Prämienkataloge für das Prämienverfahren der VBG ab

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1 Prämienkataloge für das Prämienverfahren der VBG ab in der Fassung vom Prävention lohnt sich!

2 Inhaltsverzeichnis Prämienkatalog Sicherheitsunternehmen Seite 5 Prämierbare Maßnahmen für Unternehmen der Gefahrtarifstelle 07 SI-01 Besondere Persönliche Schutzausrüstung: Hepatitis A- und B-Impfungen und/oder Stich- und Schlagschutzwesten und/oder knöchelhohe Sicherheitsschuhe SI-02 Stressreduktion: Spezielles Fahrsicherheitstraining und/oder Deeskalationstraining SI-03 Risikominimierung: PNA (Personen-Notsignal-Anlage) und/oder UDS (Unfall-Daten-Speicher) Prämienkatalog Tierpark / Tierschutz, -pflege, -zucht und -dressur Seite 15 Prämierbare Maßnahmen für Unternehmen der Gefahrtarifstelle 14 T-01 Verriegelungssysteme: Technische Verriegelung (Zwangsverriegelung) für Gehege der Sicherheitsstufe III in Zoos T-02 Besondere Persönliche Schutzausrüstung: Schutzhandschuhe gegen Tierbisse T-03 Risikominimierung: Permanente Absturzsicherung an Arbeitsplätzen mit Absturzgefahr in Zoos (Führung mit Befestigungselementen) Prämienkatalog Zeitarbeit Seite 22 Prämierbare Maßnahmen für Unternehmen der Gefahrtarifstelle 15 Z-01 Besondere Persönliche Schutzausrüstung: Otoplastiken und/oder Korrektionsschutzbrillen Z-02 Arbeitsschutzorganisation: Wiederholungsbegutachtung AMS der VBG Z-03 Sprachförderung im Bereich Arbeitsschutz Prämienkatalog Sportunternehmen - Fußballsportlerinnen und - sportler - sonstige bezahlte Sportlerinnen und Sportler Seite 28 Prämierbare Maßnahmen für Unternehmen der Gefahrtarifstellen 16.1 und 16.2 SP-01 Verletzungsmonitoring und Trainingsdokumentation SP-02 Präventivdiagnostik SP-03 Trainerfortbildung Prävention Seite 2

3 Prämienkatalog Unternehmen der Glas-Industrie, Grobkeramik, Feinkeramik Prämierbare Maßnahmen für Unternehmen der Gefahrtarifstellen GK-01 Technische Maßnahmen zum sicheren innerbetrieblichen Transport: Spot-Leuchten an Fluförderzeugen und/oder drehbare Fahrersitze für Gabelstapler und/oder Rückfahrkameras an Erdbaumaschinen GK-02 Spezielle Gesundheitsförderung: Förderung arbeitsplatzbezogener Maßnahmen externer Dienstleister (z.b. Heben und Tragen) GK-03 Besondere Persönliche Schutzausrüstung: Gebläsehelme und -hauben (sowohl für Stäube als auch für Gase und Dämpfe) und/oder Otoplastiken und/oder Korrektionsschutzbrillen Seite 33 Prämienkatalog Bahnen und Bahndienstleistungen, Kraftfahrbetriebe Seite 39 Prämierbare Maßnahmen für Unternehmen der Gefahrtarifstellen 20 und 21 BA-01 Spezielle Gesundheitsförderung: Betreuung nach Unfällen und Übergriffen durch Erstbetreuer zur Verhinderung von posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) BA-02 Stressreduktion: Deeskalationstraining und/oder Stressbewältigungstraining und/oder Suchtprävention BA-03 Technische Maßnahmen zum stressfreien Fahren: Sitzmemorisierung und/oder Fahrerassistenzsysteme Seite 3

4 Hinweise zum Nachweis der Investitionsbeträge Für die Berechnung der Prämie wird der tatsächliche Investitionsbetrag zugrunde gelegt. Mehrwertsteuer Als Investitionsbetrag gilt grundsätzlich der Nettobetrag. Sollten Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sein, reichen Sie bitte zusammen mit dem Prämienantrag und den Kopien der Belege einen entsprechenden Nachweis ein. Skonto Weist eine Rechnung Skonto aus, gehen wir davon aus, dass der Skonto in Anspruch genommen wurde. Wenn Sie eingeräumte Skonti nicht in Anspruch nehmen, senden Sie uns bitte zusätzlich zur Rechnung einen separaten Beleg über den tatsächlich gezahlten Betrag. Seite 4

5 Prämienkatalog Sicherheitsunternehmen Prämierbare Maßnahmen für Unternehmen der Gefahrtarifstelle 07 Seite 5

6 Kurztitel der Maßnahme: Hintergrundinformation zum Thema: Was genau soll vom Unternehmen geleistet werden? Prämienkatalog Sicherheitsunternehmen SI-01 Besondere Persönliche Schutzausrüstung: Hepatitis A- und B-Impfungen und/oder Stich- und Schlagschutzwesten und/oder knöchelhohe Sicherheitsschuhe Hepatitis A- und B-Impfungen: Hepatitis Viren werden durch Kontakt mit Flüssigkeiten (Urin, Speichel, Tränenflüssigkeit, etc.) übertragen. Bei Kontakt mit infizierten Personen im Rahmen von Sicherungsdienstleistungen (z.b. in Bahnhöfen, Asylbewerberheimen, Treffpunkten von Drogenabhängigen) ist eine Ansteckungsgefahr vorhanden. Der Schutz durch flüssigkeitsdichte Handschuhe reduziert zwar den direkten Kontakt zur Flüssigkeit, die Gefahr einer Übertragung durch Stichverletzungen (z.b. Spritze) besteht aber weiterhin. Da nur die Schutzimpfung eine schwere Lebererkrankung durch Hepatitis-Viren verhindern kann, ist die Impfung für Sicherheitsmitarbeiter in gefährdeten Einsatzbereichen zu empfehlen. Stich- und Schlagschutzwesten: Bei Einsätzen mit hohem Konfrontationspotential ist die Gefahr für das Sicherheitspersonal (z.b. bei bestimmten Veranstaltungen, Einlässen zu Diskotheken, etc.) durch Schneid-, Stich- und Schlagangriffe groß. Damit eine mögliche Schadensschwere reduziert wird, ist der Einsatz von Stich- und Schlagschutzwesten für den Oberkörperbereich sinnvoll. Auch für Mitarbeiter, die beispielsweise im Personenschutz oder Geldtransport eingesetzt werden, ist die Ausrüstung einer durchschusshemmenden Stich- und Schlagschutzweste zu empfehlen. Knöchelhohe Sicherheitsschuhe: Viele Mitarbeiter von Sicherheitsunternehmen arbeiten im Revierdienst oder im Objektschutzbereich alleine. Zu ihren Aufgaben gehört es, u.a. Objekte auf Verschluss zu überprüfen. Hierzu werden auf dem Gelände Stechstellen angebracht, die vom Sicherheitspersonal in bestimmten Zeitabständen anzulaufen sind. Da diese Tätigkeiten oft nachts stattfinden, sind diese Wege meist schlecht beleuchtet und zudem häufig unwegsam. Deshalb kommt es hierbei verstärkt zu sog. SRS Unfällen (Stürzen, Rutschen, Stolpern). Allein 36,5% aller Unfälle in Sicherheitsunternehmen sind hierdurch verursacht. Durch den Einsatz von geeignetem Schuhwerk lässt sich diese Art von Unfällen deutlich reduzieren. Neben einer geeigneten Sohle gegen Ausrutschen verhindert insbesondere eine knöchelhohe Ausführung eines Arbeitsschuhs das Umknicken. Hepatitis A- und B-Impfungen: Den betroffenen Mitarbeitern ist eine Hepatitis A- und B-Schutzimpfung anzubieten (auf freiwilliger Basis). Die Impfung besteht aus 3 Impfungen innerhalb eines Jahres. 1. Impfung (Woche 0) 2. Impfung (ca. 1 Monat später) 3. Impfung (ein ½ Jahr bis 1 Jahr nach erster Impfung) Hiernach besteht Impfschutz für 10 Jahre. Seite 6

7 Einschätzung des Aufwandes zur Realisierung: Was soll mit der Maßnahme erreicht werden? Stich- und Schlagschutzwesten: Die Unternehmen können für Einsatzbereiche, in denen Übergriffe auf die Beschäftigten drohen, für diese gefährdeten Mitarbeiter passende Stich- und Schlagschutzwesten anschaffen und zur Verfügung stellen. Die Stich- und Schlagschutzwesten, die diesen Schutz gegen Schneiden, Schlagen und Stechen aufweisen, tragen die Bezeichnungen: Stichschutz (VPAM KDIW 2004) Hierbei wird nicht nach den unterschiedlichen Widerstandsklassen differenziert, da insbesondere der Tragekomfort das wesentliche Kriterium ist, damit die Mitarbeiter diesen persönlichen Schutz auch im Einsatz tragen. Zusätzlich weisen folgende ballistische Schutzwesten ebenfalls einen Stichschutz nach VPAM KDIW 2004 auf (vgl. Technische Richtlinie des PTI Ballistische Schutzwesten ): SK L ST SK 1 ST SK 2,3,4 Knöchelhohe Sicherheitsschuhe: Da nicht für alle Aufgaben ein Zehenschutz erforderlich ist, ist die Anschaffung von Berufs-, Schutz- und Sicherheitsschuhen sinnvoll. Die Anforderungen an Sicherheitsschuhe müssen den Anforderungen entsprechen, die in der DIN EN beschrieben werden. Hierbei gibt es die Kategorien S3, P3 und O3 Durchtrittsicherheit und profilierte Laufsohle Berufsschuhe DIN EN Klassifikation O3, Schutzschuhe DIN EN Klassifikation P3, Sicherheitsschuhe DIN EN Klassifikation S3 Hinzu kommt die zusätzliche Anforderung: Knöchelhohe Schuhe (Schuhform B der BGR 191, meist als Schnürstiefel bezeichnet) Hepatitis A- und B-Impfungen: Der Impfstoff kostet ca. 50,- Euro pro Impfung. Hinzu kommt das Arzthonorar. Stich- und Schlagschutzwesten: Die Kosten von Stich- und Schlagschutzwesten variieren je nach Widerstandsklasse und Material zwischen ca. 100,- Euro und 800,- Euro. Knöchelhohe Sicherheitsschuhe: Die Kosten knöchelhoher Sicherheitsschuhe liegen erfahrungsgemäß bei ca.150,- Euro je nach Ausführung. Hepatitis A- und B-Impfungen: Die Folgen einer Hepatitis Infektion vermeiden. Stich- und Schlagschutzwesten: Die mögliche Schadensschwere eines Angriffs mit einer Waffe in Seite 7

8 Höhe der Prämie: Verbindung mit der Stich- und Schlagschutzweste auf ein akzeptables Risiko reduzieren. Knöchelhohe Sicherheitsschuhe: Ausrutschen und Umknicken verhindern. 40% der Investitionskosten Bei Hepatitis A- und B-Impfungen: 40% der Arztkosten inkl. Impfstoff Bei Stich- und Schlagschutzwesten: 40% der Anschaffungskosten Bei Knöchelhohen Sicherheitsschuhen: 40% der Anschaffungskosten Seite 8

9 Prämienkatalog Sicherheitsunternehmen Kurztitel der Maßnahme: Hintergrundinformation zum Thema: SI-02 Stressreduktion: Spezielles Fahrsicherheitstraining und/oder Deeskalationstraining Spezielles Fahrsicherheitstraining: In der Branche Sicherheitsunternehmen sind deutlich mehr Arbeitsunfälle mit Kraftfahrzeugen als im Durchschnitt bei der VBG zu verzeichnen. So entfallen ca. 5,5% aller Arbeitsunfälle in dieser Branche auf Unfälle mit Fahrzeugen. Für viele Dienstfahrten (Revierdienste, Interventionsdienste, Kurierfahrten, Geld- und Werttransporte, etc.) werden Kraftfahrzeuge eingesetzt, die permanent von verschiedenen Fahrern benutzt werden. Neben Bagatellschäden entstehen dabei häufig auch Unfälle mit Körperschäden. Um diese Unfallfolgen zu reduzieren ist es wichtig, dass die Fahrer mit dem Fahrzeug vertraut sind. Hierzu gehören u.a. auch Kenntnisse über die Fahrzeugbeherrschung in Grenzsituationen. Ein intensives 8-stündiges Fahrsicherheitstraining vermittelt hierbei die notwendigen theoretischen und praktischen Grundlagen, die über das normale PKW Unfallverhütungstraining hinausgehen. Was genau soll vom Unternehmen geleistet werden? Deeskalationstraining: Körperliche Gewalt, insbesondere durch Übergriffe Dritter, machen im Bereich der Sicherheitsunternehmen ca. 31% der Unfälle aus. Gezielte Deeskalationstrainings sollen den hohen Anteil von Konfrontationen senken, in dem sie den Sicherheitsdiensten ein deeskalierendes Verhalten vermitteln. Spezielles Fahrsicherheitstraining: In klassischen Ganztages-Trainings auf standardmäßig ausgestatteten Trainingsanlagen lernen die Teilnehmer unter professioneller Anleitung das Verhalten und die Grenzen ihrer Fahrzeuge kennen und erlernen unfallvermeidende Fahrtechniken. 1. Pkw Basis-Training Trainingsinhalte: Das Verhalten und die Grenzen des Fahrzeugs in verschiedenen Situationen gefahrlos austesten, Mit welchen Fahrtechniken können kritische Situationen besser bewältigt werden?, Bremsen auf glatten und griffigen Fahrbahnen, Wie wirken sich der Einfluss von Stress und Ablenkung auf das Reaktionsvermögen aus?, Kurvenfahren in der Kreisbahn und Fliehkräfte entdecken, Korrekte Sitzposition sowie Lenk- und Blicktechnik, Welche Rolle spielen ESP, ABS, etc.?, Informationen zu Fahrzeugtechnik, Fahrphysik und Fahrerassistenzsystemen oder 2. Pkw Intensiv-Training Trainingsinhalte Mit welchen Fahrtechniken können kritische Situationen besser bewältigt werden?, Seite 9

10 Einschätzung des Aufwandes zur Realisierung: Was soll mit der Maßnahme erreicht werden? Höhe der Prämie: Das Fahrzeug bricht aus, schleudert, etc. Welche Gegenmaßnahmen sind sinnvoll und möglich?, Bremsen auf glatten und griffigen Fahrbahnen?, Automatische Geschwindigkeitsmessanlagen als Hilfe bei der Suche nach dem Grenzbereich, Kurvenfahren in der Kreisbahn und Fliehkräfte entdecken, Korrekte Sitzposition sowie Lenk- und Blicktechnik, Welche Rolle spielen ESP, ABS, etc.?, Informationen zu Fahrzeugtechnik, Fahrphysik und Fahrerassistenzsystemen Deeskalationstraining: Unternehmen mit konfliktträchtigen Aufgaben schicken ihre Mitarbeiter/-innen zu einem zweitägigen Training (Mindestteilnehmerzahl: 10), in denen u.a. folgende Inhalte vermittelt werden: Einstellung zu Gesprächspartnern und das Versetzen in deren Rolle, Reaktionsmuster in Konfliktsituationen, Konfliktminderungs- und Konfliktlösungsmöglichkeiten, Kommunikationsmodelle und -techniken und deren konfliktmindernde Anwendung Konfliktträchtige Aufgaben haben z.b. Unternehmen, welche mit der Ausführung von Sicherungsaufgaben in öffentlichen Bereichen betraut sind: U-/S-Bahn (auch Fahrkartenkontrollen), Justizvollzugsanstalten oder sonstige Einrichtungen der Justiz, Wohnheime, Asylbewerberheime, W-/S- in öffentlichen Bereichen Die Trainings werden von externen Bildungseinrichtungen durchgeführt. Spezielles Fahrsicherheitstraining: 1. Pkw Basis-Training: Ab ca. 99,- Euro - Voraussetzung: Gültige Fahrerlaubnis, Dauer: 8 Stunden. 2. Pkw Intensiv-Training: Ab ca. 155,- Euro - Voraussetzung: Gültige Fahrerlaubnis, Dauer: 8 Stunden. Deeskalationstraining: Das Unternehmen muss seine Mitarbeiter für die Maßnahme freistellen und die Ausbildungskosten (ja nach Anbieter ca ,- Euro bis 2.500,- Euro) übernehmen. Spezielles Fahrsicherheitstraining: Weniger Arbeitsunfälle mit Kraftfahrzeugen, Umsichtigere Fahrweise, Schulung und Aufklärung der Mitarbeiter. Deeskalationstraining: Kompetenz der Mitarbeiter/-innen im Umgang mit Konfrontationssituationen verbessern. 40% der Investitionskosten Seite 10

11 Bei Speziellem Fahrsicherheitstraining: 40% der Kursgebühren Bei Deeskalationstrainings: 40% der Kursgebühren Seite 11

12 Kurztitel der Maßnahme: Hintergrundinformation zum Thema: Was genau soll vom Unternehmen geleistet werden? Prämienkatalog Sicherheitsunternehmen SI-03 Risikominimierung: PNA (Personen-Notsignal-Anlage) und/oder UDS (Unfall-Daten- Speicher) PNA (Personen-Notsignal-Anlage): Viele Mitarbeiter von Sicherheitsunternehmen arbeiten im Revierdienst oder im Objektschutzbereich alleine. Zu ihren Aufgaben gehört es, u.a. Objekte auf Verschluss zu überprüfen. Hierzu werden auf dem Gelände Stechstellen angebracht, die vom Sicherheitspersonal in bestimmten Zeitabständen anzulaufen sind. Bei diesen Dienstgängen ereignen sich häufig Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle oder auch Überfälle. In solchen Notsituationen ist es notwendig, dem betreffenden Mitarbeiter zeitnah zu helfen, um Unfallfolgen zu reduzieren. Mit einer Personen-Notsignal-Anlage ist es dem Mitarbeiter möglich, bewusst oder unbewusst (Lagealarm) einen Alarm abzusenden. UDS (Unfall-Daten-Speicher): In der Branche Sicherheitsunternehmen sind deutlich mehr Arbeitsunfälle mit Kraftfahrzeugen als im Durchschnitt bei der VBG zu verzeichnen. So entfallen ca. 5,5% aller Arbeitsunfälle in dieser Branche auf Unfälle mit Fahrzeugen. Für viele Dienstfahrten (Revierdienste, Interventionsdienste, Kurierfahrten, Geld- und Werttransporte, etc.) werden Kraftfahrzeuge eingesetzt, die permanent von verschiedenen Fahrern benutzt werden. Neben Bagatellschäden entstehen dabei häufig auch Unfälle mit Körperschäden. Zur Reduzierung entsprechender Unfälle eignen sich Unfall-Daten-Speicher, durch die Mitarbeiter zu einem disziplinierten und umsichtigen Fahrstil angehalten werden, da unfallrelevante Daten aufgezeichnet werden. PNA (Personen-Notsignal-Anlage): Vorgaben an diese Geräte sind in der DGUV Information Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen (bisher: BGI/GUV-I 5032) geregelt. Anschaffung von Personen-Notsignal-Anlagen, die öffentliche Telekommunikationsnetze nutzen. Hierbei handelt es sich um robuste Handys mit speziellen Sensoren. Die Geräte müssen dabei laut Herstellerbescheinigung den Anforderungen der DIN V VDE V entsprechen. Entsprechende PNG-11 Geräte müssen folgende Merkmale gemäß DIN V VDE V erfüllen, d.h. unter anderem: Einrichtung zur willensabhängigen und mindestens eine Einrichtung zur willensunabhängigen Alarmauslösung, Auslösen der Alarme innerhalb eines bestimmten Zeitfensters, Voralarm, der vor Auslösen des willensunabhängigen Alarms auftritt, bei ausgelöstem Alarm muss die Lokalisierung in der Empfangseinrichtung (EE) erfolgen, ein durch das PNG-11 ausgelöster Alarm muss zur EE übertragen werden; parallel dazu muss automatisch eine Sprachver- Seite 12

13 bindung zwischen PNG-11 und EE aufgebaut werden, das Rücksetzen des Personen-Alarms am PNG-11 darf erst nach eingegangener Empfangsbestätigung in der EE erfolgen, Überwachung der Verfügbarkeit des öffentlich zugänglichen Funknetzes; bei nicht gegebener Verfügbarkeit muss dies durch das PNG-11 akustisch signalisiert werden, bei jeder Aufnahme des PNA-11 Betriebes hat eine Funktionsprüfung der aktiven Alarmarten zu erfolgen, die Energieversorgung für das PNG-11 muss mindestens 12 Stunden uneingeschränkten Betrieb ermöglichen; eine akustische Akku-Leer -Warnung ist vorzusehen, die Notsignaltaste muss die Farbe rot haben, alle Betätigungseinrichtungen müssen unverwechselbar und gegen unbeabsichtigtes Betätigen geschützt sein sowie mit Schutzhandschuhen zu betätigen sein, das PNG-11 darf nur durch autorisierte Personen parametriert werden, PNG-11 Geräte müssen sicher getragen werden können, das PNG-11 muss eindeutig gekennzeichnet sein sowie widerstandsfähig gegen mechanische und klimatische Einwirkungen sein (siehe DIN V VDE V :2006). UDS (Unfall-Daten-Speicher): Die Firmen verbauen die Unfall-Daten-Speicher fest im Fahrzeug. Zusätzlich muss die Möglichkeit zur Auslesung der Daten vorhanden sein. Die Bezeichnung dieser Speicher ist unterschiedlich, derzeit gibt es 3 Bezeichnungen: 1. Unfall-Daten-Speicher UDS 2. Blackbox 3. Datensammler DS Hierbei gibt es einfache Systeme, die autark arbeiten und keine elektrische Verbindung zum Fahrzeug aufweisen. Diese Systeme haben eine fest eingebaute Batterie und sammeln Datensätze der Beschleunigung in drei Achsen. Zusätzlich wird das Datum und die Uhrzeit erfasst. Die Ereignisse (Kollisionen) werden im Gerät gespeichert und können später zur Analyse ausgelesen werden. Aufwendigere Systeme werden fest mit der Fahrzeugelektronik verbunden und speichern deutlich mehr Daten, u.a. : km Stand Geschwindigkeit Zündvorgänge (Ein- und Ausschalten des Motors) Bremsverhalten Betätigung des Blinkers Licht Optional: Notfallmeldung bei schweren Unfällen Für die einfachen Varianten reicht eine Rechnung mit der genauen Beschreibung des Produktes aus. Für die Systeme, die fest mit der Bordelektronik verbaut werden, wird eine Rechnung von einem Einbaubetrieb akzeptiert, in der das Produkt, Material und Arbeitslohn vermerkt ist. Seite 13

14 Einschätzung des Aufwandes zur Realisierung: Was soll mit der Maßnahme erreicht werden? Höhe der Prämie: PNA (Personen-Notsignal-Anlage): Die Kosten dieser Geräte liegen bei ca. 500,- Euro bis 1000,- Euro je nach Ausführung. UDS (Unfall-Daten-Speicher): Die Kosten einfacher Systeme liegen im Bereich bis ca. 300,- Euro pro Fahrzeug. Die Kosten für umfangreiche Daten-Speicher mit Verbindung zur Bordelektronik liegen bei ca. 1000,- Euro pro Fahrzeug. PNA (Personen-Notsignal-Anlage): In Notfallsituationen schnell Hilfe gewährleisten. UDS (Unfall-Daten-Speicher): Weniger Unfälle mit Kraftfahrzeugen, Umsichtigere Fahrweise, Auswertung von Unfällen, Schulung und Aufklärung der Mitarbeiter. 40% der Investitionskosten Bei PNA (Personen-Notsignal-Anlage): 40% der Anschaffungskosten Bei UDS (Unfall-Daten-Speicher): 40% der Anschaffungskosten Seite 14

15 Prämienkatalog Tierpark / Tierschutz, -pflege, -zucht und -dressur Prämierbare Maßnahmen für Unternehmen der Gefahrtarifstelle 14 Seite 15

16 Prämienkatalog Tierpark / Tierschutz, -pflege, -zucht und -dressur Kurztitel der Maßnahme: Hintergrundinformation zum Thema: Was genau soll vom Unternehmen geleistet werden? T-01 Verriegelungssysteme: Technische Verriegelung (Zwangsverriegelung) für Gehege der Sicherheitsstufe III in Zoos In Zoos werden besonders gefährliche Tiere meist in Gehegen der Sicherheitsstufe III gehalten, d.h. an die baulichen Anlagen inklusive der Sicherheitseinrichtungen werden besonders hohe Anforderungen gestellt. Die Anlagen müssen von den Tierpflegern bestimmungsgemäß benutzt werden, um die Sicherheit zu gewährleisten. In der jüngsten Vergangenheit ist es zu 2 tödlichen Unfällen in Tigeranlagen von Zoos gekommen. Hauptursache war jeweils unbeabsichtigtes Fehlverhalten der Mitarbeiter. Die Vorgaben zur Haltung von Wildtieren sind in der DGUV Regel (früher: BGR 116) verankert. Die Vorgaben zum bestimmungsgemäßen Betrieb sind zur Zeit noch rein organisatorischer Natur, ein Fehlverhalten ist somit nicht auszuschließen. Sinngemäß heißt es in der Regel: Bevor ein Gehege betreten werden darf, muss sich der Pfleger vergewissern, dass dieses Gehege frei von Tieren ist und dass die Schieber zu mit Tieren besetzten Nachbargehegen geschlossen und gesichert sind. Vergisst der Pfleger einen Schieber oder eine Gehegetür ordnungsgemäß zu schließen, bzw. handelt nachlässig oder übersieht sogar ein Tier im Gehege, kann es zu schweren oder tödlichen Arbeitsunfällen kommen. Eine technische Verriegelung (Zwangsverriegelung) soll verhindern, dass ein Gehege betreten wird, obwohl die dem Gehege zugeordneten Schieber noch geöffnet sind. Zusätzliche Information: Die VBG hat beim IFA (Institut für Arbeitsschutz) ein Forschungsprojekt initiiert, mit dem eine sichere Tierdetektion sichergestellt werden soll. Das System soll erkennen, ob sich in einem Gehege ein Tier befindet. Somit ist zusätzlich ausgeschlossen, dass unbeabsichtigt ein mit Tieren besetztes Gehege betreten wird. Diese Technik benötigt allerdings die oben beschriebene Zwangsverriegelung als Grundlage. Eine Schnittstelle für eine mögliche zukünftige Tierdetektion wird deshalb empfohlen. Einbau einer technischen Verriegelung (Zwangsverriegelung) für alle Gehege in einem Gehegekomplex der Sicherheitsstufe III. Durch die Verriegelung soll sichergestellt werden, dass Gehegetüren und zugeordnete Schieber gegenseitig verriegelt sind. Im Rahmen des Prämienverfahrens der VBG sind dies Gehege für: Menschenaffen und männliche Paviane, Großbären, alle Großkatzen (außer Geparden), Fleckenhyänen. Einflussfaktoren auf die Entscheidung zur Zwangsverriegelung der Sicherheitsstufe III sind zum Beispiel: Lage, Ausdehnung und Gestaltung des Gehegekomplexes, Eigenarten des Tierbestandes sowie Besonderheiten im betrieblichen Ablauf. Seite 16

17 Zwangsverriegelungen sollen Gehegetüren und Schieber gegenseitig verriegeln. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass vor dem Betreten eines Geheges alle zugehörigen Schieber geschlossen sind und ein unbeabsichtigter Kontakt zu einem besonders gefährlichen Tier verhindert wird. Diese Zwangsverriegelungen (technische Verriegelungen) können wie folgt realisiert werden: 1. Schutzkonzept auf Basis einer Sicherheits-SPS (Speicherprogrammierbare Steuerung) mit Stellungsüberwachung und Zuhaltungen an den Schiebern und Gehegetüren. 2. Schutzkonzept mit Schlüsseltransfersystem (rein mechanisch oder elektromechanisch). 3. Schutzkonzept auf Basis einer Sicherheits-SPS mit Stellungsüberwachung und Zuhaltungen an den Schiebern und Türen in Kombination mit einem Schlüsseltransfersystem (Kombination aus Variante 1. und 2.). Schutzkonzepte mit Systemen, die ein vergleichbares Schutzniveau wie die o.a. Varianten erreichen und die die grundlegenden Sicherheitsanforderungen erfüllen. Das vergleichbare Schutzniveau ist im Einzelfall nachzuweisen. Hinweise für die Planung: Alle zu erwartenden Arbeitsabläufe oder Betriebszustände, (zum Beispiel Wartungsarbeiten oder Reparaturarbeiten an Schiebern, Rundläufe zwischen den Gehegen, Änderung des Tierbestandes, sind zu berücksichtigen, unterschiedliche Schließberechtigungen für verschiedene Personengruppen - zum Beispiel Reviertierpfleger, Führungskräfte, Springer - sind zu beachten, sofern sich Mitarbeiter im Gehege befinden, muss ein unbeabsichtigtes Öffnen der Schieber zu angrenzenden Gehegen, die mit Tieren besetzt sind, durch andere Personen sicher verhindert werden können ( Persönliche Sicherung, wichtig insbesondere beim Aufenthalt in großen, unübersichtlichen Gehegen), der sichere Zustand der Anlage muss auch im Störungsfall gewährleistet sein (zum Beispiel bei Materialermüdung, Stromausfall oder bei Softwarefehlern), Leitungen müssen tiersicher verlegt und die Systemkomponenten in den Gehegen ausreichend und entsprechend den Tierkräften und Fähigkeiten dimensioniert sein, Erhöhte Belastungen der Komponenten zum Beispiel durch Tierurin sind zu berücksichtigen, bei unmittelbarer erheblicher Gefahr für Mitarbeiter muss der Arbeitsbereich unverzüglich verlassen werden bzw. ein Helfer das Gehege betreten können. Hinweis: Logikeinheiten zur Gewährleistung einer Sicherheitsfunktion Seite 17

18 Einschätzung des Aufwandes zur Realisierung: Was soll mit der Maßnahme erreicht werden? Höhe der Prämie: (dazu gehören auch Zwangsverriegelungen) zählen zu den Sicherheitsbauteilen und fallen somit unter den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie. Informationen zu den Anforderungen an Zwangsverriegelungen erhalten Sie auch in unserem Leitfaden Wildtierhaltung- sicher und gesund für Mensch und Tier (Kapitel C4). Diesen finden Sie als Download unter Der Aufwand hängt stark von den baulichen Gegebenheiten ab. Die Kosten und der Aufwand zur Umrüstung (zum Beispiel Verlegung von Leitungen) einer bestehenden Anlage sind höher als bei einer Neuplanung. Weiterhin ist die Komplexität der Anlage, d.h. die Anzahl der Gehege und somit der Schieber und Gehegetüren, die abgesichert werden sollen, entscheidend. Als weiterer Faktor ist die gewählte Technik zur Umsetzung von Bedeutung (siehe auch Anforderungen an Zwangsverriegelungen). Für eine kleine Gehegeanlage mit einer Gehegeanzahl < 5, kann mit Kosten in einer Größenordnung von ca ,- Euro für ein einfaches mechanisches Schlüsseltransfersystem bis zu ca ,- Euro für eine Sicherheits-SPS inkl. Einbaukosten oder Umbaukosten gerechnet werden. Verhindern, dass ein Gehege betreten wird, obwohl noch der zugehörige Schieber des mit Tieren besetzen Nachbargeheges geöffnet ist bzw. verhindern, dass Schieber unbeabsichtigt geöffnet werden, solange sich Personen im Gehege aufhalten. 40% der Investitionskosten Seite 18

19 Prämienkatalog Tierpark / Tierschutz, -pflege, -zucht und -dressur Kurztitel der Maßnahme: Hintergrundinformation zum Thema: Was genau soll vom Unternehmen geleistet werden? T-02 Besondere Persönliche Schutzausrüstung: Schutzhandschuhe gegen Tierbisse Insbesondere im Bereich der Tierheime ist der direkte Kontakt zu Hunden und Katzen als sozial lebende Tiere oft unvermeidlich. Die Gefahr eines Tierbisses ist je nach Ausbildung des Tierpflegers, individuellem Tierverhalten und der sonstigen Rahmenbedingungen nicht immer vorhersehbar. Deshalb kommt es immer wieder beim Umgang mit Tieren zu Bissverletzungen, die je nach Art, Schwere und Heilungsverlauf zu langwierigen und teuren Verletzungen führen. Im Bereich der Wildtierhaltung ist diese Problematik beim Umgang mit Greifvögeln oder Reptilien zu sehen. Nach den gesetzlichen Vorgaben hat der Unternehmer den Beschäftigten eine geeignete Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen, wenn das Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung dies fordert. In der DIN EN 388: Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken sind die Anforderungen, Prüfverfahren, Kennzeichnung und Herstellerinformationen für Schutzhandschuhe gegen die mechanischen Risiken Abrieb, Schnitt, Weiterreißen und Durchstich festgelegt. Setzt man sich mit dem Prüfverfahren in Bezug auf den Stichschutz auseinander, kommt man zu dem Ergebnis, dass Tierbisse, verursacht durch z.b. durch scharfe Katzen- oder Schlangenzähne durch diese Norm nicht ausreichend erfasst werden. Somit scheint es keinen Schutzhandschuh zu geben, der die Kriterien eines ausreichenden Stechschutzes erfüllt und zugleich noch für den Umgang mit Tieren geeignet ist. Die amerikanische Norm ASTM F2878 trägt den besonderen mechanischen Umständen der Sticheinwirkung von Injektionsnadeln (vergleichbar z.b. mit scharfen Katzenzähnen) auf Schutzkleidung allerdings Rechnung und ist somit ein geeignetes Verfahren zur Beurteilung der Durchstichfestigkeit gegenüber von Tierbissen. Schutzhandschuhe für definierte Tätigkeiten beim Umgang mit Tieren zur Verfügung stellen. Die Anforderungen an die Beschaffenheit der Schutzhandschuhe sind: Um einen Schutz vor Tierbissen (auch Kratzen, Schlagen etc.) zu gewährleisten, wird ein Schutzhandschuh benötigt, der sowohl innen als auch außen insbesondere stichresistent ist. In der europäischen Norm EN 388 (Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken) sind u.a. die Anforderungen und das Prüfverfahren für Schutzhandschuhe gegen die mechanischen Risiken wie Abrieb, Schnitt, Weiterreißen und Durchstich festgelegt. Diese Norm ist allerdings aufgrund des Prüfverfahrens auf die Problematik von Tierbissen wenig anwendbar. Die amerikanische Norm ASTM F2878 trägt den besonderen mechanischen Umständen der Sticheinwirkung von Injektionsnadeln (vergleichbar z.b. mit scharfen Katzenzähnen) auf Schutzkleidung Rechnung und ist somit ein geeignetes Verfahren zur Seite 19

20 Einschätzung des Aufwandes zur Realisierung: Was soll mit der Maßnahme erreicht werden? Höhe der Prämie: Beurteilung der Durchstichfestigkeit gegenüber von Tierbissen. Geeignet ist ein Schutzhandschuh, der sowohl nach EN 388, als auch nach der ASTM F2878 geprüft wurde. Er sollte innen mit einem 3- lagigen und außen mit einem 2- lagigen SuperFabric Schutz oder einem vergleichbaren Material versehen sein, wie zum Beispiel der Schutzhandschuh HERCULES NSR. Hinweis: Der Schutzhandschuh muss der Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt (8. ProdSV) entsprechen. Kosten für ein Paar Schutzhandschuhe: ca. 180,- Euro Unfallschwere bei Tierbissen entscheidend reduzieren. 40% der Investitionskosten Seite 20

21 Prämienkatalog Tierpark / Tierschutz, -pflege, -zucht und -dressur Kurztitel der Maßnahme: Hintergrundinformation zum Thema: Was genau soll vom Unternehmen geleistet werden? Einschätzung des Aufwandes zur Realisierung: Was soll mit der Maßnahme erreicht werden? Höhe der Prämie: T-03 Risikominimierung: Permanente Absturzsicherung an Arbeitsplätzen mit Absturzgefahr in Zoos (Führung mit Befestigungselementen) In Zoos sind viele Tätigkeiten, die mit Absturzgefahren verbunden sind, zu erledigen. Dies betrifft Arbeiten auf Dächern, in Tropenhallen, an Wasserflächen, aber insbesondere auch in Gehegen. Gehege werden auch nach tierhalterischen Aspekten geplant und entworfen, so dass diese teilweise mit Felslandschaften, Wasser- und Trockengräben gestaltet sind. Die Arbeitsstättenregel ASR 2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrbereichen fordert eindeutig das TOP Prinzip, d.h Absturzstellen sind vorrangig durch Umwehrungen zu sichern. Absturz im Sinne der ASR A2.1: Absturz ist das Herabfallen von Personen auf eine tiefer gelegene Fläche oder einen Gegenstand. Als Absturz gilt auch das Durchbrechen durch eine nicht tragfähige Fläche oder das Hineinfallen oder Versinken in flüssigen oder körnigen Stoffen. In Tiergehegen ist dies aus tierhalterischen Gründen oft nicht möglich - somit bleibt meist nur die Möglichkeit einer PSA gegen Absturz. Der Einsatz von Sekuranten an verschiedenen Stellen zum Einhängen mag zwar formal den Anforderungen entsprechen, ist aber aus Sicht der Praxis unbrauchbar. Einbau einer durchlaufenden Sicherung an Arbeitsplätzen mit Absturzgefahr (Führung mit Befestigungselementen). Aufwand und Kosten hängen von den baulichen Gegebenheiten ab. Horizontale Schienen- und Dach-Sicherungssysteme liegen bei ca ,- Euro bis ,- Euro plus Einbaukosten. Verhindern von sehr schweren Arbeitsunfällen. 40% der Investitionskosten Seite 21

22 Prämienkatalog Zeitarbeit Prämierbare Maßnahmen für Unternehmen der Gefahrtarifstelle 15 Seite 22

23 Prämienkatalog Zeitarbeit Kurztitel der Maßnahme: Hintergrundinformation zum Thema: Z-01 Besondere Persönliche Schutzausrüstung: Otoplastiken und/oder Korrektionsschutzbrillen Otoplastiken: Der Bereich Zeitarbeit ist bei der VBG der Bereich mit den meisten angezeigten Berufskrankheiten Lärmschwerhörigkeit (229 angezeigte Fälle in 2013). Auch wenn die Ursachen für die mögliche Berufskrankheit nicht ausschließlich in Einsätzen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zu finden sind, ist das Thema Gehörschutz von großer Bedeutung für die Branche. Die Versicherten sind häufig in klassischen gewerblichen Einsatzfeldern zu finden, wo Lärmbelastungen auftreten (z.b. Metallverarbeitung, Werftindustrie, Gießereien, Presswerke, Baunebengewerbe). Maßangefertigte Otoplastiken sind den nicht maßgefertigten Gehörschutzstöpseln oft im Tragekomfort und teilweise auch in der Schutzwirkung erheblich überlegen. Insbesondere die Option, Wechselfilterkapseln in die Otoplastiken einzusetzen, ermöglicht eine individuell angepasste Lärmreduzierung. Zusätzlich bieten die Filter oft einen relativ unveränderten Frequenzgang. Dies ist u.a. bei Versicherten, bei denen ein gutes Sprachverstehen im Lärm im Vordergrund steht, empfehlenswert, da Sprache unter Verwendung solch eines Filters unverfälscht wahrgenommen wird. Bei nicht linearer Dämmkurve, wie sie viele Produkte aus Schaumstoff aufweisen, klingen die Umgebungsgeräusche dumpf und unklar, weil in der Regel die hohen Frequenzen im Verhältnis zu den tiefen Frequenzen stärker abgeschirmt werden. Gehörschutzotoplastiken sind besonders bequem zu tragen. Daher wird die Trageakzeptanz erhöht und das Risiko von Lärmschwerhörigkeit gemindert. Wegen des mit dem Einsatz von Otoplastiken verbundenen Aufwands in Relation zur oft relativ kurzen Einsatz- bzw. Beschäftigungsdauer scheuen viele Unternehmer bislang die erforderlichen Investitionen. Korrektionsschutzbrillen: Augenverletzungen durch Fremdkörper sind eine häufige Unfallursache bei Beschäftigten in der Zeitarbeit. Brillenträger haben die besondere Schwierigkeit, dass sie bei Verwendung üblicher Schutzbrillen in ihrer Sehfähigkeit eingeschränkt sind oder bei Benutzung von Korbbrillen, die über ihrer eigentlichen Brille getragen werden können, zusätzlich belastet sind. Bei den Korbbrillen tritt weiterhin das Problem des Beschlagens auf, wodurch wiederum die Sehfähigkeit eingeschränkt wird. Als Konsequenz verzichten Brillenträger dann ggf. auf die Sicherheit einer Schutzbrille. Dieses Problem kann mit an das Sehvermögen des Trägers angepassten Gläsern für Schutzbrillen gelöst werden. Wegen des mit dem Einsatz von Schutzbrillen mit angepassten optischen Gläsern verbundenen Aufwands in Relation zur oft relativ kurzen Einsatz- bzw. Beschäftigungsdauer scheuen viele Unternehmer bislang die erforderlichen Investitionen. Seite 23

24 Was genau soll vom Unternehmen geleistet werden? Einschätzung des Aufwandes zur Realisierung: Was soll mit der Maßnahme erreicht werden? Höhe der Prämie: Bedarf ermitteln; PSA individuell für die Mitarbeiter anfertigen lassen; PSA den Mitarbeitern kostenfrei zur Verfügung stellen. Die PSA muss der Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt (8. ProdSV) entsprechen (hier: PSA = Otoplastiken und/oder Korrektionsschutzbrillen). Kosten für Otoplastiken ca. 100,- Euro bis 150,- Euro. Kosten für Korrektionsschutzbrillen ca. 100,-Euro bis 250,- Euro. Verbesserung des Trageverhaltens durch höhere Akzeptanz des Gehörschutzes, mit der langfristigen Folge verringerter BK- Anzeigen. Verringerung der Augenverletzungen durch Fremdkörper bei Mitarbeitern (Brillenträgern), für die bislang nur bedingt geeigneter Augenschutz vorhanden war. 40% der Investitionskosten Bei Otoplastiken: 40% der Anschaffungskosten Bei Korrektionsschutzbrillen: 40% der Anschaffungskosten Seite 24

25 Prämienkatalog Zeitarbeit Kurztitel der Maßnahme: Hintergrundinformation zum Thema: Was genau soll vom Unternehmen geleistet werden? Z-02 Arbeitsschutzorganisation: Wiederholungsbegutachtung AMS der VBG Arbeitsschutz mit System - AMS als Verfahren zum Nachweis einer festgelegten und wirksamen betrieblichen Arbeitsschutzorganisation hat sich als wirksames Instrument für die systematische Umsetzung von Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten herausgestellt. Basis für AMS der VBG ist der nationale Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme des ehemaligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), der obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der Sozialpartner. Eine erfolgreiche Wiederholungsbegutachtung des AMS zeigt, dass das Unternehmen in der Lage ist, über einen länger andauernden Zeitraum ein hohes Niveau des Arbeitsschutzes aufrechtzuerhalten. Neben dem AMS der VBG und anderer Verfahren auf Basis des o.g. nationalen Leitfadens, die von Unfallversicherungsträgern und staatlichen Arbeitsschutzbehörden begutachtet werden, gibt es verschiedene weitere Standards, nach denen sich Unternehmen zertifizieren lassen. Bei QM-Systemen nach DIN EN ISO 9001 ff. steht der Arbeitsschutz allerdings nicht im Mittelpunkt der Betrachtung. Insofern kann bei Arbeitschutzmanagementsystemen oder -standards, die nicht auf dem nationalen bzw. internationalen Leitfaden (ILO-OSH 2001) beruhen, nicht zwingend von einer Gleichwertigkeit mit AMS der VBG ausgegangen werden. Beispiele sind SCC, SCP, OHSAS Erfolgreiche planmäßige (erstmalig nach 3 Jahren) Wiederholungsbegutachtung AMS der VBG oder darauf folgend erfolgreiche Wirksamkeitsbegutachtung* AMS der VBG oder erfolgreiche planmäßige (erstmalig nach 3 Jahren) Wiederholungsbegutachtung nach einem Standard entsprechend der Anforderungen des nationalen Leitfadens für Arbeitsschutzmanagementsysteme bzw. ILO-OSH 2001 durch einen gesetzlichen Unfallversicherungsträger oder eine staatliche Arbeitsschutzbehörde (z.b. OHRIS) oder darauf folgend erfolgreiche Wirksamkeitsbegutachtung* AMS der VBG oder erfolgreiche planmäßige (i. d. R. nach 3 Jahren und dann alle weiteren 3 Jahre) Re-Zertifizierung eines Arbeitsschutzmanagement-Systems oder Standards (SCC, SCP, OHSAS 18001) in der jeweils aktuellen Fassung und erfolgreiche erstmalige AMS Begutachtung oder darauf folgend erfolgreiche Wirksamkeitsbegutachtung* AMS der VBG oder erfolgreiche planmäßige (i. d. R. nach 3 Jahren und dann alle weiteren 3 Jahre) Re-Zertifizierung eines QM-Systems nach DIN EN ISO 9001 in der jeweils aktuellen Fassung und erfolgreiche erstmalige AMS Begutachtung oder darauf folgend erfolgreiche Wirksamkeitsbegutachtung* AMS der VBG. Die Begutachtung/Zertifizierung der jeweiligen QM/AMS Systeme bzw. Standards muss sich auf das gesamte Unternehmen mit allen Niederlassungen beziehen. Seite 25

26 Einschätzung des Aufwandes zur Realisierung: Was soll mit der Maßnahme erreicht werden? Höhe der Prämie: Der Aufwand besteht in erster Linie in personellem Aufwand zur Pflege und Festigung des Systems (interne und externe Audits, Auswertung von Verbesserungsmaßnahmen, Integration und Pflege neuer oder geänderter Verfahren). Der jährliche Aufwand zur Aufrechterhaltung des Systems lässt sich mit durchschnittlich 2 h/woche abschätzen. Kontinuität bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmanagementsystemen in Zeitarbeitsunternehmen ,- Euro / Wiederholungs- bzw. Wirksamkeitsbegutachtung * Wirksamkeitsbegutachtung = jährliche Vor-Ort-Begutachtung innerhalb der Laufzeit der VBG-AMS-Bescheinigung von wesentlichen Komponenten des Arbeitsschutzmanagementsystems Die folgende tabellarische Übersicht erläutert die verschiedenen Konstellationen für eine Prämie nach erfolgreicher Begutachtung eines Arbeitsschutzmanagementsystems oder Zertifizierung nach einem relevanten anderen Standard. Voraussetzung hierfür ist mindestens der Nachweis über eine erfolgreiche VBG AMS- Wiederholungsbegutachtung oder Rezertifizierung eines relevanten anderen Standards jeweils nach (in der Regel) 3 Jahren. Seite 26

27 Kurztitel der Maßnahme: Hintergrundinformation zum Thema: Was genau soll vom Unternehmen geleistet werden? Einschätzung des Aufwandes zur Realisierung: Was soll mit der Maßnahme erreicht werden? Höhe der Prämie: Prämienkatalog Zeitarbeit Z-03 Sprachförderung im Bereich Arbeitsschutz Erfahrungsgemäß sind in der Zeitarbeit viele Beschäftigte tätig, deren Kenntnisse der deutschen Sprache nicht ausreichend sind, um sprachlich ausreichend sicher mit ihren Kollegen und Vorgesetzten zu kommunizieren. Für eine erfolgreiche Unterweisung ist unter anderem erforderlich, dass der Unterwiesene den Unterweisenden versteht. Durch nicht ausreichende Sprachkenntnisse kann es zu Missverständnissen bei der Arbeit kommen, die zu gefährlichen Situationen führen können. Weiterhin ist eine ausreichende Beherrschung der im Betrieb gesprochenen Sprache ein Schlüssel zur Integration in das betriebliche Umfeld. Feststellen von Sprachdefiziten bei den Beschäftigten; Veranlassung der Teilnahme an Maßnahmen der Sprach- und Kommunikationsförderung (z.b. Deutsch als Fremdsprache mit Inhalten bezogen auf die Arbeitswelt oder beruflichen Alltag oder Sicherheit im Betrieb, Angebote non-verbaler Sprachförderung). Kosten der Teilnahmegebühren tragen. Mindestumfang der Sprachförderungsmaßnahme: 40 Lehreinheiten Kurskosten ca. 100,- Euro bis 500,- Euro pro Teilnehmer. Geringeres Unfallrisiko durch Vermeidung von Missverständnissen und Unsicherheiten sowie leichtere Verständigungsmöglichkeit mit den übrigen Beschäftigten. Erleichterung der Integration der Beschäftigten in die Organisation des Einsatzbetriebs. 40 % der Investitionskosten Seite 27

28 Prämienkatalog Sportunternehmen - Fußballsportlerinnen und -sportler - sonstige bezahlte Sportlerinnen und Sportler Prämierbare Maßnahmen für Unternehmen der Gefahrtarifstellen 16.1 und 16.2 Seite 28

29 Prämienkatalog Sportunternehmen - Fußballsportlerinnen und - sportler - sonstige bezahlte Sportlerinnen und Sportler Kurztitel der Maßnahme: SP-01 Verletzungsmonitoring und Trainingsdokumentation Hintergrundinformation zum Thema: Was genau soll vom Unternehmen geleistet werden? Sportverletzungen und Trainingsexpositionen werden auch in den obersten Ligen in vielen Fällen nicht systematisch erfasst und analysiert. Unfallursachen, die direkt beeinflussbar sein können wie z.b. durch Trainingsmaßnahmen oder zu früher Wiedereinstieg in Training oder Spiel, werden deshalb oft nicht so erkannt, wie es notwendig wäre. Ein standardisiertes Monitoring der Verletzungen hilft, Verletzungsursachen zu erkennen und sinnvolle Maßnahmen abzuleiten. Über die Trainingsdokumentation lassen sich Expositionszeiten und Verletzungsinzidenzen erheben, die wiederum hilfreiche Informationen für die Ableitung von Präventivmaßnahmen enthalten. Somit kann eine konkrete Aussage über Verteilung der Verletzungen auf Wettkampf und Training sowie Hinweise auf Überlastungen gegeben werden. Die Auswertung und Ableitung von Maßnahmen wird in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Da die üblichen Wettkampfkalender von Mitte eines Jahres bis zur Mitte des Folgejahres laufen, beginnt das Verletzungsmonitoring und die Trainingsdokumentation im Juli des Jahres. Die Auswertung der Daten und die Ableitung von Maßnahmen erfolgen anschließend, wobei die Implementierung zur nächsten Halbsaison vorgenommen wird. Der zweite Zyklus beginnt dann am Anfang des Folgejahres und endet zur Jahresmitte. Pro Jahr sind also zwei Zyklen möglich. Der Trainer oder eine andere zu benennende Person dokumentiert mit Hilfe der von der VBG vorgegebenen Standardtabelle (steht in der Rubrik Prämienverfahren als Download unter zur Verfügung) kontinuierlich die Wettkampf- und Trainingsexposition der bezahlten Sportlerinnen und Sportler. Neben dem zeitlichen Umfang und der Anzahl der teilnehmenden Spieler muss auch die Art des Trainings (sportartspezifisches Training, Fitnesstraining, Waldlauf, Regenerationstraining, Taktiktraining) dokumentiert werden. Alle Verletzungen sind anhand der vorgegebenen Items möglichst präzise zu beschreiben. Hierbei sollen alle Verletzungen, also sowohl Trainings- als auch Wettkampfverletzungen, unabhängig davon ob diese von der VBG als Arbeitsunfall anerkannt werden, berücksichtigt werden. Am Ende jeder Halbsaison sollen Auffälligkeiten innerhalb des dokumentierten Unfallaufkommens identifiziert und Möglichkeiten der Prävention abgeleitet werden. Hierbei ist zum Beispiel auf Häufigkeiten der Verletzung hinsichtlich der Verteilung auf einzelne Spieler, Körperregionen wie auch Unfallhergänge (Non-Kontakt vs. Kontaktverletzung) zu achten. Zeichnen sich wiederkehrende Verletzungen innerhalb der Mannschaft oder sogar bei einzelnen Spielern ab, können gezielte Maßnahmen formuliert und umgesetzt werden. Aus den Daten werden präventive Maßnahmen entwickelt. Seite 29

30 Einschätzung des Aufwandes zur Realisierung: Was soll mit der Maßnahme erreicht werden? Höhe der Prämie: Hierbei kann es sich individuell oder allgemein um Aufwärm- und Cool-Down-Routinen, spezielle Maßnahmen des Techniktrainings, Regenerationsmaßnahmen oder weitere Aktionen handeln. Das Sportunternehmen schickt die Dokumentation und die Auswertung für jede Mannschaft für jede Halbsaison inklusive einer Beschreibung der daraus abgeleiteten Maßnahmen an folgende Anschrift: VBG Präventionsfeld Sport z.h. Herrn Christian Klein Kölner Straße Bergisch Gladbach und erhält von dort eine entsprechende Bescheinigung. Der Aufwand ist abhängig von der Trainings- und Wettkampfdichte, der Anzahl der Unfälle sowie der Ableitung der Maßnahmen. Erfahrungsgemäß lässt sich der Aufwand der Datenerhebung (abhängig von der Anzahl der Verletzungen und der Kadergröße) auf ca. 75 h je Mannschaft für jede Saison schätzen. In der Pflichtdokumentation von Verletzungen (Verbandbuch und Unfallanzeige) werden viele Aspekte, die für eine Unfallursachenanalyse notwendig sind, nicht erfasst. Ein systematisches Monitoring hilft dabei, Häufungen von Verletzungsmustern, Rezidivverletzungen o.ä. zu erkennen und Maßnahmen abzuleiten. Mit der Auswertung und der Ableitung von Maßnahmen ist es möglich, die Anzahl und/oder Schwere von Verletzungen zu reduzieren. 300,- Euro / Dokumentation und Auswertung je Mannschaft je Halbsaison Seite 30

31 Prämienkatalog Sportunternehmen - Fußballsportlerinnen und - sportler - sonstige bezahlte Sportlerinnen und Sportler Kurztitel der Maßnahme: SP-02 Präventivdiagnostik Hintergrundinformation zum Thema: Was genau soll vom Unternehmen geleistet werden? Einschätzung des Aufwandes zur Realisierung: Was soll mit der Maßnahme erreicht werden? Höhe der Prämie: Knieverletzungen gehören in den Spielsportarten Fußball, Handball, Eishockey und Basketball, aber auch bei anderen Sportarten zu den häufigsten und schwerwiegendsten Verletzungen. Muskel und Gelenkverletzungen sind häufig das Resultat von Dysbalancen und Kompensationsmechanismen. Mit Hilfe einer adäquaten Eingangsdiagnostik können diverse Defizite frühzeitig erkannt und Verletzungen somit vermieden werden. Alle bezahlten Sportler eines Kaders des Sportunternehmens absolvieren das standardisierte Pre-Injury-Screening (z.b. in einer Praxis für Sportphysiotherapie, in leistungsdiagnostischen Zentren, in Zentren der Sportmedizin, etc.). Auf Grundlage der Testergebnisse werden Maßnahmen zur Trainings- und Regenerationssteuerung generiert, welche die erkannten Defizite der Sportler mindern oder beseitigen. Informationen zu den Übungen für das Pre-Injury-Screening stehen in der Rubrik Prämienverfahren als Download unter zur Verfügung. Der Test prüft insgesamt 15 Einzelfähigkeiten. Bei einer Durchführung des Tests mit einem kompletten Kader dauert der Test ca. 2,5 h - ein einzelner Sportler ist in ca. 1 h fertig. Der Test wird mindestens zu Beginn der Saison durchgeführt. Sinnvoll ist eine Wiederholung zur Hälfte der Saison, so dass insgesamt pro Jahr zwei Testungen erfolgen. Das Unternehmen, welches die VBG bei der Konzipierung des Tests beratend unterstützt hat, beziffert die Kosten für eine Testung inklusive Team- und Athletenauswertung mit Empfehlungen für das Team Warm Up und individuelle Empfehlungen für den Athleten auf ca ,- Euro. Der Trainer und die Sportler erkennen Defizite in den Fähigkeiten und der Konstitution des Sportlers, die mit auslösend für Verletzungen sein können. Daraus abgeleitete Empfehlungen für das Team Warm Up und individuelle Empfehlungen für den Athleten führen zur Verbesserung der Fähigkeiten und der Konstitution des Sportlers, so dass die Wahrscheinlichkeit bestimmter Verletzungen reduziert wird. 40% der Investitionskosten Seite 31

32 Prämienkatalog Sportunternehmen - Fußballsportlerinnen und - sportler - sonstige bezahlte Sportlerinnen und Sportler Kurztitel der Maßnahme: Hintergrundinformation zum Thema: Was genau soll vom Unternehmen geleistet werden? Einschätzung des Aufwandes zur Realisierung: Was soll mit der Maßnahme erreicht werden? Höhe der Prämie: SP-03 Trainerfortbildung Prävention Sportunfälle sind Zufall, Schicksal, Pech oder gehören zum Sport dazu. Solche Meinungen sind auch bei den im Sport involvierten Personen (Sportler, Trainer und anderen) vielfach zu hören, obwohl vielfältige Präventionsmöglichkeiten bekannt sind. Eine gezielte Information mit Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten soll einen Meinungswandel erzeugen und die Motivation, die Möglichkeiten zur Prävention zu nutzen, steigern. Der Trainer besucht eine Veranstaltung zur Trainerfortbildung Prävention (mindestens 8 Lehreinheiten), deren Teilnahme nicht seitens der Sportverbände gefordert wird. Inhalte einer möglichen Trainerfortbildung müssen z.b. sein: - Epidemiologie und Ätiologie typischer Verletzungen, - Möglichkeiten zur Prävention in den Bereichen Training und Intervention, - Diagnostik und Betreuung, - Ausrüstung und Einrichtung, - Ausbildung und Organisation. Zudem werden theoretische Themen durch praktische Module vertieft und geübt. Trainerfortbildungen dauern ca. 8 bis 20 Lehreinheiten. Sie kosten je nach durchführender Institution und Dauer zwischen ca. 200,- Euro und 500,- Euro. (Hinweis: Bei notwendigen Übernachtungen sind diese sowie die Verpflegungskosten in den Lehrgangsgebühren enthalten.) Die Trainer bilden sich gezielt zu Möglichkeiten zur Prävention von Sportverletzungen fort. 40% der Investitionskosten Seite 32

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