ALPMANN SCHMIDT. Aufbauschemata Strafrecht / StPO

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1 ALPMANN SCHMIDT Aufbauschemata Strafrecht / StPO 11. Auflage 2013

2 Aufbauschemata Strafrecht / StPO Strafrecht Benutzerhinweise Grundregeln der strafrechtlichen Fallbearbeitung Inhaltsverzeichnis/ -Register Delikte des StGB, Besonderer Teil StGB, Allgemeiner Teil Strafprozessrecht Verfahrensstadien 2013 Dr. Rolf Krüger Christian Sommer Rechtsanwälte und Repetitoren ALPMANN UND SCHMIDT Juristische Lehrgänge Verlagsges. mbh & Co. KG Münster, Annette-Allee 35, Postfach 11 69, Telefon (0251) AS-Online:

3 Liebe Leserin, lieber Leser, wir sind stets bemüht, unsere Produkte zu verbessern. Fehler lassen sich aber nie ganz ausschließen. Sie helfen uns, wenn Sie uns über Druckfehler in diesem Skript oder anderen Printprodukten unseres Hauses informieren. genügt an Danke Ihr AS-Autorenteam Dr. Krüger, Rolf Sommer, Christian Aufbauschemata Strafrecht / StPO 11., aktualisierte Auflage 2013 ISBN: Verlag: Alpmann und Schmidt Juristische Lehrgänge Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG, Münster Die Vervielfältigung, insbesondere das Fotokopieren, ist nicht gestattet ( 53, 54 UrhG) und strafbar ( 106 UrhG). Im Fall der Zuwiderhandlung wird Strafantrag gestellt.

4 INHALTSVERZEICHNIS A. Delikte gegen höchstpersönliche Rechtsgüter Straftaten gegen das Leben System des strafrechtlichen Lebensschutzes Schwangerschaftsabbruch Totschlag; fahrlässige Tötung Mord Tötung auf Verlangen Aussetzung Suizidbeteiligung...7/8 1.8 Totschlag, Konkurrenzen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit System der 223 ff Einfache Körperverletzung Gefährliche Körperverletzung Schwere Körperverletzung Körperverletzung mit Todesfolge Misshandlung Schutzbefohlener Körperverletzung im Amt Beteiligung an einer Schlägerei Konkurrenzen Straftaten gegen die Freiheit zur Willensentschließung und Ortsveränderung System der 232 ff Nötigung Zwangsheirat Freiheitsberaubung Menschenraub Entziehung Minderjähriger...23/ Kinderhandel...25/ Geiselnahme Erpresserischer Menschenraub Nachstellung Bedrohung Konkurrenzen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung System der 174 ff V

5 4.2 Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung; gefährliche, besonders gefährliche sexuelle Nötigung bzw. Vergewaltigung; sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen; schwerer, besonders schwerer sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen; sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen mit Todesfolge...36/ Sexueller Missbrauch von Kindern; schwerer, besonders schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge Sexueller Missbrauch von Jugendlichen...42/43 5. Straftaten gegen die Ehre und das Pietätsgefühl Verleumdung; zugleich Vernetzung der Ehrverletzungsdelikte untereinander und mit anderen Straftatbeständen Üble Nachrede mit Wahrnehmung berechtigter Interessen Beleidigung; Formalbeleidigung Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener; Störung der Totenruhe Konkurrenzen Straftaten gegen die Privat- und Intimsphäre System und Grenzen der 123 f., 201 ff Hausfriedensbruch; schwerer Hausfriedensbruch Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses...52/ Verletzung des Briefgeheimnisses Straftaten gegen die Selbstbestimmung über persönliche elektronische Daten...55/ Geheimnisverrat; Verwertung fremder Geheimnisse...57/ Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen...59 B. Delikte gegen Eigentum und Vermögen Straftaten gegen das Eigentum System und Grenzen des strafrechtlichen Eigentumsschutzes Zueignungsdelikte mit Gewahrsamsbruch Diebstahl; zugleich Vernetzung mit anderen Straftatbeständen Diebstahl; spezielle Prüfungsfolge der Zueignungsabsicht...64 VI

6 1.2.3 Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl; schwerer Bandendiebstahl...65/ Konkurrenzen Zueignungsdelikte mit Gewahrsamsbruch und Zwang Raub; zugleich Vernetzung mit anderen Straftatbeständen...68/ Schwerer Raub; besonders schwerer Raub; Raub mit Todesfolge Räuberischer Diebstahl; schwerer und besonders schwerer räuberischer Diebstahl; räuberischer Diebstahl mit Todesfolge Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer; räuberischer Angriff auf Kraftfahrer mit Todesfolge Zueignungsdelikte ohne Gewahrsamsbruch und Zwang Unterschlagung Sachbeschädigungsdelikte Sachbeschädigung Bauwerkzerstörung; Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel Straftaten gegen eigentumsähnliche Vermögenspositionen Diebstahlsverwandte Delikte Entziehung elektrischer Energie Jagd-, Fischwilderei...79/ Pfandkehr Unbefugter Fahrzeuggebrauch Sachbeschädigungsverwandte Delikte Datenveränderung Computersabotage Straftaten gegen das Vermögen als Ganzes System und Grenzen des strafrechtlichen Vermögensschutzes Wettbewerbsbeschränkungen Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr Vorfeldtatbestände zu Bereicherungsdelikten Versicherungsmissbrauch Kreditbetrug Subventionsbetrug Kapitalanlagebetrug Bereicherungsdelikte mit Täuschungselementen Betrug; zugleich Vernetzung mit anderen Straftatbeständen VII

7 3.4.2 Computerbetrug Leistungserschleichung Bereicherungsdelikte mit Zwangskomponente Erpressung Erpressungsqualifikationen Vermögensschädigungsdelikte Untreue...101/ Scheck- und Kreditkartenmissbrauch Vorenthalten/Veruntreuen von Arbeitsentgelt...104/ Vermögensgefährdungsdelikte Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort...106/ Vollstreckungsvereitelung Verletzung der Unterhaltspflicht Wucher Unerlaubtes Glücksspiel Unerlaubte Lotterie und Ausspielung Kreditgefährung C. Delikte gegen kollektive Rechtsgüter Straftaten gegen beweiserhebliche Informationsträger Schutzrichtungen der Urkundsdelikte i.w.s Urkundenfälschung; zugleich Vernetzung mit anderen Straftatbeständen...114/ Fälschung technischer Aufzeichnungen...116/ Datenfälschung...118/ Fälschung von Gesundheitszeugnissen; Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse; Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse...120/ Falschbeurkundung im Amt; mittelbare Falschbeurkundung; Gebrauch falscher Beurkundungen...122/ Urkundenunterdrückung Ausweismissbrauch; Verändern von amtlichen Ausweisen...125/ Konkurrenzen Straftaten gegen den Geld- und Wertzeichenverkehr System der Geld- und Wertzeichendelikte Geldfälschung Inverkehrbringen von Falschgeld Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks VIII

8 3. Straftaten zum Schutz vor Feuergefahren System der Brandstiftungsdelikte Vorsätzliche und fahrlässige (einfache) Brandstiftung Vorsätzliche und fahrlässige schwere Brandstiftung Besonders schwere Brandstiftung; Brandstiftung mit Todesfolge...138/ Herbeiführen einer Brandgefahr Konkurrenzen Straftaten zum Schutz der Verkehrssicherheit Systematik der Verkehrsdelikte Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr...143/ Gefährdung des Straßenverkehrs...145/ Trunkenheit im Verkehr Schutztatbestand vor gefährlichen Rauschtätern Vollrausch Straftatbestände zur Sicherung von Hilfe bei akuten Gefahrenlagen Unterlassene Hilfeleistung; Missbrauch von Notrufen Nichtanzeige geplanter Straftaten...150/ Straftaten gegen die Umwelt Deliktssystem der 324 ff Gewässerverunreinigung Bodenverunreinigung Luftverunreinigung Lärmverursachung Abfallbeseitigung Unerlaubtes Betreiben von Anlagen Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Stoffen...161/ Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete...163/ Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften; Umweltstraftaten mit schwerer Folge...165/ Straftaten zum Schutz der Verwaltung Schutzrichtungen der Delikte gegen die Exekutive Delikte gegen die Vollstreckungstätigkeit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Gefangenenbefreiung; Gefangenenmeuterei...169/ Delikte gegen hoheitliche Gewahrsams- und Verfügungsrechte Verstrickungsbruch; Siegelbruch...171/ Verwahrungsbruch Delikte gegen die Autorität öffentlicher Ämter Amtsanmaßung Titelmissbrauch IX

9 8.5 Korruptionsdelikte Vorteilsannahme; Bestechlichkeit Vorteilsgewährung; Bestechung Verletzung des Dienstgeheimnisses; Verletzung einer besonderen Geheimhaltungspflicht...182/ Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat Straftaten zum Schutz der Rechtspflege Schutzrichtungen der Rechtspflegedelikte Falschverdächtigung; Vortäuschen einer Straftat...186/ Uneidliche Falschaussage; Meineid...188/ Falsche eidesstattliche Versicherung; Verleiten zum Falscheid; fahrlässige Aussagedelikte...190/ Rechtsbeugung; Parteiverrat; Aussageerpressung...192/193 D. Anschlussdelikte Hehlerei; zugleich Vernetzung mit anderen Straftatbeständen...194/ Begünstigung Geldwäsche...197/ Strafvereitelung...199/200 E. Allgemeiner Teil Deliktsgrundtypen; Deliktsvarianten; Strafbarkeit bei Mehrheit von Beteiligten...201/ Deliktsgrundtypen Das vollendete vorsätzliche Begehungs-Erfolgsdelikt Das fahrlässige Begehungs-Erfolgsdelikt Deliktsvarianten Das erfolgsqualifizierte Begehungsdelikt Der Versuch des Begehungsdelikts Das unechte Unterlassungsdelikt Täterschaft und Teilnahme Mittäterschaft Mittelbare Täterschaft Teilnahme durch Anstiftung oder Beihilfe Strafbare Vorstufen der Tatbeteiligung Versuchte (Ketten-)Anstiftung, 30 I Verabredung zum Verbrechen etc., 30 II Strafbarkeitsausdehnung bei Sonderdelikten, X

10 1.3.6 Zurechnung sonstiger deliktspezifischer Merkmale, 16, Wichtige Einzelstrukturen Elemente des Tatbestandsvorsatzes Prüfungsbesonderheiten bei problematischen Kausalverläufen Prüfungsfolge und Auswirkungen bei Zielverfehlungen Auswirkungen fehlender objektiver bzw. subjektiver Rechtfertigungselemente Unrechts-/Schuldausschlüsse und ihre Vernetzung Einverständnis (Tatbestandsausschluss); Einwilligung (Rechtfertigungsgrund) Behördliche Erlaubnis (Tatbestandsausschluss oder Rechtfertigungsgrund); öffentlich-rechtliche Eingriffsbefugnisse (Rechtfertigungsgründe) Notwehr; Nothilfe, 32 (Rechtfertigungsgründe); Notwehrexzess, 33 (Entschuldigungsgrund) Rechtfertigender Notstand, 34; rechtfertigende Pflichtenkollision Entschuldigender Notstand, 35; übergesetzlicher entschuldigender Notstand Schuldunfähigkeit; actio libera in causa; 323 a...225/ Strafverfolgungsvoraussetzungen und -hindernisse Konkurrenzen, allgemeines Prüfungsschema Strafprozessrecht A. Ermittlungsverfahren Beginn des Vorverfahrens Die wichtigsten Ermittlungsmaßnahmen Befragung von Auskunftspersonen Zeugen- und Beschuldigtenrolle in verschiedenen Verdachtssituationen Beschuldigtenvernehmung...231/ Zeugenvernehmung...233/ Freiheitsentziehende Maßnahmen Verhaftung/vorläufige Festnahme...235/ Hauptverhandlungshaft/vorläufige Festnahme...237/238 XI

11 2.2.3 Identitätsfeststellung Rechtsschutz im Haftrecht Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit Untersuchung, körperliche Eingriffe in Bezug auf Beschuldigten...241/ Untersuchung von Nichtbeschuldigten Eingriffe in das Telekommunikationsgeheimnis...244/ Eingriffe in den persönlichen Lebensbereich Sachentziehung Rechtsschutz gegen Durchsuchung, Beschlagnahme und andere Zwangsmittel mit richterlicher Anordnungszuständigkeit Abschluss des Ermittlungsverfahrens Verfahrenseinstellungen...249/ Vereinfachte Verfahren, Anklage B. Das Hauptverfahren Gerichtliche Zuständigkeit/Spruchkörperbesetzung/Instanzenzug Beweiserhebung Grundsätze, Ziel der Beweisaufnahme Amtsaufklärung und Beweisantrag Spannungslage zwischen Amtsermittlung und Strengbeweis bei Personal- und Urkundsbeweis...256/ Grenzen der Amtsermittlung bei nachträglicher Zeugnisverweigerung Verbote der Beweiserhebung und -verwertung Systematik Gesetzliche Beweiserhebungs- und verwertungsverbote...260/ Ungeschriebene Beweiserhebungs- und verwertungsverbote Verständigung über den Fortgang und das Ergebnis des Verfahrens Abschluss des Hauptverfahrens Prüfungsschema zur Vorbereitung des Strafurteils 1. Instanz C. Das Rechtsmittelverfahren Rechtsmittel der StPO Aufbauschema zur Vorbereitung des Revisionsurteils XII

12 -Register: StGB , ff., ff ff ff , 208 f ff., f , , , , a , 251, a b c d a b c , , , , , a b , a...167, , 114, 167, , 167, 171 f f , a c d...185, , , a...128, b...128, , , , , , , , 47, a b c , 38 ff. 176 a...40 f. 176 b , 33 ff , 36 f a a , 42 f a a b d e , ff , f f ff , a...49, , a...49, b c , 57 f , , 52 f., , 4, , 3, 7, , 5, , a...1, b c a b , 6, , 3 XIII

13 , , , , , , , , a...18, , a , , 25 f , a...18, 28, b...18, , 19, 61, 68 f , a , 61 ff., 68 f a...60, , 61, a b...61, c...61, 68, , 68 f , 70 ff , 70 ff , 68 f., , 68, 85, 99 f , 68, 85, , , a...185, , 194 f a , 185, , 62, 85, 92 ff. 263 a...61, 62, 85, 95 ff , a...85, , a...61, 85, b...85, , 85, 101 f. 266 a...85, 104 f. 266 b...61, 85, , f., 116 f f., f., , , 113, f., , f., , 113, , , , 62, 68, , 68, , , , 62, 76, a b , a...60, , 133, a...133, 135 ff. 306 b...133, 138 f. 306 c...133, d...60, 133, 134 ff. 306 e ff. 306 f...60, 133, , a b...142, 143 f. 315 c...1, 142, 145 f , a...60, 74, 85, a...148, 202, 225 f. 323 c...7, 149, , a...152, , a...152, , 157 ff , , 161 f , 163 f , 164, a...152, d , f f , , , , f., a b...49, 167, 182 f. 353 d , , , 184 XIV

14 -Register: StPO a , 245, , 234, ff., 258, , 261, a...233, 259, , 259, , 234, 253,...256, 258, , 233, , , a...241, 261, b c...243, d...241, 262, , , a...244, 245, , b...244, 245, c...260, d , , b a...247, e k ff. 112 a f , a b ff. 115 a , , , a , b...237, , , f., 257, a...232, 234, 259 ff a a a f , a...231, 232, a...231, 232, 234,...239, 248, b c a...232, b...232, c...231, 234, , , , , , a c...260, a b , , 248, XV

15 , a , 266, , 266, , , , , , f g f., , , Gesetze StGB Strafgesetzbuch vom , RGBl. 1871, 127; neu gefasst durch Bekanntmachung vom , BGBl. I, 3322; zuletzt geändert durch Gesetz vom , BGBl. I, 2298 StPO Strafprozessordnung vom , RGBl. 1877, 253; neu gefasst durch Bekanntmachung vom , BGBl. I, 1074; zuletzt geändert durch Gesetz vom , BGBl. I, 2298 XVI

16 A. Delikte gegen höchst - persönliche Rechtsgüter 1. Straftaten gegen das Leben 1.1 System des strafrechtlichen Lebensschutzes Zeitpunkt Befruchtung der menschl. Eizelle (Arg.: 218 I 2*) Strafrechtsschutz Kein Schutz nach dem StGB, sondern nur nach dem Embryonen schutz - gesetz (ESchG) Tötung vorsätzlich Schwangerschaftsabbruch, 218 ff. ð S. 2 Ab Einnistung in die Gebärmutterschleimhaut: Leibesfrucht Ab Beginn der Eröffnungswehen: Mensch Maßgeblich ist immer die recht - liche Qualität des Tat - objekts in dem Zeitpunkt, in welchem sich die Handlung des Täters aus zu - wirken beginnt. Gefährdung Tötung fahrlässig vorsätzlich vorsätzlich fahrlässig/ leichtfertig vorsätzlich Nicht strafbar 218 b, c, Pflichtverletzungen beim Abbruch 219 a, b, Werbung, Inverkehrbringen von Abtreibungsmitteln Totschlag, 212 ð S. 3 Mord, 211 ð S. 4 Tötung auf Verlangen, 216 ð S. 5 Fahrlässige Tötung, 222 ð S. 3; Erfolgsqualifi ka tion mit Todesfolge, z.b. 227, 251 Aussetzung, 221 ð S. 6 Gefährdung fahrlässig Nur in Spezialtatbeständen mit anderer Angriffsrichtung, z.b. 315 c III Ab Gesamthirntod Verstorbener, Arg.: 3 I Nr. 2, II Nr. 2 Transplan tationsg Kein strafrechtlicher Lebensschutz mehr, stattdessen Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts und des Pietätsgefühls der Hinterbliebenen durch: Störung der Totenruhe, 168 (ð S. 47), Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, 169 (ð S. 47), sowie Transplantationsgesetz (TPG) *Im Folgenden sind ohne Gesetzesangabe solche des StGB. 1

17 A. Delikte gegen höchst - persönliche Rechtsgüter 1. Straftaten gegen das Leben 1.2 Schwangerschaftsabbruch Schwangerschaftsabbruch, 218 Tatbestand Objektiver Tatbestand, 218 I Täter: Jedermann, bei Eigenabbruch durch die Schwangere privilegierter Strafrahmen, 218 III Tatobjekt: Leibesfrucht = befruchtete, lebende, menschliche Eizelle nach Abschluss der Einnistung, 218 I 2 Tathandlung: ü Abbrechen der Schwangerschaft = jede Einwirkung, die sich auf die ý Leibesfrucht auswirkt und zurechenbar deren Tod herbeigeführt, Taterfolg: þ gleichviel, ob der Tod im Mutterleib oder außerhalb eintritt Nichtvorliegen des Tatbestandsausschlusses: 218 a I 12. Schwangerschaftswoche noch nicht überschritten (Nr. 3) und Verlangen des Abbruchs durch die Schwangere (Nr. 1) und Nachweis einer Schwangerschaftskonfliktberatung ( 219, 5, 6 Schwangerschaftskonfliktgesetz SchKG) durch Beratungsschein ( 7 SchKG) und Abbruch durch einen Arzt (Nr. 2) Subjektiver Tatbestand Vorsatz in Bezug auf Vorliegen der Tatbestandsmerkmale und Nichteingreifen des Tatbestandsausschlusses Rechts - widrigkeit Schuld Entfällt bei speziellen Rechtfertigungsgründen des 218 a II, III: Medizinische Indikation, 218 a II Anwendbar bis zum Geburtsbeginn und unzumutbare und nicht anders abwendbare Gefahr für Leben/schwerwiegende Be - einträchtigung des körperlichen/seelischen Gesundheitszustands der Schwangeren gegenwärtig/zukünftig (miterfasst: Belastungen durch behindertes Kind) und Einwilligung der Schwangeren und Abbruch durch Arzt und Subjektives Rechtfertigungselement Kriminologische Indikation, 218 a III 12. Schwangerschaftswoche noch nicht überschritten und Schwangere nach ärztlicher Erkenntnis Opfer einer Straftat gem und Schwanger schaft beruht auf dieser Straftat und Einwilligung der Schwangeren und Abbruch durch Arzt und Subjektives Rechtfertigungselement Allgemeine Grundsätze Benannte Straf - änderungen für Dritte Besonders schwerer Fall, 218 II 1, mit Regelbeispielen, 218 II 2: Handeln gegen den Willen der Schwangeren (Nr. 1) Leichtfertige Verursachung der Gefahr des Todes/schwerer Gesundheits schädi - gung (nicht notwendig i.s.v. 226) für die Schwangere (Nr. 2) für die Schwangere Persönlicher Strafausschließungs - grund, 218 a IV Schwangerschaftswoche noch nicht überschritten und Beratung ( 219) und Abbruch durch einen Arzt Absehen von Strafe, 218 a IV 2, bei besonderer Bedrängnis 2

18 A. Delikte gegen höchst - persönliche Rechtsgüter 1. Straftaten gegen das Leben 1.3 Totschlag; fahrlässige Tötung Totschlag, 212 (nach Rspr. strafbegründener Tatbestand; nach Lit. Grunddelikt zu den 211/216) Objektiver Tatbestand Tatbestand Tatopfer: Jeder vom Täter verschiedene lebende Mensch und Tötungserfolg Handlung Töten Kausalität und Zurechnung ü ý þ Subjektiver Tatbestand Vorsatz Rechts - widrigkeit Allgemeine Grundsätze Schuld Allgemeine Grundsätze Unbenannte Strafschärfung Besonderes schwerer Fall gem. 212 II (z.b. Täter handelt mit Überlegung oder besonders brutal) Benannte Strafmilderung (h.m.) Minder schwerer Fall gem. 213, 1. Alt.: Misshandlung/schwere Beleidigung des Täters/eines Angehörigen durch den Getöteten und keine eigene Schuld des Täters an der Provokation und Provokation muss den Täter zum Zorn gereizt haben und Täter muss dadurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden sein Unbenannte Strafmilderung sonstiger minder schwerer Fall, 213, 2. Alt. Fahrlässige Tötung, 222 Aufbau wie 212; anstelle des subjektiven Tatbestands die objektiven Elemente des fahrlässigen Begehungsdelikts (ð S. 204) und in der Schuld anstelle der Vorsatzschuld den subjektiven Sorgfaltsverstoß bei subjektiver Vorhersehbarkeit des Erfolgs prüfen (ð S. 204). Die Strafänderungen der 212 II, 213 entfallen. 3

19 A. Delikte gegen höchst - persönliche Rechtsgüter 1. Straftaten gegen das Leben 1.4 Mord Mord, 211 (nach Rspr. selbstständiger Tatbestand; nach Lit. Qualifikation des 212) Objektiver Tatbestand Tathandlung/-erfolg: Tötung eines anderen (sofern nicht in 212 vorgeprüft) Objektive Mordmerkmale (2. Gruppe) heimtückisch = bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit in feindlicher Willensrichtung (Rspr.) durch einen besonders verwerf lichen Vertrauensbruch (Teil der Lit.) grausam = wenn dem Opfer Schmerzen/Qualen körperlicher/seelischer Art zugefügt werden, die nach Stärke/Dauer über das für die Tötung als solche erforderliche Maß hinausgehen mit gemeingefährlichen Mitteln = solche Mittel, deren typische Wirkung auf Leib oder Leben mehrerer/vieler Menschen der Täter nach den konkreten Umständen nicht in der Hand hat Subjektiver Tatbestand Tatbestand Vorsatz bzgl. Tötungshandlung und -erfolg Vorsatz und sonstige subjektive Erfordernisse bzgl. verwirklichter objektiver Mordmerkmale Absichtsmerkmale (3. Gruppe) um eine andere Straftat zu ermöglichen/zu verdecken = die Tötungshandlung (nicht notwendig der Todeserfolg) muss als Mittel zur Begehung weiterer/zur Verdeckung (= Vermeidung der strafrechtlichen oder auch außerstrafrechtlichen Konsequenzen) eigener/fremder rechtswidriger Taten i.s.v. 11 I Nr. 5 (nach der Vorstellung des Täters) dienen Motivmerkmale (1. Gruppe) Mordlust = wenn der Tod des Opfers der alleinige Zweck der Tat ist, insbesondere wenn aus Freude an der Vernichtung eines Menschenlebens gehandelt wird zur Befriedigung des Geschlechtstriebs = Tötung in innerem Zusammenhang mit sexueller Befriedigung Habgier = durch ungehemmte Eigensucht weit übersteigertes Streben nach materiellen Gütern oder Vorteilen sonstige niedrige Beweggründe = Tötungsmotiv, das nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht, durch hemmungslose triebhafte Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verwerflich und verachtenswert ist Rechtswidrigkeit Allgemeine Grundsätze Schuld Allgemeine Grundsätze Strafmilderung Bei heimtückischer Tötung ausnahmsweise gemilderter Strafrahmen gem. 49 I Nr. 1 bei außergewöhnlichen Umständen, die lebenslange Freiheitsstrafe als unverhältnismäßig erscheinen lassen (Rechtsfolgenlösung der Rspr., aber str.) 4

20 A. Delikte gegen höchst - persönliche Rechtsgüter 1. Straftaten gegen das Leben 1.5 Tötung auf Verlangen Tötung auf Verlangen, 216 (nach Rspr. selbstständiger Tatbestand; nach Lit. Privilegierung zu 212) Objektiver Tatbestand Tatbestand Tathandlung: Tötung eines anderen (Fremdtötung, nicht nur Suizidbeteiligung oder Sterbehilfe, ð S. 7 9) Tatauslöser = Tötungsverlangen des Opfers (= Willensbetätigung mit dem Ziel, den späteren Täter zur Tötung zu bestimmen) und ausdrücklich (= in eindeutiger, unmissverständlicher Weise durch Worte oder Gesten) und ernstlich (= freiverantwortlicher Entschluss des Opfers, wie bei der Einwilligung ð S. 220) Bestimmtsein = handlungsleitende Verursachung des Tatentschlusses durch Tötungsverlangen (wie bei der Anstiftung ð S. 210) Subjektiver Tatbestand Vorsatz Rechtswidrigkeit Allgemeine Grundsätze ê! Einwilligung des Opfers wirkt nicht rechtfertigend ( Einwilligungssperre ); Ausnahmen: Unterlassen/Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung/ Handlungen in Form der indirekten Sterbehilfe im Rahmen eines Behandlungsabbruchs ð S. 9 Schuld Allgemeine Grundsätze 5

21 B. Das Hauptverfahren 1. Gerichtliche Zuständigkeit/Spruchkörperbesetzung/ Instanzenzug Anklagegegenstand und Straf - erwartung nach Prognose der StA Vergehen (bis 2 Jahre Haft) Verbrechen (bis 4 Jahre Haft) und Vergehen (zw. 2 4 Jahre Haft) Soweit kein Fall nach 24 I Nr. 1 3 GVG/keine Maßregel nach 24 II GVG/keine Spezialzuständigkeit des LG bzw. OLG nach den 74 ff., 120 GVG Verbrechen und Vergehen (ab 4 Jahre Haft) und bei spezi - eller Zuständigkeit nach den 74 II, 74 a, 74 b, 74 c GVG Staatsschutz - delikte und Taten nach dem VStGB i.s.d. 120 GVG Amtsgericht, 24 ff. GVG Strafrichter, 25 GVG Schöffengericht, 28, 29 GVG 1 Berufsrichter und 2 Schöf fen Ggf. Erwei te - rung um 1 Berufsrichter nach 29 II GVG Zuständige Eingangsinstanz (mit Spruch - körperbesetzung) Landgericht, 74 ff. GVG Große Strafkammer mit 3 (2) Berufsrichtern und 2 Schöffen, 76 GVG Oberlandesgericht, 120 GVG Strafsenat mit 5 (3) Berufsrichtern, 122 II GVG 312 Berufungs - instanz (mit Spruchkörper - besetzung) Landgericht, 74 III GVG Kleine Strafkammer mit 1 (2) Berufsrichter und 2 Schöffen, 76 I, III GVG 335 (Sprungrevision) Revisionsinstanz (mit Spruchkörperbesetzung) Oberlandesgericht, 121 GVG Strafsenat mit 3 Berufsrichtern, 122 GVG BGH, 135 GVG Strafsenat mit 5 Berufsrichtern, 139 GVG 252

22 B. Das Hauptverfahren 2. Beweiserhebung 2.1 Grundsätze, Ziel der Beweisaufnahme 2.2 Amtsaufklärung und Beweisantrag Ziel der Beweisaufnahme: Verfahrensrechtlich zulässige Ermittlung der Wahrheit über alle Tatsachen, die für die Schuld-, Rechts - folgen- und Verfahrensfragen von Bedeutung sind Beweisbedürftigkeit der Tatsache = Tatsache muss für die entsprechende Frage entscheidungserheblich sein und als Haupttatsache als Hilfstatsache = Indiztatsache, die Schluss auf eine Haupttatsache zulässt Rechtmäßigkeit der Beweiserhebung Nichteingreifen von Beweiserhebungsverboten (ð S. 260) und Auswahl des richtigen Beweismittels für Schuld- und Rechtsfolgenfragen: Strengbeweismittel, 244 ff. Einlassung und Geständnis des Angeklagten Zeugen, Sachverständige, Augenschein, Urkunden, ê! Dabei Grundsatz der Mündlichkeit und der Öffentlichkeit zu beachten! für Verfahrensfragen: Freibeweismittel = Gericht kann sich auf beliebige Weise (z.b. durch telefonische Rückfrage) Gewissheit verschaffen Grundsatz der Beweiserhebung Amtsaufklärungspflicht, 244 II Pflicht zur Sachaufklärung von Amts wegen reicht so weit, wie die dem Gericht (oder wenigstens dem Vorsitzenden) bekannt gewordenen Tatsachen zum Gebrauch von Beweismittel drängen/ihn nahelegen Beweisantrag Beweiserhebung auf Verlangen der Verfahrensbeteiligten ê! Beweisantragsrecht ist selbstständiges und weitergehendes Recht der Verfahrensbeteiligten ggü. Amtsaufklärungspflicht (h.m., sog. Heterogenitätslehre)! Stellung eines wirksamen Beweisantrags Inhalt: Angabe einer bestimmten Beweistatsache und eines bestimmten Beweismittels und Konnexität zwischen Beweistatsache und Beweismittel Form: mündlich in der Hauptverhandlung gestellt Zeitpunkt: bis zum Beginn der Urteilsverkündigung, vgl. 246 Dokumentation: Protokollierung, 273 I Entscheidung durch das Gericht Gericht kommt dem Beweisantrag durch Beweiserhebung nach Gericht lehnt die Beweiserhebung ab Grund: Vorliegen eines Ablehnungsgrundes, 244, 245 ð S. 255 Form: Gerichtsbeschluss, 244 VI 253

23 B. Das Hauptverfahren 2. Beweiserhebung 2.2 Amtsaufklärung und Beweisantrag (Fortsetzung) Beweisermittlungsantrag Beweiserhebung auf Verlangen der Verfahrensbeteiligten Stellung eines Beweisermittlungsantrags Inhalt: unterhalb des Beweisantrags Fehlende Angabe einer Beweistatsache Fehlende Angabe eines bestimmten Beweismittels Ziel: unmittelbarer/mittelbarer Aufklärungseffekt durch Tätigwerden des Gerichts/Vorbereitung eines Beweisantrags Form: mündlich in der Hauptverhandlung gestellt Zeitpunkt: bis zum Beginn der Urteilsverkündigung, vgl. 246 Entscheidung durch das Gericht Gericht wird tätig Gericht lehnt Tätigwerden ab Grund: weitere Sachaufklärung i.s.d. 244 II nach Ermessen des Gerichts nicht geboten ê! Gericht ist nicht an die Ablehnungsgründe gebunden, kann diese aber heranziehen! Form: formlos möglich, Nichtbeachtung stellt allenfalls Verletzung der allgemeinen Aufklärungspflicht nach (Revision: Aufklärungsrüge möglich) ê! Entscheidung muss es dem Antragsteller ermöglichen, sein weiteres Prozess - verhalten darauf einzurichten, deshalb Begründung erforderlich! Beweisanregung = Anträge, die aus Rechtsgründen nicht als Beweisantrag gestellt werden können, weil sie nicht den Umfang, sondern nur die Art und Weise der Beweis - aufnahme betreffen Scheinbeweisantrag = gewissermaßen ins Blaue hinein aufgestellte, in das Gewand eines Beweisantrags gekleidete Beweisbehauptung ê! Begründet keinen Anlass zur Beweiserhebung! Beweiserbieten = Hinweis auf die Möglichkeit einer Beweiserhebung, die der Verfahrensbeteiligte dem Gericht für den Fall anheimstellt, dass die Aufklärungspflicht zu ihr zwingt ê! Auslegung der Erklärung ergibt i.d.r., dass es sich um einen Beweisantrag handelt! 254

24 B. Das Hauptverfahren 2. Beweiserhebung 2.2 Amtsaufklärung und Beweisantrag (Fortsetzung) Ablehnung von Beweisanträgen Ausgangspunkt Beweisantrag durch einen Verfahrensbeteiligten Wirksamkeit des Beweisantrags ð S. 253 Vorliegen eines Ablehnungsgrundes Für präsente Beweismittel: 245 II Unzulässigkeit der Beweiserhebung, 245 II 2 Ablehnungsgründe nach 245 II 3 Überflüssigkeit der Beweiserhebung -- Offenkundigkeit der Tatsache -- Tatsache schon erwiesen Fehlender Zusammenhang zwischen der Tatsache und dem Gegen - stand der Urteilsfindung Zwecklosigkeit der Beweiserhebung bei völlig ungeeignetem Beweismittel Verschleppungsabsicht Entscheidung durch Gerichtsbeschluss, 246 VI Für nicht präsente Beweismittel: 244 III Unzulässigkeit der Beweiserhebung, 244 III 1 Ablehnungsgründe nach 244 III 2 Überflüssigkeit der Beweiserhebung -- Offenkundigkeit der Tatsache -- Bedeutungslosigkeit für die Entscheidung -- Tatsache schon erwiesen Zwecklosigkeit der Beweiserhebung -- völlig ungeeignetes Beweismittel -- Unerreichbarkeit des Beweismittels -- Unterstellung einer zugunsten des Angeklagten zu beweisenden Tatsache als wahr Verschleppungsabsicht Speziell für Sachverständigenbeweis: Ablehnungsgründe nach 244 IV Eigene Sachkunde des Gerichts Erwiesenheit des Gegenteils der Beweistatsache durch Vorgutachter Speziell für Augenscheinsbeweis/Zeugenladung im Ausland: Ablehnungsgrund nach 244 V: Beweiserhebung nach pflichtgemäßem Ermessen des Gerichts zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich 255

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