ALLGEMEINE STAATSLEHRE
|
|
- Christin Raske
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Prof. Dr. Nele Matz-Lück WS 2013/2014 ALLGEMEINE STAATSLEHRE II. Staatsbegriff und Staatsdefinitionen 1. Vorbemerkungen abstrakt zu formulieren, was eigentlich den Staat ausmacht, gestaltet sich von alters her schwierig, ist jedoch erforderlich, weil o das Völkererrecht an die Staatlichkeit Rechte und Pflichten knüpft o nur der Staat als berechtigt angesehen wird, nach innen Gewalt anzuwenden und Sanktionen zu verhängen = sog. Gewaltmonopol des Staates Definition des Begriffes Staat ist unumgänglich, um klare Feststellungen über bestimmte Rechtsbeziehungen treffen zu können o z.b. entbehrten sowohl die Treuepflicht der Staatsbürger als auch die Schutzpflichten der Staatsgewalt ihnen gegenüber jeder Grundlage, wenn man Staat nicht definieren könnte (verfassungsrechtliche Notwendigkeit) o Rechtserheblichkeit von Handlungen eines Staatsverbandes im internationalen Raum kann nur festgestellt werden, wenn es sich tatsächlich um einen Staat handelt (völkerrechtliche Notwendigkeit) 2. Historische Entwicklung von Staatlichkeit a) Vorstaatliche Strukturen bis zum 16. Jahrhundert Mindestvoraussetzung: Gemeinschaft mehrerer vernunftbegabter Menschen (Arg.: der Mensch ist ein auf die Gemeinschaft hin bezogenes Wesen [zoon politikon]) größere Herrschaftsverbände
2 o (P) auch Großfamilie ist bereits eine solche Gemeinschaft o ursprünglich wurden Herrschaftsverbände als personale Verbände gebildet, z.b. in Stämmen oder durch persönliche Bindung an den jeweiligen Herrscher Griechische Polis: kommt in Teilaspekten dem heutigen Staatsverständnis nahe o Polis = Burg/ Stadtstaat o Entwicklung aus offenen Dörfern und Stammesverbänden o Politische und religiöse Gemeinschaft o Personenverbandsstaat, Territorium ohne rechtliche Bedeutung o Politen = Bürger mit Bürgerrecht, nicht aber Fremde, Sklaven und Frauen o ausgelegt auf Aufrechterhaltung der Ordnung nach innen, rechtliche Freiheit zur Verfassungsgebung (Autonomie) und wirtschaftliche Unabhängigkeit (Autarkie) nach außen o Zusammentreten der Politen in der Volksversammlung (Ekklesia), in der alle wesentlichen Entscheidungen getroffen wurden und der die Gesetzgebung oblag Römisches Reich o imperium romanum = Gebiete unter der Befehlsgewalt des römischen Volkes, die ihrerseits aber kein einheitlicher Rechtsstatus verband o abstrakter Staatsbegriff, durch den das Gemeinwesen eine von den Herrschaftsunterworfenen unabhängige Rechtspersönlichkeit erlangt, war den Römern fremd o res publica = Angelegenheit der Öffentlichkeit, des Gemeinwesens o keine geschriebene Verfassung, Gewohnheitsrecht regelt Zuständigkeiten der Staatsorgane 2
3 Mittelalter o Zugehörigkeit zu einem bestimmten, rechtlich geordneten Personenverband entscheidend (ständisches Recht) o keine umfassende Rechtssetzung, sondern Rechtsfindung (Rechtsbewahrungsstaat) o Gewohnheitsrecht (gutes altes Recht): Entstehung durch tatsächliche Übung über einen gewissen Zeitraum (ohne Forderung, dass die Übung tatsächlich geboten ist) o Geschriebenes Recht als Fixierung des bestehenden Rechtes ab dem 13. Jahrhundert mit zunehmender Bedeutung o mittelalterliche Rechtsordnung im Heiligen Römischen Reich geprägt durch Lehnswesen (Lehnsstaat) o Ansätze (verfassungs-)gesetzlicher Strukturen durch Beschränkung des Fehdewesens durch Landfrieden (insb. Mainzer Reichslandfrieden) und die Goldene Bulle (1356) o zunehmend Stärkung staatlicher Macht gegenüber dem Einzelnen b) Ausbildung des modernen Staates in der Neuzeit Tatsächliche Voraussetzungen o Anstieg der Bevölkerungszahlen (von 3 Mio. um 1000 auf 15 Mio. um 1500): Bedürfnis nach Ordnung der Lebensverhältnisse o Wirtschaftlicher Aufschwung o Wandel der Landesherrschaft zum Territorialstaat: Territorium gewinnt zunehmend eigenen Rechtscharakter Geistige Voraussetzungen o Niccolo Machiavelli ( ), Florenz, Jurist, Historiker, Staatsmann, Diplomat spricht in Il Principe (Der Fürst) von der Idee der Staatsräson entscheidende Aufgabe des Staates: Förderung der gemeinsamen Wohlfahrt seiner Bürger; Sicherheit nach außen, Freiheit und Ordnung nach innen 3
4 Verzicht auf theologisch-moralische Erwägungen jedoch wird auch bei Machiavelli der Staat noch eher personalbezogen verstanden, der territoriale Bezug des Staates wird erst später herausgearbeitet o Säkularisation: Staat als weltliches Gebilde Parallel dazu während der frühen Neuzeit Konfessionalisierung der Staatlichkeit: Augsburger Religionsfriede (1555), Fürsten bestimmen über die Konfession auch ihrer Untertanen Westfälischer Friede (1648): Gleichberechtigung der Konfessionen, uneingeschränkte Souveränität der Landesherrn o Rationalismus und Aufklärung: philosophische und rechtliche Prinzipien als Grundlage des westlichen Staats- und Verfassungsverständnisses Wandel vom mittelalterlichen Rechtsbewahrungs- zum neuzeitlichen Rechtsschöpfungsstaat Schaffung dauerhafter Verwaltungsinstitutionen mit spezifischen Aufgaben 3. Begriff und Definition des Staates a) Ursprung Ursprung ist der lateinische Begriff status, aber die Römer bezeichneten ihr Gemeinwesen als populus romanus oder generell als res publica (Republik); status eher im Sinne Stand oder Zustand zu verstehen auf status zurückführen lassen sich natürlich die italienische (stato) aber z.b. auch die französische (l état), englische (state) und spanische (estado) und dänische (stat) Bezeichnung des Staates Begriff seit dem 15. Jahrhundert in Deutschland, Lösung von lateinischer Ursprungsform ab Mitte des 16. Jahrhunderts 4
5 b) Staatsbegriffe Unterscheidung zwischen einem soziologischen und einem juristischem Staatsbegriff: die Soziologie betrachtet das Seiende, wohingegen das Recht eine Idee ist und festlegt, was gesollt ist Im Sinne eines soziologischen Staatsbegriffs definiert Max Weber (Politik als Beruf, 1919) den Staat als diejenige menschliche Gemeinschaft, welche innerhalb eines bestimmten Gebietes (...) das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit für sich (mit Erfolg) beansprucht. Aus juristischer Sicht ist der Staat nichts im engeren Sinne Gegenständliches, sondern eine Idee einer Ordnung Der juristische Staatsbegriff stellt daher auf die normative Ordnung ab Hans Kelsen: der Staat ist keine Ordnung der Natur, sondern eine normative, das gegenseitige Verhalten einer Vielheit von Menschen regelnde Ordnung ; Staat und Rechtsordnung sind damit für Kelsen identische Begriffe c) Einzelne Elemente des Staates die sog. Drei-Elementen-Lehre von Jellinek ist bis heute maßgeblich für die Definition von Staat o Georg Jellinek = österreichischer Staatsrechtler, o um als Staat gelten zu können, muss eine Wirkungseinheit drei Elemente in sich vereinen: Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsgewalt Kritik: Zirkelschluss o Die drei Elemente bedingen sich gegenseitig, keines von ihnen kann losgelöst von den anderen Elementen definiert werden: Staatsgebiet = Durch Staatsgrenzen abgegrenzter Teil der Erdoberfläche als ausschließlicher Herrschaftsbereich Staatsvolk = Personenverband, über den dauerhaft Hoheitsgewalt ausgeübt wird 5
6 Staatsgewalt = effektive Herrschaftsmacht, die im Staatsgebiet und über das Staatsvolk ausgeübt wird o Schöbener, Allg. Staatslehre, 3 Rn. 22: Die Bestimmung des Staatsgebietes durch Staatsgrenzen setzt ihrerseits die Existenz von staatlich verfassten Territorien voraus. In gleicher Weise knüpft der Begriff des Staatsvolkes an die rechtliche Zusammenfassung von Menschen zu einer Gruppe (Staatsangehörige) durch eine staatliche Herrschaftsordnung an. Schließlich genügt für die Zuerkennung von Staatsgewalt nicht jede Form der Herrschaftsausübung über Personen und Räume, sondern nur eine durch staatliche Souveränität gekennzeichnete. o Aber: beste vorhandene Definition, lässt verschiedene verfassungsrechtliche Strukturen zu und überlässt die innere Ordnung einem jeden Staat selbst Verhältnis der Elemente: o Doehring, Allg. Staatslehre, S. 25: Die Bevölkerung eines Staates macht, wohl unbestritten, die wichtigste Substanz des Staatsbegriffs aus, denn Staatsgebiet und Staatsgewalt sollen dem Volk dienen und nur wegen des Volkes bedarf man der Erläuterungen der Rechtsbeziehungen. o Schöbener, Allg. Staatslehre, 3 Rn. 23: Das zentrale Kriterium der Drei-Elemente-Lehre ist die Staatsgewalt. Ihr kommt eine herausragende, die Staatlichkeit in besonderer Weise kennzeichnende Bedeutung zu. Erst die Staatsgewalt konstituiert ein vorhandenes Territorium und eine vorhandene Mehrzahl von Personen zu einem Staat. o Shaw, International Law, S. 487: International Law is based on the concept of the state. The state in turn lies upon the foundation of sovereignty, which expresses internally the supremacy of the governmental institutions and externally the supremacy of the state as a legal person. But sovereignty itself, with its regime of legal rights and duties is founded upon the fact of territory. Without territory a legal person cannot be a state. It is undoubtedly the basic characteristic of a state and the one most widely accepted and understood. 6
ALLGEMEINE STAATSLEHRE. abstrakt zu formulieren, was eigentlich den Staat ausmacht, gestaltet sich seit jeher schwierig, ist jedoch erforderlich, weil
ALLGEMEINE STAATSLEHRE II. Staatsbegriff und Staatsdefinitionen 1. Vorbemerkungen abstrakt zu formulieren, was eigentlich den Staat ausmacht, gestaltet sich seit jeher schwierig, ist jedoch erforderlich,
MehrProf. Dr. Thomas Vesting, Vorlesung Allgemeine Staatslehre, WS Di
Prof. Dr. Thomas Vesting, Vorlesung Allgemeine Staatslehre, WS 2016-17 Di. 18.15-19.00 Programm 1 Staatsbegriff (vorläufig) und Staatslehre I. Annäherungen an den Staatsbegriff II. Die interdisziplinäre
MehrProf. Dr. Thomas Vesting, Vorlesung Allgemeine Staatslehre, WS Di Programm (vorläufig)
Prof. Dr. Thomas Vesting, Vorlesung Allgemeine Staatslehre, WS 2016-17 Di. 18.15-19.00 Programm (vorläufig) I. Annäherungen an den Staatsbegriff III. Staatslehre als experimentelles Forschungsfeld 1 Georg
MehrPluralisierte Sicherheitsproduktion - Staatliche Sicherheitsgewährleistung und Gewaltmonopol in veränderten Kontexten
Pluralisierte Sicherheitsproduktion - Staatliche Sicherheitsgewährleistung und Gewaltmonopol in veränderten Kontexten BMBF Innovationsforum 2014 Session: Wandel von Sicherheitskulturen in modernen Gesellschaften
MehrWoche 3: Kriege und die Entstehung des modernen europäischen Territorialstaates
Woche 3: Kriege und die Entstehung des modernen europäischen Territorialstaates Internationale Konfliktforschung I: Kriegsursachen im historischen Kontext Seraina Rüegger ruegger@icr.gess.ethz.ch 5.10.2016
MehrDie Zukunft der Nationen in Europa
Die Zukunft der Nationen in Europa Ist das Zeitalter der Nationen und Nationalstaaten in Europa vorüber? Von Jan Drees Kühnen Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Einleitung 17 A. Die Entwicklung
Mehr5. Vorlesung. Das Zentrum des politischen Systems: Der Staat
5. Vorlesung Das Zentrum des politischen Systems: Der Staat Das Problem der Komplexität Welt Gesellschaft Recht Politik Wirtschaft Familie Natur Staat Komplexitätreduktion durch Systemdifferenzierung Ausdifferenzierung
MehrAllgemeine Staatslehre. Einführung
Allgemeine Staatslehre Einführung Priv.-Doz. Dr. Carsten Bäcker Wintersemester 2016/17 A. Staatslehre als Gegenstand der Vorlesung Staatlichkeit nicht im Besonderen, sondern im Allgemeinen Georg Jellinek(1851-1911),
MehrHandout 1 Rechte eines Staatsbürgers bzw einer Staatsbürgerin
Handout 1 Rechte eines Staatsbürgers bzw einer Staatsbürgerin Merksatz: Lest den Arbeitsauftrag und erfüllt die Aufgaben: a. Überlegt euch die Rechte eines Staatsbürgers und notiert sie auf dem Plakat.
MehrINHALT ERSTES BUCH METAPHYSIK UND ERKENNTNISTHEORIE DES RECHTS
INHALT ERSTES BUCH METAPHYSIK UND ERKENNTNISTHEORIE DES RECHTS 1 Hans Kelsen - Über Grenzen zwischen juristischer Band und soziologischer Methode 3 2 Hans Kelsen - Die Rechtswissenschaft als Norm- oder
MehrWISSENSCHAFTLICHE DISZIPLINEN,
WISSENSCHAFTLICHE DISZIPLINEN, DIE SICH MIT DEM STAAT BEFASSEN: Allgemeines Staatsrecht (Allgemeine) Staatslehre Verfassungslehre Politikwissenschaft Staatsphilosophie Verfassungsgeschichte Verfassungsvergleichung
MehrVorlesung Politisches Denken: Polis, Demokratie und Republik
Vorlesung Politisches Denken: Polis, Demokratie und Republik Polis und politisches Polis - Begriffsklärung I Polis ta politika das, was die Stadt angeht Bürgerangelegenheit Polis Staat civitas (lat., Bürgerschaft)
MehrNORMATIVITÄT DER VERFASSUNG STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT VERFASSUNGGEBENDE GEWALT DES VOLKES DR. ULRICH PALM
STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT DR. ULRICH PALM NORMATIVITÄT DER VERFASSUNG Verfassung ist das erste Gesetz des Staates (nicht bloßer Programmsatz) Vorrang der Verfassung (Art. 20 III, Art. 1 III
MehrSouveränität (nach Stephen Krasner)
Souveränität (nach Stephen Krasner) domestic sovereignty / innere Souveränität: Effektivität innerstaatlicher Herrschaft. interdependence sovereignty / Interdependenzsouveränität: effektive Kontrolle grenzüberschreitender
MehrDr. Thomas Schmitz WS 2004/05 STAATSRECHT III (Bezüge zum Völker- und Europarecht) Gliederung
Dr. Thomas Schmitz WS 2004/05 STAATSRECHT III (Bezüge zum Völker- und Europarecht) Gliederung 1 Einführung I. Der geteilte Planet und seine völkerrechtliche Weltordnung II. Die herausragende Stellung des
MehrSTAATSBEGRIFF klassische Definition: erweiterte Definition:
STAATSBEGRIFF klassische Definition: Der Staat ist die mit ursprünglicher Herrschermacht ausgerüstete Verbandseinheit (Körperschaft) eines sesshaften Volkes. (GEORG JELLINEK) Staatsvolk Staatsgebiet Staatsgewalt
MehrRÖMISCHES REICH. Wer bestimmt im Römischen Reich
RÖMISCHES REICH 800 v. Chr. Griechische Polis entstehen 600 v. Chr. Solon 508 v. Chr. Kleisthenes (Isonomie) 500 v. Chr. Athen ist auf dem Höhepunkt. 500 v. Chr. in Rom werden die Könige vertrieben. MYTHOLOGISHE
MehrAllgemeine Staatslehre
Grundrisse des Rechts Allgemeine Staatslehre von Prof. Dr. Burkhard Schöbener, Dr. Matthias nauff 1. Auflage Allgemeine Staatslehre Schöbener / nauff schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE
MehrStaat und Politik
2. 2 - Staat und Politik - Grundlagen eines Staates - Staats- und Regierungsformen Grundlagen eines Staates - Fragenkatalog 1. Über welche drei gemeinsamen Merkmale verfügen alle Staaten? 2. Wie hoch war
MehrAllgemeine Staatslehre
Allgemeine Staatslehre von Dr. Burkhard Schöbener Professor an der Universität zu Köln unter Mitarbeit von Dr. Matthias Knauff, LLM. Eur Wissenseh. Assistent an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
MehrVergleich der Anforderungen an die Person des Machthabers/Herrschers in der Ideengeschichte bei (Platon)/Aristoteles und Machiavelli
Politik Saltan Gindulin Vergleich der Anforderungen an die Person des Machthabers/Herrschers in der Ideengeschichte bei (Platon)/Aristoteles und Machiavelli Welche Rolle spielen die Führercharakter in
Mehr"Gescheiterte Staaten"
Ismail Küpeli "Gescheiterte Staaten" Genese, Inhalt und Funktion der Debatte "Gescheiterte Staaten": Genese der Debatte - 1994: Etablierung des State Failure Task Force im Auftrag der US-Regierung. - Nach
MehrRecht und andere gesellschaftliche Systeme oder Normengefüge
Recht und Gesellschaft Recht und andere gesellschaftliche Systeme oder Normengefüge Recht und Sitte Recht und Moral Recht und Religion Recht und Politik Recht und Wirtschaft Unterscheidungsgesichtspunkte
MehrJENS PETER KUTZ GEMEINWILLE ODER GOTTESWILLE? JEAN-JACQUES ROUSSEAU UND JOSEPH DE MAISTRE ÜBER SOUVERÄNITÄT UND STAATLICHKEIT
JENS PETER KUTZ GEMEINWILLE ODER GOTTESWILLE? JEAN-JACQUES ROUSSEAU UND JOSEPH DE MAISTRE ÜBER SOUVERÄNITÄT UND STAATLICHKEIT 3 Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche
MehrVorlesung von Prof. Dr. U. Fastenrath SS 2015
Vorlesung von Prof. Dr. U. Fastenrath SS 2015 Gliederung der Vorlesung I. Einleitung II. Völkerrechtssubjekte III. Rechtsquellen IV. Grundprinzipien der Beziehung zwischen Staaten V. Völkerrechtliche Verantwortlichkeit
MehrEinleitung: Die Öffentlichkeiten der Erziehung Zum Begriff der Öffentlichkeit... 23
Inhaltsverzeichnis Vorwort. 5 Einleitung: Die Öffentlichkeiten der Erziehung... 11 1. Zum Begriff der Öffentlichkeit... 23 1.1 Politik- und sozialwissenschaftliche Diskussionen I Eine diachrone Beschreibung...
MehrZiele. Begriff des Staates (1/3) Staat: Begriff, Merkmale, Staatsformen. Staatsrecht I Vorlesungen vom 19. September 2008
Staat: Begriff, Merkmale, Staatsformen Vorlesungen vom 19. September 2008 Herbstsemester 2008 Prof. Christine Kaufmann Ziele Dreielemententheorie kennen Kriterien für die Unterscheidung der klassischen
MehrSTAATSBEGRIFF klassische Definition: erweiterte Definition:
STAATSBEGRIFF klassische Definition: Der Staat ist die mit ursprünglicher Herrschermacht ausgerüstete Verbandseinheit (Körperschaft) eines sesshaften Volkes. (GEORG JELLINEK) Staatsvolk Staatsgebiet Staatsgewalt
MehrZiele. Begriff des Staates (1/3) Staat: Begriff, Merkmale, Staatsformen. Staatsrecht I Vorlesung vom 18. September Verstehen, was ein Staat ist
Staat: Begriff, Merkmale, Staatsformen Vorlesung vom 18. September 2009 Herbstsemester 2009 Prof. Christine Kaufmann Ziele Verstehen, was ein Staat ist Verschiedene Staatsdefinitionen Insbesondere: Dreielemententheorie
MehrErster Teil: Die Ausgestaltung der palästinensischen Selbstregierung im Westjordanland und im Gaza- Streifen 5
Einleitung 1 Erster Teil: Die Ausgestaltung der palästinensischen Selbstregierung im Westjordanland und im Gaza- Streifen 5 1. Kapitel: Die Osloer Verträge 5 1. Die Entstehung und Entwicklung der Osloer
MehrAUSARBEITUNG. Kommunales Wahlrecht für Ausländer (Drittstaater)
AUSARBEITUNG Thema: Kommunales Wahlrecht für Ausländer (Drittstaater) Fachbereich III Verfassung und Verwaltung Bearbeiter: Abschluss der Arbeit: 23. März 2006 Reg.-Nr.: WF III G 097/06 Ausarbeitungen
MehrDas Recht der Internationalen Organisationen. Vorlesung im SS 2008 von Prof. Dr. Dr. h. c Gilbert Gornig
1 1 Das Recht der Internationalen Organisationen Vorlesung im SS 2008 von Prof. Dr. Dr. h. c Gilbert Gornig Gliederung des 1. Abschnittes Allgemeiner Teil 2 A. Bedeutung und Definition der Internationalen
MehrEinfûhrung in die Staatslehre
Martin Kriele Einfûhrung in die Staatslehre Die geschichtlichen Legitimitdtsgrundlagen des demokratischen Verfassungsstaates 5., ûberarbeitete Auflage Westdeutscher Verlag Inhaltsverzeichnis Vorwort zur
MehrAllgemeine Staatslehre
Allgemeine Staatslehre von Roman Herzog Athenäum Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 Erstes Kapitel Standort und Aufgaben einer modernen Staatslehre I. Staatslehre und Staatswissenschaften 15 II.
MehrEinführung in die. 9. Vorlesung
Einführung in die Rechtswissenschaft 9. Vorlesung I. Verhältnis zwischen Staat und Recht? Was ist ein Staat? Wort kommt vom lateinischen status = Zustand und erhält erst allmählich ab dem 16./17. Jhd.
MehrStaatlichkeit und Souveränität in der Europäischen Union am Beispiel Frankreichs
Helene Lepoivre A 2003/ 4705 Staatlichkeit und Souveränität in der Europäischen Union am Beispiel Frankreichs PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrWas ist eine Quelle? Was versteht man unter Altsteinzeit? Was versteht man unter Jungsteinzeit? Was versteht man unter Hochkultur? Was ist ein Pharao?
Was ist eine Quelle? Quelle: Überrest aus der Vergangenheit Arten: schriftliche, mündliche, bildliche und gegenständliche Quellen Altsteinzeit? Altsteinzeit: Epoche/Zeitalter der Menschheitsgeschichte
MehrLeviathan (1651) englische Fassung, (1670, lateinische Fassung)
Vorlesung Der Begriff der Person : WS 2008/09 PD Dr. Dirk Solies Begleitendes Thesenpapier nur für Studierende gedacht! Hobbes (1588 1679) Philosophierelevante Werke: Elements of Law (1640) Objectiones
MehrHandbuch der Völkerrechtspraxis der Bundesrepublik Deutschland
Prof. Dr. Michael Schweitzer / Prof. Dr. Albrecht Weber Handbuch der Völkerrechtspraxis der Bundesrepublik Deutschland Unter Mitarbeit von Sabine Ahlers Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Vorbemerkung
MehrLehrplan Gemeinschaftskunde
Kultusministerium Lehrplan Gemeinschaftskunde in der Oberstufe des Gymnasiums (Mainzer Studienstufe) Grundfach und Leistungsfach mit Schwerpunkt Sozialkunde ßeorg-Eck (;,t-instttlit für i;,tcnc':ltiona!e
MehrAllgemeine Staatslehre
Grundrisse des Rechts Allgemeine Staatslehre Bearbeitet von Von Prof. Dr. Burkhard Schöbener, und Prof. Dr. Matthias Knauff, LL.M. Eur. Literaturverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... XV XVII 1. Allgemeine
MehrGeschichte der Rechts- und Staatsphilosophie
Ernst-Wolfgang Böckenförde Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie Antike und Mittelalter Mohr Siebeck Inhaltsverzeichnis Vorwort VII 1 Einleitung 1 I. An wen wendet sich und was will das Buch? (1)
MehrRede von Herrn Minister Dr. Behrens aus Anlass des Festaktes zum Stadtjubiläum der Stadt Mettmann am 04. Juli 2004, Uhr
Rede von Herrn Minister Dr. Behrens aus Anlass des Festaktes zum Stadtjubiläum der Stadt Mettmann am 04. Juli 2004, 11.00 Uhr - Es gilt das gesprochene Wort - - 2 - Anrede, als einmal eine Schreibkraft
MehrInhalt. Von den ersten Menschen bis zum Ende der Karolinger Vorwort
Inhalt Vorwort Von den ersten Menschen bis zum Ende der Karolinger... 1 1 Menschen in vorgeschichtlicher Zeit... 2 1.1 Von der Alt- zur Jungsteinzeit... 2 1.2 Metallzeit in Europa... 4 2 Ägypten eine frühe
MehrStaat: Begriff, Merkmale, Staatsformen
Staat: Begriff, Merkmale, Staatsformen Staatsrecht I Vorlesungen vom 19. September 2008 Herbstsemester 2008 Prof. Christine Kaufmann Ziele Dreielemententheorie kennen Kriterien für die Unterscheidung der
MehrInhalt. Basiswissen Staatsrecht I. I. Grundlagen & Rechtsgeschichte 7
Inhalt Basiswissen Staatsrecht I I. Grundlagen & Rechtsgeschichte 7 II. Die Strukturprinzipien der Verfassung 11 Republik 12 Demokratie 12 Bundesstaat 13 Rechtsstaat 14 Sozialstaat 14 Ewigkeitsgarantie
MehrVorlesung: Rechtsentwicklung in Mittelund Osteuropa. Sommersemester 2013
Vorlesung: Rechtsentwicklung in Mittelund Osteuropa Sommersemester 2013 Verschiedene Ansätze in der Rechtsvergleichung Mikrovergleich vs. Makrovergleich Vergleich von Normen vs. Vergleich von Normanwendung
MehrDemokratie im antiken Athen eine Erfindung von epochaler Bedeutung
Inhaltsverzeichnis Demokratie im antiken Athen eine Erfindung von epochaler Bedeutung Auf einen Blick 12 Demokratie im antiken Athen 13 Die Demokratie in Athen im Urteil der Zeitgenossen 31 Methode: Interpretation
MehrDas Völkerrecht der Seeblockade
Studies in International Law of the Sea and Maritime Law 7 Internationales Seerecht und Seehandelsrecht Oliver Daum Das Völkerrecht der Seeblockade Ein Beitrag zur dogmatischen Kategorisierung konkreter
MehrDie Europäische Union im Lichte der Reichsverfassung von 1871
Die Europäische Union im Lichte der Reichsverfassung von 1871 Vom dualistischen zum transnationalen Föderalismus Von Alexander Böhmer Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Einleitung 15 Teill Der
MehrSoll es ein Menschenrecht auf Demokratie geben?
Soll es ein Menschenrecht auf Demokratie geben? ASAE Alumni Ethik-Höck im Zentrum Karl der Grosse Zürich, 8. Februar 2016 Anita Horn (anita.horn@philos.uzh.ch) 2/9/16 Page 1 Ablauf ² Demokratische Übung
MehrVorlesung Medienrecht (SMK 7) an der Deutschen Sporthochschule Köln. im Sommersemester Dienstag, bis Uhr
Vorlesung (SMK 7) an der Deutschen Sporthochschule Köln im Sommersemester 2018 Dienstag, 16.00 bis 18.00 Uhr 1. Veranstaltung (05.06.2018): Was ist? Unter versteht man die Gesamtheit der für (Print- und
MehrDie völkerrechtliche Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit failed und failing States
Hinrieb Schröder Die völkerrechtliche Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit failed und failing States Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 Einleitung 17 A. Analyse einzelner Fälle von Staatszerfall
MehrHeiliges Römisches Reich Deutscher Nation
Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation 1 1. Wichtige Reichsgrundgesetze: Goldene Bulle von 1356 Ewiger Landfriede von 1495 Augsburger Religionsfriede von 1555 Exekutionsordnung von 1555 Westfälischer
MehrKapitel 2.1. Begriff der öffentlichen Verwaltung
Kapitel 2.1. Begriff der öffentlichen Verwaltung Weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung oder in der Literatur gibt es eine exakte Definition des Begriffs, da die Aufgaben der Verwaltung zu vielgestaltig
MehrPOLITISCHE BILDUNG. Allgemeines Bildungsziel Das allgemeine Bildungsziel beinhaltet wesentliche Aspekte Politischer Bildung.
POLITISCHE BILDUNG IM LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE Allgemeines Bildungsziel Das allgemeine Bildungsziel beinhaltet wesentliche Aspekte Politischer Bildung. Verortung im Unterricht
MehrZur Entstehungsgeschichte von Thomas Morus' Utopia und Niccolo Machiavelli's Der Fürst
Politik Frank Hoffmann Zur Entstehungsgeschichte von Thomas Morus' Utopia und Niccolo Machiavelli's Der Fürst Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1.Einleitung...S. 2 2.Die Renaissance... S. 3 3. Das Leben
MehrALLGEMEINE STAATSLEHRE. Verfassungsgebung, Verfassungsänderung, Republik, Demokratie
Prof. Dr. Alexander Proelß WS 2008/2009 ALLGEMEINE STAATSLEHRE VI. Verfassungsgebung, Verfassungsänderung, Republik, Demokratie 1. Verfassungsgebung a) Formen der Verfassungsgebung Wahl einer verfassungsgebenden
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Klassiker des politischen Denkens - Von Platon bis John Locke
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Klassiker des politischen Denkens - Von Platon bis John Locke Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de SCHOOL-SCOUT
Mehr2. 1 Staat und Politik
2. 1 Staat und Politik - Grundlagen eines Staates - Staats- und Regierungsformen Grundlagen eines Staates Der Staat ist eine Gemeinschaft gleichberechtigter Bürger zum Zwecke der Ermöglichung der besten
MehrBruno Binder/Gudrun Trauner WS 2013/14 1. KREUZEN SIE AN!
JA JA ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I VORLESUNG ÖFFENTLICHES RECHT I Bruno Binder/Gudrun Trauner WS 2013/14 1. KAPITEL: WAS IST RECHT? 1. KREUZEN SIE AN! NORM 1) 2) Gesellschaft sind die Menschen
MehrEinführungsphase [7] Schulinternes Curriculum Geschichte Sek II
Unterrichtsvorhaben I Thema: Wahrnehmungen des Fremden Einführungsphase erklären den Konstruktcharakter von Bezeichnungen wie der Germane, der Römer und der Barbar und die damit einhergehende Zuschreibung
MehrDie Geschichte der Sklaverei
Christian Delacampagne Die Geschichte der Sklaverei Aus dem Französischen von Ursula Vones-Liebenstein Wissenschaftliche Buchgesellschaft INHALT Einleitung Sklaverei in der Geschichte Erster Teil Antike
MehrDas Verfassungsprinzip der Toleranz unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes
AolÖOÖ Anne Debus Das Verfassungsprinzip der Toleranz unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhalt Literaturverzeichnis
MehrUnterrichtsvorhaben I:
Einführungsphase Lehrbuch Vorschläge für konkrete Unterrichtmaterialien Unterrichtsvorhaben I: Thema: Wie Menschen das Fremde, den Fremden und die Fremde wahrnahmen Fremdsein in weltgeschichtlicher Perspektive
MehrDurchblick 1. Rheinland -Pfalz. Geschichte
Durchblick 1 Rheinland -Pfalz Geschichte Moderator: RalfTieke Autorinnen und Autoren: Sonja Giersberg Uwe Hofemeister Klaus Langer Martin Lücke Wolfgang Pankratz RalfTieke CarmenWeiß westermann Inhalt
MehrInternationale Konfliktforschung I. Tutorat W12_ Ausblick: von «alten» zu «neuen» Kriegen
Internationale Konfliktforschung I Tutorat W12_05.12.2012 Ausblick: von «alten» zu «neuen» Kriegen Plan Rückblick Übung: Wahr oder falsch? Literatur Zweck Entwicklung der «Grenze» Nach 1945: die Norm territorialer
MehrThomas Hobbes "Leviathan". Exzerpt
Politik Sebastian Lindinger Thomas Hobbes "Leviathan". Exzerpt Exzerpt Einführung in die politische Ideenlehre WS 2011/12. Sebastian Lindinger Bei dem folgenden exzerpierten Text handelt es sich um: Leviathan
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Eine kurze Geschichte des politischen Wahlrechts
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Eine kurze Geschichte des politischen Wahlrechts Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de SCHOOL-SCOUT Kurze Geschichte
MehrNeuer Lehrplan. Neues Buch. Ihr Stoffverteilungsplan. Geschichte und Geschehen. Sekundarstufe I, Ausgabe A für Nordrhein-Westfalen, Band 1
Neuer Lehrplan. Neues Buch. Ihr Stoffverteilungsplan. Sekundarstufe I, Ausgabe A für NordrheinWestfalen, Band 1 Was geht mich Geschichte an? S. 8 Was ist eigentlich Geschichte? S. 10 Wie finden wir etwas
MehrDie Konstruktion der europäischen Gesellschaft
Richard Münch Die Konstruktion der europäischen Gesellschaft Zur Dialektik von transnationaler Integration und nationaler Desintegration Campus Verlag Frankfurt/New York Inhalt Vorwort 9 Einleitung: Die
MehrAllgemeine Staatslehre
Grundrisse des Rechts Allgemeine Staatslehre Bearbeitet von Prof. Dr. Burkhard Schöbener, Prof. Dr. Matthias Knauff 3. Auflage 2016. Buch. Rund 400 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 69025 9 Format (B x L):
MehrSubjektive Rechte und personale Identität
Subjektive Rechte und personale Identität Die Anwendung subjektiver Rechte bei Immanuel Kant, Carl Schmitt, Hans Kelsen und Hermann Heller Von Marc Schütze Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Kapitel
MehrAntike Kulturen im Mittelmeerraum
Klasse 7 Inhalte und Kategorien Grundbegriffe Basiskompetenzen Methodenschwerpunkte / Medien Evaluation Zeitansatz/Std (Vorschlag) Einführung in das Fach Geschichte Zeitmessung Periodisierung Quellenkunde
MehrProf. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:
Privatrechtgeschichte der Neuzeit Vorlesung am 29.04.2013 Mittelalterliches Recht in England Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=47979 Basisdaten
MehrLektion 1 ALLGEMEINES VÖLKERRECHT UND RECHTSFRAGEN DER GLOBALISIERUNG 9/11
LE 1 Allgemeines Völkerrecht und Rechtsfragen der Globalisierung 1 Lektion 1 ALLGEMEINES VÖLKERRECHT UND RECHTSFRAGEN DER GLOBALISIERUNG 9/11 Die Anschläge auf das Word Trade Center in New York am 11.
MehrDr. Thomas Schmitz WS 2002/03 GRUNDKURS ÖFFENTLICHES RECHT I. Gliederung
Dr. Thomas Schmitz WS 2002/03 GRUNDKURS ÖFFENTLICHES RECHT I Gliederung Erster Teil: Einführung 1 Die Weltordnung der Staaten I. Die rudimentäre völkerrechtliche Welt-Rechtsordnung II. Die herausragende
MehrDUNCKER & H U M B L O T / BERLIN. Von. Dr. Dietmar Breer
Die Mitwirkung von Ausländern an der politischen Willensbildung in der Bundesrepublik Deutschland durch Gewährung des Wahlrechts, insbesondere des Kommunalwahirechts Von Dr. Dietmar Breer 133 DUNCKER &
MehrInhaltsfelder nach Klassenstufen zugeordnet
Inhaltsfelder nach Klassenstufen zugeordnet Klasse 6 1.Inhaltsfeld: Frühe Kulturen und erste Hochkulturen Einführung in die Geschichtswissenschaft Älteste Spuren menschlichen Lebens im weltweiten Überblick
MehrDas Demokratie-Verständnis der Verfassung mit besonderem Blick auf Fragen der Technikgestaltung
Das Demokratie-Verständnis der Verfassung mit besonderem Blick auf Fragen der Technikgestaltung Alexander Roßnagel Technikgestaltung demokratisieren!? Workshop Partizipatives Privacy by Design Wissenschaftliches
MehrWas können wir wissen?
Was können wir wissen? Einführung in die Erkenntnistheorie mit Essaytraining Prof. Dr. Ansgar Beckermann Sommersemester 2001 2 Teile Vorlesung Di 16-18 T2-149 Tutorien Texte Fragen Essays Organisatorisches
MehrProf. Dr. Christoph Gröpl Vorlesung Staatsrecht I Universität des Saarlandes
Prof. Dr. Christoph Gröpl Vorlesung Staatsrecht I Universität des Saarlandes Recht (Arbeitsdefinition i.e. sehr umstr.) = verbindliche Verhaltensregeln, die in den Bedürfnissen des menschlichen Zusammenlebens,
MehrFachübergreifende Modulprüfung Europäische und internationale Grundlagen des Rechts 20. November Name Vorname Matrikelnummer
Europäische und internationale Grundlagen des Rechts 20. November 2012 Name Vorname Matrikelnummer Teil: Einführung in die internationalen Grundlagen des Rechts: Einführung in das Völkerrecht Punkte: 1.
MehrEntwicklungsschritte zum modernen Verfassungsstaat
Entwicklungsschritte zum modernen Verfassungsstaat Herrschaftsidee Verfassungsidee Feudalordnung (= Lehensstaat) Persönliches, individuelles Abhängigkeitsverhältnis auf quasivertraglicher Basis (Bauern
MehrChristentum und freiheitliche Demokratie
Christentum und freiheitliche Demokratie Prof. Hristo Todorov (NBU) Die Demokratie ist älter als das Christentum. Ihre frühesten historischen Manifestationen sind rund fünf Jahrhunderte vor Christus im
MehrPublic-Church-Partnership. - Zusammenarbeit von Staat und Kirchen im Sozial- und Bildungsbereich -
Dr. ju r. Markus Frhr. v. Thannhausen Justitiar des Bistums Speyer a.d. - Lehrbeauftragter Universität Speyer - Public-Church-Partnership - Zusammenarbeit von Staat und Kirchen im Sozial- und Bildungsbereich
MehrGliederung. 1. Lebenslauf Max Webers. 2. Hauptwerke. 3. Die Begriffe Klasse Stand Partei 3.1. Klasse 3.2. Stand 3.3. Partei. 4.
1. Lebenslauf Max Webers 2. Hauptwerke Gliederung 3. Die Begriffe Klasse Stand Partei 3.1. Klasse 3.2. Stand 3.3. Partei 4. Bedeutung Webers Max Weber, Klasse Stand Partei 1. Lebenslauf - am 21.4.1864
MehrGeorgios Kassimatis. Das inhumane Kreditregime über Griechenland WESTFÄLISCHES DAMPFBOOT
Georgios Kassimatis Das inhumane Kreditregime über Griechenland WESTFÄLISCHES DAMPFBOOT Inhalt Vorwort zur deutschen Ausgabe Vorwort zur griechischen Ausgabe Einführung Teil I Das widerrechtlich aufgezwungene
MehrProfessor Dr. Werner Heun Sommersemester Verfassungsgeschichte der Neuzeit. Gliederung
Professor Dr. Werner Heun Sommersemester 2007 Verfassungsgeschichte der Neuzeit Gliederung I. Zur Einführung Der Hannoversche Verfassungskonflikt und die "Göttinger Sieben" 1) Der Staatsstreich und seine
MehrEinführung. Ziele. Organisatorisches (1/2) Staatsrecht I Vorlesung vom 15. September Verständnis. Kenntnis. Vorlesungsunterlagen.
Einführung Vorlesung vom 15. September 2009 Herbstsemester 2009 Prof. Christine Kaufmann Ziele Verständnis Was ist Staatsrecht? Bedeutung und Stellung des Staatsrechts in der Rechtsordnung Kenntnis Rechtsquellen
MehrA. Der Anspruch auf das Kosovo 12. B. Die Entwicklung des Kosovos bis zur Intervention der NATO
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XIII Einleitung 1 Erster Teil Hintergründe der einzelnen Sezessionskonflikte 11 Kapitel Eins Der Sezessionskonflikt des Kosovos 12 A. Der Anspruch auf das Kosovo
MehrStaatsrecht I: Einführung, Staatsformen, Verfassungsstaatlichkeit
Staatsrecht I: Einführung, Staatsformen, Verfassungsstaatlichkeit Vorlesungen vom 20. und 23. September 2011 Prof. Christine Kaufmann Herbstsemester 2011 16.09.2011 Page 1 Organisatorisches (1/2) Vorlesungsunterlagen
MehrStaatsrecht I: Einführung, Staatsformen, Verfassungsstaatlichkeit
Staatsrecht I: Einführung, Staatsformen, Verfassungsstaatlichkeit Vorlesungen vom 20. und 23. September 2011 Prof. Christine Kaufmann Herbstsemester 2011 14.10.2011 Page 1 Organisatorisches (1/2) Vorlesungsunterlagen
MehrIndividualisierung bei Max Weber. Steffi Sager und Ulrike Wöhl
Individualisierung bei Max Weber Steffi Sager und Ulrike Wöhl Gliederung 1. Einleitung 2. Das soziale Handeln 3. Werthaftigkeit und Sinnhaftigkeit des Handelns 4. Die Orientierung am Anderen 5. Zusammenwirken
MehrWem gehört der Boden? Zur Transformation der Eigentumsrechte am Boden. Der Mythos des freien Bodeneigentums
Wem gehört der Boden? Zur Transformation der Eigentumsrechte am Boden Der Mythos des freien Bodeneigentums Der (zivilrechtliche) Eigentumsbegriff Der (zivilrechtliche) Eigentumsbegriff (wurde im 19. Jahrhundert
MehrGrundzüge der Internationalen Beziehungen
Grundzüge der Internationalen Beziehungen Einführung in die Analyse Internationaler Politik Weltpolitik der USA Gliederung der Vorlesung Datum Nr. Thema Leitung Literatur Lehreinheit 11.04. 1 Einführung
MehrMax Weber. Politik. als Beruf. Anaconda
Max Weber Seite 3 Politik als Beruf Anaconda Seite 4 Der Text folgt der Erstausgabe in: Geistige Arbeit als Beruf. Vier Vorträge vor dem Freistudentischen Bund. Zweiter Vortrag: Max Weber, Politik als
Mehrzeitreise 3 zeitreise 2 Bayern Bayern Zeitreise Stoffverteilungsplan für Wirtschaftsschulen in Bayern, Klassenstufe 7
zeitreise 2 zeitreise 3 Bayern Bayern Zeitreise Stoffverteilungsplan für Wirtschaftsschulen in Bayern, Klassenstufe 7 Klassenstufe 7 Zeitreise Bayern Band 2 Lehrplan Geschichte 7.1 Frühe Neuzeit (15 Unterrichtsstunden)
Mehr