Fortsetzung der Altersteilzeit in NRW für Lehrer ab 1. August 2013

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Fortsetzung der Altersteilzeit in NRW für Lehrer ab 1. August 2013"

Transkript

1 Hans-Peter Mach Tel.: Januar 2013 Beethovenstr. 23 Fax: Realschullehrer a. D Velbert im PhV NW Web: Fortsetzung der Altersteilzeit in NRW für Lehrer ab 1. August 2013 Die zum 31. Dezember 2012 auslaufende Altersteilzeit für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis soll nach Beschluss der Landesregierung NRW vom um weitere drei Jahre bis zum 31. Dezember 2015 verlängert werden. Die folgenden Aussagen erfolgen unter der Prämisse, dass die neuen ATZ-Regelungen in Analogie zu den alten Regelungen beschlossen und auch umgesetzt werden. Das Wesentliche der neuen Altersteilzeitregelung für Beamte (ATZ): 65 % Arbeitsleistung statt 55 % vom durchschnittlichen Beschäftigungsumfang der letzten 5 Jahre (Im sogenannten Teilzeit- oder im Blockmodell.) 80 % Nettobesoldung statt 83 % während der gesamten ATZ auf Basis des durchschnittlichen Beschäftigungsumfanges der letzten 5 Jahre 80 % statt 90 % der ATZ-Zeiten sind ruhegehaltfähige Dienstzeiten 60. Lebensjahr muss wie bisher vollendet sein bei Beginn der ATZ nach dem Altersermäßigung (AE) ab 60 Jahre entfällt wie bisher während der ATZ Verzicht auf Altersermäßigung (AE) ab 55 Jahre wie bisher (je ein Schuljahr für jedes Jahr der ATZ) muss vor dem 60. Lebensjahr erfolgt sein. Fehlender Verzicht kann auch ausgeglichen werden durch Nachholung der Stunden während der Arbeitsphase im Blockmodell oder zu Beginn des Teilzeitmodells Beantragung der ATZ per Formular - spätestens 6 Monate vor Beginn der Altersteilzeit (1.8. bzw. 1.2.) Beginn der ATZ im Zeitraum bis Nachholen von erforderlichen Altersermäßigungsstunden ab 55 Jahre während der ATZ Lehrkräften, die bisher nicht oder nicht in ausreichendem Maße auf Altersermäßigung verzichtet haben, soll ermöglicht werden, ihren Kompensationsbeitrag im Verlaufe der Altersteilzeit nachzuholen. Dabei ist darauf zu achten, dass die nachzuholenden Stunden - insbesondere beim Blockmodell - so erbracht werden, dass bei einem vorzeitigen Ende der Altersteilzeit das Risiko einer Minderkompensation ausgeschlossen ist. (Durchführungsbestimmungen vom ) Beispiel: Ein Kollege mit Vollzeit (28 Std.) hat nicht auf die AE ab 55 Jahre verzichtet. Seine ATZ ab endet am nach 2 Jahren Arbeitsphase und 1 Jahr Freistellung. Er muss 3 Stunden nachholen für 3 Jahre ATZ. Deshalb arbeitet er in den 2 Jahren Arbeitsphase jeweils 1,5 Stunden mehr. Bei einer Teilzeitkraft beträgt die AE ab 55 Jahre nur 0,5 Stunden. Es sind also 3 * 0,5 = 1,5 Stunden nachzuholen. Dies könnte z. B. im 1. Jahr der Arbeitsphase durch Erhöhung der ATZ-Stunden um 1,5 geschehen. Dabei ist eine Überschreitung der Pflichtstundenzahl 25,5 bzw. 28 zulässig, da diese nicht durch die Aufteilung von Arbeitsphase und Freistellungsphase verursacht wird, sondern durch nachzuholende Stunden wegen des Nicht-Verzichts von Altersermäßigungsstunden ab 55 Jahre. Rückerstattung von verzichteten Altersermäßigungsstunden Wer auf eine Altersermäßigung ab Vollendung des 55. Lebensjahres verzichtet hat, aber keine ATZ machen möchte, erhält eine Rückgabe der AE-Stunden, auf die er verzichtet hat. Diese Altersermäßigungsstunden können nachträglich außerhalb der ATZ in Anspruch genommen werden. Ist ein Nachholen der Altersermäßigung nicht mehr möglich - z. B. wegen Ausscheidens aus dem Dienst - wird ein finanzieller Ausgleich nach den Sätzen der Mehrarbeitsvergütung gewährt. Besteht für ein Schuljahr ein Anspruch auf diesen Ausgleich, wird er für insgesamt 52 Mehrarbeits-Unterrichtsstunden oder bei vorher Teilzeit-beschäftigten auf Halbstundenbasis gewährt.

2 Termine zur Antragstellung und zum Eintritt in ATZ mit Beispielen: Gemäß 65 Abs. 1 Nr. 2 LBG muss die Altersteilzeit vor dem 31. Dezember 2015 angetreten sein; im Schulbereich ist der letzte Beginn-Termin der Geburtstag im Zeitraum Antrag auf ATZ bis zum Beginn der ATZ mit 60 J. oder älter am Das MSW kann erst neue Antragsformulare für die ATZ herausgeben, wenn am 1. April 2013 das Dienstrechtsanpassungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten ist. Die bekannte Antragsgrenze ist deshalb nicht einzuhalten und die Bezirksregierungen werden sicherlich auf die Möglichkeit zu einer späteren Anmeldung hinweisen. 1. Beispiel Frau Müller - Geburtstag /28 Stunden Teilzeit In den 5 Jahren vor Beginn der ATZ am hat Frau Müller (60 Jahre) als Pflichtstundenzahl in Teilzeit 19 Stunden von 28 Stunden unterrichtet und auf die AE verzichtet. Ihr durchschnittlicher jährlicher Beschäftigungsumfang ist also 19 Stunden. Beträgt die ATZ danach 3,0 Jahre bis zur gesetzlichen Antrags-Altersgrenze (63 Jahre) am , so bedeutet jetzt 65% Arbeitsleistung für Frau Müller: Es sind insgesamt (3,0 x 65 % von 19,0 h) = 37,05 h zu leisten. Diese 37,05 h dürfen jedoch nicht gleichmäßig auf 3,0 Jahre zu 12,35 h aufgeteilt werden (Teilzeitmodell), da eine Aufteilung in Arbeitsanteile von weniger als 14 Wochenstunden nicht möglich ist. Frau Müller muss die 37,05 h für 3,0 Jahre deshalb im Blockmodell aufteilen z. B. in: 1,5 J. Beschäftigungsphase (1 x 25 h und 0,5 J. 24 h) und 1,5 J. Freistellungsphase 2,0 J. Beschäftigungsphase (1 x 18 h und 1 x 19 h) und 1,0 J. Freistellungsphase 2. Beispiel Frau Weber - Geburtstag /25,5 Stunden Teilzeit In den 5 Jahren vor Beginn der ATZ am hat Frau Weber (60 Jahre) als Pflichtstundenzahl in Teilzeit 17 Stunden von 25.5 Stunden unterrichtet und auf die AE verzichtet.. Ihr durchschnittlicher jährlicher Beschäftigungsumfang ist also 17 Stunden. Beträgt die ATZ danach 3,0 Jahre bis zur gesetzlichen Antrags-Altersgrenze (63 Jahre) am , so bedeutet jetzt 65% Arbeitsleistung für Frau Weber: Es sind insgesamt (3,0 x 65 % von 17,0 h) = 33,15 h zu leisten. Diese 33,15 h dürfen jedoch nicht gleichmäßig auf 3,0 Jahre zu 11,05 h aufgeteilt werden (Teilzeitmodell), da eine Aufteilung in Arbeitsanteile von weniger als 12,75 Wochenstunden nicht möglich ist. Frau Weber muss die 33,15 h für 3,0 Jahre deshalb im Blockmodell aufteilen z. B. in: 1,5 J. Beschäftigungsphase (1 x 22 h und 0,5 J. 22 h) und 1,5 J. Freistellungsphase 2,0 J. Beschäftigungsphase (1 x 17 h und 1 x 16 h) und 1,0 J. Freistellungsphase 3. Beispiel Herr Schulze - Geburtstag /28 Stunden Vollzeit Antrag auf ATZ bis zum Beginn der ATZ mit 60 J. oder älter am In den 5 Jahren vor Beginn der ATZ am hat Herr Schulze (60 Jahre) als Pflichtstundenzahl immer die volle Stundenzahl erteilt und auf die AE verzichtet Sein durchschnittlicher jährlicher Beschäftigungsumfang ist also 28 Stunden. Seine ATZ geht über 3 Jahre bis zur Antrags-Altersgrenze (63 Jahre) am Er muss 3 x 65 % von 28,0 h = 54,6 h in der ATZ unterrichten. Die Aufteilung für 3 Jahre im Blockmodell könnte so aussehen: 2,0 J. Beschäftigungsphase (1 x 28 h und 1 x 27 h) und 1,0 J. Freistellungsphase 2,5 J. Beschäftigungsphase (2 x 22 h und 0,5 J. x 21 h) und 0,5 J. Freistellungsphase

3 4. Beispiel Herr Becker - Geburtstag ,5/25,5 Stunden Vollzeit In den 5 Jahren vor Beginn der ATZ am hat Herr Becker (60 Jahre) als Pflichtstundenzahl immer die volle Stundenzahl erteilt und auf die AE verzichtet. Sein durchschnittlicher jährlicher Beschäftigungsumfang ist also 25,5 Stunden. Seine ATZ geht über 3 Jahre bis zur Antrags-Altersgrenze (63 Jahre) am Er muss 3 x 65 % von 25,5 h = 49,72 h in der ATZ unterrichten. Die Aufteilung für 3 Jahre im Blockmodell könnte so aussehen: 2,0 J. Beschäftigungsphase (1 x 25 h und 1 x 25 h) und 1,0 J. Freistellungsphase 2,5 J. Beschäftigungsphase (2 x 20 h und 0,5 J. x 19 h) und 0,5 J. Freistellungsphase Frau Müller und Frau Weber verzichten als Teilzeitkräfte in der ATZ auf 1,5 Stunden Altersermäßigung pro Schuljahr. Bei Herrn Schulze und Herrn Becker als Vollzeitkräfte sind es 3 Stunden Altersermäßigung pro Schuljahr, die in der ATZ entfallen. Alle Lehrkräfte in den genannten Beispielen nutzen das Blockmodell: zuerst die Beschäftigungsphase, dann die Freistellungsphase. Die Teilzeitbeschäftigten (auch Schulleitungsmitglieder) müssen das Blockmodell nutzen, denn eine Verteilung auf einen Anteil mit weniger als 50 % der Pflichtstundenzahl (14 h bzw. 12,75 h) ist nicht zulässig. Lediglich die Herren Schulze und Becker (Vollzeit) könnte für ihre Altersteilzeit auch das sog. Teilzeitmodell mit 28 x 0,65 = 18,2 h bzw. 25,5 x 0,65 = 16,57 h wählen. Sie hätten dann keine Freistellungsphase, sondern würde 18,2 bzw. 16,57 Wochenstunden bis zur Antragsaltersgrenze/Altersgrenze (kann bei Antrag angegeben werden) unterrichten. Realschule 28 h: Auch bei einer durchschnittlichen Stundenzahl von 21,54 Stunden könnte das Teilzeitmodell gewählt werden, denn: 0,65 * 21,54 h = 14,0 h. Gymnasium/Gesamtschule 25,5 h: Auch bei einer durchschnittlichen Stundenzahl von 19,62 Stunden könnte das Teilzeitmodell gewählt werden, denn: 0,65 * 19,62 h = 12,75 h. Wer das Blockmodell wählt, muss in seinem Antrag angeben: die Wochenstunden-Zahl im einzelnen Jahr der Arbeitsphase, die Freistellungsphase und den Beginn des Ruhestandes (gesetzliche Altersgrenze mit 65 Jahren plus Zusatzmonate (Geburtsjahr abhängig) oder die Antragsaltersgrenze ab 63 J. bzw. 60 J. bei Schwerbehinderten). Grundsätzlich dürfen dienstliche Gründe einem Antrag auf ATZ nicht entgegenstehen! Bei einer Arbeitsleistung von 65 % stehen Ihnen nur 65 % des Durchschnittswertes der letzen 5 Jahre vor Antritt der ATZ als tatsächliche Nettobesoldung zu. Durch einen steuerfreien Altersteilzeitzuschlag werden Ihre Bezüge auf 80 % derjenigen effektiven Nettobesoldung aufgestockt, die für eine Beschäftigung im Umfang der durchschnittlichen Arbeitszeit der letzten 5 Jahre (bei Frau Müller z. B. für 19 h) gezahlt worden wären. Die Summe aus der tatsächlichen Nettobesoldung und dem Altersteilzeitzuschlag ergibt den monatlichen Auszahlungsbetrag während der gesamten ATZ. Er gilt auch in der Freistellungsphase und ist übrigens unabhängig von der Dauer der Altersteilzeit, die durch den gewählten Eintrittstermin in den Ruhestand beeinflusst wird. Der Altersteilzeitzuschlag wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt, dem das übrige steuerpflichtige Einkommen unterliegt (Progressionsvorbehalt). Obwohl selbst steuerfrei, wirkt sich der Zuschlag erhöhend auf den Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen aus. Hierdurch wird es in der Regel bei der Veranlagung durch das Finanzamt zu Steuernachforderungen kommen. Ohne Berücksichtigung sonstiger steuerpflichtiger Einnahmen oder abziehbarer Ausgaben muss damit gerechnet werden, dass nach Durchführung des Einkommensteuerjahresausgleichs im Durchschnitt knapp 80 % [77 % neu] der Nettobezüge aus einer Vollzeitbeschäftigung übrig bleiben. (Durchführungsbestimmungen vom )

4 Gegenüberstellung Altersteilzeit ab (ATZ alt) und ab (ATZ neu) Die Änderungen der neuen Altersteilzeitregelung für Beamte (ATZ): 65 % Arbeitsleistung statt 55 % vom durchschnittlichen Beschäftigungsumfang der letzten 5 Jahre (Im sogenannten Teilzeit- oder im Blockmodell.) 80 % Nettobesoldung statt 83 % während der gesamten ATZ auf Basis des durchschnittlichen Beschäftigungsumfanges der letzten 5 Jahre 80 % statt 90 % der ATZ-Zeiten sind ruhegehaltfähige Dienstzeiten 1. Vergleich der Arbeitsleistungen ATZ alt und ATZ neu (25,5 Stunden Pflichtstundenzahl) Der Vergleich soll an den fiktiven Kollegen Herrn Müller (ATZ alt) Herrn Becker (ATZ neu) deutlich gemacht werden: Herr Müller - Geburtstag Beginn der ATZ alt am Jahre ATZ Herr Becker - Geburtstag Beginn der ATZ neu am Jahre ATZ Für beide Herren gilt: SR mit 25,5 Stunden Vollzeit, A13 Stufe12 ledig, St-Klasse I mit Kirchensteuer, kein Verzicht auf Altersermäßigung (AE) ab 55 Jahre Da beide Herren auf die AE in Höhe von 1 Stunde nicht verzichtet haben, müssen sie für die 3 Jahre ATZ einen Kompensationsbeitrag von 3 Stunden leisten. Dies geschieht im Blockmodell durch 1,5 Stunden Erhöhung der ATZ-Stundenzahl in jedem Jahr der Arbeitsphase oder im Teilzeitmodell durch Erhöhung der ATZ-Stundenzahl um 1 Stunde. Hier nun die Berechnung der Arbeitsleistung für beide Herren im Blockmodell: Herr Müller: 3 x 55 % von 25,5 h = 42,08 h in den 3 Jahren ATZ 2 J. Beschäftigungsphase (1 x 21 +1,5 h und 1 x 21 +1,5 h) und 1 J. Freistellungsphase Herr Becker: 3 x 65 % von 25,5 h = 49,73 h in den 3 Jahren ATZ 2 J. Beschäftigungsphase (1 x 25 +1,5 h und 1 x 25 +1,5 h) und 1 J. Freistellungsphase Herr Müller unterrichtet also in seiner Arbeitsphase 22,5 Stunden und bei Herrn Becker sind es 26,5 Stunden. Die Überschreitung der Pflichtstundenzahl 25,5 von Herrn Becker um 1 Stunde ist möglich, da sie nicht durch die Aufteilung von Arbeitsphase und Freistellungsphase verursacht wird, sondern durch nachzuholende Stunden wegen des Nicht-Verzichts von Altersermäßigungsstunden ab 55 Jahre. Berechnung der Arbeitsleistung für beide Herren im Teilzeitmodell Herr Müller: 55 % von 25,5 h = 14,03 h +1 h = 15,03 h in jedem Jahr der ATZ Herr Becker: 65 % von 25,5 h = 16,58 h +1 h = 17,58 h in jedem Jahr der ATZ

5 Herr Müller ATZ alt 2. Vergleich der Nettobesoldung in ATZ alt und ATZ neu (ledig Steuerklasse I) Dienstbezüge brutto - voll Lohnsteuer Klasse 1/0,0 Pauschalabzug - 8 % Solidaritätszuschlag Dienstbezüge netto - voll Dienstbezüge brutto - 55 % Lohnsteuer Klasse 1/0,0 Kirchensteuer Solidaritätszuschlag Dienstbezüge netto - 55 % 4.466,95 EUR 1.093,25 EUR 87,46 EUR 60,13 EUR 3.226,11 EUR 2.492,38 EUR 390,91 EUR 35,18 EUR 21,50 EUR 2.044,79 EUR 83 % der Dienstbezüge netto - voll 2.677,67 EUR Dienstbezüge netto - 55 % 2.044,79 EUR Altersteilzeitzuschlag steuerfrei 632,88 EUR Gesamtnettobezüge bei Altersteilzeit alt 2.677,67 EUR Herr Becker ATZ neu Dienstbezüge brutto - voll Lohnsteuer Klasse 1/0,0 Pauschalabzug - 8 % Solidaritätszuschlag Dienstbezüge netto - voll Dienstbezüge brutto - 65 % Lohnsteuer Klasse 1/0,0 Kirchensteuer Solidaritätszuschlag Dienstbezüge netto - 65 % 4.466,95 EUR 1.093,25 EUR 87,46 EUR 60,13 EUR 3.226,11 EUR 2.931,17 EUR 528,50 EUR 47,56 EUR 29,07 EUR 2.326,05 EUR 80 % der Dienstbezüge netto - voll 2.580,89 EUR Dienstbezüge netto - 65 % 2.326,05 EUR Altersteilzeitzuschlag steuerfrei 254,84 EUR Gesamtnettobezüge bei Altersteilzeit neu 2.580,89 EUR Herr Becker hat also für jedes Jahr seiner ATZ neu (unabhängig von Blockmodell oder Teilzeitmodell) gegenüber seinem Kollegen Müller mit ATZ alt folgende monatliche Netto- Gehaltseinbuße: = 97 Da der steuerfreie Altersteilzeitzuschlag von 633 bei Herrn Müller mit ATZ alt auf 255 bei Herrn Becker mit ATZ neu sinkt, wird dies bei der Einkommensteuererklärung bei Herrn Becker zu einer geringeren Steuernachforderung wegen des Progressionsvorbehalts führen als bei Herrn Müller. Würde man die Steuernachzahlung auf eine monatliche umrechnen, betrüge eine solche bei Herrn Müller ca. 100 und bei Herrn Becker ca. 40. Herrn Beckers monatliche Netto-Gehaltseinbuße von 97 verringert sich also um 60 auf 37. Somit bewirkt eine ATZ neu gegenüber ATZ alt eine um 37 niedrigere Nettobesoldung.

6 3. Vergleich der ruhegehaltfähigen Dienstzeiten ATZ alt und ATZ neu Bei Herrn Müller zählt 1 Jahr ruhegehaltfähige Dienstzeit in der ATZ alt nur zu 90 %, also 0,9 Jahre. Bei Herrn Becker sind es mit 80 % nur 0,8 Jahre. Das Ruhegehalt beträgt beim sogenannten Übergangsrecht für jedes Jahr ruhegehaltfähige Dienstzeit 1 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Bei Herrn Müller sind es in der ATZ alt 0,9 % und bei Herrn Becker 0,8 % in seiner ATZ neu. Höchstgrenzen beim Ruhegehaltssatz und Ruhegehaltskürzungen z. B. durch Antragspensionierung ab dem 63. Lebensjahr werden hier nicht berücksichtigt. Steigerung des Ruhegehalts durch 3 Jahre ATZ Herr Meier: 3 x 0,9 % x = 120,60 Herr Becker: 3 x 0,8 % x = 107,20 Bei Herrn Becker wird ein um 120,60 107,20 = 13,40 niedrigerer Ruhegehaltsanspruch (brutto) durch die 3 Jahre ATZ alt erzielt im Vergleich zu Herrn Meier mit ATZ neu, falls der maximale Ruhegehaltssatz von 71,75 % noch nicht erreicht wird. Resümé Im Vergleich zu ATZ alt gibt es bei ATZ neu: Höhere Unterrichtsstundenzahl in der Arbeitsphase im Blockmodell oder beim Teilzeitmodell Geringere monatliche Netto-Besoldung Geringeres Ruhegehalt

7 ATZ oder Nicht-ATZ, das ist hier die Frage Diese Shakespeares Hamlet nachempfundene Frage stellen sich zur Zeit die Kolleginnen und Kollegen im Lande. Die Entscheidung für oder gegen eine Altersteilzeit (ATZ) ist eine persönliche Entscheidung, die jeder für sich treffen muss. Mit dem vorliegenden Text und seinen Tabellen wird versucht, eine Entscheidungsgrundlage zu liefern. Deshalb geben die Tabellen eine Übersicht, wie viele Stunden effektiv in der ATZ zu geben sind und wie hoch die ATZ-Netto-Monatsbezüge sind. Zum Vergleich werden auch die Zahlen außerhalb der ATZ bei Vollzeitbeschäftigung oder in normaler Teilzeit (TZ) genannt. Die ATZ dauert in dieser Darstellung insgesamt 3 Jahre vom 60. Lebensjahr bis zur Antragsaltersgrenze mit 63 Jahren. Im Blockmodell gibt es zuerst die Beschäftigungsphase, dann die Freistellungsphase. Die Teilzeitbeschäftigten und alle Schulleitungsmitglieder müssen das Blockmodell nutzen, denn eine Verteilung auf einen Anteil mit weniger als 50 % der Pflichtstundenzahl (14 h bzw. 12,75 h) ist nicht zulässig. Vollzeitbeschäftigte könnten für ihre Altersteilzeit auch das sog. Teilzeitmodell (ATZ Teilzeit) mit 28 h x 0,65 = 18,2 h bzw. 25,5 h x 0,65 = 16,57 h wählen. Sie hätten dann keine Freistellungsphase, sondern würden 18,2 bzw. 16,57 Wochenstunden bis zur Antragsaltersgrenze/Altersgrenze (kann bei Antrag angegeben werden) unterrichten. 28 Pflichtstunden: Auch bei einer durchschnittlichen Stundenzahl von 21,54 Stunden könnte das Teilzeitmodell gewählt werden, denn: 0,65 * 21,54 h = 14,0 h. 25,5 Pflichtstunden: Auch bei einer durchschnittlichen Stundenzahl von 19,62 Stunden könnte das Teilzeitmodell gewählt werden, denn: 0,65 * 19,62 h = 12,75 h. Voraussetzung zur Ermittlung der Netto-Monatsbezüge (ledig Steuerklasse I) Die beamtete Kollegin oder Kollege hat die angeführte Besoldungsgruppe mit Endstufe 12, ist ledig mit Steuerklasse I und Kirchensteuer und hat auf die Altersermäßigung (AE) ab 55 Jahre nicht verzichtet. In der Besoldungsgruppe A 13 SR ist die Studienratszulage von 79,02 enthalten. Bei Vollzeit wurde auf die AE ab 55 Jahre in Höhe von 1 Stunde nicht verzichtet. Bei Teilzeit waren es 0,5 Stunden. Deshalb muss für die 3 Jahre ATZ einen Kompensationsbeitrag von 3 Stunden geleistet werden, bzw. 1,5 Stunden bei Teilzeit. Dies geschieht im Blockmodell durch 1,5 Stunden Erhöhung der ATZ-Stundenzahl in jedem Jahr der Arbeitsphase oder bei Teilzeit von insgesamt 1,5 Stunden innerhalb der Beschäftigungsphase. Im Teilzeitmodell wird die ATZ- Stundenzahl um 1 Stunde bzw. 0,5 Stunden erhöht. Dabei ist eine Überschreitung der Pflichtstundenzahl 25,5 bzw. 28 möglich, da diese nicht durch die Aufteilung von Arbeitsphase und Freistellungsphase verursacht wird, sondern durch nachzuholende Stunden wegen des Nicht- Verzichts von Altersermäßigungsstunden ab 55 Jahre. Bei Vollzeitbeschäftigung bzw. normaler Teilzeit vermindert sich die individuelle Pflichtstundenzahl um die AE ab 60 Jahre in Höhe von 3, 2 oder 1,5 Stunden.

8 Gründe, die für eine Beantragung der ATZ sprechen Viele Kolleginnen und Kollegen beantragen die ATZ im Blockmodell, um sich ein ganzes Jahr vor der Antragspensionierung mit 63 Jahren ein unterrichtsfreies Jahr zu schaffen und schon mit 62 Jahren eine ruhestandsähnliche Phase zu erreichen: kein Unterricht keine Konferenzen freie Ferienplanung. Sie trauen sich ein Durchhalten bis zum Schuljahresende mit 63 Jahren nicht mehr zu. Das Teilzeitmodell der ATZ ist besonders interessant für die Kolleginnen und Kollegen, denen es bei der ATZ nicht darum geht, vor der Antragsaltersgrenze mit 63 Jahren sich einen Freiraum ohne Schule durch die Freistellungsphase im Blockmodell der ATZ zu verschaffen. Das Teilzeitmodell ist erste Wahl für die Kolleginnen und Kollegen, die sich nach ihrem 60. Geburtstag eine verringerte Unterrichtsverpflichtung bei besserer Bezahlung als bei normaler Teilzeit bis zur Pensionierung wünschen. Sie denken, dass sie durch die erheblich reduzierte Stundenzahl leichter die Antragspensionierung mit 63 Jahren erreichen. Gegen eine ATZ spricht die Tatsache, dass während der ATZ die Arbeitsbelastung höher ist und dies bei erheblichen Besoldungseinbußen. Außerdem verursacht der steuerfreie Altersteilzeitzuschlag eine jährliche Steuernachzahlung (Progressionsvorbehalt). Zusätzlich führt eine ATZ zu einem etwas geringeren Ruhegehalt. Hier ein Beispiel: Bei Vollzeitbeschäftigung ohne ATZ mit 25,5 Pflichtstunden erhält ein Studienrat (SR) eine Netto-Vergütung von bei einer tatsächlichen Unterrichtsverpflichtung von 22,5 Stunden. Derselbe Kollege müsste im Blockmodell der ATZ 4 Stunden mehr, nämlich 26,5 Stunden arbeiten. Seine Nettovergütung beträgt nur Die Entscheidung für die ATZ kostet ihn also monatlich: = 634 Die folgenden detaillierten Tabellen helfen hoffentlich den Kolleginnen und Kollegen, die für sie richtige Entscheidung über die ATZ zu treffen. Tabelle für 25,5 wöchentliche Pflichtstunden (ledig Steuerklasse I) Unterrichtsstunden im Schuljahr Netto-Monatsbezüge in 13/14 14/15 15/16 A 12 A 13 SR A 14 Voll 25,5 25,5-3=22,5 25,5-3=22,5 25,5-3=22, ATZ Block 25+1,5=26,5 25+1,5=26, ATZ Teilzeit 16,58+1=17,58 16,58+1=17,58 16,58+1=17, TZ 20/25,5 20-2= = = ATZ 20/25,5 19+1= ,5=20, TZ 13/25,5 13-1,5=11,5 13-1,5=11,5 13-1,5=11, ATZ 13/25,5 17+1= ,5=17,5/0 2.Hj Tabelle für 28 wöchentliche Pflichtstunden (ledig Steuerklasse I) Unterrichtsstunden im Schuljahr Netto-Monatsbezüge in 13/14 14/15 15/16 A 12 A 13 A 14 Voll = = = ATZ Block 28+1,5=29,5 27+1,5=28, ATZ Teilzeit 18,2+1=19,2 18,2+1=19,2 18,2+1=19, TZ 21/ = = = ATZ 21/ = ,5=21, TZ 14/ ,5=12,5 14-1,5=12,5 14-1,5=12, ATZ 14/ = ,5=19,5/0 2.Hj

9 Altersteilzeit (ATZ) Sabbatjahr finanzielle Aspekte Ich möchte zwei Möglichkeit aufzeigen, wie man sich ein ganzes Jahr vor der Antragspensionierung mit 63 Jahren ein unterrichtsfreies Jahr schaffen kann, um schon mit 62 Jahren eine ruhestandsähnliche Phase zu erreichen: kein Unterricht keine Konferenzen freie Ferienplanung. Die Umsetzung dieses Wunsches kann mit Altersteilzeit ATZ im Blockmodell oder mit einem Sabbatjahr (SJ) erreicht werden. Voraussetzung zur Arbeitsleistung in der ATZ (verheiratet Steuerklasse III) Die ab mögliche neue ATZ dauert in dieser Darstellung insgesamt 3 Jahre vom 60. Lebensjahr bis zur Antragsaltersgrenze mit 63 Jahren. Im Blockmodell gibt es zuerst die Beschäftigungsphase, dann die Freistellungsphase. Die Teilzeitbeschäftigten und alle Schulleitungsmitglieder müssen das Blockmodell nutzen, denn eine Verteilung auf einen Anteil mit weniger als 50 % der Pflichtstundenzahl (14 h bzw. 12,75 h) ist nicht zulässig. Bei Vollzeit wurde auf die AE ab 55 Jahre in Höhe von 1 Stunde nicht verzichtet. Bei Teilzeit waren es 0,5 Stunden. Deshalb muss für die 3 Jahre ATZ einen Kompensationsbeitrag von 3 Stunden geleistet werden, bzw. 1,5 Stunden bei Teilzeit. Dies geschieht im Blockmodell durch 1,5 Stunden Erhöhung der ATZ-Stundenzahl in jedem Jahr der Arbeitsphase oder bei Teilzeit von insgesamt 1,5 Stunden innerhalb der Beschäftigungsphase. Im Teilzeitmodell wird die ATZ- Stundenzahl um 1 Stunde bzw. 0,5 Stunden erhöht. Dabei ist eine Überschreitung der Pflichtstundenzahl 25,5 bzw. 28 um z.b. 1,5 Stunden möglich, da sie nicht durch die Aufteilung von Arbeitsphase und Freistellungsphase verursacht wird, sondern durch nachzuholende Stunden wegen des Nicht-Verzichts von Altersermäßigungsstunden ab 55 Jahre. Bei Vollzeitbeschäftigung bzw. normaler Teilzeit vermindert sich die individuelle Pflichtstundenzahl um die AE ab 60 Jahre in Höhe von 3, 2 oder 1,5 Stunden. Voraussetzung zur Arbeitsleistung beim Sabbatjahr (SJ) ( 64 Jahresfreistellung LBG) Für das Sabbatjahr wird ein Bewilligungszeitraum von 3 Jahren vorausgesetzt.. Das heißt: Man arbeitet 3 Jahre mit 2/3 Vergütung, davon 2 Jahre Beschäftigung mit 28 (25,5) Stunden und dann 1 Jahr Freistellung. Die Vergütung bekommt man für: 28 h * 2/3 = 18,67 h. bzw. 25,5 x 2/3 = 17 h. Als Teilzeitbeamter erhält man in der Arbeitsphase des Sabbatjahres statt 3 Stunden nur 1,5 Stunden Altersermäßigung. Man unterrichtet: 28 h 1,5 h = 26,5 h. 25,5 h 1,5 h = 24 h. Voraussetzung zur Ermittlung der Netto-Monatsbezüge: Die beamtete Kollegin oder der Kollege hat die angeführte Besoldungsgruppe mit Endstufe 12, ist verheiratet mit vollen Familienzuschlag Stufe 1, hat Steuerklasse III, zahlt Kirchensteuer und hat auf die Altersermäßigung (AE) ab 55 Jahre nicht verzichtet. In der Besoldungsgruppe A 13 SR ist die Studienratszulage von 79,02 enthalten.

10 Tabelle für Vollzeit TZ ATZ SJ bei 25,5 wöchentlichen Pflichtstunden 13/14 14/15 15/16 A 12 A 13 SR A 14 Voll 25,5/25,5 25,5-3=22,5 25,5-3=22,5 25,5-3=22, ATZ 25,5 25+1,5=26,5 25+1,5=26, SJ 25,5 25,5-1,5=24 25,5-1,5= TZ 20/25,5 20-2= = = ATZ 20/25,5 20+0,5=20,5 19+1= SJ 20/25,5 20-1,5=18,5 20-1,5=18, Tabelle für Vollzeit TZ ATZ SJ bei 28 wöchentlichen Pflichtstunden 13/14 14/15 15/16 A 12 A 13 A 14 Voll 28/ = = = ATZ ,5=29,5 27+1,5=28, SJ ,5=26,5 28-1,5=26, TZ 21/ = = = ATZ 21/ = ,5=21, SJ 21/ ,5=19,5 21-1,5=19, Ein Studienrat, der ein Jahr vor der Antragsaltersgrenze von 63 Jahren schon Abschied vom Schulalltag nehmen möchte, bleibt es überlassen, sich ab für eine der folgenden Möglichkeiten zu entscheiden: Im Blockmodell der Altersteilzeit 2 Jahre mit 26,5 Stunden arbeiten und 1 Jahr Freistellung genießen. In den 3 Jahren erhält er eine monatliche Vergütung von Seine monatliche finanzielle Einbuße gegenüber dem Normalfall (keine ATZ) mit einer Arbeitszeit von 22,5 Stunden und einer Vergütung von beträgt 749. Bei dem Teilzeit-Modell Sabbatjahr 2 Jahre mit 24 Stunden arbeiten und 1 Jahr Freistellung genießen. In den 3 Jahren erhält er eine monatliche Vergütung von Seine monatliche finanzielle Einbuße gegenüber dem Normalfall (keine ATZ) mit einer Arbeitszeit von 22,5 Stunden und einer Vergütung von beträgt Bei der ATZ erhält man für 26,5 Stunden eine Vergütung von Rechnet man diese Vergütung um zur Anpassung an die 24 Stunden beim SJ auf ebenfalls 24 Stunden, so erhält man: 3025 / 26,5 x 24 = Dadurch erzielt der Kollege Studienrat bei Entscheidung für die ATZ monatlich = 15 netto mehr. Wegen des Progressionsvorbehalts bei der ATZ kommt es aber bei der Einkommensteuererklärung zu einer Steuernachzahlung Würde man die Steuernachzahlung auf eine monatliche umrechnen, betrüge eine solche bei ATZ ca. 40. Der monatliche Gehaltsvorsprung von 15 bei ATZ wird also verringert um 40 und zu einem Gehaltsnachteil von 25 netto gegenüber dem SJ. Dafür ist das Ruhegehalt bei ATZ um 18 brutto höher als beim Sabbatjahr SZ. Anmerkung: Die Sabbatjahr-Regelung ist viel flexibler als eine ATZ-Regelung für die folgende Einschränkung gilt: ATZ-Antritt nach dem 60. Geburtstag und vor dem Die Sabbatjahr-Regelung nach 64 Jahresfreistellung LBG ist altersunabhängig. Der Bewilligungszeitraum kann drei bis sieben Jahre umfassen, wobei das Freistellungsjahr in den vorangegangenen Jahren vorgearbeitet werden muss. Der bisherige Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit bleibt in der Beschäftigungsphase unverändert, je nach gewähltem Modell reduziert sich die Vergütung entsprechend. Beispiel: 6 Jahre mit 6/7 Vergütung, davon 6 Jahre Beschäftigung mit der bisherigen Stundenzahl und dann 1 Jahr Freistellung

Altersteilzeit: Leerformular (ohne Anleitung)

Altersteilzeit: Leerformular (ohne Anleitung) Altersteilzeit: Leerformular (ohne Anleitung) Die Berechnungen beziehen sich auf den voraussichtlichen Erlass! Altersteilzeit (AT) Frau/Herr Beamter /Beamtin: ja Geburtstag: Stundendurchschnitt der letzten

Mehr

Altersteilzeit: Beispiel Teilzeit 13 Stunden (mit Anleitung)

Altersteilzeit: Beispiel Teilzeit 13 Stunden (mit Anleitung) Altersteilzeit: Beispiel Teilzeit 13 Stunden (mit Anleitung) Die Berechnungen beziehen sich auf den voraussichtlichen Erlass! Stand vom 17.5.13 Altersteilzeit (AT) Beispiel Frau Mustermann, Teilzeit 13

Mehr

Altersteilzeit ab 2013

Altersteilzeit ab 2013 Altersteilzeit ab 2013 Voraussetzungen für die Genehmigung der Altersteilzeit Lehrkraft ist verbeamtet Schriftlicher Antrag über die Schulleitung an die Bezirksregierung Antragsfrist beträgt 6 Monate Altersteilzeit

Mehr

508 Altersteilzeit - Durchführungsbestimmungen BASS Nr Anlage 2 zu Durchführungsbestimmungen

508 Altersteilzeit - Durchführungsbestimmungen BASS Nr Anlage 2 zu Durchführungsbestimmungen Schule NRW von A bis Z 2018 24. Auflage Januar 2018 Altersteilzeit Kapitel 5 502 Altersteilzeit für Beamte in NRW Anlagen: 508 Altersteilzeit - Durchführungsbestimmungen BASS 21-05 Nr. 16 520 66 Altersteilzeit

Mehr

WEGE IN DEN RUHESTAND

WEGE IN DEN RUHESTAND WEGE IN DEN RUHESTAND Regelaltersgrenze für Lehrkräfte Ende des Schulhalbjahres, in dem die gesetzliche Altersgrenze erreicht wird das bedeutet: Ende des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird

Mehr

Versorgungs-Informationen zur Altersteilzeit

Versorgungs-Informationen zur Altersteilzeit Versorgungs-Informationen zur Altersteilzeit für brandenburgische Beamte im Schuldienst Dieses Merkblatt enthält Hinweise zu den beamtenversorgungsrechtlichen Auswirkungen der Regelungen zur Altersteilzeit

Mehr

Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in Form des Sabbatjahres

Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in Form des Sabbatjahres Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in Form des Sabbatjahres Vorname Name: Dienstbezeichnung: Schule: Ich beantrage meine Arbeitszeit nach folgendem Sabbatjahrmodell ab dem 01. 08. auf der Grundlage von Vollzeitbeschäftigung

Mehr

Altersteilzeit für Beamte. Oberfinanzdirektion Koblenz - Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle -

Altersteilzeit für Beamte. Oberfinanzdirektion Koblenz - Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle - Gliederung Rechtsgrundlagen Voraussetzungen Arbeitszeit Besonderheiten bei Lehrkräften Besoldung während der Altersteilzeit - zwei Varianten, jeweils mit Beispielrechnung Alterzuschlag Einzelprobleme -

Mehr

Informationen zur Altersteilzeit

Informationen zur Altersteilzeit Seite -1- Informationen zur Altersteilzeit für hessische Beamte im Schuldienst Die Altersteilzeit soll den Beschäftigten einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen. Außerdem leistet der öffentliche

Mehr

KURZINFORMATION. Sabbatjahr Ausstieg auf Zeit

KURZINFORMATION. Sabbatjahr Ausstieg auf Zeit KURZINFORMATION Sabbatjahr Ausstieg auf Zeit Das Sabbatjahr oder auch Sabbatical bezeichnet eine berufliche Auszeit von i.d.r. bis zu zwölf Monaten. Dem Freigestellten eröffnen sich hierbei Möglichkeiten,

Mehr

Altersteilzeit (ATZ) für schwerbehinderte Lehrkräfte Stand:

Altersteilzeit (ATZ) für schwerbehinderte Lehrkräfte  Stand: Altersteilzeit (ATZ) für schwerbehinderte Lehrkräfte www.sbv-graskamp.de Stand: 24.02.2010 Im Erlass vom 29.09.2009 ist die Möglichkeit für Lehrkräfte der Jahrgänge 1.8.1950 bis 31.7.1952 Altersteilzeit

Mehr

Altersteilzeit neuer Form für beamtete Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz (Stand: )

Altersteilzeit neuer Form für beamtete Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz (Stand: ) DIENSTRECHT/BEAMTENRECHT Altersteilzeit neuer Form Altersteilzeit neuer Form für beamtete Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz (Stand: 1.4.2007) von Rainer Gierlich Inhaltsübersicht: 1. Vorbemerkung 2. Definition

Mehr

508 Altersteilzeit Sabbatjahr finanzielle Aspekte. Altersteilzeit - Durchführungsbestimmungen BASS 21-05 Nr. 16. Anlage 1 zu Durchführungsbestimmungen

508 Altersteilzeit Sabbatjahr finanzielle Aspekte. Altersteilzeit - Durchführungsbestimmungen BASS 21-05 Nr. 16. Anlage 1 zu Durchführungsbestimmungen Schule NRW von A bis Z 2016 21. Auflage August 2016 Altersteilzeit Kapitel 5 502 Altersteilzeit für Beamte in NRW 508 Altersteilzeit Sabbatjahr finanzielle Aspekte Anlagen: Altersteilzeit - Durchführungsbestimmungen

Mehr

Aktuelles aus dem HPR - März 2015

Aktuelles aus dem HPR - März 2015 Aktuelles aus dem HPR - März 2015 Wirksamkeit der neuen Beurteilungen - Beförderungschancen Nach den aktuellen Richtlinien waren die Beurteilungen bis Mitte Februar (bzw. in Ausnahmefällen bis Anfang März)

Mehr

Änderungen III Beispiele des Anhebens der Regelaltersgrenze: Geburtsjahre bis 1946: 65 Geburtsjahr 1947: 65 + 1 Monat Geburtsjahr 1949: 65 + 3 Monate

Änderungen III Beispiele des Anhebens der Regelaltersgrenze: Geburtsjahre bis 1946: 65 Geburtsjahr 1947: 65 + 1 Monat Geburtsjahr 1949: 65 + 3 Monate Änderungen des NBG 2011 Auswirkungen auf Arbeitszeit und Pension dienstrechtlicher Befugnisse Hannover, Stand: 9. Dezember 2011 Rüdiger Heitefaut, GEW Landesverband Niedersachsen Grundlage: Gesetz zur

Mehr

Informationsblatt zur Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos (LAK)

Informationsblatt zur Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos (LAK) Informationsblatt zur Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos (LAK) (Derzeit nur gültig für Beamtinnen und Beamte, die nicht unter das lehrende Personal an Hochschulen fallen.) LAK bei der 42-Stunden-Woche

Mehr

Altersteilzeit kann von Beamten auch jetzt noch nach altem Recht beantragt werden

Altersteilzeit kann von Beamten auch jetzt noch nach altem Recht beantragt werden GEW-Kreisverband Offenbach-Stadt 30.11.06 Gesetz zur Erhöhung des Renteneintrittsalters: Altersteilzeit kann von Beamten auch jetzt noch nach altem Recht beantragt werden In der Presse wurde berichtet,

Mehr

Infoblatt zur Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte in der Landesverwaltung nach. 85b Hessisches Beamtengesetz (HBG) Stand: November 2007

Infoblatt zur Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte in der Landesverwaltung nach. 85b Hessisches Beamtengesetz (HBG) Stand: November 2007 Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Infoblatt zur Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte in der Landesverwaltung nach 85b Hessisches Beamtengesetz (HBG) Stand: November 2007 Dieses Infoblatt

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Postfach 22 00 03 80535 München Bayer. Staatskanzlei

Mehr

Altersteilzeit, Beurlaubung, Sabbatjahr und vorgezogener Ruhestand

Altersteilzeit, Beurlaubung, Sabbatjahr und vorgezogener Ruhestand brlv-infoservice Altersteilzeit, Beurlaubung, Sabbatjahr und vorgezogener Ruhestand Welche Möglichkeiten gibt es, die Arbeitszeit frühzeitiger zu beenden? Hinweise für das Jahr 2015 Altersteilzeit Altersteilzeit

Mehr

Teilzeitbeschäftigung, Urlaub von längerer Dauer, Pflegezeiten (Freistellungen vom Dienst)

Teilzeitbeschäftigung, Urlaub von längerer Dauer, Pflegezeiten (Freistellungen vom Dienst) Teilzeitbeschäftigung, Urlaub von längerer Dauer, Pflegezeiten (Freistellungen vom Dienst) Seite 1. Freistellungen vom Dienst 2 2. Voraussetzungen und Dauer 2 2.1 Urlaub von längerer Dauer ohne Dienstbezüge

Mehr

Beamtenberechnung Muster 1 - erstellt am

Beamtenberechnung Muster 1 - erstellt am Beamtenberechnung Muster 1 - erstellt am 14.10.2008 Name: Max Muster Geburtsdatum: 16.02.1971 Familienstand: verheiratet Kinder keine Besoldung A 9, Dienstaltersstufe 11 Grundlage der Berechnung: Bundesland:

Mehr

+ info +++ info +++ info +++ info +++ info +

+ info +++ info +++ info +++ info +++ info + Altersteilzeit Beurlaubung - Sabbatjahr - Vorgezogener Ruhestand Welche Möglichkeiten gibt es, die Arbeitszeit frühzeitiger zu beenden? Hinweise für das Jahr 2014 Altersteilzeit Altersteilzeit bedeutet,

Mehr

Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge

Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge Am 17. November 2011 wurde das Gesetz zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts

Mehr

Informationen zum hessischen Versorgungsrecht (Hessisches Beamtenversorgungsrecht vom 1. März 2014)

Informationen zum hessischen Versorgungsrecht (Hessisches Beamtenversorgungsrecht vom 1. März 2014) Gesamtverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen in Hessen e.v. (GLB) Lothringer Straße 3 5, 63450 Hanau Tel.: (06181) 25 22 78 Fax: (06181) 25 22 87 email: glb.hessen@t-online.de Informationen

Mehr

Bischöfliches Generalvikariat Münster Hauptabteilung Schule und Erziehung Schulverwaltung. Kardinal-von-Galen-Ring Münster

Bischöfliches Generalvikariat Münster Hauptabteilung Schule und Erziehung Schulverwaltung. Kardinal-von-Galen-Ring Münster Inhaltsübersicht I. Lehrerinnen und Lehrer im Planstelleninhaberverhältnis 1. gesetzliche Grundlage 2. Regelung im Schulbereich 3. Beginn, Dauer und Ende der Altersteilzeit 4. Übersicht - ATZ-Modelle 5.

Mehr

Bedienungsanleitung zur Benutzung des Versorgungsauskunftsprogramms

Bedienungsanleitung zur Benutzung des Versorgungsauskunftsprogramms Bedienungsanleitung zur Benutzung des Versorgungsauskunftsprogramms Schritt 1: Anmeldung Geburtsdatum Bitte geben Sie hier Geburtsdatum an. Identifikationsnummer Die Identifikationsnummer wird maschinell

Mehr

Beamtenberechnung Muster 2 - erstellt am

Beamtenberechnung Muster 2 - erstellt am Beamtenberechnung Muster 2 - erstellt am 14.10.2008 Name: Max Muster Geburtsdatum: 16.02.1964 Familienstand: verheiratet Kinder 1 Kind Besoldung A 13, Dienstaltersstufe 9 Grundlage der Berechnung: Bundesland:

Mehr

Stand Besoldungstabelle Bund / Beispielberechnungen : 01. März 2014, ohne Gewähr Stand Layout : 27. Dezember 2014, V.5

Stand Besoldungstabelle Bund / Beispielberechnungen : 01. März 2014, ohne Gewähr Stand Layout : 27. Dezember 2014, V.5 Beispiele für Brutto-/Nettobezüge für Beamte während der Ausbildung und nach Eintritt in die Laufbahn des mittleren technischen Verwaltungsdienstes Fachrichtung Feuerwehr Die hier aufgezeigten Berechnungen

Mehr

Tarifvertrag. zur Regelung der Altersteilzeit. für die Arbeitnehmer der. Arcor AG & Co. KG (ATZTV)

Tarifvertrag. zur Regelung der Altersteilzeit. für die Arbeitnehmer der. Arcor AG & Co. KG (ATZTV) Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit für die Arbeitnehmer der Arcor AG & Co. KG (ATZTV) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich...3 2 Voraussetzungen für die Altersteilzeit...3 3 Arbeitszeit während

Mehr

Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell für alle Lehrkräfte

Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell für alle Lehrkräfte Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell für alle Lehrkräfte (Planstelleninhaber/innen und TV-L-Lehrkräfte) Erläuternde Hinweise in Anlehnung an die Neufassung des Runderlasses Sabbatjahr des Schulministeriums

Mehr

Änderungen des NBG 2011 Auswirkungen auf Arbeitszeit und Pension Rüdiger Heitefaut, GEW Landesverband Niedersachsen

Änderungen des NBG 2011 Auswirkungen auf Arbeitszeit und Pension Rüdiger Heitefaut, GEW Landesverband Niedersachsen Änderungen des NBG 2011 Auswirkungen auf Arbeitszeit und Pension Rüdiger Heitefaut, GEW Landesverband Niedersachsen Grundlage: Gesetz zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts sowie zur Änderung dienstrechtlicher

Mehr

Häufig gestellte Fragen zu der Versorgungsauskunft

Häufig gestellte Fragen zu der Versorgungsauskunft Häufig gestellte Fragen zu der Versorgungsauskunft Nachfolgend werden häufig gestellten Fragen zu dem Versorgungsauskunftsprogramm und dem Thema Versorgung allgemein beantwortet. Sollte Ihre Frage nicht

Mehr

Pi Nr. 445 ZUM AUSHANG Altersteilzeit

Pi Nr. 445 ZUM AUSHANG Altersteilzeit Pi Nr. 445 ZUM AUSHANG 1.2.10 1. An die Obfrau / den Obmann des Bayerischen Philologenverbandes dem Hauptvorstand und den Delegierten zur Kenntnis Altersteilzeit Beginn Schuljahr 2010 / 2011 Für verbeamtete

Mehr

Altersteilzeit für Beamte. Mehr Freizeit. Sicher versorgt.

Altersteilzeit für Beamte. Mehr Freizeit. Sicher versorgt. Altersteilzeit für Beamte. Mehr Freizeit. Sicher versorgt. Auswirkungen auf die Versorgung. Übersicht Seite 1. Vorbemerkung 3 2. Voraussetzungen für die Altersteilzeit 4 3. Wie kann die Arbeitszeit verteilt

Mehr

Zum Vollzug der Neuregelung ergehen ergänzend zu Nr. 7 und Nr. 58.4.6 bis 58.5.2 BayVwVBes folgende Hinweise:

Zum Vollzug der Neuregelung ergehen ergänzend zu Nr. 7 und Nr. 58.4.6 bis 58.5.2 BayVwVBes folgende Hinweise: Vollzug des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG); hier: Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit Sehr geehrte Damen und Herren, mit 4 des Gesetzes zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen und

Mehr

Merkblatt über Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte

Merkblatt über Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte Merkblatt über Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte Stand: 16.06.2005 Das Merkblatt wird vom Personalreferat des Thüringer Kultusministeriums herausgegeben und enthält eine zusammenfassende Information

Mehr

Musterberechnung. 1. Eingabe der persönlichen Daten

Musterberechnung. 1. Eingabe der persönlichen Daten Musterberechnung 1. Eingabe der persönlichen Daten Bitte geben Sie die Anrede und das Geburtsdatum des Beamten ein. Der Name ist für die Beamtenversorgungsberechnung zwar nicht relevant, allerdings wird

Mehr

Mitteilungen der Universitätsverwaltung

Mitteilungen der Universitätsverwaltung Mitteilungen der Universitätsverwaltung Nr. 2/01 16. Februar 2001 Inhalt: 1. Altersteilzeit für schwerbehinderte Beamte 2. Dienstjubiläumsgabe für Beamte 3. Änderungen des Bundeserziehungsgeldgesetzes

Mehr

position Stellungnahme des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften

position Stellungnahme des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften position Stellungnahme des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften zum Entwurf eines Gesetzes zur Altersteilzeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der

Mehr

Aktuelle Informationen zur Fortsetzung der Lehreraltersteilzeit im Beamtenbereich

Aktuelle Informationen zur Fortsetzung der Lehreraltersteilzeit im Beamtenbereich Altersteilzeit im Beamtenbereich Aktuelle Informationen zur Fortsetzung der Lehreraltersteilzeit im Beamtenbereich (Grundlage: Arbeitsentwurf zur Neufassung der Durchführungsbestimmungen, Stand 21.08.2009)

Mehr

M E R K B L A T T. Altersteilzeit im Tarifbereich

M E R K B L A T T. Altersteilzeit im Tarifbereich Bischöfliches Generalvikariat Münster Hauptabteilung Schule und Erziehung Schulverwaltung Kardinal-von-Galen-Ring 55 48149 Münster M E R K B L A T T Altersteilzeit im Tarifbereich Durch das Altersteilzeitgesetz

Mehr

Merkblatt über Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte

Merkblatt über Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte Stand: 15.4.29 Merkblatt über Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte Das Merkblatt wird von dem Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen - Geschäftsstelle Braunschweig

Mehr

* Wichtige Mitteilung * Wichtige Mitteilung * Wichtige Mitteilung * Wichtige Mitteilung*

* Wichtige Mitteilung * Wichtige Mitteilung * Wichtige Mitteilung * Wichtige Mitteilung* * Wichtige Mitteilung * Wichtige Mitteilung * Wichtige Mitteilung * Wichtige Mitteilung* Sehr geehrte Damen und Herren, das Dienstrechtsreformgesetz vom 9. November 2010 (Gesetzblatt für Baden-Württemberg

Mehr

Teilzeit und Beurlaubung

Teilzeit und Beurlaubung Stand: 08/10 Teilzeit und Beurlaubung Das Landesbeamtengesetz NRW regelt in den 63 ff. vielfältige Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung: Tatbestand Voraussetzungen Höchstdauer Kumulation

Mehr

Um die zustehenden Ermäßigungen zu ermitteln, verwenden Sie bitte unbedingt die folgenden TZTabellen:

Um die zustehenden Ermäßigungen zu ermitteln, verwenden Sie bitte unbedingt die folgenden TZTabellen: 1/11 ACHTUNG: Für jede -Lehrkraft mit UPZ > 0 ist zur UP oder zur US ein antrag zu stellen. Zur UP muss unbedingt die Vorvereinbarung unterschrieben werden. Bei Mutterschutz (auch wenn die Lehrkraft Anfang

Mehr

Sabbatjahrregelung für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis Seite 1/5

Sabbatjahrregelung für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis Seite 1/5 Sabbatjahrregelung für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis Seite 1/5 Name, Vorname Amtsbezeichnung, Personal-Nr. auf dem Dienstweg an das Schule Privatanschrift (mit Telefon-Nr. oder E-Mail-Adresse) Stellungnahme:

Mehr

Zusammentreffen von eigenen Einkünften auch mit Hinterbliebenenversorgung nach dem Tod des Ehepartners

Zusammentreffen von eigenen Einkünften auch mit Hinterbliebenenversorgung nach dem Tod des Ehepartners Hans-Peter Mach Tel.: +49 2053 969036 1. Januar 2015 Beethovenstr. 23 Fax: +49 2053 8498053 Referat Pensionärsfragen 42553 Velbert E-Mail: mach@online.de im PhV NW Zusammentreffen von eigenen Einkünften

Mehr

Freiwillige Weiterarbeit wird honoriert - Beispiele (verheiratet)

Freiwillige Weiterarbeit wird honoriert - Beispiele (verheiratet) Freiwillige Weiterarbeit wird honoriert - Beispiele (verheiratet) Beispiel 1: Erhöhung des Ruhegehalts Ruhegehalt am 30.11.2011: 2.797,31 Euro = (4.057,55 Euro x 0,984 + 121,06 Euro) x 68 % 2 Jahre Besoldung:

Mehr

Bestehende Arbeitszeitregelungen für Lehrkräfte und ihre Änderungsmöglichkeiten K AT J A M E T Z I G

Bestehende Arbeitszeitregelungen für Lehrkräfte und ihre Änderungsmöglichkeiten K AT J A M E T Z I G Bestehende Arbeitszeitregelungen für Lehrkräfte und ihre Änderungsmöglichkeiten 1 FACHTAG ARBEITSZEIT DER LEHRKRÄFTE 21.04.2016 K AT J A M E T Z I G Rechtsgrundlagen Arbeitnehmer*innen I 2 Arbeitszeitgesetz

Mehr

Zusammentreffen von eigenen Einkünften auch mit Hinterbliebenenversorgung nach dem Tod des Ehepartners

Zusammentreffen von eigenen Einkünften auch mit Hinterbliebenenversorgung nach dem Tod des Ehepartners Hans-Peter Mach Tel.: +49 2053 969036 1. August 2016 Beethovenstr. 23 Fax: +49 2053 8498053 Referat Pensionärsfragen 42553 Velbert E-Mail: mach@online.de im PhV NW Zusammentreffen von eigenen Einkünften

Mehr

Geplante Neuregelung der Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Teilzeitbeschäftigte im GHWRGS - Bereich

Geplante Neuregelung der Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Teilzeitbeschäftigte im GHWRGS - Bereich Geplante Neuregelung der Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Teilzeitbeschäftigte im GHWRGS - Bereich Das Kultusministerium hat im Dezember 2013 den Hauptpersonalräten und den Hauptvertrauenspersonen

Mehr

Merkblatt Beamtenversorgung Freistellungen vom Dienst 1. Januar 2017

Merkblatt Beamtenversorgung Freistellungen vom Dienst 1. Januar 2017 Seite 1. Allgemeines 2 2. Voraussetzungen und Dauer 2 2.1 Urlaub von längerer Dauer ohne Dienstbezüge 2 2.2 ( 69 LBG) 2 2.3 Pflegezeiten ( 74 LBG) 4 3. Verfahren 4 4. Fragen 4 5. Nebentätigkeiten 5 6.

Mehr

Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grundschulen und Hauptschulen

Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grundschulen und Hauptschulen Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grundschulen und Hauptschulen Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grundschulen und Hauptschulen KWMBl. I 1994 S. 136 2030.5.1-UK Unterrichtspflichtzeit

Mehr

AzUVO (ab ) Abschnitt 5. Anspruch auf Elternzeit. (1) Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Elternzeit ohne Dienstbezüge, wenn sie

AzUVO (ab ) Abschnitt 5. Anspruch auf Elternzeit. (1) Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Elternzeit ohne Dienstbezüge, wenn sie AzUVO (ab 7.2015) Abschnitt 5 40 Anspruch auf Elternzeit (1) Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Elternzeit ohne Dienstbezüge, wenn sie a) b) c) mit ihrem Kind, einem Kind, für das sie die Anspruchsvoraussetzungen

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 12 / Wahlperiode. der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 12 / Wahlperiode. der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP Landtag von Baden-Württemberg 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 5703 13. 11. 2000 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes A. Zielsetzung

Mehr

Merkblatt zur vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes nach 16 des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes (SächsBeamtVG)

Merkblatt zur vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes nach 16 des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes (SächsBeamtVG) Merkblatt zur vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes nach 16 des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes (SächsBeamtVG) Stand März 2017 Auch im Internet unter www.kv-sachsen.de Merkblatt zur vorübergehenden

Mehr

Altersteilzeitordnung

Altersteilzeitordnung Altersteilzeitordnung AltTZO 4.75 Altersteilzeitordnung Vom 26. Januar 2011 (ABl. EKD 2011 S. 58) zuletzt geändert am 9. April 2014 (ABl. EKD 2014 S. 164) Lfd. Nr. Änderndes Recht 1 Arbeitsrechtsregelung

Mehr

Ruhestand, Altersteilzeit, Freistellungsjahr und Beurlaubung

Ruhestand, Altersteilzeit, Freistellungsjahr und Beurlaubung 02.02.2016 Kollegeninformation Nr. 02 Seite 1 Ruhestand, Altersteilzeit, Freistellungsjahr und Beurlaubung Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit dem 01.08.2015 gelten neue, verbesserte Bedingungen im Bereich

Mehr

Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge

Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge 1 Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge Am 17. November 2011 wurde das Gesetz zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts

Mehr

TECHNISCHE UNIVERSITAT DARMSTADT

TECHNISCHE UNIVERSITAT DARMSTADT Technische Universität Dannstadt I Dezernat VII I Karolinenplatz 5 I 64269 Darmstadt Änderung der Hessischen Arbeitszeitverordnung vom07.07.2009 Hier: Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto vom 14.07.2009

Mehr

Altersteilzeitregelungen in Bund und Ländern (Stand: März 2011)

Altersteilzeitregelungen in Bund und Ländern (Stand: März 2011) Altersteilzeitregelungen in Bund und Ländern (Stand: März 2011) Gebietskörperschaft Bund Altersteilzeitregelung Die Möglichkeit, eine Altersteilzeitbeschäftigung zu beginnen, ist für Bundesbeamte am 31.

Mehr

Neuregelung der Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Teilzeitbeschäftigte

Neuregelung der Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Teilzeitbeschäftigte Neuregelung der Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Teilzeitbeschäftigte im GHWRGS - Bereich Am 01.08.2014 trat die neue "Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit der beamteten Lehrkräfte

Mehr

Teilzeitbeschäftigung, Urlaub von längerer Dauer, Pflegezeiten (Freistellungen vom Dienst)

Teilzeitbeschäftigung, Urlaub von längerer Dauer, Pflegezeiten (Freistellungen vom Dienst) Teilzeitbeschäftigung, Urlaub von längerer Dauer, Pflegezeiten (Freistellungen vom Dienst) Seite 1. Freistellungen vom Dienst 2 2. Voraussetzungen und Dauer 2 2.1 Urlaub von längerer Dauer ohne Dienstbezüge

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) - Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten -

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) - Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten - Gewerkschaft Erziehung Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) - Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten - Übersicht Eingruppierung und Einstufung von neu Eingestellten

Mehr

Tarifvertrag Altersteilzeit (TV ATZ) vom 8. August 2013

Tarifvertrag Altersteilzeit (TV ATZ) vom 8. August 2013 Tarifvertrag Altersteilzeit (TV ATZ) vom 8. August 2013 Zwischen dem Verband kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger in Norddeutschland (VKDA) - einerseits - und der Gewerkschaft Kirche und Diakonie

Mehr

Pflege des Lehrpersonals, Versetzungen, Ruhestand,

Pflege des Lehrpersonals, Versetzungen, Ruhestand, 1/13 Pflege des Lehrpersonals, Versetzungen, Ruhestand, Teilzeit Pflege der Lehrerdaten Öffnen Sie das Modul Lehrkräfte durch Klick auf das entsprechende Icon oder über das Menü Datei Personal Lehrkräfte.

Mehr

Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Auswirkungen von Beurlaubung und Teilzeit auf die Versorgung. Sandra Sesterhenn, Stand September 2014

Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Auswirkungen von Beurlaubung und Teilzeit auf die Versorgung. Sandra Sesterhenn, Stand September 2014 Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Auswirkungen von Beurlaubung und Teilzeit auf die Versorgung Sandra Sesterhenn, Stand September 2014 Gliederung Berechnung des Ruhegehaltes Teilzeit Mutterschutz

Mehr

Arbeitszeitkonten Vereinbarungen der Tarifpartner

Arbeitszeitkonten Vereinbarungen der Tarifpartner Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e.v. Marienburger Str. 7 50968 Köln 0221 / 93 46 140 Arbeitszeitkonten Vereinbarungen der Tarifpartner Markus Erlewein Ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit

Mehr

A01. Schulpartnerschaften mit Schulen im Ausland Staat Schulart Name der Partnerschule Ort 2 - Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

A01. Schulpartnerschaften mit Schulen im Ausland Staat Schulart Name der Partnerschule Ort 2 - Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Statistisches Landesamt Identnummer des Freistaates Sachsen 6666 Referat 21 Dienststellenschlüssel 6666 Telefon: 03578 33-2125 03578 33-2123 E-Mail: berufsbildschulen@statistik.sachsen.de Amtliche Statistik

Mehr

Zusammentreffen von eigenen Einkünften auch mit Hinterbliebenenversorgung nach dem Tod des Ehepartners

Zusammentreffen von eigenen Einkünften auch mit Hinterbliebenenversorgung nach dem Tod des Ehepartners Hans-Peter Mach Tel.: +49 2053 969036 15. August 2017 Beethovenstr. 23 Fax: +49 2053 8498053 Referat Pensionärsfragen 42553 Velbert E-Mail: mach@online.de im PhV NW Zusammentreffen von eigenen Einkünften

Mehr

Erläuterungen zur Berechnung der Erstattungsleistungen nach 4 Altersteilzeitgesetz (AtG)

Erläuterungen zur Berechnung der Erstattungsleistungen nach 4 Altersteilzeitgesetz (AtG) AtG 310 Erläuterungen zur Berechnung der Erstattungsleistungen nach 4 Altersteilzeitgesetz (AtG) Diese Erläuterungen gelten für die Berechnung der Erstattungsleistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AtG)

Mehr

Die Versorgung der Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen

Die Versorgung der Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen Christoph Sichler Seite 1 von 13 24.06.2013 24. Juni 2013 Die Versorgung der Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen Referent: Christoph Sichler Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Staatliches Rechnungsprüfungsamt

Mehr

Sabbatjahrregelung für tariflich beschäftigte Lehrkräfte Seite 1/5

Sabbatjahrregelung für tariflich beschäftigte Lehrkräfte Seite 1/5 Sabbatjahrregelung für tariflich beschäftigte Lehrkräfte Seite 1/5 Name, Vorname Personal-Nr. auf dem Dienstweg an das Schule Privatanschrift (mit Telefon-Nr. oder E-Mail-Adresse) Stellungnahme: Schule

Mehr

*** Ausstieg aus dem Dienst ***

*** Ausstieg aus dem Dienst *** Schwerbehindertenversammlung GE/GM/SK/PS Arnsberg v. 22.3.17 Jürgen Hentzelt *** Ausstieg aus dem Dienst *** Rechtliche Grundlagen für BeamtInnen und Tarifbeschäftigte 1. Altersgrenzen/Abschläge/Hinzuverdienst

Mehr

Das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz (DRModG) NRW. Ulrich Krumme / Maria Löbbel

Das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz (DRModG) NRW. Ulrich Krumme / Maria Löbbel Das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz (DRModG) NRW Ulrich Krumme / Maria Löbbel Art. 1 Landesbeamtengesetz NRW Laufbahn mit Vorbereitungsdienst besondere Fachrichtung 3 Laufbahngruppen 5 Abs. 2 LBG Laufbahngruppe

Mehr

Tarif - intensiv. DemografieTV. Besondere Teilzeit im Alter

Tarif - intensiv. DemografieTV. Besondere Teilzeit im Alter Tarif - intensiv 28.08.2015 DemografieTV Besondere Teilzeit im Alter Mit der Besonderen Teilzeit im Alter startete das Demografiemodell. Daher wird es im DemografieTV für Unternehmen im DB Konzern auch

Mehr

ALTERSTEILZEIT. doppik-kom.brandenburg. Erprobungsbereich I Eröffnungsbilanz - Spezifische Einzelfragen - Stand: 12. Januar 2006

ALTERSTEILZEIT. doppik-kom.brandenburg. Erprobungsbereich I Eröffnungsbilanz - Spezifische Einzelfragen - Stand: 12. Januar 2006 doppik-kom.brandenburg ALTERSTEILZEIT Erprobungsbereich I Eröffnungsbilanz - Spezifische Einzelfragen - Stand: 12. Januar 2006 Ministerium des Innern, Referat III/2 in Zusammenarbeit mit Städte- und Gemeindebund

Mehr

Allgemeine Informationen zur Berechnung

Allgemeine Informationen zur Berechnung Regierungspräsidium Kassel Allgemeine Informationen zur Berechnung des Ruhegehaltes Die nachstehenden Ausführungen sollen es Ihnen ermöglichen, sich einen Überblick über Ihre Versorgungsanwartschaften

Mehr

Neuregelung der Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Teilzeitbeschäftigte

Neuregelung der Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Teilzeitbeschäftigte Neuregelung der Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Teilzeitbeschäftigte im GHWRGS - Bereich Mit Schreiben vom 26.06.2014 hat das Kultusministerium den Hauptpersonalräten und den Hauptvertrauenspersonen

Mehr

8. Arbeitsbedingungen von Lehrerinnen und Lehrern an der Geschwister Scholl Schule

8. Arbeitsbedingungen von Lehrerinnen und Lehrern an der Geschwister Scholl Schule 8. Arbeitsbedingungen von Lehrerinnen und Lehrern an der Geschwister Scholl Schule 8.1 Teilzeitpapier Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer an der Geschwister-Scholl- Realschule, Emsdetten

Mehr

Merkblatt Beamtenversorgung Zuschläge für Zeiten der Kindererziehung und Pflege

Merkblatt Beamtenversorgung Zuschläge für Zeiten der Kindererziehung und Pflege Seite 1. Allgemeines 2 2. Zuordnung von Kinderzuschlägen 2 3. Kindererziehungszuschlag 3 4. Kindererziehungsergänzungszuschlag 4 5. Kinderzuschlag zum Witwengeld 4 6. Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag

Mehr

Informationen zur Beamtenversorgung Stand: Dezember 2004

Informationen zur Beamtenversorgung Stand: Dezember 2004 Informationen zur Beamtenversorgung Stand: Dezember 2004 Die folgenden Informationen geben Hinweise auf die Beantwortung häufig gestellter Fragen zur Beamtenversorgung. Angesichts der Vielfalt und der

Mehr

Übersicht über die. Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen

Übersicht über die. Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IVD/Se: DS 1932-5(15)5 Übersicht über die Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen

Mehr

Merkblatt zu Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung (Stand: Oktober 2016)

Merkblatt zu Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung (Stand: Oktober 2016) Merkblatt zu Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung (Stand: Oktober 2016) Beamtinnen und Beamte und Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis können die Änderung ihrer oder eine Beurlaubung beantragen. In jedem

Mehr

Mittagsinfo am zum Thema Teilzeitarbeit

Mittagsinfo am zum Thema Teilzeitarbeit Mittagsinfo am 09.02.2016 zum Thema Teilzeitarbeit Überblick über Rechtliche Grundlagen Voraussetzungen Reduzierung und Verteilung der Arbeitszeit Ablehnungsgründe für den Arbeitgeber Seite 1 Definition

Mehr

Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen

Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen AuB Besoldung Rechtsgrundlagen Neufestsetzung der Erfahrungsstufen Antrag stellen bis 31.12.2016 Der Gesetzgeber

Mehr

WRZ - - SOFTWARE WESELER RECHENZENTRUM

WRZ - - SOFTWARE WESELER RECHENZENTRUM Seite 1 / 5 Berechnung Ihres Nettoeinkommens Jährliche Werte Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit Steuerabzug Kirchensteuer Solidaritätszuschlag Gesetzliche Krankenversicherung Gesetzliche Pflegeversicherung

Mehr

Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW Düsseldorf - Tel / Merkblatt. Kindererziehungszuschlag

Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW Düsseldorf - Tel / Merkblatt. Kindererziehungszuschlag Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW- 40192 Düsseldorf - Tel. 0211 / 6023-05 Merkblatt Kindererziehungszuschlag Stand: 07/2016 Kindererziehungsergängzungszuschlag Die Versorgung der Beamtinnen, Beamten,

Mehr

Die Höhe der versorgungsrechtlichen Höchstgrenze bestimmt sich nach dem Grund Ihres Ruhestandseintrittes bzw. Ihrer Ruhestandsversetzung.

Die Höhe der versorgungsrechtlichen Höchstgrenze bestimmt sich nach dem Grund Ihres Ruhestandseintrittes bzw. Ihrer Ruhestandsversetzung. Versorgungsrechtliche Auswirkungen der Aufnahme einer nichtselbständigen befristeten Tätigkeit beim Freistaat Sachsen zur Unterstützung bei der Erstaufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern 1. Allgemeine

Mehr

Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto (LAK)

Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto (LAK) Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto (LAK) I. Geltungsbereich 1. Die Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto (LAK) gelten für die hauptamtlichen Beamtinnen und Beamten des Landes. Ausgenommen

Mehr

Allgemeine Information zur Berechnung des Ruhegehalts

Allgemeine Information zur Berechnung des Ruhegehalts Regierungspräsidium Kassel Allgemeine Information zur Berechnung des Ruhegehalts ab 01.10.2012 Die nachstehenden Ausführungen sollen es Ihnen ermöglichen, sich einen Überblick über Ihre Versorgungsanwartschaften

Mehr

AllMBl S L. Stundenmaß und Mehrarbeitsvergütung. für hauptamtliche und hauptberufliche Lehrkräfte

AllMBl S L. Stundenmaß und Mehrarbeitsvergütung. für hauptamtliche und hauptberufliche Lehrkräfte Stundenmaß und Mehrarbeitsvergütung für hauptamtliche und hauptberufliche Lehrkräfte im Bereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Stundenmaß und Mehrarbeitsvergütung

Mehr

Schule NRW von A bis Z Auflage Januar 2018

Schule NRW von A bis Z Auflage Januar 2018 Schule NRW von A bis Z 2018 24. Auflage Januar 2018 Pensionierung und Ruhegehalt Kapitel 6 602 Ruhegehalt Erklärung wichtiger Grundbegriffe 604 Pensionierung vier Möglichkeiten 606 Pensionierung wegen

Mehr

Schule NRW von A bis Z Auflage August 2016

Schule NRW von A bis Z Auflage August 2016 Schule NRW von A bis Z 2016 21. Auflage August 2016 Pensionierung und Ruhegehalt Kapitel 6 602 Ruhegehalt Erklärung wichtiger Grundbegriffe 604 Pensionierung vier Möglichkeiten 606 Pensionierung wegen

Mehr

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung.

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Abkürzungen... 7 Die neue familienorientierte Maßnahme... 9 1 Grundzüge des Elterngeldes...

Mehr

KI Nr. xx ZUM AUSHANG Altersteilzeit 2012 / 13. Für verbeamtete Lehrkräfte beim Freistaat Bayern

KI Nr. xx ZUM AUSHANG Altersteilzeit 2012 / 13. Für verbeamtete Lehrkräfte beim Freistaat Bayern KI Nr. xx ZUM AUSHANG 12.1.12 1. An die Obfrau / den Obmann des Bayerischen Philologenverbandes dem Hauptvorstand und den Delegierten zur Kenntnis Altersteilzeit 2012 / 13 Für verbeamtete Lehrkräfte beim

Mehr

Merkblatt Beamtenversorgung Freistellungen vom Dienst

Merkblatt Beamtenversorgung Freistellungen vom Dienst Seite 1. Allgemeines 2 2. Beurlaubung 2 2.1 Voraussetzungen und Dauer 2 2.2 Finanzielle Auswirkungen 3 2.3 Auswirkungen auf das Ruhegehalt 3 3. Teilzeitbeschäftigung 3 3.1 Voraussetzungen und Dauer 3 3.2

Mehr