- Ihr Zeichen: mein Zeichen Datum: Ds 62 Js 51869/ /060514/05. (bitte immer angeben)

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1 Wenn Unrecht zu Recht wird, ist Widerstand Pflicht! International Criminal Court Ref. Nr.: OTP-CR-615/06/001 Selbstverwaltung der natürlichen Person nach BGB 1 mit Erklärung zum veränderten Personenstand vom 23.November 2010 Werner Peters Postfach Freudenstadt An Frau/Herr Gutfleisch Amtsgericht Stuttgart Hauffstr Stuttgart Telefon: +49(0) Fax: +49(0) Handy: +49(0) Internet: wemepes@web.de wpeters- @web.de Internationaler Recht()beistand - Ihr Zeichen: mein Zeichen Datum: Ds 62 Js 51869/ /060514/05 (bitte immer angeben) Herr Gutfleisch, mit diesem Schreiben antworte ich auf Ihr sog. Urteil, das Sie im Namen eines Volkes, wessen Volk haben Sie nicht erwähnt, gefällt haben(datum fehlt). Zunächst habe ich keine Ausfertigung angefordert, sondern ich fordere Ihr Originalurteil, wie es Ihnen als sog. Richter vorgeschrieben ist, an(siehe unten). Zu Ihrer Aufklärung: Grundsätzlich ist festzustellen: Mit dem Einigungsvertrag von 1990 (Artikel 4 Ziffer 2) wurde der Geltungsbereich (Artikel 23 a.f.) für das Grundgesetz aus dem Normbereich entfernt, so dass sich der Geltungsbereich seither außerhalb des Normbereiches befindet. Daher hat das Grundgesetz keine rechtliche Bedeutung mehr. Damit dürfte bezweifelt werden, dass Sie über richten durften, da es die BRD seither zumindest juristisch nicht mehr gibt. Bleiben wir zunächst bei den Gesetzen, die Sie vertreten: Die Überschrift des 317 der ZPO lautet: Urteilszustellung und -ausfertigung. Das Wort und zeigt an, dass es Urteile und Ausfertigungen gibt. Eine Ausfertigung ist demnach kein Urteil. Weiter heißt es im 317 ZPO: (1) Die Urteile werden den Parteien, verkündete Versäumnisurteile nur der unterliegenden Partei zugestellt. Die Unterschiede zwischen einem Urteil und einer Ausfertigung sind: 1. Urteile sind vom Richter zu unterschrieben. Nachlesen kann man das im 315 ZPO Unterschrift der Richter (1) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben. Ein nicht vom Richter oder vom Rechtspfleger unterzeichneter Beschluss ist regelmäßig unwirksam. Nicht nur zivilrechtliche Urteile, sondern auch Beschlüsse stellen lediglich unverbindliche Entwürfe dar, solange Seite 1 von 15

2 der erkennende Richter oder Rechtspfleger sie nicht unterschrieben hat (BVG NJW 1985, 788; BGH WM 1986, 331, 332; BGHZ. 137, 49; OLG Köln NJW f; OLG Köln Rechtspfleger 1981, 198). 2. Ausfertigungen sind Kopien der Urteile und müssen beantragt werden. Nachlesen kann man das im 317 ZPO: (2) Solange das Urteil nicht verkündet und nicht unterschrieben ist, dürfen von ihm Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften nicht erteilt werden. Die von einer Partei beantragte Ausfertigung eines Urteils erfolgt ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe; dies gilt nicht, wenn die Partei eine vollständige Ausfertigung beantragt. Nicht beantragte Ausfertigungen sind aus verwaltungsverfahrensrechtlichen Gründen nicht existent, denn was man nicht beantragt hat, kann auch nicht beschieden werden. Die Behauptung das Original des Urteils verbliebe in der Gerichtsakte ist falsch. In keinem Verfahrensgesetz zur Urteilszustellung betreffend Zivilprozesse wird bestimmt, dass das Urteil in der Gerichtsakte verbleibt, sondern es muss den Prozessparteien zugestellt werden.- Vgl. 317 (1) ZPO. Kurz: Urteile müssen vom Richter unterschrieben sein und werden den Parteien zugestellt. Ausfertigungen sind Kopien der Urteile und müssen beantragt werden. Leider habe ich bis heute noch kein Urteil über meine Klage erhalten. Bisher wurde mir lediglich eine, nicht beantragte, Ausfertigung zugestellt, die, wie oben ausgeführt, nicht existent ist. Da Scheinurteile und Scheinbeschlüsse kein Verfahren beenden, läuft das Verfahren noch immer. Gleichzeitig beende ich das Verfahren meinerseits mit dem heutigen Tage, da ich nicht erkennen kann, dass Sie dazu noch in der Lage wären. Des Weiteren zur Seite 3 Ihres angeblichen Urteils: Sie schreiben im 4. Absatz: der Angeklagte ist Anhänger der Reichsbürger -Bewegung usw 1.Ich bin kein Reichsbürger, sondern Staatsbürger des Deutschen Reiches und Staatsangehöriger Baden/Preußen 2.Ich sehe die Bundesrepublik nicht als illegal an, denn ich lebe faktisch ja in ihr. Für mich ist diese Bundesrepublik, wie auch vom Ausland mehrfach bestätigt, eine No Goverment Organiation(NGO) und kein Staat, sowohl faktisch wie auch juristisch). Juristisch gibt es keine Bundesrepublik Deutschland, da das Grundgesetz nie ratifiziert worden ist. Beweis siehe Anhang1. Der juristische Gegenbeweis konnte mir bislang die gesamte Justiz dieser sog. BRD vorlegen! Vielleicht gelingt das Ihnen, denn Sie haben mir zu beweisen, dass ich im Unrecht bin bzw. lebe. 3.Eine Nähe sowohl personell als auch ideologisch zu einer rechtextremistisch eingestellten Reichsbürger - Bewegung weise ich mit aller Entschiedenheit zurück und fordere darüber eine schriftliche Entschuldigung für diese beleidigenden Worte in Ihrem angeblichen Urteil. 4.Auch habe ich kein Engagement in einer solchen Reichsbürger -Bewegung und zähle mich nicht dazu. Vielmehr sehe ich mich als Volksaufklärer und internationaler Recht()beistand. Meine Webseite enthält auch keinerlei ideologische Ideen, sondern bringt Daten und Fakten aus der alltäglichen sog. BRD-Justiz und Politik. 5. Die Spenden können bis zu 1.000,- monatlich betragen. Hier wurde meine Aussage von Ihnen verfälscht! Die Seiten 4 9: beinhalten die juristischen Verfolgungen und Eintragungen eines sog. Bundeszentralregisters. Kein einziges der aufgeführten Urteile ist jemals rechtlich in Kraft getreten, da die juristischen Grundlagen dazu fehlen. Teilweise wurden die darin aufgeführten Gelder erpresst, um der rechtwidrigen angedrohten Haft zu entgehen. Seite 2 von 15

3 Seite 10: Man kann einer Person oder einem Menschen nichts entziehen, das er, hier seit dem angeblich jemals nie innehatte, da es eine Fahrerlaubnis in dieser BRD nicht gibt. Weiteres siehe folgendes, das von Ihnen juristisch zu widerlegen ist:: Der sog. Führerschein der BRD ist kein Führerschein, sofern es sich um die neue Ausgabe handelt, da dies nur ein Modell der Europäischen Gemeinschaften, was immer das auch heißen mag, ist bzw. darstellt.(steht auf dem sog. Führerschein in weißer Schrift auf rosa Grund drauf)! Hier gibt es kein Hinweis, dass dies eine Fahrerlaubnis darstellen soll! Auf diesem roten Fürherschein steht es offen und deutiche lesbar Seite 3 von 15

4 Ich dachte immer, dass es nur eine(1) europäische Gemeinschaft gibt! Weitere Europäische Gemeinschaften sind selbst auf Anfrage der EU-Kommission und mir unbekannt. Ich fordere hier juristische Aufklärung! Zudem kann ein Modell kein amtlicher Führerschein sein, u.a. auch deshalb, da es dieser BRD an der Rechtstaatlichkeit eigener Rechtsprechung mangelt(siehe BGBL. II 199 S. 885,889ff.) Dieses Modell ohne jegliche rechtliche Gesetzesgrundlage wurde mir verkauft und steht deshalb im Eigentum meiner Person. Juristische Schritte bezüglich dieses Modells (Führerschein) sind bereits international eingeleitet, da es sich hier offensichtlich um Betrug handeln muss. Dem mündigen Bewohner dieser BRD wird hier vorgetäuscht, dass er einen amtlich anerkannten Führerschein(Nachweis, dass hier eine Fahrprüfung für das Führen von Kfz s im öffentlichen Straßenverkehr auf öffentlichen Straßen des Deutschen Reiches, die diese BRD nur zur Verwaltung hat, abgelegt worden ist) besitzt, obwohl das Papier selbst nur ein Modell darstellt! Weitere angeblich juristische Schritte gegen mich führen automatisch zu einer Straf- bzw. Zivilklage gegen Sie, da Sie diesen Betrug als angeblicher Richter mittragen. Dagegen ist ein ausländischer Führerschein ein amtlicher und realer Führerschein, als das sog. BRD-Führerscheinmodell oder die darin enthaltene angebliche Fahrerlaubnis. Eine echte und auf dem angeblichen Führerscheinmodell der BRD,, aufgelistete Fahrerlaubnis hat in dieser BRD, seit es die neuen Führerscheinmodelle gibt, nie jemand ausgehändigt bekommen! Die auf der Rückseite des Führerscheinmodells der BRD aufgeführten Daten sagen mit keinem Wort, dass es sich hier um Daten einer Fahrerlaubnis handelt. Dies stellt nur eine fiktive Angelegenheit der Landratsämter dar. Deshalb ist der Verkauf und die Beschlagnahme des Modells Führerscheins der BRD eine Straftat, da dieser 1. Im Eigentum der Person steht 2. mit einer fiktiven Fahrerlaubnis nichts zu tun hat. Es ist an Ihnen juristisch nachzuweisen, dass es eine echte Fahrerlaubnis für Jedermann in dieser BRD überhaupt gibt und diese auch ausgehändigt worden ist, wie behauptet wird. Frage an das Gericht bzw. an Herrn Gutfleisch: Haben Sie selbst denn eine Fahrerlaubnis vorzuweisen, sofern Sie selbst eine Fahrprüfung abgelegt haben? Wenn ja, dann weisen Sie diese auch real nach! Man kann sich nicht strafbar machen bzw. gegen ein Gesetz verstoßen, wenn dem Gesetz jede juristische Grundlage fehlt! Sie, Herr Gutfleisch, werden Ihrerseits für den bereits eingetretenen und weiter anwachsenden Schaden u.a. wegen der rechtwidrig angeordneten sog. Sitzungshaft, voll in Haftung genommen. Ich fordere deshalb Ihre kompletten Personalien an. Dieses Schreiben dient auch als eine Aufklärungsschrift für alle Bediensteten dieser BRD-Justiz. Sie alle unterliegen Ihrer Remonstrationspflicht und werden diesbezüglich zur Rechenschaft gezogen werden müssen, da Sie alle vorsätzlichen Rechtbruch bzw. -beugung begehen. Diese Stellungnahme und das Urteil werden im Internet als Aufklärung veröffentlicht. Weiter zur Stellungnahme Ihres sog. Urteils: Seite 11: Die Ausführungen auf dieser Seite werden durch den Anhang an diese Stellungnahme mit entsprechenden Beweisen untermauert, die Sie zu wiederlegen haben. Mein sog. alter Führerschein hat mit seiner ausdrücklich angegebenen Fahrerlaubnis immer noch Rechtwirkung!(Siehe Kopie). Seite 4 von 15

5 Mein alter BRD-Führerschein mit Fahrerlaubniseintrag: Seite 5 von 15

6 Kopie des gültigen und von der BRD-Justiz per Gerichtsbeschlüsse erlaubten Führerschein mit Fahrerlaubnis des Deutschen Reiches: Seite 6 von 15

7 Entzogen wurde mir der Plastikführerschein aber nicht der Originalführerschein! Diesen Originalführerschein werde ich niemals aus der Hand geben. Eine Suche nach diesem haben andere Behörden schon angesetzt, ihn aber nie gefunden, da dieser an einem geheimen Ort aufbewahrt wird. Da dieser mein Eigentum ist brauche ich diesen auch nicht herausgeben. Somit ist der Beweis erbracht, dass ich einen gültigen Führerschein mit Fahrerlaubnis habe! Fakt ist nun, dass man mich ohne meine Einwilligung fotografiert hat. Diese Bilder wurden von den sog. BRD-Behörden dazu benutzt nachzuwiesen und zu ermitteln, dass ich der Verursacher zum Auslösen von sog. Fotoampeln gewesen war. Diese Beweisfotos die ohne jeden Zweifel meine Person zeigen, dürfen juristisch nicht verwendet werden, da ich das internationale Recht am eigene Bild habe und dies auch ausdrücklich geltend mache. Das Recht am eigenen Bild ist Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und im Kunsturhebergesetz KUG in Verbindung mit Art. 1 Ihres Grundgesetzes geregelt. Grundsätzlich hat jeder das Recht, über seine Bildnisse zu bestimmen, und zwar ganz gleich, ob es sich dabei um Fotos, Gemälde oder sogar Karikaturen handelt. Es kommt nur darauf an, dass die abgebildete Person zu erkennen ist. Verboten ist die Verbreitung und Veröffentlichung der Bilder ohne die ausdrückliche Einwilligung der Abgebildeten. Allerdings müssen auch die Interessen der Öffentlichkeit gewahrt ws nicht besagt, dass sog. Blitzer automatisch erlaubt sind bzw. erlaubt sein sollen. Wird das Recht am eigenen Bild verletzt, so stehen dem Betroffenen hier grundsätzlich Unterlassungs-, Schadensersatz und ggf. auch Schmerzensgeldansprüche zu. Teilweise bestehen diese Ansprüche vollumfänglich, gut möglich ist aber auch, dass lediglich ein Unterlassungsanspruch, aber keine weitergehenden Ansprüche existieren. Seite 12 Absatz IV: Ich habe mich aus den o.a. Gründen eben nicht des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gemacht, da ich im Besitz eines echten Führerscheins mit der erforderlichen Fahrerlaubnis bin. Der Entzug der Fahrerlaubnis laut Anklage bezieht sich auf eine Plastikkarte Namens BRD-Führerschein ohne Hinweis einer Fahrerlaubnis! Seite 13: Das angegriffene Persönlichkeitsrecht ist höherrangig gegenüber der Allgemeinheit zu werten. Das sog. Mess- und Eichprotokoll dieser Aufnahmen fehlt mir, trotz Anforderung, bis heute. Ich zweifle die Richtigkeit der gemessenen Geschwindigkeiten an. Mir wurde nie auf meine Zurückweisungen der OWIG s geantwortet, sondern diese wurden immer juristisch weiter verfolgt. Zudem waren nie irgendwelche Originalunterschriften auf den Anzeigen vorhanden. Somit sind diese OWI-Anzeigen allesamt rechtwidrig. Außerdem ist das OWI- Recht dieser BRD zumindest seit 2007(2. Bereinigungsgesetz) aufgehoben. Seite 13 Absatz V: Bei ir besteht voll Einsicht in bestehende faktische Verhältnisse, die ich jedoch, anderslautend des Gerichts, nicht ablehne. Wie schon eingangs erwähnt akzeptiere ich diese BRD faktisch, aber juristisch hat diese keinerlei Rechtfähigkeit, wie das BverfG dieser BRD eindeutig festgestellt hat(siehe Anhang1)! Auf einem und demselben Staatsgebiet kann es nur ein rechtfähiges Gesetz geben. Im Fall dieser BRD hat nur das alte Deutsche Reichsrecht, sofern nicht durch die Alliierten durch AHK- und SHAEF-Gesetzen beschnitten und die immer noch Gültigkeit haben, volle Rechtwirkung. Da da Gericht gem. Art. 97 und 101 Grundgesetz in verbindung mit 16 GVG ein Standgericht darstellt und keienrlei Rechtwidrkung geltend machen kann handelt es sich allenfalls um ein gericht nach dem Handelsrecht. Ich selbst unterwerfe mich jedoch nicht der freiwillignen Gerichtsbarkeit dieser NGO Namens BRD und weise das im 2Urteil gemachte Angebot im vollem Umfang zurück. Seite 7 von 15

8 Seite 14: Ich betone, dass ich eine ordetnliche Rechtordnung einer faktischen BRD auch nie ablehen würde, auch evtl. rechtliche Konsequenzen tragen würde, wenn mir juristisch einwandfrei nachgewiesen wird, dass ich im juristischen Sinn im Unrecht sein sollte. Sollte dies der Falls sein, so unterliege ich einem Rechtirrtum der die Folge mangelder Aufkkärung seitens der sog. Jusitz dieser NGO Namens BRD bin. Zum Führen eines Kfz im öffentlichen Straßenverkehr auf Straßen des detuschen Reiches bin ich im vollem Umfang fähig Da ich immer noch im Besitz einer ordentlich erlangten Fahrerlaubnis samt Führerschein bin werde ich auch weiterhin die Straßen des deutschen Reiches, die eindeutig nur unter Veraltung dieser Verwaltungseinheit Namens BRD sind, benutzen. Irgendwelche körperliche oder geistigen Behindungen wurden selbst durch das Amtsgericht Stuttgart nicht festgestellt, die das Fahren einschränken oder gar verbieten würden. Zum Schluss ist das gefällte Urteil auch im Rechtsinne der BRD-Jusitz rechtlich irrelevant, da dieses Urteil: 1. nicht im Original und im Original unterschrieben mir als Beschuldigten vorliegt 2. Dieses Urteil wurde durch eine Angestellte des Amtsgerichtes Stuttgart unterschrieben bzw. beglaubigt, die sich als sog. Urkundsbeamtin ausgibt. Hier fehlt der BNachweis der Beamtenschaft der Angestellten.(siehe Anhang2). Ich gebe Ihnen zum juristischen Gegenbeweis genau 8 Werktage ab Faxzugang Zeit. Dieses Fax wird Ihnen auch per Post nachgereicht.. mfg PETERS Werner (ordentlicher Recht()beistand in Selbstverwaltung der natürlichen Person nach BGB 1 mit Erklärung zum veränderten Personenstand vom 23. November 2010 gem. International Criminal Court Ref. Nr.: OTP-CR-615/06/001) Seite 8 von 15

9 Anhang1 Das oben aufgeführte Urteil ist auch für Sie gültig und rechtbindend! Für das sog. Genehmigungsschreiben der Alliierten an K. Adenauer gilt: Da Sie das Grundgesetz als Ihre Verfassung ansehen, was es nicht sein kann, ersetzen Sie das Wort Verfassung mit dem Wort Grundgesetz und lesen Sie dann nochmal langsam! Sie merken, dass auch das Grundgesetz hätte vom Volke ratifiziert werden müssen, was jedoch nie erfolgt ist! Mein Mandant bezieht sich auf eben diese Rechtfähigkeit und nimmt diese in Anspruch! Ich bin sein Rechtbeistand! Seite 9 von 15

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12 Art. 14 Internationaler Pakt für bürgerliche Rechte und Pflichte(IP66) (1) Alle Menschen sind vor Gericht gleich. Jedermann hat Anspruch darauf, dass über eine gegen ihn erhobene strafrechtliche Anklage oder seine zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen durch ein zuständiges, unabhängiges, unparteiisches und auf Gesetz beruhendes Gericht in billiger Weise und öffentlich verhandelt wird. Aus Gründen der Sittlichkeit der öffentlichen Ordnung (ordre public) oder der nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft, oder wenn es im Interesse des Privatlebens der Parteien erforderlich ist oder soweit dies nach Auffassung des Gerichts unbedingt erforderlich ist unter besonderen Umständen, in denen die Öffentlichkeit des Verfahrens die Interessen der Gerechtigkeit beeinträchtigen würde, können Presse und Öffentlichkeit während der ganzen oder eines Teils der Verhandlung ausgeschlossen werden; jedes Urteil in einer Straf- oder Zivilsache ist jedoch öffentlich zu verkünden, sofern nicht die Interessen Jugendlicher dem entgegenstehen oder das Verfahren Ehestreitigkeiten oder die Vormundschaft über Kinder betrifft. (2) Jeder wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte hat Anspruch darauf, bis zu dem im gesetzlichen Verfahren erbrachten Nachweis seiner Schuld als unschuldig zu gelten. (3) Jeder wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte hat in gleicher Weise im Verfahren Anspruch auf folgende Mindestgarantien: a) Er ist unverzüglich und im Einzelnen in einer ihm verständlichen Sprache über Art und Grund der gegen ihn erhobenen Anklage zu unterrichten; b) er muss hinreichend Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung seiner Verteidigung und zum Verkehr mit einem Verteidiger seiner Wahl haben; c) es muss ohne unangemessene Verzögerung ein Urteil gegen ihn ergehen; d) er hat das Recht, bei der Verhandlung anwesend zu sein und sich selbst zu verteidigen oder durch einen Verteidiger seiner Wahl verteidigen zu lassen; falls er keinen Verteidiger hat, ist er über das Recht, einen Verteidiger in Anspruch zu nehmen, zu unterrichten; fehlen ihm die Mittel zur Bezahlung eines Verteidigers, so ist ihm ein Verteidiger unentgeltlich zu bestellen, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist; e) er darf Fragen an die Belastungszeugen stellen oder stellen lassen und das Erscheinen und die Vernehmung der Entlastungszeugen unter den für die Belastungszeugen geltenden Bedingungen erwirken; f) er kann die unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers verlangen, wenn er die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder spricht; g) er darf nicht gezwungen werden, gegen sich selbst als Zeuge auszusagen oder sich schuldig zu bekennen. (4) Gegen Jugendliche ist das Verfahren in einer Weise zu führen, die ihrem Alter entspricht und ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft fördert. (5) Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung verurteilt worden ist, hat das Recht, das Urteil entsprechend dem Gesetz durch ein höheres Gericht nachprüfen zu lassen. (6) Ist jemand wegen einer strafbaren Handlung rechtskräftig verurteilt und ist das Urteil später aufgehoben oder der Verurteilte begnadigt worden, weil eine neue oder eine neu bekannt gewordene Tatsache schlüssig beweist, dass ein Fehlurteil vorlag, so ist derjenige, der auf Grund eines solchen Urteils eine Strafe verbüßt hat, entsprechend dem Gesetz zu entschädigen, sofern nicht nachgewiesen wird, dass das nicht rechtzeitige Bekanntwerden der betreffenden Tatsache ganz oder teilweise ihm zu zuschreiben ist. (7) Niemand darf wegen einer strafbaren Handlung, wegen der er bereits nach dem Gesetz und dem Strafverfahrensrecht des jeweiligen Landes rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, erneut verfolgt oder bestraft werden. Art. 16 Jedermann hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden. Seite 12 von 15

13 10 Punkte Folgende Punkte gilt es vor jeder Verhandlung erst zu klären und ich fordere im Namen meines/r Mandanten/in folgende Feststellungen: Punkt 1: Mein/e Mandant/in ist unzweifelhaft Bürger/in des Staates Deutsches Reich gemäß 1 RuStAG Beweis: RGBL. 583 vom Dem sog. Gericht wird daher aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese nicht juristisch stimmig sein sollte, juristisch nachzuweisen und schriftlich zu erläutern: Punkt 2: Das Deutsche Reich ist nach wie vor existent und ist voll rechtfähig Beweis: Das sog. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BverfGE 2,266(277);3,288(319ff);5,85(126);6,309(336,363); (BverfGE 1, 351(362ff, 367)) Dem sog. Gericht wird daher aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese nicht juristisch stimmig sein sollte, juristisch nachzuweisen und schriftlich zu erläutern. Punkt 3: Wie Ihnen bekannt sein dürfte, handeln Sie alle samt ohne jegliche Rechtgrundlage, da die sog. BRD mindestens seit dem recht- und handlungsunfähig geworden sind. Beweis: Internetpräsenz und Aufhebung des Art. 23 GG a. F. für die sog. BRD am i.v.m. BGBl II Seite 885, 889ff, sowie die Frankfurter Dokumente v Nr.!, II, III i.v.m. 2 BvF 1/73 Gründe B III Abs.1: Punkt 4: Die sog. BRD beschränkt ihre staatliche Hoheitsgewalt auf dem Teilgebiet des fortbestehenden Staates Deutsches Reich in den Zonengrenzen zwischen Rhein und Elbe und auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes! Da dieses aber mindestens seit dem als aufgehoben gilt, gibt es keine rechtliche Grundlage für Ihr Handeln mehr! Dem sog. Gericht wird daher aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese nicht juristisch stimmig sein sollte, juristisch nachzuweisen und schriftlich zu erläutern. Punkt 5: Der sog. 2+4 Vertrag ist nicht rechtgültig in Kraft getreten, da dieser nach dem angeblich in Kraft getreten sein soll ( ). Beweis: 2+4 Vertrag vom BGBl II S. 1318ff) Dem sog. Gericht wird daher aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese nicht juristisch stimmig sein sollte, juristisch nachzuweisen und schriftlich zu erläutern. Punkt 6: Die sog. Wiedervereinigung Deutschlands am lag ebenfalls nach dem und ist somit ebenfalls Recht unwirksam, denn man kann sich mit nichts wieder vereinen, das es juristisch nicht gibt und zudem der Geltungsbereich aufgehoben worden ist. Dem sog. Gericht wird aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese nicht juristisch stimmig sein sollte, juristisch nachzuweisen und schriftlich zu erläutern. Punkt 7: Es wurden die Einführungsgesetze und deren Geltungsbereiche aufgehoben. (EGGVG; EGSTPO; EGZPO) Beweis: Beiblatt Dem sog. Gericht wird aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese nicht juristisch stimmig sein sollte, juristisch nachzuweisen und schriftlich zu erläutern. Punkt 8: Die sog. BRD ist seit Gründung 1949 nur ein Verwaltungskonstrukt der drei West - Alliierten und das sog. Grundgesetz für die sog. BRD ist niemals in Kraft getreten, da keine Volksabstimmung, wie von den Alliierten verlangt, stattgefunden hat. Beweis: Genehmigungsschreiben der Alliierten an den sog. Parlamentarischen Rat vom 12. Mai 1949 Dem Gericht wird daher aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese nicht juristisch stimmig sein sollte, juristisch nachzuweisen und schriftlich zu erläutern. Punkt 9: Das sog. Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft ignoriert alle allgemein anerkannten völkerrechtlichen Tatsachen und Regeln gemäß dem Völkerrecht Art. 34, Art.35; Art.42 und verstößt somit gegen die HLKO Beweis: Menschenrechte des EUGH Dem Gericht wird daher aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese nicht juristisch stimmig sein sollte, juristisch nachzuweisen und schriftlich zu erläutern. Punkt 10: Gleichzeitig missachtet dieses Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft die Tatsache und Fakten des Internationalen Paktes über bürgerliche Rechte Art. 11 vom 19.Dezember Beweis: IP 66 vom 19.Dezember 1966 Dem Gericht wird daher aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese nicht juristisch stimmig sein sollte, juristisch nachzuweisen und schriftlich zu erläutern. Seite 13 von 15

14 Anhang2: Unterschriften Unbestrittene Tatsache ist doch, Sie leben auch faktisch in diesem Pseudostaat der BRD Justiz und gehören dieser Justiz auch an! Sollten Sie von der Rechtmäßigkeit Ihrer Forderung ausgehen, dann sind Sie entsprechend Ihrer vermeintlichen Stellung verpflichtet, mir dies konkret nachzuweisen. Die bereits von Ihnen vorgenommenen Begründungen und rechtlichen Hinweise gehen jedoch insoweit ins Leere, solange Sie die rechtliche Grundlage der zitierten Vorschriften unter Einhaltung entsprechender Zitiervorschriften entsprechend der Artikels 19 Abs. 1 GG und gegebener höherrangiger Gesetze zu Verordnungen in Bezug auf Inkrafttreten und Geltungsbereiche bzw. Geltungsdauer, erbringen. Das Aufzählen und Aufschreiben von Paragrafen aus Verwaltungsvorschriften genügt insofern nicht. Briefe sind keine elektronischen Medien und müssen im Original unterschrieben sein. Ausnahmen bilden s und Faxe(siehe Ihre eigenen Vorschriften!)... Laut Ihren eigenen Vorschriften ( 117VWGO i.v.m. 275 StPO i.v.m. 315ff - Handbuch Burhoff 3. Aufl. Rand-Nr. 543)dürfen Kopien vom Original in keinster Weise unterschiedlich sein und das sind sie, wenn die Originalunterschrift des beteiligten Richters nicht gegeben ist. Kürzel sind nicht erlaubt. Unterschriften von nicht legitimierten Personen, die an dem Verfahren nicht aktiv teilgenommen haben, sind rechtlich nicht legitim zudem diese meist nicht beamtet sind, was sie sein müssten! Seit wann sind Angestellte eines Gerichtes Urkundsbeamte? Entweder man ist angestellt oder beamtet! Hier wird ständig Urkundenbetrug begangen! Anzeige ist entsprechend auch international gestellt worden. Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (vgl. z.b. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C BVerwGE 81, 32 ; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B NJW 2003, 1544). Zwar hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, dass bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluss vom 5. April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz VwGO Nr. 15). Dies gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist und nicht für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B a.a.o.) Der Satz Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und gilt ohne Unterschrift ist juristisch unzumutbarer Unsinn! Ohne Unterschrift tritt keine Rechtskraft ein! Nehmen Sie die Urteile. Darin steht eindeutig, dass Richter mit Vor- u. Nachname unterschreiben müssen: Am hat sich der Bundesgerichtshof diesem Thema aktuell geäußert und in Bundesgerichtshof seinem Beschluss VII ZB 43/12 festgestellt: Unterschriften unter Schriftsätze müssen den Namen des Unterzeichnenden erkennen lassen Abkürzungen sind nicht erlaubt Undeutlichkeiten gehen zu Lasten des Unterzeichnenden. Schriftsätze im Rahmen eines Gerichtsverfahrens müssen einen den Namen des Unterzeichnenden erkennbare Unterschrift besitzen. Abkürzungen sind nicht erlaubt. Undeutlichkeiten gehen zu Lasten des Unterzeichnenden. Hier weitere ähnliche Entscheidungen: Seite 14 von 15

15 BGH Aktenzeichen: VI ZB 81/05; BGH Aktenzeichen: XII ZB132/09; BGH, II ZR 101/05; BAG, AZB 23/09; BGH, XII ZR 164/03; BVerwG, PB 17.08; BGH, II ZR 213/08; BGH, V ZR 243/04; BGH, IX ZR 197/08; BAG, ABN 12/09; BAG, AZN 1225/06; BGH, V ZR 249/03; BFH, IV R 63/99; BGH, III ZR 45/00; BGH, IV ZR 187/07; BGH, XII ZB 205/08; BGH, VI ZR 205/09; BVerfG, BvL 15/09; BGH, XI ZR 377/06; BGH, X ZR 172/04 Zerfallszeitmessgerät; BGH, I ZR 276/03 Abmahnaktion; BGH, V ZR 99/04; BGH, VI ZR 362/03; BAG, AZR 166/01; BGH, XII ZB 187/00; BAG, AZN 739/99; BSG, B 6 KA79/97 BGH, I ZB 14/98 DILZEM Solche Schreiben werden der Akte P wie Papierkorb oder R dem Reißwolf zugeordnet! Solange sich Ihre "Juristen(allgemein)" und Sie selbst, als sog. Richter, Staatsanwalt, Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher, Polizeibeamter, Beamter(allgemein) nicht legitimieren, im Original nicht Ihre Schriftsätze unterschreiben(eingetretene Rechtunsicherheit) und immer wieder Urkundenfälschungen begehen, indem Sie behaupten Urkundsbeamter/in zu sein, obwohl Sie nur Angestellte/r bei einem sog. "Gericht" sind, mir auf meine Schreiben nicht alle Fragen juristisch beweisen und beantworten und sich selbst nicht an ihre eigenen Vorschriften Paragrafen und UNRechtgesetze halten, wird nichts geschehen! Weisen Sie endlich erst mal Ihre Rechtgrundlagen nach und antworten Sie auf alle meine Schreiben in allen Punkten! Darauf habe ich ein Recht als Bürger! Diese Beharrlichkeit Ihrer Ignoranz gegenüber bestehenden faktischen und juristischen intern. und nationaler Rechtgrundlagen und meiner Person, als den ordentlichen beauftragten Rechtbeistand, wird nicht mehr hingenommen. Seite 15 von 15

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