Kreisstadt Dietzenbach
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- Moritz Holst
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1 Anlage der Begründung Kreisstadt Dietzenbach Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung planungsbüro für städtebau göringer hoffmann bauer im rauhen see groß-zimmern telefon ( ) telefax ( ) mail bnb@gelis.de Auftrags-Nr.: PA80102-P Bearbeitet:
2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Aufgabenstellung und Zielsetzung Bewertungsmethodik Bewertung des Bestandes Bewertung der Planung Ergebnis Differenzierung der Eingriffsintensität zwischen öffentlichen und privaten Eingriffen Kompensation des Eingriffs...13 Seite 1
3 1 Aufgabenstellung und Zielsetzung Mit Hilfe dieser überschlägigen Bilanzierung sollen die aufgrund der vorliegenden Planung zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft ermittelt und den Ausgleichsmaßnahmen gegenübergestellt werden, die sich bereits aus der Planung ergeben. Dadurch soll für die bauleitplanerische Abwägung, in der gemäß 1a Abs. 2 Ziff. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) auch die Vermeidung und der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft zu berücksichtigen sind, eine quantifizierbare Grundlage geschaffen werden. 2 Bewertungsmethodik Um festzustellen, inwieweit der ökologische Wert des Plangebietes nach der Bauausführung dem jetzigen Geländewert entspricht, wird jedem unterschiedlichen Biotop-/Nutzungstyp (Bestand und Planung) eine Wertzahl zugeordnet. Dieser Punktwert wird mit der jeweiligen Flächengröße multipliziert; das Produkt dieser Multiplikation gibt den gesamten Punktwert der betreffenden Fläche an. Somit lässt sich der Gesamtwert des Bestandes wie der Planung sowie die Differenz der beiden Werte berechnen. Die Methodik orientiert sich an der Kompensationsverordnung (KV) des Hessischen Ministers für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom (GVBl. I S. 624 vom ), zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Kompensationsverordnung vom 12. November 2010 (GVBI. I S. 377 von ). In dieser Verordnung ist eine Wertliste nach Standard- Nutzungstypen enthalten, die die Nutzungstypen klassifiziert und jedem eine bestimmte Anzahl von Wertpunkten pro Flächeneinheit zuordnet. Diese vorgegebenen Flächenklassifizierungen beruhen allerdings auf einer ideellen Typisierung bzw. Standardisierung und müssen insofern in der konkreten Situation stets überprüft und gegebenenfalls abgeändert werden. Dies bedeutet, dass die der Kompensationsverordnung anliegende Wertliste der Standard- Nutzungstypen den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepasst werden muss. Diese Bewertungskorrektur erfolgt analog zu Anlage 2 KV Nr. 2.3 durch einen Zuoder Abschlag von bis zu 10 Wertpunkten je Flächeneinheit. Um bei dieser Quantifizierung eine Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten, erfolgt eine Stufung des Korrekturzu- bzw. -abschlags, wobei den Stufen jeweils eine Bewertung zugeordnet wird. Seite 2
4 Abweichung vom Standard-/Nutzungstyp Auf- bzw. Abwertungsstufen sehr groß (Stufe 1) +/- 10 groß (Stufe 2) +/- 8 mittel (Stufe 3) +/- 6 mäßig (Stufe 4) +/- 4 gering (Stufe 5) +/- 2 Einen Sonderfall stellen Einzelbäume dar; ihre Traufflächen werden mit dem jeweiligen, in der Wertliste angegebenen Wert multipliziert. Der sich daraus ergebende Gesamtwert aller Einzelbäume wird - sofern dies nach der Verordnung für die betreffende Fläche zulässig ist - zu dem jeweiligen Gesamtwert der Fläche, auf der die Einzelbäume stehen, addiert. Die Größe der Trauffläche wird in der Bilanzierung allerdings durch eine Korrektur wieder abgezogen, da sie nicht zur Gesamtfläche addiert werden kann. Wie bereits unter Pkt. 7 der Begründung () zum Bebauungsplan erörtert, wurde zur Aufstellung mehrerer Container, innerhalb derer provisorisch die Montessori-Grundschule untergebracht ist, eine Baugenehmigung bzw. naturschutzrechtliche Genehmigung erteilt (siehe eingefügtes Luftbild in der Bestandskarte). Bei dieser Baugenehmigung handelt es sich um eine befristete Genehmigung über einen Zeitraum von vier Jahren. Für die durch das Aufstellen der Container ermöglichten Eingriffe in Natur und Landschaft wurde auf Ebene dieses Bauantrages eine erarbeitet und eine Ausgleichsabgabe festgesetzt. In der Baugenehmigung wird dargelegt, dass nach Ablauf der Frist der Genehmigung das Vorhaben wieder zurückzubauen und das Grundstück in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen ist. Somit kann die bereits geleistete o.g. Abgabe für einen zeitlich befristeten Eingriff in der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung keine Berücksichtigung finden. Vor dem selben Hintergrund kann deshalb bei der Annahme des Bestandswertes nicht der in der Bestandskarte vom April 2009 verzeichnete Zustand in Ansatz gebracht werden, vielmehr ist der Baustellenbereich mit den aufgestellten Containern entsprechend der Ursprungsnutzung zu bewerten, d.h. es handelt sich um intensiv genutzte Grünlandflächen sowie um wege- und straßenbegleitende Altgrasbestände. Da zudem für den provisorischen Bolzplatz (ca. 550 m²) keine Baugenehmigung vorliegt, wird auch dieser Bereich der vorgenannten Biotopstruktur zugeordnet. 3 Bewertung des Bestandes Eine detaillierte Beschreibung der Lage des Plangebietes sowie der derzeitigen Nutzung der für die Planung in Anspruch genommenen Flächen ist bereits in der Begründung zum Bebauungsplan enthalten. Die in der Bestandskarte verzeichneten Biotop-/Nutzungsstrukturen sowie die unter vorgenanntem Punkt erläuterte Annahme der ehemaligen Nutzungsstruktur werden daher nachfolgend nur noch kurz erläutert und in die vorgegebenen Standard-Nutzungstypen mit ihren zugehörigen Typnummern wie folgt eingeordnet: Seite 3
5 Befestigte Fläche / Schotter, Kies Der parallel zum Gustav-Heinmann-Ring verlaufende Schotterweg wird gemäß der Kompensationsverordnung der Biotoptypnummer mit 6 Wertpunkten zugeordnet. Bei dieser Struktur handelt es sich um Schotter-, Kies- und Sandwege. Wiesenweg Unmittelbar östlich angrenzend an das Gelände des Schützenvereins Tell 1930 e.v. verläuft ein Wiesenweg, der unter die Biotoptypnummer (bewachsener Feldweg) mit einer Wertigkeit von 21 Wertpunkten eingeordnet wird. Grünland (intensiv genutzt) Der überwiegende Teil der Fläche des Plangebietes unterliegt einer intensiv genutzten Grünlandbewirtschaftung und wird somit der Biotoptypnummer (intensiv genutzte Wirtschaftswiese) mit einer Wertigkeit von 21 Wertpunkten zugerechnet. Auch die von der Montessori-Schule genutzten Bereiche werden e- benso wie der Bolzplatz dieser Struktur zugeordnet (vgl. hierzu Kap. 2). Altgrasbestand Zwischen dem Gustav-Heinemann-Ring im Osten und dem o. g. Schotterweg im Westen wurden bei der Bestandskartierung so genannte Altgrasbestände kartiert. Die Einstufung dieser Vegetationsausprägung erfolgt unter die Biotoptypnummer (ausdauernde Ruderalfluren meist frischer Standorte) mit einer Wertigkeit von 39 Wertpunkten. Bei Betrachtung der Bestandssituation wird allerdings ersichtlich, dass durch die unmittelbare Angrenzung des Gustav- Heinemann-Rings ein erhöhtes Störungspotential auf diese Vegetationsbestände einhergeht. Diesbezüglich erfolgt in dieser speziellen Situation eine Abwertung um 5 Wertpunkte auf einen Gesamtwert von 34 Wertpunkten. In diese Bewertung integriert sind die innerhalb dieser Fläche vereinzelt vorhandenen Gehölzbestände. Seite 4
6 Bestandsbilanzierung Strukturbezeichnung der Bestandskarte Standard-Nutzungstyp aus der Wertliste Typ- Nr. Größe m² Wertpunkte +/- Gesamtwert Befestigte Fläche / Schotter, Kies Schotter-, Kies- u. Sandflächen, -wege, -plätze (nicht versiegelt/versiegelte Flächen, deren Wasserabfluss versickert wird) Wiesenweg Bewachsene Feldwege Grünland (intensiv genutzt) Sonstige intensiv genutzte Wirtschaftswiesen Altgrasbestand Ausdauernde Ruderalfluren meist frischer Standorte GESAMT Bewertung der Planung Die sich aus der Planung ergebenden Strukturen werden, wie nachfolgend dargelegt, den Standard-/Nutzungstypen aus der Wertliste der Kompensationsverordnung wie folgt zugerechnet: Öffentliche Verkehrsfläche, Öffentliche Verkehrsfläche - Fuß-/Radweg und - Parken Die Einstrukturierung der o. g. öffentlichen Verkehrsflächen erfolgt bei vorliegender Planung mit einer Mischbewertung aus zwei verschiedenen Biotopstrukturen. So handelt es sich hierbei um die Biotoptypnummer mit 3 Wertpunkten. Bei dieser Struktur handelt es sich um sehr stark oder völlig versiegelte Flächen. Aufgrund der Lage des Plangebietes in einem Wasserschutzgebiet Zone III A ist davon auszugehen, dass die o.g. Verkehrsflächen vollständig versiegelt werden. Private Grünfläche - Grünanlage Gemäß den getroffenen textlichen Festsetzungen ist auf der o. g. Fläche eine Grünfläche anzulegen und im Bestand zu unterhalten. Zusätzlich hierzu sind innerhalb dieses Bereiches mindestens 9 einheimische und standortgerechte Laubbäume anzupflanzen und zu unterhalten. Die Zuordnung dieses Flächenanteils erfolgt unter die Biotoptypnummer (naturnahe Grünlandansaat, Ansaat des Landschaftsbaus) mit einer Wertigkeit von 21 Wertpunkten. Die zusätzlich innerhalb dieses Bereiches anzupflanzenden Einzelbäume werden wiederum gesondert eingerechnet. Seite 5
7 Öffentliche Grünfläche - Wegebegleitgrün Die entlang der westlichen Geltungsbereichsgrenze festgesetzte Öffentliche Grünfläche - Wegebegleitgrün ist mit einheimischen und standortgerechten Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Die Einordnung erfolgt somit unter die Biotoptypnummer mit 27 Wertpunkten. Bei dieser Struktur handelt es sich um Hecken-/Gebüschpflanzungen aus einheimischen und standortgerechten Bäumen und Sträuchern. Da diese Struktur allerdings nur für Flächen im Außenbereich anzusetzen ist, erfolgt eine Abwertung um 2 Wertpunkte auf einen Gesamtwert von 25 Wertpunkten. Setzt man diese 25 Wertpunkte mit straßenbegleitenden Hecken bzw. Gebüschpflanzungen (Typnummer ) mit 20 Wertpunkten oder mit der Anpflanzung von standortfremden Ziergehölzen (Biotoptypnummer ) mit 23 Wertpunkten ins Verhältnis, so wird ersichtlich, dass die hier vorgenommene Bewertung inklusive Abwertung und dem damit einhergehenden Gesamtwert von 25 Wertpunkten als realistischer bzw. im Rahmen der Systematik der Kompensationsverordnung hergeleiteter Wert anzusehen ist. Öffentliche Grünfläche - Bolzplatz Nach den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes ist die öffentliche Grünfläche - Bolzplatz als Grünfläche anzulegen. Zusätzlich sind innerhalb dieser Flächen mindestens 5 einheimische und standortgerechte Laubbäume anzupflanzen und im Bestand zu unterhalten. Die Einstrukturierung dieser Fläche erfolgt unter die Biotoptypnummer mit einer Wertigkeit von 14 Wertpunkten. Bei dieser Struktur handelt es sich um kleine öffentliche Grünanlagen. Die zusätzlich innerhalb der Fläche anzupflanzenden Einzelbäume werden gesondert in Ansatz gebracht. Die oben erläuterte Einstufung basiert auf der Annahme, dass zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes noch keine detaillierte Ausbauplanung dieses Bolzplatzes vorliegt. So wird durch die Einstufung unter die o.g. Biotoptypnummer eine Mischbewertung aus Bolzplatzbereich, Eingrünung und evt. Wallflächen in Ansatz gebracht. BAULANDFLÄCHE Überbaute Fläche Die bebaubare Grundstücksfläche innerhalb des Plangebietes wird mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 planungsrechtlich festgesetzt. Dieser Flächenanteil wird aufgrund der Festsetzung zur Dachbegrünung der Biotoptypnummer (Dachfläche extensiv begrünt) mit einer Wertigkeit von 19 Wertpunkten. zugerechnet. Seite 6
8 Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl Die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 darf durch die Grundfläche von Garagen, Stellplätzen und ihren Zufahrten sowie durch Nebenanlagen i. S. d. 14 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden. Diese Überschreitung wird zum einen durch die Stellplatzbereiche und zum anderen durch die für einen Schul- und Kindergartenbetrieb erforderlichen Pausenhöfe und Freiflächen erforderlich. Aufgrund der Lage in einem Wasserschutzgebiet, Zone III A wird davon ausgegangen, dass keine wasserdurchlässigen Belagsstrukturen verwendet werden. Es erfolgt deshalb eine Einstufung in den Biotoptyp Hierbei handelt es sich um nahezu versiegelte Flächen, die Wertigkeit dieser Struktur beträgt 3 Wertpunkte je Flächeneinheit. Grundstücksfreiflächenbegrünung Nach der getroffenen Festsetzung sind die nach Abzug der überbauten sowie der befestigten Flächen verbleibenden Freiflächen, mindestens aber 20 % der Baugrundstücksfläche als Grünfläche anzulegen und im Bestand zu unterhalten. Bei Betrachtung des Planbildes wird erkennbar, dass innerhalb der Baulandstruktur (überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksfläche) zusätzlich Flächen für Anpflanzungen (Hecken und Obstwiesen) planungsrechtlich festgesetzt sind. Diese Anpflanzungspflicht gewährleistet bereits einen hohen Flächenanteil des Baugrundstücks, der zu begrünen ist. Die verbleibenden Bereiche zur Grundstücksfreiflächenbegrünung werden der Biotoptypnummer mit 14 Wertpunkten zugerechnet. Hierbei handelt es sich um arten- und strukturarme Hausgärten. Fläche für Anpflanzungen - Hecke Bei der anzupflanzenden Heckenstruktur entlang der südlichen Grenze des Sondergebietes handelt es sich um eine klassische Eingrünungsmaßnahme des geplanten Schulgeländes, wobei diese Anpflanzungen aufgrund der unmittelbaren Angrenzung an die geplanten Freiflächen des Schulgeländes in ihrer ökologischen Wertigkeit einem starken Störungspotential unterliegen und somit keine hervorgehobene ökologische Wirkung enthalten werden. Somit erfolgt die Zuordnung der anzupflanzenden Eingrünungshecke unter die Biotoptypnummer mit einer Grundwertigkeit von 27 Wertpunkten. Wie bereits bei der öffentlichen Grünfläche - Wegebegleitgrün erörtert, ist diese Struktur allerdings nur für Flächen im Außenbereich vorgesehen, sodass bei vorliegender Situation eine Abwertung erfolgen muss. Unter Zugrundelegung der angrenzenden Nutzung mit hohem Störungspotential erfolgt somit in vorliegender Situation eine Abwertung um 10 Wertpunkte auf einen Gesamtwert von 17 Punkten. Eine Einstufung dieser Hecke in die Biotoptypnummer (Arten- und strukturarme Hausgärten) mit 14 Wertpunkten wird aus landschaftsplanerischer Sicht für nicht sachgerecht angesehen. So handelt es sich bei dem Plangebiet nämlich nicht um eine klassische Innerortslage, andererseits kann die geplante Hecke auch nicht als Pflanzung im Außenbereich angesehen werden. Deshalb wird die vorgenommene Zuordnung von 17 Wertpunkten für diese Struktur als gerechtfertigt angesehen, um die damit verbundene ökologische Bedeutung wiedergeben zu können. Seite 7
9 Fläche für Anpflanzungen - Obstwiese Innerhalb der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist entlang der nördlichen Plangebietsgrenze eine Fläche für Anpflanzungen - Obstwiese planungsrechtlich festgesetzt. Innerhalb dieses Bereiches ist - soweit nicht bereits vorhanden - eine standortgerechte Grünlandvegetation anzulegen und zu unterhalten. Zusätzlich hierzu sind mindestens 23 einheimische und hochstämmige Obstbäume anzupflanzen. Durch eine maximal zweimalige Mahd im Jahr ist die Wiesenvegetation zu pflegen. Das Mahdgut ist von der Fläche abzuräumen. Jegliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie Düngemitteln ist unzulässig. Ebenfalls unzulässig sind Bodenversiegelungen, Abgrabungen und Aufschüttungen. Hinsichtlich der Einstrukturierungen im Rahmen der hier vorliegenden Kompensationsverordnung erfolgt die Zuordnung dieser Struktur von der Grundeinstufung unter die Biotoptypnummer (Streuobstwiese neu angelegt) mit einer Wertigkeit von 23 Wertpunkten. Bei Betrachtung des Bestandswertes (intensiv genutzte Wirtschaftswiese) mit einer Wertigkeit von 21 Wertpunkten wird ersichtlich, dass für die anzupflanzenden hochstämmigen Obstbäume und die gesamte Extensivierung der vorhandenen Grünlandnutzung eine Aufwertung von 2 Wertpunkten vorgenommen wird. Trotz des unmittelbaren Heranrückens dieser Obstwiese an die neuen Baulichkeiten des Schulgeländes und der schmalen Ausprägung der geplanten Obstwiesen erscheint unter landschaftsplanerischen Gesichtspunkten die Aufwertung um 2 Wertpunkte für die vorgesehene Struktur als vertretbar. Anzupflanzende Einzelbäume Die anzupflanzenden Einzelbäume innerhalb des Plangebietes werden der Biotoptypnummer mit einer Wertigkeit von 31 Wertpunkten je Quadratmeter Trauffläche zugerechnet. Gemäß der Kompensationsverordnung ist bei Neupflanzungen, bei einem Stammumfang von 16 cm bis unter 20 cm, je Baum eine Trauffläche von 3 m 2 in Ansatz zu bringen. Insgesamt werden 31 Einzelbaumpflanzungen in die Bilanzierung einbezogen. Seite 8
10 Planungsbilanzierung Strukturbezeichnung des Bebauungsplanes Standard-Nutzungstyp aus der Wertliste Typ-Nr. Größe m² Wertpunkte +/- Gesamtwert Öffentliche Verkehrsfläche / Öffentliche Verkehrsfläche - Fuß-/Radweg Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen (Ortbeton, Asphalt) Private Grünfläche - Grünanlage Naturnahe Grünlandeinsaat (Kräuterwiese), Ansaaten des Landschaftsbaus Öffentliche Grünfläche - Wegebegleitgrün Hecken-/Gebüschpflanzung (heimisch, standortgerecht, nur Außenbereich) Öffentliche Grünfläche - Bolzplatz BAULANDFLÄCHE Überbaute Fäche Überbaute Fläche, Dachfläche extensiv begrünt Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl Nahezu versiegelte Flächen (Pflaster) Grundstücksfreiflächenbegrünung Gärtnerisch gepflegte Anlagen im besiedelten Bereich, strukturarme Grünanlagen, arten- und strukturarme Hausgärten Fläche für Anpflanzungen - Hecke Hecken-/Gebüschpflanzung (heimisch, standortgerecht, nur Außenbereich), Neuanlage von Feldgehölzen Fläche für Anpflanzungen - Obstwiese Anzupflanzende Einzelbäume Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht, Obstbäume (93) (31 Bäume) GESAMT Seite 9
11 5 Ergebnis Stellt man die Summen der Wertzahlen von Bestand und Planung, die den in einer dimensionslosen Zahl ausgedrückten jeweiligen Wert für die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege wiedergeben, einander gegenüber, so ergibt sich bei Annahme eines maximalen Eingriffs folgendes Bild: Flächenbewertung - Bestand Flächenbewertung - Planung Differenz Wertpunkte Wertpunkte Wertpunkte ================ Im Vergleich liegt die Bewertung der Planung um Wertpunkte niedriger als die Bestandsbewertung. Dies ergibt einen Wertunterschied von ca. 40 %. 6 Differenzierung der Eingriffsintensität zwischen öffentlichen und privaten Eingriffen Wie der Festsetzung gemäß 9 Abs. 1 BauGB zum Sondergebiet zu entnehmen ist, sind innerhalb des Plangeltungsbereiches Schulen und Kindergärten in privater Trägerschaft möglich. Diesbezüglich wird bei der zwischen öffentlichen und privaten Eingriffen unterschieden. Hierdurch soll die Möglichkeit eröffnet werden, die verschiedenen Eingriffe differenziert zu betrachten bzw. auszugleichen. In den nachfolgend eingefügten Übersichtsplänen werden die Flächenanteile der privaten und öffentlichen Eingriffe nochmals grafisch dargestellt. Gesamtfläche des Bebauungsplanes m 2 Öffentliche Flächen m 2 Private Flächen m 2 Öffentliche Flächen ohne Maßstab Seite 10
12 Private Flächen ohne Maßstab Unter Zugrundelegung der vorgenommenen Einstufungen unter Pkt. 3 und Pkt. 4 dieser ergibt sich für die öffentlichen und privaten Flächen folgende Eingriffsintensität. In den nachfolgenden Tabellen werden die Biotoptypnummer, die Flächengröße, die Wertigkeit und der errechnete Gesamtwert aufgeführt. Bilanzierung der öffentlichen Flächen Bestand: m² x 6 WP 360 WP m² x 21 WP WP m² x 21 WP WP m² x 39-5 WP WP Gesamtfläche: m² Gesamtwert: WP Planung: m² x 3 WP WP m² x 27-2 WP WP m² x 14 WP WP (36 m²) x 31 WP WP Gesamtfläche: m² Gesamtwert: WP Seite 11
13 Bilanzierung der privaten Flächen Bestand: m² x 6 WP WP m² x 21 WP WP Gesamtfläche: m² Gesamtwert: WP Planung: m² x 21 WP WP m² x 19 WP WP m² x 3 WP WP m² x 14 WP WP m² x WP WP m² x 23-2 WE WP (57 m²) x 31 WP WP Gesamtfläche: m² Gesamtwert: WP Entsprechend der Flächenaufteilung ergibt sich für Bestand und Planung folgendes Bild. Öffentliche Flächen Bestand: Planung: Verbleibendes Defizit WP WP WP Private Fläche Gesamtdefizit: WP Bestand: Planung: Verbleibendes Defizit WP WP WP Seite 12
14 7 Kompensation des Eingriffs Öffentliche Fläche Wie der Bilanzierung unter Pkt. 6 dieser zu entnehmen ist, verbleibt für die öffentlichen Flächen ein Wertdefizit von Wertpunkten. Der Ausgleich für die verbleibenden Eingriffe innerhalb der öffentlichen Flächen wird über das bestehende Ökopunktekonto der Kreisstadt Dietzenbach ausgeglichen. Durch eine Maßnahme auf dem Grundstück Gemarkung Dietzenbach Flur 9 Nr. 81 tlw. wurde ein Aufwertungspotenzial von Wertpunkten in das Ökopunktekonto eingebucht (siehe nachfolgenden Auszug). Bei der Maßnahme handelt es sich um die Instandsetzung bzw. Pflege derzeit ruderaler Wiesen bzw. Wiesenbrachen zur Entwicklung einer Feuchtwiese. Zieht man nun den verbleibenden Eingriff der Öffentlichen Flächen ( Wertpunkte) vom Aufwertungspotenzial des Flurstücks Flur9 Nr. 81 tlw. ( Wertpunkte)ab, so ergibt sich ein verbleibender Wertpunktestand von: WP WP = WP Dieses Plus wird dem privaten Eingriff (siehe nachfolgenden Punkt) angerechnet. Auszug aus dem Ökokonto der Stadt Dietzenbach Seite 13
15 Kompensation der privaten Flächen Aus der Ermittlung der Eingriffsintensität für die privaten Flächen wird ersichtlich, dasdurch den Bau der Montessorischule eine Eingriffsintensität bzw. ein Eingriffsdefizit von Wertpunkten verbleibt. Wie bereits zum Eingriff der öffentlichen Flächen erörtert, wurde durch die Maßnahme auf dem Grundstück Gemarkung Dietzenbach Flur 9 Nr. 81 tlw. ein Aufwertungspotenzial von Wertpunkten in das Ökopunktekonto der Kreisstadt eingebucht. Für den Eingriff der öffentlichen Flächen werden Wertpunkte benötigt. Somit stehen für die privaten Eingriffstatbestände noch Wertpunkte zur Verfügung. Hieraus ergibt sich folgendes Bild: WP WP = WP Wie aus dem Ergebnis ersichtlich, verbleiben weiterhin Wertpunkte Ausgleichsdefizit für den privaten Eingriff. Dieses Defizit soll durch den Ankauf von Ökopunkten abgegolten werden. So hat der Hessen-Forst, Forstamt Langen im Rahmen des Scopingverfahrens darauf hingewiesen, dass auf dem vom Forstamt geführten Ökopunktekonto ein Guthaben von aktuell Wertpunkten vorhanden ist. Dieses Guthaben wurde aus dem Umbau von standortfremden Gehölzen in naturnahe Gehölze erwirtschaftet. Die Maßnahme wurde in der Nachbargemeinde Dreieich-Götzenhain durchgeführt und kommt unter dem Aspekt der Naherholung somit auch der Bevölkerung von Dietzenbach zugute. Seite 14
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