Es ist normal verschieden zu sein

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1 Es ist normal verschieden zu sein Praxiskonzept Stand: Fachschule für Sozialwirtschaft Fachrichtung Heilerziehungspflege an der Alice-Eleonoren-Schule Darmstadt

2 Inhalt 1. Grundsätze der berufspraktische Ausbildung 2. Organisatorische Gestaltung und Aspekte 2.1. Praxisorte 2.2. Arbeitszeit und deren Nachweis 2.3. Praxisanleitung 2.4. Führen und Fortschreiben des Ausbildungsportfolio 2.5. Praxisbegleitung 2.6. Formalien 2.7. Hospitationen 3. Inhaltliche Gestaltung 3.1. Zielsetzung 3.2. Rahmenaufgaben Handlungsschwerpunkt Pflege Handlungsschwerpunkt Erziehung und Bildung 3.3. Kompetenzen 4. Leitfaden zur Orientierung professionalisierter Handlungsschwerpunkte innerhalb des Ausbildungsgeschehens Anzumerken ist, dass wir uns bei der unsäglichen Frage der Verwendung der männlichen und / oder weiblichen Sprachform zugunsten der besseren Lesbarkeit schweren Herzens für die männliche Form entschieden haben. Obwohl die Betreuungs- und Begleitarbeit in Deutschland in großer Mehrheit von Frauen geleistet wird. Alle Leserinnen bitten wir herzlich um ihre Nachsicht. 2

3 1. Grundsätze der berufspraktischen Ausbildung Die berufspraktische Ausbildung dient den Studierenden zur Einübung und Professionalisierung heilpädagogischen Handelns. Sie sichert den Theorie-Praxis-Transfer und vermittelt somit die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, um den vielfältigen Anforderungen des komplexen heilerziehungspflegerischen Handlungsfeldes gerecht zu werden. Im Ausbildungsprozess erleben die Studierenden die Wirksamkeit beruflichen Handelns. Sie entwickeln Handlungsstrategien und erweitern ihre Kompetenz. Dazu gehört: - dass sie ihre eigenen Bildungsprozesse bewusst reflektieren, - eine lebensbejahende, ethische sozialpolitische engagierte Grundhaltung einzunehmen, die die Würde und Selbstbestimmung des Menschen mit Behinderung sowie sein Grundrecht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in den Mittelpunkt stellt. - den Klienten die Partizipation am gesellschaftlichen Leben, insbesondere an Institutionen der Bildung und Erziehung mit der u.a. im Hessischen Bildungsplan verankerten Inklusion, zu ermöglichen. Grundsätzlich verstehen wir Erziehung und Bildung als Begriffe, die einen lebenslangen ganzheitlichen Lernprozess beschreiben. Die Praxisstellen sind neben der Schule Lernorte im gesamten Ausbildungsgeschehen. Damit ist die Möglichkeit zur umfassenden Kompetenzerweiterung, insbesondere in Integrations- und Inklusionsprozessen, gesichert. Folgende heilerziehungspflegerische Kernkompetenzen werden für den Theorie - Praxis- Transfer entwickelt : 1. Erziehung, Bildung und Assistenz Ziel des heilerziehungspflegerischen Handelns ist ein Mehr an Selbstverantwortung und Autonomie zu ermöglichen. Die Studierenden planen, unterstützen und assistieren Entwicklungs- und Bildungsprozesse in allen Lebensphasen. Dabei lernen und entwickeln sie innerhalb des Ausbildungsgeschehens Kompetenzen zur professionellen Biografiearbeit. Sie kann ein möglicher Teil des Portfolios des Menschen mit Behinderung sein. Dazu gehört die Wahrnehmung der persönlichen Lebenswelt, der Fähigkeiten und Ressourcen. 2. Pflege und Assistenz Die Studierenden verstehen ganzheitliche Pflege als eine der wichtigsten Kompetenzen ihres Berufsbildes. Dazu erproben und erleben sie ein Pflegeverständnis, welches die klassische Form der Grundpflege, der Behandlungspflege und die klientenzentrierten Ansprüche nach größtmöglicher Selbstbestimmung, Selbstversorgung und Autonomie verbindet. 3. Kommunikation und Zusammenarbeit Die Studierenden verfügen über differenzierte kommunikative Kompetenzen. Dazu gehört eine dem Klienten angemessene gewaltfreie Sprache, stützende Kommunikation, Gebärdensprache und basale Kommunikationsformen. Sie befähigen die Studierenden, Klienten in unterschiedlichen Lebenssituationen orientiert an Partizipation und größtmöglicher Autonomie, adäquat begleiten zu können. In der Zusammenarbeit im interdisziplinärem Team erleben die Studierenden professionelles ganzheitliches Handeln. Im Focus steht der Klient, der in der Interaktion mit Professionellen, Angehörigen, Ehrenamtlichen und Vertretern des öffentlichen Lebens agiert. 3

4 4. Management, Recht und Verwaltung Die Studierenden erlangen in der Ausbildung Kompetenzen, um sozialrechtliche Bestimmungen umzusetzen. Dazu berücksichtigen sie u.a. wirtschaftliche Erfordernisse und finanzielle Rahmenbedingungen. Durch ihre Kompetenz im Qualitätsmanagement sichern sie verantwortlich die Erhaltung und Weiterentwicklung von Qualität in ihren Arbeitsbereichen. (vgl. Kompetenzpapier der Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege und Heilerziehung in Deutschland e.v.) 2. Organisatorische Gestaltung und Aspekte Die berufspraktische Ausbildung umfasst im ersten und zweiten Ausbildungsabschnitt 460 Stunden. Sie dienen der Vertiefung der unterschiedlichen Lernbereiche und sichern den Theorie-Praxis-Transfer. Im dritten Ausbildungsabschnitt findet ein Berufspraktikum mit 160 Stunden Begleitunterricht statt. In allen Praktika werden die Studierenden durch entsprechende Lehrkräfte in Zusammenarbeit mit der Praxisanleitung individuell beraten. 2.1 Praxisorte Im ersten Ausbildungsabschnitt (250 Stunden) sollen die Studierenden Arbeitserfahrungen im Alltagsablauf bei Menschen mit Behinderungen wahrnehmen und diese zu begleiten lernen. Die einzelfallorientierte Arbeit steht dabei nicht im Vordergrund. Sie können Praxisorte mit folgenden Arbeitsschwerpunkten wählen: - Wohngruppen, betreutes Wohnen und andere Wohnmodelle - Werkstätten für Menschen mit Behinderung - Tagesförderstätten - Familienentlastende Dienste - Freizeittreffs mit Menschen mit Behinderungen - Seniorenbetreuung bei Menschen mit Behinderung Im zweiten Ausbildungsabschnitt gibt es die Möglichkeit, dass der Studierende von zwei Praktika ein Praktikum (120 Stunden) entsprechend seines frei gewählten Schwerpunktes absolviert: Stationäre Wohnformen - Komplexeinrichtungen - Wohnstätten - Außenwohngruppen Teilstationärer bzw. tagesstrukturierter Bereich - Kindertagesstätten mit Integration / Inklusion - Schulen mit Integration und Inklusion - Tagesförderstätten - Berufsbildungswerke - Werkstätten für Menschen mit Behinderung - Tageseinrichtungen Ambulanter Bereich - Ambulantes, betreutes Wohnen - Beratungsstellen - Einrichtungen für berufliche Fort- und Weiterbildung - Freizeiteinrichtungen 4

5 Praxisorte können auch sein - Rehabilitationskliniken - Hospiz - Frühförderung - Familienentlastende und familienbegleitende Dienste - psychiatrische Einrichtungen Weitere Erfahrungsfelder erschließen sich in den Bereichen - Familienpflege - Betreutes Wohnen von Familien - Case-Management - Budgetassistenz - Versorgungsamt - MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) - Mobile heilerziehungspflegerische Dienste - Anbieter von Servicestellen - Integrationsfirmen - Expertentätigkeit bei der Hilfebedarfsentwicklung - Fortbildungswerke für ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Hier ist eine Einzelfallprüfung, betreffs der Praxisbedingungen und der zu erwartenden Kompetenzerweiterung des Studierenden, notwendig. 2.2 Arbeitszeit und deren Nachweis Die Arbeitszeit der Studierenden entspricht der tariflichen Wochenarbeitszeit. Der Einsatz richtet sich nach den Möglichkeiten und Erfordernissen der Einrichtung, somit kann er auch an Wochenenden und an Feiertagen stattfinden. Um die Pflichtzeiten des Praktikums zu erfüllen, können auch unterrichtsfreie Zeiten zusätzlich genutzt werden. Die Studierenden weisen in jedem Praktikum die geleistete Arbeitszeit durch eine Dokumentation nach. Dazu bedienen sie sich des Formblattes Arbeitszeitnachweis (ist als Anlage dem Konzept beigefügt), dieses ist von der Praxisstelle gegenzuzeichnen und in der Schule nach Abschluss des Praktikums vorzulegen. 2.3 Praxisanleitung Die Studierenden werden im Praktikum seitens der jeweiligen Praxiseinrichtung durch eine entsprechend qualifizierte Fachkraft mit Berufserfahrung (Praxisanleitung) angeleitet. Die Praxisanleitung beinhaltet folgende Aufgaben: - Perspektiven des Studierenden einnehmen - Abläufe der Einrichtung unter besonderer Wahrnehmung von Partizipation begleiten - Konfliktsituationen und deren Gestaltung als besondere Lernsituationen reflektieren - Unterstützung beim Erarbeiten eines persönlichen Ausbildungsportfolios Unterstützen beim Formulieren des persönlichen Lernanliegens, Helfen beim Erstellen des individuellen Ausbildungsplans, Begleitung bei seiner Umsetzung und den dazugehörigen Evaluationsprozessen - Regelmäßiger Austausch von Informationen und Durchführung regelmäßiger Reflexionsgespräche auf der Grundlage des jeweiligen Ausbildungstandes - Beurteilung und Bewertung der Leistungen des Studierenden in der fachpraktischen Ausbildung - Zusammenarbeit mit der zuständigen Lehrkraft sowie der an den Aufgabenstellungen beteiligten Lehrkräften 5

6 2.4 Führen und Fortschreiben des Ausbildungsportfolios Als Teil ihres Ausbildungsportfolios erstellen die Studierenden entsprechend ihres Tätigkeitsfeldes einen individuellen Ausbildungsplan gemäß Gliederungspunkt 4 des Konzeptes. In die Erarbeitung sollten folgende Inhalte einfließen: - Konzept der Praxiseinrichtung - Praxisübungen der Schule (PÜ) - Praxisaufgaben der Schule - Kompetenzen und Wünsche des einzelnen Studierenden - Erwartungen und Erfahrungen der Praxisanleitung 2.5 Praxisbegleitung Die Studierenden werden während der berufspraktischen Ausbildung von Lehrkräften der Fachschule begleitet. Es finden Praxisbesuche statt. Die Praxisbesuche beinhalten: - Praxisübungen (PÜ) - reflektierende und beratende Gespräche mit dem Studierenden in direkter Zusammenarbeit mit der Praxisanleitung - Unterstützung bei der Fortschreibung des Ausbildungsportfolios - Einsichtnahme in die vom Studierenden erstellten aktuellen Dokumentationen 2.6 Formalien Für die berufspraktischen Ausbildungen werden jeweils zwischen dem Studierenden der Fachschule und der Praxiseinrichtung (gegebenenfalls Träger der Einrichtung) eine schriftliche Praxisvereinbarung abgeschlossen (Meldebogen / im dritten Ausbildungsabschnitt Praktikantenvertrag). Über das absolvierte Praktikum wird dem Studierenden von der Praxisstelle eine Bescheinigung (Formblatt) ausgestellt. Es muss der geforderte Stundenumfang erbracht worden sein. 2.7 Hospitationen Praxisstellen fordern häufig vor Beginn des Praktikums eine Hospitation. Diese muss vom Studierenden in der unterrichtfreien Zeit erbracht werden. Die Organisation liegt in der Verantwortung des Studierenden. 3. Inhaltliche Gestaltung 3.1 Zielsetzung Ziel der gesamten berufspraktischen Ausbildung ist, die Kompetenzen der Studierenden zu erweitern, selbstständig und eigenverantwortlich mit Menschen umzugehen. Dabei berücksichtigen sie deren Sozialisation, Persönlichkeitsentwicklung und Bildung sowie die unterstützenden Bezugssysteme in Inklusionsprozessen. 6

7 3.2 Rahmenaufgaben Die Rahmenaufgaben unterstützen und begleiten den Prozess der Kompetenzentwicklung: Auseinandersetzung mit den Aussagen der Konzeption bzw. vergleichbaren Unterlagen der Institution Analyse und Beschreibung der institutionellen Rahmenbedingungen des Trägers Analyse und Beschreibung der zeitlichen, räumlichen, materiellen und personellen Rahmenbedingungen der Institution Beobachten, beschreiben und bewerten von Einzel- und Gruppensituationen unter Einbeziehung von professionellem Wissen gemäß Ausbildungsstand Selbstständige Gestaltung und /oder Beteiligung von ausgewählten inhaltlichen und organisatorischen Aufgaben gemäß des Ausbildungsstandes Feststellen und dokumentieren von Fähigkeiten und Ressourcen Unterstützen und fördern von Selbstbildungsprozessen in den entsprechenden Bezugsgruppen Mitgestaltung von Inklusionsprozessen und Mitarbeit im interdisziplinären Team (Klient, multiprofessionelle Mitarbeiter, Eltern, Angehörige, Betreuer) Umsetzung einer an der Lebenssituation orientierten ganzheitlichen, aktivierenden Pflege Reflektieren des eigenen Umgangs mit Belastungen, dazu entwickelt und erprobt der Studierende entsprechende Bewältigungsstrategien, reflektiert und leitet Konsequenzen für sich ab Dokumentation der Reflektionsgespräche sowie die Fortschreibung des individuellen Ausbildungsportfolio Dokumentation über die Vorbereitung und Durchführung der jeweiligen Praxisübung Handlungsschwerpunkt Pflege Für den Handlungsschwerpunkt Pflege resultiert daraus: Ausführung der Grundpflege Ausgewählte Behandlungspflege: assistieren und/oder selbstständige Umsetzung nach dem jeweiligen Ausbildungsstand und eingehender Unterweisung durch die Praxisanleitung Auseinandersetzung mit der Konzeption und der Umsetzung einrichtungsspezifischer Pflegemodelle, Pflegekonzepte und Pflegestandards Planung, Durchführung und Evaluation der tagesstrukturierenden Maßnahmen in der Tagesgestaltung und die Gestaltung der gezielten Assistenz und Pflege Erkunden und Beschreiben der rechtlichen Rahmenbedingungen und Hygienevorschriften einschließlich von Infektionsschutz und Unfallverhütung Handlungsschwerpunkt Erziehung und Bildung Für den Handlungsschwerpunkt Bildung resultiert daraus: Zugang zu Bildungsthemen unterstützen Erkennen von vorhandenen Fähigkeiten und Ressourcen Vielfältige Ideen zur Unterstützung von Selbstbildungsprozessen erproben Planung der individuellen Förderung sowie pädagogisches Handeln in Gruppensituationen Einbeziehung bei Entwicklungs-, Förderplan- und Betreuungsbedarfgesprächen Beteiligung an der Zusammenarbeit mit gesetzlichen Vertretern und anderen Bildungspartnern 7

8 3.3. Kompetenzen Die Studierenden entwickeln während der Ausbildung zum Heilerziehungspfleger / zur Heilerziehungspflegerin folgende Kompetenzen: Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung mit den ethischen und gesellschaftlichen Grundwerten bezüglich des ganzheitlichen werthaltenden Menschenbildes Fähigkeit zur Beobachtung und Analyse von Situationen Fähigkeit Erziehungs- und Bildungsprozesse zu initiieren, zu begleiten und zu reflektieren Fähigkeit zur Pflege und Betreuung des Klienten bezüglich größtmöglicher Selbstbestimmung, Selbstversorgung und Autonomie Fähigkeit Interaktionen als Beziehungen zu verstehen Fähigkeiten zur Planung, Durchführung und Evaluation heilerziehungspflegerischer Prozesse Fähigkeit zur selbstkritischen Reflexion Fähigkeit zur Arbeit im interdisziplinären Team (Klient, multiprofessionelle Fachkräfte, Angehörige, Betreuer, Ehrenamtliche) Fähigkeit zur Gestaltung betriebswirtschaftlicher Abläufe 4. Leitfaden zur Orientierung professionalisierter Handlungsschwerpunkte innerhalb des Ausbildungsgeschehens Ziel der Ausbildung Kriterien Indikatoren / Ausprägungen anhand der Ziele des Praxiseinsatzes Beobachten, beschreiben und einschätzen von Einzel- und Gruppensituationen Heilerziehungspflegerische Prozesse planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren Assistieren und /oder selbstständiges Umsetzen pflegerischer Tätigkeiten mit dem Schwerpunkt der ganzheitlichen Förderpflege Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit dem Klienten, seinen gesetzlichen Vertretern, Angehörigen und den multidisziplinären Fachkräften - Wahrnehmen von Fähigkeiten und Ressourcen, von Bedürfnissen und aktuellen Befindlichkeiten - Erkennen von Ursachen für Verhalten - Erfassen von Gruppenstrukturen, Bildungsthemen und Entwicklungsmöglichkeiten - Ziele formulieren mit dem Klienten - Persönliche Ziele formulieren - Situationsorientiertes Handeln - Reflexion / Evaluation des heilerziehungspflegerischen Prozesses - Gezielte Förderangebote planen, durchführen und dokumentieren - Zusammenhang von Krankheiten, Schädigungen und Behinderungen erfassen - Gestaltung des Pflegeprozesses - Umsetzung prophylaktischer Maßnahmen - partnerschaftliche und dialogische Kommunikation mit dem Klienten, mit anderen Fachkräften, mit Angehörigen - Kontaktfähigkeit - Sichere Gesprächsführung in verschiedenen Situationen - Planen, Durchführen und Reflektieren von Fördergesprächen z.b. - erprobt und reflektiert Beobachtung anhand eines in der Einrichtung anwendbaren Beobachtungsinstrumentes z.b. - erprobt eigenständige Planung und Durchführung ausgewählter Förderangebote (mit einem Teil der Gruppe) 8

9 Ziel der Ausbildung Kriterien Indikatoren / Ausprägungen anhand der Ziele des Praxiseinsatzes Teamgespräche Teamarbeit Teamfähigkeit - Offenheit / Kritikfähigkeit - Eigeninitiative / Kooperationsfähigkeit - Umgang mit Konflikten - Flexibilität - Konsensfähigkeit Konzepte und Prinzipien heilerziehungspflegerischer Arbeit, Verwaltung, Organisation und Öffentlichkeitsarbeit Entwicklung des professionellen beruflichen und persönlichen Selbstverständnisses Entwicklung eigener Reflexionsfähigkeit - Vertretung eigener Positionen - Umgang mit vorhandenen Mitteln - Möglichkeiten zur Beschaffung materieller Ressourcen - Einblick in organisatorische Abläufe - Darstellung in der Öffentlichkeit - Lernbereitschaft - Gesunderhaltender Umgang mit den eigenen Ressourcen - Kritikfähigkeit - Kooperationsfähigkeit - Verantwortungsbereitschaft - Reflexion des eigenen Erziehungs- und Pflegeverständnisses - Flexibilität und Konsequenz - ethische Grundhaltung Die Fachschule wird mit den Studierenden eine Präzisierung zu den oben genannten Zielen und Kriterien in Form von Indikatoren erarbeitet. - Das Konzept entstand in Anlehnung an die Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung ( ) an der Fachschule für Sozialwirtschaft, Fachrichtung Heilerziehungspflege unter der Leitung des Sächsischen Bildungsinstituts, Radebeul ( 9

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