Vermögen aktuell Das Erbschaftsteuergesetz:... die unendliche Geschichte

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1 Vermögen aktuell Das Erbschaftsteuergesetz:... die unendliche Geschichte Dr. Hannspeter Riedel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht

2 PSP-Forum Vermögen aktuell Die wesentlichen Eckpunkte der BVerfG-Entscheidung vom Die Begünstigung von Betriebsvermögen steht grundsätzlich im Einklang mit dem GG Wichtige aktuelle Regelungen der 13 a, b ErbStG verstoßen jedoch gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG): Begünstigungen werden gewährt, obwohl bis zu 50 % eigentlich nichtprivilegierungsfähiges Vermögen miterfasst werden ( Alles-oder-Nichts- Prinzip ) Übertragung großer Vermögen ohne Prüfung, ob Erbschaftsteuer getragen werden kann ( Bedürfnisprüfung ) Befreiung von Kleinbetrieben von der Lohnsummenregelung Gestaltungsanfällig (Beispiel: Cash-GmbH ) Beachte die Stellungnahme von 3 BVerfG-Richtern: Das Sozialstaatsprinzip fordert eine stärkere Nivellierung der Vermögen. Das ErbStG sei hierfür ein geeignetes Instrument.

3 PSP-Forum Vermögen aktuell Die Reaktion der Politik Die Erbschaftsteuer ist eine populistische Steuer Im Gesetzgebungsverfahren kommt den Bundesländern eine wichtige Rolle zu Beschluss des Bundeskabinetts vom des Gesetzesentwurfs zur Anpassung des Erbschaftsteuerund Schenkungssteuergesetzes. Systemwechsel oder minimalinvasiver Eingriff (Wolfgang Schäuble)?

4 PSP-Forum Vermögen aktuell Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzentwurfs Überblick Für Unternehmen mit einem Wert von bis zu 26 Mio. (bzw. 52 Mio. für Familienunternehmen ) gilt weiterhin grds. das System von Regelverschonung (Verschonungsabschlag: 85 %, 5 Jahre Haltedauer, Lohnsumme) oder Optionsverschonung (Verschonungsabschlag: 100 %, 7 Jahre Haltedauer, Lohnsumme) Ab einem Wert des begünstigungsfähigen Vermögens von 26 Mio. bzw. 52. Mio. kommt optional das Abschmelzmodell bzw. die Verschonungsbedarfsprüfung zur Anwendung Bei Großunternehmen ab einem Wert von 116 Mio. bzw. 142 Mio. gibt es einen pauschalen Wertabschlag von 20 % (Regelverschonung) oder von 35 % (Optionsverschonung) Neues Tatbestandsmerkmal Familienunternehmen Der bisherige Verwaltungsvermögenstest wird durch begünstigungsfähiges Vermögen ersetzt Lohnsummenregelung auch für Kleinbetriebe Konsolidierende Betrachtung des begünstigungsfähigen Vermögens bei Unternehmensgruppen

5 PSP-Forum Vermögen aktuell Systematik: Besteuerung von begünstigten Unternehmensvermögen 0 ab 26 Mio. ab 116 Mio. Einhaltung der Verschonungsvorgaben Regelverschonung (85 % Freistellung) oder Optionsverschonung (100 % Freistellung) Abschmelzungsmodell (1 % weniger Freistellung je 1,5 Mio. höherer Wert) oder Bedürfnisprüfung (50 % des nicht begünstigten Vermögens des Nachfolgers müssen für die ErbSt herangezogen werden) 20 % Abschlag auf den (Regelverschonung) 35 % Abschlag auf den (Optionsverschonung) Bei Familienunternehmen: 0 ab 52 Mio. ab 142 Mio. Einhaltung der Verschonungsvorgaben Regelverschonung (85 % Freistellung) oder Optionsverschonung (100 % Freistellung) Abschmelzungsmodell (1 % weniger Freistellung je 1,5 Mio. höherer Wert) oder Bedürfnisprüfung (50 % des nicht begünstigten Vermögens des Nachfolgers müssen für die ErbSt herangezogen werden) 20 % Abschlag auf den (Regelverschonung) 35 % Abschlag auf den (Optionsverschonung)

6 PSP-Forum Vermögen aktuell Geplant: Ermittlung des Wertes des begünstigten Unternehmensvermögens Was ist zu versteuern? Wert des begünstigten Unternehmensvermögens = Gemeiner Wert des privilegierten Unternehmensvermögens x Begünstigungsquote 1. Stufe: Privilegiertes (inländisches und EU/EWR) Unternehmensvermögen Land- und Forstwirtschaft Betriebsvermögen eines (originären) Gewerbebetriebes (z. B. GmbH & Co KG) oder Freiberuflers Beteiligung von > 25 % an einer Kapitalgesellschaft (Poolvertrag bleibt möglich) Gefahr für Wohnungsunternehmen : Wohnungsunternehmen (ab Wohneinheiten) bleiben nach dem Gesetzeswortlaut nur dann privilegiert, wenn sie in einer originär gewerblich tätigen GmbH & Co. KG verhaftet sind. Dann aber kein Gewerbesteuerprivileg möglich.

7 PSP-Forum Vermögen aktuell Geplant: Ermittlung des Wertes des begünstigten Unternehmensvermögens Für die erbschaftsteuerliche Bewertung von Unternehmen soll im Regelfall auch zukünftig das vereinfachte Ertragswertverfahren ( 199 ff. BewG) zur Anwendung kommen Kapitalisierungsfaktor 2015: 18,21 Beispiel: X-GmbH mit einem Umsatz von 50 Mio. und einem Betriebsergebnis von 4 Mio. 4 Mio. x 18,21 = Mio. Schwellenwert > 26 Mio. wird bei einem Betriebsergebnis von ca. 1,4 Mio. überschritten Schwellenwert > 116 Mio. wird bei einem Betriebsergebnis von ca. 6,3 Mio. überschritten Die Anwendung von anderen anerkannten Methoden der Unternehmensbewertung (z. B. IDW S1) ist aber möglich Empfehlung: Eine vorherige zielgerichtete Unternehmensbewertung und eventuelle Bilanzpolitik auf den Übertragungsstichtag ist dringend erforderlich

8 PSP-Forum Vermögen aktuell Geplant: Ermittlung des Wertes des begünstigten Unternehmensvermögens 2. Stufe: Begünstigungsquote = Nettowert des begünstigten Vermögens Nettowert des gesamten Betriebsvermögens Ermittlung der Begünstigungsquote: Nur diejenigen Vermögensteile gehören zum begünstigten Vermögen, welche überwiegend der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit als Hauptzweck dienen (nicht begünstigt hingegen sind Wirtschaftsgüter, die ohne Beeinträchtigung der eigentlichen Tätigkeit aus dem Unternehmen herausgelöst werden können ). Hoher Bewertungsaufwand: Jedes einzelne Wirtschaftsgut und Vermögensposition ist zu bewerten und zu qualifizieren Streitanfällig: Vorratsgrundstück für eine mögliche Betriebserweiterung? Wirtschaftsgüter zur Erschließung neuer Geschäftsfelder? Kapitalanlage für Pensionsansprüche? Gesellschafterdarlehen? Der PKW des GF mit Möglichkeit zur Privatnutzung?

9 PSP-Forum Vermögen aktuell Geplant: Ermittlung des Wertes des begünstigten Unternehmensvermögens Begünstigungsquote Nettowert des begünstigten Vermögens./. Nettowert des nicht-begünstigten Vermögens + 10 % Zuschlag von eigentlich nicht-begünstigtem Vermögen Bruttofinanzmittel (= Geschäftsguthaben, Forderungen..../. Betriebsschulden) werden nur bis zu einer Grenze von 20 % des gemeinen Werts des Betriebsvermögens privilegiert Bei Unternehmensgruppen ist eine konsolidierte Verbundvermögensaufstellung vorzunehmen (Verhinderung von Kaskadeneffekten)

10 PSP-Forum Vermögen aktuell Geplant: Lohnsummenschwellen Bis 3 Beschäftigte: Keine Lohnsummenprüfung 4 bis 10 Beschäftigte: Regelverschonung 5 Jahre / mind. 250 % Lohnsumme Optionsverschonung 6 Jahre / mind. 500 % Lohnsumme 11 bis 15 Beschäftigte: Regelverschonung 6 Jahre / mind. 300 % Lohnsumme Optionsverschonung 7 Jahre / mind. 400 % Lohnsumme Über 15 Beschäftigte: Regelverschonung 5 Jahre / mind. 400 % Lohnsumme Optionsverschonung 7 Jahre / mind. 700 % Lohnsumme Beispiel: Alteingesessener Installationsbetrieb mit 12 Beschäftigten in Pasinger-Bestlage (ErbSt-Wert: 5 Mio. ). Der Hauptkunde kündigt 6 Monate nach Betriebsübergabe einen langjährigen Servicevertrag. Der Unternehmer muss sechs Monteure entlassen. Latentes Nachversteuerungsrisiko: 950 T. (19% ErbSt- Satz).

11 PSP-Forum Vermögen aktuell Systematik: Besteuerung von begünstigten Unternehmensvermögen 0 ab 26 Mio. ab 116 Mio. Einhaltung der Verschonungsvorgaben Regelverschonung (85 % Freistellung) oder Optionsverschonung (100 % Freistellung) Abschmelzungsmodell (1 % weniger Freistellung je 1,5 Mio. höherer Wert) oder Bedürfnisprüfung (50 % des nicht begünstigten Vermögens des Nachfolgers müssen für die ErbSt herangezogen werden) 20 % Abschlag auf den (Regelverschonung) 35 % Abschlag auf den (Optionsverschonung) Bei Familienunternehmen: 0 ab 52 Mio. ab 142 Mio. Einhaltung der Verschonungsvorgaben Regelverschonung (85 % Freistellung) oder Optionsverschonung (100 % Freistellung) Abschmelzungsmodell (1 % weniger Freistellung je 1,5 Mio. höherer Wert) oder Bedürfnisprüfung (50 % des nicht begünstigten Vermögens des Nachfolgers müssen für die ErbSt herangezogen werden) 20 % Abschlag auf den (Regelverschonung) 35 % Abschlag auf den (Optionsverschonung)

12 PSP-Forum Vermögen aktuell Geplant: Großunternehmen und Familienunternehmen Definition Großunternehmen: Begünstigtes Unternehmensvermögen je Übertragung: > 26 Mio. oder > 52 Mio. bei Familienunternehmen Prüfung der Schwellenwerte: Übertragungen innerhalb von 10 Jahren werden zusammengerechnet Definition Familienunternehmen : Entnahmen nahezu vollständig beschränkt Verfügungen nur bezogen auf Angehörige i. S. d. 15 Abs. 1 AO beschränkt Abfindung im Ausscheidensfall erheblich unter dem gemeinen Wert Voraussetzungen müssen 10 Jahre von und 30 Jahre nach der Übertragung fix und unveränderlich vereinbart sein

13 PSP-Forum Vermögen aktuell Geplant: Großunternehmen und Familienunternehmen Wahlmöglichkeit bei Übertragungen von begünstigtem Vermögen von mehr als 26 Mio. (bzw. 52 Mio. bei Familienunternehmen) zwischen dem Abschmelzungsmodell und der Verschonungsbedarfsprüfung : Abschmelzungsmodell ( 13c ErbStG-E) Für Erwerbe bis 116 Mio. (bzw. 142 Mio. ) mindert sich der Verschonungsabschlag um jeweils 1 % für jede volle 1,5 Mio., die den Wert des begünstigten Vermögens den Betrag von 26 Mio. (bzw. 52 Mio. ) übersteigt. Beispiel: 27,5 Mio. nur 84 % Regelverschonungsabschlag Die Lohnsummen und sonstigen Behaltensregelungen müssen eingehalten werden

14 PSP-Forum Vermögen aktuell Geplant: Großunternehmen und Familienunternehmen Verschonungsbedarfsprüfung ( 28a ErbstG-E) Nachweis, dass die Erbschaftsteuer (ermittelt ohne Anwendung der Verschonungsabschläge) aus dem sonstigen verfügbaren Vermögen (=50 % des eigenen und/oder mitübertragenen Privatvermögens) nicht beglichen werden kann. Folge: Die Erbschaftsteuer wird soweit erlassen, wie sie nicht durch verfügbares Vermögen beglichen werden kann

15 PSP-Forum Vermögen aktuell Geplant: Großunternehmen und Familienunternehmen Beispiel: Ein Unternehmensanteil im Wert von 40 Mio. wird übertragen. Das begünstigte Vermögen entspricht dem Anteilswert. Der Erwerber verfügt über verfügbares Privatvermögen (z. B. in Form von Immobilien) i. S. d. 28a Abs. 2 ErbStG-E in Höhe von 3 Mio.. Die Erbschaftsteuer ohne Berücksichtigung der Verschonungsabschläge ermittelt sich wie folgt (Annahme: Steuerklasse I ohne Berücksichtigung persönlicher Freibeträge): Begünstigtes Vermögen Steuerpflichtige BMG künftig ErbSt-Satz 30% ErbSt- künftig Ermittlung der erlassbaren ErbSt Ermittelte ErbSt ohne Begünstigungen Privatvermögen (evtl. Immobilien) davon 50 % verfügbares Vermögen./ zu erlassende ErbSt sofort zu zahlende ErbSt

16 PSP-Forum Vermögen aktuell Geplant: Großunternehmen und Familienunternehmen Bei der Ermittlung, ob verfügbares Vermögen vorliegt, sind nachträglich Vermögenswerte zu berücksichtigen, die dem Nachfolger innerhalb von 10 Jahren nach dem Übertragungszeitpunkt durch Erbschaft und Schenkung (auch von anderen Personen) zufließen. Stundungsmöglichkeit von 6 Monaten für die zu entrichtende ErbSt, wenn dies zu einer erheblichen Härte führt (z. B. Veräußerungszwang). Konsequenz: Falls neben dem Unternehmensvermögen auch Privatvermögen mitübertragen wird, führt dies evtl. zu einem Verkaufsdruck für nicht fungibles Vermögen.

17 PSP-Forum Vermögen aktuell Systematik: Besteuerung von begünstigten Unternehmensvermögen 0 ab 26 Mio. ab 116 Mio. Einhaltung der Verschonungsvorgaben Regelverschonung (85 % Freistellung) oder Optionsverschonung (100 % Freistellung) Abschmelzungsmodell (1 % weniger Freistellung je 1,5 Mio. höherer Wert) oder Bedürfnisprüfung (50 % des nicht begünstigten Vermögens des Nachfolgers müssen für die ErbSt herangezogen werden) 20 % Abschlag auf den (Regelverschonung) 35 % Abschlag auf den (Optionsverschonung) Bei Familienunternehmen: 0 ab 52 Mio. ab 142 Mio. Einhaltung der Verschonungsvorgaben Regelverschonung (85 % Freistellung) oder Optionsverschonung (100 % Freistellung) Abschmelzungsmodell (1 % weniger Freistellung je 1,5 Mio. höherer Wert) oder Bedürfnisprüfung (50 % des nicht begünstigten Vermögens des Nachfolgers müssen für die ErbSt herangezogen werden) 20 % Abschlag auf den (Regelverschonung) 35 % Abschlag auf den (Optionsverschonung)

18 PSP-Forum Vermögen aktuell Geplant: Großunternehmen und Familienunternehmen Ab einem erbschaftsteuerlichen von 116 Mio. (bzw. 142 Mio. bei Familienunternehmen) erfolgt ein konstanter einheitlicher Mindestabschlag von 20 % (Regelverschonung) oder 35 % (Optionsverschonung) Beispiel: Übertragung eines s von 120 Mio. auf 1 Nachfolger (Kind) 20% Abschlag (Regelverschonung) = 96 Mio. ErbSt-Wert Steuerklasse I 30 % ErbSt-Satz = 28,8 Mio. ErbSt Ab einem von 116 Mio. und Regelverschonung Mindest-Definitivbesteuerung 27,8 Mio. Ab einem von 116 Mio. und Optionsverschonung Mindest-Definitivbesteuerung 22,6 Mio. Ab einem von 142 Mio. und Regelverschonung Mindest-Definitivbesteuerung 34 Mio. Ab einem von 142 Mio. und Optionsverschonung Mindest-Definitivbesteuerung 27,6 Mio.

19 PSP-Forum Vermögen aktuell Hauptkritikpunkte an dem Gesetzentwurf Die Bewertung der zu übertragenden Vermögenswerte im Rahmen der Nachfolgeplanung wird erheblich an Bedeutung zunehmen Keine Änderung der wirklichkeitsfremden Unternehmensbewertung nach dem BewG ( vereinfachtes Ertragswertverfahren ). Erfordernis von anderweitig anerkannten Unternehmensbewertungsmethoden Die größeren eigenkapitalfinanzierten Betriebe ( Rückgrat der deutschen Wirtschaft ) werden überdurchschnittlich belastet Es kommt zu (evtl. existenzgefährdenden) Verschärfungen für Kleinbetriebe Unklare und damit streitanfällige Begrifflichkeiten ( Hauptzweck des Betriebes ) Wirklichkeitsfremde Vorgaben (Beispiel: Tatbestandsmerkmale für Familienunternehmen ) Widerspruch zu bestehenden gesetzlichen Vorgaben (Beispiele: Bindungswirkung in Gesellschaftsverträgen über 40 Jahre oder 7 Abs. 7 ErbStG) Einbeziehung von schon erbschaftsteuerlich versteuertem Privatvermögen in den Unternehmensvermögensbereich ( Verkappte Vermögensteuer ) Veräußerungsdruck auf Vermögen des privaten Bereichs

20 PSP-Forum Vermögen aktuell Vorläufige Einschätzungen und Empfehlungen Der Gesetzesentwurf wird noch Modifikationen erfahren Etwaige in einem Zeitraum der nächsten 2-5 Jahre geplante Unternehmensübertragungen überprüfen, ob eine vorzeitige Übertragung sinnvoll ist Dies trifft insbesondere auf folgende Konstellationen zu: Großunternehmen (Wert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren größer 26 Mio. / 52 Mio. ) Werthaltige Kleinbetriebe Eigenfinanzierte Unternehmen Falls geplant ist, neben Unternehmensvermögen weiteres Privatvermögen (insb. Immobilien) mit zu übertragen oder der Übergang innerhalb von 10 Jahren zu erwarten steht Wohnungsunternehmen, die als gewerblich geprägte GmbH & Co. KG strukturiert sind Eine genaue Nachfolgeplanung wird noch wichtiger: Wer: Übertragung von Unternehmensvermögen auf einen oder mehrere Nachfolger? Was: Genaue Zuordnung von Privat- und Unternehmensvermögen auf die Nachfolger Vollzogene Vermögensübertragungen bis zur Verabschiedung des ErbStG sind bestandssicher und unterfallen den Regelungen des derzeitigen ErbStG (Grenze: extensive Gestaltungen)

21 PSP-Forum Vermögen aktuell Möglicher Ablaufplan Datum Reformschritte Referentenentwurf des BMF vorgelegt bis Kabinettsbeschluss Anhörung von Ländern und Verbänden Zuleitung an den Bundesrat Beratung im Finanzausschuss des Bundesrates Bundesrat, 1. Beratung Bundesrat, 1. Lesung Kabinettsbeschluss über Gegenäußerungen des Bundesrates Bundestag, 1. Durchgang, ggf. Beschlussfassung über Anhörung Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages / Beratung im Finanzausschuss des Bundestages Bundestag, 2./3. Lesung Beratung im Finanzausschuss des Bundesrates Bundesrat, 2. Beratung Inkrafttreten nach dem Tag der Verkündigung

22 PSP-Forum Vermögen aktuell

23 PSP-Forum Vermögen aktuell Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Referent Dr. Hannspeter Riedel Peters, Schönberger & Partner Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Schackstraße München Tel.: Fax: psp@psp.eu Internet:

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