Doppik in Schleswig-Holstein

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1 Wesentliche Änderungen für die Doppik in Schleswig-Holstein Innovationsring NKR-SH Homepage des Projektarbeit beim Innovationsring Projekt der Arbeitsgemeinschaft der KLV-S.-H. Im Internet unter Zweck und Funktionen: Hilfe zur Selbsthilfe Projektarbeit unter Einbindung IM, LRH Handlungsempfehlungen etc. Expertenpool, Bündelung von Know-How 9 Projektgruppen mit 90 Teilnehmern / Experten aus der Kommunalen Familie Unterstützung bei der Gesetzgebung Projektarbeit bis Ende Bundesweit einmaliges Vorzeigeprojekt auch im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit!!! 1

2 Projektgruppen Innovationsring Vermögenserfassung und Bewertung Kosten- u. Leistungsrechnung, Prozesse, Steuerung Produktbildung Softwareeinsatz und Implementierung Ergebnis- u. Finanzrechnung, Bilanz, Abschlüsse, Rückstellungen -> Technik d. Doppik Haushaltsplanung und Umstiegsszenarien Fort- u. Ausbildung Organisation des Rechnungswesens Rechnungsprüfung Verwaltungsmanagement u. Projektanlass Reformierung des Haushaltsrechts im Hinblick auf den Beschluss der Innenministerkonferenz aus dem Jahr 2003!!! Hintergrund: Umsetzung des Ressourcenverbrauchskonzepts Umstellung des Rechnungsstils Grundlage für eine betriebswirtschaftliche Steuerung der kommunalen Verwaltungen Exkurs Doppik: zurück in die Vergangenheit Die doppelte Buchführung (Kunstworte: Doppik, doppisch)wurde von einem Franziskanermönch Luca Pacioli im Jahre 1494 in seinem Buch Summa de Arithmetica beschrieben. 2

3 Exkurs Doppik: zurück in die Vergangenheit Johann Wolfgang von Goethe schrieb: die doppelte Buchführung ist eine der schönsten Erfindungen des menschlichen Geistes. Ein jeder guter Haushälter sollte sie in seiner Wirtschaft einführen. Sie läßt uns jederzeit das Ganze überschauen, ohne das wir es nötig hätten, uns durch das Einzelne verwirren zu lassen. Ziele des Gesetzgebers bei der Einführung des NKR Einbeziehung des kompletten Ressourcenverbrauchs, d.h. der in Geld bewertete Verzehr von Gütern und Dienstleistungen, z.b. Abschreibungen und Rückstellungen in einem Haushaltsjahr Kommunalpolitische Entscheidungsfindung auf der Basis von Zielen (Output) Was ist die Doppik? Doppelte Buchführung in Kontenform In Ausprägung der Drei-Komponenten- Rechnung Soll nach den Erwartungen der IMK zu großen Veränderungen der bisherigen kommunalen Finanzwirtschaft führen Haushaltsplanung als auch Ausführung mit Rewe / Buchführung betroffen Basis: Umstellung nach Ressourcenverbrauchskonzept 3

4 Konzept. Grundlagen des komm. Rechnungswesens Reformanstöße Erste Reformüberlegungen durch KGST 1991 Konzeptionelle Ausgestaltung durch Prof. Lüder am Beispiel der Großen Kreisstadt Wiesloch Beschluss der IMK am mit Leittexten zum neuen Haushaltsrecht (GemHVO, GO) IMK geht davon aus, dass Reform grundlegenden Wandel der kommunalen Haushaltswirtschaft und der Kommunalverwaltungen bewirken wird. 10 Mängelanalyse der KGSt schon 1993 Steuerung mit detaillierten Ausgabenermächtigungen (Inputsteuerung) Fehlende Leistungsaufträge (Outputsteuerung) für d. Fachbereiche Keine Ressourcenvorgabe (sachlich, zeitlich, finanziell und personell) für die Fachbereiche (zentralisierte Haushaltsverantwortung) Keine Gesamtverantwortung auf Fachbereichsebene, weil keine Verbindung zwischen definiertem Budget und definierten Leistungen existiert Fehlende Dienstleistungsorientierung Unzureichende Steuerung der kommunalen Unternehmen (Eigenbetriebe und Gesellschaften) nach Leistungszielen Ziele für eine Reform des Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens die Einbeziehung der vollständigen Ressourcenverbrauchsinformationen in den Haushalt, ein in sich geschlossenes Rechnungswesen, in dem alle Steuerungsinformationen systematisch verarbeitet werden, die outputorientierte Darstellung dieser Informationen und die Verknüpfung mit Informationen zu gewünschten Ergebnissen/Wirkungen im produktorientierten Haushalt, die Schaffung einer Haushaltsstruktur, die der örtlichen Organisations- und Verantwortungsstruktur folgt. 4

5 Reformschritte müssen sich messen lassen Schaffung einer einheitlichen Zahlenbasis im Rechnungswesen für den Haushalt und für die ggf. zu entwickelnde Kosten- und Leistungsrechnung Keine unreflektierte Anlehnung an das Handelsrecht IMK bestätigt 2003 KGSt-Konzept und Lüderschen-Ansatz Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) GemHVO für die erweiterte kameralistische Buchführung Beispieltext für die Anpassung der Gemeindeordnung Produktrahmen Empfehlung für Kontenrahmen Der IMK-Beschluss sieht folgende allgemeine Empfehlung vor: Die Länder sollen die Textentwürfe zur Grundlage bei der Umsetzung machen. 14 IMK bestätigt 2003 KGSt-Konzept und Lüderschen-Ansatz Globalziele der Reform: - kommunales Haushalts- und Rechnungswesen von der bislang zahlungsorientierten Darstellungsform auf eine ressourcenorientierte Darstellung umzustellen - Steuerung der Kommunalverwaltungen statt durch die herkömmliche Bereitstellung von Ausgabeermächtigungen (Inputsteuerung) durch die Vorgabe von Zielen für die kommunalen Dienstleistungen (Outputsteuerung) zu ermöglichen 15 5

6 Stand der Reform in Europa 1970/ Nach 2000 Noch nicht begonnen Kommunale Ebene CH, NL, S E, F, FIN, UK I, D Staatliche Ebene E, FIN, S, UK CH, F D, I, NL Quelle: Prof. Dr. Lüder Zeitschiene Umstellung der Bundesländern Land Inkrafttreten Einführung (Ende) Buchungsstil* Baden-Württemberg noch offen vermutlich 2011 D Bayern 2007 noch kein Endtermin D + K Brandenburg vermutlich vermutlich 2011 D Hessen** 2006 D + EK Mecklenburg-Vorpommern D Niedersachsen** D Nordrhein-Westfalen** 2005 D Rheinland-Pfalz** , Konzern: 2013 D Saarland 2007 noch offen D Sachsen vermutlich 2011 D Sachsen-Anhalt** D GO am , GemHVO- Schleswig-Holstein** Doppik im Jan. 08 noch kein Endtermin D + EK Thüringen noch offen vermutlich bis D + K Berlin*** K Bremen vermutlich vermutlich D Hamburg (Konzernabs.) D Doppik-Umfrage in SH im März (Innoring) Von den 135 angeschriebenen Verwaltungen haben sich 118 an der Umfrage beteiligt (Rücklaufquote: 87 %) Entscheidungen für Rechnungsstil 100,0% 90,0% 89,7% 80,0% 70,0% 60,0% 50,0% 40,0% 30,0% 20,0% 10,0% 0,0% 0,9% 9,4% Doppik erw. Kameralistik k. Entsch. 6

7 Doppik-Umfrage in SH im März (Innoring) Umstellung nach Größenklassen Entscheidung de r der Kommunen für die Doppik - 120,0% 100,0% 80,0% 75,0% 100,0% 100,0% 89,5% 100,0% 82,4% 89,7% 60,0% 40,0% 20,0% 0,0% kreisf r. Städte Kreise Mittelstädte Städte Gemeinden Ämter Gesamt Doppik-Umfrage vom IM-SH im Juli 2007 Kreisfreie Städte Flensburg Erweiterte Kameralistik Kiel Lübeck Neumünster Doppik-Umfrage vom IM-SH im Juli 2007 (s. aktualisiert ) Kreise Dithmarschen Hzgt. Lauenburg Nordfriesland Ostholstein Pinneberg Plön (2010) Rendsburg-Eckernförde (2009) Schleswig-Flensburg Segeberg Steinburg Stormarn

8 Doppik-Umfrage vom IM-SH im Juli 2007 (u. eig. Erkenntnisse) Mittelstädte Ahrensburg Bad Oldesloe Bad Schwartau Eckernförde Elmshorn Geesthacht Heide Husum Itzehoe Norderstedt Pinneberg Quickborn Reinbek Rendsburg Schleswig Wedel Wichtige Entwicklung Land will auf Doppik umsteigen Pressemitteilung des Finanzministeriums vom Finanzminister Rainer Wiegard: Wie jedes Unternehmen mit Milliarden Umsätzen brauchen wir ein Rechnungswesen, dass umfassende Daten für wirtschaftliche Entscheidungen zur Verfügung stellt. Weiterhin erklärt das Finanzministerium, dass es nicht sein könne, dass das Land den Kommunen die Einführung der Doppik vorschreibt, aber die Reform in der eigenen Verwaltung auf die lange Bank schiebt. Damit unterstützt der Finanzminister die seit langem von den kommunalen Landesverbänden Schleswig-Holsteins erhobene Forderung. Weg für SH Optionsmodell (Wahl Doppik oder erweiterte Kameralistik hat weiterhin noch Bestand (siehe Umfrage März ) zuerst Regelungen zur Doppik entwickeln, daher gilt zunächst Nebeneinander zwischen Doppik und herkömmlicher Kameralistik (vorübergehend!) anschließend alte Kameralistik reformieren, diesem Ziel hat sich AG beim IM ab verschrieben, Stichworte: verbindlicher Produktrahmen für alle noch kameralen Verwaltungen noch vor 2013, flächendeckende Abschreibungen, kommunale Bilanz Reformziel 1: Darstellung des gesamten Ressourcenverbrauchs (Abschreibungen) Reformziel 2: Zielorientierte Steuerung der Verwaltung über verbindl. vorgegebene Produkte (Produktrahmen) 8

9 Das neue Haushaltsrecht - AG Reform des Gemeindehaushaltsrechts tagt zur Umsetzung des IMK-Beschlusses vom seit Juni 2004 monatlich - Mitglieder der AG: IM, KLV, Landesstatistik, Rechnungshof - Regelungstext zur GO im Dezember 2006 und zur GemHVO-Doppik im Januar in Kraft gesetzt - eine Ebene darunter Verwaltungsvorschriften (Kontenrahmen, Produktrahmen, Abschreibungstabelle und Handlungsempfehlungen des Innovationsrings NKR-SH zur Ausgestaltung und Ausführung) - Optionsmodell / Wahlrecht: Doppik oder erweiterte Kameralistik - zeitlich keine Festlegungen seitens des Landes, aber, verbindlicher Produktrahmen für alle Kameralen noch vor 2013 Doppik-Einführungsgesetz Artikelgesetz Gemeindeordnung (Art. 1) Kreisordnung (Art. 2) Amtsordnung (Art. 3) Gesetz ü. kom. Zusammenarbeit (Art. 4) Kommunalprüfungsgesetz (Art. 5) Am im Landtag beschlossen, am im GVOBl SH, S. 285 verkündet und tritt an diesem Tage in Kraft! Keine Ausnahmegenehmigung nach 135 a GO mehr notwendig!!! Zeitschiene Umstellung der Bundesländer Land Inkrafttreten Einführung (Ende) Buchungsstil* Baden-Württemberg noch offen vermutlich 2011 D Bayern 2007 noch kein Endtermin D + K Brandenburg vermutlich vermutlich 2011 D Hessen** 2006 D + EK Mecklenburg-Vorpommern D Niedersachsen** D Nordrhein-Westfalen** 2005 D Rheinland-Pfalz** , Konzern: 2013 D Saarland 2007 noch offen D Sachsen vermutlich 2011 D Sachsen-Anhalt** D Schleswig-Holstein** GO am , GemHVO-Doppik im Jan. 08 noch kein Endtermin D + EK Thüringen noch offen vermutlich bis D + K Berlin*** K Bremen vermutlich vermutlich D Hamburg (Konzernabs.) D 9

10 Doppik als Drei-Komponenten- Rechnung Wichtige Begriffsdefinitionen Ertrag: zahlungswirksamer und nicht zahlungswirksamer Wertzuwachs (Ressourcenaufkommen) eines Hj. Aufwand: wertmäßiger zahlungs- und nicht zahlungswirksamer Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen (Ressourcenverbrauch) eines Hj. Einzahlungen: Zufluss an Bar- und Buchgeld Auszahlungen: Barzahlungen und bargeldlose Zahlungen, die die liquiden Mittel vermindern Vermögen/Aktiva: Summe der Vermögensgegenstände, die auf der linken Seite der Bilanz aufgeführt werden und die Mittelverwendung nachweisen Kapital/Passiva: Summe der Finanzierungsmittel (Eigenkapital/Fremd-kapital), die auf der rechten Seite der Bilanz aufgeführt werden und die Mittelherkunft nachweisen Siehe 59 GemHVO-Doppik Ziele der Drei-Komponenten-Rechnung Darstellung des echten Ressourcenverbrauchs einer Gemeinde Intergenerative Gerechtigkeit herstellen bzw. darstellen Verbesserung der Steuerung einer Verwaltung Gliederung nach Produkten Konzernbilanz 10

11 Konzernbilanz Grundsätze zur Erstellung der Konzernbilanz: Regelungen in der GO bzw. GemHVO Konsolidierte Kapitalflussrechnung Kommunaler Konzern Kernverwaltung Tochterorganisationen Öffentlich-rechtliche Organisationseinheiten Privat-rechtliche Beteiligungen Eigenbetriebe Abbildung Konzern Gemeinde Anstalten des öffentl. Rechts Zweckverbände Kapital- und Personengesellschaften Aufbau des Produktplans Kamerales System Doppisches System 10 Einzelpläne 6 Produktbereiche 0 Allg. Verwaltung 1 Zentrale Verwaltung 1 Öffentliche Sicherheit und 2 Schule und Kultur Ordnung 2 Schulen 3 Soziales und Jugend 3 Wissenschaft, Forschung, 4 Gesundheit und Sport Kulturpflege 4 Soziale Sicherung 5 Gestaltung der Umwelt 5 Gesundheit, Sport, Erholung 6 Zentrale Finanzleistungen 6 Bauwesen 7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 8 Wirtschaftliche Unternehmen 9 Allgemeine Finanzwirtschaft Produktrahmen-Auszug (SH) Produktbereich Bezeichnung 1 Zentrale Verwaltung 2 Schule und Kultur 3 Soziales und Jugend 4 Gesundheit und Sport 5 Gestaltung der Umwelt 6 Zentrale Finanzleistungen 11

12 Produktrahmen-Auszug (SH) Produktbereich Produktgruppe Bezeichnung der Aufgabenbereiche 1 Zentrale Verwaltung 11 Innere Verwaltung 111 Verwaltungssteuerung und -Service 12 Sicherheitund Ordnung 121 Statistik und Wahlen 122 Ordnungsangelegenheiten 126 Brandschutz 127 Rettungsdienst 128 Katastrophenschutz 2 Schule und Kultur Schulträgeraufgaben Grundschulen 212 Hauptschulen 213 Kombinierte Grund- und Hauptschulen 214 Schulformunabhängige Orientierungsstufe 215 Realschulen 216 Kombinierte Haupt- und Realschulen / Regionalschulen (2161) Kombinierte Haupt- und Realschulen (2162) Regionalschulen 217 Gymnasien, Kollegs 218 Gesamtschulen / Gemeinschaftsschulen Produktbeschreibung Altenholz Produktbereich: 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Produktgruppe: Förderung v. Kindern in Tageseinrichtungen Die Gemeinde Altenholz bezuschusst die Träger von Kindertageseinrichtungen, den Verein Lebenshilfe e.v. sowie das Jugendferienwerk. Darüber hinaus findet ein Kostenausgleich für Kinder, die außerhalb der Gemeinde Kindertageseinrichtungen besuchen, statt. Fachbereich 7 Soziales Ziele ausreichendes Angebot von Plätzen und umfassende Betreuung der Kinder Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Unterstützung von alleinerziehenden Berufstätigen kinderfreundliche Gemeinden Produktbeschreibung Altenholz Fachbereich 7 Soziales Zielgruppe: Kinder und Erziehungsberechtigte aus dem Einzugsgebiet der Gemeinde Altenholz Erzieher/innen Wesentliche Auftragsgrundlagen: Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder Kindertagesstättengesetz 12

13 Produktbeschreibung Altenholz Fachbereich 7 Soziales Kennzahlen und Indikatoren: Leistungen: Anzahl der Plätze Anzahl der Einrichtungen Anzahl der Betreuungspersonen je Einrichtung Öffnungszeiten Wirtschaftlichkeit: Saldo je Platz / Einrichtung Auslastung in % durchschn. Anzahl der Plätze je Einrichtung Wirkung:??? Beispiel eines doppischen Haushaltsplans Elemente der KLR Was heißt Schaffung von Kosten- und Leistungstransparenz? Produkte Projekte Wofür? Kostenartenrechnung Welche? Kosten Personalkosten Sachkosten Kalkulatorische Kosten Dezernat Amt Abteilung Wo? Kostenträgerrechnung Kostenstellenrechnung Stand: Ergebnisse der Arbeitsgruppen 39 13

14 Ziele Das Setzen von Zielen ist nur sinnvoll, wenn regelmäßig überprüft wird, ob die Kommune ihre Ziele erreicht. Deshalb sieht das neue Haushaltsrecht eine regelmäßige Berichterstattung auch während des Haushaltsjahres vor. Berichtet wird über die Finanzentwicklung und die Entwicklung der kommunalen Leistungen. Ebenfalls sind Zielabweichungen darzustellen. Ziele Ziele im Sinne der doppischen Haushaltsführung umschreiben die angestrebte Menge und Qualität kommunaler Produkte. Es ist Aufgabe der Verwaltung sie mit dem geringsten Ressourceneinsatz zu erreichen. Beispiele: Die Wartezeit im Bürgerbüro beträgt im Regelfall nicht mehr als X Minuten. Der Versorgungsgrad im Hortbereich soll X % der relevanten Altersgruppe erreichen. Kennzahlen Alle Verwaltungseinheiten benötigen Kennzahlen: Selbstverwaltung, um mit der Verwaltungsführung die anzustrebenden Ziele, zu erreichenden Wirkungen und Leistungen näher zu beschreiben Verwaltungsführung, um festzustellen, ob und wieweit die Zielvorgaben von den Fachbereichen erfüllt werden. Verschiedenen Leitungsebenen (z. B. Fachbereichsleitungen), um zu erkennen, welche Ergebnisse in den ihnen zugeordneten Produktbereichen bzw. Gruppen erreicht werden Produktverantwortlichen, um ihrerseits ihre Aktivitäten zur Zielerreichung mit Hilfe von Kennzahlen genauer und effektiver auszurichten 14

15 Kennzahlen Beispiele: Einwohner Straßenkilometer in Straßenbaulastträgerschaft Abschreibungen auf das Anlagevermögen im Haushaltsjahr Summe der offenen Forderungen Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Ergebnisvortrag Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung Summe aller Verbindlichkeiten Die zentrale Frage lautet: Wer benötigt welche Kennzahl wofür? Gesamterfolg (Jahresüberschuss/-fehlbetrag) Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben Personal- und Versorgungsaufwendungen Die zentrale Frage lautet: Wer benötigt welche Kennzahl wofür? durchschnittliche Zahl der Beamtinnen und Beamten im Haushaltsjahr durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Haushaltsjahr Summe der durchschnittlichen Beschäftigten im Haushaltsjahr Betriebswirtschaftliche Steuerung Beispiel Schlüsselkennzahlenbericht Stand: Ergebnisse der Arbeitsgruppen 44 Die zentrale Frage lautet: Wer benötigt welche Kennzahl wofür? Betriebswirtschaftliche Steuerung NKR zur besseren wirtschaftlichen Steuerung der Kommune Besondere Rolle der Schlüsselkennzahlen, da sie alle Zielfelder der Gesamtverwaltung berühren Controlling über Berichtswesen um Informationen aus Planung, Analyse entstandener Abweichungen, Steuerung sowie Zielkontrolle durchzuführen Regelkreis: Zielfindung Analyse Planung Steuerung Überwachung 15

16 Bilanz Aktiva Sachanlagevermögen Finanzvermögen Forderungen Kassenbestand Passiva Eigenkapital Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Vermögensbewertung als besonderer Schwerpunkt der Umstellung Umstellung auf die Doppik 47 T I V A Eröffnungsbilanz GEMEINDE Altenholz Die zentrale Frage ERÖFFNUNGSBILANZ lautet: Wer benötigt 1. JANUAR 2007 welche Kennzahl wofür? P A S S I V A Anlagevermögen A. Eigenkapital 1. Allgemeine Rücklage ,35 Immaterielle Vermögensgegenstände 3.889,94 2. Ergebnisrücklage , ,23 Sachanlagen B. Sonderposten Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1. Für aufzulösende Zuweisungen ,71 Grünflächen ,00 2. Für aufzulösende Beiträge ,88 Ackerland ,65 3. Für Gebührenausgleich 8.297,50 Wald, Forst ,55 4. Sonstige Sonderposten ,57 Spiel- und Sportplätze , , ,20 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte C. Rückstellungen Kinder- und Jugendeinrichtungen ,37 1. Pensionsrückstellungen ,00 Schulen ,63 2. Beihilfe ,13 Wohnbauten ,00 3. Altersteilzeitrückstellungen ,00 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude ,92 4. Sonstige andere Rückstellungen , , ,13 Infrastrukturvermögen Brücken und Tunnel ,00 D. Verbindlichkeiten Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen ,02 1. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Straßennetze mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen , Vom öffentlichen Bereich , , Vom privaten Kreditmarkt , ,26 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1,00 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge ,36 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ,64 Betriebs- und Geschäftsausstattung ,40 3. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ,50 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau ,71 4. Sonstige Verbindlichkeiten , , ,25 Finanzanlagen Beteiligungen 500,00 E. Passive Rechnungsabgrenzung ,40 Sondervermögen ,00 Sonstige Ausleihungen ,80 Wertpapiere des Anlagevermögens 76, , ,28 Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen ,16 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen ,40 Privatrechtliche Forderungen aus Dienstleistungen ,86 Sonstige Vermögensgegenstände , ,26 Liquide Mittel , ,20 Aktive Rechnungsabgrenzung , , ,67 16

17 Sachwertverfahren Grundlage Wertermittlungsrichtlinie 2002 auf Basis der Normalherstellungskosten 2000 Einteilung in Ausstattungsstandards und in Baujahrsklassen Wert in m² Brutto-Grundfläche + 15 v.h. für Baunebenkosten Ergebnis: fiktive Herstellungskosten wenn das Gebäude z.b. aus dem Jahr 1975 nochmals im Jahr 2000 im Standard des Jahres 1975 errichtet werden würde - Baumängel Rückindizierung auf das Baujahr - Abschreibung 49 Bewertung von Gebäuden 50 Berechnung Restwert Feuerwehrgerätehaus erbaut ermittelter Wert Preisindex 2006 = 104,4 Erst Rückindizierung auf das Basisjahr 2000 (Preisindex 100,0) = ,20 dann Rückindizierung vom Basiswert 2000 auf Herstellungsjahr 1967 (Preisindex 24,6) = ,16 Jährliche Abschreibung 1.472,84 Kumulierte Abschreibung 1967 bis 2007 = ,60 Restbuchwert = ,

18 Bewertung von Straßen Bewertung nach Erfahrungswerten ( 55 II GemHVO) nur, wenn AHK nicht vorliegen oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu ermitteln sind Erneuerung der Straßendecke bzw. gleichwertiger Austausch von Straßendecke und Tragschicht ist Erhaltungsaufwand Aber : 41 III Satz 4 GemHVO, dann Herstellungsaufwand mit der Folge einer wesentlichen Verbesserung und damit Änderung der Nutzungsdauer Durchschnittskosten vergleichbarer Straßen können bei Tiefbauämtern (evtl. Nachbargemeinde) oder beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr erfragt werden Bei Anwendung des 55 II GemHVO analog wie bei Gebäuden, also fiktives Baujahr, Rückindizierung usw. 52 Erfassung Grund und Boden Erfassung Grund und Boden 18

19 3) Richtlinien für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken sofern Baujahr bekannt, ist fiktives Baujahr zu überschreiben Straße Abschnitt Netzknoten-Anfang Netzknoten-Ende A B C D von km bis km Abschnittslänge zuständige Straßenmeisterei E F G H Breite min. (m) Breite max. (m) Breite durchschn. (m) Verkehrsfläche (m²) I J K L DTV (gezählt/geschätzt) resultier. Bauklasse vorhand. Bauklasse ideale Fahrbahnbreite (m) M N O P Gemarkung Flur Flurstück Gesamtfläche T Bewertungssatz / Soll satz / Soll Gewichtung Bewertung Bewertungs- Gewichtete Bauklasse 6) ideal 100 % 35 % 0,00 gut 85 % % 29,75 befriedigend ausreichend 65 % 35 % 0,00 bedingt ausreichend 55 % 35 % 0,00 ungeeignet 30 % 35 % 0,00 Fahrbahnbreite 7) ideal 100 % 15 % 0,00 bis 95 % des erf. Br. 95 % % 14,25 bis 85 % des erf. Br. bis 75 % des erf. Br. 75 % 15 % 0,00 bis 65 % des erf. Br. 65 % 15 % 0,00 bis 55 % des erf. Br. 55 % 15 % 0,00 Baugrund 8) Gute Tragfähigkeit 100 % 50 % 0,00 Mittlere Tragfähigkeit 65 % % 32,50 >W Geringe Tragfähigkeit 30 % 50 % 0,00 Klassifizierungskennziffer 76,50 Gebäudezustand Ermittlung des bereinigten Gebäudewerts am Wertermittlungsstichtag Eigentümer: Gemeindekennziffer: lfd. Nr.: Gemeinde XYZ Grundstück: Gemarkung, Flur, Flurstück, Straße, Haus-Nr.: Kurzbezeichnung: Rathaus Wertermittlungsstichtag: ( des Jahres, in dem die Wertermittlung durchgeführt wird) 01. Jan 2007 Brutto-Grundfläche (BGF) gemäß DIN 277 Ausgabe 1987 (m 2 ) 1) 518 m 2 (Siehe Anlage 2; zu beachten ist, dass nur die Bereiche a und b in die Berechnungen einbezogen werden) NHK (2000) Gebäudetyp Bezeichnung: 4) Verwaltungsgebäude Ausstattungsstandard: Gebäudetyp Lfd. Nr.: 4) einfach x mittel gehoben 5.2 stark gehoben (Siehe WertR ) Gesamtnutzungsdauer: 80 Jahre Wirtschaftliche Restnutzungsdauer am Wertermittlungsstichtag: Baujahr (fiktiv): Jahre Letzte Generalsanierung (Jahr): Gebäudebaujahrsklasse: 1969 wg. wesentlicher Verbesserung über den ursprünglichen Zustand hinausgehend x Brutto-Grundflächenpreis ( / m 2 Brutto-Grundfläche) laut NHK 2000: von bis / m 2 Ermittelter Wert ( / m 2 ) unter Berücksichtigung des Baujahrs und der Ausstattung: / m 2 1) Kann auf volle 10m 2 auf- bzw. abgerundet werden 2) Linear ermittelter Wert entsprehend Baujahr (Siehe WertR ) (Siehe WertR ) (Wertermittlungsrichtlinien WertR ) Weicht die Ausstattung in Gebäudeteilen hohe Unterschiede auf, sind die unterschiedlich ausgestatteten Gebäudeteile gesondert zu betrachten und ein Gebäudemix zu bilden. Gebäudezustand Berechnung des bereinigten Gebäudewerts am Wertermittlungsstichtag Euro Brutto-Grundfläche (m 2 ) x Brutto-Grundflächenpreis ( / m 2 ): 518 m 2 x / m Baunebenkosten: (15 %) Herstellungswert am Wertermittlungsstichtag /. Baumängel: Art: Art: Wertminderung: Wertminderung:./. Bauschäden: 1 ) Art: Art: Wertminderung: Wertminderung: Bereinigter Gebäudewert im Basisjahr (NHK 2000 wurden bislang nicht weiterfortgeschrieben, Änderung steht aber an) x Baupreisindex 24,6 0 Baujahr (fiktiv): 1967 Baupreisindex 24,6 % 0 (Siehe Preisindices) ,60% Rückindizierter bereinigter Gebäudewert am Wertermittlungsstichtag Lineare Abschreibung Restbuchwert: Rückindizierter Gebäudewert./. lineare Abschreibung Erstellt: Geprüft: Erfasst: Datum, Unterschrift Datum, Unterschrift Datum, Unterschrift Strassenbewertung Bewertungsstichtag 1. Januar 2007 = veränderbare Zelle Stadt / Amt / Gemeinde Ortsteil lfd. Nr. X Straße 1) Sofern die zu erfassende Fläche begleitend zu einer Straße verläuft, kann hier auf die genaue Lagebestimmung verzichtet und lediglich auf die lfd. Nr. des Straßenerfassungsbogens verwiesen werden, der die genaue Lagebeschreibung beinhaltet Name des Weges / Platzes lfd. Nr. des Straßenerfassungbogens Lagebestimmung: Gemarkung + Flurstück Nr. Wegebezeichnung (bei Bedarf Skizze beifügen) Beschreibung des Wegeanfangs (Straße / Haus-Nr. / Platz / sonstiges Merkmal) Beschreibung des Wegeendes (Straße / Haus-Nr. / Platz / sonstiges Merkmal) Verkehrsfläche in qm Länge des Abschnitts durchschnittliche Breite Zuständiges Bauamt +Nr. Belag Quadratmeterpreis 75 zur Klassifizierung der Straße nach "A, B " siehe unter Erläuterungen Q R S Klassifizierungsbewertung 75 % 35 % 0,00 >U 85 % 15 % 0,00 >V 19

20 8) Hier wird die erforderliche Fahrbahnbreite mit der vorgefundenen Fahrbahnbreite verglichen (vorhandene Fahrbahnbreite/erforderliche 9) Hier wird der vorhandene Baugrund bewertet. 6) Berechnung: 100-(Zustandskennziffer x Klassifizierungskennziffer)/100 Strassenbewertung Bewertungssatz / Soll Zustandsbewertung Spurrinnen nicht ausgeprägt ausgeprägt stark ausgeprägt Allgemeine Unebenheiten nicht ausgeprägt ausgeprägt stark ausgeprägt Einzel-/Netzrisse, Offene nicht ausgeprägt Pflasterungen ausgeprägt stark ausgeprägt Oberflächenschäden nicht ausgeprägt ausgeprägt stark ausgeprägt Flickstellen nicht ausgeprägt ausgeprägt stark ausgeprägt Zustand Bord / Rinne / guter Zustand Ausstattung befriedigender Zust. ausreichender Zust. Zustandskennziffer Bewertungssatz / Soll Gewichtung Bewertung Gewichtete 100 % 15 % 0,00 65 % 15 % 0,00 30 % % 4, % 15 % 0,00 65 % 15 % 0,00 30 % % 4, % 20 % 0,00 65 % 20 % 0,00 30 % % 6, % 25 % 0,00 65 % 25 % 0,00 30 % % 7, % 20 % 0,00 65 % 20 % 0,00 30 % % 6, % 5 % 0,00 65 % 5 % 0,00 30 % 30 5 % 1,50 30,00 Nutzungsdauer des Asphaltweges lt. Abschreibungstabelle Jahre 35,00 Restnutzungsdauer 2) Jahre 8,03 Fiktives Herstellungsjahr 1980 Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten 3) Euro ,00 Index für das Jahr der Wertermittlung (Eröffnungsbilanz) % 104,40 z.b. Rückindizierung auf das Basisjahr 2000 gem. NHK Euro , (=2007) Index für das fiktive Anschaffungs- bzw. Herstellungsjahr 4) % 75,90 Indexierte Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten 5) Euro ,72 abzüglich der aufgelaufenen Abschreibungen Euro ,35 Sonderabschreibungen in Prozent 6) % 77,05 Sonderabschreibungen absolut, kum. Euro ,59 Bereinigter Restbuchwert = in die Eröffnungsbilanz zu übernehmen Euro 5.743,78 1) Es kann hier nur eine Option gewählt werden, Geh-, Radwege und Plätze sind jeweils in getrennten Formularen zu erfassen 2) Nutzungsdauer lt. Abschreibungstabelle x Zustandskennziffer x Klassifizierungskennziffer 100; auf volle Jahre auf- bzw. 3) Verkehrsfläche x entsprechender Quadratmeterpreis aus dem Katalogpreis für die Gemeinde 4) Das fiktive Anschaffungs- bzw. Herstellungsjahr ergibrt sich aus dem Wertermittlungsstichtag abzgl. der Abschreibungsdauer 5) Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Straßenzustandes multipliziert mit der Indexzahl 7) Hier wird die für den DTV benötigte Bauklasse mit dem vorhandenen Straßenaufbau verglichen und eingeschätzt. Kanalnetz Übernahme der Abschreibungssätze aus dem bisherigen Rechnungswesen möglich wenn für den konkreten Vermögensgegenstand bisher Abschreibungen angesetzt wurden Beispiel: Bis zum vorhandene Kanalisation mit Nutzungsdauer 80 Jahre wird auch weiter mit dem Abschreibungssatz 1,25 % abgeschrieben Ab neu erstellte Anlage wird dann mit 50 Jahren (2 %) lt. Abschreibungstabelle abgeschrieben Problem : Durchbrechung des Grundsatzes der Stetigkeit??, hier: Änderung der Gesetzeslage Hinweis : Regelmäßige Prüfung gem. Abwasseranlagen-Selbstüberwachungsverordnung, Ergebnis kann sein Änderung der Nutzungsdauer bzw. Sonderabschreibung 59 Beispiel zur Festwertbildung Berechnungsbeispiel Schutzausrüstung der Feuerwehr Wert brutto Abschlag 50 % Helm mit Klappvisier Handschuhe Schutzjacke Schutzhose Sicherheitsgurt mit Beil Sicherheitsstiefel Sicherheitsgummistiefel Sprechfunkgerät Summe Anzahl der Ausrüstungen x 590 = Festwert 60 20

21 Geleistete Investitionszuschüsse Beispiel: Investitionszuschuss für einen Sportverein zum Bau einer Tribüne 40 VII S. 2 GemHVO Aktivierung als Rechnungsabgrenzungsposten 40 VII S. 3 GemHVO Auflösung entsprechend der Zweckbindungsfrist 61 Erhaltene Investitionszuschüsse Beispiel: Zuwendung für den Bau einer Schule im Jahr V S. 1 GemHVO Aktivierung als Sonderposten 40 VII S. 3 GemHVO Auflösung entsprechend der Nutzungsdauer des Gegenstandes (Abschreibungszeitraum) Auflösung nicht nach Zweckbindungsfrist Weil : Aufgelöste Zuschüsse vermindern die Abschreibung und entlasten dadurch Ergebnisplan bzw. Ergebnisrechnung 2007./ = 5 Jahre = 75 Restnutzungsdauer x = Sonderposten 62 Rückstellungen Pensions- und Beihilferückstellungen Altersteilzeit Unterlassene Instandhaltung Altlastensanierung 63 21

22 Jahresabschluss besteht aus der Ergebnis- und der Finanzrechnung sowie aus der Bilanz U.a. Übersichten zu Anlagen, Forderungen und Verbindlichkeiten Rechenschaftsbericht, der ein den tatsächlichen Verhältnissen der Gemeinde entsprechendes Bild vermitteln soll Gleichzeitig sind die Chancen und Risiken für die Entwicklung der Gemeinde zu beschreiben 64 Gesamtabschluss ab einer Größenordnung von Einwohnern bis spätestens bis zum fünften Jahr hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde einschließlich ihrer Aufgabenträger zu vermitteln Ist Gesamtabschluss und der Lagebericht ist bis spät. 1. Oktober eines jeden Jahres der für sie zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde und Prüfungsbehörde vorzulegen 65 Haushaltsausgleich Haushalt ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt Ausgleich erfolgt über Ergebnisrechnung 66 22

23 Ansprechpartner Hauptkoordinator Düsternbrooker Weg 77 a Kiel frank.dieckmann@nkr-sh.de Tel.: 0431 / / Fax: 0431 / Internet:

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