ALPMANN SCHMIDT. Aufbauschemata Strafrecht / StPO. 10. Auflage

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1 ALPMANN SCHMIDT Aufbauschemata Strafrecht / StPO 10. Auflage 2011

2 Aufbauschemata Strafrecht / StPO Strafrecht Benutzerhinweise Grundregeln der strafrechtlichen Fallbearbeitung Inhaltsverzeichnis/ -Register Delikte des StGB, Besonderer Teil StGB, Allgemeiner Teil Strafprozessrecht Verfahrensstadien 2011 Dr. Rolf Krüger Christian Sommer Rechtsanwälte und Repetitoren ALPMANN UND SCHMIDT Juristische Lehrgänge Verlagsges. mbh & Co. KG Münster, Annette-Allee 35, Postfach 11 69, Telefon (0251) AS-Online:

3 Liebe Leserin, lieber Leser, wir sind stets bemüht, unsere Produkte zu verbessern. Fehler lassen sich aber nie ganz ausschließen. Sie helfen uns, wenn Sie uns über Druckfehler in diesem Skript oder anderen Printprodukten unseres Hauses informieren. genügt an Danke Ihr AS-Autorenteam Dr. Krüger, Rolf Sommer, Christian Aufbauschemata Strafrecht / StPO 10., aktualisierte Auflage 2011 ISBN: Verlag: Alpmann und Schmidt Juristische Lehrgänge Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG, Münster Die Vervielfältigung, insbesondere das Fotokopieren, ist nicht gestattet ( 53, 54 UrhG) und strafbar ( 106 UrhG). Im Fall der Zuwiderhandlung wird Strafantrag gestellt.

4 INHALTSVERZEICHNIS A. Delikte gegen höchstpersönliche Rechtsgüter Straftaten gegen das Leben System des strafrechtlichen Lebensschutzes Schwangerschaftsabbruch Totschlag; fahrlässige Tötung Mord Tötung auf Verlangen Aussetzung Suizidbeteiligung...7/8 1.8 Sterbehilfe Konkurrenzen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit System der 223 ff Einfache Körperverletzung Gefährliche Körperverletzung Schwere Körperverletzung Körperverletzung mit Todesfolge Misshandlung Schutzbefohlener Körperverletzung im Amt Beteiligung an einer Schlägerei Konkurrenzen Straftaten gegen die Freiheit zur Willensentschließung und Ortsveränderung System der 232 ff Nötigung Freiheitsberaubung Menschenraub Entziehung Minderjähriger...22/ Kinderhandel...24/ Geiselnahme Erpresserischer Menschenraub Nachstellung Bedrohung Konkurrenzen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung System der 174 ff Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung; gefährliche, besonders gefährliche sexuelle Nötigung bzw. Vergewaltigung; sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge V

5 4.3 Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen; schwerer, besonders schwerer sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen; sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen mit Todesfolge...35/ Sexueller Missbrauch von Kindern; schwerer, besonders schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge Sexueller Missbrauch von Jugendlichen...41/42 5. Straftaten gegen die Ehre und das Pietätsgefühl Verleumdung; zugleich Vernetzung der Ehrverletzungsdelikte untereinander und mit anderen Straftatbeständen Üble Nachrede mit Wahrnehmung berechtigter Interessen Beleidigung; Formalbeleidigung Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener; Störung der Totenruhe Konkurrenzen Straftaten gegen die Privat- und Intimsphäre System und Grenzen der 123 f., 201 ff Hausfriedensbruch; schwerer Hausfriedensbruch Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses...51/ Verletzung des Briefgeheimnisses Straftaten gegen die Selbstbestimmung über persönliche elektronische Daten...54/ Geheimnisverrat; Verwertung fremder Geheimnisse...56/ Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen...58 B. Delikte gegen Eigentum und Vermögen Straftaten gegen das Eigentum System und Grenzen des strafrechtlichen Eigentumsschutzes Zueignungsdelikte mit Gewahrsamsbruch Diebstahl; zugleich Vernetzung mit anderen Straftatbeständen Diebstahl; spezielle Prüfungsfolge der Zueignungsabsicht Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl; schwerer Bandendiebstahl...64/ Konkurrenzen...66 VI

6 1.3 Zueignungsdelikte mit Gewahrsamsbruch und Zwang Raub; zugleich Vernetzung mit anderen Straftatbeständen...67/ Schwerer Raub; besonders schwerer Raub; Raub mit Todesfolge Räuberischer Diebstahl; schwerer und besonders schwerer räuberischer Diebstahl; räuberischer Diebstahl mit Todesfolge Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer; räuberischer Angriff auf Kraftfahrer mit Todesfolge Zueignungsdelikte ohne Gewahrsamsbruch und Zwang Unterschlagung Sachbeschädigungsdelikte Sachbeschädigung Bauwerkzerstörung; Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel Straftaten gegen eigentumsähnliche Vermögenspositionen Diebstahlsverwandte Delikte Entziehung elektrischer Energie Jagd-, Fischwilderei...78/ Pfandkehr Unbefugter Fahrzeuggebrauch Sachbeschädigungsverwandte Delikte Datenveränderung Computersabotage Straftaten gegen das Vermögen als Ganzes System und Grenzen des strafrechtlichen Vermögensschutzes Wettbewerbsbeschränkungen Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr Vorfeldtatbestände zu Bereicherungsdelikten Versicherungsmissbrauch Kreditbetrug Subventionsbetrug Kapitalanlagebetrug Bereicherungsdelikte mit Täuschungselementen Betrug; zugleich Vernetzung mit anderen Straftatbeständen Computerbetrug Leistungserschleichung...97 VII

7 3.5 Bereicherungsdelikte mit Zwangskomponente Erpressung Erpressungsqualifikationen Vermögensschädigungsdelikte Untreue...100/ Scheck- und Kreditkartenmissbrauch Vorenthalten/Veruntreuen von Arbeitsentgelt...103/ Vermögensgefährdungsdelikte Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort...105/ Vollstreckungsvereitelung Verletzung der Unterhaltspflicht Wucher Unerlaubtes Glücksspiel Unerlaubte Lotterie und Ausspielung Kreditgefährung C. Delikte gegen kollektive Rechtsgüter VIII 1. Straftaten gegen beweiserhebliche Informationsträger Schutzrichtungen der Urkundsdelikte i.w.s Urkundenfälschung; zugleich Vernetzung mit anderen Straftatbeständen...113/ Fälschung technischer Aufzeichnungen...115/ Datenfälschung...117/ Fälschung von Gesundheitszeugnissen; Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse; Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse...119/ Falschbeurkundung im Amt; mittelbare Falschbeurkundung; Gebrauch falscher Beurkundungen...121/ Urkundenunterdrückung Ausweismissbrauch; Verändern von amtlichen Ausweisen...124/ Konkurrenzen Straftaten gegen den Geld- und Wertzeichenverkehr System der Geld- und Wertzeichendelikte Geldfälschung Inverkehrbringen von Falschgeld Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks Straftaten zum Schutz vor Feuergefahren System der Brandstiftungsdelikte...132

8 3.2 Vorsätzliche und fahrlässige (einfache) Brandstiftung Vorsätzliche und fahrlässige schwere Brandstiftung Besonders schwere Brandstiftung; Brandstiftung mit Todesfolge...137/ Herbeiführen einer Brandgefahr Konkurrenzen Straftaten zum Schutz der Verkehrssicherheit Systematik der Verkehrsdelikte Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr...142/ Gefährdung des Straßenverkehrs...144/ Trunkenheit im Verkehr Schutztatbestand vor gefährlichen Rauschtätern Vollrausch Straftatbestände zur Sicherung von Hilfe bei akuten Gefahrenlagen Unterlassene Hilfeleistung; Missbrauch von Notrufen Nichtanzeige geplanter Straftaten...149/ Straftaten gegen die Umwelt Deliktssystem der 324 ff Gewässerverunreinigung Bodenverunreinigung Luftverunreinigung Lärmverursachung Abfallbeseitigung Unerlaubtes Betreiben von Anlagen Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Stoffen...160/ Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete...162/ Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften; Umweltstraftaten mit schwerer Folge...164/ Straftaten zum Schutz der Verwaltung Schutzrichtungen der Delikte gegen die Exekutive Delikte gegen die Vollstreckungstätigkeit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Gefangenenbefreiung; Gefangenenmeuterei...168/ Delikte gegen hoheitliche Gewahrsams- und Verfügungsrechte Verstrickungsbruch; Siegelbruch...170/ Verwahrungsbruch Delikte gegen die Autorität öffentlicher Ämter Amtsanmaßung Titelmissbrauch Korruptionsdelikte Vorteilsannahme; Bestechlichkeit IX

9 8.5.2 Vorteilsgewährung; Bestechung Verletzung des Dienstgeheimnisses; Verletzung einer besonderen Geheimhaltungspflicht...181/ Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat Straftaten zum Schutz der Rechtspflege Schutzrichtungen der Rechtspflegedelikte Falschverdächtigung; Vortäuschen einer Straftat...185/ Uneidliche Falschaussage; Meineid...187/ Falsche eidesstattliche Versicherung; Verleiten zum Falscheid; fahrlässige Aussagedelikte...189/ Rechtsbeugung; Parteiverrat; Aussageerpressung...191/192 D. Anschlussdelikte Hehlerei; zugleich Vernetzung mit anderen Straftatbeständen...193/ Begünstigung Geldwäsche...196/ Strafvereitelung...198/199 E. Allgemeiner Teil Deliktsgrundtypen; Deliktsvarianten; Strafbarkeit bei Mehrheit von Beteiligten...200/ Deliktsgrundtypen Das vollendete vorsätzliche Begehungs-Erfolgsdelikt Das fahrlässige Begehungs-Erfolgsdelikt Deliktsvarianten Das erfolgsqualifizierte Begehungsdelikt Der Versuch des Begehungsdelikts Das unechte Unterlassungsdelikt Täterschaft und Teilnahme Mittäterschaft Mittelbare Täterschaft Teilnahme durch Anstiftung oder Beihilfe Strafbare Vorstufen der Tatbeteiligung Versuchte (Ketten-)Anstiftung, 30 I Verabredung zum Verbrechen etc., 30 II Strafbarkeitsausdehnung bei Sonderdelikten, Zurechnung sonstiger deliktspezifischer Merkmale, 16, X

10 2. Wichtige Einzelstrukturen Elemente des Tatbestandsvorsatzes Prüfungsbesonderheiten bei problematischen Kausalverläufen Prüfungsfolge und Auswirkungen bei Zielverfehlungen Auswirkungen fehlender objektiver bzw. subjektiver Rechtfertigungselemente Unrechts-/Schuldausschlüsse und ihre Vernetzung Einverständnis (Tatbestandsausschluss); Einwilligung (Rechtfertigungsgrund) Behördliche Erlaubnis (Tatbestandsausschluss oder Rechtfertigungsgrund); öffentlich-rechtliche Eingriffsbefugnisse (Rechtfertigungsgründe) Notwehr; Nothilfe, 32 (Rechtfertigungsgründe); Notwehrexzess, 33 (Entschuldigungsgrund) Rechtfertigender Notstand, 34; rechtfertigende Pflichtenkollision Entschuldigender Notstand, 35; übergesetzlicher entschuldigender Notstand Schuldunfähigkeit; actio libera in causa; 323 a...224/ Strafverfolgungsvoraussetzungen und -hindernisse Konkurrenzen, allgemeines Prüfungsschema Strafprozessrecht A. Ermittlungsverfahren Beginn des Vorverfahrens Die wichtigsten Ermittlungsmaßnahmen Befragung von Auskunftspersonen Zeugen- und Beschuldigtenrolle in verschiedenen Verdachtssituationen Beschuldigtenvernehmung...230/ Zeugenvernehmung...232/ Freiheitsentziehende Maßnahmen Verhaftung/vorläufige Festnahme...234/ Hauptverhandlungshaft/vorläufige Festnahme...236/ Identitätsfeststellung XI

11 2.3 Rechtsschutz im Haftrecht Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit Untersuchung, körperliche Eingriffe in Bezug auf Beschuldigten...240/ Untersuchung von Nichtbeschuldigten Eingriffe in das Telekommunikationsgeheimnis...243/ Eingriffe in den persönlichen Lebensbereich Sachentziehung Rechtsschutz gegen Durchsuchung, Beschlagnahme und andere Zwangsmittel mit richterlicher Anordnungszuständigkeit Abschluss des Ermittlungsverfahrens Verfahrenseinstellungen...248/ Vereinfachte Verfahren, Anklage B. Das Hauptverfahren Gerichtliche Zuständigkeit/Spruchkörperbesetzung/Instanzenzug Beweiserhebung Grundsätze Spannungslage zwischen Amtsermittlung und Strengbeweis bei Personal- und Urkundsbeweis...253/ Grenzen der Amtsermittlung bei nachträglicher Zeugnisverweigerung Verbote der Beweiserhebung und -verwertung Verständigung über den Fortgang und das Ergebnis des Verfahrens Abschluss des Hauptverfahrens Prüfungsschema zur Vorbereitung des Strafurteils 1. Instanz C. Das Rechtsmittelverfahren Rechtsmittel der StPO Aufbauschema zur Vorbereitung des Revisionsurteils XII

12 A. Delikte gegen höchst - persönliche Rechtsgüter 1. Straftaten gegen das Leben 1.1 System des strafrechtlichen Lebensschutzes Zeitpunkt Befruchtung der menschl. Eizelle (Arg.: 218 I 2*) Strafrechtsschutz Kein Schutz nach dem StGB, sondern nur nach dem Embryonen schutz - gesetz (ESchG) Tötung vorsätzlich Schwangerschaftsabbruch, 218 ff. ð S. 2 Ab Einnistung in die Gebärmutterschleimhaut: Leibesfrucht Ab Beginn der Eröffnungswehen: Mensch Maßgeblich ist immer die recht - liche Qualität des Tat - objekts in dem Zeitpunkt, in welchem sich die Handlung des Täters auszuwirken beginnt. Gefährdung Tötung fahrlässig vorsätzlich vorsätzlich fahrlässig/ leichtfertig vorsätzlich Nicht strafbar 218 b, c, Pflichtverletzungen beim Abbruch 219 a, b, Werbung, Inverkehrbringen von Abtreibungsmitteln Totschlag, 212 ð S. 3 Mord, 211 ð S. 4 Tötung auf Verlangen, 216 ð S. 5 Fahrlässige Tötung, 222 ð S. 3; Erfolgsqualifikation mit Todesfolge, z.b. 227, 251 Aussetzung, 221 ð S. 6 Gefährdung fahrlässig Nur in Spezialtatbeständen mit anderer Angriffsrichtung, z.b. 315 c III Ab Gesamthirntod Verstorbener, Arg.: 3 I Nr. 2, II Nr. 2 TransplantationsG Kein strafrechtlicher Lebensschutz mehr, stattdessen Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts und des Pietätsgefühls der Hinterbliebenen durch: Störung der Totenruhe, 168 (ð S. 46), Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, 169 (ð S. 46), sowie Transplantationsgesetz (TPG) *Im Folgenden sind ohne Gesetzesangabe solche des StGB. 1

13 A. Delikte gegen höchst - persönliche Rechtsgüter 1. Straftaten gegen das Leben 1.2 Schwangerschaftsabbruch Schwangerschaftsabbruch, 218 Tatbestand Objektiver Tatbestand, 218 I Täter: Jedermann, bei Eigenabbruch durch die Schwangere privilegierter Strafrahmen, 218 III Tatobjekt: Leibesfrucht = befruchtete, lebende, menschliche Eizelle nach Abschluss der Einnistung, 218 I 2 Tathandlung: Abbrechen der Schwangerschaft = jede Einwirkung, die sich auf die Leibesfrucht auswirkt und zurechenbar deren Tod herbeigeführt, Taterfolg: gleichviel, ob der Tod im Mutterleib oder außerhalb eintritt Nichtvorliegen des Tatbestandsausschlusses: 218 a I 12. Schwangerschaftswoche noch nicht überschritten (Nr. 3) und Verlangen des Abbruchs durch die Schwangere (Nr. 1) und Nachweis einer Schwangerschaftskonfliktberatung ( 219, 5, 6 Schwangerschaftskonfliktgesetz SchKG) durch Beratungsschein ( 7 SchKG) und Abbruch durch einen Arzt (Nr. 2) Subjektiver Tatbestand Vorsatz in Bezug auf Vorliegen der Tatbestandsmerkmale und Nichteingreifen des Tatbestandsausschlusses Rechtswidrigkeit Schuld Entfällt bei speziellen Rechtfertigungsgründen des 218 a II, III: Medizinische Indikation, 218 a II Anwendbar bis zum Geburtsbeginn und Unzumutbare und nicht anders abwendbare Gefahr für Leben/schwerwiegende Beeinträchtigung des körperlichen/seelischen Gesundheitszustands der Schwangeren gegenwärtig/zukünftig (miterfasst: Belastungen durch behindertes Kind) und Einwilligung der Schwangeren und Abbruch durch Arzt und Subjektives Rechtfertigungselement Kriminologische Indikation, 218 a III 12. Schwangerschaftswoche noch nicht überschritten und Schwangere nach ärztlicher Erkenntnis Opfer einer Straftat gem und Schwanger schaft beruht auf dieser Straftat und Einwilligung der Schwangeren und Abbruch durch Arzt und Subjektives Rechtfertigungselement Allgemeine Grundsätze Unselbstständige, benannte Strafänderungen für Dritte Besonders schwerer Fall mit Regelbeispielen, 218 II 2: Handeln gegen den Willen der Schwangeren (Nr. 1) Leichtfertige Verursachung der Gefahr des Todes/schwerer Gesundheits schädi - gung (nicht notwendig i.s.v. 226) für die Schwangere (Nr. 2) für die Schwangere Persönlicher Strafausschließungs - grund, 218 a IV Schwangerschaftswoche noch nicht überschritten und Beratung ( 219) und Abbruch durch einen Arzt Absehen von Strafe, 218 a IV 2, bei besonderer Bedrängnis 2

14 A. Delikte gegen höchst - persönliche Rechtsgüter 1. Straftaten gegen das Leben 1.3 Totschlag; fahrlässige Tötung Totschlag, 212 (vor Mord prüfen) (nach Rspr. strafbegründener Tatbestand; nach Lit. Grunddelikt zu den 211/216) Objektiver Tatbestand Tatbestand Tatopfer: Jeder vom Täter verschiedene lebende Mensch und Tötungserfolg Handlung Töten Kausalität und Zurechnung Subjektiver Tatbestand Vorsatz Allgemeine Grundsätze Schuld Allgemeine Grundsätze Strafzumessungsvorschrift in Form einer unbenannten Strafschärfung Besonderes schwerer Fall gem. 212 II (z.b. Täter handelt mit Überlegung oder besonders brutal) Rechtswidrigkeit Strafzumessungsvorschrift in Form einer benannten Strafmilderung (h.m.) Minder schwerer Fall gem. 213, 1. Alt.: Misshandlung/schwere Beleidigung des Täters/eines Angehörigen durch den Getöteten und Keine eigene Schuld des Täters an der Provokation und Provokation muss den Täter zum Zorn gereizt haben und Täter muss dadurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden sein Fahrlässige Tötung, 222 Aufbau wie 212; anstelle des subjektiven Tatbestands die objektiven Elemente des fahrlässigen Begehungsdelikts (ð S. 203) und in der Schuld anstelle der Vorsatzschuld den subjektiven Sorgfaltsverstoß bei subjektiver Vorhersehbarkeit des Erfolgs prüfen (ð S. 203). Die Strafänderungen der 212 II, 213 entfallen. 3

15 A. Delikte gegen höchst - persönliche Rechtsgüter 1. Straftaten gegen das Leben 1.4 Mord Mord, 211 (nach Rspr. strafbegründender Tatbestand; nach Lit. Qualifikation des 212) Objektiver Tatbestand Tathandlung/-erfolg: Tötung eines anderen (sofern nicht in 212 vorgeprüft) Objektive Mordmerkmale (2. Gruppe) heimtückisch = bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit in feindlicher Willensrichtung (Rspr.) durch einen besonders verwerf lichen Vertrauensbruch (Teil der Lit.) grausam = wenn dem Opfer Schmerzen/Qualen körperlicher/seelischer Art zugefügt werden, die nach Stärke/Dauer über das für die Tötung als solche erforderliche Maß hinausgehen mit gemeingefährlichen Mitteln = solche Mittel, deren typische Wirkung auf Leib oder Leben mehrerer/vieler Menschen der Täter nach den konkreten Umständen nicht in der Hand hat Subjektiver Tatbestand Tatbestand Vorsatz bzgl. Tötungshandlung und -erfolg Vorsatz bzgl. verwirklichter objektiver Mordmerkmale Absichtsmerkmale (3. Gruppe) um eine andere Straftat zu ermöglichen/zu verdecken = die Tötungshandlung (nicht notwendig der Todeserfolg) muss als Mittel zur Begehung weiterer/zur Verdeckung (= Vermeidung der strafrechtlichen oder auch außerstrafrechtlichen Konsequenzen) eigener/fremder rechtswidriger Taten i.s.v. 11 I Nr. 5 (nach der Vorstellung des Täters) dienen Motivmerkmale (1. Gruppe) Mordlust = wenn der Tod des Opfers der alleinige Zweck der Tat ist, insbesondere wenn aus Freude an der Vernichtung eines Menschenlebens gehandelt wird zur Befriedigung des Geschlechtstriebs = Tötung in innerem Zusammenhang mit sexueller Befriedigung Habgier = durch ungehemmte Eigensucht weit übersteigertes Streben nach materiellen Gütern oder Vorteilen sonstige niedrige Beweggründe = Tötungsmotiv, das nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht, durch hemmungslose triebhafte Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verwerflich und verachtenswert ist Rechtswidrigkeit Allgemeine Grundsätze Schuld Allgemeine Grundsätze Strafmilderung Bei heimtückischer Tötung ausnahmsweise gemilderter Strafrahmen gem. 49 I Nr. 1 bei außergewöhnlichen Umständen, die lebenslange Freiheitsstrafe als unverhältnismäßig erscheinen lassen (Rechtsfolgenlösung der Rspr., aber str.) 4

16 A. Delikte gegen höchst - persönliche Rechtsgüter 1. Straftaten gegen das Leben 1.5 Tötung auf Verlangen Tötung auf Verlangen, 216 (nach Rspr. strafbegründender Tatbestand; nach Lit. Privilegierung zu 212) Objektiver Tatbestand Tatbestand Tathandlung: Tötung eines anderen (Fremdtötung, nicht nur Suizidbeteiligung oder Sterbehilfe, s. S. 7 9) Tötungsverlangen des Opfers = Willensbetätigung mit dem Ziel, den späteren Täter zur Tötung zu bestimmen; muss ausdrücklich (= in ein deutiger, unmissverständlicher Weise durch Worte oder Gesten) und ernstlich (= freiverantwortlicher Entschluss des Opfers, wie bei der Einwilligung ð S. 219) kundgetan werden Bestimmtsein = handlungsleitende Verursachung des Tatentschlusses durch Tötungsverlangen (wie bei der Anstiftung ð S. 209) Subjektiver Tatbestand Vorsatz Rechtswidrigkeit Allgemeine Grundsätze ê! Einwilligung des Opfers wirkt nicht rechtfertigend ( Einwilligungssperre ); Ausnahme: Sterbehilfe durch Unterlassen bei erklärtem oder mutmaßlichem Behandlungsverzicht ð S. 9 Schuld Allgemeine Grundsätze 5

17 A. Delikte gegen höchst - persönliche Rechtsgüter 1. Straftaten gegen das Leben 1.6 Aussetzung Aussetzung, 221 I Objektiver Tatbestand Tatbestand Tatmodalitäten: Nr. 1: Täter: jedermann Opfer: jeder vom Täter verschiedene lebende Mensch Tathandlung: Versetzen in hilflose Lage (auch ohne räumliche Veränderung) Nr. 2: Täter: Beistandspflichtiger aufgrund eines bereits bestehenden Obhutsverhältnisses (= i.s.v. Garantenpflicht)/aufgrund sons tiger rechtsgeschäft - licher oder tatsächlicher Begründung ê! Allgemeine Hilfspflicht nach 323 c genügt nicht! Opfer: jede Person im Schutzbereich der Beistandspflicht, die sich in hilf - loser Lage befindet Tathandlung: Im Stich lassen = jede Vorenthaltung des Beistandes; auch ohne räumliches Verlassen! Eintritt einer konkreten Gefahr des Todes/einer schweren Gesundheitsschädigung und Spezifischer Risikozusammenhang zwischen Tathandlung und konkreter Gefährdung Subjektiver Tatbestand Vorsatz Rechtswidrigkeit Allgemeine Grundsätze Schuld Allgemeine Grundsätze Aussetzung des eigenen Kindes etc., 221 II Nr. 1 (vorsatzbedürftige Qualifikation) Als Grunddelikt 221 prüfen. Zusätzlich objektiver Tatbestand: Tatopfer (leibliches oder angenommenes) Kind des Täters/dem Täter zur Erziehung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut (wie in 174 I Nr. 1); subjektiver Tatbestand: Vorsatz bzgl. der qualifizierenden Umstände Aussetzung mit schwerer Folge, 221 II Nr. 2 (Erfolgsqualifikation, allgemein ð S. 204) Als Grunddelikt 221 I prüfen. Zusätzlich: Folge muss schwere Gesundheitsschädigung (nicht notwendig i.s.v. 226) des Opfers sein; einfache Fahrlässigkeit ( 18) bzgl. der Folge genügt Aussetzung mit Todesfolge, 221 III (Erfolgsqualifikation, allgemein ð S. 204) Als Grunddelikt 221 I prüfen. Zusätzlich: Folge muss Tod des Opfers sein; einfache Fahrlässigkeit ( 18) bzgl. der Folge genügt 6

18 A. Delikte gegen höchst - persönliche Rechtsgüter 1. Straftaten gegen das Leben 1.7 Suizidbeteiligung Bei vorsätzlicher aktiver Mitwirkung an der zum Tode führenden Handlung 216, Tötung auf Verlangen? Bei der Prüfung der Tathandlung (Fremd-)Tötung: Abgrenzung zur Suizidbeteiligung nach Tatherr schafts - kriterium: Beherrschte der Getötete nach Abschluss der Mitwirkungshandlung des frag lichen Täters noch tatsächlich das zum Tode führende Ge schehen? Lag Tatherrschaft beim Getöteten: 216 ( ); dann weiterprüfen 212, 25 I 2. Alt., Totschlag in mittelbarer Täter schaft? Zurechnung der äußerlichen Selbst tötungs hand lung als Fremdtötung, wenn kein eigenverantwortlicher Suizid vorlag; Kriterien str. (h.m.: entsprechende Anwendung der Vorsatz- und Schuldregeln für die Verantwortlichkeit des Suizidenten; nach a.a. Kriterien der rechtfertigenden Einwilligung) Bei Freiverantwortlichkeit des Suizids: 212 ( ); dann Straflosigkeit der aktiven Mitwirkung Bei vorsätzlichem Unterlassen der Rettung des bewusstlosen Sterbewilligen 216, 13: Nach BGH i.d.r. wegen Tatherrschaftswechsels Unterlassungstäterschaft des Garanten; ausnahmsw. nach den Regeln der Sterbehilfe keine Strafbarkeit (ð S. 9); nach h.lit. generelle Straflosigkeit in der End phase eines freiverantwortlichen Suizids Lag Tatherrschaft nicht beim Getöteten, die übrigen Deliktsmerkmale des 216 prüfen, dabei ggf. Regeln der Sterbehilfe miterörtern (ð S. 9). Bei Verneinung 212, ggf. 211 prüfen. Bei Bejahung mittelbarer Täterschaft 212, 25 I, 2. Alt. weiterprüfen Bei Verneinung eines unechten Tötungsunterlassungs - delikts weiterprüfen Bei Bejahung einer Tötung auf Verlangen 221, 323 c (+), aber subsidiär 221: schon tatbestandlich ( ), weil bei Sterbewilligen keine hilflose Lage die Rettungspflicht auslöst 323 c: schon tatbestandlich ( ), zwar Unglücksfall auch bei freiverantwortlichem Suizid, aber bei Respekt vor frem - dem Selbsttötungswillen Rettung unzumutbar 7

19 C. Das Rechts - mittelverfahren 1. Rechtsmittel der StPO Statthaftigkeit Zulässigkeitsvoraussetzungen Rechtsmittelberechtigung Ordnungsgemäße Einlegung Ordnungsgemäße Begründung Berufung Revision Beschwerde Urteile des AG, 312 Annahmeberufung, 313, 322 a bei Kleinkriminalität Urteile des AG bei Sprungrevision, 335 Urteile des LG, OLG, 333 Richterliche Verfügungen und Beschlüsse, 304, 305 (Beschwerdeausschlüsse s. Fallskript StPO) Berechtigt sind: Beschuldigter ( 296), Verteidiger ( 297), StA ( 296), gesetzlicher Vertreter ( 298), Privat-, Nebenkläger ( 390, 401); bei Beschwerde: auch Dritt - betroffene ( 305 S. 2 a.e.) Hinzukommen muss Beschwer des Rechtsmittelführers Keine Rücknahme/Verzicht des Rechtsmittels ( 302) Adressat und Form Adressat und Form Adressat und Form Beim judex a quo, 314 I Schriftlich/zu Protokoll der Geschäftsstelle, 314 I Binnen 1 Woche ab Urteilsverkündung, 314 I (für Abwesende ab Zustellung, 314 II) Beim judex a quo, 341 I dto., 341 I Binnen 1 Woche ab Urteilsverkündung, 341 I (für Abwesende ab Zustellung, 341 II) Beim judex a quo, 306 I dto., 306 I Frist Frist Frist Adressat und Form Nicht notwendig, aber möglich, 317 Adressat und Form Beim judex a quo, 345 I Form: Angekl.: RA-Schrift satz oder zu Protokoll, 345 II StA: Schriftform ( 345 II gilt nicht!) Frist Grds. binnen 1 Monats nach Ablauf der Ein - legungsfrist, 345 I 1 Falls Urteil später zugestellt, binnen 1 Monats nach Zustellung, 345 I 2 Keine (Ausnahme: sofortige Be - schwerde, 311) Adressat und Form Nicht notwendig, aber möglich Begründetheit (Überprüfungsmaßstab) Überprüfung in tatsäch - licher und rechtlicher Hinsicht Überprüfung in recht licher Hinsicht Überprüfung in tatsäch - licher und/oder rechtlicher Hinsicht 261

20 C. Das Rechts - mittelverfahren 2. Aufbauschema zur Vorbereitung des Revisionsurteils Auslegung des Rechtsbehelfs Zulässigkeit Anfechtungserklärung, die auf Überprüfung des vorinstanzlichen Urteils wegen Verletzung des formellen/materiellen Rechts gerichtet ist; bei Unklarheiten Auslegung; ggf. Umdeutung, 300 Übergang von Revision zur Berufung und umgekehrt ist innerhalb der Revisionsbegründungsfrist ( 345 I) möglich Statthaft gegen Urteile des AG Sprungrevision, 335 I, II gegen Urteile des LG, OLG, 333 Berechtigung zur Revisionseinlegung und kein Verlust der Rechtsmittelbefugnis durch wirksamen Verzicht oder Rücknahme Ordnungsgemäße Einlegung der Revision, 341 Adressat und Form: beim judex a quo schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Frist: binnen einer Woche; Fristbeginn für Anwesende in der Hauptverhandlung mit Urteilsverkündung, für Abwesende mit Urteilszu stellung Ordnungsgemäße Begründung der Revision, 344, 345 Adressat: judex a quo Form: Angeklagter: nur er nicht auch der Verteidiger zu Protokoll der Geschäftsstelle; der Verteidiger nur in einer von ihm unterzeichneten Schrift, nach h.m. auch durch eine mit Unterschrift reproduzierte Tele - kopie StA: es genügt einfache Schriftform; 345 II gilt nicht! Frist: binnen eines Monats nach Ablauf der Einlegungsfrist oder, falls Urteil erst nach Ablauf der Einlegungsfrist zugestellt, einen Monat nach Zustellung Anträge: Auslegung aus dem Gesamtinhalt möglich; bei ausdrücklicher Beschränkung Angabe des Anfechtungsumfangs Begründung der Anträge: Für die Zulässigkeit der Revision als solche genügt schon irgendeine (ausreichende) Begründung. Begründungs - mängel bei nur einzelnen Rügen machen nicht das Rechtsmittel selbst unzulässig, sondern die einzelne Rüge unbeachtlich. Sachrüge: in allgemeiner Form möglich Verfahrensrügen: nur mit bestimmter Bezeichnung und Nennung der Begründungstatsachen Beschwer des Revisionsführers durch die angefochtene Entscheidung Beweisbarkeit des Verfahrensmangels durch Hauptverhandlungsprotokoll/schriftliches Urteil 262

21 2. Aufbauschema zur Vorbereitung des Revisionsurteils (Fortsetzung) C. Das Rechts - mittelverfahren Rechtsmittelbeschränkung 344 Begründetheit Prüfung der Prozessvoraussetzungen und Verfahrenshindernisse von Amts wegen und Prüfung der gerügten Verfahrensfehler, 352 Ordnungsgemäße Begründung der jeweiligen Verfahrensrügen Vorliegen der Gesetzesverletzung; bei Verfahrensfehlern Möglichkeit der Heilung oder Verwirkung durch Rügepräklusion oder Verzicht Beweisbarkeit des gerügten Verfahrensmangels durch Hauptverhandlungsprotokoll/schriftliches Urteil Beschwer des Revisionsführers durch die jeweilige Verfahrensverletzung Beruhen des Urteils auf der Gesetzesverletzung Wird bei a b s o l u t e n Revisionsgründen unwiderlegbar vermutet, 338 Nr. 1: vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts Besetzungsvorgaben der 24, 74 ff., 120 f., 135 GVG nicht eingehalten ð S. 251 ê! Rügepräklusion bei allen erstinstanzlichen LG- oder OLG-Sachen (nur dort Mitteilungspflicht gemäß 222 a) außer in den Fällen des 338 Abs. 1, 2. Halbs. lit. a d! Nr. 2: Mitwirkung eines ausgeschlossenen Richters/Schöffen Richter gem. 22, 23, 31 I, 148 a II 2 von der Mitwirkung ausgeschlossen und Mitwirkung an dem Urteil (Verfügungen zur Vorbereitung der Hauptverhandlung nicht ausreichend!) Nr. 3: Mitwirkung eines abgelehnten Richters/Schöffen Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, 24 und Ablehnungsgesuch für begründet erklärt/zu Unrecht verworfen und Mitwirkung an dem Urteil Nr. 4: Unzuständigkeit des Gerichts -- Örtliche Zuständigkeit, 7 ff. -- Sachliche Zuständigkeit der besonderen Strafkammern, 74 e GVG ê! Nicht erfasst ist die sachliche Zuständigkeit, da von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung! 263

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