TÜV RHEINLAND ENERGY GMBH. Immissionsschutz / Lärmschutz

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1 TÜV RHEINLAND ENERGY GMBH Immissionsschutz / Lärmschutz Akkreditiertes Prüfinstitut Schalltechnische Untersuchung zum Neubau des Familien-, Schul- und Sportschwimmbades Wasserland in Bonn Dottendorf (Ausgangszustand , ergänzt am und ) TÜV-Bericht Nr.: 936/ /02A Köln, energy@de.tuv.com Die auszugsweise Vervielfältigung des Berichtes bedarf der schriftlichen Genehmigung. TÜV Rheinland Energy GmbH D Köln, Am Grauen Stein Tel.-Nr.: , Fax-Nr.: Die Akkreditierung gilt für den in der Urkundenanlage D-PL festgelegten Umfang.

2 Lärmschutz Seite 2 von Leerseite -

3 Lärmschutz Seite 3 von 189 Schalltechnische Untersuchung zum Neubau des Familien-, Schulund Sportschwimmbades Wasserland in Bonn Dottendorf (Ausgangszustand , ergänzt am und ) GENEHMIGUNGSBEDÜRFTIGE ANLAGE NACH BImSchG: Nein AUFTRAGGEBER: SWB Energie- und Wasserversorgung Bonn Rhein/Sieg GmbH Karlstraße Bonn ANSPRECHPARTNER Herr Goldschmidt andreas.goldschmidt@stadtwerkebonn.de TÜV-ANGEBOTS-NR.: 936/ /2016 TÜV-AUFTRAGS-NR.: TÜV-KUNDEN-NR.: / /02A Dieser Bericht ersetzt den Bericht 936/ /02 vom AUFTRAG VOM: BEARBEITER: Dipl.-Ing. Ralf Job Tel.: Ralf.Job@de.tuv.com ANSCHRIFT: TÜV Rheinland Energy GmbH Immissionsschutz / Lärmschutz Am Grauen Stein D Köln SEITENZAHL: 189 BERICHT VOM:

4 Lärmschutz Seite 4 von 189 Inhaltsverzeichnis Blatt 1 Aufgabenstellung Vorgehensweise Sportlärm Verkehrslärm Geräusche durch das Heizwerk Immissionsschutzrechtliche Grundlagen Allgemeines Sportlärm BImSchV Sportanlagenlärmschutzverordnung Verkehrslärm DIN bzw. 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung Verkehrsgeräuschimmissionen im Plangebiet Veränderung der Verkehrsgeräuschimmissionen durch das geplante Vorhaben in der Nachbarschaft Geräusche durch das Heizwerk Örtliche Verhältnisse Bestehende Nutzungen Sportanlagen Verkehrswege Geplantes Schwimmbad Wohngebiete in der Umgebung des geplanten Schwimmbades Wohnbebauung östlich der Karl-Barth-Straße (Immissionsgebiet 1) Wohnbebauung Straße Wasserland (Immissionsgebiet 2) Wohnbebauung Erft- und Siegweg (Immissionsgebiet 3) Immissionsschutzrechtlicher Schutzanspruch der Immissionsorte Nutzungsszenarien der Sportanlagen Nutzungsszenario IST-Situation montags bis freitags Sportanlage Wasserland BTHV Bonner Tennis- und Hockey-Verein e.v Nutzungsszenario IST-Situation samstags Sportanlage Wasserland BTHV Bonner Tennis- und Hockey-Verein e.v Nutzungsszenario IST-Situation sonntags...32

5 Lärmschutz Seite 5 von Sportanlage Wasserland BTHV Bonner Tennis- und Hockey-Verein e.v Nutzungsszenarien des Schwimmbades (PLAN-Situation) Sportlärm Geräuschemissionen bestehende Sportanlagen Allgemeine Angaben Fußballplatz - Normalfelder Dreifach-Sporthalle Baseball Feldhockey Tennisplätze Rugby Parkplätze Zu- und Abgang der Zuschauer Geräuschemissionen geplantes Schwimmbad Schwimmbad Code Unique Architekten GmbH Schwimmbad 4A Architekten GmbH Berechnung der Geräuschimmissionen Beurteilungspegel Beurteilungsansätze Ist-Situation (Vorbelastung) Plan-Situation (Vor- und Zusatzbelastung) Code Unique Architekten GmbH Plan-Situation (Vor- und Zusatzbelastung) 4A Architekten GmbH Spitzenpegel Ist-Situation (Vorbelastung) Plan-Situation Code Unique Architekten GmbH Plan-Situation 4A Architekten GmbH Qualität der Prognose Verkehrslärm Geräuschemissionen Straßenverkehrsgeräusche Schienenverkehrsgeräusche Verkehrsgeräuschimmissionen im Plangebiet Veränderung der Verkehrsgeräuschimmissionen durch das Schwimmbad in der Nachbarschaft...88

6 Lärmschutz Seite 6 von Geräusche durch das Heizwerk Zusammenfassung...95 Anhang 1 : Verwendete Vorschriften, Richtlinien und Unterlagen Anhang 2 : Beschreibung der Geräuschemissionen Sportlärm A2.1 Übersicht zu den verwendeten Oktavspektren A2.2 Dokumentation des Emissionsmodells Anhang 3 : Berechnung der Geräuschimmissionen Anhang 4 : Geräuschemissionen auf öffentlichen Verkehrswegen

7 Lärmschutz Seite 7 von Aufgabenstellung Die Energie- und Wasserversorgung Bonn Rhein/Sieg GmbH der Stadtwerke Bonn (nachfolgend SWB genannt) beabsichtigt an der Christian-Miesen-Straße in Bonn nordwestlich des bestehenden Heizwerkes ein Familien-, Schul- und Sportschwimmbad zu errichten und zu betreiben. In diesem Zusammenhang soll der bestehende Bebauungsplan der Stadt Bonn Nr. 7919/46 geändert werden. Für den Bereich des Schwimmbades ist vorgesehen den Bebauungsplan Nr neu aufzustellen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sollen die Geräuschimmissionen durch das geplante Schwimmbad auf die angrenzende schutzwürdige Bebauung ermittelt und anhand der 18. BImSchV Sportanlagenlärmschutzverordnung [6] 1 beurteilt werden. Dabei werden die noch im Wettbewerb verbliebenden Arbeiten des Architekturbüros Code Unique Architekten GmbH und 4a Architekten GmbH untersucht. Neben der geplanten Sportanlage Schwimmbad befinden sich im Untersuchungsgebiet die Sportanlagen Wasserland an der Karl-Barth-Straße sowie der BTHV Bonner Tennis- und Hockey-Verein e.v. an der Christian-Miesen-Straße, die bei der Beurteilung der Geräuschimmissionen durch den Sportlärm zu berücksichtigen sind. Neben dem Sportlärm sind auch die Geräuschimmissionen durch die Verkehrsgeräusche (Straße und Schiene) auf das Plangebiet zu bewerten. Darüber hinaus sind die Veränderungen der Verkehrsgeräuschimmissionen in der Nachbarschaft des Schwimmbades zu ermitteln, die durch den zusätzlichen Straßenverkehr entstehen. Außerdem werden die Geräuschimmissionen durch das benachbarte Heizwerk auf das Grundstück des Schwimmbades ermittelt und beurteilt. 2 Vorgehensweise Sportlärm Für alle bestehenden Sportanlagen Wasserland und BTHV Bonner Tennis- und Hockey- Verein e.v. (IST-Situation) sowie für das geplante Schwimmbad werden Nutzungsszenarien festgelegt. Jeder Sportanlage (Bestand + Schwimmbad) wird eine Anzahl an Pkw- Bewegungen sowie eine Anzahl an zu- und abgehenden Personen zugeordnet. Die Nut- 1 Bäder, in denen Schwimmen oder das Erlernen des Schwimmens möglich ist, sind unabhängig von dem Vorhandensein von Wasserattraktionen als Sportanlagen im Sinne des 1 der 18. BImSchV anzusehen. [23].

8 Lärmschutz Seite 8 von 189 zungsszenarien werden gemäß 18. BImSchV für wochentags (montags bis freitags), für samstags und für sonntags beschrieben. Daraus werden die relevanten Szenarien für die Beurteilungszeiten Werktag (Mo. Sa.) und Sonntag abgeleitet. Die Berechnung der von den Sportstätten ausgehenden Geräuschemissionen erfolgt im Wesentlichen auf Basis der VDI 3770 Emissionskennwerte von Sport- und Freizeitanlagen [17]. Die von den Pkw-Bewegungen auf den jeweiligen Parkplätzen ausgehenden Geräuschemissionen werden nach der Parkplatzlärmstudie [22] berechnet, die Ermittlung der von den Zu- und Abfahrten der Pkw verursachten Geräuschemissionen erfolgt auf der Basis von Erfahrungswerten des TÜV Rheinland. Sofern immissionsrelevante Geräusche von den Turn-, Tennis- und Hockeyhallen ausgehen, werden diese entsprechend berücksichtigt. Für das Untersuchungsgebiet wird ein digitales Berechnungsmodell (DBM) unter Berücksichtigung der Topographie des Geländes, der Gebäude und der Anlagen sowie der wesentlichen Schallquellen erstellt. Die Ermittlung der an den Immissionsorten verursachten Geräuschimmissionen erfolgt ausgehend von den Geräuschemissionen mittels Schallausbreitungsrechnungen. Die Schallausbreitungsrechnungen werden frequenzabhängig mit Hilfe des Rechenprogramms Soundplan 7.4 auf Grundlage der VDI 2714 [19] und der VDI 2720 Blatt 1 [20] durchgeführt. Die Beurteilung der Geräuschsituation erfolgt nach der 18. BImSchV Sportanlagenlärmschutzverordnung Verkehrslärm Zur Ermittlung und Bewertung der Verkehrsgeräuschimmissionen werden folgende Verkehrsarten berücksichtigt: Straßenverkehrslärm (Karl-Barth-Straße, Dottendorfer Straße, Servatiusstraße, In der Raste, Christian-Miesen-Straße, Oscar-Romero-Allee, Ollenhauer Straße und Nahum- Goldmann-Allee) Auf Grundlage der Verkehrsuntersuchung der Firma IGEPA Verkehrstechnik GmbH vom [26] werden die Geräuschemissionen anhand der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) [18] ermittelt. Flächenhafte Berechnung der Geräuschimmissionen für das 1. Obergeschoss (h = 5.2 m) anhand der RLS-90 für die Ist-Situation und die Plan-Situation (nach Errichtung des Schwimmbades).

9 Lärmschutz Seite 9 von 189 Schienenverkehrslärm (Strecke Koblenz Bonn) Auf Grundlage der Verkehrsdaten der Deutschen Bahn AG vom [25] werden die Geräuschemissionen anhand der Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03) [4] ermittelt. Flächenhafte Berechnung der Geräuschimmissionen für das 1. Obergeschoss (h = 5.2 m) anhand der Schall 03 für die Ist-Situation und die Plan-Situation (nach Errichtung des Schwimmbades). Die Geräuschimmissionen durch den Straßen- und Schienenverkehr werden energetisch addiert. Der Gesamtverkehrslärm wird anhand der DIN 18005, Teil 1 [12] bzw. der 16. BIm- SchV [4] beurteilt. Dabei werden die Verkehrsgeräuschimmissionen auf das Plangebiet sowie die Veränderungen der Verkehrsgeräuschimmissionen durch das geplante Vorhaben in der Nachbarschaft bewertet. Die Verkehrsgeräuschimmissionen werden in Form von Rasterlärmkarten und die Veränderung der Verkehrsgeräuschsituation an der vorhandenen Wohnbebauung in Form von Differenzlärmkarten dargestellt Geräusche durch das Heizwerk Südöstlich an das geplante Schwimmbad grenzt das Heizwerk der SWB an. Da die Lage möglicher schutzbedürftiger Büroräume im Schwimmbad derzeit noch nicht abschließend feststeht, werden die Geräuschimmissionen durch das Heizwerk an der Grundstücksgrenze zum Schwimmbad ermittelt und anhand der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) [2]. Dazu werden die im Jahr 2013 ermittelten Geräuschemissionen des Heizwerkes (Betrieb der 3 Heißwasserkessel inklusive Nebenanlagen) in das Ausbreitungsmodell übernommen und die Geräuschimmissionen an der Grundstücksgrenze berechnet. 3 Immissionsschutzrechtliche Grundlagen 3.1 Allgemeines Bei städtebaulichen Planungen ist die DIN Schallschutz im Städtebau [13] die originär heranzuziehende Berechnungs- und Beurteilungsgrundlage. Sie nennt im Beiblatt 1 für unterschiedliche Gebietsarten schalltechnische Orientierungswerte, die im Sinne der Lärmvorsorge soweit als möglich eingehalten werden sollen. Die Orientierungswerte haben keine bindende Wirkung, sondern sind ein Maßstab des wünschenswerten Schallschutzes. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswe-

10 Lärmschutz Seite 10 von 189 gen und Gemengelagen lassen sich die Orientierungswerte nach DIN oft nicht einhalten. Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen. In Gebieten, in denen die Orientierungswerte überschritten sind, sollte ein Ausgleich durch geeignete Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Bei der Überplanung vorbelasteter Bereiche bzw. bestehender Gemengelagen erfordert das Gebot der planerischen Konfliktbewältigung, im Rahmen der Abwägung nach 1, Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) vorhandene Konflikte zu lösen und diese nicht zu verfestigen. Bei Neuplanungen soll das Entstehen von Konfliktbereichen von vornherein vermieden werden. In beiden Fällen sind nicht nur die Kriterien der DIN zu beachten, sondern auch teilweise weiter gehende immissionsschutzrechtliche Anforderungen an bestimmte Kategorien von Geräuschquellen (hier: im Wesentlichen Sportlärm und Verkehrslärm). Bei Sportlärm ist gemäß Nr. 7.6 DIN bei der Beurteilung von immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftigen Sportanlagen die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) [6] zu beachten. Die Geräusche werden nach DIN und 18. BImSchV getrennt für die Zeiträume tags (6:00 22:00 Uhr) und nachts (22:00 6:00 Uhr) beurteilt. Tags ist ein Bezugszeitraum von 16 h maßgebend, nachts ist nach 18. BImSchV die lauteste Stunde zu betrachten. Gemäß Nr. 7.1 DIN sind die Beurteilungspegel im Einwirkungsbereich von Straßen nach der RLS-90 zu berechnen. Die Beurteilungspegel im Einwirkungsbereich von Schienenverkehrswegen werden gemäß Nr. 7.2 DIN nach Schall 03 ermittelt. Die Geräusche werden wie beim Sportlärm getrennt für die Zeiträume tags (6:00 22:00 Uhr) und nachts (22:00 6:00 Uhr) beurteilt. Tags ist ein Bezugszeitraum von ebenfalls 16 h maßgebend, nachts ist jedoch nicht die lauteste Stunde, sondern ein Beurteilungszeitraum von 8 h zu betrachten. Gemäß Nr. 7.5 DIN werden im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen die Geräuschimmissionen im Einwirkungsbereich von gewerblichen Anlagen nach der 6. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz TA Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm [2] in Verbindung mit DIN ISO berechnet.

11 Lärmschutz Seite 11 von Sportlärm BImSchV Sportanlagenlärmschutzverordnung Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen nach der 18. BImSchV Sportanlagenlärmschutzverordnung [6] sind die Beurteilungspegel der Betriebsgeräusche zu bilden und mit den Immissionsrichtwerten zu vergleichen. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 und nachts um nicht mehr als 20 überschreiten. Die an den Immissionsorten in der Nachbarschaft einzuhaltenden Immissionsrichtwerte ergeben sich entsprechend den Gebietsausweisungen im Bebauungsplan oder bei nicht vorhandenem B-Plan entsprechend der Schutzbedürftigkeit ( 34 bzw. 35 BauGB). Weicht die tatsächliche bauliche Nutzung im Einwirkbereich der Anlage erheblich von der im Bebauungsplan festgesetzten baulichen Nutzung ab, ist von der tatsächlichen baulichen Nutzung unter Berücksichtigung der vorgesehenen baulichen Entwicklung eines Gebietes auszugehen. In Tabelle 3.1 sind die Immissionsrichtwerte und in Tabelle 3.2 die zulässigen Immissionswerte für einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen für den Regelbetrieb und für selten stattfindende Ereignisse 2 dargestellt. Dabei werden die Änderungen gemäß der zweiten Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung vom berücksichtigt, nach der die Immissionsrichtwerte in den Ruhezeiten mittags (nur Sonntag) und abends (Werktag und Sonntag) um 5 erhöht sowie die neue Gebietskategorie urbanes Gebiet eingeführt wird. Tabelle 3.1: Immissionsrichtwerte 18. BImSchV Gebietskategorie Gewerbegebiete Urbanes Gebiet Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Reine Wohngebiete Betrieb Außerhalb der Ruhezeiten Immissionsrichtwert Tags (6 22 Uhr) Ruhezeit morgens Ruhezeit mittags / abends Nachts (22 6 Uhr) Regel Selten Regel Selten Regel Selten Regel Selten Regel Selten An höchstens 18 Kalendertagen eines Jahres (vgl. 5, Abs. 5 der 18. BImSchV sowie Nr. 1.5 des Anhangs Ermittlungs- und Beurteilungsverfahren der 18. BImSchV).

12 Lärmschutz Seite 12 von 189 Tabelle 3.2: Zulässige Immissionswerte für kurzzeitige Geräuschspitzen 18. BImSchV Gebietskategorie Gewerbegebiete Urbanes Gebiet Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Reine Wohngebiete Betrieb Außerhalb der Ruhezeiten Immissionsrichtwert Tags (6 22 Uhr) Ruhezeit morgens Ruhezeit mittags / abends Nachts (22 6 Uhr) Regel Selten Regel Selten Regel Selten Regel Selten Regel Selten Tabelle 3.3 zeigt die zugehörigen Beurteilungszeiträume. Die dem Schulsport zuzurechnenden Teilzeiten sind bei der Beurteilung gemäß 5, Abs. 3 der 18. BImSchV außer Betracht zu lassen. Die Beurteilungszeiträume werden dazu um die dem Schulsport zuzurechnenden Zeiten verkürzt. Tabelle 3.3: Beurteilungszeiträume nach 18. BImSchV Tag Zeitraum Außerhalb der Ruhezeiten Innerhalb der Ruhezeiten Nacht a) Werktage 8.00 bis Uhr 6.00 bis 8.00 Uhr bis Uhr 0.00 bis 6.00 Uhr bis Uhr Sonn- und Feiertage 9.00 bis Uhr bis Uhr 7.00 bis 9.00 Uhr bis Uhr b) 0.00 bis 7.00 Uhr bis Uhr bis Uhr a) b) Ungünstigste volle Stunde im genannten Zeitraum ( lauteste Nachtstunde ); siehe auch Nr des Anhangs Ermittlungs- und Beurteilungsverfahren der 18. BImSchV. Die Ruhezeit von bis Uhr an Sonn- und Feiertagen ist nur zu berücksichtigten, wenn die Nutzungsdauer der Sportanlage oder der Sportanlagen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9.00 bis Uhr 4 Stunden oder mehr beträgt. Umfasst die gesamte Nutzungszeit der Sportanlage oder der Sportanlagen zusammenhängend weniger als 4 Stunden und fallen mehr als 30 Minuten der Nutzungszeit in die Zeit von bis Uhr, gilt als Beurteilungszeit ein Zeitabschnitt von 4 Stunden, der die volle Nutzungszeit beinhaltet.

13 Lärmschutz Seite 13 von 189 Bei der Bildung der Beurteilungspegel sind folgende Zuschläge zu berücksichtigen: Zuschlag K I,i für Impulshaltigkeit und / oder auffällige Pegeländerungen (Ziffer des Anhangs Ermittlungs- und Beurteilungsverfahren der 18. BImSchV). Zuschlag K T,i für Ton- und Informationshaltigkeit (Ziffer des Anhangs Ermittlungsund Beurteilungsverfahren der 18. BImSchV). Geräusche aus dem Fahrzeugverkehr auf dem Anlagengelände sind der Anlage unmittelbar zuzurechnen. Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen außerhalb der Sportanlage durch das der Anlage zugeordnete Verkehrsaufkommen sind gesondert von den übrigen Anlagengeräuschen zu betrachten und u. a. nur dann zu berücksichtigen, wenn dadurch der vorhandene Pegel der Verkehrsgeräusche rechnerisch um mindestens 3 erhöht wird. Sinngemäß gelten die Kriterien und das Berechnungsverfahren der Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV (siehe Kapitel 8.3, Seite 88). 3.3 Verkehrslärm DIN bzw. 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung Verkehrsgeräuschimmissionen im Plangebiet Im Rahmen der Bauleitplanung werden für die Bewertung von Verkehrslärmimmissionen auf das Plangebiet üblicherweise die Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1 [13] herangezogen. Beim Neubau bzw. bei erheblichen baulichen Eingriffen in bestehende Straßen- und Schienenwege gelten die Anforderungen der Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV [3]. Tabelle 3.4, Seite 14 stellt Orientierungswerte und Immissionsgrenzwerte in einer Übersicht zusammen. Die Orientierungswerte sollen bereits auf den Rand der Bauflächen oder der überbaubaren Grundstücksflächen in den jeweiligen Baugebieten oder der Flächen sonstiger Nutzung bezogen werden.

14 Lärmschutz Seite 14 von 189 Tabelle 3.4: Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1 und Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV Immissionsgrenzwerte (IGW) (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) IGW Bauliche Nutzung Reine und allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete Tag (6 22 Uhr) (A) Nacht (22 6 Uhr) Gewerbegebiete Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Altenheime Friedhöfe, Kleingartenanlagen, Parkanlagen a) kein Schutzanspruch gemäß 16. BImSchV Orientierungswerte (OW) (DIN 18005, Teil 1, Beiblatt 1) OW Bauliche Nutzung Reine Wohngebiete, Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, Campingplatzgebiete Besondere Wohngebiete Dorfgebiete, Mischgebiete Kerngebiete, Gewerbegebiete Sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Schutzart Friedhöfe, Kleingartenanlagen, Parkanlagen Tag (6 22 Uhr) (A) Nacht a) (22 6 Uhr) Angegeben sind die Orientierungswerte für Verkehrslärm. Für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten außer bei den Sondernutzungen (letzte zwei Zeilen in der Tabelle) um 5 niedrigere Werte. Im vorliegenden Fall können ggf. im Schwimmbadgebäude Büroräume bestehen, die nach der DIN 4109 [11] einen schutzbedürftigen Aufenthaltsraum darstellen. Da die Büroräume in der Regel nur im Tageszeitraum ( Uhr) genutzt werden, ist eine Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionen im Nachtzeitraum nicht erforderlich.

15 Lärmschutz Seite 15 von Veränderung der Verkehrsgeräuschimmissionen durch das geplante Vorhaben in der Nachbarschaft Gemäß der 16. BImSchV ist eine Änderung wesentlich, wenn sich der Beurteilungspegel der Verkehrsgeräuschimmissionen um > 3 erhöht. Eine Erhöhung um 3 stellt sich rechnerisch beispielsweise dann ein, wenn das schon vorhandene Verkehrsaufkommen auf den maßgeblich einwirkenden Straßen bzw. Schienenwegen durch den Zusatzverkehr verdoppelt wird. 3.4 Geräusche durch das Heizwerk Die Beurteilung der Anlagengeräusche erfolgt nach der 6. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz [1] TA Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm [2]. Nach TA Lärm sind die Betriebsgeräusche zur Tageszeit ( Uhr) und zur Nachtzeit ( Uhr) getrennt zu beurteilen. Tags ist ein Bezugszeitraum von 16 h maßgebend, nachts ist die lauteste Stunde zu betrachten. Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen nach TA Lärm sind die Beurteilungspegel der Betriebsgeräusche für den maßgeblichen Immissionsort, 0,5 m außerhalb des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes 3 zu bilden und mit den Immissionsrichtwerten (IRW) zu vergleichen. Die an den Immissionsorten einzuhaltenden Immissionsrichtwerte ergeben sich nach TA Lärm entsprechend den Gebietsausweisungen im Bebauungsplan oder bei nicht vorhandenem B-Plan entsprechend der Schutzbedürftigkeit ( 34/35 BauGB). Das Schwimmbad wird entsprechend der Nutzung als Gewerbegebiet eingestuft. Für Gewerbegebiete gelten nach TA Lärm Immissionsrichtwerte von tags 65 (A) und nachts 50 (A), die durch die Gesamtbelastung der gewerblichen Geräusche nicht überschritten werden dürfen. Da es sich bei dem Schwimmbad nicht um eine Wohnnutzung handelt wird der Immissionsrichtwert tags auch für den Nachtzeitraum zugrunde gelegt. Wie in Kapitel 2.1.3, Seite 9 beschrieben, werden als Maximalabschätzung die Geräuschimmissionen durch das Heizwerk an der Grundstücksgrenze zum Schwimmbad ermittelt und beurteilt. 3 Schutzbedürftig im Sinne der DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Ausgabe 1989, u.a. Wohn- und Büroräume, etc.

16 Lärmschutz Seite 16 von Örtliche Verhältnisse Im nachfolgenden Kapitel 4.2 werden die örtlichen Verhältnisse des geplanten Schwimmbades und im Kapitel 4.1, Seite 16 ff. die bestehenden Nutzungen im Untersuchungsgebiet beschrieben. Abbildung 4.2, Seite 21 und Abbildung 4.3, Seite 22 zeigen das Untersuchungsgebiet mit dem Standort des Schwimmbades und der Umgebung. 4.1 Bestehende Nutzungen Sportanlagen Im Westen und Südwesten des geplanten Schwimmbades befinden sich die Sportanlage Wasserland sowie der BTHV Bonner Tennis- und Hockey-Verein e.v. mit folgenden Nutzungen: Sportanlage Wasserland ein Stadion mit Naturrasenspielfeld, Tennenlaufbahn und Zuschauerbereich ein Kunstrasenspielfeld eine kleine Tennenspielfläche (Fußball/Basketball) eine Dreifach-Sporthalle ein Naturrasen-Kleinspielfeld und eine Fläche für Bogenschützen Diese Bereiche werden zukünftig vom neuen Schwimmbad genutzt. Die Geräusche der Bogenschützen sind nicht immissionsrelevant. BTHV Bonner Tennis- und Hockey-Verein e.v. 15 Freiluft-Ascheplätze zum Tennisspielen ein Kunst- und ein Naturrasenplatz zum Hockeyspielen im Außenbereich eine Tennishalle mit vier Plätzen und eine Hockeyhalle Die Geräusche durch die Tennis- und Hockeyhalle sind nicht immissionsrelevant. Die Sportanlagen werden von mehreren Vereinen und Schulen genutzt. Pkw-Stellplätze befinden sich an der Karl-Barth-Straße, an der Christian-Miesen-Straße und am Vereinsheim an der Christian-Miesen-Straße.

17 Lärmschutz Seite 17 von 189 Die o.g. bestehenden Sportanlagen befinden sich in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne Nr aus dem Jahr 1965, Nr aus dem Jahr 1966, Nr aus dem Jahr 1967 und Nr aus dem Jahr Gemäß diesen Bebauungsplänen sind alle Bereiche der Sportanlagen als Grünfläche (Sportanlagen) festgesetzt. Die Lage der derzeit genutzten Sportanlagen und der Parkplätze sowie die Fläche des geplanten Schwimmbades können der nachfolgenden Abbildung entnommen werden Verkehrswege Im Osten grenzen an die Schwimmbadfläche die stark befahrene Bahnlinie Koblenz-Bonn und parallel dazu die Oscar-Romero-Allee an. Darüber hinaus können im Untersuchungsgebiet relevante Geräusche durch die Dottendorfer Straße und die Karl-Barth-Straße entstehen. 4.2 Geplantes Schwimmbad Das neue Schwimmbad Wasserland soll in Bonn-Dottendorf auf der Fläche zwischen dem bestehenden Heizwerk der SWB an der Christian-Miesen-Straße und der Wohnbebauung am Erftweg bzw. Siegweg errichtet werden. Die verkehrliche Anbindung des Bades erfolgt über die Christian-Miesen-Straße. Die Fläche des zukünftigen Schwimmbades liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr , der im südöstlichen Teil Industriegebiet (Heizkraftwerk) und im nordwestlichen Teil Grünfläche (Sportanlagen) festsetzt.

18 Lärmschutz Seite 18 von 189 Abbildung 4.1: Lage der bestehenden Sportanlagen kleine Tennenspielfläche Fläche für Bogenschützen Kunstrasenspielfeld Naturrasen- Kleinspielfeld Dreifach- Sporthalle Stadion Hockeyspielfeld (Kunstrasen) Hockeyspielfeld (Naturrasen) 15 Tennisplätze

19 Lärmschutz Seite 19 von Wohngebiete in der Umgebung des geplanten Schwimmbades Die zum geplanten Schwimmbad nächstgelegenen Wohnhäuser befinden sich südwestlich und westlich in der Karl-Barth-Straße (Immissionsgebiet Io 1) bzw. in der Straße Wasserland (Immissionsgebiet Io 2) sowie nordwestlich im Erft- bzw. Siegweg (Immissionsgebiet Io 3). Die Wohnbebauung besteht überwiegend aus 2- bis 3-geschossigen Ein- und Mehrfamilienhäusern. Nur das nördlich angrenzende Wohngebäude Siegweg ist 4-geschossig. Die o.g. Immissionsgebiete grenzen unmittelbar an ausgedehnte den gesamten Bereich prägende Sportanlagen mit einer emissionsintensiven Nutzung an (siehe auch Abbildung 4.1, Seite 18 und Abbildung 4.3, Seite 22). Die Situation stellt damit eine städtebauliche Gemengelage dar. Entsprechend der immissionsschutzrechtlichen Bewertung der Rechtsanwaltskanzlei GÖRG vom [27] können daher bei der Aufstellung des Bebauungsplanes im Rahmen der planungsrechtlichen Abwägungsentscheidung die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV auf einen Zwischenwert angehoben werden und damit die Überschreitung der Richtwerte für zulässig erklären. In den nachfolgenden Kapiteln werden die Immissionsgebiete im Detail beschrieben. Die o.g. immissionsschutzrechtliche Bewertung [27] wird dabei entsprechend berücksichtigt. Die Abbildung 4.2, Seite 21 zeigt einen Überblick der Bebauungspläne mit den dazugehörigen Bebauungsplannummern [24] und dem Jahr des Inkrafttretens. In der Abbildung 4.3, Seite 22 ist das Untersuchungsgebiet mit dem Standort des Schwimmbades und der Immissionsorte sowie ein Überblick der Gebietsnutzungen gemäß bestehender Bebauungspläne dargestellt Wohnbebauung östlich der Karl-Barth-Straße (Immissionsgebiet 1) Die Wohnhäuser Karl-Barth-Straße liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr aus dem Jahr 1960 und sind als Wohngebiet-B festgesetzt. Dieser B- Plan ist vor der Erscheinung des Baugesetzbuches am in Kraft getreten. Entsprechend der immissionsschutzrechtlichen Bewertung der Rechtsanwaltskanzlei GÖRG [27] ist das Wohngebiet-B als Allgemeines Wohngebiet (WA) einzustufen. Aufgrund der vorliegenden Gemengelage können gemäß [27] in diesem Gebiet (betrachtete Immissionsorte Io 1a Io 1c) die Immissionsrichtwerte (= Zwischenwerte) für ein Mischgebiet (MI) zugrunde gelegt werden.

20 Lärmschutz Seite 20 von Wohnbebauung Straße Wasserland (Immissionsgebiet 2) Die Wohnhäuser Karl-Barth-Straße sowie Wasserland 2 10 (Bebauung südlich der Straße) liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr aus dem Jahr 1979, der hier ein Reines Wohngebiet festsetzt. Aufgrund der vorliegenden Gemengelage können gemäß der immissionsschutzrechtlichen Bewertung der Rechtsanwaltskanzlei GÖRG [27] für die Wohnbebauung an der Straße Wasserland (Io 2b) die Immissionsrichtwerte (= Zwischenwerte) für ein Mischgebiet (MI) und für die Wohnbebauung an der Karl-Barth-Straße (Io 2a) die Immissionsrichtwerte (= Zwischenwerte) für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) angesetzt werden. Die Wohnbebauung nördlich der Straße Wasserland ist gemäß B-Plan Nr aus dem Jahr 1964 ebenfalls als Reines Wohngebiet festgesetzt. Nördlich der Straße Wasserland liegen darüber hinaus eine Kleingartenanlage sowie an der Karl-Barth-Straße die Erich- Kästner-Schule. Für diese Bereiche bestehen keine Bebauungspläne Wohnbebauung Erft- und Siegweg (Immissionsgebiet 3) Die Wohnbebauung zwischen Erft- und Siegweg ist gemäß B-Plan Nr aus dem Jahr 1997 als Reines Wohngebiet festgesetzt. Auf den Flächen westlich des Erftweges befinden sich weitere Wohnbebauungen, für die keine Bebauungspläne bestehen. Aufgrund der Struktur der Bebauung kann jedoch hier wie bei den östlich angrenzenden Flächen (Bebauungsplan Nr ) von einem Reinen Wohngebiet ausgegangen werden. Auch hier liegt eine Gemengelage vor, wodurch nach der immissionsschutzrechtlichen Bewertung der Rechtsanwaltskanzlei GÖRG [27] für die Wohnbebauung westlich des Erftweges (Io 3a) die Immissionsrichtwerte (= Zwischenwerte) für ein Mischgebiet (MI) sowie für die Wohnbebauung östlich des Erftweges und des Siegweges (Io 3b Io 3d) die Immissionsrichtwerte (= Zwischenwerte) für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) angesetzt werden können.

21 Lärmschutz Seite 21 von 189 Abbildung 4.2: Übersicht der rechtsgültigen Bebauungspläne der Stadt Bonn mit dem Jahr ihres Inkrafttretens [24] v v v v v v. Fläche Schwimmbad v v v v v v v v v v v. 1972

22 Lärmschutz Seite 22 von 189 Abbildung 4.3: Übersichtsplan mit Gebietsnutzungen gemäß B-Plänen

23 Lärmschutz Seite 23 von Immissionsschutzrechtlicher Schutzanspruch der Immissionsorte In den Kapiteln 4.3.1, Seite 19 bis 4.3.3, Seite 20 sind die Immissionsgebiete sowie die Gebietseinstufungen entsprechend der Bebauungspläne und entsprechend der tatsächlichen Nutzungen sowie die immissionsschutzrechtliche Einstufung der Gebiete gemäß der Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei GÖRG [27] aufgrund der bestehenden Gemengelage im Detail beschrieben. In der nachfolgenden Tabelle 5.1 sind die maßgeblichen Immissionsorte, die Gebietseinstufungen sowie der immissionsschutzrechtliche Schutzanspruch dargestellt. Die daraus an den Immissionsorten einzuhaltenden Immissionsrichtwerte nach 18. BImSchV [6] sind der Tabelle 3.1, Seite 11 zu entnehmen. Die Lage und Bezeichnung der Immissionsorte sind in der Abbildung 4.3, Seite 22 dokumentiert. Tabelle 5.1: Maßgebliche Immissionsorte Immissionsort Gebietseinstufung Schutzanspruch Anzahl gemäß B-Plan bzw. aufgrund Gemen- Geschosse 34 BauGB gelage gemäß [27] Io 1a Karl-Barth-Straße 151 Wohnen B = WA a) MI II Io 1b Karl-Barth-Straße 139 Wohnen B = WA a) MI II Io 1c Karl-Barth-Straße 127 Wohnen B = WA a) MI II Io 2a Karl-Barth-Straße 107 WR b) WA II Io 2b Wasserland 10 WR b) MI III Io 3a Erftweg 44 WR d) MI II Io 3b Erftweg 27 WR c) WA III Io 3c Siegweg 26 (SW) WR c) WA IV Io 3d Siegweg 26 (NO) WR c) WA IV a) b) c) d) Bebauungsplan Nr , rechtskräftig seit 1960 Bebauungsplan Nr , rechtskräftig seit 1979 Bebauungsplan Nr , rechtskräftig seit 1997 Hier liegt kein Bebauungsplan vor => Einstufung anhand der tatsächlichen Nutzung nach 34 BauGB

24 Lärmschutz Seite 24 von Nutzungsszenarien der Sportanlagen In den nachfolgenden Kapiteln werden die Nutzungsszenarien der einzelnen bestehenden Sportstätten (IST-Situation) und im Kapitel 6.4, Seite 35 das Nutzungsszenario des neuen Schwimmbades im Detail beschrieben. Dabei wird zwischen Werktag (Mo. Fr. und Sa.) sowie Sonntag unterschieden. Sofern an unterschiedlichen Werktagen in den jeweiligen Beurteilungszeiten 6 8 Uhr, 8 20 Uhr und Uhr verschiedene Nutzungen stattfinden (z.b. Fußballtraining am Mo. und Fußballspiel am Sa.) wird jeweils die Nutzung mit dem höheren Geräuschniveau berücksichtigt. Die jeweils für die Ausbreitungsrechnung angesetzten Szenarien werden in den nachfolgenden Tabellen grau hinterlegt. 6.1 Nutzungsszenario IST-Situation montags bis freitags Sportanlage Wasserland Tabelle 6.1: Stadion mit Naturrasenspielfeld montags bis freitags Zeitraum Art der Veranstaltung Anzahl Sportler Anzahl Zuschauer Schiedsrichter Anzahl Pkw Zufahrt Abfahrt Schulsport Schulsport Schulsport Schulsport Schulsport Schulsport Schulsport Schulsport Schulsport Vereinssport Leichtathletik am Mi., Do. und Fr unter 11 Jahre , Jahre , > 15 Jahre

25 Lärmschutz Seite 25 von 189 Tabelle 6.2: Kunstrasenspielfeld montags bis freitags Zeitraum Art der Veranstaltung Anzahl Spieler Anzahl Zuschauer Anzahl Pkw Zufahrt Abfahrt Schulsport Schulsport Schulsport Schulsport Schulsport Schulsport Schulsport Schulsport Schulsport Vereinssport Fußball Jugend Vereinssport Fußball Jugend Vereinssport Fußball Jugend Vereinssport Fußball Senioren Vereinssport Fußball Senioren Nur Abfahrt Pkw Tabelle 6.3: Dreifach-Sporthalle montags bis freitags Zeitraum Art der Veranstaltung Schiedsrichter Lüftungsanlage Anzahl Pkw Zufahrt Abfahrt Schulsport Schulsport Schulsport Schulsport Schulsport Schulsport Schulsport Schulsport Schulsport Vereinssport (Hockey, Basket-, Volleyball etc.) JA Vereinssport (Hockey, Basket-, Volleyball etc.) JA Vereinssport (Hockey, Basket-, Volleyball etc.) JA Vereinssport (Hockey, Basket-, Volleyball etc.) JA Vereinssport (Hockey, Basket-, Volleyball etc.) JA Nur Abfahrt Pkw a) a) Die Halle wird bis Uhr abgeschlossen. D.h. dass auch die Sportler bis Uhr die Halle in der Regel bereits verlassen haben. Vereinzelt können jedoch auch nach Uhr noch Pkw-Abfahrten erfolgen.

26 Lärmschutz Seite 26 von 189 Tabelle 6.4: Naturrasenspielfeld montags bis freitags (Nutzung April bis September wegen fehlendem Flutlicht) Zeitraum Art der Veranstaltung Anzahl Spieler Anzahl Zuschauer Schiedsrichter Anzahl Pkw Zufahrt Abfahrt Nur Zufahrt Pkw Vereinssport Fußball Jugend Vereinssport Fußball Jugend Vereinssport Fußball Jugend Nur Abfahrt Pkw BTHV Bonner Tennis- und Hockey-Verein e.v. Tabelle 6.5: Tennisanlage montags bis freitags (Nutzung April bis September) Zeitraum Tennisanlage mit 15 Außenplätzen Anzahl Pkw Nutzung der 15 Plätze je 2 Spieler für 4 h zw Uhr (auch Samstag) => 60 h Spielzeit am Tag Zuf. Abf. Annahme: jeder Spieler kommt mit dem Pkw und bleibt 1 Stunde => 15 Plätze * 2 Personen * 4 h = 120 Zu- und 120 Abfahrten

27 Lärmschutz Seite 27 von 189 Tabelle 6.6: Kunstrasenplatz Hockey montags bis freitags (Nutzung April bis September) Zeitraum Art der Veranstaltung Anzahl Spieler Anzahl Zuschauer Schiedsrichter Anzahl Pkw Zufahrt Abfahrt h Training bzw. Spiele zwischen 8 20 Uhr (von Mo. Fr. in der Regel Training am Nachmittag, die Spiele finden überwiegend am Samstag bzw. Sonntag statt)

28 Lärmschutz Seite 28 von Nutzungsszenario IST-Situation samstags Sportanlage Wasserland Tabelle 6.7: Stadion mit Naturrasenspielfeld samstags Zeitraum Art der Veranstaltung Anzahl Spieler Anzahl Zuschauer Anzahl Pkw Zufahrt Abfahrt Nur Zufahrt Pkw Spielbetrieb Fußball Jugend JA Spielbetrieb Fußball Jugend JA Nur Abfahrt Pkw Tabelle 6.8: Kunstrasenspielfeld samstags Zeitraum Art der Veranstaltung Anzahl Spieler Anzahl Zuschauer Schiedsrichter Schiedsrichter Anzahl Pkw Zufahrt Abfahrt Vereinssport Baseball Okt.-März Vereinssport Baseball Okt.-März Vereinssport Baseball Okt.-März Spielbetrieb Fußball Jugend JA Spielbetrieb Fußball Jugend JA Spielbetrieb Fußball Jugend JA Spielbetrieb Fußball Jugend JA Spielbetrieb Fußball Jugend JA Spielbetrieb Fußball Jugend JA Spielbetrieb Fußball Jugend JA Nur Abfahrt Pkw

29 Lärmschutz Seite 29 von 189 Tabelle 6.9: Dreifach-Sporthalle samstags Zeitraum Art der Veranstaltung Lüftungsanlage Anzahl Pkw Zufahrt Abfahrt Nur Zufahrt Pkw JA JA JA JA Spielbetrieb (Hockey, Basket-, Volleyball etc.) An Sonn- und Feiertagen finden max. 6 Spiele zwischen und Uhr statt, mit max. 40 Sportlern und 20 Zuschauern je Spiel. JA JA JA JA JA JA JA JA Nur Abfahrt Pkw a) a) Die Halle wird bis Uhr abgeschlossen. D.h. dass auch die Sportler und Zuschauer bis Uhr die Halle in der Regel bereits verlassen haben. Vereinzelt können jedoch auch nach Uhr noch Pkw-Abfahrten erfolgen. Die lauteste Nachtstunde findet von Mo. Fr. nach Uhr statt, da hier auch Pkw-Abfahrten durch den Vereinssport auf dem Kunstrasenspielfeld erfolgen (siehe Tabelle 6.2, S. 25). Tabelle 6.10: Naturrasenspielfeld samstags Zeitraum Art der Veranstaltung Anzahl Spieler Anzahl Zuschauer Schiedsrichter Anzahl Pkw Zufahrt Abfahrt Nur Zufahrt Pkw Spielbetrieb Fußball Jugend JA Spielbetrieb Fußball Jugend JA Nur Abfahrt Pkw

30 Lärmschutz Seite 30 von BTHV Bonner Tennis- und Hockey-Verein e.v. Tabelle 6.11: Tennisanlage samstags (Nutzung April bis September) Zeitraum Tennisanlage mit 15 Außenplätzen Zuf. Anzahl Pkw Nutzung der 15 Plätze je 2 Spieler für 4 h zw Uhr => 60 h Spielzeit am Tag Abf. Annahme: jeder Spieler kommt mit dem Pkw und bleibt 1 Stunde => 15 Plätze * 2 Personen * 4 h = 120 Zu- und 120 Abfahrten Tabelle 6.12: Kunstrasenplatz Hockey samstags (Nutzung April bis September) Zeitraum Art der Veranstaltung Anzahl Spieler Anzahl Zuschauer Schiedsrichter Anzahl Pkw Zufahrt Abfahrt h Training bzw. Spiele zwischen und 20 Uhr JA JA JA JA

31 Lärmschutz Seite 31 von 189 Tabelle 6.13: Naturrasenplatz Hockey samstags (Nutzung April bis September) Zeitraum Art der Veranstaltung Anzahl Spieler Anzahl Zuschauer Schiedsrichter Anzahl Pkw Zufahrt Abfahrt Nur Zufahrt Pkw Rugby-Spiel mit ca. 20 Kindern Nur Abfahrt Pkw

32 Lärmschutz Seite 32 von Nutzungsszenario IST-Situation sonntags Sportanlage Wasserland Tabelle 6.14: Stadion mit Naturrasenspielfeld sonntags Zeitraum Art der Veranstaltung Anzahl Spieler Anzahl Zuschauer Anzahl Pkw Zufahrt Abfahrt Nur Zufahrt Pkw Spielbetrieb Fußball Senioren JA Spielbetrieb Fußball Senioren (0.5 h) und Abfahrt Pkw JA Tabelle 6.15: Kunstrasenspielfeld sonntags Zeitraum Art der Veranstaltung Anzahl Spieler Anzahl Zuschauer Schiedsrichter Schiedsrichter Anzahl Pkw Zufahrt Abfahrt Nur Zufahrt Pkw Spielbetrieb Fußball Senioren JA Spielbetrieb Fußball Senioren JA Spielbetrieb Fußball Senioren JA Spielbetrieb Fußball Senioren JA Spielbetrieb Fußball Senioren JA Spielbetrieb Fußball Senioren JA Nur Abfahrt Pkw

33 Lärmschutz Seite 33 von 189 Tabelle 6.16: Dreifach-Sporthalle sonntags Zeitraum Art der Veranstaltung Lüftungsanlage Anzahl Pkw Zufahrt Abfahrt Nur Zufahrt Pkw JA JA JA JA Spielbetrieb (Hockey, Basket-, Volleyball etc.) An Sonn- und Feiertagen finden max. 6 Spiele zwischen und Uhr statt, mit max. 40 Sportlern und 20 Zuschauern je Spiel. JA JA JA JA JA JA JA JA Nur Abfahrt Pkw a) a) Die Halle wird bis Uhr abgeschlossen. D.h. dass auch die Sportler und Zuschauer bis Uhr die Halle in der Regel bereits verlassen haben. Vereinzelt können jedoch auch nach Uhr noch Pkw-Abfahrten erfolgen. Die lauteste Nachtstunde findet von Mo. Fr. nach Uhr statt, da hier auch Pkw-Abfahrten durch den Vereinssport auf dem Kunstrasenspielfeld erfolgen (siehe Tabelle 6.2, S. 25).

34 Lärmschutz Seite 34 von BTHV Bonner Tennis- und Hockey-Verein e.v. Tabelle 6.17: Tennisanlage sonntags (Nutzung April bis September) Zeitraum Tennisanlage mit 15 Außenplätzen Zuf. Anzahl Pkw Nutzung der 15 Plätze je 2 Spieler für 6 h zwischen 9 und 20 Uhr, davon 2 h zwischen 13 und 15 Uhr => 90 h Spielzeit am Tag Abf. Annahme: jeder Spieler kommt mit dem Pkw und bleibt 1 Stunde => 15 Plätze * 2 Personen * 6 h = 180 Zu- und 180 Abfahrten Tabelle 6.18: Kunstrasenplatz Hockey sonntags (Nutzung April bis September) Zeitraum Art der Veranstaltung Anzahl Spieler Anzahl Zuschauer Schiedsrichter Anzahl Pkw Zufahrt Abfahrt h Training bzw. Spiele von Uhr, davon 2 h zwischen und 15 Uhr

35 Lärmschutz Seite 35 von Nutzungsszenarien des Schwimmbades (PLAN-Situation) Nachfolgend werden die Nutzungsszenarien (PLAN-Situation) des geplanten Schwimmbades im Detail beschrieben. Dabei wird ebenfalls zwischen Werktag (Mo. Fr. und Sa.) sowie Sonntag unterschieden. Die Schwimmbadnutzung wird dabei wie folgt aufgeteilt: Außenbereich, mit Außenbecken, Liegewiese, Sauna, Gastronomie etc. Innenbereich mit Schwimmbecken sowie Sauna-/Wellnessbereich. Außenanlagen, wie z.b. Lüftungsanlagen (die Energie wird vom benachbarten Heizkraftwerk geliefert und ist damit für das Schwimmbad nicht beurteilungsrelevant). Parkplatz mit geplanten 400 Stellplätzen sowie zu- und abgehende Personen: Die Anzahl der Pkw-Bewegungen wurde auf Basis der Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr der Firma IGEPA Verkehrstechnik GmbH ermittelt [26]. Danach werden im Mittel 800 Kfz-Fahrten pro Tag erwartet. An Tagen mit höheren Besucherzahlen (z.b. an Sonn- und Feiertagen) ist auch mit höheren Kfz-Fahrten zu rechnen. Für die Anzahl der Pkw-Bewegungen wir daher von Kfz-Fahrten pro Tag ausgegangen, die entsprechend der prozentualen Tagesganglinien (siehe Anlage 1 in [26]) auf die Stunden zwischen 9.00 und Uhr verteilt wurden. Die Zeiten zwischen 7.00 und 9.00 Uhr wurden in [26] nicht berücksichtigt. Hier werden zusätzlich von Uhr 50 % und von Uhr 67 % der Kfz-Fahrten von Uhr angesetzt. Bei den zu- und abgehenden Personen wird davon ausgegangen, dass im Mittel je Pkw 2 Personen vom Parkplatz zum Schwimmbad gehen. Darüber hinaus wird angesetzt, dass die gleiche Anzahl an Personen mit der Bahn oder zu Fuß von nördlicher Richtung zum Schwimmbad gehen. Bei diesen Ansätzen sind die Personen, die mit dem Fahrrad kommen ausreichend berücksichtigt. In den nachfolgenden Tabellen werden die Nutzungsszenarien beschrieben. Für die Ausbreitungsberechnung wird davon ausgegangen, dass während der gesamten Öffnungszeit eine hohe Auslastung des Schwimmbades besteht. Dies stellt eine Maximalabschätzung dar, da insbesondere in den Morgenstunden vor 9.00 Uhr und in den Abendstunden nach Uhr mit einer deutlich geringeren Besucherzahl zu rechnen ist.

36 Lärmschutz Seite 36 von 189 Tabelle 6.19: Schwimmbadnutzung montags bis freitags und samstags Zeitraum Außenbereich Innenbereich Außenanlagen Parkplatz mit Anzahl Pkw / Personen x x x x 43 / x x x 58 / x x x 86 / x x x 58 / x x x 81 / x x x 77 / x x x 74 / x x x 82 / x x x 78 / x x x 107 / x x x 110 / x x x 106 / x x x 107 / x x x 101 / x x x 74 / x x 67 / 134 Summe / Tabelle 6.20: Schwimmbadnutzung sonntags Zeitraum Außenbereich Innenbereich Außenanlagen Parkplatz mit Anzahl Pkw / Personen x x x x 43 / x x x 58 / x x x 86 / x x x 58 / x x x 81 / x x x 77 / x x x 74 / x x x 82 / x x x 78 / x x x 107 / x x x 110 / x x x 106 / x x x 107 / x x x 101 / x x x 74 / x x 67 / 134 Summe / 2.618

37 Lärmschutz Seite 37 von Sportlärm 7.1 Geräuschemissionen bestehende Sportanlagen Allgemeine Angaben Als kennzeichnende Größe für die abgestrahlte Geräuschemission wird der Schallleistungspegel L WA verwendet. Anhand der Schallleistungspegel erfolgt die Berechnung der Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft. Bei den bestehenden Sportstätten werden die Geräuschemissionen der Anlagen unter freiem Himmel (Spielfelder und Tennisplätze) sowie die Dreifach-Sporthalle berücksichtigt. Wie in Kapitel 4.1.1, Seite 16 beschrieben, sind die Tennis- und Hockeyhallen nicht immissionsrelevant. Bei dem geplanten Schwimmbad werden die Geräuschemissionen der Außenbereiche (Liegewiese, Außenbecken etc.) sowie aus dem Inneren des Bades berücksichtigt. Die Berechnungen erfolgen im Wesentlichen nach der VDI 3770 [19]. Die Geräusche durch die Lüftungsanlage der Dreifach-Sporthalle werden vor Ort gemessen und daraus die Schallleistungspegel der Anlagen berechnet. Ferner werden die Geräuschemissionen durch die Pkw-Bewegungen, die durch die Nutzung aller bestehenden Sportstätten (Spielfelder, Tennisplätze, Dreifach-Sporthalle sowie Tennisund Hockeyhallen) und des Schwimmbades auf den Parkplätzen und den Ein- und Ausfahrten entstehen, berücksichtigt. Die Berechnung erfolgt nach der Parkplatzlärmstudie [22]. Durch die innerhalb der Tennis- und Hockeyhalle zu erwartenden Halleninnenpegel treten bei den betrachteten Betriebsszenarien keine relevanten Geräuschimmissionen an den Immissionsorten auf. Von den Lüftungsanlagen der beiden Hallen werden ebenfalls keine relevanten Geräuschimmissionen an den Immissionsorten verursacht. An der Tennishalle sind nach den vorliegenden Erkenntnissen keine relevanten stationären Anlagen (Lüftungs- oder Klimaanlagen) vorhanden Fußballplatz - Normalfelder Die Berechnung der Geräuschemissionen erfolgt nach der VDI 3770 [19]. Danach setzt sich die Gesamtschallemission beim Fußball im Wesentlichen aus den Geräuschanteilen der Spieler, der Zuschauer und der Schiedsrichterpfiffe zusammen. Aus der VDI 3770 [19] ergeben sich folgende Geräuschemissionsansätze:

38 Lärmschutz Seite 38 von 189 Fußballspiel (Mittelungspegel über die gesamte Trainings- bzw. Spielzeit): Schiedsrichterpfiffe: L WA = lg(1 + n) für n 30 L WA = lg(1 + n) für n > 30 mit n = Anzahl der Zuschauer Fußballspieler auf dem Spielfeld: L WA = 94 (A) Zuschauer: L WA = lg(n) für n 500 L WA = *10^-5 * n + 10 lg(n) für n 500 Kurzzeitige Geräuschspitzen Schiedsrichterpfiff: L WA = 118 (A) Schreien sehr laut, z.b. Torschrei: L WA = 115 (A) laut, z.b. während des Trainings: L WA = 108 (A) Für den Trainingsbetrieb werden 10 Zuschauer und die Schiedsrichterpfiffe bei 10 Zuschauern zugrunde gelegt. Die Schiedsrichterpfiffe sind dabei stellvertretend für die Geräusche des Übungsleiters. Die Höhe der Schallquellen beträgt für sitzende Personen 1.2 m und für alle anderen Personen 1.6 m. Im vorliegenden Fall werden folgende Schallleistungspegel L WA angesetzt: Training mit 10 Zuschauern: L WA = 96.9 (A) Spielbetriebe mit 20 Zuschauern: L WA = (A) Spielbetriebe mit 40 Zuschauern: L WA = (A) Spielbetriebe mit 50 Zuschauern: L WA = (A) Spielbetriebe mit 80 Zuschauern: L WA = (A) 10 Zuschauer: L WA = 90.0 (A) 20 Zuschauer: L WA = 93.0 (A) 40 Zuschauer: L WA = 96.0 (A) 50 Zuschauer: L WA = 97.0 (A) 80 Zuschauer: L WA = 99.0 (A)

39 Lärmschutz Seite 39 von 189 Im vorliegenden Fall liegen die Zuschauerbereiche unmittelbar an den Rändern der Spielfelder. Daher werden die Emissionen der Spielfelder und der Zuschauerbereiche zusammengefasst. Dabei ergeben sich folgende Schallleistungspegel, die der schalltechnischen Berechnung zugrunde gelegt werden. Training mit 10 Zuschauern inkl. Zuschauer: L WA = 97.7 (A) Spielbetriebe mit 20 Zuschauern inkl. Zuschauer: L WA = (A) Spielbetriebe mit 40 Zuschauern inkl. Zuschauer: L WA = (A) Spielbetriebe mit 50 Zuschauern inkl. Zuschauer: L WA = (A) Spielbetriebe mit 80 Zuschauern inkl. Zuschauer: L WA = (A) Dreifach-Sporthalle Die Halle hat eine Höhe von ca. h = 7.5 m über Boden und im Osten einen niedrigeren Anbau mit einer Höhe von ca. h = 4.0 m. Relevante Geräuschemissionen entstehen durch die Schallabstrahlung über drei Lichtbänder im Dach der Halle (bewertetes Bau-Schalldämmmaß 4 R W > 20 ) sowie durch vier Lüftungsanlagen (Halle 1, 2 und 3 sowie Nebenräume) auf dem Anbau der Halle. Die Wände bestehen aus massivem Mauerwerk und sind damit nicht immissionsrelevant. Als Innenpegel in der Halle wird ein Wert von L I = 85 (A) angesetzt. Aus dem Innenpegel und der Schalldämmung der Lichtbänder werden die ins Freie abgestrahlten Schallleistungspegel der Elemente nach DIN EN 12354, Teil 4 [15] berechnet. Danach ergeben sich bei einer Fläche von 80 m² ein Schallleistungspegel von L WA = 81 (A) je Lichtband. Die Geräuschemissionen der Lüftungsanlagen wurden auf Basis von Geräuschmessungen vor Ort ermittelt. Danach ergeben sich bei einem 100 %-Betrieb der Anlagen folgende Schallleistungspegel L WA : Zuluft Halle 1 L WA = 60 (A) Abluft Halle 1 L WA = 70 (A) Gebläse Halle 1 L WA = 70 (A) Zuluft Halle 2 L WA = 60 (A) 4 Das bewertete Bau-Schalldämmmaß R W kennzeichnet die Luftschalldämmung eines Bauteils mit bauüblichen Nebenwegen.

40 Lärmschutz Seite 40 von 189 Abluft Halle 2 L WA = 71 (A) Gebläse Halle 2 L WA = 68 (A) Zuluft Nebenräume L WA = 59 (A) Abluft Nebenräume L WA = 74 (A) Gebläse Nebenräume L WA = 72 (A) Zuluft Halle 3 L WA = 60 (A) Abluft Halle 3 L WA = 72 (A) Gebläse Halle 3 L WA = 66 (A) Bei der Nutzung der Halle im Tageszeitraum wird von einem kontinuierlichen 100 %-Betrieb aller Anlagen ausgegangen. Im Nachtzeitraum (keine Nutzung der Sporthalle) werden die Anlagen in max. 30 % Last betrieben. Eine Geräuschmessung im 30 %-Betrieb war auch im Nahbereich der Anlagen aufgrund der Umgebungsgeräusche nicht möglich. Damit sind die Geräusche der Anlagen im Nachtzeitraum als nicht immissionsrelevant einzustufen Baseball In der VDI 3770 sowie in anderen einschlägigen Studien sind keine Geräuschemissionen von Baseballspielen beschrieben. Als Maximalannahme werden die Geräuschemissionen von Fußballspielen (Training Baseball = Training Fußball mit 10 Zuschauern) zugrunde gelegt Feldhockey Die Berechnung der Geräuschemissionen erfolgt nach der VDI 3770 [19]. Danach setzt sich die Gesamtschallemission beim Feldhockey im Wesentlichen aus den Geräuschanteilen der Zuschauer, der Spieler und der Schiedsrichterpfiffe zusammen. Aus der VDI 3770 [19] ergeben sich folgende Geräuschemissionsansätze: Feldhockey (Mittelungspegel über die gesamte Trainings- bzw. Spielzeit): Zuschauer: L WA = lg(n) mit n = Anzahl der Zuschauer Spieler auf dem Spielfeld: L WA = 89 (A)

41 Lärmschutz Seite 41 von 189 Schiedsrichterpfiffe: L WA = lg(1 + n) mit n = Anzahl der Zuschauer Kurzzeitige Geräuschspitzen Schiedsrichterpfiff: L WA = 118 (A) Schreien sehr laut, z.b. Torschrei: L WA = 115 (A) laut, z.b. während des Trainings: L WA = 108 (A) Die Höhe der Schallquellen beträgt für sitzende Personen 1.2 m und für alle anderen Personen 1.6 m. Im vorliegenden Fall liegen die Zuschauerbereiche unmittelbar an den Rändern der Spielfelder. Daher werden die Emissionen der Spielfelder und der Zuschauerbereiche zusammengefasst. Dabei ergeben sich folgende Schallleistungspegel, die der schalltechnischen Berechnung zugrunde gelegt werden. Spiel bzw. Training mit 10 Zuschauern: L WA = (A) Spiel bzw. Training mit 20 Zuschauern: L WA = (A) Tennisplätze Für überschlägige Prognosen z.b. zur Berechnung der von Tennisanlagen verursachten Geräuschimmission im Zuge der Erstellung von Schallimmissionsplänen wird empfohlen, jedem Tennisfeld für die Dauer seiner Bespielung einen Schallleistungspegel von L WATeq = 93 (A) bzw. jedem der beiden Aufschlagpunkte eines Tennisfeldes einen Schallleistungspegel von L WATeq = 90 (A) zuzuordnen. Dabei ist eine relative Quellenhöhe von h = 2 m zu berücksichtigen Rugby Die Berechnung der Geräuschemissionen erfolgt nach der VDI 3770 [19]. Danach setzt sich die Gesamtschallemission beim Rugby im Wesentlichen aus den Geräuschanteilen der Zuschauer, der Spieler und der Schiedsrichterpfiffe zusammen. Aus der VDI 3770 [19] ergeben sich folgende Geräuschemissionsansätze:

42 Lärmschutz Seite 42 von 189 Rugby (Mittelungspegel über die gesamte Spielzeit von 2 Stunden): Zuschauer: L WA = lg(n) mit n = Anzahl der Zuschauer Spieler auf dem Spielfeld: L WA = 94 (A) Schiedsrichterpfiffe: L WA;T = 108 (A) Kurzzeitige Geräuschspitzen Schiedsrichterpfiff: L WA = 118 (A) Schreien sehr laut, z.b. Torschrei: L WA = 115 (A) laut, z.b. während des Trainings: L WA = 108 (A) Die Höhe der Schallquellen beträgt für sitzende Personen 1.2 m und für alle anderen Personen 1.6 m. Im vorliegenden Fall finden keine Spiele mit Schiedsrichtern statt, sondern es spielen ca. 20 Kinder auf dem Naturrasenplatz des BTHV Bonner Tennis- und Hockey-Vereins. Dabei ergeben sich folgende Schallleistungspegel, die der schalltechnischen Berechnung zugrunde gelegt werden. Spiel mit 10 Zuschauern: L WA = 94.5 (A) Parkplätze Die Berechnung der Geräuschemissionen durch das Parkplatzgeschehen erfolgt auf Basis der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (6. Auflage, Augsburg 2007) [22]. Danach berechnet sich der Schallleistungspegel des Parkplatzes L WA für das so genannte zusammengefasste Verfahren gemäß Formel: L WA = L W0 +K PA +K I +K D +K StrO +10log (B x N) L WA = Schallleistungspegel in (A) L W0 = Schallleistungspegel für eine Bewegung/ h bei P+R Plätzen 63.0 (A) K PA = Zuschlag für die Parkplatzart, (s. Tab. 34), für Besucherparkplätze 0 K I = Zuschlag für die Impulshaltigkeit, (s. Tab. 34), für Besucherparkplätze 4 K D = Zuschlag für den Durchfahr- und Parksuchverkehr in den Fahrgassen 0

43 Lärmschutz Seite 43 von 189 Der Geräuschanteil des Durchfahr- und Parksuchverkehrs wird bei der Zu- und Abfahrt berücksichtigt, in dem jeder Pkw von der Einfahrt bis zum Ende des jeweiligen Parkplatzes fährt. Bei Parkplätzen direkt an der Straße entfällt der Zu- und Abfahrtverkehr. K StrO = Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen 0 (hier asphaltierte Flächen) Damit berechnet sich für einen Parkvorgang ein Schallleistungspegel von L WA = 67 (A)/h. Für das Fahren eines Pkw auf den Zu- und Abfahrtswegen wird ein Schallleistungspegel von L WA = 92 (A) zugrunde gelegt. Bei einer Geschwindigkeit von v = 10 km/h 5 entspricht das einem längenbezogenen Schallleistungspegel von L WA = 52 (A) pro Meter und Stunde. Als Spitzenpegel wird auf der Parkplatzfläche für das Kofferraumschließen gemäß [22] ein Wert von L AFmax = 100 (A) und für das Anfahren eines Pkw ein Wert von L AFmax = 96 (A) angesetzt. Die Sportler und Zuschauer können die Parkplätze an der Karl-Barth-Straße (ca. 70 Stellplätze), am Vereinsheim an der Christian-Miesen-Straße (ca. 30 Stellplätze) und an der Christian-Miesen-Straße (ca. 50 Stellplätze) nutzen. Es wird davon ausgegangen, dass die in Kapitel 0, Seite 24 beschriebene Anzahl an Sportlern und Zuschauern jeweils mit dem Pkw kommen und die zu den jeweiligen Sportstätten nächstgelegenen Parkplätze nutzen Zu- und Abgang der Zuschauer Für die Geräuschemissionen der zu- und abgehenden Zuschauer der einzelnen Sportstätten werden gemäß VDI 3770 folgende Schallleistungspegel angesetzt: Menschliche Stimme (gehobenes sprechen): L WA = 70 (A) pro Person (Gleichzeitigkeitsfaktor K = 50%, d. h. jeweils eine Person spricht und eine andere hört zu) 5 Geringere Geschwindigkeiten führen aufgrund der damit verbundenen Erhöhung der Einwirkzeit der Geräusche und der Reduzierung der Pkw-Geräusche während des Fahrens in Summe zu vergleichbaren Geräuschimmissionen.

44 Lärmschutz Seite 44 von 189 Impulshaltigkeit: 0 (Bei Geräuschen durch menschliche Stimmen wird, soweit sie nicht technische verstärkt sind, gemäß Nr der 18. BImSchV kein Zuschlag für die Impulshaltigkeit berücksichtigt.) Kurzzeitige Geräuschspitzen Schreien normal: L WA = 100 (A) Im Ausbreitungsmodell werden die zu- und abgehenden Zuschauer mit einer Linienquelle und einem längenbezogenen Schallleistungspegel pro Meter und Stunde berücksichtigt. Dabei wird von einer mittleren Gehgeschwindigkeit von 3 km/h ausgegangen. Danach berechnet sich pro Person ein Schallleistungspegel von L WA = 32.2 (A)/(m*h). Als Maximalannahme wird davon ausgegangen, dass alle Sportler und Zuschauer mit dem Pkw ankommen und von den jeweiligen Parkplätzen zu den einzelnen Sportstätten laufen. Die zu- und abgehenden Personen der Sportanlagen des Bonner Tennis- und Hockey- Vereins (Hockey- und Tennisanlagen) sind aufgrund der geringen Anzahl und der großen Entfernungen zu den Immissionsorten nicht relevant und werden daher nicht berücksichtigt.

45 Lärmschutz Seite 45 von Geräuschemissionen geplantes Schwimmbad Schwimmbad Code Unique Architekten GmbH Nachfolgend werden die Geräuschemissionen des Schwimmbades für den Außen- und Innenbereich sowie für die Außenanlagen und den Parkplatz inkl. Zu- und Abgang der Besucher für den Beitrag des Architekturbüros Code Unique Architekten GmbH beschrieben. Die Lage der Quellen und die in der Ausbreitungsrechnung angesetzten Lärmschutzwände können der Abbildung 7.1, Seite 51 entnommen werden. 1. Außenbereiche a) Außenbecken, Liegewiese und Saunabereich Gemäß VDI 3770 werden für das Außenbecken, die Liegewiese und den Saunabereich außen auf dem Dach des Bades folgende flächenbezogene Schallleistungspegel L WA angesetzt: Außenbecken (Kinder-/Spaßbecken), ca. 260 m²: L WA = 80 (A)/m² Liegewiese, ca m²: L WA = 62 (A)/m² Saunabereich außen, ca m²: L WA = 65 (A)/m² 6 Als Spitzenpegel wird gemäß VDI 3770 ein Wert von L AFmax = 115 (A) für sehr lautes Schreien (Außenbecken) und von L AFmax = 108 (A) für lautes Schreien (Liegewiese) zugrunde gelegt. Im Bereich der Sauna werden keine relevanten Spitzenpegel erwartet. Für das Außenbecken wird eine Quellhöhe von h = 0.5 m sowie für die Liegewiese und den Saunabereich eine Höhe von h = 1.6 m berücksichtigt. Wie in Kapitel 6.4, Seite 35 beschrieben wird davon ausgegangen, dass die o.g. Außenbereiche nach Uhr (= Nachtzeitraum) nicht mehr genutzt werden. 6 Ansatz wie für ein Schwimmerbecken nach VDI 3770.

46 Lärmschutz Seite 46 von 189 Bei der Ausbreitungsrechnung werden folgende Lärmschutzwände berücksichtigt: Umbauung des Saunabereiches auf dem Dach des Bades: h = 2.2 m Nordwest- und Südwestseite des Außenbeckens: h = 2.2 m Nordwest- und Südwestgrenze des Bades: h = 3 7 m (Nordwestseite h = 7 m, Südwestseite mit h = 7 m von Norden beginnend bis h = 3 m im Süden endend) Die o.g. Lärmschutzwände können auch alternativ als Lärmschutzwälle oder Wall-/Wand- Konstruktionen ausgeführt werden. Auf die Lärmschutzwände an der SW-Seite des Außenbeckens und im Bereich der Sauna kann ggf. verzichtet werden, wenn die Lärmschutzwand an der gesamten Nordwest- und Südwestgrenze des Bades mit einer Höhe von h = 7 m ausgeführt wird. Die detaillierte Dimensionierung der Lärmschutzwälle/-wände kann im Rahmen der Baugenehmigungsverfahrens abschließend festgelegt werden. Sofern an der Nordwest- und Südwestgrenze des Bades eine Lärmschutzwand vorgesehen ist, sollte diese folgende Eigenschaften aufweisen: Bewertetes Schalldämmmaß 7 : R W > 25 Schallabsorptionseigenschaften: DL α > 8 8 (= absorbierend) Die Wand sollte beidseitig schallabsorbierend ausgeführt werden. An die Lärmschutzwände am Außenbecken und im Saunabereich sind mit Ausnahme der o.g. Mindesthöhen keine besonderen Anforderungen erforderlich Luftschalldämmung von Bauteilen. Einzahl-Angabe der Schallabsorptionseigenschaft (= Energieverlust durch Schallabsorption), als Differenz der A-bewerteten Schalldruckpegel, DL α = 8 11 entspricht einer absorbierenden Lärmschutzwand der Kategorie A3 nach DIN EN Bei der Ausbreitungsrechnung wird als Maximalannahme mit einer Schallabsorption DL α = 0 (= keine Absorption) gerechnet.

47 Lärmschutz Seite 47 von 189 b) Außengastronomie Für die Außengastronomie werden im Bereich der Terrasse 100 Personen angenommen. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Personen gleichmäßig über die Außengastronomiefläche verteilen. Der Betrieb von elektroakustischen Anlagen im Außenbereich ist nicht vorgesehen. In der nachfolgenden Tabelle sind die Geräuschemissionsansätze für den Außengastronomiebetrieb dargestellt. Tabelle 7.1: Geräuschemissionsansätze Außengastronomie Geräuschquelle Schallleistungspegel L WA L WA = 70 (A) / Person nach VDI 3770; Anzahl der Personen: 100 Menschliche Stimmen, Sprechen gehoben, inkl. Teller-/Besteckklappern Spitzenpegel durch lautes Schreien Gleichzeitigkeitsfaktor K = 50%, d. h. jeweils eine Person spricht und eine andere hört zu. Damit berechnet sich ein Schallleistungspegel von insgesamt: L WA = 87 (A) Der in der VDI 3770 beschriebene Zuschlag L i für Impulshaltigkeit wird hier nicht angewendet, da nach Nr der 18. BImSchV bei Geräuschen durch menschliche Stimmen kein Zuschlag für K I anzuwenden ist. Es wird von einer durchgehenden Nutzung während der gesamten Öffnungszeit ausgegangen. L WA = 108 (A) Dient zur Prüfung auf Erfüllung des Spitzenpegelkriteriums ohne Zeitbezug Die Quellhöhe beträgt wird gemäß VDI 3733 mit h = 1.2 m (sitzende Personen) angesetzt. Auch die Außengastronomie wird nach Uhr nicht mehr genutzt. 2. Innenbereich Bei der Schallabstrahlung über die Außenbauteile des Schwimmbades werden aus den Rauminnenpegeln und der Schalldämmung der Außenbauteile (Wände, Dächer, Fenster, Tore, Öffnungen) die ins Freie abgestrahlten Schallleistungspegel der Elemente nach DIN EN 12354, Teil 4 [15] berechnet.

48 Lärmschutz Seite 48 von 189 a) Innenpegel Für die Berechnung der Geräuschpegel innerhalb des Schwimmbades werden folgende flächenbezogene Schallleistungspegel L WA bzw. Schallleistungspegel L WA gemäß VDI 3770 zugrunde gelegt: Familienbereich: Schwimmerbecken: L WA = 65 (A)/m² Kinderbecken: L WA = 80 (A)/m² Kurs-/Sprungbecken: L WA = 75 (A)/m² Sportbereich (Schwimmerbecken): L WA = 65 (A)/m² Becken Wasserrutsche: L WA = 100 (A) (Aufgrund mehrerer gleichzeitig stattfindender Attraktionen wird der Schallleistungspegel auf einen Wert von L WA = 105 (A) erhöht.) Anhand der o.g. Geräuschemissionen werden die Innenpegel an den Außenfassaden und im Dachbereich nach VDI 3760 [16] berechnet. Dabei wird von einer geringen Streukörperdichte und einem Absorptionskoeffizienten der Wände und des Daches von α < 0.1 (= schallhart => hoher Reflexionsanteil) ausgegangen. Auf der sicheren Seite liegend werden die berechneten Innenpegel um 2 erhöht (Unsicherheit bei der Berechnung der Innenpegel). Für die unterschiedlichen Bereiche berechnen sich folgende Innenpegel L I : Familienbereich/Kinderbecken: Wände: L I = (A) + 2 Dach: L I = 83 (A) + 2 Kursbereich: Wände: L I = 83 (A) + 2 Dach: L I = 82 (A) + 2 Sportbereich: Wände: L I = 75 (A) + 2 Dach: L I = 75 (A) + 2 Rutschen Bereich: Wände: L I = 87 (A) + 2 Dach: L I = 85 (A) + 2

49 Lärmschutz Seite 49 von 189 b) Schalldämmung der Außenbauteile Damit keine unzulässigen Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft entstehen, sollten die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten bewerteten Bau-Schalldämmmaße R 10 W der Außenbauteile mindestens eingehalten werden. Andere Bauteile können auch verwendet werden, wenn die schalltechnischen Eigenschaften gleich oder besser sind. Tabelle 7.2: Bau-Schalldämmmaße R W der Außenbauteile Bauteil Bau-Schalldämm-Maß R W in Mögliche Ausführung Wände R W > 53 Massives Mauerwerk Lichtbänder R W > 48 Zugang zum Außenbecken Dacheindeckungen R W > 50 Oberlichter im Dach 3fach-Verglasung (das entspricht einer Fenster- Schallschutzklasse 5 nach VDI 2719) R W > 11 Kunststofflamellen Konstruktionen aus massiven Baustoffen, z.b. Stahlbeton R W > 34 Isolierverglaste Fenster Im Nachtzeitraum werden alle Türen und der Zugang zum Außenbecken als geschlossen angenommen. Der genaue Aufbau der abstrahlenden Außenbauteile sowie die bewerteten Bau- Schalldämmmaße R W können der Berechnungstabelle im Kapitel A2.2, Seite 102 entnommen werden. Bei der Dimensionierung der o.g. Bau-Schalldämmmaße wurde von einer durchgehenden Nutzung des Bades mit hoher Auslastung auch nach Uhr ausgegangen. Im Baugenehmigungsverfahren sind bei einer detaillierten Betrachtung ggf. geringere Schalldämmmaße möglich. Im Rahmen dieser Untersuchung wird jedoch von dem o.g. Worst-Case- Szenario ausgegangen. 10 Das bewertete Bau-Schalldämmmaß R W kennzeichnet die Luftschalldämmung eines Bauteils mit bauüblichen Nebenwegen.

50 Lärmschutz Seite 50 von Außenquellen a) Lüftungsanlagen Für Lüftungsanlagen etc. werden 2 Außenquellen, eine auf dem Dach und eine an der Nordostfassade des Gebäudes berücksichtigt. Die beiden Anlagen sollen einen Schallleistungspegel von L WA = 80 (A) nicht überschreiten. Die Anlagen sind 24 h am Tag in Betrieb. Eine Heizung ist nicht erforderlich, da die notwendige Energie von dem benachbarten Heizkraftwerk geliefert wird. b) Außenrutschen Ggf. können im nordöstlichen Bereich die Rutschen auch außerhalb des Gebäudes geführt werden. Für die geschlossenen Rutschen wird ein Schallleistungspegel von L WA = 95 (A) mit einer Höhe von h = 7 m angesetzt. Es wird davon ausgegangen, dass die Rutschen nach Uhr nicht mehr betrieben werden. 4. Parkplatz sowie zu- und abgehende Personen Der Ansätze zur Ermittlung der Geräuschemissionen des Parkplatzes können dem Kapitel 7.1.8, Seite 42 sowie der zu- und abgehenden Personen dem Kapitel 7.1.9, Seite 43 entnommen werden. Bei der Ermittlung der Parkplatzgeräusche wird zur Berechnung des Zuschlages K D für den Durchfahr- und Parksuchverkehr in den Fahrgassen von 400 Stellplätzen ausgegangen. Daraus berechnet sich ein Wert von K D = 6.5. Daraus resultiert für ein Schallleistungspegel für einen Parkvorgang von L WA = 73.5 (A)/h (L W0 = 67 (A) plus K D = 6.5 ).

51 Lärmschutz Seite 51 von 189 Abbildung 7.1: Schallquellenplan Code Unique Architekten GmbH Rutschen außen Zu- und Abgang Personen Bahn Außenquellen (Lüftungsanlagen) Außenbecken Außenbereich Sauna (Dach) Liegewiese Lärmschutzwand h = 7 m Lärmschutzwand h = 2.2 m Eingang Außengastronomie Lärmschutzwand h = 7 3 m Zu- und Abgang Personen Pkw Pkw-Parkplatz

52 Lärmschutz Seite 52 von Schwimmbad 4A Architekten GmbH Nachfolgend werden die Geräuschemissionen des Schwimmbades für den Außen- und Innenbereich sowie für die Außenanlagen und den Parkplatz inkl. Zu- und Abgang der Besucher für den Beitrag des Architekturbüros 4A Architekten GmbH beschrieben. Die Lage der Quellen und die in der Ausbreitungsrechnung angesetzten Lärmschutzwände können der Abbildung 7.2, Seite 58 entnommen werden. 1. Außenbereich a) Außenbecken, Liegewiese und Saunabereich Gemäß VDI 3770 werden für die Außenbecken, die Liegewiese und den Saunabereich außen folgende flächenbezogene Schallleistungspegel L WA angesetzt: Außenbecken (Kinder-/Spaßbecken), ca. 220 m²: L WA = 80 (A)/m² Liegewiese, ca m²: L WA = 62 (A)/m² Saunabereich außen, ca m²: L WA = 65 (A)/m² 11 Für die Wasserrutschen (geschlossene Außenröhren) wird ein Schallleistungspegel von L WA = 95 (A) angenommen. Als Spitzenpegel wird gemäß VDI 3770 ein Wert von L AFmax = 115 (A) für sehr lautes Schreien (Außenbecken) und von L AFmax = 108 (A) für lautes Schreien (Liegewiese und Volleyballfeld) zugrunde gelegt. Im Bereich der Sauna und der Wasserrutschen werden keine relevanten Spitzenpegel erwartet. Für das Außenbecken wird eine Quellhöhe von h = 0.5 m, für die Liegewiese mit Volleyballspielfeld und den Saunabereich eine Höhe von h = 1.6 m sowie für die Außenröhren der Wasserrutschen eine Höhe von h = 7.0 berücksichtigt. Wie in Kapitel 6.4, Seite 35 beschrieben wird davon ausgegangen, dass die o.g. Außenbereiche nach Uhr (= Nachtzeitraum) nicht mehr genutzt werden. 11 Ansatz wie für ein Schwimmerbecken nach VDI 3770.

53 Lärmschutz Seite 53 von 189 Bei der Ausbreitungsrechnung werden folgende Lärmschutzwände berücksichtigt: Nordwest- und Südwestseite des Außenbeckens: h = 2.2 m Nordwest- und Südwestgrenze des Bades: h = 3 7 m (Nordwestseite h = 7 m, Südwestseite h = 3 m) Die o.g. Lärmschutzwände können auch alternativ als Lärmschutzwälle oder Wall-/Wand- Konstruktionen ausgeführt werden. Auf die Lärmschutzwände an der SW-Seite des Außenbeckens kann ggf. verzichtet werden, wenn die Lärmschutzwand an der gesamten Nordwest- und Südwestgrenze des Bades mit einer Höhe von h = 7 m ausgeführt wird. Die detaillierte Dimensionierung der Lärmschutzwälle/-wände kann im Rahmen der Baugenehmigungsverfahrens abschließend festgelegt werden. Sofern an der Nordwest- und Südwestgrenze des Bades eine Lärmschutzwand vorgesehen ist, sollte diese folgende Eigenschaften aufweisen: Bewertetes Schalldämmmaß 12 : R W > 25 Schallabsorptionseigenschaften: DL α > 8 13 (= absorbierend) Die Wand sollte beidseitig schallabsorbierend ausgeführt werden. An die Lärmschutzwände am Außenbecken sind mit Ausnahme der o.g. Mindesthöhe keine besonderen Anforderungen erforderlich 14. b) Außengastronomie Für die Gastronomie werden im Bereich der Liegewiese 100 Personen und im Bereich der Sauna 50 Personen angenommen. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Personen gleichmäßig über die Außengastronomiefläche verteilen. Der Betrieb von elektroakustischen Anlagen im Außenbereich ist nicht vorgesehen Luftschalldämmung von Bauteilen. Einzahl-Angabe der Schallabsorptionseigenschaft (= Energieverlust durch Schallabsorption), als Differenz der A-bewerteten Schalldruckpegel, DL α = 8 11 entspricht einer absorbierenden Lärmschutzwand der Kategorie A3 nach DIN EN Bei der Ausbreitungsrechnung wird als Maximalannahme mit einer Schallabsorption DL α = 0 (= keine Absorption) gerechnet.

54 Lärmschutz Seite 54 von 189 In der nachfolgenden Tabelle sind die Geräuschemissionsansätze für den Außengastronomiebetrieb dargestellt. Tabelle 7.3: Geräuschemissionsansätze Außengastronomie Geräuschquelle Schallleistungspegel L WA L WA = 70 (A) / Person nach VDI 3770; Anzahl der Personen: 100 bzw. 50 Menschliche Stimmen, Sprechen gehoben, inkl. Teller-/Besteckklappern Spitzenpegel durch lautes Schreien Gleichzeitigkeitsfaktor K = 50%, d. h. jeweils eine Person spricht und eine andere hört zu. Damit berechnet sich ein Schallleistungspegel von insgesamt: L WA = 87 (A) bei 100 Personen und L WA = 84 (A) bei 50 Personen Der in der VDI 3770 beschriebene Zuschlag L i für Impulshaltigkeit wird hier nicht angewendet, da nach Nr der 18. BImSchV bei Geräuschen durch menschliche Stimmen kein Zuschlag für K I anzuwenden ist. Es wird von einer durchgehenden Nutzung während der gesamten Öffnungszeit ausgegangen. L WA = 108 (A) Dient zur Prüfung auf Erfüllung des Spitzenpegelkriteriums ohne Zeitbezug Die Quellhöhe wird gemäß VDI 3770 mit h = 1.2 m (sitzende Personen) angesetzt. Auch die Außengastronomie wird nach Uhr nicht mehr genutzt. 2. Innenbereich Bei der Schallabstrahlung über die Außenbauteile des Schwimmbades werden aus den Rauminnenpegeln und der Schalldämmung der Außenbauteile (Wände, Dächer, Fenster, Tore, Öffnungen) die ins Freie abgestrahlten Schallleistungspegel der Elemente nach DIN EN 12354, Teil 4 [15] berechnet. a) Innenpegel Für die Berechnung Geräuschpegel innerhalb des Schwimmbades werden folgende flächenbezogene Schallleistungspegel L WA bzw. Schallleistungspegel L WA gemäß VDI 3770 zugrunde gelegt:

55 Lärmschutz Seite 55 von 189 Familienbereich: Erlebnis- und Planschbecken: L WA = 80 (A)/m² Wasserrutsche: L WA = 100 (A)/m² (Aufgrund mehrere gleichzeitig stattfindender Attraktionen wird der Schallleistungspegel auf einen Wert von L WA = 105 (A) erhöht.) Kursbecken: L WA = 75 (A)/m² Sportbereich: Schwimmerbecken: L WA = 65 (A)/m² Lehrschwimm-/Sprungbecken: L WA = 75 (A)/m²: Anhand der o.g. Geräuschemissionen werden die Innenpegel an den Außenfassaden und im Dachbereich nach VDI 3760 [16] berechnet. Dabei wird von einer geringen Streukörperdichte und einem Absorptionskoeffizienten der Wände und des Daches von α < 0.1 (= schallhart => hoher Reflexionsanteil) ausgegangen. Auf der sicheren Seite liegend werden die berechneten Innenpegel um 2 erhöht (Unsicherheit bei der Berechnung der Innenpegel) Für die unterschiedlichen Bereiche berechnen sich folgende Innenpegel L I : Familienbereich: Wände: L I = (A) + 2 Dach: L I = 89 (A) + 2 Kursbereich: Wände: L I = 82 (A) + 2 Dach: L I = 81 (A) + 2 Sportbereich: Wände: L I = (A) + 2 Dach: L I = 79 (A) + 2

56 Lärmschutz Seite 56 von 189 b) Schalldämmung der Außenbauteile Damit keine unzulässigen Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft entstehen, sollten die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten bewerteten Bau-Schalldämmmaße R 15 W der Außenbauteile mindestens eingehalten werden. Andere Bauteile können auch verwendet werden, wenn die schalltechnischen Eigenschaften gleich oder besser sind. Tabelle 7.4: Bau-Schalldämmmaße R W der Außenbauteile Bauteil Bau-Schalldämm-Maß R W in Mögliche Ausführung Wände R W > 53 Massives Mauerwerk Lichtbänder R W > 48 Zugang zum Außenbecken Dacheindeckungen R W > 50 3fach-Verglasung (das entspricht einer Fenster- Schallschutzklasse 5 nach VDI 2719) R W > 11 Kunststofflamellen Konstruktionen aus massiven Baustoffen, z.b. Stahlbeton Im Nachtzeitraum werden alle Türen und der Zugang zum Außenbecken als geschlossen angenommen. Der genaue Aufbau der abstrahlenden Außenbauteile sowie die bewerteten Bau- Schalldämmmaße R W können der Berechnungstabelle im Kapitel A2.2, Seite 102 entnommen werden. Bei der Dimensionierung der o.g. Bau-Schalldämmmaße wurde von einer durchgehenden Nutzung des Bades mit hoher Auslastung auch nach Uhr ausgegangen. Im Baugenehmigungsverfahren sind bei einer detaillierten Betrachtung ggf. geringere Schalldämmmaße möglich. Im Rahmen dieser Untersuchung wird jedoch von dem o.g. Worst-Case- Szenario ausgegangen. 15 Das bewertete Bau-Schalldämmmaß R W kennzeichnet die Luftschalldämmung eines Bauteils mit bauüblichen Nebenwegen.

57 Lärmschutz Seite 57 von Außenquellen Für Lüftungsanlagen etc. werden 2 Außenquellen auf dem Dach des Gebäudes berücksichtigt. Als Schallleistungspegel wird ein Wert je Quelle von L WA < 80 (A) angesetzt. Die Anlagen sind 24 h am Tag in Betrieb. Eine Heizung ist nicht erforderlich, da die notwendige Energie von dem benachbarten Heizkraftwerk geliefert wird. 4. Parkplatz sowie zu- und abgehende Personen Der Ansätze zur Ermittlung der Geräuschemissionen des Parkplatzes können dem Kapitel 7.1.8, Seite 42 sowie der zu- und abgehenden Personen dem Kapitel 7.1.9, Seite 43 entnommen werden. Bei der Ermittlung der Parkplatzgeräusche wird zur Berechnung des Zuschlages K D für den Durchfahr- und Parksuchverkehr in den Fahrgassen von 400 Stellplätzen ausgegangen. Daraus berechnet sich ein Wert von K D = 6.5. Daraus resultiert für ein Schallleistungspegel für ein Parkvorgang von L WA = 73.5 (A)/h (L W0 = 67 (A) plus K D = 6.5 ).

58 Lärmschutz Seite 58 von 189 Abbildung 7.2: Schallquellenplan 4A Architekten GmbH Zu- und Abgang Personen Bahn Wasserrutschen Liegewiese Außenbecken Lärmschutzwand h = 7 m Lärmschutzwand h = 3 m Lärmschutzwand h = 2.2 m Außenbereich Sauna Eingang Außengastronomie Zu- und Abgang Personen Pkw Pkw-Parkplatz

59 Lärmschutz Seite 59 von Berechnung der Geräuschimmissionen Die Ermittlung der an den Immissionsorten verursachten Geräuschimmissionen erfolgt ausgehend von den Geräuschemissionen mittels Schallausbreitungsrechnungen. Die Schallausbreitungsrechnungen werden frequenzabhängig mit Hilfe eines Rechenprogramms Soundplan 7.4 auf der Grundlage der VDI 2714 [19] und der VDI 2720 Blatt 1 [20] durchgeführt. Als Basis für die Berechnung wird ein Geländegrundriss mit allen relevanten Geräuschquellen, Hindernissen und Gebäuden digitalisiert. Abschirmungen und Reflektionen auf dem Ausbreitungsweg werden berücksichtigt. Die Schallausbreitungsberechnungen erfolgen jeweils auf die vom Lärm am stärksten betroffenen Fenster der betrachteten Immissionsorte. Die Berechnungen können im Anhang 3 im Detail eingesehen werden. 7.4 Beurteilungspegel Beurteilungsansätze Die Beurteilung der Geräuschimmissionen nach 18. BImSchV [6] erfordert die Bildung von Beurteilungspegeln und den Vergleich der Beurteilungspegel mit den Immissionsrichtwerten. Der Beurteilungspegel L r ist ein Maß für die am Immissionsort einwirkende, durchschnittliche Geräuschbelastung im Beurteilungszeitraum. Die Bildung der Beurteilungspegel geschieht mit folgenden Ansätzen: Zeitliche Bewertung Die zeitliche Bewertung berücksichtigt die Einwirkdauer der einzelnen Geräusche im jeweiligen Bezugszeitraum der 18. BImSchV. Sie erfolgt bereits bei der Schallausbreitungsberechnung (siehe Anhang 3). Zuschlag für Impulshaltigkeit K I Bei Prognosen ist gemäß der 18. BImSchV für die Teilzeiten in denen das zu beurteilende Geräusch Impulse enthält für diese Teilzeit ein Zuschlag K I zum Mittelungspegel zu berücksichtigen. Bei Geräuschen durch die menschliche Stimme ist, soweit sie nicht technisch verstärkt sind, kein Zuschlag K I anzuwenden. Bei der Ausbreitungsrechnung sind ggf. auftretende Impulshaltigkeiten bereits in den Emissionswerten berücksichtigt.

60 Lärmschutz Seite 60 von 189 Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit K T Für die Teilzeiten, in denen in den zu beurteilenden Geräuschimmissionen ein oder mehrere Töne hervortreten oder in denen das Geräusch informationshaltig ist, ist für den Zuschlag K T je nach Auffälligkeit der Wert 3 oder 6 anzusetzen. Es wird davon ausgegangen, dass durch die Geräusche des Spielbetriebes der bestehenden Sportstätten und des geplanten Schwimmbades im Mittel keine relevanten Ton- und Informationshaltigkeiten auftreten. Ein Zuschlag wird daher nicht angesetzt. Gemäß Kapitel 5, Seite 23 bzw. [27] können aufgrund der vorhandenen Gemengelagesituation die Immissionsrichtwerte auf geeignete Zwischenwerte angehoben werden. Im nachfolgenden Kapitel werden die Beurteilungspegel durch die IST-Situation (Vorbelastung) für die Zeiträume werktags (Mo. Sa.) sowie Sonn- und Feiertage dargestellt und mit den zulässigen Zwischenwerten verglichen. In den Kapiteln 7.4.3, Seite 63 ff. (Code Unique Architekten GmbH) und 7.4.4, Seite 68 ff. (4A Architekten GmbH) werden die Beurteilungspegel durch die Vorbelastung und durch die Zusatzbelastung (geplantes Schwimmbad) sowie die daraus resultierende Gesamtbelastung der Sportanlagengeräusche für Werktage (Mo. Sa.) sowie für Sonn- und Feiertage beschrieben und mit den zulässigen Zwischenwerten verglichen. Durch das geplante Schwimmbad entfällt das Naturrasenkleinspielfeld (siehe Abbildung 4.1, Seite 18) und es werden neue Gebäude und Lärmschutzwände bzw. wälle errichtet. Durch den Wegfall einer Geräuschquelle und durch die abschirmende bzw. reflektierende Wirkung der Gebäude bzw. Wände verändert sich die Geräuschimmission durch die bestehenden Anlagen insbesondere an den Immissionsorten Io 3a Io 3c, was bei der Gesamtlärmbetrachtung entsprechend berücksichtigt wird Ist-Situation (Vorbelastung) In den nachfolgenden Tabellen sind die Beurteilungspegel L r durch die Geräusche der bestehenden Sportanlagen (IST-Situation) sowie der Vergleich mit den Immissionsrichtwerten für Werktage (Mo. Sa.) sowie für Sonn- und Feiertage dargestellt. In den Abendstunden (nach Uhr) an Sonn- und Feiertagen finden kaum noch relevante Aktivitäten auf den Sportanlagen statt. Hier liegen die Beurteilungspegel unter den Pegeln der Mittagszeit. Auf eine detaillierte Darstellung des Abendzeitraumes an Sonnund Feiertagen wird daher verzichtet.

61 Lärmschutz Seite 61 von 189 Tabelle 7.5: Beurteilungspegel und Richtwertvergleich IST-Situation Werktag (Mo.-Sa.) Immissionsort Beurteilungspegel in (A) Zwischenwert in (A) Außerhalb der Ruhezeiten Tag Nacht Tag Nacht Ruhezeit morgens Ruhezeit abends lauteste Nachtstunde Außerhalb der Ruhezeiten Ruhezeit morgens Ruhezeit abends Io 1a Karl-Barth-Straße Io 1b Karl-Barth-Straße Io 1c Karl-Barth-Straße Io 2a Karl-Barth-Straße Io 2b Wasserland Io 3a Erftweg Io 3b Erftweg Io 3c Siegweg 26 (SW) Io 3d Siegweg 26 (NO) Tabelle 7.6: Beurteilungspegel und Richtwertvergleich IST-Situation Sonn- und Feiertag Immissionsort Beurteilungspegel in (A) Zwischenwert in (A) lauteste Nachtstunde Außerhalb der Ruhezeiten Tag Nacht Tag Nacht Ruhezeit morgens Ruhezeit mittags lauteste Nachtstunde Außerhalb der Ruhezeiten Ruhezeit morgens Ruhezeit mittags Io 1a Karl-Barth-Straße Io 1b Karl-Barth-Straße Io 1c Karl-Barth-Straße Io 2a Karl-Barth-Straße Io 2b Wasserland Io 3a Erftweg Io 3b Erftweg Io 3c Siegweg 26 (SW) Io 3d Siegweg 26 (NO) lauteste Nachtstunde

62 Lärmschutz Seite 62 von 189 Bewertung der Geräuschsituation (IST-Situation) Werktag (Mo. Sa.) Außerhalb der Ruhezeit Die Zwischenwerte werden durch die Geräuschimmissionen der bestehenden Sportanlagen an den Immissionsorten Io 1a und Io 2b um 6 und an den übrigen Immissionsorten um unterschritten. Ruhezeit morgens Die Zwischenwerte werden durch die Geräuschimmissionen der bestehenden Sportanlagen um unterschritten. Ruhezeit abends Die Zwischenwerte werden durch die Geräuschimmissionen der bestehenden Sportanlagen am Immissionsort Io 2b um 7 und an den übrigen Immissionsorten um unterschritten. Nachts (lauteste Nachtstunde) Die Zwischenwerte werden durch die Geräuschimmissionen der bestehenden Sportanlagen am Immissionsort Io 1a um 1 und an den übrigen Immissionsorten um unterschritten. Wesentliche Geräuschquelle am Immissionsort Io 1a sind die abfahrenden Pkw auf dem Parkplatz an der Karl-Barth-Straße nach Uhr. In der Ausbreitungsrechnung wurden insgesamt 58 Pkw angesetzt (Kunstrasenplatz: 48 Pkw und Sporthalle: 10 Pkw), was das Worst-Case-Szenario darstellt. Sonn- und Feiertage Außerhalb der Ruhezeit Die Zwischenwerte werden durch die Geräuschimmissionen der bestehenden Sportanlagen am Immissionsort Io 1a um 5 und am Io 2b um 3 sowie an den übrigen Immissionsorten um 9 24 unterschritten. Ruhezeit morgens Keine relevanten Geräuschimmissionen.

63 Lärmschutz Seite 63 von 189 Ruhezeit mittags / abends Die Zwischenwerte werden durch die Geräuschimmissionen der bestehenden Sportanlagen am Mittag an den Immissionsorten Io 1a um 2 und am Io 2b um 0.5 sowie an den übrigen Immissionsorten um 6 21 unterschritten. In den Abendstunden treten die höchsten Beurteilungspegel an den Immissionsorten Io 1a mit L r = 44 (A) und Io 2b mit L r = 41 (A) auf. Damit liegen die Beurteilungspegel um mindestens 19 unter dem Zwischenwert. Nachts (lauteste Nachtstunde) Keine relevanten Geräuschimmissionen Plan-Situation (Vor- und Zusatzbelastung) Code Unique Architekten GmbH In den nachfolgenden Tabellen sind die Beurteilungspegel L r durch die Geräusche der bestehenden Sportanlagen (Vorbelastung) und des bestehenden Schwimmbades (Zusatzbelastung), die daraus resultierende Gesamtbelastung sowie der Vergleich mit den Zwischenwerten für Werktage (Mo. Sa.) sowie für Sonn- und Feiertage dargestellt. Bei der Vorbelastung wird berücksichtigt, dass sich die Geräusche durch die geplanten Gebäude des Schwimmbades bzw. die Lärmschutzwälle bzw. wände verändern. In den Abendstunden (nach Uhr) an Sonn- und Feiertagen finden kaum noch relevante Aktivitäten auf den Sportanlagen statt und das Schwimmbad ist zu dieser Zeit nicht mehr voll belegt. Auf eine detaillierte Darstellung der Zeiträume morgens an Werktagen und abends an Sonn- und Feiertagen wird daher verzichtet. Tabelle 7.7: Beurteilungspegel und Richtwertvergleich Code Unique Architekten GmbH Werktag (Mo.-Sa.) außerhalb der Ruhezeiten Immissionsort Vorbelastung Werktag - außerhalb der Ruhezeiten Beurteilungspegel L r in (A) Zusatzbelastung Summe = Gesamtbelastung Zwischenwert in (A) Io 1a Karl-Barth-Straße Io 1b Karl-Barth-Straße Io 1c Karl-Barth-Straße Io 2a Karl-Barth-Straße Io 2b Wasserland Io 3a Erftweg Io 3b Erftweg Io 3c Siegweg 26 (SW) Io 3d Siegweg 26 (NO)

64 Lärmschutz Seite 64 von 189 Tabelle 7.8: Beurteilungspegel und Richtwertvergleich Code Unique Architekten GmbH Werktag (Mo.-Sa.) Ruhezeit morgens Immissionsort Vorbelastung Werktag - Ruhezeit morgens Beurteilungspegel L r in (A) Zusatzbelastung Zwischenwert in (A) Io 1a Karl-Barth-Straße Io 1b Karl-Barth-Straße Io 1c Karl-Barth-Straße Io 2a Karl-Barth-Straße Io 2b Wasserland Io 3a Erftweg Io 3b Erftweg Io 3c Siegweg 26 (SW) Io 3d Siegweg 26 (NO) Tabelle 7.9: Beurteilungspegel und Richtwertvergleich Code Unique Architekten GmbH Werktag (Mo.-Sa.) Ruhezeit abends Immissionsort Vorbelastung Werktag - Ruhezeit abends Beurteilungspegel L r in (A) Zusatzbelastung Summe = Gesamtbelastung Summe = Gesamtbelastung Zwischenwert in (A) Io 1a Karl-Barth-Straße Io 1b Karl-Barth-Straße Io 1c Karl-Barth-Straße Io 2a Karl-Barth-Straße Io 2b Wasserland Io 3a Erftweg Io 3b Erftweg Io 3c Siegweg 26 (SW) Io 3d Siegweg 26 (NO)

65 Lärmschutz Seite 65 von 189 Tabelle 7.10: Beurteilungspegel und Richtwertvergleich Code Unique Architekten GmbH Immissionsort Werktag (Mo.-Sa.) nachts (lauteste Nachtstunde von Uhr) Werktag - lauteste Nachtstunde von Uhr Vorbelastung Beurteilungspegel L r in (A) Zusatzbelastung Zwischenwert in (A) Io 1a Karl-Barth-Straße Io 1b Karl-Barth-Straße Io 1c Karl-Barth-Straße Io 2a Karl-Barth-Straße Io 2b Wasserland Io 3a Erftweg Io 3b Erftweg Io 3c Siegweg 26 (SW) Io 3d Siegweg 26 (NO) Tabelle 7.11: Beurteilungspegel und Richtwertvergleich Code Unique Architekten GmbH Immissionsort Sonn- und Feiertag außerhalb der Ruhezeiten Sonn- und Feiertag - außerhalb der Ruhezeiten Vorbelastung Beurteilungspegel L r in (A) Zusatzbelastung Summe = Gesamtbelastung Summe = Gesamtbelastung Zwischenwert in (A) Io 1a Karl-Barth-Straße Io 1b Karl-Barth-Straße Io 1c Karl-Barth-Straße Io 2a Karl-Barth-Straße Io 2b Wasserland Io 3a Erftweg Io 3b Erftweg Io 3c Siegweg 26 (SW) Io 3d Siegweg 26 (NO)

66 Lärmschutz Seite 66 von 189 Tabelle 7.12: Beurteilungspegel und Richtwertvergleich Code Unique Architekten GmbH Immissionsort Sonn- und Feiertag Ruhezeit morgens Vorbelastung Sonn- und Feiertag - Ruhezeit morgens Beurteilungspegel L r in (A) Zusatzbelastung Zwischenwert in (A) Io 1a Karl-Barth-Straße Io 1b Karl-Barth-Straße Io 1c Karl-Barth-Straße Io 2a Karl-Barth-Straße Io 2b Wasserland Io 3a Erftweg Io 3b Erftweg Io 3c Siegweg 26 (SW) Io 3d Siegweg 26 (NO) Tabelle 7.13: Beurteilungspegel und Richtwertvergleich Code Unique Architekten GmbH Immissionsort Sonn- und Feiertag Ruhezeit mittags Vorbelastung Sonn- und Feiertag - Ruhezeit mittags Beurteilungspegel L r in (A) Zusatzbelastung Summe = Gesamtbelastung Summe = Gesamtbelastung Zwischenwert in (A) Io 1a Karl-Barth-Straße Io 1b Karl-Barth-Straße Io 1c Karl-Barth-Straße Io 2a Karl-Barth-Straße Io 2b Wasserland Io 3a Erftweg Io 3b Erftweg Io 3c Siegweg 26 (SW) Io 3d Siegweg 26 (NO) Bewertung der Geräuschsituation (Code Unique Architekten GmbH) Werktag (Mo. Sa.) Außerhalb der Ruhezeit Die Zwischenwerte werden durch die Geräuschimmissionen der Gesamtbelastung (bestehende Sportanlagen und geplantes Schwimmbad) am Immissionsort Io 3b um 2 und an den übrigen Immissionsorten um 4 11 unterschritten.

67 Lärmschutz Seite 67 von 189 Ruhezeit morgens Die Zwischenwerte werden durch die Geräuschimmissionen der Gesamtbelastung (bestehende Sportanlagen und geplantes Schwimmbad) mit Ausnahme am Immissionsort Io 3b um 2 15 unterschritten. Am Immissionsort Io 3b wird der Zwischenwert nur sehr geringfügig um 0.1 überschritten. Die Überschreitung tritt nur auf, wenn das Schwimmbad und hier insbesondere die Außenbereiche in den Morgenstunden voll ausgelastet sind, was in die Realität nicht der Fall ist. Ruhezeit abends Die Zwischenwerte werden durch die Geräuschimmissionen der Gesamtbelastung (bestehende Sportanlagen und geplantes Schwimmbad) am Immissionsort Io 3b um 2 und an den übrigen Immissionsorten um 4 14 unterschritten. Nachts (lauteste Nachtstunde) Die Zwischenwerte werden durch die Geräuschimmissionen der Gesamtbelastung (bestehende Sportanlagen und geplantes Schwimmbad) am Immissionsort Io 1a um 0.5 und an den übrigen Immissionsorten um 3 11 unterschritten. Sonn- und Feiertage Außerhalb der Ruhezeit Die Zwischenwerte werden durch die Geräuschimmissionen der Gesamtbelastung (bestehende Sportanlagen und geplantes Schwimmbad) am Immissionsort Io 3b um 2 und an den übrigen Immissionsorten um 3 10 unterschritten. Ruhezeit morgens Die Zwischenwerte werden durch die Geräuschimmissionen der Gesamtbelastung (bestehende Sportanlagen und geplantes Schwimmbad) mit Ausnahme an den Immissionsorten Io 3b und Io 3c um 1 12 unterschritten. Am Immissionsort Io 3b wird der Zwischenwert um 3 und am Io 3c um 1 überschritten. Ruhezeit mittags Am Immissionsort Io 2b wird der Zwischenwert durch die Geräuschimmissionen der Gesamtbelastung nur um 0.2 unterschritten. Wesentliche Geräusche entstehen hier durch Vorbelastung mit L r = 59.5 (A). Die Geräusche durch das Schwimmbad erhöhen diesen Pegel lediglich um 0.3, was aus schalltechnischer Sicht nicht relevant ist. Entsprechend der Wirkungsforschung sind Schallpegeldifferenzen bis etwa 1 (bei gleichem Geräuschcharakter) als nicht spürbar einzustufen. An den übrigen Immissionsorten werden die Zwischenwerte um 1 8 unterschritten.

68 Lärmschutz Seite 68 von 189 Lärmminderungsmaßnahme Damit der Zwischenwert an den Immissionsorten Io 3b und Io 3c in den Morgenstunden ( Uhr) eingehalten werden kann, sollten die Außenbereiche Liegewiese, Außenbecken, Saunabereich und Außengastronomie an Sonn- und Feiertagen erst um 8.00 Uhr geöffnet werden. Wie bereits erwähnt, wird bei der Ausbreitungsrechnung von einer vollen Auslastung des Bades auch zwischen 7.00 und 9.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen ausgegangen. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens kann bei einer detaillierten Betrachtung mit geringeren Besucherzahlen in den Morgenstunden ggf. auf eine Einschränkung der Öffnungszeiten verzichtet werden Plan-Situation (Vor- und Zusatzbelastung) 4A Architekten GmbH In den nachfolgenden Tabellen sind die Beurteilungspegel L r durch die Geräusche der bestehenden Sportanlagen (Vorbelastung) und des bestehenden Schwimmbades (Zusatzbelastung), die daraus resultierende Gesamtbelastung sowie der Vergleich mit den Zwischenwerten für Werktage (Mo. Sa.) sowie für Sonn- und Feiertage dargestellt. Bei der Vorbelastung wird berücksichtigt, dass sich die Geräusche durch die geplanten Gebäude des Schwimmbades bzw. die Lärmschutzwälle bzw. wände verändern. In den Abendstunden (nach Uhr) an Sonn- und Feiertagen finden kaum noch relevante Aktivitäten auf den Sportanlagen statt und das Schwimmbad ist zu dieser Zeit nicht mehr voll belegt. Auf eine detaillierte Darstellung der Zeiträume morgens an Werktagen und abends an Sonn- und Feiertagen wird daher verzichtet.

69 Lärmschutz Seite 69 von 189 Tabelle 7.14: Beurteilungspegel und Richtwertvergleich 4A Architekten GmbH Immissionsort Werktag (Mo.-Sa.) außerhalb der Ruhezeiten Vorbelastung Werktag - außerhalb der Ruhezeiten Beurteilungspegel L r in (A) Zusatzbelastung Zwischenwert in (A) Io 1a Karl-Barth-Straße Io 1b Karl-Barth-Straße Io 1c Karl-Barth-Straße Io 2a Karl-Barth-Straße Io 2b Wasserland Io 3a Erftweg Io 3b Erftweg Io 3c Siegweg 26 (SW) Io 3d Siegweg 26 (NO) Tabelle 7.15: Beurteilungspegel und Richtwertvergleich 4A Architekten GmbH Immissionsort Werktag (Mo.-Sa.) Ruhezeit morgens Vorbelastung Werktag - Ruhezeit morgens Beurteilungspegel L r in (A) Zusatzbelastung Summe = Gesamtbelastung Summe = Gesamtbelastung Zwischenwert in (A) Io 1a Karl-Barth-Straße Io 1b Karl-Barth-Straße Io 1c Karl-Barth-Straße Io 2a Karl-Barth-Straße Io 2b Wasserland Io 3a Erftweg Io 3b Erftweg Io 3c Siegweg 26 (SW) Io 3d Siegweg 26 (NO)

70 Lärmschutz Seite 70 von 189 Tabelle 7.16: Beurteilungspegel und Richtwertvergleich 4A Architekten GmbH Immissionsort Werktag (Mo.-Sa.) Ruhezeit abends Vorbelastung Werktag - Ruhezeit abends Beurteilungspegel L r in (A) Zusatzbelastung Zwischenwert in (A) Io 1a Karl-Barth-Straße Io 1b Karl-Barth-Straße Io 1c Karl-Barth-Straße Io 2a Karl-Barth-Straße Io 2b Wasserland Io 3a Erftweg Io 3b Erftweg Io 3c Siegweg 26 (SW) Io 3d Siegweg 26 (NO) Tabelle 7.17: Beurteilungspegel und Richtwertvergleich 4A Architekten GmbH Immissionsort Werktag (Mo.-Sa.) nachts (lauteste Nachtstunde von Uhr) Werktag - lauteste Nachtstunde von Uhr Vorbelastung Beurteilungspegel L r in (A) Zusatzbelastung Summe = Gesamtbelastung Summe = Gesamtbelastung Zwischenwert in (A) Io 1a Karl-Barth-Straße Io 1b Karl-Barth-Straße Io 1c Karl-Barth-Straße Io 2a Karl-Barth-Straße Io 2b Wasserland Io 3a Erftweg Io 3b Erftweg Io 3c Siegweg 26 (SW) Io 3d Siegweg 26 (NO)

71 Lärmschutz Seite 71 von 189 Tabelle 7.18: Beurteilungspegel und Richtwertvergleich 4A Architekten GmbH Immissionsort Sonn- und Feiertag außerhalb der Ruhezeiten Sonn- und Feiertag - außerhalb der Ruhezeiten Vorbelastung Beurteilungspegel L r in (A) Zusatzbelastung Zwischenwert in (A) Io 1a Karl-Barth-Straße Io 1b Karl-Barth-Straße Io 1c Karl-Barth-Straße Io 2a Karl-Barth-Straße Io 2b Wasserland Io 3a Erftweg Io 3b Erftweg Io 3c Siegweg 26 (SW) Io 3d Siegweg 26 (NO) Tabelle 7.19: Beurteilungspegel und Richtwertvergleich 4A Architekten GmbH Immissionsort Sonn- und Feiertag Ruhezeit morgens Vorbelastung Sonn- und Feiertag - Ruhezeit morgens Beurteilungspegel L r in (A) Zusatzbelastung Summe = Gesamtbelastung Summe = Gesamtbelastung Zwischenwert in (A) Io 1a Karl-Barth-Straße Io 1b Karl-Barth-Straße Io 1c Karl-Barth-Straße Io 2a Karl-Barth-Straße Io 2b Wasserland Io 3a Erftweg Io 3b Erftweg Io 3c Siegweg 26 (SW) Io 3d Siegweg 26 (NO)

72 Lärmschutz Seite 72 von 189 Tabelle 7.20: Beurteilungspegel und Richtwertvergleich 4A Architekten GmbH Immissionsort Sonn- und Feiertag Ruhezeit mittags Vorbelastung Sonn- und Feiertag - Ruhezeit mittags Beurteilungspegel L r in (A) Zusatzbelastung Summe = Gesamtbelastung Zwischenwert in (A) Io 1a Karl-Barth-Straße Io 1b Karl-Barth-Straße Io 1c Karl-Barth-Straße Io 2a Karl-Barth-Straße Io 2b Wasserland Io 3a Erftweg Io 3b Erftweg Io 3c Siegweg 26 (SW) Io 3d Siegweg 26 (NO) Bewertung der Geräuschsituation (4A Architekten GmbH) Werktag (Mo. Sa.) Außerhalb der Ruhezeit Die Zwischenwerte werden durch die Geräuschimmissionen der Gesamtbelastung (bestehende Sportanlagen und geplantes Schwimmbad) am Immissionsort Io 3c um 1 und an den übrigen Immissionsorten um 3 11 unterschritten. Ruhezeit morgens Die Zwischenwerte werden durch die Geräuschimmissionen der Gesamtbelastung (bestehende Sportanlagen und geplantes Schwimmbad) mit Ausnahme am Immissionsort Io 3c um 1 14 unterschritten. Am Immissionsort Io 3c wird der Zwischenwert geringfügig um 0.8 überschritten. Die Überschreitung tritt nur auf, wenn das Schwimmbad und hier insbesondere die Außenbereiche in den Morgenstunden voll ausgelastet sind, was in die Realität nicht der Fall ist. Bereits bei einer im Vergleich zur vollen Auslastung reduzierter Besucherzahl von - 10 % wird der Zwischenwert unterschritten. Auch bei einer Nutzung der Außenbereiche erst ab 7.30 Uhr kann der Zwischenwert unterschritten werden. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens können hier weitere detailliertere Betrachtungen erfolgen.

73 Lärmschutz Seite 73 von 189 Ruhezeit abends Die Zwischenwerte werden durch die Geräuschimmissionen der Gesamtbelastung (bestehende Sportanlagen und geplantes Schwimmbad) am Immissionsort Io 3c um 1 und an den übrigen Immissionsorten um 3 13 unterschritten. Nachts (lauteste Nachtstunde) Die Zwischenwerte werden durch die Geräuschimmissionen der Gesamtbelastung (bestehende Sportanlagen und geplantes Schwimmbad) an den Immissionsorten Io 1a um 0.4 und Io 3c um 1 sowie an den übrigen Immissionsorten um 3 9 unterschritten. Das Geräuschniveau am Io 1a wird im Wesentlichen durch die abfahrenden Pkw der bestehenden Sportstätten und am Io 3c durch das Schwimmbad verursacht. Sonn- und Feiertage Außerhalb der Ruhezeit Die Zwischenwerte werden durch die Geräuschimmissionen der Gesamtbelastung (bestehende Sportanlagen und geplantes Schwimmbad) am Immissionsort Io 3c um 1 und an den übrigen Immissionsorten um 3 10 unterschritten. Ruhezeit morgens Die Zwischenwerte werden durch die Geräuschimmissionen der Gesamtbelastung (bestehende Sportanlagen und geplantes Schwimmbad) mit Ausnahme an den Immissionsorten Io 3b und Io 3c um 4 11 unterschritten. Am Immissionsort Io 3b wird der Zwischenwert um 2 und am Io 3c um 4 überschritten. Ruhezeit mittags Am Immissionsort Io 2b wird der Zwischenwert durch die Geräuschimmissionen der Gesamtbelastung nur um 0.2 unterschritten. Wesentliche Geräusche entstehen hier durch Vorbelastung mit L r = 59.5 (A). Die Geräusche durch das Schwimmbad erhöhen diesen Pegel lediglich um 0.3, was aus schalltechnischer Sicht nicht relevant ist. Entsprechend der Wirkungsforschung sind Schallpegeldifferenzen bis etwa 1 (bei gleichem Geräuschcharakter) als nicht spürbar einzustufen. An den übrigen Immissionsorten werden die Zwischenwerte um 1 9 unterschritten.

74 Lärmschutz Seite 74 von 189 Lärmminderungsmaßnahme Damit der Zwischenwert an den Immissionsorten Io 3b und Io 3c in den Morgenstunden ( Uhr) eingehalten werden kann, sollten die Außenbereiche Liegewiese, Außenbecken, Saunabereich und Außengastronomie an Sonn- und Feiertagen erst um 8.30 Uhr geöffnet werden. Wie bereits erwähnt, wird bei der Ausbreitungsrechnung von einer vollen Auslastung des Bades auch zwischen 7.00 und 9.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen ausgegangen. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens kann bei einer detaillierten Betrachtung mit geringeren Besucherzahlen in den Morgenstunden ggf. auf eine Einschränkung der Öffnungszeiten verzichtet bzw. diese reduziert werden. 7.5 Spitzenpegel Ist-Situation (Vorbelastung) Die höchsten Spitzenpegel werden durch die Schiedsrichterpfiffe mit einem Schallleistungspegel von L WA = 118 (A) verursacht. Dadurch berechnen sich im Tageszeitraum ( Uhr) an den zu den Spielfeldern (Kunstrasenplatz bzw. Feldhockeyplatz) nächstgelegenen Immissionsorten Io 1a und Io 2b Spitzenpegel von L AFmax = 83 (A). Der Zwischenwert von 60 (A) für die Zeiträume außerhalb der Ruhezeiten und Ruhezeiten mittags und abends werden damit um nicht mehr als 30 überschritten. Morgens finden noch keine Spiele mit Schiedsrichterbeteiligung statt. Das Spitzenpegelkriterium der 18. BImSchV wird damit erfüllt. Im Nachtzeitraum ( Uhr) berechnen sich an den Immissionsorten Io 1a bis Io 1c Spitzenpegel von L AFmax = (A), die durch die abfahrenden Pkw (Kofferraumschließen) bzw. durch Personen auf den Wegen (Schreien) verursacht werden. Der Zwischenwert von 45 (A) wird damit um mehr als 20 überschritten. Auch am Immissionsort Io 2a wird der Zwischenwert von 40 (A) bei einem Spitzenpegel von L AFmax = 63 (A) um mehr als 20 überschritten. Das Spitzenpegelkriterium der 18. BImSchV wird damit nicht erfüllt. An den übrigen Immissionsorten wird das Spitzenpegelkriterium der 18. BImSchV eingehalten.

75 Lärmschutz Seite 75 von Plan-Situation Code Unique Architekten GmbH Relevante Spitzenpegel durch das Schwimmbad treten nur an den Immissionsorten Io 3a bis Io 3d auf. Hier liegt der Spitzenpegel am Tag ( Uhr) bei maximal L AFmax = 64 (A) am Immissionsort Io 3c, der durch schreiende Personen verursacht wird. Der Zwischenwert von 55 (A) für den kritischsten Zeitraum Ruhezeit morgens wird damit um nicht mehr als 30 überschritten. In den übrigen Immissionsgebieten liegen die Spitzenpegel bei L AFmax = (A). Das Spitzenpegelkriterium der 18. BImSchV wird damit erfüllt. Die Spitzenpegel treten an Werktagen sowie an Sonn- und Feiertagen gleichermaßen auf. Im Nachtzeitraum ( Uhr) liegt der höchste Spitzenpegel am Immissionsort Io 3d bei L AFmax = 56 (A), der durch die Personen auf dem Weg zur Bahn verursacht werden. Der Zwischenwert von 40 (A) wird damit um nicht mehr als 20 überschritten. An den übrigen Immissionsorten betragen die Spitzenpegel L AFmax = (A). Das Spitzenpegelkriterium der 18. BImSchV wird damit erfüllt Plan-Situation 4A Architekten GmbH Relevante Spitzenpegel durch das Schwimmbad treten nur an den Immissionsorten Io 3a bis Io 3d auf. Hier liegt der Spitzenpegel am Tag ( Uhr) bei maximal L AFmax = 72 (A) am Immissionsort Io 3c, der durch schreiende Personen verursacht wird. Der Zwischenwert von 55 (A) für den kritischsten Zeitraum Ruhezeit morgens wird damit um nicht mehr als 30 überschritten. In den übrigen Immissionsgebieten liegen die Spitzenpegel bei L AFmax = (A). Das Spitzenpegelkriterium der 18. BImSchV wird damit erfüllt. Die Spitzenpegel treten an Werktagen sowie an Sonn- und Feiertagen gleichermaßen auf. Im Nachtzeitraum ( Uhr) liegt der höchste Spitzenpegel am Immissionsort Io 3d bei L AFmax = 49 (A), der durch die Personen auf dem Weg zur Bahn verursacht werden. Der Zwischenwert von 40 (A) wird damit um nicht mehr als 20 überschritten. An den übrigen Immissionsorten betragen die Spitzenpegel L AFmax = (A). Das Spitzenpegelkriterium der 18. BImSchV wird damit erfüllt.

76 Lärmschutz Seite 76 von Qualität der Prognose Die Qualität der Prognose ist maßgeblich bestimmt durch die Genauigkeit der Eingangsdaten (Emissionsdaten, Angaben zum Betriebsablauf). In der vorliegenden Untersuchung wurden Ansätze verwendet, die eine Situation mit hohem Geräuschaufkommen darstellen: Für das Schwimmbad wurde für die gesamte Öffnungszeit von Uhr von einer hohen Auslastung (warmer Sommertag) ausgegangen, obwohl in den Morgenstunden (vor 9.00 Uhr) und in den Abendstunden (nach Uhr) mit einer deutlich geringeren Besucherzahl insbesondere in den geräuschintensiven Außenbereichen zu rechnen ist. Auftretende Impulshaltigkeiten wurden bei den Emissionen berücksichtigt. Durch die zum Teil großen Entfernungen zwischen den Quellen und den Immissionsorten sowie aufgrund der zum Teil bestehenden Abschirmungen durch Gebäude und Lärmschutzwälle bzw. wände stellt dies eine Maximalabschätzung dar, da die Impulshaltigkeit der Geräusche mit wachsender Entfernung abnimmt. Für die Besucherzahl, die Parkplätze sowie für die Einwirkzeiten der jeweiligen Quellen wurden Ansätze gemacht, die bezüglich der Geräuschimmissionen auf der sicheren Seite liegen. Die Berechnung der Geräuschemissionen erfolgte auf der Grundlage einschlägiger Studien (VDI 3770, Parkplatzlärmstudie etc.). Bei den Geräuschemissionen des Schwimmbades wurden zum Teil Mindestanforderungen an die jeweiligen Geräuschemittenten bzw. an die Schalldämmung von Außenbauteilen gestellt. Somit treten die prognostizierten Geräuschimmissionen nur auf, wenn jede Quelle das zulässige Maximum auch tatsächlich ausschöpft. Alle Emissions- und Schallausbreitungsparameter wurden in den Oktaven 63 Hz bis 8 khz frequenzabhängig betrachtet. Das Berechnungsmodell und die Digitalisierung der Geräuschquellen wurden so angelegt, dass die worst-case-situation wiedergegeben wird. Die Beurteilung liegt somit auf der "sicheren" Seite. Die beschriebenen Beurteilungspegel stellen damit das zu erwartende Maximum des Geräuschniveaus dar.

77 Lärmschutz Seite 77 von Verkehrslärm 8.1 Geräuschemissionen Straßenverkehrsgeräusche Zur Ermittlung und Bewertung der Straßenverkehrsgeräusche werden folgende Straßen berücksichtigt: Karl-Barth-Straße Dottendorfer Straße Servatiusstraße In der Raste Christian-Miesen-Straße Oscar-Romero-Allee Ollenhauer Straße Nahum-Goldmann-Allee Die Lage der Straßen kann der Abbildung 8.1, Seite 78 entnommen werden. Die Verkehrsdaten zu den o.g. Straßen wurden der Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan der Bundesstadt Bonn der Firma IGEPA Verkehrstechnik GmbH [26] entnommen. Dabei wurden die Verkehrsdaten vor (= IST-Situation) und nach (= PLAN-Situation) der Errichtung des Schwimmbades ermittelt. Die Berechnung der Geräuschemissionen aus den Verkehrsdaten erfolgt nach der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90 [5]. Die detaillierten Ansätze und Einzelheiten zur Berechnung der Emissionspegel L m,e nach RLS-90 beschreibt Anhang 4, Seite 188 ff. Die nachfolgenden Tabellen fassen die Daten für die IST-Situation und die PLAN-Situation für die Zeiträume tags ( Uhr) und nachts ( Uhr) zusammen.

78 TÜV Rheinland Energy GmbH Seite 78 von 189 Lärmschutz Abbildung 8.1: Verkehrswege Oscar-Romero-Allee Ollenhauer Straße Christian-Miesen-Straße NahumGoldmann-Allee Karl-Barth-Straße In der Raste Dottendorfer Straße Dottendorfer Straße Servatiusstraße

79 Lärmschutz Seite 79 von 189 Tabelle 8.1: Straßenverkehrsdaten und Emissionsansätze nach RLS-90, IST-Situation Straße Lkw-Anteil p zul. Höchst- Emissionspegel Straßenabschnitt in Kfz/24 h DTV-Wert in % Geschwindigkeit in km/h Tag Nacht L m,e in (A) Tag Nacht Westlich Karl- Barth-Str Karl-Barth-Str. - In der Raste Dottendorfer I.d. Raste - Straße Christian-Miesen Christian-Miesen - I.d. Raste I.d. Raste - Oscar-Romero Karl-Barth Straße 50 Servatiusstraße In der Raste Südwest Nordost Christian- Miesen-Straße Oscar-Romero- Allee Ollenhauer Straße Nahum- Goldmann- Allee Tabelle 8.2: Straßenverkehrsdaten und Emissionsansätze nach RLS-90, PLAN-Situation Straße Lkw-Anteil p zul. Höchst- Emissionspegel Straßenabschnitt in Kfz/24 h DTV-Wert in % Geschwindigkeit in km/h Tag Nacht L m,e in (A) Tag Nacht Westlich Karl- Barth-Str Karl-Barth-Str. - In der Raste Dottendorfer I.d. Raste - Straße Christian-Miesen Christian-Miesen - I.d. Raste I.d. Raste - Oscar-Romero Karl-Barth- Straße Servatiusstraße In der Raste Südwest Nordost Christian- Miesen-Straße

80 Lärmschutz Seite 80 von 189 Straße Oscar-Romero- Allee Ollenhauer Straße Nahum- Goldmann- Allee Straßenabschnitt DTV-Wert in Kfz/24 h Lkw-Anteil p in % zul. Höchst- Geschwindigkeit Emissionspegel L m,e in (A) Tag Nacht in km/h Tag Nacht Schienenverkehrsgeräusche Zur Ermittlung und Bewertung der Schienenverkehrsgeräusche ist die Strecke 2630 Koblenz Bonn zu berücksichtigen. Die Verkehrsdaten zu der o.g. Schienenstrecke wurden von der Deutschen Bahn AG [25] zur Verfügung gestellt (Prognose-Fall für das Jahr 2025). Mit dem geplanten Schwimmbad ist nicht mit einer Erhöhung des Schienenverkehrs zu rechnen => IST-Situation = PLAN- Situation. Die Ermittlung der Geräuschemissionen aus den Verkehrsdaten erfolgt nach der Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03) [4]. In der nachfolgenden Tabelle sind die Zuggattungen, die Anzahl der Züge N, die max. zulässigen Geschwindigkeiten v max sowie die nach Schall 03 berechneten längenbezogenen Schallleistungspegel L W in den Höhen 0 m, 4 m und 5 m für die Zeiträume tags ( Uhr) und nachts ( Uhr) dargestellt.

81 Lärmschutz Seite 81 von 189 Tabelle 8.3: Schienenverkehrsdaten (Prognose-Fall, Jahr 2025) und Emissionsansätze nach Schall 03 Zuggattung Anzahl der Längenbezogener Schallleistungspegel L W in (A) Züge zul. Höchst- Geschwindigkeit in km/h Tag Nacht Tag Nacht 0 m 4 m 5 m 0 m 4 m 5 m Güterzug (bespannt mit E- Lok) km/h Güterzug (bespannt mit E- Lok) km/h Triebzug und S-Bahn A Triebzug und S-Bahn A Triebzug A Triebzug A8_ Triebzug und S-Bahn A ICE 1-Zug ICE 4 (Ansatz ICE 3) IC-Zug (bespannt mit E- Lok) Nahverkehrszug (bespannt mit E-Lok) Summe Verkehrsgeräuschimmissionen im Plangebiet Auf Basis der in Kapitel 8.1, Seite 77 beschriebenen Geräuschemissionen wurden die Beurteilungspegel durch die Straßenverkehrsgeräusche nach RLS-90 und durch die Schienenverkehrsgeräusche nach Schall 03 separat berechnet und anschließend energetisch addiert (= Gesamtbelastung der Verkehrsgeräusche). Die Berechnungen erfolgten in Form von Rasterlärmkarten für die Beurteilungszeiträume tags (6 22 Uhr) und nachts (22 6 Uhr) für das 1. Obergeschoss (in der Regel kritischste Geschosshöhe mit h = 5.2 m). In den nachfolgenden Abbildungen sind die Geräuschimmissionspegel durch die Gesamtbelastung der Verkehrsgeräusche (Straße und Schiene) in der derzeitigen IST-Situation sowie unter Berücksichtigung des Schwimmbades (PLAN-Situation) dargestellt. Dabei werden die beiden Planungsvarianten der noch im Wettbewerb stehenden Architekturbüros berücksichtigt.

82 Lärmschutz Seite 82 von 189 Abbildung 8.2: Verkehrsgeräuschimmissionspegel Gesamtbelastung (Straße + Schiene) tags 6 22 Uhr IST-Situation

83 Lärmschutz Seite 83 von 189 Abbildung 8.3: Verkehrsgeräuschimmissionspegel Gesamtbelastung (Straße + Schiene) nachts 22 6 Uhr IST-Situation

84 Lärmschutz Seite 84 von 189 Abbildung 8.4: Verkehrsgeräuschimmissionspegel Gesamtbelastung (Straße + Schiene) tags 6 22 Uhr PLAN-Situation Code Unique Architekten GmbH

85 Lärmschutz Seite 85 von 189 Abbildung 8.5: Verkehrsgeräuschimmissionspegel Gesamtbelastung (Straße + Schiene) nachts 22 6 Uhr PLAN-Situation Code Unique Architekten GmbH

86 Lärmschutz Seite 86 von 189 Abbildung 8.6: Verkehrsgeräuschimmissionspegel Gesamtbelastung (Straße + Schiene) tags 6 22 Uhr PLAN-Situation 4A Architekten GmbH

87 Lärmschutz Seite 87 von 189 Abbildung 8.7: Verkehrsgeräuschimmissionspegel Gesamtbelastung (Straße + Schiene) nachts 22 6 Uhr PLAN-Situation 4A Architekten GmbH

88 Lärmschutz Seite 88 von 189 Bewertung der Verkehrsgeräuschimmissionen auf das Plangebiet Der Geltungsbereich des Plangebietes soll als Sondergebiet festgesetzt werden. Diese Einstufung ist in der DIN nicht vorgesehen. Aufgrund der Nutzung als Schwimmbad mit Büroräumen werden daher die Orientierungswerte von 65 (A) tags für Gewerbegebiete zugrunde gelegt. Wohnungen sind nicht zugelassen, wodurch eine Beurteilung des Nachtzeitraumes nicht erforderlich ist. Code Unique Architekten GmbH Die höchsten Geräuschpegel durch den Gesamtverkehrslärm entstehen an der NO-Fassade des Schwimmbades (zur Schienenstrecke hin). Hier liegen die Pegel bei (A). An den NW- und SO-Fassaden entstehen Pegel von (A) und an der SW-Fassade Pegel von < 50 (A). Der Orientierungswert von 65 (A) wird damit unterschritten. 4A Architekten GmbH Die höchsten Geräuschpegel durch den Gesamtverkehrslärm entstehen an der NO-Fassade des Schwimmbades (zur Schienenstrecke hin). Hier liegen die Pegel bei (A). An den NW- und SO-Fassaden entstehen Pegel von (A) und an der SW-Fassade Pegel von < 52 (A). Der Orientierungswert von 65 (A) wird damit unterschritten. Hinweis zur Beurteilung von Rasterlärmkarten Bei der Beurteilung der Straßen- und Schienenverkehrsgeräusche werden die Beurteilungspegel 0.5 m vor dem geöffneten Fenster gebildet, d.h. Reflektionen an der Gebäudefassade, an dem sich der Immissionsort befindet werden nicht berücksichtigt. Bei den Rasterlärmkarten sind diese Reflektionen in den Ergebnissen enthalten, so dass für eine normkonformen Beurteilung die Pegel vor den Fassaden um 3 reduziert werden müssen. 8.3 Veränderung der Verkehrsgeräuschimmissionen durch das Schwimmbad in der Nachbarschaft In den nachfolgenden Abbildungen sind Differenzpegel zwischen der PLAN- und der IST- Situation für den Tag und die Nacht dargestellt.

89 Lärmschutz Seite 89 von 189 Abbildung 8.8: Differenzpegel Gesamtbelastung (Straße + Schiene) tags 6 22 Uhr PLAN-Situation Code Unique Architekten GmbH minus IST-Situation

90 Lärmschutz Seite 90 von 189 Abbildung 8.9: Differenzpegel Gesamtbelastung (Straße + Schiene) nachts 22 6 Uhr PLAN-Situation Code Unique Architekten GmbH minus IST-Situation

91 Lärmschutz Seite 91 von 189 Abbildung 8.10: Differenzpegel Gesamtbelastung (Straße + Schiene) tags 6 22 Uhr PLAN-Situation 4A Architekten GmbH minus IST-Situation

92 Lärmschutz Seite 92 von 189 Abbildung 8.11: Differenzpegel Gesamtbelastung (Straße + Schiene) nachts 22 6 Uhr PLAN-Situation 4A Architekten GmbH minus IST-Situation

93 Lärmschutz Seite 93 von 189 Bewertung der Veränderung der Verkehrsgeräuschimmissionen durch das Schwimmbad in der Nachbarschaft Da die Veränderungen der Verkehrsgeräusche bei beiden Bewerbern (Code Unique Architekten GmbH und 4A Architekten GmbH) vergleichbar sind, erfolgt nachfolgend eine gemeinsame Bewertung. Eine Veränderung im Sinne der 16. BImSchV ist wesentlich, wenn sich der Beurteilungspegel der Verkehrsgeräuschimmissionen um > 3 erhöht. Aufgrund der Reflektionen der Schienenverkehrsgeräusche an den Gebäuden des Schwimmbades findet im Bereich zwischen Bahnstrecke und Schwimmbadgebäude eine Erhöhung der Pegel um max. 2 am Tag und in der Nacht statt. Auch in unmittelbarer Nähe zur Christan-Miesen-Straße erfolgt aufgrund der Verdopplung der Verkehre auf dieser Straße eine Erhöhung um ca. 2. In den o.g. Bereichen befinden sich jedoch keine schutzbedürftigen Nutzungen. Am Tag finden in den meisten schutzbedürftigen Gebieten kaum Veränderungen der Verkehrsgeräuschimmissionen statt (+ 1 ). Im Bereich des Erft- und Siegweges kommt es aufgrund der abschirmenden Wirkung des Schwimmbadgebäudes zur Schienenstrecke zum Teil zu einer Reduzierung der Verkehrsgeräusche von 1 3. Im Nachtzeitraum reduzieren sich die Verkehrsgeräusche in einigen zur Bahn abgeschirmten Bereichen des Erft- und Siegweges um 1 4. Auch an der Wohnbebauung der Karl- Barth-Straße entstehen durch die Abschirmung des Schwimmbadgebäudes zum Teil um ca. 1 2 geringere Pegel. In den übrigen Bereichen findet kaum eine Veränderung der Verkehrsgeräuschsituation statt. Insgesamt betrachtet findet damit durch das geplante Schwimmbad keine relevante Erhöhung der Verkehrsgeräuschimmissionen statt. In einigen Bereichen wird die Verkehrsgeräuschsituation sogar verbessert. 9 Geräusche durch das Heizwerk Durch die Geräusche des Heizwerkes berechnen sich an der Grundstücksgrenze zum Schwimmbad (Io (Heizwerk)) Beurteilungspegel von L r = 50 (A). An möglichen Büroräumen am Schwimmbad ist damit mit Pegeln < 50 (A) zu rechnen. Damit liegen die Beurteilungspegel mindestens 15 unter dem Immissionsrichtwert für Gewerbegebiete von 65 (A) und sind als nicht immissionsrelevant einzustufen. In der nachfolgenden Abbildung sind die Lage der Quellen sowie der Immissionsort an der Grundstücksgrenze dargestellt.

94 Lärmschutz Seite 94 von 189 Abbildung 9.1: Lage der Quellen des Heizwerkes und des Immissionsortes

95 Lärmschutz Seite 95 von Zusammenfassung Die Energie- und Wasserversorgung Bonn Rhein/Sieg GmbH der Stadtwerke Bonn beabsichtigt an der Christian-Miesen-Straße in Bonn nordwestlich des bestehenden Heizwerkes ein Familien-, Schul- und Sportschwimmbad zu errichten und zu betreiben. In diesem Zusammenhang soll der bestehende Bebauungsplan der Stadt Bonn Nr. 7919/46 geändert werden. Für den Bereich des Schwimmbades ist vorgesehen den Bebauungsplan Nr neu aufzustellen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sollten die Geräuschimmissionen durch das geplante Schwimmbad auf die angrenzende schutzwürdige Bebauung ermittelt und anhand der 18. BImSchV Sportanlagenlärmschutzverordnung [6] 16 beurteilt werden. Dabei wurden die noch im Wettbewerb verbliebenden Arbeiten der Architekturbüros Code Unique Architekten GmbH und 4a Architekten GmbH untersucht. Neben der geplanten Sportanlage Schwimmbad befinden sich im Untersuchungsgebiet die Sportanlagen Wasserland an der Karl-Barth-Straße sowie der BTHV Bonner Tennis- und Hockey-Verein e.v. an der Christian-Miesen-Straße, die bei der Beurteilung der Geräuschimmissionen durch den Sportlärm berücksichtigt wurden. Neben dem Sportlärm wurden auch die Geräuschimmissionen durch die Verkehrsgeräusche (Straße und Schiene) auf das Plangebiet bewertet sowie die Veränderungen der Verkehrsgeräuschimmissionen in der Nachbarschaft des Schwimmbades ermittelt, die durch den zusätzlichen Straßenverkehr entstehen. Die Untersuchungen kommen zu folgenden Ergebnissen: Sportlärm Bestehende Sportanlagen (IST-Situation) Die Beurteilungspegel durch die Geräusche der bestehenden Sportanlagen halten die aus der Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei GÖRG [27] resultierenden Zwischenwerte in allen Beurteilungszeiten an Werktagen, Sonn- und Feiertagen sowie nachts ein. Auch das Spitzenpegelkriterium der 18. BImschV wird am Tag an allen Immissionsorten erfüllt. Nur im Nachtzeitraum kommt es an den Immissionsorten Io 1a Io 1c und Io 2a zu Überschreitungen des Spitzenpegelkriteriums. 16 Bäder, in denen Schwimmen oder das Erlernen des Schwimmens möglich ist, sind unabhängig von dem Vorhandensein von Wasserattraktionen als Sportanlagen im Sinne des 1 der 18. BImSchV anzusehen. [23].

96 Lärmschutz Seite 96 von 189 Neues Schwimmbad (PLAN-Situation) Die Geräuschimmissionen durch die bestehenden Sportanlagen und durch das neue Schwimmbad halten bei beiden Varianten (Code Unique Architekten GmbH und 4A Architekten GmbH) die aus der Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei GÖRG [27] resultierenden Zwischenwerte in den meisten Beurteilungszeiten an Werktagen, Sonn- und Feiertagen sowie nachts ein. Nur an den Immissionsorten Io 3b und Io 3c am Erft- bzw. Siegweg innerhalb der Ruhzeiten morgens wird der Zwischenwert an Werktagen sowie an Sonn- und Feiertagen um 1 4 überschritten. Durch eine Einschränkung der Nutzungszeiten der Außenbereiche (Liegewiese, Außenbecken und Außengastronomie) vor 9.00 Uhr kann auch hier eine Einhaltung der Zwischenwerte erreicht werden. Die von dem Schwimmbad ausgehenden Spitzenpegel halten das Spitzenpegelkriterium der 18. BImschV an allen Immissionsorten tags und nachts ein. Verkehrslärm Verkehrsgeräuschimmissionen im Plangebiet Die Geräuschpegel durch den Gesamtverkehrslärm (Straße und Schiene) halten den Orientierungswert von 65 (A) am Tag an allen Fassaden des Schwimmbades bei beiden Varianten (Code Unique Architekten GmbH und 4A Architekten GmbH) ein. Wohnen ist im Plangebiet nicht zulässig, wodurch eine Beurteilung des Nachtzeitraumes entfällt. Veränderung der Verkehrsgeräuschimmissionen durch das Schwimmbad in der Nachbarschaft Durch das geplante Schwimmbad finden bei beiden Varianten (Code Unique Architekten GmbH und 4A Architekten GmbH) keine Erhöhungen der Verkehrsgeräuschimmissionen an schutzbedürftigen Nutzungen um mehr als 3 statt. Die Veränderung der Verkehrsgeräuschimmissionen ist damit nach der 16. BImSchV als nicht wesentlich einzustufen. Aufgrund der abschirmenden Wirkung des Schwimmbadgebäudes zur Schienenstrecke kommt es an der bestehenden Wohnbebauung zum Teil zu einer Reduzierung der Verkehrsgeräusche tags und nachts von 1 4.

97 Lärmschutz Seite 97 von 189 Geräusche durch das Heizwerk Die Geräuschimmissionen durch das Heizwerk unterschreiten den Immissionsrichtwert um 15 und sind damit als nicht immissionsrelevant einzustufen. Abteilung Immissionsschutz / Lärmschutz Bearbeitet von: Geprüft durch: Dipl.-Ing. Ralf Job M. Sc. Daniel Schlösser Köln, / /02A

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