TÜV RHEINLAND ENERGIE UND UMWELT GMBH. Immissionsschutz / Lärmschutz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "TÜV RHEINLAND ENERGIE UND UMWELT GMBH. Immissionsschutz / Lärmschutz"

Transkript

1 TÜV RHEINLAND ENERGIE UND UMWELT GMBH Immissionsschutz / Lärmschutz Akkreditiertes Prüfinstitut Schalltechnische Untersuchung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Buschhoven BU13 Wilhelm-Tent- Straße - Planungsstand vom TÜV-Bericht Nr.: 936/ /04 Köln, 14. August teu-service@de.tuv.com Die auszugsweise Vervielfältigung des Berichtes bedarf der schriftlichen Genehmigung. TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH D Köln, Am Grauen Stein 1 Tel.-Nr.: , Fax-Nr.:

2 Lärmschutz Schalltechnische Untersuchung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Buschhoven BU13 Wilhelm-Tent-Straße - Planungsstand vom GENEHMIGUNGSBEDÜRFTIGE ANLAGE NACH BImSchG: Nein AUFTRAGGEBER: G+S Wohnbau GmbH Felix-Wankl-Straße Euskirchen TÜV-ANGEBOTS-NR.: 936/ /2015 TÜV-AUFTRAGS-NR.: 936/ /04 TÜV-KUNDEN-NR.: AUFTRAG VOM: BEARBEITER: Dipl.-Ing. Benjamin Stage Tel.: Benjamin.Stage@de.tuv.com ANSCHRIFT: TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH Abteilung Immissionsschutz / Lärmschutz Am Grauen Stein D Köln SEITENZAHL: 67 BERICHT VOM: 14. August 2015

3 Lärmschutz Seite 3 von 67 Inhaltsverzeichnis Blatt 1 Aufgabenstellung Vorgehensweise Örtliche Verhältnisse Planungs- und immissionsschutzrechtliche Grundlagen Schallschutz in der Bauleitplanung allgemeine Anforderungen Sportanlagen Beurteilung nach 18. BImSchV Schießanlagen Beurteilung nach TA Lärm in Verbindung mit VDI Verkehrslärmimmissionen Geräuschemissionen und -immissionen Tennisanlage Nutzungsszenario der Tennisanlage Geräuschemissionen Tennisanlage Berechnung der Geräuschimmissionen Beurteilung der Geräuschsituation Lärmminderungsmaßnahmen Tennisanlage Geräuschemissionen und -immissionen Schießanlage Genehmigungssituation der Schießanlage Beurteilung der vom Schießbetrieb ausgehenden Geräuschimmissionen Beurteilung der Geräuschimmissionen von Veranstaltungen inkl. Parkplatzverkehr Verkehrslärm Beschreibung der Geräuschemissionen Verkehrslärmimmissionen im Plangebiet Qualität der Ergebnisse Qualität der Ergebnisse - Tennisanlage Qualität der Ergebnisse Veranstaltungen auf der Schießanlage Zusammenfassung der Ergebnisse Anhang 1 : Verwendete Vorschriften, Richtlinien und Unterlagen Anhang 2 : Schallquellenpläne Anhang 3 : Beschreibung der Geräuschemissionen Anhang 4 : Berechnung der Geräuschimmissionen... 61

4 Lärmschutz Seite 4 von 67 1 Aufgabenstellung Die Gemeinde Swistal plant die 5. Änderung des Bebauungsplanes BU 13 Wilhelm-Tent- Straße im Ortsteil Buschhoven. Im Plangebiet sollen allgemeine Wohngebiete (WA) für eine 2-geschossige Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern () und für eine 2-geschossige Bebauung mit Mehrfamilienhäusern (WA-2) festgesetzt werden. Darüber soll im WA-3 und WA-4 auch die Möglichkeit zur Errichtung eines Pflegeheims durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes gegeben sein. Im Rahmen des vorliegenden Gutachtens werden die Geräuschimmissionen ermittelt, die auf den Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes BU 13 Wilhelm-Tent-Straße einwirken. Im Einzelnen beinhaltet die Untersuchung Aussagen zu folgenden potentiellen Konfliktbereichen: Sportlärm durch die westlich an das Plangebiet angrenzende Tennisanlage. Bei der Tennisanlage handelt es sich um Anlage im Sinne der 18. BImSchV Sportanlagenlärmschutzverordnung [3]. Schieß- und Veranstaltungslärm durch die östlich an das Plangebiet angrenzende Schießanlage. Die Schießanlage fällt gemäß einer rechtlichen Prüfung durch den Rechtsanwalt Dr. Thomas Christer von der Anwaltskanzlei Görg [28] unter den Geltungsbereich der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) [2]. Straßenverkehrslärm, der durch das neue Plangebiet innerhalb und außerhalb des Plangebietes entsteht. Die Bewertung des Straßenverkehrslärms erfolgt auf der Grundlage der Verkehrsuntersuchung vom Büro für Stadt und Verkehrsplanung [31]. Im TÜV Rheinland Gutachten Nr. 936/ /03 vom [26] wurde bereits die Planungsvariante des o.g. Bebauungsplanes Vorentwurf vom untersucht. Diese soll aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt werden. Im vorliegenden Gutachten wird die aktuelle Planungsvariante Vorentwurf vom untersucht. Darüber hinaus werden die Punkte aus der Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises [27] zum TÜV Gutachten [26] entsprechend berücksichtigt.

5 Lärmschutz Seite 5 von 67 2 Vorgehensweise Für die schalltechnische Untersuchung wird ein digitales Berechnungsmodell mit für das Untersuchungsgebiet unter Berücksichtigung der Topographie des Geländes, der Gebäude und der relevanten Schallquellen erstellt. Dabei werden die vom Auftraggeber vorgegebenen Baugrenzen für die geplante Bebauung im Plangebiet berücksichtigt. Die Ermittlung und Beurteilung der auf das Plangebiet einwirkenden Geräuschimmissionen erfolgt für die Tennisanlage nach der 18. BImSchV [3] und für die Schießanlage nach TA Lärm [2]. Im Einzelnen werden folgende Arbeitsschritte durchgeführt: Tennisanlage - Festlegung eines Betriebsszenarios (Platzbelegung, Pkw-Bewegungen Parkplatz, etc.), das der schalltechnischen Berechnung zugrunde gelegt wird. - Berechnung der Geräuschemissionen auf der Grundlage der VDI 3770 Emissionskennwerte von Sport- und Freizeitanlagen [13] und auf der Basis der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (6. Auflage, Augsburg 2007) [17]. - Einarbeitung der Geräuschemissionen (als Punkt-, Linien- oder Flächenschallquelle) in das digitale Berechnungsmodell. - Berechnung der Geräuschimmissionen an den maßgeblichen Immissionsorten mittels Schallausbreitungsberechnung nach VDI 2714 Schallausbreitung im Freien [14]/ VDI 2720 Schallschutz durch Abschirmung im Freien [15]. - Beurteilung der Geräuschsituation nach 18. BImSchV [3]. Schießanlage Die vom Schießlärm auf der Schießanlage ausgehenden Geräuschimmissionen wurden vom Ingenieurbüro Kramer-Schalltechnik nach VDI 3745 Blatt 1 gemessen und nach TA Lärm beurteilt. Die Messergebnisse werden in der vorliegenden Untersuchung übernommen. Getrennt vom Schießlärm werden die bei Veranstaltungen auf der Schießanlage ausgehenden Geräuschimmissionen ermittelt. Dazu werden folgende Arbeitsschritte durchgeführt: - Erstellung eine Betriebsszenarios auf der Grundlage der Genehmigungen der Schießanlage, dass der schalltechnischen Berechnung zugrunde gelegt wird. - Berechnung der Geräuschemissionen auf der Grundlage der VDI 3770 Emissionskennwerte von Sport- und Freizeitanlagen [13]. Die Ermittlung der Geräuschemissionen durch den anlagenbezogenen Pkw-Parkverkehr erfolgt auf der Grundlage der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umwelt [17].

6 Lärmschutz Seite 6 von 67 - Durchführung von Schallausbreitungsberechnungen nach DIN ISO [8] zur Ermittlung der Geräuschimmissionen in der Umgebung Ggf. auftretende Abschirmungen und Reflektionen auf dem Ausbreitungsweg werden bei den Berechnungen berücksichtigt. - Beurteilung der Geräuschsituation nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm [2]. 3 Örtliche Verhältnisse Das Plangebiet des Bebauungsplanes BU 13 Wilhelm-Tent-Straße der Gemeinde Swistal liegt im Ortsteil Buschhoven westlich der Wilhelm-Tent-Straße. Die Wohnbebauung soll auf und neben dem bestehenden Sportplatz entstehen. Im Plangebiet sollen allgemeine Wohngebiete (WA) für eine 2-geschossige Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern () und für eine 2-geschossige Bebauung mit Mehrfamilienhäusern (WA-2) festgesetzt werden. Darüber soll im WA-3 und WA-4 auch die Möglichkeit zur Errichtung eines Pflegeheims durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes gegeben sein. Unmittelbar westlich des Plangebietes grenzt eine Tennisanlage an. Östlich der geplanten Wohnbebauung grenzt innerhalb des Plangebietes eine Schießanlage an. Abbildung 3.1, Seite 7, zeigt das Plangebiet mit den Baugrenzen der geplanten Bebauung, die in Absprache mit dem Auftraggeber für die vorliegende schalltechnische Untersuchung zugrunde gelegt wird. Die Gemeinde Swistal plant die 5. Änderung des Bebauungsplanes BU 13 Wilhelm-Tent- Straße im Ortsteil Buschhoven.

7 TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH Lärmschutz Abbildung 3.1: Seite 7 von 67 Übersichtsplan mit dem Plangebiet und der geplanten Wohnbebauung WA-2 WA-3 WA-4

8 Lärmschutz Seite 8 von 67 4 Planungs- und immissionsschutzrechtliche Grundlagen 4.1 Schallschutz in der Bauleitplanung allgemeine Anforderungen Im Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1 Schallschutz im Städtebau [7] sind Orientierungswerte für die städtebauliche Planung genannt. Sie stellen keine Grenzwerte dar, d.h. sie unterliegen im Einzelfall der Abwägung und haben vorrangig Bedeutung für die Planung von Neubaugebieten mit schutzbedürftigen Nutzungen. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und Gemengelagen lassen sich die Orientierungswerte nach DIN oft nicht einhalten. In Gebieten, in denen die Orientierungswerte überschritten sind, sollte ein Ausgleich durch geeignete Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Bei der Überplanung vorbelasteter Bereiche bzw. bestehender Gemengelagen erfordert das Gebot der planerischen Konfliktbewältigung, im Rahmen der Abwägung nach 1, Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) vorhandene Konflikte zu lösen und diese nicht zu verfestigen. Bei Neuplanungen soll das Entstehen von Konfliktbereichen von vornherein vermieden werden. In beiden Fällen sind nicht nur die Kriterien der DIN zu beachten, sondern auch teilweise weiter gehende immissionsschutzrechtliche Anforderungen an bestimmte Kategorien von Geräuschquellen (hier: Sportlärm für die Tennisanlage (siehe Kapitel 4.2) sowie Industrieund Gewerbelärm für die Schießanlage (siehe Kapitel 4.3)). 4.2 Sportanlagen Beurteilung nach 18. BImSchV Gemäß Nr. 7.5 DIN werden im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen die Geräuschimmissionen im Einwirkungsbereich von Sportanlagen nach der 18. BImSchV Sportanlagenlärmschutzverordnung [3] ermittelt. Nach [3] sind bei der Ermittlung des Beurteilungspegels alle auf einen Immissionsort einwirkenden Sportanlagen zu berücksichtigen. Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen nach der 18. BImSchV Sportanlagenlärmschutzverordnung [3] sind die Beurteilungspegel der Betriebsgeräusche zu bilden und mit den Immissionsrichtwerten zu vergleichen. Die an den Immissionsorten in der Nachbarschaft einzuhaltenden Immissionsrichtwerte ergeben sich entsprechend den Gebietsausweisungen im Bebauungsplan oder bei nicht vorhandenem B-Plan entsprechend der Schutzbedürftigkeit.

9 Lärmschutz Seite 9 von 67 Tabelle 4.1: Immissionsrichtwerte IRW nach 2 der 18. BImSchV Gebietskategorie Betrieb Beurteilungspegel Tag Nacht (A) kurzzeitige Geräuschspitzen Tag Außerhalb der Ruhezeiten Innerhalb der Ruhezeiten Außerhalb der Ruhezeiten Innerhalb der Ruhezeiten Nacht Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Reine Wohngebiete In Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten Regel selten a) Regel selten a) Regel selten a) Regel selten a) a) An höchstens 18 Kalendertagen eines Jahres (vgl. 5, Abs. 5 der 18. BImSchV sowie Nr. 1.5 des Anhangs Ermittlungs- und Beurteilungsverfahren der 18. BImSchV); Im Plangebiet sollen allgemeine Wohngebiete (WA) festgesetzt werden. Für das WA-3 ist ein Pflegeheim geplant. Tabelle 4.2 zeigt die Beurteilungszeiträume nach 18 BImSchV. Tabelle 4.2: Beurteilungszeiträume nach 18. BImSchV Tag Zeitraum Außerhalb der Ruhezeiten Innerhalb der Ruhezeiten Nacht a) Werktage 8.00 bis Uhr 6.00 bis 8.00 Uhr bis Uhr 0.00 bis 6.00 Uhr bis Uhr Sonn- und Feiertage 9.00 bis Uhr bis Uhr 7.00 bis 9.00 Uhr bis Uhr b) 0.00 bis 7.00 Uhr bis Uhr bis Uhr a) b) Ungünstigste volle Stunde im genannten Zeitraum ( lauteste Nachtstunde ); siehe auch Nr des Anhangs Ermittlungs- und Beurteilungsverfahren der 18. BImSchV. Die Ruhezeit von bis Uhr an Sonn- und Feiertagen ist nur zu berücksichtigten, wenn die Nutzungsdauer der Sportanlage oder der Sportanlagen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9.00 bis Uhr 4 Stunden oder mehr beträgt. Umfasst die gesamte Nutzungszeit der Sportanlage oder der Sportanlagen zusammenhängend weniger als 4 Stunden und fallen mehr als 30 Minuten der Nutzungszeit in die Zeit von bis Uhr, gilt als Beurteilungszeit ein Zeitabschnitt von 4 Stunden, der die volle Nutzungszeit beinhaltet.

10 Lärmschutz Seite 10 von 67 Bei der Bildung der Beurteilungspegel sind folgende Zuschläge zu berücksichtigen: Zuschlag K I,i für Impulshaltigkeit und / oder auffällige Pegeländerungen (Ziffer des Anhangs Ermittlungs- und Beurteilungsverfahren der 18. BImSchV): Zuschlag K T,i für Ton- und Informationshaltigkeit (Ziffer des Anhangs Ermittlungs- und Beurteilungsverfahren der 18. BImSchV). Geräusche aus dem Fahrzeugverkehr auf dem Anlagengelände sind der Anlage unmittelbar zuzurechnen. Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen außerhalb der Sportanlage durch das der Anlage zugeordnete Verkehrsaufkommen sind gesondert von den übrigen Anlagengeräuschen zu betrachten. Im Rahmen der Bauleitplanung werden für die Bewertung von Verkehrslärmimmissionen üblicherweise die Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1 [7] herangezogen. Beim Neubau bzw. bei erheblichen baulichen Eingriffen in bestehende Straßen- und Schienenwege gelten die Anforderungen der Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV [4] Privilegierung für bestehende Sportanlagen Altanlagenbonus Gemäß 5 Abs. 4 der 18.BImSchV soll die zuständige Behörde bei Sportanlagen mit Lärmkonflikten, die vor Inkrafttreten der Verordnung (= ) baurechtlich genehmigt oder - soweit eine Baugenehmigung nicht erforderlich war - errichtet waren, von der Festsetzung von Betriebszeiten zur Pegelminderung absehen, wenn die Immissionsrichtwerte um weniger als 5 überschritten werden. 4.3 Schießanlagen Beurteilung nach TA Lärm in Verbindung mit VDI Gemäß Nr. 7.5 DIN werden im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen die Geräuschimmissionen im Einwirkungsbereich von Schießanlagen bis Kaliber 20mm nach der TA Lärm [2] in Verbindung mit der VDI [16] ermittelt. Damit wird die wegen seiner auffälligen Impulshaltigkeit besondere Störwirkung des Schießlärms berücksichtigt. Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen nach TA Lärm sind die Beurteilungspegel der Betriebsgeräusche für den maßgeblichen Immissionsort, 0,5 m außerhalb des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes 1 zu bilden und mit den Immissionsrichtwerten (IRW) zu vergleichen. Die an den Immissionsorten einzuhaltenden Immissionsrichtwerte ergeben sich nach TA Lärm entsprechend den Gebietsaus- 1 Schutzbedürftig im Sinne der DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Ausgabe 1989, u.a. Wohn- und Büroräume, etc.

11 Lärmschutz Seite 11 von 67 weisungen im Bebauungsplan oder bei nicht vorhandenem B-Plan entsprechend der Schutzbedürftigkeit ( 34 bzw. 35 BauGB). Um den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sicherzustellen, dürfen laut Nummer der TA Lärm die Immissionsrichtwerte durch die Gesamtbelastung am maßgeblichen Immissionsort nicht überschritten werden. Unter der Gesamtbelastung ist die Belastung (Beurteilungspegel L r ) an einem Immissionsort zu verstehen, die von allen Anlagen hervorgerufen wird, für die die TA Lärm (siehe Nr. 1 TA Lärm) gilt. Wirken neben der zu beurteilenden Anlage (Zusatzbelastung) auf den maßgeblichen Immissionsort noch weitere Anlagengeräusche (Vorbelastung) ein, muss sichergestellt werden, dass die Immissionsrichtwerte durch alle Anlagen gemeinsam eingehalten werden. Zusätzlich ist das Spitzenpegelkriterium auf Erfüllung zu überprüfen. Die Geräusche werden nach DIN und TA Lärm getrennt für die Zeiträume tags ( Uhr) und nachts ( Uhr) beurteilt. Tags ist ein Bezugszeitraum von 16 h maßgebend, nachts ist nach TA Lärm die lauteste Stunde zu betrachten. Die Immissionsrichtwerte für ausgewählte Nutzungsarten fasst Tabelle 4.3 zusammen. Tabelle 4.3: Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1, TA Lärm Gebietskategorie Beurteilungspegel Immissionsrichtwerte Regelbetrieb seltene Ereignisse a) kurzzeitige Geräuschspitzen Beurteilungspegel kurzzeitige Geräuschspitzen Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht (A) In Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten Reine Wohngebiete Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete Gewerbegebiete a) an nicht mehr als zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und nicht an mehr als an jeweils zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden (TA Lärm, Nummer 7.2)

12 Lärmschutz Seite 12 von Verkehrslärmimmissionen Im Rahmen der Bauleitplanung werden für die Bewertung von Verkehrslärmimmissionen üblicherweise die Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1 [7] herangezogen. Beim Neubau bzw. bei erheblichen baulichen Eingriffen in bestehende Straßen- und Schienenwege gelten die Anforderungen der Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV [4]. Tabelle 4.4 auf der folgenden Seite stellt Orientierungswerte und Immissionsgrenzwerte in einer Übersicht zusammen. Die Orientierungswerte sollen bereits auf den Rand der Bauflächen oder der überbaubaren Grundstücksflächen in den jeweiligen Baugebieten oder der Flächen sonstiger Nutzung bezogen werden. Zu den Orientierungswerten führt Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1 unter Nr. 1.2 u.a. aus: Die Orientierungswerte sind als eine sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den Schallschutz im Städtebau aufzufassen. Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen z.b. dem Gesichtspunkt der Erhaltung überkommener Stadtstrukturen zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange insbesondere in bebauten Gebieten zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen 2, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z.b. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. 2 Erfahrungsgemäß sind in großstädtischen Ballungsräumen die Orientierungswerte häufig flächendeckend mit Ausnahme beispielsweise von ruhigen Innenhofbereichen bei geschlossener Blockbebauung überschritten, ohne dass diese Konflikte durch aktiven Schallschutz (Wälle / Wände) lösbar wären. Im Regelfall werden deshalb entsprechende Ersatzmaßnahmen vorgesehen (Grundrissgestaltung, passiver Schallschutz).

13 Lärmschutz Seite 13 von 67 Tabelle 4.4: Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1 und Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV Immissionsgrenzwerte (IGW) (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) IGW Bauliche Nutzung Reine und allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete Tag (6 22 Uhr) (A) Nacht (22 6 Uhr) Gewerbegebiete Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Altenheime Friedhöfe, Kleingartenanlagen, Parkanlagen kein Schutzanspruch gemäß 16. BImSchV Orientierungswerte (OW) (DIN 18005, Teil 1, Beiblatt 1) OW Bauliche Nutzung Reine Wohngebiete, Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, Campingplatzgebiete Besondere Wohngebiete Dorfgebiete, Mischgebiete Kerngebiete, Gewerbegebiete Sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Schutzart Friedhöfe, Kleingartenanlagen, Parkanlagen Tag (6 22 Uhr) (A) Nacht a) (22 6 Uhr) a) Angegeben sind die Orientierungswerte für Verkehrslärm. Für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben (hier das geplante Parkhaus) gelten außer bei den Sondernutzungen (letzte zwei Zeilen in der Tabelle) um 5 niedrigere Werte. Anmerkung: Bei Beurteilungspegeln über 45 ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich. In Gebieten, in denen eventuell beschränkt auf einzelne Häuserfronten, die den Hauptlärmquellen zugewandt sind die Orientierungswerte überschritten werden, kann sich die Situation mit verschiedenen Vorkehrungen verbessern lassen. Neben aktivem Lärmschutz durch Abschirmung (hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der Bebauungsstruktur mit mehrgeschossigen Gebäuden praktisch nicht realisierbar) kommen Maßnahmen der Grundrissgestaltung (Anordnen von zum ständigen Aufenthalt von Personen dienenden

14 Lärmschutz Seite 14 von 67 Räumen sowie der Außenwohnbereiche vorzugsweise an den lärmabgewandten Gebäudeseiten) und in Ergänzung dazu passiver Schallschutz (Schallschutzfenster, ggf. schallgedämmte Lüftungen) nach den Kriterien der DIN 4109 [11] in Betracht.

15 Lärmschutz Seite 15 von 67 5 Geräuschemissionen und -immissionen Tennisanlage 5.1 Nutzungsszenario der Tennisanlage Die Tennisanlage des Tennis-Club Kottenforst besteht aus 7 Aschenplätzen, die von den Mitgliedern zwischen Uhr die Plätze bespielt werden können. Werktags finden ergänzend hierzu Trainingsstunden statt. Vormittags findet üblicherweise zwischen Uhr auf einem von 7 Plätzen ein Training statt, zwischen Uhr findet auf maximal 4 Plätzen ein Training statt. Die maximale Belegung eines Platzes bei Trainingsstunden liegt bei 5 Personen inkl. Trainer. Die höchste Auslastung der Tennisplätze herrscht jedoch an Meisterschafts-Spieltagen, die im Herrentennis als Medenspiele bezeichnet werden. Dabei werden zwischen zwei gegnerischen 6er-Mannschaften 6 Einzel- und 3 Doppelspiele bzw. zwischen zwei 4er- Mannschaften 4 Einzel- und 2 Doppelspiele ausgetragen. Die Medenspiele finden im Sommer freitags, samstags oder sonntags statt. Während der Medenspiele werden gemäß [20] und [21] in der Regel 2 Runden gespielt (1. Runde von bis Uhr und 2. Runde von bis Uhr). Die durch die Medenspiele nicht belegten Plätze werden durch Vereinsmitglieder genutzt. Gemäß [20] und [21] halten sich bei den Medenspielen pro Runde ca. 100 Personen (Spiele, Betreuer und Zuschauer) auf der Anlage auf, die mit maximal 25 Pkw an- und abreisen. Ferner wird angesetzt, dass parallel zu den beiden Runden der Medenspiele jeweils maximal 5 Pkw von Vereinsmitgliedern an- und abreisen. Bei der schalltechnischen Berechnung wird davon ausgegangen, dass es sich bei 80 der 100 Personen um Zuschauer handelt, von denen zwischen Uhr 50 Personen im Bereich des Mittelweges und 30 Personen auf der Terrasse des Vereinsheimes aufhalten. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass die Terrasse des Vereinsheimes zwischen Uhr durchgehend mit 20 Personen besetzt ist. Auf der Grundlage der vom Auftraggeber zu Verfügung gestellten Unterlagen [20] [21] wird der schalltechnischen Berechnung das in der folgenden Tabelle dargestellte Betriebsszenario zugrunde gelegt. Die für die Beurteilung der Geräuschsituation nach 18. BImSchV [3] maßgeblichen Beurteilungszeiträume sind sonntags innerhalb der Ruhezeiten zwischen Uhr und lauteste Nachstunde zwischen Uhr.

16 Lärmschutz Seite 16 von 67 Tabelle 5.1: Nutzungsszenario der Tennisanlage sonntags Zeitraum Platzbelegung Tennisclub Kottenforst Anzahl Zuschauer /Gäste Anzahl Autos Mittel telweg Terrasse Zufahrten Abfahrten belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt belegt

17 TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH Lärmschutz Abbildung 5.1: Seite 17 von 67 Nutzungsszenario Tennisanlage WA-2 WA-3

18 Lärmschutz Seite 18 von Geräuschemissionen Tennisanlage Geräuschemissionen Tennisplätze Die Berechnung der Geräuschemissionen erfolgt nach der VDI 3770 [13]. Danach werden die von Tennisanlagen verursachten Geräuschemissionen im Wesentlichen durch die Ballschlagimpulse bestimmt. In [13] sind das überschlägige Verfahren und das genaue Verfahren zur Ermittlung der Geräuschemissionen beschrieben. In der vorliegenden Untersuchung werden mit dem überschlägigen Verfahren die von der Tennisanlage ausgehenden Geräuschimmissionen im Plangebiet ermittelt. Zur Überprüfung des Spitzenpegelkriteriums wird für die Tennisplätze ein Spitzenpegel von L WA = 108 (A) (Spitzenpegel durch lautes Schreien nach VDI 3770 [13]) angesetzt. Für überschlägige Prognosen, z. B. zur Berechnung der von Tennisanlagen verursachten Geräuschimmission im Zuge der Erstellung von Schallimmissionsplänen wird empfohlen, jedem Tennisfeld für die Dauer seiner Bespielung einen Schallleistungspegel von L WATeq = 93 (A) bzw. jedem der beiden Aufschlagpunkte eines Tennisfeldes einen Schallleistungspegel von L WATeq = 90 (A) zuzuordnen. Dabei ist eine relative Quellenhöhe von h = 2 m zu berücksichtigen. Dieses Verfahren kann bei ausgedehnten Anlagen schon im Nahbereich zu einer Überschätzung der Immission führen. Ergibt sich mit dieser überschlägigen Prognose eine Einhaltung von Immissionsrichtwerten, so ist keine weitere Prüfung erforderlich Geräuschemissionen Zuschauer Gemäß [13] spielen bei Tennisanlagen die Zuschauer im Vergleich zu den Ballschlagimpulsen auf den Plätzen eine untergeordnete Rolle. Da sich die Zuschauer aber auch noch nach den Spielen auf der Tennisanlage aufhalten, werden die von den Zuschauern ausgehenden Geräuschemissionen bei der schalltechnischen Berechnung berücksichtigt. Zuschauer im Bereich des Mittelwegs Gemäß der VDI 3770 [13] verursacht eine klatschende Person einen Schallleistungspegel von L WAFmax, 1 Person = 90 (A). Bei 50 gleichzeitig klatschenden Personen ergibt sich ein Schallleistungspegel von L WAFmax, 50 Personen = 107 (A). Es wird von einer Netto-Einwirkzeit von 10 min/h während des Spielbetriebs zwischen Uhr ausgegangen. Zuschauer im Bereich der Terrasse Auf der Terrasse wird die Außengastronomie des Vereinsheimes betrieben. Es wird in der schalltechnischen Berechnung davon ausgegangen, dass die maßgebliche Geräuschquellen der Außengastronomie die bei gastronomischen Betrieben üblichen Geräusche durch Unter-

19 Lärmschutz Seite 19 von 67 haltungen, Lachen, Rufen, Besteck- und Tellerklappern etc. darstellen. Die Tische sind weitgehend gleichmäßig über die Außengastronomie-Fläche verteilt. Es handelt sich um einen gehobenen Restaurantbetrieb, daher wird gemäß den Erkenntnissen bei vergleichbaren Betrieben die Geräuschemissionen nach VDI 3770 [9] für normal sprechenden Personen angesetzt. Tabelle 5.2: Geräuschemissionsansätze Terrasse Geräuschquelle Schallleistungspegel L WA Geräuscheinwirkdauer Nach VDI 3770 [13]: L WA = 65 (A) / Person; Anzahl der Personen: 30 Personen zwischen 9-21 Uhr 20 Personen zwischen Uhr Menschliche Stimmen, Sprechen gehoben, inkl. Teller-/Besteckklappern Spitzenpegel durch lautes Kindergeschrei Gleichzeitigkeitsfaktor K = 50%, d. h. jeweils eine Person spricht und eine andere hört zu Zuschlag Li f. Impulshaltigkeit: Li = 9,5 4,5 log (n); mit n = Anzahl der zur Immission wesentlich beitragenden Personen folgt: L i, 15 Personen = 4.2 L i, 10 Personen = 5 L WA = 108 (A) Durchgehend während der Öffnungszeiten Dient zur Prüfung auf Erfüllung des Spitzenpegelkriteriums ohne Zeitbezug

20 Lärmschutz Seite 20 von Geräuschemissionen Parkplatz Zur Ermittlung und Beurteilung der Betriebsgeräuschsituation nach 18. BImSchV [3] sind nur die Fahrbewegungen auf dem Betriebsgelände (Fahrzeuggeräusche) zu berücksichtigen. Bei dem Parkplatz handelt es sich um einen öffentlichen Parkplatz, der nicht nur von den Mitgliedern und Gästen des Tennisvereins genutzt wird. Die Gemeinde stellt dem Tennisclub insgesamt 30 von rund 40 Stellplätzen auf diesem öffentlichen Parkplatz zur Verfügung [29]. Die Berechnung der Geräuschemissionen durch das Parkplatzgeschehen erfolgt auf Basis der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (6. Auflage, Augsburg 2007) [17]. Danach berechnet sich der Schallleistungspegel des Parkplatzes L WA für das so genannte zusammengefasste Verfahren gemäß Formel: L WA = L W0 + K PA + K I + K D + K StrO + 10log (B x N) L WA = Schallleistungspegel in (A) L W0 = Schallleistungspegel für eine Bewegung/ h bei P+R Plätzen 63.0 (A) K PA = Zuschlag für die Parkplatzart, (s. Tab. 34), für P+R Plätzen 0 K I = Zuschlag für die Impulshaltigkeit, (s. Tab. 34), für P+R Plätzen 4 K D = Zuschlag für den Durchfahr- und Parksuchverkehr in den Fahrgassen 3.3 (K D = 2,5 x log (f x B 9) f x B = Anzahl der Stellplätze (es stehen 30 Stellplätze für die Tennisverein zur Verfügung) K StrO = Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen 0 (hier asphaltierte Fahrgassen) (BxN) = Anzahl der Fahrzeugbewegungen je Stunde auf der Parkfläche Damit berechnet sich für einen Parkvorgang folgender Schallleistungspegel L WA pro Stunde: 1 Pkw-Bewegung: L WA = 70.3 (A)/h Als Spitzenpegel wird der Parkplatzfläche für das Kofferraumschließen gemäß [17] ein Wert von L AFmax = 100 (A) zugeordnet. Für die Geräuschemissionen des An- und Abfahrverkehrs werden folgende auf Erfahrung basierende Emissionsdaten zugrunde gelegt: L WA = 52 (A) / Meter v = 10km/h Höhe = 0.5 m Die Anzahl der Fahrbewegungen ergeben sich aus den Angaben im Kapitel 5.1.

21 Lärmschutz Seite 21 von Berechnung der Geräuschimmissionen Die Ermittlung der an den Immissionsorten verursachten Geräuschimmissionen erfolgt ausgehend von den Geräuschemissionen mittels Schallausbreitungsrechnungen. Die Schallausbreitungsrechnungen werden frequenzabhängig mit Hilfe eines Rechenprogramms Soundplan 7.3 auf der Grundlage der VDI 2714 [14] und der VDI 2720 Blatt 1 [15] durchgeführt. Als Basis für die Berechnung wird ein Geländegrundriss mit allen relevanten Geräuschquellen, Hindernissen und Gebäuden digitalisiert. Abschirmungen und Reflektionen auf dem Ausbreitungsweg werden berücksichtigt. Die Schallausbreitungsberechnungen erfolgen jeweils auf die vom Lärm am stärksten betroffenen Fenster der betrachteten Immissionsorte. Die Berechnungen können im Anhang 4 exemplarisch für einen Immissionsort (siehe Abbildung A 2.1, Seite 56) im Detail eingesehen werden. 5.4 Beurteilung der Geräuschsituation Beurteilungsansätze Die Beurteilung der Geräuschimmissionen nach 18. BImSchV [3] erfordert die Bildung von Beurteilungspegeln und den Vergleich der Beurteilungspegel mit den Immissionsrichtwerten. Der Beurteilungspegel L r ist ein Maß für die am Immissionsort einwirkende, durchschnittliche Geräuschbelastung im Beurteilungszeitraum. Die für die Beurteilung der Geräuschsituation nach 18. BImSchV [3] maßgeblichen Beurteilungszeiträume sind sonntags innerhalb der Ruhezeiten zwischen Uhr und lauteste Nachstunde zwischen Uhr. Die Bildung der Beurteilungspegel geschieht mit folgenden Ansätzen: Zeitliche Bewertung Die zeitliche Bewertung berücksichtigt die Einwirkdauer der einzelnen Geräusche im jeweiligen Bezugszeitraum der 18. BImSchV. Sie erfolgt bereits bei der Schallausbreitungsberechnung (siehe Anhang 4). Zuschlag für Impulshaltigkeit K I Bei Prognosen ist gemäß der 18. BImSchV für die Teilzeiten in denen das zu beurteilende Geräusch Impulse enthält für diese Teilzeit ein Zuschlag K I zum Mittelungspegel zu berücksichtigen. Bei Geräuschen durch die menschliche Stimme ist, soweit sie nicht technisch verstärkt sind, kein Zuschlag K I anzuwenden. Bei der Ausbreitungsrechnung sind ggf. auftretende Impulshaltigkeiten bereits in den Emissionswerten berücksichtigt.

22 Lärmschutz Seite 22 von 67 Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit K T Für die Teilzeiten, in denen in den zu beurteilenden Geräuschimmissionen ein oder mehrere Töne hervortreten oder in denen das Geräusch informationshaltig ist, ist für den Zuschlag K T je nach Auffälligkeit der Wert 3 oder 6 anzusetzen. Informationshaltigkeiten entstehen bei Sportveranstaltungen in der Regel nur bei Lautsprecherdurchsagen oder bei Musikwiedergabe. Tonhaltige Geräusche treten bei Sportanlagen in der Regel nicht auf. Im Bereich der Außengastronomie sind Unterhaltungen von Gästen (im Bereich des Mittelwegs oder der Terrasse) weitgehend als unidentifizierbares Stimmengewirr wahrnehmbar und weder ton- noch informationshaltig. Es wird somit davon ausgegangen, dass durch den Spielbetrieb und die Zuschauer im Mittel keine relevanten Ton- und Informationshaltigkeiten auftreten. Ein Zuschlag wird daher nicht angesetzt Beurteilungspegel und Richtwertvergleich Die Rasterlärmkarten in der Abbildung 5.2, Seite 23 und in der Abbildung 5.3, Seite 24 zeigen als Ergebnis der Schallausbreitungsberechnungen die Beurteilungspegel L r der von der Tennisanlage ausgehenden Geräuschimmissionen innerhalb der Baugrenzen der geplanten Wohnbebauung im Plangebiet. Unter Berücksichtigung der in Kapitel 5.2 beschriebenen Geräuschemissionen wird der zulässige Immissionsrichtwert von 50 (A) im Beurteilungszeitraum tags innerhalb der Ruhezeiten mittags im, WA-2, WA-3 und WA-4 überschritten. Im Beurteilungszeitraum Nacht wird der zulässige Immissionsrichtwert von 40 (A) im, WA-2 und WA-3 überschritten; Die Bereiche innerhalb der Baugrenzen mit Richtwertüberschreitung sind rot markiert Spitzenpegel Die Gebäudelärmkarten in der Abbildung 5.4, Seite 25 und in der Abbildung 5.5, Seite 26 zeigt als Ergebnis der Schallausbreitungsberechnungen die von der Tennisanlage ausgehenden Spitzenpegel L AFmax an der geplanten Wohnbebauung im Plangebiet. Unter Berücksichtigung der in Kapitel 5.2 beschriebenen Geräuschemissionen wird der zulässige Spitzenpegel von 80 (A) im Beurteilungszeitraum tags innerhalb der Ruhezeiten mittags im, WA-2, WA-3 und WA-4 überschritten. Im Beurteilungszeitraum Nacht wird der zulässige Spitzenpegel von 40 (A) im, WA-2 und WA-3 überschritten; Die Bereiche innerhalb der Baugrenzen mit Richtwertüberschreitung sind rot markiert.

23 Lärmschutz Seite 23 von 67 Abbildung 5.2: Rasterlärmkarte sonntags innerhalb der Ruhezeiten mittags (13-15 Uhr) WA-2 WA-3 WA-4

24 Lärmschutz Seite 24 von 67 Abbildung 5.3: Beurteilungspegel nachts (lauteste Nachstunde Uhr) WA-2 WA-3 WA-4

25 Lärmschutz Seite 25 von 67 Abbildung 5.4: Spitzenpegel sonntags innerhalb der Ruhezeiten mittags (13-15 Uhr) WA-2 WA-3 WA-4

26 Lärmschutz Seite 26 von 67 Abbildung 5.5: Spitzenpegel nachts (lauteste Nachstunde Uhr) WA-2 WA-3 WA-4

27 Lärmschutz Seite 27 von Lärmminderungsmaßnahmen Tennisanlage Wie in den Kapiteln und beschrieben, kommt es durch den Sportlärm der Tennisanlage zu Überschreitungen der zulässigen Immissionsrichtwerte und Spitzenpegel in den Beurteilungszeiträumen sonntags innerhalb der Ruhezeiten zwischen Uhr und lauteste Nachstunde zwischen Uhr. Daher erfolgt im Folgenden die Untersuchung möglicher Lärmschutzmaßnahmen Aktiver Lärmschutz durch Abschirmung (Wälle/Wände) Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten kommen als Abschirmung nur Lärmschutzwände zwischen der Tennisanlage bzw. dem Parkplatz und dem Plangebiet in Betracht. Allerdings lässt sich im vorliegenden Fall mit einer städtebaulich vertretbaren Höhe der Schallschirme keine ausreichende Lärmminderung für das gesamte Plangebiet erreichen. Um eine ausreichende Abschirmung gegen die von der Tennisanlage im Plangebiet ausgehenden Geräusche zu erzielen, müssten drei Wände mit Höhen von 5 m, 8 m und 10 m aufgestellt werden. Der Verlauf und die Höhen der 3 Lärmschutzwände sind in der Abbildung 5.6 auf Seite 28 dargestellt.

28 Lärmschutz Seite 28 von 67 Abbildung 5.6: Verlauf und Höhe der 3 Lärmschutzwände WA-2 WA-3 WA-4

29 Lärmschutz Seite 29 von Abschirmung durch eine Riegelbebauung im WA-2 und WA-3 sowie organisatorischer und baulicher Lärmminderungsmaßnahmen am Parkplatz Alternativ zu den im Kapitel beschriebenen 8 Meter und 10 Meter hohen Lärmschutzwänden könnte eine Riegelbebauung im WA-2 und WA-3, die in Ihrer Ausdehnung die festgelegten Baulinien umfasst, festgesetzt werden. Um eine wirksame Abschirmung der Geräusche zwischen der Tennisanlage und zwischen den 3 südlichen Baugrenzen des sowie den Baugrenzen des WA-4 zu erzielen, sollte die Riegelbebauung mindestens eine Gebäudehöhe von H = 8m aufweisen. Die Gebäudefassaden der Riegelbebauung mit Richtwertüberschreitung im WA-2 und WA-3 müssten dann, wie in beschrieben, derart gestaltet werden, dass dort keine Immissionsorte im Sinne der 18. BImSchV entstehen. In der Abbildung 5.7, Seite 30 ist die Riegelbebauung dargestellt. Darüber hinaus treten im Falle der. o.g. Riegelbebauung solange unzulässige Geräuschimmissionen im und WA-4 durch die Geräusche der Tennisanlage auf, bis die Riegelbebauung im WA-2 und WA-3 errichtet worden ist (siehe Kapitel 5.4, Seite 21 ff). Als Zwischenlösung könnte der bestehende Lärmschutzwall mit einer Lärmschutzwand erhöht werden. Die Wall Wand Kombination muss eine relative Höhe von ca. 5 Meter aufweisen. Darüber hinaus muss die Lücke zwischen dem Vereinsheim des Fußballplatzes bis zur Wall/wand Kombination mit einer ca. 5m hohen Mauer geschlossen werden. Abbildung 5.8, Seite 31 zeigt die mögliche Zwischenlösung, bei die zulässigen Immissionsrichtwerte im WA- 1 eingehalten werden. Das WA-4 ist bei dieser Zwischenlösung ohne Riegelbebauung aus immissionsschutzrechtlicher nur auf Teilflächen ohne weitere Maßnahmen bebaubar. Für Gebäude in den Teilflächen des WA-4 mit Richtwertüberschreitung wären gestalterische Maßnahmen, wie in beschrieben, notwendig. Alternativ zu den im Kapitel beschriebenen 5 Meter hohen Lärmschutzwand kommt eine 4m hohe Lärmschutzwand entlang der Ostseite und einem Teil der Nordseite des Parkplatzes infrage. Für die Lärmschutzwand gilt als Anforderung ein bewertetes Schalldämmmaß R W 25. Dies ist bei einem Flächengewicht der Wände von 15 kg/m 2 und einer lückenlos geschlossenen Oberfläche automatisch gewährleistet. Darüber hinaus ist auf beiden Seiten der Lärmschutzwand eine hoch absorbierende Ausführung mit einem Schabsorptionsgrad von mindestens 8 erforderlich Die absorbierenden Eigenschaften müssen den Vorgaben nach ZTV-LSW 06 [30] entsprechen. Der Verlauf der Wand ist in Abbildung 5.7, Seite 30 dargestellt.

30 Lärmschutz Seite 30 von 67 Abbildung 5.7: Riegelbebauung im WA-2 und WA-3 sowie Lärmschutzwand am Parkplatz WA-2 WA-3 WA-4

31 Lärmschutz Seite 31 von 67 Abbildung 5.8: Darstellung der Wall/Wand Kombination als Zwischenlösung WA-2 WA-3 WA-4

32 Lärmschutz Seite 32 von Gestalterische Maßnahmen (Grundriss, Fenster) Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen nach 18. BImSchV sind die Beurteilungspegel der Betriebsgeräusche für den maßgeblichen Immissionsort, 0.5 m außerhalb des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes zu bilden und mit den Immissionsrichtwerten zu vergleichen. D. h. passive Schallschutzmaßnahmen, wie z.b. der Einbau von Schallschutzfenstern kommen nicht in Betracht. Zu empfehlen ist die Durchführung folgender gestalterischer Maßnahmen, wodurch mögliche Immissionsorte nach 18. BImSchV verhindert werden können: Die Grundrisse der Gebäude mit Richtwertüberschreitung könnten so gestaltet werden, dass an den Fassaden mit Richtwertüberschreitung keine schutzbedürftigen Aufenthaltsräume (z.b. Wohn- und Schlafräume) errichtet werden. Oder: An den Fassaden mit Richtwertüberschreitung sollen keine Fenster bzw. keine öffenbaren Fenster integriert werden. Alternativ zu den o.g. gestalterischen Maßnahmen könnten ggf. auch ausnahmsweise teilöffenbare Fenster- oder Fassadenkonstruktionen zugelassen werden, wenn durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen (z.b. verglaste Vorbauten, Doppelfassaden, besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen) sichergestellt ist, dass durch diese bauliche Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, dies es ermöglicht, dass in teilgeöffnetem Zustand der Konstruktion im Raum ein Innenraumpegel von 35 (A) zur Tageszeit und 25 (A) zur Nachtzeit nicht überschritten wird. Die Ausnahmeregelungen für teilöffenbare Fenster- oder Fassadenkonstruktionen im gekippten Zustand erfolgt im Hintergrund, dass es bereits erprobte Fensterkonstruktionen (Hamburger Fenster) gibt, die beispielsweise in gekipptem Zustand den Stand der Technik weit übertreffen und Pegeldifferenzen von bis zu 30 innen/außen aufweisen. Diese Ausnahmeregelung wird abweichend von der Systematik der 18. BImSchV für vertretbar gehalten, da sie für geplante Wohnnutzungen eine verbesserte Qualität durch die natürliche Belüftung der betroffenen Räume bringt.

33 Lärmschutz Seite 33 von 67 6 Geräuschemissionen und -immissionen Schießanlage 6.1 Genehmigungssituation der Schießanlage Vorliegende Genehmigung für die Schießanlage Nach den vorliegenden Erkenntnissen liegen für die Schießanlage der St. Sebastianus Schützenbruderschaft folgende Genehmigungen und Vereinbarungen vor: Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte, Az.: V II/1-2617/0-53 vom , Der Polizeipräsiden Bonn [22]. Auflagen zum Geräuschimmissionsschutz: a) Die von dieser Genehmigung erfassten Anlagen sind schalltechnisch so zu errichten, dass die von diesen Anlagen einschließlich aller Nebeneinrichtungen (wie z.b. Lüftungsanlagen, Fahrzeuge) verursachten Geräuschimmissionen folgende Werte gemessen jeweils 0.5m vor geöffnetem Fenster, vom Lärm am stärksten betroffenen Fenster (von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Räumen) der nach stehend genannten Häuser nicht überschreiten: nächstgelegene Wohnbebauung bei Tage 55 (A) bei Nacht 40 (A) gemessen und bewertet nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen TA Lärm (TA Lärm) mit folgender Festsetzung: In Verbindung mit der Richtlinie für die Beurteilung von Schießlärmimmissionen in der Nachbarschaft b) Die einzelnen Messwerte dürfen in der Nachtzeit den Nachtwert um nicht mehr al 20 überschreiten. c) Als Nachbetrieb gilt die Zeit von Uhr bis Uhr. Der Schießbetrieb ist in dieser Zeit nicht zulässig. Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte, Az.: VI /0-53 vom Polizeipräsidium Bonn [23]. Auflagen zum Geräuschimmissionsschutz: - Der Schießbetrieb in der Zeit von bis Uhr ist nicht zulässig. Baugenehmigung des Rhein-Sieg-Kreises, Az.: 63/7-B 276/78 vom für den Neubau eines Clubgebäudes mit Luftgewehr-Schießstand [24]. Auflagen zum Geräuschimmissionsschutz:

34 Lärmschutz Seite 34 von Die vom Schießbetrieb verursachten Geräuschimmissionen dürfen einen Spitzenwert, gemessen 0,5 m vor dem geöffnetem Fenster des nächstgelegenen Wohnhauses (Am Wiedring) von tagsüber 50 (A), nachts 35 (A) nicht überschreiten. Nachtragsbaugenehmigung zu [24] des Rheinsiegkreise Az.: 63.7 B 276/78a vom [25]. Auflagen zum Geräuschimmissionsschutz: - keine. Mietvertrag zwischen der Gemeinde Swistal und der St. Sebastianus Schützenbruderschaft vom : 2 Der Mietvertrag beginnt am und endet am Er verlängert sich über den hinaus um jeweils 5 Jahre, wenn er nicht mit einer Frist von jeweils 1 Jahr zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigung hat durch einen eingeschriebenen Brief zu erfolgen. 3 Absatz 1 Die Mieterin und ihre Mitglieder sind berechtigt, auf dem Grundstück alle Veranstaltungen durchzuführen, die ein Schützenverein anl. der Entfaltung seines Vereinslebens durchführt. Dazu gehört es auch, dass Mitglieder des Vereins private Feiern in den Räumen des Schützenhauses durchführen. 3 Absatz 3 Veranstaltungen von Nichtmitgliedern bedürfen der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der Vermieterin. 3 Absatz 4 Disko-Veranstaltungen gewerblicher und nichtgewerblicher Art sind nicht zulässig. 4 Veranstaltungen auf dem Grundstück sind so zu gestalten, dass Beeinträchtigungen der benachbarten Grundstücke über das zumutbare Maß hinaus vermieden werden. Insbesondere sind die öffentlich-rechtlichen Vorschriften über die Nachtruhe zu beachten. Nachweisbare Verstöße gegen diese Verpflichtung, die der Mieterin anzulasten sind, begründen nach erfolgloser Abmahnung ein außerordentliches Kündigungsrecht der Vermieterin.

35 Lärmschutz Seite 35 von Zulässige Nutzungen auf Grundlage der bestehenden Genehmigungen Gemäß der Gemeinde Swisttal lässt die Genehmigungslage folgende Nutzungen zu: (1) Schießbetrieb auf der Schießanlage bis maximal Uhr - Trainingsbetrieb - Wettkampfbetrieb - Turnierbetrieb (2) Veranstaltungen der Schützenbruderschaft bzw. deren Mitglieder bis maximal Uhr - Geburtstagsfeiern und Familienfeste von Mitgliedern - Mitgliederversammlungen; - Weihnachtsfeiern. (3) Fremdnutzung durch ortsansässige Vereine oder Privatpersonen bis maximal Uhr (obliegen der Genehmigungspflicht der Gemeinde Swistal). - Festivitäten von ortsansässigen Vereinen; - Geburtstagsfeiern und Familienfeste ortsansässiger Privatpersonen. (4) Veranstaltungen im Interesse der Allgemeinheit - Schützenfest; - Altweiber oder Rosenmontagsparty an Karneval; - Tanz in den Mai; - Silvesterparty. Diese Veranstaltungen werden in der vorliegenden Untersuchung nicht weiter betrachtet, da Sie unter die Ausnahmeregelungen des LImSchG [5] fallen.

36 Lärmschutz Seite 36 von Beurteilung der vom Schießbetrieb ausgehenden Geräuschimmissionen Beurteilungspegel und Richtwertvergleich Die vom Schießlärm auf der der Schießanlage auf das Plangebiet einwirkenden Geräuschimmissionen wurden bereits vom Ingenieurbüro Kramer-Schalltechnik an einem Messpunkt im Plangebiet gemäß VDI 3745 [16] vermessen und nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA lärm) [2] beurteilt. Die Untersuchung vom Ingenieurbüro Kramer-Schalltechnik kommt zu dem Ergebnis, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte tags im Plangebiet um bis zu 15 überschritten werden Lärmminderungsmaßnahmen für den Schießlärm Gemäß den Untersuchungsergebnissen des Ingenieurbüro Kramer-Schalltechnik kann eine wirksame Geräuschreduzierung durch das Verschließen der westlichen Öffnungen des Schießstandes erfolgen. Darüber hinaus wären weitere bauliche Maßnahmen an den Wandund Dachflächen mit relativ einfachen baulichen Mitteln möglich. Ferner sollte die zur Schießanlage gehörige südliche Abluftanlage z.b. durch den Einbau eines Kulissenschalldämpfers um mindestens 10 reduziert werden. Inwieweit die Geräuschimmissionen durch die Schießanlage im Plangebiet durch die o.g. Maßnahmen gemindert werden, kann nach derzeitigem Kenntnisstand nicht prognostiziert werden. Der Erfolg der oben beschrieben Lärmminderungsmaßnahmen kann nur mithilfe einer erneuten Messung im Plangebiet nach der Umsetzung geprüft werden. Bei einer geschlossenen Bauweise des Schießstandes kommt auch eine Lärmschutzwand als weitere Lärmminderungsmaßnahme in Frage. Grundsätzlich lässt sich ein solcher Konflikt durch eine ausreichende Schalldämmung des Schießstandgebäudes technisch lösen. Dazu muss die Schalldämmung der relevanten Fassaden und des Daches des Schießstandes soweit erhöht werden, dass keine relevanten Geräuschimmissionen mehr während des Schießens im Plangebiet auftreten. Die mit dem Schießbetrieb verbundenen Pkw-Abfahrten zwischen Uhr werden im folgenden Kapitel untersucht.

37 Lärmschutz Seite 37 von Beurteilung der Geräuschimmissionen von Veranstaltungen inkl. Parkplatzverkehr Betriebsszenario für Veranstaltungen Auf Basis der in Kapitel 6.1 dargestellten Genehmigungssituation wird der schalltechnischen Berechnung in Absprache mit dem Eigentümer, der Gemeinde Swistal, das im Folgenden beschriebenen Betriebsszenario zugrunde gelegt. Dabei werden nur die von den Freiflächen und den Parkflächen ausgehenden Geräuschemissionen betrachtet. Von innerhalb des Clubhauses dürfen gemäß Kapitel 6.2 keine relevanten Geräuschemissionen ausgehen. Betriebszeiten Werktags und an Sonn- und Feiertagen von Uhr. Erwartete Besucherzahlen In der schalltechnischen Berechnung werden durchgehend über die gesamte Betriebszeit zwischen und Uhr 100 Personen angesetzt. Es wird davon ausgegangen, dass Geräusche durch Unterhaltungen, Lachen, Rufen, Besteck- und Tellerklappern etc., wie in Biergärten auftreten. Wie die Abbildung 6.1 auf Seite 38 zeigt, können die Veranstaltungen sowohl im nördlichen Bereich (im Folgenden als Freifläche 1 bezeichnet) und im südlichen Bereich (im Folgenden als Freifläche 2 bezeichnet) des Betriebsgrundstückes stattfinden. In der schalltechnischen Berechnung wird davon ausgegangen, dass die Veranstaltungen auf der aus schalltechnischer Sicht ungünstigeren Freifläche 1 stattfinden. Beschallungsanlagen Abspielen von Hintergrundmusik zwischen und Uhr. In der schalltechnischen Berechnung werden 4 Lautsprecher angesetzt. Kfz-Verkehr Zufahrten von 50 Pkw zwischen bis Uhr und Abfahrten von 50 Pkw zwischen Uhr. Abbildung 6.1 auf Seite 38 zeigt die zwei möglichen Flächen auf denen geparkt werden kann. In der schalltechnischen Berechnung werden die Parkvorgänge auf beide Parkflächen zu jeweils 50% verteilt.

VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG EINES BEBAUUNGSPLANES BORNTAL ERFURT

VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG EINES BEBAUUNGSPLANES BORNTAL ERFURT ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR Ahornallee 1, 99428 Weimar Telefon 03643 2447-0, Telefax 03643 2447-17 E-Mail ita @ ita-weimar.de, Internet http://www.ita-weimar.de VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG

Mehr

Bürgerversammlung am Stadt Waldkirch Schalltechnisch-städtebauliche-strategische Beratung Schalltechnisches Gutachten

Bürgerversammlung am Stadt Waldkirch Schalltechnisch-städtebauliche-strategische Beratung Schalltechnisches Gutachten Bürgerversammlung am 18.04.2013 Stadt Waldkirch Schalltechnisch-städtebauliche-strategische Beratung Schalltechnisches Gutachten Neubau Schwimmbad Brunnenrain Neubau Schwimmbad Inried Erneuerung Schwimmbad

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nordspange / Willy-Brandt-Anlage Bürgerinformationsveranstaltung vom 14. Dezember 2011 Schalltechnische Untersuchung FRITZ Beratende Ingenieure VBI, Einhausen Projekt Nr. 05209 Dipl.-Phys. Peter

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach. Thema: Lärmimmissionen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach. Thema: Lärmimmissionen Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach Thema: Lärmimmissionen Dipl.-Ing. Kerstin Sommer KÖTTER Consulting Engineers GmbH & Co. KG, Rheine 1 Untersuchungsumfang: I. Geräuschimmissionen

Mehr

Geräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung)

Geräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung) Stand: 01.07.2017 Geräusche / Lärm Übersicht Geräusche stellen wie auch Luftverunreinigungen, Licht Strahlen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) dar. Als schädliche Umwelteinwirkungen

Mehr

beiliegend erhalten Sie unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan Seniorenwohnanlage

beiliegend erhalten Sie unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan Seniorenwohnanlage HEINE+JUD Schloßstraße 56 70176 Stuttgart Bürgermeisteramt Winterlingen Marktstraße 7 72474 Winterlingen Per Mail Stuttgart, 21. März 2018 Schalltechnische Untersuchung, Stellungnahme Projekt: 2214-b2

Mehr

2. Beurteilungspegel von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen

2. Beurteilungspegel von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Stand: 09.2004 Kurzanleitung zur Bestimmung der Beurteilungspegel für die Geräusche von Sport- und Freizeitanlagen 1. Vorbemerkung Für die schalltechnische Beurteilung von Sportanlagen, die als genehmigungsbedürftige

Mehr

SoundPLAN GmbH. Tennisplätze Frohe Aussicht. Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung. Schalltechnische Stellungnahme

SoundPLAN GmbH. Tennisplätze Frohe Aussicht. Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung. Schalltechnische Stellungnahme Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung Tennisplätze Frohe Aussicht Schalltechnische Stellungnahme Bericht Nr.: 15 GS 007-1 Datum: 29.01.2015, letzte Änderungen 22.04.2015 Schalltechnische

Mehr

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen 13. KTBL-Tagung 15. Juni 2016 Hannover Dipl.-Ing. Christian Heicke Uppenkamp und Partner GmbH Berlin Inhaltsverzeichnis Rechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38

Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38 Anlage 3c zur Drucksache-Nr. 2011-213 VFA 12.09.2011 Schalltechnisches Gutachten 38 9 Zusammenfassung Die beabsichtigt, derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen im Gewann Rotacker zwischen der Lochfeldstraße,

Mehr

G U T A C H T E N. Nr

G U T A C H T E N. Nr G U T A C H T E N Nr. 12-03-8 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Hornbek Auftraggeber: Planung: Bearbeitung ibs: Amt Breitenfelde Wasserkrüger

Mehr

Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing.

Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing. Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing. Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Postfach 31, 79275 Reute Schwarzwaldstraße 37, 79276 Reute Telefon (0 76 41) 40 78 Telefax

Mehr

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF GEMEINDE POXDORF SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF Inhalt 21. September 2017 1. ZIEL UND ZWECK DER UNTERSUCHUNG 2. BEURTEILUNGSGRUNDLAGE 3. ORIENTIERUNGSWERTE

Mehr

Innenstadtring Hof Teil 1: Saalequerung Stadt Hof

Innenstadtring Hof Teil 1: Saalequerung Stadt Hof Innenstadtring Hof Teil 1: Saalequerung Stadt Hof Schalltechnische Untersuchungen zum Verkehrslärm Dipl.-Ing. (FH) Michael Hofmann Dr. rer. nat. Daniel Bock 1. Situation und Aufgabenstellung - die Stadt

Mehr

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen. Nachtrag Geschlossener Gebäuderiegel

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen. Nachtrag Geschlossener Gebäuderiegel Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Auftraggeber: Architekturbüro Thyroff-Krause Otto-Moderson-Weg

Mehr

1. Anlass und Aufgabenstellung

1. Anlass und Aufgabenstellung Schalltechnische Untersuchung zum Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der alten Levensauer Hochbrücke und den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals NOK-Km 93,2 94,2 Ergänzende Berechnungen zur Nutzung

Mehr

GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 65 'WESTLICH AUGUSTIN-WIBBELT-STRASSE' IN AHLEN, ORTSTEIL VORHELM. BNr.

GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 65 'WESTLICH AUGUSTIN-WIBBELT-STRASSE' IN AHLEN, ORTSTEIL VORHELM. BNr. GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 65 'WESTLICH AUGUSTIN-WIBBELT-STRASSE' IN AHLEN, ORTSTEIL VORHELM BNr. 6415-1 J 2010 Gutachtlicher Bericht auf der Grundlage von Planunterlagen und

Mehr

12919 Bebauungsplan Nr. 347 B der Stadt Erlangen

12919 Bebauungsplan Nr. 347 B der Stadt Erlangen 12919 Bebauungsplan Nr. 347 B der Stadt Erlangen Auftraggeber Erlanger Höfe GmbH & Co. KG Daimlerstraße 32 91301 Forchheim Datum 16. Dezember 2015 Stellungnahme Nummer: 12919.2 Dokument: 12919_002st_im.docx

Mehr

Gemeinde Strahlungen, Aufstellung des Bebauungsplans Rheinfeldhöfer Straße, Beratungsleistung zum Schallimmissionsschutz

Gemeinde Strahlungen, Aufstellung des Bebauungsplans Rheinfeldhöfer Straße, Beratungsleistung zum Schallimmissionsschutz Wölfel-Gruppe * Max-Planck-Str. 15 * 97204 Höchberg Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale Herr Stefan Ziegler Goethestraße 1 97616 Bad Neustadt a. d. Saale Bearbeiter: Dr. rer. nat. Daniel Höhne-Mönch

Mehr

Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER

Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER Januar 2011 Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER - SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG - Kocks Consult GmbH Stegemannstraße 32-38 56068 Koblenz

Mehr

anbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom

anbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom H E I N E + J U D S c h l o ß s t r a ß e 5 6 7 0 1 7 6 S t u t t g a r t Stadt Biberach, Stadtplanungsamt Museumstraße 2 88100 Biberach Per Mail Stuttgart, 22. November 2016 Änderung des Flächennutzungsplans

Mehr

12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch

12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch 12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch Auftraggeber Stadt Neustadt a. d. Aisch Würzburger Straße 33 91413 Neustadt a. d. Aisch Datum 23. Mai 2014 Bericht Nummer: 12302.1 Dokument: 12302_001bg_im.docx

Mehr

Akustiklabor Berlin. Nova Bodengesellschaft GmbH & Co. KG Culemeyerstr Berlin JO/MJ

Akustiklabor Berlin. Nova Bodengesellschaft GmbH & Co. KG Culemeyerstr Berlin JO/MJ Akustiklabor Berlin Bau- und Raumakustik Immissionsprognosen für Lärm und Luftschadstoffe Schalltechnische Messungen ALB Akustiklabor Berlin Holbeinstraße 17 12203 Berlin Nova Bodengesellschaft GmbH &

Mehr

Stadt Friesoythe. Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp. Verkehrslärm

Stadt Friesoythe. Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp. Verkehrslärm Stadt Friesoythe Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp Verkehrslärm Auftragsnummer: 15024 INHALT 1 AUFTRAGGEBER... 3 2 GRUNDLAGEN DER PLANAUFSTELLUNG... 3 3 BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN...

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme zum Bauvorhaben am Sportgelände des SV Alsenborn Gemeinde Enkenbach-Alsenborn

Schalltechnische Stellungnahme zum Bauvorhaben am Sportgelände des SV Alsenborn Gemeinde Enkenbach-Alsenborn Schalltechnische Stellungnahme zum Bauvorhaben am Sportgelände des SV Alsenborn Gemeinde Enkenbach-Alsenborn Bericht-Nr.: P15-229 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern 20. November 2015 FIRU GfI

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme: Prüfung zusätzlicher, gewerblicher Nutzung im südlichen Bereich des Plangebiets des VhB Nr. 57 in Bremen "Blumenthal"

Schalltechnische Stellungnahme: Prüfung zusätzlicher, gewerblicher Nutzung im südlichen Bereich des Plangebiets des VhB Nr. 57 in Bremen Blumenthal itap GmbH Marie-Curie-Str. 8 26129 Oldenburg BGB-Grundstücksgesellschaft Herten BV Bremen, Schwaneweder Straße Hohewardstraße 345-349 45699 Herten Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen

Mehr

Befatendea lngenieuröüro für Akustik, Luftreinhaltung Stellungnahme zu den Anregungen und Hin-

Befatendea lngenieuröüro für Akustik, Luftreinhaltung Stellungnahme zu den Anregungen und Hin- Immissionsschutzrechtliche Stellungnahme zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. B 14 der Gemeinde Ammersbek Befatendea lngenieuröüro für Akustik, Luftreinhaltung Stellungnahme zu den Anregungen und Hin-.,,,

Mehr

Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten?

Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Immissionen? Immission: Die Einwirkung von Schall auf einen Ort. Die lokale physikalische Auswirkung

Mehr

TÜV RHEINLAND ENERGY GMBH. Immissionsschutz / Lärmschutz

TÜV RHEINLAND ENERGY GMBH. Immissionsschutz / Lärmschutz TÜV RHEINLAND ENERGY GMBH Immissionsschutz / Lärmschutz Akkreditiertes Prüfinstitut Schalltechnische Untersuchung zum Neubau des Familien-, Schul- und Sportschwimmbades Wasserland in Bonn Dottendorf (Ausgangszustand

Mehr

Ihr Zeichen sf/fl Aug. 2016

Ihr Zeichen sf/fl Aug. 2016 uppenkampundpartner GmbH Kapellenweg 8 48683 Ahaus Gemeinde Nottuln, Fachbereich 3 Herrn Jonas Deuter Stiftsplatz 7/8 48301 Nottuln Ansprechpartner Stefanie Fleischmann Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom

Mehr

Schallschutz in der Bauleitplanung

Schallschutz in der Bauleitplanung Schallschutz in der Bauleitplanung von Dipl.-Ing. Bernd Driesen Lärmbelästigung in der BRD nach Umfrage, UBA 2004 100% 90% 80% belästigte Personen in % 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Straßenverkehr Nachbarn

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Berechnung Außenlärmpegel; 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 26b, Schwarzenbek Schalltechnische Untersuchung für die Gärtnerei Scheumann Lauenburger Straße 2a 21493 Schwarzenbek Projektnummer: 13-038 Stand:

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Untere Bachäcker II in Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Untere Bachäcker II in Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Untere Bachäcker II in Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch Stellungnahme zum finalen Planstand vom 28.10.2016 Auftraggeber: Citiplan GmbH Wörthstraße

Mehr

- IB Genehmigungsverfahren nach 10 BImSchG, Vattenfall Europe Generation AG & Co. KG Neubau Steinkohlekraftwerk Moorburg

- IB Genehmigungsverfahren nach 10 BImSchG, Vattenfall Europe Generation AG & Co. KG Neubau Steinkohlekraftwerk Moorburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Immissionsschutz und Betriebe - Lärmmeßstelle - Billstraße 84, 20 539 Hamburg Tel.: 040 / 42845-4379 Fax : 040 / 42845-4117 e-mail : HANS-JOACHIM.GOETZ@BSU.HAMBURG.DE

Mehr

Lütjensee B-Plan 2 2. Änd. und B-Plan 29

Lütjensee B-Plan 2 2. Änd. und B-Plan 29 Lärmuntersuchung Lütjensee B-Plan 2 2. Änd. und B-Plan 29 Auftraggeber: Amt Trittau Europaplatz 5 22946 Trittau über Planlabor Stolzenberg St. Jürgen-Ring 34 23564 Lübeck 26. Januar 2015 Büro für Bauphysik

Mehr

SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Geplante Wohnbebauung nördlich vom Sportplatz Sinnersdorf

SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Geplante Wohnbebauung nördlich vom Sportplatz Sinnersdorf sc A6285 161020 sgut-1 Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Cramer, Durchwahl: -12 20.10.2016 SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Geplante Wohnbebauung nördlich vom Sportplatz Sinnersdorf Projekt: Auftraggeber: Projekt-Nr.:

Mehr

V e r o r d n u n g. zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien (Veranstaltungslärm-Verordnung - VeranstLärmVO.

V e r o r d n u n g. zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien (Veranstaltungslärm-Verordnung - VeranstLärmVO. V e r o r d n u n g zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien (Veranstaltungslärm-Verordnung - VeranstLärmVO. Vom 30. September 2015 1 Auf Grund des 13 Absatz 1 des Landes-Immissionsschutzgesetzes

Mehr

Wer sind wir und was machen wir?

Wer sind wir und was machen wir? Wer sind wir und was machen wir? Teil des Landratsamtes Verwaltung Bettina Daisenberger, 08821/751-216 Doris Neuner, 08821/751-307 Technik Norbert Lemke, 08821/751-206 Hans-Martin Heidler, 08821/751-369

Mehr

Schallschutz im Städtebau

Schallschutz im Städtebau Schallschutz im Städtebau Städtebauliche Zielsetzungen & schalltechnische Randbedingungen Dipl.-Phys. Peter Fritz KREBS+KIEFER FRITZ AG Hilpertstrasse 20 64295 Darmstadt Tel. 06151 / 885 380 E-Mail: fritz.peter@kuk.de

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Schalltechnische Untersuchung Geplante Wohnbebauung Am Lanzenbusch in Ramstein-Miesenbach im Auftrag der G & W Eurowohnbau GmbH, Am Neuen Markt 7, 66877 Ramstein-Miesenbach Bericht-Nr.: P17-0/1 vorgelegt

Mehr

GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUR ÄNDERUNG B-PLAN NR. 30 EV. KRANKENHAUS IN SCHWERTE. BNr H 2017

GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUR ÄNDERUNG B-PLAN NR. 30 EV. KRANKENHAUS IN SCHWERTE. BNr H 2017 GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUR ÄNDERUNG B-PLAN NR. 30 EV. KRANKENHAUS IN SCHWERTE BNr. 7111-1 H 2017 Gutachtlicher Bericht auf der Grundlage von Geräuschimmissions-Berechnungen nach TA-Lärm und DIN

Mehr

Schallgutachten. für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln

Schallgutachten. für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln Hörn 17 24631 Langwedel Tel.: 04329 / 220 Fax.: 04329 / 92913 info@schallschutznord.de Schallgutachten für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr V Sparkassenarena Parkhaus der Stadt Kiel

Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr V Sparkassenarena Parkhaus der Stadt Kiel Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Prüfbefreit nach 9 Abs. 2 AIK-Gesetz für den Bereich Schallschutz

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Zaberfelder Weg in Zaberfeld

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Zaberfelder Weg in Zaberfeld Bebauungsplan Zaberfelder Weg in Zaberfeld INGENIEURBÜRO FÜR UMWELTAKUSTIK Projekt: 2108/b1-1. Juni 2017 Auftraggeber: Joachim Schaffer Schliffweg 10 74374 Zaberfeld BÜRO STUTTGART Schloßstraße 56 70176

Mehr

Geräuschkontingentierung der gewerblichen Flächen

Geräuschkontingentierung der gewerblichen Flächen Bebauungsplan An der Hohle Schalltechnische Untersuchung Geräuschkontingentierung der gewerblichen Flächen Auftraggeber: Nadine Richter, Ricardo Bartsch Hochsteinstraße 6 01902 Elstra Auftragnehmer: rgoumwelt

Mehr

Schalltechnische Berechnung

Schalltechnische Berechnung Schalltechnische Berechnung Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße Gemeinde Südbrookmerland - Verkehrslärm - Auftragsnummer: 0 Verkehrslärm Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße, Gemeinde Südbrookmerland

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme für den Neubau einer Hotelanlage auf dem Grundstück Ostendorfer Straße 13 in Worpswede

Schalltechnische Stellungnahme für den Neubau einer Hotelanlage auf dem Grundstück Ostendorfer Straße 13 in Worpswede Messstelle nach 29b BImSchG von Helldorf-Eichenhof GbR Gartenweg 9 27726 Worpswede Unser Dokument Nr.: Unser Projekt Nr. Bearbeiter Telefon Datum 17-024-GT-01 17-024 Tetens 0421 7940 06042 16.05.2017 Schalltechnische

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 17 Oberostendorf - Gerbishofer Weg der Gemeinde Oberostendorf

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 17 Oberostendorf - Gerbishofer Weg der Gemeinde Oberostendorf Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 17 Oberostendorf - Gerbishofer Weg der Gemeinde Oberostendorf Korbinian Grüner Bericht-Nr.: ACB-1117-8054/02 13.11.2017 ACCON GmbH Zertifiziert nach

Mehr

Zusammenstellung. schalltechnischer Grenz-, Richt- und Orientierungswerte

Zusammenstellung. schalltechnischer Grenz-, Richt- und Orientierungswerte Zusammenstellung schalltechnischer Grenz-, Richt- und Orientierungswerte Beratung in Immissionsschutz Dipl. Physiker Andreas Schütte Kapellenbergstr. 3 65779 Kelkheim Tel. 06195 6719 06 Fax 06195 6719

Mehr

Lärmschutz & Akustik. Rechtsgrundlagen des Lärmschutzes und ihre Bedeutung für die Bauleitplanung. Institut für Städtebau und Wohnungswesen München

Lärmschutz & Akustik. Rechtsgrundlagen des Lärmschutzes und ihre Bedeutung für die Bauleitplanung. Institut für Städtebau und Wohnungswesen München BEKON Lärmschutz & Akustik Landshut Augsburg Salbeistr. 20a Tel.: 0871/35859 Schaezlerstr. 9 Tel.: 0821/34779-0 84032 Landshut Fax.: 0871-35899 86150 Augsburg Fax.: 0821-34779-15 anerkannt nach 26 BImSchG

Mehr

Fachtagung Baurechtsnovelle & Schallschutz 20.Oktober 2017

Fachtagung Baurechtsnovelle & Schallschutz 20.Oktober 2017 Fachtagung Baurechtsnovelle & Schallschutz 20.Oktober 2017 Dipl.-Ing. (FH) Rüdiger Greiner Ingenieurbüro Greiner PartG mbb Otto-Wagner-Straße 2a 82110 Germering 089 / 89 55 60 33 0 info@ibgreiner.de www.ibgreiner.de

Mehr

SCHALLTECHNISCHE VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG ZUM VERKEHRSLÄRM VON DER STAATSSTRASSE St 2230

SCHALLTECHNISCHE VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG ZUM VERKEHRSLÄRM VON DER STAATSSTRASSE St 2230 Geographie/Raumplanung Verkehrsplanung Schallschutz Umweltplanung Dipl.Geogr.Univ. Anton Geiler Dürerweg 0 Tegernheim Tel. 00 - Fax. 00 - Mobil: 07-07 Email: a.geiler@pg-geoversum.de Stadt Riedenburg:

Mehr

Verkehrslärm. Grundlagen

Verkehrslärm. Grundlagen Verkehrslärm Bürgerdialog A 33 Nord Fachinformationsveranstaltung 18.11.2014 Grundlagen Dipl.-Ing. Manfred Ramm Neubau der A 33 von der A 1 (nördlich Osnabrück) bis zur A 33/B 51n (OU Belm) Bürgerdialog

Mehr

Nachtrag vom zu Schallimmissions-Prognose. Nr. LG 83/2012

Nachtrag vom zu Schallimmissions-Prognose. Nr. LG 83/2012 Messstelle für Geräusche nach 26,28 BImSchG Güte-Prüfstelle nach DIN 4109 Industrie, Gewerbe- u. Verkehrslärm Bau- u. Raumakustik Erschütterungen 036920/8050-7, -5 Nachtrag vom 04.11.2016 zu Schallimmissions-Prognose

Mehr

Planfeststellung Grundhafter Ausbau der A 12 Unterlage 11.1 Km km Seite 1. Inhaltsverzeichnis

Planfeststellung Grundhafter Ausbau der A 12 Unterlage 11.1 Km km Seite 1. Inhaltsverzeichnis Km 1+142 km 17+425 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung... 2 2 Rechtliche Grundlagen... 2 3 Schalltechnische Grundlagen... 3 3.1 Berechnungs- und Bemessungsverfahren... 3 3.2 Bebauung... 3 3.3

Mehr

Schalltechnisches Gutachten, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Stand:

Schalltechnisches Gutachten, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Stand: Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Seite 1 Weinheim, Bebauungsplan 1/03-16 für den Bereich Allmendäcker südlich der Liegnitzer Straße Schalltechnisches

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee Dipl. Ing. (FH) Franz Maget ACCON Bericht Nr.: ACB-0416-7430/01 29.April 2016 ACCON GmbH Zertifiziert

Mehr

Gutachten Nr. 5825/1225

Gutachten Nr. 5825/1225 Anlage 1 - Lageplan mit Eintragung der derzeitigen Gebietsausweisung des Plangebiets; modifizierter Auszug aus einem von der Stadtverwaltung Ettenheim überlassenen Plan Anlage 2 - Planskizze mit handschriftlicher

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede

Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium nach

Mehr

Bebauungsplan Untere Bachäcker II mit 1. Änderung Bebauungsplan Sondergebiet Sportanlagen-Gemeindehalle-Kindergarten in Haisterkirch

Bebauungsplan Untere Bachäcker II mit 1. Änderung Bebauungsplan Sondergebiet Sportanlagen-Gemeindehalle-Kindergarten in Haisterkirch Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Untere Bachäcker II mit 1. Änderung Bebauungsplan Sondergebiet Sportanlagen-Gemeindehalle-Kindergarten in Haisterkirch Auftraggeber: Citiplan GmbH Wörthstraße

Mehr

VB/79/09 Einsteinweg der Stadt Gera

VB/79/09 Einsteinweg der Stadt Gera Ingenieurbüro Arnulf Bührer Beratende Ingenieure für Wärmeschutz und Akustik Aga Ahornstraße 8 07554 Gera Telefon 036695 30250 Telefax 036695 30251 Vorhabenbezogener Bebauungsplan VB/79/09 Einsteinweg

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Unterlage 17 T Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Regensburg Straße: A 92 Landshut Deggendorf Station: A 92_560_3,141 bis A 92_560_4,064 Neubau der Anschlussstelle Plattling-Mitte mit Aufstufung

Mehr

TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co.KG Große Bahnstraße Hamburg

TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co.KG Große Bahnstraße Hamburg GmbH & Co.KG Große Bahnstraße 31 22525 Hamburg Messstelle nach 26/28 BImSchG VMPA-Güteprüfstelle für Bauakustik Umweltschutz Hamburg, 24.06.2008 TNUL-Bi/Dd Schalltechnisches Gutachten zur geplanten 3.

Mehr

Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland)

Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland) Ahrensburg, 26.06.2017 Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland) -hier: Ergänzung zur Schallimmissionsprognose

Mehr

Gutachterkanzlei Klosterstraße Klosterstraße Neumünster

Gutachterkanzlei Klosterstraße Klosterstraße Neumünster - - D- Gutachterkanzlei Klosterstraße Klosterstraße 97 24536 Neumünster Industrie, Bau und Immobilien Niederlassung Hamburg Telefon +49.40.23603-0 Telefax +49.40.23603-810 Kontakt Pit Breitmoser Tel. direkt

Mehr

Lärmuntersuchung. Grönwohld B-Plan 10

Lärmuntersuchung. Grönwohld B-Plan 10 Lärmuntersuchung Grönwohld B-Plan 10 Auftraggeber: Amt Trittau Europaplatz 5 22946 Trittau 20. September 2016 Büro für Bauphysik Dipl.-Phys. Karsten Hochfeldt Allensteiner Weg 92a 24161 Altenholz Tel.:

Mehr

GERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten eines Bebauungsplans zur Erweiterung Gewerbegebiet West II. Erweiterung Neuhausen

GERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten eines Bebauungsplans zur Erweiterung Gewerbegebiet West II. Erweiterung Neuhausen Schalltechnisches Gutachten eines Bebauungsplans zur Erweiterung Gewerbegebiet West II Objekt: Gewerbegebiet West II Erweiterung 75242 Neuhausen Auftraggeber: Gemeinde Neuhausen im Enzkreis Gemeindeverwaltung

Mehr

Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Datum Juli 2017

Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Datum Juli 2017 Dr. Dröscher Lustnauer Straße 11 72074 Tübingen Stadt Freiberg a. N. Recht und Ordnung Frau Christel Back Marktplatz 2 71691 Freiberg a.n. U m w eltgutachten Genehmigungen Betrieblicher Umweltschutz Lustnauer

Mehr

Schalltechnischer Erläuterungsbericht. EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben

Schalltechnischer Erläuterungsbericht. EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz 20 99099 Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben Mai 2015 Impressum Erstelldatum: 26.05.2015 letzte Änderung: 26.05.2015 Autor: Dipl.-Ing. Armin

Mehr

Realisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen

Realisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen Realisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen Gliederung Problemstellung Typische Konfliktsituationen Rechtlicher Rahmen Richtwerte Praktische Maßnahmen Rechtliche Instrumente

Mehr

Ingenieurbüro Greiner

Ingenieurbüro Greiner Ingenieurbüro Greiner Technische Beratung für Schallschutz Ingenieurbüro Greiner GbR Otto-Wagner-Straße 2a 82110 Germering Ing.-Büro Greiner GbR Otto-Wagner-Str. 2a 82110 Germering Gemeinde Baar - Ebenhausen

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme für die geplante Teiländerung des B-Plan Nr. 6 Am Neuenwalder Weg

Schalltechnische Stellungnahme für die geplante Teiländerung des B-Plan Nr. 6 Am Neuenwalder Weg technologie entwicklungen & dienstleistungen GmbH Anlage 2 ted GmbH, Apenrader Straße 11, 27580 Bremerhaven Erich Meyer GmbH & Co. KG Flögelinger Straße 45 27624 Flögeln Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom

Mehr

Unterlage 11.1 Erläuterungsbericht einer schalltechnischen Untersuchung

Unterlage 11.1 Erläuterungsbericht einer schalltechnischen Untersuchung Unterlage 11.1 Erläuterungsbericht einer schalltechnischen Untersuchung B 1-2 Gliederung 1 Einleitung 2 Rechtliche Grundlagen 3 Schalltechnische Grundlagen 3.1 Berechnungs- und Bemessungsverfahren 3.2

Mehr

Schallimmissionsschutz Wohnheim Sophienstraße, Neuss

Schallimmissionsschutz Wohnheim Sophienstraße, Neuss Schallimmissionsschutz Wohnheim Sophienstraße, Neuss Projektnummer: 3435-15 Objekt: Wohnheim für behinderte Menschen Sophienstraße Neuss Auftraggeber: Lebenshilfe Neuss e.v. Hamtorwall 16 41460 Neuss gefertigt:

Mehr

Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3

Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3 Richard Möbus Lessingstraße 17 A Sachverständiger für Schallschutz 65189 Wiesbaden Dipl.- Ing. Physik. Technik Telefon 0611/505 85 28 Telefax 0611/505 85 30 moebus@der-akustiker.de G U T A C H T E N 2

Mehr

Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg. Bf Beimerstetten. schalltechnische Untersuchung

Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg. Bf Beimerstetten. schalltechnische Untersuchung Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg Bf Beimerstetten schalltechnische Untersuchung DB Station&Service AG Regionalbereich Südwest I.SV-SW Stuttgart, 26.02.2015 Bahnhofsmodernisierungsprogramm

Mehr

Erläuterungsbericht zur lärmtechnischen Untersuchung

Erläuterungsbericht zur lärmtechnischen Untersuchung Unterlage 17.1.1 Erläuterungsbericht zur lärmtechnischen Untersuchung für die Anlage eines teilplanfreien Knotenpunktes L 712 n L 751 in Bad Salzuflen Gliederung 1. Allgemeines 2. Rechtliche Grundlagen

Mehr

Stellungnahme. Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes. Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit. Datum:

Stellungnahme. Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes. Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit. Datum: Stellungnahme zur Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes im Rahmen des Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit Datum: 18.07.2014 Stadtplanung Architektur Immissionsschutz Dipl.-lng.

Mehr

Stellungnahme 8054/03 Bebauungsplan Nr. 17 Gerbishofer Weg, Untersuchung schalltechnische Wirkung Lärmschutzwand

Stellungnahme 8054/03 Bebauungsplan Nr. 17 Gerbishofer Weg, Untersuchung schalltechnische Wirkung Lärmschutzwand ACCON GmbH Gewerbering 5 86926 Greifenberg Gemeinde Oberostendorf Angerstraße 12 86869 Oberostendorf Korbinian Grüner Tel. 08192 9960 276 korbinian.gruener@accon.de Stellungnahme 8054/03 Thema Bebauungsplan

Mehr

Schalltechnisches Gutachten. Bebauungsplan "Siechberg III" Untersuchung des Gewerbelärms. Untersuchungsbericht ACB /03

Schalltechnisches Gutachten. Bebauungsplan Siechberg III Untersuchung des Gewerbelärms. Untersuchungsbericht ACB /03 Schalltechnisches Gutachten Bebauungsplan "Siechberg III" Untersuchung des Gewerbelärms Untersuchungsbericht ACB-1117-8001/03 im Auftrag der Stadt Ochsenhausen 10.11.2017 ACCON GmbH Provinostraße 52 86153

Mehr

DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR AKUSTIK ARBEITSRING LÄRMBEKÄMPFUNG 'LÄRMSCHUTZ IN VERDICHTETEN INNENSTÄDTEN'

DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR AKUSTIK ARBEITSRING LÄRMBEKÄMPFUNG 'LÄRMSCHUTZ IN VERDICHTETEN INNENSTÄDTEN' DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR AKUSTIK ARBEITSRING LÄRMBEKÄMPFUNG 'LÄRMSCHUTZ IN VERDICHTETEN INNENSTÄDTEN' BAULEITPLANUNG UND SCHALLSCHUTZ ERMITTELN - BEWERTEN - BEWÄLTIGEN GLIEDERUNG A SCHALLSCHUTZ IN DER

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Institut für Umweltschutz und Bauphysik VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle für Güteprüfungen nach DIN 4109 Messstelle nach 26 BImSchG Projekt: B-Plan Nr. 60 Wintershof-Ost Stadt Eichstätt Auftraggeber:

Mehr

Ihr Zeichen/Nachricht vom Unsere Zeichen Telefon-Durchwahl Datum

Ihr Zeichen/Nachricht vom Unsere Zeichen Telefon-Durchwahl Datum ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Messstelle 26 BImSchG ADU cologne Institut für Immissionsschutz GmbH D- -- 42489 Köln Hauptsitz Köln D- Telefon (0221) 943811-0 Telefax (0221) 94395-48 E-Mail

Mehr

Fachmarktzentrum Falder Bürrig

Fachmarktzentrum Falder Bürrig Seite 1 Fachmarktzentrum Falder Bürrig Beurteilung der Verkehrslärmzunahme am Wohnhaus Gutenbergstr. 15 (Westseite) Rahmenbedingungen und Ansätze: Lageplan Wohnhaus Gutenbergstr. 15 Die Verkehrslärmimmissionen

Mehr

Schalltechnischer Untersuchungsbericht

Schalltechnischer Untersuchungsbericht A Seite 1 v. 10 Schalltechnischer Untersuchungsbericht Berechnung der immissionsrelevanten, gewerblichen G eräuschemissionen und Beurteilung der Geräuscheinwirkung auf Das Plangebiet Im Breitenfeld II

Mehr

Verkehrslärm und Gewerbelärm in der Bauleitplanung. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Michael Oerder

Verkehrslärm und Gewerbelärm in der Bauleitplanung. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Michael Oerder Verkehrslärm und Gewerbelärm in der Bauleitplanung Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Michael Oerder 4 Fallgestaltungen der Bauleitplanung 1. Die Gemeinde plant den Bau oder die Änderung

Mehr

ANHAND VON FASSADENPEGEL-BERECHNUNGEN

ANHAND VON FASSADENPEGEL-BERECHNUNGEN VERKEHRSLÄRM-UNTERSUCHUNG ANHAND VON FASSADENPEGEL-BERECHNUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN EILBEK 14 Anlagen: Fassadenpegel-Berechnungsdaten - Tag Fassadenpegel-Berechnungsdaten - Nacht Rasterlärmkarte - Tag Rasterlärmkarte

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zur weiteren industriellen Gebietsentwicklung östlich des Nord-Ostsee-Kanals der Stadt Brunsbüttel

Schalltechnische Untersuchung zur weiteren industriellen Gebietsentwicklung östlich des Nord-Ostsee-Kanals der Stadt Brunsbüttel Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 26, 28 BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung zur weiteren industriellen Gebietsentwicklung

Mehr

Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum AF/fs/B Mai 2015

Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum AF/fs/B Mai 2015 Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik Kolpingstraße 6 45721 Haltern am See Telefon 0 23 64 929 794 Telefax 0 23 64 929 795 afi A. Flörke Ingenieurbüro, Kolpingstraße 6, 45721 Haltern

Mehr

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG. Bebauungsplan "Langgewann, BA I" im Stadtteil Bobstadt. Stadt Bürstadt

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG. Bebauungsplan Langgewann, BA I im Stadtteil Bobstadt. Stadt Bürstadt SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Bebauungsplan "Langgewann, BA I" im Stadtteil Bobstadt Stadt Bürstadt AUFTRAGGEBER: Bürstädter Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbh (BGE) Rathausstraße Bürstadt BEARBEITER:

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr Eichenweg in Großheidee / Verkehrslärm

Schalltechnische Stellungnahme Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr Eichenweg in Großheidee / Verkehrslärm Schalltechnische Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr. 0906 Eichenweg in Großheidee / Verkehrslärm Bericht-Nr.: 8-6-L Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz ó Kirchdorfer Straße

Mehr

Gemeinde Drebber. Landkreis Diepholz. Bericht-Nr.: SC Bebauungsplan Nr. 12 Schulstraße. Schalltechnische Beurteilung

Gemeinde Drebber. Landkreis Diepholz. Bericht-Nr.: SC Bebauungsplan Nr. 12 Schulstraße. Schalltechnische Beurteilung Gemeinde Drebber Landkreis Diepholz Bericht-Nr.: SC217095.01 Bebauungsplan Nr. 12 Schulstraße Schalltechnische Beurteilung Auftraggeber: Koop Brinkmann GmbH Alter Bahnhofsweg 2 49457 Drebber Textteil:

Mehr

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Dipl.-Ing. A. Jacobs - Beratender Ingenieur

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Dipl.-Ing. A. Jacobs - Beratender Ingenieur BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Dipl.-Ing. A. Jacobs - Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Büro für Lärmschutz - Weißenburg 29-2687 Papenburg

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zur weiteren industriellen Gebietsentwicklung östlich des Nord-Ostsee-Kanals der Stadt Brunsbüttel

Schalltechnische Untersuchung zur weiteren industriellen Gebietsentwicklung östlich des Nord-Ostsee-Kanals der Stadt Brunsbüttel Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 26, 28 BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung zur weiteren industriellen Gebietsentwicklung

Mehr

Lärmtechnische Untersuchung

Lärmtechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 24 Wohltorf Lärmtechnische Untersuchung für die Gemeinde Wohltorf Kreis Herzogtum Lauenburg Christa-Höppner-Platz 1 21521 Dassendorf Projektnummer: 16-023 Stand: 31. August 2016 Seite

Mehr

Gutachterliche Stellungnahme

Gutachterliche Stellungnahme Gutachterliche Stellungnahme über die Einschätzung der auf den Bebauungsplan Nr. 06-2017ho Wohngebiet an der Glück-Auf-Straße der Stadt Bitterfeld-Wolfen in der Ortslage Holzweißig einwirkenden Geräuschimmissionen

Mehr

Verteiler 2 x per Post: Staatliches Hochbauamt 1 x per

Verteiler 2 x per Post: Staatliches Hochbauamt 1 x per 12655 Auftraggeber Errichtung eines es mit Erschließungsstraße am Neubau Chemikum Variante 3A Staatliches Bauamt Erlangen-Nürnberg Hochbauamt 2 Bohlenplatz 18 91 Erlangen Datum 21. Juli 215 Bericht Nummer:

Mehr

STADT HERZOGENAURACH, B-PLAN Nr. 55, WOHNGEBIET HERZO BASE 2. UND 3. BAUABSCHNITT

STADT HERZOGENAURACH, B-PLAN Nr. 55, WOHNGEBIET HERZO BASE 2. UND 3. BAUABSCHNITT Stadt Herzogenaurach Amt für Planung, Natur und Umwelt Marktplatz 11 91074 HERZOGENAURACH va-to-11.5832 12.11.2012 STADT HERZOGENAURACH, B-PLAN Nr. 55, WOHNGEBIET HERZO BASE 2. UND 3. BAUABSCHNITT Fachgutachten

Mehr

INGENIEURBÜRO BERND DRIESEN

INGENIEURBÜRO BERND DRIESEN INGENIEURBÜRO BERND DRIESEN Schalltechnik Bauakustik Raumakustik Umweltlärm Lärmbekämpfung 12-25-1671 05.06.2013 Dr/Kt Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Wa/ der Gemeinde Schwalmtal - Kurzfassung

Mehr

A KUSTIK B ERATUNG J ACOBI

A KUSTIK B ERATUNG J ACOBI DR. GERT JACOBI DIPLOM-PHYSIKER BERATER FÜR AKUSTIK A KUSTIK B ERATUNG J ACOBI Bauvorhaben: Bebauungsplan Barmbek Nord 14 Drosselstraße 22305 Hamburg Auftraggeber: Richard Ditting GmbH & Co. KG Pinnasberg

Mehr