Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
|
|
- Elvira Gerstle
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) Herstellung stallspezifischer Impfstoffe Dr. K.-H. Bogner
2 Definition stallspezifischer Impfstoffe 17c Tierseuchengesetz (1) Sera, Impfstoffe und Antigene, die unter Verwendung von Krankheitserregern oder auf biotechnischem Wege hergestellt werden und zur Verhütung, Erkennung oder Heilung von Tierseuchen bestimmt sind, dürfen nur in den Verkehr gebracht oder angewendet werden, wenn 1. sie vom Friedrich-Loeffler-Institut oder vom Paul-Ehrlich-Institut zugelassen worden sind. Satz 1 gilt, sofern ein zugelassener oder genehmigter Impfstoff nicht zur Verfügung steht, nicht für inaktivierte Impfstoffe, die unter Verwendung von in einem bestimmten Bestand eines Betriebs isolierten Krankheitserregern hergestellt worden sind und nur in diesem Bestand angewendet werden. Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 2
3 Definition stallspezifischer Impfstoffe 17c Tierseuchengesetz (4) Die zuständige oberste Landesbehörde kann Ausnahmen von Absatz 1 Satz 1 zulassen 1. b) für Antigene, die in Kliniken und Instituten der tierärztlichen Lehranstalten oder anderen der wissenschaftlichen Erforschung oder der staatlichen Bekämpfung von Tierseuchen dienenden Instituten hergestellt werden; 4. im Benehmen mit der nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 jeweils zuständigen Behörde für die Abgabe und Anwendung von Impfstoffen, die im Einzelfall von einem Tierarzt für die von ihm behandelten Tiere bezogen werden, soweit a) für die Behandlung ein zugelassener oder genehmigter Impfstoff oder ein nach Nummer 2 zu erprobender Impfstoff für Tiere der betreffenden Tierart nicht zur Verfügung steht, Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 3
4 Arten von Impfstoffen nach Ursprung und Applikation Impfstoffe zur parenteralen Applikation aus vermehrungsfähigen Bakterien formalin-inaktiviert (außer Pasteurellen) Impfstoffe zur lokalen Applikation aus vermehrungsfähigen Bakterien sprechen die Immunmechanismen auf den Schleimhäuten an (Digestionstrakt, Respirationstrakt) hitzeinaktiviert Schluckvakzinen (E.coli) intranasal applizierte Vakzinen (z.b. Salmonellen) Impfstoffe aus Geweben (Warzen) Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 4
5 Adjuvantien: Wir verwenden keine Adjuvantien Thiomersal zur Konservierung es gibt keine Rückstandsproblematik Sicherheit: begrenzte Haltbarkeit Kühlvorschrift Versand Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 5
6 Sterilitätskontrolle: Jeder Impfstoff wird vor der Abfüllung auf Sterilität geprüft Bei Verdacht auf Beanstandungen bitte angebrochene und nicht angebrochene Gebinde einsenden Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 6
7 Impfstoffe beim Schwein *) Ggf. Arcanobakterien Staph. aureus Strept. suis *) Applikation problematisch Reproduktionsstörungen subcutan Gelenkserkrankungen Reproduktionsstörungen subcutan nicht immer wirksam Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 7
8 Impfstoffe beim Rind ggf. zusätzlich subkutan Ggf. Listerien, Staph., Scc., Warzenimpfstoffe Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 8
9 Aussage von Prof. Dr. Dr. h.c. Anton Mayr, 1974: Stellen Sie nie in einem Bestand Salmonellen fest, Sie bringen sie nie mehr heraus! Heute ist die Sanierung von Rinderbeständen mit intranasaler (+ parenteraler) Salmonellenvakzine möglich, ab 3 Impfungen je exotischer das Salmonellenserovar, umso schwieriger Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 9
10 Impfstoffe beim Schaf Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 10
11 Impfstoffe bei der Ziege Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 11
12 Impfstoffe beim Pferd Sonderfall: Streptokokken intranasal Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 12
13 Impfstoffe bei Hund und Katze Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 13
14 Taube Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 14
15 Kaninchen Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 15
16 Ansonsten: versuchsweise nach Bedarf! Highlights: Hilfe bei EHEC bei einer Ausscheiderkatze in einer Familie Sanierung eines Lama-Bestandes intranasal verabreichter Pasteurellen-Impfstoff Sanierung eines Pferde-Bestandes intranasal verabreichter Streptokokken-Impfstoff Verschiedene Erreger bei Zootieren, u.a. Yersinien, E. coli, Salmonellen Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 16
17 Impfstoffherstellung 2010: Impfstoffe zur parenteralen Verabreichung Coli-Muttertierimpfstoffe für Rinder Coli-Muttertierimpfstoffe für Schweine Impfstoffe aus Pasteurellen, Arcanobakterien u.s.w. für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde verteilt auf: für Rinder: Pasteurellen für Rinder: Arcanobakterien 552 für Rinder: Salmonellen für Schweine: Pasteurellen für Schweine: Staphylokokken für Schweine: Streptokokken 443 für Schafe: Pasteurellen für Schafe: Arcanobakterien 150 für Ziegen: Corynebakterien 84 für Katzen: Pasteurellen 75 Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 17
18 Impfstoffherstellung 2010: Impfstoffe zur lokalen Verabreichung Schluckimpfstoffe Coli-Schluckimpfstoffe für Kälber Salmonellen-Schluckimpfstoffe für Kälber Salmonellen-Schluckimpfstoffe für Tauben 300 Intranasalimpfstoffe für Rinder: Pasteurellen für Rinder: Salmonellen für Pferde: Streptokokken 30 für Schafe: Pasteurellen 135 Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 18
19 Impfstoffherstellung 2010: Bestandsspezifische Impfstoffe aus Gewebematerial Warzenimpfstoffe: für Rinder für Pferde 100 für Esel 60 für Hunde 70 für Katzen 50 Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 19
20 Auftragsannahme Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 20
21 Medienversorgung Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 21
22 Medienversorgung Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 22
23 Herstellung ist aufwändige Prozedur (10-14 Tage) Asservieren (Registrieren, vermehren, einfrieren) Auftrag registrieren Stamm im -80 Gefrierschrank (aus ca ) heraussuchen Auf Platte züchten Auf Colleschalen oder flüssigen Medien weitervermehren Ernten, waschen Inaktivieren Dichte einstellen Auf Endvolumen einstellen Sterilitätsprüfung Abfüllen Verpacken Versenden Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 23
24 Anzucht aus Asservierung Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 24
25 Anzucht aus Asservierung Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 25
26 Parenterale Impfstoffe Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 26
27 Parenterale Impfstoffe Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 27
28 Fertiger Impfstoff vor Versand Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 28
29 Lokal applizierbare Impfstoffe (Schluckvakzinen) Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 29
30 Lokal applizierbare Impfstoffe (Schluckvakzinen) Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 30
31 Lokal applizierbare Impfstoffe (Schluckvakzinen) Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 31
32 Lokal applizierbare Impfstoffe (Schluckvakzinen) Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 32
33 Lokal applizierbare Impfstoffe (Schluckvakzinen) Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 33
34 Homepage LGL Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 34
35 Homepage LGL Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 35
36 Homepage LGL Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 36
37 Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 37
38 Homepage LGL Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 38
39 Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 39
40 Homepage LGL Bakterienstämme für die Impfstoffherstellung werden unter folgenden Bedingungen asserviert: Isolate aus Probeneinsendungen mit einer parallel beantragten Impfstoffherstellung durch den Tierarzt und mit eindeutigem Vorbericht und entsprechendem Befund (z. B. Coli-Durchfälle) werden generell asserviert alle zur Impfstoffherstellung geeigneten Isolate, die im Rahmen der Untersuchungen isoliert werden, werden 2 Wochen im Labor zwischengelagert. Bitte beachten Sie hierzu den Hinweis in Ihrem Befund. Nur der behandelnde Tierarzt kann innerhalb dieser Frist (2 Wochen ab Befunderstellung) eine Impfstoffherstellung oder eine längerfristige Asservierung beantragen. Stämme, deren Asservierung nicht innerhalb der angegebenen Frist beantragt wird, werden entsorgt. Bitte beachten Sie außerdem, dass Isolate von antibiotisch vorbehandelten Tieren nicht zur Impfstoffherstellung geeignet sind. Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 40
41 Anträge zur Impfstoffherstellung oder Asservierung senden Sie bitte: per Fax (09131/ ) oder per Mail an das Impfstofflabor des LGL. Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 41
42 Unser Team Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 42
43 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 43
6. Fortbildungsveranstaltung des Regierungspräsidiums Darmstadt und der LTK Hessen für Tierärztinnen und Tierärzte des Regierungsbezirks Darmstadt
6. Fortbildungsveranstaltung des Regierungspräsidiums Darmstadt und der LTK Hessen für Tierärztinnen und Tierärzte des Regierungsbezirks Darmstadt Darmstadt, 23. November 2016 1 Tierimpfstoffe Ausgangssituation
MehrGEBRAUCHSINFORMATION FÜR. Baytril - Das Original mg/ml Injektionslösung
GEBRAUCHSINFORMATION FÜR Baytril - Das Original - 100 mg/ml Injektionslösung 1. NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS UND, WENN UNTER- SCHIEDLICH, DES HERSTELLERS, DER FÜR DIE CHARGENFREIGABE VERANTWORTLICH
MehrFühren einer tierärztlichen Hausapotheke in der Kleintierpraxis
Führen einer tierärztlichen Hausapotheke in der Kleintierpraxis Dr. Anke Litwicki, Dr. Nadine Werth Inhaltsübersicht A Gesetzliche Grundlagen B Allgemeines Verfahren (Ablauf einer Kontrolle) C Schwerpunkte
MehrDie Neuerungen der TÄHAV
Die Neuerungen der TÄHAV - Diskussion und Round Table Gespräch - Informationsveranstaltung der TÄK am 23. Mai 2018 Cephalosporine Fluorchinolone (C/F) Dürfen C/F weiterhin eingesetzt werden? Dürfen C/F
Mehr1. NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS UND, WENN UNTERSCHIEDLICH, DES HERSTELLERS, DER FÜR DIE CHARGENFREIGABE VERANTWORTLICH IST
GEBRAUCHSINFORMATION Zylexis Lyophilisat und Lösungsmittel zur Herstellung einer Suspension zur Injektion für Hunde, Katzen, Pferde, Rinder und Schweine 1. NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS UND,
MehrVerordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand
Verordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand MilzbRbV Ausfertigungsdatum: 23.05.1991 Vollzitat: "Verordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand vom 23. Mai 1991 (BGBl. I
MehrSera, Impfstoffe und Antigene (Mittel)
Sera, Impfstoffe und Antigene (Mittel) Allgemeines zur Aufbewahrung, Anwendung und Abgabe Sera, Impfstoffe oder Antigene (Mittel) werden nur in Betriebsräumen der tierärztlichen Hausapotheke vorrätig gehalten
MehrSo schützen Sie sich vor Tierkrankheiten
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 24. Jahrgang Potsdam, den 2. April 203 Nummer 3 Verordnung über abweichende Zuständigkeiten auf den Gebieten der Tierseuchenbekämpfung
MehrDie Neuerungen der TÄHAV
Die Neuerungen der TÄHAV - Eine kompakte Übersicht - Dr. Sabine Kurlbaum Informationsveranstaltung der TÄK am 23. Mai 2018 Einleitung In den letzten Jahren deutliche Reduktion von AB, aber nicht bei 3./4.
MehrGEBRAUCHSINFORMATION Purevax RCP Lyophilisat und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektionssuspension
GEBRAUCHSINFORMATION Purevax RCP Lyophilisat und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektionssuspension 1. NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS UND, WENN UNTERSCHIEDLICH, DES HERSTELLERS, DER FÜR
MehrGEBRAUCHSINFORMATION FÜR. Baytril - Das Original - 50 mg/ml Injektionslösung
GEBRAUCHSINFORMATION FÜR Baytril - Das Original - 50 mg/ml Injektionslösung 1. NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS UND, WENN UNTER- SCHIEDLICH, DES HERSTELLERS, DER FÜR DIE CHARGENFREIGABE VERANTWORTLICH
MehrWS 2009/2010 Vorlesung - Spezielles Arzneimittelrecht. Mittwoch, 11. November 2009 Schwerpunktthema: Pandemie-Teil IV
Ministerium für,,, und WS 2009/2010 Vorlesung - Spezielles Arzneimittelrecht Mittwoch, 11. November 2009 Schwerpunktthema: Pandemie-Teil IV -Dr. Michael Cramer-2009-11-11 Folie 1 ÖGD-Weg Ministerium Ministerium
MehrVerordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten
Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten TKrMeldpflV 1983 Ausfertigungsdatum: 09.08.1983 Vollzitat:
MehrBoehringer Ingelheim Vetmedica GmbH
PACKUNGSBEILAGE FÜR Insol Dermatophyton, Injektionssuspension für Pferde, Hunde und Katzen 1. NAME/FIRMA UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS UND, WENN UNTERSCHIEDLICH, DES HERSTELLERS, DER FÜR DIE CHARGENFREIGABE
MehrGEBRAUCHSINFORMATION FÜR. HIPRABOVIS SOMNI/Lkt. Emulsion zur Injektion für Rinder.
GEBRAUCHSINFORMATION FÜR HIPRABOVIS SOMNI/Lkt Emulsion zur Injektion für Rinder 1. NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS UND, WENN UNTERSCHIEDLICH, DES HERSTELLERS, DER FÜR DIE CHARGENFREIGABE VERANTWORTLICH
MehrAmtsblatt der Europäischen Union. (Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) KOMMISSION
3.3.2004 L 65/13 II (Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) KOMMISSION ENTSCHEIDUNG R KOMMISSION vom 18. Februar 2004 zur Festlegung des Musters einer Gesundheitsbescheinigung für nicht gewerbliche
MehrSalmonellen. Campylobacter
Textvorschläge des Robert Koch-Instituts zur Verwendung bei öffentlichen Warnungen und Informationen zu Lebensmitteln, von denen eine Gesundheitsgefährdung von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch mikrobielle
MehrGeneControl GmbH Ein Unternehmen bayerischer Tierzuchteinrichtungen. Hinweise zur Probenentnahme für DNA-Untersuchungen.
GeneControl GmbH Ein Unternehmen bayerischer Tierzuchteinrichtungen Senator-Gerauer-Str. 23, D-85586 Grub/Poing Hinweise zur Probenentnahme für DNA-Untersuchungen Allgemein: Grundsätzlich ist die für Haarwurzeln,
MehrPathologische Untersuchungen von Tierkörpern
Pathologische Untersuchungen von Tierkörpern Hinweise für den privaten Tierbesitzer Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA-RRW) -AöR- Deutscher Ring 100 47798 Krefeld E-Mail:
MehrDie neuen Regelungen der TÄHAV und Ihre Konsequenzen für die Praxis und für die Überwachung
Die neuen Regelungen der TÄHAV und Ihre Konsequenzen für die Praxis und für die Überwachung 20.06.2018 Dr. Myriam Schröder: Myriam.Schroeder@lageso.berlin.de Es sieht schlimmer aus als es ist! Die neuen
MehrAus der Zeitschrift KLEINTIERMEDIZIN Ausgabe 1 & Deutscher Impfkodex für die Kleintierpraxis
Aus der Zeitschrift KLEINTIERMEDIZIN Ausgabe 1 & 2-2006 Deutscher Impfkodex für die Kleintierpraxis Entwurf Ausgearbeitet von der Fachgruppe Kleintierpraxis Frau Behr, Frau Dr. Zogbaum, Herr Dr. Wendland,
MehrProgramm der Informationsveranstaltung zur Genehmigung von Stammzellzubereitungen nach 21a AMG
Programm der Informationsveranstaltung zur Genehmigung von Stammzellzubereitungen nach 21a AMG 12:00 Uhr Begrüßung, M. Heiden, PEI 12:10 Uhr Einführung gesetzliche Neuregelung, H.M. Huber, PEI 12:50 Uhr
MehrGebrauchsinformation
Gebrauchsinformation Enduracell T, Injektionssuspension für Hunde, Katzen, Rinder und Pferde 1. NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS UND, WENN UNTERSCHIEDLICH, DES HERSTELLERS, DER FÜR DIE CHARGENFREIGABE
Mehrvom 10. April 2017 Zweck und Gegenstand disease) in die Schweiz verhindern.
Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Dermatitis nodularis (Lumpy skin disease) aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 10. April 2017 Das Bundesamt
Mehr9. Februar 2017 Nr. 6 Sächsisches Amtsblatt
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Dritten Änderung der Leistungssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2074 7. Wahlperiode 02.07.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion der BMV Infektionen mit dem Clostridium botulinum, Botulismus und viszeraler
MehrArzneimittelrechtliche Bestimmungen bei der Behandlung von Bienen. Dr. Daniela Pietsch
Arzneimittelrechtliche Bestimmungen bei der Behandlung von Bienen Dr. Daniela Pietsch Überblick Arzneimittelbegriff Verkaufsabgrenzung von Arzneimitteln (AM) und Bezugsmöglichkeiten für Tierhalter Anwendungsmöglichkeiten
MehrAntibiotika-Einsatz bei Nutzgeflügel
VAG-Tagung Antibiotika-Einsatz bei Nutzgeflügel Rust 13.04.2012 Heinz Strahl Alternativen zum Einsatz von Antibiotika bei Legehennen Heinz Strahl - Fachtierarzt für Geflügel Alternativen = DUDEN typische
MehrBremische Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BremBHV1-V)
Bremische Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BremBHV1-V) Zum 29.09.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Aufgrund des 38 Absatz 9 in
MehrEquiden: Arzneimittelrecht
Equiden: Arzneimittelrecht Neuerungen in 16. AMG Novelle bei Therapie von Equiden? Dr. Iris Fuchs 16. AMG Novelle: Kurzfassung Zielsetzung: Reduktion des Antibiotikaeinsatz Vermeidung von Resistenzen Wen
MehrGEBRAUCHSINFORMATION. Homöopathische Arzneispezialität
01.08.2013-1- GEBRAUCHSINFORMATION Homöopathische Arzneispezialität 1. NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS Zulassungsinhaber und Hersteller: Pharmazeutische Fabrik Dr. Reckeweg & Co. GmbH Berliner
MehrAntrag auf Zulassung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates -Schutz von Tieren beim Transport-
Antrag auf Zulassung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates -Schutz von Tieren beim Transport- Antragsteller: Firmenbezeichnung: Hauptverantwortlicher: Name: Vorname: Anschrift: Straße/Nr.: PLZ, Ort:
MehrNebenwirkungen und Impfschäden bei der Blauzungenimpfung
Nebenwirkungen und Impfschäden bei der Blauzungenimpfung Ein Vergleich der freiwilligen Impfung 2016 mit der BTV 8-Pflichtimpfung in den Jahren 2008/2009 Klaus Cußler und Elke Schwedinger Paul-Ehrlich-Institut
MehrGEBRAUCHSINFORMATION. Bronchi-Shield Lyophilisat und Lösungsmittel zur Herstellung einer Suspension zur intranasalen Applikation für Hunde
GEBRAUCHSINFORMATION Bronchi-Shield Lyophilisat und Lösungsmittel zur Herstellung einer Suspension zur intranasalen Applikation für Hunde 1. NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS UND, WENN UNTERSCHIEDLICH,
MehrGEBRAUCHSINFORMATION. Homöopathische Arzneispezialität
01.08.2013-1- GEBRAUCHSINFORMATION Homöopathische Arzneispezialität 1. NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS Zulassungsinhaber und Hersteller: Pharmazeutische Fabrik Dr. Reckeweg & Co. GmbH Berliner
MehrPasteurellen einmal anders" Die Hämorrhagische Septikämie oder Wild- und Rinderseuche in Rinderbeständen in MV
Pasteurellen einmal anders" Die Hämorrhagische Septikämie oder Wild- und Rinderseuche in Rinderbeständen in MV Dr. U. Falkenberg RGD der TSK MV Veranstaltung des bpt Landesverbandes MV und LTÄK MV am 19.10.16
MehrBekämpfung der PRRS. Gesetzliche Vorgaben. Auszurottende Seuche. Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995
7.0.0 Bekämpfung der PRRS Gesetzliche Vorgaben TVL-Frühjahrstagung Luzern, 8. April 0 Auszurottende Seuche Tierseuchenverordnung vom 7. Juni 995 Art. Auszurottende Seuchen Als auszurottende Seuchen gelten
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
6.5.2015 DE L 115/25 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/724 DER KOMMISSION vom 5. Mai 2015 über die von Retinylacetat, und Retinylpropionat als e in Futtermitteln für alle Tierarten (Text von Bedeutung
MehrWie kann der Antibiotikaeinsatz reduziert werden?
Wie kann der Antibiotikaeinsatz reduziert werden? Dr. Erwin Sieverding Fachtierarzt für Geflügel für Verband der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft 25.05.2012 Standortbestimmung Antibiotikaverbrauch
MehrFachinformation in Form der Zusammenfassung der Merkmale des Tierarzneimittels (Summary of Product Characteristics)
Fachinformation in Form der Zusammenfassung der Merkmale des Tierarzneimittels (Summary of Product Characteristics) 1. Bezeichnung des Tierarzneimittels: Tetracyclin Uterus Stab 2 g, Tablette zur intrauterinen
MehrDieseEntwicklungistdramatisch.BeiSchafenliegtderAnteildertödlichverlaufendenErkrankungenbeibiszu30Prozent.DiewirtschaftlicheExistenz
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7384 16. Wahlperiode 03. 12. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Nicole Maisch und der
MehrTiere in Haus und Hof
Tiere in Haus und Hof Pferde 1. Pferde werden etwa m groß und Jahre alt. 2. Pferde ernähren sich ausschließlich von. 3. Man unterscheidet, und blutpferde. 4. Das männliche Pferd heißt, das weibliche Pferd
MehrAntibiotika- Leitlinien als Teil der Deutschen Antibiotikaresistenzstrategie DART
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Antibiotika- Leitlinien als Teil der Deutschen Antibiotikaresistenzstrategie DART Dr. Doris Heim Schlemmin, 08.06.2011 1 SCHWERPUNKTE
MehrANHANG I ZUSAMMENFASSUNG DER MERKMALE DES TIERARZNEIMITTELS
[Version 7.3.2, 10/2011] ANHANG I ZUSAMMENFASSUNG DER MERKMALE DES TIERARZNEIMITTELS 1 1. BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS Theranekron D6 Injektionslösung für Tiere 2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG
MehrGEBRAUCHSINFORMATION FÜR. Versiguard Rabies - Injektionssuspension für Hunde, Katzen, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde und Frettchen
GEBRAUCHSINFORMATION FÜR Versiguard Rabies - Injektionssuspension für Hunde, Katzen, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde und Frettchen 1. NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS UND, WENN UNTERSCHIEDLICH,
MehrTierseuchenbekämpfung wozu?
Inhalt Tierseuchenbekämpfung wozu?.......................... 4 Allgemeine Erläuterungen zum Tierseuchenrecht............... 6 Meldepflicht.......................................... 7 Ansteckende Metritis
MehrVersiguard Rabies-Injektionssuspension für Hunde, Katzen, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde und Frettchen
1. BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS Versiguard Rabies-Injektionssuspension für Hunde, Katzen, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde und Frettchen 2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG 1 Dosis
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 11 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes
I. Den Antrag stellt 1. Firmenname (Name, Vorname) Anschrift Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 11 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes Amt für Gesundheit, Veterinärund Lebensmittelangelegenheiten 48127
Mehr(EDAV-EU-EDI) vom 18. November 2015 (Stand am 1. Januar 2016)
Verordnung des EDI über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit den EU-Mitgliedstaaten, Island und Norwegen (EDAV-EU-EDI) vom 18. November 2015 (Stand am 1. Januar 2016)
MehrBVD. Niedersächsische BVD-Verordnung gilt seit dem BVD Bundesverordnung gilt seit dem
BVD Niedersächsische BVD-Verordnung gilt seit dem 01.06.2010 BVD Bundesverordnung gilt seit dem 01.01.2011 Regelungen: Untersuchungen Impfungen Verbringen Schutzmaßregeln BVD / Untersuchungen - Nds. BVD-VO
MehrAntrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht. -Doramectin-
Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht Antrag auf Entlassung von Doramectin aus der Verschreibungspflicht für die topische Anwendung bei Königspython, Abgottschlange und Bartagame bei einem
Mehrvom 17. Dezember 2002
916.421.1 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2002 Nr. 186 ausgegeben am 23. Dezember 2002 Verordnung vom 17. Dezember 2002 über die Entschädigung der Tierärzte, des Bienen- inspektors und des
MehrBekanntmachung Nr. 312 über die Zulassung von Sera und Impfstoffen sowie andere Amtshandlungen Vom 8. Juli 2007
Veröffentlichung 18.09.2007; Bundesanzeiger Nr. 175; S. 7550 Seite 1 / 5 Bekanntmachung Nr. 312 über die Zulassung von Sera und Impfstoffen sowie andere Amtshandlungen Vom 8. Juli 2007 Gemäß 34 Arzneimittelgesetz
MehrSonstige Bestandteile: Eine Auflistung der sonstigen Bestandteile finden Sie unter Abschnitt 6.1
Fachinformation 1. BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS Humocarb formuliert, Wirkstoff 994 mg Huminsäuren (Humocarb)/g, Pulver zum Eingeben über das Futter bei Rindern, Pferden, Schweinen, Schafen Ziegen,
MehrBHV1-Bekämpfung. Gesetzliche Neuerungen
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Niedersächsische Tierseuchenkasse BHV1-Bekämpfung Gesetzliche Neuerungen Was ändert sich? Was bleibt? Welche Unterstützung
MehrTeil 1 Pflicht der Tierhalterin / des Tierhalters zur Mitteilung ihrer / seiner Masttierhaltung
Information zur 16. AMG Novelle 1 Teil 1 Pflicht der Tierhalterin / des Tierhalters zur Mitteilung ihrer / seiner Masttierhaltung Am 1. April 2014 ist die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes in Kraft
MehrTRACES. Transportdauer, Wasserund. Futterbedarf. LAVES, Dezernat 31. Niedersachsen
TRACES Niedersachsen Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Transportdauer, Wasserund Futterbedarf LAVES, Dezernat 31 Innergemeinschaftliches Verbringen von Tieren
MehrGEBRAUCHSINFORMATION Bovalto Respi 3 Injektionssuspension für Rinder
GEBRAUCHSINFORMATION Bovalto Respi 3 Injektionssuspension für Rinder 1. NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS UND, WENN UNTERSCHIEDLICH, DES HERSTELLERS, DER FÜR DIE CHARGENFREIGABE VERANTWORTLICH
MehrVerordnung zum Schutz gegen die Tollwut (Tollwut-Verordnung)
Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut (Tollwut-Verordnung) TollwV 1991 Ausfertigungsdatum: 23.05.1991 Vollzitat: "Tollwut-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Oktober 2010 (BGBl. I S.
Mehr42. Sitzung des Umwelt- und Agrarausschusses am ; TOP 2: Fortnahme von Tieren
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Postfach 71 51 24171 Kiel An den Vorsitzenden des Umwelt- und Agrarausschusses Herrn Abgeordneten Hauke Göttsch Landeshaus 24105
MehrGEBRAUCHSINFORMATION
GEBRAUCHSINFORMATION Lactovac C 1. NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS UND, WENN UNTERSCHIEDLICH, DES HERSTELLERS, DER FÜR DIE CHARGENFREIGABE VERANTWORTLICH IST Zulassungsinhaber: Deutschland: Österreich:
MehrInformationen für Rinderhalter Abschluss BHV1 Sanierung in 2015
Informationen für Rinderhalter Abschluss BHV1 Sanierung in 2015 Veterinäramt BHV1-Schutzverordnung Baden-Württemberg - ergänzende Regelungen Impfverbot ab 28. Februar 2015: Die Impfung von Rindern gegen
MehrFachinformation in Form der Zusammenfassung der Merkmale des Tierarzneimittels (Summary of Product Characteristics)
Fachinformation in Form der Zusammenfassung der Merkmale des Tierarzneimittels (Summary of Product Characteristics) 1. BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS Amynin N, Infusionslösung für Rinder, Pferde, Schweine,
MehrGEBRAUCHSINFORMATION. Homöopathische Arzneispezialität
01.08.2013-1- GEBRAUCHSINFORMATION Homöopathische Arzneispezialität 1. NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS Zulassungsinhaber und Hersteller: Pharmazeutische Fabrik Dr. Reckeweg & Co. GmbH Berliner
MehrPaul-Ehrlich-Institut Bundesamt für Sera und Impfstoffe Veröffentlichung ; Bundesanzeiger Nr. 58; S Seite 1 / 6
Veröffentlichung 23.03.2007; Bundesanzeiger Nr. 58; S. 3123 Seite 1 / 6 Bekanntmachung Nr. 307 über die Zulassung von Sera und Impfstoffen sowie andere Amtshandlungen vom 08. Februar 2007 Gemäß 34 Arzneimittelgesetz
MehrGEBRAUCHSINFORMATION PRACETAM 100 mg/g, Arzneimittelvormischung zur Herstellung von Fütterungsarzneimittel für Schweine
GEBRAUCHSINFORMATION PRACETAM 100 mg/g, Arzneimittelvormischung zur Herstellung von Fütterungsarzneimittel für Schweine 1.NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS UND WENN UNTERSCHIEDLICH DES HERSTELLERS,
MehrGebrauchsinformation
Gebrauchsinformation Enroxal Max 100 mg/ml Injektionslösung für Rinder und Schweine 1. Name und Anschrift des Zulassungsinhabers und, wenn unterschiedlich, des Herstellers, der für die Chargenfreigabe
MehrGEBRAUCHSINFORMATION. Homöopathische Arzneispezialität
01.08.2013-1- GEBRAUCHSINFORMATION Homöopathische Arzneispezialität 1. NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS Zulassungsinhaber und Hersteller: Pharmazeutische Fabrik Dr. Reckeweg & Co. GmbH Berliner
MehrTOP Klassische Schweinepest - Status und Rechtsrahmen
Fortbildungsveranstaltung der für Tierseuchenbekämpfung zuständigen obersten Landesbehörden und der Tierärztekammern der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen 1. Falldefinition 2. Problemkreis vor
MehrUmgang mit multiresistenten Erregern (MRE) aus der Sicht des Mikrobiologischen Labor. Dr. med. Arno Köster
Umgang mit multiresistenten Erregern (MRE) aus der Sicht des Mikrobiologischen Labor Dr. med. Arno Köster Definition Multiresistenz (MRE) ICD-10-GM Version 2010 U81! Bakterien mit Multiresistenz gegen
MehrANHANG I ZUSAMMENFASSUNG DER MERKMALE DES TIERARZNEIMITTELS
ANHANG I ZUSAMMENFASSUNG DER MERKMALE DES TIERARZNEIMITTELS 1 1. BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS RESPIPORC FLUpan H1N1 Suspension zur Injektion für Schweine 2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG
MehrBerichte zur Resistenzmonitoringstudie 2009
Berichte zur Resistenzmonitoringstudie 0 Berichte zur Resistenzmonitoringstudie 0 Resistenzsituation bei klinisch wichtigen tierpathogenen Bakterien Berichte gemäß Abs. AMG BVL-Reporte IMPRESSUM Die Deutsche
MehrBayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Leitfaden für die Eingabe von BT-Impfdaten in die HIT-Datenbank - Hinweise für den Tierhalter - Die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit
Mehrer kratzt sich viel?
er kratzt sich viel? knabbert an seiner haut? reibt sein gesicht? kaut an seinen pfoten? Hört sich das nach Ihrem Hund an? Es könnte sich um eine Hauterkrankung handeln: Sprechen Sie noch heute mit Ihrem
MehrVerordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung)
Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung) BVDVV Ausfertigungsdatum: 11.12.2008 Vollzitat: "BVDV-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung
MehrB. PACKUNGSBEILAGE PACKUNGSBEILAGE
B. PACKUNGSBEILAGE PACKUNGSBEILAGE CHEVICET 200 mg/g - Pulver zum Eingeben für Tiere 1. NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS UND, WENN UNTERSCHIEDLICH, DES HERSTELLERS, DER FÜR DIE CHARGENFREIGABE
MehrZUSAMMENFASSUNG DER MERKMALE DES MITTELS
ZUSAMMENFASSUNG DER MERKMALE DES MITTELS 1 1. BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS Trivacton Injektionssuspension, für Rinder 2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG Jede Dosis zu 5 ml Impfstoff enthält:
MehrBfR stuft den massiven Einsatz von Antibiotika in der Tierproduktion als bedenklich ein
Antibiotikaresistente Keime auf Hähnchenfleisch-Proben sind nichts Neues BfR stuft den massiven Einsatz von Antibiotika in der Tierproduktion als bedenklich ein Berlin (10. Januar 2012) - Eine Stichprobe
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR) (2012/112/EU) (6) Es sollte daher klargestellt werden, dass die Veterinärbescheinigung
23.2.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 50/51 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS R KOMMISSION vom 17. Februar 2012 zur Änderung von Anhang E der Richtlinie 92/65/EWG des Rates hinsichtlich der Musterveterinärbescheinigungen
MehrZUSAMMENFASSUNG DER MERKMALE DES TIERARZNEIMITTELS. Enduracell T, Injektionssuspension für Hunde, Katzen, Rinder und Pferde
Enduracell T ZUSAMMENFASSUNG DER MERKMALE DES TIERARZNEIMITTELS 1. BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS Enduracell T, Injektionssuspension für Hunde, Katzen, Rinder und Pferde 2. QUALTITATIVE UND QUANTITATIVE
MehrAbgrenzung von Arzneimitteln zu Lebensmitteln Arbeitsweise des BfArM
Abgrenzung von Arzneimitteln zu Lebensmitteln Arbeitsweise des BfArM 10. Sitzung der Gemeinsamen Expertenkommission Dr. Kerstin Stephan Absender Titel 30.03.2016 Seite 1 Zuständigkeiten der Behörden bei
MehrArzneimittelgesetz. Nachweispflichten für Arzneimittel (Bestandsbuchverordnung) Bestandsbuch. Arzneimittelgesetz LW01. RL 96/23/EG und 90/676/EG AMG
Arzneimittelgesetz Nachweispflichten für Arzneimittel (Bestandsbuchverordnung) Dirk Koslowski Wohnste Leif Broderson Deinste LW01 RL 96/23/EG und 90/676/EG Verordnung über Nachweispflichten für Arzneimittel,
MehrGEBRAUCHSINFORMATION FÜR. Lactovac C Injektionssuspension für Rinder
GEBRAUCHSINFORMATION FÜR Lactovac C Injektionssuspension für Rinder 1. NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS UND, WENN UNTERSCHIEDLICH, DES HERSTELLERS, DER FÜR DIE CHARGENFREIGABE VERANTWORTLICH IST
MehrGEBRAUCHSINFORMATION Eurican Lmulti Injektionssuspension
GEBRAUCHSINFORMATION Eurican Lmulti Injektionssuspension 1. NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS UND, WENN UNTERSCHIEDLICH, DES HERSTELLERS, DER FÜR DIE CHARGENFREIGABE VERANTWORTLICH IST Zulassungsinhaber:
MehrAMTSBLATT FÜR DEN ZWECKVERBAND TIERKÖRPERBESEITIGUNG THÜRINGEN. Jahrgang 7 Ausgegeben am 16. März 2017 Nr. 2 S. 3 INHALT
AMTSBLATT FÜR DEN ZWECKVERBAND TIERKÖRPERBESEITIGUNG THÜRINGEN Jahrgang 7 Ausgegeben am 16. März 2017 Nr. 2 S. 3 INHALT Bekanntmachung der Gebührensatzung des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Thüringen
MehrVerordnung zum Schutz gegen die Tollwut (Tollwut-Verordnung)
Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut (Tollwut-Verordnung) TollwV 1991 Ausfertigungsdatum: 23.05.1991 Vollzitat: "Tollwut-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. April 2001 (BGBl. I S. 598),
MehrEingänge zu UAW-Berichten Sachstand BVL
BVL_Heimberg Eingänge zu UAW-Berichten Sachstand BVL 76. Routinesitzung, Bonn, 21.04.2015 12. April 2015 Seite 1 UAWs in DE und Drittländern 7000 6626 Anzahl der Gesamtmeldungen 6000 5000 4000 3000 2000
MehrANTRAG AUF GENEHMIGUNG für Arzneimittel für neuartige Therapien
ANTRAG AUF GENEHMIGUNG für Arzneimittel für neuartige Therapien nach 4 b Abs. 3 i.v.m. 21a Abs. 2-8 des Arzneimittelgesetzes (AMG) Modul 0 Einstufung des Arzneimittels als Arzneimittel für neuartige Therapien
MehrGEBRAUCHSINFORMATION
GEBRAUCHSINFORMATION Baytril 1nject 100 mg/ml Injektionslösung für Rinder und Schweine 1. Name und Anschrift des Zulassungsinhabers und, wenn unterschiedlich, des Herstellers, der für die Chargenfreigabe
MehrFachinformation in Form der Zusammenfassung der Merkmale des Tierarzneimittels (Summary of Product Characteristics)
1 Fachinformation in Form der Zusammenfassung der Merkmale des Tierarzneimittels (Summary of Product Characteristics) 1. Bezeichnung des Tierarzneimittels: Ursolan -Zugsalbe 50%, 50,0 g/100 g Salbe für
Mehr(EDAV-EU-EDI) vom 18. November 2015 (Stand am 15. Dezember 2018)
Verordnung des EDI über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit den EU-Mitgliedstaaten, Island und Norwegen (EDAV-EU-EDI) vom 18. November 2015 (Stand am 15. Dezember 2018)
MehrSatzung über die Leistungen der Bayerischen Tierseuchenkasse (Leistungssatzung)
Satzung über die Leistungen der Bayerischen Tierseuchenkasse (Leistungssatzung) Vom 16. Oktober 2008 (StAnz Nr. 43), zuletzt geändert durch Satzung vom 4. Dezember 2009 (StAnz Nr. 50) Auf Grund der Art.
MehrMerkblatt für Tierärzte (Stand )
Merkblatt für Tierärzte (Stand 15.07.2014) Informationen für Tierärzte zu rechtlichen Bestimmungen zum Tierarzneimittelverkehr innerhalb von EU-Mitgliedstaaten bzw. EWR- Vertragsstaaten Grundsatz Verbringungsverbot
MehrKeine Kompromisse bei der exakten Impfstoff- und Medikamentenapplikation
Keine Kompromisse bei der exakten Impfstoff- und Medikamentenapplikation Was muss aus tierärztlicher Sicht beachtet werden? Angriffspunkte o Wasserqualität/ Hygiene o Verabreichung o Wahl des Medikaments/
Mehr