Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
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- Wilfried Amsel
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1 Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Stellungnahme des BUND Rheinland-Pfalz im Rahmen der Anhörung der Sozialpartner Vorbemerkung: Anteile der Achsen Die Verordnung sieht in Artikel 4 unter Punkt b) die Verbesserung der Umwelt ausdrücklich als Ziel vor. Wir regen an, künftig bei der Umsetzung ausdrücklich auch das Ziel der Erhaltung der Biodiversität zu nennen. Entsprechend dieser Zielsetzung und der Empfehlung des wissenschaftlichen Beirates des BMVEL regt der BUND Rheinland-Pfalz die Steigerung des Mittelansatzes in Achse 2 und die Senkung in Achse 1 an. Die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit ist als ein zeitlich befristetes und regional eingeschränktes Ziel anzusehen. Die Achsen 1 und 3 müssen mit stärker umweltschutzorientierten Programmteilen ausgestattet werden. Achse 1: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Im Rahmen von Bildungs- und Informationsmaßnahmen (Art. 20) ist stärker über Umweltschutzmaßnahmen, insbesondere die Agrarumweltprogramme, aufzuklären. 1.1 Naturschutzplan Im Zuge der Betriebsberatung (Art. 23) sind Landwirte zu fördern, die Betriebsberatung für Umweltschutzmaßnahmen in Anspruch nehmen. In diesem Zusammenhang halten wir das österreichische Agrarumweltprogramm ÖPUL für vorbildlich. Der im ÖPUL enthaltene gesamtbetriebliche Naturschutzplan verbindet Effizienzsteigerungen der Landwirtschaft mit Vorteilen für den Naturschutz: Er ermöglicht dem Landwirt eine optimale Einbindung der Fördermöglichkeiten in seine betriebliche Planung. Der Landwirt wird zusätzlich geschult, erhält eine extra Prämie und kann sich an der Evaluierung seiner Flächen beteiligen. Die zusätzliche Prämie rechtfertigt sich, da der Naturschutzplan einen besonders effizienten Naturschutz ermöglicht. Bei der gesamtbetrieblichen Begutachtung kann ermittelt werden, welche Flächen für den Naturschutz besonders wertvoll sind. So können Flächen gesichert werden, die sonst nicht eingebunden würden. (Beispielsweise kann erreicht werden, dass Grenzertragsflächen, die regulär aus der Nutzung genommen würden, weiterhin bewirtschaftet werden.) Ein besonderer Vorteil ist, dass der Plan gemeinsam von Fachberater und dem Landwirt erstellt wird. Es findet also eine starke Kommunikation zwischen Naturschutzexperten und Landwirten statt. Dies fördert in hohem Maß die Akzeptanz der Naturschutzmaßnahmen und die Identifikation mit ihnen.
2 In dieser Hinsicht halten wir die Ausdehnung von Beratungsangeboten, auch durch private Anbieter (außerhalb des bestehenden Beratungsprogramms), für erforderlich. 1.2 Absatzprogramme Ökolandbau Absatzprogramme für den Ökolandbau sind mit höchster Prioritätensetzung aufzunehmen. 1.3 Streichung der Förderung von Großberegnungssystemen Die Förderung von Großberegnungssystemen wird vom BUND Rheinland-Pfalz entschieden abgelehnt. In der Halbzeitbewertung wurde die Beregnung hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen ausdrücklich kritisiert. Derzeit ist für uns keine stärkere Nachfrage für Produkte aus Beregnungsgebieten erkennbar. Im Sommer besteht sogar ein Überangebot aus regionaler Produktion. Die Hoffnung auf eine extensivere Nutzung von Beregnungsflächen nach der Ausweitung ist in unseren Augen nur Wunschdenken. Es wird durch Erfahrung bei der früheren Ausweitung von Beregnungsflächen deutlich widerlegt. 1.4 Streichung der Erstaufforstungsprämie Siehe Streichung der Förderung des freiwilligen Nutzungstauschs Die Förderung des freiwilligen Nutzungstauschs wird vom BUND Rheinland-Pfalz entschieden abgelehnt. Bei diesen Maßnahmen fallen zahllose Kleinstrukturen und vielfältige Nutzungsstrukturen weg, ohne dass ein adäquater Ausgleich geschaffen wird. Achse 2: Landmanagement In der Vergangenheit konnten durch das Förderprogramm Umweltschonende Landbewirtschaftung viele Erfolge im Bereich der naturverträglichen Landnutzung erzielt werden. Dennoch zeichnen sich im Vergleich zu anderen Bundesländern und Mitgliedsstaaten der EU Optimierungsmöglichkeiten ab. Bei der Neugestaltung der Agrarumweltprogramme ab 2007 sollen bewährte Programmteile fortgesetzt, aber auch die Möglichkeit der Konzipierung innovativer, neuer Programme genutzt werden. Dabei sollte die Zielerreichung stärker im Vordergrund stehen. Dies ermöglicht eine stärkere Flexibilisierung bei der Ausgestaltung der Programme. Generell sollte eine Öffnung der Programme für Nichtlandwirte erfolgen. 2.1 Streichung der Ausgleichszulage Die Umsetzung der Agrarumweltprogramme hat Vorrang gegenüber der Ausgleichszulage. Der BUND Rheinland-Pfalz plädiert entschieden für die Abschaffung dieses Instrumentariums, das vor dem - 2 -
3 Hintergrund der entkoppelten Prämienzahlungen nicht mehr zeitgemäß ist. Statt der Förderung nach dem Gießkannenprinzip sind mit diesen Mitteln vielmehr erfolgsorientierte Maßnahmen (vgl. Ausführungen zu modularem Bonussystem) zu finanzieren. Da die Ausgleichszulage einkommensabhängig ist, wird durch die Streichung auch Bürokratie abgebaut. Eine weitere Öffnung der Ausgleichszulage für den Anbau von Weizen, Mais oder das Mulchen von Wiesen kommt für uns überhaupt nicht in Frage. 2.2 Angleichung der Prämiensätze für den Ökolandbau Die Förderung des Ökolandbaus war in der Vergangenheit sehr erfolgreich und muss mit hoher Prioritätensetzung fortgesetzt werden. Hinsichtlich der Prämienhöhe muss in allen Bundesländern eine Nivellierung erfolgen. Die Annäherung an GAK-Sätze und die Einbeziehung der Kontrollkosten sind erforderlich. 2.3 Grünlandprogramme Aufnahme echter ökologischer Aspekte bei der Gestaltung der Variante 1 Zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten und zur Erhöhung des ökologischen Effektes muss künftig gänzlich auf die Stickstoffdüngung verzichtet werden. Diese Auflage ist wesentlich besser kontrollierbar als die bisherige. Der Ertrag des Grünlandes muss sich dadurch nicht verringern, da durch atmosphärischen N-Eintrag und die Förderung von Leguminosen vergleichbare Stickstoffmengen wie bisher in die Bestände eingetragen werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass diese Flächen bei späterer Umstellung auf den Ökolandbau dort problemlos eingebracht werden können und daher die Umstellung erleichtert wird. Variante 4 ist vom Mittelansatz her auszubauen und das Programm stärker zu bewerben und zu beraten Das Programm ist hervorragend geeignet für den - Fließgewässer- und Grundwasserschutz und wird daher im Rahmen der Umsetzung der WRRL stark an Bedeutung gewinnen; ferner für den - Hochwasser- und Bodenschutz. 2.4 Ergänzende Teilprogramme als modulares Bonussystem Die Programme sind vielfach für die Erhaltung ganz bestimmter Biotoptypen, Lebensgemeinschaften und Einzelpopulationen von Tier- und Pflanzenarten zu unspezifisch. Daher empfehlen wir zusätzlich zu den bisherigen Teilprogrammen ein modulares Bonussystem aufzusetzen, mit dem besondere Leistungen und Erfolge besonders honoriert werden können. Mit diesem Instrumentarium wird es möglich, besondere Schutzanforderungen in NATUR 2000-Gebieten zu flankieren. Die Bonuszahlungen sollen erfolgsorientiert ausgezahlt werden. Als Vorbild kann die Kennarten-gestützte Methode des MEKA- Programms in Baden-Württemberg herangezogen werden. Hier wurden Kennarten für artenreiches - 3 -
4 Grünland entwickelt. Wenn mindestens vier der 28 Arten auf der Fläche sind, werden Prämien gezahlt. Dieser Ansatz sollte im Hinblick auf die FFH-Richtlinie weiterentwickelt werden, so dass speziell FFH- Lebensraumtypen gefördert werden können. Vor allem für folgende Lebensraumtypen sollten lebensraumspezifische Indikatorarten entwickelt werden, deren Vorhandensein eine erfolgreiche Bewirtschaftung widerspiegelt und zu einer Förderung der Flächen führt: - Glatthaferwiesen - Goldhaferwiesen Eine besondere Förderung sollte bei Lebensraumtypen magerer, feuchter bzw. trockener Sonderstandorte erfolgen: - Halbtrockenrasen - Sumpfdotterblumenwiesen - Kleinseggenrieder - Borstgrasrasen - Pfeifengraswiesen Für die Arten der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie 1 sollten pilothaft ebenfalls Möglichkeiten entwickelt werden, wie ihre Lebensräume erfolgsorientiert gefördert werden können. Für uns ist gut vorstellbar, dass innerhalb von Natura 2000-Gebieten Landwirte in Erzeugergemeinschaften gefördert werden, wenn in ihren Gebieten Zielarten vorkommen. Auch die Handmahd ist in einem derartigen Bonussystem zu berücksichtigen. Ebenfalls über das Bonussystem sind Weidesysteme zu fördern. Aus Gründen des Tierschutzes, der Erhaltung von Kulturlandschaften sowie erhaltenswerter Wirtschaftsformen sehen wir die Förderung der Weidenutzung als besonders förderwürdig an. Für die Wanderschäferei ist ein gesondertes Programm aufzulegen. 2.5 Integrierte Produktion Streichung der betrieblichen Förderung Die betriebliche Förderung wirkt zu unspezifisch und geht nicht deutlich genug über die Standards der ordnungsgemäßen Landwirtschaft hinaus. Nur noch flächenbezogene Einzelmaßnahmen (modular) Die Förderung sollte sich nur noch auf Bewirtschaftungsmaßnahmen konzentrieren, die eine wirkliche Erschwernis darstellen und einen erkennbaren Gewinn für den Naturhaushalt nach sich ziehen. Aus unserer Sicht halten wir folgende Maßnahmen für denkbar: - erosionsmindernder Ackerfutterbau - Anlage von Feldlerchenfenstern 1 Vögel: Bekassine, Brachvogel, Braunkehlchen, Graugänse, Kiebitz, Mornellregenpfeifer, Neuntöter, Weihen,Rotmilan, Wachtelkönig, Weihen, Weißstorch, Wiedehopf, Wiesenpieper, Zaun- und Zippammer sonstige Arten: Hamster, Schwarzblauer Bläuling, Skabiosen-Scheckenfalter, Großer Moorbläuling, Großer Feuerfalter - 4 -
5 - Anlage von Randstreifen (auch im Grünland) - Erhaltung von Einzelbäumen in Acker- und Rebfluren Bei der Ausgestaltung ist die betriebliche Beratung sehr wichtig. Daher wird unter Achse 1 die Erstellung von gesamtbetrieblichen Naturschutzplänen gefordert. Die umweltschonende Gülleausbringung sollte nicht Gegenstand von Achse 2 sein, sondern über die Investitionsförderung entsprechender Maschinen geregelt werden. Auch die Förderung des Verzichts von Halmverkürzern halten wir nicht für erforderlich, da genügend Sorten auf dem Markt sind und durch die zunehmende energetische Nutzung von Restbiomasse hier interessante Märkte entstehen werden. Die Mulchsaat ist ein wirtschaftliches Verfahren, das nicht gesondert gefördert werden muss. 2.6 Neue Förderprogramm im Wald Die Konzipierung neuer Förderprogramme im Wald wird ausdrücklich begrüßt. Wir empfehlen hier eine an Tierarten ausgelegte Erfolgsorientierung der Programme vorzunehmen. Im Gegenzug ist die Erstaufforstungsprämie zu streichen. In Rheinland-Pfalz, als dem waldreichsten Bundesland, traten in der Vergangenheit hinsichtlich der Erstaufforstung immer wieder Zielkonflikte in Grenzertragsregionen auf. Dort hat die Offenlanderhaltung Vorrang gegenüber der Aufforstung. Die Anlage neuer Gehölzstrukturen in ausgeräumten Intensivanbauregionen sowie Fluss- und Bachauen kann mit anderen Instrumentarien erfolgen. 2.7 Nichtproduktive Investitionen naturschutzgemäß ausgestalten Investitionen, die Bewirtschaftungen dienen, welche aus Naturschutzsicht wünschenswert sind, sollten in besonderem Maß gefördert werden. Die folgenden investiven Maßnahmen dienen beispielsweise in herausragender Weise der Umstrukturierung der Landwirtschaft hinsichtlich zukunftsorientierter Aufgaben: - Errichtung von Weidezäunen zur Anlage großer Beweidungssysteme auf schwer bewirtschaftbaren Grenzertragsstandorten und zur Offenhaltung der Kulturlandschaft - Anlage von Sonderstrukturen, wie Hecken, Tümpel, Blänken im Feuchtgrünland, Trockenmauern und Lesesteinhaufen sowie der Pflanzung von Hochstamm-Obstbäumen Achse 3: Diversifizierung Bewirtschaftungspläne Die Erstellung von Bewirtschaftungsplänen für Natura 2000-Gebiete im Rahmen von Landentwicklungsplänen muss in den Förderkatalog aufgenommen werden (Art. 53)
6 Förderung der regionalen Vermarktung Auch hier kann der Naturschutzplan des ÖPUL Vorbild sein. So erhalten die teilnehmenden Betriebe Informationen zur Besonderheit ihrer Landschaft und zu den einzelnen Arten, die sie durch ihre schonendere Bewirtschaftung schützen. Dieses Material können sie zur Regionalvermarktung einsetzen. Touristische Aufwertung von Gebieten Die touristische Aufwertung von Gebieten ist aus unserer Sicht wünschenswert. Sie kann erfolgen durch die Anlage von Erlebnispfaden, Beobachtungstürmen, Ausstellungen, Info-Zentren. Erhaltung bzw. Wiederaufnahme historischer Nutzungsformen Der BUND Rheinland-Pfalz plädiert für die Förderung von: - Einsatz alter Haustierrassen - Erhaltung der Steillagen-Weinbaus - Erhaltung und Wiederaufbau von Trockenmauern - die Reaktivierung von Wiesenbewässerungssystemen - in beispielhaften Fällen der Wiederaufnahme der Niederwaldnutzung - 6 -
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