BUNDESFINANZHOF. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 21 Abs. 2, 52 Abs. 21 Satz 2. Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 28/04

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BUNDESFINANZHOF. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 21 Abs. 2, 52 Abs. 21 Satz 2. Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 28/04"

Transkript

1 BUNDESFINANZHOF Zinsen für ein Darlehen, mit dem während der Geltung der sog. großen Übergangsregelung sofort abziehbare Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen) finanziert worden sind, sind auch nach dem Auslaufen der sog. großen Übergangsregelung als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar; es kommt nicht darauf an, ob ein etwaiger Veräußerungserlös zur Schuldentilgung ausgereicht hätte (gegen BMF-Schreiben vom 18. Juli 2001 IV C 3 - S /01, BStBl I 2001, 513). EStG 9 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 21 Abs. 2, 52 Abs. 21 Satz 2 Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 28/04 Vorinstanz: FG Münster vom 6. Mai K 2356/02 E,Ki (EFG 2004, 1215)

2 Gründe I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) und seine Familie nutzen (erst teilweise und seit 1985 in vollem Umfang) ein der Ehefrau des Klägers gehörendes Zweifamilienhaus. Diese ermittelte die Einnahmen und Ausgaben aus dem (1963 errichteten) Haus bis zum Auslaufen der sog. großen Übergangsregelung gemäß 52 Abs. 21 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes in der (u.a.) im Jahre 1998 gültigen Fassung (EStG a.f.) i.v.m. 21 Abs. 2, 21a Abs. 7 EStG a.f. durch Einnahme-Überschussrechnung. Im Streitjahr 2000 machten der Kläger und seine Ehefrau Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend. Sie seien für Darlehen gezahlt worden, die in den Jahren 1986 bis 1998 zur Finanzierung von Erhaltungsaufwendungen aufgenommen worden seien. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) lehnte die Berücksichtigung ab. Der hiergegen gerichteten Klage gab das Finanzgericht (FG) statt. Der Kläger habe im Rahmen des Einspruchsverfahrens nachgewiesen, dass die geltend gemachten Schuldzinsen auf Darlehen entfielen, die mit der Durchführung von Erhaltungsaufwendungen im Zusammenhang stünden. Die Schuldzinsen seien deshalb nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. September 1999 IX R 42/97 (BFHE 190, 165, BStBl II 2001, 528) als nachträgliche Werbungskosten abziehbar. Dies gelte auch für die Zeit nach dem Auslaufen der sog. großen Übergangsregelung. Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1215 veröffentlicht

3 - 2 - Mit seiner Revision rügt das FA die Verletzung materiellen Rechts ( 9 Abs. 1 Satz 1 EStG; 52 Abs. 21 Satz 2 EStG a.f.). Das FA beantragt, unter Aufhebung des angefochtenen Urteils die Klage als unbegründet abzuweisen. Der Kläger beantragt, die Revision als unbegründet zurückzuweisen. II. Die Revision ist unbegründet und daher zurückzuweisen ( 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--). Das FG hat zutreffend entschieden, dass Zinsen für ein Darlehen zur Finanzierung von Erhaltungsaufwendungen während der Geltung der sog. großen Übergangsregelung auch nach deren Auslaufen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen sind. 1. Werbungskosten sind nach 9 Abs. 1 Satz 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Dies gilt auch für Schuldzinsen, soweit sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen ( 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG). Dies setzt voraus, dass sie für eine Verbindlichkeit geleistet worden sind, die durch die Einkünfteerzielung --hier aus Vermietung und Verpachtung-- veranlasst ist, z.b. weil mit dem Darlehen Aufwendungen tatsächlich finanziert worden sind, die während der Vermietungszeit als sofort abziehbare Werbungskosten zu beurteilen waren. Die Schuldzinsen sind dann nach Aufgabe der Vermietungstätigkeit als nachträgliche Werbungskosten gemäß 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 1 EStG i.v.m. 24 Nr. 2 EStG bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar (BFH

4 - 3 - Urteil in BFHE 190, 165, BStBl II 2001, 528). Führt ein Steuerpflichtiger während der Geltung der sog. großen Übergangsregelung an einer selbstgenutzten Wohnung Erhaltungsmaßnahmen durch, sind die dadurch entstehenden Erhaltungsaufwendungen im Jahr der Zahlung grundsätzlich als Werbungskosten zu berücksichtigen (BFH-Urteile vom 10. Oktober 2000 IX R 15/96, BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787, und vom 14. Oktober 2003 IX R 18/01, BFHE 203, 574, BStBl II 2004, 263). Es kommt nicht darauf an, ob zu diesem Zeitpunkt die sog. große Übergangsregelung noch gilt (Urteil in BFHE 203, 574, BStBl II 2004, 263; ebenso BFH-Urteil vom 13. Februar 2003 IV R 12/01, BFHE 201, 491, BStBl II 2003, 837, zur Altenteilerwohnung eines Landwirts). 2. Ausgehend von diesen Grundsätzen hat das FG zutreffend die im Streitjahr gezahlten Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung beurteilt. Aus seinen mit Verfahrensrügen nicht angegriffenen und damit den Senat bindenden Feststellungen (vgl. 118 Abs. 2 FGO) ist zu entnehmen, dass die den Zinsen zugrunde liegenden Darlehen in der Zeit vor dem Wegfall der sog. großen Übergangsregelung zur Finanzierung von Erhaltungsmaßnahmen (d.h. von als Werbungskosten sofort abziehbaren Aufwendungen) tatsächlich verwendet worden sind. Die hierauf entfallenden Darlehenszinsen sind ebenfalls sofort abziehbare Werbungskosten. In diesem Zusammenhang ist unerheblich, ob die Erhaltungsaufwendungen --wie das FA geltend macht-- den Gebrauchswert des Gebäudes erhöht haben und auch der im Streitjahr nicht mehr steuerbaren privaten Wohnungsnutzung zugute gekommen sind; hierauf kommt es bei der auf den Zeitpunkt der Durchführung - 4 -

5 - 4 - der Maßnahme abstellenden typisierenden Betrachtung nicht an (s. dazu BFH-Urteil in BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787). Ebenso ist ohne Bedeutung, dass die Nutzungswertbesteuerung im Streitfall nicht --wie im Urteil in BFHE 203, 574, BStBl II 2004, durch eine Erklärung des Steuerpflichtigen vorzeitig endete, sondern wegen des Ablaufs der in 52 Abs. 21 Satz 2 EStG a.f. enthaltenen Übergangsfrist. Zweck der sog. großen Übergangsregelung ist, das Vertrauen der Inhaber von Wohnungen im eigenen Haus auf die bisherige Rechtslage zu schützen; sie sollen nicht übergangslos den für sie nachteiligen Folgen der Konsumgutlösung unterworfen werden (z.b. BFH-Urteil vom 22. April 1997 IX R 73/94, BFH/NV 1997, 653, m.w.n.). Weder dem Wortlaut des 52 Abs. 21 EStG noch den Gesetzesmaterialien (BTDrucks 10/3633, S. 10, 11, 17, 18) ist zu entnehmen, dass nach dem Willen des Gesetzgebers mit dem Ablauf der Übergangszeit von 12 Jahren auch die Möglichkeit des Abzugs von nachträglichen Werbungskosten entfallen sollte. Es kommt auch nicht darauf an, ob ein bei einer Veräußerung des Objekts erzielbarer Erlös zur Tilgung der Darlehen ausgereicht hätte (ebenso z.b. Lehr, Deutsches Steuerrecht 2002, 349; Schell, Finanz-Rundschau 2004, 506, 512 f.; a.a. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. Juli 2001 IV C 3 -S /01, BStBl I 2001, 513; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 24. Aufl., 9 Rz. 41). Der durch die tatsächliche Verwendung des Darlehens zur Finanzierung sofort abziehbarer Werbungskosten geschaffene Zusammenhang mit der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung bleibt auch nach Aufgabe der Vermietungstätigkeit bestehen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 190, 165, BStBl II 2001, 528).

Zuordnung von Darlehenszinsen als Werbungskosten bei gleichzeitiger Finanzierung eigengenutzter und vermieteter Wohnungen

Zuordnung von Darlehenszinsen als Werbungskosten bei gleichzeitiger Finanzierung eigengenutzter und vermieteter Wohnungen BUNDESFINANZHOF Zuordnung von Darlehenszinsen als Werbungskosten bei gleichzeitiger Finanzierung eigengenutzter und vermieteter Wohnungen 1. Finanziert der Steuerpflichtige die Herstellung von Eigentumswohnungen,

Mehr

Die Vereinnahmung eines Reugeldes für den Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Grundstück des Privatvermögens ist nicht steuerbar.

Die Vereinnahmung eines Reugeldes für den Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Grundstück des Privatvermögens ist nicht steuerbar. BUNDESFINANZHOF Die Vereinnahmung eines Reugeldes für den Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Grundstück des Privatvermögens ist nicht steuerbar. EStG 22 Nr. 3, 2 Abs. 1 Nr. 7 Urteil vom 24. August 2006

Mehr

beurteilen (Änderung der Rechtsprechung; Anschluss an die

beurteilen (Änderung der Rechtsprechung; Anschluss an die BUNDESFINANZHOF Kosten für den Erwerb eines Doktortitels können, sofern sie beruflich veranlasst sind, Werbungskosten sein. Sie sind regelmäßig nicht als Kosten der privaten Lebensführung zu beurteilen

Mehr

Werbungskostenabzug bei nur teilweiser Weiterverwendung eines Darlehens für neuen Immobilienkauf

Werbungskostenabzug bei nur teilweiser Weiterverwendung eines Darlehens für neuen Immobilienkauf BUNDESFINANZHOF Werbungskostenabzug bei nur teilweiser Weiterverwendung eines Darlehens für neuen Immobilienkauf Veräußert ein Steuerpflichtiger seine bisher selbst genutzte und durch ein Darlehen finanzierte

Mehr

Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung

Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung Ein Arbeitnehmer (Beamter), der von seinem Arbeitgeber für drei Jahre an eine andere als seine bisherige Tätigkeitsstätte abgeordnet

Mehr

BUNDESFINANZHOF. UStG 1999 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG 1993 15 Abs. 5 Nr. 4 Richtlinie 77/388/EWG Art. 27 Abs. 5 UStDV 1993 36, 38

BUNDESFINANZHOF. UStG 1999 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG 1993 15 Abs. 5 Nr. 4 Richtlinie 77/388/EWG Art. 27 Abs. 5 UStDV 1993 36, 38 BUNDESFINANZHOF Die Aufhebung von 36 UStDV 1993 durch Art. 8 Nr. 1 StEntlG 1999/2000/2002 mit Wirkung ab 1. April 1999 und die damit verbundene Abschaffung des pauschalen Vorsteuerabzugs aus Reisekosten

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v. 23.09.2003, Az.: IX R 20/02

Bundesfinanzhof Urt. v. 23.09.2003, Az.: IX R 20/02 Bundesfinanzhof Urt. v. 23.09.2003, Az.: IX R 20/02 Werbungskosten: Vorfälligkeitsentschädigung ist Privatsache Löst der Eigentümer eines vermieteten Hauses das darauf liegende Darlehen vorzeitig ab, um

Mehr

BUNDESFINANZHOF. EStG 24 Nr. 1 Buchst. a, 34 Abs. 2 Nr. 2. Urteil vom 13. August 2003 XI R 18/02

BUNDESFINANZHOF. EStG 24 Nr. 1 Buchst. a, 34 Abs. 2 Nr. 2. Urteil vom 13. August 2003 XI R 18/02 BUNDESFINANZHOF Veräußert der Alleingesellschafter-Geschäftsführer freiwillig alle Anteile an seiner GmbH, kann die Entschädigung für die Aufgabe der Geschäftsführertätigkeit gleichwohl von dritter Seite

Mehr

Paragraphenkette: AO (1977) 42, EStG 9 Abs. 1 S. 1, 21 Abs. 1 Nr. 1. Entscheidungsform: Datum: 08.05.2001

Paragraphenkette: AO (1977) 42, EStG 9 Abs. 1 S. 1, 21 Abs. 1 Nr. 1. Entscheidungsform: Datum: 08.05.2001 Gericht: BFH Entscheidungsform: Urteil Datum: 08.05.2001 Paragraphenkette: AO (1977) 42, EStG 9 Abs. 1 S. 1, 21 Abs. 1 Nr. 1 Vorinstanz(en): FG Nürnberg Kurzleitsatz: Werbungskosten bei Beteiligung an

Mehr

Geschäftsanteil: Veräußerungsverlust erst nach Wirksamkeit der Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils

Geschäftsanteil: Veräußerungsverlust erst nach Wirksamkeit der Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils BUNDESFINANZHOF Geschäftsanteil: Veräußerungsverlust erst nach Wirksamkeit der Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils Die Einziehung eines GmbH-Anteils kann frühestens mit ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit

Mehr

2. Eine vom Kind als Arbeitnehmer aufgesuchte arbeitgeberfremde Bildungseinrichtung stellt keine regelmäßige Arbeitsstätte dar.

2. Eine vom Kind als Arbeitnehmer aufgesuchte arbeitgeberfremde Bildungseinrichtung stellt keine regelmäßige Arbeitsstätte dar. Fahrtkosten eines nebenberuflich studierenden Kindes 1. Bei der Prüfung, ob der Grenzbetrag des 32 Abs. 4 Satz 2 EStG a.f. überschritten ist, sind Fahrtkosten eines Kindes, die ihm aus Anlass eines nebenberuflich

Mehr

EStG 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, Satz 2, 63 Abs. 1 Satz 2. Urteil vom 23. Februar 2006 III R 8/05, III R 46/05

EStG 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, Satz 2, 63 Abs. 1 Satz 2. Urteil vom 23. Februar 2006 III R 8/05, III R 46/05 BUNDESFINANZHOF Ein Kind, das sich aus einer Erwerbstätigkeit heraus um einen Studienplatz bewirbt, kann ab dem Monat der Bewerbung nach 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG beim Kindergeldberechtigten

Mehr

Gesellschafter: Nichtgeltendmachen eines Aufwendungsersatzanspruchs in der Krise als darlehensähnliche Kreditierung

Gesellschafter: Nichtgeltendmachen eines Aufwendungsersatzanspruchs in der Krise als darlehensähnliche Kreditierung BUNDESFINANZHOF Gesellschafter: Nichtgeltendmachen eines Aufwendungsersatzanspruchs in der Krise als darlehensähnliche Kreditierung Verbürgt sich ein wesentlich an einer GmbH beteiligter Gesellschafter

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 03/2014: - Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer (BFH) - Kosten eines Studiums als Erstausbildung nicht abziehbar (BFH) - Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Lebensversicherungen

Mehr

BGH, Urteil vom 1. April 2009 - IX R 35/08. Aus den Gründen:

BGH, Urteil vom 1. April 2009 - IX R 35/08. Aus den Gründen: 1. Nimmt der Steuerpflichtige Darlehen zur Finanzierung je unterschiedlicher Grundstücksteile auf, die eigenständige Wirtschaftsgüter bilden, scheitert der Zuordnungszusammenhang zu einzelnen Grundstücksteilen

Mehr

Bundesministerium der Finanzen. G7 GERMANY Dresden 12015. POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail

Bundesministerium der Finanzen. G7 GERMANY Dresden 12015. POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail I Bundesministerium der Finanzen G7 GERMANY Dresden 12015 POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97 10117

Mehr

BUNDESFINANZHOF. EStG 1998 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2. Urteil vom 12. Oktober 2005 VIII R 87/03

BUNDESFINANZHOF. EStG 1998 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2. Urteil vom 12. Oktober 2005 VIII R 87/03 BUNDESFINANZHOF Zinsen aus einer Kapitallebensversicherung, die nach Ablauf eines Zeitraums von mehr als zwölf Jahren nach Vertragsabschluss bei Weiterführung des Versicherungsvertrages gezahlt werden,

Mehr

Geschäftsanteil: Erhöhung der Anschaffungskosten einer GmbH- Beteiligung durch verlorenes Sanierungsdarlehen

Geschäftsanteil: Erhöhung der Anschaffungskosten einer GmbH- Beteiligung durch verlorenes Sanierungsdarlehen BUNDESFINANZHOF Geschäftsanteil: Erhöhung der Anschaffungskosten einer GmbH- Beteiligung durch verlorenes Sanierungsdarlehen Das Sanierungsprivileg des 32a Abs. 3 Satz 3 GmbHG schließt den Ansatz von Darlehensverlusten

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v. 24.05.2007, Az.: VI R 78/04

Bundesfinanzhof Urt. v. 24.05.2007, Az.: VI R 78/04 Bundesfinanzhof Urt. v. 24.05.2007, Az.: VI R 78/04 Außendienstler kann den Fiskus mitbewirten lassen Bei der Beurteilung, ob Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Bewirtung von Geschäftskunden sowie

Mehr

Finanzgericht Köln, 10. Senat Urteil vom 19.01.2006 Aktenzeichen 10 K 3712/04

Finanzgericht Köln, 10. Senat Urteil vom 19.01.2006 Aktenzeichen 10 K 3712/04 Finanzgericht Köln, 10. Senat Urteil vom 19.01.2006 Aktenzeichen 10 K 3712/04 Tenor Der Einkommensteuerbescheid 2001 vom 9. April 2003 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 17. Juni 2005

Mehr

Im Namen des Volkes U R T E I L. In dem Rechtsstreit. gesonderter Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen

Im Namen des Volkes U R T E I L. In dem Rechtsstreit. gesonderter Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen FINANZGERICHT DÜSSELDORF 12 K 304/05 F Im Namen des Volkes U R T E I L In dem Rechtsstreit - Kläger - Prozessvertreter: gegen - Beklagten - wegen gesonderter Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus

Mehr

Finanzgericht München

Finanzgericht München Az.: 15 K 3231/05 Freigabe: 10.02.2006 Stichwort: Eingreifen der 10 Jahres Festsetzungsfrist nach Selbstanzeige, wenn sich eine Steuererstattung ergibt. Finanzgericht München IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Salzburg Senat 1 GZ. RV/0078-S/05, miterledigt RV/0178-S/05 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Berufungswerbers gegen die Bescheide des Finanzamtes

Mehr

BUNDESFINANZHOF. EStG 3 Nr. 16. Urteil vom 27. April 2001 VI R 2/98. Vorinstanz: Thüringer FG (EFG 1997, 596)

BUNDESFINANZHOF. EStG 3 Nr. 16. Urteil vom 27. April 2001 VI R 2/98. Vorinstanz: Thüringer FG (EFG 1997, 596) BUNDESFINANZHOF Vergütungen zur Erstattung von Reisekosten können auch dann nach 3 Nr. 16 EStG steuerfrei sein, wenn sie der Arbeitgeber aus umgewandeltem Arbeitslohn zahlt. Voraussetzung ist, dass Arbeitgeber

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v. 08.04.2014, Az.: IX R 45/13

Bundesfinanzhof Urt. v. 08.04.2014, Az.: IX R 45/13 Bundesfinanzhof Urt. v. 08.04.2014, Az.: IX R 45/13 Geht's mit dem Eigentum schief, darf wenigstens noch "nachher" gespart werden Muss ein Hauskäufer wegen finanzieller Überforderung sein vermietetes Eigentum

Mehr

Kurzleitsatz: Ermittlung des Erhöhungsbetrags nach 8 Abs. 2 Satz 3 EStG; Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Pendler; Erhöhungsbetrag

Kurzleitsatz: Ermittlung des Erhöhungsbetrags nach 8 Abs. 2 Satz 3 EStG; Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Pendler; Erhöhungsbetrag Gericht: FG Niedersachsen Entscheidungsform: Urteil Datum: 15.04.2010 Paragraphenkette: EStG 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG 8 Abs. 1 Vorinstanz(en): Kurzleitsatz: Ermittlung des Erhöhungsbetrags nach 8 Abs.

Mehr

Weitere Informationen zu Rückstellungen für Archivierung auf http://www.andreas pfund.de

Weitere Informationen zu Rückstellungen für Archivierung auf http://www.andreas pfund.de Weitere Informationen zu Rückstellungen für Archivierung auf http://www.andreas pfund.de BFH Urteil vom 19.8.2002 (VIII R 30/01) BStBl. 2003 II S. 131 Für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen,

Mehr

FINANZGERICHT HAMBURG

FINANZGERICHT HAMBURG FINANZGERICHT HAMBURG Az.: 2 K 197/14 Urteil des Senats vom 21.05.2015 Rechtskraft: Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, Az. des BFH: IX B 85/15 Normen: EStG 9 Abs.1, EStG 21 Leitsatz: Kursverluste und

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 01/2015: - Besteuerung der Mütterrente geklärt (FinMin) - Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten (BFH) - Verspätete Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes (BFH) - PKW-Nutzung durch

Mehr

Finanzgericht München

Finanzgericht München Az.: 9 K 759/07 Finanzgericht München IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In der Streitsache Kläger gegen Finanzamt Beklagter wegen Einkommensteuer 2004 Solidaritätszuschlag 2004 hat der 9. Senat des Finanzgerichts

Mehr

OFD Frankfurt am Main 22. ESt-Kartei Karte 13. Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 II/1600

OFD Frankfurt am Main 22. ESt-Kartei Karte 13. Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 II/1600 OFD Frankfurt am Main 22 ESt-Kartei Karte 13 Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 Verteiler FÄ: II/1600 Besteuerung von Rentennachzahlungen Die Besteuerung von Rentennachzahlungen richtet sich nach

Mehr

EStG 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 GewStG 2 Abs. 1, 3 Nrn. 6 und 20 AO 67 Abs. 1 und 2 GG Art. 3 Abs. 1

EStG 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 GewStG 2 Abs. 1, 3 Nrn. 6 und 20 AO 67 Abs. 1 und 2 GG Art. 3 Abs. 1 BUNDESFINANZHOF Betriebsaufspaltung - Gewerbesteuerbefreiung einer Besitzpersonengesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG - Merkmalsübertragung von einer nach 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG steuerbefreiten

Mehr

FINANZGERICHT HAMBURG

FINANZGERICHT HAMBURG FINANZGERICHT HAMBURG Az.: 1 K 43/11 Urteil des Senats vom 27.09.2011 Rechtskraft: rechtskräftig Normen: AO 173 Abs. 1 Nr. 2, EStG 33a Abs. 1, EStG 33a Abs. 4 Leitsatz: 1. Unterhaltsaufwendungen eines

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v. 09.11.2011, Az.: X R 53/09

Bundesfinanzhof Urt. v. 09.11.2011, Az.: X R 53/09 Bundesfinanzhof Urt. v. 09.11.2011, Az.: X R 53/09 Auch "Bestandskräftiges" kann aufgeschnürt werden Ein Ehepaar, das (trotz Steuerberater) Rentenbeiträge in der Steuererklärung nicht angegeben hatte,

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: letzte Aktualisierung: BFH, IX R 24/03. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, 7 Abs.

DNotI. Dokumentnummer: letzte Aktualisierung: BFH, IX R 24/03. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, 7 Abs. DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: letzte Aktualisierung: 13.12.2005 BFH, 13.12.2005 - IX R 24/03 EStG 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, 7 Abs. 1; HGB 255 Ablösekosten für Erbbaurecht als Herstellungskosten

Mehr

UStG 1993 1 Abs. 1 Buchst. a Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8, Art. 6 Abs. 5 UStG 1993 15 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 1

UStG 1993 1 Abs. 1 Buchst. a Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8, Art. 6 Abs. 5 UStG 1993 15 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 1 BUNDESFINANZHOF Eine zur Gründung einer Kapitalgesellschaft errichtete Personengesellschaft (sog. Vorgründungsgesellschaft), die nach Gründung der Kapitalgesellschaft die bezogenen Leistungen in einem

Mehr

www.pflegekinderinfo.de

www.pflegekinderinfo.de www.pflegekinderinfo.de FG Köln vom 26.06.2008 Allein die Volljährigkeit eines Kindes schließt ein Pflegekindschaftsverhältnis nicht aus. Die an das Bestehen eines familienähnlichen Bandes zu einem volljährigen

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

BFH v. 8.2.2011, VIII R 18/09 Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen einer freiberuflichen Praxis. Tatbestand

BFH v. 8.2.2011, VIII R 18/09 Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen einer freiberuflichen Praxis. Tatbestand BFH v. 8.2.2011, VIII R 18/09 Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen einer freiberuflichen Praxis Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten über die gewinnmindernde Berücksichtigung von Verlusten

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v. 22.05.2002, Az.: VIII R 74/01

Bundesfinanzhof Urt. v. 22.05.2002, Az.: VIII R 74/01 Bundesfinanzhof Urt. v. 22.05.2002, Az.: VIII R 74/01 Kindergeld: Auch US-Dollar lassen die Grenze überschreiten Zahlen die Gasteltern für eine Au-pair-Tätigkeit ein Taschengeld, so kann das zum Verlust

Mehr

Liquidation: Realisierung eines Veräußerungsverlusts durch Ausfall eines Darlehens bei Rangrücktrittserklärung

Liquidation: Realisierung eines Veräußerungsverlusts durch Ausfall eines Darlehens bei Rangrücktrittserklärung BUNDESFINANZHOF Liquidation: Realisierung eines Veräußerungsverlusts durch Ausfall eines Darlehens bei Rangrücktrittserklärung Bei insolvenzfreier Liquidation einer GmbH realisiert sich der durch eine

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 2r27_07 letzte Aktualisierung: 31.3.2010 BFH, 7.10.2009 - II R 27/07. ErbStG 9 Abs. 1

DNotI. Dokumentnummer: 2r27_07 letzte Aktualisierung: 31.3.2010 BFH, 7.10.2009 - II R 27/07. ErbStG 9 Abs. 1 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 2r27_07 letzte Aktualisierung: 31.3.2010 BFH, 7.10.2009 - II R 27/07 ErbStG 9 Abs. 1 Bei Erbfall entsteht nicht betagter Anspruch auf Lebensversicherungssumme;

Mehr

FINANZGERICHT DES LANDES BRANDENBURG IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

FINANZGERICHT DES LANDES BRANDENBURG IM NAMEN DES VOLKES URTEIL FINANZGERICHT DES LANDES BRANDENBURG IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 6 K 2092/01 In dem Rechtsstreit der Frau Klägerin, Bevollmächtigt: Gegen Agentur für Arbeit Beklagte, wegen Familienleistungsausgleich (Januar

Mehr

BFH, Urteil vom 21.12.1994 - I R 98/93 - BStBl II 1995, 419. KStG 1984 8 Abs. 3 S 2, EStG 6a. Rechtszug vorgehend FG München 1993-05-24 7 K 4190/90

BFH, Urteil vom 21.12.1994 - I R 98/93 - BStBl II 1995, 419. KStG 1984 8 Abs. 3 S 2, EStG 6a. Rechtszug vorgehend FG München 1993-05-24 7 K 4190/90 BFH, Urteil vom 21.12.1994 - I R 98/93 - BStBl II 1995, 419 KStG 1984 8 Abs. 3 S 2, EStG 6a Rechtszug vorgehend FG München 1993-05-24 7 K 4190/90 Fundstellen BFHE 176, 412 StE 1995, 268 (K) DStR 1995,

Mehr

Die Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im Scheidungsjahr

Die Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im Scheidungsjahr Die Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im sjahr 53 Nach 114 FamFG müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen durch einen Rechtsanwalt vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht vertreten

Mehr

BUNDESFINANZHOF Urteil vom 5.7.2012, VI R 11/11

BUNDESFINANZHOF Urteil vom 5.7.2012, VI R 11/11 BUNDESFINANZHOF Urteil vom 5.7.2012, VI R 11/11 Arbeitslohnqualität von Arbeitgeberleistungen nach der Abtretung von Ansprüchen aus einer Rückdeckungsversicherung an den Arbeitnehmer - Anlaufhemmung gegenüber

Mehr

Leitsatz: Tatbestand: Bundesfinanzhof, IV-R-41/07 Urteil vom 17.03.2010. Verfahrensgang:

Leitsatz: Tatbestand: Bundesfinanzhof, IV-R-41/07 Urteil vom 17.03.2010. Verfahrensgang: Bundesfinanzhof, IV-R-41/07 Urteil vom 17.03.2010 0588762 Verfahrensgang: Schleswig-Holsteinisches FG Urteil 5 K 216/03 vom 28. 3. 2006 EFG 2007 1799 (Erste Instanz) Keine Gewerbesteuerfreiheit des Veräußerungsgewinns

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 10 B 3.02 OVG 10 A 10426/02 In der Verwaltungsstreitsache hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 12. Dezember 2002 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

UStG 1993 4 Nr. 14 Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c SGB V 20, 92, 124 Abs. 2

UStG 1993 4 Nr. 14 Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c SGB V 20, 92, 124 Abs. 2 BUNDESFINANZHOF 1. Führt ein Dipl.-Oecotrophologe (Ernährungsberater) im Rahmen einer medizinischen Behandlung (aufgrund ärztlicher Anordnung oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme)

Mehr

Gründe. I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute und wurden für das Streitjahr 1997 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.

Gründe. I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute und wurden für das Streitjahr 1997 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Gründe I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute und wurden für das Streitjahr 1997 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war von 1992 bis 1995 Geschäftsführer einer Firma in

Mehr

Tenor. Tatbestand. FG München, Beschluss v. 14.08.2014 7 V 1110/14

Tenor. Tatbestand. FG München, Beschluss v. 14.08.2014 7 V 1110/14 FG München, Beschluss v. 14.08.2014 7 V 1110/14 Titel: (Aussetzung der Vollziehung: Kein Verlust der erweiterten Kürzung nach 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG infolge Umschichtung des Grundbesitzbestands und Beteiligungen

Mehr

3. Behandlung der vom Vater des A übernommenen Schuldzinsen

3. Behandlung der vom Vater des A übernommenen Schuldzinsen 3. Behandlung der vom Vater des A übernommenen Schuldzinsen Fraglich ist, ob A die vom Vater übernommenen Schuldzinsen in Höhe von 3.000 steuerwirksam geltend machen kann. In Betracht käme ein Abzug als

Mehr

Steuern. 1. Spekulationssteuer - Rückwirkende Einbeziehung von Gebäuden verfassungswidrig? -

Steuern. 1. Spekulationssteuer - Rückwirkende Einbeziehung von Gebäuden verfassungswidrig? - Haus & Grund Württemberg, Werastraße 1, 70182 Stuttgart An unsere Mitgliedsvereine Haus & Grund Württemberg Landesverband Württembergischer Haus- Wohnungs- und Grundeigentümer e.v. Unser Zeichen Ansprechpartner

Mehr

F I N A N Z G E R I C H T B E R L I N - B R A N D E N B U R G

F I N A N Z G E R I C H T B E R L I N - B R A N D E N B U R G F I N A N Z G E R I C H T B E R L I N - B R A N D E N B U R G IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 9 K 9369/12 In dem Rechtsstreit Der A GbR Kläger, bevollmächtigt: gegen das Finanzamt Beklagter, wegen Haftungs-

Mehr

3. Abschn. 31 Abs. 8 Satz 3 LStR 1999 enthält keine Wertfestsetzung einer obersten Finanzbehörde eines Landes i.s. des 8 Abs. 2 Satz 8 EStG.

3. Abschn. 31 Abs. 8 Satz 3 LStR 1999 enthält keine Wertfestsetzung einer obersten Finanzbehörde eines Landes i.s. des 8 Abs. 2 Satz 8 EStG. BUNDESFINANZHOF 1. Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz, erlangt der Arbeitnehmer keinen lohnsteuerlich zu erfassenden Vorteil. 2. Abschn. 31 Abs. 8

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 25. September 2008. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 25. September 2008. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IX ZR 235/07 BESCHLUSS vom 25. September 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 61 Satz 1 Die besondere Pflicht des Insolvenzverwalters, sich zu vergewissern,

Mehr

Mitgliederdepesche 02-2009. Finanzgericht München, Urteil vom 30.07.2008, Az. 10 K 2984/07

Mitgliederdepesche 02-2009. Finanzgericht München, Urteil vom 30.07.2008, Az. 10 K 2984/07 Finanzgericht München, Urteil vom 30.07.2008, Az. 10 K 2984/07 a) Nach 32 Abs. 4 S. 2 EStG in der in den Streitjahren geltenden Fassung wird ein volljähriges Kind für den Kindergeldanspruch des Berechtigten

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v. 27.08.2013, Az.: VIII R 9/11

Bundesfinanzhof Urt. v. 27.08.2013, Az.: VIII R 9/11 Bundesfinanzhof Urt. v. 27.08.2013, Az.: VIII R 9/11 Wenn die Umsatzsteuer richtig "erklärt", aber falsch übernommen wurde Hat ein Unternehmer die von ihm zu entrichtende Umsatzsteuer korrekt in seiner

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 166/03 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 17. März 2004 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VIII. Zivilsenat

Mehr

1 Aus der Rechtsprechung

1 Aus der Rechtsprechung Lohnsteuer-Info Mai 2015 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Rechtsprechung... 1 1. Dienstwagengestellung: 1 % - Regelung

Mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 01.03.2005 VIII R 47/01. Gründe

Bundesfinanzhof, Urteil vom 01.03.2005 VIII R 47/01. Gründe Gründe I. Die Beteiligten streiten um die Steuerpflicht von Zinsen aus einer ausländischen Lebensversicherung. I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) unterhielten seit 1982 ein Wertpapierdepot bei

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 7 GZ. RV/2188-W/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adr.1, gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel, betreffend Einkommensteuer

Mehr

Oberste Finanzbehörden 26. August 2003 der Länder

Oberste Finanzbehörden 26. August 2003 der Länder Oberste Finanzbehörden 26. August 2003 der Länder GZ IV A 2 - S 2760-4/03 Körperschaftsteuerliche Behandlung der Auflösung und Abwicklung von Körperschaften und Personenvereinigungen nach den Änderungen

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX Z A 16/14. vom. 18. September 2014. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX Z A 16/14. vom. 18. September 2014. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IX Z A 16/14 BESCHLUSS vom 18. September 2014 in dem Rechtsstreit - 2 - Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Vill,

Mehr

Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung und ein Erststudium

Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung und ein Erststudium Koblenz, im September 2011 Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung und ein Erststudium Sehr geehrte Damen und Herren, der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 28. Juli 2011 in zwei Urteilen über die

Mehr

Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.

Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Dezember 2009) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann

Mehr

Tenor. Tatbestand. FG München, Urteil v. 24.02.2011 11 K 3859/07

Tenor. Tatbestand. FG München, Urteil v. 24.02.2011 11 K 3859/07 FG München, Urteil v. 24.02.2011 11 K 3859/07 Titel: (Verwendung des Erlöses aus dem Verkauf des übergebenen Wirtschaftsguts zur anteiligen Finanzierung der Herstellungskosten des eigengenutzten Einfamilienhauses

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Salzburg Senat (Salzburg) 13 GZ. RV/0366-S/10, miterledigt RV/0480-S/10, RV/0481-S/10, RV/0482-S/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw. gegen die

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 12 GZ. RV/3005-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z.B., gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 22.6.2009 betreffend die Rückzahlung

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v. 23.11.2000, Az.: V R 49/00

Bundesfinanzhof Urt. v. 23.11.2000, Az.: V R 49/00 Bundesfinanzhof Urt. v. 23.11.2000, Az.: V R 49/00 Hotelrechnungen dürfen um Mehrwertsteuer gekürzt werden Die seit April 1999 geltende Regelung, nach der die auf Geschäfts-oder Dienstreisen der Unternehmer

Mehr

Mehraufwendungen für eine notwendige Begleitperson auf einer Urlaubsreise von Körperbehinderten als außergewöhnliche Belastung

Mehraufwendungen für eine notwendige Begleitperson auf einer Urlaubsreise von Körperbehinderten als außergewöhnliche Belastung Bundesfinanzhof, III-R-58/98 Urteil vom 04.07.2002 FG Nürnberg Urteil I 340/97 vom 06.10.1998 EFG 1999 70 (Erste Instanz) 0813434 Mehraufwendungen für eine notwendige Begleitperson auf einer Urlaubsreise

Mehr

FINANZGERICHT HAMBURG

FINANZGERICHT HAMBURG FINANZGERICHT HAMBURG Az.: 2 K 28/14 Urteil des Senats vom 25.09.2014 Rechtskraft: rechtskräftig Normen: EStG 9 Abs. 1 S. 3 Leitsatz: Nimmt ein Miteigentümer eines teilweise selbstbewohnten Hauses ein

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 271/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten. Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel.

Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten. Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel. Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel.03321/4456-0 Welche Aufwendungen sind betroffen? - Herstellungskosten für Modernisierungs-und

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF 1 S t R 11/ 1 5 BESCHLUSS vom 2. September 2015 in der Strafsache gegen wegen gewerbsmäßigen Schmuggels u.a. - 2 - Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. September 2015 gemäß

Mehr

Finanzgericht Köln. Aktenzeichen: 1 K 1518/02. Urteil des Senats vom 25.10.2005

Finanzgericht Köln. Aktenzeichen: 1 K 1518/02. Urteil des Senats vom 25.10.2005 Finanzgericht Köln Aktenzeichen: 1 K 1518/02 Urteil des Senats vom 25.10.2005 Unter Änderung des Einkommensteuerbescheids für 1992 vom 18.3.1994 wird die Einkommensteuer 1992 in der Weise herabgesetzt,

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0538-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des X, vom 12. Jänner 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Y vom 15. Dezember 2009

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern

Bayerisches Landesamt für Steuern Bayerisches Landesamt für Steuern Bayerisches Landesamt für Steuern Dienststelle München ٠ 80284 München Bekanntgabe im AIS An alle Finanzämter und Außenstellen Datum Aktenzeichen Bearbeiter Anton Reichbauer

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 3. Februar 2011 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 3. Februar 2011 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 183/08 in dem Rechtsstreit Verkündet am: 3. Februar 2011 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja

Mehr

Kinderbetreuungskosten. ab 2012. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen.

Kinderbetreuungskosten. ab 2012. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Kinderbetreuungskosten ab 2012 Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. 1. Rechtslage bis zum 31.12.2011 Bisher bot das Steuerrecht drei Möglichkeiten Kinderbetreuungskosten zu berücksichtigen: Der Abzug

Mehr

Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG

Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG In Kooperation mit ; Entwurf eines neuen BMF-Schreibens zu 8c KStG 1. Rechtsgrundlagen Wortlaut 8c Abs. 1 KStG: 1 Werden innerhalb von fünf

Mehr

Geschäftsführer: Entfernungszuschlag nur für die tatsächlich mit dem Dienstwagen gefahrene Teilstrecke und Führung eines Fahrtenbuchs

Geschäftsführer: Entfernungszuschlag nur für die tatsächlich mit dem Dienstwagen gefahrene Teilstrecke und Führung eines Fahrtenbuchs BUNDESFINANZHOF Geschäftsführer: Entfernungszuschlag nur für die tatsächlich mit dem Dienstwagen gefahrene Teilstrecke und Führung eines Fahrtenbuchs 1. Der nach 8 Abs. 2 Satz 3 EStG bei Überlassung eines

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Juli 2010. in dem Insolvenzverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Juli 2010. in dem Insolvenzverfahren BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 269/09 BESCHLUSS vom 15. Juli 2010 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290; ZPO 269 Abs. 3 und 4 a) Der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung

Mehr

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen) st 265204 + st 345004 Info-Blatt (mit Berechnungsbogen) Inhalt 1. im Überblick 2. Steuerlicher Vorteil der 3. Berechnungsbogen zur Ermittlung des Vorteils durch Tarifermäßigung mit Muster-Beispiel 4. Gesetzeswortlaut

Mehr

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2013/2014

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2013/2014 Fälle und Lösungen zum Eigenaufwand/Drittaufwand Fall 1 (Eigenaufwand) A benötigt einen neuen Computer, den er ausschließlich beruflich nutzen will. Da er in finanziellen Schwierigkeiten steckt, schenkt

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v. 01.03.2005, Az.: VIII R 47/01

Bundesfinanzhof Urt. v. 01.03.2005, Az.: VIII R 47/01 Bundesfinanzhof Urt. v. 01.03.2005, Az.: VIII R 47/01 Auch Schweizer Lebensversicherung kann frei bleiben Zinsen aus einer Lebensversicherung können auch dann steuerfrei sein, wenn die Beiträge deshalb

Mehr

Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen Ehegatten bei finanzieller

Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen Ehegatten bei finanzieller Dok.-Nr.: 0934515 Bundesfinanzhof, VIII-R-8/14 Urteil vom 28.01.2015 Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen Ehegatten bei finanzieller Beherrschung Leitsatz: 1.

Mehr

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt. Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 8 B 13.08 VG 5 K 190/06 Me In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 9. April 2008 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

SOZIALGERICHT HANNOVER

SOZIALGERICHT HANNOVER SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 64 R 1498/11 Die Verkündung wird durch Zustellung ersetzt. IM NAMEN DES VOLKES A., Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit URTEIL B.

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Innsbruck Senat 1 GZ. RV/0628-I/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw, Anschrift, vom 25. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck Reutte

Mehr

Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte

Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Bei der Anschaffung eines neuen PKW stellt sich häufig die Frage, ob Sie als Unternehmer einen PKW besser

Mehr

Steuervorteile nach 7 i EStG für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Hans-Joachim Beck IVD Bundesverband Leiter Abteilung Steuern 12.11.

Steuervorteile nach 7 i EStG für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Hans-Joachim Beck IVD Bundesverband Leiter Abteilung Steuern 12.11. Steuervorteile nach 7 i EStG für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen Hans-Joachim Beck IVD Bundesverband Leiter Abteilung Steuern 12.11.2014 Baumaßnahmen an einem fertigen vermieteten Gebäude Nachträgliche

Mehr

Dirk Gurn Dipl. Betriebswirt Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Landwirtschaftliche Buchstelle

Dirk Gurn Dipl. Betriebswirt Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Landwirtschaftliche Buchstelle Abgeltungsteuer bei Ehegatten-Darlehen Bei einem Darlehensvertrag unter Eheleuten unterliegen die Zinseinnahmen des darlehensgewährenden Ehegatten nicht dem Abgeltungsteuersatz von 25 %, wenn sein darlehensnehmender

Mehr

Rechtsmittelbelehrung. Gegen diesen Beschluss ist kein Rechtsmittel gegeben ( 128 Abs. 3 Finanzgerichtsordnung). Gründe

Rechtsmittelbelehrung. Gegen diesen Beschluss ist kein Rechtsmittel gegeben ( 128 Abs. 3 Finanzgerichtsordnung). Gründe 2 hat der 13. Senat des Finanzgerichts München unter Mitwirkung [ ] ohne mündliche Verhandlung am 20. April 2011 beschlossen: 1. Die Vollziehung des Bescheids vom 2. September 2010 über die Hinterziehungszinsen

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Innsbruck Senat (Innsbruck) 1 GZ. RV/0805-I/06 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. René Gsaxner, vom 31. August 2006 gegen

Mehr