kranken- und pflegeversicherung Auf einen Blick Arbeitgeberinformation zum Beitrags- und Meldeverfahren Firmenkundenbetreuung

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1 kranken- und pflegeversicherung Auf einen Blick Arbeitgeberinformation zum Beitrags- und Meldeverfahren Firmenkundenbetreuung

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3 Auf einen Blick 3 Sehr geehrte Damen und Herren, die Knappschaft ist als Krankenkasse Teil der Deutschen Renten versicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS). Als bundesweiter Sozialversicherungs träger betreut die KBS mehr als 2,1 Millionen Arbeitgeber und bietet ihren Privatkunden eine umfassende soziale und medizinische Versorgung auf hohem Niveau. Diese Rundum-Betreuung ist möglich, weil die Knappschaft als Krankenkasse in ein Verbundsystem aus gesetzlicher Rentenversicherung, Renten- Zusatzversicherung sowie eben der Kranken- und Pflegeversicherung im Träger Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See eingebunden ist, das zudem über ein eigenes medizinisches Netz verfügt. Darüber hinaus ist der KBS auch die Minijob-Zentrale angegliedert. Von diesem Verbund können auch Sie profitieren, denn als Arbeitgeber/in haben Sie vielfältige Aufgaben im Bereich der Sozialversicherung zu erfüllen. Zeitnahe Informationen und ein hervorragender Service sind für Sie und für Ihre Mitarbeiter/innen in diesem Zusammenhang unabdingbar. Die Knappschaft steht Ihnen dabei kompetent, beratend und informativ zur Seite. Knappschaft Teil der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) Das Beitrags- und Meldeverfahren spielt hier für die reibungslose Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Krankenkasse eine besondere Rolle. Aus diesem Grund haben wir für Sie in dieser Broschüre die wichtigsten Informationen zum Beitragsrecht und Meldeverfahren zusammengestellt. Knappschaft Dienstleister für Arbeitgeber

4 Günstige Umlagesätze Die Höhe der Umlagesätze der Knappschaft finden Sie auf dem beigefügten Einlegeblatt "Größen des Versicherungs- und Beitragsrechts". Die individuellen Auswirkungen für Arbeitgeber können durch entsprechende Vergleichsberechnungen ermittelt werden. Sprechen Sie uns an. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie eine(r) unserer Firmenkundenberater/-innen aufsucht, um Ihnen bei der Klärung Ihrer Fragen und Probleme behilflich zu sein. Die Standorte unserer Firmenkundenberater/-innen finden Sie unter Bereich Firmenkunden. Mit freundlichen Grüßen Ihre Knappschaft

5 Auf einen Blick 5 Kurzinformationen zum Beitrags- und Meldeverfahren Die maßgeblichen Werte zur Ermittlung der Höhe der Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung können Sie dem beigefügten Einlegeblatt Größen des Versicherungs- und Beitragsrechts" entnehmen. Beitragshöhe Die Gesamtsozialversicherungsbeiträge sind gemäß 23 Absatz 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch - Viertes Buch - (SGB IV) in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld, spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Fälligkeit der Beiträge Der Beitragsnachweis ist rechtzeitig vor Fälligkeit der Beiträge durch Datenübertragung zu übermitteln. Die Daten zur Übermittlung der Beitragsnachweise und zur Fälligkeit der Beiträge entnehmen Sie bitte dem Einlegeblatt "Größen des Versicherungs- und Beitragsrechts". Übermittlung des Beitragsnachweises Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für freiwillige Mitglieder der Krankenversicherung sind am 15. des Folgemonats fällig. Als Tag der Zahlung gilt grundsätzlich der Tag der Wertstellung zugunsten der Knappschaft. Bei rückwirkend vorgenommener Wertstellung gilt der Buchungstag der Knappschaft als Tag der Zahlung. Bei der unbaren Zahlung der Beiträge kommt es somit für die Rechtzeitigkeit der Zahlung auf die Wertstellung bzw. den Buchungstag zugunsten der Knappschaft an. Beitragszahlung

6 SEPA- Basislastschriftmandat TIPP Die einfachste und bequemste Art der Beitragszahlung ist, der Knappschaft ein SEPA-Basislastschriftmandat zu erteilen. So können Sie als Arbeitgeber sicher sein, dass die Beiträge fristgerecht abgebucht werden. Weiterhin ist von vornherein ausgeschlossen, dass die Knappschaft Säumniszuschläge und Mahn gebühren aufgrund unpünktlicher Zahlungen erheben muss. Sollten Sie sich für dieses Verfahren entscheiden, bitten wir Sie, das beigefügte SEPA-Basislastschriftmandat ausgefüllt an uns zurückzusenden bzw. zu faxen. Sofern Sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen wollen, bitten wir die Zahlung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge nur auf eines unserer dafür bestimmten Konten zu überweisen. Diese finden Sie auf dem beigefügten Einlegeblatt Größen des Versicherungs- und Beitragsrechts".

7 Auf einen Blick 7 Wenn Sie die Beiträge überweisen möchten, ist auf dem Überweisungsträger auf jeden Fall die Betriebsnummer sowie der Beitragsmonat einzutragen. Um eine korrekte maschinelle Verarbeitung zu gewährleisten, bitten wir im Verwendungszweck die Betriebsnummer in jedem Fall führend, also ohne Vorsätze anzugeben! Beitragszahlung mit Überweisung Selbstverständlich kann die Beitragszahlung auch mit Scheck erfolgen. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Scheck so rechtzeitig vor dem Fälligkeitstermin eingereicht wird, dass der Knappschaft noch Zeit für die Bearbeitung und Einreichung bei der Bank verbleibt. Beitragszahlung mit Scheck Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Knappschaft bei nicht pünktlicher Zahlung gemäß 24 Absatz 1 Satz 1 SGB IV gesetzlich verpflichtet ist, für jeden angefangenen Monat der Säumnis einen Säumniszuschlag von 1 Prozent des rückständigen, auf 50 Euro nach unten abgerundeten Betrages zu erheben. Säumniszuschläge Das Melde- und Beitragsverfahren wird ausschließlich vollautomatisch durchgeführt. Ein Beitragsnachweis muss daher im Rahmen der Datenfernübertragung (DFÜ) bei der Knappschaft eingereicht werden. Beitragsnachweis Der Beitragsnachweis ist rechtzeitig vor Fälligkeit der Beiträge durch Datenübertragung zu übermitteln. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei dem Übermittlungstag um einen Sonn- oder Feiertag handelt. Die rechtzeitige Übermittlung ist für Sie als Arbeitgeber wichtig, um zu vermeiden, dass die Einzugsstelle ihrerseits die voraussichtliche Höhe der Beitragsschuld schätzt ( 28f Absatz 3 Satz 2 SGB IV).

8 Ausgleichsverfahren für Arbeitgeber Das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) regelt seit 2006 unter welchen Voraussetzungen Arbeitgebern ihre Kosten für Entgeltfortzahlungen und Mutterschaftsleistungen erstattet werden und wie dieses Ausgleichsverfahren von den Arbeitgebern finanziert wird. Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall und bei Beschäftigungsverboten auf Grund des Mutterschutzgesetzes, für Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld sowie für bestimmte Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Die finanziellen Mittel zur Durchführung der Ausgleichsverfahren tragen die beteiligten Arbeitgeber durch die Umlagen U1 und U2. Die aktuellen Umlagesätze entnehmen Sie bitte dem beigefügten Einlegeblatt "Größen des Versicherungs- und Beitragsrechts". Mit der Broschüre "Ausgleichsverfahren für Arbeitgeber" (Vordruck ) informieren wir ausführlich über die aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Ausgleichsverfahren bei Krankheit und Mutterschaft nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz. Insolvenzgeldumlage Für den Einzug der Insolvenzgeldumlage sind seit dem 1. Januar 2009 die Einzugsstellen (Minijob-Zentrale/Krankenkassen) zuständig. Die aktuelle Höhe der Insolvenzgeldumlage entnehmen Sie bitte dem beigefügten Einlegeblatt Größen des Versicherungs- und Beitragsrechts.

9 Auf einen Blick 9 Grundsätzlich ausgenommen von der Zahlung der Insolvenzgeldumlage sind Arbeitgeber der öffentlichen Hand und Privathaushalte. Als Arbeitgeber der öffentlichen Hand gelten insbesondere: - der Bund, die Länder und die Gemeinden, - Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren nicht zulässig ist, - juristische Personen des öffentlichen Rechts, bei denen der Bund, ein Land oder eine Gemeinde kraft Gesetz die Zahlungsfähigkeit sichert, - als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisierte Religionsgemeinschaften und ihre gleiche Rechtstellung genießende Untergliederungen und öffentlichrechtliche Rundfunkanstalten. Die Übermittlung der Meldung zur Sozialversicherung hat ausschließlich an die Datenannahmestelle der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See -Adresse: dav01@b2b.mailorbit.de zu erfolgen. Meldeverfahren Im Vor- und Nachlaufsatz von Datensatzlieferungen sowie im Datensatz Meldung (DSME) ist jeweils grundsätzlich die Empfänger- bzw. Krankenkassenbetriebs nummer zu verwenden. Für Meldungen von Beschäftigten in knappschaftlichen Betrieben (Betriebsnummer beginnt mit 980 XXXX X bzw. 098 XXXX X) ist jedoch sowohl im Vor- und Nachlaufsatz als auch im DSME der jeweiligen Datensatzlieferung die Empfäger- bzw. Krankenkassenbetriebsnummer vorzugeben. Dies gilt für versicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte.

10 Meldefristen Meldungen zur Sozialversicherung sind gemäß 28a Absatz 2a sowie 28c SGB IV in Verbindung mit 6 ff der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) zu bestimmten Fristen zu erstatten. Die nachfolgenden Fristen gelten sowohl für versicherungspflichtig als auch für geringfügig Beschäftigte. Wenn Entgeltmeldungen aufgrund von Korrekturen storniert werden müssen, ist immer die gesamte Meldung zu stornieren. Anmeldung (Abgabegründe 10 bis 13) Mit der ersten folgenden Abrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Beschäftigungsbeginn bzw. Meldetatbestand (z.b. Kassenwechsel). Jahresmeldung (Abgabegrund 50) Mit der ersten folgenden Abrechnung, spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres. UV-Jahresmeldung (Abgabegrund 92) Zum 16. Februar des Folgejahres. Abmeldung (Abgabegründe 30 bis 33 und 49) Mit der nächsten folgenden Abrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Beschäftigungsende bzw. Meldetatbestand (z.b. Kassenwechsel). Abmeldung (Abgabegründe 34 und 35 bei Unterbrechung der Beschäftigung ohne Fortzahlung des Arbeitsentgelts von mehr als einem Monat) Innerhalb von 6 Wochen nach Ende der Beschäftigung gegen Entgelt.

11 Auf einen Blick 11 Gleichzeitige An- und Abmeldung (Abgabegrund 40) Mit der nächsten folgenden Abrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Beschäftigungsbeginn, wenn bis zum Beschäftigungsende noch keine Anmeldung erfolgt ist. Unterbrechungsmeldung (Abgabegründe 51 bis 53) Innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf des ersten vollen Kalendermonats der Unterbrechung. Sondermeldung (Abgabegründe 54 bis 56) Mit der nächsten folgenden Abrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zahlung. Sondermeldung (Abgabegrund 57 - Gesonderte Meldung nach 194 Absatz 1 SGB VI) Mit der nächsten Abrechnung. GKV-Monatsmeldung (Abgabegrund 58) Mit der ersten folgenden Abrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Anforderung der Einzugsstelle. Sofortmeldung Spätestens bei Beschäftigungsaufnahme ist diese Meldung ausschließlich an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) maschinell zu erstatten. Es ist zu beachten, dass darüber hinaus auch weiterhin Anmeldungen mit dem Meldegrund 10 an die zuständige Einzugsstelle zu übermitteln sind.

12 Datenübertragung/ Hinsichtlich der technischen Spezifikationen zum maschinellen Verfahren sollten Sie sich mit Ihrem Software-Hersteller in Verbindung setzen. Weitere Informationen hierzu können zudem auch von der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG GmbH), Seligenstädter Grund 11, Heusenstamm sowie unter der entsprechenden Internet-Adresse abgerufen werden. sv.net Für Arbeitgeber, die nicht über ein systemgeprüftes und für das knappschaftliche Meldeverfahren zugelassenes Lohn- und Gehaltsabrechnungsprogramm verfügen, bieten die Krankenkassen einen zusätzlichen Service. Gemeinsam mit der ITSG haben sie sv.net entwickelt, das alle Arbeitgeber kostenfrei beziehen können. Fordern Sie unsere kostenlose Informationsbroschüre an oder schauen Sie auf unsere Internetseite ( oder die Homepage der ITSG ( zum Produkt sv.net.

13 Anschrift Betrieb: Betriebsnummer: Ihr/e Ansprechpartner/in in unserer Firma ist: Telefon/Telefax: Bitte an die Knappschaft schicken oder faxen - Fax-Nr.: Vielen Dank! - Knappschaft Dezernat VII.10/Service-Center Essen Datum: Bitte schicken Sie uns Ihre kostenlose Broschüre: "Beschäftigungen von Studenten, Praktikanten und ähnliche Personen - Anzahl Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung" (Vordruck 12248) Hinweise zum Versicherungs- und Beitragsrecht (Vordruck 12250) Anzahl Die Beitragspflicht von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (Vordruck 12251) Anzahl Hinweise zur Versicherungsfreiheit (Vordruck 12252) Anzahl Arbeitsentgelt - Ein Grundbegriff des Sozialversicherungsrechts (Vordruck 12253) Anzahl Der starke Partner an Ihrer Seite (Vordruck 12255) Anzahl Ausgleichsverfahren für Arbeitgeber, Krankheit/Mutterschaft (Vordruck 68074) Anzahl Ort, Datum Unterschrift

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15 Fragebogen / / SEPA-Basislastschriftmandat Bitte Bitte in in Druckbuchstaben ausfüllen ausfüllen und und zurücksenden. Betriebsnummer Rechtskreis: West Ost Arbeitgeber (Bitte Rechtsform angeben, z.b. GmbH) Telefon Telefax Vertretungsbefugte Person (z.b. Geschäftsführer) -Adresse (wenn Sie unseren Newsletter erhalten möchten) Anschrift (Straße, PLZ, Ort) Ansprechpartner (z. B.Steuerberater) Telefon Telefax Empfängeranschrift für künftige abweichende Korrespondenz: (Straße, PLZ, Ort) Zusätzliche Betriebsnummern (abweichend von der oben genannten Betriebsnummer) Wenn Sie mehrere Beitragsnachweise mit verschiedenen Betriebsnummern übermitteln, die Beiträge jedoch in einer Summe zahlen möchten, bietet es sich an, ein Arbeitgeberhauptkonto und mehrere Unterkonten bei uns einrichten zu lassen. Sollten Sie diesen Service wünschen, bitten wir Sie, die Betriebsnummer des Arbeitgeberhauptkontos nachstehend vorzugeben. Betriebsnummer des Arbeitgeberhauptkontos... SEPA-Basislastschriftmandat (SEPA Core Direct Debit) Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Essen Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 81KBS Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Ich ermächtige die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS), Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der KBS auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vorname und Name des Kontoinhabers Straße und Hausnummer Postleitzahl, Wohnort Kreditinstitut D E IBAN (International Bank Account Number) Ort, Datum Unterschrift Das SEPA-Basislastschriftmandat ist nur mit Datum und Unterschrift gültig. Version 02

16 Rückseite Knappschaft oder per Fax an: (0201) Essen...

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19 So erreichen Sie uns: Knappschaft Essen Service-Telefon Krankenversicherung (kostenfrei) Pflegeversicherung (kostenfrei) Rentenversicherung (kostenfrei) Minijob-Zentrale Arbeitgeberversicherung Information

20 Immer für Sie da! Haben Sie noch Fragen? Benötigen Sie noch weitere Informationen? Wir beraten und betreuen Sie individuell. impressum Herausgeber: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Marketing in Zusammenarbeit mit der Abteilung Kranken- und Pflegeversicherung Pieperstraße 14 28, Bochum Nachdruck, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers gestattet. Stand: Januar 2016 Vordr VII

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