-ßZ 16/2093. JA. August Vorlage an den Ausschuss for Kommunalpolitik des Landtags Nordrhein-Westfalen

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1 Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags Düsseldorf LANDTAG NORDRHE/N-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/ A11 -ßZ Vorlage an den Ausschuss for Kommunalpolitik des Landtags Nordrhein-Westfalen JA. August 2014 Seite 1 von 1 Aktenzeichen IV B 2 - BE 10/201. bei Antwort bitte angeben RD Schwieker ORR'in Brandt Telefon (0211) Fax (0211) Beantragung eines schriftlichen Berichts der Landesregierung: Berücksichtigt die Landesregierung auch die Interessen der Kommunen bei den Vorarbeiten der Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen? 65. Sitzung des Ausschusses for Kommunalpolitik des Landtags NRW am 29. August 2014 Sehr geehrter Frau Landtagspräsidentin, als Anlagen übersende ich Abdrucke dieses Schreibens und meiner Vorlage an den Ausschuss für Kommunalpolitik des Landtags vom heutigen Tage mit der Bitte, die Abdrucke an die Mitglieder des vorgenannten Ausschusses weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen ~~~-~ ~ Dr. Norbert Walter -Borjans i Anlagen: 60 Abdrucke Dienstgebäude und Lieferanschrift: Jägerhofstr DOsseldorf Telefon (0211) Telefax (0211) Poststelle@fm.nrw.de nrw de Öffentliche Verkehrsmittel: U74bis U79 Haltestelle Heinrich Heine Allee

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3 Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister JA. August 2014 Seite 1 von 6 Vortage an den Ausschuss für Kommunalpolitik des Landtags Nordrhein-Westfalen Aktenzeichen IV B 2 - BE bei Antwort bitte angeben Beantragung eines schriftlichen Berichts der Landesregierung: Berücksichtigt die Landesregierung auch die Interessen der Kommunen bei den Vorarbeiten der Neuordnung der föderalen FInanzbeziehungen? RD Schwieker ORR'in Brandt Telefon (0211) Fax (0211) Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik des Landtags NRW am 29. August 2014 Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist das zentrale Projekt in der bis 2017 laufenden Legislaturperiode des Bundes. Die Notwendigkeit einer Neuordnung ergibt sich alleine schon aus den Ende 2019 auslaufenden einfachgesetzlichen Vorschriften des bundesstaatlichen Finanzausgleichs. Es ist Aufgabe der Politik, rechtzeitig sinnvolle Anschlussregelungen zu schaffen. Dabei gilt es zu beachten, dass sich die unterschiedlichen Interessen von finanzstarken und finanzschwachen [ändern, Stadtstaaten und Flächenländern, neuen und alten Ländern, sowie den Ländern und dem Bund gegenüberstehen. Gleichwohl gilt es, konsensuale Lösungen für gerechte, ziel gerichtete und vom Solidargedanken geprägte Anschlussregelungen zu treffen, um einen Finanzausgleich zu finden, der auch in den nächsten Jahrzehnten die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse gewährleistet. Die Komplexität der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sowie die beschriebenen Interessenunterschiede machen es erforderlich, frühzeitig den notwendigen Reformprozess auf den Weg zu bringen. Aus diesem Grunde verständigte sich die Ministerpräsidentenkonferenz bereits in ihrem Kamingespräch im Rahmen ihrer Jahreskonferenz Ende Oktober 2012 auf einen gemeinsamen Zeitplan für die Neugestaltung der Bund Länder-Finanzbeziehungen ab Zur Vorbereitung der Gespräche beauftragte die Ministerpräsidentenkonferenz die Finanzministerkonferenz zunächst mit der Erstellung einer Bestandsaufnahme und im Anschluss daran mit der Erstellung eines Meinungsbildes zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Dienstgebäude und Lieferanschrift: Jägerhofstr DOsseldorf Te/efon (0211) Telefax (0211) Poststelle@fm.nrw.de www fm.nrw de Öffentliche Verkehrsmittel: U74 bisu79 Haltestelle Heinrich Heine Allee

4 Am 12. Juni 2014 hat sich die Ministerpräsidentenkonferenz gemeinsam mit der Bundeskanzlerin darauf verständigt, den Bundesfinanzminister und die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder damit zu beauftragen, Grundlagen für Vereinbarungen zu Fragen der föderalen Finanzbeziehungen zu erarbeiten. Dabei wurde ein umfassender Ansatz gewählt. Die zu bearbeitenden Themen orientieren sich an den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag des Bundes. Im Einzelnen soll sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit folgenden Themen befassen: "Europäischer Fiskalvertrag", "Schaffung von Voraussetzungen für die Konsolidierung und die dauerhafte Einhaltung der neuen Schuldenregel in den Länderhaushalten", "Einnahmen- und Aufgabenverteilung und Eigenverantwortung der föderalen Ebenen", "Reform des Länderfinanzausgleichs", "Altschulden, Finanzierungsmodalitäten und Zinslasten", und "Zukunft des Solidaritätszuschlags". Seite 2 von 6 Die Fraktion der CDU hat mit Schreiben vom 29. Juli 2014 um die Beantwortung verschiedener Fragen zum Thema "Berücksichtigt die Landesregierung auch die Interessen der Kommunen bei den Vorarbeiten der Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen?" gebeten. Zu diesen Fragen nehme ich wie folgt Stellung: Frage 1: In welcher Art und Weise laufen derzeit die Vorbereitungen in Nordrhein-Westfalen für die Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen? Antwort: Laut gemeinsamen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz und der Bundeskanzlerin vom 12. Juni 2014 soll der Bundesfinanzminister und die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder bis zur Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober 2014 über Themen, die den vertikalen Finanzausgleich betreffen, berichten und bis zur Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember 2014 zu Themen, die den horizontalen Finanzausgleich betreffen. Hierzu wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, die der Bundesfinanzminister und ich leiten. Erst nach!=rarbeitung des Berichts wird in der Ministerpräsidentenkonferenz über die Entscheidungsstrukturen beraten. Frage 2: Plant die Landesregierung eigene Vorschläge zur Neuordnung der Finanzbeziehungen einzubringen oder findet ein Abstimmungsprozess mit anderen Bundesländern statt?

5 Antwort: Selbstverständlich bringt die Landesregierung eigene Vorschläge ein und vertritt dabei die Interessen des Landes Nordrhein-Westfalen. Seite 3 von 6 Frage 3: Welche Positionierungen nimmt die Landesregierung bei den vier genannten Stufen des Länderfinanzausgleichs ein? Antwort: Die MinisterpräSidentenkonferenz hatte die Finanzministerkonferenz bereits Ende 2012 um eine Bestandsaufnahme zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen und um die Erstellung eines Meinungsbildes bis Ende 2013 gebeten. Das Meinungsbild wurde der Ministerpräsidentenkonferenz mit Beschluss vom 14. November 2013 mit der Bitte übersandt, auch über dessen Veröffentlichung zu entscheiden. Ein diesbezüglicher Beschluss steht bislang aus. Im Hinblick auf die grundsätzliche Vertraulichkeit von Beschlüssen der Finanzministerkonferenz sowie die noch ausstehende Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz über die Veröffentlichung stehen die Bestandsaufnahme und das Meinungsbild der Öffentlichkeit derzeit noch nicht zur Verfügung. Gleichwohl lassen sich die Positionen für den anstehenden Reformprozess in Eckpunkten zusammenfassen, die ich bereits im Rahmen der Veranstaltungsreihe "NRW im Gespräch" am 24. März 2014 in der Landesvertretung Bertin vorgestellt habe: Der bundesstaatliche Finanzausgleich muss auch in Zukunft so ausgestaltet sein, dass die Länder in der Lage sind, die ihnen obliegenden Aufgaben erfüllen zu können. Der Bund und die finanzstarken Länder müssen hierzu ihren solidarischen Beitrag leisten. Der bundesstaatliche Finanzausgleich muss transparenter werden. Die horizontalen Umverteilungen durch Umsatzsteuerausgleich und Länderfinanzausgleich sollten in einem horizontalen Ausgleichselement abgebildet werden. Um das zu erreichen, sollte der dem Länderfinanzausgleich vorgelagerte Umsatzsteuerausgleich in den Länderfinanzausgleich integriert werden. Die Einwohnerwertungen für Stadtstaaten und dünn besiedelte Flächenländer berücksichtigen spezifische Sondertasten. Sofern diese Lasten nicht auf andere Weise ausgeglichen werden können, stellt sich die Frage, inwieweit vergleichbare Herausforderungen in den Ballungs-

6 räumen der Flächenländer ebenso berücksichtigt werden können. Seite 4 von 6 Der Bund muss auch zukünftig finanzschwachen Ländern zur ergänzenden Deckung ihres allgemeinen Finanzbedarfs allgemeine Bundesergänzungszuweisungen zukommen lassen. Die Zahlungen des Bundes dürfen sich nicht länger an Himmelsrichtungen orientieren, sondern müssen sich nach objektiven Kriterien richten. Der Bund muss auch zukünftig besondere Lasten der Länder durch Sonderbedarfs Bundesergänzungszuweisungen ausgleichen. Die jahrelange Solidarität Nordrhein-Westfalens bei der Fi- \ nanzierung des horizontalen Finanzausgleichs und die gleichzeitige Finanzierung des eigenen Strukturwandels dürfen sich nicht als Einbahnstraße entpuppen. Bei der Bewältigung der Altschulden müssen auch die Leistungen der Vergangenheit anerkannt werden. NRW muss Zinslasten für den eigenen Umbau stemmen, während der Umbau in den ostdeutschen Bundesländern von der Solidargemeiftschaft getragen wird und das Entstehen von Altschulden dort erheblich gedämpft hat. Die umbau bedingten Zinslasten aus Altschulden in den westlichen Bundesländern müssen deshalb als Ausgleich ebenso zu einem großen Teil von allen getragen werden. Dazu könnten freie Mitteln des bisherigen Soli verwendet werden. Forderungen nach einer stärkeren Steuerautonomie für die Länder lehnen wir vor dem Hintergrund unterschiedlicher Ausgangssituationen in den Ländern ab. Ein ausufernder Wettbewerbsföderalismus gefährdet die durch die Verfassung vorgesehene Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Frage 4: Vorgesehen ist auch, dass eine Förderung von Regionen zukünftig nicht mehr nach Himmelsrichtungen, sondern nach Bedarfen zu erfolgen hat: Welche Vorstellungen hat die Landesregierung, wie strukturschwache Regionen/Kommunen erfasst werden sollen und wie sie in die Berechnungen des Finanzausgleichs einbezogen werden sollen?

7 Antwort: Es ist an der Zeit, eine Förderung nach Himmelsrichtungen zu beenden. Auch in den ostdeutschen Ländern gibt es vitale Wirtschaftsregionen. Zugleich gibt es gerade hier im Westen Herausforderungen des Strukturwandels, die nicht allein auf Landesebene zu stemmen sind. Die Förderung strukturschwacher Regionen unabhängig von der Himmelsrichtung sollte durch direkte Förderungen des Bundes außerhalb des eigentlichen Finanzausgleichssystems erfolgen. Seite 5 von 6 Frage 5: Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass die Interessen der nordrhein-westfälischen Kommunen in den Vorschlägen der Landesregierung Berücksichtigung finden? Antwort: Die Kommunen sind wichtiger Bestandteil des Landes Nordrhein-Westfalen. Dessen ist sich die Landesregierung bewusst. Wie bereits bei den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag auf Bundesebene wird die Landesregierung daher die Interessen der Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen in den anstehenden Beratungen mit Nachdruck vertreten. Nordrhein-Westfalen tritt insbesondere dafür ein, dass in Überlegungen für eine Altschulden-Regelung auch die kommunalen Schulden einbezogen werden. Frage 6: Plant die Landesregierung für die landesseitigen Vorschläge die Einbeziehung der Kommunen? Antwort: Die konkrete Einbindung wird im Zusammenhang mit den Beratungen über die Entscheidungsstrukturen in der Ministerpräsidentenk~nferenz zu klären sein. Frage 7: In welcher Art und Weise soll oder findet bereits in den Arbeitsgruppen zur Vorschlagsentwicklung eine Einbeziehung und eine Anhörung der nordrhein-westfälischen Kommunen satt? Antwort: Ich verweise auf die Antwort zu Frage 6. Frage 8: Ist die Koordinierung der nordrhein-westfälischen Interessen unter Einziehung aller Ressorts, des Landtags und der kommunalen Spitzenverbände in einer Föderalismusreformbegleitkommission Nordrhein-Westfalen (FRBK NRW) vorgesehen, nach dem Vorbild der Gemeindefinanzkommission Nordrhein-Westfalen (GFK NRW), die in den Jahren 2009 und 2010 die Arbeiten Nordrhein-Westfalens in der Gemeindefinanzkommission des Bundes koordinierte?

8 Seite 6 von 6 Antwort: Die Einrichtung einer Föderalismuskommission 111 ist derzeit nicht geplant, sodass sich die Frage einer Föderalismusreformbegleitkommission nicht stellt.

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