Klaus Ruberg Fachapotheker für Offizinpharmazie und Pflegeversorgung Sprecher AK ApothekerInnen in der DGP e.v. Kronen Apotheke Marxen OHG 50389

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1 Klaus Ruberg Fachapotheker für Offizinpharmazie und Pflegeversorgung Sprecher AK ApothekerInnen in der DGP e.v. Kronen Apotheke Marxen OHG Wesseling

2 Kostenübernahme NON-RX Erfahrung OFF-Label-Einsatz in der Palliativmedizin

3 Kostenübernahme NON-RX Erfahrung OFF-Label-Einsatz in der Palliativmedizin

4

5 Kein Anspruch der GKV-Versicherten auf Kostenübernahme nichtverschreibungspflichtiger Arzneimittel Ausnahmen in Anlage 1 zu Abschnitt F AM-RL aufgeführt (Aktueller Stand: ) Schwerwiegende Erkrankung OTC als Therapiestandard

6 Mistelpräparate, auf Mistellektin standardisiert Synthetischer Speichel bei krankheitsbed. Mundtrockenheit Pankreasenzyme* Parenterale Ernährung incl. Vit. + Spurenelemente* Lactulose, Lacticolbei hep. Enzephalopathie Iod-Verb. bei Ulcera, Decubiti Abführmittel Früher: Butylscopolamin parenteral, jetzt aber Rx * Falls pall.med.indiziert

7 12 Arzneimittelrichtlinie: (8) Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die zur Behandlungder beim bestimmungsgemäßen Gebrauch eines zugelassenen, im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung verordnungsfähigen Arzneimittels auftretenden schädlichen unbeabsichtigten Reaktionen (unerwünschte Arzneimittelwirkungen; UAW) eingesetzt werden, sind verordnungsfähig, wenn die UAW schwerwiegend im Sinne des Absatzes 3 sind. (9) Die Verordnung der Arzneimittel in den zugelassenen Fällen ist in der ärztlichen Dokumentation durch Angabe der entsprechenden Diagnose zu begründen

8

9 Kostenübernahme NON-RX Erfahrung OFF-Label-Einsatz in der Palliativmedizin

10 Kostenübernahme NON-RX Erfahrung OFF-Label-Einsatz in der Palliativmedizin

11

12 Befragung von 16 Palliativärzten in SAPV/AAPV- Netzen, , AkAPO DGP; Kasek, AOK Plus, Weiterbildung Palliativpharmazie Dresden 2010 Bisherige Erfahrung: Vermehrte Probleme bei höherpreisigen Arzneimitteln Import-Arzneimittel oft schwierig OFF-Label bei preisgünstigen AM i.d.r. unproblematisch hinsichtlich Kostenübernahme

13 Wirkstoff Indikation Erfahrung Kostenübernahme Morphin Bei Luftnot Bisher (!) keine Probleme, Doku empfohlen Cave: Luftnot-Patienten ohne Schmerz FentanylNasal Bei Luftnot Noch keine Erfahrung,wegen hoher Kosten Probleme wahrscheinlich (Evidenz Fentanyl nasal vs. Morphin?) ScopolaminAmp. (IMPORT) Glycopyrronium Tranquillantien, Benzodiazepine Butylscopolamin Todesrasseln Besondere Doku, i.d.r. ohne Probleme Todesrasseln Besondere Doku, i.d.r. ohne Probleme Luftnot, Ad- On Besondere Doku, i.d.r. ohne Probleme Todesrasseln Besondere Doku, ohne Probleme Ruberg K, Pall.Med. und Hospizarbeit, Evangelische Kliniken Bonn

14 Wirkstoff Indikation Erfahrung Kostenübernahme Cyclizin( 73.3 AMG) Nausea,Emesis I.d.R. keine Übernahme, selten nach Einzelfallprüfung Promethazin(Amp.), Levomepromazin 5-HT3-Antagonisten (Setrone) Nausea, Emesis Nausea,Emesis I.d.R. unproblematisch I.d.R.unproblematisch, aber auch Ablehnungen möglich Aprepitant Nausea, Emesis I.d.R. problematisch Scopolamin (Amp AMG) Nausea,Emesis TTS I.d.R.unproblematisch, Amp. bei bes. Doku Somatostatin Ileus, Subileus Bes. Doku, dann i.d.r. unproblematisch Dronabinol Nausea,Emesis Bes. Doku,Einzelfallentscheidung, i.d.r. aber Übernahme der Kosten Ruberg K, Pall.Med. und Hospizarbeit, Evangelische Kliniken Bonn

15 Wirkstoff Indikation Erfahrung Kostenübernahme Pyridostigmin ALS,kurzf. Erhöhung Muskeltonus Bes. Doku, dann i.d.r. unproblematisch Dronabinol 1 Schmerzen I.d.R.keine Erstattung Modanifil ALS Bes. Doku, (noch) unproblematisch Megestrolacetat 2 Tumorkachexie Einzelfallentscheidung, häufigablehnung Thalidomid Juckreiz, Anorexie Einzelfallentscheidung Dronabinol Anorexie Einzelfallentscheidung, häufig Ablehnung COX-2 Hemmer Tumorschmerz Bes. Doku, (noch) unproblematisch Bisphosphonat Knochenschmerz Bes. Doku, (noch) unproblematisch 1, 2 Urteil BSG zu: Megestrolacetatbei Tumorkachexie, Dronabinolunabhängig von Indikation: Ablehnung der Beschwerde gegen Regress (B 6 KA 47/09 R)

16 Empfehlung Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

17 Einsatz OFF-Label nur bei Vorliegen der 3 Kriterien des BSG Schwerwiegende Erkrankung Keine anerkannte Therapie verfügbar Begründete Aussicht auf kurativen oder palliativen Behandlungserfolg *KV Nordrhein, 06/08

18 Kostenübernahme GKV Kassen dürfen keine Arzneimittelverordnungen genehmigen, daher i.d.r. auch keine Kostenzusage (v.a. bei Import-AM) Stattdessen: Schriftl. Bestätigung, daßkeine Feststellung eines sonstigen Schadens wegen unzulässiger Verordnung beantragt wird Ohne Bestätigung: Verordnung auf Privatrezept, Patient muss dann Kasse zur Kostenübernahme bewegen *KV Nordrhein, 06/08

19 Haftung Größeres Haftungsrisiko des Arztes Detaillierte Aufklärung des Patienten Dokumentation des Aufklärungsgespräches *KV Nordrhein, 06/08

20 Was passiert mit der Verordnung?

21

22 Lösungsmöglichkeiten?

23 Einrichtung von Expertengruppen nach Erlassen des BMG, aktuell für Onkologie Infektiologie(Swp. HIV/AIDS) Neurologie/Psychiatrie Eigene Expertengruppe Pädiatrie Arzneimittelrichtlinie Abschnitt K, Anlage VI AM, die OFF-Label verordnet werden dürfen

24

25 Ruberg K, Pall.Med. und Hospizarbeit, Evangelische Kliniken Bonn

26 Einrichtung einer weiteren Expertengruppe Palliativmedizin beim B-GA Aufnahme etablierter palliativmedizinischer Therapien in die Anlage VI Teil A, nach Arzneimittelrichtlinie, Abschnitt K

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