Eine Reihe von Studien hat den langfristigen Nutzen nachgewiesen. So kann man sagen, dass für jeden investierten Euro in die Gesundheitsförderung
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- Nadine Beltz
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1 Materialien zum praktischen Vorgehen im Betrieb Das betriebliche Gesundheitsmanagement mit seinen Instrumenten (Teil 1: Steuerkreis und Ist-Analyse) Mit Betrieblichem Gesundheitsmanagement (BGM) richtet ein Unternehmen seine Strukturen und Prozesse darauf aus, die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen und zu fördern sowie das gesundheitsbewusste Verhalten der Beschäftigten zu stärken. Gesundheitsförderliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen sowie gesundheitsverträgliches Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter "lohnt" sich für das Unternehmen, durch: erhöhte Arbeitszufriedenheit und Arbeitsproduktivität langfristige Senkung des Krankenstandes gesteigerte Produkt- und Dienstleistungsqualität verbesserte betriebliche Kommunikation und Kooperation geringere Fluktuation Imageaufwertung für das Unternehmen Eine Reihe von Studien hat den langfristigen Nutzen nachgewiesen. So kann man sagen, dass für jeden investierten Euro in die Gesundheitsförderung 1,2 bis 1,4 Euro zurückkommen. Gesundheitsförderung schafft aber auch Pluspunkte für die Arbeitsund Lebensqualität der Beschäftigten, durch: verringerte gesundheitliche Beschwerden weniger Arbeitsbelastungen gesteigertes Wohlbefinden besseres Betriebsklima mehr Arbeitsfreude gesünderes Verhalten in Betrieb und Freizeit In jedem Betrieb ist die Ausgangssituation unterschiedlich. BGM fängt nicht bei Null an. Daher sollte am Beginn eine Bestandsaufnahme stehen, um einen Überblick über die Ist-Situation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erhalten. Zur Ist-Analyse lassen
2 sich u. a. Erkenntnisse aus der Gefährdungsbeurteilung, aus Altersstrukturanalysen, der Schwerbehindertenvertretung und aus Untersuchungen des arbeitsmedizinischen Dienstes nutzen. Auch Unfallberichte und -analysen sowie Berichte der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes können herangezogen werden. Der Einstieg in das BGM kann als Projekt starten, z.b. als Gesundheitszirkel in einem besonders belastungsintensiven Bereich oder mit einer arbeitsplatzbezogenen Rückenschule für bestimmte Beschäftigte. BGM sollte aber dann um langfristig erfolgreich zu sein in einen kontinuierlichen und systematischen Prozess überführt werden. Nach einer ersten Bestandsaufnahme müssen sich die Beteiligten über Schwerpunkte, Ressourcen, Verfahrensweisen und Ziele verständigen: kurzfristig erreichbares Ziel: z.b. das Thema Gesundheit aus der Tabuzone holen und zum Thema im Betrieb machen mittelfristig erreichbare Ziele: z.b. Belastungsabbau an ausgewählten Arbeitsplätzen mit besonderen Belastungen und Gefahren langfristige Ziele: ständiges und systematisches Management im Arbeits- und Gesundheitsschutz und der betrieblichen Gesundheitsförderung Mögliche Unterstützung von außen (z. B. durch Berufsgenossenschaften und Krankenkassen) sollte geprüft und genutzt werden. Es empfiehlt sich zudem eine Betriebsvereinbarung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement mit der Unternehmensleitung abzuschließen, die Ziele, Instrumente, Mittel, Organisation und Zuständigkeiten regelt. Anregungen dazu finden sich unter bzw. Kiesche 2013, vgl. auch Pieck 2012). In der Praxis hat sich der Einsatz verschiedener Instrumente zur Steuerung und Umsetzung des BGM bewährt. Sie sind darauf gerichtet, die gesundheitliche Situation der Beschäftigten und ihre Arbeitsbelastung differenziert zu erfassen, Verbesserungsmaßnahmen zu entwickeln und deren praktische Verwirklichung in die Wege zu leiten und zu überprüfen.
3 Bild: Instrumente zum betrieblichen Gesundheitsmanagement Quelle: IG Metall: Gesundheit schützen und fördern, Frankfurt/M Strukturen schaffen: Steuerkreis BGM berührt viele Unternehmensbereiche. Deshalb benötigt es eine stabile Infrastruktur für die Kommunikation unter den Beteiligten. Hierfür hat sich die Einrichtung einer speziellen Arbeitsgruppe bewährt. Ob so betitelt oder als Steuerungsgremium - die Namensgebung ist dabei unerheblich. Es darf durch ein neues Gremium aber nicht zu einer Entmachtung oder Aushebelung des Arbeitsschutzausschusses kommen. Zu prüfen ist, ob der Arbeitsschutzausschuss die Steuerung der BGM übernehmen kann. Zumindest müssen die Aufgaben von Arbeitsschutzausschuss und Steuerkreis für das BGM präzise voneinander abgegrenzt werden. Solche innerbetrieblichen Strukturen erleichtern Abstimmungsprozesse zwischen den Beteiligten und erhöhen die Akzeptanz von Entscheidungen. Für kleinere Unternehmen bietet es sich an, ein Gremium zu schaffen, in dem z. B. mehrere Betriebe einer Branche oder eines Handwerks gemeinsame Schritte planen.
4 Zusammensetzung und Arbeitsweise Dem Arbeitskreis Gesundheit sollten angehören: Vertreter der Unternehmensleitung und der Personalabteilung sowie Betriebsrat bzw. Personalrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt. In Betracht kommen auch Vertreter der Schwerbehinderten, Suchtbeauftragte und die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte. Bedarfsweise können auch weitere Stellen wie Sozialberatung oder Betriebskantine einbezogen werden. Entscheidend sind die betrieblichen Bedingungen. Auch Vertreter von Berufsgenossenschaften, Krankenkassen und der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung lassen sich zur Mitarbeit gewinnen. Das Gremium analysiert die Situation und die bereits erreichten Ergebnisse. Es setzt auf der Basis eines zu erstellenden Gesundheitsberichts die Prioritäten und plant und steuert die zu ergreifenden Maßnahmen. Beispielsweise kann der Arbeitskreis die Einrichtung eines Gesundheitszirkels in einer bestimmten Abteilung beschließen und aufgrund seiner Ergebnisse z. B. ergonomische Veränderungen und solche im Arbeitsablauf für gut heißen und entsprechende Schritte befürworten. Auch Angebote zur individuellen Verhaltensprävention können dazu gehören, wie Ernährungsberatung oder Kurse zur Stressbewältigung. Der Steuerkreis bewertet abschließend die erzielten Ergebnisse, damit die gewonnen Erkenntnisse in die Weiterentwicklung des BGM einfließen. Die Arbeit
5 dieses Gremiums muss mit dem Arbeitsschussausschuss koordiniert werden. Es besteht die Gefahr, dass Arbeitgeber mit Verweis auf das freiwillige - und damit nicht verbindlich vorgeschriebene - Gesundheitsmanagement verbindliche, rechtlich vorgegebene Pflichten vernachlässigen. In Klein- und Mittelbetrieben wird der Arbeitsschutzausschuss schon deshalb Aufgaben des BGM übernehmen, weil zwei Gremien eine Überforderung bedeuten würden. Die Situation analysieren Um den Gesundheitszustand einer Belegschaft angemessen zu erfassen, lassen sich die Arbeitsunfähigkeitsdaten der Krankenkassen nutzen. Allerdings kann die Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigt sein Stichwort Absentismus, obwohl sie weiterhin zur Arbeit kommen. Hinweise auf Arbeitsbereiche mit hohen Krankenständen lassen zudem noch nicht erkennen, welche Belastungsfaktoren dafür ausschlaggebend sind. Deshalb ist es nützlich möglichst viele Informationen in einem Gesundheitsbericht zusammenzuführen, wie bspw. Erkenntnisse des Arbeitsschutzausschusses Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen Erkenntnisse der Schwerbehindertenvertretung Ergebnisse betriebsärztlicher Untersuchungen vorhandene Messprotokolle z.b. Lärm- und Klimamessungen Erkenntnisse von Berufsgenossenschaften Gefahrstoffkataster Zahlen zur Fluktuation und über Fehlzeiten Erkenntnisse aus Betriebsbegehungen und Arbeitsplatzbeobachtungen Ergebnisse von Mitarbeiterbefragung
6 Bild 3: Betriebliche und außerbetriebliche Informationsquellen für den Stand des Gesundheitsschutzes und Gesundheitsbericht (Quelle: IG Metall: Gesundheit schützen und fördern, Frankfurt 2003) Betriebliche Gesundheitsberichterstattung Betriebsräte sollten darauf drängen, dass für einen betrieblichen Gesundheitsbericht möglichst viele Informationsquellen genutzt werden, denn das erhöht seine Aussagekraft. Wenn ein Gesundheitsbericht wesentliche Erkenntnisse enthält, die zur Beschreibung des Gesundheitszustandes in der Belegschaft und zu Belastungsschwerpunkten im Unternehmen geeignet sind, dann können daraus zielgerichtet Maßnahmen zum BGM sowie zur Gesundheitsförderung abgeleitet werden. Anzustreben ist ein kontinuierliches Berichtswesen. Die Daten sollten regelmäßig erfasst und ausgewertet werden, um den Gesundheitsbericht z.b. alle zwei Jahre fortzuschreiben. Er dient als Entscheidungsgrundlage und Basis für eine kontinuierliche Bewertung der betrieblichen Gesundheitspolitik. Im Rahmen eines langfristigen Controllings ist es auch sinnvoll die betrieblicherseits bereitgestellten Ressourcen und die im jeweiligen Berichtsjahr erfolgten Investitionen in die Gesundheit der Beschäftigten zu berücksichtigen.
7 Als häufig genutzte Quelle haben sich inzwischen die Arbeitsunfähigkeitsanalysen der Krankenkassen eingebürgert. Dazu werten Kassen die Häufigkeit und Verteilung gemeldeter Krankheitsfälle im Betrieb, ihre Dauer und die dazugehörige Krankheitsdiagnose aus und verknüpfen diese Zahlen mit Unternehmensdaten über die Art des Arbeitsplatzes (Arbeitsbereich/ Kostenstelle), an dem ein Beschäftigter tätig ist. Mit diesen Informationen lassen sich erste Auffälligkeiten im betrieblichen Krankheitsgeschehen ermitteln. Vergleiche der Arbeitsunfähigkeitszeiten und der häufigsten Krankheitsarten mit Durchschnittswerten der Branche sowie betriebsintern zwischen verschiedenen Tätigkeitsbereichen erlauben es, "Problemzonen" herauszufiltern, die als Ausgangspunkt gesundheitsbezogener Aktivitäten im Betrieb dienen können. Bei den Analysen, wie sie bspw. die Betriebskrankenkassen oder die AOK durchführen, wird der Datenschutz strikt beachtet, und Rückschlüsse auf einzelne Beschäftigte sind nicht möglich. Es werden nur Ergebnisse für Gruppen von mindestens 50 Personen ausgewiesen.
8 Es ist zudem eine preiswerte Informationsquelle, denn die Daten liegen bereits vor, und etliche Krankenkassen haben ihre Analyse und Interpretation inzwischen professionalisiert. Diese Auswertungen können von den Unternehmen angefragt werden. Oft tragen sie zur Versachlichung der betrieblichen Krankenstanddiskussion bei. Häufig sind mehrere Kassen betroffen Durch die freie Kassenwahl sind für die Auswertung der Daten Hürden entstanden. Die Beschäftigten sind oft bei verschiedenen Kassen versichert. Deshalb sind bei den Vorüberlegungen folgende Fragen zu berücksichtigen Bei welchen Krankenkassen sind die Beschäftigten versichert? Welches ist/sind die Krankenkassen mit den meisten Versicherten? Gibt es zwischen den Krankenkassen ein Abkommen für eine gemeinsame Auswertung der Arbeitsunfähigkeitsdaten? Wer übernimmt die Federführung? Diese Datei ist Teil des Internetangebotes Praxisblatt: Die Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb im Internetauftritt der Hans-Böckler-Stiftung. Autorin ist Ulla Wittig-Goetz, Journalistin, Redaktionsbüro Arbeit und Gesundheit, Frankfurt. Verantwortlich für den Inhalt ist Hartmut Klein-Schneider, Referent für Betriebliches Personal- und Sozialwesen in der Abt. Mitbestimmungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung. Fragen zum Inhalt bitte an Jan-Paul-
Ulla Wittig-Goetz, im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung, Referat Betrieblicher Arbeits- und
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