GESCHICHTE DER FAMILIE Andreas Gestrich (Neuzeit), Jens-Uwe Krause (Antike), Michael Mitterauer (Mittelalter)

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1 GESCHICHTE DER FAMILIE Andreas Gestrich (Neuzeit), Jens-Uwe Krause (Antike), Michael Mitterauer (Mittelalter) Handout zum Referat von Ralf Hälg vom Die Familienforschung unterscheidet generell folgende Haushaltsformen. Zum einen gibt es die Kernfamilie (verheiratetes Paar & dessen Kinder), zum anderen von der Kernfamilie und ihren Derivaten abgesetzte Familienformen (z.b. Dreigenerationen-Haushalt, patriarchalische Grossfamilie). Ein weiterer zentraler Begriff im Zusammenhang mit Verwandtschaft ist die Bilinearität, d.h. die gleichberechtigte Einbeziehung der Vorfahren sowohl der väterlichen wie auch der mütterlichen Seite. Dieses Verwandtschaftsprinzip ist in Europa das weitaus gängigste, und die Ursprünge der Bilinearität trifft man bereits in der Antike an. ANTIKE Haushalt und Familie in Griechenland Man kannte kein Wort für Kernfamilie, aber wahrscheinlich war diese trotzdem die zahlenmässig dominante Familienform. Dreigenerationenhaushalte existierten wegen der geringen Lebenserwartung nicht lange. Trotzdem blieben verheiratete Söhne meist bei den Eltern. Die Kernfamilie wurde auch oft durch andere Verwandte erweitert, denn die familiäre Solidarität hatte einen hohen Stellenwert. Die antiken Autoren glaubten nämlich, Staat und Gesellschaft seien auf die Familie gegründet und begriffen daher die Familie als wichtigste soziale Einheit. Innerhalb der Familie wurden sozialer Status und Reichtum auf die nächste Generation übertragen. Zudem übernahm die Familie damals noch Funktionen aus den Bereichen Religion, Rechtswesen, Wirtschaft und Erziehung, welche erst später von anderen gesellschaftlichen Institutionen getragen wurden. Familien waren in der Antike nicht nur Komsumtions-, sondern auch Produktionseinheiten. Die Wirtschaft bestand weitgehend aus Familien- und Handwerksbetrieben sowie aus Bauernhöfen. Die Produktion, vor allem von Lebensmitteln und Textilien, diente zunächst meist dem Eigenbedarf. Der oikos, das Haus, war die Grundlage der athenischen Gesellschaft. Der Begriff Ökonomie (bedeutet in etwa Haushaltsführung ) leitet sich davon ab. Gemäss Aristoteles entstand eine polis (Stadt) aus der Verbindung von oikoi. Die Ehe in Griechenland Dem Haushaltsvorstand, dem kyrios, unterstanden Ehefrau, Kinder und Sklaven. Die Autorität über die Frauen beinhaltete vor allem das Recht, sie in rechtsmässiger Ehe zu verheiraten. Beim Tod des Vaters war es häufig ein Bruder, der Grossvater oder ein anderer Verwandter väterlicherseits, der sich dieser Aufgabe annahm. Die Verheiratung der Frau war nicht so sehr eine Verbindung von Mann und Frau, als vielmehr eine Vereinbarung zwischen den Vorständen zweier Haushalte. Die Zustimmung der Tochter zur Eheschliessung wurde nicht für erforderlich gehalten. Die Tochter war keine Vertragspartei. Zweck der Ehe war die Zeugung legitimen Nachwuchses. Ehen zwischen Cousin und Cousine, Onkel und Nichte waren allgemein üblich, und selbst Ehen zwischen Halbgeschwistern waren in Athen gestattet. Liess sich unter den Verwandten kein geeigneter Ehepartner für die Tochter finden, so wurde unter den Freunden Ausschau gehalten. Als Beitrag zur Etablierung des gemeinsamen Haushalts hatte die Ehefrau eine Mitgift zu entrichten. Ihr Vater war zwar nicht rechtlich, aber doch moralisch verpflichtet, die künftige Ehefrau mit einer Mitgift auszustatten. Zumeist bestand die Mitgift aus Geld oder beweglichen Gütern. Ehescheidungen standen in Athen keine rechtlichen Hindernisse entgegen, und sie waren gesellschaftlich auch nicht geächtet. Der Mann konnte die Frau

2 ohne weiteres in die väterliche Familie zurückschicken, sofern er die Mitgift zurückzuzahlen in der Lage war. Haushalt und Familie in Rom Die ältere Forschung geht von der Dominanz der patriarchalischen Grossfamilie aus. Söhne unterstanden dem Vater (patria potestas) bis zu dessen Tod. Die neuere Forschung meint, dass zumindest in der Oberschicht die Kernfamilie vorherrschend war. Söhne gründeten als Erwachsene einen eigenen Haushalt. Der Terminus familia ist allerdings in der lateinischen Sprache vieldeutig und beschreibt gerade nicht die Kernfamilie. Er kann sich auf die Familie im weiteren Sinn beziehen und bezeichnet dann die Gruppe der Personen, die von einem gemeinsamen Vorfahren abstammen, und zwar nur in männlicher Linie. Häufig sind mit dem Wort familia aber auch lediglich die Sklaven und die Freigelassenen gemeint. Die Ehe in Rom Die rechtliche Befähigung zur Ehe wurde mit dem Begriff conubium bezeichnet. Darüber verfügten nur römische Bürger, so dass nur diese untereinander heiraten konnten. Neben dem conubium war der consensus beider Ehepartner eine weitere Voraussetzung für das Bestehen einer rechtsgültigen Ehe. Anders als in Griechenland war bei der Eheschliessung in Rom auch die Einwilligung der Frau erforderlich. Wenn sie noch der väterlichen potestas unterstand, war allerdings die Zustimmung des Vaters unumgänglich. Die Ehe wurde vorbereitet durch das Gelöbnis (sponsalia). Der Verlobte gab seiner Braut den Verlobungsring (anulus pronubus). Die Verlobten wohnten weiterhin im elterlichen Haus, an ein Zusammenleben vor der Hochzeit war selbst nach der Verlobung nicht zu denken. Bei der Eheschliessung setzte sich zunehmend die Schriftlichkeit durch. Zumindest in den Oberschichten wurde regelmässig ein Ehevertrag abgeschlossen. Dieser war für die Rechtsmässigkeit einer Ehe allerdings nicht erforderlich. Die römischen Eheverträge betrafen allein die Regelung finanzieller Angelegenheiten, insbesondere die Festlegung der Höhe der Mitgift. Die verschiedenen Formen der Mitgift wurden im römischen Recht unterschiedlich behandelt, und im Fall einer Scheidung bestand Anspruch auf Rückerstattung der Mitgift. MITTELALTER Aus heutiger Sicht spricht der Begriff Familie zwei Bedeutungsfelder an, zum einen die Haushaltsfamilie, zum anderen die Verwandtschaftsfamilie. Während heute klar die Haushaltsfamilie die grössere Relevanz hat, war im Mittelalter die Reihenfolge eher umgekehrt. Über Verwandtschaftsverhältnisse liegen daher viel mehr mittelalterliche Quellen vor als über Haushaltsfamilien. Ein entscheidender Wandlungsprozess findet im Früh- und Hochmittelalter statt. Über diesen Wandel gibt es in der Literatur sehr unterschiedliche Meinungen. Michael Mitterauer verweist dabei vorrangig auf zwei Thesen. Mediävistische These: Am Ende des 9. Jahrhunderts wurde Verwandtschaft horizontal erlebt, als soziale Einheit in einer Tiefe von nur zwei oder drei Generationen. Alle Verwandten und Verschwägerten, Männer und Frauen wurden gleichwertig auf derselben Ebene erschlossen. Mit der Zeit verschob sich die Verwandtschaftauffassung in eine vertikale Richtung. Die männliche Abstammungslinie wurde zentral und führte teilweise bis zum Stammvater, einem heldenhaften Begründer des Geschlechts, zurück. Familien und Sippen wurden so zu Geschlechtern, Häusern und Dynastien. Als treibende Kraft wird die erste Phase der Feudalisierung im 10. Jahrhundert beschrieben. Durch sie wurden zahlreiche Fürstentümer gebildet und es entstanden Adelsfamilien. Der Gedanke eines geschlossenen Familienverbands löste so die offenere Verwandtschaftauffassung der Karolingerzeit ab.

3 Sozialanthropologische These: Im nördlichen Mittelmeerraum veränderten sich ab dem 4. Jahrhundert das Verwandtschaftssystem und damit das Erbrecht grundlegend. Die christliche Kirche wollte sich so ehemals familiären Besitz aneignen. Durch veränderte Ehegesetze sollte verwandtschaftliches Erbe in Kirchenbesitz umgewandelt werden. Waren Ehen mit nahen Verwandten vorher üblich, so waren sie jetzt tabu. Gleiches gilt für die männliche Pflicht, die Witwe eines Bruders zu adoptieren. Alle Versuche, Entwicklungstendenzen von Familie und Verwandtschaft in Europa während des Mittelalters im ganzen zu charakterisieren, stehen vor zwei kaum überwindbaren Problemen: 1.) war der Kontinent Europa ist keine Einheit gleichartiger gesellschaftlicher Verhältnisse und 2.) wurde die Epoche Mittelalter durch Kriterien konstruiert, die für die Geschichte von Verwandtschaft und Familie ohne Bedeutung sind. Michael Mitterauer beschreibt für das Mittelalter folgende allgemeine Tendenzen: - Bedeutungsverlust von patrilinearen Abstammungsverbänden - An Ahnherren orientierte Verwandtschaftsdefinitionen verdrängen ein ego-fokussiertes Bewusstsein (Gruppenego führt z.b. zu Blutrache) - Verwandtschaftsbeziehungen werden vielfältiger und stärker differenziert - Dadurch werden sie auch unverbindlicher - Quasifamiliale Bindungen (Patenschaft, Bruderschaft, Leibeigenschaft) entstehen Der Bedeutungsrückgang von Abstammungsbeziehungen korreliert mit der Bedeutungszunahme der Gattenbeziehung. Die Einehe wird zum verbindlichen Modell. Damit verbunden steigt der Stellenwert des Haushaltes als massgeblicher Rahmen der Familiengemeinschaft. In vielen Kulturen des mittelalterlichen Europas fallen Heirat und Übernahme der Hausherrenstellung zusammen. Das European marriage pattern ist gekennzeichnet durch seine relativ lange Wartezeit bis zur Heirat. Es verhindert komplexe Familienkonstellationen wie das Zusammenleben mehrerer Ehepaare unter einem Dach (bei Patrilokalität ist dies verbreitet), und auch das Zusammenleben mit Verwandten nimmt ab. Die Verwandtschaftsfamilie Es fand eine Parallelisierung zwischen väterlichen und mütterlichen Verwandtschaftslinien statt. War es vorher üblich gewesen, für die väterliche und mütterliche Linie unterschiedliche Verwandtschaftsbegriffe zu verwenden, so wurden diese Begrifflichkeiten nun nach beiden Seiten hin vereinheitlicht. Zu Beginn des Mittelalters war in Europa der Prozess der Parallelisierung von Verwandtschaftsbezeichnungen der Vater- und Mutterseite erst in zwei Sprachen vollzogen, nämlich im Griechischen und im Vulgärlateinischen. Unter den Sprachen germanischer Herkunft hat sich der Übergang zu einem parallelisierenden System der Verwandtschaftsbezeichnungen zuerst im Englischen vollzogen. Die Veränderung der Verwandtschaftsterminologie zeigt neben der Parallelisierung von Blutsverwandten der väterlichen und der mütterlichen Linie noch eine weitere, nämlich zwischen Bluts- und Heiratsverwandtschaft. Auch hier ist wieder darauf hinzuweisen, dass dies längst nicht für das gesamte Europa gilt. Ein Gegenextrem stellen beispielsweise die Stammesgebiete Nordalbaniens und Montenegros dar, wo durch Heirat überhaupt keine Verwandtschaftsbeziehung zu den Angehörigen der Frau begründet wird. Zwischen dem dritten und dem neunten Jahrhundert war zudem eine neue Form der Verwandtschaft entstanden, die neben der des Blutes und der Heirat ihren Platz einnahm. Spirituelle Verwandtschaft, wie sie genannt wurde, wurde ursprünglich durch die Patenschaft bei der Taufe bewirkt. Es entstanden auch andere Anlässe für Patenschaften, die am Vorbild der Taufpatenschaft orientiert waren. Welchen Stellenwert Verwandtschaft für Menschen im Mittelalter gehabt hat, lässt sich nicht zuletzt daran ablesen, ob und in welcher Weise über den Tod hinaus Gemeinsamkeiten gesucht wurden. Die Topographie von Grabstätten kann diesbezüglich eine interessante Quelle sein. Im Mittelalter verbreitet sich allmählich der Kirchenfriedhof als Ort der letzten Ruhe. Damit entstand sowohl für die Lebenden wie auch für die Toten ein neuer Beziehungspunkt.

4 Die Haushaltsfamilie Im Jahr 1965 erschien der Aufsatz European marriage patterns in perspective. Dessen Autor John Hajnal stellte fest, dass sich in Europa zwei Muster des Heiratsverhaltens gegenüberstehen, für deren Verbreitungsgebiet er eine Trennlinie angab, die in etwa von Triest nach St. Petersburg verläuft. Hajnal stellt dem simple household system Nordwesteuropas das joint household system Osteuropas gegenüber. Der zentrale Unterschied liegt in den familialen Rahmenbedingungen der Heirat. Für das joint household system Osteuropas gilt Hajnals Meinung nach, dass früh geheiratet wird und das junge Paar sein Zusammenleben im Haushalt eines älteren Paares beginnt, üblicherweise in dem, welchem der Gatte bisher angehört hat. Das simple household system Nordwesteuropas ist dagegen durch späte Heirat gekennzeichnet, und das Paar gründet im Normalfall einen eigenen Haushalt. Die sozialstrukturellen Voraussetzungen der beiden Muster lassen sich bis weit ins Mittelalter zurückverfolgen. Für das simple household pattern macht Hajnal die mittelalterliche Hufenverfassung verantwortlich. Diese ist grundherrschaftlichen Ursprungs und besagt, dass der Erbe bei der Übernahme eines Hofs, also oft erst nach dem Tod des Vaters, heiratet. Vorher darf er nicht heiraten, nachher muss er. Dieses System hat sich verselbstständigt. Die bäuerliche Bevölkerung hielt sich von sich aus an die Hoffolgeformel, welche nur ein Ehepaar pro Hof zuliess. Daneben kannte das Mittelalter weitere, zum Teil sehr komplexe Haushaltsformen. Zu Fürstenhöfen gehörte beispielsweise ein grosses Gefolge, welche den Regenten entweder auf Reisen begleitete oder als Dienstpersonal auf einer der Residenzen des Regenten lebten. Ein Abbild der Fürstenhöfe im Kleinen stellten vielfach die Höfe von Adligen dar. Das Pendant zu den Vasallen bildeten hierbei die Knechte. Die unterschiedlichen mittelalterlichen Typen von grundherrschaftlichen Mittelpunkten werden als Fronhöfe, d.h. Herrenhöfe. Gemeint ist ein herrschaftlich geführtes Zentrum mit Gütern und Untertanen, welche für die Bewirtschaftung zuständig sind. Neben den genannten Beispielen gehörten auch normale Bauernhöfe sowie Klöster in die Kategorie der Fronhöfe. Im Spätmittelalter hatten Hofbeamte und Fürstendiener in städtischen Gebieten bereits oft eigene Häuser oder Wohnungen. Eine unmittelbare Entsprechung von Familie als sozialer und Haus als räumlicher Einheit war in den mittelalterlichen Städten aber sicher noch nicht der Regelfall. Häufiger lebten innerhalb grosser Häuser mehrere Haushalte relativ unverbunden nebeneinander. So wohnte beispielsweise ein Grossteil der Handwerker in mittelalterlichen Städten zur Miete. Das Bauerntum West- und Mitteleuropas war schon im Mittelalter durch ein hohes Mass an Zusammenarbeit von Mann und Frau charakterisiert. Es bestand keine rigide, geschlechtsspezifische Arbeitsteilung, d.h. viele Arbeiten konnten von Männern oder von Frauen verrichtet werden. Noch wichtiger aber ist: Viele und wesentliche Arbeiten der Bauernwirtschaft wurden in gleicher oder ungleicher Rollenverteilung gemeinsam ausgeübt. NEUZEIT Verschiedene Faktoren führten in der Neuzeit zu einem Wandel der Familie. Das Christentum büsste viel von seiner Kompetenz, die Welt zu erklären, ein. An seine Stelle traten die neuzeitlichen Wissenschaften. Die westliche Kirche hatte zudem ihre Einheit durch Spaltung und interne Differenzierung verloren. Das Lehenswesen wurde von der Herausbildung moderner Staaten mit Staatbürgerrecht, Steuer und freier Lohnarbeit statt persönlicher Bindungen, feudaler Abgaben und Dienste verdrängt. Die Industrialisierung veränderte die materielle Lebensgrundlage und den Arbeitsalltag der Leute grundlegend. Verstädterung, Erleichterungen in der Mobilität und Telekommunikation, die politische Demokratisierung, die Möglichkeit zur Geburtenverhütung und die Frauenemanzipation waren weitere wichtige Faktoren, die in den letzten zwei Jahrhunderten den Wandel der Strukturen und Funktionen von Haushalt und Familie nachhaltig beeinflussten.

5 Ehe in der Neuzeit Bereits im 17. Jahrhundert wurden Ehen von Rechtsgelehrten als Vertrag definiert und eine Lockerung des Scheidungsrechts verlangt. In der Aufklärung geriet jede religiöse Überhöhung der Ehe und der sich daraus ableitende Anspruch der Kirchen auf die Aufsicht über das Ehe- und Familienwesen unter Kritik. Die Ehe wurde als bürgerlicher Vertrag angesehen, der im gegenseitigen Einvernehmen auch wieder auflösbar war. Das Eherecht wurde immer stärker eingegliedert in das Gesamtsystem der bürgerlichen Rechtsordnung. Wie prägend das neue Denken war, zeigt sich nicht nur an der prinzipiellen Gleichheit von Mann und Frau beim Ehevertrag, sondern auch daran, dass die innere Ordnung der Familie nicht mehr als Teil einer göttlichen Weltordnung aufgefasst wurde. Haushalt und Familie in der Neuzeit In den 1880er Jahren vermutete der französische Soziologe Emile Durkheim, dass die Entwicklung vorindustrieller Gesellschaften zu modernen Industriegesellschaften notwendigerweise eine Kontraktion der Familien von grossen, erweiterten Haushaltsfamilien zu kleinen Kernfamilien mit sich bringe. Damit sei zugleich ein Rückzug der Familie in die Privatsphäre und eine Intensivierung der Partnerbeziehung verbunden. Diese Annahme blieb bis in die 1970er Jahre in der Familiensoziologie unbestritten. Parallel zur Kontraktion der Familie vermutete die Soziologie auch einen Funktionsverlust der Familie und eine Konzentration ihrer Aufgabe auf die Organisation des Privatlebens ihrer Mitglieder. Eine für die Struktur der modernen Haushalte zentrale Funktionsentlastung oder zumindest Funktionsverlagerung war die Trennung von Familie und gewerblicher Produktion im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts. Der Übergang von Handwerk und Heimindustrie zu industrieller Massenfertigung in Fabriken entzog dem traditionellen Meisterhalt ebenso die Grundlage wie der protoindustriellen Familienproduktion in der ländlichen Textilindustrie. Als Kennzeichen moderner Gesellschaften gilt eine fortschreitende Individualisierung und Pluralisierung der Lebensformen. Die zunehmende Herauslösung der Menschen aus traditionellen, familiären, nachbarschaftlichen, beruflichen und kulturellen Bindungen bringt die Möglichkeit, allenfalls aber auch den Zwang zu einer individuellen Gestaltung des Lebenslaufs mit sich. Es entsteht ein breites Angebot an möglichen Formen des Zusammenlebens mit anderen Menschen. Die abnehmende Verbindlichkeit und soziale Integrationskraft sozialer Institutionen wie der Familie scheint eine notwendige Folgeerscheinung dieses Prozesses zu sein. Studien zur Entwicklung der Haushaltsgrössen im 20. Jahrhundert zeigen jedenfalls europaweit eine klare Tendenz. In allen Staaten ist eine Abnahme der Kinderzahl zu beobachten. Eine Art Symbol dieser Tendenz ist der Single, der allein lebende Erwachsene. Dieser verzichtet nicht nur auf traditionelle Lebensformen in Ehe und Familie, sondern auch auf dauerhafte informelle Verbindungen. Speziell seit den 1980er Jahren ist in den europäischen Städten die Zunahme von Einpersonenhaushalten enorm, teilweise liegt ihr Anteil bereits bei über 50%. Dies ist eine neue Tendenz, noch bis weit ins 20. Jahrhundert hinein waren gemäss Volkszählungen Einzelhaushalte selten. Allerdings muss bezüglich der Verbreitung von Einzelhaushalten darauf hingewiesen werden, dass geografisch eine klare Nord-West bzw. Süd-Ost-Unterscheidung gemacht werden muss, die an Haynals zwei Formen des European marriage patterns erinnern. Abschliessend einige Prozentsätze von Einpersonenhaushalten in europäischen Staaten nach dem Stand von 1990/91: Schweden (44,0 %), Dänemark (38,1%), Finnland (38,0%), Deutschland (37,7%), Niederlande (37,7%), Österreich (32,3%), Belgien (31,4%), Grossbritannien (30,0%), Frankreich (29,2%), Irland (27,1%), Italien (23,7%), Griechenland (21,1%), Spanien (16,9%), Portugal (16,6%) Europäische Union (30,3%).

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