Der Stadtrat von Lenzburg an den Einwohnerrat. Sanierung Lichtsignalanlage Ringstrasse West; Verpflichtungskredit

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1 15/54 Der Stadtrat von Lenzburg an den Einwohnerrat Sanierung Lichtsignalanlage Ringstrasse West; Verpflichtungskredit Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Der Stadtrat unterbreitet Ihnen Bericht und Antrag: Bau der heutigen Lichtsignalanlage I. Ausgangslage An der Einwohnerratssitzung vom 30. Mai 1974 wurde im Zusammenhang mit dem Beschluss über den Ausbau der Ringstrasse West, Teilstück Murackerstrasse bis Aarauerstrasse (K247), der Stadtrat beauftragt, zu prüfen, ob zum Schutz der Fussgänger, insbesondere der Schulkinder eine Unterführung, eine Passerelle oder eine andere sinnvolle Lösung möglich wäre. Der Stadtrat liess ein Projekt für eine Unterführung ausarbeiten, holte eine Offerte für eine Passerelle ein und prüfte die Erstellung eines Fussgängerstreifens mit verkehrsunabhängiger Lichtsignalanlage. Auf Anregung des aargauischen Polizeikommandos wurde ebenfalls eine verkehrsabhängige Lichtsignalanlage geprüft. Am 20. November 1974 beschloss der Stadtrat auf eine Unterführung bzw. Überführung zu verzichten und beauftragte das Stadtbauamt mit der Planung einer Lichtsignalanlage. Das überarbeitete Projekt sah am Knoten Zeughausstrasse/Ringstrasse West und am Knoten Dragonerstrasse/Ringstrasse West jeweils eine Lichtsignalanlage vor. Diese Lichtsignalanlagen sollten zudem mit einer möglichen zukünftigen Lichtsignalanlage am Knoten Aarauerstrasse/Ringstrasse gekoppelt werden. Die Kosten für diese beiden Lichtsignalanlagen bei der Zeughausstrasse bzw. bei der Dragonerstrasse wurden auf Fr. 93'000. veranschlagt. Am 30. Juli 1975 beschloss der Stadtrat vorerst nur die Kreuzung Zeughausstrasse/Ringstrasse mit einer Lichtsignalanlage auszurüsten. Er beschloss zudem, dass für die geplante Lichtsignalanlage bei der Kreuzung mit der Dragonerstrasse nur Lehrrohre verlegt werden sollen. Der Aufwand für dieses reduzierte Projekt wurde auf Fr. 49'000. veranschlagt und dem Investitionskredit für den Bau der Ringstrasse West belastet. Die Lichtsignalanlage wurde

2 2 noch im selben Jahr erstellt und in Betrieb genommen. Das Verkehrsaufkommen auf der Ringstrasse war damals noch gering (Morgenspitze 265 Fahrzeuge(Fz)/h, Abendspitze 385 Fz/h). Darum war die Lichtsignalanlage nicht unbestritten, von vielen wurde sie als nicht notwendig betrachtet. Da das Verkehrsaufkommen während der Nacht noch viel geringer war, wurde die Lichtsignalanlage von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr auf "Gelbblinken" geschaltet. Im Sommer 1987 wurde die Stadt Lenzburg vom Polizeikommando Aargau aufgefordert, den Phasenablauf an der Lichtsignalanlage anzupassen und "Gelb vor Grün" einzuführen. Diese Umstellung mit dem Ersatz des Steuergeräts erfolgte im selben Jahr und kostete Fr. 20'496.. Verkehrsbelastung Die Verkehrsbelastung auf der Ringstrasse hat seit der Erstellung der Lichtsignalanlage wie auf den meisten Strassen stark zugenommen Die Morgenspitze ist auf über 640 Fz/h und die Abendspitze ist auf über 960 Fz/h angestiegen. Der durchschnittliche tägliche Verkehr beträgt über 7'100 Fahrzeuge (Zählungen 2006). Für den Prognosezustand 2025 errechnete man aufgrund dieser Zählung einen durchschnittlichen täglichen Verkehr von 10'800 Fz; dabei ist eine Verlängerung der Ringstrasse Nord und das Areal Im Lenz mitberücksichtigt. Die Abendspitze wird vermutlich auf 1'300 Fz/h ansteigen. Zustand der Lichtsignalanlage Seit einigen Jahren nehmen die Total- und Teilausfälle der Lichtsignalanlage zu. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2007 ein Wartungsvertrag mit der Firma VR AG, Schlieren, abgeschlossen. Trotzdem kommt es immer wieder zu Ausfällen. Die Nutzungsdauer eines Steuergeräts beträgt ca. 15 Jahre. Das Steuergerät aus dem Jahr 1987 ist bereits 28 Jahre alt. Ersatzteile bzw. ein Ersatzgerät sind nicht mehr erhältlich. Die Ampeln sowie die Signale sind stark gealtert (Lebensdauer normalerweise 20 Jahre). Die Aussenisolation der Kabel ist spröde und fällt ab. Die Ampelgehäuse sind ebenfalls spröde und gerissen. Die Fussgängerdrücker werden mit 230 Volt angesteuert und haben keine Anmeldebestätigungslampen. Die Verzinkung der Masten ist stark abgewittert und an etlichen Stellen beginnt die Korrosion. Die Masttürchen können nicht mehr sauber geschlossen werden. Das Steuergerät der Lichtsignalanlage kann jederzeit ausfallen. Ersatzteile (Platinen usw.) für das Steuergerät gibt es nicht mehr. Um die Lichtsignalanlage wieder in Betrieb zu nehmen müsste ein neues Steuergerät bestellt, programmiert und in die bestehende Anlage eingebaut werden. Der Ersatz der übrigen elektrischen Anlage müsste dann aus Sicherheitsgründen ebenfalls eingeplant werden. Bei einem solchen ungeplanten Ersatz der Anlage stünde über Wochen keine Lichtsignalanlage zur Verfügung.

3 3 II. Geprüfte Alternativen zum Ersatz der Lichtsignalanlage Querung ohne Lichtsignalanlage Im Vorfeld zum Projekt für den Ersatz der Lichtsignalanlage wurde im Rahmen von Bachelorarbeiten an der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften bzw. an der Berner Fachhochschule geprüft, wie eine sichere Querung ohne Lichtsignalanlage im Bereich der Schulanlage ausgestaltet werden könnte. In einer Arbeit wurde eine Umgestaltung des Strassenraums im Bereich Murackerstrasse bis Zelglistrasse vorgeschlagen. Die bestehenden Fussgängerinseln bei der Zelglistrasse und der Dragonerstrasse werden in einen Mehrzweckstreifen integriert, der bis über die Zeughausstrasse hinaus verlängert wird. Im Bereich der heutigen Lichtsignalanlage würde ebenfalls eine Fussgängerschutzinsel erstellt. Für den Einbau der Inseln und des Mehrzwecksteifens müsste die Strasse um mindestens 2 m verbreitert werden. Die Verbreiterung würde auf der Seite des Zeughauses erfolgen. In der anderen Arbeit wurde als Bestvariante ebenfalls ein Mehrzweckstreifen von der Dragonerstrasse bis zur Zeughausstrasse vorgeschlagen. Auf Fussgängerstreifen wurde verzichtet, jedoch eine Geschwindigkeitsreduktion auf 30 km/h und eine Aufplattung der ganzen Strassenfläche vorgeschlagen. Auch in dieser Arbeit wurde vorgeschlagen, den Vorplatz des Zeughausareals zu integrieren. Da die Entwicklung des Areals Zeughaus noch nicht angegangen wurde, können keine Aussagen über die zukünftige Erschliessung und Umgebung gemacht werden. Aus diesem Grund sind diese Lösungen zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Fussgängerstreifen mit Lichtsignalanlage Es wurde auch geprüft, eine reine Fussgängerlichtsignalanlage zu erstellen. Dies bedingt die Verschiebung des Übergangs um ca. 15 m Richtung Süd, damit zwischen Fussgängerstreifen und Knoten Platz für zwei Fahrzeuge vorhanden ist. Es müssten zur Montage der Ampeln an dieser Stelle zwei neue Masten erstellt werden. Am bestehenden Mast in der Zeughausstrasse (West) würde ein Warnblinker "Gelb" montiert, der bei "Grün" des Fussgängerstreifens aktiviert wird. Alle andern Masten und Anlagen würden abgebrochen und durch konventionelle Verkehrssignale ersetzt. Die Leistungsfähigkeit dieses Knotens wäre für die Zufahrten von der Zeughausstrasse schlecht (lange Wartezeiten). Eine Busbevorzugung für die Buslinien, welche von der Zeughausstrasse her kommen, wäre nicht möglich. Die schlechte Leistungsfähigkeit würde sich mit der prognostizierten Verkehrszunahme noch verschlechtern. Aus diesem Grund erscheint diese Lösung auch nicht als sinnvoll. Auch sind die Kosten nur geringfügig kleiner als die grundlegende Sanierung der gesamten bestehenden Anlage.

4 4 III. Projekt Am 5. November 2014 wurde die Erb + Partner Ingenieurbüro AG, Winterthur, durch die Stadt Lenzburg mit dem Projekt für die Sanierung bzw. Ersatz der Lichtsignalanlage beauftragt. Für die Sanierung der Lichtsignalanlage wird am bestehenden Strassenquerschnitt keine Änderung vorgenommen. Der öffentliche Busverkehr wird zusammen mit dem übrigen Verkehr geführt und auf allen vier Knotenzuflüssen werden die Fussgängerübergänge geregelt vorhanden sein. Das bestehende Steuergerät wird inklusive dem Fundament zurückgebaut. Am selben Standort wird ein neues Chromstahlfundament mit einer neuen Kabine installiert. Die Rohr- und Schachtanlagen werden angepasst, um die neuen Detektoren zu erschliessen. Die Verkehrssignale Kein Vortritt werden neu durch Signale in 40 Volt LED- Technik ersetzt. Sämtliche Signalgeber der Lichtsignalanlage werden durch Ampeln mit LED-Einsätzen (rot, gelb, grün) in 40 Volttechnik ersetzt. Sämtliche Masten bleiben bestehen, sie werden gegen Rost behandelt und mit einem Farbanstrich DB 703 Anthrazit versehen. Alle Masten werden mit einem Kupfererdungsseil geerdet. Die einzelnen Seile werden innerhalb der Rohranlage bis zum nächsten Schacht und von dort 10 m im Erdreich verlegt. Alle Fussgängerübergänge werden mit neuen Drückern ausgerüstet. Diese Drücker sind mit einer Anmeldetaste, einer Anmeldebestätigungslampe, einer Vibratorplatte auf der Unterseite zur Erkennung der Grünphase für Sehbehinderte, einer separaten Blindenanmeldungstaste (hinter der Vibratorplatte) sowie einer Akustik ausgerüstet. Durch die Akustik werden Sehbehinderte zusätzlich zum Vibrator im Auffinden der exakten Laufrichtung zu dem nächsten Masten unterstützt. Die Akustik wird nur bei Anmeldung via separate Blindenanmeldungstaste (hinter der Vibratorplatte) angesteuert. Angesteuert werden nur die Akustikgeber in Laufrichtung des Sehbehinderten. Es wird eine gesamte neue Detektoranlage erstellt. Die Detektoranlage wird in den Zuflüssen auf der Ringstrasse mit Vordetektoren ausgestattet. Ebenfalls werden bei allen Zuflüssen richtungsempfindliche Rotlichtschlaufen erstellt, mit denen zusätzlich auch der Verkehr gezählt werden kann. Auf den beiden Zufahrten mit Bus werden zur bevorzugten Steuerung Busdetektoren erstellt. Alle kantonalen Lichtsignalanlagen im Kanton Aargau werden an eine zentrale Fernüberwachung angeschlossen. Auch Anlagen, welche nicht dem Kanton gehören, können dort angeschlossen werden. Die Fernüberwachung erlaubt die Beobachtung des Knotens, die rasche Erkennung von Störungen und allfällig notwendige Anpassung der Parametrierung vom Büro des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau aus. Damit kann rasch auf Störungen reagiert werden. Das Steuergerät ist dazu mit einer Schnittstelle auszurüsten, um den Anschluss an die zentrale Überwachung zu ermöglichen. Um den späteren Anschluss an einen Regionalen Verkehrsrechner (RVR) sicherzustellen, kann das Steuergerät nachträglich mit einer zusätzlichen Schnittstelle ausgerüstet werden.

5 5 In den Kosten inbegriffen sind: Neues Steuergerät IV. Kosten Späterer Anschluss an Regionalen Verkehrsrechner inkl. Umprogrammierung Schnittstelle Rostschutzbehandlung der bestehenden Masten Neue Aussenanlage in 40V-Technik (Ampeln, Fussgängerdrücker, Vortrittssignale) Neue Detektoren Kabelersatz Lieferung Steuergeräteschrank und -fundament Tiefbauarbeiten für neue Fundamente und Rohranlagen Markierung Projekt- und Bauleitung (exkl. örtliche Oberbauleitung) Kostenschätzung vom 13. Mai 2015 (Kostenstand 2015, Genauigkeit +/- 10%) Lichtsignalanlage Fr. 143'000. Anschluss an Verkehrsrechner Fr. 34'000. Schrank, Fundament, Schächte, Markierung Fr. 29'000. Projektierung, Submission, Bauleitung Fr. 68'000. Unvorhergesehenes (15%) Fr. 41'000. Total Fr. 315'000. MWST 8,0 % Fr. 25'000. Total inkl. MWST Fr. 340'000. V. Finanzierung Ein Finanzbedarf von 350'000. für dieses Vorhaben wurde im Finanzplan 2016 bis 2020 ausgewiesen.

6 6 Antrag: Der Einwohnerrat möge der Sanierung der Lichtsignalanlage Ringstrasse West zustimmen und für die Ausführung des Vorhabens einen Verpflichtungskredit von Fr. 340'000., zuzüglich teuerungsbedingter Mehrkosten, bewilligen. Lenzburg, 23. September 2015 FÜR DEN STADTRAT Der Stadtammann: Der Stadtschreiber: Beilage Signallageplan 1:500 Detektorplan 1:500 Versanddatum 9. Oktober 2015 Informationsveranstaltung Am Donnerstag, 22. Oktober 2015, Uhr, informiert der Stadtrat im Sitzungszimmer des Schulhauses Mühlematt über die Vorlage.

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