Agrarpolitik und Agrarförderung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Agrarpolitik und Agrarförderung"

Transkript

1 04 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.1 EU-Agrarhaushalt 4 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.1 EU-Agrarhaushalt Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Erste Säule Greening Zweite Säule Förderung ländlicher Räume Bundesagrarhaushalt und Agrarsubventionen

2 4.1 EU-Agrarhaushalt 04 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.1 EU-Agrarhaushalt EU-Haushalt 2017: 134,5 Milliarden Euro Der EU-Haushalt des Jahres 2017 umfasst 134,5 Milliarden Euro, gegenüber 2016 sind das 6,5 Prozent weniger. Dieser Betrag gibt die sogenannten Zahlungsermächtigungen an, d.h. die Mittel, die im Haushaltsjahr tatsächlich für Ausgaben zur Verfügung stehen. Die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel für Verpflichtungen (Verpflichtungsermächtigungen) geben an, bis zu welcher Höhe die EU im jeweiligen Jahr Ausgaben beschließen kann. Sie sind für das Haushaltsjahr 2017 mit 157,9 Milliarden Euro veranschlagt. Unter der Haushaltsrubrik Nachhaltiges Wachstum, natürliche Ressourcen fallen 2017 bei den Zahlungsermächtigungen 39,7 Milliarden Euro auf Direktzahlungen und 2,8 Milliarden Euro auf Agrarmarktausgaben. 11,2 Milliarden Euro sind für die ländliche Entwicklung vorgesehen. Größter Posten im Brüsseler Etat ist die Struktur- und Wirtschaftsförderung mit 56,5 Milliarden Euro. Für das Haushaltsjahr 2018 steigen die Zahlungsermächtigungen auf 144,7 Milliarden Euro (+ 7,6 Prozent). Hauptgrund für den starken Anstieg der Ausgaben ist, dass die EU-Staaten inzwischen mehr Geld aus den Strukturfonds abrufen, mit denen die EU die Angleichung der Lebensumstände in der EU vorantreiben will. Die Verpflichtungsermächtigungen erhöhen sich 2018 nur leicht (+ 0,7 Prozent). EU-Haushalt 2017 kurz gefasst Der EU-Haushalt für das Jahr 2017 hat ein Volumen von 134,5 Milliarden Euro. Einnahmen: 70 % Beiträge der Mitgliedstaaten entsprechend ihrem Bruttosozialprodukt 12 % Mehrwertsteuer-Abgaben 16 % Zölle auf Waren aus Drittländern, Agrarzölle, Zuckerabgaben 2 % Sonstige (Finanzausgleich) Ausgaben: 32 % Agrarausgaben: Direktzahlungen und Marktmaßnahmen 8 % Entwicklung des ländlichen Raumes ( 2. Säule ) 42 % Struktur- und Kohäsionspolitik, Forschung etc. 10 % Externe und interne Politikbereiche (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, humanitäre Hilfe, Unionsbürgerschaft) 7 % Verwaltungsausgaben 1 % Sonstige Quelle: Europäische Kommission Direktzahlungen dominieren Agrarhaushalt 2017 entfallen 74 Prozent der EU-Agrarausgaben auf Direktzahlungen, 5 Prozent auf Agrarmarktausgaben, 21 Prozent kommen der ländlichen Entwicklung zu Gute wurden noch 91 Prozent der EU-Agrarausgaben für die Marktstützung (Exporterstattungen, Lagerhaltung) verwendet. Kehrseite dieser Entwicklung ist, dass die Landwirtschaft in relativ hohem Maße von den Direktzahlungen abhängig geworden ist. Exporterstattungen sind beendet Unter den EU-Marktordnungsausgaben spielen die Exporterstattungen seit Mitte 2013 keine Rolle mehr. 103

3 04 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.1 EU-Agrarhaushalt Die geringen Haushaltsbeträge in den Folgejahren decken im Wesentlichen Forderungen aus Altfällen ab. Im Jahr 1993 betrugen die Exporterstattungen noch über 10 Milliarden Euro. Begrenzung des Mehrjährigen Finanzrahmens auf 1,00 Prozent des BNE Der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) gibt den Rahmen für die jährlichen EU-Haushalte vor, die zwischen Kommission, Rat und Parlament ausgehandelt werden. Mit diesem Verfahren soll vermieden werden, dass es jedes Jahr zu heftigem Streit über die Finanzen kommt. Der MFR des EU-Haushalts für die Jahre 2014 bis 2020 beträgt in jeweiligen Preisen 1.082,6 Milliarden Euro bei den Verpflichtungsermächtigungen (Zahlungszusagen) und 1.024,0 Milliarden Euro bei den Zahlungsermächtigungen (tatsächliche Ausgaben). Das sind gegenüber der vorangegangenen Förderperiode 2007 bis 2013 bei den Verpflichtungsermächtigungen 106,8 Milliarden Euro und bei den Zahlungsermächtigungen 98,4 Milliarden Euro mehr. Außerhalb des MFR wurden für die neue Förderperiode zusätzlich 42,5 Milliarden Euro beschlossen. Der MFR ist damit im Zeitraum bei den Verpflichtungsermächtigungen auf 1,00 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) beschränkt, verglichen mit 1,12 Prozent in der Finanzperiode Agrarbudget gedeckelt Anteil am EU-Haushalt geht weiter zurück Im Vergleich zur vorangegangenen Haushaltsperiode steigen die Gesamtausgaben der EU in der laufenden Finanzperiode nominal an (+ 11 Prozent). Das darin enthaltende Budget für Direktzahlungen und Agrarmarktausgaben bleibt dagegen nominal unverändert. Dessen Anteil am EU-Gesamtbudget (einschl. Mittel außerhalb des MFR, Verpflichtungsermächtigungen) fällt deshalb von 31 Prozent in auf rund 28 Prozent in Am Ende der Förderperiode im Jahr 2020 sind

4 4.1 EU-Agrarhaushalt 04 Agrarpolitik und Agrarförderung es sogar nur noch 26 Prozent. Die dennoch scheinbare Agrarlastigkeit des EU-Haushaltes hat seine Gründe. Bis heute ist die Gemeinsame Agrarpolitik der einzige voll gemeinschaftlich finanzierte Politikbereich. Dies erklärt den relativ hohen Anteil des Agrarbereichs am EU-Haushalt. Im Durchschnitt zahlt jeder EU-Bürger 32 Cent am Tag für die EU-Agrarpolitik als Beitrag für gesunde, sichere Nahrungsmittel und eine vielfältige Kulturlandschaft. Auswirkungen auf die 1. Säule der GAP Die im Rahmen des MFR beschlossenen Mittel für die 1. Säule der GAP (Direktzahlungen und Agrarmarktausgaben) bedeuten gegenüber dem Mittelansatz von nominal ein Minus von 1,8 Prozent. Da auch die Reserve für Agrarkrisen aus dieser Haushaltsrubrik finanziert wird, vermindert sich das für Direktzahlungen verfügbare Finanzvolumen im Falle von Krisen zusätzlich. Bislang wurde die Agrarkrisenreserve allerdings nicht in Anspruch genommen. Auch die Umverteilung der Direktzahlungsmittel zwischen den Mitgliedstaaten (externe Konvergenz) mindert das Agrarbudget für die deutsche Landwirtschaft in der 1. Säule ebenso wie mögliche Umverteilungen von Mitteln aus der 1. in die 2. Säule, siehe Kapitel 4.2. Mehr Mittel für kritische Bereiche Für die Jahre 2018 bis 2020 sollen mehr Finanzmittel für kritische Bereiche wie Migration, Sicherheit und Kontrollen an den Außengrenzen sowie für leistungsintensive Programme (Juncker-Programm und Investitionen in Drittländern) eingesetzt werden. Die Obergrenzen des MFR bleiben allerdings unverändert. Die höhere Ausschöpfung dieser Obergrenzen durch mehr Flexibilität sowie eine wesentliche Erhöhung der Mittel für die Son- 105

5 04 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.1 EU-Agrarhaushalt derinstrumente, die nicht bei den Obergrenzen des MFR berücksichtigt werden, führt dazu, dass die Mitgliedstaaten der EU mehr Mittel zur Verfügung stellen müssen. Das Agrarbudget (Rubrik 2) bleibt für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 unverändert. Bislang keine Finanzielle Disziplin angewendet Die Gewährung der Direktzahlungen (Betriebsprämien) gegen Jahresende erfolgt aus dem EU-Haushalt des Folgejahres. Die Haushaltsjahre beginnen jeweils am 16. Oktober. Die so genannte Finanzielle Disziplin kommt dann zur Anwendung, wenn die Prognosen für die Finanzierung der Direktzahlungen und der marktbezogenen Ausgaben erkennen lassen, dass die entsprechende finanzielle Obergrenze des MFR überschritten wird. Sie führt automatisch zu einer Kürzung der Direktzahlungen an die Landwirte. Zu einer derartigen Finanziellen 106 Disziplin wird es auch im Haushaltsjahr 2018 (Direktzahlungen 2017) nicht kommen. Das gilt auch für die Agrarkrisenreserve. Da diese auch in 2017 nicht in Anspruch genommen wird, kommt es unter dem Strich auch zu keinen Kürzungen der Direktzahlungen. Auch 2. Säule der GAP unterliegt zunächst Kürzungen Die 2. Säule (ELER) der GAP verliert nach den MFR-Beschlüssen im Vergleich zwischen den Förderperioden zu nominal leicht (-1 Prozent), im Vergleich zum Jahr 2013 deutlich (- 8 Prozent). Nach den MFR-Beschlüssen steht Deutschland in der laufenden EU-Haushaltsperiode ein ELER-Mittelvolumen von 8,25 Milliarden Euro zur Verfügung. Das sind nominal gut 9 Prozent weniger als in der vorherigen Förderperiode (9,08 Milliarden Euro). Durch die Umverteilung von 4,5 Prozent der Direktzahlungsmittel in die 2. Säule aber entsteht im Förderperiodenvergleich ein nominaler Zugewinn von gut 4 Prozent auf 9,45 Milliarden Euro, siehe Kapitel 4.4. Deutschland größter Nettozahler Ohne Berücksichtigung der Finanzierung der EU-Verwaltungsausgaben hat Deutschland nach zuletzt für 2016 vorliegenden Angaben rund 11,0 Milliarden Euro weniger aus dem EU-Haushalt bekommen als es darin eingezahlt hat. Das sind 0,34 Prozent des deutschen Bruttonationaleinkommens (BNE). Der deutsche Beitragsanteil am EU-Haushalt betrug ,2 Prozent. Gemessen daran fällt der Anteil der EU-Rückflüsse mit 8,6 Prozent relativ bescheiden aus. Mit anderen Worten: Von jedem Euro, den Deutschland in die Brüsseler Kasse gibt, erhält es nur 44 Cent zurück. Etwas günstiger sieht es bei den Ausgaben zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP, einschließlich

6 4.1 EU-Agrarhaushalt 04 Agrarpolitik und Agrarförderung Der EU-Haushalt muss stets ausgeglichen sein Die EU verzeichnet niemals ein Haushaltsdefizit, darf keine Schulden machen und gibt nur so viel aus, wie sie einnimmt. 80 Prozent der EU-Mittel werden von nationalen oder regionalen Regierungen verausgabt. Die meisten von EU finanzierten Projekte werden von den Mitgliedstaaten ausgewählt und verwaltet. Ländliche Entwicklung ) aus. Den deutschen Leistungen zur GAP in Höhe von etwa 10,5 Milliarden Euro standen 2016 Rückflüsse von 6,3 Milliarden Euro gegenüber. Hintergrund: Die Ausgaben zur GAP fließen vorrangig in Länder mit hoher Agrarproduktion. Polen größter Nettoempfänger Zu den großen Nettoempfängern zählen die mittel- und osteuropäischen Länder sowie Griechenland, Portugal und Spanien. Polen verbuchte 2016 in absoluten Zahlen mit 7,0 Milliarden Euro den größten Überschuss, das entspricht etwa 1,71 Prozent des polnischen Bruttonationaleinkommens. Die Differenz zwischen Ein- und Auszahlungen lässt allerdings nicht unmittelbar darauf schließen, welches Land letztlich von der Politik der Union am meisten profitiert. Die Vorteile etwa des Binnenmarktes schlagen sich in den nationalen Steuereinnahmen oder auch in den Exportmöglichkeiten der Wirtschaft nieder. 107

7 04 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.1 EU-Agrarhaushalt Mehrjähriger Finanzrahmen nach 2020 Im Mai 2018 will die EU-Kommission einen Vorschlag für den MFR nach 2020 vorlegen, der von den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union einstimmig beschlossen werden muss; auch das Europäische Parlament muss mehrheitlich zustimmen. Der bisherige Finanzrahmen, der bei den Verpflichtungsermächtigungen auf 1,0 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) begrenzt ist, reicht nach Kommissionsauffassung nicht aus, um zusätzliche EU-Aufgaben zu erledigen, insbesondere die Sicherung der EU-Außengrenzen, Herausforderungen bei der Migration sowie in der europäischen Verteidigungspolitik. Hinzu kommt die Haushaltslücke infolge des Brexit, die nach Berechnungen der Kommission zwischen 10 und 11 Milliarden Euro pro Jahr liegt. Dem Vernehmen nach strebt die EU-Kommission eine Aufstockung der Haushaltsobergrenze von 1,0 auf etwa 1,1 bis 1,2 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) an. Das würde Mehreinnahmen von 12 bis 25 Milliarden Euro pro Jahr bedeuten. In der Diskussion sind auch EU-Steuern als Eigenmittelquelle, z.b. auf CO 2 -Emissionen. Nach Kommissionsbekundungen soll es keine finanziellen Brüche bei den bestehenden Haushaltspositionen geben. 108

8 4.2 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Erste Säule 04 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.2 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Erste Säule EU-Agrarpolitik seit 1992 Abkehr von der Markt- und Preisstützung Seit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) verfolgt die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) das Ziel, die Versorgung mit Nahrungsmitteln zu gewährleisten und die Einkommen der Landwirte zu sichern. Seit der Uruguay-Runde 1992 der Welthandelsorganisation (WTO) sind auch Agrarprodukte den Regeln des internationalen Warenhandels unterworfen. Deshalb wurden Preisstützung und Regulierung der Agrarmärkte durch Marktordnungen Schritt für Schritt aufgegeben. Im Gegenzug bekommen die Landwirte seitdem Direktzahlungen, die seit 2005 grundsätzlich von der Produktion entkoppelt sind und flächenbezogen gewährt werden. Ergänzend werden Fördermaßnahmen für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum in der zweiten Säule der GAP angeboten (s. Kapitel 4.4). Gemeinsame Agrarpolitik bis 2020 Im Juni 2013 haben sich Agrarrat, Europäisches Parlament und EU-Kommission auf die EU-Agrarpolitik für den Zeitraum bis 2020 verständigt. Die Unterschiede in den Flächenzahlungen der EU-Staaten werden um ein Drittel vermindert. Alle Staaten werden bis 2019 ein Mindestniveau von 196 Euro je Hektar erhalten (einschließlich Greening-Komponente). Von der Angleichung profitieren vor allem die baltischen Staaten und Rumänien. Deutschland verliert hierdurch etwa 3 Prozent seiner Direktzahlungen. Zusammen mit der allgemeinen Kürzung des EU-Agrarbudgets stehen den Landwirten in Deutschland knapp 8 Prozent weniger Direktzahlungsmittel als Betriebsprämien zur Verfügung (Vergleich 2019 zu 2013). Durch die national beschlossene Umschichtung von 4,5 Prozent der Direktzahlungsmittel in die 2. Säule gehen den deutschen Landwirten weitere Direktzahlungen verloren. 109

9 04 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.2 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Erste Säule Zuschlag für erste Hektare Der Zuschlag für die ersten Hektare (Umverteilungsprämie) wurde bereits 2014 eingeführt. Für 2017 ergeben sich Schätzungen zufolge im Bundesdurchschnitt Zahlungen von 316,67 Euro/ha für die ersten 30 Hektar, von 296,47 Euro/ha für die Hektare 31 bis 46 bzw. von 266,19 Euro/ha ab dem 47. Hektar. Eine betriebliche Degression der Direktzahlungen findet wegen des Zuschlags für die ersten Hektare in Deutschland nicht statt wurde die Greening- Prämie eingeführt Die wesentlichste Änderung der letzten GAP-Reform besteht darin, dass 30 Prozent der Direktzahlungen an die Einhaltung der Greening -Auflagen zur Fruchtartenvielfalt, zum Dauergrünlanderhalt und zur Anlage von Ökologischen Vorrangflächen geknüpft sind. GAP-Reform in Deutschland 2015 bis 2019: Vier Förderelemente in der ersten Säule Basisprämie: 2019 ca. 176 Euro/ha Greeningprämie: 2019 ca. 85 Euro/ ha Umverteilungsprämie / Zuschlag für die ersten Hektare: ca. 50 Euro/ ha für die ersten 30 Hektar; ca. 30 Euro/ha für die Hektare 31 bis 46 Junglandwirtezuschlag: ca. 44 Euro/ha für bis zu 90 Hektar Quelle: BMEL 110 Die Gewährung der Basisprämie ist mit der Greening-Prämie verbunden. Mit der Umverteilungsprämie werden die ersten Hektare eines Betriebes bessergestellt. Landwirte bis 40 Jahre erhalten eine Junglandwirteprämie. Die Zahlungen sind an die Einhaltung von Standards gebunden (Cross Compliance). Deutschland mit Umverteilung von 4,5 Prozent in die zweite Säule Deutschland hat bei der nationalen Umsetzung der GAP-Reform entschieden, 4,5 Prozent der Direktzahlungen von der ersten in die zweite Säule der GAP umzuverteilen. Das sind jährlich etwa 230 Millionen Euro. Die Bundesländer haben erklärt, die Mittel zweckgebunden für die Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft zu verwenden. Dazu gehören insbesondere Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, die Förderung besonders tiergerechter Haltung und Tierwohl, die Stärkung von Grünlandstandorten sowie die Förderung von ökologischem Landbau oder Gebieten mit natürlichen Beeinträchtigungen. Bundeseinheitliche Flächenprämie bis 2019 Der Übergang zur bundeseinheitliche Flächenprämie begann 2015 mit einer einheitlichen Greening-Komponente von ca. 87 Euro je Hektar. In den Jahren 2017 bis 2019 erfolgt dann die vollständige Angleichung der Basisprämie in drei gleichen Schritten. Wegen der Absenkung des EU-Finanzrahmens und der Umverteilung von 4,5 Prozent der Direktzahlungen in die zweite Säule kommt es seit 2015 zunächst in allen Ländern zu einer Absenkung des Prämienniveaus. In den Ländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland werden die Hektarzahlungen gegen Ende der Förderperiode 2014 bis 2020 wieder leicht steigen. Ursache ist der bundesweite Angleichungsprozess.

10 4.2 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Erste Säule 04 Agrarpolitik und Agrarförderung Direktzahlungen nur für den Aktiven Landwirt Um sicherzustellen, dass die Direktzahlungen aktiven Landwirten zu Gute kommen, gilt seit 2015 eine sogenannte Negativliste. Dazu gehören Flughäfen, Eisenbahndienste, Wasserwerke, Immobilienunternehmen, permanente Sport- und Freizeitanlagen und Bergbauunternehmen. Diese Unternehmen sind damit von den EU-Direktzahlungen zunächst ausgeschlossen, können jedoch in einem umfangreichen Nachweis- und Dokumentationsverfahren zeigen, dass ihre landwirtschaftliche Tätigkeit einen wesentlichen Umfang hat bzw. deren Hauptgeschäftszweck ist. Dann gelten diese Betriebe trotz Einordnung in die Negativliste als Aktiver Landwirt. Von diesem Prüfverfahren sind in Deutschland vor allem Pensionspferdehalter betroffen. Für diese Betriebe gibt es spezielle nationale Ausnahmeregelungen: Wenn der Landwirt in der Alterssicherung der Landwirte versichert ist, wenn der Betrieb mehr als 38 Hektar bewirtschaftet bzw. wenn die Tierbestandsdichte unter 3 Großvieheinheiten je Hektar liegt, so gilt der Pensionspferdehalter generell als aktiver Landwirt. Auch Betriebe mit Direktzahlungen bis Euro im vorangegangen Antragsjahr gelten in Deutschland ohne zusätzliches Prüfverfahren per se als aktiver Landwirt. Durch die sogenannte Omnibus-Verordnung vom Herbst 2017 können die Mitgliedstaaten bis Ende März 2018 entscheiden, dieses Prüfungsverfahren aus Vereinfachungsgründen auszusetzen. 111

11 04 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.2 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Erste Säule Periode bis 2020 etwa 44 Euro je Hektar für bis zu 90 Hektar gezahlt. Im Jahr 2017 haben rund Betriebe Anträge auf Junglandwirteförderung gestellt. Die der beantragten Junglandwirteförderung zu Grunde gelegte Fläche beträgt im Jahr 2017 rund 1,16 Millionen Hektar. Die Junglandwirteförderung macht 1,1 Prozent der Direktzahlungen in Deutschland aus. Durch die Omnibus-Verordnung können die Mitgliedstaaten die Fördersätze je Hektar erhöhen. Jedoch stehen unverändert maximal 2 Prozent der Direktzahlungen als Junglandwirte-Zuschlag zur Verfügung. Zuschlag für Junglandwirte Einen Prämienzuschlag können seit 2015 alle Landwirte unter 40 Jahre erhalten, die erstmals einen landwirtschaftlichen Betrieb übernehmen. Der Zuschlag wird 5 Jahre lang gewährt. Für junge Gesellschafter in 112 Personengesellschaften (z.b. GbR) und junge Gesellschafter juristischer Personen (z.b. Genossenschaft, GmbH) wird die Förderung analog gewährt, soweit sie Mitentscheidungsrechte über wichtige Vorgänge im Unternehmen haben. Dafür werden in Deutschland in der Begrenzte Koppelung der Direktzahlungen Auf Drängen vieler EU-Mitgliedstaaten sind an die Produktion gekoppelte Zahlungen weiterhin in begrenztem Umfang möglich. Bis zu 13 Prozent des nationalen Finanzrahmens für Direktzahlungen können hierfür verwendet werden. Zusätzlich können bis zu 2 Prozent für die Förderung des Eiweißpflanzenanbaus gewährt werden. Mit Ausnahme von Deutschland werden gekoppelte Zahlungen in 27 von 28 EU-Mitgliedsländern vor allem in den Bereichen Rind- und Kalbfleisch, Milch und Milchprodukte, Schaf- und Ziegenfleisch sowie im Pflanzenanbau angeboten, was auf den Erzeugermärkten zu Wettbewerbsverzerrungen führen kann waren EU-weit im Durchschnitt rund 10 Prozent der Direktzahlungen gekoppelt.

12 4.2 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Erste Säule 04 Agrarpolitik und Agrarförderung Kleinerzeugerregelung Landwirte konnten 2015 einmalig in ein vereinfachtes Antragsverfahren im Rahmen der sogenannten Kleinerzeugerregelung wechseln. Mit der damit verbundenen Freistellung von Cross Compliance, dem Greening und dem Regime der Zahlungsansprüche ist der Anspruch auf die jährlichen Direktzahlungen für den Kleinerzeuger auf maximal Euro begrenzt. Nach zuletzt für 2016 vorliegenden Angaben nehmen Betriebe diese Regelung in Anspruch. Cross Compliance Mit Cross Compliance (CC) werden die Direktzahlungen an die Einhaltung von bestimmten Produktionsbedingungen geknüpft. Im Zuge der jüngsten GAP-Reform sind die Klärschlammrichtlinie, die Meldepflichten von Tierseuchen oder Teile der Vorgaben für Natura 2000 nicht mehr relevant für Cross Compliance. Dagegen sind die Wasserrahmenrichtlinie und die Pflanzenschutzmittelanwendungsrichtlinie vorsorglich in den Katalog von Cross Compliance aufgenommen worden. Kriterien aus diesen beiden Richtlinien werden für Cross Compliance relevant, sobald die Richtlinien in der EU vollständig umgesetzt sind. Die Anforderungen zur Einhaltung des guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustandes (GLÖZ) sind mit der neuerlichen GAP-Reform erweitert worden, z.b. hinsichtlich der Erhaltung von Landschaftselementen. Omnibus-Verordnung bringt einige Änderungen der GAP- Förderung Die im Herbst 2017 im Trilog von EU-Kommission, Rat und Parlament beschlossene Omnibus-Verordnung bringt einige Anpassungen. Mit einer Klarstellung der Definition von Dauergrünland sollen Unsicherheiten nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes aufgefangen werden. Außerdem erhalten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, auch in 2018 und 2019 über die Höhe der Umverteilung in die 2. Säule, über die Degression und über den Umfang gekoppelter Zahlungen neu zu entscheiden (Änderungen zum Greening siehe Kapitel 4.3). Gemeinsame Agrarpolitik nach 2020 Im November 2017 hat die EU-Kommission ein erstes Papier zur Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020 vorgelegt. Ziel ist eine stärkere Ergebnisorientierung die Mitgliedstaaten/Regionen sollen die GAP-Förderung stärker an Zielen und Prioritäten ausrichten können. 113

13 04 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.3 Greening 4.3 Greening Was gehört zum Greening? Seit 2015 müssen Landwirte, die EU-Direktzahlungen (Basisprämie) beantragen, sogenannte Greening-Anforderungen erfüllen. Dazu gehören die Fruchtartenvielfalt auf Ackerflächen, der Erhalt von Dauergrünland und eine Bewirtschaftung von mindestens 5 Prozent der Ackerflächen mit besonderem Umweltnutzen (Ökologische Vorrangflächen). Hierfür wird eine Pauschale von 30 Prozent der EU-Direktzahlungen gewährt (für Deutschland ca. 86 Euro je Hektar in 2017). Die Nichteinhaltung der Greening-Bedingungen kann mit bis zu 125 Prozent der Greening-Prämie des landwirtschaftlichen Betriebes sanktioniert werden. Fruchtartenvielfalt auf den Ackerflächen Was zählt? 114 Es sollen jährlich mindestens zwei bzw. drei verschiedene Ackerkulturen angebaut werden. Die Anbaudiversifizierung darf nicht mit einer mehrjährigen Fruchtfolge nach guter landwirtschaftlicher Praxis verwechselt werden. Für die Regelung zählt jede Gattung gesondert, also Weizen, Roggen, Gerste, Mais, Ackerbohne usw.. Bei den Familien der Kreuzblütler, Nachtschattengewächse und Kürbisgewächse zählt jede Art unter den jeweiligen Gattungen als gesonderte Kultur, also Raps, Kohl, Senf, Kartoffel, Gurken, Kürbis etc.. Winter- und Sommerkulturen einer Gattung gelten als unterschiedliche Kulturen. Brach-

14 4.3 Greening 04 Agrarpolitik und Agrarförderung flächen und andere Stilllegungen werden zu einer Kultur zusammengefasst. Gleiches gilt für Gras und andere Grünfutterpflanzen. Verschärfte Regelungen für Dauergrünland Das Greening sieht für besonders umweltsensibles Dauergrünland ein Umwandlungs- und Pflugverbot vor. Dies betrifft in Deutschland alle Dauergrünlandflächen in FFH-Gebieten. Daneben gilt für das gesamte Dauergrünland eine Genehmigungspflicht im Falle einer Umwandlung. Ist in einem Bundesland mehr als 5 Prozent des Dauergrünlandes verloren gegangen, so werden Genehmigungen zur Umwandlung in der Regel nur noch erteilt, wenn dafür an anderer Stelle neues Dauergrünland angelegt wird. Auch in 2017 wurde diese 5 Prozent-Schwelle in allen Bundesländern unterschritten. In vielen Bundesländern gelten jedoch zusätzliche landesrechtliche Auflagen und Verbote für die Grünlandbewirtschaftung. Nach den Antragsdaten für die EU-Agrarförderung ist der Umfang des Dauergrünlandes mit etwa 4,8 Millionen Hektar in den letzten Jahren deutschlandweit stabil geblieben. in Agrarumweltprogrammen und in ähnlichen freiwilligen Maßnahmen auch dann Ackerflächen bleiben, wenn sie länger als 5 Jahre mit Gras bewachsen sind. Im Herbst 2017 wurde in der Omnibus-Verordnung festgelegt, dass das Pflügen von Ackerfutterflächen als Nachweis für die Fruchtfolge herangezogen werden kann. Ökologische Vorrangflächen auf dem Acker Landwirte sollen 5 Prozent ihrer Ackerfläche (ohne Dauerkulturen) als Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) bereitstellen, wenn die Ackerfläche mehr als 15 Hektar beträgt und der Landwirt keinen Ökobetrieb bewirtschaftet. Der Landwirt kann aus einem Katalog verschiedener Maßnahmen auswählen, der die Unstimmigkeiten bei der Definition von Dauergrünland Dauergrünland entsteht nach den Vorgaben des EU-Direktzahlungssystems immer dann, wenn eine Fläche 5 Jahre lang ununterbrochen mit Gras- oder Grünfutterpflanzen genutzt worden ist. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Herbst 2014 hat die EU-Kommission klargestellt, dass Ackerrandstreifen, Ackerbrachen sowie Flächen 115

15 04 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.3 Greening Anlage von speziellen Feld- und Pufferstreifen, den Erhalt von Landschaftselementen und besonders umweltschonenden Wirtschaftsweisen (Zwischenfrüchte, Untersaaten und Leguminosen usw.) umfasst. Je nach ÖVF-Maßnahme bleibt eine gewisse landwirtschaftliche Nutzung möglich. Die jeweiligen Varianten gehen mit Gewichtungsfaktoren zwischen 0,3 und 2,0 in die Berechnung der Ökologischen Vorrangflächen ein. Geltend ab 2018 hat die EU-Kommission ein Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf Ökologischen Vorrangflächen (Zwischenfrüchte, Untersaaten, Leguminosen) beschlossen. Andererseits wurden mit der Omnibus-Verordnung einige neue Möglichkeiten beschlossen, wie Miscanthus, Durchwachsene Silphie und Bienenweiden als ÖVF. 116 Zwischenfrüchte, Untersaaten und Brachen sind wichtigste Ökologische Vorrangflächen In 2017 haben die Landwirte Ökologische Vorrangflächen im Umfang von 1,37 Millionen Hektar angegeben, nach Anwendung der Gewichtungsfaktoren entspricht dieses Hektar ÖVF. Damit wurde das Mindestmaß von 5 Prozent Ökologischer Vorrangfläche bezogen auf die beantragte Ackerfläche deutlich überschritten. Die Ökologischen Vorrangflächen wurden zu etwa 40 Prozent über die Variante Zwischenfrüchte bzw. Untersaaten erbracht. Danach folgt die Ackerbrache mit anteilig etwa 30 Prozent. Nach wie vor relativ wenig Landschaftselemente und Randstreifen im Greening-System Die auf rund 4 Prozent leicht angestiegene, aber nach wie vor relativ geringe Beantragung von Landschaftselementen lässt sich zu großen Teilen mit bürokratischen Hindernissen erklären. Ein positives Beispiel ist die Beantragung von Landschaftselementen in Schleswig-Holstein/Hamburg: Dort werden etwa 75 Prozent der Ökologischen Vorrangflächen über Landschaftselemente wie Hecken und Gräben erbracht, im übrigen Bundesgebiet beträgt dieser Anteil nur etwa 7 Prozent. Dieser Unterschied lässt sich damit erklären, dass Gräben und Knicks bisher nur in Schleswig-Holstein als Landschaftselemente förderfähig sind. In vielen anderen Bundesländern ist der Erfassungsgrad der tatsächlich vorhandenen Landschaftselemente offensichtlich deutlich niedriger. Auch vorhandene Randstreifen werden von vielen Landwirten nicht als ÖVF angegeben, weil sie förderrechtliche Risiken vermeiden wollen.

16 4.3 Greening 04 Agrarpolitik und Agrarförderung Geänderte Regeln für Ökologische Vorrangflächen im Greening ab 2018 Neue Optionen: Miscanthus (Faktor 0,7) Durchwachsene Silphie (Faktor 0,7) Brachliegende Flächen mit Bienenweiden (Faktor 1,5) Leguminosen: Anhebung des Gewichtungsfaktors von 0,7 auf 1,0 Befreiungstatbestand für Betriebe mit mehr als 75 Prozent der Ackerfläche mit Gras/Brachen/Leguminosen: Hier Aufhebung der 30 Hektar-Begrenzung Generelles Verbot des Einsatzes synthetischer Pflanzenschutzmittel auf ökologischen Vorrangflächen Grafik SB2017-Gr43-4: Ökologische Vorrangflächen im Greening Quelle: EU-Kommission 117

17 04 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.4 Zweite Säule Förderung ländlicher Räume 4.4 Zweite Säule Förderung ländlicher Räume Die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union ist auf die Förderung der Landwirtschaft wie auch der ländlichen Räume ausgerichtet. Den Kern der Förderung bilden die EU-Direktzahlungen, siehe Kapitel 4.2. Neben der ersten Säule der GAP besteht die Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) als zweiter Säule der GAP. Mit der Förderung von Investitionen in der Landwirtschaft sollen deren Wettbewerbsfähigkeit verbessert und der Strukturwandel abgefedert werden. Mit Agrarumweltmaßnahmen und der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete soll eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sichergestellt werden. Viele weitere Maßnahmen haben die Förderung ländlicher Infrastrukturen im Fokus. 118

18 4.4 Zweite Säule Förderung ländlicher Räume 04 Agrarpolitik und Agrarförderung ELER-Förderung als Kofinanzierung Der maximale EU-Kofinanzierungssatz an den öffentlichen Ausgaben einer ELER-Maßnahme beträgt 53 Prozent (Basissatz). Mindestens 47 Prozent müssen aus nationalen öffentlichen Mitteln (Bund, Länder, Kommunen) stammen. Für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen einschließlich der Ökolandbauförderung gilt ein maximaler EU-Kofinanzierungssatz von 75 Prozent. Als Übergangsregionen haben die meisten Gebiete in den neuen Bundesländern einen besonderen Förderstatus: In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen (ohne den Regierungsbezirk Leipzig) sowie Brandenburg (ohne Brandenburg-Südwest) beträgt die maximale EU-Kofinanzierung 75 Prozent; in Brandenburg-Südwest entsprechend 63 Prozent und im Regierungsbezirk Leipzig sowie im übrigen Bundesgebiet entsprechend 53 Prozent. Für umgeschichtete EU-Mittel aus der 1. Säule gilt die Ausnahme, dass deren Einsatz nicht mit nationalen Mitteln kofinanziert werden muss. Bundesländer entscheiden Im Vergleich zur 1. Säule, wo die EU die Finanzierung zu 100 Prozent trägt, müssen die EU-Mittel der 2. Säule in der Regel mit nationalen öffentlichen Mitteln von Bund, Ländern oder Kommunen kofinanziert werden und entfalten dadurch eine erhebliche Hebelwirkung. Die entsprechenden Programme zur Förderung der Ländlichen Entwicklung werden in Deutschland von 119

19 04 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.4 Zweite Säule Förderung ländlicher Räume den Bundesländern erarbeitet. Die Förderschwerpunkte der einzelnen Bundesländer sind unterschiedlich. Eingang in die Länderprogramme finden auch Maßnahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). Für den einzelnen Fördernehmer vor Ort sind ausschließlich die Förderbestimmungen seines Bundeslandes maßgebend. Bundesländer legen ihre Förderprioritäten fest Die Bundesländer legen in ihren Programmen zur ländlichen Entwicklung (Entwicklungsprogramme Ländlicher Raum, EPLR) die konkreten Fördermaßnahmen und deren Dotierung fest. Die Europäische Kommission genehmigt diese. Wesentliche Teile der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) sind von der EU-Kommission als sogenannte Nationale Rahmenregelung (NRR) genehmigt worden. Damit gilt die Konformität mit der ELER-Verordnung als bestätigt. Die Bundesländer setzen mit den ihnen zugeteilten EU-Mitteln (ELER) und Bundesmitteln (GAK) ihre eigenen Prioritäten. Die Bundesländer können auch ohne finanzielle Beteiligung der EU Maßnahmen durchführen und sich diese im Rahmen der ELER-Länderprogramme genehmigen lassen ( nationale top ups ). Andernfalls ist eine gesonderte beihilferechtliche Prüfung und Genehmigung durch die EU-Kommission erforderlich. 120

20 4.4 Zweite Säule Förderung ländlicher Räume 04 Agrarpolitik und Agrarförderung Mittelvolumen für in Deutschland In Deutschland stehen in der Förderperiode knapp 16,9 Milliarden Euro aus öffentlichen Mitteln für die Förderung der ländlichen Entwicklung zur Verfügung. Das sind durchschnittlich rund 2,4 Milliarden Euro pro Jahr. Ausgangspunkt bilden rund 8,3 Milliarden Euro aus dem ELER. Diese EU-Mittel werden mit rund 4,7 Milliarden Euro von Bund, Ländern und Kommunen kofinanziert. Einige Länder setzen über die ELER-Programme hinaus zusätzliche Mittel in Höhe von zusammen gut 2,7 Milliarden Euro ein. Hinzu kommen insgesamt gut 1,1 Milliarden Euro EU-Mittel aus der Umschichtung der Direktzahlungen aus der ersten Säule in die 2. Säule. Eine nationale Kofinanzierung ist für diese Umschichtungsmittel nicht zwingend erforderlich. Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Ökosystemen Auch wenn die einzelnen Maßnahmen in den Länderprogrammen nur bedingt miteinander verglichen werden können, ergibt eine Analyse, dass fast die Hälfte der vorgesehenen Mittel (49 Prozent) für die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung von Ökosystemen verwendet wird. 26 Prozent der Gesamt-LF in Deutschland sind in Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen eingebunden, EU-weit sind es entsprechend ein Viertel. Zweitwichtigste Förderpriorität stellt die Förderung der ländlichen Entwicklung dar (24 Prozent). Die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben spielt dagegen 121

21 04 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.4 Zweite Säule Förderung ländlicher Räume mit einem Ausgabenanteil von 15 Prozent eine eher untergeordnete Rolle, auch im EU-Vergleich. Die Mittel für den Ökolandbau und LEADER haben sich im Vergleich zur Förderperiode in etwa verdoppelt. Noch stärker als in der Vergangenheit divergieren die Förderschwerpunkte der Bundesländer. Sie ergeben sich aus den regionalen Gegebenheiten und den jeweiligen politischen Entwicklungszielen. Verwendung der Umschichtungsmittel Die Umschichtungsmittel werden nach dem Beschluss der Agrarminister vom November 2013 für Maßnahmen in der Landwirtschaft eingesetzt, z.b. für die Stärkung von Grünlandstandorten, zur Förderung natürlich benachteiligter Gebiete (24 Prozent über alle Länderprogramme), Agrarumweltund Klimaschutzmaßnahmen (41 Prozent), Ökolandbau (13 Prozent) und tiergerechte Haltungsverfahren (4 Prozent). Auch andere EU-Fonds unterstützen die ländlichen Räume 122 Zu den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI) zählen neben dem ELER der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds (ESF), der Europäische Kohäsionsfonds (KF) sowie der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF). Ziele der ESI-Fonds sind die Förderung der strukturellen Entwicklung benachteiligter Regionen und der Anpassungsfähigkeit an den wirtschaftlichen Wandel. Besonders die Mittel des EFRE kommen zu einem großen Teil

22 4.4 Zweite Säule Förderung ländlicher Räume 04 Agrarpolitik und Agrarförderung Was ist LEADER? Nach dem LEADER-Ansatz schließen sich lokale Akteure aus den verschiedenen öffentlichen und nicht öffentlichen Interessenkreisen zu Lokalen Aktionsgruppen (LAG) zusammen. Sie erarbeiten gemeinsam ein Entwicklungskonzept für ihre Region und zeigen darin Schwächen, Stärken und Entwicklungsmöglichkeiten auf. Auf der Basis dieses Konzeptes werden dann geeignete Projekte zur Förderung ausgewählt und umgesetzt. Mit der neuen Förderperiode erfolgte nochmals eine Ausweitung der LEA- DER-Förderung. 321 Lokale Aktionsgruppen decken etwa drei Viertel der Gesamtfläche Deutschlands ab. auch ländlichen Räumen zugute. Die nach Deutschland fließenden Mittel aus dem EFRE und dem ESF gehen in der laufenden Förderperiode allerdings stark zurück. Mit zusammen 19,2 Milliarden Euro fließen 27 Prozent weniger EU-Mittel nach Deutschland (Förderperiode ,3 Milliarden Euro). Im Vergleich dazu ist der Rückgang der ELER-Mittel von 9,1 auf 8,3 Milliarden Euro vergleichsweise gering (- 9 Prozent) und wird durch die Umschichtung der Mittel aus der ersten Säule mehr als aufgefangen. 9,4 Milliarden Euro EU-Mittel für die ländliche Entwicklung in der laufenden Förderperiode sind gut 4 Prozent mehr als in der Förderperiode

23 04 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.4 Zweite Säule Förderung ländlicher Räume Grundlegende Vereinfachung der ELER-Förderung nach 2020? Die Diskussion um die ELER-Förderung nach 2020 wird stark von Bestrebungen nach einer grundlegenden Vereinfachung geprägt. Das Spektrum reicht von mehr oder weniger tiefgreifenden Vereinfachungen im bestehenden Fördersystem bis zu einem Systemwechsel mit einer stärker ergebnisorientierten Programmierung und einem rein nationalen Umsetzungs-, Verwaltungs- und Kontrollsystem Millionen Euro Bundes- und Ländermittel für die GAK 2017 Im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) stellt der Bund Millionen Euro bereit. Gemeinsam mit den komplementären Mitteln der Bundesländer ergibt sich daraus ein Fördervolumen von Millionen Euro. Bund und Länder teilen sich die Ausgaben im Verhältnis 60 zu 40 (Küstenschutz 70 zu 30). Aus Sicht der Landwirtschaft haben die einzelbetrieblichen Maßnahmen einen besonders hohen Stellenwert, darunter insbesondere die Agrarinvestitionsförderung, die Agrarumweltmaßnahmen und die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete. GAK-Förderspektrum erweitert Mit der in 2016 beschlossenen Erweiterung des GAK-Förderspektrums sollen insbesondere die Maßnahmen im Bereich der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) ergänzt und gestärkt werden. Zu den neuen Maßnahmen gehören vor allem die Förderung von nicht-landwirtschaftlichen Kleinstunternehmen der Grundversorgung (bis 10 Mitarbeiter, bis 2 Millionen Jahresumsatz) sowie die Umnutzung dörflicher Bausubstanz. Neu ist auch die Förderung des nicht-produktiven investiven Naturschutzes. Ab 2018 kommen Vertragsnaturschutz- und Waldumweltmaßnahmen als neue Fördergrundsätze hinzu. 124

24 4.5 Bundesagrarhaushalt und Agarsubventionen 04 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.5 Bundesagrarhaushalt und Agrarsubventionen Bundeshaushalt 2018 wird erst im Frühjahr 2018 feststehen Das Bundeskabinett hatte Ende Juni 2017 den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2018 beschlossen. Nach den Bundestagswahlen im September 2017 wird eine neue Bundesregierung einen neuen Haushaltsentwurf in die parlamentarischen Beratungen einbringen. Nach dem bisherigen Regierungsentwurf soll es auch 2018 keine Neuverschuldung geben. Das Haushaltsvolumen steigt um 2,6 Prozent auf 337,5 Milliarden Euro an. Für den darin enthaltenen Bundesagrarhaushalt (Einzelplan 10) sind 5,81 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind gegenüber Millionen Euro weniger. Der deutliche Rückgang ergibt sich vor allem aus dem Wegfall der nationalen Mittel zum Hilfspaket Milch, Kürzung der GAK-Mittel, hohen globalen Minderausgaben sowie daraus, dass die Mittel zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung nicht weiter um 78 Millionen Euro Bundesmittel aufgestockt werden sollen (Stand Regierungsentwurf 28. Juni 2017). Hilfspaket für die Landwirtschaft in 2016/17 Zur Verbesserung der Liquidität in den Milchviehbetrieben standen im Bundesagrarhaushalt Millionen Euro bereit, um die europäischen Hilfen in gleicher Höhe aufzustocken. Der Bundeszuschuss zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung ist in 2016 und 2017 jeweils um 78 Millionen Euro aufgestockt worden. Die steuerliche Gewinnglättung führt nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums zu Steuermindereinnahmen bei Bund und Ländern von 80 Millionen Euro in 2017 und jeweils 60 Millionen Euro in den ersten Folgejahren, allerdings vorbehaltlich der noch ausstehenden Genehmigung durch die Europäische Kommission. 125

25 04 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.5 Bundesagrarhaushalt und Agrarsubventionen Gemeinschaftsaufgabe in 2016 und 2017 aufgestockt Mit der Erweiterung des GAK-Förderspektrums war im Bundesagrarhaushalt 2016 und 2017 eine Aufstockung der Mittel verbunden, plus 30 Millionen Euro in 2016 und zusätzliche plus 10 Millionen Euro in Das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BuLE) wurde auf 55 Millionen Euro aufgestockt. Damit werden innovative Konzepte, Modelle und Vorhaben gefördert, die zur Attraktivität ländlicher Räume als Wirtschafts- und Lebensraum beitragen sollen. Der GAK-Hochwasserschutz wird seit 2017 nicht mehr aus dem Haushalt des Bundesfinanzministeriums, sondern aus dem Haushalt des BMEL finanziert (100 Millionen Euro). 65 Prozent Agrarsozialausgaben Vom Bundesagrarhaushalt 2017 entfallen 65 Prozent auf Sozialausgaben (3,9 Milliarden Euro) und hier vor allem für die Übernahme der strukturwandelbedingten Defizite in der Alterssicherung und Krankenversicherung der Landwirte. Deutlich stärker als die Zahl der Rentenempfänger ist auch in 2017 die Zahl der Beitragszahler zurückgegangen. Nach zuletzt für 2016 vorliegenden Angaben lagen die Beiträge der Landwirte bei 574 Millionen Euro. Gegenüber dem Vorjahr sind das 16 Millionen Euro weniger. Der Strukturwandel in der Landwirtschaft führt dazu, dass die Zahl der Beitragszahler in der Krankenversicherung der Landwirte von 2016 auf 2017 um fast weiter gesunken ist. Zugleich sank aber auch die Zahl der Altenteiler um Personen. Um ein ähnliches Beitragsniveau wie in der allgemeinen gesetzlichen Sozialversicherung 126

26 4.5 Bundesagrarhaushalt und Agarsubventionen 04 Agrarpolitik und Agrarförderung sicherzustellen, wird auch weiterhin der Einsatz von Bundesmitteln für erforderlich gehalten. Alterssicherung der Landwirte Der Einheitsbetrag in der Alterssicherung der Landwirte wurde seit 1999 schrittweise erhöht, in den alten Ländern von monatlich 167 Euro (1999) auf monatlich 241 Euro im Jahr In den neuen Ländern beträgt der Beitrag 216 Euro je Monat. Bei der Höhe der monatlichen Beträge ist zu berücksichtigen, dass das System der landwirtschaftlichen Altershilfe nur eine Teilabsicherung darstellt. Als Folge des starken Strukturwandels stehen 100 Beitragszahlern in 2017 etwa 294 Altenteiler gegenüber, was eine Steigerung von 10 Personen im Vergleich zu 2016 bedeutet. Damit bleibt die landwirtschaftliche Alterssicherung auf eine Übernahme der strukturellen Defizite durch den Staat angewiesen. Entlastung beim Agrardiesel Die steuerlichen Rückvergütungen beim Agrardiesel machen im Jahr 450 Millionen Euro aus. Durch eine teilweise Erstattung der Energiesteuer wird die deutsche Land- und Forstwirtschaft entlastet, um ihre Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten zu erhalten. Die Besteuerung von Diesel in der Landwirtschaft ist in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU unterschiedlich geregelt. Ein Landwirt in Deutschland zahlt nach Rückvergütung mit rund 25,6 Cent pro Liter immer noch deutlich mehr Steuern für Diesel als Landwirte in den meisten anderen EU-Staaten. 127

27 04 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.5 Bundesagrarhaushalt und Agrarsubventionen Was sind Subventionen? Bei der Definition von Subventionen kommt es auf die Zielsetzung der Vergünstigungen an. Nach dem Subventionsbericht der Bundesregierung bestehen Subventionen aus Finanzhilfen und Steuervergünstigungen, die vorrangig auf die Unterstützung wirtschaftlicher Tätigkeiten ausgerichtet sind. Eine staatliche Vorgabe für Marktpreise, wie zum Beispiel beim Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG), gilt nicht als staatliche Subvention. Agrarsubventionen machen nur 7 Prozent aller Subventionen des Bundes aus Von 2015 bis 2017 steigt das Subventionsvolumen des Bundes deutlich an, und zwar von 21,0 Milliarden Euro in 2015 auf 24,7 Milliarden Euro in Die drei größten Subventionsempfänger sind die gewerbliche Wirtschaft, der Verkehrssektor sowie das Wohnungswesen. Von den für 2017 geschätzten 24,7 Milliarden Euro Subventionen entfallen auf den Agrarbereich 1,7 Milliarden Euro oder 7,0 Prozent machten die Agrarsubventionen des Bundes mit 2,9 Milliarden Euro noch 20 Prozent an den Gesamtsubventionen aus. Auf Basis des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2018 aus Juni 2017 steigt das Subventionsvolumen des Bundes in 2018 auf 25,2 Milliarden Euro an. Die darin enthaltenen Agrarsubventionen gehen jedoch auf weniger als 1,5 Milliarden Euro deutlich zurück. Ihr Anteil an den Gesamtsubventionen sinkt auf 5,8 Prozent. 128

28 4.5 Bundesagrarhaushalt und Agarsubventionen 04 Agrarpolitik und Agrarförderung Subventionscharakter verschiedener Maßnahmen umstritten Von den für 2017 ausgewiesenen 1,741 Milliarden Euro Agrarsubventionen entfallen rund 450 Millionen Euro auf die steuerlichen Rückvergütungen beim Agrardiesel, 530 Millionen Euro auf die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (insbesondere Investitionsförderung, Ausgleichszulage, Agrarumweltmaßnahmen und präventiver Hochwasserschutz) sowie 260 Millionen Euro auf die Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Zugmaschinen. Die Steuerermäßigungen bei der Versicherungssteuer für Hagelversicherungen und agrarische Mehrgefahrenversicherungen werden vom Bundesfinanzministerium auf jährlich zusammen 70 Millionen Euro geschätzt. Auch die Förderung von Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau (25 Millionen Euro) sowie, wenn von der EU-Kommission genehmigt, die neu eingeführte Steuervergünstigung zur Tarifglättung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (37 Millionen Euro Bundesanteil) schlagen zu Buche. Der Subventionscharakter verschiedener Maßnahmen ist umstritten. So werden zum Beispiel bei Agrarumweltmaßnahmen Mehraufwand bzw. Minderertrag aus freiwilligen Bewirtschaftungseinschränkungen ausgeglichen. Die Hilfen des Bundes für die Landwirtschaftliche Unfallversicherung ( Millionen Euro) können eher sozialpolitischen Zwecken zugeordnet werden. 129

Agrarpolitik und Agrarförderung

Agrarpolitik und Agrarförderung 04 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.1 EU-Agrarhaushalt 4 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.1 EU-Agrarhaushalt 97 4.2 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Erste Säule 103 4.3 Greening 108 4.4 Zweite Säule Förderung

Mehr

Agrarpolitik und Agrarförderung

Agrarpolitik und Agrarförderung 04 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.1 EU-Agrarhaushalt 4 Agrarpolitik und Agrarförderung 4.1 EU-Agrarhaushalt 85 4.2 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Erste Säule 90 4.3 Zweite Säule Förderung ländlicher

Mehr

EU-Agrarpolitik bis 2020 (GAP) Betriebsprämie und Co.: Welche Eckdaten liegen für Bauern schon vor!

EU-Agrarpolitik bis 2020 (GAP) Betriebsprämie und Co.: Welche Eckdaten liegen für Bauern schon vor! EU-Agrarpolitik bis 2020 (GAP) Betriebsprämie und Co.: Welche Eckdaten liegen für Bauern schon vor! Sonder-AMK 4.11.2013 - Beschluss zur 1. Säule (Betriebsprämie) Kürzung der Direktzahlungen (Betriebsprämien)

Mehr

Neue GAP - Was bedeutet das Greening für uns?

Neue GAP - Was bedeutet das Greening für uns? Neue GAP - Stand der Regelungen und der Diskussion zum 23.01.2014 Änderungen möglich http://de.euabc.com/word/25 FB 3.1, Folie Nr. 1 FB 3.1, Folie Nr. 2 Entwicklung der Zahlungsansprüche (ab 2015 Basisprämie)

Mehr

Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Europa und die Neuerungen für Niedersachsen

Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Europa und die Neuerungen für Niedersachsen Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Europa und die Neuerungen für Niedersachsen Wichtigstes Fazit: 1. Verlässliche Prämienzahlungen für Niedersachsens Landwirte 2. Zusätzliche Mittel zur Förderung

Mehr

Architektur der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013

Architektur der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 Architektur der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 Dr. Rainer Gießübel Veranstaltung Reform der EU-Agrarpolitik Bedeutung für den Ökolandbau und den Grundwasserschutz in Unterfranken am 12. Dezember 2013

Mehr

Gemeinsame Agrarpolitik der EU

Gemeinsame Agrarpolitik der EU Gemeinsame Agrarpolitik der EU 2014 bis 2020 www.bmel.de Liebe Leserinnen und Leser, die Landwirtschaft ist eine starke Branche, die unser täglich Brot sichert und den ländlichen Raum attraktiv gestaltet.

Mehr

GAP PRÄSENTATIONSTITEL 1

GAP PRÄSENTATIONSTITEL 1 GAP 2014-2020 13.01.2015 PRÄSENTATIONSTITEL 1 Greening Ziel: Zusätzliche Leistungen der Landwirtschaft für Klimaschutz, Erhalt von Arten, Erhalt sowie Schaffung einer vielfältigen Kulturlandschaft und

Mehr

Zu erwartende Rahmenbedingungen auf EU- und Landesebene für die Förderung der ländlichen Räume in MV ab LAG Nordvorpommern Kölzow, 9.11.

Zu erwartende Rahmenbedingungen auf EU- und Landesebene für die Förderung der ländlichen Räume in MV ab LAG Nordvorpommern Kölzow, 9.11. Zu erwartende Rahmenbedingungen auf EU- und Landesebene für die Förderung der ländlichen Räume in MV ab 2014 LAG Nordvorpommern Kölzow, 9.11.2012 Zeitleiste Vorlage der Vorschläge der EU-Kommission Mitte/Ende

Mehr

GAP-Reform Greening und Co.

GAP-Reform Greening und Co. GAP-Reform Greening und Co. Dr. Harald Lopotz Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen GAP_Reform_SKW_28_11_2013.ppt Auswirkungen der Halbzeitbewertung Verlauf Entkopplung des Abschmelzungsprozesses und

Mehr

Entschließung des Bundesrates zur Nationalen Umsetzung der

Entschließung des Bundesrates zur Nationalen Umsetzung der Bundesrat Drucksache 661/13 29.08.13 Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern Entschließung des Bundesrates zur Nationalen Umsetzung der GAP-Reform Staatskanzlei des Landes Schwerin, den 28. August 2013

Mehr

Die Umsetzung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Ländliche Entwicklung (ELER) in Bayern

Die Umsetzung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Ländliche Entwicklung (ELER) in Bayern Die Umsetzung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Ländliche Entwicklung (ELER) in Bayern 1. Juni 2015, Brüssel Anton Dippold Umsetzung der ELER-VO in Bayern Die Umsetzung der ELER-Förderung erfolgt

Mehr

Thema. Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015*

Thema. Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015* Thema Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015* Stand *vorbehaltlich weiterer Änderungen und Detailregulierungen durch ausstehende BundesVO 1 Ziele der GAP-Reform (EU) Ernährungssicherheit EU muss Beitrag

Mehr

Ausgestaltung der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Baden-Württemberg

Ausgestaltung der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Baden-Württemberg Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4399 29. 11. 2013 Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Ausgestaltung der

Mehr

Die Umschichtung von Mitteln innerhalb der Direktzahlungen in die Förderprogramme Ländliche Entwicklung. Prof. Dr. Hubert Weiger

Die Umschichtung von Mitteln innerhalb der Direktzahlungen in die Förderprogramme Ländliche Entwicklung. Prof. Dr. Hubert Weiger 1 Die Umschichtung von Mitteln innerhalb der Direktzahlungen in die Förderprogramme Ländliche Entwicklung Prof. Dr. Hubert Weiger 09.11.2006 2 Agrarhaushalt der EU für 2006 (EU25) Gesamtbetrag 54.771,9

Mehr

Thema. Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015*

Thema. Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015* Thema Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015* Stand 27.10.2014 *vorbehaltlich weiterer Änderungen und Detailregulierungen durch Agrarzahlungen- Verpflichtungenverordnung 1 Arbeitsgebiet Roth Agrarhandel

Mehr

Fakten zum. Greening. Landwirte leisten Mehrwert für Natur und Umwelt.

Fakten zum. Greening. Landwirte leisten Mehrwert für Natur und Umwelt. Fakten zum Greening Landwirte leisten Mehrwert für Natur und Umwelt. Greening Was ist das? ten Beitrag zum Klima-, Gewässer- und Naturschutz erbringen zu können. Dies ergänzt die vorhandenen Regelungen

Mehr

EU-Verordnungsvorschläge zur GAP nach 2013 Sachstand und erste Analyse. (Stand 12.9.2011) 19. Fleischrindtag der LFA

EU-Verordnungsvorschläge zur GAP nach 2013 Sachstand und erste Analyse. (Stand 12.9.2011) 19. Fleischrindtag der LFA EU-Verordnungsvorschläge zur GAP nach 2013 Sachstand und erste Analyse (Stand 12.9.2011) 19. Fleischrindtag der LFA Zeitplan Noch 2 Jahre Debatte über die GAP liegen vor uns Meilensteine 2011: - Entwurf

Mehr

Weiterführende Informationen. Zahlungen für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Maßnahmen (Greening)

Weiterführende Informationen. Zahlungen für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Maßnahmen (Greening) Weiterführende Informationen zu den Zahlungen für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Maßnahmen (Greening) im Zusammenhang mit der Web Anwendung Greening-Check Stand: 28.09.2015 Betriebe, die Zahlungen

Mehr

Fachinformationsveranstaltung Agrarförderung 18./ Außenstelle Pirna GAP 2014 und 2015 ff. 1. Säule 1 XX. Monat 2013 Name des Präsentators

Fachinformationsveranstaltung Agrarförderung 18./ Außenstelle Pirna GAP 2014 und 2015 ff. 1. Säule 1 XX. Monat 2013 Name des Präsentators Fachinformationsveranstaltung Agrarförderung 18./19.03.2014 - Außenstelle Pirna GAP 2014 und 2015 ff. 1. Säule 1 XX. Monat 2013 Name des Präsentators Gliederung: Aktueller Stand der GAP-Reform Übergangsjahr

Mehr

Systemwechsel bei der Umsetzung der EU-Agrarpolitik in Deutschland. Bioland-Pressekonferenz, Internationale Grüne Woche

Systemwechsel bei der Umsetzung der EU-Agrarpolitik in Deutschland. Bioland-Pressekonferenz, Internationale Grüne Woche Systemwechsel bei der Umsetzung der EU-Agrarpolitik in Deutschland Bioland-Pressekonferenz, 14.01.2016 Internationale Grüne Woche Herausforderungen der GAP für eine Ökologisierung der Landwirtschaft Rückgang

Mehr

Ökologischer Tourismus in Europa (Ö.T.E.) e.v.

Ökologischer Tourismus in Europa (Ö.T.E.) e.v. Fördermittel für Naturschutz und Tourismus Ökologischer Tourismus in Europa (Ö.T.E.) e.v. Seite 1 EU-Förderung Fördermittel = überw. EU-Mittel ko-finanziert durch Länder (D: Bund und Bundesländer) 7-jährige

Mehr

Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) 2014 bis 2020

Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) 2014 bis 2020 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) 2014 bis 2020 DI Gottfried Angerler Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3) 1 Inhalt Überblick über GAP Direktzahlungen Gemeinsame Marktorganisation

Mehr

Nachhaltiges Landmanagement: Fördermaßnahmen für maßgeschneiderte Lösungen. Martin Scheele

Nachhaltiges Landmanagement: Fördermaßnahmen für maßgeschneiderte Lösungen. Martin Scheele Nachhaltiges Landmanagement: Fördermaßnahmen für maßgeschneiderte Lösungen Martin Scheele GD Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung Europäische Kommission Herausforderungen und Chancen Habitate Artenvielfalt

Mehr

GAP nach 2013 Stand

GAP nach 2013 Stand GAP nach 2013 Stand 06.03.2013 Der Europäische Rat Ratspräsidentschaften Dauer: Januar - Juni und Juli - Dezember 2012: Dänemark Zypern 2013: Irland Litauen 2014: Griechenland Italien 2015: Lettland Luxemburg

Mehr

Landwirtschaftliche Unfallversicherung

Landwirtschaftliche Unfallversicherung Landwirtschaftliche Unfallversicherung Fragen und Antworten zu den Beitragsbescheiden 2013 1. Ich habe in diesem Jahr erstmals einen Beitragsbescheid von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten

Mehr

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums ELER

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums ELER Gegenwart und Zukunft der EU-Strukturförderung in Baden-Württemberg Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums ELER Hans-Peter Riedlberger Programmkoordinierung ELER Informationsveranstaltung

Mehr

Agrarpolitik und Agrarförderung. 4.1 Agrarhandelspolitik. Agrarhandelspolitik EU-Agrarhaushalt und Mehrjähriger Finanzrahmen 143

Agrarpolitik und Agrarförderung. 4.1 Agrarhandelspolitik. Agrarhandelspolitik EU-Agrarhaushalt und Mehrjähriger Finanzrahmen 143 4.1 Agrarhandelspolitik 4 4.1 Agrarpolitik und Agrarförderung Agrarhandelspolitik 136 4.2 EU-Agrarhaushalt und Mehrjähriger Finanzrahmen 143 4.3 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Erste Säule 152 4.4 Zweite

Mehr

Bürgerinformation. zum Jährlichen Durchführungsbericht 2014 / für das NRW-Programm Ländlicher Raum

Bürgerinformation. zum Jährlichen Durchführungsbericht 2014 / für das NRW-Programm Ländlicher Raum Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Bürgerinformation zum Jährlichen Durchführungsbericht 2014 / 2015 für das NRW-Programm Ländlicher

Mehr

Landesprogramm Ländlicher Raum Dr. Jürgen Ceynowa und Detlev Brodtmann, MELUR Anpassungen: Jürgen Blucha und Katrin Kahl, LLUR

Landesprogramm Ländlicher Raum Dr. Jürgen Ceynowa und Detlev Brodtmann, MELUR Anpassungen: Jürgen Blucha und Katrin Kahl, LLUR Landesprogramm Ländlicher Raum 2014 2020 Dr. Jürgen Ceynowa und Detlev Brodtmann, MELUR Anpassungen: Jürgen Blucha und Katrin Kahl, LLUR Maßnahmen und Finanzausstattung Fördergegenstand originäre ELER-Mittel

Mehr

Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)

Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) DR. GODELIEVE QUISTHOUDT-ROWOHL MITGLIED DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Abstimmung zur Reform im Europäischen Parlament am 12. März 2013 1. Hintergrund der GAP Reform Infolge

Mehr

Aufgabenbereich Regionalpolitik / Strukturpolitik

Aufgabenbereich Regionalpolitik / Strukturpolitik 1 Aufgabenbereich Regionalpolitik / Strukturpolitik (seit 1986, Anfänge seit 1972) Zuständig in den EU-Organen Europäisches Parlament Rat Kommission Rechtsgrundlage: Art. 174 bis 178 AEUV Ausschuss Regionale

Mehr

Kürzungen und Sanktionen

Kürzungen und Sanktionen Stand 01.04.2015 Referenten: Mitarbeiter des Sachgebietes Landwirtschaft Landkreis 1. Kürzungen zu Gunsten der Nationalen Reserve lineare prozentuale Kürzung der nationalen Obergrenze für die Basisprämie,

Mehr

Peter Maske Deutscher Imkerbund e.v. Präsident

Peter Maske Deutscher Imkerbund e.v. Präsident Bienenweide im Greening Chancen dafür durch die GAP-Reform 2014-2020 05.07.2015 Peter Maske Deutscher Imkerbund e.v. Präsident Ist die Biene in Gefahr? September 2010 Peter Maske Deutscher Imkerbund e.v.

Mehr

I N F O R M A T I O N

I N F O R M A T I O N I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Agrar-Landesrat Dr. Josef Stockinger am 1. Juni 2005 zum Thema "EU-Verhandlungen um ländliche Entwicklung in heißer Phase: Mit der Fortführung des Umweltprogramms

Mehr

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung Auswertung Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Ökologischer Landbau und Greening 2015/2016

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung Auswertung Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Ökologischer Landbau und Greening 2015/2016 Aktuelle Informationen zur Agrarförderung Auswertung Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Ökologischer Landbau und Greening 2015/2016 Irene Kirchner Referatsleiterin 32 im MLUL Auswertung AUKM und Greening

Mehr

Aktuelle Fragen der Agrarpolitik/GAP-Reform ab 2014

Aktuelle Fragen der Agrarpolitik/GAP-Reform ab 2014 Aktuelle Fragen der Agrarpolitik/GAP-Reform ab 2014 Greening ein neues Instrument der EU-Agrarpolitik Uta Maier (TLL) Jena, 17.06.2013 TLL Kolloquium Wirtschaftliche Lage / Aktuelle Fragen der Agrarpolitik

Mehr

Agrarpolitik umwelt- und sozialgerechter gestalten

Agrarpolitik umwelt- und sozialgerechter gestalten Agrarpolitik umwelt- und sozialgerechter gestalten Konzept der Agrarministerin und Agrarminister der Länder Baden- Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein

Mehr

des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss)

des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss) Deutscher Bundestag Drucksache 18/390 18. Wahlperiode 29.01.2014 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der

Mehr

Bundesrat Drucksache 415/ Unterrichtung durch die Bundesregierung. EU - A - Fz - Wi

Bundesrat Drucksache 415/ Unterrichtung durch die Bundesregierung. EU - A - Fz - Wi Bundesrat Drucksache 415/06 08.06.06 Unterrichtung durch die Bundesregierung EU - A - Fz - Wi Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des Betrags für die Gemeinschaftsförderung der Entwicklung

Mehr

Einbeziehung von Umweltbelangen in die gemeinsame europäische Agrarpolitik (GAP) Stand der Reformdiskussion

Einbeziehung von Umweltbelangen in die gemeinsame europäische Agrarpolitik (GAP) Stand der Reformdiskussion Einbeziehung von Umweltbelangen in die gemeinsame europäische Agrarpolitik (GAP) Stand der Reformdiskussion Dr. Ludger Wilstacke, Abteilungsleiter Landwirtschaft, Gartenbau, Ländliche Räume im MKULNV Umsetzung

Mehr

Die Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

Die Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Die Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Kürzungen in der neuen Finanzperiode (2014 2020) in Deutschland von Lutz Ribbe EuroNatur 1. Ein etwas ungewöhnlicher Vorspann Beginnen wir dieses Papier

Mehr

LANDKREIS RASTATT. Grünlandumwandlungsverbot nach Landwirtschafts-und Landeskulturgesetz (LLG) und bei den Direktzahlungen (Greening)

LANDKREIS RASTATT. Grünlandumwandlungsverbot nach Landwirtschafts-und Landeskulturgesetz (LLG) und bei den Direktzahlungen (Greening) Grünlandumwandlungsverbot nach Landwirtschafts-und Landeskulturgesetz (LLG) und bei den Direktzahlungen (Greening) Grundsätzliches Die Regelungen zur Umwandlung von Dauergrünland nach LLG und Greening

Mehr

UMSETZUNG GAP-DIREKTZAHLUNGEN 15-20

UMSETZUNG GAP-DIREKTZAHLUNGEN 15-20 UMSETZUNG GAP-DIREKTZAHLUNGEN 15-20 Netzwerk Zukunftsraum Land Informationsveranstaltung Salzburg, Heffterhof 18. Mai 2016 BMLFUW Abt. II/4, DI Mathias Janko 1 GLIEDERUNG 1. EINLEITUNG / DZ - ARCHITEKTUR

Mehr

Derzeitige rechtliche Rahmenbedingungen für Greening und Möglichkeiten der Investitionsförderung bei KUP

Derzeitige rechtliche Rahmenbedingungen für Greening und Möglichkeiten der Investitionsförderung bei KUP Kurzumtriebsplantagen in der Praxis rechtliche Rahmenbedingungen, Anbautechnik, Artenvielfalt Derzeitige rechtliche Rahmenbedingungen für Greening und Möglichkeiten der Investitionsförderung bei KUP Versuchsgut

Mehr

Die Gemeinsame Agrarpolitik in Österreich im Zusammenhang mit der Initiative Unternehmen Landwirtschaft 2020

Die Gemeinsame Agrarpolitik in Österreich im Zusammenhang mit der Initiative Unternehmen Landwirtschaft 2020 Die Gemeinsame Agrarpolitik in Österreich im Zusammenhang mit der Initiative Unternehmen Landwirtschaft 2020 DDr. Reinhard Mang Generalsekretär des Lebensministeriums Jahrestagung Netzwerk Land 17. Oktober

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regina Eberhart. Agrarpolitik - Auswirkungen auf die Schäferei

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regina Eberhart. Agrarpolitik - Auswirkungen auf die Schäferei Regina Eberhart Agrarpolitik - Auswirkungen auf die Schäferei Agrarpolitik - was ist das eigentlich? Wer macht Agrarpolitik? Warum wird Agrarpolitik gemacht? 2 Wer macht Agrarpolitik? in erster Linie die

Mehr

Ergebnisorientierte Umsetzung der Ländlichen Entwicklungspolitik

Ergebnisorientierte Umsetzung der Ländlichen Entwicklungspolitik Ergebnisorientierte Umsetzung der Ländlichen Entwicklungspolitik 2014-2020 Martin Scheele Generaldirektion Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung Europäische Kommission Die in dieser Präsentation enthaltenen

Mehr

GAP-Reform Aktiver Landwirt Was bedeutet das? Zahlungsansprüche

GAP-Reform Aktiver Landwirt Was bedeutet das? Zahlungsansprüche Aktiver Landwirt Was bedeutet das? Zuweisung von n Nutzung von n Übertragung von n 1 3. Februar 2015 Frau Martin LfULG Informations-und Servicestelle Plauen Einstufung Aktiver Landwirt (ZA) Kleinerzeugerregelung

Mehr

Reform der EU Agrarpolitik Bedeutung für den Ökolandbau und den Grundwasserschutz in Unterfranken

Reform der EU Agrarpolitik Bedeutung für den Ökolandbau und den Grundwasserschutz in Unterfranken Reform der EU Agrarpolitik Bedeutung für den Ökolandbau und den Grundwasserschutz in Unterfranken Bewertung aus Sicht des Ökologischen Landbaus Jan Plagge, 12.12.2013 GAP nach 2013 Große Erwartungen GAP

Mehr

Ökologische Vorrangflächen eine Bewertung aus Sicht des BMELV

Ökologische Vorrangflächen eine Bewertung aus Sicht des BMELV Ökologische Vorrangflächen eine Bewertung aus Sicht des BMELV Vortrag am 06. November 2012 anlässlich der Fachtagung des NABU zur Nutzung Ökologischer Vorrangflächen ein Mehrwert für Biodiversität und

Mehr

Die EU-Strukturpolitik ab 2014 Neue Chancen für die Regionen

Die EU-Strukturpolitik ab 2014 Neue Chancen für die Regionen Die EU-Strukturpolitik ab 2014 Neue Chancen für die Regionen Eric Dufeil Generaldirektion für und Stadtentwicklung Europäische Kommission 19. November 2012 Kohäsionspolitik = Investitionspolitik für Wachstum

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode 11. Juli Beibehaltungsförderung des Ökolandbaus in Schleswig-Holstein

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode 11. Juli Beibehaltungsförderung des Ökolandbaus in Schleswig-Holstein SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/41 18. Wahlperiode 11. Juli 2012 Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiner Rickers (CDU) und Antwort der Landesregierung Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft,

Mehr

Agrarförderung. 4.1 GAP Erste Säule. 4.1 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Erste Säule Zweite Säule Förderung ländlicher Räume 126

Agrarförderung. 4.1 GAP Erste Säule. 4.1 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Erste Säule Zweite Säule Förderung ländlicher Räume 126 4.1 GAP Erste Säule 4EU-Agrarpolitik und Agrarförderung 4.1 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Erste Säule 112 4.2 Zweite Säule Förderung ländlicher Räume 126 4.3 EU-Agrarhaushalt 135 4.4 Bundesagrarhaushalt

Mehr

Agrarministerkonferenz am 4. November 2013 in München

Agrarministerkonferenz am 4. November 2013 in München Ergebnisprotokoll Vorsitz: Staatsminister Helmut Brunner Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ludwigstraße 2 80539 München Einziger Tagesordnungspunkt Umsetzung der GAP-Reform

Mehr

- 2 - Die Absenkung des Beitragssatzes in der knappschaftlichen Rentenversicherung führt im Jahr 2013 zu Mindereinnahmen in der knappschaftlichen Rent

- 2 - Die Absenkung des Beitragssatzes in der knappschaftlichen Rentenversicherung führt im Jahr 2013 zu Mindereinnahmen in der knappschaftlichen Rent Deutscher Bundestag Drucksache 17/10743 17. Wahlperiode 24. 09. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für

Mehr

Grünland im Umbruch. Grünland in der Landwirtschaft. 28. April 2009 BFN / Insel Vilm

Grünland im Umbruch. Grünland in der Landwirtschaft. 28. April 2009 BFN / Insel Vilm Grünland im Umbruch Grünland in der Landwirtschaft 28. April 2009 BFN / Insel Vilm Ralf Benecke Bauernverband Mecklenburg Vorpommern e.v. Referent Pflanzenproduktion / Umwelt 17033 Neubrandenburg Trockener

Mehr

EU-Agrarpolitik nach 2013

EU-Agrarpolitik nach 2013 EU-Agrarpolitik nach 2013 Landwirtschaftsveranstaltung der Dresdner Volksbank Raiffeisenbank eg Dr. Peter Jahr, MdEP 1 Gliederung 1. Reformweg der GAP 2. Zeitplan 3. Haushalt 4. Zwei Säulen der GAP 5.

Mehr

Förderung für Junglandwirte aus der zweiten Säule

Förderung für Junglandwirte aus der zweiten Säule Förderung für Junglandwirte aus der zweiten Säule 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Förderung für Junglandwirte aus der zweiten Säule Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 17. Februar 2017 Fachbereich: WD

Mehr

vom 4. August Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

vom 4. August Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1 Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zur Förderung von landwirtschaftlichen Unternehmen in benachteiligten Gebieten vom 4. August 2015

Mehr

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) - Greening. Christiane Canenbley DG Agriculture and Rural Development European Commission

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) - Greening. Christiane Canenbley DG Agriculture and Rural Development European Commission Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) - Greening Christiane Canenbley DG Agriculture and Rural Development European Commission Wo stehen wir mit der Reform der GAP? 12 April 11 Juni 2010 Öffentliche Debatte

Mehr

Mit europäischer Unterstützung den sozial-ökologischen Wandel in Rheinland-Pfalz gestalten!

Mit europäischer Unterstützung den sozial-ökologischen Wandel in Rheinland-Pfalz gestalten! Positionspapier zu Europäischen Strukturfonds Mit europäischer Unterstützung den sozial-ökologischen Wandel in Rheinland-Pfalz gestalten! Die Europäische Kohäsionspolitik Europäische Kohäsionspolitik die

Mehr

Das Entwicklungsprogramm zur Entwicklung des ländlichen Raums in MV zur Umsetzung des. Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER)

Das Entwicklungsprogramm zur Entwicklung des ländlichen Raums in MV zur Umsetzung des. Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) 23. Kommunaler Erfahrungsaustausch Das Entwicklungsprogramm zur Entwicklung des ländlichen Raums in MV zur Umsetzung des Powerpoint Master MV LU Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) Malchow, 8. September

Mehr

Positionspapier zum Greening in den Verordnungsvorschlägen zur Gemeinsamen Agrarpolitik 2014 bis 2020

Positionspapier zum Greening in den Verordnungsvorschlägen zur Gemeinsamen Agrarpolitik 2014 bis 2020 DEUTSCHER BAUERNVERBAND Berlin, 6. Dezember 2011 Positionspapier zum Greening in den Verordnungsvorschlägen zur Gemeinsamen Agrarpolitik 2014 bis 2020 Dieses Positionspapier hat schwerpunktmäßig die Kommissionsvorschläge

Mehr

EU-Förderung in den bayerischen Kommunen

EU-Förderung in den bayerischen Kommunen Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie // EU-Förderung in den bayerischen Kommunen Vorstellung des EFRE, ELER und ESF 29. April 2015 / München 07. Mai 2015 / Nürnberg

Mehr

3. Politik zur Entwicklung ländlicher Räume:

3. Politik zur Entwicklung ländlicher Räume: Möglichkeiten und Grenzen der Politik zur Entwicklung ländlicher Räume Prof. Dr. Thünen Institut für Ländliche Räume, Braunschweig Wissenschaftliche Fachkonferenz von ZSH, IAMO, Agrarunternehmen Barnstädt

Mehr

Möglichkeiten und bestehende Instrumente für eine Integration von Ökosystemleistungen in die Agrarpolitik

Möglichkeiten und bestehende Instrumente für eine Integration von Ökosystemleistungen in die Agrarpolitik Möglichkeiten und bestehende Instrumente für eine Integration von Ökosystemleistungen in die Agrarpolitik Timo Kaphengst Ecologic Institut Berlin 1 Inhalt Kurzer Überblick über die Gemeinsame Agrarpolitik

Mehr

Deutscher Grünlandtag und Hessischer Grünlandtag am 24. Mai Eichof, Bad Hersfeld. Grünlandspezifika bei der Umsetzung der GAP

Deutscher Grünlandtag und Hessischer Grünlandtag am 24. Mai Eichof, Bad Hersfeld. Grünlandspezifika bei der Umsetzung der GAP Deutscher Grünlandtag und Hessischer Grünlandtag am 24. Mai 2013 - Eichof, Bad Hersfeld Agrarpolitik Grünlandspezifika bei der Umsetzung der GAP 1. Bedeutung des Grünlands im Rahmen der GAP 2. GAP-Instrumente

Mehr

Freiwillige Vereinbarungen, Agrarumweltmaßnahmen und Greening: Fragen-Antwort-Katalog

Freiwillige Vereinbarungen, Agrarumweltmaßnahmen und Greening: Fragen-Antwort-Katalog Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz www.nlwkn.niedersachsen.de Fragen-Antwort-Katalog (Stand: 02.03.2015) Freiwillige Vereinbarungen, Agrarumweltmaßnahmen und

Mehr

Die Europäische Förderkulisse: Sonderfall Berggebiete

Die Europäische Förderkulisse: Sonderfall Berggebiete Die Europäische Förderkulisse: Sonderfall Berggebiete Generaldirektion für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Europäische Kommission Peter Kaltenegger Gliederung 1. Situation Berggebiete / EU. 2.

Mehr

Grünland und GAP-Reform 2013 Weg aus der Sackgasse (?) und Aufbruch zu neuen Horizonten

Grünland und GAP-Reform 2013 Weg aus der Sackgasse (?) und Aufbruch zu neuen Horizonten Grünland und GAP-Reform 2013 Weg aus der Sackgasse (?) und Aufbruch zu neuen Horizonten Dr. Walter Schmitt BMELV Referatsleiter Planung und Strategie o6. Oktober 2011 2 1. Rahmenbedingungen? 3 Strategie

Mehr

Agrarförderantrag Mai 2014 -ELER-Förderprogramme. Schulung Berater. Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.

Agrarförderantrag Mai 2014 -ELER-Förderprogramme. Schulung Berater. Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Agrarförderantrag Mai 2014 -ELER-Förderprogramme Schulung Berater Irene Kirchner 1 Inhalt Neue Verordnungen der EU ELER Richtlinienverlängerungen Beantragung

Mehr

4.2. Die Agrarstruktur in der EU

4.2. Die Agrarstruktur in der EU 4.2. Die Agrarstruktur in der EU 84 Die Ergebnisse der Agrarstrukturerhebung 1999 werden voraussichtlich erst für den nächsten Grünen Bericht Steiermark verfügbar sein. Das derzeit aktuellste Ergebnis

Mehr

Carsten Körber MdB. Mitglied im Haushaltsausschuss und im Unterausschuss Rechnungsprüfung

Carsten Körber MdB. Mitglied im Haushaltsausschuss und im Unterausschuss Rechnungsprüfung Carsten Körber MdB Mitglied im Haushaltsausschuss und im Unterausschuss Rechnungsprüfung Die schwarze Null im Haushalt 2016 steht keine neuen Schulden Der Haushalt 2016 steht. Auch vor dem Hintergrund

Mehr

Agrarförderung in Hessen und wie sie in benachteiligten Regionen wie dem Odenwald ankommt

Agrarförderung in Hessen und wie sie in benachteiligten Regionen wie dem Odenwald ankommt Agrarförderung in Hessen und wie sie in benachteiligten Regionen wie dem Odenwald ankommt In Hessen sind rund 23.000 landwirtschaftliche Betriebe in der Statistik der Agrarförderung 2007/2008 erfasst und

Mehr

Hochschule für Wirtschaft und Umwelt. Nürtingen-Geislingen

Hochschule für Wirtschaft und Umwelt. Nürtingen-Geislingen Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen Herzlich Willkommen! Auswirkungen des MEPL II 2007-2013 auf die Milchviehbetriebe Prof. Dr. Karl-Heinz Kappelmann Hochschule für Wirtschaft und

Mehr

Geschichte der Öko -Förderung der EU und der Länder gehalten von Manuela Kelch und Theresa Rebholz

Geschichte der Öko -Förderung der EU und der Länder gehalten von Manuela Kelch und Theresa Rebholz Referat im Modul Regionalentwicklung: Geschichte der Öko -Förderung der EU und der Länder gehalten von Manuela Kelch und Theresa Rebholz am 23.01.2007 Gliederung 1. Geschichte 2. Ziele der Ökoförderung

Mehr

Die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

Die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Kürzungen in der neuen Finanzperiode (2014 2020) in Deutschland Um den Ökologischen Landbau und den Naturschutz im ländlichen Raum weiterhin ausreichend

Mehr

EU-Agrarpolitik - Gemeinsame Agrarreform nach Landwirtschaftsveranstaltung Bauernfrühstück der VR-Bank Mittelsachsen eg am

EU-Agrarpolitik - Gemeinsame Agrarreform nach Landwirtschaftsveranstaltung Bauernfrühstück der VR-Bank Mittelsachsen eg am EU-Agrarpolitik - Gemeinsame Agrarreform nach 2013 Landwirtschaftsveranstaltung Bauernfrühstück der VR-Bank Mittelsachsen eg am 22.02.2013 in Döbeln 1 Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) 2014 bis 2020 Vorschlag

Mehr

EU- Naturschutzfinanzierung in Bayern

EU- Naturschutzfinanzierung in Bayern EU- Naturschutzfinanzierung in Bayern Dr. Christian Barth Brüssel 1. Juni 2015 In Mio. 960 Bayerisches Staatsministerium für Naturschutzförderung im mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 750 500 Mittel für

Mehr

1. Anbaudiversifizierung

1. Anbaudiversifizierung 1) Allgemein Beim Greening handelt es sich um drei Auflagen, die einzeln betrachtet und eingehalten werden müssen! 1. Anbaudiversifizierung 2. Erhalt von Dauergrünland. Ökologisch wertvolle Flächen Wobei

Mehr

Stand des Programmierungsprozesses mit besonderer Berücksichtigung der für Kommunen relevanten Förderbereiche

Stand des Programmierungsprozesses mit besonderer Berücksichtigung der für Kommunen relevanten Förderbereiche Stand des Programmierungsprozesses mit besonderer Berücksichtigung der für Kommunen relevanten Förderbereiche Thorsten Kroll Leiter der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF 15.11.2012 Gliederung 1. Grundlagen

Mehr

Greening und KULAP 2015

Greening und KULAP 2015 Greening und KULAP 2015 Möglichkeiten der Anrechnung von Leguminosen und Sojabohnen in der Fruchtfolge Unser Land 03. Februar 2015 Dasing Markus Eggenmüller, AELF Augsburg Gliederung 1. Prämiensystem 2015

Mehr

Nachhaltigkeit durch Förderung? Strategien der Agrarumweltförderung in Sachsen

Nachhaltigkeit durch Förderung? Strategien der Agrarumweltförderung in Sachsen Nachhaltigkeit durch Förderung? Strategien der Agrarumweltförderung in Sachsen Jahrestagung der Landesarchäologen am 24. Mai 2011 in Meißen Ziele der EU aus Lissabon- und Göteborgstrategie Wettbewerb+Beschäftigung

Mehr

Agrarpolitik und Agrarförderung. 4.1 Agrarhandelspolitik. Agrarhandelspolitik EU-Agrarhaushalt und Mehrjähriger Finanzrahmen 135

Agrarpolitik und Agrarförderung. 4.1 Agrarhandelspolitik. Agrarhandelspolitik EU-Agrarhaushalt und Mehrjähriger Finanzrahmen 135 4.1 Agrarhandelspolitik 4 4.1 Agrarpolitik und Agrarförderung Agrarhandelspolitik 126 4.2 EU-Agrarhaushalt und Mehrjähriger Finanzrahmen 135 4.3 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Erste Säule 145 4.4 Zweite

Mehr

Türkei: Beitrittsverhandlungen erhöhen Reformdruck

Türkei: Beitrittsverhandlungen erhöhen Reformdruck Economic Research Allianz Group Dresdner Bank Working Paper No.: 12, 19.5.24 Autor: Dominik Thiesen Türkei: Beitrittsverhandlungen erhöhen Reformdruck auf EU Die Türkei ist ein wichtiger strategischer

Mehr

Die Entwicklung der europäischen Agrarpolitik

Die Entwicklung der europäischen Agrarpolitik 1 Die Entwicklung der europäischen Agrarpolitik von Qing Tang 1 Gliederung A. Einleitung B. Überblick über GAP C. Die Reform der GAP seit der 60er Jahre bis D. Fazit 2 2 B. Überblick über GAP I. Inhalt

Mehr

Die EFRE-Förderung ab 2014

Die EFRE-Förderung ab 2014 Die EFRE-Förderung ab 2014 Erich Unterwurzacher Generaldirektion für Regionalpolitik und Stadtentwicklung Europäische Kommission Erfurt, 26. September 2013 2 Inhalt A. Die Leitziele der ESI-Fonds 2014-2020

Mehr

GEMEINSAME REGELN FÜR EINNAHMEN SCHAFFENDE PROJEKTE. Version: Europäische Union

GEMEINSAME REGELN FÜR EINNAHMEN SCHAFFENDE PROJEKTE. Version: Europäische Union GEMEINSAME REGELN FÜR EINNAHMEN SCHAFFENDE PROJEKTE Version: 09.12.2015 www.by-cz.eu Ziel ETZ Freistaat Bayern Tschechische Republik 2014 2020 (INTERREG V) Europäische Union Europäischer Fonds für regionale

Mehr

Der Ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) der Schweiz aus österreichischer Sicht. Wolfgang Suske

Der Ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) der Schweiz aus österreichischer Sicht. Wolfgang Suske Der Ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) der Schweiz aus österreichischer Sicht Wolfgang Suske ÖLN Tagung 2016 Säule 1, Betriebsprämie Cross Compliance Nitrat Richtlinie FFH- und Vogelschutz- Richtlinie

Mehr

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 12. November 2008 (13.11) (OR. en) 15558/08 ADD 4

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 12. November 2008 (13.11) (OR. en) 15558/08 ADD 4 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 12. November 2008 (13.11) (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2008/0103 (CNS) 2008/0104 (CNS) 2008/0105 (CNS) 2008/0106 (CNS) 15558/08 ADD 4 AGRI 383 AGRIORG

Mehr

Firmeninsolvenzen sinken im 1. Quartal um 3,5 Prozent deutlicher Anstieg der Firmenpleiten in Sachsen

Firmeninsolvenzen sinken im 1. Quartal um 3,5 Prozent deutlicher Anstieg der Firmenpleiten in Sachsen Firmeninsolvenzen sinken im 1. Quartal um 3,5 Prozent deutlicher Anstieg der Firmenpleiten in Sachsen 1. Überblick: Gute Rahmenbedingungen lassen Firmeninsolvenzen weiter sinken Die Firmeninsolvenzen gehen

Mehr

Aktueller Stand der Agrarpolitik

Aktueller Stand der Agrarpolitik Aktueller Stand der Agrarpolitik Agrarpolitisches Forum und Pflanzenschutztage Pfiffelbach 27. Januar 2014 Dr. Ingo Zopf THÜRINGER MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN, UMWELT UND NATURSCHUTZ Referat

Mehr

Nutzung der Fernerkundung in der Landwirtschaft

Nutzung der Fernerkundung in der Landwirtschaft Nutzung der Fernerkundung in der Landwirtschaft Status Quo und Entwicklungsperspektiven Nationales Forum für Fernerkundung und Copernicus 2014 Berlin, Dr. Andreas Müterthies, EFTAS Fernerkundung Technologietransfer

Mehr

Gemeinsame Agrarpolitik der EU

Gemeinsame Agrarpolitik der EU Gemeinsame Agrarpolitik der EU 2014 bis 2020 www.bmel.de Liebe Leserinnen und Leser, die Landwirtschaft ist eine starke Branche, die unser täglich Brot sichert und den ländlichen Raum attraktiv gestaltet.

Mehr

L 181/74 DE Amtsblatt der Europäischen Union

L 181/74 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 181/74 DE Amtsblatt der Europäischen Union 20.6.2014 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 641/2014 DER KOMMISSION vom 16. Juni 2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen

Mehr

Einzelfragen zur finanziellen Förderung der Kernenergie durch die Europäische Atomgemeinschaft bzw. die Europäische Union

Einzelfragen zur finanziellen Förderung der Kernenergie durch die Europäische Atomgemeinschaft bzw. die Europäische Union Einzelfragen zur finanziellen Förderung der Kernenergie durch die Europäische Atomgemeinschaft bzw. die Europäische Union 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelfragen zur finanziellen Förderung der Kernenergie

Mehr

Gewässerunterhaltung im Bereich von Agrarumwelt- Maßnahmen (AUM) und ökologischen Vorrangflächen (Greeningflächen)

Gewässerunterhaltung im Bereich von Agrarumwelt- Maßnahmen (AUM) und ökologischen Vorrangflächen (Greeningflächen) Gewässerunterhaltung im Bereich von Agrarumwelt- Maßnahmen (AUM) und ökologischen Vorrangflächen (Greeningflächen) Neue Agrarreform - Greening offiziell: Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche

Mehr

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in Hessen

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in Hessen Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) 2014-2020 in Hessen EU-Fördermöglichkeiten für Mittelhessen am 3. Juli 2015 in Wetzlar Reiner Kopp, HMUKLV, Referat VII

Mehr

Informationen zum EPLR Mecklenburg- Vorpommern 2014 bis 2020 und zur Umsetzung von LEADER

Informationen zum EPLR Mecklenburg- Vorpommern 2014 bis 2020 und zur Umsetzung von LEADER LEADER 2014 bis 2020 Auftaktveranstaltung der LAG Ostvorpommern für die Erstellung einer SLE Informationen zum EPLR Mecklenburg- Vorpommern 2014 bis 2020 und zur Umsetzung von LEADER Thomas Reimann Ministerium

Mehr