Prämien Anreize für die Prävention. Ein Präventionsprojekt der VBG

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1 Prämien Anreize für die Prävention Ein Präventionsprojekt der VBG Dr. Andreas Weber, Direktor Prävention VBG Branchentreff Zeitarbeit am 12. März 2015

2 Ausgangslage Das Pilotprojekt Prämienverfahren Zeitarbeit endete zum 31. Dezember 2014 Es zeigte unter anderem, dass die Verknüpfung einer Präventionsmaßnahme mit der aktuellen Unfallbelastung nicht sinnvoll ist, da im Pilotprojekt kein Wirkungszusammenhang festgestellt wurde der Bearbeitungsaufwand hoch war und IT-Unterstützung erfordert hätte 2

3 Ausgangslage Die Vertreterversammlung der VBG hat beschlossen, ihr ein Prämienverfahren zur Beschlussfassung im Juli 2015 vorzulegen mit dem Ziel einer erstmaligen Anwendung in 2015, in Zusammenarbeit mit den Ausschüssen Prävention und unter Berücksichtigung des VBG- Arbeitsschutzpreises 3

4 Ziel Das zukünftige Prämienverfahren soll die Kosten der VBG in Präventionsschwerpunkten reduzieren, Unternehmen dazu anreizen, in Präventionsmaßnahmen über die UVV hinaus zu investieren und sie dafür nach der Investition belohnen 4

5 Rechtsgrundlagen 14 (1) SGB VII (Kapitel Prävention ) Die Unfallversicherungsträger haben mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Sie sollen dabei auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen. 5

6 Rechtsgrundlagen 162 (2) SGB VII (Kapitel Aufbringung der Mittel ) Die Unfallversicherungsträger können unter Berücksichtigung der Wirksamkeit der von den Unternehmern getroffenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und für die Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren Prämien gewähren. 6

7 Schlüsselentscheidung Welche Unternehmen sind prämierbar? Besondere Präventionsschwerpunkte 7

8 Schlüsselentscheidung Welche Unternehmen sind prämierbar? Besondere Präventionsschwerpunkte, d.h. Gefahrtarifstellen des jeweils gültigen Gefahrtarifs, die in Bezug auf AU-Quoten auf 1000 abhängig Beschäftigte und durchschnittliche Unfallast je Unternehmen jeweils 50 % über dem jeweiligen VBG- Durchschnitt liegen Vorteil von GTST: - Vermeidung von Zufallsschwankungen - genehmigte Gefahrengemeinschaften 8

9 Schlüsselentscheidung Welche Unternehmen sind prämierbar? Besondere Präventionsschwerpunkte, das sind im Rahmen des derzeit gültigen Gefahrtarifs ca Unternehmen 9

10 Schlüsselentscheidung Welche Unternehmen sind prämierbar? Besondere Präventionsschwerpunkte, darunter unter anderem Branche Zeitarbeit 10

11 Der Begriff Prämienverfahren Prämie (im Sinne des SGB VII) = Belohnung für getroffene wirksame Präventionsmaßnahme 11

12 Der Begriff Prämienverfahren Prämie (im Sinne des SGB VII) = = Belohnung für getroffene wirksame Präventionsmaßnahme Schadenfreiheitsrabatt d.h. Beitragsrückerstattung für langfristige Schadenfreiheit wie z.b. bei Kfz-Haftpflicht; dies entspricht dem Nachlassverfahren in der UV 12

13 Der Begriff Prämienverfahren Prämie (im Sinne des SGB VII) = Belohnung für getroffene wirksame Präventionsmaßnahme 13

14 Der Begriff Prämienverfahren Prämie (im Sinne des SGB VII) = = Belohnung für getroffene wirksame Präventionsmaßnahme Überschussbeteiligung d.h. Beteiligung der Versicherungsnehmer an Überschüssen aus dem Versicherungsgeschäft (z.b. bei gesetzlicher KV); dies ist in der UV aufgrund nachträglicher Bedarfsdeckung nicht vorhanden 14

15 Projektphasen 1. Ist-Analyse vorhandener Prämienverfahren 15

16 Projektphasen Ist-Analyse vorhandener Prämienverfahren Konzepterarbeitung 16

17 Projektphasen Ist-Analyse vorhandener Prämienverfahren Konzepterarbeitung Erarbeitung von Prämienkriterien Festlegung der Prämienhöhen Erstellung beleglesefähiger Antragsformulare Entwicklung des IT-gestützten Verfahrens u.a. für Prämienbescheide Entwicklung der Prüf- und Evaluationsverfahren 17

18 Projektphase 3 Prämienauslösende Kriterien Erfahrungen des Pilotprojektes Prämienverfahren Zeitarbeit zeigen: Keine freie Darlegung von prämierbaren Maßnahmen durch Unternehmen Idee: Zu belohnende branchenspezifische Präventionsmaßnahmen vorab definieren 18

19 Projektphase 3 Nachweisverfahren Grundsatz: Prämienverfahren als IT-gestütztes Verfahren Idee: Beleglesefähige Prämienanträge, welche in bestehende Datenbanken und Arbeitsverfahren der VBG integriert werden (z.b. Scansoftware verwenden, elektronischen Workflow in BG-Standard nutzen) 19

20 Projektphase 3 Teilnahmeberechtigung am Prämienverfahren Teilnahmeberechtigung besteht nur dann, wenn zum Antragszeitpunkt keine offene Forderung der VBG an das Unternehmen besteht und mindestens eine 12- monatige Mitgliedschaft bei der VBG vorliegt 20

21 Projektphase 3 Anzahl der Prämienauszahlungen / Jahr Unternehmen können für ein Kalenderjahr maximal 1 Prämie erhalten, die sich aus einer oder mehreren realisierten Präventionsmaßnahmen ergeben können 21

22 Projektphase 3 Überprüfung durch Aufsichtsperson vor Ort Die Wahrscheinlichkeit, zufallsbasiert für eine Überprüfung vor Ort ausgewählt zu werden, steigt mit der Prämienhöhe Bei Festsetzung der Höchstgrenze erfolgt in jedem Fall eine Überprüfung vor Ort 22

23 Ablaufplanung 23

24 Projektstand Ist-Analyse vorhandener Prämienverfahren Konzepterarbeitung Erarbeitung von Prämienkriterien Festlegung der Prämienhöhen Erstellung beleglesefähiger Antragsformulare Entwicklung des IT-gestützten Verfahrens für Prämienbescheide Entwicklung der Prüf- und Evaluationsverfahren Veröffentlichung des Prämienverfahrens nach VV Beschluss 24

25 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Andreas Weber VBG, Direktor Prävention 25

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