Parken in der Stadt. Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, München HBE POSITIONSPAPIER
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1 HBE POSITIONSPAPIER Parken in der Stadt Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, München Dipl.-Geogr. Simone Streller Telefon Telefax Internet Stand 01/2014 Aktuelle Situation In vielen Städten Bayerns spitzt sich die Parkraumsituation immer weiter zu denn einer begrenzten Anzahl von Parkplätzen steht eine stetig wachsende Anzahl von Pkw gegenüber. Um die Mangelware Parkplatz in den Städten konkurrieren Anwohner, Berufspendler, Besucher öffentlicher Einrichtungen, Teile des Wirtschaftsverkehrs und insbesondere Kunden des Einzelhandels. Die Kunden können heute - alternativ zur Innenstadt - ihre Einkäufe in zahlreichen Einkaufs- und Fachmarktzentren außerhalb der Städte erledigen. Dort stehen in der Regel kostenlose Parkplätze in ausreichender Zahl zur Verfügung. Die restriktive Parkraumpolitik, mit der viele Städte keinen neuen Parkraum schaffen, sondern teilweise sogar den Rückbau vorhandener Parkplätze betreiben, stellt deshalb eine ernsthafte Gefahr für den innerstädtischen Einzelhandel dar. Wenn ein vielfältiger, lebendiger und attraktiver Einzelhandel auch in Zukunft die Innenstädte prägen soll, muss die Parkraumpolitik die Belange des Einzelhandels stärker berücksichtigen. Die Forderung des Einzelhandels heißt dabei nicht einfach: Wir brauchen mehr Parkplätze!", sondern erwartet wird vielmehr ein Parkraumkonzept, das die verschiedenen Ansprüche entsprechend ihrer Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Stadt gewichtet.
2 Die Straßenverkehrsordnung ermöglicht es Kommunen, flexiblere Modelle der Parkraum-Bewirtschaftung wie z.b. die Einrichtung von Kurzzeitparkzonen zu verwirklichen. Der HBE hatte sich bei der letzten Novellierung dafür eingesetzt, damit maßgeschneiderte, besucherfreundliche Parklösungen einen positiven Impuls im Sinne einer besseren Erreichbarkeit der Innenstädte geben. Aus Sicht des Einzelhandels sind die wesentlichen Elemente eines Parkraumkonzeptes: 1. Parkraummanagement Eine Verbesserung des Angebots lässt sich häufig schon durch ein umfassendes Parkraummanagement erreichen, ohne dass die Anzahl der Parkplätze erhöht werden muss. Dadurch kann eine optimale Umschlagshäufigkeit, d.h. eine höhere Nutzungsfrequenz der meist knappen innerstädtischen Stellplätze erreicht und eine Belegung durch Dauerparker vermieden werden. Grundlage für ein umfassendes Parkraummanagement ist die Analyse des Ist-Zustands nach Anzahl, Qualität und Belegungsintensität der Parkplätze. Differenziert nach funktionalen Stadtbereichen (Einkaufslagen, Wohnviertel, Behördenviertel etc.) und mittels der Bewertung des Parkverhaltens von Kunden und Besuchern werden im nächsten Schritt die Parkschwerpunkte und der Bedarf bestimmt. Bevor die aus der Ist-/Soll- Analyse abzuleitenden Maßnahmen umgesetzt werden, sollte in Szenarien deutlich gemacht werden, welche Auswirkungen bei dem jeweiligen Lösungsansatz zukünftig zu erwarten sind. Diese Untersuchungen und die daraus abgeleiteten parkraumpolitischen Maßnahmen sollten vorrangig das Ziel verfolgen, die Erreichbarkeit der zentralen Funktionsbereiche einer Stadt sicherzustellen. Ein Parkraumkonzept sollte in ein umfassendes Verkehrskonzept eingebunden sein, da Maßnahmen für andere Verkehrsbereiche (ÖPNV, Fahrrad, Fußgänger) den Parkraum ebenso beeinflussen. Um spätere Konflikte zu vermeiden, sollten in einer frühzeitigen Kooperation mit den Wirtschaftsunternehmen und Anliegern gemeinsame Strategien festgelegt werden. 2. Parkraumbewirtschaftung Vor allem in größeren Städten ist eine sinnvolle Parkraumpolitik im Innenstadtbereich nur mit einer Bewirtschaftung des Parkraumes durchzusetzen. Attraktive Parkmöglichkeiten und die Höhe der Parkgebühren sind ein nicht zu unterschätzender Einflussfaktor für die Erreichbarkeit und Attraktivität der Städte und des dortigen Einzelhandels. Da in den meisten Einkaufs- und Fachmarktzentren außerhalb der Städte kostenlose Parkplätze zur Verfügung stehen, bedeuten hohe Parkgebühren in den Innenstädten einen Standortnachteil für den dortigen Einzelhandel. Parkgebühren sollten deshalb keinen Steuereffekt, sondern eine steuernde Wirkung haben. SEITE 2/5
3 Eine flexiblere Gestaltung der Parkraumbewirtschaftung ermöglicht das Straßenverkehrsgesetz in 6a Abs. 6. Mit dieser Rechtsgrundlage können Kommunen Parkzonen einrichten, in denen die Kunden ihre Fahrzeuge für kurze Zeit, zum Beispiel 15 oder 30 Minuten gebührenfrei abstellen können. Der Handelsverband Bayern fordert Städte und Gemeinden auf, diesen Spielraum mit der Einrichtung von kostenlosen Kurzzeitparkzonen zu nutzen. Bei der Einrichtung einer gebührenfreien Parkzeit müssen allerdings die lokale Geschäftsstruktur und das örtliche Nahverkehrssystem berücksichtigt werden. Nur dann sind kunden- und einzelhandelsfreundliche Lösungen möglich. 3. Parkleitsysteme Die Einführung eines Parkleitsystems hängt grundsätzlich nicht von der Ortsgröße ab. Auch in Klein- und Mittelstädten sowie in Fremdenverkehrsorten können Parkleitsysteme zu einer vernünftigen Verkehrspolitik beitragen. Dynamische Parkleitsysteme, die auch über den aktuellen Belegungsstand informieren, sind vor allem in größeren Städten sinnvoll. Sie tragen zur Vermeidung von Parksuchverkehr bei und führen zu einer gleichmäßigeren Auslastung der Kapazitäten. Die Funktionsfähigkeit eines Parkleitsystems ist um so höher, je weniger unbewirtschaftete Stellplätze es in den Innenstädten gibt, das heißt, je lückenloser eine Parkraumbewirtschaftung betrieben wird. Darüber hinaus trägt eine schnelle Erfassbarkeit und Eindeutigkeit der Wegweiser sowie eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit zur Akzeptanz eines Parkleitsystems bei. 4. Regelungen für das Anwohnerparken In Mischgebieten treten häufiger Konflikte zwischen Parkplatz suchenden Anwohnern und Einzelhandelskunden oder sonstigen Besuchern des Gebietes auf. Für den innerstädtischen Einzelhandel ist ein hoher Anteil Wohnbevölkerung in den Innenstädten sehr wichtig. Deshalb sind Anwohnerparkregelungen, die den Ansprüchen der Anwohner genauso gerecht werden wie denen der Gewerbetreibenden und deren Kunden, grundsätzlich positiv zu bewerten. 5. Regelungen für den Wirtschaftsverkehr Der Liefer- und Serviceverkehr des Einzelhandels ist darauf angewiesen, kurzzeitig und zum Teil auch für längere Zeit im öffentlichen Straßenraum zu parken, um Waren anzuliefern oder sonstige Dienstleistungen zu erbringen. Kurze Stopps zur reinen Be- oder Entladung von Lieferfahrzeugen sollten im gesamten Stadtgebiet gebührenfrei möglich sein. Die Behinderungen des übrigen Verkehrs durch das - mangels freier Parkplätze - notwendige Parken in zweiter Reihe kann durch die Einrichtung von speziellen Ladezonen verringert werden. Voraussetzung ist jedoch eine gute Kennzeichnung der Ladezonen und die Vermeidung des Missbrauchs durch regelmäßige Kontrollen. Für längere Parkvorgänge von Liefer- oder Servicefahrzeugen des Einzelhandels sollten Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Es ist sachlich nicht begründet, den serviceleistenden Handel gegenüber dem Handwerk zu benachteiligen. SEITE 3/5
4 6. Stellplatzablöse Zunehmend ist in den Kommunen festzustellen, dass mittels sog. Stellplatzbeschränkungssatzungen die Anzahl der zulässigen Stellplätze bei Neu- und Umbauten reduziert werden soll. Die durch diese kommunale Satzung erzwungene Ablöse von Stellplätzen hat letztendlich Auswirkungen wie eine Steuer. Dieser Kostenmehrung steht jedoch kein entsprechender Nutzen gegenüber, da diesen Kosten im Falle der Ablösezahlung keine Investmenterträge gegenüberstehen. Gerade aus Sicht investitionswilliger Unternehmen ist es widersinnig, dass die Herstellung von Stellplätzen untersagt wird und gleichzeitig für die nicht herzustellenden Parkstände erhebliche Ablösegebühren verlangt werden. Diese Praxis belastet den innerstädtischen Einzelhandel durch erhebliche Zusatzkosten. Teilweise dürfen nach diesen Satzungen in Innenstadtbereichen nur noch 10 Prozent der möglichen Stellplätze bei Bauvorhaben errichtet werden. Zudem müssen Einzelhandelsunternehmen für jeden nicht gebauten Stellplatz Ablösegebühren von bis zu pro Stellplatz entrichten. Die Herstellung bzw. Ablösung von Stellplätzen bedeutet für Investitionsvorhaben des Einzelhandels vor allem in Innenstädten in der Regel erhebliche Mehrkosten. In Bayern wurde mit der letzten Neufassung der Bayerischen Bauordnung die gesetzliche Grundlage geändert. Die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze kann von den Kommunen selbst durch örtliche Bauvorschrift vorgenommen werden, die dann ebenfalls die Ablösung von Stellplätzen regelt. Die Möglichkeit der Stellplatzablöse bei Ausschluss oder Beschränkung der Zulässigkeit der Errichtung von Stellplätzen entfällt obwohl die entsprechende Fläche vorhanden wäre. Die möglichen Verwendungszwecke der Ablösebeträge für nicht erstellte Parkplätze werden immer mehr ausgeweitet. Ursprünglich sollten sie nur zur Finanzierung von Stellplätzen in der Nähe des zahlenden Unternehmens dienen. Inzwischen lassen die Landesbauordnungen es auch zu, die Gelder für Anlagen, die den Bedarf an Parkeinrichtungen verringern, das heißt für den ÖPNV oder den Fahrradverkehr, zu verwenden. Der Einzelhandel wendet sich entschieden gegen diese systemwidrige Praxis. Es kann auf Dauer nicht hingenommen werden, dass der Einzelhandel zur Finanzierung allgemeiner kommunalpolitischer Aufgaben herangezogen wird, ohne jemals einen Nachweis zu bekommen, wohin die Gelder tatsächlich geflossen sind. Zukünftige Entwicklungen Ein wesentlicher Teil des Verkehrs in den Innenstädten entfällt vor allem in Städten ohne Parkleitsysteme auf den sogenannten Parksuch-Verkehr. Ursache hierfür ist nicht immer der Mangel an der Parkraum, sondern der Mangel an Information über Ort und Anzahl der freien Parkmöglichkeiten. Da jede Stadt ihre individuellen Verkehrsstrukturen, ihre eigene Topographie und unterschiedliche finanzielle Möglichkeiten hat, ist es umso wichtiger die richtige Lösung zu finden. Hierbei sollten alle Verkehrsmittel ihre spezifischen Vorteile zum Einsatz bringen und miteinander kooperieren. SEITE 4/5
5 Der Einzelhandel fordert daher die Ausnutzung vorhandener Potenziale ebenso wie die Entwicklung und den Einsatz neuer Informationstechnologien. wie beispielsweise Navigationssysteme mit Informationen über die Lage von Parkhäusern, Anfahrtsrouting, Belegung und Tarife und parallel Informationen über Mobilfunk. Weitere Einsatzmöglichkeiten bieten Mobiltelefone auch für das Bezahlen der Parkgebühren, kurz Handy-Parken genannt. Dies bietet die Möglichkeit, in Echtzeit abzurechen. National und International gibt es bereits eine Reihe von Praxistests, so z.b. in Berlin, Hamburg, Hannover, Wien und Helsinki. In Bayern können Kunden und Besucher z. B. in Nürnberg, Garmisch-Partenkirchen und Bayreuth diese Möglichkeit nutzen. Informationen über das mobile Handy-Parken z.b. unter Grundsätzlich sollte die Erhebung von Parkgebühren für die Autofahrer so bequem wie möglich gemacht werden. Jedoch muss jede Parkraumbewirtschaftung, um wirksam zu sein, auch kontrolliert werden. SEITE 5/5
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