Aufbauschemata Strafrecht / StPO. Dr. Rolf Krüger, Fachanwalt für Strafrecht und Repetitor in Münster Christian Sommer

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1 ALPMANN SCHMIDT Aufbauschemata LPMANN SCHMIDT Checklisten für alle Fälle ALPMANN SCHMIDT Skrip Ob Anspruchsvoraussetzungen im Zivilrecht, Deliktsmerkmale im Strafrecht oder Rechtmäßigkeitsprüfung im Öffentlichen Recht: Mit den Aufbauschemata navigieren Sie sicher durch das Paragraphenlabyrinth. Aufbauschemata Zivilrecht / ZPO Annegerd Alpmann-Pieper, Rechtsanwältin und Notarin Frank Müller, Rechtsanwalt Dr. Till Veltmann, Rechtsanwalt 9. Aufl. 2009, 362 Seiten, 16,90, ISBN: Inhalt BGB (AT, Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht) Handelsrecht Gesellschaftsrecht Zivilprozessrecht Arbeitsrecht Aufbauschemata Strafrecht / StPO Dr. Rolf Krüger, Fachanwalt für Strafrecht und Repetitor in Münster Christian Sommer 9. Aufl. 2009, 261 Seiten, 14,90, ISBN: Inhalt Strafrecht Strafprozessrecht Aufbauschemata Ihr Leitfaden für die Examensklausur Jetzt auch im neuen Layout! Aufbauschemata Öffentliches Recht Thomas Müller, Rechtsanwalt 10. Aufl. 2009, 225 Seiten, 14,90, ISBN: Inhalt Verfassungsrecht Grundlagen Europarecht Alle Grundrechte mit GR-Dogmatik Allgemeines Verwaltungsrecht Besonderes Verwaltungsrecht Kommunalrecht Bestellen Sie bei Ihrem Buchhändler oder unter ALPMANN SCHMIDT Juristische Lehrgänge Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG Annette-Allee Münster Tel.: as.info@alpmann-schmidt.de

2 ALPMANN SCHMIDT Aufbauschemata Strafrecht / StPO 9. Auflage 2009

3 Aufbauschemata Strafrecht / StPO Strafrecht Benutzerhinweise Grundregeln der strafrechtlichen Fallbearbeitung Inhaltsverzeichnis/ -Register Delikte des StGB, Besonderer Teil StGB, Allgemeiner Teil Strafprozessrecht Verfahrensstadien 2009 Dr. Rolf Krüger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Münster Christian Sommer ALPMANN UND SCHMIDT Juristische Lehrgänge Verlagsges. mbh & Co. KG Münster, Annette-Allee 35, Postfach 11 69, Telefon (0251) AS-Online:

4 Liebe Leserin, lieber Leser, wir sind stets bemüht, unsere Produkte zu verbessern. Fehler lassen sich aber nie ganz ausschließen. Sie helfen uns, wenn Sie uns über Druckfehler in diesem Skript oder anderen Printprodukten unseres Hauses informieren. genügt an Danke Ihr AS-Autorenteam Dr. Krüger, Rolf Sommer, Christian Aufbauschemata Strafrecht / StPO 9. Auflage 2009 ISBN: Verlag: Alpmann und Schmidt Juristische Lehrgänge Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG, Münster Die Vervielfältigung, insbesondere das Fotokopieren, ist nicht gestattet ( 53, 54 UrhG) und strafbar ( 106 UrhG). Im Fall der Zuwiderhandlung wird Strafantrag gestellt.

5 INHALTSVERZEICHNIS A. Delikte gegen höchstpersönliche Rechtsgüter Straftaten gegen das Leben System des strafrechtlichen Lebensschutzes Schwangerschaftsabbruch Totschlag; fahrlässige Tötung Mord Tötung auf Verlangen Aussetzung Suizidbeteiligung...7/8 1.8 Sterbehilfe Konkurrenzen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit System der 223 ff Einfache Körperverletzung Gefährliche Körperverletzung Schwere Körperverletzung Körperverletzung mit Todesfolge Misshandlung Schutzbefohlener Körperverletzung im Amt Beteiligung an einer Schlägerei Konkurrenzen Straftaten gegen die Freiheit zur Willensentschließung und Ortsveränderung System der 232 ff Nötigung Freiheitsberaubung Menschenraub Entziehung Minderjähriger...22/ Kinderhandel...24/ Geiselnahme; erpresserischer Menschenraub...26/ Nachstellung Bedrohung Konkurrenzen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung System der 174 ff Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung; gefährliche, besonders gefährliche sexuelle Nötigung bzw. Vergewaltigung; sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge V

6 4.3 Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen; schwerer, besonders schwerer sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen; sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen mit Todesfolge...35/ Sexueller Missbrauch von Kindern; schwerer, besonders schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge Sexueller Missbrauch von Jugendlichen...41/42 5. Straftaten gegen die Ehre und das Pietätsgefühl Verleumdung; zugleich Vernetzung der Ehrverletzungsdelikte untereinander und mit anderen Straftatbeständen Üble Nachrede mit Wahrnehmung berechtigter Interessen Beleidigung; Formalbeleidigung Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener; Störung der Totenruhe Konkurrenzen Straftaten gegen die Privat- und Intimsphäre System und Grenzen der 123 f., 201 ff Hausfriedensbruch; schwerer Hausfriedensbruch Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses...51/ Verletzung des Briefgeheimnisses; Datenausspähung Straftaten gegen die Selbstbestimmung über persönliche elektronische Daten...54/ Geheimnisverrat...56/ Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen...58 B. Delikte gegen Eigentum und Vermögen Straftaten gegen das Eigentum System und Grenzen des strafrechtlichen Eigentumsschutzes Zueignungsdelikte mit Gewahrsamsbruch Diebstahl; zugleich Vernetzung mit anderen Straftatbeständen Diebstahl; spezielle Prüfungsfolge der Zueignungsabsicht Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl; schwerer Bandendiebstahl...63/ Konkurrenzen...65 VI

7 1.3 Zueignungsdelikte mit Gewahrsamsbruch und Zwang Raub; zugleich Vernetzung mit anderen Straftatbeständen...66/ Schwerer Raub; besonders schwerer Raub; Raub mit Todesfolge Räuberischer Diebstahl; schwerer und besonders schwerer räuberischer Diebstahl; räuberischer Diebstahl mit Todesfolge Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer; räuberischer Angriff auf Kraftfahrer mit Todesfolge Zueignungsdelikte ohne Gewahrsamsbruch und Zwang Unterschlagung Sachbeschädigungsdelikte Sachbeschädigung Bauwerkzerstörung; Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel Straftaten gegen eigentumsähnliche Vermögenspositionen Diebstahlsverwandte Delikte Entziehung elektrischer Energie Jagd-, Fischwilderei...77/ Pfandkehr Unbefugter Fahrzeuggebrauch Sachbeschädigungsverwandte Delikte Datenveränderung Computersabotage Straftaten gegen das Vermögen als Ganzes System und Grenzen des strafrechtlichen Vermögensschutzes Wettbewerbsbeschränkungen Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr Vorfeldtatbestände zu Bereicherungsdelikten Versicherungsmissbrauch Kreditbetrug Subventionsbetrug Kapitalanlagebetrug Bereicherungsdelikte mit Täuschungselementen Betrug; zugleich Vernetzung mit anderen Straftatbeständen Computerbetrug Leistungserschleichung...96 VII

8 3.5 Bereicherungsdelikte mit Zwangskomponente Erpressung Erpressungsqualifikationen Vermögensschädigungsdelikte Untreue...100/ Scheck- und Kreditkartenmissbrauch Vorenthalten/Veruntreuen von Arbeitsentgelt...103/ Vermögensgefährdungsdelikte Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort...105/ Vollstreckungsvereitelung Verletzung der Unterhaltspflicht Wucher Unerlaubtes Glücksspiel Unerlaubte Lotterie und Ausspielung Kreditgefährung C. Delikte gegen kollektive Rechtsgüter VIII 1. Straftaten gegen beweiserhebliche Informationsträger Schutzrichtungen der Urkundsdelikte i.w.s Urkundenfälschung; zugleich Vernetzung mit anderen Straftatbeständen...113/ Fälschung technischer Aufzeichnungen...115/ Datenfälschung...117/ Fälschung von Gesundheitszeugnissen; Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse; Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse...119/ Falschbeurkundung im Amt; mittelbare Falschbeurkundung; Gebrauch falscher Beurkundungen...121/ Urkundenunterdrückung Ausweismissbrauch; Verändern von amtlichen Ausweisen...124/ Konkurrenzen Straftaten gegen den Geld- und Wertzeichenverkehr System der Geld- und Wertzeichendelikte Geldfälschung Inverkehrbringen von Falschgeld Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks Straftaten zum Schutz vor Feuergefahren System der Brandstiftungsdelikte...132

9 3.2 Vorsätzliche und fahrlässige (einfache) Brandstiftung Vorsätzliche und fahrlässige schwere Brandstiftung Besonders schwere Brandstiftung; Brandstiftung mit Todesfolge...137/ Herbeiführung einer Brandgefahr Konkurrenzen Straftaten zum Schutz der Verkehrssicherheit Systematik der Verkehrsdelikte Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr...142/ Gefährdung des Straßenverkehrs...144/ Trunkenheit im Verkehr Schutztatbestand vor gefährlichen Rauschtätern Vollrausch Straftatbestände zur Sicherung von Hilfe bei akuten Gefahrenlagen Unterlassene Hilfeleistung; Missbrauch von Notrufen Nichtanzeige geplanter Straftaten...149/ Straftaten gegen die Umwelt Deliktssystem der 324 ff Gewässerverunreinigung Bodenverunreinigung Luftverunreinigung Lärmverursachung Abfallbeseitigung Unerlaubtes Betreiben von Anlagen Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Stoffen...160/ Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete...162/ Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften; Umweltstraftaten mit schwerer Folge...164/ Straftaten zum Schutz der Verwaltung Schutzrichtungen der Delikte gegen die Exekutive Delikte gegen die Vollstreckungstätigkeit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Gefangenenbefreiung; Gefangenenmeuterei...168/ Delikte gegen hoheitliche Gewahrsams- und Verfügungsrechte Verstrickungsbruch; Siegelbruch...170/ Verwahrungsbruch Delikte gegen die Autorität öffentlicher Ämter Amtsanmaßung Titelmissbrauch Korruptionsdelikte Vorteilsannahme; Bestechlichkeit IX

10 8.5.2 Vorteilsgewährung; Bestechung Verletzung des Dienstgeheimnisses; Verletzung einer besonderen Geheimhaltungspflicht...181/ Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat Straftaten zum Schutz der Rechtspflege Schutzrichtungen der Rechtspflegedelikte Falschverdächtigung; Vortäuschen einer Straftat...185/ Uneidliche Falschaussage; Meineid...187/ Falsche eidesstattliche Versicherung; Verleiten zum Falscheid; fahrlässige Aussagedelikte...189/ Rechtsbeugung; Parteiverrat; Aussageerpressung...191/192 D. Anschlussdelikte Hehlerei; zugleich Vernetzung mit anderen Straftatbeständen...193/ Begünstigung Geldwäsche...196/ Strafvereitelung...198/199 E. Allgemeiner Teil Deliktsgrundtypen; Deliktsvarianten; Strafbarkeit bei Mehrheit von Beteiligten...200/ Deliktsgrundtypen Das vollendete vorsätzliche Begehungs-Erfolgsdelikt Das fahrlässige Begehungs-Erfolgsdelikt Deliktsvarianten Das erfolgsqualifizierte Begehungsdelikt Der Versuch des Begehungsdelikts Das unechte Unterlassungsdelikt Täterschaft und Teilnahme Mittäterschaft Mittelbare Täterschaft Das Teilnehmerdelikt Strafbare Vorstufen der Tatbeteiligung Versuchte (Ketten-)Anstiftung, 30 I Verabredung zum Verbrechen etc., 30 II Strafbarkeitsausdehnung bei Sonderdelikten, Zurechnung sonstiger deliktspezifischer Merkmale, 16, X

11 2. Wichtige Einzelstrukturen Elemente des Tatbestandsvorsatzes Prüfungsbesonderheiten bei problematischen Kausalverläufen Prüfungsfolge und Auswirkungen bei Zielverfehlungen Auswirkungen fehlender objektiver bzw. subjektiver Rechtfertigungselemente Unrechts-/Schuldausschlüsse und ihre Vernetzung Einverständnis (Tatbestandsausschluss); Einwilligung (Rechtfertigungsgrund) Behördliche Erlaubnis (Tatbestandsausschluss oder Rechtfertigungsgrund); öffentlich-rechtliche Eingriffsbefugnisse (Rechtfertigungsgründe) Notwehr; Nothilfe, 32 (Rechtfertigungsgründe); Notwehrexzess, 33 (Entschuldigungsgrund) Rechtfertigender Notstand, 34; rechtfertigende Pflichtenkollision Entschuldigender Notstand, 35; übergesetzlicher entschuldigender Notstand Schuldunfähigkeit; actio libera in causa; 323 a...224/ Strafverfolgungsvoraussetzungen und -hindernisse Konkurrenzen, allgemeines Prüfungsschema Strafprozessrecht A. Ermittlungsverfahren Beginn des Vorverfahrens Die wichtigsten Ermittlungsmaßnahmen Befragung von Auskunftspersonen Zeugen- und Beschuldigtenrolle in verschiedenen Verdachtssituationen Beschuldigtenvernehmung...230/ Zeugenvernehmung...232/ Freiheitsentziehende Maßnahmen Verhaftung/vorläufige Festnahme...234/ Hauptverhandlungshaft/vorläufige Festnahme...236/ Identitätsfeststellung XI

12 2.3 Rechtsschutz im Haftrecht Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit Untersuchung, körperliche Eingriffe in Bezug auf Beschuldigten...240/ Untersuchung von Nichtbeschuldigten Eingriffe in das Telekommunikationsgeheimnis...243/ Eingriffe in den persönlichen Lebensbereich Sachentziehung Rechtsschutz gegen Durchsuchung, Beschlagnahme und andere Zwangsmittel mit richterlicher Anordnungszuständigkeit Abschluss des Ermittlungsverfahrens Verfahrenseinstellungen...248/ Vereinfachte Verfahren, Anklage B. Das Hauptverfahren Gerichtliche Zuständigkeit/Spruchkörperbesetzung/Instanzenzug Beweiserhebung Grundsätze Spannungslage zwischen Amtsermittlung und Strengbeweis bei Personal- und Urkundsbeweis...253/ Grenzen der Amtsermittlung bei nachträglicher Zeugnisverweigerung Verbote der Beweiserhebung und -verwertung Verständigung über den Fortgang und das Ergebnis des Verfahrens Abschluss des Hauptverfahrens Prüfungsschema zur Vorbereitung des Strafurteils 1. Instanz C. Das Rechtsmittelverfahren Rechtsmittel der StPO Aufbauschema zur Vorbereitung des Revisionsurteils...260/261 XII

13 A. Delikte gegen höchst - persönliche Rechtsgüter 1. Straftaten gegen das Leben 1.1 System des strafrechtlichen Lebensschutzes Zeitpunkt Befruchtung der menschl. Eizelle (Arg.: 218 I 2*) Strafrechtsschutz Kein Schutz nach dem StGB, sondern nur nach Embryonen schutzgesetz Tötung vorsätzlich Schwangerschaftsabbruch, 218 ff. ð S. 2 Ab Einnistung in die Gebärmutterschleimhaut: Leibesfrucht Ab Beginn der Eröffnungswehen: Mensch Maßgeblich ist immer die rechtliche Qualität des Tatobjekts in dem Zeitpunkt, in welchem sich die Täterhandlung auszuwirken beginnt. Gefährdung Tötung fahrlässig vorsätzlich vorsätzlich fahrlässig/ leichtfertig Nicht strafbar 218 b, c, Pflichtverletzungen beim Abbruch 219 a, b, Werbung, Inverkehrbringen von Abtreibungsmitteln Totschlag, 212 ð S. 3 Mord, 211 ð S. 4 Tötung auf Verlangen, 216 ð S. 5 Fahrlässige Tötung, 222 ð S. 3; Erfolgsqualifikation mit Todesfolge, z.b. 227, 251 vorsätzlich Aussetzung, 221 ð S. 6 Gefährdung fahrlässig Nur in Spezialtatbeständen mit anderer Angriffsrichtung, z.b. 315 c III Ab Gesamthirntod Verstorbener, Arg.: 3 I Nr. 2, II Nr. 2 TransplantationsG Kein strafrechtlicher Lebensschutz mehr, sondern nur noch postmortales Persönlichkeitsrecht/Pietätsgefühl der Hinterbliebenen durch 168, Störung der Totenruhe (ð S. 46); 189, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (ð S. 46), oder TransplantationsG (BGBl. 1997, I, 2631 ff.; zuletzt geändert durch GewebeG, BGBl. X 2007, I, 1574 ff.) *Im Folgenden sind ohne Gesetzesangabe solche des StGB. 1

14 A. Delikte gegen höchst - persönliche Rechtsgüter 1. Straftaten gegen das Leben 1.2 Schwangerschaftsabbruch Schwangerschaftsabbruch, 218 Tatbestand Rechtswidrigkeit Schuld Objektiver Tatbestand, 218 I Tatobjekt: Leibesfrucht = befruchtete, lebende, menschliche Eizelle nach Abschluss der Einnistung, 218 I 2 Tathandlung: Abbrechen der Schwangerschaft = jede Einwirkung, die sich auf die Leibesfrucht auswirkt und zurechenbar deren Tod herbeigeführt, Taterfolg: gleichviel, ob der Tod im Mutterleib oder außerhalb eintritt Nichtvorliegen des Tatbestandsausschlusses: 218 a I 12. Schwangerschaftswoche noch nicht überschritten (Nr. 3) und Verlangen des Abbruchs durch die Schwangere (Nr. 1) und Nachweis einer Schwangerschaftskonfliktberatung ( 219, 5, 6 SchKG) durch Beratungsschein ( 7 SchKG) und Abbruch durch einen Arzt (Nr. 2) Anwendungsbereich: für Fremdabbruch und Eigenabbruch durch die Schwangere, dann aber privilegierterer Strafrahmen, 218 III Subjektiver Tatbestand Vorsatz in Bezug auf Vorliegen der Tatbestandsmerkmale und Nichteingreifen des Tatbestandsausschlusses Entfällt bei speziellen Rechtfertigungsgründen des 218 a II, III: Medizinische Indikation, 218 a II Anwendbar bis zum Geburtsbeginn und Unzumutbare und nicht anders abwendbare Gefahr für Leben/schwerwiegende Beeinträchtigung des körperlichen/seelischen Gesundheitszustands der Schwangeren gegenwärtig/zukünftig (miterfasst: Belastungen durch behindertes Kind) und Einwilligung der Schwangeren und Abbruch durch Arzt und Subjektives Rechtfertigungselement Kriminologische Indikation, 218 a III 12. Schwangerschaftswoche noch nicht überschritten und Schwangere nach ärztlicher Erkenntnis Opfer einer Straftat gem und Schwanger schaft beruht auf dieser Straftat und Einwilligung der Schwangeren und Abbruch durch Arzt und Subjektives Rechtfertigungselement Allgemeine Grundsätze Unselbstständige, benannte Strafänderungen für Dritte Besonders schwerer Fall mit Regelbeispielen, 218 II 2: Handeln gegen den Willen der Schwangeren (Nr. 1) Leichtfertige Verursachung der Gefahr des Todes/schwerer Gesundheits schädi - gung (nicht notwendig i.s.v. 226) für die Schwangere (Nr. 2) für die Schwangere Persönlicher Strafausschließungs - grund, 218 a IV Schwangerschaftswoche noch nicht überschritten und Beratung ( 219) und Abbruch durch einen Arzt Absehen von Strafe, 218 a IV 2 bei besonderer Bedrängnis 2

15 A. Delikte gegen höchst - persönliche Rechtsgüter 1. Straftaten gegen das Leben 1.3 Totschlag; fahrlässige Tötung Totschlag, 212 (vor Mord prüfen) (nach Rspr. strafbegründener Tatbestand; nach Lit. Grunddelikt zu den 211/216) Objektiver Tatbestand Tatbestand Tatopfer: jeder vom Täter verschiedene lebende Mensch Tötungserfolg Handlung Töten Kausalität und Zurechnung Subjektiver Tatbestand Vorsatz Allgemeine Grundsätze Schuld Allgemeine Grundsätze Strafzumessungsvorschrift in Form einer unbenannten Strafschärfung Besonderes schwerer Fall gem. 212 II (z.b. Täter handelt mit Überlegung oder besonders brutal) Rechtswidrigkeit Strafzumessungsvorschrift in Form einer benannten Strafmilderung (h.m.) Minder schwerer Fall gem. 213, 1. Alt.: Misshandlung/schwere Beleidigung des Täters/eines Angehörigen durch den Getöteten und Keine eigene Schuld des Täters an der Provokation und Provokation muss den Täter zum Zorn gereizt haben und Täter muss dadurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden sein Fahrlässige Tötung, 222 Aufbau wie 212; anstelle des dort vorgesehenen subjektiven Tatbestands die objektiven Elemente des fahrlässigen Begehungsdelikts (ð S. 203) und in der Schuld anstelle der Vorsatzschuld den subjektiven Sorgfaltsverstoß bei subjektiver Vorhersehbarkeit des Erfolgs prüfen (ð S. 203). Die Strafänderungen der 212 II, 213 entfallen. 3

16 A. Delikte gegen höchst - persönliche Rechtsgüter 1. Straftaten gegen das Leben 1.4 Mord Mord, 211 (nach Rspr. strafbegründender Tatbestand; nach Lit. Qualifikation des 212) Objektiver Tatbestand Tathandlung/-erfolg: Tötung eines anderen (sofern nicht in 212 vorgeprüft) Objektive Mordmerkmale (2. Gruppe) heimtückisch = bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit in feindlicher Willensrichtung (Rspr.) durch einen besonders verwerf lichen Vertrauensbruch (Teil der Lit.) grausam = wenn dem Opfer Schmerzen/Qualen körperlicher/seelischer Art zugefügt werden, die nach Stärke/Dauer über das für die Tötung als solche erforderliche Maß hinausgehen mit gemeingefährlichen Mitteln = solche Mittel, deren typische Wirkung auf Leib oder Leben mehrerer/vieler Menschen der Täter nach den konkreten Umständen nicht in der Hand hat Subjektiver Tatbestand Tatbestand Vorsatz bzgl. Tötungshandlung und -erfolg Vorsatz bzgl. verwirklichter objektiver Mordmerkmale Absichtsmerkmale (3. Gruppe) um eine andere Straftat zu ermöglichen/zu verdecken = die Tötungshandlung (nicht notwendig der Todeserfolg) muss als Mittel zur Begehung weiterer/zur Verdeckung (= Vermeidung der strafrechtlichen oder auch außerstrafrechtlichen Konsequenzen) eigener/fremder rechtswidriger Taten i.s.v. 11 I Nr. 5 (nach der Vorstellung des Täters) dienen Motivmerkmale (1. Gruppe) Mordlust = wenn der Tod des Opfers der alleinige Zweck der Tat ist, insbesondere wenn aus Freude an der Vernichtung eines Menschenlebens gehandelt wird zur Befriedigung des Geschlechtstriebs = Tötung in innerem Zusammenhang mit sexueller Befriedigung Habgier = durch ungehemmte Eigensucht weit übersteigertes Streben nach materiellen Gütern oder Vorteilen sonstige niedrige Beweggründe = die Triebfeder der Tat muss sich nicht nur als verwerflich darstellen, sondern auf tiefster Stufe stehen und als besonders ver - achtenswert erscheinen Rechtswidrigkeit Allgemeine Grundsätze Schuld Allgemeine Grundsätze Strafmilderung Bei heimtückischer Tötung ausnahmsweise gemilderter Strafrahmen gem. 49 I Nr. 1 bei außergewöhnlichen Umständen, die lebenslange Freiheitsstrafe als unverhältnismäßig erscheinen lassen (Rspr.) 4

17 A. Delikte gegen höchst - persönliche Rechtsgüter 1. Straftaten gegen das Leben 1.5 Tötung auf Verlangen Tötung auf Verlangen, 216 (nach Rspr. strafbegründender Tatbestand; nach Lit. Privilegierung zu 212) Objektiver Tatbestand Tatbestand Tathandlung: Tötung eines anderen (Fremdtötung, nicht nur Suizidbeteiligung oder Sterbehilfe, s. S. 7 9) Tötungsverlangen des Opfers = Willensbetätigung mit dem Ziel, den späteren Täter zur Tötung zu bestimmen; muss ausdrücklich und ernstlich kundgetan werden Bestimmtsein = handlungsleitende Verursachung des Tatentschlusses durch Tötungsverlangen Subjektiver Tatbestand Vorsatz Rechtswidrigkeit Allgemeine Grundsätze ê! Einwilligung des Opfers wirkt nicht rechtfertigend ( Einwilligungssperre ); Ausnahme: Sterbehilfe durch Unterlassen bei erklärtem oder mutmaßlichem Behandlungsverzicht ð S. 9 Schuld Allgemeine Grundsätze 5

18 Strafprozessrecht 1. Beginn des Vorverfahrens Gem. 160 I*: A. Ermittlungsverfahren Kenntniserlangung der StA von der Möglichkeit einer Straftat durch Strafanzeige, 158, auch anonyme, auch Selbstanzeigen, auch in einem Strafantrag enthaltenes Verfolgungsbegehren auf anderem Wege, insbesondere Übersendung polizeilicher Ermittlungen, 163 II 1 unnatürlicher Todesfall, 159 Mitteilungen von Gerichten, 183 GVG anlässlich sonstiger dienstlicher Tätigkeit der StA bei außerdienstlicher Kenntnis nur bei Straftaten, die nach Art und Umfang die Belange der Öffentlichkeit besonders berühren (h.m.) Zuständigkeit der StA bei Steuerstrafsachen: Vorrangzuständigkeit der Finanzbehörden, 386, 399 AO bei ausschließlichen OWi-Taten: Vorrangzuständigkeit der Verwaltungsbehörde, 43 OWiG bei Gefahr zukünftiger Straftaten: Präventivzuständigkeit der Polizei örtlich: entsprechend der Gerichtszuständigkeit, 143 I GVG; möglich sind auch Zuständigkeitskonzentrationen, u.a. durch Bildung von Schwerpunkt- StA, 143 IV GVG innerbehördlich: Dezernat grds. nach Anfangsbuchstaben der Beschuldigten zuständig; möglich sind auch Spezialdezernate für bestimmte Delikte, z.b. Jugend-StA, 36 JGG Vorliegen eines Anfangsverdachts Gem. 152 II, 160 I: zureichende tatsächliche Anhaltspunkte (= Anfangsverdacht ist gegeben, wenn es nach kriminalistischen Erfahrungen möglich erscheint, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt; nur allgemeine Ver mutungen genügen nicht) Einleitung des Ermittlungsverfahrens Verfolgungszwang, 160 Sachverhaltserforschung in Bezug auf be- und entlastende Umstände in Bezug auf Umstände des Schuldspruchs und der Rechtsfolgen Beweissicherung Grundsatz der freien Gestaltung des Ermittlungsverfahrens, 161 *Im Folgenden sind ohne Gesetzesangabe solche der StPO. 228

19 A. Ermittlungsverfahren 2. Die wichtigsten Ermittlungsmaßnahmen 2.1 Befragung von Auskunftspersonen Zeugen- und Beschuldigtenrolle in verschiedenen Verdachtssituationen Verdachtssituation: Informationsphase bei Äußerung von Auskunftspersonen: prozessuale Rolle der Auskunftsperson: noch kein personenbezogener Verdacht erste Orientierungsfragen der Ermittlungsbeamten ungefragte Spontanäußerungen weder Beschuldigter noch Zeuge weder Beschuldigter noch Zeuge Anfangsverdacht ohne erkennbaren Beschuldigten informatorische Befragungen = Vernehmungen i.s.d. StPO Auskunftspersonen sind Zeugen, ggf. mit Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrechten Art der Verdachtsmomente und Intensität des Verdachtsgrades verdichten sich objektiv zum Beteiligungsverdacht bestimmter Personen / Ermittlungsbehörden ergreifen Strafverfolgungsmaßnahmen in Bezug auf bestimmte Personen Befragung wird Vernehmung bzw. vernehmungsähnliche Situation Tatverdächtiger wird Beschuldigter sonstige Auskunftspersonen sind Zeugen 229

20 A. Ermittlungsverfahren 2. Die wichtigsten Ermittlungsmaßnahmen 2.1 Befragung von Auskunftspersonen Beschuldigtenvernehmung Pflichten des Beschuldigten? Bei Vernehmung durch Polizei Bei Vernehmung durch StA Bei Vernehmung durch Ermittlungsrichter Erscheinungspflicht ( ), systematische Auslegung des 163 a III i.v.m. IV (+), 163 a III 1; Erscheinen auch erzwingbar, 163 a III 2 i.v.m (+), 133 II Aussagepflicht (zur Sache) ( ), 136 I 2 als Ausdruck des Grundsatzes nemo tenetur se ipsum prodere ( ), als Ausdruck des Straflosigkeit d. Selbstschutzes ist Lüge sank tionslos, es sei denn, 164, 145 d, 185 ff. StGB sind erfüllt Eidespflicht ( ), schon wegen 161 a I 3, da keine zur Eidesabnahme zuständige Stelle ( ), weil schon keine Wahrheitspflicht besteht; ferner arg. aus 60 Nr. 2 Wahrheitspflicht Anwesenheitsrechte: des Zeugenbeistandes des Staats - anwalts ( ), gesetzlich nicht vorgesehen (+), da StA Herrin des Vorverfahrens des Ver - teidigers praktisch (+), da Aus - sage davon abhängig gemacht werden kann (+), 163 a III 2 i.v.m. 168 c I (+), 168 c I des Mitbeschuldigten ( ) ( ), 168 c II gilt nach Rspr. nicht analog 230

21 A. Ermittlungsverfahren 2. Die wichtigsten Ermittlungsmaßnahmen 2.1 Befragung von Auskunftspersonen Beschuldigtenvernehmung (Fortsetzung) Ablauf: Bei Vernehmung durch Polizei Bei Vernehmung durch StA Bei Vernehmung durch Ermittlungsrichter Ladung formlose Aufforderung gem. 163 a III 2 i.v.m. 133 ; s. auch Nr. 44 RiStBV gem. 133 Belehrungen und Hinweise gem. 163 a IV: Eröffnung der zur Last gelegten Tat gem. 163 a III 2 i.v.m. 136: gem. 136: Eröffnung der zur Last gelegten Tat und Bekanntgabe der in Betracht kommenden Strafvorschriften und Belehrung über Aussageverweigerungsrecht und Belehrung über das Recht, jederzeit einen Verteidiger zu befragen (entfällt, wenn der Beschuldigte für das fragliche Verfahren bereits einen Verteidiger hat) und Hinweis auf das Recht, die Erhebung von Entlastungsbeweisen zu beantragen und Hinweis auf die Möglichkeit, sich schriftlich zur Sache zu äußern und Hinweis auf die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) Vernehmung zur Person gem. 163 a IV 2 i.v.m. 136 III gem. 163 a III 2 i.v.m. 136 III gem. 136 III Vernehmung zur Sache gem. 163 a IV 2 i.v.m. 136 II: gem. 163 a III 2 i.v.m. 136 II: gem. 136 II: Mitteilung der Verdachtsgründe und Gewährung der Möglichkeit, die zugunsten des Beschuldigten sprechenden Tatsachen geltend zu machen Verbot unzul. Vernehmungsmethoden gem. 163 a IV 2 i.v.m. 136 a gem. 163 a III 2 i.v.m. 136 a gem. 136 a Protokollierung entsprechend 168 ff. gem. 168 b II i.v.m. 168, 168 a gem. 168, 168 a Aushändigung einer Protokollabschrift auf ausdrückliches Verlangen und Kosten des Beschuldigten nach Entscheidung der StA möglich 231

22 A. Ermittlungsverfahren 2. Die wichtigsten Ermittlungsmaßnahmen 2.1 Befragung von Auskunftspersonen Zeugenvernehmung Pflichten des Zeugen? Bei Vernehmung durch Polizei Bei Vernehmung durch StA Bei Vernehmung durch Ermittlungsrichter Erscheinungspflicht (+), Erscheinen aber nicht erzwingbar (+), 161 a I, Erscheinen auch erzwingbar, 161 a II i.v.m. 51 (+), Erscheinen auch erzwingbar, 51 Aussagepflicht grds. (+), Aussage aber nicht erzwingbar (+), Aussage aber nur durch Ordnungsgeld erzwingbar, 161 a I 1, 2, II i.v.m. 70 (+), Aussage durch Ordnungsgeld und -haft erzwingbar, 70 ausnw. Schweigerecht umfassend bei Zeugnisverweigerungsrechten: gem. 52 als nahe Angehörige des Beschuldigten/eines (auch früheren) Mitbeschuldigten, sofern dieser inzwischen nicht rechtskräftig verurteilt/freigesprochen/verstorben ist gem. 53 als Berufsgeheimnisträger, sofern sie nicht von der Schweigepflicht entbunden sind gem. 53 a als Hilfspersonen der gem. 53 Schweigepflichtigen, sofern der schweigepflichtige Berufsträger dies angewiesen hat und keine Entbindung von der Schweigepflicht vorliegt gem. 54 als Beamter, Richter, Angestellter des öffentlichen Dienstes, soweit die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit reicht und keine Aussagegenehmigung vorliegt partiell bei Auskunftsverweigerungsrecht gem. 55, wenn die objektiv begründete Gefahr besteht, dass der Zeuge oder sein Angehöriger durch die Aussage zum Beschuldigten in einem Straf- oder Bußgeldverfahren wird Wahrheitspflicht (+), Verstoß aber kein Aussagedelikt (mög - licherweise sonstiges Rechtspflegedelikt) (+), Verstoß aber kein Aussagedelikt (mög - licherweise sonstiges Rechtspflegedelikt) (+), Verstoß bei Vorsatz nach 153 StGB strafbar, ggf. 154 StGB und sonstige Rechtspflegedelikte Eidespflicht ( ), Arg. aus 161 a I 3 ( ), Arg. aus 161 a I 3 grds. (+), Arg. aus 62 ausnahmsweise ( ), wenn Recht zur Eidesverweigerung besteht, 61, 52, oder Eidesverbot vorliegt,

23 A. Ermittlungsverfahren 2. Die wichtigsten Ermittlungsmaßnahmen 2.1 Befragung von Auskunftspersonen Zeugenvernehmung (Fortsetzung) Anwesenheitsrechte: eines Zeugenbeistands Bei Vernehmung durch Polizei praktisch (+), da Aussage davon abhängig gemacht werden kann; bei Verletzten 406 f, g Bei Vernehmung durch StA (+) (+) Bei Vernehmung durch Ermittlungsrichter des Staats - anwalts (+), da Herr des Vorverfahrens (+), 168 c II des /der Beschuldigten ( ) ( ), Arg. aus fehlendem Verweis auf 168 c (+), 168 c II des /der Verteidiger(s) ( ) ( ), Arg. aus fehlendem Verweis auf 168 c (+), 168 c II Ablauf: Ladung formlose Aufforderung gem. 161 a I 2, 48 und Nr. 64 RiStBV gem. 48 Belehrungen und Hinweise nur über Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrecht, 163 a V i.v.m. 52 III, 55 II über Wahrheitspflicht, über Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechte, 161 a I 2 i.v.m. 52 III, 55 II; Nr. 65 RiStBV und Hinweis auf Möglichkeit schriftlicher Äußerung, Nr. 67 RiStBV über Wahrheitspflicht, über Zeugnis- u. Auskunftsverweigerungsrechte gem. 52 III, 55 II Vernehmung zur Person Vernehmung zur Sache Verbot unzul. Vernehmungsmethoden Vereidigung Protokollierung Aushändigung einer Protokollabschrift entsprechend 68 gem. 161 a I 2 i.v.m. 68 gem. 68 entsprechend 69 gem. 161 a I 2 i.v.m. 69 gem. 69 gem. 163 a V i.v.m. 136 a gem. 161 a I 2 i.v.m. 69 III i.v.m. 136 a gem. 69 III i.v.m. 136 a unzulässig unzulässig nach Maßgabe der 59 ff. entsprechend 168 ff. gem. 168 b II i.v.m. 168, 168 a gem. 168, 168 a i.d.r. nicht i.d.r. nicht i.d.r. nicht 233

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