Agrarförderung. 4.1 GAP Erste Säule. 4.1 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Erste Säule Zweite Säule Förderung ländlicher Räume 126

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1 4.1 GAP Erste Säule 4EU-Agrarpolitik und Agrarförderung 4.1 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Erste Säule Zweite Säule Förderung ländlicher Räume EU-Agrarhaushalt Bundesagrarhaushalt Agrarsubventionen

2 Situationsbericht EU-Agrarpolitik und Agrarförderung 4.1 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Erste Säule EU-Agrarpolitik seit 1992 Abkehr von der Markt- und Preisstützung Seit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) verfolgte die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) die Ziele, die Versorgung mit Nahrungsmitteln sicherzustellen und die Einkommen der Landwirte zu sichern. Das Ergebnis war eine produktionsund mengenorientierte Agrarpolitik, die bis in die 1990er Jahre Bestand hatte. Seit der Uruguay-Runde 1992 der Welthandelsorganisation (WTO) sind auch Agrarprodukte den Regeln des internationalen Warenhandels unterworfen. Grundlegender Wandel Die EU hat seitdem den Zollschutz deutlich abgebaut; ein völliges Ende der Exportbeihilfen, die heute nur noch etwa 0,4 Prozent des EU-Agrarbudgets ausmachen, ist absehbar. Eine weitere WTO-Auflage ist der Abbau aller Agrarstützungen, die direkt produktbezogen sind. Die Stützung der Landwirtschaft über den Preis der Agrarprodukte wurde seit 1992 Schritt für Schritt aufgegeben, im Gegenzug wurden Direktzahlungen an die Landwirte eingeführt. Zur Flankierung dieses Umstellungsprozesses wurden die Fördermaßnahmen der sogenannten zweiten Säule der Agrarpolitik ausgebaut (s. Kapitel 4.2) bis 2013 Phase der Entkopplung Kernpunkt der letzten Agrarreform, die 2003 beschlossen wurde, ist die Entkopplung. Die früheren Preisausgleichszahlungen für Getreide und Ölsaaten, die Tierprämien und 112

3 4.1 GAP Erste Säule die Milchprämie sind seit 2005 zu einer einzigen Betriebsprämie zusammengefasst und dabei von ihrer früheren Bemessungsgrundlage (z.b. je Tier, je Kilogramm Milchquote oder je Hektar Getreide) entkoppelt. Nicht betroffen davon sind Zahlungen der zweiten Säule der EU-Agrarpolitik, zum Beispiel die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und die Agrarumweltzahlungen (z.b. KULAP). Entkoppelte Ausgleichszahlungen werden unabhängig von der landwirtschaftlichen Produktion gewährt, diese sind aber an die Bewirtschaftung der Fläche gebunden. Die Folge ist, dass Landwirte sich bei den Produktionsentscheidungen an den jeweiligen Marktbedingungen orientieren. Bindung an Cross Compliance Die 2005 eingeführte EU- Betriebsprämie ist nicht mehr an die Produktion gebunden, sondern an die ordentliche Bewirtschaftung der Flächen und an die Einhaltung der hohen europäischen Standards im Tier-, Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz. Die Landwirte werden nach EU-weiten Vorgaben auf die Einhaltung der Standards geprüft (Cross Compliance). Bei Verstößen erfolgen Kürzungen der EU- Direktzahlungen. Reformschritte bei der GAP seit : Ackerkulturen (Getreide, Ölsaaten) und Rindfleisch 1999: Milch, Ackerkulturen (Getreide, Ölsaaten) und Rindfleisch 2003: Milch, entkoppelte Betriebsprämie und Modulation 2004: Tabak, Oliven, Baumwolle und Hopfen 2005: Zucker 2007: Obst und Gemüse, Wein sowie Schaffung einer einheitlichen Gemeinsamen Marktordnung als Ersatz für 21 spezielle Marktordnungen 2008: Baumwolle sowie Health Check : Anhebung der Modulation, weitere Entkopplung Quelle: Europäische Kommission GAP-Reform Wichtige Elemente der EU-Agrarreform vom Juni 2003 Entkopplung der Ausgleichszahlungen von der Erzeugung. Bindung der Ausgleichszahlungen an neue Kriterien Cross Compliance und gute landwirtschaftliche und ökologische Bedingungen. Kürzung der Ausgleichszahlungen Modulation und Finanzielle Disziplin. Ausbau der zweiten Säule (Förderung der ländlichen Entwicklung). Wegfall der Roggenintervention. Milch: Weitere Preissenkungen gegen Teilausgleich Beschränkung der Intervention bei Butter Verlängerung der Milchquotenregelung bis Quelle: Europäische Kommission 113

4 Situationsbericht 2011 GAP-Reform Voraussetzungen für die Gewährung der Betriebsprämie Mindestinstandhaltung der Fläche Brache möglich. Einhaltung von Cross Compliance im ganzen Betrieb EU-Richtlinien und -verordnungen in jeweiliger nationaler Umsetzung. Einhaltung guter landwirtschaftlicher und ökologischer Bedingungen. Bei Unterschreitung der länderspezifischen Grünlandquote einzelbetriebliches Grünlanderhaltungsgebot. Quelle: Europäische Kommission In einigen Bundesländern hat sich die mit dem Grünlanderhaltungsgebot festgeschriebene Grünlandfläche (Referenzjahr 2003) um mehr als 5 Prozent reduziert, wurden dort Landesverordnungen erlassen, die den Grünlandumbruch genehmigungspflichtig machen und in der Regel eine Wiederansaat fordern. Schon bei kleinsten Abweichungen strenge Sanktionen Ein Betrieb, der die Betriebsprämie erhält, muss grundsätzlich im gesamten Betrieb die Cross Compliance- Verpflichtungen einhalten, also auch in den Betriebszweigen, die keine Zahlungen erhalten (z. B. Schweinehaltung, Weinbau). Die Kontrollergebnisse zeigen, dass viele Regelungen wie etwa zur Tierkennzeichnung praxisgerecht nur schwer umzusetzen sind. Ab 2010/2011 treten neue Verschärfungen bei Cross Compliance ein Seit 2010 gibt es durch die flächengenaue Ausweisung von Erosionsschutzgebieten schärfere Bewirtschaftungsauflagen. Aus dem Health Check 2008 gibt es die Vorgabe, dass bei der Prüfung guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustandes künftig auch die Beachtung von Randstreifen an Gewässern und die Einhaltung von Genehmigungen bei der Bewässerung überwacht werden müssen. Außerdem hat die EU-Kommission ihre Interpretation zur Überprüfung des Grünlanderhaltungsgebotes enger gefasst; hier müssen ab 2011 zum Beispiel die nach nationalem Recht bestehenden Umbruchverbote auch im Rahmen von Cross Compliance überwacht werden. Möglichkeiten zur Teilkopplung Die Mitgliedstaaten nutzen die von der EU gewährten Spielräume sehr unterschiedlich: So schöpfen einige Staaten die Entkopplungsmöglichkeiten praktisch voll aus (z.b. Deutschland, Irland, England), andere haben Teile der Tierprämien (z.b. Frankreich, Österreich, Dänemark) gekoppelt belassen. Diese müssen nach dem Health Check in den Jahren bis 2012 weitgehend entkoppelt werden. Die Mutterkuhprämie darf weiter als gekoppelte Zahlung gewährt werden. Die Mitgliedstaaten können auch bis zu 10 Prozent der EU-Direktzahlungen in spezifische Fördermaßnahmen umwidmen (sog. Artikel 68-Zahlung).

5 4.1 GAP Erste Säule 115

6 Situationsbericht 2011 GAP-Reform Wo liegen die wichtigsten Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten? Teilkopplung oder völlige Entkopplung von Direktzahlungen. Berechnung der Betriebsprämie nach Betriebsmodell (betriebsindividuelle Situation 2000 bis 2002) oder nach Regionalmodell (regionale Durchschnitte) oder einer Kombination aus beidem. Möglichkeit zur regionalen Angleichung der Zahlungsansprüche (Betriebsprämie je Hektar) im Zeitablauf. Regelungen zur Übertragung von Zahlungsansprüchen zwischen Landwirten (z. B. Abzüge beim Transfer). Verwendung der Modulationsmittel. Quelle: Deutscher Bauernverband 116 Unterschiedliche Entkopplungsmodelle in den Mitgliedstaaten Eine Reihe von Staaten wendet das EU- Standardmodell an (Betriebsmodell), einige entschieden sich für ein Kombimodell, wobei dieses in Deutschland, England, Finnland und Schweden in ein reines Regionalmodell überführt wird. Dagegen bleibt es in anderen Ländern, zum Beispiel Dänemark, bei einem statischen Kombimodell. In den 10 Beitrittsländern ist von Anfang an eine einheitliche Flächenzahlung die Fördergrundlage. Beitrittsländer gewähren vereinfachte Flächenzahlungen Die 12 Beitrittsländer gewähren Flächenzahlungen für die gesamte Landwirtschaftsfläche. Die Förderung beträgt in Prozent und in Prozent des Niveaus der Alt-EU. Der Angleichungsprozess soll 2013 abgeschlossen sein. Bis dahin können die Beitrittsländer nationale Zuschläge gewähren und diese zum Teil auch aus der EU-Regionalförderung (EFRE) finanzieren. Finanzielle Grundlage der GAP-Reform gilt bis 2013 Die Finanzierung der GAP- Reform ist für den Zeitraum 2007 bis 2013 gesichert (siehe auch Kapitel 4.3). Mit der Gesundheitsüberprüfung ( Health Check ) der GAP- Reform vom November 2008 sind nochmals Veränderungen an der GAP-Reform von 2003 vorgenommen worden.

7 4.1 GAP Erste Säule Verdoppelung der Modulation nach dem Health Check 2008 Zur GAP-Reform gehören Kürzungen der Direktzahlungen (EU-15) von zunächst 5 Prozent. Diese Modulation steigt in den Jahren 2009 bis 2012 schrittweise auf 10 Prozent an. Für die ersten Euro je Betrieb besteht ein Freibetrag (z.b. 8 Prozent Modulation von Euro = 400 Euro). Erhält ein landwirtschaftlicher Betrieb mehr als Euro, so findet seit 2009 eine zusätzliche Modulationskürzung von Wichtigste Punkte des Health Check vom November 2008 Anhebung der Modulation. Anhebung der Bagatellgrenze (bisher 100 Euro bzw. 0,3 Hektar). Endgültige Aufhebung der obligatorischen Stilllegung. Weitgehender Wegfall der Teilkopplung (Schlachtprämien, Bullenprämien, Flächenzahlung Kulturpflanzen) ab 2012 bzw Überführung noch (teil-)gekoppelter Zahlungen in die Betriebsprämie: Hopfen, Eiweißpflanzen, Schalenfrüchte, Flachs, Kartoffelstärke und Trockenfutter (Deutschland ca. 80,9 Mio. Euro). Ersatzloser Wegfall der 45 Euro/ha-Energiepflanzenprämie ab Herausnahme einiger Regelungen zur FFH-/Vogelschutzrichtlinie aus Cross Compliance, im Gegenzug Verschärfungen beim guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (Gewässerrandstreifen ab 2012, Bewässerung). Milchpolitik: EU-Kommission geht vom Auslaufen der Quote am 31. März 2015 aus; jeweils 1 Prozent Quotenaufstockung in den Jahren 2009/10 bis 2013/14; Veränderung des Fett-Korrekturfaktors. Neuregelung Artikel 68: Mitgliedstaaten können bis 2011 entscheiden, bis zu 10 Prozent der Direktzahlungen in neue Förderprogramme umzuverteilen (Neuer Artikel 68). Quelle: Europäischer Rat 117

8 Situationsbericht Prozent statt. Deutsche Landwirte sind von der höheren Modulation besonders stark betroffen. Die Direktzahlungen werden infolge der Health Check-Beschlüsse um zusätzliche 240 Millionen Euro gekürzt (2012). Kartoffelstärke, Trockenfutter, Flachs und Nüsse entkoppelt werden. Diese Zahlungen betragen in Deutschland etwa 80,9 Millionen Euro und sollen 2012 bzw in die Flächenprämie einfließen. Entkopplung weiterer Zahlungen Laut Health Check müssen auch die Zahlungen für Eiweißpflanzen, Umsetzung der GAP-Reform in Deutschland 2005: Vollständige Entkopplung und Einstieg in die Flächenprämie In Deutschland wurden die Direktzahlungen weitestgehend entkoppelt. Im deutschen Kombimodell wird seit 2005 ein großer Teil der Direktzahlungen nach einem regionalen Durchschnittssatz auf Acker- und Dauergrünlandflächen verteilt. Dies ergibt im Bundesschnitt den rechnerischen Betrag von etwa 83 Euro je Hektar Dauergrünland und 290 Euro je Hektar Ackerfläche. Ein anderer Teil der Direktzahlungen (Bullenprämien, Mutterkuhprämien, Schlachtprämie für Kälber, Milchprämie, Schafe und Ziegen, Trockenfutter, 50 Prozent der Extensivierungszuschläge, 25 Prozent der Beihilfe für Kartoffelstärke, 40 Prozent der Tabakzahlungen, Zuckerausgleich) wurde seit 2005 zunächst noch nach betriebsindividuellem Maßstab gewährt. Dabei sind die einzelnen Prämienkomponenten zu so genannten Zahlungsansprüchen je Hektar zusammengefasst worden Millionen Zahlungsansprüche Ende 2009 gab es registrierte Betriebsinhaber mit 16,99 Millionen Zahlungsansprüchen. Damit stehen praktisch für die gesamte landwirtschaftlich genutzte

9 4.1 GAP Erste Säule Fläche Zahlungsansprüche zur Verfügung. Die Zahlungsansprüche betrugen 2009 durchschnittlich 339 Euro je Hektar (ohne Modulation). Zwischen größeren und kleineren Betrieben gibt es grundsätzlich keine Unterschiede in der Höhe der Betriebsprämie je Hektar. Angleichung der Zahlungsansprüche zu einer Flächenprämie Seit 2010 erfolgt die Angleichung aller Zahlungsansprüche an eine einheitliche regionale Flächenprämie. Jedes Bundesland bildet eine Region, nur die Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin bilden mit den umgebenden Bundesländern Schleswig- Holstein, Niedersachsen und Brandenburg jeweils eine gemeinsame Prämien-Region. EU-Agrarförderung Öffentliche Güter und Landwirtschaft Das europäische Modell einer multifunktionalen Landwirtschaft verbindet die wettbewerbsfähige Erzeugung von qualitativ hochwertigen Lebensmitteln und nachwachsenden Rohstoffen mit Leistungen der Landwirtschaft für die Allgemeinheit, insbesondere eine verlässliche Eigenversorgung mit Nahrungsmitteln sowie einen Beitrag zur weltweiten Ernährungssicherung, die Pflege und Erhaltung der Kulturlandschaft, die Sicherung der Biodiversität und die Erbringung ökologischer Leistungen im Wasser-, Boden- oder Klimaschutz, die Erfüllung hoher Standards vor allem im Rahmen des Verbraucher-, Tier- und Umweltschutzes, die Erhaltung vitaler öffentlicher Räume vor dem Hintergrund des demografischen Wandels durch die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen und neuen Einkommensmöglichkeiten im Zuge der Diversifizierung. Quelle: Agrarministerkonferenz der Bundesländer,

10 Situationsbericht in Deutschland: Regional einheitliche Flächenprämien Die Angleichung der Zahlungsansprüche an den Endzustand hat 2010 mit 10 Prozent begonnen, im Jahr 2011 beträgt sie 30 Prozent und im Jahr 2012 steigt sie auf 60 Prozent an. Ab 2013 ist dann die vollständige Angleichung (100 Prozent) erfolgt und alle Zahlungsansprüche einer Region haben einen regional einheitlichen Wert je Hektar. Auf dem Weg zur Flächenprämie: Schwierige Anpassung Der Umstieg auf die regional einheitlichen Flächenprämien fordert von den Landwirten einen Anpassungsprozess. Insgesamt werden etwa 600 Millionen Euro der aktuell etwa 5,4 Milliarden Euro an EU-Direktzahlungen zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben umverteilt. Die Angleichung führt dazu, dass tendenziell die intensiv wirtschaftenden Landwirte Betriebsprämie verlieren und extensiv wirtschaftende Betriebe eine höhere Betriebsprämie erhalten. Tendenziell führt die Angleichung zu einer Umverteilung der Mittel von Ackerland nach Grünland. 120

11 4.1 GAP Erste Säule Neue bürokratische Hürden bei der Flächenprämie für Landschaftselemente und Feldränder In Deutschland sind seit 2005 auch Landschaftselemente in die Förderung einbezogen. Durch veränderte und verschärfte Kontrollanforderungen der EU-Kontrollbehörden wird der Grundansatz einer einfachen Flächenprämie in der Praxis aber zum Teil wieder zunichte gemacht. So fordern die EU- Kontrollbehörden den gesonderten Ausweis auch von kleineren Landschaftselementen, die bislang nicht 121

12 Situationsbericht 2011 Gegenstand von Cross Compliance waren. Dies führt zu einer erheblichen zusätzlichen Bürokratie. Veröffentlichung von EU-Agrarzahlungen Europäischer Gerichtshof fordert Änderungen Seit 2006 hat die EU verschiedene Verordnungen zur Veröffentlichung der Empfänger von EU-Beihilfen beschlossen, die sowohl Landwirte als auch andere Beihilfeempfänger zum Beispiel bei Beihilfen aus den EU- Strukturfonds betreffen. Danach hatten die Mitgliedstaaten bzw. Regionen die Empfänger von Zahlungen der ersten und zweiten Säule in 2009 erstmals veröffentlicht. Der Europäische Gerichtshof hat im November 2010 nach Klagen deutscher Landwirte gegen die Veröffentlichung entschieden mit dem Hinweis, dass der Schutz personenbezogener Daten von natürlichen Personen nicht ausreichend beachtet wurde. Die EU muss jetzt eine neue Regelung treffen. Deutschland und weitere EU-Länder haben daraufhin ihre Internet-Datenbanken vom Netz genommen. GAP-Reform 2014 bis 2020 EU-Kommission legt erste Vorschläge vor Im November 2010 hat die Europäische Kommission ein Papier zur Weiterentwicklung der EU-Agrarpolitik für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgelegt. Die EU-Kommission möchte die Agrarpolitik künftig an den Oberzielen der Ernährungssicherheit, des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Entwicklung ländlicher Räume ausrichten. 122

13 4.1 GAP Erste Säule GAP-Reform 2014 bis 2020 Ziele der EU-Kommission Stabile Nahrungsmittelerzeugung: Unterstützung landwirtschaftlicher Einkommen, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Nahrungsmittelkette bei hohen EU-Standards, Ausgleich in Gebieten mit spezifischen naturbedingten Nachteilen. Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen: Bereitstellung öffentlicher Güter im Umweltbereich durch Landwirte, Förderung eines grünen Wachstums durch Innovationen, Unterstützung zur Anpassung an den Klimawandel. Ausgewogene regionale Entwicklung auf dem Lande: Unterstützung für Beschäftigung und soziale Strukturen in ländlichen Räumen, Förderung der ländlichen Wirtschaft und insbesondere der Diversifizierung, Beitrag zur Strukturvielfalt in der Landwirtschaft und dabei Verbesserung der Bedingungen für Kleinbetriebe und lokale Märkte. Quelle: Europäische Kommission, November 2010 GAP-Reform 2014 bis 2020 Vorschläge der EU-Kommission Direktzahlungen / 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP): Mindestniveau der Direktzahlungen in der gesamten EU, Einbeziehung von speziellen umweltbezogenen Förderkomponenten, z.b. Dauergrünland, Begrünung, Fruchtfolge, ökologische Stilllegung, arbeitskraftbezogene Obergrenzen für Direktzahlungen, neben der Ausgleichszulage in der 2. Säule zusätzliche Zahlung für benachteiligte Gebiete aus der 1. Säule, Möglichkeit zur Fortführung von an die Produktion gekoppelten Direktzahlungen in Regionen mit spezifischen Problemen Marktmaßnahmen / 1. Säule der GAP: Generell Fortführung der Marktorientierung, Milch: Abschaffung der Quote 2015 und Umsetzung der Empfehlungen der High Level Group, keine Entscheidung bei Zucker Ausgewogene regionale Entwicklung auf dem Lande: Fortführung eines breiten Instrumentenkastens (Förderung von Investitionen, Umweltleistungen, Innovation, Bildung, ländlicher Sozialstrukturen), bessere Abstimmung mit anderen Förderpolitiken, neu Förderung von Risikomanagement: Ertragsschadenversicherung, Krisenfonds und WTO-kompatible Erlösabsicherung 2. Säule. Quelle: Europäische Kommission, November

14 Situationsbericht 2011 EU-Kommission will Finanzen in der GAP umverteilen Der EU-Kommission will an mehreren Punkten finanzielle Umverteilungen innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vornehmen. Zunächst soll in der gesamten EU der 27 Mitgliedstaaten ein Mindestniveau der Direktzahlungen hergestellt werden. Hiervon würden vor allem die Beitrittsländer profitieren. Auch zwischen der 1. und 2. Säule der GAP wird eine Neugewichtung der Aufgaben und Finanzen vorgeschlagen, vor allem mit Blick auf die benachteiligten Gebiete. Schließlich soll es eine betriebliche Obergrenze für Direktzahlungen geben, wobei eine Anrechnung der Arbeitskräfte möglich sein soll. Die Vorgaben von Cross Compliance sollen überprüft werden. EU-Kommission: Direktzahlungen sollen Kernelement der GAP bleiben Der EU-Kommission zufolge sollen die Direktzahlungen auch in Zukunft eine große Bedeutung behalten. Diese sollen eine Basis-Einkommenstützung für die Landwirte umfassen und auch ein Entgelt für Umweltleistungen darstellen. Außerdem soll es aus der ersten Säule einen Zuschlag für benachteiligte Gebiete geben. Details der Kommissionsvorstellungen sind aber noch unklar. Langwierige Verhandlungen Finanzrahmen 2014 bis 2020 noch unklar Die Vorschläge der EU-Kommission werden im 1. Halbjahr 2011 von Ministerrat und Europa-Parlament beraten, das nun das volle Mitentscheidungsrecht hat. Ein konkreter Verordnungsvorschlag zur GAP 2014 bis 2020 wird für den Sommer/Herbst 2011 erwartet. In den Vorschlägen der EU- Kommission zur EU-Agrarpolitik vom November 2010 sind noch keinerlei Aussagen zum künftigen finanziellen Rahmen enthalten. Einen Vorschlag hat die EU-Kommission für das zweite Quartal 2011, spätestens jedoch zum 1. Juli 2011 angekündigt. Eine endgültige Entscheidung über die GAP nach 2013 wird erst in der zweiten Jahreshälfte 2012 erwartet. 124

15 4.2 Zweite Säule Förderung ländlicher Räume 125

16 Situationsbericht Zweite Säule Förderung ländlicher Räume Die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Der Rat der Europäischen Union hat im September 2005 die Verordnung zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER-Verordnung) erlassen. Diese Verordnung bildet den Rahmen für die 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Zeitraum 2007 bis Die Politik für ländliche Räume soll die Reformen der 1. Säule der GAP flankieren und gleichzeitig einen Beitrag zur Umsetzung von Wachstum, Beschäftigung und Nachhaltigkeit in ländlichen Räumen leisten. Mitgliedstaaten haben Gestaltungsspielraum Die Politik für ländliche Räume verfolgt drei übergeordnete Förderschwerpunkte, auch Förderachsen genannt: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft durch Förderung von Umstrukturierung, Entwicklung und Innovation Verbesserung der Umwelt und der Landschaft (Landmanagement) Förderung der ländlichen Entwicklung und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft. Ein vierter Förderschwerpunkt ist methodischer Art und betrifft die Förderung über das Leader-Programm. Die EU setzt zu allen Förderschwerpunkten mit insgesamt 43 Maßnahmebereichen den EU-rechtlichen Förderrahmen in der ELER-Verordnung. Bei der Umsetzung in nationales Recht haben die Mitgliedstaaten Gestaltungsspielraum. Allerdings dürfen sie nicht über den Rechtsrahmen der EU hinausgehen und zum Beispiel Förderbeträge höher ansetzen als in der ELER- Verordnung vorgesehen. 126 Maßgebend sind die Förderbestimmungen der Bundesländer Im Vergleich zur 1. Säule, wo die EU die Finanzierung zu 100 Prozent trägt, werden die Maßnahmen der 2. Säule von

17 4.2 Zweite Säule Förderung ländlicher Räume der EU nur zum Teil finanziert. Die nationalen Mitgliedstaaten finanzieren mit, in Deutschland sind es bei den meisten Maßnahmen sowohl Bund als auch Bundesländer, bei einigen Maßnahmen auch nur die Regionen (Bundesländer, Landkreise, Kommunen). Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) als das zentrale Instrument der nationalen Agrarstrukturpolitik gibt für viele Maßnahmen den nationalen Förderrahmen vor. Innerhalb des GAK-Förderrahmens wiederum haben die Bundesländer Gestaltungsspielraum, ergänzende oder einschränkende Förderbedingungen zu erlassen. Für das einzelne Unternehmen vor Ort sind letztlich die spezifischen Förderbedingungen in seinem Bundesland maßgebend. Länderförderung muss von der Kommission genehmigt werden Soweit EU-Förderung mit im Spiel ist, sind die länderspezifischen Förderbedingungen Bestandteil der Ländlichen Entwicklungsprogramme, in denen die Bundesländer entsprechend ihrer spezifischen Ausgangslage und in Übereinstimmung mit der Nationalen Strategie die konkreten Fördermaßnahmen und deren Dotierung festlegen. Die Bundesländer sind für die Erstellung und Umsetzung der Entwicklungsprogramme zuständig. Die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) wurde von der EU-Kommission als sogenannte 127

18 Situationsbericht Euro nicht überschreiten. Hinter diesen Regelungen steht das Ziel, keine Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten entstehen zu lassen. 128 nationale Rahmenreglung genehmigt. Die Bundesländer setzen innerhalb der ihnen zugeteilten EU-Mittel (ELER- Mittel) und Bundesmittel (GAK-Mittel) ihre eigenen Präferenzen. Eine Reihe von Maßnahmen führen die Bundesländer auch völlig ohne finanzielle Beteiligung von Bund oder EU durch, zum Beispiel Beratungswesen und Agrarforschung. Nationale Alleingänge sind nur begrenzt möglich Auch nationale oder regionale Fördermaßnahmen, die nicht durch bestehendes EU-Recht (z. B. ELER-Verordnung) abgedeckt sind, müssen von Brüssel genehmigt werden bzw. können nach der Verordnung für Kleinbeihilfen (Deminimis-Verordnung) beihilferelevant sein. Die einzelstaatlich erlaubten maximalen Kleinbeihilfen dürfen bei landwirtschaftlichen Unternehmen für einen gleitenden Dreijahreszeitraum 2007 bis 2013 unterstützt die EU den ländlichen Raum mit gut 96 Milliarden Euro Für die 27 EU-Mitgliedstaaten stehen bis ,3 Milliarden Euro Fördermittel im Rahmen von ELER zur Verfügung (einschließlich Health Checkund EU-Konjunkturmittel, in jeweiligen Preisen). Die Europäische Kommission schätzt, dass 65 Prozent dieser Zahlungen in erster Linie der Landwirtschaft zugute kommen, allerdings bei enormen Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten. Die Beitrittsländer haben einen großzügig bemessenen Finanzrahmen für die ELER-Förderung erhalten. Von den 96,3 Milliarden Euro ELER-Mitteln entfallen 37,6 Milliarden Euro oder 39 Prozent auf die 12 neuen Mitgliedstaaten. Größter Empfänger der ELER-Mittel ist Polen, gefolgt von Rumänien, Spanien und Deutschland. Polen erhält im Zeitraum 2007 bis 2013 mehr Geld aus der zweiten als aus der ersten Säule der GAP.

19 4.2 Zweite Säule Förderung ländlicher Räume Health Check und EU-Konjunkturprogramm bringen zusätzliche Mittel für die ländliche Entwicklung Im Rahmen des so genannten Health Check hatte die EU Ende 2008 beschlossen, die Modulation also die Kürzung der Direktzahlungen der Landwirte bis 2012 schrittweise von 5 auf 10 Prozent zu erhöhen und als progressives Element weitere Kürzungen von 4 Prozent für Betriebe mit mehr als Direktzahlungen einzuführen. Die zusätzlichen EU-Mittel belaufen sich im Zeitraum von 2009 bis 2013 auf insgesamt 4,4 Milliarden Euro. Auf Deutschland entfallen davon 942 Millionen Euro. 129

20 Situationsbericht 2011 Förderung der Zweiten Säule Die wichtigsten Zahlen im Überblick Europäische Union 96,3 Milliarden Euro von 2007 bis 2013, entspricht rund 13,7 Milliarden Euro pro Jahr, Deutschland erhält davon rund 9,5 Prozent, Größter Einzelposten in der Zweiten Säule sind Agrarumweltmaßnahmen mit rund 21 Milliarden Euro EU- Mittel im Zeitraum 2007 bis Deutschland 9,1 Milliarden Euro EU-Mittel im Zeitraum 2007 bis 2013 (ELER), zuzüglich 8,8 Milliarden Euro nationale Mittel, darunter 4,9 Milliarden Euro Bundesmittel (Gemeinschaftsaufgabe GAK), zusammen 17,9 Milliarden Euro öffentliche Mittel für die Zweite Säule im Zeitraum 2007 bis 2013, entspricht rund 2,6 Milliarden Euro pro Jahr. Quelle: BMELV 130 Auch EU-Strukturfonds fließen in die ländlichen Räume Zu den Europäischen Strukturfonds zählen der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds (ESF) und der Europäische Kohäsionsfonds. Ziele der Strukturfonds sind die Förderung der strukturellen Entwicklung benachteiligter Regionen und der Anpassungsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen an den wirtschaftlichen Wandel. Gemein ist allen Strukturfonds auch, dass EU-Mittel grundsätzlich Kofinanzierungsmittel sind und nur fließen, wenn auch nationale Mittel eingesetzt werden. Mit 347 Milliarden Euro das ist ein Drittel des EU-Haushaltes umfassen der EFRE, der ESF und der Kohäsionsfonds dreieinhalbmal mehr EU-Mittel als der ELER (96 Milliarden Euro). Besonders die Mittel des EFRE kommen zu einem großen Teil auch ländlichen Räumen zugute. Pro Jahr knapp 2,6 Milliarden Euro Auf Deutschland entfallen im Zeitraum 2007 bis ,08 Milliarden Euro ELER- Mittel. Dazu kommen 8,79 Milliarden Euro nationale Mittel von Bund und Ländern. Insgesamt werden damit bis 2013 durchschnittlich etwa 2,55 Milliarden Euro pro Jahr

21 4.2 Zweite Säule Förderung ländlicher Räume bereitgestellt. Die Förderung orientiert sich an den vier Förderschwerpunkten (Achsen). 31 Prozent der gesamten Mittel fließen in den Förderschwerpunkt 1 Wettbewerbsfähigkeit, 40 Prozent in den Förderschwerpunkt 2 Umwelt/ Landschaft, knapp 24 Prozent in den Förderschwerpunkt 3 Ländliche Entwicklung/Diversifizierung und weitere 5 Prozent in die Förderung von Leader-Ansätzen. Insgesamt werden rund 54 Prozent der ELER-Mittel bzw. 38 Prozent der gesamten öffentlichen Mittel in den ostdeutschen Bundesländern eingesetzt. Unterschiedliche Förderschwerpunkte der Länder Die Länder setzen ihre Schwerpunkte in der Förderung sehr unterschiedlich: Die meisten süd- und westdeutschen Länder verwenden den Löwenanteil der Mittel für Agrarumweltprogramme bzw. die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete. Niedersachsen und Rheinland- Pfalz setzen die meisten Mittel für den Förderschwerpunkt 1 ein, also zum Beispiel für die Investitionsförderung oder die Flurneuordnung. In vielen ostdeutschen Bundesländern sowie im Saarland liegt der Schwerpunkt auf den allgemeinen Entwicklungsmaßnahmen im ländlichen Raum. 131

22 Situationsbericht Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz 2010 mit 700 Millionen Euro Bundesmittel Im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) stellt der Bund Millionen Euro wie im Vorjahr bereit. Gemeinsam mit den komplementären Mitteln der Bundesländer ergibt sich daraus 2010 ein Fördervolumen von etwa 1,033 Milliarden Euro. Bund und Länder teilen sich die Ausgaben im Verhältnis 60 zu 40 (Küstenschutz 70 zu 30). Innerhalb der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes haben aus Sicht der Landwirtschaft die einzelbetrieblichen Maßnahmen einen besonders hohen Stellenwert, darunter insbesondere die Agrarinvestitionsförderung,

23 4.2 Zweite Säule Förderung ländlicher Räume 133

24 Situationsbericht 2011 Agrarumweltmaßnahmen und die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete. Weitere wichtige Maßnahmenbereiche sind die Dorferneuerung, die Flurbereinigung, die Breitbandförderung, die Marktstrukturverbesserung sowie die Bereiche Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft und Küstenschutz. In Millionen Euro GAK- Bundesmittel weniger Im Zuge des Sparpaketes 2010 des Bundes werden die GAK-Bundesmittel um 100 auf 600 Millionen Euro gekürzt. Bund und Länder müssen deshalb ihre Förderprioritäten neu setzen. Große regionale Unterschiede in der Förderung Von Bundesland zu Bundesland werden sehr unterschiedliche Beträge für die Förderung des ländlichen Raumes aufgewendet. Dies zeigt sich besonders auch an der Förderhöhe, wie z.b. für Agrarumweltmaßnahmen oder die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete. Baden-Württemberg und Bayern zahlen hier im Durchschnitt die höchsten Beträge je Hektar landwirtschaftlicher Fläche. 134

25 4.3 EU-Agrarhaushalt 4.3 EU-Agrarhaushalt EU-Haushalt 2010: 122,9 Milliarden Euro Der EU-Haushalt des Jahres 2010 umfasst 122,9 Milliarden Euro. Dieser Betrag gibt die sog. Zahlungsermächtigungen an, d.h. die Mittel, die tatsächlich für Ausgaben zur Verfügung stehen. Daneben werden auch die Verpflichtungsermächtigungen ausgewiesen (141,4 Milliarden Euro). Für die Gemeinsame Agrarpolitik der EU stehen im Haushalt ,1 Milliarden Euro zur Verfügung, darunter 43,7 Milliarden Euro für die Direktzahlungen und die Agrarmarktpolitik. Dies entspricht 36 Prozent des gesamten Haushaltes. 13,4 Milliarden Euro sind für die ländliche Entwicklung und 0,7 Milliarden Euro für die Fischerei vorgesehen. Größter Posten im Brüsseler Etat ist die Struktur- und Wirtschaftsförderung, für den in ,7 Milliarden Euro (39 Prozent) vorgesehen sind. EU-Finanzierung 2011 kurz gefasst Der EU-Haushalt für das Jahr 2011 soll ein Volumen von 126,5 Mrd. Euro haben. Der maximale Finanzrahmen lt. finanzieller Vorausschau beträgt 133,8 Mrd. Euro. Einnahmen: 75 % Beiträge der Mitgliedstaaten entsprechend ihrem Bruttosozialprodukt 11 % Mehrwertsteuer-Abgaben 13 % Zölle auf Waren aus Drittländern, Agrarzölle, Zuckerabgaben 1 % Ausgaben: Sonstige 34 % Agrarausgaben: Direktbeihilfen und Marktmaßnahmen 11 % Entwicklung des ländlichen Raumes ( 2. Säule ) 42 % Struktur- und Kohäsionspolitik, Forschung etc. 6 % 6 % 1% Externe Politikbereiche (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und humanitäre Hilfe) Verwaltungsausgaben Sonstige Quelle: Europäische Kommission Umstrittener Haushalt 2011 Mitte November 2010 haben sich Europa-Parlament, Ministerrat und EU-Kommission auf einen Haushalt von 126,5 Milliarden Euro nahezu geeinigt. Eine Einigung scheiterte an Forderungen des Europäischen Parlamentes nach erweiterter Mitsprache bei der künftigen EU-Finanzierung (z.b. über Steuern) und bei der mittelfristigen Finanzplanung nach

26 Situationsbericht Finanzrahmen der EU gilt noch bis 2013 Der aktuelle Finanzrahmen gilt für die Jahre 2007 bis In den politischen Verhandlungen um die Finanzielle Vorausschau wurden die Ausgaben für diesen Zeitraum auf 925,3 Milliarden Euro beziehungsweise 1,0 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNP) der EU begrenzt. Der EU-Haushalt unterliegt damit nicht einer absoluten Obergrenze, sondern kann mit dem Wirtschaftswachstum steigen. Infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/09 rechnet die EU-Kommission aber damit, dass die Ausgaben 1,07 Prozent des BNP betragen werden. Ausgaben für Agrarmarkt und Direktzahlungen wurden gedeckelt Für die Agrarmarktausgaben der EU, also vor allem die Direktzahlungen, gilt der Schröder-Chirac-Kompromiss von 2002: Hier steigt die Ausgabenobergrenze bis 2013 nur um 1 Prozent jährlich. Diese wurde im Zeitraum 2007 bis 2013 auf 330,1 Milliarden Euro für die EU-25 begrenzt. Der inzwischen erfolgte Beitritt Bulgariens und Rumäniens muss auch aus dieser Budgetvorgabe finanziert werden. Finanzielle Disziplin für EU- Direktzahlungen an die Landwirte Wird die Obergrenze für die Agrarmarktausgaben überschritten, kommt es zu einer zusätzlichen Kürzung der Direktzahlungen an die Landwirte in der alten EU-15. Hierzu eine Beispielrechnung: Bei einem Fehlbetrag im EU-Agrarhaushalt von zum Beispiel 900 Millionen Euro und einem betrieblichen Freibetrag von Euro je Betrieb kommt es zu einer Kürzung der Direktzahlungen von ca. 5 Prozent. Durch die stark rückläufigen Agrarmarktausgaben (Lagerhaltung, Exportbeihilfen) wird es bis 2013 voraussichtlich nicht zur Anwendung der Finanziellen Disziplin kommen. Briten-Rabatt wurde ab 2007 begrenzt Seit 1984 bekommt das Vereinigte Königreich zwei Drittel seiner Nettozahlungen erstattet. Dieser stark umstrittene Beitragsrabatt gilt vom Grundsatz her bis heute, wurde aber seit 2007 schrittweise eingegrenzt. Bis 2013 wird der Briten-Rabatt für alle EU-Ausgaben in den Beitrittsländern (außer den Agrarausgaben)

27 4.3 EU-Agrarhaushalt abgeschmolzen betrug der Briten-Rabatt 6,3 Milliarden Euro. Deutschland, Österreich, Schweden und die Niederlande erhalten seit dem Jahre 2000 einen Rabatt auf den Briten-Rabatt. Deutschland größter Nettozahler Polen größter Nettoempfänger Deutschland erhielt 2009 rund 11,7 Milliarden Euro von der EU. Das sind nach Angaben der Europäischen Kommission 8,8 Milliarden Euro weniger als es eingezahlt hatte. Deutschland ist 137

28 Situationsbericht 2011 damit stärkster Nettozahler. Zu den großen Nettoempfängern zählten 2009 die mittel- und osteuropäischen Länder sowie Griechenland, Portugal und Spanien. Als so genannte Kohäsionsländer werden sie besonders aus der Gemeinschaftskasse gefördert. Polen verbucht in absoluten Zahlen mit über 6 Milliarden Euro den größten Überschuss, das entspricht etwa 2 Prozent des polnischen Bruttonationaleinkommens. Die Differenz zwischen Ein- und Auszahlungen lässt allerdings nicht unmittelbar darauf schließen, welches Land letztlich von der Politik der Union am meisten profitiert. Die Vorteile etwa des Binnenmarktes schlagen sich in den nationalen Steuereinnahmen oder auch in den Exportmöglichkeiten der Wirtschaft nieder. Unterschiedliche Zahlungsrückflüsse in den Politikbereichen Auch bei der Agrarpolitik hängt die Verteilung der Mittel von Entscheidungen der EU ab. Den deutschen Leistungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Höhe von etwa 10 Milliarden Euro standen 2009 Rückflüsse von 6,6 Milliarden Euro gegenüber. Hintergrund: Die Ausgaben zur GAP fließen vorrangig in die Länder mit hoher Agrarproduktion. 138

29 4.3 EU-Agrarhaushalt Gemessen am deutschen Finanzierungsanteil am EU- Haushalt (Eigenmittel) von 18,5 Prozent (2009) sind die Rückflüsse sowohl bei den Strukturausgaben als auch bei den Agrarausgaben mit 9,5 bzw. 12,1 Prozent relativ bescheiden. In 2009 erhielt Deutschland 9,9 Prozent der EU-Ausgaben. Mit anderen Worten: Von jedem Euro, den Deutschland in die Brüsseler Kasse gibt, erhält es nur 53 Cent zurück. EU-Haushalt ist nur scheinbar agrarlastig Bis heute ist die Gemeinsame Agrarpolitik die einzige wirklich gemeinsame Politik der Gemeinschaft. Dies erklärt den relativ hohen Anteil des Agrarbereichs am EU-Haushalt. Eine Übertragung weiterer nationaler Zuständigkeiten auf die EU würde die Agrarausgaben gänzlich in den Schatten stellen. Der Anteil der Agrarausgaben am EU-Bruttonationaleinkommen (BNE) ist von 0,54 Prozent Anfang der neunziger Jahre auf 0,46 Prozent im Jahr 2009 gesunken. Im Durchschnitt zahlt jeder EU-Bürger 29 Cent am Tag für die EU-Agrarpolitik als Beitrag für gesunde, sichere Nahrungsmittel und eine vielfältige Kulturlandschaft. Neue Schwerpunkte im Agrarhaushalt Die Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik McSharry-Reform 1992, Agenda 2000 und zuletzt die GAP- Reform 2005 hatten gravierende Ver- 139

30 Situationsbericht änderungen auf die Struktur des EU- Agrarhaushaltes zur Folge entfallen 70 Prozent auf Direktzahlungen, 7 Prozent auf Marktstützungsmaßnahmen (Exporterstattungen, Lagerhaltung, Schulmilch etc.). 23 Prozent kommen der ländlichen Entwicklung zu Gute. Vor 20 Jahren wurden noch 91 Prozent der EU-Agrarausgaben für die Marktstützung (Exporterstattungen, Lagerhaltung) verwendet. Kehrseite dieser Entwicklung ist, dass die Landwirtschaft in immer höherem Maße von den Direktzahlungen abhängig geworden ist. Gemessen an den landwirtschaftlichen Einkommen (Nettowertschöpfung) machen die EU- Direktzahlungen in Deutschland mehr als die Hälfte aus, was die Empfindlichkeit der Landwirtschaft gegenüber Kürzungen dieser Direktzahlungen unterstreicht. Wie geht es ab 2014 mit den EU- Finanzen weiter? Die EU-Kommission möchte im Frühjahr 2011, spätestens am 1. Juli 2011, einen ersten Entwurf über den EU-Finanzrahmen für die Zeit ab 2014 vorlegen. Dieser wird dann von Ministerrat und Parlament zu verhandeln sein. Zur Vorbereitung hat die EU-Kommission im Oktober 2010 einen Bericht zur Überprüfung des EU- Haushaltes vorgelegt. Darin werden auch Alternativen für eine geänderte Finanzierung über eine gesonderte EU-Steuer diskutiert.

31 4.3 EU-Agrarhaushalt Künftige finanzielle Bedeutung der Agrarpolitik Im Bericht zur Überprüfung des EU- Haushaltes deutet die EU-Kommission an, dass die Gemeinsame Agrarpolitik weiter eine gewichtige Rolle im EU- Haushalt behalten wird, wenn die Ziele einer wettbewerbs- und marktorientierten Landwirtschaft sowie der Förderung des ländlichen Raumes und des Umweltschutzes umgesetzt werden sollen. Konkrete Zahlen sind in dem Bericht von Oktober 2010 aber nicht enthalten. Nettozahler wollen maximal 1 Prozent des BNE In den Verhandlungen um den neuen EU-Finanzrahmen werden die Nettozahlerstaaten, darunter Deutschland, vor allem darauf drängen, eine Begrenzung der EU-Ausgaben auf 1,0 Prozent des EU-Bruttonationaleinkommens (BNE) zu erreichen. In diesem Rahmen wird auch über finanzielle Umschichtungen zwischen den Politikbereichen diskutiert. Eine Einigung zwischen den Staats- und Regierungschef, dem Parlament und der Kommission wird nicht vor dem zweiten Halbjahr 2012 erwartet. Überlegungen der EU-Kommission zur Überprüfung des EU-Haushaltes Mittelfristige Finanzplanung über 7 Jahre oder 10 Jahre Orientierung der Ausgabenstruktur an gemeinsamen EU-Zielen (Strategie 2020) Flexibilität, Vereinfachung und Transparenz im Haushaltsvollzug Eigene Einnahmequellen der EU, z.b. Mehrwertsteuer, Energiesteuer, Emissionshandel Berücksichtigung künftiger Erweiterungen Verknüpfung des EU-Haushaltes mit der beabsichtigten wirtschaftspolitischen Koordinierung Quelle: Europäische Kommission, Oktober

32 Situationsbericht Bundesagrarhaushalt Bundeshaushalt 2011: 305,8 Milliarden Euro Der Bundeshaushalt 2011 ist im November 2010 mit Ausgaben in Höhe von insgesamt 305,8 Milliarden Euro beschlossen worden. Nach einem Rekord der Nettokreditaufnahme von 80 Milliarden Euro in 2010 (Plan) soll diese wegen der besseren Konjunkturlage und wegen des Sparpaketes in 2011 auf 48,4 Milliarden Euro gesenkt werden. Sparpaket Insbesondere durch eine Kürzung verschiedener Sozialleistungen, neue Steuern im Flugverkehr und für Brennelemente will der Bund den Haushalt 2011 um etwa 11 Milliarden Euro entlasten. Ziel ist die Einhaltung der neuen Schuldenbremse im Grundgesetz. Für den Zeitraum 2011 bis 2014 sind Ausgabensenkungen und Steuererhöhungen im Umfang von 80 Milliarden Euro vorgesehen. Die Landwirtschaft ist insbesondere durch die Senkung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz betroffen. 142

33 4.4 Bundesagrarhaushalt Agrarhaushalt 2011: Fortsetzung Grünlandmilchprogramm Kürzungen bei Agrarstruktur Mit etwa 5,49 Milliarden Euro fällt der Bundesagrarhaushalt 2011 im Vergleich zu 2010 um 345 Millionen Euro geringer aus. Diese Ausgabensenkungen erklären sich vor allem mit der Kürzung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes um 100 Millionen Euro, der planmäßigen Absenkung des Grünlandmilchprogrammes um 100 Millionen Euro, einem geringeren Defizit der Alterssicherung der Landwirte (59 Millionen 143

34 Situationsbericht 2011 Grünlandmilchprogramm / Sonderprogramm 2010/ ,14 Euro je Hektar Dauer- und Wechselgrünland für Milcherzeuger 21 Euro je Milchkuh (de-minimis-grenze von Euro) Zusätzlich 20,34 Euro je Hektar Dauer- und Wechselgrünland für Milcherzeuger (aus EU- Milchfonds; nur in 2010). 25 Millionen Euro Zinsverbilligung für Liquiditätshilfedarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank (nur in 2010) Aufstockung der Bundesmittel zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (200 Millionen Euro in 2010; bis zu 114 Millionen Euro in 2011) Zusätzlich Verlängerung der Agrardieselentlastung ohne Selbstbehalt und Obergrenze Quelle: BMELV 144 Euro) sowie mit dem Abschluss von Baumaßnahmen auf der Insel Riems (Nutztierforschung). Mehr als zwei Drittel Agrarsozialausgaben Vom Bundesagrarhaushalt entfallen 68 Prozent auf Sozialausgaben (3,743 Milliarden Euro) vor allem für die Übernahme der strukturwandelbedingten Defizite in der Altersicherung und in der Krankenversicherung der Landwirte erhält die Landwirtschaftliche Unfallversicherung eine Zuweisung von 200 Millionen Euro. Davon sind aber nur 100 Millionen Euro planmäßige Haushaltsmittel; weitere 100 Millionen Euro werden befristet aus dem Grünlandmilchprogramm bereitgestellt. Sonderprogramm Landwirtschaft 2010 und 2011 Wegen der schwierigen wirtschaftlichen Lage der Landwirtschaft, insbesondere der Milchwirtschaft, hat der Bund in den Jahren 2010 und 2011 insgesamt 725 Millionen Euro zusätzliche Mittel bereitgestellt, davon 425 Millionen in Den Löwenanteil macht ein Grünlandmilchprogramm mit knapp 400 Millionen Euro für zusätzliche Grünlandprämien und Kuhprämien für 2 Jahre aus. Um über 300 Millionen Euro werden die Bundeszuschüsse für die Landwirtschaftliche Unfallversicherung aufgestockt. Alte Last nimmt zu: Immer weniger Beitragszahler immer mehr Leistungsempfänger Die Bundeszuschüsse in der Agrarsozialversicherung sind dem besonders starken Strukturwandel in der Landwirtschaft geschuldet. Ihre Zusicherung war Voraussetzung zur Schaffung des eigenständigen agrarsozialen Sicherungssystems. Die Bundesmittel in der Alterssicherung der Landwirte dienen dazu, das strukturwandelbedingte Defizit ( Alte Last ) abzumildern und ein vergleichbares Beitrags-/Leistungsverhältnis wie in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erreichen. Ähnliches gilt für die Kranken- und Unfallversicherung der Landwirte.

35 4.4 Bundesagrarhaushalt 145

36 Situationsbericht 2011 Die Alterssicherung der Landwirte hat sich seit 1999 kräftig verteuert Im Jahre 2011 werden die gesetzlich verankerten Zuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte 2,22 Milliarden Euro betragen. Seit 1999 wurde der Einheitsbetrag in der Alterssicherung der Landwirte erhöht; in den alten Ländern von monatlich 167 Euro (1999) auf monatlich 199 Euro im Jahr Ab Januar 2011 beträgt der Beitrag in den alten Ländern 219 Euro je Monat. In den neuen Ländern beträgt der Beitrag 192 Euro je Monat. Bei der Höhe der monatlichen Beträge ist zu berücksichtigen, dass das System der landwirtschaftlichen Altershilfe nur eine Teilabsicherung darstellt. Als Folge des starken Strukturwandels stehen 100 Beitragszahlern über 230 Altenteiler gegenüber, in der Rentenversicherung der Arbeitnehmer kommen dagegen auf 100 Beitragszahler nur etwa 60 Rentner. Damit bleibt die landwirtschaftliche Alterssicherung existentiell auf eine Übernahme der strukturellen Defizite durch den Staat angewiesen. Entlastung durch Ablösung von Unfallrenten In den vergangenen Jahren wurde die landwirtschaftliche Unfallversicherung reformiert. Mit einem Bündel von Entlastungsmaßnahmen (Herauskauf von Kleinrenten und Leistungseinschränkungen) soll die Unfallversicherung mittelfristig stabile Beiträge haben. Durch die zusätzlichen Bundesmittel aus dem Sonderprogramm der Bundesregierung (Bundeszuschuss 2010 insgesamt 300 Millionen Euro) wurde es möglich, die Beiträge sogar zu senken. In 2011 stehen etwa 200 Millionen Bundeszuschuss zur Verfügung. 146

37 4.5 Agrarsubventionen 4.5 Agrarsubventionen Was sind Subventionen? Bei der Definition von Subventionen kommt es auf die Zielsetzung der Vergünstigungen an. Nach dem Subventionsbericht der Bundesregierung bestehen Subventionen aus Finanzhilfen und Steuervergünstigungen, die vorrangig auf die Unterstützung wirtschaftlicher Tätigkeiten ausgerichtet sind. Finanzhilfen sind danach direkte Geldleistungen, während es sich bei Steuervergünstigungen um spezielle steuerliche Ausnahmeregelungen handelt, die zu Mindereinnahmen für die öffentliche Hand führen. Der Subventionsbericht des Bundes wurde zuletzt Anfang 2010 veröffentlicht und gibt Auskunft über die national gewährten Finanzhilfen und Steuervergünstigungen. Er berücksichtigt nicht die Wettbewerbsverhältnisse im EU-Binnenmarkt, zum Beispiel beim Agrardiesel. Höhere Subventionen in der Wirtschaftskrise Nach wie vor ist die gewerbliche Wirtschaft der bedeutendste Subventionsempfänger in Deutschland. Im Jahre 2010 entfielen mit 13,5 Milliarden Euro 56 Prozent der Finanzhilfen und Steuervergünstigungen des Bundes auf diesen Bereich. Als zweitgrößter Subventionsbereich erhielt das Wohnungswesen im Jahre Prozent der Finanzhilfen und der Steuervergünstigungen des Bundes, 147

38 Situationsbericht das sind 2,56 Milliarden Euro. Vor allem durch die Abwrackprämie für Pkw und weitere Krisenmaßnahmen kam es 2009 zu einem starken Anstieg der Subventionen. Agrarsubventionen des Bundes steigen in 2010 und 2011 vorübergehend an In den zurückliegenden Jahren bis 2009 wurden die Agrarsubventionen des Bundes fortlaufend gesenkt. Der niedrigste Stand wurde in 2007 mit nur noch 0,97 Milliarden Euro erreicht. In den Jahren 2010 und 2011 kommt es vor allem durch das Grünlandmilchprogramm wieder zu einem Anstieg der Agrarsubventionen, der allerdings nur vorübergehend sein wird. Trotz dieser zusätzlichen Hilfen betrug der Anteil der Agrarsubventionen an allen Subventionen des Bundes in 2010 nur 6 Prozent machten die Agrarsubventionen des Bundes mit 2,9 Milliarden Euro noch 20 Prozent an den Gesamtsubventionen aus, in den Jahren 2007 und 2009 waren es nur noch 4 Prozent. Vorruhestands- und Agrarumwelthilfen eine Subvention? Nicht alle im Subventionsbericht der Bundesregierung aufgeführten Agrarmaßnahmen dienen allein wirtschaftspolitischen Zielsetzungen. Die Hilfen des Bundes für die Landwirtschaftliche Unfallversicherung und die Landabgaberente (2010 zusammen ca. 345 Millionen Euro) sollen in erster Linie dem sozialpolitischen Ziel der Abfederung des Strukturwandels dienen.

39 4.5 Agrarsubventionen Über 600 Millionen Euro werden von EU, Bund und Länder für Agrarumweltprogramme ausgegeben. Diese Förderung ist mit einer ökologischen Gegenleistung verbunden, für die Landwirte aber mit einem entsprechenden Mehraufwand bzw. Minderertrag. OECD liefert internationale Vergleiche von Agrarbeihilfen Für einen Vergleich der Agrarbeihilfen zwischen den Ländern benutzt die in Paris ansässige Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) die so genannten Produzenten-Subventions- Äquivalente (PSE). Sie bilden einen Maßstab für die Wirkung aller direkten und indirekten Unterstützungen für die Landwirtschaft, einschließlich der 149

40 Situationsbericht 2011 Außenschutzmaßnahmen. Zu Agrarsubventionen zählt damit vor allem die Differenz zwischen Inlandspreis und Weltmarktpreis, wenn ein entsprechender Zollschutz besteht. Im OECD-Durchschnitt werden auf diese Weise 22 Prozent des gesamten landwirtschaftlichen Produktionswertes staatlichen Maßnahmen zugerechnet. In der EU liegt dieser Wert bei etwa 23 Prozent. Im Dreijahresdurchschnitt 1986 bis 1988 waren es noch 39 Prozent gewesen. Agrarförderung im internationalen Vergleich sehr unterschiedlich Nach Feststellungen der OECD unterstützen alle Länder mehr oder minder ihre Landwirtschaft, vor allem die Struktur der Agrarstützung unterscheidet sich: In den USA werden für Schulen und Arme in großem Umfang staatlich verbilligte Nahrungsmittel bereitgestellt, ebenso fließen erhebliche Mittel in Beratung und Agrarmarketing. In der EU werden die Verbraucher durch die Absenkung der Stützpreise seit Beginn der 1990er Jahre jährlich um Milliardenbeträge entlastet, während Japan eine interne Preisstützung für landwirtschaftliche Produkte fortführt. 150

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