Altersteilzeit (ATZ) für schwerbehinderte Lehrkräfte Stand:

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1 Altersteilzeit (ATZ) für schwerbehinderte Lehrkräfte Stand: Im Erlass vom ist die Möglichkeit für Lehrkräfte der Jahrgänge bis Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen neu geregelt. Den Erlass zur Neuregelung der ATZ für Beamte mit Beispielen und Berechnungsmodellen finden Sie unter Rechtsgrundlagen. Schwerbehinderte Lehrkräfte können auf Antrag nach Vollendung des 60sten Lebensjahres und nach Vollendung des 63sten Lebensjahres zum Ende des Monats ohne Versorgungsabschläge in den Ruhestand versetzt werden. Diese Besonderheit ist bei den Überlegungen zur Altersteilzeit bei schwerbehinderten Lehrkräften zu berücksichtigen. Diese allgemeinen Hinweise ersetzen nicht die Einzelfallberatung. Die folgenden Überlegungen werden weiter unten präzisiert durch Erläuterungen an drei konkreten Beispielen. Bei Teilzeitbeschäftigung ist eine individuelle Beratung unerlässlich. Überlegungen: Schon bei der Beantragung der ATZ muss der genaue Zeitpunkt der Zurruhesetzung festgelegt werden. Problem: Schwerbehinderte können die gesundheitliche Entwicklung nur schwer prognostizieren. Eine schwerbehinderte Lehrkraft kann nach Vollendung des 60sten Lebensjahres jederzeit (auch kurzfristig) die Zurruhesetzung beantragen. Bei laufender ATZ ist dies nicht mehr möglich, denn man muss sich vorher festlegen! Die Zurruhesetzung nach Vollendung des 63sten Lebensjahres ist abschlagsfrei. Während der ATZ bekommen Sie nur max. 83 % der Nettobesoldungsbezüge 1). A , ,94 = 3911,71 Bruttobesoldungsbezüge (ab ). A 12 Nettobesoldungsbezüge 2907,94 (St-Kl. I; priv. Krankenkasse nicht berücksichtigt). 17 % Abzüge von 2907,94 sind 494,35 pro Monat weniger während der ATZ. Bei z.b. 1,5 Jahren Arbeitsphase in der ATZ bedeutet dies einen Verlust von 494,35 * 18 Mon. = 8.898,30. Bei ATZ muss man zusätzlich auf 3 WS Altersermäßigung ab 60 und je nach Laufzeit der ATZ auf 1 WS in der Zeit vor Vollendung des 60sten Lebensjahres verzichten. Hat man vor Vollendung des 60sten Lebensjahres nicht auf die Altersermäßigung verzichtet, kann dies in der Arbeitsphase verrechnet werden, d. h. man muss dann entsprechend mehr arbeiten. Weitere Erläuterungen Die Gewährung der Vorgriffsstunde während der ATZ wird in dieser Berechnung nicht berücksichtigt u. muss ggf. noch von der tatsächlichen U-Verpflichtung abgezogen werden. Je nachdem ob und ab wann schon auf die Altersermäßigung vor dem 60sten Lebensjahr verzichtet wurde, verändert sich die Arbeitszeit ebenfalls noch. Zinsgewinne, Vergütungssteigerungen, Rechtsänderungen, Versicherungsbeiträge usw. können ebenfalls in diesen allgemeinen Überlegungen nicht berücksichtigt werden. 1) 83 % sind die max. Bezüge während der ATZ. In der Praxis sind die Bezüge während der ATZ, u. a. wg. des Progressionsvorbehaltes, eher bis zu 4 % niedriger. 2) Anpassungsfaktor ab gemäß Versorgungsänderungsgesetz Alle Angaben sind ohne Gewähr.

2 1. Beispielrechnung (Blockmodell) Schwerbehinderte Lehrkraft, geb. am , GDB 50. Höchstpensionsanspruch erreicht (75% * 0, ) = 72,56 %). Lebensjahres 60 Jahre am Beginn der ATZ Durchschnittliche in den letzten 5 Jahren = 28 WS. Beginn der ATZ Das früheste Ende der ATZ ohne Versorgungsabzüge ist das Halbjahresende nach Vollendung des 63sten Lebensjahres Vollendung des 63sten Lebensjahres Eintritt in den Ruhestand Der Zeitraum der ATZ beträgt vom bis zum insg. 5 Schulhalbjahre. 5 Schulhalbjahre * 15,4 WS = 77 WS sind insgesamt während der ATZ zu leisten. Bei 3 Schulhalbjahren mit jeweils (77 WS : 3 =) 25,66 WS in der Arbeitsphase, ergibt sich eine Freistellungsphase von 2 Schulhalbjahren. Vorschlag: Vom bis zum je 26 WS minus 2 WS SB-Regelermäßigung. Vom bis zum WS minus 1 WS SB-Regelermäßigung. Die Freistellungsphase würde am beginnen. Es ergibt sich jeweils eine netto Unterrichtsverpflichtung von 24 WS bei 83 % Nettobezügen ( Verlust insgesamt ca ) und einer Freistellung ab Zurruhesetzung ohne ATZ zum wg. Schwerbehinderung ( 33 (3) LBG) Unterrichtsverpflichtung in der Grund- und Hauptschule bei schwb. Lehrkräften (GDB 50): 28 WS - 3 WS Altersermäßigung - 2 WS Regelermäßigung wg Schwerbehinderung 23 WS bei vollem Gehalt Bei vorherigem Verzicht, kann ggf. noch die Altersermäßigung ab 55 J. erstattet werden, so dass in vielen Fällen eine Netto-Unterrichts-Verpflichtung von 21 WS verbleibt. (1 WS * 5 J. verzichtet = 5 WS Zurückerstattung in 2,5 J. macht pro J. 2 WS Erstattung.) Es entstehen lebenslange Versorgungsabzüge für die Zurruhesetzung vor Vollendung des 63sten Lebensjahres in Höhe von 2,7 % (0,3 % * 9 Mon.) A , ,94 = 3911,71 Besoldungsbezüge (ab ). Beim Erreichen der Höchstpension gilt 3911,71 * 0, ) = 3784,58 * 75% = 2.838,43 Brutto-Versorgungsbezüge. 2,7% Versorgungsabschläge von der Höchstpension betragen brutto 76,64.

3 Gegenüberstellung ATZ und Zurruhesetzung ohne ATZ wg. Schwerbehinderung Bei ATZ gehen während der ATZ ca verloren. Danach wird lebenslang die volle Pension ausgezahlt. In unserm Beispiel entstehen bei der Zurruhesetzung wg. Schwerbehinderung vor Vollendung des 63sten Lebensjahres lebenslange Versorgungsabzüge von brutto mtl. 76,63. Dies bedeutet Nettoversorgungsabschläge ca ,30 : 60 = 148 Nach 148 Monaten Pensionsbezug ist die Rechnung ausgeglichen!!! ATZ lohnt sich finanziell in diesem Beispiel für schwb. Menschen die länger als 12 Jahre Pension beziehen Nicht vergessen sollte man bei den Überlegungen: Versorgungsabzüge gibt es auch auf die Hinterbliebenenversorgung. Die finanziell beste Rechnung ergibt sich bei einer Zurruhesetzung zum Ende des Monats nach Vollendung des 63sten Lebensjahres (im Beispiel zum ), denn dann würden keine Versorgungsabschläge entstehen. =================================================== 2. Beispielrechnung (Blockmodell) Schwerbehinderte Lehrkraft, geb. am , GDB 50. Höchstpensionsanspruch nicht erreicht (67% * 0, ) = 64,8 %). Lebensjahres 60 Jahre am Beginn der ATZ Durchschnittliche in den letzten 5 Jahren = 28 WS Beginn der ATZ Das früheste Ende der ATZ ohne Versorgungsabzüge ist auch bei schwerbehinderten Lehrkräften das Schulhalbjahresende nach Vollendung des 63sten Lebensjahres Vollendung des 63sten Lebensjahres Eintritt in den Ruhestand Der Zeitraum der ATZ beträgt vom bis zum insg. 5 Schulhalbjahre. 5 Schulhalbjahre * 15,4 WS = 77 WS sind insgesamt während der ATZ zu leisten. Bei 3 Schulhalbjahren mit jeweils (77 WS : 3 =) 25,66 WS in der Arbeitsphase, ergibt sich eine Freistellungsphase von 2 Schulhalbjahren. Vorschlag: Vom bis zum je 26 WS minus 2 WS SB-Regelermäßigung. Vom bis zum WS minus 1 WS SB-Regelermäßigung.

4 Es ergibt sich jeweils eine netto Unterrichtsverpflichtung von 24 WS bei 83 % Bei einer Freistellung ab und bei 83 % Nettobezügen während der gesamten ATZ ergibt sich ein Verlust während der Arbeitsphase von insgesamt ca ,30. Hat jemand noch nicht die Höchstpension von ca. 75 % erreicht, muss in den Überlegungen berücksichtigt werden, dass während der ATZ pro Jahr noch 0,9 % Versorgungsansprüche erworben werden. Bei Besoldungsbezügen A 12 von 3911,71 bedeutet dies pro Dienstjahr eine Steigerung der Versorgungsbezüge um monatlich 35,20 (lebenslänglich). Zurruhesetzung ohne ATZ zum wg. Schwerbehinderung ( 33 (3) LBG). Unterrichtsverpflichtung in der Grund- und Hauptschule bei schwb. Lehrkräften (GDB 50): 28 WS - 3 WS Altersermäßigung - 2 WS Regelermäßigung wg Schwerbehinderung 23 WS bei vollem Gehalt Bei vorherigem Verzicht, kann ggf. noch die Altersermäßigung ab 55 J. erstattet werden, so dass in vielen Fällen eine Netto-Unterrichts-Verpflichtung von 21 WS verbleibt. (1 WS * 5 J. verzichtet = 5 WS Zurückerstattung in 2,5 J. macht pro J. 2 WS Erstattung.) Es entstehen lebenslange Versorgungsabzüge für die Zurruhesetzung vor Vollendung des 63sten Lebensjahres in Höhe von 3,6 % (0,3 * 12 Mon.) A , ,94 = 3911,71 Besoldungsbezüge (ab ). Beim Erreichen einer Pension von z.b. 67 % gilt: 3911,71 * 0, ) = 3784,58 * 67% = 2.535,67 Brutto-Versorgungsbezüge. 3,6 % Versorgungsabschläge von 2.535,67 betragen brutto 91,28 Netto ca. 80. Gegenüberstellung ATZ und Zurruhesetzung ohne ATZ wg. Schwerbehinderung Bei ATZ gehen während der Arbeitsphase der ATZ ca verloren. Bei einer Zurruhesetzung nach der Freistellungsphase der ATZ zum würden keine Versorgungsabschläge entstehen. In unserm Beispiel entstehen bei der Zurruhesetzung wg. Schwerbehinderung 1 Jahr vor Vollendung des 63sten Lebensjahres lebenslange Versorgungsabzüge von mtl. 91,28. Außerdem werden 35,20 Versorgungsansprüche nicht erworben. 35,20 nicht erworbene Versorgungsansprüche + 91,28 mtl. Versorgungsabzüge 126,48 mtl. weniger brutto Versorgungsbezüge (lebenslänglich), als bei ATZ. ca. 100 mtl. weniger netto Versorgungsbezüge (lebenslänglich), als bei ATZ ,30 : 100 = 88 Nach ca. 88 Monaten (= 7,33 J.) Pensionsbezug ist die Rechnung ausgeglichen!!! ATZ lohnt sich finanziell in diesem Beispiel für schwb. Menschen, die länger als 7,3 Jahre Pension beziehen Nicht vergessen sollte man bei den Überlegungen: Versorgungsabzüge gibt es ggf. auch auf die Hinterbliebenenversorgung. Die finanziell beste Rechnung ergibt sich bei einer Zurruhesetzung zum Ende des Monats nach Vollendung des 63sten Lebensjahres (im Beispiel zum ), denn dann würden keine Versorgungsabschläge entstehen.

5 3. Beispielrechnung (Teilzeitmodell) Schwerbehinderte Lehrkraft, geb. am , GDB 50. Höchstpensionsanspruch nicht erreicht. Lebensjahres 60 Jahre am Beginn der ATZ Durchschnittliche in den letzten 5 Jahren = 28 WS Beginn der ATZ Das früheste Ende der ATZ ohne Versorgungsabzüge ist beim Teilzeitmodell bei schwerbehinderten Lehrkräften das Monatsende nach Vollendung des 63sten Lebensjahres Vollendung des 63sten Lebensjahres Eintritt in den Ruhestand ohne Versorgungsabschläge! 55 % von 28 WS = 15,4 WS sind im Teilzeitmodell während der gesamten ATZ zu leisten. Davon abzuziehen ist noch die Regelermäßigung für Schwerbehinderte. Es ergibt sich eine netto Unterrichtsverpflichtung von 14,5 WS bei 83 % der Nettobezüge. Außerdem werden während der ATZ pro Jahr 0,9 % Versorgungsansprüche (wird taggenau berechnet) erworben.

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