Erstellung und Bewertung von Präsentationsprüfungen und Präsentationsleistungen am Gymnasium Rissen

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1 Erstellung und Bewertung von Präsentationsprüfungen und Präsentationsleistungen am Gymnasium Rissen

2 am Gymnasium Rissen 1 1. Allgemeine Grundsätze Präsentationsleistungen und Präsentationsprüfungen haben gleiche Formate im Hinblick auf Beurteilungsgrundsätze und allgemeine Verfahrensabläufe: 1 Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten selbständig eine vom Lehrer/von der Lehrerin gestellte Aufgabe. Sie dokumentieren in einer schriftlichen Ausarbeitung den geplanten Ablauf und die geplanten Inhalte, stellen die Ergebnisse in einem mediengestützten Vortrag dar und sprechen im Anschluss an diesen über Ergebnisse und Arbeitsprozess in einem Kolloquium. 1.1 Präsentationsleistung Die Präsentationsleistung wird im Regelfall im 2. und 3./4. Semester abgelegt. Verfahren: Zu Beginn von S1 und zu Beginn von S3 wird vom Schüler/von der Schülerin verbindlich das Fach festgelegt, in dem die Präsentationsleistung abgelegt wird. Die Wahl sollte sich am geplanten mündlichen Abiturprüfungsfach orientieren. Die Präsentationsleistung ersetzt eine Klausur in dem entsprechenden Semester/Fach. Eine zeitliche Kollision mit einer Klausur am selben Tag sollte vermieden werden. Die Mitteilung der Aufgabenstellung erfolgt genau zwei Wochen vor dem Termin durch den Fachlehrer in schriftlicher Form. Die schriftl. Ausarbeitung umfasst ca. 2 Seiten zzgl. Anhang. Die Abgabe der schriftlichen Dokumentation erfolgt genau eine Woche vor dem Termin beim Fachlehrer. Die schriftliche Ausarbeitung kann dem Kurs zur Vorbereitung zur Verfügung gestellt werden. Das Prüfungsformat umfasst 15 Minuten Präsentation und 15 Minuten Kolloquium. Die Präsentationsleistung erfolgt im Rahmen des regulären Unterrichts. Der Kurs hört zu. Die Bewertung der drei Teile erfolgt mit einer Gesamtnote. Dabei werden Präsentation, Kolloquium und schriftliche Dokumentation angemessen berücksichtigt. Die Bewertung wird schriftlich ausgehändigt. 1.2 Präsentationsprüfung / Abiturprüfung Die Schülerin/der Schüler legt zu Beginn von S1 vorläufig, zu Beginn von S3 verbindlich das Fach fest, in dem die mündliche Prüfung abgelegt wird. In Verbindung damit wird im S3 auch das Prüfungsformat (Präsentationsprüfung/mündliche Prüfung) verbindlich festgelegt. Die Prüfung muss sich auf zwei Semester erstrecken. Die Schülerin/der Schüler schlägt während des S4 auf einem Formblatt einen Themenbereich vor. Das andere Semester wird vom Fachlehrer festgelegt. Die Mitteilung der Aufgabenstellung erfolgt genau zwei Wochen vor dem Prüfungstermin durch den Fachlehrer auf dem entsprechenden Formblatt. Der Fachlehrer verfasst einen ersten Erwartungshorizont. Die schriftl. Ausarbeitung umfasst ca. 2 Seiten zzgl. Anhang und ist Bestandteil der Prüfungsakte. Die Abgabe der schriftlichen Dokumentation erfolgt eine Woche vor dem Prüfungstermin im Schulbüro. Auf der Basis der schriftlichen Dokumentation verfasst der Fachlehrer einen zweiten, differenzierteren Erwartungshorizont. Das Prüfungsformat umfasst 15 Minuten Präsentation und 15 Minuten Kolloquium. Ein Ziel des Prüfungsgesprächs ist der Nachweis, dass es sich um eine eigenständige Leistung handelt. 1 Vgl. auch Handreichung zur Präsentationsleistung und Präsentationsprüfung. Diese kann unter heruntergeladen werden.

3 am Gymnasium Rissen 2 Die Präsentationsprüfung wird vor dem Prüfungsausschuss aus Referent (Fachlehrer), Korreferent und Prüfungsausschussvorsitzendem (PAV) abgelegt. Bei dem Vortrag dürfen auf Antrag Schüler als Zuhörer anwesend sein. Weitere Lehrer dürfen ohne Antrag der ganzen Prüfung als Zuhörer beiwohnen. Die Bewertung erfolgt analog zur Präsentationsleistung. 1.3 Gruppenprüfungen (lt. APO- AH) müssen schriftlich begründet und vom PAV genehmigt werden. dürfen mit maximal drei Prüflingen durchgeführt werden. müssen individuelle Anteile an der Präsentation und am Prüfungsgespräch erkennen lassen. Mindestzeit: zwei Prüflinge 45 Minuten / drei Prüflinge 60 Minuten 2. Die Aufgabenstellung 2.1. Grundsätze Das Thema ist in Form einer Überschrift / einer These formuliert und wird ggf. durch eine thematische Hinführung ergänzt. Das Thema wird durch eine konkrete Aufgabenstellung ergänzt. In der Aufgabenstellung werden Operatoren verwendet, die insgesamt eine Prüfungsleistung aus allen drei Anforderungsbereichen verlangen. Alle Noten sind durch die Aufgabenstellung erreichbar. Das Thema orientiert sich an der genehmigten Schwerpunktsetzung des Semesters und an den behandelten Inhalten. Das Thema geht aus dem Unterricht hervor und differenziert darüber hinaus die Inhalte. Das konkrete Thema wurde nicht im Unterricht behandelt. Die Themenstellung ermöglicht dem Prüfling eine eigenständige inhaltliche Entfaltung des Themas. Bei der Präsentationsprüfung im Abitur berücksichtigt die Themenstellung ein zweites Semester Beispiele Biologie Die Lemuren auf Madagaskar Madagaskar ist die Heimat der endemischen Gruppe von Halbaffen, den Lemuren. Die heute lebenden Lemuren-Arten nutzen das gesamte Nahrungsspektrum, das ihnen Madagaskar bietet. In einigen Gebieten kommen bis zu zehn Lemurenarten nebeneinander vor. Von den ehemals 40 Lemurenarten leben bis heute nur noch 22! Beschreiben Sie die Geographie von Madagaskar sowie die Biologie der dort lebenden Lemuren. Erklären Sie die Entstehung der Artenvielfalt der Lemuren auf Madagaskar. Beurteilen Sie den Artenrückgang der Lemuren und entwickeln Sie mögliche Schutzmaßnahmen. Berücksichtigen Sie bei der Bearbeitung Ihres Themas Aspekte der Ökologie und Evolution.

4 am Gymnasium Rissen 3 Geschichte Die Umsetzung der Ideen der Märzrevolution von 1848 (Themenbereich Modernisierung in Wirtschaft und Gesellschaft ) Im 19. Jahrhundert gibt es im Deutschen Bund politische Bewegungen, die für einen Nationalstaat Deutschland und bürgerliche Freiheiten kämpfen. Ihre Bestrebungen münden in der Märzrevolution von Stellen Sie die Ereignisse des Jahres 1848 kurz dar und erläutern Sie die Ideen der Märzrevolutionäre. Prüfen und diskutieren Sie in diesem Zusammenhang die Umsetzungen der Ideen nach Berücksichtigen Sie bei der Bearbeitung Ihres Themas auch Aspekte des Staates und der Nation in der Geschichte des 20. Jahrhunderts. 3. Anforderungen an den Prüfling und Ablauf Der Prüfling setzt die gestellte Aufgabe gemäß der Aufgabenstellung in ein selbst strukturiertes Vorhaben um recherchiert zielgerichtet wählt geeignete Methoden aus zeigt eine nachvollziehbare und differenzierte Bearbeitung des Themas zeigt sichere Fachkenntnisse verwendet die Fachsprache korrekt reflektiert über: Methoden, Arbeitsschritte, Medieneinsatz, verwendete Quellen und Materialien. Schriftliche Ausarbeitung Die schriftliche Ausarbeitung umfasst etwa 2 Seiten zzgl. eines Anhangs (Literaturverzeichnis, Erklärung etc.) Das Fach und die Namen des Prüfers und des Prüflings sind anzugeben. Das Thema und die Aufgabenstellung müssen vollständig enthalten sein. Die schriftliche Dokumentation informiert über den geplanten Ablauf und die inhaltliche Schwerpunktsetzung. Die Ausarbeitung enthält die nachfolgende Erklärung mit Unterschrift: Ich versichere, dass die Präsentation von mir selbstständig erarbeitet wurde und ich keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe. Diejenigen Teile der Präsentation, die anderen Werken im Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht. Eine vollständige Liste aller verwendeten Quellen, Materialien und Hilfsmittel ist beizulegen. Die Internetrecherche wird dokumentiert. Die Anfertigung einer Recherchetabelle als Bestandteil des Anhangs wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend gefordert. Zitate und wesentliche Bezüge zu Sekundärquellen sind kenntlich zu machen (z.b. durch Fußnoten). Vortrag/Präsentation/Kolloquium Bei Verwendung von PDF, Powerpoint etc. ist ein Ausdruck der Folienübersicht zum Vortragstermin mitzubringen. Dieser ersetzt nicht die schriftl. Ausarbeitung. Der Schüler drückt sich unter Verwendung der korrekten Fachterminologie und unter Beachtung der Regeln des freien Sprechens klar und strukturiert aus

5 am Gymnasium Rissen 4 Die Präsentation soll den Vortrag funktional unterstützen. Bei digital gestützten Präsentationen ist das Libre Office-Format schulischer Standard; als Backup sollte die Präsentation auch im PDF-Format digital vorliegen. Wird ein anderes Format oder ein eigenes Gerät (Laptop, Tablet etc.) eingesetzt, so liegt die Verantwortung für das technische Gelingen beim Prüfling. Zeitvorgaben sind einzuhalten (15 Min + 15Min). Der Vortrag wird bei Überschreitung der Zeit unterbrochen. Der Schüler muss ggf. nachweisen können, dass es sich um eine eigenständige Leistung handelt (z.b. durch genaue Quellenangaben der Ausführungen). Im Plagiatsfall werden bei erhärtetem Verdacht 0 Punkte erteilt. 4. Bewertung 4.1. Grundsätze der Bewertung Vortrag, Kolloquium und Dokumentation werden nicht mit Einzelnoten bewertet. Für die Bewertung wird die fachliche und methodische Erschließung des Themas zu Grunde gelegt. Dabei wird eine Gesamtnote vergeben. Es werden ein angemessener Vortrag und Medieneinsatz vorausgesetzt. Für eine Bewertung als ausreichend müssen Leistungen erbracht werden, die über den Anforderungsbereich I hinausgehen. Für eine Bewertung als gut oder sehr gut müssen Leistungen im Anforderungsbereich III erbracht werden. Eine Bewertungsmatrix findet sich auf der Folgeseite Der Erwartungshorizont im Abitur Der Erwartungshorizont ist zweigeteilt. Der erste Teil wird von der Referentin / dem Referenten zusammen mit der Themenstellung, der zweite Teil zwei Tage vor der Prüfung auf den entsprechenden Formblättern erstellt. Der Erwartungshorizont Teil 1 soll dazu dienen, das Thema inhaltlich zu umreißen und deutlich zu machen, dass alle drei Anforderungsbereiche abgedeckt werden. Teil 2 des Erwartungshorizontes soll auf Grundlage der aus der schriftlichen Ausarbeitung hervorgehenden Schwerpunktsetzung des Prüflings das Prüfungsgespräch vorstrukturieren und Schwerpunktsetzungen des Kolloquiums verdeutlichen. Mögliche Impulsfragen werden formuliert und die Erwartungen als Kurzantworten skizziert.

6 am Gymnasium Rissen 5 Bewertungsmatrix Ausschlaggebend für die Bewertung einer Präsentationsleistung/-prüfung ist die fachliche und methodische Erschließung des Themas. Diese wird auf Grundlage von schriftlicher Dokumentation, Vortrag und Kolloquium nachgewiesen. Für eine Bewertung als ausreichend müssen Leistungen erbracht werden, die über den AFB I hinausgehen. Für eine Bewertung als gut müssen Leistungen im AFB III erbracht werden. Dabei werden umfangreiche Leistungen in den jeweils grundlegenderen Anforderungsbereichen vorausgesetzt. Strukturierte, nachvollziehbare, differenzierte Lösung der Aufgabe gut - zentrale Inhalte werden gründlich und präzise erschlossen und auf das Thema bezogen - Problemverständnis wird überzeugend nachgewiesen - gute Kenntnisse auch in Randbereichen - umfassende Recherche - gute Kenntnis der Quellen - ausgeprägte methodische Reflexionsfähigkeit Verwendung der - präzise und korrekte Verwendung der Fachterminologie Fachsprache auf Basis fachlicher Kenntnisse Nachweis der geforderten fachspezifischen Inhalte in AFB I bis III Fachliche Urteilsfähigkeit fachspezifisch - überzeugend ausgeprägt und selbständig ausreichend - (deutliche) inhaltliche Unsicherheiten - Problemstellung im Ansatz erschlossen - wenig Hintergrundwissen vorhanden - wenig eigenständige Recherche und Quellenarbeit - Begründung des methodischen Vorgehens nur im Ansatz - Probleme in der Verwendung / keine hinreichende Kenntnis der Fachsprache fachspezifisch - nur in sehr geringem Umfang und/oder nur auf Nachfrage Dabei wird eine angemessene Präsentation vorausgesetzt. Deutliche Mängel führen ggf. zu einem Abzug in der Bewertung: Vortrag und Vortragsweise Medieneinsatz angemessen deutliche Mängel erhebliche Mängel - die Regeln der freien Rede überwiegend beachtend, nur vereinzelt manuskriptabhängig - Sprache überwiegend korrekt, flüssig und verständlich - zielgerichtet - sicherer Umgang mit dem gewählten Medium - die Regeln der freien Rede wenig beachtend, vielfach manuskriptabhängig - Sprache in weiten Teilen korrekt, stockend, aber noch verständlich - unübersichtliche Visualisierung - geringe Unterstützung des Vortrages, reine Illustration - durchgehend manuskriptabhängig - Sprache überwiegend falsch, Verständnis behindert - diffus, verwirrend - keine Unterstützung des Vortrages Schwerwiegende Mängel der fachlichen Prüfungsleistung können nicht durch Präsentationskompetenz kompensiert werden.

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