherung bei Arbeitsunfällen, ist ein Merkmal für eine professionelle und ernsthafe Berufsausübung. Sie ist wünschenswert, aber für die Zertifizierung nicht verpflichtend. F: Wie komme ich in eine BG? A: Zuständig für Kameraleute ist die BG ETEM. Zu erreichen unter und die Verwaltungsgenossenschaf VBG. F: Was passiert, wenn ich nicht zertifiziert werde?
7 A: Bei negativer Begutachtung erhält der Kandidat eine kurze Begründung, welche Punkte zum abschlägigen Entscheid geführt haben. Ein neuer Antrag auf Zertifizierung kann jederzeit gestellt werden. F: Wie kann ich den Titel nutzen? A: Bei positiver Begutachtung trägt der Kandidat den Titel Zertifizierter Kameramann (BVFK) oder Zertifizierte Kamerafrau (BVFK). F: Wieso kostet die Zertifizierung Gebühren? A: Die Kosten decken den Verwaltungsaufwand ab. F: Warum ist die Zertifizierung zeitlich begrenzt? A: Um einen kontinuierlichen Qualitätsstandard zu sichern, muß das Zertifikat im Abstand von drei Jahren aktualisiert werden. F: Wie kann ich die Gültigkeit der Zertifizierung verlängern? A: Die Zertifizierung kann form- und kostenlos beim BVFK e.v. verlängert werden, indem der Kandidat im Abstand von maximal drei Jahren Nachweise über Weiterbildungsmaßnahmen einreicht. F: Wie kann ich mich fortbilden? A: Unter Fortbildung versteht der BVFK die Teilnahme an berufsbezogenen Workshops und Seminaren, den kostenlosen BVFK Symposien, Besuche von Fachmessen, abonnierte Fachzeitschrifen aber auch die Teilnahme an, beispielshalber, Sprachkursen und an Kursen der Volkshochschulen. F: Wie of findet die Zertifizierung statt? A: Die Zertifizierung des BVFK e.v. findet halb-jährlich statt. Ein Informationspapier des Bundesverbands der Fernsehkameraleute, BVFK e.v. Ressort Aus- und Weiterbildung Oberlandstraße Berlin Juni 2013
(2) Der Antrag ist auf einem Antragsformular der Landwirtschaftskammer Nordrhein- Westfalen zu stellen.
Verwaltungsvorschriften für die öffentliche Bestellung und Vereidigung landwirtschaftlicher Sachverständiger der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen 1 Antragstellung (1) Die öffentliche Bestellung
MehrWFOT-Anerkennung. für Ergotherapie-Schulen in Deutschland
WFOT-Anerkennung für Ergotherapie-Schulen in Deutschland Präambel Mit dem Erwerb der Anerkennung des WFOT (World Federation of Occupational Therapists Weltverband der Ergotherapeuten) ermöglichen es die
MehrLiebe Mitglieder und Interessenten des BVFK,
Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier. BVFK News 01.01.2016 Der BVFK zum Jahreswechsel Liebe Mitglieder und Interessenten des BVFK, ein ereignisreiches und arbeitsames
MehrMerkblatt zur Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung nach der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung BerufsHZVO
Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Merkblatt zur Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung nach der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung
Mehr1. Was ist zu tun, um die Anerkennung der Zusatzbezeichnung nach den Übergangsregelungen
Merkblatt zum Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung Klinische Neuropsychologie nach den Übergangsregelungen ( 15 Abs. 1 WBO) (Stand: 15. Dezember 2008) Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter
MehrAkkreditierungsreglement
Akkreditierungsreglement zur Anerkennung von Mediationspersonen, die nicht im Besitz einer gültigen Zertifizierung eines der nachfolgenden Verbände sind: SAV, SDM und/oder SKWM Inhaltsübersicht Titel Seite
MehrSachkundeausbilder des Württ. Schützenverbandes Zertifizierung
Sachkundeausbilder des Württ. Schützenverbandes Zertifizierung Im Verbandsgebiet des WSV wurden in den letzten Jahren qualitativ gute Ausbildungen durchgeführt, auch dank der Ausbilderschulungen die wir
MehrAntrag auf Rezertifizierung
für den Abschluss als Pflegesachverständige/r (TÜV) Auszug aus der Prüfungsordnung: Ziel der Rezertifizierung ist die Überprüfung der kontinuierlich fortgesetzten Tätigkeit und die Bestätigung, dass das
MehrAnrechnung von Kompetenzen
Anrechnung von Kompetenzen Durch die Anrechnung von Kompetenzen im Masterstudiengang Bildungs- und Wissenschaftsmanagement (MBA) 1 erfüllt die Universität Oldenburg eine zentrale Forderung des Bologna-Prozesses
Mehr2. Wo finden die Prüfungen für Nichtschülerinnen und Nichtschüler statt?
Allgemeine Information der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Nichtschülerprüfung für Erzieherinnen und Erzieher (Auszug aus der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an
MehrBedeutung der Kompetenzfeststellung für die Zulassung zur Externenprüfung
Bedeutung der Kompetenzfeststellung für die Zulassung zur Externenprüfung Ergebnisse des Begleitprojektes zu Fragen der Zulassung zur Externenprüfung Impulsvortrag auf der Jahrestagung Perspektive Berufsabschluss
MehrAntrag auf Zertifizierung als Auditor zur Durchführung von Audits nach DS-BvD-GDD-01
Antragsnummer: Antragseingang: DSZ Datenschutz Zertifizierungsgesellschaft mbh Budapester Straße 31 10787 Berlin (wird von der Zertifizierungsstelle ausgefüllt) Antrag auf Zertifizierung als Auditor zur
MehrStellenausschreibung. Professorin / Professor für Soziale Arbeit (Hilfen zur Erziehung) [Vergütung: TV-L E 14]
Die zählt mit den Hochschulen zu den Einrichtungen des tertiären An der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn ist folgende Stelle (1,0 VZÄ) unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung voraussichtlich
MehrGrundlagen zur Erstellung eines Lebenslaufs
Grundlagen zur Erstellung eines Lebenslaufs Ein tabellarischer Lebenslauf bildet das Kernstück einer Bewerbung. Hier stehen alle Informationen zu Ihren Qualifikationen und Fähigkeiten. Hier ist besonders
MehrMit der IHK FOSA Beschäftigung sichern. Dr. Brigitte Scheuerle Geschäftsfeld Aus- und Weiterbildung
Mit der IHK FOSA Beschäftigung sichern Dr. Brigitte Scheuerle Geschäftsfeld Aus- und Weiterbildung Inhalt Ziele des Berufsqualifizierungs-Feststellungsgesetzes Wesentliche Bestimmungen IHK FOSA Antragstellung
MehrAbsender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum
Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche
MehrTÜV Rheinland Akademie GmbH PersCert TÜV Hinweise zur Prüfungsanmeldung Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular mit entsprechenden Kopien von Zeugnissen, Zertifikaten und Teilnahmebescheinigungen
MehrAUFNAHMEORDNUNG. Verband der Konferenzdolmetscher (VKD) im BDÜ e.v.
AUFNAHMEORDNUNG 1. Begriffsbestimmungen 1.1 Konferenzdolmetscher 1 Konferenzdolmetscher¹ dolmetschen bei internationalen zwei- oder mehrsprachigen Sitzungen, Konferenzen, Kongressen und anderen Veranstaltungen.
MehrBerufliche Anerkennung von Pflegefachpersonen
Berufliche Anerkennung von Pflegefachpersonen Michael Gwosdz Zentrale Anlaufstelle Anerkennung Diakonie-Hilfswerk Hamburg 10. September 2015 Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) wird
MehrEmpfehlungen der Bundesapothekerkammer. für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats
Empfehlungen der Bundesapothekerkammer für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats für pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten
Mehr1 Anwendungsbereich. 2 Zulassung zur Hochschuleignungsprüfung
Landesverordnung über die Hochschuleignungsprüfung zum Erwerb einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber (Hochschuleignungsprüfungsverordnung
MehrReglement Master Practitioner in Logosynthese. LIA Logosynthesis International Association 1/7
1/7 Reglement Master Practitioner in Logosynthese LIA Logosynthesis International Association 2/7 Lehrgang Master Practitioner in Logosynthese 1. Zielgruppe Der Lehrgang «Master Practitioner in Logosynthese»,
MehrHinweise zur Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt
Landesamt für Umwelt, Gesheit Verbraucherschutz Abt. Gesheit Referat akademische Heilberufe Gesheitsfachberufe Hinweise zur Erteilung der Approbation als Ärztin Arzt Nachfolgend werden Sie über die aktuelle
MehrBeschreibung des Angebotes
Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien (Master of Education) - Mathematik in Angebot-Nr. 00634968 Angebot-Nr. 00634968 Bereich Termin Studienangebot Hochschule Permanentes Angebot Regelstudienzeit: 4
MehrÖffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 48066 Öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen Inhalt: 1. Bedeutung der öffentlichen Bestellung...2 2. Voraussetzungen...2
MehrFortbildungsvereinbarung
Anlage 5 zum Rahmenvertrag vom 05.11.2009 Fortbildungsvereinbarung Anlage 4 vom 25. September 2006 zu den Rahmenempfehlungen nach 125 Abs. 1 SGB V Fortbildung im Bereich Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie
MehrANTRAG. 1. Angaben zur Person. 2. Anschriften / Kontaktdaten. 2.1 Privat. 2.2 Büro / Firma. Eingegangen: 1.1 Name Vorname (Rufname)
ANTRAG auf Bescheinigung der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Abs. 7 BayBO Nur für Personen, die bereits als Bauvorlageberechtigte in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem gleichgestellten
MehrGültigkeit ab WiSe 2014/15 ZULASSUNGSORDNUNG
1 ZULASSUNGSORDNUNG für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs Design der Hochschule Fresenius, University of Applied Sciences, in der Fassung vom 07.08.2014 Aufgrund des 20 Abs. 1 Hessisches Hochschulgesetz
Mehr2 Zulassungsvoraussetzungen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber. 3 Bewerbung um Teilnahme am Zulassungsverfahren (Zulassungsantrag)
Zulassungsordnung für die Master-Studiengänge Mode-Design, Produkt-Design, Textil- und Flächen- Design und Visuelle Kommunikation der Kunsthochschule Berlin Weißensee Auf Grund des 71 Abs. 1 Satz 1 und
MehrAusübungsberechtigung nach 7b Handwerksordnung
Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung (HwO) i.d.f. vom 01.01.2004 (BGBl. I, S. 2933), zuletzt geändert am 24.12.2003 (BGBl. I, S. 2933 ff), zur selbständigen Ausübung des -Handwerks Haben Sie
MehrDGPPN-Zertifikat Psychosomatik in der Psychiatrie
DGPPN-Zertifikat Psychosomatik in der Psychiatrie Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) vergibt nach Beschluss des Vorstandes an ihre Mitglieder
MehrBewertung ausländischer Berufsabschlüsse durch die Handwerkskammer für Mittelfranken
Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse durch die Handwerkskammer für Mittelfranken Informationen zum neuen Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
MehrMÄRZ 2017 BUNTER BEWERBUNGSHELFER EINE ÜBERSICHT
MÄRZ 2017 BUNTER BEWERBUNGSHELFER EINE ÜBERSICHT Vorwort Liebe Interessierte, wir haben diese Broschüre für Menschen geschrieben, die noch nicht so lange in Deutschland sind. Denn in Deutschland ist vieles
MehrMÄRZ 2017 BUNTER BEWERBUNGSHELFER EINE ÜBERSICHT
MÄRZ 2017 BUNTER BEWERBUNGSHELFER EINE ÜBERSICHT Vorwort Liebe Interessierte, wir haben diese Broschüre für Menschen geschrieben, die noch nicht so lange in Deutschland sind. Denn in Deutschland ist vieles
MehrBildungsrichtlinie. Bayerisches Rotes Kreuz. i. d. F. vom
Bayerisches Rotes Kreuz Bildungsrichtlinie i. d. F. vom 27.07.2005 Erlassen vom Landesvorstand des Bayerischen Roten Kreuzes Volkartstraße 83, 80636 München - Präambel - Diese Richtlinie ist notwendig,
MehrInformationen der Gesellschaft für Neuropsychologie e. V.
Zertifizierung Supervisor/in GNP Informationen der Gesellschaft für Neuropsychologie e. V. GESCHÄFTSSTELLE Postfach 11 05 36001 Fulda Tel. ++49(0)6 61/9 01 96 65 Fax ++49(0)6 61/9 01 96 92 E-Mail: fulda@gnp.de
MehrDienstvereinbarung über die fortbildung des Personals an der Universität Trier
" Anhang: Rechtliche Grundlagen Dienstvereinbarung über die fortbildung des Personals an der Universität Trier Präambel Die Universität Triel' und der Personalrat der Universität messen der berufsbezogenen
MehrEEC Z e r t i f i z i e r u n g von Instituten und Lehrgängen
EUROPEAN ECONOMIC CHAMBER OF TRADE, COMMERCE AND INDUSTRY European Economic Interest Grouping EEC Z e r t i f i z i e r u n g von Instituten und Lehrgängen Ein Zertifikat ist motivations- und leistungsfördernd!
MehrSatzung über die Anordnung, Durchführung und Bewertung von Ausgleichsmaßnahmen nach 5 Abs. 4 und 5 Architektengesetz Rheinland-Pfalz
Satzung über die Anordnung, Durchführung und Bewertung von Ausgleichsmaßnahmen nach 5 Abs. 4 und 5 Architektengesetz Rheinland-Pfalz vom 13. März 2017 Die Vertreterversammlung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz
MehrDie Qualifikationsgebiete der QM-Personal-Zertifizierung bei der GüteZert GmbH
In vielen Wirtschaftsbereichen wird wirksames Qualitätsmanagement (QM) durch zertifizierte QM-Systeme nach DIN EN ISO 9001 nachgewiesen. Wirksames Qualitätsmanagement verlangt qualifiziertes Qualitätsmanagement-
MehrRichtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikates der Bayerischen Landesapothekerkammer für Pharmazeutisch-technische
Richtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikates der Bayerischen Landesapothekerkammer für Pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazeutische Assistenten, Pharmazieingenieure
MehrFortbildungszertifikat - Nachweis einer qualifizierten ärztlichen Fortbildung im Land Brandenburg -
LANDESÄRZTEKAMMER BRANDENBURG Körperschaft des öffentlichen Rechts Stand: Gemäß Beschluss der 14. Kammerversammlung 3. Legislaturperiode vom 27. November 1999 Fortbildungszertifikat - Nachweis einer qualifizierten
MehrRichtlinien. des VDAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V.
Richtlinien des VDAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. d) Zertifizierte/r Berater/-in Arbeitsrecht für leitende Angestellte/Führungskräfte (VDAA e. V.) Ausgehend von dem Bewusstsein, dass in
MehrAntrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle Handwerkskammer Bremen Ansgaritorstr. 24 28195 Bremen Antrags-Nr. Ich beantrage eine Ausnahmebewilligung nach 8 oder
MehrIngenieur-Zertifizierung gem. IngG 2017 Stärken Sie Ihre Position am Arbeitsmarkt! Info für Antragsteller/innen
Info für Antragsteller/innen Ingenieur-Zertifizierung gem. IngG 2017 Stärken Sie Ihre Position am Arbeitsmarkt! Tel.: +43 (0)5 0454-8188 E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at www.ing-zertifizierung.at Impressum
MehrOrdnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Landschaftsarchitektur (Eignungsfeststellungsordnung)
Technische Universität Dresden Fakultät Architektur Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Landschaftsarchitektur (Eignungsfeststellungsordnung) vom 25.05.2013 Auf Grund von 13
MehrAnerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse. Umsetzung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) in der IHK-Organisation
Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse Umsetzung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) in der IHK-Organisation Stv. Bereichsleiter Leiter des Referates Berufsausbildung
MehrÖffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen Ihr Ansprechpartner: Dr. Frank Rieger, LL.M.oec. Telefon: 02 03-28 21-279 Telefax: 02 03-285349-279 Informationen für Interessenten und Antragsteller
MehrMITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER
EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009-2014 Petitionsausschuss 16.12.2011 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Petition 0274/2011, eingereicht von V.C., rumänischer Staatsangehörigkeit, zur Nichtanerkennung ihres
MehrAllgemeine Daten/ Erklärung
Antrag auf Zertifizierung als Psychologischer Lerntherapeut BDP/Psychologische nach der Übergangsregelung (bis 30.06.2017) A Allgemeine Daten/ Erklärung Frau Herr Titel: Vorname: Name: Postanschrift: Telefon:/Telefax:
MehrTrainerausbildung im Bremer Leichtathletik Verband (BLV) Stand (Arkenau-Lehrreferent)
Grundlage für die Trainerausbildung im Bremer Leichtathletik Verband ist die Lehrordnung (LEO) des Deutschen Leichtathletik Verbandes (DLV). Die Lehrordnung regelt die Aus- und Weiterbildung von Trainern
MehrRICHTLINIE ZUM ERWERB DES FORTBILDUNGSZERTIFIKATS
Landesapothekerkammer Thüringen Thälmannstraße 6 99085 Erfurt RICHTLINIE ZUM ERWERB DES FORTBILDUNGSZERTIFIKATS für pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten
MehrHerzlich Willkommen! Die schriftliche Bewerbungsmappe Live Bewerbercoaching 9. März 2017
Herzlich Willkommen! Die schriftliche Bewerbungsmappe Live Bewerbercoaching 9. März 2017 Referentin: Samira Bormann Karrierecoach & Projektleiterin im biema Kompetenzteam M. Sc. Psychologie (Arbeit, Organisation
MehrDeutsche Gesellschaft für Hypnose und Hypnotherapie
Deutsche Gesellschaft für Hypnose und Hypnotherapie Kriterien zur Ernennung als Dozent, Leiter eines Weiterbildungszentrums und Supervisor PRÄAMBEL Die Deutsche Gesellschaft für Hypnose und Hypnotherapie
MehrANTRAG. auf Anerkennung als VgV-Betreuer. Anschriften / Kontaktdaten. Qualifikation und Nachweise
ANTRAG auf Anerkennung als VgV-Betreuer Eingegangen: Ich beantrage hiermit die Anerkennung als VgV-Betreuer: ING S4 Mitgliedsnummer 1. Angaben zur Person 1.1 Name 1.2 Akademische Grade, Dienstbezeichnungen,
MehrFrage zu Projekt: Thema der Frage: Konstrukt: Allgemeine Informationen: Fragetext: Instruktionen: Antwortkategorien: Erwerbstätigenbefragung 2016
Frage zu Projekt: Erwerbstätigenbefragung 2016 Thema der Frage: Arbeit & Beruf Konstrukt: Ort Wissenserwerb Allgemeine Informationen: In der eigentlichen Befragung wird es den Befragten möglich sein zwei
MehrMerkblatt: Antrag auf Erteilung der ärztlichen, zahnärztlichen oder pharmazeutischen Approbation
Merkblatt: Antrag auf Erteilung der ärztlichen, zahnärztlichen oder pharmazeutischen Approbation - Abschluss der Ausbildung in der Europäischen Union* - * ebenfalls geltend für Vertragsstaaten des Europäischen
MehrFortbildungsordnung für die Fachimmungenetikerin DGI / den Fachimmungenetiker DGI
Fortbildungsordnung für die Fachimmungenetikerin DGI / den Fachimmungenetiker DGI A. Präambel Die Deutsche Gesellschaft für Immungenetik (DGI) dient der Förderung der Forschung, Lehre und Qualitätssicherung
MehrFortpflanzungsmedizinverordnung
Fortpflanzungsmedizinverordnung (FMedV) Änderung vom 21. Juni 2017 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Fortpflanzungsmedizinverordnung vom 4. Dezember 2000 1 wird wie folgt geändert: Art. 1 Eine
MehrZur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen als Lehrerin oder Lehrer für eine Tätigkeit im Land Sachsen-Anhalt
I Name, Vorname:....... Straße:.. Land, Postleitzahl, Wohnort:....... Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen- Landesprüfungsamt für Lehrämter Liebknechtstraße 65 39110 Magdeburg Antrag
MehrOrdnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung
Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung Teil: Sanitätsdienst - Stand 26.05.2003-1. Sanitätsausbildung 1.1. Sanitätsausbildung (A) 1.1.1. Ziel und Zweck Die besonderen Anforderungen in bestimmten Notfällen,
MehrRumänien. Staatliche Anerkennung von. Hebammen/Entbindungspflegern. Regierungspräsidium Darmstadt
Staatliche Anerkennung von Hebammen/Entbindungspflegern Rumänien Informationen für Antragstellerinnen und Antragsteller Regierungspräsidium Darmstadt 64278 Darmstadt Das Merkblatt enthält die wesentlichen
MehrOrdnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes
Landesverband Saarland e.v. Bereitschaften Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes Teil : Fachliche Helfergrundausbildung der Bereitschaften Stand: 29./30.03.2012 Gemäß Beschluss
MehrPrüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Fachhochschule Frankfurt am Main
Prüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte für den Studienbereich Rechtsund Wirtschaftswissenschaften
MehrFördermöglichkeiten in der Fort- und Weiterbildung von Kindertagespflegepersonen
Fördermöglichkeiten in der Fort- und Weiterbildung von Kindertagespflegepersonen 25.04.2017 Ute Klingemann, MK Referat 21 1 Förderrichtlinie Kindertagespflege Gegenstand der Förderung sind u. a. a) die
MehrZERTIFIZIERUNGSORDNUNG der beratenden Volks- und Betriebswirte im Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte (bdvb e.v.) (Stand: 16. 12.
ZERTIFIZIERUNGSORDNUNG der beratenden Volks- und Betriebswirte im Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte (bdvb e.v.) (Stand: 16. 12. 2006) I. ANTRAG AUF ZERTIFIZIERUNG Qualifizierte Unternehmensberater
MehrWEITERBILDUNGSLEHRGANG FÜR EXAMINIERTE PFLEGEFACHKRÄFTE
SRH KLINIKEN WEITERBILDUNGSLEHRGANG FÜR EXAMINIERTE PFLEGEFACHKRÄFTE Weiterbildung für: Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen Altenpfleger/innen in der neurologisch-neurochirurgischen
MehrAntrag auf Anerkennung als Verbraucherschlichtungsstelle nach 24 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)/ 214 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Antrag auf Anerkennung als Verbraucherschlichtungsstelle nach 24 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)/ 214 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) I. Angaben zum Trägerverein 1 Name Anschrift Webseite E-Mail
MehrGesuch um Vorbescheid für die Zulassung zur eidg. Höheren Fachprüfung für Kommunikationsleiterin/ Kommunikationsleiter.
Gesuch um Vorbescheid für die Zulassung zur eidg. Höheren Fachprüfung für Kommunikationsleiterin/ Kommunikationsleiter (Prüfungsordnung 2016) Prüfungsjahr: Der Vorbescheid ergeht mit Blick auf die im Gesuch
MehrTeil I. Persönliche Daten: zum Eintrag in die OASIS-Datenbank. Geschäftliche Daten: (*) (*) Besondere Qualifikationen: weitere siehe Anlage Nr.
Auditor Authentication Board Antrag auf Authentifizierung als c/o BDLI e.v. Luft- und Raumfahrt Auditor (AEA) Friedrichstrasse 60 CBMC-Ger.-003 Ausgabe 15 D-10117 Berlin Stand vom 01. September 2016 Teil
MehrZertifikatsstudium CAS DAS der Freien Akademie für Osteopathie in Kooperation mit dem Gesundheitscampus der St. Elisabeth Universität Bratislava
Zertifikatsstudium CAS DAS der Freien Akademie für Osteopathie in Kooperation mit dem Gesundheitscampus der St. Elisabeth Universität Bratislava Auch Studieren ohne Abitur ist möglich, wenn Sie zum Beispiel
MehrAntrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV 1. Allgemeine Angaben Antragsteller
MehrBitte füllen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterschriften aus und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen (siehe Anlage) bei.
Name, Vorname: Aktenzeichen wird von der Behörde vergeben Abschluss aus Land: Landesamt für Schule und Bildung Standort Dresden Großenhainer Straße 92 01127 Dresden Zugang für elektronisch signierte Nachrichten:
MehrTeilnehmervertrag berufliche Eingliederungsmaßnahme
Seite 1 von 5 Hauptsitz: MSM Ausbildungs- GmbH & Co. KG Hauptstraße 41 04683 Naunhof / OT Ammelshain Zwischen dem Träger - Auftragnehmer - Standort und - Auftraggeber - wird der folgende Vertrag geschlossen:
MehrZulassungsordnung des Weiterbildungsstudienganges Raumstrategien mit dem Abschluss "Master of Arts" an der Kunsthochschule Berlin (Weißensee)
Zulassungsordnung des Weiterbildungsstudienganges Raumstrategien mit dem Abschluss "Master of Arts" an der Kunsthochschule Berlin (Weißensee) Der Akademische Senat der Kunsthochschule Berlin (Weißensee)
MehrVerordnung über die Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome im Gesundheitswesen
8. Verordnung über die Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome im Gesundheitswesen vom 7. Mai 00 Die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) gestützt auf Artikel,, und 6 der Interkantonalen
MehrCheckliste Bachelor Bewerbung
Checkliste Bachelor Bewerbung Welche Unterlagen muss ich zur Bewerbung für einen Studienplatz an der Hochschule Aalen postalisch bzw. in digitaler Form einreichen? Wichtig: Bewerbungsschluss - Sommersemester:
MehrPrüfungstermin 1. Teilprüfung:
Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche
MehrDie öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen - Merkblatt -
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen - Merkblatt - A. Bestellungsgrundlage Die Industrie- und Handelskammer bestellt gemäß 36 Gewerbeordnung auf Antrag Sachverständige für bestimmte
MehrAntrag auf Anerkennung für den Fachtitel «Psychotherapeutin SBAP.» und «Psychotherapeut SBAP.»
Konradstrasse 6 CH 8005 Zürich Telefon 043 268 04 05 www.sbap.ch info@sbap.ch Antrag auf Anerkennung für den Fachtitel «Psychotherapeutin SBAP.» und «Psychotherapeut SBAP.» Einreichen an: Geschäftsstelle
MehrStaatliche Anerkennung von. Krankenpflegehelferinnen/Krankenpflegehelfern
Staatliche Anerkennung von Krankenpflegehelferinnen/Krankenpflegehelfern Länder der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes (gilt auch für Ausbildungen aus der Schweiz) Informationen
MehrEine mit Prüfung abgeschlossene Studio- bzw. Geräteausbildung, die ca. 400 Std umfasst.
1 Geltungsbereich Diese Vereinsordnung basiert auf 14 der Vereinssatzung und enthält Definitionen, Erläuterungen und Richtlinien zu nachfolgend im Einzelnen dargestellten Satzungsbestimmungen. 2 Richtlinien
Mehr(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom )
Ländergemeinsame Eckpunkte für die Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG geändert durch Richtlinie 2013/55/EU im Hinblick auf die Anerkennung ausländischer Lehrerberufsqualifikationen (Beschluss der Kultusministerkonferenz
Mehrden schriftlichen Prüfungen in zwei ausgewählten Lernbereichen und den mündlichen Prüfungen in drei bis zu fünf Lernbereichen.
Information zur Nichtschülerprüfung für Erzieherinnen und Erzieher Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an den staatlichen Fachschulen für Sozialpädagogik im Land Berlin 1. Allgemeines Die Prüfung
MehrMITGLIEDERREGLEMENT. Genehmigt an den ausserordentlichen Generalversammlungen der beiden Vorgängerverbände SLTV und SATV vom 6. Dezember 2012 in Olten
MITGLIEDERREGLEMENT Genehmigt an den ausserordentlichen Generalversammlungen der beiden Vorgängerverbände SLTV und SATV vom 6. Dezember 2012 in Olten Präambel Gestützt auf Art. 3 der Statuten von treuland,
MehrZertifizierungsstelle für Erzeugungsanlagen
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße 32 10117 Berlin Zulassung eines verantwortlichen Mitarbeiters einer Zertifizierungsstelle für Erzeugungsanlagen Berlin, 23. März
MehrGeschäftsordnung des Kreisschülerrates Zwickau
Präambel Geschäftsordnung des Kreisschülerrates Zwickau Die Schülervertretung des Landkreises Zwickau ist die demokratische Vertretung der Schülerschaft im Landkreis. Sie strebt im Sinne der vertretenden
MehrAnerkennungsverfahren zur Erlangung der Berufsbezeichnung Zirkuspädagoge/ Zirkuspädagogin (BAG)
Antrag auf Anerkennung als Zirkuspädagoge/in BAG Formblatt 1 Anerkennungsverfahren zur Erlangung der Berufsbezeichnung Zirkuspädagoge/ Zirkuspädagogin (BAG) Allgemeines Die BAG Zirkuspädagogik hat eine
MehrVEREIN ZUR ZERTIFIZIERUNG VON PERSONEN IM MANAGEMENT
VEREIN ZUR ZERTIFIZIERUNG VON PERSONEN IM MANAGEMENT Zertifikate CBPA und CBPP die international anerkannten Kompetenznachweise Zertifizierungen im Prozessmanagement Agenda Grundlagen der Zertifizierung
MehrMerkblatt. Der Weg zu einer Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis
Dieses Dokument finden Sie unter https://www.aachen.ihk.de unter der Dok.-Nr. 71951 Merkblatt Der Weg zu einer Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis (Externenprüfung) Was ist
MehrORDNUNG BILDUNG, ERZIEHUNG UND UNTERRICHT ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELORSTUDIENGANG
ORDNUNG ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELORSTUDIENGANG BILDUNG, ERZIEHUNG UND UNTERRICHT SOWIE IM 2-FÄCHER-BACHELOR FÜR DIE LEHREINHEIT KUNST/KUNSTPÄDAGOGIK
MehrBewerbung Anschreiben
- Einleitung Sehr geehrter Herr, Formell, männlicher Empfänger, Name unbekannt Sehr geehrte Frau, Formell, weibliche Empfängerin, Name unbekannt Sehr geehrter Herr, Sehr geehrte Frau, Formell, Name und
MehrBürgerservice BAYERN-RECHT Online - BaySozKiPädG Landesnorm Bayern B...
Seite 1 von 5 Zum Ausgangs- oder Titeldokument Fundstelle: GVBl 013, S. 439 Fußnoten Bayerisches Gesetz über das Führen der Berufsbezeichnungen Staatlich anerkannte Sozialpädagogin oder Staatlich anerkannter
MehrANZEIGE. 1. Angaben zur Person. 2. Anschriften / Kontaktdaten
ANZEIGE über die Aufnahme einer Tätigkeit als Nachweisberechtigter für Brandschutz nach Art. 62 Abs. 2 Satz 5 i.v.m. Art. 61 Abs. 6 BayBO Nur für Personen, die bereits als Nachweisberechtigte für Brandschutz
MehrWeitere Informationen zum DSH-Vorbereitungskurs finden Sie hier:
Das Bewerbungsverfahren für den Vorbereitungskurs auf die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-Vorbereitungskurs) an der Fachhochschule Köln für Studienbewerber/innen mit Abschlüssen aus
Mehr(Übersetzung aus dem Montenegrinischen in die deutsche Sprache) Law on National Vocational Qualifications MNE GESETZ ÜBER
(Übersetzung aus dem Montenegrinischen in die deutsche Sprache) Law on National Vocational Qualifications MNE GESETZ ÜBER STAATLICH ANERKANNTE BERUFLICHE QUALIFIKATION I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Inhalt
MehrRichtlinie. Einbruch- und Überfallmeldeanlagen. Teil 3: Anforderung an EMA-Fachfirmen zur SES Zertifizierung. Ausgabe-V1 /
Richtlinie Einbruch- und Überfallmeldeanlagen Verband Schweizerischer Errichter von Sicherheitsanlagen Association Suisse des Constructeurs de Systèmes de Sécurité Associazione Svizzera dei Costruttori
MehrBewerbung Anschreiben
- Einleitung Sehr geehrter Herr, Formell, männlicher Empfänger, Name unbekannt Sehr geehrte Frau, Formell, weibliche Empfängerin, Name unbekannt Sehr geehrte Damen und Herren, Formell, Name und Geschlecht
Mehr