Klaus Ruberg Fachapotheker für Offizinpharmazie und Pflegeversorgung Sprecher AK ApothekerInnen in der DGP e.v. Kronen Apotheke Marxen OHG 50389
|
|
- Gerda Kurzmann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Klaus Ruberg Fachapotheker für Offizinpharmazie und Pflegeversorgung Sprecher AK ApothekerInnen in der DGP e.v. Kronen Apotheke Marxen OHG Wesseling
2 Kostenübernahme NON-RX Erfahrung OFF-Label-Einsatz in der Palliativmedizin
3 Kostenübernahme NON-RX Erfahrung OFF-Label-Einsatz in der Palliativmedizin
4
5 Kein Anspruch der GKV-Versicherten auf Kostenübernahme nichtverschreibungspflichtiger Arzneimittel Ausnahmen in Anlage 1 zu Abschnitt F AM-RL aufgeführt (Aktueller Stand: ) Schwerwiegende Erkrankung OTC als Therapiestandard
6 Mistelpräparate, auf Mistellektin standardisiert Synthetischer Speichel bei krankheitsbed. Mundtrockenheit Pankreasenzyme* Parenterale Ernährung incl. Vit. + Spurenelemente* Lactulose, Lacticolbei hep. Enzephalopathie Iod-Verb. bei Ulcera, Decubiti Abführmittel Früher: Butylscopolamin parenteral, jetzt aber Rx * Falls pall.med.indiziert
7 12 Arzneimittelrichtlinie: (8) Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die zur Behandlungder beim bestimmungsgemäßen Gebrauch eines zugelassenen, im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung verordnungsfähigen Arzneimittels auftretenden schädlichen unbeabsichtigten Reaktionen (unerwünschte Arzneimittelwirkungen; UAW) eingesetzt werden, sind verordnungsfähig, wenn die UAW schwerwiegend im Sinne des Absatzes 3 sind. (9) Die Verordnung der Arzneimittel in den zugelassenen Fällen ist in der ärztlichen Dokumentation durch Angabe der entsprechenden Diagnose zu begründen
8
9 Kostenübernahme NON-RX Erfahrung OFF-Label-Einsatz in der Palliativmedizin
10 Kostenübernahme NON-RX Erfahrung OFF-Label-Einsatz in der Palliativmedizin
11
12 Befragung von 16 Palliativärzten in SAPV/AAPV- Netzen, , AkAPO DGP; Kasek, AOK Plus, Weiterbildung Palliativpharmazie Dresden 2010 Bisherige Erfahrung: Vermehrte Probleme bei höherpreisigen Arzneimitteln Import-Arzneimittel oft schwierig OFF-Label bei preisgünstigen AM i.d.r. unproblematisch hinsichtlich Kostenübernahme
13 Wirkstoff Indikation Erfahrung Kostenübernahme Morphin Bei Luftnot Bisher (!) keine Probleme, Doku empfohlen Cave: Luftnot-Patienten ohne Schmerz FentanylNasal Bei Luftnot Noch keine Erfahrung,wegen hoher Kosten Probleme wahrscheinlich (Evidenz Fentanyl nasal vs. Morphin?) ScopolaminAmp. (IMPORT) Glycopyrronium Tranquillantien, Benzodiazepine Butylscopolamin Todesrasseln Besondere Doku, i.d.r. ohne Probleme Todesrasseln Besondere Doku, i.d.r. ohne Probleme Luftnot, Ad- On Besondere Doku, i.d.r. ohne Probleme Todesrasseln Besondere Doku, ohne Probleme Ruberg K, Pall.Med. und Hospizarbeit, Evangelische Kliniken Bonn
14 Wirkstoff Indikation Erfahrung Kostenübernahme Cyclizin( 73.3 AMG) Nausea,Emesis I.d.R. keine Übernahme, selten nach Einzelfallprüfung Promethazin(Amp.), Levomepromazin 5-HT3-Antagonisten (Setrone) Nausea, Emesis Nausea,Emesis I.d.R. unproblematisch I.d.R.unproblematisch, aber auch Ablehnungen möglich Aprepitant Nausea, Emesis I.d.R. problematisch Scopolamin (Amp AMG) Nausea,Emesis TTS I.d.R.unproblematisch, Amp. bei bes. Doku Somatostatin Ileus, Subileus Bes. Doku, dann i.d.r. unproblematisch Dronabinol Nausea,Emesis Bes. Doku,Einzelfallentscheidung, i.d.r. aber Übernahme der Kosten Ruberg K, Pall.Med. und Hospizarbeit, Evangelische Kliniken Bonn
15 Wirkstoff Indikation Erfahrung Kostenübernahme Pyridostigmin ALS,kurzf. Erhöhung Muskeltonus Bes. Doku, dann i.d.r. unproblematisch Dronabinol 1 Schmerzen I.d.R.keine Erstattung Modanifil ALS Bes. Doku, (noch) unproblematisch Megestrolacetat 2 Tumorkachexie Einzelfallentscheidung, häufigablehnung Thalidomid Juckreiz, Anorexie Einzelfallentscheidung Dronabinol Anorexie Einzelfallentscheidung, häufig Ablehnung COX-2 Hemmer Tumorschmerz Bes. Doku, (noch) unproblematisch Bisphosphonat Knochenschmerz Bes. Doku, (noch) unproblematisch 1, 2 Urteil BSG zu: Megestrolacetatbei Tumorkachexie, Dronabinolunabhängig von Indikation: Ablehnung der Beschwerde gegen Regress (B 6 KA 47/09 R)
16 Empfehlung Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
17 Einsatz OFF-Label nur bei Vorliegen der 3 Kriterien des BSG Schwerwiegende Erkrankung Keine anerkannte Therapie verfügbar Begründete Aussicht auf kurativen oder palliativen Behandlungserfolg *KV Nordrhein, 06/08
18 Kostenübernahme GKV Kassen dürfen keine Arzneimittelverordnungen genehmigen, daher i.d.r. auch keine Kostenzusage (v.a. bei Import-AM) Stattdessen: Schriftl. Bestätigung, daßkeine Feststellung eines sonstigen Schadens wegen unzulässiger Verordnung beantragt wird Ohne Bestätigung: Verordnung auf Privatrezept, Patient muss dann Kasse zur Kostenübernahme bewegen *KV Nordrhein, 06/08
19 Haftung Größeres Haftungsrisiko des Arztes Detaillierte Aufklärung des Patienten Dokumentation des Aufklärungsgespräches *KV Nordrhein, 06/08
20 Was passiert mit der Verordnung?
21
22 Lösungsmöglichkeiten?
23 Einrichtung von Expertengruppen nach Erlassen des BMG, aktuell für Onkologie Infektiologie(Swp. HIV/AIDS) Neurologie/Psychiatrie Eigene Expertengruppe Pädiatrie Arzneimittelrichtlinie Abschnitt K, Anlage VI AM, die OFF-Label verordnet werden dürfen
24
25 Ruberg K, Pall.Med. und Hospizarbeit, Evangelische Kliniken Bonn
26 Einrichtung einer weiteren Expertengruppe Palliativmedizin beim B-GA Aufnahme etablierter palliativmedizinischer Therapien in die Anlage VI Teil A, nach Arzneimittelrichtlinie, Abschnitt K
Lilly Jahressymposium 2008 zur Versorgung von Krebspatienten Nicht kommerzielle Studien in der Onkologie zu Lasten der GKV?
Lilly Jahressymposium 2008 zur Versorgung von Krebspatienten Nicht kommerzielle Studien in der Onkologie zu Lasten der GKV? Ulrich Dietz Bundesministerium für Gesundheit Berlin, 26. Januar 2007 Arzneimittelversorgung
MehrOff label use Umgang in der Klinik
Off label use Umgang in der Klinik Markus Thalheimer Leiter Medizincontrolling Universitätsklinikum Heidelberg 1 Agenda Definition und Themeneingrenzung Rahmenbedingungen im Krankenhaus Praktisches Vorgehen
MehrGliederung. Änderung der Arzneimittelrichtlinie durch den G-BA Umsetzung in der Praxis
Änderung der Arzneimittelrichtlinie durch den G-BA Umsetzung in der Praxis Prof. Dr. Roland Radziwill Apotheke, Ernährungszentrum und Patienten-Beratungs-Zentrum Dresden, 09.06.2016 Seite 1 Gliederung
MehrOrphan Drugs. Arzneimitteltherapie seltener Krankheiten
Orphan Drugs Arzneimitteltherapie seltener Krankheiten Seltene Krankheiten 30 Millionen Europäer, davon etwa 4 Millionen Deutsche, leiden an seltenen Krankheiten. Als selten gilt hier eine Krankheit, wenn
MehrAktuelle Stellung der Anthroposophischen Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Artikel für den Merkurstab Aktuelle Stellung der Anthroposophischen Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Nach in Kraft treten des GKV-Modernisierungsgesetzes und der dazu gehörigen
MehrB N H O. BERUFSVERBAND DER NIEDERGELASSENEN HÄMATOLOGEN UND INTERNISTISCHEN ONKOLOGEN IN DEUTSCHLAND e.v.
Definition Off-Label-Use Therapie entsprechend des Standes des medizinischen Wissens mit zugelassenen Medikamenten außerhalb der Zulassungsindikation (Dosierung, Applikationsweg, Kombination). Bisherige
MehrZulassungsüberschreitende Anwendung von Arzneimitteln im Rahmen klinischer Studien ( 35c SGB V)
Zulassungsüberschreitende Anwendung von Arzneimitteln im Rahmen klinischer Studien ( 35c SGB V) Berlin, 22. September 2009 Dr. Regina Skavron Abteilung Arzneimittel, Gemeinsamer Bundesausschuss Zulassungsüberschreitende
MehrBegutachtung 31 Abs. 6 neu
Begutachtung 31 Abs. 6 neu Hinweise der SEG 6 Dr. Lili Grell Leiterin der SEG 6 Arzneimittelversorgung der MDK-Gemeinschaft beim MDK Westfalen-Lippe 22. Februar 2017 GKV-SV, Berlin Geschäftsführer: Dr.
Mehr28. Oktober 2015 I Seite 1. Der Vertragsarzt im Spannungsfeld zwischen Verordnungsfähigkeit und Regressgefahr
28. Oktober 2015 I Seite 1 Der Vertragsarzt im Spannungsfeld zwischen Verordnungsfähigkeit und Regressgefahr Dipl.-Med. Jutta Eckert Forum Ambulant-stationärer Dialog, 21. Oktober 2015 DEGAM Leitlinie
MehrARBEITSBOGEN 11: ARZNEIMITTELBERATUNG ÄRZTLICHE VERORDNUNGEN
I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Informieren und beraten Sie einen Patienten über ein Fertigarzneimittel (FAM) bei der Abgabe im Rahmen einer ärztlichen Verordnung. Grundlage des Arbeitsbogens
MehrNeue Rechtslage bei Off-Label-Use- und Compassionate Use-Verordnungen zu Lasten der GKV bzw. PKV
Neue Rechtslage bei Off-Label-Use- und Compassionate Use-Verordnungen zu Lasten der GKV bzw. PKV Rechtsanwalt Herbert Wartensleben Anwaltskanzlei Wartensleben Gut Gedau 1 52223 Stolberg Tel: 0 24 02/8
MehrDie Regelung wurde eingeführt durch das GKV- Gesundheitsreformgesetz v mit Wirkung vom
Exkurs Positivliste Der Gesetzgeber hatte in 33 a SGB V bestimmt, dass das BMGS ermächtigt wird, durch Rechtsverordnung eine Liste der verordnungsfähigen Arzneimittel zu erlassen. Die Regelung wurde eingeführt
MehrOff-Label-Use in der Palliativmedizin: keine Kassenleistung?
Off-Label-Use in der Palliativmedizin: keine Kassenleistung? von Rechtsanwalt Dr. Andreas Penner, Sozietät Dr. Rehborn, Dortmund Telefon: 0231/91599-18, e-mail: vorz.dr.penner@rehborn-do.de Überblick I.
MehrTragende Gründe zum Beschluss. des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage 1 (OTC-Übersicht) Nr. 20 Ginkgo-biloba-Blätter-Extrakt Vom 14. April 2011 Inhaltsverzeichnis
MehrIQWiG im Dialog 21.Juni Bedeutung der Zulassung für die Nutzenbewertung Stellenwert des Zulassungsstatus bei G-BA- Entscheidungen
IQWiG im Dialog 21.Juni 2013 Bedeutung der Zulassung für die Nutzenbewertung Stellenwert des Zulassungsstatus bei G-BA- Entscheidungen Maximilian Grüne, Justiziar Gemeinsamer Bundesauschuss Seite 1 06/2013
MehrVerordnung von Arzneimitteln im Off-Label-Use: Gratwanderung zwischen notwendiger Versorgung
Verordnungsforum 24 Verordnung von Arzneimitteln im Off-Label-Use: Gratwanderung zwischen notwendiger Versorgung und Regress Häufi g sieht sich der niedergelassene Vertragsarzt gezwungen, seinen Patienten
MehrAntrag auf Freistellung aus der Verschreibungspflicht für Omeprazol 20 mg
Antrag auf Freistellung aus der Verschreibungspflicht für Omeprazol 20 mg Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht 13. Januar 2009 Rationale des Antrags Omeprazol ist eine der effektivsten
MehrVerfahren wie entstehen Empfehlungen
Verfahren wie entstehen Empfehlungen Dr. med. Johannes Bruns Arbeiter- 26. Krebskongress Berlin 2004 Vorgehen der Expertengruppe Off-Label BSG Urteil Ministererlass Expertengruppe Konstituierende Sitzung
MehrVergütungsregelung in der. ambulanten Versorgung bei MRSA
Vergütungsregelung in der ambulanten Versorgung bei MRSA Dr. Ulrich Dorenburg, Kassenärztliche Vereinigung Hessen MRE-Fachtagung des MRE-Netzwerks Südhessen Darmstadt, Marienhospital, 8. Okt. 2016 Kassenärztliche
MehrAntrag bei der Krankenkasse Zur Übernahme der Behandlungskosten - Off Label Therapie bei Uveitis - Patient:, geb. Datum:
Antrag bei der Krankenkasse Zur Übernahme der Behandlungskosten - Off Label Therapie bei Uveitis - Patient:, geb. Datum: Augen-Diagnosen (bitte alle auflisten): Uveitis bekannt seit: Symptome durch die
Mehrim Rahmen der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums Gesundheit und die Gestaltungsfreiheit des Gemeinsamen
1 Die Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit und die Gestaltungsfreiheit des Gemeinsamen Bundesausschusses Zugleich eine Auseinandersetzung mit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 11.
MehrDas off-label-use-problem ambulante Palliativmedizin keine Kassenleistungen mehr?
1, 19:41:40 Das off-label-use-problem Erklärung zum Interessenkonflikt: Vortragshonorare: GSK, Janssen-Cilag, Mundipharma, Nycomed, Pfizer Beratungstätigkeit: Central-Krankenversicherung Dr. Matthias Thöns
MehrTragende Gründe. Vom 27. November 2015
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage VI Off-Label-Use Teil A Ziffer V. Valproinsäure bei der Migräneprophylaxe
MehrArzneimittelverordnung in der Arztpraxis. Wirtschaftlichkeitsaspekte bei der Verordnung innovativer Arzneimittel
Arzneimittelverordnung in der Arztpraxis Wirtschaftlichkeitsaspekte bei der Verordnung innovativer Arzneimittel Wirtschaftlichkeitsaspekte bei der Verordnung innovativer Arzneimittel Aktuelle Entwicklungen
MehrSeite 1 von 5 Seite 2 von 5 Inhalt: Arzneimittel auf Cannabis-Basis Grundlagen Zusatzinformationen Service für den Kunden Zusatzprodukte Weiterer Ablauf Verwandte Themen/Quellen Grundlagen Nach Veröffentlichung
MehrFAQ Laxantien. Was Sie schon immer über die Abgabe von Abführmitteln wissen wollten.
FAQ Laxantien Was Sie schon immer über die Abgabe von Abführmitteln wissen wollten. 1. Wann dürfen nicht verschreibungspflichtige Abführmittel auf einem Kassenrezept abgegeben werden? Hier ist zu unterscheiden,
MehrTragende Gründe. Vom 10. Oktober Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf... 3
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage I OTC-Übersicht Vom 10. Oktober
MehrRechtliche Grundlagen der Indikationsstellung für GKV- Leistungen
Medizinische Indikationsstellung - Was ist gute Qualität? Rechtliche Grundlagen der Indikationsstellung für GKV- Leistungen Berlin, 14. 12. 2012 RiBSG Prof. Dr. E. Hauck 1. Das Problem Indikationsstellung
MehrHigh-tech-Forschung entdeckt die grüne Medizin
High-tech-Forschung entdeckt die grüne Medizin Krankenkassen und pflanzliche Arzneimittel im Jahr Eins nach GMG Manfred Kreisch KFN-Pressekonferenz München, 0 Manfred Kreisch Seite 1 Pflanzliche Arzneimittel
MehrVertrag. nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen
Vertrag nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen z w i s c h e n der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf u n d der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf, Kassenärztlichen
Mehr4.1.3 Arzneimittel. Abbildung 4.1.4
4.1.3 Arzneimittel Durch Verordnung neuer und teuerer Medikamente steigt der Arzneimittelumsatz. Der Arzneimittelverbrauch lässt sich anhand der Umsatzzahlen, der Zahl der verordneten Packungen sowie anhand
MehrWS 2009/2010 Vorlesung - Spezielles Arzneimittelrecht. Mittwoch, 11. November 2009 Schwerpunktthema: Pandemie-Teil IV
Ministerium für,,, und WS 2009/2010 Vorlesung - Spezielles Arzneimittelrecht Mittwoch, 11. November 2009 Schwerpunktthema: Pandemie-Teil IV -Dr. Michael Cramer-2009-11-11 Folie 1 ÖGD-Weg Ministerium Ministerium
MehrTragende Gründe. Vom 19. Juni 2014
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage VI Off-Label-Use Venlafaxin bei neuropathischen Schmerzen Vom 19. Juni 2014
MehrStellungnahme. des Medizinischen Dienstes. des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Stellungnahme des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer
MehrTitel: Wirtschaftlichkeitsprüfung - Rechtmäßigkeit eines Arzneimittelregresses bei der inhalativen Verabreichung von Proleukin
LSG München, Urteil v. 25.05.2011 L 12 KA 298/07 Titel: Wirtschaftlichkeitsprüfung - Rechtmäßigkeit eines Arzneimittelregresses bei der inhalativen Verabreichung von Proleukin Normenketten: SGB V 106 V
MehrStellungnahme. des Medizinischen Dienstes. des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS)
Stellungnahme des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher
MehrVereinbarung gemeinsamer Standpunkte über anzuwendende Grundsätze im Rahmen der Onkologievereinbarung, insbesondere im Bereich Pharmakotherapie
der Onkologievereinbarung, insbesondere im Bereich Pharmakotherapie zwischen Kassenärztlicher Vereinigung Thüringen vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch die 1. Vorsitzende, Frau Dipl.-Med.
MehrTragende Gründe. Vom 22. November Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf... 4
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur ambulanten Sanierungsbehandlung von Trägern des Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung
MehrReizdarmsyndrom Was darf ich verordnen, was muss ich bei der Verordnung beachten?
IQN 09.10.2013 Reizdarmsyndrom Was darf ich verordnen, was muss ich bei der Verordnung beachten? Dr. Holger Neye Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Pharmakotherapieberatung Tel: 0211 5970 8111 Mail:
MehrNeueste Entwicklung - Palliative Care in Deutschland (Überblick)
Palliativmedizin eine Brücke Salzburg, 7.12.2006 Neueste Entwicklung - Palliative Care in Deutschland (Überblick) Thomas Schindler (Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin) email: dgp@dgpalliativmedizin.de
MehrRabattverträge. Hamburg, 18. September Stefanie Mevissen Leiterin Gesundheitspolitik Sandoz Pharmaceuticals GmbH
Rabattverträge Hamburg, 18. September 2007 Stefanie Mevissen Leiterin Sandoz Pharmaceuticals GmbH Rabattverträge: Zahlen & Fakten 7546 Rabattverträge (ifap, Stand 15. September 2007) 200 Krankenkassen
MehrTragende Gründe. Vom 28. Mai Inhaltsverzeichnis. 1. Rechtsgrundlagen. 2. Eckpunkte der Entscheidung. 3. Beratungsverlauf
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über einen Antrag zur Verordnungsfähigkeit der zulassungsüberschreitenden Anwendung eines Arzneimittels zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen
MehrTEIL 2 - Aktuelle Themen
TEIL 2 - Aktuelle Themen Übersicht 1. Cannabis als Medizin Voraussetzungen gem. 31 Abs. 6 SGB V Was Sie im Allgemeinen beachten sollten Auszug BtM-VV Nebenwirkungen/Überblick bisherige Studienlage Weblinks
MehrSpezialisierte Ambulante PalliativVersorgung (SAPV)
Spezialisierte Ambulante PalliativVersorgung (SAPV)...zuhause leben bis zuletzt Lasst keinen zu Euch kommen, ohne dass er glücklicher wieder geht. (Mutter Teresa) SAPV Allgemeines Die Bundesregierung hat
MehrStellungnahme der unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 16. September 2016
Stellungnahme der unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 16. September 2016 zur öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher
MehrArzneimittel-Richtlinie
Arzneimittel-Richtlinie Welche Änderungen bringt die Neufassung der AM-RL durch den GemBA vom 18.12.2008 / 22.01.2009 für die Arzneimittel der Anthroposophischen Medizin? Jan Matthias Hesse Rechtsanwalt
MehrRichtgrößenprüfung in der Praxis
Rechtsanwälte Kanzleien für Zivilrecht, Arztrecht und Steuerrecht Richtgrößenprüfung in der Praxis Oliver Krause Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Steuerrecht Thema: Richtgrößenprüfung
MehrSjögren- Betroffene Fragen - Experten Antworten. Die OTC- Liste. (Im Internet einzusehen unter: : www.g-ba.de)
Sjögren- Betroffene Fragen - Experten Antworten Die OTC- Liste (Im Internet einzusehen unter: : www.g-ba.de) Allgemeine Informationen zur OTC- Liste Die Abkürzung OTC kommt aus dem Englischen und bedeutet:
MehrPharmakotherapie im MVZ -Haken und Ösen
-Haken und Ösen Dr. med. Bernhard Schenck FA für Innere Medizin und Pharmakologie MVZ Herne Marien-Hospital Herne Klinikum der Ruhr-Universität Bochum Ausgaben der GKV im Jahr 2009 Ärztliche Behandlungen
MehrArzt und Selbstmedikation. Ihr Kontakt: Dirk Balsmeier t +49 (0) f +49 (0) e
Arzt und Selbstmedikation Ihr Kontakt: Dirk Balsmeier t +49 (0)521 9257-339 f +49 (0)521 9257-332 e dirk.balsmeier@tns-global.com 1 2 Inhalt Hintergrund und Zielsetzung Methode, Zielgruppe und Stichprobengröße
MehrAntrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Positronenemissionstomographie
Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Qualitätssicherung Postfach 76 06 20 22056 Hamburg Arztstempel Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Positronenemissionstomographie
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 398. Sitzung am 25. Juli 2017
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 398. Sitzung am 25. Juli 2017 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2017
MehrTragende Gründe. Anlage I (OTC-Übersicht) Vom 2. November Inhaltsverzeichnis. 1. Rechtsgrundlagen. 2. Eckpunkte der Entscheidung
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage I (OTC-Übersicht) Vom 2. November
MehrRechtsanwalt Dr. Valentin Saalfrank Fachanwalt für Medizinrecht Berrenrather Straße Köln
Retaxationen Neuere Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit 1 Rechtsanwalt Dr. Valentin Saalfrank Fachanwalt für Medizinrecht Berrenrather Straße 393 50937 Köln Belieferung gefälschter Verordnung I Sachverhalt:
MehrBezirksgraphik hier einfügen! Honorar-Abrechnung von Leistungen im Rahmen der Flüchtlingsversorgung
Bezirksgraphik hier einfügen! Honorar-Abrechnung von Leistungen im Rahmen der Flüchtlingsversorgung 31. August 2016 I. In der Erstaufnahme z.b. Hesepe/Friedland 1. Erstuntersuchung nach den gesetzlichen
MehrPressegespräch der ABDA- Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Off-label-Anwendung bei Kindern Pressegespräch der ABDA- Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände 17.06.2009, Berlin Tag der Apotheke - Von klein auf in besten Händen Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Rascher
MehrIQWiG Herbstsymposium / Unterschied zwischen Risiko-Nutzenabwägung (nach AMG) und Nutzen-Schadenabwägung (nach SGB V)
IQWiG Herbstsymposium 19.11./20.11.2010 Unterschied zwischen Risiko-Nutzenabwägung (nach AMG) und Nutzen-Schadenabwägung (nach SGB V) Referent: Maximilian Grüne, Justiziar Gemeinsamer Bundesausschuss Seite
MehrSOZIALGERICHT BREMEN BESCHLUSS
S 8 KR 189/17 ER SOZIALGERICHT BREMEN BESCHLUSS In dem Rechtsstreit K., A-Straße, A-Stadt, Antragsteller, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B., B-Straße, A-Stadt, Az.: - - gegen AOK Bremen/Bremerhaven,
MehrÜbersicht Kostenübernahme der neuen Meningokokken-B-Impfung
Seite 1 von 9 Übersicht Kostenübernahme der neuen Bitte erkundigen Sie sich sicherheitshalber vorab bei Ihrer Krankenkasse! Die Impfung kann in den meisten Fällen noch nicht über die KV-Karte abgerechnet
MehrStellungnahme des AOK-Bundesverbandes zur Verbändeanhörung am Entwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher
Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zur Verbändeanhörung am 05.02.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften AOK-Bundesverband Rosenthaler Straße 31
MehrStellungnahme der Bundesärztekammer
Stellungnahme der Bundesärztekammer in Abstimmung mit der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth
MehrAnlage I zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie Gesetzliche Verordnungsausschlüsse in der Arzneimittelversorgung und zugelassene Ausnahmen
Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie Gesetzliche Verordnungsausschlüsse in der Arzneimittelversorgung und zugelassene Ausnahmen Zugelassene Ausnahmen zum gesetzlichen Verordnungsausschluss
MehrBetäubungsmittel (BtM)
Betäubungsmittel (BtM) Wissenswertes für Patienten 1 Inhalt Was ist ein Betäubungsmittel? Schmerzmittel Psychostimulantien & Tranquillantien Substitutionstherapeutika Illegale Rauschmittel Sonderstellung
Mehrvon Langsdorff & Erwe Therapiefreiheit des Arztes Therapiefreiheit des Arztes
Rechtsanwälte in Zusammenarbeit mit Therapiefreiheit des Arztes Oliver Krause Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Steuerrecht Thema: Therapiefreiheit des Arztes Datum: 28. November
MehrONKOLOGIE C. Düsseldorf
MDS MDK GKV ONKOLOGIE C Düsseldorf Wiesbaden 09. April 2013 Relevanz klinischer Studien für die Versorgung onkologischer Patienten Sicht des MDK Prof. Dr. med. Axel Heyll Kompetenz Centrum Onkologie der
MehrTragende Gründe zum Beschluss. des Gemeinsamen Bundesausschusses
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage VI Off-Label-Use Intravenöses
MehrZusammenfassende Dokumentation
Zusammenfassende Dokumentation zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage II - (Lifestyle Arzneimittel) (SPEDRA ) Vom 16. Oktober 2014
MehrAnhang 4 (VwV zu 22 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. d BBhV) Schwerwiegende Erkrankungen und Standardtherapeutika zu deren Behandlung
- 88 - Anhang 4 (VwV zu 22 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. d BBhV) Schwerwiegende Erkrankungen und Standardtherapeutika zu deren Behandlung sind: 1. Abführmittel nur zur Behandlung von Erkrankungen im Zusammenhang
MehrINFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS
INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Krankentransporte und Krankenfahrten Dezember 2016 Krankentransporte und Krankenfahrten Was Ärzte bei der Verordnung beachten sollten Das Verordnen von Fahrten zur ärztlichen
MehrRheumaAktiv Sachsen. Strukturvertrag nach 73a SGB V zwischen der AOK PLUS und der KV Sachsen
RheumaAktiv Sachsen Strukturvertrag nach 73a SGB V zwischen der AOK PLUS und der KV Sachsen Leipzig, 14. Mai 2011 Anja Schemken Versorgungsmanagement als unverzichtbare Aufgabe der AOK PLUS Im Vergleich
MehrErstattungsfähigkeit von Thalidomid bei der Therapie des multiplen Myelomes durch die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland
Erstattungsfähigkeit von Thalidomid bei der Therapie des multiplen Myelomes durch die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland - Neubewertung im April 2006 - Rechtsanwalt Claus Burgardt Anwaltskanzlei
MehrKasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel
Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Wolfsschlucht 18A 34117 Kassel Telefon: 0561/20865900 Telefax: 0561/20856909 www.rae-med.de Historie Zielrichtung Rechtsgrundlage Historie Zielrichtung Rechtsgrundlage
MehrWirtschaftlichkeitsprüfung und Regress im MVZ
Wirtschaftlichkeitsprüfung und Regress im MVZ 3. BMVZ-Jahreskongress 11. September 2009 JÄrn Schroeder-Printzen Rechtsanwalt Fachanwalt får Medizinrecht Fachanwalt får Sozialrecht KurfÅrstenstraÇe 31 14467
MehrAllergologie in der Praxis macht das noch Sinn? Denis Hübner Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht
RECHTSANWÄLTE / FACHANWÄLTE Theaterstraße 7, Hannover www.hoppe-medizinrecht.de Allergologie in der Praxis macht das noch Sinn? Denis Hübner Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Übersicht I. Richtgrößenprüfung
MehrAktuelle Fragen der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Arzneimittelverordnungen
Aktuelle Fragen der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Arzneimittelverordnungen Von Jörn Schroeder-Printzen Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht AMNOG I Arzneimittelneumarktneuordnungsgesetz
MehrGebrauchsinformation: Information für Patienten. Essentiale forte-kapseln Wirkstoff: Phospholipide aus Sojabohnen
Gebrauchsinformation: Information für Patienten Essentiale forte-kapseln Wirkstoff: Phospholipide aus Sojabohnen Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, bevor Sie mit der Einnahme dieses
Mehr25. Dresdner Pflegestammtisch
25. Dresdner Pflegestammtisch Würdevolle Begleitung am Lebensende Hospizarbeit, Palliativversorgung und Trauerarbeit Den Vortrag hält: Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen Geschichte der
MehrVom 20. Oktober Inhaltsverzeichnis. A. Tragende Gründe und Beschluss. B. Bewertungsverfahren
Zusammenfassende Dokumentation zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Nichtänderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage VI (Off-Label-Use) Intravenöse Immunglobuline (IVIG) bei der Multiplen
MehrF. Gesetzliche Verordnungsausschlüsse bei der Arzneimittelversorgung und zugelassene Ausnahmen
Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie (inkl. OTC-Übersicht) zuletzt geändert am 18.07.2006, Beschluss veröffentlicht im BAnz. Nr. 198 (S. 6749) vom 20.10.2006 F. Gesetzliche Verordnungsausschlüsse bei
MehrDeutscher Apothekertag 2009 Gesundheit braucht Verantwortung. Pressekonferenz 23.September 2009, Düsseldorf
Deutscher Apothekertag 2009 Gesundheit braucht Verantwortung Pressekonferenz 23.September 2009, Düsseldorf Arzneimittelbezogene Probleme in der Selbstmedikation Prof. Dr. Martin Schulz Vorsitzender der
MehrPharmakotherapie in der Hausarztpraxis
Pharmakotherapie in der Hausarztpraxis Dr. Andreas Graf Luckner Tengen Lehrbereich Allgemeinmedizin-Universität Freiburg/09-05 1 Lernziele Rahmenbedingungen betr. hausärztlicher Pharmakotherapie kennen
MehrKasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel
Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Wolfsschlucht 18A 34117 Kassel Telefon: 0561/20865900 Telefax: 0561/20856909 www.rae-med.de Versorgungsstärkungsgesetz - Auswirkungen auf die ambulanten und stationären
MehrSymptomkontrolle im Gastrointestinalbereich. 2. österreichischer Palliativkongress Salzburg 7.12.06
Symptomkontrolle im Gastrointestinalbereich 2. österreichischer Palliativkongress Salzburg 7.12.06 Übelkeit, Erbrechen und Obstruktion bei Patienten in der Palliativmedizin Wege zu einer optimierten Symptomkontrolle
MehrTherapiezieländerung bei schwerstkranken Patienten
LEITLINIE Therapiezieländerung bei schwerstkranken Patienten Die vorliegende Leitlinie wurde durch den Träger erstmals am 21.04.2017 in der vorliegenden Fassung verbindlich in Kraft gesetzt. 2 3 Einführung:
MehrEinleitung und Leseanweisung
VII Einleitung und Leseanweisung Für wen ist dieses Buch? Der Pocket Guide ist für alle klinisch tätigen Psychiater geschrieben, denen das Kompendium der Psychiatrischen Pharmakotherapie für die Kitteltasche
MehrBest Practice erfolgreiche Projekte aus der Praxis Palliative Care
Best Practice erfolgreiche Projekte aus der Praxis Palliative Care Carola Lorenz Diplom-Pflegewirtin Leiterin Ambulante Dienste Chemnitz, 06.03.014 Definition Palliativ Pallium = der Mantel palleare =
MehrPalliativmedizin. Den Tagen mehr Leben geben. Prävention l Akut l Reha l Pflege. MediClin Ein Unternehmen der Asklepios Gruppe
Palliativmedizin Den Tagen mehr Leben geben Prävention l Akut l Reha l Pflege MediClin Ein Unternehmen der Asklepios Gruppe Was ist Palliativmedizin? Die Palliativmedizin beinhaltet die ganzheitliche,
MehrBeschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Daratumumab wie folgt ergänzt:
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB
MehrDie Dokumentation bei Eingriffen an der Wirbelsäule aus ärztlicher Sicht T. Auhuber
Die Dokumentation bei Eingriffen an der Wirbelsäule aus ärztlicher Sicht T. Auhuber Miljak / Weiß 1053 f&w 12/2015 2 Zeitlicher Dokumentationsaufwand nach Profession und Fachrichtung 03/2015 3 Zeitlicher
MehrDie frühe Nutzenbewertung und ihre rechtlichen Herausforderungen
und ihre rechtlichen Herausforderungen Rechtssymposium Die frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach AMNOG G-BA, Berlin Referent: Dr. jur. Rainer Hess, G-BA Seite 1 16. November 2010 Rechtssymposium
MehrV I N VerordnungsInfo Nordrhein
V I N VerordnungsInfo Nordrhein Cannabis Die Verordnung von Cannabis auf einem Privat- oder Kassenrezept ist seit dem 09. März 2017 möglich. Mit der Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
MehrGebrauchsinformation: Information für Anwender. Euphrasia D3 Augentropfen Weleda
1/5 Gebrauchsinformation: Information für Anwender Euphrasia D3 Augentropfen Weleda Wirkstoff: Euphrasia D3 Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, bevor Sie mit der Anwendung dieses Arzneimittels
MehrEthische Fragen der maternalen und fetalen CMV- HIG- Gabe
Ethische Fragen der maternalen und fetalen CMV- HIG- Gabe Prof. Dr. med. Georg Marckmann, MPH InsAtut für Ethik, Geschichte & Theorie der Medizin Ludwig- Maximilians- Universität München Lunchsymposium
MehrEntlassmanagement in deutschen Krankenhäusern Ulrike Reus Referentin Dezernat I Deutsche Krankenhausgesellschaft e.v.
4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses 27. September 2012 - Berlin Entlassmanagement in deutschen Krankenhäusern Ulrike Reus Referentin Dezernat I Deutsche Krankenhausgesellschaft
Mehrder Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Weißensteinstraße Kassel
Vereinbarung über die Festsetzung von Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel für das Jahr 2017 nach 106b SGB V gemäß Anlage 1, Teil A der Prüfvereinbarung (Richtgrößen-Vereinbarung/Arzneimittel) zwischen
MehrDie Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung
Die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung Informationen für Ärzte Herausgeber: eurocom e.v. - european manufacturers federation for compression therapy and orthopaedic devices
MehrDas Rezept in der Apotheke Berufsbegleitender Unterricht
Das Rezept in der Apotheke Berufsbegleitender Unterricht Mittwoch 31. August 2016 Marburg Dr. Christian Ude Fachapotheker für Arzneimittelinformation Stern Apotheke Darmstadt Lehrbeauftragter der Goethe
Mehr3. ÄNDERUNGSVEREINBARUNG
3. Änderungsvereinbarung zur Prüfvereinbarung ab 2010... Seite 1 von 5 3. ÄNDERUNGSVEREINBARUNG zur Vereinbarung zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit in der vertragsärztlichen Versorgung gemäß 106 SGB V
MehrGesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Bundesrat Drucksache 21/17 20.01.17 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages G Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften Der Deutsche Bundestag hat in seiner 212. Sitzung
Mehr