der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig Jahrgang 12 Samstag, den 12. April 2014 Nr. 4 Nächster Redaktionsschluss Nächster Erscheinungstermin

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1 AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig Jahrgang 12 Samstag, den 12. April 2014 Nr. 4 Nächster Redaktionsschluss Nächster Erscheinungstermin Im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig erfolgen amtliche und nichtamtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig und der Mitgliedsgemeinden Frauenwald, Stützerbach, Schmiedefeld am Rennsteig Ein frohes Osterfest Alexandra H. / pixelio.de erholsame Feiertage sowie einen fleißigen Osterhasen wünschen wir allen Bürgerinnen und Bürgern der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig

2 Amtsblatt der VG Rennsteig Nr. 4/2014 Rückbuchungen bei nicht ausreichender Deckung des Kontos gehen zu Lasten der Eltern. Amtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig Bekanntmachung von Satzungen und Verordnungen 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft. Schmiedefeld a. Rstg., Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig Bätz VG-Vorsitzende Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Stützerbach Öffentliche Bekanntmachung Gemäß 21 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert Art. 2 des Gesetzes vom (GVBl. S. 293, 295) der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - Thür- BekVO - vom (GVBl. S. 1045) wird die folgende Satzung öffentlich bekanntgemacht: 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der VG Rennsteig Die Genehmigung der Kommunalaufsicht des Landratsamtes des Ilm-Kreises liegt ordnungsgemäß vor. Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung (nur bei genehmigungspflichtigen Satzungen), die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, 21 Abs. 4 ThürKO. 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig Aufgrund 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21, 47 Abs. 3 und 52 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 28. Oktober 2013 (GVBl. S. 293, 295), der 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch das 7. Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes vom 29. März 2011 (GVBl. S. 61), des Sozialgesetzbuches 8. Buch (SGB VIII) Kinder und Jugendhilfe, in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. August 2013 (BGBl. I S. 3464), der 18, 20 des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz - ThürKitaG) vom (GVB. S. 365), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 31. Januar 2013 (GVBl. S. 22) sowie des 10 der Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig hat die Gemeinschaftsversammlung die folgende 2. Änderungssatzung beschlossen: 1 Änderung 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung: Der Elternbeitrag ist am 15. eines jeden Monats für den laufenden Monat fällig und an die Kasse der VG Rennsteig zu entrichten. Die Zahlung erfolgt bargeldlos per Lastschrifteinzug. Mitteilungen Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 25. Mai Das Wählerverzeichnis für die Wahl Kreistagsmitglieder und Gemeinderatsmitglieder in der Gemeinde Stützerbach wird in der Zeit vom 05. Mai 2014 bis zum 09. Mai 2014 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig, Suhler Str. 04 in Schmiedefeld am Rennsteig für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk nach dem Thüringer Meldegesetz eingetragen ist. 2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 05. Mai 2014 bis zum 09. Mai 2014 Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben. Einwendungen können darauf gerichtet sein, eine neue Eintragung vorzunehmen oder eine vorhandene Eintragung zu streichen oder zu berichtigen. Die Einwendungen müssen bei der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig Suhler Str. 04 in Schmiedefeld am Rennsteig schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden; die vorgetragenen Gründe sind glaubhaft zu machen. Nach Ablauf der Einsichtsfrist sind Einwendungen nicht mehr zulässig. 3. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein (hierzu unten Nr. 5) hat. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 04. Mai 2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben, um nicht Gefahr zu laufen, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an den Kommunalwahlen im Wege der Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag, 5.1.) ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter

3 Amtsblatt der VG Rennsteig Nr. 4/2014 oder 5.2.) ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat, b) wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen eingetreten sind oder c) wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung festgestellt wurde und dies der Gemeinde erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wird. 6. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 23. Mai 2014 bis Uhr, bei der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig Suhler Str. 04 in Schmiedefeld am Rennsteig mündlich oder schriftlich beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 24. Mai Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, Uhr, stellen. 7. Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein hilfebedürftiger Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte: - einen amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, - einen amtlichen Stimmzettelumschlag, - einen Wahlbriefumschlag, auf dem der Name der Gemeinde, die Anschrift der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig Suhler Str. 04 in Schmiedefeld am Rennsteig, die Nummer des Stimmbezirkes und des Wahlscheins angegeben ist, sowie - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der oben genannten Behörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, dem 25. Mai 2014 bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl zu entnehmen. Gemeinde Stützerbach Bätz Wahlleiter Bekanntmachung über die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Stützerbach Die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Stützerbach findet am Dienstag, dem 22. April 2014 um Uhr in der Gemeinde Stützerbach, Bahnhofstr. 01 statt und dieser beschließt die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge und der Erklärungen zu Listenverbindungen. Gemeinde Stützerbach Bätz Wahlleiter

4 Amtsblatt der VG Rennsteig Nr. 4/2014

5 Amtsblatt der VG Rennsteig Nr. 4/2014 Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Schmiedefeld am Rennsteig Der Haushaltsplan und die Genehmigung liegen in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig, Suhler Straße 4 in Schmiedefeld während der Dienstzeiten vom bis zur Einsichtnahme aus und werden darüber hinaus bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Bekanntmachung von Satzungen Haushaltssatzung der Gemeinde Schmiedefeld für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Schmiedefeld folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ab. 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 296 v. H. b) für die Grundstücke (B) 400 v. H. 2. Gewerbesteuer 400 v. H. 3. Fremdenverkehrsbeitrag 0,3 v. H. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf festgesetzt. 6 Es wird festgelegt, dass es sich bei - erheblichen Ausgaben i.s. des 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO um Beträge von und mehr - unerheblichen Ausgaben i.s. des 60 Abs. 3 Nr. 1 ThürKO um Beträge bis zu vom Umfang her erheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben i.s. des 58 Abs. 1 ThürKO um Beträge von und mehr handelt. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft. Bekanntmachung von Beschlüssen des Gemeinderates Bauleitplanung der Gemeinde Schmiedefeld am Rennsteig 2. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Ferienpark Schmiedefeld am Rennsteig und Schöne Aussicht Genehmigung, Wirksamkeit Für die vom Gemeinderat der Gemeinde Schmiedefeld/ Rstg. am gemäß 6 (6) i. V. m. 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) festgestellte 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Ferienpark Schmiedefeld am Rennsteig und Schöne Aussicht ist mit Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom (Az.: / FNP-6.1 Ehr / ) gemäß 6 Abs. 1 und 2 BauGB die Genehmigung erteilt worden. Das Gebiet der vorliegenden Änderung des FNP liegt mit einer Größe von rd. 2,2 ha rd. 1,5 km nordöstlich des Ortskernes von Schmiedefeld sowie nur rd. 85 m südwestlich des Bahnhofes Rennsteig (Teilgeltungsbereich 1). Der im Zuge der Änderung des FNP aus der rechtswirksamen Flächennutzungsplan- Darstellung auszunehmende Teilbereich Schöne Aussicht (Teilgeltungsbereich 2) liegt mit einer Größe von rd. 2,2 am nordwestlichen Rand der Siedlungsfläche von Schmiedefeld, am nordwestlichen Ende der Schmückestraße. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens gem. 6 (4) S. 4 wird nach 6 (5) BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Ferienpark Schmiedefeld am Rennsteig und Schöne Aussicht rechtswirksam. Jedermann kann die Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und dem Umweltbericht im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig, Suhler Straße 4, in Schmiedefeld a. Rstg. während der üblichen Dienststunden und nach Vereinbarung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Hinweise gemäß 215 Abs. 2 BauGB: Eine Verletzung der im 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind unbeachtlich, wenn die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften und die Mängel der Abwägung nicht innerhalb eines Jahres seit dem Zeitpunkt der Wirksamkeit des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Schmiedefeld geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen ( 215 Abs. 1 BauGB). Schmiedefeld a. Rstg., den Clauder Bürgermeister Schmiedefeld, den Gemeinde Schmiedefeld - Dienstsiegel - Clauder Bürgermeister Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Schmiedefeld für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde vom mit AZ: liegt vor.

6 Amtsblatt der VG Rennsteig Nr. 4/2014 Übersichtskarte: Lage des Plangebietes (ohne Maßstab): 6. Dem Bebauungsplan (Satzung) ist eine zusammenfassende Erklärung gemäß 10 Abs. 4 BauGB beizufügen 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen B 214/02/2014 Der Gemeinderat Schmiedefeld am Rennsteig genehmigt die Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeinde Schmiedefeld a. Rstg. vom B 215/03/2014 Der Gemeinderat Schmiedefeld am Rennsteig genehmigt die Niederschrift der 32. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeinde Schmiedefeld a. Rstg. vom B 210/02/2014 Der Gemeinderat Schmiedefeld am Rennsteig genehmigt die Niederschrift der 31. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung B 211/02/2014 Der Gemeinderat Schmiedefeld am Rennsteig beschließt auf Antrag von Herrn Peter Bruske, Robert-Schumann-Straße 1 in Erfurt für den Bungalow auf dem Flurstück 337/3 in der Flur 2, Gemarkung Schmiedefeld die Hausnummer Diebshügel 23. Das Merkblatt Wohnsitznahme in Gartengrundstücken ist dem Antragsteller mit der Zuteilung auszuhändigen. 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen B 212/02/2014 Dem Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan Ferienpark Schmiedefeld am Rennsteig in seiner Fassung vom 11. Februar 2014 wird zugestimmt. Der Bürgermeister der Gemeinde Schmiedefeld wird ermächtigt, den Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan abzuschließen. 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen B 213/02/ Der Gemeinderat beschließt nach eingehender Diskussion und Abwägung der vorgelegten Stellungnahmen der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange die in der Anlage befindlichen Abwägungsvorschläge und -ergebnisse als Stellungnahmen der Gemeinde Schmiedefeld. 2. Im Ergebnis von Punkt 1 wird der Bebauungsplan aktualisiert, die Hinweise eingearbeitet. 3. Der Bebauungsplan bleibt im Ergebnis von Punkt 1 materiell unverändert. Die Begründungen wird korrigiert. 4. Der Gemeinderat der Gemeinde Schmiedefeld am Rennsteig beschließt gemäß 10 (1) BauGB den aktualisierten Bebauungsplan Ferienpark Schmiedefeld am Rennsteig bestehend aus dem Planwerk mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit Umweltbericht einschließlich der Festsetzungen gemäß 9 Abs. 4 BauGB i.v. m. 83 Thür.BO als Satzung und die Begründung mit Umweltbericht dazu. 5. Der vorliegende Satzungsbeschluss ist gem. 10 (3) BauGB - nach Genehmigung und Wirksamkeit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im entsprechenden Bereich sowie dem kommunalaufsichtlichen Anzeigeverfahren - ortsüblich bekannt zu machen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. B 216/03/2014 Der Gemeinderat Schmiedefeld a. Rstg. benennt den Ortsbrandmeister der Gemeinde Schmiedefeld a. Rstg., Herrn Tobias Kupfer, wohnhaft Kurparkstraße 7 in Schmiedefeld a. Rstg. zum Ehrenbeamten. 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen B 217/03/2014 Der Gemeinderat Schmiedefeld a. Rstg. benennt den stellvertretenden Ortsbrandmeister der Gemeinde Schmiedefeld a. Rstg., Herrn Sven-Arne Anschütz, wohnhaft Suhler Str. 23 in Schmiedefeld a. Rstg. zum Ehrenbeamten. 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen B 218/03/2014 Der Gemeinderat Schmiedefeld a. Rstg. beschließt den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Schmiedefeld a. Rstg. für das Jahr 2014 mit Gesamteinnahmen und -ausgaben in Höhe von ,- EUR. 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen B 219/03/2014 Der Gemeinderat Schmiedefeld a. Rstg. beschließt den Finanzplan zum Haushaltsplan Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen B 220/03/2014 Der Gemeinderat Schmiedefeld am Rennsteig genehmigt die Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen

7 Amtsblatt der VG Rennsteig Nr. 4/2014 Mitteilungen Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 25. Mai Das Wählerverzeichnis für die Wahl Kreistagsmitglieder und Gemeinderatsmitglieder in der Gemeinde Schmiedefeld am Rennsteig wird in der Zeit vom 05. Mai 2014 bis zum 09. Mai 2014 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig, Suhler Str. 04 in Schmiedefeld am Rennsteig für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk nach dem Thüringer Meldegesetz eingetragen ist. 2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 05. Mai 2014 bis zum 09. Mai 2014 Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben. Einwendungen können darauf gerichtet sein, eine neue Eintragung vorzunehmen oder eine vorhandene Eintragung zu streichen oder zu berichtigen. Die Einwendungen müssen bei der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig Suhler Str. 04 in Schmiedefeld am Rennsteig schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden; die vorgetragenen Gründe sind glaubhaft zu machen. Nach Ablauf der Einsichtsfrist sind Einwendungen nicht mehr zulässig. 3. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein (hierzu unten Nr. 5) hat. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 04. Mai 2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben, um nicht Gefahr zu laufen, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an den Kommunalwahlen im Wege der Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag, 5.1.) ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter oder 5.2.) ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat, b) wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen eingetreten sind oder c) wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung festgestellt wurde und dies der Gemeinde erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wird. 6. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 23. Mai 2014 bis Uhr, bei der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig Suhler Str. 04 in Schmiedefeld am Rennsteig mündlich oder schriftlich beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 24. Mai Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, Uhr, stellen. 7. Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein hilfebedürftiger Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte: - einen amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, - einen amtlichen Stimmzettelumschlag, - einen Wahlbriefumschlag, auf dem der Name der Gemeinde, die Anschrift der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig Suhler Str. 04 in Schmiedefeld am Rennsteig, die Nummer des Stimmbezirkes und des Wahlscheins angegeben ist, sowie - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der oben genannten Behörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, dem 25. Mai 2014 bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl zu entnehmen. Gemeinde Schmiedefeld am Rennsteig Kusian Wahlleiter Bekanntmachung über die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Schmiedefeld am Rennsteig Die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Schmiedefeld am Rennsteig findet am Dienstag, dem 22. April 2014 um Uhr im Sitzungsraum der VG Rennsteig, Suhler Str. 04 statt und dieser beschließt die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge und der Erklärungen zu Listenverbindungen. Gemeinde Schmiedefeld am Rennsteig Kusian Wahlleiter

8 Amtsblatt der VG Rennsteig Nr. 4/2014

9 Amtsblatt der VG Rennsteig Nr. 4/2014 Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Frauenwald Bekanntmachung von Beschlüssen des Gemeinderates Bekanntmachung der Beschlüsse des Gemeinderates Frauenwald vom B 155/01/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Frauenwald genehmigt die Niederschrift der 26. öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Frauenwald vom Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen B 156/01/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Frauenwald bestellt für die Durchführung der Europa- und Kommunalwahl am sowie für die Landtagswahl im September 2014 Frau Silvia Jirmann als Gemeindewahlleiterin und Frau Stephania Licht als Stellv. Gemeindewahlleiterin. 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen B 157/01/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Frauenwald genehmigt die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen Amtsgericht Arnstadt K 29/13 Mitteilungen Bekanntmachung Das im Grundbuch von Frauenwald, Blatt 1050, Grundbuchamt Ilmenau eingetragene Grundeigentum lfd. Nr. 1 Gemarkung Frauenwald Flur 16 Flurstück 31/1, Gebäude- und Freifläche Rotheberg über den roten Wiesen zu qm lfd. Nr. 2 Gemarkung Frauenwald Flur 16 Flurstück 28/3, Gebäude- und Freifläche Am Auerhahnpfalz zu qm lfd. Nr. 3 Gemarkung Frauenwald Flur 16 Flurstück 32/4, Gebäude- und Freifläche Am Auerhahnpfalz zu 775 qm lfd. Nr. 4 Gemarkung Frauenwald Flur 16 Flurstück 33/3, Gebäude- und Freifläche Die Wiesen zu 500 qm lfd. Nr. 5 Gemarkung Frauenwald Flur 16 Flurstück 34/4, Gebäude- und Freifläche Am Rothenberg 1 zu qm Hotelanlage/ Waldhotel: Hotel- und Gaststättengebäude/ Hauptgebäude (Gaststätte, Küchen-, Lager- und Sanitärbereich, Hotelzimmer und separate Wohnung), 5 Bungalows (2-4 Personen), einem Gästehaus (Appartment 6, 9 und 10, separate Wohnung und Personalzimmer), mehreren Garagen (2 Doppelgaragen, 5 Reihengaragen), einer Bunkeraufbauhalle (Tarnhalle, ehemaliger Kommandobunker; Kulturdenkmal nach 5 I (3, 2. HS) ThürDSchG ) als separater Zugang zur Bunkeranlage/ Bunkermuseum sowie Trafo- und Pumpenstation und baulichen Anlagen; Anlage verpachtet; die Grundstücke bilden eine wirtschaftliche Einheit soll am Mittwoch, um 11:00 Uhr Saal 1 im Raum 111 im Gerichtsgebäude Längwitzer Straße 26 durch Zwangvollstreckung versteigert werden. Der gemäß 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzte Verkehrswert Blatt 1050 lfd. Nr EUR Blatt 1050 lfd. Nr EUR Blatt 1050 lfd. Nr EUR Blatt 1050 lfd. Nr EUR Blatt 1050 lfd. Nr EUR Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 25. Mai Das Wählerverzeichnis für die Wahl Kreistagsmitglieder und Gemeinderatsmitglieder in der Gemeinde Frauenwald wird in der Zeit vom 05. Mai 2014 bis zum 09. Mai 2014 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig, Suhler Str. 04 in Schmiedefeld am Rennsteig für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk nach dem Thüringer Meldegesetz eingetragen ist. 2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 05. Mai 2014 bis zum 09. Mai 2014 Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben. Einwendungen können darauf gerichtet sein, eine neue Eintragung vorzunehmen oder eine vorhandene Eintragung zu streichen oder zu berichtigen. Die Einwendungen müssen bei der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig Suhler Str. 04 in Schmiedefeld am Rennsteig schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden; die vorgetragenen Gründe sind glaubhaft zu machen. Nach Ablauf der Einsichtsfrist sind Einwendungen nicht mehr zulässig. 3. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein (hierzu unten Nr. 5) hat. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 04. Mai 2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben, um nicht Gefahr zu laufen, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an den Kommunalwahlen im Wege der Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag, 5.1.) ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter oder 5.2.) ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat, b) wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen eingetreten sind oder

10 Amtsblatt der VG Rennsteig Nr. 4/2014 c) wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung festgestellt wurde und dies der Gemeinde erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wird. 6. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 23. Mai 2014 bis Uhr, bei der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig Suhler Str. 04 in Schmiedefeld am Rennsteig mündlich oder schriftlich beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 24. Mai Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, Uhr, stellen. 7. Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein hilfebedürftiger Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte: - einen amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, - einen amtlichen Stimmzettelumschlag, - einen Wahlbriefumschlag, auf dem der Name der Gemeinde, die Anschrift der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig Suhler Str. 04 in Schmiedefeld am Rennsteig, die Nummer des Stimmbezirkes und des Wahlscheins angegeben ist, sowie - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der oben genannten Behörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, dem 25. Mai 2014 bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl zu entnehmen. Gemeinde Frauenwald Jirmann Wahlleiter Bekanntmachung über die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Frauenwald Die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Frauenwald findet am Dienstag, dem 22. April 2014 um Uhr in der Gemeinde Frauenwald, Nordstr. 96 statt und dieser beschließt die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge und der Erklärungen zu Listenverbindungen. Gemeinde Frauenwald Jirmann Wahlleiter

11 Amtsblatt der VG Rennsteig Nr. 4/2014 Einwohnerversammlung Liebe Einwohnerinnen und Einwohner von Frauenwald, ich möchte Sie recht herzlich einladen zu einer Einwohnerversammlung am Donnerstag, dem , um Uhr in der Feuerwehr. Das Thema ist: Frauenwald gestern - Frauenwald heute - Frauenwald morgen Ich bitte um rege Teilnahme. Ihr Bürgermeister Frank Amm zum 81. Geburtstag Herrn Kube, Gerhard zum 77. Geburtstag Frau Macholeth, Erika zum 74. Geburtstag Herrn Kessler, Werner zum 86. Geburtstag Frau Schmidt, Erika zum 67. Geburtstag Herrn Faulhaber, Dieter zum 69. Geburtstag Frau Schmidt, Barbara zum 85. Geburtstag Herrn Schiele, Herbert zum 70. Geburtstag Frau Kahl, Ingrid zum 76. Geburtstag Herrn Dunkel, Adolf zum 67. Geburtstag Frau Fleischhauer, Christel zum 83. Geburtstag Frau Greiner, Eleonore zum 73. Geburtstag Frau Hamel, Helga zum 65. Geburtstag Herrn Friedrich, Lothar zum 74. Geburtstag Frau Dr. Helm, Ingeborg zum 74. Geburtstag Herrn Schünke, Siegfried zum 70. Geburtstag Herrn Witzmann, Gerd zum 75. Geburtstag Frau Schmidt, Gudrun zum 84. Geburtstag Frau Kupfer, Christa zum 77. Geburtstag Herrn Noffke, Hans-Georg Gemeinde Stützerbach Altersjubiläen Geburtstagsglückwünsche zum 69. Geburtstag Frau Thurau, Monika zum 76. Geburtstag Frau Noffke, Christel zum 67. Geburtstag Frau Steffen, Ute zum 93. Geburtstag Frau Störmer, Helene zum 82. Geburtstag Frau Jandt, Christa Fremdenverkehr Wöchentliche Angebote April 2014 Besuch des Goethe- und Glasmuseums, Seb.-Kneipp-Str., Samstag/ Sonntag/ Feiertag Uhr, Tel /50277 Besichtigung des Heimatmuseums, Bahnhofstr. 1, Tel /50211, und Uhr Besuch Glasbläserwerkstatt Hartwig Bauer,

12 Amtsblatt der VG Rennsteig Nr. 4/2014 Waldstr. 54, Montag bis Freitag Uhr u. n. Vereinbarung Tel /50188»Seniorentreff» im Haus des Gastes, Bahnhofstr. 1 jeden Mittwoch Uhr zum gemütlichen und geselligen Treff wird eingeladen - auch für Junggebliebene geführte Ortswanderung,»GLAS - GOETHE - KUR«, TP. Kurverwaltung, jeden Donnerstag Uhr Voranmeldung bis einen Tag vorher ab 4 Personen! Besichtigung der»thüringer Glasbläserstube» mit Vorführung, jeden Freitag, Uhr Manfred Wagner, Auerhahnstr. 43, Weitere Freizeitangebote: Öffnungszeiten Öffnungszeiten der Gäste-Information und des Heimatmuseums im»haus des Gastes«an den Osterfeiertagen 2014 Freitag, und Samstag, Uhr Ostersonntag und Ostermontag geschlossen! * Angebote von geführten Nachtwanderungen mit Fackeln, Termine zu erfragen im Gasthof»Zum Reifberg», (Info über Tel: /50390) * Täglich Führung zur Wildbeobachtung - Anmeldung in der Kurverwaltung, Bahnhofstr. 1 oder bei Förderverein Biosphärenreservat Vessertal, Tel: /62947 Änderungen vorbehalten! Veranstaltungsplan für April 2014 Mittwoch, Uhr Gesundheitswanderung ab Gasthaus»Schwarzer Adler«Kneippverein, ca. 1h, Freitag, Uhr Osterbasteln für Kinder von 5 bis 15 Frau Schilling von der Kreativwerkstatt freut sich auf Euch. Info unter: Kurverwaltung /50211 oder bei Frau Schilling Sonntag, Uhr Ostereier blasen und bemalen, für Kinder und Erwachsene im Goethemuseum Stützerbach Samstag, Uhr Osterfeuer Naturbad Stützerbach Familie Finn vom Bistro hat sich viele tolle Überraschungen für Groß und Klein ausgedacht. Sonntag, Uhr Osterspaziergang mit»goethe«durch die herrliche Natur zum Goethemuseum. Für unsere kleinen Gäste hat der Osterhase kleine Überraschungen versteckt. Ostergrüße Die Kurverwaltung Stützerbach wünscht allen Einwohnern und Gästen ein schönes Osterfest und einen fleißigen Osterhasen. Veranstaltungsvorschau Mai 2014 Donnerstag, Maibaum setzen im Naturbad Ab Uhr Maibaum setzen für die fleißigen Helfer gibt es Freibier, die Moosbacher spielen, Kinderkarusell, Zuckerwattestand und Grillspezialitäten warten auf die Besucher. Ab Uhr Maifeier, es spielt das Blasorchester Stützerbach. Die Muttis der Kindergartenkinder machen Kaffee und Kuchen. Familie Finn freut sich auf Ihren Besuch. Sonntag, Frühlingslauf auf dem Sportplatz Lauersberg Beginn: Uhr Läufe für Bambinis/ Schulkinder/ Jugendliche/ Erwachsene/ Senioren Neu!! In diesem Jahr, bieten wir erstmals eine 10 km Nordic- Walking Strecke an. Alle weiteren Informationen zum Start und der Anmeldung finden Sie unter: Dienstag, »Frühjahrskräuter - Wild aber wirksam«zeit zum Schlemmen, Zeit für leckere Kräuterbutter, Kräuter-Pesto, Kräutersalz und Elixiere Beginn: Uhr, Haus des Gastes, Teilnehmerbeitrag: 8 EUR für Material und Unterlagen, Voranmeldung unter: /50211 oder bei Frau Stuhl 0177/ Kirchliche Nachrichten Die Kirchengemeinde Stützerbach Mittwoch, Uhr Kneippverein - Therapiesäule»ErnährungWir kochen Brennnesselsuppe und bereiten einen Unkrautsalat zu.«, TP:»Haus des Gastes«Bahnhofstraße 1, Unkostenbeitrag: 4 EUR, Voranmeldung bis unter /50211 läd zu folgenden Veranstaltungen im April ein: Samstag, Uhr Abendmahlsgottesdienst mit Taufe Karfreitag, Uhr Gottesdienst in der Dreieinigkeitskirche Karsamstag, Uhr Osternacht mit Osterfeuer und Nachtmahl vor und in der Christuskirche

13 Amtsblatt der VG Rennsteig Nr. 4/2014 Ostersonntag, Uhr Taufgottesdienst in der Christuskirche Sonstige Mitteilungen Sonntag, Uhr Goldene Konfirmation in der Dreieinigkeitskirche Die Anmeldezeit für unsere Gemeindefahrt beginnt! Am findet wieder die Gemeindefahrt der Rennsteiggemeinden statt. Unter der Überschrift»Landschaft im Wandel - Gemeinden und Kirchen in Bewegung werden wir das Leipziger Neuseenland besuchen. Der Abbau der Braunkohle im Südraum Leipzigs hat die Landschaft über Jahrzehnte stark verändert. Ganze Ortschaften mussten dem Tagebau weichen. Nun erobert sich die Natur ihr Land zurück. Der Mensch hilft nach. So entsteht seit einigen Jahren das Naherholungsgebiet Neuseenland. Unsere Reise bietet einen Einblick in die wechselvolle Geschichte dieses Landstrichs. Wir feiern Gottesdienst in der Kunigundenkirche in Borna, einer der ältesten romanischen Kirchen Mitteldeutschlands. Anschließend besuchen wir die kleine Emmauskirche, die 2007 auf einem Schwertransporter 12 Kilometer weit versetzt wurde, weil ihr Heimatort Heyersdorf dem Abraumbagger weichen musste. Wir lassen uns erzählen, welche Folgen das für die Dorfgemeinschaft hatte. Am Nachmittag blicken wir in die Tiefe eines Tagebaus und über weite Wasserflächen der neuen Seenlandschaft. Auch eine schwimmende Kirche ist dabei zu besichtigen. Für das leibliche Wohl ist natürlich auch gesorgt. Abfahrt ca Uhr, Ankunft gegen 20 Uhr, Kosten 30 EUR p.p. (ohne Verpflegung). Für die Anmeldung liegt ab Ostern eine Liste zu den Gottesdiensten und zur Sprechzeit aus. Die verbindliche Abfahrtszeit entnehmen Sie bitte dem nächsten Amtsblatt. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, der»winter«ist vorüber und an den verschiedensten Stellen in unserem Ort wird es nötig für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen. So wollen wir auch in diesem Jahr wieder gemeinsam, Vereine und Vermieter, Gemeinde und Einwohner etwas für unseren Ort tun. Am Samstag, den 12. April 2014 findet ein gemeinsamer Arbeitseinsatz statt, Beginn: Uhr dabei müssen die verschiedensten Objekte angegangen werden: Unser Naturbad wird im Juni»80 Jahre«, hier freuen wir uns über jede helfende Hand... Spielplatz und Ortseingänge, der Rosenpark, der Kurpark und das Tretbecken, ebenso das Straßenbegleitgrün und... Nur gemeinsam, jeder vor seiner Haustür, aber auch an den verschiedensten Stellen in unserem Ort ist es nötig, mit Hand anzulegen. Helfen Sie bitte mit! Im Anschluss möchte ich alle Mitstreiter, ab Uhr am»haus des Gastes«, zu Bratwurst und dem dazugehörigen Getränk recht herzlich einladen. Frank Juffa Bürgermeister Vereine und Verbände Gemeinde Schmiedefeld am Rennsteig Altersjubiläen Geburtstagsglückwünsche zum 84. Geburtstag Frau Ehrhardt, Helga zum 66. Geburtstag Frau Weiß, Erika zum 74. Geburtstag Frau Schmelcher, Rita zum 76. Geburtstag Herrn Keßler, Karl-Heinz zum 84. Geburtstag Frau Möller, Waltraud zum 93. Geburtstag Frau Oschmann, Charlotte zum 71. Geburtstag Herrn Kühn, Manfred zum 65. Geburtstag Herrn Heller, Werner zum 74. Geburtstag Herrn Kummer, Hans-Jürgen zum 68. Geburtstag Frau Deckert, Irmgard zum 72. Geburtstag Herrn Schneider, Rolf zum 76. Geburtstag Herrn Greiner, Dieter zum 68. Geburtstag Frau Keiner, Steffi zum 70. Geburtstag Herrn Eckhardt, Franz zum 74. Geburtstag Frau Finn, Erika zum 65. Geburtstag Frau Konradi, Monika zum 72. Geburtstag Herrn Plotzki, Bruno zum 68. Geburtstag Frau Schreiber, Gudrun zum 82. Geburtstag Herrn Bochert, Werner zum 68. Geburtstag Frau Harz, Karin zum 72. Geburtstag Herrn Fuchs, Horst zum 78. Geburtstag Herrn Schmidt, Herbert zum 77. Geburtstag Herrn Stubenrauch, Horst zum 69. Geburtstag Frau Stuhl, Annemarie zum 69. Geburtstag Frau Völker, Heidemarie zum 79. Geburtstag Frau Hohmann, Rita zum 85. Geburtstag Frau Keßler, Rose-Marie zum 77. Geburtstag Frau Schmidt, Käte zum 89. Geburtstag Frau Ehrhardt, Brigitte zum 76. Geburtstag Herrn Eichhorn, Roland zum 75. Geburtstag Herrn Thomas, Günter zum 71. Geburtstag Herrn Lange, Albrecht

14 Amtsblatt der VG Rennsteig Nr. 4/2014 Fremdenverkehr Aufruf zum Frühlingsputz Ein sauberer Ort und eine abfallfreie Landschaft sind ein Stück Lebensqualität. Dieses wird beeinträchtigt durch achtlos weggeworfenen Müll und zurückgebliebene Spuren des Winters. Daher ruft der Tourismusverein Schmiedefeld am Rennsteig alle interessierten Bürger auf, mitzuarbeiten und sich für einen sauberen Ort zu engagieren. Wem dieses, wie uns, am Herzen liegt, kommt am Samstag 26. April 2014 um Uhr an die Touristinformation. Wir bitten Arbeitsgeräte wie Harken, Besen und Schaufeln mitzubringen. Zur Stärkung laden wir alle fleißigen Helfer im Anschluss zur Bratwurst und Getränk ein. Vorstand des Tourismusvereins Schmiedefeld am Rennsteig e.v. Veranstaltungen Monat Mai Logo VG Rennsteig Donnerstag um Uhr im Kurpark Brauplatz Maibaumsetzen mit der Feuerwehr Schmiedefeld Sonntag um Uhr in der Erlöserkirche - Frühlingskonzert mit dem Gesangverein Frohsinn Montag um Uhr in der Touristinformation Basteln für Senioren und um Uhr Basteln für Erwachsene Dienstag um Uhr in der Touristinformation Basteln für Erwachsene Donnerstag um Uhr im Hotel»Endspurt«Seniorentreff Samstag ganztägig auf dem Sportplatz 42. GutsMuths-Rennsteiglauf Sonntag um 9.30 Uhr geführte Wanderung im Biosphärenreservat Vessertal, Treffpunkt: Schmiedefeld, Waldstraße 1 Sonntag um Uhr im Kurpark Brauplatz musikalischer Nachmittag mit der Stadtkapelle Schleusingen Donnerstag ab 9.00 Uhr am Bahnhof Rennsteig Veranstaltung zu Himmelfahrt mit Rennsteigbahn- Sonderfahrten jeden Dienstag um Uhr ab Reservatsverwaltung Waldstr. 1 - geführte Wanderung im Biosphärenreservat Vessertal, Dauer max. 3 Stunden, Thema: Maigrüne Wiesen und Wälder jeden Dienstag um Uhr ab Parkplatz Haus Busfahrt ins Thermalbad nach Rodach, Anmeldung unter Firma Endter, Tel /60732 jeden Mittwoch um Uhr Treffpunkt Touristinformation zur Gästebegrüßung mit einem zünftigen Schluck, anschl. lernen Sie Ihren Urlaubsort auf einer Tour mit dem Ortschronisten kennen, bitte voranmelden u EUR mitbringen, mit Gästekarte 1,50 EUR jeden Donnerstag ab Uhr in der Tierglasbläserei Bemalen einer selbst geblasenen Kugel, bitte voranmelden und 1,50 EUR mitbringen, mit Gästekarte frei jeden Donnerstag, Freitag, Samstag und Sonntag ab Uhr»Essen mal anders«im Dunkelrestaurant Fuchsbau des Hotel»Grüner Baum«, bitte Voranmeldung unter Tel /70195 jeden Freitag um Uhr in der Pension Anschütz - Spezialitäten aus dem hauseigenen Holzbackofen frisch gebackenes Brot, Thür. u. andere Fischund Fleischspezialitäten für Sie frisch zubereitet, Vorbestellung unter Tel /61385 jeden Sonntag um Uhr in der Erlöserkirche evangelischer Gottesdienst - täglich möglich - Wildbeobachtung Anmeldung unter / Vorführungen der Tierglasbläserei Ehrhardt Mo - Fr 9-18 Uhr, Sa 9-13 Uhr, So Uhr, Tel / Bunkermuseum Rennsteighöhe täglich geöffnet, Tel / Besucherbergwerk und Museum»Schwarze Crux«geöffnet außer Do tägl Uhr, Tel / Kutschfahrten mit Uwe Kummer, Anmeldung unter Tel Fahrradverleih bei Schreiber, Pension»Im Kurpark«Tel /6360 Änderungen behalten wir uns vor Abtauchen in den»rotliegendsee«ein Grabungsbericht von Andree Amelang aus Stützerbach, der am Freitag, den 25. April um 19 Uhr in der Tourismusinformation, Brunnenstraße 1 in Schmiedefeld stattfindet. Andree Amelang ist 50 Jahre alt und hat sich seit 1988 dem Hobby der Geologie verschrieben. Dabei interessieren ihn Flora und Fauna insbesondere Saurier, Amphibien, Insekten, kleine Tausendfüßler und Seeskorpione, die es gilt zu entdecken. Hier zieht es ihn nicht auf große Expeditionen sondern sein Umfeld ist die heimatliche Umgebung des Thüringer Waldes. Berge, wie der «Große Finsterberg» stammen aus der bewegten Zeit des»rotliegenden». Sie waren mal einst tätiger Vulkan mit mächtigen Lavaausbrüchen, Ascheregen und den übrigen Schrecken feuerspeiender Berge. In der «Rotliegenden Zeit» verkohlten in zahlreichen abflusslosen schlammigen Tümpeln Schachtelhalme und Rippenfarne, wie sie vor 270 Millionen Jahren hier wuchsen. Abdrücke von Pflanzen aus dieser Zeit kann auch jeder Laie noch heute in den alten Ablagerungen (Bingen) aus dem Steinkohlenabbau, in der»freibäche«und in den»manebacher Schichten«finden. Bei einer seiner alltäglichen Grabung, im Mai 2010, entdeckte er zufällig unter einem Wurzelteller eine Fossilfundstelle. Damit war sein Entdeckerinstinkt geweckt und sie entwickelte sich nach mehrjähriger intensiver Bearbeitung zu einer wahren Schatzgrube.

15 Amtsblatt der VG Rennsteig Nr. 4/2014 Die gemachten Funde ließen die Fachwelt aufhorchen und Andree, der in den Kreisen der Geologen schon einen guten Ruf besaß, wurde zu einem gefragten Mann. In den Jahren seines Hobbys, hat sich eine sehr gute Zusammenarbeit mit dem Naturhistorischen Museum Schloss Bertholdsburg in Schleusingen entwickelt. So mancher sehenswerter Fossilfund wurde dem breiten Publikum hier präsentiert. Andree Amelang ist sich gewiss, dass der Thüringer Wald noch eine beachtliche Fülle unbekannter Arten an Fossilien und Fauna bei intensiverer Suche preisgeben wird. In seiner hochinteressanten Präsentation beleuchtet Andree Amelang die Geschichte seiner bisherigen Ausgrabungen und zeigt den Zuhörern die ersten sichtbaren Ergebnisse. Kirchliche Nachrichten Evang. Kirche Schmiedefeld/Vesser Gottesdienste Schmiedefeld: Sonntag, Uhr Gottesdienst zu Abschluss der Bibelwoche Karfreitag, Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl Ostersonntag, Uhr Tauf- und Abendmahlsgottesdienst Ostermontag, Uhr Osterfrühstück im Gemeinderaum Sonntag, Uhr Gottesdienst Sonntag, Uhr Konfirmandenvorstellung Sonntag, Uhr Gottesdienst Sonntag, Uhr Diamantene Konfirmation Kindertreff: Donnerstag, Uhr Uhr Konfirmanden: mittwochs, Uhr Rentnerkreis: Dienstag, Uhr Gemeindekirchenrat: Montag, Uhr Kirchenmusik: Chorproben donnerstags Uhr Gemeindefahrt: Am findet wieder die Gemeindefahrt der Rennsteiggemeinden statt. Unter der Überschrift Landschaft im Wandel - Gemeinden und Kirchen in Bewegung werden wir das Leipziger Neuseenland besuchen. Der Abbau der Braunkohle im Südraum Leipzigs hat die Landschaft über Jahrzehnte stark verändert. Ganze Ortschaften mussten dem Tagebau weichen. Nun erobert sich die Natur ihr Land zurück. Der Mensch hilft nach. So entsteht seit einigen Jahren das Naherholungsgebiet Neuseenland. Unsere Reise bietet einen Einblick in die wechselvolle Geschichte dieses Landstrichs. Wir feiern Gottesdienst in der Kunigundenkirche in Borna, einer der ältesten romanischen Kirchen Mitteldeutschlands. Anschließend besuchen wir die kleine Emmauskirche, die 2007 auf einem Schwertransporter 12 Kilometer weit versetzt wurde, weil ihr Heimatort Heyersdorf dem Abraumbagger weichen musste. Wir lassen uns erzählen, welche Folgen das für die Dorfgemeinschaft hatte. Am Nachmittag blicken wir in die Tiefe eines Tagebaus und über weite Wasserflächen der neuen Seenlandschaft. Auch eine schwimmende Kirche ist dabei zu besichtigen. Für das leibliche Wohl ist natürlich auch gesorgt. Abfahrt ca Uhr, Ankunft gegen 20 Uhr, Kosten 30 EUR p.p. (ohne Verpflegung) Für die Anmeldung liegt ab Ostern eine Liste in der Kirche aus. Die verbindliche Abfahrtszeit entnehmen Sie bitte dem nächsten Amtsblatt. Es grüßen herzlich Pfarrer K. Söllig, Kantorin A. Ehrhardt und Katechetin N. Mayer Vereine und Verbände Ostergrüße vom Gesangverein Frohsinn Die Sängerinnen des GV»Frohsinn«binden auch in diesem Jahr die Osterkrone für den Brunnen am Markt, und möchten damit allen Schmiedefeldern und Gästen ein schönes Osterfest wünschen. Wir möchten uns auf diesem Weg bei Frau Hackbarth für das Reisig bedanken, welches sie uns zur Verfügung gestellt hat. Die Mitarbeiter vom Bauhof sorgten dafür, dass das Kronengestell und das Reisig an die Stelle gebracht wurden, wo wir unser Werk vollenden konnten. *** Der Frühling zeigt sich in diesem Jahr von seiner schönsten Seite und wir Sänger und Sängerinnen sind seit einigen Wochen bereits fleißig mit den Vorbereitungen für unser Frühlingskonzert beschäftigt. Wir würden uns freuen, wenn viele Gäste unser Konzert am , Uhr in der Kirche in Schmiedefeld besuchen. An der Orgel werden wir von Lucas Annemüller unterstützt. Mit freundlichen Grüßen R. Greiner Veranstaltungen Laasoawed ben Schwocher, n Sattler (Gasthaus Thüringer Hof, in dritter Generation) Wer möchte nicht mal wieder abschalten vom Alltagsstress und herzhaft lachen. Denn Lachen soll ja bekannter Weise gesund sein. Von dieser Medizin verabreicht ihnen Bernhard Weiß bei seinem»laasoawed«reichlich davon. Heiterkeit kommt auf, wenn er aus seinem reichhaltigen Repertoire, von über 963 lustigen, kurzen oder langen

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