Bald ist es wieder soweit...

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1 Weitere Informationen: Ausgabe: 9/2013 Erscheinungstag: 2. September önch ellarius und Frau Adelheid laden zum Nossener Weinfest Bald ist es wieder soweit... auf die Waldheimer Straße ein... Freitag, 13. September 2013, ab Uhr Eröffnung des Weinfestes durch den Nossener Bürgermeister. Für alle inder geht es mit dem schon traditionellen inderprogramm der Foto-Fitness-ompany und dem Lampionumzug mit dem Spielmannszug los. Anschließend inderfeuerwerk. Weiter geht's mit unserer Schlagerparty: Andrea Berg- und Roland aiser-double-show, Tanzshow und DJ harly Sonnabend, 14.September 2013 ab Uhr Uhr kämpfen Radfahrer auf ihren historischen Rädern um den Wanderpokal Goldene Weintraube. onzert des Nossener Spielmannszuges Das arnevalsverein arbach erfreut ab Uhr Alt und Jung mit seinen Tanzgruppen. Weinlieder des Volkschors und des ännerchors erklingen Uhr und Uhr. Buntes Programm auf drei Bühnen: Straßenmusik, Rock und Pop mit jungen Talenten, Tanz, Ausstellung Sommernachtstraum des uno e.v. Am Abend warten die adnight Rockband und die Edelexperten auf alle Tanz- und Feierhungrigen. Und sonst? Auf der gesamten Waldheimer Straße liebevoll geschmückte Stände, die sich mit einem Angebot von Antipasti bis Zwiebelkuchen und deutschen und internationalen Weinen auf ihre Besucher freuen. Für inder gibt es eine Naturinstrumenten-Werkstatt und andere itmachangebote. Schützengilde Deutschenbora e.v. önigschießen zum Nossener Weinfest Impressionen von 2012

2 Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 2 2. September 2013 Nächster Redaktionsschluss: Uhr Nächster Erscheinungstermin: Bereitschaftsdienste der Ärzte, Zahnärzte und Apotheken siehe Seite 16 Öffnungszeiten Stadtverwaltung Dienstag Uhr, Uhr Donnerstag Uhr Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt ontag: geschlossen Dienstag: Uhr und Uhr ittwoch: geschlossen Donnerstag: Uhr und Uhr Freitag: Uhr Uhr Impressum: Herausgeber: Stadtverwaltung Nossen arkt Nossen Tel.: / Fax: / stadt@nossen.de Verantwortllich für amtl. Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Nossen: Bürgermeister Herr Anke Verantwortlich für sonstige Bekanntmachungen der Stadt Nossen: Frau opp, Tel.: / p.kopp@nossen.de Verlag, Satz, Druck, Vertrieb, Anzeigen: RIEDEL Verlag & Druck G Heinrich-Heine-Straße 13a hemnitz/ot Röhrsdorf Tel.: 03722/ Fax: 03722/ info@riedel-verlag.de Inhaber: Annemarie und Reinhard Riedel Es gilt die aktuelle Preisliste 9/2011. Aktuelle Informationen finden Sie auch im Internet unter: Erscheinungsweise: Das Amtsblatt erscheint monatlich, kostenlos an alle frei zugängigen Haushalte im Erscheinungungsgebiet. Die Verteilung erfolgt über den edienvertrieb eißen. Sollten Sie kein Amtsblatt erhalten haben, so wenden Sie sich bitte an Herrn oder Frau Riedel, Telefon: / Einzelexemplare zum Versand bzw. als Abonnement werden vom Verlag verschickt. Das Amtsblatt kann auch im Internet gelesen werden unter: Auflage: Zur Verteilung: Stück Die 51. öffentliche Ratssitzung des Stadtrates der Stadt Nossen findet am Donnerstag, dem 12. September 2013, um 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses Nossen, arkt 31, Nossen, statt. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nossen sind dazu recht herzlich eingeladen. Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1. Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfung der Bürgermeisterwahl vom 16. Juni 2013 durch die Rechtsaufsichtsbehörde, Amtseinführung des wiedergewählten Bürgermeisters mit Ablegung des Amtseides, der Verpflichtung als Bürgermeister und die Übergabe der Ernennungsurkunde 2. Bürgerfragestunde 3. Beschluss zur Regelung der Vertreter im Amt 4. Beschluss über den Terminplan der Ratssitzungen des Jahres Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen für den Ausbau des Semmelweges und des angrenzenden Parkplatzes 6. Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen für das Feuerwehrgerätehaus Deutschenbora Los 6: Trockenbau Öffentliche Bekanntmachungen Verordnung der Stadt Nossen über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2013 Auf der Grundlage von 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (Sächs. Ladenöffnungsgesetz SächsLadÖffG vom 01. Dezember 2010 SächsGVBl. S. 338 vom ) erlässt der Stadtrat der Stadt Nossen folgende Verordnung: 1 Geltungsbereich Diese Verordnung regelt abweichend von 3 Abs. 2 SächsLadÖffG die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an verkaufsoffenen Sonntagen in der Stadt Nossen. 2 Verkaufsoffene Sonntage In der Stadt Nossen dürfen gem. 8 Abs. 1 SächsLadÖffG Verkaufsstellen an folgendem Sonntag zwischen Uhr und Uhr geöffnet sein: 15. Dezember 2013 Weihnachtsmarkt Nossen 3 In-raft-Treten Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in raft. Nossen, den gez. Anke, Bürgermeister Bekanntmachung Information der Schiedsstelle 7. Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen indergarten Bismarckstraße Los 1 Gerüstbau 8. Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen indergarten Bismarckstraße Los 2 Dachdeckerleistungen 9. Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen indergarten Bismarckstraße Los 3 Tischlerarbeiten 10. Beschluss zum Verkauf des Flurstückes 403/8 mit einer Größe von m 2 und einer Teilfläche von ca m 2 aus dem Flurstück 408/12 der Gemarkung Wendischbora, postalische Anschrift: Lindigtstraße 11. Beschluss zur Wahrnehmung von Vorkaufsrechten, Vergaben, Verkäufen, Erlassen und Niederschlagungen 12. Verschiedenes und Informationen II. Nichtöffentlicher Teil 1. Beschluss zu Vorkaufsrechten, Vergaben, Verkäufen, Erlassen und Niederschlagung bei denen Interessen Dritter zu beachten sind. 2. Verschiedenes Nossen, den gez. Anke, Bürgermeister Nächster Termin für die Beratung der Schiedsstelle Nossen 10. September 2013 in der Zeit von bis17.30 Uhr. Weitere Informationen gibts im Internet:

3 Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 3 2. September 2013 Öffentliche Bekanntmachungen Niederschrift der 50. öffentlichen Sitzung der Stadträte der Stadt Nossen am Beginn: Ende: Uhr Uhr Anwesende: von 18 Stadträten anwesend: 14 davon entschuldigt: 4 Herr unze, Herr Waak, Herr Wolf, Herr Wunderwald Herr Anke Bürgermeister, urlaubsbedingt entschuldigt Frau Bieber Dezernentin Bauwesen/ Wirtschaftsförderung Herr Händel Dezernent Hauptamt Frau Beyer designierte Dezernentin Hauptverwaltung Herr Seifert Dezernent Finanzen Frau ocke Leiterin der indertageseinrichtung Bürger der Stadt Nossen Der stellvertretende Bürgermeister, Herr Piontek, begrüßt die Stadträte, Gäste und die anwesenden Bürger zur heutigen Ratssitzung. Zu Beginn der Ratssitzung erfolgt eine Gratulation durch Frau Schönstädt an den stellvertretenden Bürgermeister, Johannes Piontek, zu seinem 50. Geburtstag. Frau Schönstadt gratuliert im Namen der Stadträte und der itarbeiter der Stadtverwaltung, wünscht alles erdenklich Gute, Gesundheit und dankt ihm für die geleistete Arbeit und die gute Zusammenarbeit. Der stellvertretende Bürgermeister, Herr Piontek, bittet um Abstimmung zur itbehandlung der Tischvorlagen Tischvorlage /13 Vorkaufsrecht - ist mit der alten Vorlage /13 auszutauschen Tischvorlagen /13 TV für den nichtöffentlichen Teil Die Stadträte stimmen einstimmig zu. TOP 1 Bürgerfragestunde Das Wort geht an Frau Schmidt, Rita, Tagesmutter aus Nossen. Frau Schmidt ist Tagesmutter seit 5 Jahren und stellt jedes Jahr einen Antrag auf Fördermittel. Dieses Jahr wurde der Antrag am von ihr an das Dezernat Finanzen abgegeben. Nun bemängelt Frau Schmidt, dass Sie bis zum heutigen Tag keine Antwort zum abgegebenen Fördermittelantrag erhalten hat. Sie schildert den Sachverhalt aus Ihrer Sicht und die mehrmalige erfolglose Nachfrage beim Dezernat Finanzen nach einem Antwortschreiben. Des Weiteren hätte im Amtsblatt ein Artikel gestanden, dass es dieses Jahr keine Fördergelder für Tagesmütter gibt. Laut LRA stehen einer Tagesmutter bis 1000 /ind/platz an Fördermittel zu, in den vergangenen Jahren hat Frau Schmidt sehr viel weniger oder gar nichts bekommen. Sie bittet um Stellungnahme des Dezernenten Finanzen sowie lärung des Sachverhaltes. Herr Seifert erklärt, dass er am heutigen Tage telefonisch mit Frau Schmidt gesprochen hat. Er entschuldigt sich für die lange Bearbeitungszeit, welche auf Grund von langen krankheitsbedingten Ausfallzeiten der itarbeiter Finanzen und daraufhin sehr hohem Arbeitspensum zustande gekommen ist und bittet um Verständnis. Er erläutert, dass alle Anträge auf Fördermittel von der Stadt Nossen an das Landratsamt eißen geschickt, dort bearbeitet und entschieden werden. Die Stadt Nossen hat keinerlei Entscheidungseinfluss darauf und es besteht generell kein Rechtsanspruch auf Fördermittel. Bis 2011 sind meist Fördergelder geflossen, erstmalig wurden die Anträge für Tagesmütter 2012 abgelehnt, für 2013 ist bisher noch keine positive eldung erfolgt. Nach Aussage des LRA sind 2013 keine Gelder für Fördermittel für Tagesmütter vorgesehen, wenn doch, dann wird dies kurzfristig entschieden. Die itarbeiterin des LRA hat allerdings zugesagt, dass der Fördermittelantrag nochmals neu gestellt werden kann und dann kurzfristig, ab Ende des onates, bearbeitet wird. Herr Seifert bittet Frau Schmidt, nach der RS dazu nochmals kurz mit ihm zu sprechen, da der Fördermittelantrag dazu nochmals überarbeitet und korrigiert werden muss. Herr Seifert erklärt weiterhin, dass sich der erwähnte Artikel im Amtsblatt nur punktuell auf den Haushalt der Stadt Nossen bezieht, also nur ein Auszug aus dem Haushaltplan ist und keine Aussage zu Fördermitteln gibt. Herr Piontek dankt Frau Schmidt und Herrn Seifert für Ihre Ausführungen. Eine lärung des Sachverhaltes ist heute leider nicht möglich, wird aber in naher Zukunft erfolgen. Herr Peter Liebe, Bäckermeister, äußert sich sehr verärgert zur Vollsperrung der Schulstraße, auf welcher sich sein Geschäft befindet. Die Straßensperrung besteht seit Freitag, dem und soll für 2 onate bestehen bleiben und dies für eine private Baumaßnahme. Es handelt sich bei dieser Straße um eine Bundesstraße. Für die Bäckerei ist diese Straßensperrung geschäftsschädigend, da die Zufahrt an das Geschäft nur noch über Umwege möglich ist. Der Umsatz ist bereits wesentlich zurückgegangen. Herr Liebe hat sich telefonisch bei der Stadt informiert, wer diese Sperrung genehmigt hat. Leider war dem Bürgermeister dazu nichts bekannt. Nach Anfrage beim LRA Dez. Bau wurde ihm durch Herrn Baumann mitgeteilt, dass ohne Zustimmung der Stadt keine Straße gesperrt wird! Herr Liebe bittet um lärung und Hilfe von Seiten der Stadt, dass eine für ihn und sein Geschäft akzeptable Lösung gefunden wird. Herr Piontek erklärt, dass der Sachverhalt hausintern geklärt wird, wo der Fehler gelegen hat, wo die Information abgeblieben ist und sichert Herrn Liebe eine schnelle lärung zu. Herr Werner, Ordnungsamt, wird mit dem Verantwortlichen des LRA prüfen, ob eine halbseitige Sperrung der Straße ausreichend ist und die Dauer der Straßensperrung verkürzt werden kann. Herr Liebe wird über den Stand der Sachlage informiert und auf dem Laufenden gehalten. Herr Alexander unze, Wendischbora, möchte wissen, was in Sachen Bach Wendischbora geplant ist. Durch das Hochwasser im Juli sind schlimme Verwüstungen am Bach und auch Teichbereich entstanden. Welche Baumaßnahmen sind vorgesehen, kann man schon Aussagen dazu treffen? Frau Bieber erklärt, dass bis insgesamt 22 Anträge von der Stadt Nossen hinsichtlich der Schadensregulierung Hochwasser beim Landratsamt eingereicht wurden. Dabei handelt es sich um eine Summe von ca ,-. Die Anträge werden derzeit beim LRA bearbeitet und Ende August an die Landesdirektion weiterleitet. Die Bescheide, welche Gelder wofür bewilligt werden, werden frühestens im September, Oktober kommen. Dann können Aussagen getroffen werden, welche Baumaßnahmen geplant sind. Stadtrat Helm ist erfreut über die Fertigstellung des halben reisplatzes in Deutschenbora. Die Umleitung der halbseitigen Sperrung des reisplatzes erfolgt über den Siedlungsweg. Herr Helm bittet um Prüfung, ob diese Umleitung über die Bahnhofstraße erfolgen kann, da diese erst erneuert wurde. Der Siedlungsweg ist ohnehin schon in einem sehr schlechten Zustand und wird durch den vielen Verkehr nicht besser. Wenn die Umleitung nicht über die Bahnhofstraße erfolgen kann, so soll doch zumindest der Siedlungsweg nach Ende der Umleitung erneuert werden. Frau Bieber wird die Anfrage an das zuständige Landesamt für Straßenbau und Verkehr weiterleiten. Herr Scheiblich erklärt, dass die ahlitzscher Straße in Deutschenbora seit heute gesperrt ist. Er kann nicht verstehen, dass die Anwohner und die FFW keinerlei Informationen zur

4 Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 4 2. September 2013 Öffentliche Bekanntmachungen Straßensperrung, den Grund und der Dauer der Sperrung erhalten haben. Frau Bieber erklärt, dass die Sperrung durch das reisstraßenbauamt erfolgt ist, da es sich um eine reisstraße handelt und das reisstraßenbauamt auch für die Informationen an Anwohner und Feuerwehr verantwortlich ist. Frau Bieber wird dem reisstraßenbauamt die fehlende Information mitteilen. Herr Lantzsch wurde von einem Bürger angesprochen, welcher Interesse hat, das Bad Wunschwitz zu kaufen. Seitens der Stadt hat er dazu eine Absage erhalten. Herr Lantzsch möchte den Grund der Absage wissen. Herr Piontek erklärt, dass das Bad an einen Jugendclub verpachtet ist. Der Jugendclub ist sehr aktiv und organisiert Veranstaltungen u.ä.. Die negative Aussage der Stadt zum Verkauf des Objektes ist damit begründet. Wenn der Jugendclub nicht mehr aktiv ist, wird über einen Verkauf neu beraten. Wenn weiterer lärungsbedarf des Interessenten besteht, kann dies in einer der nächsten Sitzungen des Technischen Ausschuss beraten werden. Frau Diemert äußert sich sehr lobend zum Neubau des Planschbeckens im Volksbad. Dies sei eine hohe Investition, die sich aber gelohnt hat und von der Bevölkerung, nach Aussagen der Schwimmmeister, gut angenommen wird. Speziell die inder sind begeistert vom neuen Planschbecken und die wasserspeiende Schlange kommt sehr gut an, es wurden sehr viele Familienkarten bisher verkauft und auch von außerhalb kommen viele Besucher. Hiermit geht ein herzliches Dankeschön an die Schwimmmeister Herrn Schmidt und Herrn Lindner. Herr Gerstmann fragt wann der Straßenflick und der grundhafte Ausbau des Bahnüberganges am Steinberg in Eula sowie die Reparatur der Sickergrube erfolgen. Frau Bieber erklärt, dass sich die Bahn bisher noch nicht positioniert hat. Der grundhafte Ausbau kann erst erfolgen, wenn dies geklärt ist. Der Straßenflick ist noch nicht abgeschlossen. Die Reparatur der Sickergrube ist durchgestellt, der genaue Ausführungszeitraum noch nicht bekannt. Herr Pampel fragt, wann der Straßenflick in ottewitz ausgeführt wird. Frau Bieber wiederholt, dass der Straßenflick noch nicht abgeschlossen ist. Planmäßig soll dies noch im August geschehen. Verschiebungen durch die Urlaubszeit, Ausfälle durch rankheiten sind schwer zu kompensieren, somit verzögert sich die Ausführung der Arbeiten weiterhin. Herr Bähr fragt nach den roten leidercontainern in Deutschenbora und Nossen, die allesamt noch stehen. Es sind zu viele, nicht ordentlich abgestellt und sie passen nicht ins Ortsbild. Frau Bieber äußert dazu, dass für alle ontainer Verträge gemacht wurden. Firmen, die kostenlos ontainer abgestellt hatten, haben diese entfernt. Frau Bieber wird dies aber wiederholt prüfen lassen. Herr Gerstmann bemängelt die sinnlose Schilderstellung zur Umleitung B101 nach eißen und Wilsdruff über Neubodenbach sowie durch das Gewerbegebiet Heynitz-Lehden. Frau Bieber wird dies dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr mitteilen, welches für diese Umleitungen verantwortlich ist. Herr Alexander unze, Wendischbora, spricht den Bau des Spielplatzes in Wendischbora an. Es ist sehr erfreulich, dass dies jetzt alles umgesetzt wird, aber was ist mit der Sicherheit der inder. Er fragt nach dem Bau einer Ampel an der B101. Herr Piontek erklärt ihm, dass eine hance auf eine Ampel sehr gering ist. Er spricht aus Erfahrung, da auch am Gymnasium eine Ampel angedacht war und nicht genehmigt wurde. Dort überqueren mehrfach täglich einige hundert inder die Straße. Generell wissen die Autofahrer, wie sie sich in einer Ortschaft zu verhalten haben. Denkbar wäre aus seiner Sicht das Ausstellen eines Verkehrsschildes Vorsicht inder. Frau Schönstädt fragt nach der Reparatur der Risse vor ihrem Grundstück Waldheimer Straße, welche von einer Spezialfirma ausgeführt werden sollten. Frau Bieber dankt für den Hinweis und wird dies zeitnah mit einplanen. Da keine weiteren Anfragen mehr kommen, beendet Herr Piontek die Bürgerfragestunde. Er stellt fest, dass fristgerecht eingeladen wurde und die Sitzung beschlussfähig ist. Zum Protokoll der Ratssitzung vom bringt Frau Bieber eine Änderung vor: Seite 5, Absatz 1 Änderung wie folgt: Da im Vorfeld die Eigentumsverhältnisse zur Verlegung des geplanten Abwasser-anals auf einem privaten Grundstück nicht abschließend geklärt waren, muss nun eine andere Trassenführung untersucht werden. Zum Protokoll der 49. Ratssitzung zum gibt es keine Einwände. Es wird von den Stadträten Frau Diemert und Herrn Napierkowski gegengezeichnet. TOP 2 Beschluss zur Feststellung der Hinderungsgründe nach 32 der Sächsischen Gemeindeordnung des nachrückenden Stadtrates Herrn Steffen Post Aufgrund des Wegzuges von Herrn arko Geinitz rückt als neuer Stadtrat Herr Steffen Post nach. Die Stadträte stellen fest, dass Hinderungsgründe gemäß 32 Abs. 1 SächsGemO des nachrückenden Stadtrates Herrn Steffen Post nicht vorliegen. Abstimmung: 13 Fürstimmen Beschluss-Nr.: /13 TOP 3 Verpflichtung des neuen Stadtrates Herrn Steffen Post (Ablegen des Amtseides) Es erfolgt das Ablegen des Amtseides durch passagenweises Vorsprechen durch den stellvertretenden Bürgermeister, Herrn Piontek und durch Nachsprechen von Herrn Post. TOP 4 Belehrung des neuen Stadtrates über 19 (Pflichten ehrenamtlicher Bürger), 20 (Ausschluss wegen Befangenheit) und 37 Abs. 2 (Verschwiegenheit) der SächsGemO Diese Belehrung erfolgte bereits am durch den Bürgermeister Herrn Anke. Die entsprechenden Paragrafen wurden Herrn Post übergeben und zusätzlich erhielt er die Hauptsatzung der Stadt Nossen, die Geschäftsordnung des Stadtrates und den Haushaltsplan Herr Piontek gratuliert und beglückwünscht Herrn Steffen Post zur Wahl als Stadtrat und wünscht ihm eine gute Zusammenarbeit zum Wohle der Stadt. TOP 5 Beschluss des Entwurfes der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Gemeinde-eingliederung der Gemeinden etzerbachtal und Leuben-Schleinitz in die Stadt Nossen Der Stadtrat beschließt den in der gemeinsamen Beratung der Arbeitsgruppen für den

5 Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 5 2. September 2013 Öffentliche Bekanntmachungen freiwilligen Gemeindezusammenschluss der Stadt Nossen und der Gemeinden etzerbachtal und Leuben-Schleinitz am abgestimmten Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (siehe Anlage) als verbindliche Arbeitsgrundlage für die weiteren Arbeitsschritte zu bestätigen und zur öffentlichen Auslegung und Anhörung in den Gemeinden etzerbachtal und Leuben-Schleinitz freizugeben. it Beschluss Nr /13 wurde am 14. ärz 2013 von dem Stadtrat Nossen das Verwaltungsverfahren zur Eingemeindung der Gemeinden etzerbachtal und Leuben-Schleinitz eröffnet und eine Arbeitsgruppe zum Gemeindezusammenschluss gegründet. Der Stadtrat der Stadt Nossen hat in seiner Sitzung am 16. ai 2013 (Beschluss-Nr /13) beschlossen, die Anträge der Gemeinden etzerbachtal und Leuben-Schleinitz auf Eingemeindung in die Stadt Nossen anzunehmen und den Bürgermeister beauftragt, Verhandlungen mit den am Eingemeindungsverfahren beteiligten Gemeinden aufzunehmen. In gemeinsamen Beratungen zwischen Vertretern des Stadtrates Nossen und Vertretern der Gemeinderäte etzerbachtal und Leuben-Schleinitz wurde ein Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ausgehandelt. Diese Vereinbarung stellt die rechtliche Grundlage zur Gemeindeeingliederung dar und regelt bzw. sichert die Rechte und Pflichten der an der Eingliederung beteiligten Partner. Die Vereinbarung ist, neben dem Beschluss zur Eingemeindung, die Grundlage für die Genehmigung des Eingemeindungsverfahrens durch die Rechtsaufsicht. Herr Piontek erläutert den Entwurf kurz und beantwortet somit Fragen der Stadträte. Die Eingliederung der beiden Gemeinden ist seit längerem immer wieder Thema der Stadtratssitzungen und der Ausschusssitzungen. Nach umfangreichen Verhandlungen einigten sich die drei Arbeitsgruppen der beiden Gemeinden und der Stadt Nossen auf den vorliegenden Entwurf zur Eingemeindung von etzerbachtal und Leuben-Schleinitz. Entwurf deshalb, da dieser noch, nach der vorgeschriebenen Anhörung der unmittelbar betroffenen Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden etzerbachtal und Leuben-Schleinitz, abgeändert werden kann. Der Entwurf enthält u. a. Aussagen 1. Zum Personalübergang 2. Zu der befristeten Beibehaltung einer Außenstelle der Verwaltung in Raußlitz, 3. Zum weiteren Verfahren mit den bisherigen Bürgermeistern und Gemeinderäten 4. Zur Vergrößerung des Nossener Stadtrates von derzeit 18 auf dann 26 Räte 5. Dafür wird auf Ortschaftsräte und die Einführung von Wahlbezirken innerhalb der neuen ommune verzichtet 6. Zu den in den Gemeinden vorhandenen Einrichtungen 7. Zu den Schulbezirken 8. Zu den in den jeweiligen Gemeinden anstehenden Investitionen Nach dem Beschluss des Entwurfes wird dieser in den einzugliedernden Gemeinden ausgelegt. Eventuelle Einwendungen der Bürger werden danach eingearbeitet oder abgewogen. Dann ist dieser Vertrag in seiner Endfassung und die Eingliederung der Gemeinden zu beschließen. In der Stadt Nossen wird der Entwurf, außerhalb des vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens, im Rathaus Zimmer 33 bzw. 34, während der Sprechzeiten, in der Zeit vom bis zur Information für interessierte Bürger öffentlich ausgelegt. Abstimmung: 14 Fürstimmen Beschluss-Nr.: /13 TOP 6 Beschluss zur Verordnung der Stadt Nossen über verkaufsoffene Sonntage 2013 Die Stadträte der Stadt Nossen beschließen beiliegende Verordnung der Stadt Nossen über verkaufsoffene Sonntage im Jahr In Absprache mit dem Gewerbeverein möchten die Gewerbetreibenden anlässlich des Weihnachtsmarktes ihre Geschäfte öffnen. Gemäß 8 Abs. 1 SächsLadÖffG können ommunen eigenverantwortlich in Abstimmung die Öffnung der Verkaufsstellen an 4 Sonn- und Feiertagen im alenderjahr regeln. Herr Piontek erläutert, dass wie jedes Jahr auch in diesem Jahr lediglich der Sonntag zum Weihnachtsmarkt, dem 15. Dezember 2013, verkaufsoffen ist. Abstimmung: 14 Fürstimmen Beschluss-Nr.: /13 TOP 7 Beschluss zum Verkauf des Flurstückes 519/2 der Gemarkung Augustusberg an die Eheleute aritas und Heinz Sander, Nossen, Augustusberg 64 a Verkauf des Flurstückes 519/2 mit einer Größe von qm der Gemarkung Augustusberg, postalische Anschrift: Augustusberg, an die Eheleute aritas und Heinz Sander, Nossen, Augustusberg 64 a Die Stadträte beschließen, vorgenanntes Grundstück an die Eheleute Sander, Nossen, zu verkaufen. Der aufpreis beträgt 25,00 je qm, somit insgesamt ,00. Die osten des Vertrages und seiner Durchführung sind durch die äufer zu tragen. Die Eheleute Sander haben einen Antrag auf Erwerb des Grundstückes zur Errichtung einer Zufahrt zum eigenen Grundstück mit Stellplätzen sowie Nutzung als Garten gestellt. Die Stadt Nossen benötigt das Flurstück nicht zur Erfüllung ihrer kommunalpolitischen Aufgaben. Es bestehen auch keine Gründe, die dem Gemeinwohl beim Verkauf entgegenstehen. Der aufpreis beträgt in Augustusberg gemäß Bodenrichtwertkarte des Landkreises eißen 45,00 je qm. Da dieses Flurstück mit Leitungsrechten belastet ist und deshalb sowie wegen der Lage und des Zuschnitts nicht als Bauland für andere Interessenten in Frage kommt, ist der qm-preis von 25,00 je qm gerechtfertigt. Die öffentliche Ausschreibung erfolgte im Rahmen der Lückenbebauung bereits seit Interessenten gab es keine weiteren. TOP 8 Beschluss zur Wahrnehmung von Vorkaufsrechten, Vergaben, Verkäufen, Erlassen und Niederschlagungen Herr Eckert stellt den Antrag, die Vorkaufsrechte im Block abzustimmen. Es handelt sich um 4 Vorkaufsrechte /13, /13, /13, /13 Die Stadträte stimmen dem zu. Vorkaufsrechte Die Stadträte beschließen, dass die Stadt Nossen von ihrem Vorkaufsrecht für die folgenden Flurstücke gemäß 24 ff BauGB, 3 BauGB- aßng, 27 SächsWaldG, 25 SächsWG und DschG keinen Gebrauch macht. Ablehnung Vorkaufsrecht für die Flurstücke 81 mit einer Größe von qm und 92 mit einer Größe von qm der Gemarkung Ilkendorf, postalische Anschrift: -- Herr Walter Egbert Haubold, Nossen, hat vorgenannte Grundstücke an die Agrargenossenschaft Pflanzen- und Tierproduktion rögis / Heynitz e.g., rögis, verkauft. Abstimmung: 14 Fürstimmen Beschluss-Nr.: /13 Ablehnung Vorkaufsrecht für das Flurstück 167/v mit einer Größe von 820 qm der Gemarkung Deutschenbora, postalische Anschrift: Wilsdruffer Straße 22 Die Eheleute anfred und Helga Gäde, ottbus, haben vorgenanntes Grundstück an die Eheleute Jens und hristina Pötzsch, Wilsdruff, verkauft Abstimmung: 14 Fürstimmen Beschluss-Nr.: /13 Ablehnung Vorkaufsrecht für das Flurstück 3/7 mit einer Größe von 842 qm der Gemarkung Augustusberg, postalische Anschrift: irchweg 7 Die Eheleute Uwe und Sigrid Stelling, Düren,

6 Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 6 2. September 2013 Öffentliche Bekanntmachungen haben vorgenanntes Grundstück an die Eheleute ichael und Silvia Richter, Nossen, verkauft. Abstimmung: 14 Fürstimmen Beschluss-Nr.: /13 Ablehnung Vorkaufsrecht für das Flurstück 60 mit einer Größe von 618 qm der Gemarkung atzenberg, postalische Anschrift: OT atzenberg Nr. 12 Herr Werner onietzky, oswig, hat vorgenanntes Grundstück an Frau Andrea etzger, Reinsberg, verkauft. Abstimmung: 14 Fürstimmen Beschluss-Nr.: /13 TOP 9 Verschiedenes und Informationen Frau Bieber informiert darüber, dass das Denkmal Der Sämann auf der Radewitzer Höhe restauriert werden soll. Es gibt Fördermittel vom Landratsamt, allerdings fehlen noch die Eigenmittel mit einer Summe in Höhe von ca Euro. Frau Bieber startet hiermit nochmals einen Spendenaufruf an alle Bürger der Stadt Nossen. Herr Piontek unterstützt Frau Bieber in Ihrem Aufruf und appelliert an die Stadträte und Gäste zu spenden, Freunde und Bekannte zum Spenden zu animieren. Auch eine kleine Summe hilft, um die Restaurierung durchführen zu können. Stand Baumaßnahmen Frau Bieber informiert über die derzeitigen Baumaßnahmen der Stadt Nossen. Ausbau B101 es wird derzeit an 5 Bauabschnitten parallel gearbeitet Bauabschnitt 1, der reisplatz, ist halbseitig fertiggestellt und freigegeben Bauabschnitt 1 und 2 wurden 8 Lichtmasten montiert und aufgestellt Bauabschnitt 2 wurde wechselseitig die halbe Fahrbahn sowie der Rad- und Gehweg asphaltiert es besteht eine Vollsperrung ab Seminarweg bis Gärtnerei obisch, in diesem Bereich wurde die Fahrbahn gefräst und das Pflaster herausgenommen, Straßenleuchten wurden abgeschalten und demontiert der Bauablauf wird überarbeitet, liegt aber noch nicht vor Spielplatz Wendischbora die Firma Herfurth ist beauftragt Spielgeräte sind bestellt Baubeginn ist für Ende August geplant FWGH Deutschenbora das auerwerk OG ist zu 60 % fertiggestellt der Dachstuhl wird Ende August/Anfang September gestellt die Ausführung liegt im Bauzeitenplan Schulhof nach der ängelbeseitigung des Asphaltbelages wird eine neue Deckschicht aufgebracht die ängelbeseitigung soll bis abgeschlossen sein Zella derzeit finden Arbeiten im Bereich lostermauer statt die Verlegung Abwasser- und Regenwasserkanäle erfolgt archäologische Grabungen im Bereich des losterportales werden durchgeführt 2. BA Augustusberg im Bereich der Baustelle sind alle edien verlegt Einbindungen in den Bestand müssen noch erfolgen. eine 3-Seitenampel B101 Gehwegbau vom Wohngebiet bis Anbindung des Gehweges Freiberger Straße wurde aufgestellt die notwendigen Erdarbeiten werden ausgeführt indergarten Bismarckstraße die Vorbereitungen dazu laufen geplanter Baubeginn ist Ende September Termine Nächste Ratssitzung: Donnerstag, 12. September, 18:30 Uhr Technischer Ausschuss: Dienstag, 20. August, 18:30 Uhr Verwaltungsausschuss (bei Bedarf) Donnerstag, 22. August, 18:00 Uhr Information für alle Stadträte: Es ist geplant, zum technischen Ausschuss September eine Fahrt mit Bürgermeister Doleschal durch die Gemeinde Leuben-Schleinitz zu unternehmen. Dazu sind alle Stadträte herzlich eingeladen. Termin , die genaue Zeit wird noch bekannt gegeben. Da keine weiteren Anfragen oder Termine genannt werden, beendet Herr Piontek die heutige Sitzung, bedankt sich bei den Stadträten und den Gästen wünscht einen guten Nachhauseweg. Protokollierung: Hagert Johannes Piontek stellvertretender Bürgermeister Unter Vorbehalt der Zustimmung der Stadträte. Bekanntmachung über die Stiftung des Sächsischen Fluthelfer-Ordens 2013 Liebe Bürgerinnen und Bürger, anlässlich der Flutkatastrophe im Juni 2013 stiftet die Sächsische Staatskanzlei einen Fluthelfer-Orden 2013 für alle Einsatzkräfte und freiwilligen Helfer im Freistaat Sachsen. Ausgezeichnet werden können Personen, die während des Hochwassers im Juni 2013 insgesamt mindestens 24 Stunden gemeinnützig im Einsatz gegen die Flut geholfen haben. Ausgenommen sind Angehörige des Technischen Hilfswerkes, der Bundespolizei und der Bundeswehr, da für sie eine Ehrung auf Bundesebene vorgesehen ist. Anregungen für die Verleihung des Fluthelferordens werden ab sofort im Einwohnermeldeamt ihrer Stadtverwaltung Nossen (arkt 31) während der Öffnungszeiten entgegengenommen. Die Anregung muss den Namen, Vornamen, das Geburtsdatum, die Wohnanschrift der/des zu Ehrenden enthalten und mit einer Unterschrift bestätigt werden. Der genaue Wortlaut der Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei über die Stiftung des Sächsischen Fluthelfer-Ordens 2013 kann ebenfalls beim Einwohnermeldeamt eingesehen werden. Die ersten Verleihungen werden durch den inisterpräsidenten bereits am 14. September 2013 im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung vorgenommen. Das Ordensverfahren ist zeitlich bis Ende 2015 befristet. Weitere Informationen gibts im Internet:

7 Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 7 2. September 2013 Informationen Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung Planfeststellung für das Straßenbauvorhaben B 170 Dresden - Zinnwald Abschnitt 2: A 17, AS Dresden Südvorstadt bis 9017, Windbergstraße von Bau-km bis Bau-km in der Gemeinde Bannewitz Vom 12. August 2013 it Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 1. August 2013, Az.: DD /10-B170 Abschn. 2, ist der Plan für das oben genannte Verfahren gemäß 17 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585, 2617) geändert worden ist, und 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) vom 19. ai 2010 (SächsGVBl. S. 142), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503) geändert wurden ist, in Verbindung mit 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BG- Bl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. ai 2013 (BGBl. I S. 1388) geändert worden ist, festgestellt worden. Der Vorhabensträgerin wurden Auflagen erteilt. In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden. Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung der festgestellten Pläne liegen in der Zeit vom 23. September 2013 bis einschließlich zum 7. Oktober 2013 in der Landeshauptstadt Dresden, Stadtplanungsamt, Freiberger Str. 39, Dresden, Gemeinde Bannewitz, OT Possendorf, Schulstraße 6, Bannewitz, Stadt Freital, Stadtplanungsamt, Dresdner Straße 56, Freital, Stadt Rabenau, Bauamt, arkt 3, Rabenau, Stadt Nossen, Bauamt, arkt 31, Nossen, jeweils während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus. Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. it Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt ( 74 Abs. 5 Satz 3 VwVfG). Gemäß 3 c Satz 1 i. V. m. Anlage 1 Nr des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl, I S. 94), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012 (BGBl. S. 2744) geändert worden ist, wurde durch die Planfeststellungsbehörde festgestellt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Diese wurde als unselbständiger Teil des Planfeststellungsverfahrens durchgeführt. Rechtsbehelfsbelehrung des Planfeststellungsbeschlusses: Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines onats nach seiner Zustellung schriftlich lage beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht Ortenburg Bautzen erhoben werden. Die lage kann beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht auch elektronisch erhoben werden nach aßgabe der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über den elektronischen Rechtsverkehr in Sachsen (SächsERVerkVO) vom 6. Juli 2010 (SächsGVBl. S. 190) in der jeweils geltenden Fassung. Als Zeitpunkt der Zustellung gilt der letzte Tag der Auslegungsfrist des Planfeststellungsbeschlusses. Für die Beteiligten, denen der Planfeststellungsbeschluss mittels Postzustellungsurkunde oder Empfangsbekenntnis zugestellt wurde, ist dagegen der tatsächliche Zeitpunkt der Zustellung maßgeblich. Die lage muss den läger, den Beklagten und den Gegenstand des lagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sind innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach lageerhebung anzugeben. Das Gericht kann verspätetes Vorbringen zurückweisen. Vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht müssen sich die Beteiligten, außer im Prozesskostenhilfeverfahren, durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen. Dies gilt auch für Prozesshandlungen, durch die ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht eingeleitet wird. Als Bevollmächtigte sind nur die in 67 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 Nr. 4, 5 und 7 sowie Abs. 4 Satz 4 VwGO bezeichneten Personen und Organisationen zugelassen. Dies sind Rechtsanwälte und Rechtslehrer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eines itgliedsstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, die die Befähigung zum Richteramt besitzen. Weiter sind dies berufsständische Vereinigungen der Landwirtschaft für ihre itglieder, Gewerkschaften und Vereinigungen von Arbeitgebern sowie Zusammenschlüsse solcher Verbände für ihre itglieder oder für andere Verbände oder Zusammenschlüsse mit vergleichbarer Ausrichtung und deren itglieder, sowie juristische Personen, deren Anteile sämtlich im wirtschaftlichen Eigentum einer Gewerkschaft oder einer Vereinigung von Arbeitgebern oder Zusammenschlüssen solcher Verbände stehen, wenn die juristische Person ausschließlich die Rechtsberatung und Prozessvertretung dieser Organisation und ihrer itglieder oder anderer Verbände oder Zusammenschlüsse mit vergleichbarer Ausrichtung und deren itglieder entsprechend deren Satzung durchführt und die Organisation für die Tätigkeit der Bevollmächtigten haftet. Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse können sich durch eigene Beschäftigte mit der Befähigung zum Richteramt oder durch Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt anderer Behörden oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse vertreten lassen. Die Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss hat gemäß 80 Abs. 2 Satz Nr. 4 VwGO i. V. m. 17e Abs. 3 FStrG keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss nach 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO i. V. m. 17e Abs. 3 FStrG, kann innerhalb eines onats nach Zustellung dieses Beschlusses bei dem oben genannten Gericht gestellt und begründet werden. Treten später Tatsachen ein, die eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung rechtfertigen, so kann der durch den Planfeststellungsbeschluss Beschwerte einen hierauf gestützten Antrag innerhalb einer Frist von einem onat stellen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Beschwerte von den Tatsachen enntnis erlangt. Landesdirektion Sachsen Dresden, den 12. August 2013 arolin Schreck Vizepräsidentin

8 Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 8 2. September 2013 Öffentliche Bekanntmachungen Wahlbekanntmachung 1. Am 22. September 2013 findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis Uhr. 2. Die Stadt Nossen ist in 5 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom bis übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um Uhr im Rathaus Nossen, großer Ratssaal, arkt 31, Nossen zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen reiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine urzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen reiswahlvorschlägen außerdem das ennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen reis für die ennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine urzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen reis für die ennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen reis gesetztes reuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen reis gesetztes reuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Nossen, den Anke Bürgermeister DS Stadtverwaltung Nossen Bekanntmachung Der Stadtrat der Stadt Nossen hat in seiner Sitzung am 08. August 2013 den Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, zur Eingliederung der Gemeinden etzerbachtal und Leuben-Schleinitz zum 01. Januar 2014 in die Stadt Nossen, beschlossen. Im Gebiet der Gemeinden etzerbachtal und Leuben-Schleinitz, werden die unmittelbar betroffenen Einwohner, entsprechend der Sächsischen Gemeindeordnung, in den nächsten Wochen zu dieser Eingliederung angehört. Die Anhörung erfolgt in eigener Verantwortung der Gemeinden etzetbachtal und Leuben-Schleinitz. Außerhalb dieser gesetzlichen Anhörung haben interessierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nossen auch die öglichkeit den Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung im Rathaus Nossen, in der Zeit vom Standesamtliche Nachrichten Eheschließungen Eheschließung vom bis Andreas üßner und erstin Bodin 02. September bis 30. September im Rathaus Nossen, arkt 31, Nossen, im Zimmer 33 oder 34, während der Sprechzeiten, einzusehen und sich zu diesem Vorhaben zu informieren. Nossen, den im Auftrag Händel, Hauptamtsleiter Stadtverwaltung Nossen Weitere Informationen gibts im Internet:

9 Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 9 2. September 2013 Standesamtliche Nachrichten Wir gratulieren nachträglich allen Jubilaren zum Geburtstag Die Stadtverwaltung Nossen gratuliert folgenden Jubilaren nachträglich zum Geburtstag und wünscht ihnen alles Gute, Gesundheit und persönliches Wohlergehen. Günther Irene 70 Triebe Sigrid 70 ühn Siegrid 75 Nytsch anfred 75 arkert Helga 75 Elgersdorf Schettrer Hanna 75 Waldapfel Inge 75 Schnobl Annemarie 75 Demuth Grete 75 Deutschenbora Heyne laus 75 Franke Helga 75 Gappisch aria 75 Junghanns Helmut 75 rüger Erna 80 Hänel Werner 80 Rudolph aria 80 ittler Ursula 81 Heynitz Büttner Annelies 81 Herrnsdorf Helmut 81 Tulke anfred 81 Deutschenbora aletzki Anneliese 82 Werner Gustav 82 Schaffer Georg 82 Fischer Annelies 82 Garbisch Günter 83 ichael Herta 83 Pritza Elsbeth 83 Langer Ingeburg 83 Leonhardt Ursula 83 Thiele anfred 84 Nyffenegger Edith 84 Pflug Herbert 84 üller onrad 85 Seidel Helmut 85 Helbig Reinhilde 86 Förster Gerda 86 Schobrick Werner 86 Sickert Gerda 87 Stäps Hildegard 87 Schubert Hildegard 87 Schröter aria 87 Görz artin 87 Schroth anfred 87 Fehrmann Dorle 88 Deutschenbora Schneider Elisabeth 88 Hentschel Hildegard 89 Schäfer Hanna 89 Herrmann arie 89 Trezak Hedwig 90 Zipperer Gisela 90 rug Louise 91 Thomas Herta 91 Deutschenbora Geisler arta 92 Block Erna 92 Göltzscha Bähr Elsa 92 Elgersdorf Ollhoff Erna 94 aden Ingeburg 94 Störr Horst 97 Nachruf Tief bewegt erreichte uns die Nachricht vom Tode der stellvertretenden Friedensrichterin der Schiedsstelle der Stadt Nossen Frau onika Wachtel Wir nehmen Abschied von Frau Wachtel, die stets freundlich, mit hoher Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit ihre ehrenamtliche Tätigkeit als stellvertretende Friedensrichterin ausgeübt hat. Durch ihr Engagement und ihre verantwortungsvolle ehrenamtliche Arbeit in der Schiedsstelle der Stadt Nossen hat sie sich Anerkennung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nossen, des Stadtrates und der itarbeiterinnen und itarbeiter der Stadtverwaltung Nossen erworben. Wir werden ihr Andenken stets in Ehren halten Bürgermeister Stadtrat Stadtverwaltung Friedensrichter Nossen im August 2013

10 Amtsblatt der Stadt Nossen Seite September 2013 Neues von der Feuerwehr Tag der offenen Tür in der neuen Nossner Feuerwache Am Samstag, den 07. September 2013 lädt die Ortsfeuerwehr Nossen alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nossen und der umliegenden Gemeinden zu einem Tag der offenen Tür in die neue Feuerwache ein. Die ameradinnen & ameraden haben sich nach fast einem Jahr im neuen Objekt gut eingelebt und möchten Sie alle recht herzlich an diesem Tag von 13:00 bis 18:00 Uhr in unserem neuen Haus begrüßen. Höhepunkte an diesem Tag sind: Führungen durch die Feuerwache Präsentation der Einsatztechnik Informationen zur Arbeit der Ortsfeuerwehr Nossen leines inderprogramm durch die Stadtjugendfeuerwehr Für das leibliche Wohl ist an diesem Tag bestens gesorgt Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Ihre Ortsfeuerwehr Nossen Aus den Schulen Informationen Wiederherstellung des Sämann auf der Radewitzer Höhe Pestalozzi-Grundschule Nossen Telefon: / Fax: / E-ail: Grundschule.Nossen@t-online.de Web: cms.sn.schule.de/gsnossen Schulanfang 2014 Liebe Eltern der neuen Schulanfänger, die Schulanmeldung für die inder, die zwischen dem und geboren sind, findet vom 07. bis in der Grundschule Nossen, Schulstraße 19, statt. Die Radewitzer Höhe ist einer der höchsten und schönsten Landschaftspunkte in unserer Gegend. Demzufolge wird sie sehr rege durch Wanderer und Fahrradfahrer als Aussichtspunkt genutzt. In itten dieser kleinen Landschaft befindet sich das Familiengrab Hänsel, welches wirklich einzigartig ist. Durch Vandalismus wurde dem Sämann der rechte Arm abgesägt. Viele Ortsansässige waren verärgert und wünschen sich eine Wiederherstellung. Die Stadt Nossen und einige unserer Gewerbetreibenden möchten noch in diesem Jahr die Schäden beheben. Dafür benötigen wir dringend Ihre Hilfe und möchten Sie bitten, uns finanziell zu unterstützen. Sie können sich bis zum 16. September 2013 in unserer Verwaltung, Stadtkasse, melden. Auf diesem Weg möchten wir allen Bürgern, die sich für die Verschönerung unseres Gebietes einsetzen, recht herzlich danken. Bitte melden Sie Ihr ind am 07. bis von bis Uhr sowie am 08. und von bis Uhr im Sekretariat an. Bringen Sie bitte die Geburtsurkunde Ihres indes mit! Weitere Informationen erhalten Sie zur Schulanmeldung. Gröber, Schulleiterin Ihre Stadtverwaltung Anzeigen

11 Amtsblatt der Stadt Nossen Seite September 2013 Vereine berichten: IG Dampflok e. V. Eisenbahn in Nossen bald Geschichte? IG Dampflok Nossen e.v. ruft zum Erhalt der Bahn auf! Seit dem 3.Juli 2013 ist es nun amtlich, der Schienenpersonennahverkehr steht auf sehr wackligen Rädern. Der Verkehrsverbund Oberelbe informierte im Sachsenhof Nossen zu einer Bürgerversammlung zur zukünftigen ÖPNV-Bedienung der Strecke eißen - Nossen - Döbeln. Den Bürgern wurde ein Gutachten des Büros ET vorgestellt, das eine Abbestellung der Bahnlinie vorsieht. Dies bedeutet, dass es ab 2016 keinen Zugverkehr mehr geben wird. Dafür setzt man auf zwei Busvarianten. Die erste soll nach dem Willen der Verkehrsverbünde von Döbeln über Roßwein, Nossen nach eißen, die zweite von Döbeln über Lommatzsch nach eißen durchgebunden werden. Verwiesen wird im Gutachten hauptsächlich auf das geringe Nachfragepotenial, sinkende ländliche Bevölkerungsstruktur und kontinuierlicher Rückgang des Pendlerpotentials. Auf mehreren PowerPoint Seiten wurden im Gutachten des ET der Bevölkerung Ergebnisse und Vorzugsvarianten präsentiert, die unterm Strich nur auf eines hinausgingen, Verlagerung der Bahn zum Bus. Der wesentliche Grund, daß die Regionalbahn deutlich weniger nachgefragt ist, ist doch ganz klar in den ständigen Angebotsverschlechterungen zu suchen. Die Beseitigung der bis nach Dresden durchgehende Verbindung, die Abschaffung des 1-Sundentaktes und die Einführung der Buslinie 424 auf der Relation Nossen - Dresden, sind die wesentlichen Beweggründe zur Reisezahlstatistik der letzten 7 Jahre. Weiterhin ist für viele Reisende erschwerend, sich durch das Tarifsystem der drei Verkehrsverbünde (VVO, VS und ZVNL) zu Recht zu finden. Da im Sachsenhof zu mindestens zwei Verkehrsbünde (VVO und VS) anwesend waren, schien man sich in der Frage der Abbestellung jedoch einig zu werden. Ganz besonders traurig dargestellt im Gutachten die mögliche Entwicklungschance unserer Bahnstrecke. So vergleicht das Gutachten des ET die Bahnlinie aus geographischer, demographischer sowie wirtschaftlicher Sicht mit Eisenbahnlinien im bayrischen Oberland. Ein Vergleich ist auf seriöser Grundlage mit anderen Bahnstrecken in Sachsen sehr wohl möglich. Dies zu vergleichen, tut der Gutachter aber nicht, aus welchen Gründen auch immer. Alle Ausbauvarianten (Durchbindung und Stundentakt) wurden mit erheblichen ehrleistungen beziffert. So spielten die mit 5 illionen Euro/Jahr veranschlagten osten eine erhebliche Rolle als Totschlagargument. Das, das Gutachten hier einige wesentliche Substituierungen von Leistungen verschweigt bemerkt man erst bei genauerem Hinschauen. Diese osten sind viel zu hoch und stimmen somit nicht mit der Realität überein. Abschließend sei zum Gutachten bemerkt, für den Abschnitt eißen - oswig - Dresden fallen bei der Durchbindung der RB 110 nach Dresden für den VVO keine ehrkosten an. Grund ist die Verdichtung des Taktes auf der S-Bahn vom derzeitigen 30 min -Takt auf einen 15 min - Takt. Jeder vierte Zug könnte dann, als durchgehende Regionalbahn, die S-Bahn dabei ersetzen und sogar nicht überall halten. Davon sind wir gegenwärtig aber weit entfernt. Um die Sachlage noch zu verschlimmern, bekennt sich DB-Netz gegen diesen Streckenabschnitt. Sie hat die Strecke zur Übernahme an Dritte ausgeschrieben und will somit nicht länger für den Unterhalt aufkommen. Findet sich kein neuer Streckenbetreiber droht dem Streckenabschnitt ein Stilllegungsverfahren. Dies bedeutet dann das endgültige Aus für den Bahnverkehr und somit auch keine Zukunft mehr für die IG Dampflok Nossen e.v. Die Bevölkerung in und um Nossen sollte sich dieser Tragweite bewusst werden, ist die Bahn erst mal weg, kommt sie sobald oder gar nicht wieder!! Eine erste Initiative zum Erhalt der Bahn ist schon im Laufen. Es ist wünschenswert das sich noch viele für den Erhalt unserer Bahn, deren Geschichte und Zukunft stark machen, bevor es zu spät ist! gez. Andreas Rost IG Dampflok Nossen e.v. Bergbaufreunde Grube Vereinigt Feld Im Jahr 1983 organisierte sich im ulturbund der damaligen DDR eine Gruppe von Bergbaufreunden um die Sachzeugen des Nossener Bergbaus zu erforschen und zu erhalten. Heute hat sich das Aufgabenfeld erweitert, so dass wir dies zu Anlass nehmen unsere aktuellen Arbeiten im Rahmen eines Tages der Offen Tür vorzustellen. Wir laden alle dazu sehr herzlich für den Samstag, am 07. September 2013 ein: Ab Uhr wird es eine geführte Wanderung auf dem 5,5 km langen Bergbauwanderweg geben. Treffpunkt ist der Parkplatz am uldentalsportplatz in der Eichholzgasse. Ab Uhr öffnet unser Vereinshaus, wobei unsere Arbeit und eine Ausstellung besichtigt werden können. Es wird affee und uchen gereicht. Für Bergbier und Limonade ist selbstverständlich vorgesorgt. Die Befahrung des aufgewältigten Tiefen Stollns bis zum ehemaligen Verwahrungsschacht wird dabei auch möglich sein. Nossener Vortragsreihe Verrückt nach eer it der S Albatros in 12 Tagen rund um die Britischen Inseln Ein Dia-Vortrag mit Gerda Junghanß und arie Luise von Hindte Tag: Dienstag, Zeit: Uhr Ort: Aula, Grundschule Nossen Eintritt: 3,00 Euro Wir freuen uns zahlreiche Freunde und Gäste begrüßen zu können! Der Vorstand Grube Vereinigt Feld bei Siebenlehn

12 Amtsblatt der Stadt Nossen Seite September 2013 Vereinsnachrichten UNO e.v. Inzwischen bereits zum siebenten ale hatte der Verein ultur in Nossen uno e.v. inder und Jugendliche zwischen neun und vierzehn Jahren eingeladen, in den Sommerferien jeweils 5 Tage im unstcamp im loster Altzella zu verbringen. In diesem Jahr ging ein langgehegter Wunsch in Erfüllung der altehrwürdige losterpark bildete die ulisse für das Projekt Sommernachtstraum. Sommernachtstraum im loster Altzella Das ünstlerteam Susann Starke (Nossen), Stefanie Rüffer (Potsdam) und humma Tsoneva (Dresden) stellte den Teilnehmern Shakespeares Sommernachtstraum vor und erarbeitete gemeinsam mit ihnen eine Aufführung, die am Abschlusstag die Eltern und Gäste in den verzauberten losterpark führte. Waren es Waldgeister, Elfen und andere Zauberwesen, die hinter den Gebüschen raschelten? Schlief dort die Elfenkönigin Titania in einer Baumwurzel und warum hatten sich die zwei Holzfäller ausgerechnet in eine Buche verliebt? Wesen mit überlebensgroßen asken wiesen den Weg zu immer neuen Orten und die Besucher staunten über das phantasievolle und stimmige Zusammenspiel kleiner Szenen, usik und Tanz und detailverliebter asken mit der wunderbaren Umgebung des losterparks. Neben dem künstlerischen Projekt gab es noch vieles anderes zu erleben, usik, Sport, Baden gehen, Lagerfeuer und eine Nachtwanderung füllten die Tage aus. Wie schon in den vergangenen Jahren hatten wir tatkräftige und engagierte Betreuer an unserer Seite, wir danken Angelika Didrigkeit, Tina Schaffrin, Robin Didrigkeit und Volker Broszat. Ein besonderer Dank an Jens Fischer für seinen Einsatz in der üche. Für das leibliche Wohl sorgte Simon Naumann vom Libero. Elke Gergs danken wir für die Unterstützung bei der organisatorischen Vorbereitung. Nicht zuletzt sei unseren freundlichen Gastgebern im loster gedankt, die mit viel Verständnis unserem Projekt aufgeschlossen zur Seite stehen. Wir danken der Sparkasse eißen, der VR Bank ittelsachsen und Frau Bringfriede Just. Ohne die erhaltene Unterstützung wäre unser Projekt, das indern unterschiedlichster Herkunft und Interessenlagen einen unbefangenen und intensiven ontakt mit künstlerischer Arbeit möglich macht, nicht durchführbar. Dipl.-oec. ARIN FLADE Steuerberaterin Waldheimer Straße Nossen Tel.: / Fax: / Anzeigen Steuerberatung Existenzgründerberatung Lohnbuchhaltung auch Baulohn Buchführung auch Pflegebuchführung Jahresabschlüsse Dankanzeigen zum Schulanfang Infos: ab 20 Euro farbig, 90 x 50 mm brutto

13 Amtsblatt der Stadt Nossen Seite September 2013 Vereinsnachrichten Deutscher inderschutzbund, Ortsverband Nossen e.v. Waldheimer Str. 40, Nossen, Tel /68472 Freizeitangebote im DOI September bis Uhr ontag Tischfußball- oder Tischtennisturnier Dienstag reatives mit Naturmaterialien ittwoch reatives mit Naturmaterialien Donnerstag Backen: nusperwaffeln Freitag Wettpuzzeln ontag Buchstabenquiz Dienstag reatives: Dekorieren und Gestalten ittwoch Fertigstellung des Wandbildes Donnerstag ochen: Bella Italia Freitag Internetausflug ontag Spiele nach eigener Wahl Dienstag reatives mit Wolle ittwoch reatives mit Wolle Donnerstag Backen: Süßes Freitag Brettspiele Infothek zum Weltkindertag (Aufgabenfelder des inderschutzbundes) ontag Dartturnier Dienstag reatives mit Leder ittwoch Fertigstellung der Lederarbeiten Donnerstag ochen & Backen: Schnelle üche Freitag Internetausflug ontag Name-Stadt-Land Alle Angebote beginnen Uhr, Ausnahmen siehe Plan, Änderungen sind vorbehalten. Jugendcafe nach Bedarf geöffnet, Billard. ohnungs- und erwaltungs esellschaft Nossen mbh Vermietung/Verwaltung von Wohnungen 1- bis 5-Raum Wohnungen im sanierten Bestand Standort der Gebäude in allen Stadtlagen landschaftlich reizvolle Umgebung sehr gute Infrastruktur Sprechzeien: Dienstag Uhr und Uhr Donnerstag Uhr Bismarckstraße Nossen Telefon: Fax: kontakt@wvg-nossen.de Brikett Heizprofi gekippt, aktuelle Preise auf Anfrage Halbsteine und Gemisch Bündelbrikett 25 kg / 10 kg Holzbrikett 10 kg Steinkohle Steinkohlekoks Brennstoffhandel. Wetzel Frauensteiner Straße 4b Oberbobritzsch Telefon: Anzeigen Schönes unsaniertes aber bewohnbares Haus in Nossen / OT Eula zu verkaufen Wohnfläche: 144 qm Grundstück: 1040 qm aufpreis: Euro zzgl. 7,2 % aklercourtage incl. wst. Zu erfragen bei Wirthgen Immobilien Telefon: info@wirthgen-immo.de Beilagenhinweis: Dieser Ausgabe des Amtsblattes Nossen liegt folgende Beilage bei: SV LO Nossen e.v. - Teilbelegung

14 Amtsblatt der Stadt Nossen Seite September 2013 Vereinsnachrichten Verein Brückenschlag Sachsen-Tanzania e.v. In der vorletzten Ausgabe des Amtsblattes habe ich über die Verladung und den Abtransport aus Deutschenbora berichtet. Viele gute Wünsche haben den Transport des ontainers begleitet, ebenso die Hoffnung auf eine glückliche Ankunft. Im letzten Satz schrieb ich noch voller Zuversicht: In ürze trete ich eine Reise nach binga an und hoffe, den ontainer wohl behalten dort wieder zu sehen. Über den weiteren Verlauf und die Freude der Empfänger werde ich nach meiner Rückkehr berichten. Hier also mein Bericht. Der ontainer ist da! Am startete der ontainer in Deutschenbora und am 31.ai wurde mir die Ankunft im Hafen von Dar Es Salaam signalisiert. Erst jetzt konnten wir alle Vorbereitungen für den Tag der Auslieferung aus dem Hafengelände treffen, das heißt den Weitertransport auf dem Landweg organisieren, die Empfänger informieren und die Voraussetzungen für einen befahrbaren Weg von binga nach hongozi schaffen. Das war eine der grössten Herausforderungen, denn der Weg nach hongozi schlängelte sich auf den letzten acht ilometer wie ein besserer Trampelpfad mit urven bis zu 90 Grad in die Siedlung, in der unsere Schule steht, den Berg hinauf. Viele Gespräche mit Verantwortlichen des Distriktes binga waren nötig, um die Wichtigkeit der Strassenerweiterung den Behörden klarzumachen. Vom obersten hef der Behörde erhielten wir dann Hilfe, er schickte schweres Gerät und so wurde die Strasse aufgeschoben und auf fast 4 eter verbreitert. Da aber keiner der Arbeiter je einen ontainer im Transport gesehen hat und sich nicht vorstellen konnte, wie dieser um eine fast spitzwinklige urve kommen soll, blieben diese Engstellen ausgespart. Zum Glück machten wir vorher noch eine ontrollfahrt und fotografierten jede kritische Stelle. Natürlich wäre der ontainer unweigerlich an mindestens drei Stellen gnadenlos hängen geblieben und nicht mehr vor und auch nicht mehr zurückgegangen. Also wieder zum Gebietschef und das Problem dargelegt. Inzwischen war die Technik schon wieder in Richtung Njassasee abgezogen worden und man wollte für den Präsidentenbesuch von Herrn Obama die Strasse ebnen, falls ihm einfiele, den Njassasee zu besichtigen. Banges Warten, aber der Gebietschef hat Wort gehalten und die schwere Technik noch einmal zurückgeholt. Es gibt im ganzen Distrikt nur drei aschinen, ein Planiergerät, eine Strassenwalze und einen Sprengwagen, um die Straßeninstandsetzung zu bewerkstelligen. So aber hat unser Einsatz um den ontainer nun den Bergbewohnern eine grossartige breite Straße, auch für ihre Ernte -und aterialtransporte eingebracht. So vergingen die Tage in Vorfreude über das baldige Ende, die Ankunft und Verteilung der Hilfsgüter. Das Ende aber wollte nicht kommen. Nach wie vor stand der ontainer im Hafen und rührte sich nicht von der Stelle. Tag um Tag, Woche um Woche und kein Ende in Sicht. Tief enttäuscht habe ich meinen offer gepackt, um heim zu fliegen, aber nicht, ohne Vorsorge für den Fall meiner Abwesenheit zu treffen. Ingo, ein junger an aus Würzburg, nahm den Staffelstab in die Hand und handelte so, wie wir alles exakt durchgeplant haben. eine aschine hob am in Richtung Heimat ab, ohne den ontainer nochmals gesehen zu haben. Darüber war ich natürlich sehr traurig, wenn man soviel Herzblut in die ganze Aktion hineingelegt hat und dann keinen Erfolg sieht. Am erhielt ich dann endlich die erlösende Nachricht: Der ontainer ist frei, der Zoll hat seine Prüfung abgeschlossen und er kann nun nach binga starten. Da kommt die nächste Hürde. Alle Ausfahrtstrassen in Richtung binga wurden für die Durchfahrt des Präsidenten dicht gemacht, keiner wusste aber wann und überhaupt, ob er dahin oder dorthin fahren würde. In der Nacht zum dritten Juli endlich wurde die Sperre aufgehoben und der ontainer rollte nun binga entgegnen. Nach 24 Stunden Nonstop kam er endlich nachts im Zielort an und wurde am nächsten orgen durch Ingo geöffnet. Das Bild was er mir sofort per Handy zugesandte, bestätigte mir, dass alle Sachen noch so dalagen, wie wir sie in Deutschenbora gepackt hatten. Freudig konstatierten die Helfer, dass der ontainer nicht einmal vom Zoll geöffnet wurde, also nichts, aber auch gar nichts fehlte. Trotzdem hat das Herumstehen im Hafengelände und die schleppende Abfertigung am Zoll, ohne dass der ontainer auch wirklich geprüft wurde, den Verein zusätzliche 1500,00 EURO gekostet: Das ist dann am Ende trotz aller Dankbarkeit über die gelungene Aktion die bittere Pille und ein grosses Ärgernis, welches auf politischer Ebene endlich angefasst werden muss. Wer uns helfen will, kann gerne einen Beitrag zur Deckung dieser ehrkosten überweisen. Stichwort: ontainer hongozi! Bitte helfen Sie uns. Vielen Dank im Voraus! Sparkasse eißen, BLZ onto Eine Spendenbescheinigung kann ausgestellt werden. Der Rest ist schnell erzählt: Nachdem die Hilfsgüter für die Adressaten aus binga und dem rankenhaus Litembo ausgeräumt und aufgeteilt worden ist, wurde alles, was für hongozi bestimmt war, wieder im ontainer verstaut. Ein neuer Lastkraftwagen rückte an. Der ontainer wird auf abenteuerliche Weise ohne Technik auf den LW gehievt. Die Fahrt nach hongozi dauerte weitere vier Stunden bei den ca. 40 km durch das Bergland. Ich glaube aber ohne Übertreibung sagen zu können. Diese überschwengliche Freude in den Gesichtern der inder, aber auch der Erwachsenen haben den ganzen Aufwand gelohnt. Weitere Bilder und Berichte unter: Hans-hristoph Scholtyssek Vorsitzender des Vereins Brückenschlag Sachsen-Tanzania e.v. Die Rohrverbinder und Fittiche aus lipphausen für ihre Wasserleitung lösen grosse Freude bei allen aus.

15 Amtsblatt der Stadt Nossen Seite September 2013 Informationen Veranstaltungen Veranstaltungskalender September , Uhr 5. otorradfahrergottesdienst, loster Altzella Tag des offenen Denkmals, irche Nossen / Deutschenbora onzert Die Quellen des jungen Bach, losterpark Altzella , Uhr larinettenensemble, irche Nossen Weinfest, Waldheimer Str. Nossen Volkssportturnier Schützenkönig lassik und Picknick, loster Altzella , Uhr Infothek zum Weltkindertag, inderschutzbund , Uhr Erntedank DB Gemeinde-Fest, irche Deutschenbora 28./ unsthandwerkermarkt Altzella, loster Altzella , Uhr Ök. Erntedank u. L u. affee OS, irche Nossen Flurbereinigung Hirschfeld (Gemeinde Reinsberg) Bekanntgabe und Ladung Das Landratsamt ittelsachsen, Referat Integrierte Ländliche Entwicklung führt am ittwoch, dem um 19:00 Uhr in den Sportstätten Hirschfeld (lubraum), Reinsberger Str. 2, Reinsberg OT Hirschfeld eine Aufklärungsversammlung nach 5 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) über die geplante Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens in einem Teil der Gemarkung Hirschfeld durch. Das vorgesehene Verfahrensgebiet erstreckt sich von der Feldseite des Bauernweges in südlicher Richtung bis zur Gemarkungsgrenze nach Niederreinsberg. Es wird im Westen durch die reisstraße 7794 begrenzt und erstreckt sich in östlicher Richtung bis zum Hohlweg bzw. etwa seiner gedachten Verlängerung in südlicher Richtung einschließlich der in diesem Bereich befindlichen Straßen- bzw. Wegflurstücke. Eine arte mit der geplanten Abgrenzung des Verfahrensgebietes kann in der Gemeinde Reinsberg zu den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Zur Aufklärungsversammlung werden hiermit die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer, die Erbbau- und Nutzungsberechtigten sowie die Bewirtschafter geladen. Die Versammlung dient der eingehenden Aufklärung über das geplante Flurbereinigungsverfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden osten sowie der Beantwortung von Fragen. Döbeln, den Steffen autz Fachbereichsleiter Riedel-Verlag & Druck G Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen ggmbh losterpark Altzella Schloss Nossen Am Schloß Nossen Telefon +49 (0) Telefax +49 (0) altzella@schloesserland-sachsen.de nossen@schloesserland-sachsen.de Führungskräfte und Freunde für Schloss Nossen/losterpark Altzella 1. Suche nach Führungskräften Das Schloss Nossen und der losterpark Altzella sehen sich schon seit geraumer Zeit fast nicht mehr in der Lage, mit dem eigenen Personal die Vielzahl an Führungsanfragen neben dem regulären Geschäftsbetrieb zu bewältigen. Unterstützt werden wir bereits durch ehemalige itarbeiter, Frau Illgen und Alexander Hänel aus Dresden, dennoch ist es uns ein Anliegen, weitere geschichts- und ulturbegeisterte Nossener als Führungskräfte gewinnen, damit die Geschichte auch weiterhin lebendig bleiben kann. Alle Interessenten erhalten vorab eine Schulung sowie aterial zum Selbststudium. Die erste Führung wird von einem unserer itarbeiter betreut. Die Führungen erfolgen gegen ein festes Honorar und die Führungskräfte können selbstverständlich selbst entscheiden, ob sie eine angebotene Führung annehmen oder nicht. Eine Führung dauert in der Regel 1 1,5 Stunden. Die Bereitschaft zur Führungsübernahme auch am Wochenende sollte vorhanden sein. Ich möchte Sie, die Sie schon rege und aktiv für das kulturelle Leben in Nossen agieren, gern als Erste fragen und würde mich sehr freuen, wenn unser Anliegen auf Interesse stößt. Auch wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie unser Angebot in Ihrem Umkreis bekannt machen. Der nächste Schritt unsererseits wird eine öffentliche Bekanntgabe über Print- und Onlinemedien sein. 2. Initiative Freundeskreis Nossen-Altzella Im Zusammenspiel mit der Suche nach Unterstützung in Form von Führungskräften tritt die Überlegung auf, einen losen Freundeskreis für Schloss Nossen/losterpark Altzella zu initiieren. Vorarbeiten bzw. Anstöße dazu wurden bereits in der Vergangenheit, auch durch Herrn retzschmar, geleistet, allerdings ohne ein handfestes Ergebnis. Einige der ebenfalls kleineren Schlossbetriebe im Schlösserland (z. B. Burg riebstein, Barockgarten Großsedlitz) besitzen schon Förderkreise oder werden fast ausschließlich über einen Förderverein betrieben (z. B. loster Buch, Schloss olditz). Die Zentrale des Schlösserlandes Sachsen ist ebenfalls gerade dabei, einen zentralen Freundeskreis für das Schlösserland aufzubauen. Hauptanliegen der Freundeskreise ist der Erhalt von Bauwerken und deren kulturelle Nutzung sowie der Interessenaustausch mit Gleichgesinnten. Schloss Nossen und loster Altzella sind wichtige kulturelle Zentren, die maßgeblich zur Stadt- und Umlandgeschichte beigetragen haben. Auch heute sind sie lokale Tourismusziele, denen es aber an Aufmerksamkeit fehlt. Zu einem großen Teil, weil der Schlossbetrieb in seiner jetzigen Aufstellung und wirtschaftlichen Lage nicht mehr leisten konnte. Doch wir möchten uns gern aktiver in das ulturleben der Stadt Nossen und das Umland integrieren und ebenso möchten wir auch das Vereinsleben weiter unterstützen. Bevor wir an die Erarbeitung eines festen onzepts gehen, möchte ich Sie als Vereins- und Institutionsvertreter fragen, wie Sie das Interesse der Nossener Bürger und das Gelingen eines Freundeskreises einschätzen. Vielleicht auch, was Sie für öglichkeiten der Zusammenarbeit sehen. Die Idee des Freundeskreises ist mit keinen finanziellen Verpflichtungen und auch keiner Vereinsstruktur vorgesehen, sondern soll vorderrangig als lose Interessengemeinschaft koordiniert werden.

16 Amtsblatt der Stadt Nossen Seite September 2013 Anzeige(n) Änderung der Patienteninformationen über den assenärztlichen Notfalldienst Diensthabende und Notsprechstunden (jeweils ab Uhr) an Wochenenden und Feiertagen sind zu erfragen unter der bisherigen Telefonnummer der Rettungsleitstelle oder der aktuellen einheitlichen Rufnummer Apothekenbereitschaft/Nossen (ohne Gewähr) Nacht Uhr So arkt Fr Adler So Adler i Siebenlehn Do arkt So arkt Di Adler So Siebenlehn arkt o arkt Sa Adler So Adler Zahnarztbereitschaft Lommatzsch/Nossen (ohne Gewähr) September 2013 jeweils bis Uhr / Frau ZÄ. Otto 07./ Herr ZA Steffen Lehmann 14./ Herr Dr. Schwanitz 21./ Herr Dr.med.dent L.Schwitzky 28./ Herr Dipl.-Stom.. Vetters Herr Dipl.-Stom.. Vetters Lommatzsch, önigsstr. 55, Tel /51067 Frau Dr. Zölfel iltitz, Talstr. 2 (Schule), Tel /41078 Herr Dipl.-Stom. J. Förster Lommatzsch, Frauenstr. 29, Tel /52377 Herr Dipl.-Stom. U. Görlitz Zehren, Leipziger Str. 15, Tel /51342 Frau Dipl. Stom. P. Jesswein Nossen, August-Bebel-Str. 8, Tel /68155 Herr ZA Steffen Lehmann Nossen, Waldheimer Str. 20, Tel /68555 Frau ZÄ. Otto Lommatzsch, Döbelner Str. 37, Tel /52430 Frau Dr. Preißer Nossen, Waldheimer Str. 36, Tel /62162 Herr Dr. Schwanitz Nossen, Bahnhofstr. 19, Tel /68297 Herr Dr. med. dent L. Schwitzky Leuben-Schleinitz, Schleinitzer Str. 14, Tel / Vetretung erfolgt für die Zahnarztpraxen des Versorgungsbereiches Nossen/Siebenlehn! Änderungen vorbehalten. Informationen Dezentrale Abwasserbehandlung durch leinkläranlagen Vielfältige Informationen am Tag der offenen Tür im BDZ Das Bildungs- und Demonstrationszentrum für dezentrale Abwasserbehandlung BDZ e.v. lädt ein zum Tag der offenen Tür : Termin: 17. September 2013 von 14 bis 18 Uhr Ort: An der Luppe 2, Leipzig Bis spätestens müssen Grundstücksbesitzer, die nicht an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen sind, eine dem Stand der Technik entsprechende neue leinkläranlage errichten oder die bestehende Anlage mit einer biologischen Reinigungsstufe nachrüsten. Doch welche Technologie kommt in Frage? Was muss bei der Planung der Anlage berücksichtigt werden? Wie ist ontrolle und Wartung geregelt? Und mit welchen osten ist zu rechnen? Darüber kann man sich an diesem Tag im BDZ umfangreich informieren. Zwölf biologische, in den Abwasserkreislauf der Region integrierte leinkläranlagen verschiedener Technologien sowie 20 Schnittmodelle von leinkläranlagen können auf dem Demonstrationsfeld des BDZ besichtigt werden. itarbeiter der Herstellerfirmen stellen die Funktionsweise ihrer leinkläranlagen vor und beraten zu Planung, Einbau und Wartung der Anlagen. Weiterhin wird über die odalitäten der Förderung von leinkläranlagen informiert. Gleichzeitig kann die überarbeitete Broschüre Investitions- und Betriebskosten von leinkläranlagen für 3 EURO erworben werden. In der Broschüre werden die Herstell- und Betriebskosten der verschiedenen lärsysteme ausführlich beschrieben und in einer Tabelle dargestellt. In einem ausführlichen Glossar werden die Wirkungsweisen der verschiedenen Technologien erläutert sowie die notwendigen Fachbegriffe erklärt. Ergänzt wird die Broschüre durch eine Vorlage, mit Hilfe dieser die osten einer geplanten leinkläranlage selbst berechnet werden können. Weitere Informationen: Lust auf Besuch? Lateinamerikanische Schüler suchen Gastfamilien! Die Schüler der Deutschen Schule edellin (olumbien) wollen gerne einmal Schnee in den Händen halten und, so oder so, den Verlauf von Jahreszeiten erleben. Dazu sucht das Humboldteum deutsche Familien, die offen sind, einen lateinamerikanischen Jugendlichen (15 bis 17 Jahre alt) aus dem Land des ewigen Frühlings als ind auf Zeit aufzunehmen. Spannend ist es, mit und durch das ind auf Zeit den eigenen Alltag neu zu erleben und gleichzeitig ein Fenster zu Shakiras fantastischem Heimatland aufzustoßen. Wer erinnert sich nicht an ihren Fußball-W-Hit Waka Waka? Erfahren Sie aus erster Hand, dass das Bild der Welt von olumbien nichts mit der Wirklichkeit dieses sanften Landes zu tun hat. Die kolumbianischen Jugendlichen lernen Deutsch als Fremdsprache, so dass eine Grundkommunikation gewährleistet ist. Ihr potentielles ind auf Zeit ist schulpflichtig und soll die nächstliegende Schule zu Ihrer Wohnung besuchen (Gymnasium oder Realschule). Der Aufenthalt bei Ihnen ist gedacht von Samstag, den 18. Januar 2014 bis zum Sonntag, den 06. Juli Wenn Ihre inder olumbien entdecken möchten, laden wir ein an einem Gegenbesuch über die Herbstferien im Oktober 2014 teilzunehmen. Für Fragen und weitergehende Infos kontaktieren Sie bitte die internationale Servicestelle für Auslandsschulen, Frau Jasmin älber, Humboldteum e.v. Geschäftsstelle, önigstraße 20, Stuttgart, Tel , Fax , jasmin.kaelber@humboldteum.com V.i.S.d.P. Uli B. Hüttl, Humboldteum e.v., Geschäftsstelle, önigstraße 20, Stuttgart, Tel , e-ail: info@humboldteum.com

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21 Amtsblatt der Stadt Nossen Seite September 2013 Bestattungen Bei Trauerfällen für Sie zu erreichen mit: Heimbürgentätigkeit Trauerfeiern Lieferung von Särgen/Wäsche/ Überführungen Urnen/Zubehör Anzeigenannahme/ Erledigung von Formalitäten Drucksachen BRAUEREISTR ILTITZ TELEFON: FAX: Ihre Familienanzeige im Amtsblatt Nossen Wir veröffentlichen an dieser Stelle gern Ihren Dank für die Anteilnahme, 26,00 die Sie beim Verlust Ihres lieben Familienmitglieds erfahren haben, und die Ihnen Trost in schweren Stunden spendete. Per Telefon , Fax oder E-ail info@riedel-verlag.de stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. * Anzeigengröße: 93 x 65 mm * Zusatzangebot: Individuelle Dankkarten mit gleichem Text wie in Ihrer Anzeige, Format DIN lang mit Umschlag pro arte 1,19 Euro indestbestellmenge: 10 Stück Lutz Schönstädt Tel.: Steinmetz- & Steinbildhauermeister Fax: Waldheimer Straße 67a Nossen schoenstaedt-nossen@t-online.de Anzeigen, Werbebeilagen und sonstige Druckanfragen: 03722/ info@riedel-verlag.de Verlag & Druck G

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