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1 Ärzteblatt Baden-Württemberg Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften ISSN E Jahrgang Gentner Verlag Foto: Universitätsklinikum Aachen

2 SCHÖNHEIT ENTDECKEN, KRAFT ERLEBEN DERNEUELEXUSISVOLLHYBRID AB29.JUNI2013. Entdecken Sie das athletische Design des neuen IS. Erleben Sie die Kraft eines Vollhybrid-Antriebs. Spüren Sie sein präzises Handling und eine Verarbeitungsqualität auf höchstem Niveau. Antrittsstarker Vollhybrid-Antrieb mit 164 kw (223 PS) Systemleistung Stufenlos variables Automatikgetriebe mit Lenkrad-Wippen 4,7-4,3 kombinierter Verbrauch in l/100 km (innerorts 4,9-4,4/außerorts 4,9-4,5), CO 2 -Emissionen in g/km kombiniert nach dem vorgeschriebenen EU-Messverfahren. Klimatisierungsautomatik Fortschrittlichste Sicherheitssysteme Lexus Media-Display & Audiosysteme mit USB-Anschluss Und vieles mehr Fühlen Sie es selbst am besten bei einer Probefahrt. LEXUS FORUM STUTTGART Heilbronner Straße Stuttgart Tel info.stuttgart@lexus.de AHZ Automobil Handels Zentrum GmbH Ein Unternehmen der Emil Frey Gruppe Deutschland Abb. zeigt IS 300hF Sport LEXUS FORUM FILDERSTADT Felix-Wankel-Straße Filderstadt Tel info.filderstadt@lexus.de LEXUS FORUM MANNHEIM Graudenzer Linie Mannheim Tel info.mannheim@lexus.de LEXUS FORUM KARLSRUHE Ottostraße 18a Karlsruhe Tel info.karlsruhe@lexus.de

3 Anzeige Ärzteblatt Baden-Württemberg Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften Die BW-Bank präsentiert auf der Titelseite radiologische Aufnahmen des menschlichen Körpers: Rekanalisation der Halsschlagader Die Volumenperfusions-CT zeigt eine Rekanalisation der Halsschlagader. Die Computertomografie nach Einlage des Stents zeigte die rekanalisierte Halsschlagader mit einem verbleibenden Gefäßspasmus nach Durchführung einer Thrombendarteriektomie. Häufigste Erkrankung der Arteria carotis ist eine arteriosklerotisch bedingte Stenose. Diese liegt aus hämodynamischen Gründen in der Mehrzahl der Fälle im Bereich der Carotisbifurkation. Risikofaktoren sind Nikotinabusus, Hypercholesterinämie, Bluthochdruck und männliches Geschlecht. Diese Erkrankung erhöht das Schlaganfallsrisiko, sodass hier bei entsprechendem Schweregrad eine Thrombendarteriektomie oder eine Stentangioplastie durchgeführt werden. CT-Scanner: SOMATOM Definition AS 40 Bildquelle: Universitätsklinikum Aachen Die Baden-Württembergische Bank (BW- Bank) ermöglicht auf der Titelseite faszinierende Einblicke in den menschlichen Körper. Die BW-Bank verdeutlicht damit ihre enge Beziehung zur Ärzteschaft in Baden- Württemberg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für Heilberufe seit vielen Jahren kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern bieten. Die BW-Bank ist mit knapp 200 Filialen in allen Landesteilen vor Ort. Beispielsweise in Bad Wimpfen berät Sie Ihr VermögensManager Heilberufe Jochen Bartholomae (Tel / , Fax -15) kompetent und umfassend. Mehr Informationen zum Angebot für Heilberufler oder zu Beratungsspezialisten in Ihrer Nähe erhalten Sie im Internet unter oder telefonisch unter / Dieser Ausgabe liegen Prospekte der KMK Karlsruher Messe- und Kongress GmbH, Karlsruhe, bei. Editorial 276 Hilfspaket für Krankenhäuser Ist jetzt alles gut? Kammern und KV 278 Organspende: Wie gewinnen wir das Vertrauen zurück? 279 Curriculum für Transplantationsbeauftragte 280 Fragen und Antworten zu Manipulationsvorwürfen an Transplantationszentren 278 Wegfall der Praxisgebühr 279 Präsidenten-Hotline 281 Weiterbildungsportal der Ärztekammern in Baden-Württemberg 281 Erratum 282 Mehr Frauen und Nachwuchs in ärztliche Gremien 282 Notfalldienstreform: Unter Dach und Fach 283 Ärztinnen und Ärzte sind keine Pfuscher 284 Wer die Wahl hat 286 Leserbriefe 286 Meine Meinung 287 Ulmer SPATZ Gesundheitsstudie 287 Süddeutschlands Ärzte-Chor und -Orchester 288 Sommerangebot: Sister Act 288 Neues aus der Finanzwelt Vermischtes Wirtschaft Veranstaltungsübersicht Bekanntmachungen Impressum ÄBW

4 Editorial Bundesregierung hat Hilfspaket für Krankenhäuser beschlossen Ist jetzt alles gut? Dr. Matthias Fabian Hausarzt-EBM Weit nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe einigten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung auf Änderungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Die KVBW hatten sich zuvor entschieden gegen die Reform gewandt, u. a. da nur wieder Geld umverteilt wird. Vorstandschef Dr. Metke kommentierte: Viel Lärm um und für nichts. Dennoch ist die KVBW verpflichtet, den neuen EBM zum 1. Oktober umzusetzen. Nach ihren Berechnungen werden die finanziellen Auswirkungen in den Praxen nicht gravierend sein. Sicher sei jedoch, dass die Neuregelung zu einem Mehr an Bürokratie und ärztlicher Leistung ohne adäquate Gegenfinanzierung sowie einem Verlust an Kalkulationssicherheit führe. Die Zeitungsmeldungen häufen sich im Land, in denen von notleidenden Kliniken gesprochen wird. Eine Umfrage der Baden- Württembergischen Krankenhausgesellschaft vom Herbst letzten Jahres geht in über der Hälfte der Krankenhäuser von einer negativen Entwicklung der Gewinn- und Verlustrechnung aus. 18 Prozent rechnen mit einem ausgeglichenen Ergebnis, 31 Prozent erwarten positive Zahlen. Im Jahr 2010 prognostizierten immerhin noch die Hälfte der Krankenhäuser schwarzen Zahlen. Auch den 31 Prozent der Krankenhäuser mit schwarzen Zahlen kann man nicht eine unbotmäßige Bedienung eines Shareholder-Value vorwerfen. Schwarze Zahlen müssen alleine schon geschrieben werden, um dringend notwendige Investitionen tätigen zu können, wenn man dem medizinischen Fortschritt folgen möchte. Es ist aber nicht nur der medizinische Fortschritt, der finanziert werden muss. Weitere Anforderungen an die Qualität der Leistungen durch Verordnungen zur Krankenhaushygiene, zum Transplantationswesen, der Qualitätssicherung etc. führen zur finanziellen Unterdeckung. Alleine das gut gemeinte, aber in Teilbereichen nicht gut gemachte, Patientenrechtegesetz führt zu einem erheblichen Mehraufwand: Patienten Weitere Infos: C sollen von jeder Aufklärung eine Kopie bekommen. Je höher die Gefährdung durch die medizinische Maßnahme, umso höher das Verständnis für eine solche gesetzgeberische Initiative. Jetzt müssen aber auch für einfache Aufklärungen, wie beispielsweise Kontrastmittelgabe, die Bögen kopiert oder in doppelter Ausfertigung angeschafft werden. Baden-Württemberg hat die geringste Anzahl von Krankenhausbetten pro Einwohner. In diesen Betten werden von Jahr zu Jahr mehr Fälle durchgeschleust, wenn auch mit sinkender Tendenz. Die Finanzierung der Betriebskosten (durch Krankenkassen) und der Investitionen (durch Landeshaushalte) können wie das Ergebnis überdeutlich zeigt nicht mithalten. Nach Jahren der Sparpolitik mit Kappung der gesetzlich vereinbarten Steigerungsrate der Krankenhausausgaben will die Bundesregierung jetzt im Wahljahr den Krankenhäusern mit einem Hilfspaket unter die Arme greifen. So sehr dieses Handeln zu begrüßen ist, so sehr muss darauf hingewiesen werden, dass es Flickschusterei ist. Alleine in Baden- Württemberg gibt es laut Sozialministerium einen Investitionsstau von einer Milliarde Euro. Zwar muss man der jetzigen Landesregierung bescheinigen, dass sie das Problem erkannt und die Förderquote erhöht hat. Trotzdem bleiben die Defizite bestehen. Ratschläge des GKV-Spitzenverbandes, statt in Per sonal zu investieren, seien strukturelle Veränderungen etwa die Ausstattung der Häuser mit Fahrstühlen häufig sinnvoller, laufen somit ins Leere. Zumindest für die Betriebskosten sollte der Bundesgesetzgeber sich ein Beispiel an der Diätenanhebung der baden-württembergischen Landtagsabgeordneten nehmen. Wie einer Pressemitteilung des Landtages am 11. Juni 2013 zu entnehmen ist, steigen die Diäten um 3,21 Prozent. Hier wird gemäß statistischer Daten die allgemeine Einkommensentwicklung in Wirtschaft und öffentlichem Dienst jährlich überprüft. Entsprechend dieser Entwicklung erfolgt dann eine Anpassung der steuerpflichtigen Einkünfte der Abgeordneten nach oben oder unten. Abgesehen davon, dass die Einkommensentwicklung bei den Beschäftigten im Krankenhaus geringer ausfällt, findet eine Kompensation der Personalkostensteigerung nicht statt. Die Situation der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen stellt sich auch nicht viel besser dar. Zwar konnten durch Haus- und Facharztverträge punktuell Verbesserungen erzielt werden, aber die nächste EBM-Reform wird wohl einmal mehr nur die Honorarverteilung ändern, ohne dass mehr Geld ins System kommt. Die seit bald Jahrzehnten überfällige Anpassung der GOÄ lässt trotz reichhaltiger Vorschläge und eines Reformkonzeptes der Bundesärztekammer nach wie vor auf sich warten. Stattdessen droht bei Einführung der Bürgerversicherung am Horizont eine weitere Verschärfung der Unterfinanzierung auch im ambulanten Sektor. Die Liegezeitverkürzung im stationären Bereich beschert dem ambulanten Sektor zusätzliche Aufgaben, die dort sicher richtig und kosteneffektiver angesiedelt sind, aber trotzdem nicht ausreichend gegenfinanziert werden können. Leider ist es eine Mär, dass diese Verlagerung zu einer finanziellen Gesundung der Krankenhäuser führen würde, da die Minderkosten eine Absenkung der DRGs bedingen. Am Schluss haben also beide Sektoren mit ähnlichen finanziellen Problemen zu kämpfen. Die Ärzteschaft darf sich nicht spalten lassen und in Versuchung geraten, ihre finanziellen Probleme auf Kosten des jeweils anderen Sektors lösen zu wollen. Unsere Forderungen nach einer auskömmlichen Finanzierung des Gesundheitswesens müssen sich an die Politik richten. Es ist unredlich, wenn man einer älter werdenden Bevölkerung alle Möglichkeiten der modernen Medizin auf noch höherem Qualitätsniveau verspricht, ohne sich auch um eine ausreichende Finanzierung zu kümmern. Dr. Matthias Fabian Vorstandsmitglied der Landesärztekammer Baden-Württemberg 276 ÄBW

5 Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin Baden-Württemberg Hausärzte für Baden-Württemberg K StA Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in Baden-Württemberg informieren weiterbilden fördern Unter bietet die KoStA Informationen rund um die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin, eine interaktive Karte der Weiterbildungsverbünde, ambulante und stationäre Stellenbörsen, FAQs, Ansprechpartner, Erfahrungsberichte, Videobeiträge, Fachartikel, Veranstaltungshinweise Thomas Jansa - Fotolia.com und vieles mehr. Der Online-Auftritt der KoStA richtet sich sowohl an Medizinstudenten, junge Ärzte in Weiterbildung oder Wiedereinsteiger als auch an Krankenhäuser und Weiterbildungsbefugte. Eine Initiative von BWKG LÄKBW In Kooperation mit KompetenzZentrum Allgemeinmedizin jetzt online gehen Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin Baden-Württemberg

6 Kammern und KV Baden-Württembergischer Ärztetag am 20. Juli in Reutlingen Organspende: Wie gewinnen wir das Vertrauen zurück? Katrin Altpeter Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg und Landesministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren. Prof. Dr. med. Georg Gahn M.B.A. Direktor der Neurologischen Klinik, Städtisches Klinikum Karlsruhe. Mitglied der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer und ausgewiesener Experte für Hirntoddiagnostik. Die Transplantationsmedizin hat das Vertrauen der Bevölkerung verspielt: Wegen der Manipulationen an deutschen Transplantationszentren ist die Zahl der Organspenden dramatisch eingebrochen: 1046 Spender verzeichnete die Deutsche Stiftung Organtransplantation im Jahr 2012 und damit den niedrigsten Stand seit Im Jahr 2011 hatten noch 1200 Menschen nach ihrem Tod ihre Organe gespendet. Bemerkenswert ist dabei, dass der Rückgang am deutlichsten in der zweiten Jahreshälfte 2012 war, nach Bekanntwerden der Manipulationen an deutschen Transplantationszentren. Baden-Württemberg ist schon seit längerer Zeit Schlusslicht in der bundesweiten Transplantationsstatistik. Und das, obwohl im Südwesten schon 2005 in allen Krankenhäusern mit Intensivbetten Transplantationsbeauftragte installiert wurden und alle Beteiligten seit jeher intensiv für die Organspende werben. Die Landesärztekammer Baden- Württemberg möchte dazu beitragen, dass die Bevölkerung wieder Vertrauen in die Organspende setzt. Sie stellt das Thema daher in den Mittelpunkt ihres diesjährigen Ärztetags, der sich nicht nur an Dr. med. Christoph von Ascheraden Transplantationsbeauftragter der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Präsident der Bezirksärztekammer Südbaden und Mitglied des Vorstandes der Bundesärztekammer. Dr. med. Michael Schulze Facharzt für Anaesthesiologie und Intensivmedizin. Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg und Mitglied des Vorstandes der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Ärztinnen und Ärzte richtet, sondern an alle im Gesundheitswesen Tätigen und vor allem auch an die Bevölkerung. Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever und Sozialministerin Dr. Katrin Altpeter werden das Auditorium begrüßen. Hauptredner der Tagung sind der neue Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation, der sich für die Rückgewinnung des Vertrauens in die Organspende stark macht, Dr. iur. Rainer Hess und der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery. Kurze Statements werden von Prof. Dr. Georg Gahn (Hirntod-Diagnostik), Dr. Michael Schulze (Lebend-Organspende) und Dr. Christoph von Ascheraden (Organvergabe-Prozess) eingebracht. In die Podiumsdiskussion fließen unmittelbare und praktische Erfahrungen ein von Prof. Dr. Alfred Königsrainer und Prof. Dr. Karl Träger. Das Auditorium wird ausreichend Gelegenheit haben, sich mit eigenen Fragen und Statements einzubringen. Die Moderation übernimmt Dr. Christina Berndt. Der diesjährige Baden-Württembergische Ärztetag findet statt am 20. Juli in der Stadthalle Reutlingen. Die Teilnahme ist kostenfrei; Voranmeldung über die Website der Landesärztekammer Baden-Württemberg erbeten. Weitere Infos: (WebCode: 9000) C Kein Anstieg der Behandlungszahlen Wegfall der Praxisgebühr Der Beschluss kam im Dezember ziemlich kurzfristig: Ab Januar 2013 wird die Praxisgebühr abgeschafft. Die Bundesregierung folgte damit einer langjährigen Forderung der Ärzteschaft, die in der Praxisgebühr immer eine unsinnige Bürokratiebelastung für die Praxen gesehen hat. Vor allem in den Hausarztpraxen war Anfang des Quartals jedes Mal Ausnahmezustand, wenn von den Patienten die Praxisgebühr kassiert werden musste. Es kommt nicht sehr häufig vor, dass die Politik ein Finanzierungsinstrument abschafft. Die Ärzteschaft hat immer darauf hingewiesen, dass die Praxisgebühr keine Steuerungswirkung entfaltet hat. Diese Einschätzung hat sich nun in Baden-Württemberg bestätigt. Nach Vorliegen der Abrechnungsdaten bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) für das erste Quartal 2013 zeigt sich deutlich, dass keine signifikante Zunahme der Behandlungszahlen zu verzeichnen war. Insgesamt sind etwa 1,5 Prozent mehr Patienten in den Praxen behandelt worden, was der üblichen jährlichen Steigerung entspricht. Leichte Unterschiede in der Entwicklung gibt es zwischen den Haus- und den Fachärzten. So hat die Zahl der behandelten Patienten bei den Hausärzten mit einer Steigerung von 4,7 Prozent stärker zugenommen. Allerdings ist dies nicht auf die Praxisgebühr, sondern eher auf die Grippewelle zurückzuführen, die Anfang des Jahres in Baden-Württemberg herrschte. Sicherlich hat sich auch bemerkbar gemacht, dass Ende des vergangenen Jahres Impfstoffe teilweise nicht vorhanden waren, sodass viele Patienten ihre Impfungen verschoben haben. Für KVBW-Chef Dr. Norbert Metke ist daher klar: Es war richtig, dass die Bundesregierung den Mut gehabt hat, ein Instrument, welches nachweislich seine Zielsetzung nicht erreicht hat, abzuschaffen. Dr. Metke erteilte damit aber keineswegs einer Selbstbeteiligung von Patienten generell eine Absage: Grundsätzlich halten wir daran fest, dass Elemente der Selbstbeteiligung von Patienten in bestimmten Bereichen durchaus sinnvoll wären. Dazu gehört beispielsweise die Inanspruchnahme des ärztlichen Notfalldienstes. Bei der Inanspruchnahme anderer Bereiche, wie etwa den Apotheken, ist dies seit Jahren üblich, ich kann keinen Grund erkennen, warum dies nicht auch bei den Ärzten der Fall sein sollte. Schließlich nutzen eine Reihe von Patienten aus Bequemlichkeit den Notfalldienst am Wochenende, weil es für sie einfacher ist, als zu den normalen Sprechzeiten in die Praxen zu kommen. 278 ÄBW

7 Veranstaltungshinweis DSO und Landesärztekammer bieten gemeinsame Fortbildungen Curriculum für Transplantationsbeauftragte Bereits seit 2006 besteht in Baden-Württemberg für Krankenhäuser mit Intensivbetten die Pflicht, Fachärzte als Transplantationsbeauftragte zu bestellen. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat diese Entscheidung des Landesgesetzgebers seinerzeit begrüßt, aber auch darauf hingewiesen, dass sich mit der Einführung von Transplantationsbeauftragten die Arbeitssituation der ohnehin überlasteten Krankenhausärzte weiter verschärfen werde. Nicht zuletzt aus diesem Grund hat die Landesärztekammer das Thema Organspende stets aktiv begleitet und den Kontakt zu wichtigen Partnern, darunter die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO), gehalten. Ferner hat sie sich auch im Aktionsbündnis Organspende Baden-Württemberg aktiv für die Erhöhung von Spenderzahlen eingesetzt. Vor dem Eindruck des Organspendeskandals und des aktuellen Tiefststandes der Spendebereitschaft setzt die Ärztekammer bei ihrem diesjährigen Ärztetag Baden- Württemberg ein optimistisches und dringend notwendiges Zeichen, indem sie die Organspende und deren Rahmenbedingungen in den Mittelpunkt ihrer Diskussion stellt. Das im Jahr 2012 novellierte Transplantationsgesetz verpflichtet alle Entnahmekrankenhäuser in Deutschland, Transplantationsbeauftragte zu bestellen, wobei das Nähere insbesondere zu der erforderlichen Qualifikation und organisationsrechtlichen Stellung der Transplantationsbeauftragten sowie deren Freistellung von ihren sonstigen Tätigkeiten durch Landesrecht bestimmt wird. Die Aufgaben der Transplantationsbeauftragten sind vielfältig und komplex und beinhalten beispielsweise die Festlegung von Zuständigkeiten und Handlungsabläufen im Spendeprozess sowie die angemessene Begleitung der Angehörigen von Organspendern. Die notwendige Handlungssicherheit auf diesem medizinisch, ethisch, rechtlich und emotional höchst anspruchsvollen Feld kann nur durch zusätzliche, spezielle Kenntnisse auf diesem Gebiet erreicht werden. Diese wiederum kann maßgeblich zur Förderung der Organspende beitragen. Als Beispiel kann Nordrhein-Westfalen dienen, wo unter anderem die Einführung einer verpflichtenden curricularen Fortbildung für die Transplantationsbeauftragten zu einer Steigerung der Organspendezahlen geführt hat. Das baden-württembergische Sozialministerium sieht die Transplantationsbeauftragten ebenfalls in einer Schlüsselposition bei der Organspende und legt großen Wert auf eine hochwertige Qualifizierung. Es hat die DSO damit beauftragt, gemeinsam mit der Landesärzte kammer Baden-Württemberg ein 40-stündiges Curriculum zu entwickeln sowie die konkreten Schulungsmaßnahmen zu organisieren und durchzuführen. Um die Betriebskosten der Entnahmekrankenhäuser möglichst wenig zu belasten, werden trotz der angespannten Haushaltslage Euro vom Land zur Verfügung gestellt, sodass die Teilnahme am Curriculum bis auf Reise- und Übernachtungskosten unentgeltlich möglich ist. Die Qualifizierung der rund 150 Transplantationsbeauftragten in Baden- Württemberg soll bis zum Ende des Jahres 2015 abgeschlossen sein. Das gemeinsame Fortbildungs- Konzept basiert vorrangig auf praxisbezogenen Workshops mit begrenzter Teilnehmerzahl, wobei besondere Schwerpunkte auf den Themen Spendererkennung, Hirntod und Angehörigenbegleitung liegen werden. Auch der Netzwerkgedanke soll gefördert werden, in dem Raum, Zeit und Atmosphäre für einen ungezwungenen Erfahrungsaustausch mit Kollegen und Experten geschaffen werden. Das Curriculum ist in einen Grund- und einen Aufbaukurs unterteilt; die ersten Grundkurse finden vom 16. bis 18. Oktober und vom 11. bis 13. Dezember 2013 auf Schloss Weitenburg in Starzach statt. Detaillierte Informationen und Anmeldemöglichkeit werden in der nächsten Ausgabe publiziert. Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank zu einer Fortbildungsveranstaltung für Mediziner ein. Veranstaltungstitel: Der Weg in die eigene Praxis Ihr Zukunftsplan für mehr Freude im Beruf Ziele: Bei der Gründung einer eigenen Praxis ist neben der medizinischen Qualifikation auch unternehmerisches Know-how gefragt. Durch die neue Gesetzgebung hat sich der Gestaltungsspielraum für junge Unternehmer enorm erweitert. In diesem Seminar zeigen wir, worin die Chancen einer Praxisgründung bestehen. Dabei gehen wir hauptsächlich auf die verschiedenen Möglichkeiten der ärztlichen Zusammenarbeit ein und erläutern die rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Veranstaltung bildet den Auftakt zu unserem mehrteiligen Arbeitskreis Praxisgründung/Praxisführung. In insgesamt fünf Modulen erhalten Sie hier weitergehende Informationen zu allen wichtigen Fragen der Neuniederlassung angefangen bei der Finanzierung bis hin zur Abrechnung. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Internet unter Referent: Theo Sander, Rechtsanwalt, Diplom-Betriebswirt, Fachanwalt für Steuerrecht, Geschäftsführer IWP-Institut für Wirtschaft und Praxis Bicanski GmbH, Münstert Termin und Veranstaltungsort: 21. September 2013 (10.00 Uhr bis ca Uhr) KVBW Karlsruhe, Keßlerstraße 1, Karlsruhe Information und Anmeldung: Management Akademie der KV Baden-Württemberg, Telefon (07 11) , Fax (07 11) , oder Online-Anmeldung unter Teilnahmegebühr: Die Teilnahme ist kostenlos, setzt jedoch eine Anmeldung voraus. Präsidenten-Hotline Wo drückt Sie der Schuh und wie kann sich die Ärztekammer noch mehr für Sie stark machen? Haben Sie Anregungen, Ideen oder vielleicht auch Kritik? Die Telefonsprechstunde von Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever ermöglicht den Mitgliedern die direkte Kontaktaufnahme. Am 16. Juli wird der Prä sident der Landesärztekammer Baden-Württemberg wieder von bis Uhr direkt an der Präsidenten-Hotline (07 11) erreichbar sein. Rufen Sie an! Anzeige Foto: Photos.com (Jupiterimages) ÄBW

8 Kammern und KV Fragen und Antworten zu Manipulationsvorwürfen an Transplantationszentren Die Deutsche Stiftung Organtransplantation hat vor dem Hintergrund der Manipulationsvorwürfe an Transplantationszentren häufige Fragen gesammelt und beantwortet: Kann man sicher sein, dass mit gespendeten Organen kein Missbrauch betrieben wird? Eigentlich sollte ein Missbrauch von Organen in Deutschland nicht möglich sein. Die Bereiche der Organspende, -vermittlung und -transplantation sind im Transplantationsgesetz (TPG) organisatorisch streng voneinander getrennt, um mögliche Interessenskonflikte der beteiligten Partner zu verhindern. Die Spenderorgane werden laut TPG nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit, also nach festgelegten medizinischen Kriterien an die Wartelistenpatienten vergeben. Die Richtlinien für die Organvergabe hat die Bundesärztekammer festgelegt. Einzelnen Kliniken wird jedoch vorgeworfen, Daten der Patienten auf der Warteliste manipuliert zu haben, sodass ihnen schneller ein Organ zugeteilt wurde. Beispielsweise haben Ärzte Blutproben oder Laborwerte manipuliert und fälschlicherweise Dialysen angegeben, um die Transplantation dringlicher erscheinen zu lassen. Nach Bekanntwerden der Manipulationen wurden die Sicherheitsvorkehrungen gegen Betrug sofort deutlich verschärft. Welche Konsequenzen wurden aus den Manipulationen gezogen? Im September 2012 hat die Überprüfung aller 47 Transplantationszentren begonnen. Alle Transplantationsprogramme werden mindestens einmal in einem Zeitraum von drei Jahren vor Ort geprüft. Derzeit sind sämtliche Lebertransplantationsprogramme an der Reihe. Um Manipulationen zu verhindern, entscheidet in allen Transplantationszentren nun eine sogenannte interdisziplinäre Transplantationskonferenz, die aus mindestens drei Personen besteht, über die Aufnahme in die Wartelisten und deren Führung. Dabei wird eine medizinische Fachrichtung einbezogen, die keine Verbindung zur Transplantationsmedizin hat und direkt dem ärztlichen Direktor der Klinik untersteht. Die Entscheidung der Ärzte muss zudem an die internationale Organvermittlungsstelle Eurotransplant gemeldet werden, sodass man nachvollziehen kann, welcher Patient wann von welchen Ärzten auf die Warteliste gesetzt wurde. Alle Veränderungen auf der Warteliste müssen in dieser Weise nachvollziehbar sein. Gibt es Organhandel in Deutschland? Organhandel ist nach dem Transplantationsgesetz unter Strafe gestellt. Die Bereiche der Organspende und Transplantation werden in Deutschland durch die Überwachungskommission, die Prüfungskommission, die Ständige Kommission Organtransplantation, die zuständigen Vertragspartner, also dem GKV-Spitzenverband, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Bundesärztekammer, sowie dem Bundesgesundheitsministerium und dem zuständigen Regierungspräsidium überprüft. Wollten sich die Ärzte durch die Manipulationen bereichern? Bisher gibt es keinen einzigen Verdacht auf Bestechung gegen Geld, der sich erhärtet hätte. Welche Gründe die beteiligten Ärzte dabei im Einzelnen hatten, ist reine Spekulation. Es können durchaus auch Gründe der Fürsorge gegenüber einzelnen Patienten eine Rolle gespielt haben. Dazu kommt, dass der Konkurrenzdruck unter den Kliniken groß ist, da für die Aufrechterhaltung der Transplantationsprogramme bestimmte Mindestmengen an Transplantationen einzelner Organe erfüllt werden müssen. Dadurch werden falsche Anreize gesetzt und der Konkurrenzdruck unter den Kliniken verschärft. Was bedeutet das beschleunigte Vermittlungsverfahren? Gelingt eine Organvergabe nach dem üblichen Verfahren nicht oder droht der Verlust eines Spenderorgans, kann die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant zum sogenannten beschleunigten Vermittlungsverfahren wechseln. Um die Ischämiezeit (die Zeit, in der die Organe nicht durchblutet werden) möglichst kurz zu halten, werden Organe im beschleunigten Vermittlungsverfahren primär innerhalb einer Region angeboten. Die Vermittlungsstelle stellt dabei dem Zentrum oder den Zentren eine Liste von potenziellen Empfängern zur Verfügung, nach der das Zentrum oder die Zentren den gegenwärtig am besten geeigneten Empfänger in der Reihenfolge der Auflistung auswählen. Wenn Patienten aus mehr als einem Zentrum in Betracht kommen, wird das Organ dem Patienten zugeteilt, für den die Akzeptanzerklärung des zuständigen Zentrums als Erste bei der Vermittlungsstelle eingegangen ist. Die Zentren müssen die Gründe für ihre Auswahlentscheidung gegenüber der Vermittlungsstelle dokumentieren. Nach den Richtlinien der Bundesärztekammer ist Eurotransplant zu dem Verfahren berechtigt, wenn eine Kreislaufinstabilität des Spenders eintritt, aus logistischen oder organisatorischen Gründen ein Organverlust droht oder aus spender- oder organbedingten Gründen drei Zentren das Angebot eines Herzens, einer Lunge, einer Bauchspeicheldrüse oder einer Leber oder fünf Zentren das Angebot einer Niere abgelehnt haben. Das beschleunigte Vermittlungsverfahren soll damit verhindern, dass Organe nicht rechtzeitig vermittelt werden können und damit verworfen werden. Organe werden beim beschleunigten Vermittlungsverfahren also nicht an der Warteliste vorbei vergeben. Werden Privatpatienten bei der Organvergabe bevorzugt? Bei der Organvergabe spielt der Versichertenstatus keine Rolle. Privatpatienten können nicht bevorzugt werden, da der Versicherungsstatus nicht Teil der Organvermittlung via Computeralgorithmen bei Eurotransplant ist. Zwar wird der Versicherungsstatus der Patienten auf der Warteliste zur Abrechnung von den Transplantationszentren an Eurotransplant übermittelt, beim Matching von Spender und möglichem Empfänger aber nicht ausgewiesen. Welche Rolle spielt die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) im System der Organspende und Transplantation? Welche Kontrollmöglichkeiten hat sie? Das System der Organspende, Organvermittlung und Transplantation ist in Deutschland dreistufig aufgebaut. Jede Stufe ist bei einer anderen Organisation angesiedelt. Die DSO ist für Schritt eins, die Koordinierung der postmortalen Organspende in den Entnahmekrankenhäusern zuständig. Schritt zwei, die Organvermittlung, liegt in der Verantwortlichkeit der internationalen Vermittlungsstelle Eurotransplant in den Niederlanden. Für die Organtransplantation und die Anmeldung auf die Warteliste sind die Transplantationszentren verantwortlich. Die für die Organspende und Transplantation zuständigen Organisationen werden durch unterschiedliche Kommissionen überprüft. Die DSO hat keine Möglichkeiten zur Kontrolle der Wartelistenführung oder der Organvermittlung. Sie kann aber Auffälligkeiten oder Hinweise, die sie erhält, an die entsprechenden Kommissionen weiterleiten. Welche Auswirkungen haben die Manipulationen auf das Vertrauen der Menschen? Das Vertrauen in das System der Organspende, Verteilung und Transplantation wurde erschüttert. Zwar sind die Organspende und die Organübertragung getrennte Bereiche mit eigenen Regeln, aber wenn Ärzte bei der Wartelistenführung manipulieren, ist das gesamte System betroffen. Deshalb müssen alle beteiligten Organisationen gemeinsam daran arbeiten, zukünftig Manipulationen auszuschließen und Vertrauen zurückzugewinnen. Gibt es auch Auswirkungen auf die Organspende? Die Organspendezahlen des Jahres 2012 sind im Vergleich zum Vorjahr um knapp 13 Prozent zurückgegangen und haben damit den niedrigsten Stand seit 2002 erreicht. Am deutlichsten war der Rückgang im Verlauf des zweiten Halbjahres 2012 nach Bekanntwerden der Manipulationen in einigen Transplantationszentren. Wie kann man diesem Vertrauensverlust entgegen wirken? Nur durch Aufklärung und Transparenz kann das Vertrauen zurückgewonnen werden. Strenge Kontrollen aller Transplantationszentren sind bereits angelaufen und die Richtlinien zur Aufnahme auf die Warteliste wurden verschärft, damit Manipulationen künftig weitgehend ausgeschlossen sind. Weitere Infos: C

9 Einfache und unkomplizierte Organisation der Weiterbildung im Südwesten Weiterbildungsportal der Ärztekammern in Baden-Württemberg Seit Anfang 2012 können Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten in den Bezirksärztekammern Nord- und Südwürttemberg, seit Anfang 2013 auch in Nord- und Südbaden, ihre Weiterbildung über das Weiterbildungsportal WBmed komfortabel und übersichtlich planen und verwalten, insbesondere ihr Logbuch elektronisch führen. Das Weiterbildungsportal WBmed stellt somit das Werkzeug für eine einfache und unkomplizierte Planung und Organisation der Weiterbildung dar. Nach einer kostenlosen Registrierung erhält der Weiterbildungsassistent über WBmed alle notwendigen Informationen für die Planung seiner individuellen Weiterbildung, da ihm genau die Bausteine, die er für seine Prof. A. Hettenbach Weiterbildung benötigt, zur Verfügung gestellt werden. WBmed schützt somit vor Fehlplanungen. Automatische Kontrollfunktionen verhindern zudem die Dokumentation nicht anrechenbarer Weiterbildungszeiten. Weiterbildungsassistenten können jederzeit das Logbuch sowie Zeugnisse und andere digitale Dokumente elektronisch an den Weiterbilder bzw. an die zuständige Ärztekammer übergeben. Dem Weiterbilder ermöglicht das Weiterbildungsportal eine bessere Planbarkeit des Einsatzes des angehenden Facharztes sowie einen reduzierten Aufwand bei der Prüfung und Dokumentation der Weiterbildungsinhalte. Zudem können Weiterbilder, Weiterbildungsassistent und Ärztekammer über WBmed schnell und einfach miteinander kommunizieren. Dass WBmed die Planung und Dokumentation der Weiterbildung erleichtert und einfacher macht, kann auch Dr. Susanne Meis, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, bestätigen. Sie hatte in den Alb-Fils-Kliniken in Göppingen unter Leitung von Prof. Dr. Albrecht Hettenbach, Chefarzt der Frauenklinik an den Alb-Fils-Kliniken Göppingen und Vorstandsmitglied der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, ihre Facharztweiterbildung absolviert und Ende letzten Jahres als Erste ihren Antrag auf Zulassung zur Prüfung (Fachgespräch) bei der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg gestellt. Insbesondere den direkten Bezug zum Weiterbilder, den WBmed bietet, hatte sie sehr geschätzt. Entscheidend für die Akzeptanz von WBmed an den Alb-Fils-Kliniken Göppingen war die Unterstützung von Prof. Hettenbach. Dieser hatte sich federführend für die Nutzung des Webportals in Göppingen eingesetzt und bereits im Jahr 2011 WBmed als Pilotprojekt in der Klinik getestet. Nach ersten Vorbehalten nutzen mittlerweile alle seine Weiterbildungsassistenten WBmed. Ich möchte nicht mehr auf dieses Portal verzichten, da es einfach und regelmäßig zur Dokumentation der Weiterbildungsinhalte genutzt werden kann und eine anschauliche und übersichtliche Darstellung der Weiterbildung bietet, sagt Prof. Hettenbach. Sind Sie Weiterbilder oder Weiterbildungsassistent und wollen die Weiterbildung einfach und unkompliziert organisieren? Dann informieren Sie sich im Internetauftritt der Landesärztekammer Baden- Württemberg über das Weiterbildungsportal. Weitere Infos: (WebCode: 3000) Foto: Max Rasdloff C Kammern und KV Dr. S. Meis (rechts), Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, und A. Wank vom Kompetenz- Zentrum Weiterbildung der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Ein Wort in eigener Sache Erratum Immer ist es ärgerlich, wenn der Druckfehlerteufel zuschlägt. Natürlich sind Fehler menschlich und gehören auch zum Redaktionsalltag, aber am liebsten würde man sie gänzlich unterbinden, um sich und vor allem den Lesern einen gewissen Unmut zu ersparen. Besonders ärgerlich war eine Bildverwechslung in unserer Juni-Ausgabe, die dazu führte, dass trotz unserer stets geübten Sorgfalt das Cover und der dazu gehörende Beschreibungstext nicht zusammenpassten. Die eindrucksvolle Abbildung zeigte ein Leriche-Syndrom mit axillofemoralem Bypass rechts auf einen femorofemoralen Cross-over Bypass. Wir danken allen Leserinnen und Lesern, die sich daraufhin bei uns gemeldet haben und bitten um Nachsicht für die fehlerhafte Verknüpfung. Gleichzeitig freuen wir uns über die aufmerksame Lektüre, die dem Ärzteblatt Baden-Württemberg zukommt. Und wir setzen alles daran, dass der nächste Druckfehler so er sich nicht ohnehin vermeiden lässt nicht ganz so prominent daherkommt. OE ÄBW

10 Kammern und KV Beispielhafte Porträts engagierter Ärztinnen und Ärzte (1) Mehr Frauen und Nachwuchs in ärztliche Gremien Die Landesärztekammer Baden- Württemberg möchte mehr Ärztinnen für die Mitarbeit in den Gremien der Selbstverwaltung interessieren. Das ÄBW begleitet die Initiative und veröffentlicht in loser Folge beispielhafte Porträts, die beweisen, dass das Engagement für die Interessen der Ärzteschaft Freude bereitet und sich neben einem fordernden Klinik- oder Praxisalltag organisieren lässt. Dr. Anne Gräfin Vitzthum Nur sieben Frauen sitzen im wichtigsten Gremium der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, der Vertreterversammlung (VV). Das entspricht einem Anteil von 14 Prozent. Dabei sind 38 Prozent der Vertragsärzte weiblich mit steigender Tendenz. Prominentes Mitglied der VV ist die stellvertretende Vorsitzende Dr. Anne Gräfin Vitzthum. Auch widrige Umstände haben die Ärztin aus Weinstadt nicht abgehalten, sich politisch zu engagieren. Geschlechterspezifische Fragen waren für sie nie relevant: Ich fühlte mich immer gleichberechtigt. Und ich mag keine Quotenfrauen. Ich setze mich lieber durch. Gräfin Vitzthum kann auf eine Vielzahl von männlichen Mentoren und Netzwerken zurückblicken. Diese sind nach ihrer Überzeugung notwendig für eine berufliche und standespolitische Karriere. So waren es Kollegen und Wegbegleiter, die sie motivierten, sich in der Standespolitik zu engagieren, die Rahmenbedingungen in der niedergelassenen Medizin zu verbessern. Die Ärztin wurde Delegierte in der Landesärztekammer und saß dort jahrelang im Vorstand. Im Jahr 1990 gehörte sie von Beginn an zu den aktiven Mitgliedern des MEDI-Verbundes in Baden-Württemberg. Der Proporz zwischen Männern und Frauen spielte für mich keine Rolle. Die Akzeptanz war da und die Teamarbeit in den Gremien ist bis heute vertrauensvoll und gut. In der Sache manchmal strittig, aber im Ziel einig. Auf die Frage, warum so wenig Frauen politische Verantwortung in der ärztlichen Selbstverwaltung übernehmen wollen, vermutet sie: Die Frauen schaffen meist den Spagat zwischen Familie, eigener Praxis und Standespolitik nicht. Auch ich habe mich erst zeitintensiver engagiert, als meine Kinder schon älter waren. Zu ihrer Motivation sagt sie: Wir müssen die jungen Kolleginnen und Kollegen erreichen. In der nächsten Legislaturperiode von Kammer und KV wird es einen Generationenwechsel geben. Und dann brauchen wir Ärzte, die Lust haben, eine eigene Praxis zu übernehmen, sich in der Standespolitik zu engagieren und die Arbeitsbedingungen für alle in Klinik und Praxis zu verändern egal ob Frau oder Mann. Ich habe immer noch Freude daran. Vertreterversammlung der KVBW beschließt Notfalldienstreform Unter Dach und Fach Die Reform des ärztlichen Notfalldienstes stand im Mittelpunkt der Sonder-Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Mit nur einer Gegenstimme folgten die Delegierten dem Antrag des Vorstandes für eine Änderung der Notfalldienstordnung der KVBW, womit die formellen Voraussetzungen für die Reform des Notfalldienstes geschaffen sind. In seiner Rede stellte KVBW-Chef Dr. Norbert Metke die Delegierten vor die Entscheidung, dem Reformvorhaben zuzustimmen oder der KVBW ein erhebliches Stück seiner Gestaltungsmöglichkeit zu nehmen. Für ihn steht die KVBW derzeit an einer Wegscheide. Er erinnerte daran, dass der Notfalldienst zu den zentralen Bestandteilen des Sicherstellungsauftrages der KVBW gehört, sodass die Ärzte um eine Entscheidung, wie die Zukunft dieses Themas gestaltet wird, nicht umhin kommen. Eine Übertragung des Notfalldienstes auf die Krankenhäuser oder die Kassen hätte eine starke Schwächung der KVBW und damit der Ärzteschaft sowie unkalkulierbare finanzielle Risiken zur Folge. Die Reform des Notfalldienstes ist mit Abstand das wichtigste und größte Vorhaben des Vorstandes in dieser Amtsperiode. Der Handlungsbedarf ist erheblich. Als der Vorstand ins Amt kam, stand ein erheblicher Teil der Praxen vor großen finanziellen Schwierigkeiten und hätte den Betrieb einstellen müssen, wenn die KV sie nicht gefördert hätte. Die Vielzahl der Notfalldienstbezirke lässt eine planmäßige Gewährleistung des Notfalldienstes auf Dauer nicht garantieren. Dr. Johannes Fechner stellte den Delegierten die Ergebnisse der Diskussionen der vergangenen Monate hinsichtlich der Einzelheiten der neuen Notfalldienstreform vor. Er erinnerte an die Vielzahl von Veranstaltungen vor Ort, die er besucht hatte, an die zahlreichen Diskussionsrunden mit den Mitgliedern sowie an die Kommunikation gegenüber der Politik. Er verwies auch darauf, dass die Krankenkassen bereit sind, sich signifikant an den Kosten für den Notfalldienst zu beteiligen. Bei den Delegierten war der klare Wille zu spüren, über dieses Thema auf dieser Sonder-Vertreterversammlung auch zu beschließen. Kein Wunder, seit zwei Jahren hat die Reform des Notfalldienstes nahezu jede Vertreterversammlung beschäftigt. Dr. Fechner stellte dann auch klar, dass es 282 ÄBW

11 Kammern und KV Behandlungsfehlerstatistik der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen Ärztinnen und Ärzte sind keine Pfuscher Fehler passieren, auch in der Medizin. Die Deutsche Ärzteschaft kehrt diese Fehler aber nicht unter den Tisch, sondern sie lernt aus ihnen und setzt sich dafür ein, dass den betroffenen Patienten schnellstmöglich geholfen wird. Mitte Juni stellte die Bundesärztekammer die Behandlungsfehler-Statistik für das Jahr 2012 vor: Die Zahl der festgestellten Behandlungsfehler bewegt sich, gemessen an der Gesamtzahl von rund 18 Millionen Behandlungsfällen in den Krankenhäusern und mehr als 540 Millionen allein im vertragsärztlichen Bereich, im Promillebereich. Dies auch dann, wenn man die bei den Krankenkassen, bei den Haftpflichtversicherern und bei den Gerichten registrierten Fälle mit hinzurechnet. Der Vorsitzende der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, Dr. Andreas Crusius, warnte davor, Behandlungsfehler per se mit Ärztepfusch gleichzusetzen: Eine solche Aussage ist durch keine seriöse Statistik gedeckt. Ärzte machen Fehler, wir sind aber keine Pfuscher. Pfusch sei nichts anderes als eine bewusst nachlässig vorgenommene Arbeit um Kosten zu sparen. Nach Pfusch kommt Vertuschung genau das wollen wir nicht. Und deshalb machen wir unsere Statistik regelmäßig öffentlich, betonte Dr. Crusius. Wie aus der Statistik hervorgeht, haben die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen im Jahr 2012 insgesamt 7578 Anträge zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern bearbeitet. Dabei lag in 2280 Fällen ein Behandlungsfehler vor. In 1889 Fällen wurde ein Behandlungsfehler als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt, der einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete. Die Landesärztekammer Baden- Württemberg ergänzte die Informationen der Bundesärztekammer mit landesbezogenen Daten: Bei den vier Bezirksärztekammern in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Reutlingen sind sogenannte Gutachterkommissionen eingerichtet, die bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Arzt und Patient objektiv klären, ob eine gesundheitliche Komplikation auf einer haftungsbegründenden ärztlichen Behandlung beruht. Die Besonderheit dieses für alle Beteiligten kostenfreien Verfahrens ist, dass in der Regel im Rahmen eines sogenannten Erörterungstermins für die Parteien Gelegenheit besteht, zu dem Behandlungsfehler-Vorwurf Stellung zu nehmen. Der persönliche Austausch trägt dazu bei, entstandene Kommunikationsmängel und -defizite zu beheben und dient der Befriedung der Parteien. Damit wird in der Mehrzahl der Fälle das Ziel des Verfahrens eine außergerichtliche, gütliche Einigung herbeizuführen, erreicht. Bei den vier Gutachterkommissionen im Lande wurden im Jahr 2012 insgesamt 1104 Anträge gestellt. In 394 Fällen kam es aus unterschiedlichen Gründen (beispielsweise Unzuständigkeit oder spätere Rücknahme des Antrags) zu keiner Sachentscheidung. In 710 Fällen kam es zu einer Sachentscheidung, davon wurde in 184 Fällen ein Behandlungsfehler bejaht. Die Ergebnisse der Gutachterkommissionen werden nicht nur statistisch aufbereitet, sondern dienen auch der Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte und somit der Fehlervermeidung. So veröffentlicht beispielsweise das Ärzteblatt Baden-Württemberg in seiner Rubrik Aus Fehlern lernen entsprechende Fallberichte, und auch in Fortbildungen von Ärztinnen und Ärzten werden derartige Ereignisse eingehend aufgearbeitet. Foto: Thinkstock (istockphoto) wichtig ist, hier eine Entscheidung herbeizuführen, um die weitere Umsetzung zu gewährleisten. Er warb um Verständnis dafür, dass noch nicht sämtliche Details abschließend geklärt sein können, dafür sei die Reform zu umfangreich. Der Notfalldienst wird künftig an den Wochenenden flächendeckend in zentralen Notfallpraxen durchgeführt. Die KVBW wird sich hier stark engagieren und das Personal, die Ausstattung und die IT zur Verfügung stellen. Die Praxen, die sich heute in lokaler ärztlicher Hand befinden und diese Struktur weiterführen wollen, erhalten einen entsprechenden Kostenausgleich. Finanziert wird diese Struktur über eine landesweite Umlage für den Notfalldienst, an der sich alle Mitglieder der KVBW beteiligen müssen, also auch diejenigen, die nicht am Notfalldienst teilnehmen wie die psychologischen Psychotherapeuten oder die ermächtigten Ärzte. Die landesweite Umlage ersetzt die bisher erhobenen lokalen Umlagen. Die Ärzte, die den Dienst übernehmen, erhalten eine Förderung seitens der KV, um eine bestimmte Grundvergütung zu ermöglichen und die Benachteiligung der ländlichen Gebiete auszugleichen. Um den weiteren Wegen im Fahrdienst in den größeren Dienstbezirken gerecht zu werden, wird die KVBW künftig im Notfalldienst einen Fahrservice für die Ärzte bereitstellen, die im Fahrdienst tätig sind. Ärzte, die diesen Service nicht in Anspruch nehmen wollen, erhalten einen entsprechenden Ausgleich. Beschlossen wurde auch die künftige Struktur der gebietsärztlichen Dienste. Grundsätzlich ist die KVBW rechtlich nur verpflichtet, einen allgemeinärztlichen Dienst vorzuhalten. Gleichwohl sind gebietsärztliche Dienste in einigen Bereichen, etwa bei den Kinder- und Augenärzten, sicherlich erforderlich. Gebietsärztliche Dienste werden seitens des Vorstandes nur noch dann genehmigt, wenn es entsprechende Behandlungszahlen gibt und die Dienste wirtschaftlich sind. Dr. Metke dankte den Delegierten für das eindeutige Ergebnis, welches dem Vorstand die erforderliche Handlungsmöglichkeit gibt. Dr. Fechner betonte die engagierten Diskussionen, aus denen viele Anregungen und wichtige Änderungen resultierten. Vorgesehen ist, dass die noch zu gründenden Notfallpraxen Schritt für Schritt bis zum ersten Quartal 2014 an den Start gehen sollen. ÄBW

12 Vermischtes Gesundheit in den Wahlprogrammen der Parteien zur Bundestagswahl Wer die Wahl hat... Die Bundestagswahl am 22. September 2013 wird in der Gesundheitspolitik entscheidende Weichen stellen. Wir haben die Wahlprogramme der derzeit im Bundestag vertretenen Parteien unter die Lupe genommen und die wichtigsten gesundheitspolitischen Vorhaben zusammengefasst. Ambulante Versorgung Finanzierung der Krankenversicherung Beitragserhebung (AN/AG) Krankenversicherungssystem Gegen eine Einheitskasse mit Einheitsversorgung Ablehnung einer zentralistisch gelenkten Staatsmedizin Freie Wahl bei der Krankenversicherung und beim Versicherungsschutz Für eine starke private Krankenversicherung mit mehr Transparenz bei den Basistarifen und Konzepten sowohl zur Beitragsentwicklung als auch zur Portabilität von Altersrückstellungen Beitragsautonomie der Krankenkassen weiter ausbauen Umverteilung durch den Gesundheitsfonds zurückführen Sozialausgleich Finanzierung des Sozialausgleichs für diejenigen, die ihre Beiträge nicht bezahlen können, durch Steuermittel Einbeziehung von Steuermitteln Keine Angaben Familienmitversicherung Keine Angaben Risikostrukturausgleich Keine Angaben An der Freiberuflichkeit der Heilberufe soll festgehalten werden. Darüber hinaus soll im ambulanten Bereich die Rolle von Versorgungsmodellen mit angestellten Ärzten anerkannt werden Ablehnung einer staatlichen Einheitsversicherung für alle Stärkung des Wettbewerbs der Krankenkassen Erhalt der privaten Krankenversicherung Krankenkassen, deren Rücklagen die gesetzliche Mindestreserve um ein Mehrfaches übersteigen, sollen in Zukunft zur Prämienrückerstattung an ihre Mitglieder verpflichtet werden Sozialausgleich Keine Angaben Einbeziehung von Steuermitteln Keine Angaben Familienmitversicherung Keine Angaben Risikostrukturausgleich Keine Angaben Steigerung der Attraktivität des Hausarztberufes Verstärkte Berücksichtigung von Bewerbern für das Medizinstudium, die sich verpflichten, nach ihrem Medizinstudium in einer Region tätig zu werden, in der es einen Mangel an Ärzten gibt Bürgerversicherung als Krankenvoll- und Pflegeversicherung Einheitlicher und solidarischer Wettbewerbsrahmen für alle an der Bürgerversicherung teilnehmenden Kassen u. a. durch Vermeidung von Risikoselektion Bislang privat Versicherte sollen ein Jahr befristet wählen können, ob sie in die Bürgerversicherung wechseln wollen Einheitliche Honorarordnung für GKV und PKV. Gesamthonorarvolumen soll nicht geschmälert, sondern gerechter verteilt werden Wiederherstellung der tatsächlichen Parität zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern Abschaffung des Zusatzbeitrages Krankenkassen sollen Beitragsautonomie zurückerhalten Sozialausgleich Keine Angaben Einbeziehung von Steuermitteln Einführung einer stetig steigenden Steuerfinanzierung Familienmitversicherung Keine Angaben Risikostrukturausgleich Keine Angaben Stärkung der flächendeckenden hausarztzentrierten Versorgung Angleichung der Honorierung ambulanter Leistungen im niedergelassenen und stationären Bereich Einführung einer grünen Bürgerversicherung; GKV und PKV können die grüne Bürgerversicherung anbieten Gemeinsame Honorarordnung. Höhere Honorare, die derzeit von den PKV-Versicherten an die Gesundheitsberufe fließen, sollen insgesamt erhalten bleiben, aber gerechter verteilt werden Wettbewerb unter den Anbietern der Bürgerversicherung, aber nicht über den Beitragssatz, sondern über die Qualität und Patientenorientierung Verhinderung von Risikoselektion Einbeziehung aller Bürger in die Solidargemeinschaft Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung Alle Einkommensarten sollen zur Finanzierung herangezogen werden Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf das in der Rentenversicherung geltende Niveau Sozialausgleich Keine Angaben Einbeziehung von Steuermitteln Keine Angaben Familienmitversicherung Kinder werden kostenlos mitversichert Verheiratete bzw. Lebenspartner werden dann zeitlich begrenzt kostenlos mitversichert, wenn sie nicht erwerbstätig sind und sich um Kinder oder Angehörige kümmern Einführung eines Beitragssplittings für alle Ehepaare und eingetragenen Lebensgemeinschaften Risikostrukturausgleich Keine Angaben Hausarztverträge zur Gewährleistung einer wohnortnahen Primärversorgung Einführung eines Vergütungssystem, das die besonderen Leistungen der Primärversorgung berücksichtigt Einheitliches Vergütungssystem für alle fachärztlichen Leistungen, unabhängig davon, ob diese im Krankenhaus oder in der Facharztpraxis erbracht werden Abschaffung der privaten Vollversicherung und Beschränkung dieser auf Zusatzleistungen Einführung einer solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung für alle in Deutschland lebenden Menschen Einbeziehung aller Einkommensarten in die Beitragspflicht Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung Geschätzter Beitragssatz: 5,25% Abschaffung aller Zusatzbeiträge Sozialausgleich Keine Angaben Einbeziehung von Steuermitteln Keine Angaben Familienmitversicherung Keine Angaben Risikostrukturausgleich Keine Angaben Beseitigung des Personalmangels in der ambulanten Versorgung Für eine flächendeckende und barrierefreie Versorgung mit Arztpraxen Wohnortnahe und unmittelbar mit den Patienten beschäftigte ärztliche Versorgung soll angemessen und nicht schlechter honoriert werden als weitere medizinische Leistungen Quelle: Bundesärztekammer, Stabsbereich Politik und Kommunikation; Kürzung: ÄBW 284 ÄBW

13 Vermischtes Integrierte Versorgung / Versorgungsbedarf Stationäre Versorgung Leistungsumfang / Eigenbeteiligung Patientenrechte Prävention / Gesundheitsförderung Stärkerer Einsatz von Telemedizin und Abbau von haftungsrechtlichen Vorgaben für den Einsatz von telemedizinischen Anwendungsfällen Ausbau der geriatrischen Kompetenz insbesondere der Kompetenz im Umgang mit Demenz in allen Gesundheitsberufen Zusammenführung der drei bisher getrennten Ausbildungen zum Kinderkranken, Kranken- und Altenpfleger zu einer generalistischen Pflegeausbildung Abschaffung der Budgetmedizin Einführung des Kostenerstattungsprinzips, mindestens Abgabe einer Rechnung (Kostenaufstellung) Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Versorgung mit Palliativmedizin und Hospizangeboten Für Therapiefreiheit und freie Wahl des Arztes und des Krankenhauses Verbesserung der Situation von Menschen ohne Aufenthaltsstatus im Bereich Gesundheit Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unterstützen Stärkung der Prävention vor allem im Bereich Infektionskrankheiten wie z. B. HIV, als auch bei psychischen Erkrankungen sowie bei Fehl- und Mangelernährung Stärkung der betrieblichen Gesundheitsvorsorge Durch eine umfassende Präventionsstrategie sollen Menschen dabei unterstützt werden, möglichst alt zu werden Sicherung einer gut erreichbaren Versorgung durch Ärzte und Krankenhäuser, vor allem in ländlichen Regionen Sicherstellung der Versorgung in dünn besiedelten Gebieten, u. a. durch den Ausbau der Telemedizin In ländlichen Regionen und strukturschwächeren Stadtteilen sollen zusammen mit den Krankenhäusern die Leistungsangebote noch besser aufeinander abgestimmt werden Ausbau der palliativmedizinischen Versorgungsangebote Erhalt der freien Arzt- und Krankenhauswahl und der Therapiefreiheit Bessere Information der Patienten, um selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können Einfacher Zugang der Patienten zu Internetportalen, um zu unabhängigen, verlässlichen und verständlichen Informationen über Versicherungs- und Behandlungsmöglichkeiten zu gelangen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention stärken Stärkung der Vorsorge und Rehabilitation Schwerpunkte bei der Gesundheitsförderung: Betriebliche Maßnahmen sowie Maßnahmen in Kitas und Schulen Ausbau der integrierten Versorgung zwischen haus-, fach- und spezial-ärztlichem Bereich sowie den nichtärztlichen Heilberufen Ambulanter und stationärer Sektor enger miteinander verzahnen Ausbau des Anteiles der teilstationären und ambulanten Hilfen sowohl in der Akutbehandlung als auch in der Rehabilitation Reformierung der Krankenhausfinanzierung, um die flächendeckende Versorgung und Trägervielfalt zu sichern und die Qualität besser zu honorieren Ausreichende Berücksichtigung der Personalkosten, um ungerechtfertigte Mengenausweitungen zu verhindern Beseitigung der Unterund Überdeckung Personalmindeststandards in Krankenhäusern Die Versichertengemeinschaft kann nur das tragen, was für die Gesundheitsversorgung notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich ist Stärkung des Nutzengedankens in der Versorgung der Patienten mit Arzneimitteltherapien, diagnostischen und therapeutischen Verfahren sowie Medizinprodukten Wirksamer Schutz der Patienten vor Missbrauch mit unnötigen IGeL-Leistungen Patientenrechtegesetz zur Unterstützung der Menschen, insbesondere bei Behandlungsfehlern Verbindliche Einführung eines Anspruchs auf eine Zweitmeinung vor bestimmten Behandlungen Stärkung der unabhängigen Patientenberatung und der Selbsthilfe im Gesundheitssystem und Schaffung einer verlässlichen Finanzierung Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes, das der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dienen soll Umfassendes Präventionsund Gesundheitsförderungsgesetz Ausbau der Prävention in Kindergärten, Schulen und Betrieben Stärkung der Prävention in der Aus- und Fortbildung medizinischer Berufe Erhöhung der Ausgaben für Prävention Verstärkte Anstrengung bei der Tabakprävention und beim Schutz aller vor den Gefahren des Passivrauchens Versorgungsstrukturen stärker auf die Bedarfe vor Ort ausrichten und medizinische Versorgung, Prävention, und Gesundheitsförderung mit den kommunalen sozialen Diensten verknüpfen Bessere Übergänge zwischen stationärer und ambulanter Versorgung Mehr Angebote zur integrierten Versorgung Bedarfsgerechte Finanzierung der Krankenhäuser Behebung von fehlerhaften ökonomischen Anreizen im derzeitigen Finanzierungssystem der Krankenhäuser Vergütungen an Krankenhäuser haben steigende Personal- und Sachkosten angemessen zu berücksichtigen Berücksichtigung der Qualität der Behandlung sowie des Patientennutzens bei der Vergütung für Krankenhäuser Abschaffung aller Zuzahlungen Patienten sollen auch Angebote der besonderen Therapieeinrichtungen wahrnehmen können. Dafür muss Komplementärmedizin Nachweise zur Wirksamkeit erbringen Inklusives Gesundheitssystem, das auf die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen eingeht Ausbau einer unabhängigen Patientenberatung Beweiserleichterung für geschädigte Patienten Einrichtung eines Haftungsund Entschädigungsfonds Mehr Rechte vor Gericht für Patienten bei Behandlungsfehlern Stärkung der Patientenrechte in den Gremien der Selbstverwaltung Konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Sicherung des Zugangs zur gesundheitlichen Grundversorgung für Flüchtlinge und Menschen ohne Papiere sowie falls erforderlich Bereitstellung eines herkunftssprachlichen Beratungsangebots Einführung eines Präventionsgesetz für eine gute, wohnortnahe, allen zugängliche und bezahlbare Gesundheitsversorgung Ausbau der Prävention zur dritten Säule des Gesundheitswesens Bessere Orientierung der Prävention an Zielgruppen Mehr geschlechtsspezifische und kultursensible Angebote bei Präventionsmaßnahmen Aufhebung der Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung Einführung einer verbindlichen, aus dem medizinischen Bedarf abgeleiteten Personalbemessung Einbeziehung aller Gesundheitsberufe in die Bedarfsplanung Neue Versorgungsformen sollen die Arbeit im ländlichen Raum für junge Mediziner wieder attraktiver machen Bedarfsgerechte und solide Finanzierung der Krankenhäuser Krankenhäuser sollen eine Ambulanz oder Poliklinik führen dürfen Stopp weiterer Privatisierung von Krankenhäusern Rückführung von privaten Krankenhäusern in öffentliche und nicht-kommerzielle Trägerschaften Bereitstellung ausreichend ambulanter und stationärer Behandlungsmöglichkeiten und Therapieplätze Beseitigung des Personalmangels in Krankenhäusern Abschaffung aller Zuzahlungen Alle medizinisch notwendigen Leistungen müssen wieder von der Krankenkasse bezahlt werden Effektive Begrenzung der Arzneimittelpreise Einführung einer Positivliste Verhinderung einer Rationierung von medizinischen Angeboten Alle Gesetze und Verordnungen sollen auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention überprüft werden Einführung eines Präventionsgesetz und einer Koordinierungs- und Entscheidungsstelle auf Bundesebene Mit Prävention und Aufklärung dem Drogenmissbrauch vorbeugen

14 Leserbriefe Vermischtes Politik muss Finanzhilfen nachbessern in ÄBW 6/2013 Schon seit geraumer Zeit beobachte ich die Entwicklung unseres Gesundheitswesens mit Unruhe. Ich bin der Meinung, dass man der Politik klar machen muss, dass das Gesundheitssystem keine private (aktiengesellschaftliche), sondern eine öffentliche (staatliche) Angelegenheit ist, aus der sich der Staat nicht ohne Weiteres herausstehlen kann. DRGs sind zwar von der Politik erwünscht, führen jedoch gezwungenermaßen zu einer Ausweitung der Anzahl von Operationen. Ungeachtet der daraus entstehenden Bettenberge forderte die baden-württembergische Sozialministerin bei einem Besuch in Freiburg, dass bei der Uniklinik kostenmäßig eine schwarze Null vor dem Komma zu stehen habe. So fahren unsere Kliniken an die Wand! Der Zeitdruck für ärztliches und pflegerisches Personal führt zwangsläufig zu Qualitätsverlust. An den Pranger gestellt werden nur die Klinikmitarbeiter, jedoch nicht die Politik, die eigentlich Verantwortung für diese Entwicklung trägt. So gelingt es der Politik geschickt, uns als Ärzteschaft zu demontierten. Nicht zuletzt deswegen sind inzwischen viele Kolleginnen und Kollegen überzeugt, dass es mit unserem Gesundheitssystem schon längst steil bergab geht. Zum Beitrag Akuttermine Mangelware im niedergelassenen Bereich in Ausgabe 6/2013 Dr. Kurt Heitlinger, Freiburg Frau Dr. Haferkamp spricht ein ernsthaftes Problem an: Die Prävalenz peripartaler Depressionen ist hoch (18,4 Prozent in der Schwangerschaft und 19,2 Prozent in der frühen Mutterschaft; Dtsch Ärzteblatt 2012 (24): ) und betrifft damit fast jede fünfte Frau, die ein Kind erwartet oder geboren hat. Postpartale Depressionen sind häufig und oft gut therapierbar mit pharmakologischen, psychotherapeutischen, sozialmedizinischen Interventionen und Familienberatung. Was könnten mögliche Wege zur Verbesserung in der Versorgung dieser Patientinnen sein? Die vorläufige Antwort darauf könnte lauten: verstärkte Vernetzung und Kooperation auf regionaler Ebene. Im Landkreis Konstanz beispielsweise existieren mittlerweile verschiedene ineinandergreifende regionale Vernetzungsstrukturen. So haben sich unter anderem die Fachkollegen aus Psychiatrie, Psychotherapie, Neurologie zum Ärztenetz Hegau Bodensee e. V. zusammengeschlossen. Adäquate ambulante psychiatrische/nervenärztliche Versorgung und deren Optimierung im Landkreis sind zentrale Themen dort. Vor Jahren wurde das Babyforum im Landkreis Konstanz e. V., Vorsitzender Herr Dr. W. Kratzer, gegründet, um die Vernetzung und Weiterentwicklung bereits vorhandener Strukturen zu fördern und die jeweiligen Mütter und Eltern mit passenden Hilfen zu versorgen. Fragen der Zusammenarbeit zwischen den Fachgruppen und der anderen in der Versorgung engagierten Berufsgruppen wurden auf Initiativen vom Babyforum heraus diskutiert und unseres Erachtens mittlerweile auch gute Modi der Zusammenarbeit gefunden. Neben den strukturellen Initiativen kommt darüber hinaus der Pflege des Kontaktes zwischen Hausärzten und in diesen Fällen auch Frauenärzten und den regionalen psychiatrischen Praxen auf der persönlichen Ebene eine besondere Bedeutung zu. In unserer Region ist es das Fachgruppenärztenetz, in anderen ein Qualitätszirkel. In der Folge honorarpolitischer Steuerung haben in der Vergangenheit zahlreiche Kollegen, und dies bundesweit, den wirtschaftlich kaum mehr zu bewältigenden psychiatrischen Bereich verlassen und sich ausschließlich der Psychotherapie mit dem geringeren Unkostenanteil zugewandt. Offene Sprechstunden gab es immer weniger, dafür um so mehr Anrufbeantworter. Ob dieser Trend mittlerweile gestoppt ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Allerdings ist der Bedarf an psychiatrischer wie psychotherapeutischer Versorgung weiter zunehmend. Wie mit dieser Problematik umzugehen sein könnte, wird innerärztlich weiter zu diskutieren sein. Frau Dr. Haferkamp spricht in ihrem Beitrag jedenfalls eine wichtige und komplexe sowie nach Lösung verlangende Thematik an. Dr. Paula Hezler-Rusch Vorsitzende des Ärztenetzes Neurologie Psychiatrie Psychotherapie Hegau Bodensee e. V. Meine Meinung Die Reform des Notfalldiensts: ein Fall von Zwangsbeglückung Ich genoss den letzten Wochenenddienst alter Art im Juni. Von der Samstagsprechstunde bis zum Montag früh sah ich unter anderem einen Patienten mit Lebertumor, entfernte drei Zecken, kam zu einem Hitzekollaps, zu zwei Anginen und wurde zu einer Leichenschau gerufen ein Mann, der beim Heuwenden tot umgefallen war. Sonntags hatte ich Zeit, ausgiebig zu frühstücken, die Post zu lesen, und ich schrieb Arztbriefe. Rund, abwechslungsreich, trotzdem harmlos und nicht stressig, dieser Dienst. Circa 30 Einsätze an zwei Tagen. Ist das ein Dienst, den sich die jüngere Generation nicht mehr zumuten will? Es ist reine Landarzttätigkeit und ich bin überzeugt, auch in der Generation nach uns wird es Landarztcharaktere geben. Im neuen Bereitschaftsdienst säße ich acht Stunden in einer Notfallpraxis, zuzüglich einer Stunde Hin- und Rückfahrt. Alternativ zum Sitzdienst hätte ich Fahrdienst, mit einem Einsatzradius von 80 statt 12 Kilometern. Der Tumorpatient, ein gebrochener Zeh und eine Platzwunde wären beim Notarzt und im Krankenhaus gelandet, aber nicht bei mir. Umgesetzt hätte ich weniger, lediglich eine Umsatzgarantie verspricht die KV, die aber aus unserer Honorarkasse bezahlt wird. Will ich die? Der KV-Vize bezeichnet die Inanspruchnahme des Bereitschaftsarztes als Ausnahme, höchstens einmal alle fünf Jahre. Den Patienten sei zumutbar, weite Wege zu fahren und lange zu warten. Das klingt zynisch. Diese Ausnahmen sind Krankheiten und unser täglich Brot. Es werden viel zu viele Patienten nach der neuen Ordnung fragen, wo der Arzt so lange geblieben sei, oder sie fahren in die nächste Klinik, wenn sie nicht ohnehin den Notarzt kommen lassen. Schon aus Zeitmangel hätte ich mich auch nicht mit den Angehörigen des Verstorbenen zusammensetzen und ein paar Minuten mit seinen Ersthelfern reden können. Das Gefühl, gut gearbeitet zu haben, es stirbt mit dieser Reform. Dr. Karlheinz Bayer Allgemeinarzt, Bad Peterstal 286 ÄBW

15 Vermischtes Erforschung chronischer Erkrankungen im Kindesalter Ulmer SPATZ Gesundheitsstudie Seit April 2012 führt das Institut für Epidemiologie und Medizinische Biometrie der Universität Ulm die Ulmer SPATZ Gesundheitsstudie durch. Dabei handelt es sich um eine Geburtskohortenstudie, in die über 1000 Neugeborene aufgenommen wurden, die in der Universitätsfrauenklinik Ulm zur Welt kamen. Ziel der Studie ist die Untersuchung von chronischen Erkrankungen im Kindesalter. Besonders im Fokus stehen Asthma und Allergien sowie Übergewicht und kardiometabolische Faktoren. Dabei knüpft die Ulmer SPATZ Gesundheitsstudie an die von der Universität Ulm vor 13 Jahren begonnene und immer noch laufende Ulmer Kinderstudie an. Kernmodule wie die elterlichen Fragebögen oder auch die Sammlung von Muttermilch werden in der Ulmer SPATZ Gesundheitsstudie erneut eingesetzt. Neu im Tübinger Medizinerball Medizinische Fakultät und Universitätsklinikum laden herzlich ein zum Tübinger Medizinerball unter dem Motto Der Ball ist rund und endet erst nach Mitternacht. Die ausgewogene Rezeptur des Medizinerballs ist klinisch erprobt: In einer mehrjährigen Studie konnte nachgewiesen werden, dass sich die erstklassige Livemusik der Band Night & Day anregend auf das Herz- Kreislaufsystem auswirkt, die ausgesuchten Speisen und Getränke Gaumen und Magen stimulieren und der Austausch mit Freunden und Kollegen das Wohlbefinden steigert. Eine unvergessliche Ballnacht! Samstag, 12. Oktober 2013 im Sparkassen Carré Tübingen. Einlass 19 Uhr, Beginn 20 Uhr. Abendgarderobe erwünscht. Kartenbestellung, Programm und weitere Informationen unter Vergleich zu dieser international beachteten Vorgängerstudie ist die vertiefende Erhebung von psychosozialen Belastungen in der Familie und die Sammlung von Biomaterial für neuartige Analyseverfahren (u. a. RNA und Haar zur Kortisolbestimmung). Durch die gute Vergleichbarkeit zwischen der Ulmer Kinderstudie und der Ulmer SPATZ Gesundheitsstudie ergeben sich einzigartige Möglichkeiten: die Betrachtung der Veränderung von gesundheitsrelevantem Verhalten und dessen Auswirkungen über die Zeit, aber auch die Stärkung der wissenschaftlichen Aussagekraft durch die gemeinsame Betrachtung beider Studien. Aktuell hat die Erhebung zum ersten Geburtstag der teilnehmenden Kinder begonnen. Als zentrales Studieninstrument werden hierbei die behandelnden Kinder- und Jugendärzte um das Ausfüllen eines Kurzfragebogens gebeten. Diese qualitativ hochwertige Art der Datenerhebung hatte bereits in der Vorgängerstudie hervorragend funktioniert und auch wesentlich zu deren Erfolg beigetragen. Weitere Infos: C Einladung an musizierende Ärztinnen und Ärzte Süddeutschlands Ärzte-Chor und -Orchester Singen oder ein Instrument zu spielen, das gehört zu den beliebtesten und schönsten Freizeit-Beschäftigungen für Ärztinnen und Ärzte. In kleinen oder größeren Ensembles, in Chören und Orchestern gemeinsam zu musizieren, das bietet für viele eine willkommene und perfekte Erholung vom exponierten Mediziner-Alltag. Sich für soziale Belange zu engagieren, das ist für die meisten ärztlich Aktiven auch außerhalb des Berufes selbstverständlich. Warum diese beiden Aspekte nicht einfach verbinden? Aus dieser Idee einiger Kolleginnen und Kollegen entstand im Herbst 2012 der Süddeutsche Ärztechor und das Süddeutsche Ärzteorchester durch seinen Gründer und musikalischen Leiter Marius Popp, der seit 2011 bereits dem Deutschen Ärztechor als Dirigent ein ebenso bewährter wie kompetenter Partner ist (das ÄBW berichtete). Ende Mai wurde das erste gemeinsame internationale Projekt realisiert. Die beiden Mediziner-Ensembles musizierten mit namhaften italienischen Opernsängern in bedeutenden Kirchen in Mantova, Cremona, Como und Verona. Aus Anlass des 200. Geburtstages von Giuseppe Verdi erklang eines seiner bedeutendsten Werke, das Requiem. Die beachtlichen Erlöse dieser Konzerte (alleine in Como waren es rund 9000 Euro) werden vollständig regionalen Aktionen wie den Erdbebenopfern der Region Mantova, der Kinderkrebshilfe u. a. zugutekommen. Schon planen die Ensembles die weitere Zukunft. Für 2014 sind sie erneut nach Oberitalien eingeladen, um Mitte Juni den großen Erfolg ihrer Benefiz-Tournee mit einem ganz besonderen Oratorien-Programm zu wiederholen. Interessierte ärztliche Musikerinnen und Musiker sind herzlich zum Mitmusizieren eingeladen, sowohl im Orchester wie im Chor. Um Berufstätigen die Teilnahme zu erleichtern, soll die Proben-/Konzertphase voraussichtlich auf 13. bis 21. Juni 2014 (Pfingstferien/Fronleichnam) begrenzt werden. Weitere Infos: C Süddeutschlands Ärztechor und -orchester in der Basilica St. Anastasia, Verona ÄBW

16 Wirtschaft Informationen der Baden-Württembergischen Bank Neues aus der Finanzwelt Stefan Boros Fondsresearch Baden-Württembergische Bank Produktmanagement Private Banking Telefon (07 11) Telefax (07 11) stefan.boros@ bw-bank.de Infrastrukturanlagen vielversprechender Ausweg aus der Zinsfalle Derzeit präsentiert sich die Weltwirtschaft in einer leicht positiven, zuversichtlichen Grundstimmung. Die USA haben die Fiskalklippe umschifft und arbeiten an einem politischen Weg zur wachstumsfreundlichen Sanierung ihres Staatshaushalts. China hat seinen Führungswechsel erfolgreich bewältigt und ist dabei, zu einem beständigen Wachstum zurückzufinden. Auch in der Eurozone steigen die Chancen, dass die eingeleiteten Strukturreformen in den Krisenländern greifen und der konjunkturelle Tiefpunkt bereits durchschritten ist. Für das laufende Jahr zeichnet sich ein weltweites Wirtschaftswachstum von rund 3,8 Prozent ab. Dennoch behalten die wichtigsten Notenbanken der Welt den geldpolitischen Expansionskurs zunächst weiter bei. Voraussichtlich werden die Zinsen also sehr niedrig bleiben. Sommerangebot mit Preisvorteil für unsere Leser Sister Act Szenenfoto aus dem Stuttgarter Erfolgsmusical Nur für kurze Zeit ist das Broadway-Erfolgsmusical Sister Act im Stuttgarter Stage Apollo Theater zu erleben, danach wird die Produktion verlegt. Daher bietet der Veranstalter den Lesern des Ärzteblattes mit einem exklusiven Sommerangebot eine Ersparnis von bis zu 40 Euro gegenüber dem regulären Ticketpreis. Das Musical erzählt die Geschichte der Nachtclubsängerin Deloris van Cartier, die ungewollt Zeugin eines Mordes wird. Die Polizei bringt sie an den einzigen Ort, der wirklich Sicherheit bieten sollte: ein Kloster! Als Nonne verkleidet, nimmt sie ihre Mitschwestern schnell für sich ein nur die gestrenge Mutter Oberin ist so gar nicht begeistert von der neuen aufmüpfigen Klosterschülerin. Deloris aber führt den etwas verstimmten Chor zu Höchstleistungen und füllt die zuvor menschenleeren Gottesdienste. Dadurch droht ihre Tarnung aufzufliegen und die Gangster sind ihr dicht auf den Fersen Das Sommerangebot ist buchbar bis 15. August 2013; in Kategorie 1 kosten Eintrittskarten 61,39 Euro, in Kategorie 2 sind es 49,89 Euro. Die Preise verstehen sich als Endpreise inklusive Gebühren und gelten nach Verfügbarkeit für Vorstellungen vom 20. Juli bis 31. August 2013, buchbar über den Stage-Onlineshop ( Inflation > Verzinsung = Zinsfalle Obwohl die Inflationsraten in den Ländern der Eurozone mit etwa zwei Prozent pro Jahr nicht alarmierend ausfallen, übersteigen sie die übliche Verzinsung von sicheren Anlagen wie Spareinlagen. Es entsteht ein realer Kaufkraftverlust man spricht von der Zinsfalle. Ein möglicher Ausweg: Sachwerte. Professionelle Investoren beziehen zum Beispiel vermehrt Investitionen in die Infrastruktur in ihre Anlagestrategien mit ein. Denn die in diesem Sektor tätigen Unternehmen schaffen üblicherweise reale Werte und lassen daher auf langfristig gute Renditen hoffen. Was ist Infrastruktur? Grundsätzlich werden unter dem Begriff Infrastruktur langlebige Grundeinrichtungen verstanden, die sowohl die Entwicklung als auch das Funktionieren einer Volkswirtschaft fördern. Nach dieser sehr weit gefassten Definition gehören auch Titel wie E.ON, Deutsche Telekom, Hochtief oder Siemens, die sich als infrastrukturnah kategorisieren lassen, in die Kategorie Infrastruktur. Interessanter erscheinen jedoch Unternehmen aus dem Teilsegment Kerninfrastruktur. Diese bieten nämlich in der Regel die von Investoren häufig gewünschten Eigenschaften einer geringeren Konjunktursensitivität und relativ stabiler Erträge. Warum? Kerninfrastrukturprojekte zeichnen sich typischerweise durch einen hohen Kapitalbedarf, eine lange Nutzungsdauer, hohe Markteinstiegsbarrieren und häufig durch starke regulatorische Kontrollen aus. Daher operieren die in diesem Sektor tätigen Unternehmen oft in einer monopolähnlichen Situation. Das hat zur Folge, dass in ihren Märkten die Preise schwächer auf Veränderungen der Nachfrage reagieren. Deshalb sind sie weniger anfällig für zyklische Schwankungen. Dies verspricht eine bessere Planbarkeit zukünftiger Erträge und macht Investitionen in Kerninfrastruktur insbesondere für defensive Anleger interessant. Kenntnis der infrastrukturspezifischen Risiken entscheidend für Anlageerfolg Aber natürlich bergen auch solche Investitionen Risiken. Politische sowie regulatorische Veränderungen und Naturkatastrophen bilden die Hauptrisiken einer Infrastrukturinvestition zum Beispiel ein unvorhersehbares Naturereignis wie der Vulkanausbruch auf Island im Frühjahr 2010 für europäische Flughafenbetreiber. Diese Risiken lassen sich nur einschätzen, wenn ein grundlegendes Verständnis über das politische und regulatorische Umfeld vorliegt, etwa was die Ausgestaltung von Konzessionen angeht. Zudem ist rechtliches und steuerliches Know-how notwendig, um die jeweilige Situation beurteilen und Risiken rechtzeitig minimieren zu können. Auch ein Profitieren von übertriebenen Reaktionen des Marktes ist dann möglich. Um erfolgreich in Infrastruktur bzw. Kerninfrastruktur zu investieren, ist somit gute Marktkenntnis sowie Erfahrung von großer Bedeutung. Daher verfügen Anlagegesellschaften, die sich auf solche Investments spezialisiert haben, über einen eindeutigen Informationsvorteil. Aber Vorsicht wo Infrastruktur drauf steht, ist nicht automatisch Infrastruktur drin. Ein Vergleich zwischen lupenreinen Infrastruktur-Anlageprodukten und solchen, die auch infrastrukturnahe Titel enthalten, macht deutlich, dass alleine das Etikett Infrastruktur keine Garantie für den gewünschten Anlageerfolg darstellt. Eine zu starke Ausweitung des Anlageuniversums verwässert die Infrastruktureigenschaften und schlägt sich in einer höheren Schwankungsbreite sowie einer begrenzten Diversifikation zu den breiten Aktienmärkten nieder. Insgesamt zeigt der Kerninfrastrukturansatz bei geringeren Schwankungen eine deutlich bessere Kursentwicklung.

17 Anzeige Fortbildung, Seminare & Kongresse TERMIN THEMA ORT VERANSTALTER 12. / (II. Aufbau) 27. / (III. Vertiefung) (je 16 Std.; Kosten: 250, Euro, Fortbildungspunkte: 16) Medizinische Hypnose (I III) Moderne Hypnose-Interventionen zur Kontrolle akuter und chronischer Schmerzen, Symptomreduktion bei psychosomatischen Störungen, Angst- und Schlafstörungen. Als Zweitverfahren im Rahmen der Weiterbildung Psychotherapie (Entspannungsverfahren) anerkannt Freiburg Praxis PD Dr. Ross Luisenstr. 6 Auskunft / Anmeldung: Tel. (07 61) Fax (07 61) Praxis PD Dr. Ross Luisenstr Freiburg Dr-Ross@web.de Web: (16 Std.; Kosten: 250, Euro, Fortbildungspunkte: 20) Selfcare: Energie- & Selbstmanagement, Selbsthypnose & Imaginative Verfahren Ad-hoc-Strategien zu Stress-Reduktion, Ressourcen-Aktivierung und Wohlbefinden, im Alltag, Ausbau von Energie- & Erholungskompetenz Intensivkurs Psychosomatische Grundversorgung (50 Std.) (20 Std. Theorie, 30 Std. verb. Intervention) Fortlaufende Balintgruppe parallel zur Psychosomatischen Grundversorgung (30 Std.) Psychosomatische Grundkenntnisse in der Facharztweiterbildung (40 Std.) (8 Std. Theorie, 12 Std. verb. Intervention, 20 Std. Balint) Einführung Medizinische Hypnotherapie (16 Std.), Grundkurs Dr. Peter Schröder Freiburg Praxis PD Dr. Ross Luisenstr. 6 Auskunft / Anmeldung: Tel. (07 61) Fax (07 61) Freiburg i. Brsg. Kursgebühr: 750, Euro Bad Krozingen Kursgebühr: 470, Euro Freiburg i. Brsg. Kursgebühr: 600, Euro Nonnenweier Kursgebühr: 240, Euro Praxis PD Dr. Ross Luisenstr Freiburg Dr-Ross@web.de Web: Anmeldung / Auskunft: AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg Weiterbildung.psychosomatik@uniklinik-freiburg.de Tel. (07 61) Anmeldung / Auskunft: AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg Weiterbildung.psychosomatik@uniklinik-freiburg.de Tel. (07 61) Anmeldung / Auskunft: AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg Weiterbildung.psychosomatik@uniklinik-freiburg.de Tel. (07 61) Anmeldung / Auskunft: AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg Weiterbildung.psychosomatik@uniklinik-freiburg.de Tel. (07 61) Anzeigenschluss für die Ausgabe 8/2013 ist der 1. August 2013 Ihr Kontakt zur Anzeigenabteilung: Frau Angela Grüssner Telefon 0711/ Fax 0711/ gruessner@gentner.de Herr Rudolf Beck Telefon 0711/ Fax 0711/ beck@gentner.de

18 Anzeige Fortbildung, Seminare & Kongresse TERMIN THEMA ORT VERANSTALTER , Difficult-Airway-Training Tübingen Anmeldung / Auskunft: Uhr am anatomischen Präparat und Klinische Anatomie Tübinger Patientensicherheits , am Patientensimulator Elfriede-Aulhorn-Str. 8 und Simulationszentrum Uhr Tüpass Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin Silcherstr. 7 Tel. ( ) sim@tupass.de Web: / / / / Fortbildungspunkte: 12 CME-Punkte beantragt. kostenfrei Kurs 2: Kurs 3: Kurs 4: samstags oder sonntags (10 x) individueller Einstieg und Teilbelegung möglich Psychosomatik Komplettkurse incl. Balint Für Facharztprüfung u. EBM-Ziff.: Akupunktur, Schmerzstörg., Psychosomatik 40 h Kurs = 2 x Fr. nachm. / Sa 80 h Kurs = 4 x Fr. nachm. / Sa Ulmer Herz-Kreislauf-Forum 2013 Moderne Diagnostik und Therapie kardiovaskulärer Erkrankungen Psychosomatische Grundversorgung Balint-Gruppe, Progressive Muskelentspannung Seminare mit KV- und ÄK-Anerkennung Psychosomatische Grundversorgung 80- bzw. 40-stündiger Grund- / Aufbaukurs Pforzheim / Ispringen Kontakt: Fr. Schleucher Tel. (01 76) info@afpp.de Web: Edwin-Scharff-Haus Neu-Ulm Silcherstr Neu-Ulm AfPP Akademie f. Psychotherapie Pforzheim Dr. med. W. Polster Schubertstr. 20, Engelsbrand Universitätsklinikum Ulm, Klinik für Innere Medizin II, Kardiologie Tel. (07 21) Heidelberg Dr. Olschewski-Hattenhauer und Dr. Oberweis-Nienburg Tel. ( ) info@ol-ha.de Stuttgart-Süd Kursgebühr: 900, Euro Anmeldung / Auskunft: IB-GIS mbh Medizinische Akademie Hauptstätter Str , Stuttgart Tel. (07 11) , Fax (07 11) aerztefortbildung@med-akademie.de Nutzen Sie die neue Rubrik im Format 1: 4-spaltig / 20 mm 150,00 Format 2: 4-spaltig / 40 mm 250,00 Größere Formate werden nach mm abgerechnet (eine mm Zeile 6,10) z. B.: 4-spaltig / 50 mm 305,00 z. B.: 4-spaltig / 55 mm 335,50 z. B.: 4-spaltig / 60 mm 366,00 Alle Anzeigenpreise zuzüglich MwSt. Das ÄBW erscheint zum 15. eines Monats, Anzeigenschluss am Ende des Vormonats.

19 Zum Gedenken Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen Dr. med. Hans-Jürgen Görlich, Rottweil * Gerda Schleihauf, Freiburg * Dr. med. Christa Bischoff, Gaienhofen * Dr. med. Mathilde Schmidt, Lenzkirch * Dr. med. Wilhelm Bode, Heidelberg * Dr. med. Ursula Kiesel, Pfullingen * Dr. med. Richard Dammann, Freiburg * Dr. med. Michael Krause, Freiburg * MU Dr. Masaryk-Univ. Brünn Milan Vanicek, Balingen * Dr. med. Gebhard Amann, Sigmaringen * Dr. med. Wolfgang Gärtner, Weingarten * Dr. med. Ulrich Knebel, Schramberg * Dr. med. Hildegard Otto, Bad Waldsee * Manuela Schestag, Bruchsal * Dr. med. Werner Thies, St. Peter * Dr. med. Roman Greiner, Ettlingen * Prof. Dr. med. Ludwig Strauß, Fürth * Dr. med. Hans Hermann Nicol, Bad Mergentheim * Anzeige Rosset, Merz & Sozien Rechtsanwälte Dr. Christoph Rosset seit über 20 Jahren überwiegend im Arztrecht tätig Beratung und Vertretung von Ärzten in arztrechtlichen und bürgerlichrechtlichen Fragen: Kooperationen: Berufsausübungsgemeinschaften, Organisationsgemeinschaften u. a. Zulassung, Ermächtigung, Angestellte Ärzte Praxiskauf und -verkauf KV-Maßnahmen: Honorarrückforderung, Notfalldienst, Genehmigungen usw. Kassen- und Privatabrechnung: Honorarverteilung, Plausibilitätsprüfung, sachl.-rechner. Berichtigung; GOÄ-Rechnungen und Inkasso Berufshaftpflicht Wirtschaftlichkeitsprüfung: Honorar, Verordnungsweise Praxisführung: Miet-, Arbeits-, Kauf- u. a. -Verträge Dr. Christoph Rosset Arztrecht Joachim Merz Wirtschaftsrecht Dr. Bastian Reissinger Fachanwalt für Steuerrecht Nicole Pella Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Gerrit Tubbesing Fachanwalt für Familienrecht Mediator Schwarzwaldstraße Freiburg i. Br. Telefon (07 61) Telefax (07 61) info@kanzlei-rosset.de Landesärztekammer Baden-Württemberg Geschäftsstelle: Jahnstraße Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) Fax (07 11) Weitere Infos unter Symposium Gesund von Anfang an Geglückte Kindheit auch in suchtbelasteten Familien Eine Veranstaltung der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Bekanntmachungen Mittwoch, 20. November Uhr In Baden-Württemberg wachsen nach Angaben des Sozialministeriums rund Kinder unter 15 Jahren in suchtbelasteten Familien auf. Diese Kinder haben ein bis zu sechsfach erhöhtes Risiko, selbst eine Suchterkrankung oder eine andere psychische Störung zu entwickeln; ihre Entwicklungschancen sind eingeschränkt. Sie haben ein Recht auf Unterstützung und Hilfe unabhängig davon, ob ihre Eltern bereits Hilfeangebote in Anspruch nehmen. Eine Herausforderung an alle, die in den Bereichen der medizinischen Versorgung, der Jugendhilfe, der Suchthilfe, in Kindertagesstätten und Schulen tätig sind. Das Symposium der Landesärztekammer widmet sich diesem Problem aus unterschiedlichen Blickrichtungen und gibt Impulse, wie diese besonders gefährdeten Kinder von Anfang an begleitet und gefördert werden können. Programm 9.30 Uhr Begrüßung, Einführung und Moderation Dr. med. Christoph von Ascheraden, St. Blasien, Vorsitzender des Ausschusses Suchtmedizin der Landesärztekammer Matthias Felsenstein, Leiter der Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung Grußwort Frau Katrin Altpeter (MdL) Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg Uhr Frühe Weichenstellungen in die falsche Richtung? Strukturelle und systematische Probleme der selektiven Prävention Prof. Dr. Michael Klein, Deutsches Institut für Sucht- und Präventionsforschung der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen, Köln Uhr Belastete Schwangerschaft Alkohol, Medikamente, Nikotin und Drogen Dr. med. Regina Rasenack, Klinik für Geburtshilfe und Perinatologie der Universitäts- Frauenklinik, Freiburg Uhr Schwangerschaftsmanagement in der Substitutionspraxis Dr. med. Rüdiger Gellert, Schwerpunktpraxis, Freiburg Uhr Imbiss Uhr Drogenbabys die medizinische und psychosoziale Begleitung Dr. med. Jens-Uwe Folkens, Ortenauklinikum Offenburg- Gengenbach, Kinderheilkunde und Jugendmedizin, Offenburg Uhr Belastete Kindheit (Alkohol, Rauchen, Drogen und Substitution) Früherkennung und Frühintervention durch den Kinderarzt? Dr. med. Matthias Brockstedt, Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes Berlin-Mitte ÄBW

20 Bekanntmachungen Uhr Kaffeepause Uhr Kinderschutzgesetz und Jugendamt: Möglichkeiten und Grenzen staatlichen Handelns Isabel Fezer, Bürgermeisterin des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit der Stadt Stuttgart Uhr Plädoyer für Glückliche Kindheit gesund von Anfang an Prof. Dr. med. Ute Spiekerkötter, Klinik für Allgemeine Kinder- und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Freiburg Uhr Resümee Dr. med. Christoph von Ascheraden Bitte abtrennen Veranstaltungsort: in den Räumen des CVJM Stuttgart e. V., Büchsenstraße 37, Stuttgart Die Teilnahme ist kostenfrei Anmeldung erforderlich. Fortbildungspunkte: Die Veranstaltung ist mit 6 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt. Anmeldung und Programmanforderung bitte an: Online: Landesärztekammer Baden-Württemberg Faxantwort: Abteilung Fortbildung (07 11) und Qualitätssicherung Telefon: (07 11) Frau Mangold Jahnstraße 40 helene.mangold@laek-bw.de Stuttgart Anmeldung Ich nehme verbindlich am Symposium Gesund von Anfang an Geglückte Kindheit auch in suchtbelasteten Familien teil. Mittwoch, 20. November 2013, Uhr Veranstaltungsort: In den Räumen des CVJM, Büchsenstraße 37, Stuttgart-Mitte Titel, Name, Vorname Facharztbezeichnung Anschrift Telefon Fax Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Die zur Nachbesetzung ausgeschriebenen Vertragsarztsitze aller Gebiete in Baden- Württemberg mit Zulassungsbeschränkungen finden Sie ab sofort nur noch auf der Homepage der Kassen ärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Die Übersicht der ausgeschriebenen Vertragsarztsitze kann man dort bequem über einen Button direkt auf der Website anklicken. Nach einer zum 1. Januar 2013 neu in Kraft getretenen Rechtslage muss der Antrag zur Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes beim Zulassungsausschuss gestellt werden. Dieser entscheidet, ob der Vertragsarztsitz in einem Planungsbereich, für den Zulassungsbeschränkungen an geordnet sind, weitergeführt werden soll. Ist dies der Fall, hat die KV den Vertragsarztsitz unverzüglich auszuschreiben. Die bisherige Rechtslage, nach der der Vertragsarzt seinen Antrag bei der KV stellen musste, endete zum Geschäftsstelle: Jahnstraße Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) Fax (07 11) Bezirksärztekammer Nordwürttemberg 23. Psychosomatischer Tag Schlafstörungen: Ursachen, Diagnostik, Psychodynamik und Therapie (Arbeitstitel) Jeden Tag haben es Ärzte in den Kliniken und in den Praxen mit vielen Patienten zu tun, bei denen sich hinter vordergründig somatischen Symptomen komplexe Krankheitsbilder verbergen. Oftmals sind dies Leiden, die erst dann einer qualifizierten Therapie zugänglich werden, wenn die ursächliche Beteiligung psychischer Faktoren vom Arzt erkannt ist und in geeigneter Weise angesprochen wird. Natürlich sollen dabei keineswegs die Erfolge gerade der Schulmedizin geleugnet oder in ihrem Wirken für Patienten in einem falschen Licht gesehen werden. Der psychosomatische Ansatz einer erweiterten Diagnostik und Therapie darf in keinem Fall dazu führen, dass bei einem Patienten notwendige somatische Schritte der Untersuchung und Behandlung unterbleiben. Doch oft ist es erst dann möglich einem Patienten zu helfen oder ihn zu heilen, wenn auch die sozialen und psychischen Aspekte seines Krankseins in die Diagnostik und die Therapie einbezogen werden können. Genau hier bietet der psychosomatische Ansatz mit dem besseren Verstehen und Umgehen mit psychischen und sozialen Krankheitsursachen die Möglichkeit für Ärzte, sich eine neue Ebene des Umganges mit ihren Patienten zu eröffnen. Datum Unterschrift (Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel) 292 ÄBW

21 Bekanntmachungen Die Integration der somatischen und psychischen Ursachen und Auswirkungen einer Erkrankung und die hieraus entstehenden erweiterten therapeutischen Möglichkeiten sind das Feld der Psychosomatischen Medizin. Der Psychosomatische Tag soll einen besonderen Schwerpunkt auf eben dieses Thema setzen. Allen psychosomatisch interessierten Ärzten, sowohl den Anfängern, die dieses Fach kennenlernen möchten, wie den Experten, die ihre Kenntnisse vertiefen wollen, soll das breit gefächerte Programm eine lohnende Fortbildung bringen. Veranstaltungstermin: 19. Oktober Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, Stuttgart Programm: Uhr Begrüßung und Einführung Prof. Dr. med. Annegret Eckhardt-Henn, Stuttgart; Dr. med. Annette Berthold- Brecht, Ditzingen Uhr Der nicht-erholsame Schlaf Diagnostik Differenzialdiagnostik Therapie Dipl.-Psych. Sabine Eller, Gerlingen Uhr Diskussion Uhr Kaffeepause Uhr Schlafstörungen aus psychosomatischer Sicht therapeutische Aspekte Dr. med. Wolfgang N. Fischer, Pforzheim Uhr Diskussion Uhr Arbeit in Kleingruppen Leitung: Dr. med. Ulrich Barthelmes, Dr. med. Götz Basse, Dr. med. Annette Berthold-Brecht, Prof. Dr. med. Annegret Eckhardt- Henn, Dr. med. Ekkehard Gaus, Dr. med. Ingrid Rothe-Kirchberger Uhr Mittagspause gemeinsames Mittagessen Uhr Frühkindliche Schlafstörungen als familiäre Beziehungskrise Dr. med. Nikolaus v. Hofacker, Starnberg Uhr Diskussion Uhr Kaffeepause Uhr Arbeit in Kleingruppen Leitung: Dr. med. Ulrich Barthelmes, Dr. med. Götz Basse, Dr. med. Annette Berthold-Brecht, Prof. Dr. med. Annegret Eckhardt- Henn, Dr. med. Ekkehard Gaus, Dr. med. Ingrid Rothe-Kirchberger Uhr Abschlussplenum Ausgabe der Teilnahmebescheinigungen Änderungen und Ergänzungen des Programms bleiben vorbehalten. Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Teilnahmegebühr: 61, Euro (inkl. Tagesverpflegung) Fortbildungspunkte: 7 Punkte Veranstalter: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Kompetenz-Zentrum Fortbildung, Arbeitsschutz und Notfallmedizin Jahnstraße Stuttgart Anmeldung: Frau Kotzur, Telefon (07 11) , Fax (07 11) , kotzur@baek-nw.de Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf das 80-stündige Curriculum zum Erwerb der Qualifikation zur Durchführung der psychosomatischen Grundversorgung und zur Vermittlungen von psychosomatischen Grundkenntnissen in der Facharztweiterbildung. Offene Rechnungen in der Arztpraxis wie gehe ich damit um? Das Seminar soll den praktischen Umgang mit offenen Rechnungen in einer Arztpraxis aufzeigen und optimieren. Gemeinsam werden sinnvolle Mahnläufe, verschiedene Formulierungsmöglichkeiten des Mahnschreibens sowie zwingende Rechnungsinhalte besprochen. Auch wird aufgezeigt, wie Praxismitarbeiter/innen in diversen Situationen mit Patienten im Zusammenhang mit offenen Rechnungen umgehen sollten. Hier wird insbesondere die Vereinbarung von Ratenzahlungen vertieft. Führt dies alles nicht zum gewünschten Erfolg, ist an den gerichtlichen Mahnbescheid zu denken. Gemeinsam wird in einem Workshop ein gerichtlicher Mahnbescheid erstellt. Hierbei werden einzelne Problemstellungen sowie Verfahrensabläufe besprochen. Des Weiteren werden die wichtigsten Vollstreckungsmöglichkeiten mit diversen Beispielen und Mustertexten erarbeitet. Auch wird auf die Kosten und Risiken eingegangen, wenn Sie beabsichtigen, offene Rechnungen an einen Dienstleister (z. B. Rechtsanwalt, Inkassounternehmen) abzugeben. Samstag, 26. Oktober Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Medizinische Fachangestellte, Abrechnungspersonal Teilnehmerbeitrag: 45, Euro Fortbildungspunkte: 7 Punkte Anmeldung: Frau Lisa Objartel, Telefon (07 11) , Fax (07 11) , objartel@baek-nw.de Hygienebeauftragter Arzt und Ärztin ein neues interessantes Tätigkeitsfeld für Sie? Eine Fortbildung der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Nach der Neufassung der Krankenhaushygieneverordnung (MedHygVO) vom 20. Juli 2012 sind neben den Trägern fast aller Krankenhäuser jetzt auch verschiedene andere Einrichtungen verpflichtet, hygienebeauftragte Ärzte und Ärztinnen zu bestellen bzw. zu beschäftigen. Dazu zählen unter anderem alle Einrichtungen für ambulantes Operieren, welche auf Basis der Qualitätssicherungsvereinbarung nach 135 Abs. 2 SGB V tätig sind. Der hygienebeauftragte Arzt oder Ärztin arbeitet mit dem/der Krankenhaushygieniker/in und den Hygienefachkräften zusammen. Er ist Ansprechperson und Multiplikator, erstellt Risikoanalysen mit Risikobewertungen von Infektionsrisiken, veranlasst und begleitet Maßnahmen zur Risikominimierung, ist zuständig für das Ausbruchsmanagement bei gehäuft auftretenden nosokomialen Infektionen und vieles mehr. Hygienebeauftragter Arzt oder Ärztin kann werden, wer über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt und eine anerkannte 40-stündige curriculare Fortbildung zum hygienebeauftragten Arzt/Ärztin erfolgreich besucht hat. Damit es mehr Ärzten und Ärztinnen möglich wird, sich zum hygienebeauftragten Arzt bzw. Ärztin benennen zu lassen, bietet die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg jetzt erneut die hierfür geforderte 40-stündige Fortbildung an. Die Veranstaltung findet diesmal gezielt am Wochenende statt, speziell für niedergelassene Ärzte und Ärztinnen. ÄBW

22 Bekanntmachungen Veranstaltungstermine: September 2013 und September 2013 Freitag, 13. September Uhr Samstag, 14. September Uhr Sonntag, 15. September Uhr Freitag, 27. September Uhr Samstag, 28. September Uhr Sonntag, 29. September Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, Stuttgart-Degerloch Teilnahmegebühren: 600, Euro inklusive Material und Verpflegung Fortbildungspunkte: 40 Punkte Anmeldung: Fachbereich Fortbildung, Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstr. 5, Stuttgart, Telefon (07 11) , Fax (07 11) , fortbildung@baek-nw.de Weiterbildungsinitiative für Facharztanwärter/-innen in der Anästhesiologie Das Seminar richtet sich im Besonderen an Assistenzärzte, die sich in der Vorbereitung zur Facharztprüfung Anästhesiologie befinden, sowie an Fachärzte, die die Veranstaltung zur Wiederholung relevanter klinischer Themen aus Anästhesie und Intensivmedizin nutzen wollen. In vier relevanten Themenbereichen präsentieren hochkarätige Referenten der Weiterbildungsinitiative Anästhesiologie interaktive Fallberichte, wie sie auch in Facharztprüfungen abgefragt werden. Parallel dazu finden simulierte Facharztgespräche zur Vorbereitung auf die Facharztprüfung statt. 9. November Uhr Programm: Uhr Fallvorstellungen Atemweg und ARDS Prof. Dr. Andreas Walther, Klinikum Stuttgart-Katharinenhospital Uhr Fallvorstellungen Neue orale Antikoagulantien (NOAK) und kardiales Risiko Dr. Christian Schlottke, Prof. Dr. Götz Geldner, Klinikum Ludwigsburg Uhr Pause Uhr Fallvorstellungen Neuro- Notfälle und erhöhter ICP Dr. Peter Zaar, Klinikum Sindelfingen-Böblingen Uhr Fallvorstellungen Geburtshilfliche Notfälle Prof. Dr. Torsten Schroeder, Paracelsus Krankenhaus Parallel finden simulierte Facharztgespräche zur Prüfungsvorbereitung statt. Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, Stuttgart Zielgruppe: Facharztanwärter/ -innen in der Anästhesiologie Teilnehmerbeitrag: 30, Euro Fortbildungspunkte: 5 Punkte Anmeldung: Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) , Fax (07 11) , fortbildung@baek-nw.de LNA-Refresher-Kurs Leitende Notärzte werden immer häufiger bereits im Vorfeld von Großveranstaltungen als Berater hinzugezogen. Um Sie dabei zu unterstützen, bietet Ihnen der diesjährige LNA-Refresher-Kurs Einblick in die Organisation und Durchführung von Großveranstaltungen aus verschiedenen Blickwinkeln. Samstag, 28. September Uhr Programm: 9.00 Uhr Begrüßung Prof. Dr. med. K. Ellinger, Chefarzt, Klinik für Anästhesie, Intensiv-, Notfall- u. Schmerzmedizin, Oberschwabenklinik Ravensburg Uhr Eventmanagement Großveranstaltung aus Sicht des Veranstalters Markus Wincher, Leiter Facility Management, SAP Arena Uhr Rechtlicher Rahmen Großveranstaltung aus Sicht der Ortspolizeibehörde Ralf Kotte, Amt für öffentliche Ordnung, Sachgebietsleiter, Genehmigung von Großveranstaltungen, Stadt Stuttgart Uhr Pause Uhr Großveranstaltung Risikoabschätzung aus Sicht der Polizei Polizeidirektor Dieter Schäfer Polizeipräsidium Mannheim Uhr Beurteilung von Veranstaltungsorten aus der Sicht der Feuerwehr Sebastian Fischer, Stellv. Leiter Abt. Einsatz, Berufsfeuerwehr Stuttgart Uhr Mittagspause Uhr Rechtliche Zuständigkeit des LNA bei der Planung von Großveranstaltungen Dr.med. E. Kehrberger, Filderstadt Uhr Begutachtung von Großveranstaltungen durch den LNA Das Modell Baden-Württemberg PD Dr.med. H. Genzwürker, Chefarzt, Neckar-Odenwald- Kliniken, Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin Uhr Pause Uhr Fußball-WM in Deutschland. Was würden wir heute anders machen? Dr.med. J. Pfefferkorn, Klinik für Anästhesie, Katharinenhospital Stuttgart Uhr Fallvorstellung Kurden-Festival Dr.med. D. Volk, Theresienkrankenhaus Mannheim Uhr Abschlussdiskussion und Evaluation Prof. Dr. med. K. Ellinger, PD Dr.med. H. Genzwürker Uhr Veranstaltungsende Änderungen und Ergänzungen des Programms bleiben vorbehalten. Kursleitung: Prof. Dr. Klaus Ellinger, Chefarzt, Krankenhaus St. Elisabeth, Klinik für Anästhesie, Intensiv-, Notfallund Schmerzmedizin PD Dr. Harald Genzwürker, Chefarzt, Neckar-Odenwald-Kliniken, Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, Stuttgart Zielgruppe: Leitende Notärzte Voraussetzung: Fachkunde Leitender Notarzt Teilnehmerbeitrag: 60, Euro inkl. Tagesverpflegung Fortbildungspunkte: 8 Punkte Anmeldung: Fachbereich Arbeitsschutz und Notfallmedizin, Telefon (07 11) , Fax: (07 11) , notfallmedizin@baek-nw.de 294 ÄBW

23 Bekanntmachungen Geschäftsstelle: Keßlerstraße Karlsruhe Telefon (07 21) Fax (07 21) Bezirksärztekammer Nordbaden Fortbildungsveranstaltung Ein Jahr Bundeskinderschutzgesetz Anwendung für die Ärzteschaft Die Akademie für Ärztliche Fortbildung der Bezirksärztekammer Nordbaden veranstaltet in Kooperation mit der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe eine Fortbildung zum Bundeskinderschutzgesetz. Das seit 1. Januar 2012 geltende Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) enthält nicht nur Vorschriften zum Kinderschutz im engeren Sinne, sondern bezieht den Begriff Kinderschutz auf alles, was dem Kindeswohl dient und damit auch indirekt die Bedingungen des Aufwachsens für ein Kind oder einen Jugendlichen so verbessert, dass das Risiko für eine spätere Gefährdung möglicherweise reduziert wird. Für die Ärzteschaft von wesentlicher Bedeutung enthält das BKiSchG einheitliche Regelungen zur einzelfallbezogenen Zusammenarbeit im Kinderschutz. So werden die Befugnis und die Schwelle beschrieben, an der sogenannte Berufsgeheimnisträger Informationen an das Jugendamt weitergeben dürfen, wenn sie die Beteiligten aus der Familie bei vermuteter Kindeswohlgefährdung nicht dafür gewinnen konnten, von sich aus Hilfen in Anspruch zu nehmen. Erstmals wurde bundesweit gesetzlich geregelt, wann ein Arzt oder eine Ärztin unter Bruch der ärztlichen Schweigepflicht dem Jugendamt über eine Kindeswohlgefährdung Mitteilung machen darf. Die Fortbildung will zu diesem Thema umfassend Auskunft geben, die bisherigen Erfahrungen und Stolpersteine aus der Praxis aufnehmen und mit den Teilnehmenden reflektieren. Dazu wird das Thema aus unterschiedlichen Blickrichtungen beleuchtet. Mittwoch, 24. Juli ca Uhr Programm: Kindeswohlgefährdung aus kinderchirurgischer Sicht Prof. Dr. Peter Schmittenbecher, Direktor der Kinderchirurgischen Klinik, Städtisches Klinikum Karlsruhe Kindeswohlgefährdung aus rechtsmedizinischer Sicht Prof. Dr. Kathrin Yen, Direktorin des Instituts für Rechts- und Verkehrsmedizin, Universitätsklinikum Heidelberg Kindeswohlgefährdung aus kinderpsychiatrischer Sicht PD Dr. Martina Pitzer, Direktorin der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Städtisches Klinikum Karlsruhe Impulsreferat: Zusammenarbeit mit den Behörden unter besonderer Berücksichtigung der Schweigepflicht Direktor des Amtsgerichts a. D. Reinhold Buhr, Kammeranwalt der Bezirksärztekammer Nordbaden Angebot der Sozialund Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe: Damit der Start gelingt Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen Dr. Frauke Zahradnik, Leiterin des Kinderbüros Die Rolle der insoweit erfahrenen Fachkraft im Kinderschutz Siegfried Mutschler-Firl, Leiter der psychosozialen Fachdienste Bearbeitungsstandards der Sozialen Dienste und Zusammenarbeit bei Kindeswohlgefährdung Reinhard Niederbühl, Leiter des Sozialen Dienstes Veranstaltungsort: Ärztehaus Karlsruhe, Keßlerstraße 1, Karlsruhe, Karl-Wilhelm-Maurer-Saal (1. OG) Wissenschaftliche Leitung und Moderation: Dr. Andreas Oberle, Ärztlicher Direktor Pädiatrie 1 Sozialpädiatrie, Olgahospital Stuttgart; Mitglied des Ausschusses Gewalt gegen Kinder der Landesärztekammer Fortbildungspunkte: Die Fortbildung ist mit 5 Punkten bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg angemeldet. Gebühr: 20, Euro Teilnahmebedingungen: Eine Stornierung der Anmeldung ist bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme, die volle Gebühr zu entrichten. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Kontakt: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll, Keßlerstraße 1, Karlsruhe, Telefon (07 21) , Fax , fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: oder Hygienebeauftragter Arzt Die Fortbildung wird vom Städtischen Klinikum Karlsruhe in Kooperation mit der Bezirksärztekammer Nordbaden angeboten und durchgeführt. Die Teilnahmebescheinigung für den Fortbildungskurs erteilt die Ärztekammer. Nach der Verordnung des Sozialministeriums über die Krankenhaushygiene in Baden-Württemberg vom 15. Dezember 2010 sind die Träger der Krankenhäuser verpflichtet, hygienebeauftragte Ärzte zu bestellen bzw. zu beschäftigen. Zum hygienebeauftragten Arzt kann nur bestellt werden, wer über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt und spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene und medizinischen Mikrobiologie in Fortbildungskursen erworben hat. Die Mindestanforderung ist der Besuch eines 40-stündigen Grundkurses nach dem Curriculum der Bundesärztekammer. Termine: Juni November 2013 jeweils Montag bis Freitag Zeit: 9.00 s.t Uhr Leitung: Dr. med. Eberhard Kniehl, Leiter der Abteilung für Mikrobiologie und Krankenhaushygiene, Städtisches Klinikum Karlsruhe Ort: Städtisches Klinikum Karlsruhe ggmbh, Moltkestr. 90, Karlsruhe Gebühr: 550, Euro Fortbildungspunkte: 40 Eine Anmeldung ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 begrenzt. Auskunft und Anmeldung: Fachlicher Ansprechpartner: Dr. Eberhard Kniehl, Telefon (07 21) , eberhard.kniehl@ klinikum-karlsruhe.de Anmeldung und Organisation: Geschäftsstelle BBz, Telefon (07 21) , bbz@klinikum-karlsruhe.de ÄBW

24 Bekanntmachungen Fortbildung: Ärzte-Seminare Karlsruhe Die Bezirksärztekammer Nordbaden freut sich, im Jahr 2013 erstmals die Ärzte-Seminare Karlsruhe mitzugestalten. Seit über 19 Jahren veranstalten die Karlsruher Messe- und Kongress-GmbH und das Städtische Klinikum Karlsruhe gemeinsam die Ärzte-Seminare im Kongresszentrum Karlsruhe. Dieses Jahr beteiligt sich erstmals auch die Bezirksärztekammer Nordbaden mit dem Thema Onkologie und Hämatologie für Hausärzte. Die Seminare wenden sich an Ärztinnen und Ärzte, die sich praxisnah auf einen aktuellen Wissensstand bringen wollen. Dabei verfolgen die Vorträge immer die Intention, aktuelles Wissen wissenschaftlich fundiert und begründet dem konkreten Alltagsbedarf entsprechend aufzubereiten und zu vermitteln. Diesen Herbst finden parallel 2-Tages-Intensivkurse statt, zu den Themen Neurologie Onkologie und Hämatologie für Hausärzte sowie ein 1-Tages-Intensivkurs (am Freitag, den 29. November 2013) Osteoporose. Anzeige Außerdem wird am Samstag, den 30. November 2013, jeweils vormittags und nachmittags ein Workshop Notfallmedizin angeboten, der über Aktuelles aus diesem wichtigen Bereich informiert und praktisches Handeln übt. Dies ist auch für Praxisteams interessant. Detailliertere Informationen zum Programm und zur Anmeldung können Sie dem im Ärzteblatt beiliegenden Informationsflyer entnehmen November 2013 Veranstaltungsort: Kongresszentrum Karlsruhe, Stadthalle, Festplatz 9, Karlsruhe Fortbildungspunkte: Notfall- Workshop: 3 Punkte; 1-tägiger Kurs Osteoporose: 8 Punkte; 2-tägige Kurse: Neurologie 14 Punkte, Onkologie und Hämatologie 15 Punkte Kontakt: congress & more Klaus Link GmbH; Frau Silvia Scholz-Amend; scholz-amend@ congressandmore.de; Geriatrische Grundversorgung 60-stündiges Basiscurriculum der Bundesärztekammer Die demografische Entwicklung in Deutschland in den nächsten Jahrzehnten wird es mit sich bringen, dass Ärztinnen und Ärzte der meisten Fachrichtungen zunehmend ältere Menschen unter Ihren Patientinnen und Patienten haben werden. In den Weiterbildungsgängen vieler Fachgebiete sind geriatrische Themen und die besonderen Probleme des älteren und multimorbiden Patienten nicht sehr ausführlich berücksichtigt. An der Geriatrie interessierte Ärztinnen und Ärzte können seit geraumer Zeit die Zusatzweiterbildung Geriatrie nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden- Württemberg erwerben. Sie sieht aber eine Weiterbildungszeit von 18 Monaten bei einem zur Weiterbildung befugten Facharzt vor und ist inhaltlich so umfangreich, dass sie fast nur von den Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin und Innere Medizin gewählt wird. Die Bundesärztekammer hat jetzt ein 60-stündiges Basiscurriculum Geriatrische Grundversorgung entwickelt. Dieses richtet sich an die Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete, die die Zusatzbezeichnung Geriatrie nicht erwerben wollen, Ihre Kenntnisse über wesentliche Aspekte bei der Behandlung älterer Menschen aber vertiefen möchten. Das Curriculum ist in neun Module gegliedert, die in drei Abschnitte (jeweils ein Wochenende) eingeteilt wurden. Termine: September Oktober November 2013 Veranstaltungsort: Diakonissenkrankenhaus Karlsruhe-Rüppurr, Diakonissenstraße 28, Karlsruhe Programm: Besonderheiten des alten Patienten Geriatrische Syndrome und Altersspezifika ausgewählter Erkrankungen (in mehreren Teilen) Geriatrisches Basis-Assessment Arzneimitteltherapie und nicht-medikamentöse Therapiemaßnahmen Rechtliche und ethische Grundlagen Einrichtungen geriatrischer Versorgung Fallbeispiele Wissenschaftliche Leitung und Moderation: Dr. med. Brigitte R. Metz, Chefärztin Geriatrisches Zentrum Karlsruhe und Klinik für Rehabilitative Geriatrie, Fachärztin für Innere Medizin; Klinische Geriatrie; Palliativmedizin; Physikalische Therapie, Ernährungsmedizin DGEM, Osteologie DVO Gebühr: 635, Euro Fortbildungspunkte: Für die Fortbildung wurden 60 Punkte bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg beantragt. Kontakt: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll, Keßlerstraße 1, Karlsruhe, Telefon (07 21) , Fax: , fortbildungsakademie@ baek-nb.de Teilnahmebedingungen: Eine Stornierung der Anmeldung ist bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist bei selbst verschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr zu entrichten. Bei einer Abmeldung aus unverschuldeten Gründen (z. B. schwere, längerfristige Erkrankung) ist der Grund der Abmeldung glaubhaft nachzuweisen. Über die Zahlungsverpflichtung wird dann nach Prüfung des Sachverhaltes nach billigem Ermessen entschieden. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Weitere Informationen: oder ÄBW

25 Bekanntmachungen Aktueller Stand und neue Entwicklungen was ist relevant für die Praxis? Auch 2013 veranstaltet die Akademie für Ärztliche Fortbildung der Bezirksärztekammer Nordbaden wieder eine Fortbildung in Baden-Baden. Seit nun mehr über 20 Jahren treffen sich Ärztinnen und Ärzte im Baden-Badener Kongresshaus, um ihren Wissensstand zu ausgewählten medizinischen Themen zu aktualisieren und mit fachkundigen Kolleginnen und Kollegen zu diskutieren. Die diesjährige Veranstaltung steht unter der Überschrift Aktueller Stand und neue Entwicklungen was ist relevant für die Praxis? und soll einen Überblick über die Neuerungen der letzten Jahre in verschiedenen Fachgebieten schaffen. Hierfür konnte wieder ein abwechslungsreiches Programm mit hochkarätigen Referenten zusammengestellt werden. Samstag, 28. September 2013 Veranstaltungsort: Kongresshaus Baden-Baden, Augustaplatz 10, Baden-Baden Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. Eberhard Siegel, Direktor Medizinische Klinik I, Gastroenterologie/Endokrinologie/Diabetologie, St. Vincentius-Kliniken Karlsruhe Programm: Differenzierte Gerinnungshemmung heute: Qual der Wahl Prof. Dr. med. Markus Haass, Theresienkrankenhaus und St. Hedwig-Klinik Mannheim Reizdarm: vom Nihilismus zu neuen medikamentösen Therapiestrategien? PD Dr. med. Dieter Schilling, Diakoniekrankenhaus Mannheim Aktueller Stand und neue Entwicklungen in der Diabetologie PD Dr. med. Erhard Siegel, St. Josefskrankenhaus Heidelberg Aktueller Stand und neue Entwicklungen in der Pneumologie Dr. med. Johannes Schildge, St. Vincentius-Kliniken Karlsruhe Aktueller Stand und neue Entwicklungen in der Thoraxchirurgie Dr. med. Thomas Schneider, St. Vincentius-Kliniken Karlsruhe Aktueller Stand und neue Entwicklungen in der minimal invasiven Viszeralchirurgie Prof. Dr. med. Oliver Drognitz, St. Vincentius-Kliniken Karlsruhe Gebühr: 35, Euro Fortbildungspunkte: Für die Fortbildung wurden 5 Punkte bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg beantragt. Kontakt & Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll, Keßlerstraße 1, Karlsruhe, Telefon (07 21) , Fax: , fortbildungsakademie@ baek-nb.de Um Anmeldung wird gebeten! Weitere Informationen: oder Geschäftsstelle: Sundgauallee Freiburg/Br. Telefon (07 61) Fax (07 61) Bezirksärztekammer Südbaden Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden Ausführliche Informationen/ Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Homepage Alle Veranstaltungen sind von der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt und auf das Fortbildungszertifikat anrechenbar. Achtsamkeitsbasierte Stressbewältigung für Ärztinnen und Ärzte Tagesworkshop Leitung: Dr. med. Hendrikje Posch, Freiburg, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, MBSR/ MBCT-Lehrerin; Dipl.-Ing. (BA) Anke Wunderlich, Freiburg, Bewegungs- und Ausdruckstherapeutin, MBSR/MBCT-Lehrerin Berufstätige im Gesundheitswesen stehen heute vor besonderen Herausforderungen: zunehmende Beschleunigung in den Arbeitsabläufen, Zeitdruck und emotionale Belastungen. Um Überforderung nachhaltig vorzubeugen und auch in stressigen Zeiten innere Ruhe und Stabilität zu bewahren, ist es sinnvoll, Achtsamkeit zu praktizieren. Achtsamkeit bedeutet, die erlebten Erfahrungen im gegenwärtigen Augenblick bewusst und nicht wertend wahrzunehmen. Wir lernen innezuhalten, unbewusste oder automatische Verhaltensweisen zu erkennen und gelassener und kreativer mit dem Berufsalltag umzugehen. Methoden sind: Achtsamkeitsmeditationen im Liegen, Sitzen, Stehen und Gehen sanfte Yogaübungen Impulsreferate und Reflexionen Achtsamkeitsübungen für den Berufsalltag Achtsamkeit unterstützt Sie dabei: Konstruktiv Stress zu bewältigen, Burn-out vorzubeugen, den Blick für das Wesentliche zu öffnen und Prioritäten zu klären, Selbstfürsorge und Selbstakzeptanz im beruflichen Alltag zu leben. Freitag, 11. Oktober 2013 Zeit: s.t Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100, Euro Achtsamkeitstraining Vertiefungstag Leitung: Dr. med. Hendrikje Posch, Freiburg, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, MBSR/MBCT-Lehrerin; Dipl.-Ing. (BA) Anke Wunderlich, Freiburg, Bewegungs- und Ausdruckstherapeutin, MBSR/MBCT-Lehrerin Dieser Tag richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, die bereits einen Achtsamkeitstrainingstag besucht haben, sowie an Menschen mit Vorerfahrungen in Meditation und Achtsamkeit. Gerade in geschäftigen Zeiten ist es wichtig, innezuhalten und zu sich zu kommen im Sinne der gesundheitlichen Selbstfürsorge auf allen Ebenen. Sie können Stille erfahren sowie Achtsamkeit üben und vertiefen. Achtsamkeit ermöglicht Ihnen: Innere Ruhe und Klarheit zu finden, Maladaptive Muster zu erkennen und zu verändern, Gelassenheit und Stabilität im Berufsalltag zu entwickeln, Selbstakzeptanz zu kultivieren. Freitag, 19. Juli 2013 Zeit: s.t Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100, Euro ÄBW

26 Bekanntmachungen Hygienebeauftragter Arzt Onlinekurs Leitung: Prof. Dr. med. Franz Daschner, Freiburg; Dipl.-Volkswirt Dr. med. Wolfgang Gärtner, Deutsches Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH), Freiburg Zum Hygienebeauftragten Arzt kann nur bestellt werden, wer über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt und spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene und der medizinischen Mikrobiologie erworben hat. Die Mindestanforderung beinhaltet den Besuch eines vierzigstündigen Kurses nach dem Curriculum der Bundesärztekammer. Mit der Bezirksärztekammer Südbaden wird im Herbst 2013 ein neuer Weg beschritten, der es ermöglicht, die Dauer der Präsenzveranstaltung zu verkürzen und trotzdem die vierzigstündige Weiterbildung sicherzustellen. Hierzu dient der erstmals als Blended Learning veranstaltete Kurs. 20 Kurseinheiten werden über ein E-Learning Modul vermittelt, das heißt, die Teilnehmer erwerben das erforderliche Wissen online, unabhängig von Zeit und Ort. Erforderlich hierfür sind ein PC mit Internetzugang und eine eigene -Adresse. Die internetbasierten Lerneinheiten stehen ab dem 1. September 2013 zur Verfügung. Die verbleibenden 20 Lerneinheiten werden in einem 2-Tages- Kurs vorgestellt. Die Teilnahme an der Präsenzveranstaltung ist nur möglich, wenn zuvor die E-Learning-Einheiten absolviert wurden. Die Präsenzveranstaltung findet am 28./29. November 2013 im Haus der Ärzte in Freiburg statt. Online-Phase ab 1. September 2013 Präsenztage 28. und 29. November 2013 Zeit: Donnerstag und Freitag, 9.00 s.t. ca Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 600, Euro Medizinische Hypnose für Ärzte Leitung: PD Dr. Uwe H. Ross, Freiburg Einführungskurs In diesem einführenden Workshop werden auf der Basis aktueller neurophysiologischer Erkenntnisse wirkungsvolle Ad-hoc-Interventionen der modernen Hypnose bei akuten und chronischen Schmerzen, somatoformen Störungen, Schlafstörungen, Spannungszuständen, nichtorganischen Schwindelbeschwerden und Tinnitus praktisch erfahrbar vermittelt. In der täglichen Praxis angewendet, können die Beschwerden für den Patienten durch Hypnose-Techniken unmittelbar erlebbar reduziert werden. Wesentlicher Vorteil hypnotherapeutischer Ansätze in der Behandlung dieser Störungen ist zudem, dass sie konsequent ressourcen- und lösungsorientiert eingesetzt vermehrt die unwillkürliche, unbewusste Erlebnisebene des Patienten einbeziehen und unter anderem bei Schmerz objektivierbare psychobiologische Wirkungen entfalten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben methodische Fertigkeiten in der Anwendung spezieller Hypnose-Techniken zur Beschwerdeminderung und zur Aktivierung innerer Ressourcen bei psychosomatischen Störungen sowie bei Spannungszuständen, zum Beispiel vor medizinischen Eingriffen. Samstag, 26. Oktober 2013 Zeit: 9.00 s.t Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100, Euro Notarztseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin gemäß Curriculum der Bundesärztekammer Leitung: Dr. med. Frank Koberne, St. Josefskrankenhaus Freiburg Die Teilnehmer erhalten eine qualitativ hochwertige Ausbildung im Bereich der Notfallmedizin auf Grundlage aktueller internationaler Richtlinien wie ERC und ATLS Algorithmen. Sichergestellt wird ein hoher Anteil an praktischen Übungen und Simulationen in Kleingruppen. Einbezogen werden zudem alle an der Notfallversorgung beteiligten Organisationen wie Feuerwehr und Polizei. 25. November 3. Dezember 2013 Zeit: Montag bis Dienstag (ohne Sonntag), 8.00 s.t. ca Uhr Ort: Freiburg Entgelt: 800, Euro Notfalltraining für Ärzte Leitung: Dr. Stefan Leisinger, Emmendingen Grundkurs Der plötzliche Herztod ist eine der häufigsten Todesursachen in der Bundesrepublik Deutschland. Die sofortige effiziente und gut strukturierte erweiterte Reanimation mithilfe eines guten Atemwegsmanagements unterstützt durch Defibrillation und Notfallmedikation, ist dann der Überlebensfaktor Nr. 1 für diese Patienten. Neben einer Einführung in die medizinischen Grundlagen erhalten Sie in diesem Seminar auch die Möglichkeit eines Intensivtrainings zur erweiterten cardiopulmonalen Reanimation gemäß den gültigen Standards des European Resuscitation Council und der Bundesärztekammer. Programm: Medizinische Grundlagen Basistherapie CPR Venenzugänge Beatmung Elektrotherapie Samstag, 12. Oktober 2013 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: 9.00 s.t Uhr Entgelt: 100, Euro Kardiozirkulatorische Notfälle Herzrhythmusstörungen gehören neben den Krebserkrankungen zu den häufigsten Todesursachen. In Deutschland sterben nach Schätzungen jährlich zwischen und Menschen den rhythmogen bedingten plötzlichen Herztod. Nur wenige Patienten überleben dank rechtzeitig eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen. Dieses Seminar vermittelt den teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten die sichere Fähigkeit, lebensbedrohliche Rhythmusstörungen rasch zu erkennen und geeignete Sofortmaßnahmen einzuleiten. Programm: Rhythmusstörungen Elektrotherapie Notfallmedikamente EKG-Simulation Fallbesprechung Kreislauf Mega-Code-Traing Erw. gemäß ERC Airway-Management (Larynxmaske; Combitube etc.) Samstag, 26. Oktober 2013 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: 9.00 s.t Uhr Entgelt: 100, Euro Traumatologische Notfälle Erleiden Personen akute Gewalteinwirkungen, zum Beispiel aufgrund von Verkehrsunfällen oder im Rahmen einer Schlägerei, werden häufig Verletzungsmuster zu spät erkannt. Es verstreicht wertvolle Zeit, in welcher der Patient nicht die benötigte Behandlung erhält. Dieses Seminar soll teilnehmende Ärztinnen und Ärzte in die Lage versetzen, akute Lebensgefahr bei durch Trauma verletzten Notfallpatienten abzuwenden sowie die Vitalfunktionen zu sichern. Durch rasches Erfassen der traumatischen Gesamtbelastung und geeignete therapeutische Maßnahmen ist es möglich, den Patienten zu stabilisieren. 298 ÄBW

27 Bekanntmachungen Programm: Unfallmechanismen Primary/ Secondary Survey Schädel- Hirn-Trauma Wirbelsäulentrauma Extremitätentrauma Thoraxtrauma Abdominaltrauma - Bodycheck Immobilisation Fallbesprechung Trauma Primary & Secondary survey Mega-Code-Training Erw. gemäß ERC Samstag, 7. Dezember 2013 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: 9.00 s.t Uhr Entgelt: 100, Euro Notfalltraining für Arzt und Praxisteam Immer wieder kommt es in Arztpraxen zu Notfallsituationen. Das Praxisteam wird dann vor eine sehr schwierige Aufgabe gestellt. Unser Seminar vermittelt allen in diesem Bereich Tätigen die erforderliche Routine und das nötige Hintergrundwissen, um in Zukunft in solchen Situationen richtig reagieren zu können. Programm: Vermittlung gültiger Standards der Herz-Lungen-Wiederbelebung/Algorithmen der Patientenversorgung, Übung invasiver Maßnahmen Mittwoch, 9. Oktober 2013 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: s.t Uhr Entgelt: 75, Euro pro Person Basiskurs Palliativmedizin Leitung: Dr. Tobias Reiber, Freiburg Seit 2003 treffen sich im Rahmen der vom Arbeitskreis Palliativmedizin Freiburg durchgeführten und von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Bezirksärztekammer Südbaden getragenen palliativmedizinischen Basiskurse Ärztinnen und Ärzte aus den unterschiedlichsten Fachgruppen, aus Praxis und Klinik, zur gemeinsamen Fortbildung. Schwerpunkte des Seminars sind die von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin gegliederten Inhalte, nämlich Schmerztherapie und Symptomkontrolle, Kommunikation und Ethik in gut ausgewogenen Verhältnissen. Ob der Basiskurs als Ausgangspunkt einer intensivierten Ausbildung zum Palliativmediziner, einer Orientierung oder einer Rekapitulation bereits gekannter Fakten dient, ist dabei nebensächlich der Kurs soll allen Interessierten eine Hilfe im beruflichen (und vielleicht auch persönlichen) Alltag sein. Termine: 29./30. November /11. Januar Januar/1. Februar 2014 Zeit: freitags, s.t Uhr, samstags, 9.00 s.t Uhr Ort: Freiburg Entgelt: 550, Euro Basiskurs Palliativmedizin Leitung: Prof. Dr. Dr. G. Becker, Univ.- Klinik, Freiburg Februar 2014 Zeit: Montag Freitag, 9.00 s.t. ca Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 550, Euro Fallseminar Palliativmedizin Leitung: PD Dr. Gerhild Becker, Univ.-Klinik, Freiburg Das Kursangebot wendet sich an Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis, die bereits den Basiskurs Palliativmedizin (40 Kurseinheiten) erfolgreich absolviert haben und sich in der Betreuung Schwerkranker und Sterbender besonders engagieren möchten. Das Fallseminar ist multidisziplinär konzipiert und beachtet die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. und der Bundesärztekammer, die in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet wurden. Weiterhin werden Kursinhalte des German Programm in Palliative Care Education genutzt (Verbundprojekt der durch die Deutsche Krebshilfe geförderten Akademien für Palliativmedizin in Zusammenarbeit mit der Harvard Medical School, Center for Palliative Care, Boston, USA und der Christopherus Akademie, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin der Universität München). Die wissenschaftliche Leitung erfolgt durch PD Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. G. Becker, Master of Science in Palliative Care (King s College London) und Oberärztin der Palliativstation der Universitätsklinik Freiburg. Das Fallseminar besteht aus drei Modulen à 40 Kurseinheiten, die sich über jeweils fünf Tage erstrecken. Modul 1 Der schwerkranke, sterbende Patient, sein soziales Umfeld und das behandelnde Team Modul 2 Der individuelle Prozess des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext Modul 3 Professionelles Handeln in der Palliativmedizin Termine: Modul 1: Mai 2014 Modul 2: Juli 2014 Modul 3: November 2014 Zeit: Montag Freitag, 9.00 s.t. ca Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 550, pro Modul Psychosomatische Grundversorgung Die aktuelle Weiterbildungsordnung schreibt für nahezu alle Fachgebiete den Erwerb von Kenntnissen in psychosomatischer Grundversorgung vor. Diese Qualifikation kann durch Teilnahme an den Kursen entsprechend den jeweiligen Vorgaben der WBO erworben werden. Die Vorgaben beinhalten beispielsweise für KollegInnen in 5-jähriger Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin Kenntnisse über 80 Stunden Psychosomatik: 20 Stunden Theorie, 30 Stunden verbale Intervention sowie 30 Stunden Balint-Gruppenarbeit. Diese werden durch den Besuch von 10 Samstagsterminen à 8 Stunden nach eigener Wahl nachgewiesen. Alternativ können auch 5 Samstagsveranstaltungen mit dem Wochenkurs PGV kombiniert werden. Dieser findet dreimal pro Jahr in der Reha- Klinik Glotterbad bei Freiburg statt. Die Leistungen nach den EBM- Ziffern 35100/35110 (Theorieseminare, Reflexion der Arzt- Patient-Beziehung, verbale Interventionstechniken) dürfen nur von Ärzten erbracht werden, die eine Qualifikation durch Teilnahme an einem 80-stündigen Seminar erworben haben (z. B. 10 Samstagstermine des vorliegenden Curriculums, bei Kombination mit dem Blockkurs sind die Vorgaben der Psychotherapievereinbarung bez. der balintoder patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen zu beachten). Im Rahmen der Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist das Seminar PGV für die Qualifikation Psychosomatik anrechenbar. Samstagsveranstaltungen (8 Stunden) 28. September 2013 Depressionen, Burnout 19. Oktober 2013 Somatoforme Störungen 30. November 2013 Psychische Aspekte des Metabolischen Syndroms und des Diabetes 25. Januar 2014 Angsterkrankungen 15. Februar 2014 Psychoonkologie am Beispiel des Mamma-Carcinoms Zeit: jeweils 9.00 s.t Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 90, Euro pro Samstag Wochenkurs (40 Stunden) Oktober 2013 Zeit: Montag Freitag, 9.00 s.t Uhr Ort: Rehaklinik Glotterbad, Glottertal Entgelt: 400, Euro ÄBW

28 Bekanntmachungen Reisemedizin Refresherseminar Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg Für alle Kolleginnen und Kollegen, welche das Basisseminar Reisemedizinische Gesundheitsberatung besucht haben oder vergleichbare Kenntnisse besitzen, bieten wir daher ein Refresher-Seminar an. Besucher dieses Kurses erhalten einen Überblick über neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Reisemedizin. So wird die aktuelle Weltseuchenlage vorgestellt und auf Änderungen bei den Empfehlungen zur Malariaprophylaxe und zur Impfprävention hingewiesen. Die Dozenten besprechen, auch anhand von Kasuistiken, interessante reiseund tropenmedizinische Themen. Darüber hinaus haben die Teilnehmer die Möglichkeit, eigene Fallbeispiele einzubringen und mit den Referenten und Kollegen zu diskutieren. Das Basiszertifikat Reisemedizin des Deutschen Fachverbands Reisemedizin (DFR) und das DTG-Zertifikat Reisemedizin der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit sind drei Jahre gültig und können durch den Besuch eines Refresher-Seminars für weitere drei Jahre erneuert werden. Dieses Refresher-Seminar wird für die Verlängerung des Basiszertifikats anerkannt. Samstag, 12. Oktober 2013 Zeit: 9.00 s.t Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100, Euro Aufbauseminare Reisemedizin Risikogruppen und Reisen/Reisen mit chronischen Erkrankungen Teilnehmer, die ein 32-stündiges Basisseminar sowie alle Aufbauseminare erfolgreich absolviert haben, können bei der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V. (DFR) das Fachzertifikat Reisemedizin beantragen November 2013 Risikogruppen und Reisen März 2014 Reisen mit chronischen Erkrankungen Zeit: ganztägig, freitags und samstags Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 200, Euro (je Kurs) Kursweiterbildung Suchtmedizin zur Erlangung der Zusatzbezeichnung gemäß WBO 2006 Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg und Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum für Psychiatrie Emmendingen Suchttherapie geht alle an! Abhängigkeitserkrankungen begegnen beinahe täglich jeder Ärztin, jedem Arzt, ob in der Praxis oder im Krankenhaus tätig. Besonders der Substanzmissbrauch von Alkohol, Nikotin, stimulierenden Substanzen und auch Medikamenten bei Jugendlichen stellt eine unübersehbare Herausforderung für die Ärzteschaft insgesamt dar. Suchtmedizin ist deshalb eine Querschnittsaufgabe für alle Fachgebiete, und sie ist keineswegs auf den relativ kleinen Kreis der Drogenabhängigen beschränkt. Die Fähigkeit zum Erkennen einer möglichen Abhängigkeitserkrankung bzw. Gefährdung sei es nun durch Alkohol, Medikamente oder Drogen gehört zum notwendigen Rüstzeug aller Ärztinnen und Ärzte. In der aktuellen Weiterbildungsordnung 2006 ist die Suchtmedizin als Zusatzweiterbildung geführt und beinhaltet eine 50-stündige Kursweiterbildung und abschließender Prüfung. Ab 2013 wird das Seminar als Wochenkurs angeboten. Die Module (Bausteine I bis V, Grundlagen I und II, Alkohol/ Tabak/Medikamente, Illegale Drogen, Wahlthemen und Motivierende Gesprächsführung) können gesondert gebucht werden Mai 2014 Zeit: Montag Freitag, Uhr Ort: Haus der Ärzte, Freiburg Entgelt: 550, Euro komplett, 120, Euro pro Tag Suchtmedizin Update 2013 Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg/ Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum für Psychiatrie Emmendingen Abhängigkeitserkrankungen, oft verbunden mit Substanzmissbrauch von Nikotin, Alkohol und Medikamenten sowie illegalen Drogen, gehören zu den größten sozialmedizinischen Problemen in Deutschland. Dem hat die aktuelle WBO Rechnung getragen und die Zusatzweiterbildung Suchtmedizin etabliert. Um alle Inhaber dieses Zusatztitels sowie besonders am Thema Suchtmedizin interessierte Kolleginnen und Kollegen stets über aktuelle Entwicklungen auf diesem Fachgebiet zu informieren, bietet die Akademie wieder ein Sucht- Update an. In prägnanten Kurzreferaten werden suchtmedizinische Themen mit viel Raum für Diskussion und Austausch dargestellt. Die Referenten arbeiten größtenteils in badischen Einrichtungen, sodass auch Fragen der lokalen Kooperation thematisiert werden können. Zielgruppe der Veranstaltung sind neben Ärztinnen und Ärzten alle anderen Berufsgruppen, die sich im stationären oder a mbulanten Behandlungskontext mit Suchtfragen beschäftigen. Mittwoch, 9. Oktober 2013 Zeit: s.t Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: kostenfrei, Anmeldung erforderlich! Bitte Programme und Anmeldeformulare anfordern! Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden, Sundgauallee 27, Freiburg, Telefon (07 61) /47 37/ 47 38/47 39/47 51, Fax (07 61) , akademie@baek-sb.de; Geschäftsstelle: Haldenhaustraße Reutlingen Tel. ( ) / Fax ( ) Bezirksärztekammer Südwürttemberg Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Fortbildungs-CD-ROM Palliativmedizin Ärztinnen und Ärzte dürfen frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CME- Punkte sammeln möchten. Mithilfe der von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg entwickelten Fortbildungs-CD- ROM Palliativmedizin können 10 Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro CD-ROM beträgt 39, Euro. Fortbildungs-Doppel-DVD Internet- und PC-Spielsucht Risiko ohne Altersbeschränkung? Am hat die Bezirksärztekammer Südwürttemberg in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen eine Fortbildungsveranstaltung mit dem Thema Internet- und PC-Spielsucht Risiko ohne Altersbeschränkung? durchgeführt. In den Beiträgen wurden ein Spiel exemplarisch beschrieben, die Spielsucht aus der Sicht betroffener Eltern und des Kinder- und Jugendpsychiaters dargestellt, Aspekte von PC-Spiel und Gewalt aufgezeigt, die ambulante Therapie von PC-Spielsucht erläutert und die Möglichkeiten der Suchtprävention benannt. 300 ÄBW

29 Anzeige Viele können nur billig. Wir können Diese Veranstaltung wurde in Bild und Ton aufgezeichnet und in einer Fortbildungs-Doppel- DVD verarbeitet. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, können vier Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro. Seminar zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin Seit einigen Jahren ist die Entwicklung der hausärztlichen Versorgung vor allen Dingen in ländlichen Gebieten auf bekannte Weise besorgniserregend. Um wieder mehr Ärztinnen und Ärzte zu motivieren, sich in der Weiterbildung für das Fach Allgemeinmedizin zu entscheiden, wurde bereits im Dezember 2009 zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung und im Benehmen mit der Bundesärztekammer eine Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung geschlossen. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in diesem Zusammenhang beschlossen, Ärztinnen und Ärzten in der Weiterbildung Allgemeinmedizin ein begleitendes Schulungsprogramm anzubieten, welches in 12 Themenblöcke gegliedert ist und an vier bis fünf Fortbildungstagen pro Jahr durchgeführt wird (ca. eine Fortbildung pro Quartal). Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen ist auch Wiedereinsteigern, Refreshern und Kammermitgliedern in Vorbereitung auf den Kassenärztlichen Notdienst möglich. Termine und Themen 2013: jeweils samstags 21. September Uhr Wundversorgung und kleine Chirurgie (Anmeldungs-Nr. 12/2013) 7. Dezember Uhr Häufige psychische Störungen in der Hausarztpraxis (Anmeldungs-Nr. 13/2013) Leitung: Dr. med. Hans-Otto Bürger, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin und Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, Vogt Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, Reutlingen Gebühr: Wir bitten um eine Gebühr von 20, Euro pro Teilnehmer für Tagungsgetränke und Pausenimbiss. Die Gebühr ist am Tag der Veranstaltung bar bei der Registrierung zu entrichten. Punkte: 8 je Fortbildungstag Homepage für Ärzte Grundkurs Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die erforderlich sind, damit Ärztinnen und Ärzte ihre eigene Homepage selbst erstellen sowie pflegen und aktualisieren können. Grundkenntnisse in Windows XP oder Windows Vista sind Voraussetzung. Samstag, 23. November Uhr (Anmeldungs-Nr. 28/2013) Leitung: Dr. Oleg Subkov, Dipl.-Volkswirt, Schwerpunkt Informationstechnologie, Dettenhausen Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 99, Euro Punkte: 10 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Impfseminar gemäß dem Curriculum der Bundesärztekammer Der Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat auf seinen Sitzungen am und am entschieden, dass Ärzte über die jeweiligen Gebietsgrenzen hinaus impfen dürfen. Der Besuch eines anerkannten Kurses über richtiges Impfen wird empfohlen, ist jedoch nicht verpflichtend. Die Bundesärztekammer hat ein 10-stündiges Curriculum für die Auffrischung der Impfkenntnisse entwickelt. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat beschlossen, den Kammermitgliedern einen Kurs anzubieten, der sich inhaltlich und zeitlich an dem Curriculum der Bundesärztekammer ausrichtet. Die Teilnehmer sollen Gelegenheit erhalten, sich über den neuesten Stand von Grundlagen, Impfempfehlungen und Durchführung sowie über Abrechnung von Impfleistungen und rechtliche Aspekte zu informieren. Es soll auch genügend Raum zum fachlichen Austausch und zur Beantwortung von Fragen durch die Referenten geben. ALL inclusive echtes Unser Sommer*-Angebot * Angebot bis gültig. Mehr Infos unter Sonotheken in: DC-N3 Z.B. allgemeinmedizinische, internistische oder gynäkologische Ausstattung inkl. 2 Schallköpfen, umfangreicher Software (z.b. inkl. autom. IMT-Messung), 1 Jahr Wartungsvertrag, Applikationsunterstützung, keine Anzahlung ab eUr/MonAt zzgl. MwSt., 54 Monate Laufzeit, Restwert 10 % Leinfelden-Echterdingen Fasanenweg 17 Tel. (0711) Fax (0711) Villingen-Schwenningen Wilhelm-Binder-Straße19 Tel. ( ) Fax ( ) Wir sind Ihr Ultraschallpartner in Schwaben/Oberschwaben und am Bodensee. Sonothek: Donaustr Memmingen Tel

30 Bekanntmachungen Samstag, 14. September Uhr (Anmeldungs-Nr. 31/2013) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, Reutlingen Gebühr: Wir bitten um eine Gebühr von 20, Euro pro Teilnehmer für Tagungsgetränke und Pausenimbiss. Die Gebühr ist am Tag der Veranstaltung bar bei der Registrierung zu entrichten. Punkte: 8 Qualifikation Tabakentwöhnung als Blended-Learning-Maßnahme Die Veranstaltung zur Qualifikation Tabakentwöhnung in der neuen Lernform des Blended Learning verbindet elektronisches Lernen und einen Präsenzteil und vereint damit die Vorteile beider Fortbildungsmethoden. Das Curriculum Qualifikation Tabakentwöhnung wurde von der Bundesärztekammer eigens für diese Lernform entwickelt. Es besteht aus 20 Unterrichtseinheiten. Vier Stunden entfallen auf eine einführende Präsenzveranstaltung, ein 8-Stunden-Block auf ein online gestütztes Selbststudium in einem Zeitraum von circa sechs Wochen und weitere acht Stunden auf eine ganztägige abschließende Präsenzveranstaltung. Ziel dieser Qualifikationsmaßnahme zur Tabakentwöhnung ist es, Ärzten detaillierte Informationen zu den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und den gesundheitlichen Aspekten des Tabakkonsums zu vermitteln, ihre Kenntnisse für eine erfolgreiche Ansprache, Motivierung und Therapie ihrer rauchenden Patienten zu vertiefen und praktische Hilfestellung bei der Einführung von Raucherberatungen und Entwöhnungsbehandlungen in der ärztlichen Praxis oder Klinik zu bieten. Die Teilnahme an diesem Kurs befähigt zur Einzeltherapie. Die Präsenzteile werden im Ärztehaus Reutlingen durchgeführt. Termine: Mittwoch, 25. September Uhr Einführung Samstag, 30. November Uhr Abschlussveranstaltung (Anmeldungs-Nr. 23/2013) Leitung: Prof. Dr. med. Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 25 Gebühr: 190, Euro Punkte: 20 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Tabakentwöhnung mit strukturiertem Therapieprogramm nach dem Curriculum Qualifikation Tabakentwöhnung der Bundesärztekammer In diesem Aufbaumodul werden Kenntnisse über verhaltenstherapeutische Techniken im Gruppensetting vermittelt. Durch Absolvieren dieses Kurses erfüllen teilnehmende Ärzte die Anforderungen zum Anbieten von Tabakentwöhnungskursen nach 20 SGB V. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Aufbaumodul ist die erfolgreiche Teilnahme am 20-stündigen Curriculum Qualifikation Tabakentwöhnung der Bundesärztekammer. Samstag, 7. Dezember Uhr (Anmeldungs-Nr. 24/2013) Leitung: Frau Dipl.-Psych. Martina Schröter, Arbeitskreis Raucherentwöhnung, Herrenberger Str. 23, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 15 Gebühr: 90, Euro Punkte: 8 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Baustein Psychotherapie (Tiefenpsychologie) im Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Psychotherapie Zusatzbezeichnung Block 3 Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führt in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie die Kurse für den Erwerb des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie durch. Die Weiterbildungsangebote umfassen Theoriekurse, Entspannungsverfahren, Selbsterfahrung und Fallsupervision und decken damit wichtige Inhalte entsprechend den Anforderungen der Richtlinien der Landesärztekammer Baden-Württemberg ab Oktober 2013 (So Fr) Leitung: Prof. Dr. med. Michael Günter, Ärztlicher Direktor (komm.), Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen Ort: Waldhotel Zollernblick, Am Zollernblick 1, Freudenstadt-Lauterbad Gebühr: 600, Euro (Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind in der Kursgebühr nicht enthalten) Punkte: 55 Rhetorik-Seminar: Diskutieren und Argumentieren Samstag, 19. Oktober Uhr (Anmeldungs-Nr. 32/2013) Leitung: Ursel Bachmann, Managementtraining und Coaching, Ulm Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 120, Euro Punkte: 11 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Power Point-Seminar Samstag, 19. Oktober Uhr (Anmeldungs-Nr. 25/2013) Leitung: Dr. med. Peter Benk, Leiter Medizincontrolling und Abrechnung der Oberschwabenklinik Ravensburg Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 50, Euro Punkte: ÄBW

31 Bekanntmachungen Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Demenz aktuell 2013 Mittwoch, 4. Dezember Uhr (Anmeldungs-Nr. 33/2013) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, Reutlingen Gebühr: kostenfrei Punkte: 3 40-Stunden-Grundkurs zum Erwerb der Qualifikation Hygienebeauftragter Arzt nach dem Curriculum der Bundesärztekammer Krankenhaushygiene Modul I Das Sozialministerium Baden- Württemberg hat am 20. Juli 2012 eine Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) erlassen, die am in Kraft getreten ist und die unter anderem vorsieht, dass zur Sicherstellung der organisatorischen und personellen Voraussetzungen für die Einhaltung der anerkannten Regeln der Hygiene und Durchführung notwendiger hygienischer Maßnahmen, die Leiter von Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen sowie Tageskliniken verpflichtet sind, hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte zu bestellen. Für die Qualifikation ist eine mindestens zweijährige Berufserfahrung sowie der erfolgreiche Besuch eines 40-stündigen Grundkurses erforderlich, den die Bezirksärztekammer Südwürttemberg im Ärztehaus Reutlingen anbietet: Termine: Januar 2014 (Fr So) und 31. Januar 2. Februar 2014 (Fr So) Leitung: PD Dr. med. Klaus Schröppel, Institut für Medizinhygiene, Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 30 Gebühr: 600, Euro Punkte: 40 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Psychoonkologie 2014 Samstag, 18. Januar Uhr (Anmeldungs-Nr. 2/2014) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, Reutlingen Gebühr: 50, Euro Wird bei der KV BW zur Anerkennung als Pflichtfortbildung auf das DMP-Mamma-Carcinom angemeldet. Punkte: Fortbildungspunkte werden beantragt. Grundlagen der Medizinischen Begutachtung Die Erstellung von medizinischen Gutachten gehört zur ärztlichen Berufsausübung. Ärztliche Gutachten werden von privaten und gesetzlichen Versicherungsträgern und von Gerichten beantragt. Bereits im Rahmen ihrer Weiterbildung müssen Ärztinnen und Ärzte Gutachten anfertigen. Die hierfür erforderlichen Sachkenntnisse werden ihnen allerdings weder in der Aus- noch in der Weiterbildung vermittelt. Auch im Rahmen der Fortbildung gibt es nur vereinzelt und zum Teil sehr verschiedene Angebote, die sich dieses Themas annehmen. Deshalb hat die Bundesärztekammer ein 40-stündiges Curriculum ausgearbeitet, das die Bezirksärztekammer Südwürttemberg überarbeitet hat und mit 32 Stunden anbietet. Termine: Freitag, 7. Februar Uhr Samstag, 8. Februar Uhr Freitag, 21. Februar Uhr Samstag, 22. Februar Uhr (Anmeldungs-Nr. 4/2014) Leitung: Prof. Dr. iur. Kamps, Rechtsanwalt und ehem. Geschäftsführer der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 40 Gebühr: 385, Euro (inkl. Kursunterlagen und Verpflegung) Punkte: 32 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. 40-Stunden-Kurs Palliativmedizin nach der Weiterbildungsordnung In der neuen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, die am 1. Mai 2006 in Kraft getreten ist, wurde die Zusatzbezeichnung Palliativmedizin eingeführt. Zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung ist unter anderem die Absolvierung eines 40-stündigen Kurses erforderlich, für welchen die Bundesärztekammer ein Curriculum festgelegt hat. Termine: Freitag, 14. März Uhr Samstag, 15. März Uhr Sonntag, 16. März Uhr Freitag, 4. April Uhr Samstag, 5. April /17.15 Uhr Sonntag, 6. April Uhr (Anmeldungsnummer 5/2014) Leitung: Dr. med. Rolf Segiet, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Palliativmedizin Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 35 Personen Gebühr: 440, Euro Punkte: 40 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. ÄBW

32 Fallseminare Palliativmedizin Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin ist unter anderem der Nachweis einer 12-monatigen Tätigkeit bei einem Weiterbildungsbefugten erforderlich oder 120 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision. Für diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die diese Möglichkeit in Betracht ziehen, werden Fallseminare, Module I bis III, angeboten. Termine: Modul I: Februar 2014 (Sa Di) Modul II Februar 2014 (Mi Sa) (Anmeldungs-Nr. 6/2014) Gebühr Module I und II: 890, Euro Modul III: Mai 2014 (Mi Sa) (Anmeldungs-Nr. 7/2014) Gebühr Modul III: 440, Euro Teilnehmerzahl: 20 Personen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, Reutlingen Punkte: 40 je Modul Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr rhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Bekanntmachungen 304 ÄBW stündiges Basiscurriculum Geriatrische Grundversorgung der Bundesärztekammer Die demografische Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland in den nächsten Jahrzehnten wird es mit sich bringen, dass Ärztinnen und Ärzte der meisten Fachgebiete zunehmend ältere Menschen unter ihren Patientinnen und Patienten haben werden. In den Weiterbildungsgängen vieler Fachgebiete sind geriatrische Fragen und die besonderen Probleme des älteren Patienten nicht sehr ausführlich berücksichtigt. An der Geriatrie interessierte Ärztinnen und Ärzte können seit geraumer Zeit die Zusatzweiterbildung Geriatrie nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden- Württemberg erwerben. Sie sieht aber eine Weiterbildungszeit von 18 Monaten bei einem zur Weiterbildung befugten Facharzt vor und ist inhaltlich so umfangreich, dass sie fast nur von den Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin und Innere Medizin gewählt wird. Die Bundesärztekammer hat jetzt ein 60-stündiges Basiscurriculum Geriatrische Grundversorgung entwickelt, das sich an die Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete richtet, die die Zusatzbezeichnung Geriatrie nicht erwerben wollen, aber ihre Kenntnisse über wesentliche Aspekte der Behandlung älterer Menschen vertiefen wollen. Es ist in neun Module gegliedert, die als Gesamtpaket oder unabhängig voneinander einzeln absolviert werden können. Durch die bundeseinheitliche Struktur ist es auch möglich, die verschiedenen Module im Bereich anderer deutscher Ärztekammern zu ergänzen. Da die Inhalte und die Zeitdauer der Module sehr unterschiedlich sind, bewegt sich die Teilnahmegebühr in einem Rahmen von 50, Euro bis 110, Euro. Termine: Freitag, 17. Januar Uhr Samstag, 18. Januar Uhr Sonntag, 19. Januar Uhr Freitag, 21. Februar Uhr Samstag, 22. Februar Uhr Sonntag, 23. Februar Uhr Freitag, 28. März Uhr Samstag, 29. März Uhr Sonntag, 30. März Uhr (Anmeldungsnummer 12/2014) Leitung: Dr. med. Rolf Segiet, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Palliativmedizin Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, Reutlingen Punkte: 4 bis 10 (je nach Modul) Gebühr: 50, Euro bis 110, Euro (je nach Modul) Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Notfallmanagement Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis individuell nach Absprache Dr. med. Karl-Otto Walz, Neue Str. 72, Ulm Auskunft/Anmeldung: Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, Reutlingen, Telefon ( ) oder , Fax ( ) , fortbildung@baek-sw.de Impressum Hinweis: Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist bitte ausschließlich an die zuständige Bezirks ärztekammer zu melden. Herausgeber: Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Herausgebergremium: Dr. med. Ulrich Clever (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke (stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer), Dr. med. Christoph von Ascheraden, PD Dr. med. Christian Benninger, Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes Fechner, Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum Verantwortlicher Chefredakteur: Dr. med. Oliver Erens (OE) Anschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, Stuttgart Postfach , Stuttgart Telefon +49 (0) 711 / Telefax +49 (0) 711 / aebw@aebw.de Verlag und Auftragsmanagement: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, Stuttgart Postfach , Stuttgart, Anzeigenleitung: Angela Grüssner Telefon +49 (0) 711 / Telefax +49 (0) 711 / gruessner@gentner.de Auftrags-Management: Angela Grüssner (Leitung) Telefon +49 (0) 711 / gruessner@gentner.de Rudolf Beck Telefon +49 (0) 711 / Telefax +49 (0) 711 / beck@gentner.de Gesamt-Anzeigenleitung: Walter Karl Eder (verantwortlich) Telefon +49 (0) 711 / Telefax +49 (0) 711 / eder@gentner.de Z. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 56 vom gültig. Layout und Gestaltung: GreenTomato GmbH, Stuttgart Druck: Vogel Druck und Medienservice GmbH & Co. KG, Höchberg Internet: Bezugspreise: Inland: jährlich 112,80 zzgl. Versand kosten 19,80 (inkl. der jeweils gül tigen MwSt.). EU-Länder- Empfänger mit UST-ID-Nr. und Ausland: jährlich 112,80 zzgl. Versandkosten 27,60 EU-Länder ohne UST-ID-Nr.: jährlich 112,80 zzgl. Versandkosten 27,60 zzgl. MwSt. (Export- oder Importland). Einzelheft: 15,00 zzgl. Versandkosten. Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestelleingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer Baden-Württemberg abgegolten. Bezugsbedingungen: Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhandlungen im In- und Ausland möglich. Abonnements ver längern sich um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den Kreditinstituten abgebucht. Redaktionsschluss für redaktionelle Beiträge ist jeweils der 15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und Signum des Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung. Bei Ein sendungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffent lichung vor ausgesetzt. Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor. Die systematische Ordnung der Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit der Annahme eines Beitrages zur Veröffentlichung erwirbt der Verlag vom Autor umfassende Nutzungsrechte in inhaltlich unbeschränkter und ausschließlicher Form, insbesondere Rechte zur weiteren Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken mithilfe mechanischer, digitaler oder anderer Verfahren. Bis auf Widerruf (socialmedia@gentner.de) gilt dies auch für die Verwendung von Bildern, Graphiken sowie audiovisueller Werke in den Social Media-Kanälen Facebook, Twitter, Google+ und YouTube. Kein Teil dieser Zeitschrift darf außerhalb der engen Grenzen urheberrechtlicher Ausnahmebestimmungen ohne schriftliche Einwilligung des Verlages in irgendeiner Form durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen verwendbare Sprache übertragen werden. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen u. dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne Weiteres von jedermann benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind. Erscheinungsweise: 12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte ISSN So erreichen Sie direkt unseren Leserservice Postfach 91 61, Würzburg Telefon +49 (0) 711 / Telefax +49 (0) 711 / service@gentner.de

33 ÄBW-markt Anzeigenschluss: letzter Werktag des Vormonats! Noch einfacher: Online buchen unter ÄBW-markt Gentner Verlag Postfach Stuttgart Auftraggeber: (bitte vollständig ausfüllen) Name/Vorname Straße/Hausnr. PLZ/Ort Telefon/Telefax Datum rechtsverbindliche Unterschrift Den Rechnungsbetrag buchen Sie bitte ab von: Konto Bankleitzahl Bank Der ÄBW-markt bietet Ihnen die Plattform für die Kommunikation mit allen Ärzten in Baden-Württemberg. Und dies kostengünstiger und effektiver als z. B. in überregionalen Ärztetiteln, oder Onlinebörsen. Der ÄBW-markt erscheint crossmedial in print und ohne Mehrkosten online unter Sie haben 18 Rubriken zur Auswahl: Stellenangebote Stellengesuche Dienstleistungen Seminare Gewerbl. Gelegenheitsanzeigen 3,65 pro mm Höhe (1-spaltig): Praxissuche Praxisabgabe Gemeinschaftspraxis Praxisgemeinschaft Belegbetten Niederlassungsangebote Vertretung in 1-spaltiger Ausführung (45 mm breit) in 2-spaltiger Ausführung (92 mm breit) 4,55 pro mm Höhe (1-spaltig) 2,60 pro mm Höhe (1-spaltig) 4,55 pro mm Höhe (1-spaltig) 4,55 pro mm Höhe (1-spaltig) 4,55 pro mm Höhe (1-spaltig) Verkäufe Kaufgesuch Immobilien-Vermietung/ Verpachtung/Verkauf Reisen Heiraten/Bekanntschaften Sonstiges Veröffentlichen Sie meine Anzeige mit Telefonnummer mit kompletter Anschrift mit Faxnummer unter Chiffre (Gebühr: 9,20 ) mit Folgender Text soll mal unter oben angekreuzter Rubrik erscheinen (bitte deutlich in Blockschrift/Schreibmaschine ausfüllen): Anzeigengröße wird gemäß Text umfang festgelegt. Wünschen Sie eine spezielle Größe, beraten wir Sie gerne unter Tel.: 07 11/ und Kontakt: Telefon (07 11) und Telefax (07 11) beck@gentner.de ÄBW-markt Schnell per Fax (07 11)

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