BAU- und AUSSTATTUNGSBESCHREIBUNG für WOHNUNGEN
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- Hedwig Fürst
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1 BAU- UND AUSSTATTUNGSBESCHREIBUNG BAU- und AUSSTATTUNGSBESCHREIBUNG für WOHNUNGEN Neubau Niedrigenergiehäuser Haus A mit 4 Eigentumswohnungen Haus B mit 3 Eigentumswohnungen Haus C mit 5 Eigentumswohnungen I. Allgemeine Beschreibung In der Gemeinde Wiesing errichtet die Schöner Wohnen Wohnbau GmbH auf dem Gst. 458/1 insgesamt 12 Eigentumswohnungen, aufgeteilt auf drei Häuser, nach Maßgabe der eingereichten Pläne des Architekten DI Simon Unterberger bei der Gemeinde Wiesing. Es wurde von DI Simon Unterberger ein Planungskonzept entwickelt, das auf Grund der optimalen Ausrichtung eine perfekte Besonnung und einen unverbaubaren Ausblick für alle Wohneinheiten gewährleistet. Aufgrund des Eigenheimcharakters sind mit Ausnahme einer Dachgeschosswohnung alle Wohnungen mindestens dreiseitig frei. Damit wird eine bessere Belichtung und ein erhöhtes Ruhepotenzial geschaffen. Die Dachgeschosswohneinheiten werden über 2 Ebenen als Maisonettenwohnungen ausgeführt. In einer Bauhöhe mit Erd-, Ober- und Dachgeschoss entstehen: HAUS A Erlach 226 a Wohnung Top 1 70,55 m² Wohnung Top 2 70,34 m² Wohnung Top 3 92,14 m² Wohnung Top 4 92,14 m² BAUVORHABEN/GEMEINDE: WIESING Erlach HAUS B Erlach 226 b Wohnung Top 1 97,25 m² Wohnung Top 2 78,95 m² Wohnung Top 3 78,95 m² HAUS C Erlach 226 c Wohnung Top 1 70,43 m² Wohnung Top 2 70,27 m² Schöner Wohnen Wohnbau GmbH Firmenbuchnummer: h Wohnung Top 3 91,51 m² Wohnung Top 4 92,13 m² Wohnung Top 5 92,13 m² 2
2 Die GP 458/1 ist gemäß 10 und 11 des Tiroler Raumordnungsgesetz als Wohngebiet gewidmet. Sämtliche Wohneinheiten erhalten als Freifläche eine Terrasse (EG oder DG). Die Wohneinheiten im Erdgeschoss erhalten zusätzlich die vorgelagerte Grünfläche als Eigengarten. Im Dachgeschoss werden entsprechend den vorliegenden Plänen, Dachterrassen ausgeführt. II. Ver- und Entsorgung der gesamten Liegenschaft: III.I. Fundamentierung III. Baubeschreibung Stahlbetonstreifenfundamente, Betongüte C25/30/XC2; integrierte Einzelfundamente unter Säulen, alle Anschlüsse horizontal und vertikal mittels Fugenbändern (wasserundurchlässig), Dimensionierung nach statischer Berechnung. III.II. Kellermauerwerk D = cm für Außenwände Betongüte C25/30/XC2 wasserundurchlässig, D = 18 cm für Innenwände C16/20/XC1, Schalungsklasse 2; Säulen und Unterzüge gemäß statischem Erfordernis Strom: Wasser: Kanal: TIWAG Gemeinde Wiesing Gemeinde Wiesing III.II.I. Dämmung Keller- und Tiefgaragenmauerwerk Wärmedämmung der Kellerwände gegen das Erdreich mit XPS- Wärmedämmplatten 6cm, Höhe 1,20 m ab Oberkante der Kellerdecke gemessen. Müll: Gemeinde Wiesing Telefon/Internet: Leerverrohrung für Telekom die Grabungsarbeiten auf eigenem Grund werden vom Bauträger durchgeführt. Die Anschlussarbeiten an das öffentliche Netz sind nicht Vertragsbestandteil und nicht im Kaufpreis enthalten. Als Schutz für die Wärmedämmung und das Mauerwerk wird im Kellerbereich eine Noppenmatte vollflächig aufgebracht. III.III. Geschossdecken D = ca. 20 cm über Kellergeschoss, Erdgeschoss und Obergeschoss C25/30/XC1 als Stahlbeton massiv oder Elementdecken mit Aufbeton. Die Vordächer und Balkone werden mit Isokörben wärmetechnisch von den Geschossdecken getrennt. III.IV. Fußbodenkonstruktion a) Fußbodenkonstruktion über KG Splittschüttung gebunden, Polyphon 1 cm, Randdämmstreifen, EPS Wärmedämmplatten, schwimmender Estrich. Ausführung nach den Energiesparrichtlinien des Landes Tirol, Wohnbauförderung (U-Wert 0,35 W/m²K) bei geschlossenen Kellern. b) Trittschalldämmung über EG und OG Schüttung gebunden, Awakust 34/30, Randdämmstreifen, Estrich schwimmend 60 mm verlegt. 3 4
3 III.V. Außenmauerwerk Außenmauerwerk gemäß statischer Vorgaben und Berechnung - D = mindestens 18 cm, gebrannter Ziegel z. B. Wienerberger, mit Ziegelsturzüberlagen oder cm Betonwand; Wohnhaus: Vollwärmeschutz außen - Fassadendämmplatten und Edelputz- Körnung 2 mm. Ausführung nach den Energiesparrichtlinien des Landes Tirol, Wohnbauförderung (U-Wert 0,27 W/m²K) III.VI. Zwischenwände/Wohnungstrennwände a) Zwischenwände: D = 10 cm, gebrannter Ziegel z. B. Wienerberger, mit Ziegelsturzüberlagen. Zement Kalkputz geschnitten in den Nassräumen, in den übrigen Räumen Kalk Gipsputz 10 mm verrieben. b) Wohnungstrennwände: Um eine optimale schalltechnische Lösung zu gewährleisten werden die Wohnungstrennwände in Beton von ca cm Wandstärke und einer Trockenbau-Vorsatzschalung von ca. 7,5 cm ausgeführt. WICHTIG! In Wohnungstrennwände und Vorsatzschalen dürfen keine Sanitärund Heizungsinstallationen eingestemmt bzw. eingelegt werden. III.VII. Treppenanlage Interne Wohnungstreppe in Ortbeton, Oberfläche für Fliesenverlegung geeignet laut Plan. Allgemeine Treppe Wohnhaus vom KG bis OG in Ortbeton, Oberfläche geglättet oder gestockt. Außentreppe allgemein in Ortbeton, Oberfläche gestockt. III.VIII. Dachstuhl Zimmermannsmäßig abgebundene Pultdachkonstruktion (Dachneigung lt. Plan). 10 cm WDF (Wärmedämmfilz) zwischen Sparren, 12 cm Wärmedämmfilz unter den Sparren inkl. Dampfbremse. Ausführung nach den Niedrigenergierichtlinien des Landes Tirol, Wohnbauförderung - Energiesparhaus (U-Wert 0,18 w/m²k) Dachuntersicht: Innenraum; Beplankung mit Gipskartonplatten, Oberfläche gespachtelt, Unterkonstruktion an der Dachkonstruktion befestigt. III.IX. Dacheindeckung Flachdach bzw. Pultdach mit 2 o 7 Dachneigung; zweifach geflämmte Schwarzisolierung; Dacheindeckung Reith im Winkel Dach III.X. Spenglerarbeiten Verzinktes Stahlblech für Dachrinnen mit Regenrohren, Fensterbleche und Attikaverblechungen, Kamineinfassungen, usw. III.XI. Schlosserarbeiten Verzinktes Stahl für Geländer auf Balkon und Handläufe Treppe III.XII. Fenster- und Außentüren Kunststoffkonstruktion ohne Blindstock. Farbe weiß; Dreh,- Drehkipp oder Fixteile laut Plan, Isolierverglasung U-Wert 1,1 W/m²K, ab einer Breite von 120 cm (Rohbaumaß) werden die Fensterelemente zweiflügelig ausgeführt, Schalldämmmaß entsprechend den geltenden Vorschriften. Fensterbank innen in Werzalith, Farbe weiß. Außenfensterbank Alu Natur, Ausführung nach den Energiesparrichtlinien des Landes Tirol, Wohnbauförderung. III.XIII. Heizungsanlage a) Zentrale Heizungsanlage, automatisch gesteuerte, außentemperaturabhängige Gasheizungsanlage; Beheizung der Wohneinheiten erfolgt mittels Radiatoren, Stahlheizkörper weiß; Verbrauch wird über Durchflussmengenzähler ermittelt. b) Solar Warmwasseraufbereitung, zur Warmwasseraufbereitung werden auf den Dach des Wohnhauses Solarkollektoren montiert und im Technikraum ein Pufferspeicher installiert. Bei Notwendigkeit wird das Warmwasser mit den über den Energieträger Gas (Heizungsanlage) aufgeheizt. III.XIV. Nasseinheiten WC und Bäder werden entweder mittels Fenster direkt ins Freie entlüftet bzw. innenliegende WC`s werden mechanisch entlüftet; Außenbereich Dachuntersicht: Holzsichtschalung 19 mm stark. oder Decke betoniert, als Stahlbeton massiv oder Elementdecke mit Aufbeton inkl. Feuchtigkeitsisolierung und Wärmedämmung. Ausführung nach der Energiesparrichtlinie des Landes Tirol, Abt. Wohnbauförderung (U-Wert 0,18 W/m²K). 5 6
4 III.XIV. Nasseinheiten WC und Bäder werden entweder mittels Fenster direkt ins Freie entlüftet bzw. innenliegende WC`s werden mechanisch entlüftet; Küche: Aufgrund der Kältebrücke von Dunstabzügen und somit einer Schwachstelle bei Niedrigenergiehäusern, wird vom Bauträger einem ins Freie verlaufenden Dunstabzug abgeraten. Sollte vom Küchenplaner, welcher durch den Käufer beauftragt ist, trotzdem ein Dunstabzug ins Freie gewünscht werden, so wird dieser nur auf gesonderten Auftrag des Käufers ausgeführt. Die Ausführung erfolgt direkt ins Freie (Fassade außen), Rohr 125 mm und Jalousienklappe. Die Mitteilung hat bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Arbeiten Rohinstallation Sanitär, Lüftung & Heizung - zu erfolgen. Bei späterer Mittelung ist die Ausführung nur gegen vollen Kostenersatz - Abrechnung nach Aufwand - in Regie möglich. Gemäß aktuellen Infos der Küchenplaner wird Umluftsystemen derzeit der Vorzug gegeben. IV. Ausstattungsbeschreibung IV.I. Sanitäreinrichtung Rohinstallation ohne Komplettierung a) Bad: - Abfluss für einen Waschtisch inkl. Eckventile für Warm- und Kaltwasser - Waschmaschinenanschluss - Abfluss für eine Badewanne inkl. Leitungen für Warm- und Kaltwasser ODER - Abfluss für eine Duschtasse inkl. Leitungen für Warm- und Kaltwasser Innen liegende Bäder werden mechanisch ins Freie entlüftet. III.XV. Dachterrasse Dachterrasse: als Umkehrdach oder Warmdach, mindestens Wärmedämmung von 20 cm, Betonplatten in Kiesbett verlegt; Ausführung nach den Energiesparrichtlinien des Landes Tirol, Wohnbauförderung (U-Wert 0,18 W/m²K). b) WC: Zu- und Abfluss für eine Klosettanlage inkl. Unterputzgestell. Innen liegende WC`s werden mechanisch ins Freie entlüftet. c) Küche: Zu- und Abfluss für Spülbecken d) Wasseranschluss im Freien - EG: je Wohneinheit im Erdgeschoss ein Kaltwasseranschluss im Bereich der Terrasse/Wandanschluss-Whg. e) Warmwasser: Die Warmwasseraufbereitung im Bad und Küche* erfolgt über eine zentrale Warmwasseraufbereitung im Technikraum welche über Solarkollektoren am Dach des Wohnhauses bzw. an sonnenschwachen Tagen zusätzlich über die Heizungsanlage erwärmt wird. * Die Ausführung erfolgt nach Vorgaben des Sanitärplaners. Bei Überlänge der Leitungen wird vom Sanitärplaner in der Küche die Warmwasseraufbereitung dezentral ausgeführt d.h. Sie erhalten gemäß Pkt. IV.II.d eine Steckdose für einen Untertischboiler ausgeführt. 7 8
5 f) Heizungs- und Wasserleitungen: IV.II. Elektroeinrichtung Sämtliche Heizungs- und Wasserleitungen (Zu- und Abflussleitungen), wie auch der Kanal werden (nicht in Wohnräumen) in Aufputz gemäß Vorgaben des Sanitärplaners gelegt. Die Leitungen wie auch der Kanal verlaufen zum Teil auch in den Bereichen der im Wohnungseigentum stehenden Tiefgarageabstellplätze und Kellerabteile. Schwachstrominstallationen: Die Elektroausstattung umfasst eine ausreichende Anzahl von Deckenund Wandauslässen, Steckdosen und Schaltern. Klingelanlage, Telefonauslassdose, Rohinstallation/Leerverrohrung für Radio/TV, Wohnungssicherungskasten. Sämtliche Leitungen in den Wohnungen werden in Unterputz ausgeführt. Sämtliche Leitungen im Kellergeschoss, Tiefgarage, in den allgemeinen Teilen wie Müll- und Fahrradbereich etc. werden Aufputz ausgeführt. a) Garderobe inkl. Diele: b) WC: 2 Deckenauslässe, 1 Wechselschaltsystem (3 Schalter)**, 1 Steckdose 1 Deckenauslass, 1 Ausschalter c) Abstellraum: 1 Deckenauslass, 1 Ausschalter, 1 Steckdose d) Küchenbereich: 1 Deckenauslass, 1 Ausschalter, 2 Steckdosen im Arbeitsplattenbereich, je 1 Geräteanschluss für E-Herd, Geschirrspüler, Kühlelement, Untertischboiler*** und Dunstabzug. e) Wohnen-Essen: 1 Deckenauslass, 1 Ausschalter, 3 Steckdosen, 1 Antennensteckdose f) Interne Treppe OG ins DG: g) Bad: 1 Wandauslass und 1 Wechselschaltsystem (2 Schalter)** 1 Deckenauslass, 1 Ausschalter, 2 Steckdosen, 1 Steckdose für Waschmaschine. h) Schlafzimmer: je 1 Deckenauslass, 1 Ausschalter, 2 Steckdosen. i) Terrasse EG bzw. DG: 1 Wandauslass, 1 Ausschalter, 1 Steckdose, (Feuchtraumausführung). j) Eingangs- / Zugangsbereich zu den Wohneinheiten (Stiegenhaus allgemein): Wand- und Deckenauslässe mit Bewegungsmelder oder Ausschalter und Beleuchtungskörper k) allgemeine Zugangsbereiche, allgemeiner Keller, Kinderwägen/Sportgeräte, Garage, etc.): Wand- und Deckenauslässe mit Bewegungsmelder oder Ausschalter und Beleuchtungskörper nach Bedarf l) Heiz-/Elektroraum: Wand- oder Deckenauslass mit Ausschalter und Beleuchtungskörper nach Bedarf und eine allgemeine Steckdose V220. Sicherungskasten, mit Stromzählern lt. Vorschriften des Energieversorgungsunternehmen. ** Wechselschaltsystem besteht aus mindestens zwei Schaltern die mit dem gleichen Schaltkreis verbunden sind. IV.III. Türen *** Ausführung erfolgt nur, wenn gemäß Vorgaben des Sanitärplaners der Anschluss der Küche an die zentrale Warmwasseraufbereitung nicht möglich ist. a) Wohnungseingangstüre: IV.IV. Bodenbeläge Pfostenstock, Türblatt Oberfläche innen und außen - Farbe mit Abstimmung des Architekten (weiß, grau oder anthrazith) mit Doppelfalz und Anschlag oder Schwelle unten, Rw Standard gemäß Ö-Norm, Innen- Drücker, Außen-Knopf, optischer Türspion. a) Terrasse EG/DG: Betonplatten ca. 50 x 50 in Splittbett verlegt. 9 10
6 b) Allgemeiner Treppenzugang (überdacht) Treppen inkl. Podeste gestockt. IV.V. Malerarbeiten a) Sämtliche Betonwände und Betondecken in nicht bewohnten Räumen bleiben ungemalt (z.b. Kellergeschoss, Kellerabteile, Tiefgarage, Technikräume, etc.). Sämtliche Betonwände im Außenbereich bleiben unverputzt natur wie z.b. Müllhaus, Fahrräder, Gartenmauer, etc.. b) Wenn in Holz ausgeführt, erhalten alle Holzteile (Windläden, Dächer und Vordächer) einen 2-fachen Lasur-Anstrich. IV. VI. Außenbereiche Die Zufahrt zur Tiefgarage und den Abstellplätzen im Freien werden gemäß beiliegendem Außenanlagenplan ausgeführt. Die Beton-Fundamentplatte im Keller, in der Tiefgarage und den sonstigen Bereichen im Untergeschoss werden abgezogen und bleiben roh. Die Einfahrt der Tiefgarage wird asphaltiert. Die Ausführung erfolgt so, dass die statischen Voraussetzungen für den Einbau eines Garagentores gegeben sind. (Garagentor ist nicht im Kaufpreis inkludiert und ist Sonderwunsch der Eigentümer) Die übrigen Freiflächen werden mit dem vorhandenen Mutterboden wieder aufgefüllt und anplaniert. Das Einsäen des Rasens ist nicht inkludiert und ist von jedem Eigentümer selbst durchzuführen. Wie die Erfahrung gezeigt hat, ist vor allem vor dem bzw. beim Übersiedeln keine Zeit für eine ordnungsgemäße Rasenpflege, so dass es ständig zu Erdverkrustungen, Unkrautwachstum, Löchern etc. führt. Sinnvoll ist daher, dass nach erfolgter Übersiedelung jeder Eigentümer selbst seinen Garten einsät und bearbeitet. Holen Sie sich dazu Tipps von Ihrem Gärtner und lassen sich beraten. Um einen schönen Rasen zu erhalten ist richtige Pflege und viel Geduld notwendig. IV.VII Besucherparkplätze: Es werden von Seiten des Bauträgers 4 Parkplätze der Eigentumsgemeinschaft als Besucherparkplätze zur Verfügung gestellt. Die Besucherparkplätze werden gesondert gekennzeichnet. An allen sonstigen Parkplätzen wird Wohnungseigentum begründet und es kann von jedem einzelnen Wohnungserwerber ein Abstellplatz zusätzlich erworben werden
7 SCHÖNER WOHNEN AUSBAU- UND FERTIGSTELLUNGSPAKET DIE PREISGÜNSTIGE VARIANTE Sanitäreinrichtung Komplettierung Bad und WC WC: Bodenfliesen (Erretiles Sabbia/Martina 20 x 20 cm), Güteklasse I, in 3 verschiedenen Farbmustern, Fugenfarbe passend zu den Fliesen. Sollte dieses Fabrikat oder Produkt nicht mehr verfügbar sein, so wird ein gleichwertiges Produkt herangezogen und verwendet. Die Wände werden verputzt und gemalt. Bad: Wohnzimmer/Schlafzimmer: WC: 1 Waschtischanlage, weiß, 50/65 cm mit klassischer Zweigriff-Armatur verchromt 1 Stahlblechbadewanne, weiß 70/170 cm, Wannenfüll- und Brausebatterie (Schubstange), klassische Zweigriff-Armatur, verchromt 1 Klosettanlage inkl. Schallschutzset, wandhängend, weiß mit versenktem Spülkasten. Malerarbeiten Velours- oder Schlingenteppichboden inkl. Sockel, Polgewicht min. 400 g/m2, 3 verschiedene Farbmuster. Sämtliche Innenwände in den Wohnungen werden mit einer Innendispersionsfarbe weiß 2-fach ausgeführt. Die Betondecken werden verputzt und weiß gemalt. Die pauschalen Kosten für dieses Paket betragen je m² 135,- Türen Innentüren: Stahlzarge weiß gestrichen mit Röhrenspantürblatt, Oberfläche Buche furniert gedämpft, Ausführung als Streiftüre. Drücker 2 Modelle zur Auswahl. Bodenbeläge Interne Wohnungstreppe vom OG/DG: OG DG: Velours- oder Schlingenteppichboden inkl. Sockel, Polgewicht min. 400 g/m2, 3 verschiedene Farbmuster. Garderobe/Diele/Küche: Bad: PVC Belag verklebt, inkl. Sockel, 3 verschiedene Farbmuster. Boden- (Erretiles Sabbia/Martina 20 x 20 cm) und Wandfliesen (AWS Steffi/Lara 20 x 25 cm glänzend oder matt marmoriert), Güteklasse I, bis Türstockhöhe (ca. 2,00m) gefliest, in 3 verschiedenen Farbmustern, Fugenfarbe passend zu den Fliesen. Sollte dieses Fabrikat oder Produkt nicht mehr verfügbar sein, so wird ein gleichwertiges Produkt herangezogen und verwendet
8 SCHÖNER WOHNEN AUSBAU- UND FERTIGSTELLUNGSPAKET DIE GEHOBENE VARIANTE Sanitäreinrichtung Komplettierung Bad und WC Bad: Bad: WC: Boden- (Erretiles Sabbia/Martina 20 x 20 cm) und Wandfliesen (AWS Steffi/Lara 20 x 25 cm glänzend oder matt marmoriert), Güteklasse I, bis zur Decke (max. 2,50m) gefliest, in 3 verschiedenen Farbmustern, Fugenfarbe passend zu den Fliesen. Sollte dieses Fabrikat oder Produkt nicht mehr verfügbar sein, so wird ein gleichwertiges Produkt herangezogen und verwendet. Türen WC: 1 Waschtischanlage, weiß, 50/65 cm mit Einhebelmischer verchromt 1 Einbaubadewanne in Acryl, weiß 70/170 cm mit Wannenträger, Wannenfüll- und Brausebatterie (Schubstange), Einhebelmischer verchromt (Unterputzthermostat) ODER 1 Duschtasse 90 x 90 Acryl weiß, Brausebatterie (Schubstange), Einhebelmischer verchromt (Unterputzthermostat). (ohne Duschwand) 1 Klosettanlage inkl. Schallschutzset, wandhängend, weiß mit versenktem Spülkasten. Boden- (Erretiles Sabbia/Martina 20 x 20 cm), Güteklasse I, in 3 verschiedenen Farbmustern, Fugenfarbe passend zu den Fliesen und Wandfliesen (AWS Steffi/Lara 20 x 25 cm glänzend oder matt marmoriert), Güteklasse I. Verfliest wird die Rückwand vom WC bis ca. 1,50. Die anderen Flächen werden verputzt und gemalt. Sollte dieses Fabrikat oder Produkt nicht mehr verfügbar sein, so wird ein gleichwertiges Produkt herangezogen und verwendet. Wohnzimmer/Schlafzimmer: Fertigparkett Buche oder Eiche Marke Weitzer Strip-Struktur vollflächig verklebt und Fußbodenheizungstauglich inkl. Randleisten verlegt. Sollte dieses Fabrikat oder Produkt nicht mehr verfügbar sein, so wird ein gleichwertiges Produkt herangezogen und verwendet. Innentüren: Bodenbeläge Holzfutterstock mit Röhrenspantürblatt, Oberfläche Buche furniert gedämpft, Ausführung als Streiftüre. Drücker 2 Modelle zur Auswahl. Interne Wohnungstreppe vom OG/DG: OG DG: Keramische Bodenfliesen, inkl. Sockel, Abazie 35,8 x 35,8 cm in 3 verschiedenen Farben. Sollte das Produkt nicht mehr verfügbar sein, so wird ein gleichwertiges Produkt herangezogen und verwendet. Garderobe/Diele/Küche: Malerarbeiten Heizungsanlage Sämtliche Innenwände in den Wohnungen werden mit einer Innendispersionsfarbe weiß 2-fach ausgeführt. Die Betondecken werden verputzt und weiß gemalt. statt Radiatoren Fußbodenheizung in der gesamten Wohneinheit. Die pauschalen Kosten für dieses Paket betragen je m² 215,- Keramische Bodenfliesen inkl. Sockel, Abazie 35,8 x 35,8 cm in 3 verschiedenen Farben. Sollte dieses Fabrikat oder Produkt nicht mehr verfügbar sein, so wird ein gleichwertiges Produkt herangezogen und verwendet
9 SCHÖNER WOHNEN - SONDERWUNSCH WC: Bad: Handwaschbecken Handwaschbecken mit Kaltwasseranschluss und Armatur verchromt Aufpreis gegenüber WBF-Standard pauschal 580,- brutto Separate Dusche zusätzlich Rohinstallation für separate Dusche inkl. Duschtasse 90 x 90 Acryl weiss Aufpreis gegenüber WBF-Standard pauschal 1.450,- brutto Heizungsanlage statt Radiatoren Fußbodenheizung in der gesamten Wohneinheit Aufpreis gegenüber WBF-Standard 3 Zimmerwohnung pauschal 2.150,- brutto 4 Zimmerwohnung pauschal 2.500,- brutto Inkludiert in diesen Kosten sind: - das gesamte Material inkl. Verlegung der Fußbodenheizung; - Mehrkosten für fußbodentauglichen Estrich; - Mehrkosten für fußbodentaugliche Böden; - notwendige Ausheizungskosten für Fußbodenheizung; - eigene Heizschleife je Zimmer, Bad und 2 Heizschleifen im Wohnzimmer. - jede Schleife ist separat manuell regelbar. Kamin: Eigener Heizkamin in der Wohnung Aufpreis je Steigmeter pauschal 320,- brutto (bis 5 Meter) Aufpreis je Steigmeter pauschal 280,- brutto (ab 5 Meter bis 8 Meter) Aufpreis je Steigmeter pauschal 240,- brutto (ab 8 Meter) Inkludiert in diesen Kosten sind: - das gesamte Material inkl. Arbeit für einen Isolierkamin mit einem Durchmesser von 16 cm, - Putztürchen, - Kaminkopf gemauert, verputzt, Abdeckplatte inkl. aller Spenglerarbeiten, - Kamindach in Alu, - Druckprobe durch den Kaminkehrer
10 Sonderwünsche und Sonstiges Die Firma Schöner Wohnen Wohnbau GmbH ermöglicht jedem Wohnungskäufer individuelle Änderungswünsche für Raumaufteilung und Zwischenwände, soweit durch die Umplanung keine statischen, schall-, wärme- oder sanitärtechnischen Probleme auftreten. Für den einmaligen Planungsmehraufwand entstehen dem Kunden keine Kosten (=ein Termin beim jeweilig beauftragten Architekten). Alle eventuell von den Erwerbern gewünschten Leistungen, welche über die Bau- und Ausstattungsbeschreibung hinausgehen, gelten als Sonderwünsche. Diese sind nicht Gegenstand des Vertrages. Sonderwünsche bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Bauträgers im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung. Bis zur erfolgten Übergabe sind Sonderwünsche grundsätzlich nur durch den Bauträger auszuführen, sofern nichts Gegenteiliges zwischen den Vertragsparteien zuvor schriftlich vereinbart wurde. Jedenfalls sind durch die Ausführung solcher Sonderwünsche sämtliche Bauvorschriften, insbesondere auch hinsichtlich Schall- und Wärmeschutz, einzuhalten. Überdies darf die Abwicklung der Bauarbeiten in keiner Weise behindert werden. Für die Ausführung von Sonderwünschen gilt als vereinbart, dass die Gewährleistung seitens des Bauträgers nicht übernommen wird. Bestandteil dieser Bau- und Ausstattungsbeschreibung sind der Baubescheid, die darin erwähnte Tiroler Bauordnung, (TBO), die Technischen Bauvorschriften (TBV) samt Nebengesetzen, den dazugehörigen Verordnungen, die genehmigten Pläne und die entsprechenden Ö-NORMEN. BAUBEGINN: Frühjahr 2010 BAUFERTIGSTELLUNG UND ÜBERGABE Haus A und B: April 2011 Haus C: Dezember 2011 Sowohl für die Ausführung dieser Sonderwünsche als auch für das beigestellte Material, die Baustoffe, Geräte, Einrichtungen, Bauelemente sowie Ein- und Ausbauteilen wird eine Gewährleistung bzw. Haftung des Bauträgers ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt selbstverständlich nicht für Sonderwünsche, die der Bauträger selbst über Auftrag der Erwerber ausführt. Allfällige Kosten solcher, vom Bauträger selbst beauftragter, beaufsichtigter und ausgeführter Sonderwünsche sind nicht vom garantierten Fixpreis mit umfasst, sondern ist der Werklohn hiefür jeweils gesondert zu vereinbaren und von den Erwerbern nach Vereinbarung zu entrichten. Sonderwünsche für Ausstattungsänderungen müssen vom Wohnungskäufer direkt mit den ausführenden Firmen abgeklärt und auch abgerechnet werden. Die Minderleistungen werden dem Wohnungskäufer durch den Bauträger vergütet. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Jahre ab dem Tage der Übergabe der Wohneinheit und der gemeinsamen Teile der Liegenschaft (laut Übergabeprotokoll). Die planliche Darstellung der Wohnungseinrichtung in den Wohnungsgrundrissen ist nur ein Einrichtungsvorschlag und gilt nicht als Bestandteil des Kaufvertrages und dieser Bau- und Ausstattungsbeschreibung. Änderungen, die der Verbesserung der Wohnqualität oder dem technischen Fortschritt dienen bzw. von der Behörde vorgeschrieben werden, bleiben vorbehalten. Die vorliegende Bau- und Ausstattungsbeschreibung entspricht den geltenden Vorschriften. Änderungen durch den Bauträger in der Ausstattung und Bauausführung werden nur nach Maßgabe des 6 Abs. 2 Ziff. 3 KSchG, weil geringfügig, sachlich gerechtfertigt und dem Konsumenten zumutbar, vorgenommen. Abweichungen werden bis +/- 3 % ( 3 Abs. 2 Ziff 1 WEG idf. 3. WÄG [Wohnungseigentumsgesetz 1975 in der Fassung des 3. Wohnrechtsänderungsgesetzes]) beiderseits toleriert
11 ANMERKUNG FÜR DEN ANWENDER: Vertragsbestimmungen sind grundsätzlich im Kaufvertrag geregelt. Zur Konkretisierung werden diese zum Teil in der Bau- und Ausstattungsbeschreibung angeführt. Sollten für die Beheizung von Räumlichkeiten verschiedene Systeme (Radiatoren und Fußbodenheizung) Verwendung finden, ist von Seiten der Hausverwaltung unbedingt auf die Bestimmungen des Heizkostenabrechnungsgesetzes Bedacht zu nehmen. Allgemeine Hinweise: a) Rückvergütung: b) Endreinigung: Für nicht in Anspruch genommene Normalausstattung werden jene Kosten vergütet, die in der Einheitspreisliste die separat auf Wunsch ausgehändigt wird, angeführt sind. Vor Übergabe des Bauvorhabens wird ein Reinigungsunternehmen mit der Grobreinigung beauftragt (Kosten im Fixpreis enthalten). c) Austrocknung des Bauvorhabens: Die Austrocknungszeit des Bauvorhabens beträgt ca. 3 Jahre. Zur Vermeidung von Baufeuchtigkeitsschäden und Folgeschäden (auch an Einrichtungsgegenständen) sind während der Austrocknungszeit folgende Maßnahmen zu beachten: (1) Möbel sollen mindestens 10 cm von der Wand entfernt sein. Bei Einbauküchen und dergleichen ist für ausreichende Hinterlüftung zu sorgen. (2) Während der Heizperiode ist in regelmäßigen Abständen mindestens 3 x mal am Tag mit Durchzug jeweils ca. 5 Minuten zu lüften. (3) Außerhalb der Heizperiode sind Fenster längere Zeit zu öffnen. Bei Fenstern mit Dreh-Kipp-Beschlägen Fenster in Kippstellung belassen. (4) Mauerecken nicht mit Vorhängen und dergleichen überdecken. (5) Bad und Küche wegen des hohen Feuchtigkeitsanfalles öfter durchlüften. (6) Während der Austrocknungszeit Wände nicht tapezieren und nur atmungsaktive Mineralfarben zum Färbeln der Wände verwenden. (8) Verzichten Sie während der Austrocknungszeit auf übermäßigen Blumenschmuck (z. B. Hydrokulturbepflanzungen) und/oder Zierspringbrunnen. (9) Verwenden Sie während der Austrocknungszeit keine Luftbefeuchtungsgeräte. (10) Tritt trotzdem oberflächlich wachsender Schwarzschimmelbefall auf, die davon betroffenen Stellen abspachteln und mit fungizidem Wirkstoff versehen. (11) Die relative Luftfeuchtigkeit in den Räumen soll bei 21 Grad Celsius Raumtemperatur von max % Prozent betragen (verwenden Sie hierzu Thermometer und Hygrometer) (12) Silikonfugen sind Wartungsfugen, die nicht der Gewährleistung unterliegen. Silikon ist ein organisches Produkt. Die fungizide Wirkung des Silikons ist begrenzt und geht mit der Zeit verloren. Silikon verändert sich in Form und Farbe. Darum ist es wichtig, dass der Eigentümer die Silikonfugen immer wieder prüft und bei Bedarf selbst oder durch einen befugten Professionisten erneuern lässt. Nicht im Kaufpreis enthalten sind: Die anfallenden Kauf- und Finanzierungskosten. Das sind insbesondere die Grunderwerbssteuer von 3,5 % an das Finanzamt, die Eigentumseintragungsgebühr in Höhe von 1,1 % des Kaufpreises an das Grundbuch und die Vertragserrichtungskosten von 2 % + Mwst. an den Vertragserrichter und Treuhänder, die notwendigen Barauslagen, Gerichtsgebühren, Beglaubigungen die Finanzierungskosten wie Pfandrechtseintragungsgebühr in Höhe von 1,2 %, die Kreditsteuer von 0,8 % etc.. Näheres entnehmen Sie dem beiliegenden Merkblatt für Nebenkosten. Die Ausstattung des Kinderspielplatzes, die Teppichklopfstange und die Wäschespinne Die technisch und baubehördlich nicht erforderlichen Einfriedungen und Einzäunungen Postkästen Stromanschluss und Belichtung im eigenen Kellerabteil Wohnungsendreinigung Garagentor (7) Trocknen Sie keine Wäsche in den Wohnräumen, sondern ausschließlich im Trockenraum bzw. im Freien
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