Heilerziehungspfleger Heilerziehungspflegerin
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- Dieter Auttenberg
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1 Freistaat Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Kultus Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung an der Fachschule Fachbereich Sozialwesen Fachrichtung Heilerziehungspflege Heilerziehungspfleger Heilerziehungspflegerin Klassenstufen 1 bis 3 August 2009
2 Die Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung sind ab dem 1. August 2009 freigegeben. I m p r e s s u m Die Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung basieren auf den Lehrplänen für die Fachschule, Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerin vom August 2008, der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom 15. Mai 2009 und der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002). Die Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung wurden unter Leitung des Sächsischen Bildungsinstituts Dresdner Straße 78 c Radebeul erarbeitet. HERAUSGEBER Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz Dresden VERTRIEB
3 Fachschule Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerin Klassenstufen 1 bis 3 Inhaltsverzeichnis Seite Kurzcharakteristik 4 Organisatorische Aspekte 7 Inhaltliche Gestaltung 10 Dokumentation und Bewertung 14 3
4 Klassenstufen 1 bis 3 Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerin Fachschule Kurzcharakteristik Die "Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung" sollen sowohl den Lehrkräften der Fachschule als auch den Fachkräften der Einrichtungen (Praxisanleiterin/Praxisanleiter), in denen die Fachschülerinnen und Fachschüler ihre berufspraktische Ausbildung absolvieren, einen Orientierungsrahmen geben. Sie bilden die Grundlage für die Erarbeitung individueller Ausbildungspläne in Abstimmung zwischen Fachschülerin/Fachschüler, Fachschule und Praxiseinrichtung. Grundlage der berufspraktischen Ausbildung sind die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Fachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Fachschule FSO) in ihrer jeweils geltenden Fassung, die Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2003) sowie die Stundentafel und die im Lehrplan verankerten Ziele und Inhalte der Lernfelder. Das Ziel der Ausbildung an der Fachschule besteht im Erwerb der für die Tätigkeit einer Heilerziehungspflegerin/eines Heilerziehungspflegers erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, um den vielfältigen Anforderungen des komplexen heilerziehungspflegerischen Handlungsfeldes gerecht zu werden. Die Verzahnung von Theorie und Praxis und der unterschiedlichen Lernorte ist durchgängiges Prinzip der gesamten Ausbildung. In der berufspraktischen Ausbildung erleben und erfahren die Fachschülerinnen und Fachschüler die Notwendigkeit, berufliches Handeln zu begründen und zu reflektieren. Die berufspraktische Ausbildung wird in der Regel parallel zur schulischen Ausbildung absolviert, d. h. nur in begründeten Ausnahmefällen wird die berufspraktische Ausbildung nach der schulischen Ausbildung absolviert. Sie findet entsprechend der Stundentafel in mindestens drei Tätigkeitsfeldern der Heilerziehungspflege statt (davon verbindlich: Blockpraktikum in einem Tätigkeitsfeld mit Handlungsschwerpunkt Pflege und Blockpraktikum in einem Tätigkeitsfeld mit Handlungsschwerpunkt Bildung). Aus den Tätigkeitsfeldern von Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspflegern lassen sich Einsatzmöglichkeiten für die berufspraktische Ausbildung in folgenden Einrichtungen und Diensten ableiten: stationäre Wohnformen - Komplexeinrichtungen - Wohnstätten - Außenwohngruppen - Wohnen im Stadtteil mit gemeindeintegrierten Ansätzen teilstationärer bzw. tagesstrukturierender Bereich - heilpädagogische Kindertagesstätten und Integrationskindertageseinrichtungen - Förderschulen - Werkstätten für behinderte Menschen - Förder- und Betreuungsstätten - Berufsbildungswerke - Tageseinrichtungen für Senioren - Tageseinrichtungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen 4
5 Fachschule Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerin Klassenstufen 1 bis 3 ambulanter Bereich - im ambulant betreuten Wohnen und in gemeindeintegrierten Projekten - Beratungsstellen - Einrichtungen zur beruflichen Fort- und Weiterbildung - Freizeiteinrichtungen außerdem - als Case-Manager/Case-Managerin bzw. in der ambulanten Einzelfallhilfe - als Budget-Assistent/Budget-Assistentin - in psychiatrischen Einrichtungen - in Rehabilitationskliniken - im Hospiz - in der Frühförderung - in familienbegleitenden und familienentlastenden Diensten - in der Familienpflege - im betreuten Wohnen von Familien - im mobilen heilerziehungspflegerischen Dienst - als Anbieter/Anbieterin von Service-Stellen - in einer Integrationsfirma - als Experte/Expertin bei der Hilfebedarfsermittlung - als Integrationshelfer/Integrationshelferin bzw. Inklusionsassistent/Inklusionsassistentin - als Anbieter/Anbieterin von Fortbildungsveranstaltungen für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (vgl. Kompetenzpapier der Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege und Heilerziehung in Deutschland e. V.) Das Ziel der berufspraktischen Ausbildung ist es, den Fachschülerinnen und Fachschülern eine Vielfalt praktischer Erfahrungen in fachlich und sozial erforderlichen Handlungs- und Entscheidungszusammenhängen zu ermöglichen. Damit soll die Möglichkeit zur umfassenden Kompetenzerweiterung in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung/en gesichert werden. Das zeitgemäße Aufgabenverständnis der Heilerziehungspflege umfasst die Erziehung, Begleitung, Assistenz, Unterstützung, Bildung und Pflege von Menschen mit Behinderungen aller Altersstufen in ihrem Lebensumfeld. Eine ganzheitliche und zugleich individualisierende Sichtweise prägt das professionelle Handeln der Heilerziehungspflegerin/des Heilerziehungspflegers. Sie sind Fachkräfte in der Behindertenhilfe, die über fundierte pädagogische, pflegerische und gemeinwesenbezogene Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen und diese miteinander vernetzen. 5
6 Klassenstufen 1 bis 3 Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerin Fachschule Die berufspraktische Ausbildung trägt dazu bei, dass folgende heilerziehungspflegerische Kernkompetenzen entwickelt werden: Erziehung, Bildung und Assistenz Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger lernen und entwickeln in der Ausbildung die Fähigkeit zur professionellen Analyse und Reflexion der Biographie des Menschen mit Behinderung, seiner persönlichen Lebenswelt und seinen individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten. Sie erproben die differenzierte Planung, Unterstützung und Assistenz bei Entwicklungs- und Bildungsprozessen in allen Lebensphasen. Sie begleiten Menschen mit Behinderungen bei ihren lebenslangen Lernprozessen mit dem Ziel einer höheren Autonomie und einem Mehr an Selbstverantwortung. Pflege und Assistenz Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger verstehen Pflege in der charakteristischen Ganzheitlichkeit ihres Berufsbildes. Sie erleben und erproben ein Pflegeverständnis, welches die klassischen Formen der Grundpflege, die erweiterte Grundpflege und die Behandlungspflege integriert und diese mit den klientenzentrierten Ansprüchen nach größtmöglicher Selbstbestimmung, Selbstversorgung und Unabhängigkeit verbindet. Kommunikation und Zusammenarbeit Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger zeichnen sich aus durch spezielle kommunikative Fähigkeiten in Bezug auf Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen. Sie nutzen unterschiedliche Formen der Kommunikation, z. B. einfache und gewaltfreie Sprache, unterstützte Kommunikation, Gebärdensprache und basale Kommunikationsformen. In der berufspraktischen Ausbildung erleben die Fachschülerinnen und Fachschüler die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams, die Zusammenarbeit mit Angehörigen und deren Beratung, die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen und deren Beratung sowie die Zusammenarbeit mit Vertretern des öffentlichen Lebens. Management, Recht und Verwaltung Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger lernen in der Ausbildung einschlägige sozialrechtliche Bestimmungen kennen und berücksichtigen in ihrem Handeln wirtschaftliche Erfordernisse und finanzielle Rahmenbedingungen. Sie sind mitverantwortlich für die Überprüfung, Erhaltung und Weiterentwicklung von Qualität innerhalb ihres Verantwortungsbereiches. (vgl. Kompetenzpapier der Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege und Heilerziehung in Deutschland e. V.) Im Rahmen ihrer berufspraktischen Ausbildung haben die Fachschülerinnen und Fachschüler die Möglichkeit, Einblicke in die sich ändernden Anforderungen an berufliche Handlungsabläufe zu gewinnen. Sie erleben die Wirksamkeit eigenen beruflichen Handelns und die Erweiterung von Kompetenz. Sie reflektieren die eigenen Bildungsprozesse und die Notwendigkeit einer lebensbejahenden, ethischen, sozialpolitisch engagierten Grundhaltung. Im Mittelpunkt heilerziehungspflegerischen Handelns steht die Würde und Selbstbestimmung des Menschen mit Behinderung sowie sein Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. 6
7 Fachschule Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerin Klassenstufen 1 bis 3 Organisatorische Aspekte Der zeitliche Umfang der berufspraktischen Ausbildung entspricht der Stundentafel. Darin enthaltene fachpraktische Inhalte können sowohl in der Schule als auch an anderen Lernorten vermittelt werden. Die Fachschülerinnen und Fachschüler sind für die Teilnahme an diesem Unterricht von ihrer Tätigkeit in der Einrichtung freizustellen. Es wird empfohlen den praxisbegleitenden Unterricht in Tagesveranstaltungen durchzuführen. Schwerpunkte sollten dabei die Reflexion des Erlebten, die gemeinsame Bearbeitung daraus resultierender Fragestellungen sowie die Auseinandersetzung mit Aufgaben der berufspraktischen Ausbildung sein. Die berufspraktische Ausbildung ist entsprechend den Tätigkeitsfeldern der Heilerziehungspflege in einer geeigneten Praktikantenstelle durchzuführen. Es sind gemäß 51 Abs. (5) FSO Einrichtungen auszuwählen, in denen die Fachschülerinnen und Fachschüler von qualifizierten Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern begleitet und angeleitet werden. Eine Entscheidung über die Eignung einer Praxiseinrichtung trifft entsprechend 52 FSO die Schule. Die Auswahl der Einrichtungen richtet sich nach den festgelegten Ausbildungszielen und erfolgt in Absprache zwischen Fachschülerin/Fachschüler, Schule und Praxiseinrichtung. Die Arbeitszeit für die Fachschülerinnen und Fachschüler entspricht der tariflichen Wochenarbeitszeit, der Einsatz richtet sich nach den Möglichkeiten und Erfordernissen der Einrichtung. Kann die tarifliche Arbeitszeit nicht vollständig in der Einrichtung abgeleistet werden, so sollten den Fachschülerinnen und Fachschülern Aufgaben übertragen werden, die eine Anwesenheit in der Einrichtung nicht voraussetzen. Dazu gehören insbesondere Vor- und Nachbereitungen sowie konzeptionelle Aufgaben. Die berufspraktische Ausbildung kann auch an Wochenenden, an Feiertagen und in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden. Es wird empfohlen, die geleistete Arbeitszeit in der berufspraktischen Ausbildung schriftlich zu dokumentieren. Hierfür bietet sich ein von der Praxisanleiterin/dem Praxisanleiter gegenzuzeichnender Nachweis an. Für die fachliche Begleitung der Fachschülerinnen und Fachschüler während ihres praktischen Einsatzes wird seitens der jeweiligen Praxiseinrichtung eine entsprechend 51 Abs. (5) FSO qualifizierte Fachkraft (als Praxisanleiterin/Praxisanleiter bezeichnet) benannt. Im Prozess der berufspraktischen Ausbildung soll die Praxisanleiterin/der Praxisanleiter folgende Aufgaben übernehmen: - Hineinversetzen in die Perspektive der Fachschülerin/des Fachschülers - Heranführen an die Abläufe der Einrichtung und Ermöglichen der Partizipation - Motivation der Fachschülerin/des Fachschülers - Unterstützung bei der Erstellung des individuellen Ausbildungsplanes - Ableiten und Übertragen von zunehmend selbstständig zu lösenden Aufgaben entsprechend der Rahmenaufgaben 7
8 Klassen stufen 1 bis 3 Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerin Fachschule - regelmäßiges Durchführen von Informations- und Reflexionsgesprächen auf der Grundlage des jeweiligen Ausbildungsstandes (wird die berufspraktische Ausbildung in Form von Blockpraktika absolviert, so empfiehlt sich das wöchentliche Durchführen von Informations- und Reflexionsgesprächen) - Reflexion, Bewertung und Dokumentation von Leistungen nach zwischen Fachschülerin/Fachschüler, Fachschule und Praxiseinrichtung abgestimmten und transparenten Kriterien Den Praxiseinsätzen wird in jedem Tätigkeitsfeld gemäß 51 Abs. (4) FSO ein individueller Ausbildungsplan zu Grunde gelegt. Dieser sollte am Ende der ersten Praxiswoche in der Schule vorliegen. Der individuelle Ausbildungsplan wird von der Praktikantin/ dem Praktikanten in Zusammenarbeit mit der Praxisanleiterin/dem Praxisanleiter erarbeitet und unter Beteiligung der Praxisbetreuerin/des Praxisbetreuers der Fachschule fortgeschrieben. Der Prozesscharakter des individuellen Ausbildungsplans entspricht dem individualisierten Lernprozess der einzelnen Fachschülerin/des einzelnen Fachschülers. Ergänzend zum individuellen Ausbildungsplan sollte von den Fachschülerinnen und Fachschülern ein Nachweis über die geleisteten Praxiszeiten geführt werden. Das Erstellen des individuellen Ausbildungsplanes, insbesondere das Formulieren von Zielen, sollte vor Beginn des 1. Blockpraktikums in der Schule erprobt werden. In die Erarbeitung des individuellen Ausbildungsplanes fließen ein: - das Konzept der Praxiseinrichtung - die Praxisaufgaben der Schule - die Kompetenzen und Wünsche der Praktikantin/des Praktikanten - die Erwartungen und Erfahrungen der Praxisanleiterin/des Praxisanleiters Für die Erstellung des individuellen Ausbildungsplanes wird folgendes Schema empfohlen: 8
9 9 Erfahrungsfelder Beobachten, Beschreiben und Bewerten von Einzel- und Gruppensituationen Heilerziehungspflegerische Prozesse planen, durchführen, dokumentieren Assistierende oder selbstständige Umsetzung umfangreicher pflegerischer Tätigkeiten mit dem Schwerpunkt der Förderpflege Zusammenarbeit mit gesetzlichen Vertretern und Angehörigen, interdisziplinäre Zusammenarbeit Teamarbeit/Teamgespräche Konzepte heilerziehungspflegerischer Arbeit, Verwaltung, Organisation und Öffentlichkeitsarbeit Entwicklung des beruflichen und persönlichen Selbstverständnisses, eigene Reflexionsfähigkeit I. Phase Orientierung (Teilziele und Aufgaben) II. Phase Erprobung, Vertiefung (Teilziele und Aufgaben) III. Phase Autonome Handlungskompetenz (Teilziele und Aufgaben) Ziele der Praktikantin/ des Praktikanten (Ende des Praktikums) Fachschule Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerin Klassenstufen 1 bis 3
10 Klassenstufen 1 bis 3 Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerin Fachschule Die Fachschülerin/der Fachschüler wird während der berufspraktischen Ausbildung von einer Lehrkraft der Fachschule begleitet. Der zeitliche Umfang ist in 51 Abs. (6) FSO geregelt. Die Praxisbesuche beinhalten: - die Beobachtung der Tätigkeit der Fachschülerin/des Fachschülers - reflektierende und beratende Gespräche mit der Fachschülerin/dem Fachschüler und der Praxisanleiterin/dem Praxisanleiter - Unterstützung bei der Fortschreibung des individuellen Ausbildungsplanes - Einsichtnahme in Vor- und Nachbereitungsunterlagen und Dokumentationen Neben den Besuchen in der Praxis sollte die begleitende Lehrkraft der Fachschule den praxisbegleitenden Unterricht durchführen. Dieser durchzieht die gesamte berufspraktische Ausbildung und sollte sich hinsichtlich der Organisation und Inhalte an den jeweiligen Zielen der Praktika orientieren. Für die berufspraktische Ausbildung sollte zwischen der Fachschülerin/dem Fachschüler, der Fachschule und der Praxiseinrichtung sowie ggf. dem Träger der Einrichtung eine schriftliche Praxisvereinbarung abgeschlossen werden. Diese kann Aussagen zu Pflichten der Praxiseinrichtung und der Fachschülerin/des Fachschülers enthalten. 10
11 Fachschule Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerin Klassenstufen 1 bis 3 Inhaltliche Gestaltung In der berufspraktischen Ausbildung erwerben die Fachschülerinnen und Fachschüler die Kompetenz, selbstständig und eigenverantwortlich Menschen, deren personale und soziale Identität und Integration durch Beeinträchtigungen oder Behinderungen erschwert ist, zu begleiten, zu assistieren, zu pflegen und deren Persönlichkeitsentwicklung, Bildung, Sozialisation und Rehabilitation zu fördern. Folgende berufliche Kompetenzen sind dabei auszuprägen: - Beobachtungs- und Analysefähigkeit - Fähigkeit zur Beziehungsgestaltung - Fähigkeit zur Planung, Durchführung und Evaluation heilerziehungspflegerischer Prozesse - Fähigkeit zur kritischen Reflexion der eigenen Person und der zu Grunde liegenden Werthaltungen und Menschenbilder - Fähigkeit zur Kooperation im Team sowie mit Angehörigen, Betreuern und Vertretern anderer Fachdienste - Fähigkeit zur Gestaltung betriebswirtschaftlicher Abläufe - Fähigkeit zur situationsabhängigen Pflege und Betreuung Im Rahmen ihrer berufspraktischen Ausbildung erhalten die Fachschülerinnen und Fachschüler Einblicke in die sich ändernden Anforderungen an berufliche Handlungsabläufe. Sie erleben und reflektieren die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Sichtweise auf den Menschen. Für alle Tätigkeitsfelder der berufspraktischen Ausbildung ergeben sich für die Fachschülerinnen/Fachschüler folgende Rahmenaufgaben: - Studium von und Auseinandersetzung mit den Aussagen der Konzeption bzw. vergleichbarer Unterlagen der Einrichtung - Analyse und Beschreibung der institutionellen Rahmenbedingungen des Trägers - Analyse und Beschreibung der zeitlichen, räumlichen, materiellen und personellen Rahmenbedingungen der Einrichtung - Beobachten, Beschreiben und Bewerten von Einzel- und Gruppensituationen unter Einbeziehung von vielfältigen Informationsquellen - Mithilfe bei Beteiligung an und selbstständige Gestaltung von ausgewählten inhaltlichen und organisatorischen Aufgaben - Erheben und Dokumentieren von individuellem Förderbedarf - Unterstützung von Selbstbildungsprozessen - Gestaltung eines förderlichen Milieus: Umfeld, Beziehungen, Materialien, Methoden, Medien unter Mitwirkung der Klientel - Beteiligung an Teamberatungen einschließlich Vorbereitung und Einbringen eigener Vorschläge - Mitgestaltung der interdisziplinären Zusammenarbeit 11
12 Klassenstufen 1 bis 3 Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerin Fachschule - Ableiten und Auslösen geeigneter heilerziehungspflegerischer Instrumentarien aus dem individuellen Förderbedarf - Umsetzung einer an der Lebenssituation orientierten, ganzheitlich aktivierenden Pflege - Beteiligung an einrichtungsspezifischen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit - Einblicknahme in betriebsorganisatorische Zusammenhänge der Einrichtung - Mitwirkung bei der Zusammenarbeit mit Eltern, Angehörigen und Betreuern - Reflektieren des eigenen Umgangs mit Belastungen, Entwickeln und Erproben entsprechender Bewältigungsstrategien, Reflektieren und Ableiten von Konsequenzen - schriftliche Dokumentation der Reflexionsgespräche und Fortschreiben des individuellen Ausbildungsplanes - Erstellen von schriftlichen Situationsanalysen und schriftlichen Reflexionen Abgeleitet aus den allgemeinen Rahmenaufgaben sollen für das Blockpraktikum in einem Tätigkeitsfeld mit Handlungsschwerpunkt Pflege folgende Differenzierungen resultieren: - Erstellen eines individuellen Ausbildungsplans, Formulieren von persönlichen Zielen - Ausführen der Grundpflege - ausgewählte Behandlungspflege: assistierende oder selbstständige Umsetzung nach eingehender Unterweisung durch die Praxisanleiterin/dem Praxisanleiter - Auseinandersetzung mit der Konzeption und der Umsetzung einrichtungsspezifischer Pflegemodelle, Pflegekonzepte und Pflegestandards - gezielte ganzheitliche Beobachtung und fachgerechte Dokumentation entsprechend der einrichtungsspezifischen Anforderungen - Planen, Durchführen und Reflektieren der tagesstrukturierenden Maßnahmen in der Tagesgestaltung und die Gestaltung der gezielten Assistenz, Begleitung und Pflege - Erkunden und Beschreiben der rechtlichen Rahmenbedingungen der Abläufe in der Einrichtung, insbesondere Hygienevorschriften einschließlich Infektionsschutz und Unfallverhütung - schriftliche Dokumentation der Reflexionsgespräche mit der Praxisanleiterin/dem Praxisanleiter und Ableiten von Zielen für die weitere Entwicklung, Fortschreiben des individuellen Ausbildungsplanes Abgeleitet aus den allgemeinen Rahmenaufgaben sollen Rahmenaufgaben für das Blockpraktikum in einem Tätigkeitsfeld mit Handlungsschwerpunkt Bildung folgende Differenzierungen resultieren: - Erstellen eines individuellen Ausbildungsplans, Formulieren von persönlichen Zielen - Auseinandersetzung mit der Konzeption der Einrichtung, insbesondere mit den Aussagen zum Menschenbild - Analyse und Beschreibung der zeitlichen, räumlichen, materiellen und personellen Strukturelemente 12
13 Fachschule Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerin Klassenstufen 1 bis 3 - Erfassen von Bildungsthemen, Gestalten einer förderlichen Umgebung, Bereitstellen von Materialien - Üben und Erproben vielfältiger Ideen zur Unterstützung von Selbstbildungsprozessen - Planung der individuellen Förderung und Planen pädagogischen Handelns in Gruppensituationen - Teilnahme und Mitwirkung an Förderplangesprächen - Beteiligung bei der Zusammenarbeit mit gesetzlichen Vertretern und anderen Bildungspartnern - Teilnahme und Mitwirkung an Teamberatungen: Einbringen eigener Analysen und Deutungen, Ableiten von Arbeitsaufgaben - schriftliche Dokumentation der Reflexionsgespräche mit der Praxisanleiterin/dem Praxisanleiter und Ableiten von Zielen für die weitere Entwicklung, Fortschreiben des individuellen Ausbildungsplanes 13
14 Klassenstufen 1 bis 3 Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerin Fachschule Dokumentation und Bewertung Im Rahmen ihrer berufspraktischen Ausbildung fertigt jede Fachschülern/jeder Fachschüler eine schriftliche Situationsanalyse und eine schriftliche Reflexion an. Diese schriftlichen Arbeiten werden jeweils benotet. Es ist möglich diese schriftlichen Arbeiten aufbauend aufeinander innerhalb eines Praxiseinsatzes anzufertigen. Werden im Laufe der Praktika mehrere schriftliche Situationsanalysen und schriftliche Reflexionen angefertigt, so ist vor Beginn der berufspraktischen Ausbildung festzulegen welche benotet wird. Daneben erhält jede Fachschülerin/jeder Fachschüler für jedes Tätigkeitsfeld eine Jahresnote gemäß 10 Abs. (3) Satz 1 FSO. Die Benotung der Praxiseinsätze erfolgt durch die begleitende Lehrkraft unter Berücksichtigung der Einschätzung der Praxiseinrichtung. Es wird empfohlen, dass jede Fachschülerin/jeder Fachschüler im Rahmen seiner berufspraktischen Ausbildung ein Portfolio (ersatzweise eine Praxismappe/einen Praxishefter) führt. In der berufspraktischen Ausbildung wird für jedes Tätigkeitsfeld eine Praxisnote erteilt. Die Benotung der Praxiseinsätze erfolgt durch die begleitende Lehrkraft unter Berücksichtigung der Einschätzung der Praxiseinrichtung. Die praktische Prüfung sowie die Notenbildung in der berufspraktischen Ausbildung regelt die Schulordnung Fachschule. Schriftliche Situationsanalyse und schriftliche Reflexion Die schriftlichen Arbeiten sollten jeweils 6 bis 10 Seiten umfassen. Die Gliederungen dazu sind themenbezogen, aufbaulogisch und standardgerecht vorzunehmen. In der schriftlichen Situationsanalyse erfolgt die - Darstellung der institutionellen, materiellen, personellen Rahmenbedingungen im jeweiligen Tätigkeitsfeld, - Beschreibung der eigenen heilerziehungspflegerischen Aufgaben einschließlich der methodischen Ansätze, - Analyse und Einschätzung der konkreten Situation, - Darstellung eines ausgewählten, praxisrelevanten Handlungsproblems der erlebten heilerziehungspflegerischen Praxis mit möglichen Lösungsansätzen sowie - Schilderung der eigenen Ziele für die Arbeit 14
15 Fachschule Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerin Klassenstufen 1 bis 3 In der schriftlichen Reflexion bewerten die Fachschülerinnen und Fachschüler ihre eigenen Einstellungen, ihr eigenes Erleben, ihre Erfahrungen und ihr eigenes Handeln. Sie beziehen Stellung und leiten Konsequenzen für ihre weitere Entwicklung sowie Ziele für ihren eigenen weiteren Bildungsprozess ab. Daraus leiten sich folgende Schwerpunkte für die schriftliche Reflexion ab: - Beurteilung der eigenen Entwicklung hinsichtlich der heilerziehungspflegerischen Arbeit - Reflexion wesentlicher Erfahrungen und emotional-motivationaler Aspekte eigenen Handelns - Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Beziehungen der Fachschülerin/des Fachschülers in der Praxis - theoretische Reflexion des eigenen beruflichen Handelns - Reflexion von Konfliktsituationen - Ableitung eigener Ziele im Hinblick auf die Entwicklung beruflicher Handlungskompetenz Neben inhaltlichen Aspekten sollte auch die formale Darstellung der Berichte in die Bewertung einfließen. Folgende Kriterien werden empfohlen: - Orthografie - Grammatik - Satzbau - standardsprachliche Formulierungen - sichere Anwendung von Fachtermini - zusammenhängender Text - Einhaltung normierter Vorgaben Den Zeitpunkt der Abgabe der Berichte legt jede Schule unter Beachtung der FSO selbst fest. 15
16 Klassenstufen 1 bis 3 Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerin Fachschule Bewertung der Praktika Für jedes Praktikum der Fachschülerinnen und Fachschüler erfolgt eine schriftliche Beurteilung durch die Praxisanleiterin/den Praxisanleiter (vgl. FSO 53 Abs. (2)). Die begleitende Lehrkraft der Schule erteilt auf der Grundlage dieser Beurteilung eine Note für jedes Praktikum. Die Beurteilung und Bewertung sollte entlang einvernehmlich festgelegter Kriterien erfolgen. Allgemein gilt für die Notenskala: - Sehr gut eine außergewöhnliche Leistung mit Auszeichnung - Gut eine fehlerlose Leistung - Befriedigend eine zufrieden stellende Leistung - Ausreichend eine noch genügende Leistung - Mangelhaft eine nicht mehr genügende Leistung - Ungenügend keine oder eine völlig unzureichende Leistung Noten können dabei wie folgt begründet werden: Sehr gut Diese Note wird erteilt, wenn die Leistungen oder Verhaltensweisen den Anforderungen in besonderem Maße entsprechen. Dies ist der Fall, wenn die Praktikantin/der Praktikant in ihren Vorbereitungen, ihrem Tun, ihrem Wissen zum Thema, ihrer Reflexionsfähigkeit und ihrer Selbstständigkeit besonders souverän, übersichtlich, detailliert, kenntnisreich, fundiert und methodisch differenziert agiert und damit über die Note gut hinausragt. Die Note sehr gut ist eine Auszeichnung, die nur selten vergeben wird. Eine bessere Leistung kann nicht erbracht werden. Gut Diese Note wird erteilt, wenn die Leistungen oder Verhaltensweisen den Anforderungen im Rahmen des Ausbildungsstandes voll entsprechen. Dies ist der Fall, wenn die Praktikantin/der Praktikant die gestellten Aufgaben verantwortungsvoll, zuverlässig, umfassend, selbstständig und im Wesentlichen fehlerfrei erledigt. Die Note gut bescheinigt eine hervorzuhebende starke, fehlerlose Leistung. Befriedigend Diese Note wird erteilt, wenn die Leistungen oder Verhaltensweisen im Allgemeinen den Anforderungen entsprechen. Dies ist der Fall, wenn die Praktikantin/der Praktikant die übertragenen Aufgaben weitgehend ordentlich und ohne größere Fehler erledigt. Ein befriedigend bescheinigt eine allgemeine Zufriedenheit mit der gezeigten Leistung und ist eine positive Bewertung. Ausreichend Diese Note wird erteilt, wenn die Leistungen oder Verhaltensweisen einige Mängel erkennen lassen, aber im Ganzen gesehen den Anforderungen noch entsprechen. Ein ausreichend bescheinigt noch genügende Leistungen, Fähigkeiten zur positiven Entwicklung können angenommen werden. Die Verbesserung zu einer Leistung, die mit einer positiven Note bewertet werden kann, sollte angestrebt werden. 16
17 Fachschule Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerin Klassenstufen 1 bis 3 Mangelhaft Diese Note wird erteilt, wenn die Leistungen oder Verhaltensweisen den Erwartungen nicht entsprechen. Es ist aber zumindest noch erkennbar, dass die Praktikantin/der Praktikant Grundlagen und Interessen vorweisen kann. Die Mängel müssen in absehbarer Zeit behoben werden. Die Note mangelhaft ist ein deutliches Signal, das von allen an der Ausbildung Beteiligten wahrgenommen werden soll. Eine gezielte Beratung durch Praxisanleiterin/Praxisanleiter und begleitende Lehrkraft ist nötig. Ungenügend Diese Note wird erteilt, wenn die Praktikantin/der Praktikant keine Leistungen zum geforderten Zeitpunkt erbringt. Die Note wird auch dann erteilt, wenn die gezeigten Leistungen oder Verhaltensweisen den Anforderungen in keiner Weise entsprechen, ein Ungenügend und darüber hinaus keine der notwendigen Grundlagen erkennbar sind. Die Mängel können aller Voraussicht nach in absehbarer Zeit nicht behoben werden. (vgl. Geving, H./Niehoff, D.: Bausteine der Praxis- und Projektarbeit - Praxisorientierte Heilerziehungspflege. Bildungsverlag EINS 2006) Die Kriterien zur Bewertung leiten sich aus den Zielen für die berufspraktische Ausbildung ab. Es wird empfohlen, dass die Schule in Abstimmung mit der Praxiseinrichtung ein Bewertungsraster erarbeitet. Entsprechend des individuellen Ausbildungsplanes der Fachschülerin/des Fachschülers ist eine individualisierte, an den individuellen Zielen ausgerichtete Bewertung zwingend erforderlich. Insbesondere ist bei der Bewertung zu beachten, zu welchem Zeitpunkt im Praktikum, mithin in welcher Phase diese erfolgt. Nachstehendes Raster kann hierfür zur Orientierung herangezogen werden: Ziel der Ausbildung Kriterien, z. B. Indikatoren (Ausprägung) anhand der Ziele des Praxiseinsatzes Beobachten, Beschreiben und Bewerten von Einzel- und Gruppensituationen Heilerziehungspflegerische Prozesse planen, durchführen, dokumentieren - Wahrnehmen von Bedürfnissen und aktuellen Befindlichkeiten - Erkennen von Ursachen für Verhalten - Aufwerfen von weiterführenden Fragen - Erfassen von Gruppenstrukturen, Bildungsthemen und Entwicklungsmöglichkeiten - Ziele formulieren - situationsorientiert Handeln - Methodenwahl - Reflexion des heilerziehungspflegerischen Prozesses - gezielte Förderangebote planen, durchführen und dokumentieren z. B. - erprobt und reflektiert Beobachtung anhand eines in der Einrichtung anwendbaren Beobachtungsinstrumentes z. B. - erprobt eigenständige Planung und Durchführung ausgewählter Förderangebote (mit einem Teil der Gruppe) 17
18 Klassenstufen 1 bis 3 Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerin Fachschule Ziel der Ausbildung Kriterien, z. B. Indikatoren (Ausprägung) anhand der Ziele des Praxiseinsatzes Assistierende oder selbstständige Umsetzung umfangreicher pflegerischer Tätigkeiten mit dem Schwerpunkt der Förderpflege Zusammenarbeit mit gesetzlichen Vertretern und Angehörigen, interdisziplinäre Zusammenarbeit Teamarbeit/Teamgespräche Konzepte und Prinzipien heilerziehungspflegerischer Arbeit, Verwaltung, Organisation und Öffentlichkeitsarbeit Entwicklung des beruflichen und persönlichen Selbstverständnisses, eigene Reflexionsfähigkeit - Zusammenhang von Krankheiten, Schädigungen und Behinderungen erfassen - Gestaltung des Pflegeprozesses - Umsetzung prophylaktischer Maßnahmen - partnerschaftliche und dialogische Kommunikation mit Eltern und Angehörigen - Kontaktfähigkeit - sichere Gesprächsführung in verschiedenen Situationen - Planen, Durchführen und Reflektieren von Fördergesprächen - Aufgeschlossenheit und Initiative - Umgang mit Konflikten - Vertreten eigener Positionen - Umgang mit vorhandenen Mitteln - Vorstellungen zur Beschaffung materieller Ressourcen - Lernbereitschaft - Belastbarkeit - Kritikfähigkeit - Kooperationsbereitschaft - Verantwortungsbewusstsein - Reflexion des eigenen Erziehungsund Pflegeverständnisses - Flexibilität und Konsequenz - pädagogische Grundhaltungen Durch die Fachschule sollte eine Präzisierung zu oben genannten Zielen und Kriterien in Form von Indikatoren erfolgen. 18
19 Fachschule Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerin Klassenstufen 1 bis 3 Praktische Prüfung Die praktische Prüfung umfasst eine berufspraktische Aufgabe einschließlich der schriftlichen Vorbereitung sowie ein Fachgespräch ( 56 und 61 FSO). Für die Durchführung wird folgendes Vorgehen empfohlen: Zur berufspraktischen Aufgabe lt. FSO 56 gehören die Planung, die Durchführung und die Reflexion. Das Fachgespräch bildet den zweiten Teil der praktischen Prüfung. In einem von der Fachschule festzulegenden Zeitraum, in der Regel drei Werktage vor dem Stattfinden der praktischen Prüfung, sollte die Fachschülerin/der Fachschüler eine schriftliche Planung für die Gestaltung eines Tagesablaufes mit daraus abgeleiteter förderspezifischer Zielstellung einreichen. (1) Am Tag der praktischen Prüfung sollten der Fachschülerin/dem Fachschüler 15 Minuten der Gesamtzeit zur Aktualisierung seiner Planung zur Verfügung stehen. Am Prüfungstag müssen die Planungsunterlagen entsprechend den Anforderungen der Fachschule vorliegen. (2) Die Gestaltung des Tagesabschnitts und der Fördereinheit entsprechend der Planung schließt sich im zeitlichen Rahmen von 90 bis 120 Minuten an. Im Kern werden von der Prüfungskommission berufliche Handlungen, eingebettet in die Alltagsmodalitäten der Einrichtung beobachtet. (3) Es wird empfohlen, der Fachschülerin/dem Fachschüler in Vorbereitung auf die Reflexion der durchführten Handlungen Gelegenheit zur eigenen Reflexion zu geben. Die Fachschülerin/der Fachschüler sollte schriftlich unter Einbeziehung der eigenen Planung das berufliche Handeln reflektieren. Darauf folgt ein 15-minütiges Reflexionsgespräch. (4) Das darauf folgende Fachgespräch umfasst in der Regel 30 Minuten. Schwerpunkt des Fachgesprächs sind didaktisch-methodische Inhalte aus den Lernfeldern der Stundentafel. Besonders im Fokus sind die dem Prüfungspraktikum zu Grunde gelegten Ausbildungsschwerpunkte und der individuelle Ausbildungsplan. Die Bewertung der praktischen Prüfung erfolgt wie in der FSO 56 festgelegt. 19
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