Karlsruher Leitlinien zur Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern

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1 Stadt Karlsruhe Büro für Integration Karlsruher Leitlinien zur Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern Inhaltsverzeichnis Blatt Auszug aus dem Karlsruhe Masterplan Einleitung 4-5 I. Leitlinien 6 1. Interkulturelle Öffnung 7 2. Verwaltung 8 3. Religion 9 4. Sprache Bildung Kultur und Sport Wirtschaftliche Integration Gesundheit Rechtliche Integration Wohnen und Zusammenleben 16 Schlussbemerkung 17

2 Auszug aus dem Karlsruher Masterplan 2015 Konzept für die gezielte Integration von Migrantinnen und Migranten auch bei Stadtteilfesten und Veranstaltungen Integration setzt gegenseitiges Kennen lernen, Verstehen und Akzeptieren voraus. Zurzeit leben in Karlsruhe rund Menschen ohne deutschen Pass. Dies sind 14% der Gesamtbevölkerung. Sie leben friedlich zusammen, unabhängig von Herkunft, Weltanschauung oder Religionszugehörigkeit. In Karlsruhe besteht in allen Stadtteilen eine aktive Kultur der Begegnung und des Austauschs durch Feste und Stadtteilveranstaltungen. Der internationale Charakter im Sinne einer gezielten sozialen Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger ist dabei fester Bestandteil und wird aktiv gefördert. Langfristig erfolgt dadurch eine Kulturveränderung. In Weiterführung des Themas bis 2015 erarbeitet eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe im Hinblick auf die weitere Durchführung von Veranstaltungen Vorschläge, wie eine Auseinandersetzung der in Karlsruhe lebenden Migrantinnen und Migranten mit ihrer Rolle im Stadtteil erfolgen und die Integration von Migrantinnen und Migranten als Leitgedanke in den Bürgervereinen verankert und umgesetzt werden kann. Aus diesen Vorschlägen wird ein Umsetzungskonzept für die Stadtteile entwickelt. Derzeit wird das Karlsruher Integrationskonzept erstellt. Darin werden Themen wie z.b. Sprache, Bildung, Sprachkurse im Kindergarten, Integrationskurse, Ausbildungsplatz, Arbeitsplatz, Elternarbeit, Eingliederung über Sport und Kultur, interkulturelle Öffnung, rechtliche und politische Teilhabe am Gesellschaftsleben erörtert. Ziel ist es, die für ein gutes soziales Miteinander wichtige Dialogbereitschaft zwischen den unterschiedlichen Glaubensrichtungen und den vielfältigen Kulturen zu fördern und durch ein abgestimmtes Handeln die Integration von zugewanderten Personen in Karlsruhe zu unterstützen sowie die Kontinuität in der Betreuung zu gewährleisten.

3 Einleitung Statistische Angaben zur Einwohnerschaft der Stadt Karlsruhe In Karlsruhe leben insgesamt wohnberechtigte Einwohner, 1 davon haben Personen einen Hauptwohnsitz und Personen einen Nebenwohnsitz angemeldet. Von den Einwohnern mit Hauptwohnsitz haben , das sind 14,4 %, eine ausländische Staatsangehörigkeit und weitere Einwohner bzw. 9,4 % die deutsche Staatsangehörigkeit mit einem persönlichen Migrationshintergrund. Zusammengefasst leben somit Migrantinnen und Migranten in Karlsruhe, das sind 23,9 % der Hauptwohnsitzler. Rund jeder vierte Einwohner mit Hauptwohnsitz in Karlsruhe hat also einen Migrationshintergrund. 2 3 Gewinn an kultureller Vielfalt: Europäisches Recht und Grundgesetz Integration zielt auf die gleichberechtigte Teilhabe der Zuwanderer am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben unter Respektierung der jeweiligen kulturellen Eigenart. 4 In Karlsruhe kommen die Zugewanderten von allen Kontinenten und aus über 140 Ländern. Diesen Gewinn an kultureller Vielfalt im Sinne von Diversity 5 gilt es anzuerkennen und für unser Gemeinwesen zu nutzen. Das gelingt, wenn wir Integration als einen Prozess gestalten, in dem alle Beteiligten Einheimische und Zuwanderer lernen, den Standpunkt des anderen einzunehmen und von dort aus den eigenen Standpunkt neu wahrzunehmen. Dadurch werden Selbst- und Fremdwahrnehmung geschärft und soziale Kompetenzen erworben, die für unser Zusammenleben unerlässlich und grundlegend sind. 1 Stand: In diesen Zahlen sind nicht die Optionsdeutschen enthalten, das sind die in Deutschland geborenen Kinder von Einwohnern mit persönlichem Migrationshintergrund. Ferner sind nicht erfasst die Heimatvertriebenen, Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler, die seit dem Zweiten Weltkrieg in Karlsruhe eine neue Heimat gefunden haben. Deren Zahl kann bis zum Jahr 2005 auf ca geschätzt werden. 3 Von den Hauptwohnsitzlern mit Migrationshintergrund stammen um nur die größten Herkunftsgebiete zu nennen aus der ehemaligen Sowjetunion, aus der Türkei und aus dem ehemaligen Jugoslawien. 4 Zitat aus: Deutscher Städtetag, Integration von Zuwanderern Erfahrungen und Anregungen aus der Praxis in den Städten, 2007, S.8 5 Diversity bedeutet Vielfalt, Verschiedenheit und schließt alle Unterschiede ein, die wir als Individuen in das Zusammenleben einbringen. Die EU hat vier Richtlinien zum Umgang mit Vielfalt erlassen, die Diskriminierungen aus Gründen von z.b. Geschlecht, sexueller Ausrichtung, unterschiedlicher Herkunft, Religion, Alter, Behinderung entgegenwirken. Näheres siehe Internet: Richtlinie 2000/43/EG des Rates, Richtlinie 2000/78/EG des Rates, Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, Richtlinie 2004/113/EG des Rates

4 ( Das Grundgesetz definiert die wesentlichen Voraussetzungen für das Zusammenleben aller Menschen in Deutschland. Integration ist eine Aufgabe von nationaler Bedeutung. Grundlage ist neben unseren Wertvorstellungen und unserem kulturellen Selbstverständnis unsere freiheitliche demokratische Ordnung, wie sie sich aus der deutschen und europäischen Geschichte entwickelt hat und im Grundgesetz ihre verfassungsrechtliche Ausprägung findet. Integration kann nicht verordnet werden. Sie erfordert Anstrengungen von allen, vom Staat und der Gesellschaft, die aus Menschen mit und ohne Migrationshintergrund besteht. Maßgebend ist zum einen die Bereitschaft der Zuwandernden, sich auf ein Leben in unserer Gesellschaft einzulassen, unser Grundgesetz und unsere gesamte Rechtsordnung vorbehaltlos zu akzeptieren und insbesondere durch das Erlernen der deutschen Sprache ein deutliches Zeichen der Zugehörigkeit zu Deutschland zu setzen. Auf Seiten der Aufnahmegesellschaft benötigen wir dafür Akzeptanz, Toleranz, zivilgesellschaftliches Engagement und die Bereitschaft, Menschen, die rechtmäßig bei uns leben, ehrlich willkommen zu heißen. 6 Die Stadt Karlsruhe hat sich vorgenommen, eine zuwanderungsfreundliche Stadt zu sein. Die Karlsruher Leitlinien sollen den Integrationsprozess in unserer Stadt nachhaltig unterstützen und fördern. Sie sind Teil des Karlsruher Masterplans Diese Leitlinien sind auf Dauer angelegt und werden bedarfsgerecht aktualisiert. Sie umfassen die wesentlichen Aspekte des Integrationsprozesses und betreffen alle Zuwanderinnen und Zuwanderer. Deshalb wurde davon abgesehen, eigene Handlungsfelder auf Personengruppen zu beziehen. Die Umsetzung der Leitlinien und der daraus entwickelten Konzepte ist für die Stadt Karlsruhe und alle ihre Ämter und Einrichtungen verpflichtend. Bei Teilbereichen, die in die Zuständigkeit des Bundes und des Landes fallen, setzt sich die Stadt Karlsruhe dort ein, entsprechend initiativ zu werden. Sofern Maßnahmen die Aufgabenstellung anderer Träger betreffen, wirkt die Stadt Karlsruhe darauf hin, dass sie entsprechend diesen Leitlinien handeln. Bei der Umsetzung dieser Leitlinien ist darauf zu achten, dass alle Maßnahmen in Einklang mit Integrationsplänen auf Bundes- und Landesebene stehen. Rahmenbedingungen Die Umsetzung der Leitlinien wird durch das Büro für Integration koordiniert. Regelmäßige Überprüfung der Umsetzung und Berichterstattung ist zu gewährleisten. Die Umsetzung der Leitlinien ist durch Einrichtung eines eigenen Haushaltstitels

5 sicherzustellen. 6 Zitat aus: Der Nationale Integrationsplan - Neue Wege-neue Chancen, 2007, S I. Leitlinien

6 1. Interkulturelle Öffnung - Für die Karlsruher Kommune ist das friedliche Zusammenleben aller Einwohnerinnen und Einwohner ein vorrangiges Ziel. - Alle Karlsruher Einwohnerinnen und Einwohner akzeptieren einander in ihrer Unterschiedlichkeit. - Die Kommune fördert die Entwicklung einer Willkommenskultur. - Interkulturelle Öffnung erfolgt nicht automatisch, sondern muss als bewusster Prozess immer wieder in Gang gesetzt werden. - Ein Karlsruher Netzwerk INTEGRATION wird durch den zuständigen Dezernenten einberufen; es schließt alle in Sachen Migration/Integration relevanten Akteure ein. Das Büro für Integration ist hierzu federführend tätig. - Die kulturelle Vielfalt sowie Zwei- und Mehrsprachigkeit werden gefördert. - Für diejenigen, die kein kommunales Wahlrecht haben, fördert die Kommune deren Teilhabe am kommunalen Geschehen und entwickelt und erprobt Ansätze zur ihrer Einbindung. - Die Kommune sorgt für einen differenzierten Umgang mit Informationen zum Thema Integration von Zuwanderern.

7 2. Verwaltung - Die Behörden setzen Gesetze und Verordnungen vorurteilsfrei um. - Die Behörden berücksichtigen alle ihre Kunden gleichberechtigt in ihrer Arbeit; bei Migrantinnen und Migranten ist in besonderem Maße eine interkulturelle Kompetenz erforderlich. - Eine Vernetzung von Behörden und Organisationen wird verbindlich geregelt, um Kooperation mit und für Migrantinnen/Migranten zu sichern und zu optimieren. - Die Organisations- und Personalentwicklung fördert die Beschäftigung von Migrantinnen/Migranten in ihrer jeweiligen Verwaltung.

8 3. Religion In unserer Stadt leben Menschen unterschiedlicher Herkunft und damit verschiedener Religionen und Weltanschauungen friedlich zusammen. Den Religionen kommt dabei eine große friedensstiftende Kraft zu. Zugleich können sich mit ihnen aber auch Konflikte verbinden. Daher ist ein ständiger Dialog zwischen den Religionen und Weltanschauungen erforderlich. Durch gegenseitiges kennen lernen können Toleranz und Achtung aufgebaut, Missverständnisse, Vorurteile und Ängste abgebaut werden. - Das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit in Art. 4 Abs. 1 und 2 Grundgesetz gilt für alle Menschen. - Die Stadt Karlsruhe nimmt die vorhandene religiöse Vielfalt zur Kenntnis und bejaht sie. - Deshalb initiiert und fördert die Stadt Karlsruhe den interreligiösen Dialog. - Die Stadt nimmt die Integrationsbemühungen in den Kirchen und Religionsgemeinschaften wahr und fördert sie.

9 4. Sprache Zuwanderinnen und Zuwanderer brauchen ein Sprachvermögen, das es ihnen ermöglicht: - sich selbstständig mit Behörden, aber auch mit dem Arzt usw. zu verständigen, - sich mit Erfolg um Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu bewerben, - sich mit Lehrkräften über die Bildungsprozesse ihrer Kinder zu verständigen, - am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilzuhaben. Eine wesentliche Voraussetzung ist Chancengleichheit im Bildungssystem: - Um diese sowohl in der deutschen als auch in der Heimatsprache - zu gewährleisten, ist es notwendig, mit der Förderung der Sprachkompetenz der Kinder so früh wie möglich (bereits im Vorschulalter) zu beginnen und diese Förderung auf dem weiteren Schul- und Bildungsweg fortzuführen. - Die Eltern müssen in den Prozess der Sprachförderung ihrer Kinder mit eingebunden werden (Arbeit mit zugewanderten Eltern). - Die Sprachkompetenz der Mütter und Väter ist prägend für die ihrer Kinder; daher muss die Sprachkompetenz der Eltern ebenfalls durch geeignete Angebote gefördert werden. - Grundsätzlich ist Zwei- und Mehrsprachigkeit zu fördern.

10 5. Bildung Das Recht auf Bildung sowie die Chancengleichheit beim Zugang zu Bildung und bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist für Zuwanderinnen und Zuwanderer erst erreicht, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: - Angleichung des Anteils von Migranten an die Bildungsabschlüsse der Einheimischen. - Sicherung, Intensivierung und Bündelung der individuellen Bildungsberatung für die zugewanderten Schülerinnen/Schüler und ihre Eltern. - Ergänzung der vorhandenen Sprachförderung in Internationalen Vorbereitungsklassen durch individuelle Förderung in Kleingruppen. - Vereinfachung und Optimierung bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse. - Erzieherinnen/Erzieher und Lehrerinnen/Lehrer verfügen über Methodik und Didaktik Deutsch als Zweitsprache und Deutsch als Fremdsprache sowie über interkulturelle Kompetenz. - Gewährleistung individueller Beratung für die Bildungslaufbahn von Erwachsenen unter Berücksichtigung von mitgebrachten Bildungsressourcen. - International ausgewogene Zusammensetzung bei der Bildung von Schulklassen, sonst individuelle Förderung. - Würdigung der Erstsprache und Förderung von Mehrsprachigkeit. Die zugewanderten Eltern werden motiviert und dabei unterstützt, die Sprachentwicklung ihrer Kinder sowohl in der deutschen Sprache als auch in der Muttersprache zu fördern. Die Vermittlung der deutschen Sprache auf einem hohen Niveau müssen die Bildungseinrichtungen leisten. Die Stadt Karlsruhe setzt sich dafür ein, dass jede schulische und außerschulische Bildungseinrichtung (vom Kindergarten bis zur Universität oder auch die Volkshochschule) dem jeweiligen Bildungsbedarf ihrer Besucher Rechnung trägt. Dies kann beispielsweise durch Förderdeputate, durch Akzeptanz und Förderung der Vielfalt, durch Aus- und Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte geschehen. Darüber hinaus sichert die Kommune allen Zuwanderinnen und Zuwanderern die Hinführung und den Zugang zu den kulturellen und gesellschaftspolitischen Bildungsangeboten in der Stadt.

11 6. Kultur und Sport Kultur: - Kultur ist eine Grundlage unseres Zusammenlebens und verbindet Menschen unterschiedlicher Herkunft. - Ziel dieser Leitlinien ist es, mit Hilfe von Kulturangeboten aller Sparten (Musik, Literatur, bildende Kunst, Vorträge, Theater etc.) Wissen über verschiedene Kulturen zu vermitteln sowie den interkulturellen Dialog zu verstärken. - Dem Bereich interkultureller Kinder- und Jugendbildung und kultur mit einem Schwerpunkt auf aktiver künstlerischer Betätigung kommt dabei ein besonderer Stellenwert zu. Sport: - Die Stadt Karlsruhe fördert die freie Sportausübung. - Die Stadt unterstützt die Kontaktaufnahme zwischen an Sportausübung interessierten Zuwanderern und Vereinen bzw. Anbietern. - Die Stadt fördert spezielle Angebote für die Zielgruppe Mädchen, Frauen und ältere Menschen. Dabei müssen insbesondere Zugangsbarrieren für Migranten abgebaut werden. - Die Sportvereine werden zum Thema Integrationsarbeit unterstützt. - Vielfalt und Unterschiedlichkeit als positive Aspekte gemeinsamer Sportausübungen werden öffentlich dargestellt..

12 7. Wirtschaftliche Integration - Gelungene Integration bedeutet Erlangen von Chancengleichheit bei Ausbildung, Zugang zum Arbeitsmarkt und Teilhabe am Wohlstand. Vielfalt ist eine wichtige Ressource, die es insbesondere in der Wirtschaft zu nutzen gilt. - Ausbildungsbereitschaft, Ausbildungen und Erweiterung des Berufsspektrums von Migrantinnen und Migranten werden gefördert. - Migrantinnen/Migranten erhalten die Möglichkeit, bei der Ausbildungs- und Arbeitssuche ihre Fähigkeiten in der Praxis zu zeigen und werden entsprechend ihrer Leistung eingestellt.

13 8. Gesundheit Gesundheit: - Zuwanderinnen und Zuwanderer haben uneingeschränkten Zugang zum Gesundheitssystem in Karlsruhe. Die Angebote zur medizinischen Versorgung und Prävention werden so gestaltet, dass Menschen mit Migrationshintergrund sie nutzen können. - Alle mit dem Thema Gesundheit befassten Einrichtungen handeln kultursensibel. Dies ist ein Qualitätsmerkmal. - Gesundheit ist eine Querschnittsaufgabe, die alle Bereiche der Stadt betrifft. - Spezifische Angebote für Migrantenkinder, wie zum Beispiel Vorsorge, Ernährung, Bewegung werden besonders entwickelt und gefördert. - Die Stadt Karlsruhe fördert alle Maßnahmen zur Fortbildung in kultursensiblem Umgang mit Krankheit und Gesundheit.

14 9. Rechtliche Integration - Kommunale Integrationspolitik muss alle Einwohnerinnen/Einwohner einschließen, da sich die Einwohnerschaft aus Deutschen, Zuwanderern mit dauerhaftem bzw. befristetem Bleiberecht sowie Zuwanderern ohne Bleiberecht zusammensetzt. - Die Stadt Karlsruhe schöpft ihren Ermessensspielraum voll aus, um Aufenthaltstitel zu verfestigen und damit Zugewanderten Zukunftsplanung zu ermöglichen. - Die Stadt Karlsruhe setzt sich dafür ein, dass Zuwanderinnen und Zuwanderer mit einem auf Dauer angelegten Aufenthaltsrecht das kommunale Wahlrecht erhalten. - Das Selbstbestimmungsrecht auf freie Berufs- und Partnerwahl, insbesondere bei Frauen und Mädchen, ist zu unterstützen. - Die Kommune fördert die Vermittlung grundlegender Kenntnisse über das deutsche Rechtssystem. - Die Stadt Karlsruhe verstärkt ihre Bemühungen, durch regelmäßige Informationsveranstaltungen zu aktuellen Rechtsthemen, entsprechend zu informieren.

15 10. Wohnen und Zusammenleben - In der Wohnungsversorgung wird Chancengleichheit aller Einwohnerinnen und Einwohner angestrebt. - Die Schaffung ausreichend bezahlbarer Wohnungen ist ein kommunalpolitisches Ziel. - Damit kulturelle Vielfalt als Gewinn erlebt werden kann, wird Wohnungsbelegung gesteuert und ethnische Konzentration vermieden. - Gemeinsame sportliche und gemeinnützige Aktivitäten werden gefördert. - Die Begegnung von Einheimischen und Zugewanderten wird gefördert. - Die Integrationsleitlinien gelten für alle Einwohnerinnen und Einwohner, sprechen jedoch verstärkt jüngere Generationen an. Deshalb müssen bewusst Aktivitäten entwickelt werden, die insbesondere die Integration älterer Menschen im Blickfeld haben.

16 Schlussbemerkung Im Auftrag der Stadt Karlsruhe wurde im Februar 2006 eine Projektgruppe gebildet, um Leitlinien für die Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern in Karlsruhe zu erarbeiten. Der Projektgruppe gehörten Vertreterinnen und Vertreter der folgenden Institutionen bzw. Organisationen an: AG der ausländischen Mitglieder des Ausländerbeirates Arbeiterwohlfahrt Karlsruhe e.v. Büro für Integration der Stadt Karlsruhe Caritasverband Karlsruhe e.v. Hand in Hand e.v. Karlsruhe Internationaler Bund Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e.v. Ökumenisches Migrationszentrum Sozialer Dienst der Stadt Karlsruhe Stadtjugendausschuss e. V. Karlsruhe Die Umsetzungsvorschläge und Umsetzungskonzepte zu den einzelnen Handlungsfeldern wurden jeweils in eigens gebildeten Arbeitsgruppen erarbeitet. Karlsruhe, Juni 2008

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