Jahrestagung der Fachhochschullehrer. 29. April 2008 Osnabrück
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- Martina Lorenz
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1 Jahrestagung der Fachhochschullehrer 29. April 2008 Osnabrück
2 Agenda A. Überblick B. Aufgabe des Dualismus von Kapitalertrags- und Vermögensebene C. Besteuerung von Derivaten D. Vermeidung von Strukturen zur Nutzung des Steuersatzgefälles E. Verlustverrechnung Dr. Matthias Geurts 2
3 A. Überblick I. Eckpunkte der Abgeltungsteuer (1) Ab Einführung einer 25%igen Abgeltungsteuer zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf Kapitalerträge (z.b. Zinsen, Dividenden) und Gewinne aus Veräußerungsgeschäften von Kapitalanlagen (z.b. Aktien, festverzinsliche WP, Fondsanteile, Zertifikate) Übergangsregelung für vor dem erworbene Papiere laufende Erträge nach dem Abgeltungsteuer Veräußerung von vor dem erworbenen Finanzinstrumenten - altes Recht Sonderregelungen für Zertifikate und für Fonds Dr. Matthias Geurts 3
4 A. Überblick I. Eckpunkte der Abgeltungsteuer (2) Wegfall der Spekulationsfrist von 1 Jahr zukünftig echte Wertzuwachsbesteuerung ohne zeitliche Befristung Wegfall Halbeinkünfteverfahren für Dividenden / Veräußerungsgewinne im PV Wegfall des Werbungskostenabzugs / neuer Sparerpauschbetrag Abgeltungsteuer wird mittels Steuerabzug an der Quelle durch Kreditinstitut erhoben Einkommensteuer mit Steuerabzug grundsätzlich abgegolten; ESt-Veranlagung nur noch in Ausnahmefällen Dr. Matthias Geurts 4
5 A. Überblick II. Der Abgeltungsteuer unterliegende Erträge Laufende Erträge aus Kapitalanlagen ( 20 Abs. 1) Gewinne aus Verkauf oder Einlösung ( 20 Abs. 2) von Dividenden Aktien / Fondsanteilen Zinsen Festverzinsliche WP Sonstige Kapitalforderungen Finanzinnovationen ausgesch./thes. Fondserträge (Vollrisiko)-Zertifikaten Stillhalterprämien Options- / Termingeschäften Endfällige (nicht begünst. LV) Endfällige (nicht begünst. LV) Dr. Matthias Geurts 5
6 A. Überblick III. Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens (1) Steuerbelastung von Dividenden (isolierte Betrachtung des Aktionärs) ohne SolZ + KiSt / Privatvermögen Altes Recht Neues Recht Dividende steuerfrei nach HEV steuerpflichtig 100,00 /. 50,00 50,00 100,00./. 0,00 100,00 Steuerbelastung 42 % 30 % 25 % 21,00 15,.00 12,50 25 % 25,00 Ertrag nach Steuern 42 % 30 % 25 % 79,00 85,00 87,50 75,00 Dr. Matthias Geurts 6
7 A. Überblick III. Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens (2) Steuerbelastung von Dividenden (AG und Aktionär) ohne SolZ + KiSt b. Aktionär / Privatvermögen Altes Recht Neues Recht Ebene AG: Gewinn vor Steuern./. KSt, SolZ, GewSt (400 % HS) Gewinn nach Steuern 100,00./. 38,65 61,35 100,00./. 29,83 70,17 Ebene Aktionär: Dividende Ausschüttung steuerfrei nach HEV steuerpflichtig (BMG) 61,35./. 30,68 30,67 70,17. /. 0,00 70,17 Steuerbelastung Aktionär Steuerbelastung AG Gesamtsteuerbelastung 42 % 12, ,65 51,53 25 % 17, ,83 47,37 Ertrag nach Steuern (ohne SolZ + KiSt b. Aktionär) 48,47 52,63 Dr. Matthias Geurts 7
8 B. Aufgabe des Dualismus von Kapitalertrags- und Vermögensebene I. Vergangenheit 1. Tatbestand des 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG "Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören... Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder gewährt worden ist, auch wenn die Höhe des Entgelts von einem ungewissen Ereignis abhängt." Abstrakt liegt ein Kapitalertrag vor (das "ob"), wenn: - sowohl die Rückzahlung des Kapitals als auch das Entgelt sicher ist, - die Rückzahlung des Kapitals sicher, ein Entgelt jedoch unsicher ist oder - ein Entgelt sicher, die Rückzahlung des Kapitals aber unsicher ist. Dr. Matthias Geurts 8
9 B. Aufgabe des Dualismus von Kapitalertrags- und Vermögensebene I. Vergangenheit 2. Auslegung durch die Finanzverwaltung - Schreiben zu Partizipationsscheinen ( , BStBl I, 986) - Schreiben zur teilweisen Kapitalrückzahlung ( , BStBl I, 433) - Schreiben zu den Aktien- / Umtauschanleihen ( , BStBl I, 206) - Wahlrecht zwischen Emissions- und Marktrendite 3. Neuinterpretation durch den BFH - Argentinien-Anleihe ( , BStBl 07 II, 568) - Mindestkapitalrückzahlung ( , DStR 2008, 342) - teleologische Reduktion der Marktrendite - Fremdwährung ( , BStBl 01 II, 97) - abgrenzbarer Kapitalertrag ( , DB 2007, 140) - kein Wahlrecht zwischen Emissions- und Marktrendite ( , BStBl 07 II, 555) Dr. Matthias Geurts 9
10 B. Aufgabe des Dualismus von Kapitalertrags- und Vermögensebene II. Zukunft/Abgeltungsteuer 1. Tatbestand des 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG n.f. "Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören... Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder geleistet worden ist, auch wenn die Höhe der Rückzahlung oder des Entgelts von einem ungewissen Ereignis abhängt." Dr. Matthias Geurts 10
11 B. Aufgabe des Dualismus von Kapitalertrags- und Vermögensebene II. Zukunft/Abgeltungsteuer 2. Intention des Gesetzgebers Erfassung von Zertifikaten Full-index-linked "Anleihen" Unterscheidung: laufende Erträge - Veräußerungstatbestände Bemessungsgrundlage in den Veräußerungsgeschäften ist allein die Marktrendite 20 Abs. 4 S. 1 EStG n.f. Reduzierter Anwendungsbereich des 23 Abs. 2 Nr. 2 EStG n.f. 3. Besteht der Dualismus von Kapitalertrags- und Vermögensebene fort? Rechtsprechung zur Marktrendite Dr. Matthias Geurts 11
12 C. Besteuerung von Derivaten I. Stillhaltergeschäfte Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören Nr. 11 Stillhalterprämien, die für die Einräumung von Optionen vereinnahmt werden; schließt der Stillhalter ein Glattstellungsgeschäft ab, mindern sich die Einnahmen aus der Stillhalterprämie um die im Glattstellungsgeschäft gezahlten Prämien. Bislang wurde die gezahlte Prämie im Rahmen des Glattstellungsgeschäftes als Werbungskosten zur vereinnahmten Prämie verstanden Durchbrechung der Versagung von Werbungskosten nach 20 Abs. 9 Beendigung durch Differenzausgleich nicht geregelt, muss aber wie Glattstellung behandelt werden (a.a. BFH v zum alten Recht vor Einführung 23 Abs. 1 Nr. 4; wohl auch FinVerw.) Dr. Matthias Geurts 12
13 C. Besteuerung von Derivaten II. Termingeschäfte 1. Tatbestand Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch Nr. 3 der Gewinn a) bei Termingeschäften, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt; b) aus der Veräußerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finanzinstruments Dr. Matthias Geurts 13
14 C. Besteuerung von Derivaten II. Termingeschäfte 2. Fragestellungen Gehört die Lieferung des underlyings zu den Termingeschäften? (vgl. BMF zu 15 Abs. 4 EStG DB 2005, 2269) Wie sind Swaps zu behandeln? fully funded swap Kapitalertrag nach 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG? Cash flow Ansatz? Sind Optionsscheine als Kassageschäfte Termingeschäfte isd 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG? Sind Zertifikate Termingeschäfte isd 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG? 3. Besteht der Dualismus von Kapitalertrags- und Vermögensebene fort? Auffassung der Finanzverwaltung zum Verfall von Optionen Dr. Matthias Geurts 14
15 D. Vermeidung von Strukturen zur Nutzung des Steuersatzgefälles I. Übergang vom bisherigen System in die Abgeltungsteuer 20 Abs. 7 S. 2 EStG n.f. Ein vorgefertigtes Konzept im Sinne der Steuerstundungsmodelle nach 15b EStG liegt auch vor, wenn die positiven Einkünfte nicht der tariflichen Einkommensteuer unterliegen gezahlte Stückzinsen - BMF-Schreiben vom Step-up Anleihe Modellhaftigkeit BFH vom IX B 92/07 Dr. Matthias Geurts 15
16 D. Vermeidung von Strukturen zur Nutzung des Steuersatzgefälles II. Verlagerung von Erträgen aus dem Betriebsvermögen in die Abgeltungsteuer unter Einbindung Dritter, 32d Abs. 2 EStG a) Strukturen Zinsertrag Bank Kapitalanlage Nahestehende Person Mitunternehmer Zinsaufwand Kapitalüberlassung >10% Anteil Betrieb Nahestehende Person KG GmbH Dr. Matthias Geurts 16
17 D. Vermeidung von Strukturen zur Nutzung des Steuersatzgefälles b) Weitere Voraussetzungen - Zusammenhang zwischen Kapitalanlage und Kapitalüberlassung und - Rückgriff des Dritten auf Gläubiger der Kapitalanlage oder diesem nahestehende Personen Back-to-back Interpretation wie Schreiben zur Gesellschafter- Fremdfinanzierung 8a KStG a.f.? c) Eingrenzungen - Gesamtplanrechtsprechung ( BFH/NV 2006, 489) Insbesondere: - Zeitlicher Zusammenhang - jeweilige Zinsvereinbarungen miteinander verknüpft - Marktübliche Verzinsung - Kein Belastungsvorteil - Kapitalüberlassung ins Ausland - Zinsschranke ( 8a KStG n.f.) - Gesellschafterdarlehen (VGA; 8b Abs. 3 S. 4, 5 KStG n.f.) Dr. Matthias Geurts 17
18 E. Verlustverrechnung I. Schedulenkonzept ausschließliche Verrechnung innerhalb der Schedule ( 20 Abs. 6 S. 1 EStG) Ausnahme: Verluste aus Aktien dürfen nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden - Aktien, nicht GmbH-Anteile oder Genussrechte - nicht Zertifikate, die Aktien abbilden - nicht Derivate II. Einbezug von Verlusten aus 23 EStG a.f. Begrenzung:- festgelegter Verlust ( 10d Abs. 4 EStG) - Verrechnung nur mit Veräußerungsgewinnen, 20 Abs. 2 EStG - Keine inhaltliche Limitierung Verfassungswidrig? - zeitliche Limitierung bis höhenmäßige Limitierung ( 10d EStG) Dr. Matthias Geurts 18
19 E. Verlustverrechnung III. Keine Verlustverrechnung aus vor dem vereinnahmten Stillhalterprämien bzw. Werbungskosten im Zusammenhang mit diesen ( 22 Nr. 3 EStG) IV. Veranlagungsbesteuerung Ermittlungsmethodik von Gewinnen und Verlusten innerhalb der Schedule bleiben unangetastet Tarif auf Summe der Einkünfte Öffnung der Verrechnung mit anderen Einkünften Dr. Matthias Geurts 19
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