Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft und Technik Bautzen

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1 Ausbildungsplan für die berufspraktische Ausbildung im 3. Pflichtpraktikum im Bereich Pflege gemäß BFSO 10 und Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung Er regelt für die Praktikantin/den Praktikanten neben Zielen, Schwerpunkten und Aufgaben der berufspraktischen Ausbildung auch deren inhaltlich-organisatorische Gestaltung. Außerdem werden Hinweise zu den Aufgaben der Praxisanleiterin/des Praxisanleiters, den Beurteilungskriterien zur Einschätzung der Praktikantin/des Praktikanten sowie zur Betreuung durch Fachlehrer/innen des BSZ gegeben. Das Ziel der Ausbildung an der Berufsfachschule besteht im Erwerb der für die Tätigkeit einer Sozialassistentin/eines Sozialassistenten erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, um den vielfältigen Anforderungen der pflegerischen und sozialpädagogischen Handlungsfelder gerecht zu werden. Dabei steht die weitere Entwicklung der Persönlichkeit vor allem im Hinblick auf Verantwortungsbewusstsein und Leistungsbereitschaft im Mittelpunkt der berufspraktischen Ausbildung. Die Verzahnung von Theorie und Praxis und der unterschiedlichen Lernorte ist durchgängiges Prinzip der gesamten Ausbildung. In der berufspraktischen Ausbildung erleben und erfahren die Schülerinnen und Schüler die Notwendigkeit, berufliches Handeln zu reflektieren und zu begründen. Mit Abschluss der Ausbildung verfügen die Schülerinnen und Schüler über Basiskompetenzen, die sie befähigen, in pflegerischen und sozialpädagogischen Arbeitsfeldern tätig zu sein. Sie unterstützen die jeweilige Fachkraft der Einrichtung und führen übertragene Aufgaben selbstständig aus. Sie übernehmen pflegerische, sozialpädagogische und hauswirtschaftliche Dienstleistungen. Die berufspraktische Ausbildung trägt zur Entwicklung folgender Kompetenzen bei: - Fähigkeit zur Orientierung in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern - Beobachtungsfähigkeit sowie Urteilskraft und Entscheidungsfähigkeit - Fähigkeit zur Gestaltung und Unterstützung von Beziehungen, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit - Fähigkeit, sich in das jeweilige Team einzuordnen und aktiv einzubringen - Fähigkeit zur Planung und selbstkritischen Reflexion des eigenen Handelns 1 Ziele und Rahmenaufgaben des 3. Pflichtpraktikums Neben der vertieften Auseinandersetzung mit dem breiten Spektrum beruflicher Aufgaben von Sozialassistenten führt das Praktikum zur Sicherheit im beruflichen Handeln, insbesondere in der Gestaltung von Beziehungen. Die Schülerinnen und Schüler verstehen die Struktur der Einrichtung und unterscheiden die Handlungsabläufe in unterschiedlichen sozialpädagogischen und pflegerischen Einrichtungen. Sie nehmen jeden Klienten in seiner Individualität wahr und berücksichtigen dessen Interessen, Bedürfnisse und Ressourcen. Sie beobachten sich selbst und die zu betreuenden Klienten strukturiert und zielgerichtet. Entsprechend den Erfordernissen der Einrichtung dokumentieren sie eigene Beobachtungen und leiten planvolles Handeln ab. Sie führen die übertragenen Aufgaben auch unter Zeitdruck und veränderten Umständen gewissenhaft aus. Gemeinsam mit Klienten und Fachkräften planen sie verschiedene Aktivitäten und Angebote im Alltag und führen diese durch. Die Schülerinnen und Schüler verstehen sich als Teil des Teams und tragen die getroffenen Entscheidungen mit. Daraus ergeben sich für das dritte Praktikum folgende Rahmenaufgaben: - Darstellung und Struktur und der Handlungsabläufe der Einrichtung - Beschreiben eines Klienten, Zuordnung von Merkmalen und Verhalten, Ressourcen, Krankheiten, Interessen und Bedürfnissen - Vergleichen alltäglicher und besonderer Situationen - Üben und Erproben von Ausdrucksformen und Anwenden von Medien - Reflexion und Dokumentation eigenen Handelns - Planen, Ausführen und Reflektieren verschiedener Aktivitäten und Angebote für den Alltag in der Einrichtung - Üben von Interaktion und Kommunikation in verschiedenen Situationen - Sammeln von Materialien und Ideen zur Gestaltung von Assistenzaufgaben - Aktive Beteiligung an Gesprächen im Team - Schriftliche Darstellung der Zusammenarbeit mit Angehörigen

2 2 Zeitliche, organisatorische und inhaltliche Gestaltung des Praktikums Das dritte Pflichtpraktikum umfasst einen Zeitraum von fünf Wochen und wird vom bis zum absolviert. Belehrung Die Praktikantin/Der Praktikant ist zu Beginn des Praktikums einrichtungsspezifisch zu belehren. Arbeitszeit Die Arbeitszeit beträgt acht Stunden täglich einschließlich einer Stunde Pause. Der Einsatz richtet sich nach den Möglichkeiten und Erfordernissen der Einrichtung. Kann die tarifliche Arbeitszeit nicht vollständig in der Einrichtung abgeleistet werden, so sollten den Schülerinnen und Schülern Aufgaben übertragen werden, die eine Anwesenheit in der Einrichtung nicht voraussetzen. Dazu gehören insbesondere Vor- und Nachbereitungen. Wird die Praktikantin/der Praktikant an Wochenenden/ Feiertagen zum Dienst eingesetzt, sind ihm in gleicher Anzahl andere freie Tage zu gewähren. Krankheit Im Krankheitsfall ist die Praktikantin/der Praktikant verpflichtet, sich bis 7:30 Uhr in der Einrichtung persönlich oder telefonisch zu melden. Bei Krankheit ist ein Krankenschein erforderlich. Dieser ist innerhalb von drei Tagen an die Schule zu senden und eine Kopie in der Praxisstelle vorzulegen. Versäumte Praxistage sind nachzuholen und im Anwesenheitsbuch zu dokumentieren. Praxisanleitung Die Praktikantin/Der Praktikant wird während des Praktikums von einer Fachkraft (Praxisanleiter/in) begleitet und betreut. Diese Fachkraft überträgt der Praktikantin/dem Praktikanten entsprechend der vorhandenen Fertigkeiten und Fähigkeiten Aufgaben, leitet an und berät bei der Erfüllung schulischer Aufgaben. Im Prozess der berufspraktischen Ausbildung soll sich die Praxisanleiterin/der Praxisanleiter als Berater/in, Moderator/in und Identifikationsfigur verstehen und folgende Aufgaben übernehmen: - Hineinversetzen in die Perspektive der Schülerin/des Schülers und Motivation - Heranführen an die Abläufe der Einrichtung und Ermöglichen der Partizipation - Übertragen von Aufgaben entsprechend der Zielstellung des jeweiligen Praktikums - Anleitung und Hilfestellung bei der Erfüllung von Assistenzaufgaben - Reflexion, Bewertung und Dokumentation von Leistungen nach zwischen Schülerin/ Schüler, Schule und Praxiseinrichtung abgestimmten und transparenten Kriterien Betreuung durch die begleitende Lehrkraft Die Schülerinnen und Schüler werden im Praktikum einmal in der Praxiseinrichtung von der Lehrkraft beraten und begleitet. Der zeitliche Umfang wird in der Regel eine Stunde betragen. Die Praxisbesuche beinhalten: - die Beobachtung der Tätigkeit der Schülerin/des Schülers - reflektierende und beratende Gespräche - Rückmeldung zur Entwicklung der beruflichen Handlungskompetenz Bewertung Am Ende des Praktikums erfolgt eine schriftliche Beurteilung durch die Fachkraft. Auf der Grundlage dieser Einschätzung erteilt der betreuende Lehrer im Benehmen mit der Fachkraft eine Note. (siehe Anhang Bewertung der Handlungskompetenz ) Aufgaben der Praktikantin/des Praktikanten Die Praktikantin/Der Praktikant ist verpflichtet alle Praktikumsaufgaben (siehe Anhang Schulische Aufgaben ) sorgfältig zu erfüllen und in Form eines Praktikumshefters anzulegen. Dieser ist der Fach- sowie der Lehrkraft unaufgefordert vorzulegen. Die Praktikantin/Der Praktikant tauscht sich mit der betreuenden Fachkraft über alle Aktivitäten aus. Anwesenheit und Aufgabenerfüllung sind im Ausbildungsbuch genau zu dokumentieren und von der Fachkraft wöchentlich unterschreiben zu lassen. Ausgehend von den Zielen der Ausbildung hinsichtlich der Entwicklung beruflicher Handlungskompetenzen sollen Sozialassistentinnen/Sozialassistenten im Arbeitsfeld Pflege folgende berufliche Handlungen ausüben:

3 Einrichtungen der Altenpflege/stationäre Wohn- und/oder Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der teilstationären und ambulanten Pflege, betreutes Wohnen, Tages- und Kurzzeitpflege.) - mit Klienten musizieren, tanzen, gestalten, kochen, Wäsche legen, Klienten bei Spaziergängen begleiten - Lagern von Klienten, Betten herrichten - Mahlzeiten vor- und nachbereiten, Essen und Trinken darreichen, Nahrungsaufnahme unterstützen - für W äsche- und Kleidungswechsel sorgen, Klienten bei der täglichen Körperpflege assistieren - mit einzelnen Personen oder kleinen Gruppen Gespräche mit alltäglichem Charakter führen - Puls, Blutdruck, Körpertemperatur und gewicht messen - Reinigen und Desinfizieren von Gebrauchsgegenständen - Durchführen hygienischer Maßnahmen - Dokumentieren eigener Beobachtungen, Besprechen mit der der Fachkraft bzw. im Team - Umgang mit sterbenden Menschen, Mithilfe bei der Versorgung Verstobener Krankenhäuser - mit Klienten Gespräche mit alltäglichem Charakter führen - Durchführen hygienischer Maßnahmen - Unterstützung des Pflegeprozesses entsprechend der ATLs - Bedürfnisorientierte Pflege - Grundpflege, einschließlich der prophylaktischen Maßnahmen - Betten und Lagern unter Berücksichtigung des Krankheitsbildes - Darreichen der Kost unter Berücksichtigung der verordneten Kostform - Unterstützen der Ausscheidung, Beobachten der Ausscheidungen - Beobachten und Überwachen der vitalen Funktionen (Puls, Blutdruck, Temperatur, Atmung) - Umgang mit sterbenden Menschen, Mithilfe bei der Versorgung Verstorbener Privathaushalt - Erledigen von Versorgungs- und Besorgungsgängen - Beaufsichtigen und Betreuen von Personen - Gestalten von Beziehungen (Spaziergänge, Vorlesen ) - Alltagsgespräche führen und erzählen - Ausführen von Haus- und Wäschepflege - Darreichen von Speisen und Getränken - Unterstützung bei der Körperpflege, Ausführen von Maßnahmen der Grundpflege 3 Schulische Aufgaben 3.1 Praxisordner und Ausbildungsnachweisheft - täglich führen und wöchentlich vorlegen, Anleitergespräche dokumentieren - Struktur nach Vorgaben LF 8 (Bewertung) - Inhalte: Ausbildungsplan und Praktikumsvertrag, Organisationsplan des Hospitationstages, Reflexionsbericht (Punkt 3.2), Planungen (Punkt 3.3), Materialsammlung ( Liedtexte, Tischsprüche, Aktivierung; Fotoerlaubnis beachten!) 3.2 Reflexionsbericht Der Reflexionsbericht umfasst mindestens drei Seiten und sollte vier Seiten nicht überschreiten. Der Bericht ist nach den Layoutvorgaben der Schule zu gestalten. (Verweis auf LF 8) Gegenstand des Reflexionsberichtes ist die Auseinandersetzung mit den im Praktikum ausgeführten beruflichen Handlungen. Der Schwerpunkt soll dabei auf der Reflexion der Gestaltung von Beziehungen zu Klienten und im Team sowie auf der Reflexion der ausgeführten einrichtungsspezifischen Tätigkeiten liegen. In Ihrer Reflexion bewerten Sie Ihre eigenen Einstellungen, Ihr eigenes Erleben, Ihre Erfahrungen und Ihr eigenes Handeln. Sie beziehen Stellung und leiten Konsequenzen für Ihre weitere Entwicklung ab. Die Benotung des Reflexionsberichtes geht neben der Beurteilungsnote in die Vornotenerfassung der berufspraktischen Ausbildung ein. Der Reflexionsbericht wird gesondert im Praktikumshefter abgeheftet. 3.3 Planung, Durchführung und Reflexion von Aktivitäten Planen Sie im Verlauf des Praktikums zwei Aktivitäten/Angebote schriftlich nach dem Ihnen bekannten Planungsschema. Führen Sie diese durch und reflektieren Sie gleichfalls in schriftlicher Form. Achten Sie bei Planung und Durchführung auf die Besonderheiten, Beeinträchtigungen bzw. Pflegebedürfnisse sowie Interessen und Ressourcen der Ihnen mit anvertrauten (alten) pflegebedürftigen Menschen und ebenso auf die jeweiligen Möglichkeiten der Einrichtung. Sie können diese Aktivität bzw. dieses Angebot mit einzelnen Personen, einer Kleingruppe, aber auch mit der gesamten Gruppe durchführen. (Eine der Planungen wird zensiert.) Die Praktikumsaufgabe 3.3 ist Bestandteil der Benotung im Lernfeld 4.

4 Anhang: Bewertung der Handlungskompetenz im dritten Pflichtpraktikum Praktikumseinrichtung: Praktikantin/Praktikant: Verantwortliche/r Praxisanleiter/in: Von der Praktikantin/dem Praktikantin im Verlauf des Praktikums assistierte Aufgaben: Von der Praktikantin/dem Praktikanten im Verlauf des Praktikums selbstständig übernommene Aufgaben: Besondere Fähigkeiten oder Auffälligkeiten, die bisher noch nicht erfasst wurden:

5 Beobachtungsfähigkeit Orientierung am Vorbild Fähigkeit zum geplanten, gezielten und wertungsfreien Beobachten und zur Wiedergabe von Beobachtungsergebnissen Wahrnehmen von Bedürfnissen und aktuellen Befindlichkeiten Erfassen von alltäglichen und besonderen Situationen Erfassen demonstrierter Arbeitsschritte Gestaltung und Unterstützung von Beziehungen z. B Grundhaltung wertschätzende Haltung Kontaktfähigkeit geht auf Klientel zu, keine Berührungsängste, Einfühlungsvermögen Flexibilität und Konsequenz Orientierung in unterschiedlichen Arbeitsfeldern Einordnen in die Arbeitsabläufe der Einrichtung Selbstständiges Ausführen einrichtungsspezifischer Assistenzaufgaben Verantwortungsbewusstsein Kooperationsfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit Aufgeschlossenheit Kritikfähigkeit Annehmen und Ausführen der Assistenzrolle im Team klientenbezogene Sprache Planung und selbstkritische Reflexion des eigenen Handelns Planung, Durchführung und Reflexionen von Aktivitäten und Angeboten situationsgerechtes bzw. -orientiertes Handeln eigene Stärken und Schwächen erkennen Lernbereitschaft Belastbarkeit Sehr gut Gut Befriedigend Ausreichend Mangelhaft Ungenügend sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4), mangelhaft (5), ungenügend (6), wenn eine Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht, wenn eine Leistung den Anforderungen voll entspricht, wenn eine Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht, wenn eine Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht, wenn eine Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind, wenn eine Leistung den Anforderungen nicht entspricht und erkennen lässt, dass selbst die notwendigen Grundkenntnisse erhebliche Lücken aufweisen. Vorschlag für die Bewertung der Gesamtleistung: Die Beurteilung wurde mit dem Schüler besprochen. Datum/Unterschrift Praktikant/in Datum/Unterschrift Praxisanleiter/in

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