Fortsetzung der Altersteilzeit in NRW für Lehrer ab 1. August 2013
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1 Hans-Peter Mach Tel.: Januar 2013 Beethovenstr. 23 Fax: Realschullehrer a. D Velbert im PhV NW Web: Fortsetzung der Altersteilzeit in NRW für Lehrer ab 1. August 2013 Die zum 31. Dezember 2012 auslaufende Altersteilzeit für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis soll nach Beschluss der Landesregierung NRW vom um weitere drei Jahre bis zum 31. Dezember 2015 verlängert werden. Die folgenden Aussagen erfolgen unter der Prämisse, dass die neuen ATZ-Regelungen in Analogie zu den alten Regelungen beschlossen und auch umgesetzt werden. Das Wesentliche der neuen Altersteilzeitregelung für Beamte (ATZ): 65 % Arbeitsleistung statt 55 % vom durchschnittlichen Beschäftigungsumfang der letzten 5 Jahre (Im sogenannten Teilzeit- oder im Blockmodell.) 80 % Nettobesoldung statt 83 % während der gesamten ATZ auf Basis des durchschnittlichen Beschäftigungsumfanges der letzten 5 Jahre 80 % statt 90 % der ATZ-Zeiten sind ruhegehaltfähige Dienstzeiten 60. Lebensjahr muss wie bisher vollendet sein bei Beginn der ATZ nach dem Altersermäßigung (AE) ab 60 Jahre entfällt wie bisher während der ATZ Verzicht auf Altersermäßigung (AE) ab 55 Jahre wie bisher (je ein Schuljahr für jedes Jahr der ATZ) muss vor dem 60. Lebensjahr erfolgt sein. Fehlender Verzicht kann auch ausgeglichen werden durch Nachholung der Stunden während der Arbeitsphase im Blockmodell oder zu Beginn des Teilzeitmodells Beantragung der ATZ per Formular - spätestens 6 Monate vor Beginn der Altersteilzeit (1.8. bzw. 1.2.) Beginn der ATZ im Zeitraum bis Nachholen von erforderlichen Altersermäßigungsstunden ab 55 Jahre während der ATZ Lehrkräften, die bisher nicht oder nicht in ausreichendem Maße auf Altersermäßigung verzichtet haben, soll ermöglicht werden, ihren Kompensationsbeitrag im Verlaufe der Altersteilzeit nachzuholen. Dabei ist darauf zu achten, dass die nachzuholenden Stunden - insbesondere beim Blockmodell - so erbracht werden, dass bei einem vorzeitigen Ende der Altersteilzeit das Risiko einer Minderkompensation ausgeschlossen ist. (Durchführungsbestimmungen vom ) Beispiel: Ein Kollege mit Vollzeit (28 Std.) hat nicht auf die AE ab 55 Jahre verzichtet. Seine ATZ ab endet am nach 2 Jahren Arbeitsphase und 1 Jahr Freistellung. Er muss 3 Stunden nachholen für 3 Jahre ATZ. Deshalb arbeitet er in den 2 Jahren Arbeitsphase jeweils 1,5 Stunden mehr. Bei einer Teilzeitkraft beträgt die AE ab 55 Jahre nur 0,5 Stunden. Es sind also 3 * 0,5 = 1,5 Stunden nachzuholen. Dies könnte z. B. im 1. Jahr der Arbeitsphase durch Erhöhung der ATZ-Stunden um 1,5 geschehen. Dabei ist eine Überschreitung der Pflichtstundenzahl 25,5 bzw. 28 zulässig, da diese nicht durch die Aufteilung von Arbeitsphase und Freistellungsphase verursacht wird, sondern durch nachzuholende Stunden wegen des Nicht-Verzichts von Altersermäßigungsstunden ab 55 Jahre. Rückerstattung von verzichteten Altersermäßigungsstunden Wer auf eine Altersermäßigung ab Vollendung des 55. Lebensjahres verzichtet hat, aber keine ATZ machen möchte, erhält eine Rückgabe der AE-Stunden, auf die er verzichtet hat. Diese Altersermäßigungsstunden können nachträglich außerhalb der ATZ in Anspruch genommen werden. Ist ein Nachholen der Altersermäßigung nicht mehr möglich - z. B. wegen Ausscheidens aus dem Dienst - wird ein finanzieller Ausgleich nach den Sätzen der Mehrarbeitsvergütung gewährt. Besteht für ein Schuljahr ein Anspruch auf diesen Ausgleich, wird er für insgesamt 52 Mehrarbeits-Unterrichtsstunden oder bei vorher Teilzeit-beschäftigten auf Halbstundenbasis gewährt.
2 Termine zur Antragstellung und zum Eintritt in ATZ mit Beispielen: Gemäß 65 Abs. 1 Nr. 2 LBG muss die Altersteilzeit vor dem 31. Dezember 2015 angetreten sein; im Schulbereich ist der letzte Beginn-Termin der Geburtstag im Zeitraum Antrag auf ATZ bis zum Beginn der ATZ mit 60 J. oder älter am Das MSW kann erst neue Antragsformulare für die ATZ herausgeben, wenn am 1. April 2013 das Dienstrechtsanpassungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten ist. Die bekannte Antragsgrenze ist deshalb nicht einzuhalten und die Bezirksregierungen werden sicherlich auf die Möglichkeit zu einer späteren Anmeldung hinweisen. 1. Beispiel Frau Müller - Geburtstag /28 Stunden Teilzeit In den 5 Jahren vor Beginn der ATZ am hat Frau Müller (60 Jahre) als Pflichtstundenzahl in Teilzeit 19 Stunden von 28 Stunden unterrichtet und auf die AE verzichtet. Ihr durchschnittlicher jährlicher Beschäftigungsumfang ist also 19 Stunden. Beträgt die ATZ danach 3,0 Jahre bis zur gesetzlichen Antrags-Altersgrenze (63 Jahre) am , so bedeutet jetzt 65% Arbeitsleistung für Frau Müller: Es sind insgesamt (3,0 x 65 % von 19,0 h) = 37,05 h zu leisten. Diese 37,05 h dürfen jedoch nicht gleichmäßig auf 3,0 Jahre zu 12,35 h aufgeteilt werden (Teilzeitmodell), da eine Aufteilung in Arbeitsanteile von weniger als 14 Wochenstunden nicht möglich ist. Frau Müller muss die 37,05 h für 3,0 Jahre deshalb im Blockmodell aufteilen z. B. in: 1,5 J. Beschäftigungsphase (1 x 25 h und 0,5 J. 24 h) und 1,5 J. Freistellungsphase 2,0 J. Beschäftigungsphase (1 x 18 h und 1 x 19 h) und 1,0 J. Freistellungsphase 2. Beispiel Frau Weber - Geburtstag /25,5 Stunden Teilzeit In den 5 Jahren vor Beginn der ATZ am hat Frau Weber (60 Jahre) als Pflichtstundenzahl in Teilzeit 17 Stunden von 25.5 Stunden unterrichtet und auf die AE verzichtet.. Ihr durchschnittlicher jährlicher Beschäftigungsumfang ist also 17 Stunden. Beträgt die ATZ danach 3,0 Jahre bis zur gesetzlichen Antrags-Altersgrenze (63 Jahre) am , so bedeutet jetzt 65% Arbeitsleistung für Frau Weber: Es sind insgesamt (3,0 x 65 % von 17,0 h) = 33,15 h zu leisten. Diese 33,15 h dürfen jedoch nicht gleichmäßig auf 3,0 Jahre zu 11,05 h aufgeteilt werden (Teilzeitmodell), da eine Aufteilung in Arbeitsanteile von weniger als 12,75 Wochenstunden nicht möglich ist. Frau Weber muss die 33,15 h für 3,0 Jahre deshalb im Blockmodell aufteilen z. B. in: 1,5 J. Beschäftigungsphase (1 x 22 h und 0,5 J. 22 h) und 1,5 J. Freistellungsphase 2,0 J. Beschäftigungsphase (1 x 17 h und 1 x 16 h) und 1,0 J. Freistellungsphase 3. Beispiel Herr Schulze - Geburtstag /28 Stunden Vollzeit Antrag auf ATZ bis zum Beginn der ATZ mit 60 J. oder älter am In den 5 Jahren vor Beginn der ATZ am hat Herr Schulze (60 Jahre) als Pflichtstundenzahl immer die volle Stundenzahl erteilt und auf die AE verzichtet Sein durchschnittlicher jährlicher Beschäftigungsumfang ist also 28 Stunden. Seine ATZ geht über 3 Jahre bis zur Antrags-Altersgrenze (63 Jahre) am Er muss 3 x 65 % von 28,0 h = 54,6 h in der ATZ unterrichten. Die Aufteilung für 3 Jahre im Blockmodell könnte so aussehen: 2,0 J. Beschäftigungsphase (1 x 28 h und 1 x 27 h) und 1,0 J. Freistellungsphase 2,5 J. Beschäftigungsphase (2 x 22 h und 0,5 J. x 21 h) und 0,5 J. Freistellungsphase
3 4. Beispiel Herr Becker - Geburtstag ,5/25,5 Stunden Vollzeit In den 5 Jahren vor Beginn der ATZ am hat Herr Becker (60 Jahre) als Pflichtstundenzahl immer die volle Stundenzahl erteilt und auf die AE verzichtet. Sein durchschnittlicher jährlicher Beschäftigungsumfang ist also 25,5 Stunden. Seine ATZ geht über 3 Jahre bis zur Antrags-Altersgrenze (63 Jahre) am Er muss 3 x 65 % von 25,5 h = 49,72 h in der ATZ unterrichten. Die Aufteilung für 3 Jahre im Blockmodell könnte so aussehen: 2,0 J. Beschäftigungsphase (1 x 25 h und 1 x 25 h) und 1,0 J. Freistellungsphase 2,5 J. Beschäftigungsphase (2 x 20 h und 0,5 J. x 19 h) und 0,5 J. Freistellungsphase Frau Müller und Frau Weber verzichten als Teilzeitkräfte in der ATZ auf 1,5 Stunden Altersermäßigung pro Schuljahr. Bei Herrn Schulze und Herrn Becker als Vollzeitkräfte sind es 3 Stunden Altersermäßigung pro Schuljahr, die in der ATZ entfallen. Alle Lehrkräfte in den genannten Beispielen nutzen das Blockmodell: zuerst die Beschäftigungsphase, dann die Freistellungsphase. Die Teilzeitbeschäftigten (auch Schulleitungsmitglieder) müssen das Blockmodell nutzen, denn eine Verteilung auf einen Anteil mit weniger als 50 % der Pflichtstundenzahl (14 h bzw. 12,75 h) ist nicht zulässig. Lediglich die Herren Schulze und Becker (Vollzeit) könnte für ihre Altersteilzeit auch das sog. Teilzeitmodell mit 28 x 0,65 = 18,2 h bzw. 25,5 x 0,65 = 16,57 h wählen. Sie hätten dann keine Freistellungsphase, sondern würde 18,2 bzw. 16,57 Wochenstunden bis zur Antragsaltersgrenze/Altersgrenze (kann bei Antrag angegeben werden) unterrichten. Realschule 28 h: Auch bei einer durchschnittlichen Stundenzahl von 21,54 Stunden könnte das Teilzeitmodell gewählt werden, denn: 0,65 * 21,54 h = 14,0 h. Gymnasium/Gesamtschule 25,5 h: Auch bei einer durchschnittlichen Stundenzahl von 19,62 Stunden könnte das Teilzeitmodell gewählt werden, denn: 0,65 * 19,62 h = 12,75 h. Wer das Blockmodell wählt, muss in seinem Antrag angeben: die Wochenstunden-Zahl im einzelnen Jahr der Arbeitsphase, die Freistellungsphase und den Beginn des Ruhestandes (gesetzliche Altersgrenze mit 65 Jahren plus Zusatzmonate (Geburtsjahr abhängig) oder die Antragsaltersgrenze ab 63 J. bzw. 60 J. bei Schwerbehinderten). Grundsätzlich dürfen dienstliche Gründe einem Antrag auf ATZ nicht entgegenstehen! Bei einer Arbeitsleistung von 65 % stehen Ihnen nur 65 % des Durchschnittswertes der letzen 5 Jahre vor Antritt der ATZ als tatsächliche Nettobesoldung zu. Durch einen steuerfreien Altersteilzeitzuschlag werden Ihre Bezüge auf 80 % derjenigen effektiven Nettobesoldung aufgestockt, die für eine Beschäftigung im Umfang der durchschnittlichen Arbeitszeit der letzten 5 Jahre (bei Frau Müller z. B. für 19 h) gezahlt worden wären. Die Summe aus der tatsächlichen Nettobesoldung und dem Altersteilzeitzuschlag ergibt den monatlichen Auszahlungsbetrag während der gesamten ATZ. Er gilt auch in der Freistellungsphase und ist übrigens unabhängig von der Dauer der Altersteilzeit, die durch den gewählten Eintrittstermin in den Ruhestand beeinflusst wird. Der Altersteilzeitzuschlag wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt, dem das übrige steuerpflichtige Einkommen unterliegt (Progressionsvorbehalt). Obwohl selbst steuerfrei, wirkt sich der Zuschlag erhöhend auf den Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen aus. Hierdurch wird es in der Regel bei der Veranlagung durch das Finanzamt zu Steuernachforderungen kommen. Ohne Berücksichtigung sonstiger steuerpflichtiger Einnahmen oder abziehbarer Ausgaben muss damit gerechnet werden, dass nach Durchführung des Einkommensteuerjahresausgleichs im Durchschnitt knapp 80 % [77 % neu] der Nettobezüge aus einer Vollzeitbeschäftigung übrig bleiben. (Durchführungsbestimmungen vom )
4 Gegenüberstellung Altersteilzeit ab (ATZ alt) und ab (ATZ neu) Die Änderungen der neuen Altersteilzeitregelung für Beamte (ATZ): 65 % Arbeitsleistung statt 55 % vom durchschnittlichen Beschäftigungsumfang der letzten 5 Jahre (Im sogenannten Teilzeit- oder im Blockmodell.) 80 % Nettobesoldung statt 83 % während der gesamten ATZ auf Basis des durchschnittlichen Beschäftigungsumfanges der letzten 5 Jahre 80 % statt 90 % der ATZ-Zeiten sind ruhegehaltfähige Dienstzeiten 1. Vergleich der Arbeitsleistungen ATZ alt und ATZ neu (25,5 Stunden Pflichtstundenzahl) Der Vergleich soll an den fiktiven Kollegen Herrn Müller (ATZ alt) Herrn Becker (ATZ neu) deutlich gemacht werden: Herr Müller - Geburtstag Beginn der ATZ alt am Jahre ATZ Herr Becker - Geburtstag Beginn der ATZ neu am Jahre ATZ Für beide Herren gilt: SR mit 25,5 Stunden Vollzeit, A13 Stufe12 ledig, St-Klasse I mit Kirchensteuer, kein Verzicht auf Altersermäßigung (AE) ab 55 Jahre Da beide Herren auf die AE in Höhe von 1 Stunde nicht verzichtet haben, müssen sie für die 3 Jahre ATZ einen Kompensationsbeitrag von 3 Stunden leisten. Dies geschieht im Blockmodell durch 1,5 Stunden Erhöhung der ATZ-Stundenzahl in jedem Jahr der Arbeitsphase oder im Teilzeitmodell durch Erhöhung der ATZ-Stundenzahl um 1 Stunde. Hier nun die Berechnung der Arbeitsleistung für beide Herren im Blockmodell: Herr Müller: 3 x 55 % von 25,5 h = 42,08 h in den 3 Jahren ATZ 2 J. Beschäftigungsphase (1 x 21 +1,5 h und 1 x 21 +1,5 h) und 1 J. Freistellungsphase Herr Becker: 3 x 65 % von 25,5 h = 49,73 h in den 3 Jahren ATZ 2 J. Beschäftigungsphase (1 x 25 +1,5 h und 1 x 25 +1,5 h) und 1 J. Freistellungsphase Herr Müller unterrichtet also in seiner Arbeitsphase 22,5 Stunden und bei Herrn Becker sind es 26,5 Stunden. Die Überschreitung der Pflichtstundenzahl 25,5 von Herrn Becker um 1 Stunde ist möglich, da sie nicht durch die Aufteilung von Arbeitsphase und Freistellungsphase verursacht wird, sondern durch nachzuholende Stunden wegen des Nicht-Verzichts von Altersermäßigungsstunden ab 55 Jahre. Berechnung der Arbeitsleistung für beide Herren im Teilzeitmodell Herr Müller: 55 % von 25,5 h = 14,03 h +1 h = 15,03 h in jedem Jahr der ATZ Herr Becker: 65 % von 25,5 h = 16,58 h +1 h = 17,58 h in jedem Jahr der ATZ
5 Herr Müller ATZ alt 2. Vergleich der Nettobesoldung in ATZ alt und ATZ neu (ledig Steuerklasse I) Dienstbezüge brutto - voll Lohnsteuer Klasse 1/0,0 Pauschalabzug - 8 % Solidaritätszuschlag Dienstbezüge netto - voll Dienstbezüge brutto - 55 % Lohnsteuer Klasse 1/0,0 Kirchensteuer Solidaritätszuschlag Dienstbezüge netto - 55 % 4.466,95 EUR 1.093,25 EUR 87,46 EUR 60,13 EUR 3.226,11 EUR 2.492,38 EUR 390,91 EUR 35,18 EUR 21,50 EUR 2.044,79 EUR 83 % der Dienstbezüge netto - voll 2.677,67 EUR Dienstbezüge netto - 55 % 2.044,79 EUR Altersteilzeitzuschlag steuerfrei 632,88 EUR Gesamtnettobezüge bei Altersteilzeit alt 2.677,67 EUR Herr Becker ATZ neu Dienstbezüge brutto - voll Lohnsteuer Klasse 1/0,0 Pauschalabzug - 8 % Solidaritätszuschlag Dienstbezüge netto - voll Dienstbezüge brutto - 65 % Lohnsteuer Klasse 1/0,0 Kirchensteuer Solidaritätszuschlag Dienstbezüge netto - 65 % 4.466,95 EUR 1.093,25 EUR 87,46 EUR 60,13 EUR 3.226,11 EUR 2.931,17 EUR 528,50 EUR 47,56 EUR 29,07 EUR 2.326,05 EUR 80 % der Dienstbezüge netto - voll 2.580,89 EUR Dienstbezüge netto - 65 % 2.326,05 EUR Altersteilzeitzuschlag steuerfrei 254,84 EUR Gesamtnettobezüge bei Altersteilzeit neu 2.580,89 EUR Herr Becker hat also für jedes Jahr seiner ATZ neu (unabhängig von Blockmodell oder Teilzeitmodell) gegenüber seinem Kollegen Müller mit ATZ alt folgende monatliche Netto- Gehaltseinbuße: = 97 Da der steuerfreie Altersteilzeitzuschlag von 633 bei Herrn Müller mit ATZ alt auf 255 bei Herrn Becker mit ATZ neu sinkt, wird dies bei der Einkommensteuererklärung bei Herrn Becker zu einer geringeren Steuernachforderung wegen des Progressionsvorbehalts führen als bei Herrn Müller. Würde man die Steuernachzahlung auf eine monatliche umrechnen, betrüge eine solche bei Herrn Müller ca. 100 und bei Herrn Becker ca. 40. Herrn Beckers monatliche Netto-Gehaltseinbuße von 97 verringert sich also um 60 auf 37. Somit bewirkt eine ATZ neu gegenüber ATZ alt eine um 37 niedrigere Nettobesoldung.
6 3. Vergleich der ruhegehaltfähigen Dienstzeiten ATZ alt und ATZ neu Bei Herrn Müller zählt 1 Jahr ruhegehaltfähige Dienstzeit in der ATZ alt nur zu 90 %, also 0,9 Jahre. Bei Herrn Becker sind es mit 80 % nur 0,8 Jahre. Das Ruhegehalt beträgt beim sogenannten Übergangsrecht für jedes Jahr ruhegehaltfähige Dienstzeit 1 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Bei Herrn Müller sind es in der ATZ alt 0,9 % und bei Herrn Becker 0,8 % in seiner ATZ neu. Höchstgrenzen beim Ruhegehaltssatz und Ruhegehaltskürzungen z. B. durch Antragspensionierung ab dem 63. Lebensjahr werden hier nicht berücksichtigt. Steigerung des Ruhegehalts durch 3 Jahre ATZ Herr Meier: 3 x 0,9 % x = 120,60 Herr Becker: 3 x 0,8 % x = 107,20 Bei Herrn Becker wird ein um 120,60 107,20 = 13,40 niedrigerer Ruhegehaltsanspruch (brutto) durch die 3 Jahre ATZ alt erzielt im Vergleich zu Herrn Meier mit ATZ neu, falls der maximale Ruhegehaltssatz von 71,75 % noch nicht erreicht wird. Resümé Im Vergleich zu ATZ alt gibt es bei ATZ neu: Höhere Unterrichtsstundenzahl in der Arbeitsphase im Blockmodell oder beim Teilzeitmodell Geringere monatliche Netto-Besoldung Geringeres Ruhegehalt
7 ATZ oder Nicht-ATZ, das ist hier die Frage Diese Shakespeares Hamlet nachempfundene Frage stellen sich zur Zeit die Kolleginnen und Kollegen im Lande. Die Entscheidung für oder gegen eine Altersteilzeit (ATZ) ist eine persönliche Entscheidung, die jeder für sich treffen muss. Mit dem vorliegenden Text und seinen Tabellen wird versucht, eine Entscheidungsgrundlage zu liefern. Deshalb geben die Tabellen eine Übersicht, wie viele Stunden effektiv in der ATZ zu geben sind und wie hoch die ATZ-Netto-Monatsbezüge sind. Zum Vergleich werden auch die Zahlen außerhalb der ATZ bei Vollzeitbeschäftigung oder in normaler Teilzeit (TZ) genannt. Die ATZ dauert in dieser Darstellung insgesamt 3 Jahre vom 60. Lebensjahr bis zur Antragsaltersgrenze mit 63 Jahren. Im Blockmodell gibt es zuerst die Beschäftigungsphase, dann die Freistellungsphase. Die Teilzeitbeschäftigten und alle Schulleitungsmitglieder müssen das Blockmodell nutzen, denn eine Verteilung auf einen Anteil mit weniger als 50 % der Pflichtstundenzahl (14 h bzw. 12,75 h) ist nicht zulässig. Vollzeitbeschäftigte könnten für ihre Altersteilzeit auch das sog. Teilzeitmodell (ATZ Teilzeit) mit 28 h x 0,65 = 18,2 h bzw. 25,5 h x 0,65 = 16,57 h wählen. Sie hätten dann keine Freistellungsphase, sondern würden 18,2 bzw. 16,57 Wochenstunden bis zur Antragsaltersgrenze/Altersgrenze (kann bei Antrag angegeben werden) unterrichten. 28 Pflichtstunden: Auch bei einer durchschnittlichen Stundenzahl von 21,54 Stunden könnte das Teilzeitmodell gewählt werden, denn: 0,65 * 21,54 h = 14,0 h. 25,5 Pflichtstunden: Auch bei einer durchschnittlichen Stundenzahl von 19,62 Stunden könnte das Teilzeitmodell gewählt werden, denn: 0,65 * 19,62 h = 12,75 h. Voraussetzung zur Ermittlung der Netto-Monatsbezüge (ledig Steuerklasse I) Die beamtete Kollegin oder Kollege hat die angeführte Besoldungsgruppe mit Endstufe 12, ist ledig mit Steuerklasse I und Kirchensteuer und hat auf die Altersermäßigung (AE) ab 55 Jahre nicht verzichtet. In der Besoldungsgruppe A 13 SR ist die Studienratszulage von 79,02 enthalten. Bei Vollzeit wurde auf die AE ab 55 Jahre in Höhe von 1 Stunde nicht verzichtet. Bei Teilzeit waren es 0,5 Stunden. Deshalb muss für die 3 Jahre ATZ einen Kompensationsbeitrag von 3 Stunden geleistet werden, bzw. 1,5 Stunden bei Teilzeit. Dies geschieht im Blockmodell durch 1,5 Stunden Erhöhung der ATZ-Stundenzahl in jedem Jahr der Arbeitsphase oder bei Teilzeit von insgesamt 1,5 Stunden innerhalb der Beschäftigungsphase. Im Teilzeitmodell wird die ATZ- Stundenzahl um 1 Stunde bzw. 0,5 Stunden erhöht. Dabei ist eine Überschreitung der Pflichtstundenzahl 25,5 bzw. 28 möglich, da diese nicht durch die Aufteilung von Arbeitsphase und Freistellungsphase verursacht wird, sondern durch nachzuholende Stunden wegen des Nicht- Verzichts von Altersermäßigungsstunden ab 55 Jahre. Bei Vollzeitbeschäftigung bzw. normaler Teilzeit vermindert sich die individuelle Pflichtstundenzahl um die AE ab 60 Jahre in Höhe von 3, 2 oder 1,5 Stunden.
8 Gründe, die für eine Beantragung der ATZ sprechen Viele Kolleginnen und Kollegen beantragen die ATZ im Blockmodell, um sich ein ganzes Jahr vor der Antragspensionierung mit 63 Jahren ein unterrichtsfreies Jahr zu schaffen und schon mit 62 Jahren eine ruhestandsähnliche Phase zu erreichen: kein Unterricht keine Konferenzen freie Ferienplanung. Sie trauen sich ein Durchhalten bis zum Schuljahresende mit 63 Jahren nicht mehr zu. Das Teilzeitmodell der ATZ ist besonders interessant für die Kolleginnen und Kollegen, denen es bei der ATZ nicht darum geht, vor der Antragsaltersgrenze mit 63 Jahren sich einen Freiraum ohne Schule durch die Freistellungsphase im Blockmodell der ATZ zu verschaffen. Das Teilzeitmodell ist erste Wahl für die Kolleginnen und Kollegen, die sich nach ihrem 60. Geburtstag eine verringerte Unterrichtsverpflichtung bei besserer Bezahlung als bei normaler Teilzeit bis zur Pensionierung wünschen. Sie denken, dass sie durch die erheblich reduzierte Stundenzahl leichter die Antragspensionierung mit 63 Jahren erreichen. Gegen eine ATZ spricht die Tatsache, dass während der ATZ die Arbeitsbelastung höher ist und dies bei erheblichen Besoldungseinbußen. Außerdem verursacht der steuerfreie Altersteilzeitzuschlag eine jährliche Steuernachzahlung (Progressionsvorbehalt). Zusätzlich führt eine ATZ zu einem etwas geringeren Ruhegehalt. Hier ein Beispiel: Bei Vollzeitbeschäftigung ohne ATZ mit 25,5 Pflichtstunden erhält ein Studienrat (SR) eine Netto-Vergütung von bei einer tatsächlichen Unterrichtsverpflichtung von 22,5 Stunden. Derselbe Kollege müsste im Blockmodell der ATZ 4 Stunden mehr, nämlich 26,5 Stunden arbeiten. Seine Nettovergütung beträgt nur Die Entscheidung für die ATZ kostet ihn also monatlich: = 634 Die folgenden detaillierten Tabellen helfen hoffentlich den Kolleginnen und Kollegen, die für sie richtige Entscheidung über die ATZ zu treffen. Tabelle für 25,5 wöchentliche Pflichtstunden (ledig Steuerklasse I) Unterrichtsstunden im Schuljahr Netto-Monatsbezüge in 13/14 14/15 15/16 A 12 A 13 SR A 14 Voll 25,5 25,5-3=22,5 25,5-3=22,5 25,5-3=22, ATZ Block 25+1,5=26,5 25+1,5=26, ATZ Teilzeit 16,58+1=17,58 16,58+1=17,58 16,58+1=17, TZ 20/25,5 20-2= = = ATZ 20/25,5 19+1= ,5=20, TZ 13/25,5 13-1,5=11,5 13-1,5=11,5 13-1,5=11, ATZ 13/25,5 17+1= ,5=17,5/0 2.Hj Tabelle für 28 wöchentliche Pflichtstunden (ledig Steuerklasse I) Unterrichtsstunden im Schuljahr Netto-Monatsbezüge in 13/14 14/15 15/16 A 12 A 13 A 14 Voll = = = ATZ Block 28+1,5=29,5 27+1,5=28, ATZ Teilzeit 18,2+1=19,2 18,2+1=19,2 18,2+1=19, TZ 21/ = = = ATZ 21/ = ,5=21, TZ 14/ ,5=12,5 14-1,5=12,5 14-1,5=12, ATZ 14/ = ,5=19,5/0 2.Hj
9 Altersteilzeit (ATZ) Sabbatjahr finanzielle Aspekte Ich möchte zwei Möglichkeit aufzeigen, wie man sich ein ganzes Jahr vor der Antragspensionierung mit 63 Jahren ein unterrichtsfreies Jahr schaffen kann, um schon mit 62 Jahren eine ruhestandsähnliche Phase zu erreichen: kein Unterricht keine Konferenzen freie Ferienplanung. Die Umsetzung dieses Wunsches kann mit Altersteilzeit ATZ im Blockmodell oder mit einem Sabbatjahr (SJ) erreicht werden. Voraussetzung zur Arbeitsleistung in der ATZ (verheiratet Steuerklasse III) Die ab mögliche neue ATZ dauert in dieser Darstellung insgesamt 3 Jahre vom 60. Lebensjahr bis zur Antragsaltersgrenze mit 63 Jahren. Im Blockmodell gibt es zuerst die Beschäftigungsphase, dann die Freistellungsphase. Die Teilzeitbeschäftigten und alle Schulleitungsmitglieder müssen das Blockmodell nutzen, denn eine Verteilung auf einen Anteil mit weniger als 50 % der Pflichtstundenzahl (14 h bzw. 12,75 h) ist nicht zulässig. Bei Vollzeit wurde auf die AE ab 55 Jahre in Höhe von 1 Stunde nicht verzichtet. Bei Teilzeit waren es 0,5 Stunden. Deshalb muss für die 3 Jahre ATZ einen Kompensationsbeitrag von 3 Stunden geleistet werden, bzw. 1,5 Stunden bei Teilzeit. Dies geschieht im Blockmodell durch 1,5 Stunden Erhöhung der ATZ-Stundenzahl in jedem Jahr der Arbeitsphase oder bei Teilzeit von insgesamt 1,5 Stunden innerhalb der Beschäftigungsphase. Im Teilzeitmodell wird die ATZ- Stundenzahl um 1 Stunde bzw. 0,5 Stunden erhöht. Dabei ist eine Überschreitung der Pflichtstundenzahl 25,5 bzw. 28 um z.b. 1,5 Stunden möglich, da sie nicht durch die Aufteilung von Arbeitsphase und Freistellungsphase verursacht wird, sondern durch nachzuholende Stunden wegen des Nicht-Verzichts von Altersermäßigungsstunden ab 55 Jahre. Bei Vollzeitbeschäftigung bzw. normaler Teilzeit vermindert sich die individuelle Pflichtstundenzahl um die AE ab 60 Jahre in Höhe von 3, 2 oder 1,5 Stunden. Voraussetzung zur Arbeitsleistung beim Sabbatjahr (SJ) ( 64 Jahresfreistellung LBG) Für das Sabbatjahr wird ein Bewilligungszeitraum von 3 Jahren vorausgesetzt.. Das heißt: Man arbeitet 3 Jahre mit 2/3 Vergütung, davon 2 Jahre Beschäftigung mit 28 (25,5) Stunden und dann 1 Jahr Freistellung. Die Vergütung bekommt man für: 28 h * 2/3 = 18,67 h. bzw. 25,5 x 2/3 = 17 h. Als Teilzeitbeamter erhält man in der Arbeitsphase des Sabbatjahres statt 3 Stunden nur 1,5 Stunden Altersermäßigung. Man unterrichtet: 28 h 1,5 h = 26,5 h. 25,5 h 1,5 h = 24 h. Voraussetzung zur Ermittlung der Netto-Monatsbezüge: Die beamtete Kollegin oder der Kollege hat die angeführte Besoldungsgruppe mit Endstufe 12, ist verheiratet mit vollen Familienzuschlag Stufe 1, hat Steuerklasse III, zahlt Kirchensteuer und hat auf die Altersermäßigung (AE) ab 55 Jahre nicht verzichtet. In der Besoldungsgruppe A 13 SR ist die Studienratszulage von 79,02 enthalten.
10 Tabelle für Vollzeit TZ ATZ SJ bei 25,5 wöchentlichen Pflichtstunden 13/14 14/15 15/16 A 12 A 13 SR A 14 Voll 25,5/25,5 25,5-3=22,5 25,5-3=22,5 25,5-3=22, ATZ 25,5 25+1,5=26,5 25+1,5=26, SJ 25,5 25,5-1,5=24 25,5-1,5= TZ 20/25,5 20-2= = = ATZ 20/25,5 20+0,5=20,5 19+1= SJ 20/25,5 20-1,5=18,5 20-1,5=18, Tabelle für Vollzeit TZ ATZ SJ bei 28 wöchentlichen Pflichtstunden 13/14 14/15 15/16 A 12 A 13 A 14 Voll 28/ = = = ATZ ,5=29,5 27+1,5=28, SJ ,5=26,5 28-1,5=26, TZ 21/ = = = ATZ 21/ = ,5=21, SJ 21/ ,5=19,5 21-1,5=19, Ein Studienrat, der ein Jahr vor der Antragsaltersgrenze von 63 Jahren schon Abschied vom Schulalltag nehmen möchte, bleibt es überlassen, sich ab für eine der folgenden Möglichkeiten zu entscheiden: Im Blockmodell der Altersteilzeit 2 Jahre mit 26,5 Stunden arbeiten und 1 Jahr Freistellung genießen. In den 3 Jahren erhält er eine monatliche Vergütung von Seine monatliche finanzielle Einbuße gegenüber dem Normalfall (keine ATZ) mit einer Arbeitszeit von 22,5 Stunden und einer Vergütung von beträgt 749. Bei dem Teilzeit-Modell Sabbatjahr 2 Jahre mit 24 Stunden arbeiten und 1 Jahr Freistellung genießen. In den 3 Jahren erhält er eine monatliche Vergütung von Seine monatliche finanzielle Einbuße gegenüber dem Normalfall (keine ATZ) mit einer Arbeitszeit von 22,5 Stunden und einer Vergütung von beträgt Bei der ATZ erhält man für 26,5 Stunden eine Vergütung von Rechnet man diese Vergütung um zur Anpassung an die 24 Stunden beim SJ auf ebenfalls 24 Stunden, so erhält man: 3025 / 26,5 x 24 = Dadurch erzielt der Kollege Studienrat bei Entscheidung für die ATZ monatlich = 15 netto mehr. Wegen des Progressionsvorbehalts bei der ATZ kommt es aber bei der Einkommensteuererklärung zu einer Steuernachzahlung Würde man die Steuernachzahlung auf eine monatliche umrechnen, betrüge eine solche bei ATZ ca. 40. Der monatliche Gehaltsvorsprung von 15 bei ATZ wird also verringert um 40 und zu einem Gehaltsnachteil von 25 netto gegenüber dem SJ. Dafür ist das Ruhegehalt bei ATZ um 18 brutto höher als beim Sabbatjahr SZ. Anmerkung: Die Sabbatjahr-Regelung ist viel flexibler als eine ATZ-Regelung für die folgende Einschränkung gilt: ATZ-Antritt nach dem 60. Geburtstag und vor dem Die Sabbatjahr-Regelung nach 64 Jahresfreistellung LBG ist altersunabhängig. Der Bewilligungszeitraum kann drei bis sieben Jahre umfassen, wobei das Freistellungsjahr in den vorangegangenen Jahren vorgearbeitet werden muss. Der bisherige Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit bleibt in der Beschäftigungsphase unverändert, je nach gewähltem Modell reduziert sich die Vergütung entsprechend. Beispiel: 6 Jahre mit 6/7 Vergütung, davon 6 Jahre Beschäftigung mit der bisherigen Stundenzahl und dann 1 Jahr Freistellung
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