Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 06. November 2017
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- Linus Kästner
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1 Stadtrat Stein am Rhein Stein am Rhein, 06. November BAU, Entsorgung und Umweltschutz, Altlasten An die Mitglieder des Einwohnerrates 8260 Stein am Rhein Orientierungsvorlage: Sanierung Altlasten Eggli Areal Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Rückblick An der Urnenabstimmung vom 23. Januar 2000 haben die Stimmberechtigten mit grossem Mehr dem Kauf von GB Nr. 980, Kaltenbacherstrasse 11 und 13, von der Blumen Eggli AG für Fr mit Finanzierung des vollen Kaufpreises durch die Jakob und Emma Windler- Stiftung zugestimmt. Am 28. Februar 2003 bewilligte der Einwohnerrat mit Mitteln aus dem Ertrag der Jakob und Emma Windler-Stiftung zusätzlich einen Kredit von Fr zum Kauf der Liegenschaft GB Nr. 478 an der Kaltenbacherstrasse 15. liegt in der archäo- Das gesamte Areal Kaltenbacherstrasse 11, 13, 15 mit total m 2 logischen Schutzzone. Das Vorgehen sollte in drei Teile gegliedert werden: - Rückbau der Wohnhäuser und Treibhäuser - Ausgrabungen durch Kantonsarchäologie - Gestaltung des Areals / Planierung Die Kosten für den Abbruch des Wohnhauses und der Treibhäuser wurden durch eine Richtofferte auf Fr geschätzt. Die Aufwendungen für die Archäologie wurden auf Fr geschätzt, wobei der Anteil der Stadt Fr beträgt. Somit wurden die voraussichtlichen Kosten mit Fr veranschlagt. In der Sitzung des Stadtrates vom 22. September 2010 legte der Stadtpräsident den Bericht und Antrag zuhanden des Einwohnerrates betreffend Kreditbewilligung für den Rückbau auf dem Areal Eggli und den archäologischen Ausgrabungen vor. An seiner Sitzung vom 29. Oktober 2010 bewilligte der Einwohnerrat den Kredit von Fr für den Rückbau der Bauten auf dem Areal Eggli und für die archäologischen Untersuchungen. Stadtrat Rathausplatz Stein am Rhein 1 Tel stadtverwaltung@steinamrhein.ch
2 2 Bei der Vorbereitung der Rückbauarbeiten ergab die nähere Betrachtung der Liegenschaften eine Asbestbelastung des Fensterkitts der Gewächshäuser und daraus resultierende höhere Sanierungskosten, welche den Kostenrahmen des bewilligten Kredites bei weitem übersteigen. An der Stadtratssitzung vom 29. August 2012 wurde aufgrund der Komplexität der neuen Sachlage der Zuzug eines externen Büros, welcher auch für Projektmanagement zur Übernahme der Bauherrenvertretung in der komplexen Aufgabe der Sanierung der Grundstücke GB Nr. 978 und Nr. 980, sowie die Begleitung der archäologischen Grabungen genehmigt. Der Auftrag wurde an die CSD Ingenieure AG, Frauenfeld gemäss Offerte vom 10. Juli 2012 in Höhe von Fr vergeben. Im Januar 2014 wurde durch die Friedli Partner AG, Zürich die Schadstoffsituation in den Gebäuden Kaltenbacherstrasse 13 und 15 abgeklärt, sowie die Schadstoffbelastung des Bodens im Bereich der Gewächshäuser untersucht und im Bericht vom 04. Februar 2014 dokumentiert. Im Februar 2016 wurden die Gebäudeschadstoffe in der Liegenschaft Kaltenbacherstrasse 11 durch die CSD Ingenieure AG, Frauenfeld, abgeklärt und im Kurzbericht vom 17. Februar 2016 dokumentiert. Auf Grundlage dieser beiden Berichte wurde eine neue Kostenschätzung vorgenommen, um die tatsächlichen Kosten für den geplanten Rückbau der Gebäude auf den beiden Parzellen sowie der Dekontamination des belasteten Bodens im Bereich der Gewächshäuser aufzeigen zu können. Kostenschätzung Die Angaben der Kosten für den Rückbau, die Sanierung und die archäologischen Arbeiten basieren auf Unternehmerofferten, die aufgrund von Untersuchungen resp. Begehung des Geländes erstellt wurden. Bei den anderen Beträgen handelt es sich um Schätzungen aufgrund von Erfahrungswerten, die eine Genauigkeit von + 15% aufweisen. Für die archäologischen Grabungen wurden im Jahr 2010 Gesamtkosten von Fr ausgerechnet. Davon werden von der Stadt Stein am Rhein 39% = Fr übernommen. Um die Teuerung zu berücksichtigen, wird nun von einem Anteil der Stadt Stein am Rhein von Fr ausgegangen. In der Gesamtkostenschätzung sind auch bereits geleisteten Leistungen enthalten. Mehrkosten Altlasten: - Detailuntersuchungen Parzelle Nr. 978 und Nr. 980 Fr Vor- und Rodungsarbeiten (Werkleitungsverlegungen, etc.) Fr Für die Asbestsanierung der Gewächshäuser und der beiden Wohnhäuser entstehen Kosten von Fr Die Entfernung des belasteten Bodens im Bereich der Gewächshäuser mit kleinen Maschinen und Ablagerung auf einer Inertstoffdeponie beläuft sich auf ca. Fr Zufuhr und Verteilung von unbelasteten Boden (Ober- und Unterboden) Fr Zufuhr und Einbau von Aushubmaterial im Bereich der Untergeschosse der abgebrochenen Wohnhäuser Fr Planerleistungen und Bauleitungen Fr Diverses / Unvorhergesehenes Fr Total Mehrkosten Altlastensanierung Fr MwSt. (8%) Fr Total (inkl. MwSt. / Kostenindex / + 15%) Fr
3 3 Gesamtkosten: - Mehrkosten Altlastensanierung Fr Planerleistungen für Erschliessung der Parzellen Fr Die Kosten für den Rückbau der beiden Wohnhäuser und der Gewächshäuser* Fr Kosten für die archäologischen Grabungen* Fr Gesamtkosten Sanierungs-, Rückbau- und archäologische Arbeiten Fr MwSt. (8%) Fr Total (inkl. MwSt. / Kostenindex / + 15%) Fr (* = bereits durch frühere Einwohnerratsbeschlüsse Kosten) Weiteres Vorgehen Rückbau Wohnhäuser Der Rückbau des Wohnhauses Kaltenbacherstrasse 15 wurde vorgängig ausgeführt. Das Wohnhaus Kaltenbacherstrasse 11 wird als Zwischennutzung für drei Jahre, bis 2020, dem Jugend Café Yukatan zur Verfügung gestellt. Sanierung asbesthaltiger Stoffe der Gewächshäuser Auf dem Areal Eggli befinden sich insgesamt 7 Gewächshäuser. Diese Gewächshäuser wurden alle vor 1990 erbaut. Gemäss den durchgeführten Voruntersuchungen wurde im Fensterkitt der Gewächshäuser Asbest nachgewiesen und müssen daher vor dem Rückbau entfernt werden. Aufgrund der oberflächennahen Lage der archäologischen Funde dürfen im Bereich der Gewächshäuser, auch mit Baupisten, keine schweren Maschinen eingesetzt werden. Im Querriegel (Nr. 0) wurden weitere asbesthaltige Materialien aufgefunden. Der Rückbau dieses Gebäudes erfolgt erst, wenn die archäologischen Arbeiten ausgeführt sind. Rückbau Gewächshäuser Ist der asbesthaltige Fensterkitt entfernt, müssen die restlichen Gläser entsorgt, sowie die Stahlskelette und die Fundamentmauern der Gewächshäuser bis auf die Fundamente und allfällige Bodenplatten entfernt werden. Das Quergebäude Nr. 0 sollte bestehen bleiben, damit es den Archäologen während den Grabungsarbeiten als Lager dienen kann. Nach Rückbau dieses Gebäudes werden noch Ausgrabungen unterhalb der Bodenplatte ausgeführt. Archäologische Grabungen Für die archäologischen Grabungen wird von Gesamtkosten von Fr ausgegangen. Davon werden von der Stadt Stein am Rhein 39% = Fr übernommen. Gemäss Rücksprache mit dem Kantonsarchäologen des Kantons Schaffhausen werden die Fundamente und Bodenplatten sowie der Oberboden im Bereich des Grabungsfeldes im Zuge der archäologischen Grabungen entfernt und gesetzeskonform entsorgt. Der Ober- und Unterboden ist in diesem Bereich schwach belastet und muss entweder auf einer gleich belasteten Fläche abgelagert oder auf einer Deponie Typ B (Inertstoffdeponie) entsorgt werden. Eine Entfernung der Fundamente und Bodenplatten im Zuge des Rückbaues ist nicht möglich, da die archäologischen Funde oberflächennah angetroffen wurden und somit die Gefahr einer Zerstörung durch schweres Gerät zu gross ist. Terminplan In der nachfolgenden Tabelle sind der Zeitbedarf der einzelnen Abschnitte und ein möglicher Zeitplan dargestellt.
4 4 Auszuführende Arbeiten Zeitbedarf (geschätzt) Ausführungszeitraum Voruntersuchungen abgeschlossen - Voruntersuchungen: Antrag an Jakob und Emma Windler-Stiftung für eine definitive abgeschlossen Zusage der Finanzierung Rückbau Wohnhaus Kaltenbacherstrasse 15 abgeschlossen Kreditantrag und Volksabstimmung 6 Monate Antrag an ER am Sanierung Gewächshäuser 3 Monate Frühling 2018 Rückbau Gewächshäuser 1 Monat Sommer 2018 Archäologische Arbeiten 9 Monate (nur Sommerhalbjahr) Terminkoordination Kanton Rückbau Wohnhaus Kaltenbacherstrasse 11 / Restarbeiten 2 Monate Frühestens 2020 Finanzierung Die Jakob und Emma Windler Stiftung hat mit Beschluss vom 06. Januar 2014 beschlossen: Die Stiftung ist bereit, die gesamten Abbruchkosten (inkl. Kosten der Entsorgung) zu übernehmen. Bei einer späteren Verwendung oder allenfalls Veräusserung des Grundstücks wünscht sich die Stiftung eine Verwendung des Verkaufserlöses im Sinne des Stiftungszweckes. Nach Verifizierung der Gesamtkosten hat der Stiftungsrat mit Beschluss vom 10. Oktober 2017 die Kostenübernahme von Fr beschlossen und den Kredit auf befristet. Der Stadt Stein am Rhein verbleiben Netto-Kosten von Fr inkl. MwSt. Mit dem im Jahre 2010 vom Einwohnerrat bewilligten Kredit über Fr sind die Kosten für den Rückbau der Gebäude und Anlagen inklusiv der Kosten für die archäologischen Untersuchungen bereits bewilligt worden. Die zusätzlichen Mehrkosten sind aufgrund der bestehenden Altlastenbelastung entstanden und müssen aufgrund des übergeordneten Gesetzes fachgerecht entsorgt werden. Damit handelt es sich um eine gebundene Ausgabe, deren Finanzierung bereits durch Dritte sichergestellt wird. Erwägungen des Stadtrates Das Eggli-Areal ist für die Stadtentwicklung in mehrerer Hinsicht sehr wichtig. In den aktuellen Erschliessungsplanungen der Stadt wird das Areal für eine mögliche Unterführung der Bahngleise benötigt. Ohne die Nutzung des Areals als Verkehrsfläche, ist eine zukünftige Unterführung aus heutiger Sicht technisch nicht mehr realisierbar. In der Siedlungsentwicklungsplanung ist das Areal einerseits für die kurz- bis mittelfristige Entwicklung des Gewerbes und andererseits für die mittel- bis langfristige Wohnraumentwicklung unentbehrlich. Ein frühzeitiger gesamthafter Verkauf der Parzellen wäre für die gesamte Stadtentwicklung fatal. Ein Verkauf von städtischen Parzellen im Gebiet Vor der Brugg ist für die Stadtentwicklung zum heutigen Zeitpunkt nicht von Interesse, da eine ausreichende Grob- und Feinerschliessungsplanung über die städtischen Grundstücke vorhanden sind. Eine unkontrollierte Überbauungstätigkeit könnten finanzielle und strukturelle Probleme (Schulentwicklung, etc.) für die Stadt Stein am Rhein entstehen.
5 5 Auch in Bezug auf die Entwicklung der Industrie und des Gewerbes ist dieses Areal kurz- bis mittelfristig eine wichtige wirtschaftliche Wachstumsreserve. Die Gesamtsanierung berücksichtigt ebenfalls eine Planung für die Erschliessung des Grundstückes. Diese Planung wird nach Abschluss der Sanierung dem Einwohnerrat mit einem separaten Planerkredit beantragt. Mit freundlichen Grüssen Stadtrat Stein am Rhein Sönke Bandixen Stadtpräsident Ernst Bühler Stadtschreiber Beilage: Plan GIS-Auszug
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