Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft und Technik Bautzen Bildungsgang Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent

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1 Ausbildungsplan für die berufspraktische Ausbildung im 2. Pflichtpraktikum für die Arbeit mit behinderten und sozial benachteiligten Menschen gemäß BFSO 10 und Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung Er regelt für die Praktikantin/den Praktikanten neben Zielen, Schwerpunkten und Aufgaben der berufspraktischen Ausbildung auch deren inhaltlich-organisatorische Gestaltung. Außerdem werden Hinweise zu den Aufgaben der Praxisanleiterin/des Praxisanleiters, den Beurteilungskriterien zur Einschätzung der Praktikantin/des Praktikanten sowie zur Betreuung durch Fachlehrer/innen des BSZ gegeben. Das Ziel der Ausbildung an der Berufsfachschule besteht im Erwerb der für die Tätigkeit einer Sozialassistentin/eines Sozialassistenten erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, um den vielfältigen Anforderungen der pflegerischen und sozialpädagogischen Handlungsfelder gerecht zu werden. Dabei steht die weitere Entwicklung der Persönlichkeit vor allem im Hinblick auf Verantwortungsbewusstsein und Leistungsbereitschaft im Mittelpunkt der berufspraktischen Ausbildung. Die Verzahnung von Theorie und Praxis und der unterschiedlichen Lernorte ist durch-gängiges Prinzip der gesamten Ausbildung. In der berufspraktischen Ausbildung erleben und erfahren die Schülerinnen und Schüler die Notwendigkeit, berufliches Handeln zu reflektieren und zu begründen. Mit Abschluss der Ausbildung verfügen die Schülerinnen und Schüler über Basiskompetenzen, die sie befähigen, in pflegerischen und sozialpädagogischen Arbeitsfeldern tätig zu sein. Sie unterstützen die jeweilige Fachkraft der Einrichtung und führen übertragene Aufgaben selbstständig aus. Sie übernehmen pflegerische, sozialpädagogische und hauswirtschaftliche Dienstleistungen. Die berufspraktische Ausbildung trägt zur Entwicklung folgender Kompetenzen bei: - Fähigkeit zur Orientierung in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern - Beobachtungsfähigkeit - Urteilskraft und Entscheidungsfähigkeit - Fähigkeit zur Gestaltung und Unterstützung von Beziehungen, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit - Fähigkeit, sich in das jeweilige Team einzuordnen und aktiv einzubringen - Fähigkeit zur Planung und selbstkritischen Reflexion des eigenen Handelns 1 Ziele und Rahmenaufgaben des 2. Pflichtpraktikums Das zweite Pflichtpraktikum dient der Auseinandersetzung mit den Handlungsabläufen und Aufgaben von Sozialassistenten in einem weiteren Arbeitsfeld. Zentraler Gegenstand des Praktikums ist die Erweiterung kommunikativer Kompetenzen und der Beobachtungsfähigkeit. Die Schülerinnen und Schüler erkennen ihre Verantwortung in der Gestaltung von Beziehungen. Unter Anleitung der Fachkraft gestalten sie diese zu ihren Klienten, wählen geeignete Mittel der Kommunikation aus und nutzen sie bewusst. Die Schülerinnen und Schüler beobachten Situationen aus dem Alltag der Klienten und dokumentieren ihre eigenen Beobachtungen. Sie erkennen Abweichungen vom alltäglichen Geschehen und informieren die Fachkraft. Sie beteiligen sich an der Gestaltung von Räumen und Tagesabläufen. Sie erproben und nutzen die verschiedenen Ausdrucksformen und Medien zur Gestaltung einer anregenden Umgebung. Die Schülerinnen und Schüler führen die ihnen von der Fachkraft übertragenen Assistenzaufgaben selbstständig aus. Sie kennen ihre Rolle in Abgrenzung zu anderen Professionen und beschreiben die Abläufe der Zusammenarbeit im Team. Daraus ergeben sich für das zweite Praktikum folgende Rahmenaufgaben: - Auseinandersetzung mit der Konzeption der Einrichtung und Erfassen der Paradigmen für das Handeln der Professionellen

2 - Beschreibung der zeitlichen, räumlichen, materiellen und personellen Strukturelemente (z. B. Tagesablauf, Raumaufteilung, Qualifizierungen) - Üben und Erproben verschiedener Ausdrucksformen und Anwenden von Medien - Sammeln von Materialien und Ideen zur Gestaltung von Assistenzaufgaben - Assistenz bei der Gestaltung von Räumen und Tagesabläufen - Einblick nehmen in die Dokumentation - schriftliche Dokumentation eigener Beobachtungen - Beteiligung an Gesprächen und Diskussionen im Team - Üben von Interaktion und Kommunikation mit den Klienten sowie angeleitete Reflexion - selbstständiges Ausführen von Assistenzaufgaben und Beschreiben der Durchführung und des Gelingens 2 Zeitliche, organisatorische und inhaltliche Gestaltung des Praktikums Das zweite Pflichtpraktikum umfasst einen Zeitraum von fünf Wochen und wird vom bis zum absolviert. Belehrung Die Praktikantin/Der Praktikant ist zu Beginn des Praktikums einrichtungsspezifisch zu belehren. Arbeitszeit Die Arbeitszeit beträgt acht Stunden täglich einschließlich einer Stunde Pause. Der Einsatz richtet sich nach den Möglichkeiten und Erfordernissen der Einrichtung. Kann die tarifliche Arbeitszeit nicht vollständig in der Einrichtung abgeleistet werden, so sollten den Schülerinnen und Schülern Aufgaben übertragen werden, die eine Anwesenheit in der Einrichtung nicht voraussetzen. Dazu gehören insbesondere Vor- und Nachbereitungen. Wird die Praktikantin/der Praktikant an Wochenenden/Feiertagen zum Dienst eingesetzt, sind ihm in gleicher Anzahl andere freie Tage zu gewähren. Krankheit Im Krankheitsfall ist die Praktikantin/der Praktikant verpflichtet, sich bis 7:30 Uhr in der Einrichtung persönlich oder telefonisch zu melden. Bei Krankheit ist ein Krankenschein erforderlich. Dieser ist innerhalb von drei Tagen an die Schule zu senden und eine Kopie in der Praxisstelle vorzulegen. Versäumte Praxistage sind nachzuholen und im Anwesenheitsbuch zu dokumentieren. Praxisanleitung Die Praktikantin/Der Praktikant wird während des Praktikums von einer Fachkraft (Praxisanleiter/in) begleitet und betreut. Diese Fachkraft überträgt der Praktikantin/dem Praktikanten entsprechend des vorhandenen Wissens- und Könnensstandes Aufgaben, leitet an und berät bei der Erfüllung schulischer Aufgaben. Im Prozess der berufspraktischen Ausbildung soll sich die Praxisanleiterin/der Praxisanleiter als Berater/in, Moderator/in und Identifikationsfigur verstehen und folgende Aufgaben übernehmen: - Hineinversetzen in die Perspektive der Schülerin/des Schülers und Motivation - Heranführen an die Abläufe der Einrichtung und Ermöglichen der Partizipation - Übertragen von Aufgaben entsprechend der Zielstellung des jeweiligen Praktikums - Anleitung und Hilfestellung bei der Erfüllung von Assistenzaufgaben - Reflexion, Bewertung und Dokumentation von Leistungen nach zwischen Schülerin/ Schüler, Schule und Praxiseinrichtung abgestimmten und transparenten Kriterien Betreuung durch die begleitende Lehrkraft Die Schülerinnen und Schüler werden im Praktikum einmal in der Praxiseinrichtung von der Lehrkraft beraten und begleitet. Der zeitliche Umfang wird in der Regel eine Stunde betragen.

3 Die Praxisbesuche beinhalten: - die Beobachtung der Tätigkeit der Schülerin/des Schülers - reflektierende und beratende Gespräche - Rückmeldung zur Entwicklung der beruflichen Handlungskompetenz Bewertung Am Ende des Praktikums erfolgt eine schriftliche Beurteilung durch die Fachkraft. Auf der Grundlage dieser Einschätzung erteilt der/die betreuende Lehrer/in im Benehmen mit der Fachkraft eine Note. (siehe Anhang Bewertung der Handlungskompetenz ) Aufgaben der Praktikantin/des Praktikanten Die Praktikantin/Der Praktikant ist verpflichtet alle Praktikumsaufgaben (siehe Anhang Schulische Aufgaben ) sorgfältig zu erfüllen und in Form eines Praktikumshefters anzulegen. Dieser ist der Fachsowie der Lehrkraft unaufgefordert vorzulegen. Die Praktikantin/Der Praktikant tauscht sich mit der betreuenden Fachkraft über alle Aktivitäten aus. Anwesenheit und Aufgabenerfüllung sind im Ausbildungsbuch genau zu dokumentieren und von der Fachkraft unterschreiben zu lassen. Ausgehend von den Zielen der Ausbildung hinsichtlich der Entwicklung beruflicher Handlungskompetenzen sollen Sozialassistentinnen/Sozialassistenten im Arbeitsfeld Arbeit mit behinderten und sozial benachteiligten Menschen folgende berufliche Handlungen ausüben: Integrative Kindertagesstätten/L-und G-Schulen - Unterstützung eines geregelten Tagesablaufes (Durchführung hygienischer Maßnahmen, Unterstützung und Ausführung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten, Mitgestaltung der Mahlzeiten, Übernahme der Schlafwache u. a.) - mit Kindern in Interaktion treten, mit ihnen spielen, Bücher betrachten, Geschichten erzählen, singen, tanzen, Umgebung erkunden und entdecken - Beitragen bei der Ausgestaltung von Räumen - Unterstützung der Kinder und Lehrer/innen im schulischen Ablauf sowie Betreuung bei Hausaufgaben - Mithilfe bei Projekten, Festen und Feiern, Exkursionen - Führen von Alltagsgesprächen mit Eltern und Teamkollegen im Auftrag des Fachpersonals Betreutes Wohnen - Unterstützung der Fachkräfte bei der Umsetzung eines geregelten (Tages-) Ablaufs sowie Kooperieren in/mit dem Team - Führen von Alltagsgesprächen und Mitgestaltung von Freizeitaktivitäten - Unterstützung bei der Bewältigung von Problemen - Durchführung von hauswirtschaftlichen Aktivitäten Werkstätten für behinderte Menschen - Unterstützung der behinderten Personen in ihren Tätigkeiten bzw. im Produktionsprozess - Führen von Alltagsgesprächen - Unterstützung bei der Bewältigung von Problemen - Kooperieren in/mit dem Team Heime für pflegebedürftige behinderte Menschen - Unterstützung der Fachkräfte bei der Umsetzung eines geregelten (Tages-) Ablaufs - Pflegerische Maßnahmen sowie Unterstützung bei Verabreichung der Mahlzeiten - Mitgestaltung von Freizeitaktivitäten - Durchführung von hauswirtschaftlichen Aktivitäten Weitere mögliche Einsatzmöglichkeiten sind u. a.: Ergotherapien, Rehabilitationseinrichtungen, Neurologische und psychiatrische Kliniken, Einrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen, Einrichtungen für gehörlose und schwerhörige Menschen, Einrichtungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen und seelischen Behinderungen

4 Bewertung der Handlungskompetenz im zweiten Pflichtpraktikum Praktikumseinrichtung: Praktikantin/Praktikant: Verantwortliche/r Praxisanleiter/in: Von der Praktikantin/dem Praktikantin im Verlauf des Praktikums assistierte Aufgaben: Von der Praktikantin/dem Praktikanten im Verlauf des Praktikums selbstständig übernommene Aufgaben: Besondere Fähigkeiten oder Auffälligkeiten, die bisher noch nicht erfasst wurden:

5 Beobachtungsfähigkeit z. B. - Orientierung am Vorbild - Fähigkeit zum geplanten, gezielten und wertungsfreien Beobachten und zur Wiedergabe von Beobachtungsergebnissen - Wahrnehmen von Bedürfnissen und aktuellen Befindlichkeiten - Erfassen von alltäglichen und besonderen Situationen - Erfassen demonstrierter Arbeitsschritte Gestaltung und Unterstützung von Beziehungen z. B - Grundhaltung wertschätzende Haltung - Kontaktfähigkeit geht auf Klientel zu, keine Berührungsängste, Einfühlungsvermögen - Flexibilität und Konsequenz Orientierung in unterschiedlichen Arbeitsfeldern z. B. - Einordnen in die Arbeitsabläufe der Einrichtung - Selbstständiges Ausführen einrichtungsspezifischer Assistenzaufgaben - Verantwortungsbewusstsein Kooperationsfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit z. B. - Aufgeschlossenheit - Kritikfähigkeit - Annehmen und Ausführen der Assistenzrolle im Team - klientenbezogene Sprache Planung und selbstkritische Reflexion des eigenen Handelns z. B. - Planung, Durchführung und Reflexionen von Aktivitäten und Angeboten - situationsgerechtes bzw. -orientiertes Handeln - eigene Stärken und Schwächen erkennen - Lernbereitschaft - Belastbarkeit Sehr gut Gut Befriedigend Ausreich end Mangelhaft Ungenügend sehr gut (1), wenn eine Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht, gut (2), wenn eine Leistung den Anforderungen voll entspricht, befriedigend (3), wenn eine Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht, ausreichend (4), mangelhaft (5), ungenügend (6), wenn eine Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht, wenn eine Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind, wenn eine Leistung den Anforderungen nicht entspricht und erkennen lässt, dass selbst die notwendigen Grundkenntnisse erhebliche Lücken aufweisen. Vorschlag für die Bewertung der Gesamtleistung: Die Beurteilung wurde mit dem Schüler besprochen. Datum/Unterschrift Praktikant/in Datum/Unterschrift Praxisanleiter/in

6 Schulische Aufgaben im zweiten Pflichtpraktikum im Arbeitsfeld Behinderte und sozial benachteiligte Menschen Unterstützen Sie Ihre Praxisanleiterin/Ihren Praxisanleiter sowie das Team in den anfallenden pädagogischerzieherischen sowie betreuerisch- pflegerischen Tätigkeiten. Stimmen Sie sich dazu und auch zur Erfüllung Ihrer schriftlichen Praktikumsaufgaben mit diesen ab. Zeigen Sie sich aufmerksam und reflektieren Sie Ihre Arbeit kritisch. Wenn Sie etwas nicht verstanden haben oder unsicher sind, fragen Sie nach. Legen Sie sich einen Ordner an, in dem Sie alle Aufgabenerledigungen abheften. Führen Sie diesen Hefter gewissenhaft und fortlaufend. Legen Sie diesen regelmäßig Ihrer Praxisanleiterin/Ihrem Praxisanleiter zur Einsichtnahme und zum Unterschreiben vor. Beachten Sie, dass jede Aufgabe auf einem neuen Blatt beginnt und dass Sie Ihre schriftlichen Arbeiten sorgfältig in Form, Rechtschreibung/Grammatik und Ausdruck erfüllen. Sammeln Sie entsprechende Materialien, die Ihre Arbeit und durchgeführten Aktivitäten dokumentieren. Wenn Sie Fotografien und Bilder beilegen, fügen Sie die entsprechende Erlaubnis der Einrichtung bei. 1 Situationsbericht Der Situationsbericht umfasst mindestens vier Seiten und darf fünf Seiten nicht überschreiten. Nicht zu diesem Seitenumfang gehören Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, evtl. Literaturverzeichnis und Selbstständigkeitserklärung. Beachten Sie, dass der Situationsbericht in den Schriftarten Times New Roman oder Arial, in der Schriftgröße 12 zu verfassen ist und der Zeilenabstand 1,5 beträgt. Außerdem sollte die Form der des Blocksatzes sein. Gegenstand des Situationsberichtes ist die kurze Beschreibung der Einrichtung und die Darstellung der eigenen Arbeitssituation einschließlich der übertragenen Aufgaben. Daraus leiten sich drei inhaltliche Schwerpunkte für den Situationsbericht ab, die im Wesentlichen der Aufgaben 1 bis 3 aus dem ersten Pflichtpraktikum entsprechen und folgendermaßen gegliedert sein können: (1) Darlegung der Struktur der Einrichtung - Benennen des Trägers der Einrichtung - wesentliche Punkte der Konzeption mit eigenen Worten wiedergegeben - Organisationsstruktur der Einrichtung - Einordnung der Qualifikation der Mitarbeiter (2) Beschreibung der Alltagsstruktur - Darlegung der räumlichen, zeitlichen, personellen und materiellen Strukturierungselemente des Alltages in der Einrichtung - Beschreibung des Tagesablaufes (3) Darstellung der eigenen Arbeit - Schildern eines typischen Arbeitstages - Benennen der eigenen Aufgaben - Formulierung der eigenen Ziele für die Arbeit in der Einrichtung Die Benotung des Situationsberichtes geht neben der Beurteilungsnote in die Vornotenerfassung der berufspraktischen Ausbildung ein. Der Situationsbericht wird gesondert im Praktikumshefter abgeheftet. 2 Beobachtung von Handlungsabläufen Beobachten Sie Ihre Praxisanleiterin/Ihren Praxisanleiter bei der Arbeit mit den Klienten und bei der Erledigung bestimmter Arbeitsaufgaben. Fertigen Sie dazu zwei Protokolle über den Handlungsverlauf typischer sozialpädagogischer, organisatorischer und/oder körperpflegerisch/hygienischer Tätigkeiten an. Begründen Sie im Anschluss, welche fachlichen, persönlichen und sozialen Kompetenzen notwendig sind, um diese Situation zu bewältigen. 3 Planung, Durchführung und Reflexion von Aktivitäten Planen Sie im Verlauf des Praktikums drei Aktivitäten/Angebote schriftlich nach dem Ihnen bekannten Planungsschema. Führen Sie diese durch und reflektieren Sie gleichfalls in schriftlicher Form. Achten Sie bei Planung und Durchführung auf die Besonderheiten, Beeinträchtigungen bzw. Behinderungen sowie Interessen und Bedürfnisse der ihnen mit anvertrauten Menschen und ebenso auf die jeweiligen Möglichkeiten der Einrichtung. Sie können diese Aktivität bzw. dieses Angebot mit einzelnen Personen, einer Kleingruppe, aber auch mit der gesamten Gruppe durchführen. Die Praktikumsaufgaben 2 und 3 sind Bestandteile der Benotungen der Lernfelder 1, 2 und 4.

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