Eigenkontrollcheckliste für Erzeuger von Obst, Gemüse, Kartoffeln (QS-GAP)
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- Teresa Walter
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1 Eigenkontrollcheckliste für Erzeuger von Obst, Gemüse, Kartoffeln (QS-GAP) zum Leitfaden QS-GAP Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln (Version 3.0) Diese Checkliste können Sie für die Dokumentation Ihrer Eigenkontrolle verwenden. Die Eigenkontrolle ist mindestens einmal im Jahr durchzuführen. In der Eigenkontrollcheckliste sind alle QS-Anforderungen systematisch erfasst. Im Aufbau entspricht sie dem Leitfaden QS-GAP Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln (Version 3.0), so dass Sie die Anforderungen dort ausführlich nachlesen können. Den Leitfaden können Sie von Ihrem Bündler beziehen oder kostenlos aus dem Internet herunterladen: Leitfaden QS-GAP Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln (Version 3.0). Betriebsdaten Name des Betriebs Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort QS-Standortnummer (OGK-Nr.) und Produktionsart Ansprechpartner, gesetzlicher Vertreter [K.O.]Kriterien sind Anforderungen mit besonders kritischem Einfluss auf die Lebensmittelsicherheit oder das QS-System. Beachten Sie, dass Sie die Lieferberechtigung ins QS-System verlieren können, wenn Sie sie nicht erfüllen! Abweichungen bei K.O.- Kriterien sowie 8 weitere, gekennzeichnete Kriterien sind in der Eigenkontrolle immer zu kommentieren. Datum Eigenkontrolle Unterschrift Kriterium/Anforderung [K.O.] Betriebsdaten Betriebsdaten (Adressen, Ansprechpartner, Kontaktdaten und Registriernummern (z. B. QS-ID, OGK-Nr.)) liegen vor Änderungen der Daten wurden dem Bündler mitgeteilt Betriebsübersicht mit Betriebsskizze, Verzeichnis der Anbauflächen, Lagepläne und Lagerkapazitäten liegt vor Seite 1 von 31
2 [K.O.] Durchführung und Dokumentation der Eigenkontrolle Die Eigenkontrollchecklisten werden drei Jahre aufbewahrt Abweichungen von K.O.-Kriterien sind kommentiert Die in dieser Liste mit dem Wort Kommentierung versehenen K.O.-Kriterien sind immer kommentiert [K.O.] Umsetzung eingeleiteter Maßnahmen aus der Eigenkontrolle Abweichungen wurden behoben [K.O.] Umsetzung von Korrekturmaßnahmen der unabhängigen Kontrolle Vereinbarte Korrekturmaßnahmen wurden fristgerecht umgesetzt Ereignis- und Krisenmanagement Ereignisfallblatt liegt vor Verantwortlicher für Ereignis- und Krisenmanagement ist benannt Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen Nachweise von zwei Fortbildungsveranstaltungen liegen vor Bezug von Fachinformationen Mindestens eine Fachzeitschrift oder Newsletter etc. wird bezogen Subunternehmer Der Subunternehmer wurde zur Einhaltung der für ihn relevanten QS-GAP Anforderungen verpflichtet In der Eigenkontrolle ist geprüft, ob die für den Subunternehmer relevanten QS-Anforderungen erfüllt sind Kennzeichnungssystem für Standorte Jede Anbaufläche ist eindeutig gekennzeichnet (auch Teilschläge) Die Bezeichnung und die Größe der Schläge sind Bestandteil der Schlagdokumentation Seite 2 von 31
3 [K.O.] Risikoanalyse und Risikomanagement für Flächen und Substrate Nur vor Erstaudit: eine Risikoanalyse für Flächen und Substrate (z. B. bei der Champignon- oder Topfkräuterproduktion) mit zu zertifizierenden Kulturen liegt vor Bei neu bewirtschafteten Flächen oder geänderten Gefahrensituationen wurde eine Risikoanalyse durchgeführt Die Analyse berücksichtigt Lebensmittelsicherheit, Gesundheit der Arbeitskräfte, Umwelt und umfasst folgende Punkte: vorhergehende Nutzung; ggf. vorheriger GVO-Anbau; Klärschlamm, Bodenzustand, Erosion, Grundwasserspiegel, Grundwasserqualität, Nachbarflächen Gewichtung, Eintrittswahrscheinlichkeit der Risiken und Maßnahmen zur Risikovorbeugung/-kontrolle sind angegeben Fruchtfolgestellung Vorfrucht und Vor-Vorfrucht sowie angebaute Zwischenfrüchte sind schlagbezogen dokumentiert Der Verbleib der Nebenprodukte ist nachvollziehbar (Feldabfuhr) [K.O.] Getrennte Lagerung Düngemittel, Saat- und Pflanzgut, Pflanzenschutzmittel und Nacherntebehandlungsmittel, Futtermittel und Lebensmitteln sind getrennt voneinander gelagert Pflanzenschutzmittel sind getrennt von Arzneimitteln und leicht entzündlichen Stoffen gelagert Hinweis: Verpackte Spurennährstoffdünger / Blattdünger dürfen mit Pflanzenschutzmitteln gelagert werden Erosionsminderung und Bodenschutz Maßnahmen zur Erosionsminderung und Bodenschutz werden je nach Standortbedingungen durchgeführt und dokumentiert Hinweis: Geeignete Maßnahmen sind im Leitfaden aufgeführt Aussaat und Pflanzung Die folgende Angaben sind dokumentiert: Aussaat-/Pflanztermin Kultur, ggf. Sorte Fläche, ggf. Satz-Nummer Aussaat-/Pflanzgutmengen Seite 3 von 31
4 3.3.2 Saat- bzw. Pflanzgutbehandlungen Für selbst durchgeführte Saat- bzw. Pflanzgutbehandlung sind folgende Angaben dokumentiert: Datum der Behandlung Mittel Aufwandmenge Applikationsart Applikationsort Zielorganismus (Krankheit oder Schädling) Name des Anwenders Die verwendeten Mittel sind zugelassen bzw. genehmigt Pflanzengesundheit und Pflanzguteignung Pflanzengesundheitsbescheinigungen für erworbenes Pflanzgut liegen vor Das Pflanzgut ist für den angedachten Zweck geeignet Die bei der Jungpflanzenproduktion eingesetzten Pflanzenschutzmittel sind dokumentiert (gilt nicht für Dauerkulturen) Kontrollsystem für Pflanzgut aus Eigenvermehrung Pflanzgut aus Eigenvermehrung wurde regelmäßig auf sichtbare Schädlinge und Krankheiten kontrolliert (dokumentiert) [K.O.] Kartoffeln: Einsatz geprüften Pflanzengutes Eine Dokumentation zum Einsatz von Z-Saatgut liegt vor Bei Nachbau liegt ein Nachweis über Untersuchung von Quarantäneschadorganismen vor Der Probenumfang entspricht den Vorgaben im Leitfaden Sprossen und Keimlinge: Samen- und Saatguteignung Werden im Betrieb Sprossen produziert, wird auch die Anforderungen des Leifadens Bearbeitung eingehalten und diese im Audit mit überprüft Die mikrobiologische Unbedenklichkeit des Saatgutes wurde gemäß VO (EU) Nr. 209/2013 durchgeführt und ist dokumentiert Probenumfang und Untersuchungsparameter entsprechen den Vorgaben Von jeder Charge wird eine Rückstellprobe von 200 g aufbewahrt, bis das Mindesthaltbarkeitsdatum/ Verbrauchsdatum der produzierten Sprossen und Keimlinge abgelaufen ist Seite 4 von 31
5 [K.O.] Nationale GVO-Gesetzgebung Anwendbare gesetzliche Bestimmungen werden eingehalten Bei GVO Anbau liegt ein Exemplar der nationalen Bestimmungen vor oder kann im Internet eingesehen werden Einsatz von GVO-Sorten und Produkten Die Nutzung oder die Produktion von gentechnisch erzeugten Produkten ist dokumentiert [K.O.] Information der Kunden über den GVO-Status der Produkte Wenn es sich um GVO-Produkte handelt, werden die direkten Kunden über den GVO-Status der Produkte informiert Aufzeichnungen über Kundeninformation der Produkte liegen vor Minimierung der Kontaminierung von nicht-gvo-produkten Ein schriftliches Verfahren zur Handhabung und Lagerung liegt vor Das Verfahren ist geeignet, die Gefahr der Kontamination zu minimieren [K.O.] Getrennte Lagerung von GVO- und nicht-gvo-ware GVO-Ware wird getrennt von anderer Ware gelagert (Prüfung durch visuelle Kontrolle) [K.O.] Aufzeichnungen der Düngemaßnahmen Schlagbezogene Aufzeichnungen liegen vor Ausbringungsdatum Feld/Schlag/Gewächshaus Handelsname, Düngertyp (z. B. N,P,K) Menge in Gewicht oder Volumen Ausbringungsmethode Name des Anwenders Fachkompetenz der verantwortlichen Person Lehr- bzw. Ausbildungsnachweis/Fortbildungsnachweis liegt vor Seite 5 von 31
6 3.5.3 Jährliche Nährstoffbilanz Ein Nährstoffvergleich wurde bis zum 31. März für Stickstoff und für Phosphat für das abgelaufene Düngejahr erstellt Die jährlichen Nährstoffvergleiche sind zu einem jährlich fortgeschriebenen Nährstoffvergleich zusammengefasst (Stickstoff 3-jährig, Phosphat 6-jährig) Die übernommenen Wirtschaftsdünger sind berücksichtigt Bedarfsgerechte Düngung Vor dem Ausbringen von Stickstoff (> 50 kg N je ha/jahr) oder Phosphat (> 30 kg P 2 O 5 je ha/jahr) wurde der Düngebedarf schlagbezogen ermittelt. Folgendes wurde dabei berücksichtigt: Nährstoffbedarf für die zu erwartenden Erträge und Qualitäten Verfügbare Nährstoffmengen Kalk- und Humusgehalt, ph-wert Bewirtschaftungsbedingte (ohne Düngung) Nährstoffzufuhren Anbaubedingungen Ergebnisse aus Bodenuntersuchungen Nur Beerenobstanbau für Stickstoffdüngung bei Erdbeeren über 60 kg N/ha und Jahr bzw. bei Strauchbeeren über 80 kg N/ha und Jahr liegt eine Stickstoffanalyse vor Nur Baumobstanbau für Stickstoffdüngung bei Kernobst über 60 kg N/ha und Jahr bzw. bei Steinobst über 80 kg N/ha und Jahr liegt eine Stickstoffanalyse und Begründung vor Nur Freilandgemüseanbau eine aktuelle N min -Sollwerte-Tabelle liegt vor die Bestimmung des N min -Vorrats erfolgte zeitnah vor der Aussaat/Pflanzung oder vor einer N-Düngung Nur Unterglasanbau Stickstoffstrategie kann anhand von Aufzeichnungen dargelegt werden Bodenuntersuchungen Es wurden regelmäßig Bodenuntersuchungen durchgeführt Seite 6 von 31
7 Vor der Aufbringung wesentlicher Stickstoffmengen wurde verfügbarer Stickstoff für den Zeitpunkt der Düngung, mindestens aber jährlich ermittelt: Untersuchung repräsentativer Proben oder Übernahme der Ergebnisse vergleichbarer Standorte oder Anwendung von Berechnungs- und Schätzverfahren Vor der Aufbringung wesentlicher Phosphatmengen wurde das verfügbare Phosphat ermittelt auf Grundlage repräsentativer Bodenproben schlagbezogene Bodenproben mind. alle 6 Jahre (> 1 ha) Nur Obst und Gemüse Es wurden für das Freiland mind. alle vier Jahre und im geschützten Anbau mind. alle zwei Jahre Bodenuntersuchungen auf ph-wert und Kali durchgeführt Bei Substratkulturen oder Nährlösungsfilmtechnik liegen Analysen des Drainagewassers vor Nur Kartoffeln Bodenuntersuchungen auf Kali und ph-wert oder Kalkgehalt wurden mindestens alle sechs Jahre durchgeführt Ausbringung von Düngemitteln Beim Ausbringen von Düngemitteln wurde folgendes beachtet: Nährstoffmengen stehen zeitgerecht zur Verfügung Bodenzustand kein direkter Eintrag und kein Abschwemmen in Gewässer Sperrfristen bei der Stickstoffdüngung Gesamtmenge des aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft aufgebrachten Stickstoffs von 170 kg Gesamtstickstoff/ha/Jahr landwirtschaftlich genutzte Fläche im Durchschnitt des Betriebes nicht überschritten Der betriebliche Stickstoffüberschuss wurde im Drei- Jahresmittel mit max. 60 kg/ha und Jahr eingehalten Der betriebliche Phosphatüberschuss wurde im Mittel der letzten sechs Jahre mit max. 20 kg/ha und Jahr eingehalten [K.O.] Aufbringung von Klärschlamm Auf stehende Kulturen wurde kein Klärschlamm ausgebracht Bei Feldgemüseflächen wurde kein Klärschlamm im Jahr des Seite 7 von 31
8 Anbaus und im vorherigen Jahr ausgebracht Auf Kartoffelflächen keine Ausbringung 12 Monate vor Anbau Verwendung von Gärsubstraten Nach der Aussaat/Pflanzung wurden keine Gärsubstrate ausgebracht (Ausnahme Dauerkulturen) Bei Feldgemüsen und Erdbeeren keine Ausbringung im Jahr des Anbaus und im vorherigen Jahr, es sei denn: die Einsatzstoffe sind in der Anlage 12.1 aufgeführt die Einsatzstoffe werden (zusammenfassende Jahresbilanz) nachgewiesen die Gärsubstrate sind hygienisch unbedenklich und wurden auf Salmonellen und Schwermetelle untersucht Auf Kartoffelflächen wurden 12 Monate vor Anbau der Kartoffel keine Gärsubstrate ausgebracht, es sei denn: die Einsatzstoffe sind in der Anlage 12.1 aufgeführt die Einsatzstoffe werden (zusammenfassende Jahresbilanz) nachgewiesen In Dauerkulturen die Einsatzstoffe sind in der Anlage 12.1 aufgeführt die Einsatzstoffe werden (zusammenfassende Jahresbilanz) nachgewiesen die Gärsubstrate sind hygienisch unbedenklich und wurden auf Salmonellen und Schwermetelle untersucht die Ausbringung erfolgt bis höchstens 3 Monate vor der Ernte es sind keine essbaren Pflanzenteile vorhanden Risikoanalyse für organische Dünger Falls organische Dünger innerhalb der letzten drei Monate vor der Ernte eingesetzt wurden, wurde vorab eine Risikoanalyse durchgeführt und dokumentiert; diese beinhaltet die Übertragung von Pflanzenkrankheiten und den Eintrag von Unkrautsamen die Art und Herkunft des organischen Düngers die Methode der Kompostierung die Gefahr des Eintrags von Schwermetallen den Zeitpunkt der Anwendung die Gefahr des direkten Kontaktes mit essbaren Teilen Der Düngereinsatz basiert auf der Risikoanalyse Wartung der Ausbringungsmaschinen Jährliche Wartung wird dokumentiert Datum und Art der Wartung, bei Fachfirma z. B. Rech- Seite 8 von 31
9 nung Die Kalibrierung wird von einem Fachunternehmen oder einer verantwortlichen Person durchgeführt sie umfasst die Menge pro Zeiteinheit und pro Fläche Lagerung fester und flüssiger Mineraldünger Die Beschaffenheit des Mineraldüngerlager gewährleistet: trockene Räumlichkeiten undurchlässige Böden Überdachung kein Abfall, keine Nagetierbrutstätten leicht zu reinigen durchlüftet und vor starker Kondenswasserbildung geschützt Das Risiko einer Gewässerbelastung ist durch die Standortwahl der Lagerstätte minimiert Für die Lagerung von flüssigen Mineraldüngern sind ein Auffangraum ohne Abfluss bzw. eine ausreichend dimensonierte Auffangwanne vorhanden Hinweis: Gesackter und auf der Palette zusätzlich abgedeckter Dünger kann kurzfristig im Freien aufbewahrt werden Lagerung von Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln Für die Lagerung werden folgenden Vorgaben eingehalten: nicht zusammen mit giftigen Pflanzenschutzmitteln gelagert geschützt vor Witterungseinflüssen und Verunreinigungen für Unbefugte ist der Zutritt verboten (Schilder) Rauchverbot, kein Feuer oder offenes Licht (Schilder) von Anlagen, Einrichtungen und Betriebsmittel kann keine Wärmeübertragung stattfinden Bestandliste (anorganische) Düngemittel Eine Bestandsliste (Typ und Menge) liegt vor Bei Änderungen spätestens nach drei Monaten aktualisiert Lagerung von organische Düngemitteln Kontamination von Oberflächengewässern werden verhindert Bei Stallmist- und Kompostlagerung (über drei Monate) werden die Mieten abgedeckt oder das Sickerwasser aufgefangen Lagerkapazität für Gülle, Jauche und Festmist sind dokumentiert Seite 9 von 31
10 Chemische Zusammensetzung von Dünger Nährstoffgehalt bzw. anerkannte Standardwerte (organische Dünger) der zugekauften Dünger sind vorhanden [K.O.] Aufzeichnungen der Pflanzenschutzmaßnahmen Zeitnahe Dokumentation: Anwendungsdatum Feld/Schlag/Gewächshaus behandelte Kultur Handelsname des Pflanzenschutzmittels oder Nützlings Aufwandmenge in Gewicht und Volumen Anwendungsgebiet Name des Anwenders Wartezeit gemäß Herstellerangaben Zusätzliche Aufzeichnungen zum Pflanzenschutzmitteleinsatz Folgende weitere Aufzeichnungen sind vorhanden: Wirkstoffname oder Name des Nützlings Maschine/Gerät Verantwortliche Person, falls nicht der Anwender [K.O.] Einhaltung der Anwendungsbestimmungen Die vorgegebene Wartezeit wird eingehalten Flächen mit einzuhaltender Wartezeit werden für Mitarbeiter kenntlich gemacht (insbesondere während der Ernte) Die maximalen Aufwandmengen werden eingehalten Hinweis: Eine Anwendung im Splitting-Verfahren ist möglich, wenn sie der guten fachlichen Praxis entspricht und die maximale Aufwandmenge je Jahr nicht überschritten wird. [K.O.] Einsatz zugelassener Pflanzenschutzmittel Einsatz nur von zugelassenen Pflanzenschutzmittel [K.O.] Sachkundenachweis für Anwender Liegt für den Anwender und für die verantwortliche Person vor [K.O.] Einhaltung der Wiederbetretungsfristen Seite 10 von 31
11 Ein dokumentiertes Verfahren zur Regelung der Wiederbetretungsfristen liegt vor (falls anwendungsbedingt notwendig) [K.O.] Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes Die Prinzipien der guten fachlichen Praxis und des integrierten Pflanzenschutzes werden eingehalten Die amtlichen Rückstandshöchstgehalte werden eingehalten Standort-, kultur- und situationsbezogener Pflanzenschutz Pflanzenschutzmittel werden auf das notwendige Maß beschränkt (ggf. unter Beachtung des Schadschwellenprinzips) Bevorzugung nützlingsschonender und selektiv wirkender Mittel Die Umsetzung von mehr als vier Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes wird nachgeweisen Hinweis: Beispiele für IP-Maßnahmen sind im Leitfaden aufgeführt ist Pflicht Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen Abstände zu benachbarten Kulturen werden berücksichtigt Optimierte Pflanzenschutztechniken werden eingesetzt Witterungsbedingungen werden beachtet Ordnungsgemäße Entsorgung von Spritzflüssigkeitsresten Spritzflüssigkeitsreste werden ordnungsgemäß entsorgt Der Bedarf an Spritzflüssigkeit wird genau berechnet Technisch bedingte Restmengen werden zehnfach verdünnt auf der zuletzt behandelten Fläche mit erhöhter Geschwindigkeit und verringertem Druck ausgebracht Das bei der Gerätereinigung anfallende Wasser wird auf der behandelten Fläche ausgebracht (nicht in die Kanalisation) Falls mehr als die technisch bedingte Restmenge in der Pflanzenschutzspritze verbleibt, wird diese sachgerecht ausgebracht und die Ausbringung dokumentiert Nachweis einer aktuellen Pflanzenschutzmittelliste Eine aktuell gehaltene Liste liegt vor Änderungen der Mittelzulassung werden berücksichtigt Bezug aktueller Pflanzenschutzinformationen oder Pflanzenschutzberatung Warndienstmeldungen und -prognosen bzw. Pflanzenschutzberatung können nachgewiesen werden Zustand und Überprüfung der Pflanzenschutzgeräte Geräte sind in gutem Zustand gehalten und regelmäßig ge- Seite 11 von 31
12 wartet Die Wartungen sind dokumentiert Überprüfung durch eine autorisierte Einrichtung Wenn keine autorisierte Einrichtung vorhanden wird die Prüfung jährlich durch eine Person mit Sachkompetenz durchgeführt Die Prüfplakette ist für das Kontrolljahr gültig Herstellung der Spritzflüssigkeit Herstelleranweisungen für das Anmischen werden eingehalten Die Einrichtungen und Messvorrichtungen sind geeignet [K.O.] Risikoanalyse für Wasser zum Anmischen der Spritzflüssigkeit Eine Risikoanalyse zur Qualität des Wassers (mikrobiologische Belastung) ist durchzuführen und zu dokumentieren; zu berücksichtigen sind: Quelle des verwendeten Wassers Anwendungszeitpunkt (Wachstumsphase der Pflanze) benetzte Pflanzenteile bei der Ausbringung [K.O.] Grundlegender Anwenderschutz Anwendungsvorgaben werden eingehalten Beim Anmischen werden Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz des Anwenders, Dritter und des Naturhaushaltes beachtet Schutzkleidung wird entsprechend der Vorgaben getragen, sie ist stets in einem guten Zustand getrennt von den Pflanzenschutzmitteln an einem gut belüfteten Ort gelagert nach der Benutzung gereinigt (Reinigungsplan) Der Reinigungsplan ist an die Nutzung und den Verschmutzungsgrad angepasst Die Reinigung erfolgt separat von privater Kleidung Die Empfehlungen für den Gebrauch liegen der Pflanzenschutzdokumentation bei Notfalleinrichtungen Am Lagerplatz der Pflanzenschutzmittel und dort, wo Spritzflüssigkeiten angesetzt werden, sind vorhanden: Augendusche oder Stelle mit sauberem Wasser (im Umkreis von 10 m) Vollständiger Erste-Hilfe-Kasten Seite 12 von 31
13 Notfallplan Im Umkreis von 10 m vom Pflanzenschutzmittellager und den Anmischplätzen ist ein gut einsehbarer Notfallplan angebracht Anweisung für das Verhalten bei Unfällen/Notfällen Kontaktperson Ort des nächsten Telefons Aktuelle Telefonnummer (Polizei, Feuerwehr, Rettungswagen) Lagerung von Pflanzenschutzmitteln Die Lagerung ist betriebsindividuell zeitlich und mengenmäßig auf das notwendige Maß begrenzt Ein Eintrag in das Grundwasser wird vermieden Flüssige Pflanzenschutzmittel werden bei Regallagerung (ohne Auffangwanne) unter Pflanzenschutzmitteln in Granulatoder Pulverform gelagert Die gültigen Gesetze und Verordnungen (z.b. zusätzliche Schutzgebietsanforderungen) werden eingehalten [K.O.] Lagerung in Originalverpackung Pflanzenschutzmittel werden in der Originalverpackung gelagert Bei Beschädigung der Verpackung werden alle Angaben der Originalverpackung auf die neue Verpackung übertragen Kein Abfüllen in Lebensmittelbehältnisse Bestandsliste / Gefahrstoffverzeichnis Eine Pflanzenschutzmittelliste wird geführt (bei Einlagerung über einen längeren Zeitraum) und beinhaltet: die Pflanzenschutzmittel und deren Gefahrstoffkennzeichnung die Mengen Sie wird bei Änderungen mindestens alle drei Monate aktualisiert Pflanzenschutzmittellager Das Pflanzenschutzmittellager / der Pflanzenschutzmittelschrank ist kennzeichnet und: ausreichend beleuchtet robust, stabil, aus feuersicheren Materialien gebaut trocken, kühl, frostfrei keine extremen Temperaturschwankungen möglich bei begehbarem Lagerplatz ständig ausreichend belüftet Seite 13 von 31
14 [K.O.] Zugang zum Pflanzenschutzmittellager Zugang nur durch befugte Personen (Schild vorhanden) Zugriff durch Unbefugte wird verhindert (ist abgeschlossen) Eine stabile Tür, ggf. stabile Fenster sind vorhanden Vorkehrungen für Verschütten / Auslaufen Absorbierendes Material (Sand, Chemikalienbinder o.ä.), Besen, Kehrschaufel sowie Plastiktüten sind vorhanden Lagerausstattung mit nicht absorbierenden Regalen bzw. mit Regalen mit undurchlässiger Abdeckung Regale sind stabil, standfest, aus schwer entflammbarem Material mit integrierter Auffangwanne Pflanzenschutzmittelschrank ist mit integrierter oder eingeschobener Auffangwanne ausgestattet Größe der Auffangwanne: mind. 10 % der gesamten Lagermenge, mind. aber das Volumen des größten Gebindes In Wasserschutzgebieten fängt sie die gesamte Lagermenge auf Der Boden ist mit einem zugelassenen Belag/Anstrich beschichtet und der Lagerraum mit einer Schwelle versehen, wenn keine Auffangwanne vorhanden ist Beim Transport werden Beschädigungen von Behältern und Kontaminationen ausgeschlossen Die Behälter sind während des Transportes verschlossen [K.O.] Messeinrichtungen und Ausstattung für das Anmischen Messeinrichtungen und die notwendigen Hilfsmittel sind vorhanden Zustand von Messbehältern und die Kalibrierung von Waagen wird jährlich überprüft [K.O.] Entsorgung von leeren Pflanzenschutzmittelbehältern Der Umgang entspricht den Gesetzen und Verordnungen Die Rückgabe erfolgt über ein qualifiziertes Entsorgungssystem Der Entsorgungsweg kann dargelegt werden Das Risiko einer Belastung von Fauna, Flora, Wasserquellen, Umwelt ist durch das gewählte Entsorgungssystem minimiert Leere Behälter werden in keiner Form wieder verwendet Sie werden an einem sicheren, verschließbaren Lagerplatz (ist gekennzeichnet) gelagert, getrennt von Produkten und Verpackungsmaterialien ist Pflicht [K.O.] Reinigung von Pflanzenschutzmittelbehältern Behälter werden entweder über das auf der Feldspritze integrierte Druckspülsystem oder von Hand sorgfältig gereinigt Bei der Reinigung von Hand sind eindeutige schriftliche An- ist Pflicht Seite 14 von 31
15 weisungen über das Vorgehen vorhanden: die Verpackung wird dreimal von Hand gespült das Spülwasser wird zur Spritzflüssigkeit gegeben die Behälter wird offen und trocken aufbewahrt Verschlüsse werden getrennt abgeliefert Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln Ungenutzte Pflanzenschutzmittel mit Anwendungsverbot werden fachgerecht über autorisierte Entsorgungssysteme entsorgt Solange keine fachgerechte Entsorgungsmöglichkeit vorhanden ist, werden ungenutzte Pflanzenschutzmittel sicher aufbewahrt (Pflanzenschutzmittellager) und gekennzeichnet Kennzeichnung Pflanzenschutzmittel Pflanzenschutzmittel, die ausschließlich in Haus- und Kleingärten bzw. für Kulturen, die sich in der aktuellen Saison nicht im Anbau befinden, genutzt werden, sind entsprechend gekennzeichnet [K.O.] Wasserqualität Sofern für den Rohverzehr geeignete Pflanzenteile benetzt werden, liegen mikrobiologische Wasseranalysen vor Intestinale Enterokokken unter 400 KbE/100 ml Escherichia coli unter 1000 KbE/100 ml Hinweis: Analysen der Überwachungen von Trink-, Bade- oder Oberflächenwasser können genutzt werden [K.O.] Nachhaltige Nutzung von Wasser Die Bewässerungsmethode ist hinsichtlich der nachhaltigen Wassernutzung gerechtfertigt (ökonomisch, ökologisch sinnvoll) Örtliche Beschränkungen des Wasserverbrauchs werden eingehalten Die Wasserentnahme erfolgt aus sich erneuernden Quellen (ausreichende Nachlieferung) Zur Optimierung der Bewässerung werden obst- und gemüsespezifische Maßnahmen genutzt, z. B.: wassersparende Bewässerungsmethoden, Beachtung der Witterungsverhältnisse bedarfsgerechte Bewässerung, z. B. durch Ermittlung der Bodenfeuchte und der Nutzung der klimatischen Wasserbilanz Nutzung des Drainagewassers im geschützten Anbau ist Pflicht Genehmigung für die Wasserentnahme Seite 15 von 31
16 Sofern gesetzlich gefordert, liegt eine behördliche Genehmigung vor Wasseranalyse gemäß Risikoanalyse Eine Risikoanalyse zu einer möglichen chemischen oder physikalischen Verunreinigung des Bewässerungswassers wurde durchgeführt; berücksichtigt wurden: die Bewässerungsmethode die Kultur die Herkunft des Wassers der Zeitpunkt der Bewässerung die Ursachen und Anfälligkeiten für Verunreinigungen In der Risikoanalyse wurde ermittelt, mit welcher Häufigkeit Wasseranalysen durchgeführt werden Probenahmen erfolgen am Austrittspunkt oder an der nächsten praktikablen Entnahmestelle Hinweis: Unterstützung bietet die Arbeitshilfe Beprobungsempfehlung für Bewässerungswasser von Obst, Gemüse, Kartoffeln (s. Downloadcenter QS-Homepage) Erntevorbereitung Vor Beginn der Ernte wurden die Erntebedingungen eingeschätzt (Reifezustand, Boden-, Witterungsverhältnisse) Visuelle Kontrolle der Fläche auf Risiken (z. B. Unkräuter, Wild, Nagetiere, Hunde) ist erfolgt Falls erforderlich wurden Maßnahmen ergriffen (z. B. Hiweisschilder, Zäune errichtet, Unkraut vom Feld entfernt bzw. bei der Ernte oder dem Abpacken aussortiert) Aufzeichnungen der Erntemaßnahmen Der Erntetermin bzw. die Zeitspanne ist dokumentiert Die Lagerkapazität für Erntegut ist dokumentiert [K.O.] Ernte- und Transportvorgänge Eine Risikoanalyse für die Ernte- und Transportvorgänge wurde durchgeführt, bei wesentlichen Änderungen überarbeitet Kritische Punkte, bei denen eine Kontamination des Produktes stattfinden kann, sind berücksichtigt, z.b. durch: Erntearbeiter Transportmittel verunreinigte Erntemaschinen verunreinigte Werkzeuge ist Pflicht Seite 16 von 31
17 ungeschützte Lagerung von abgepackten Produkten offener Transport von Produkten Basierend auf der Risikoanalyse liegt ein Hygieneverfahren vor, das folgende Anforderungen erfüllt: in der Risikoanalyse erkannte Gefahren werden vermieden Verantwortlicher für die Umsetzung benannt Erntemaschinen und wieder verwendbare Behälter werden mindestens einmal jährlich gesäubert und gewartet Erntewerkzeuge werden nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich desinfiziert abgepackte Produkte werden über Nacht vom Feld entfernt, während der Zeit bis zum Abtransport und während des Transportes abgedeckt auch für andere Zwecke eingesetzte Transportmittel werden vor dem Ernteeinsatz gesäubert Erntearbeiter haben die Möglichkeit zum Händewaschen ist Pflicht Warenidentifikation im Lager Die Herkunft ist für jede Partie im Lager, auch bei zugekaufter Ware, dokumentiert und nachvollziehbar Die Identität der Ernteprodukte (ggf. Partienummer) ist auf allen Schriftstücken vermerkt, die die Partie im Betrieb begleiten Zur Identifizierung und Rückverfolgbarkeit notwendige Daten sind verfügbar Lieferungen sind dokumentiert (z. B. über Lieferscheine) [K.O.] Qualitätserhaltende Maßnahmen Bei der Einlagerung ist sichergestellt, dass keine Vermischung oder Kontamination des Lagerguts erfolgt Das eingelagerte Erntegut wird entsprechend der Lagerdauer im guten Zustand gelagert und regelmäßig hinsichtlich der fruchtartspezifischen, qualitätsbestimmenden Merkmale kontrolliert Die Produkte werden durch die Lagerung nicht beeinträchtigt Die Lagerkontrollen werden dokumentiert hinsichtlich ggf. Luftfeuchtigkeit ggf. Temperaturführung Schädlingsbefall Verschmutzungen des Erntegutes Bei Abweichungen zu vorgegebenen Sollwerten werden geeignete Korrekturen durchgeführt und dokumentiert Die technischen Anlagen werden regelmäßig gewartet ist Pflicht Schädlingsmonitoring/- bekämpfung Regelmäßige und systematische Prüfung auf Schädlingsbefall und Dokumentation Seite 17 von 31
18 Bei Schädlingsbefall wird eine planmäßige Bekämpfung entsprechend der gesetzl. Bestimmungen vorgenommen und dokumentiert Die Qualifikation des Anwenders entspricht den gesetzlichen Bestimmungen Ein Köderplan zur Bekämpfung von Schadnagern wurde erstellt Fallen und Köder sind keine Gefahr für andere Tiere Dokumentation der Fallenkontrolle / eingeleitete Maßnahmen Besondere Situationen, wie die Nähe von Müllhalden oder gelagerter Hausmüll, werden berücksichtigt Messgeräte und Ausrüstung für die Temperaturkontrolle Alle Prüfmittel (z. B. Waagen, Thermometer) werden regelmäßig (mind. einmal jährlich) überprüft [K.O.] Nacherntebehandlungen Nur zugelassene bzw. genehmigte Mittel werden eingesetzt Die amtlichen Rückstandshöchstgehalte werden eingehalten Verwendetes Wasser hat Trinkwasserqualität Die Herstellerangaben werden eingehalten Nacherntebehandlungen werden wie folgt dokumentiert: Datum der Behandlung Erzeugnisidentität (z. B. Losnummer) Ort der Nacherntebehandlung Behandlungsart (sprühen, nebeln, wachsen usw.) Handelsname und aktiver Wirkstoff Aufwandmenge / Übertragungsmittel Anwendungsgebiet/ Indikation Name des Anwenders Nachweis einer aktuellen Mittelliste Eine Liste aller in zertifizierten Kulturen eingesetzten Nacherntebehandlungsmittel liegt vor Änderungen der Zulassungssituation oder Anwendungsvorgaben werden berücksichtigt [K.O.] Sachkundenachweis für Anwender Sachkundenachweis für Nacherntebehandlung liegt vor [K.O.] Anforderungen an Wasser und Eis Seite 18 von 31
19 Beim letzten Waschgang beim Nacherntewaschen hat das Wasser Trinkwasserqualität (Nachweis vorhanden) Eis hat Trinkwasserqulität, Hygiene wird beachtet Hinweis: Der Nachweis kann über offizielle Analysen, die im Rahmen von Trinkwasseruntersuchungen erbracht werden, vorliegen oder es wird alle 12 Monate eine Analyse des Nacherntewaschwassers durchgeführt Dokumentation Zukauf von Betriebsmitteln und Dienstleistungen Dokumentation (z. B. Lieferscheine, Rechnungen, Gütezeichen, Unbedenklichkeitserklärungen, Zertifikate) der gekauften Betriebsmittel liegt vor. Hinweis: Die Dokumentationspflicht bezieht sich u.a. auf das Produkt und alle Betriebsmittel, die mit dem Produkt in Kontakt kommen [K.O.] Rückverfolgbarkeit Eine Warenausgangsliste wird geführt (z. B. über Lieferscheine) ist Pflicht darin ist QS-Ware als solche gekennzeichnet damit können belieferte Unternehmen identifiziert werden Ein Verfahren zur Rückverfolgbarkeit ist eingerichtet Informationen zu Kunden und Lieferanten sowie Lieferungen liegen vor Name, Anschrift und Telefonnummer QS-ID bzw. Standortnummer Art und Menge der gelieferten Produkte Lieferdatum Charge- bzw. Partie-Nr. (falls im Produktionsprozess gebildet) Bei loser Ware die Partie-/Losnummer auf der Umverpackung Lieferantenliste (für Produkte, Verpackungsmaterialien) liegt vor Kundenliste liegt vor Innerhalb von vier Stunden können die relvanten Informationen zusammengetragen werden Innerhalb von 24 Stunden können Informationen an QS weitergegeben werden [K.O.] Kennzeichnung von QS-Ware Seite 19 von 31
20 QS-Ware ist eindeutig auf Warenbegleitpapieren gekennzeichnet Eine eindeutige Zuordnung zwischen QS-Ware und den Begleitpapieren (Lieferscheinen) ist möglich Hinweis: Kennzeichnung ist die Deklaration der Ware in den Dokumenten, z. B. Lieferschein Zeichennutzung Die Verwendung des QS-Prüfzeichens wurde vom Bündler genehmigt Produkte werden nur mit dem QS-Prüfzeichen versehen, wenn: die QS-Kennzeichnung in den Lieferdokumenten gegeben ist der Abnehmer ebenfalls QS-Systempartner ist die Vorgaben des Gestaltungskatalogs eingehalten werden Bei der Verwendung ohne direkten Produktbezug (auf Werbemitteln, Briefpapier oder ähnlichen Werbeträgern) ist die klare Zuordnung zum Absender gegeben Die Produkte werden mit dem QS-Prüfzeichen versehen, wenn QS-Systempartner im Lebensmitteleinzelhandel direkt beliefert werden. Es sei denn, der Abnehmer verzichtet darauf Gesetzliche Kennzeichnung Die Kennzeichnungsverordnungen und -gesetze werden eingehalten, auf: Packstücken Verkaufsverpackungen Warenbegleitpapieren/Lieferscheinen/Etiketten [K.O.] Anforderung und Lagerung von Verpackungsmaterial Die Lagerung erfolgt sachgemäß, trocken und hygienisch Verpackungsmaterial wird nach Beendigung bzw. längerer Unterbrechung der Ernte-/Abpackarbeiten vom Feld entfernt oder sicher zwischengelagert Verwendete Mehrwegverpackungen sind frei von Fremdbestandteilen und nach Möglichkeit turnusmäßig gereinigt Konformitätserklärung/ Unbedenklichkeitserklärung Verpackungsmaterial, welches direkten Kontakt mit Lebensmitteln hat, ist gesundheitlich unbedenklich und hygienisch einwandfrei Seite 20 von 31
21 es liegt eine aktuelle Konformitätsbescheinigung vor ist keine Konformitätserklärung gesetzlich notwendig, liegt eine Unbedenklichkeitserklärung vor [K.O.] Allgemeine Hygieneanforderungen Die Betriebsstätte ist sauber und instand gehalten Ein Reinigungsplan ist vorhanden (Betriebsstätte, Sanitärräume) Toiletten und Handwaschgelegenheiten sind leicht zu erreichen Die Toiletten sind sauber Handwaschgelegenheiten stehen in der Nähe des Arbeitsbereichs zur Verfügung Handwaschbecken sind mit Warm- und Kaltwasser ausgerüstet ist Pflicht Geeignete Mittel zum Reinigen und Trocknen der Hände sind vorhanden Feste Toiletten sind mit Wasserspülung ausgestattet Im Toilettenraum befinden sich Handwaschbecken Der Toilettenraum sollte keinen direkten Zugang zu Räumen in denen Lebensmittel gehandhabt werden haben Sofern doch, ist er mit einer selbstschließenden Tür versehen Hinweise zur Handhygiene vor Produktkontakt sind vorhanden Abfallbehälter sind angemessen beschaffen, leicht zu reinigen und werden erforderlichenfalls desinfiziert Für die Lagerung und Entsorgung von Abfällen sind geeignete Vorkehrungen getroffen Abfalllager sind so beschaffen und geführt, dass sie sauber und frei von Ungeziefer gehalten werden können [K.O.] Hygienecheckliste Eine Hygienecheckliste liegt vor, sie berücksichtigt die für die Entstehung gesundheitlicher Gefahren relevanten Punkte regelt die hygienischen Anforderungen der Basishygiene und die Verantwortlichkeiten für die Hygienemaßnahmen wurde den Mitarbeitern durch Aushang bekannt gemacht Die Einhaltung der Maßnahmen wird regelmäßig (mind. einmal jährlich) geprüft und die Ergebnisse dokumentiert [K.O.] Hygieneanweisungen Seite 21 von 31
22 Jährliche Unterweisung der Mitarbeiter mit Produktkontakt in den Hygienebestimmungen ist erfolgt Dokumentation mit Datum und Unterschrift der Mitarbeiter Die Mitarbeiter haben verständliche mündliche und schriftliche Hygieneanweisungen im Umgang mit Produkten erhalten Unterlagen (Schilder, Bilder, Anweisungen in der Landessprache) mit folgenden Inhalten liegen vor: persönliche Sauberkeit (z. B. saubere Kleidung, kein Schmuck, Abdeckung von Schnittverletzungen usw.) ggf. Tragen von Schutzbekleidung (z. B Kopfbedeckung) Verhalten bei Umgang mit Produkten (z. B. Waschen der Hände nach Toilettenbesuch, nicht spucken, rauchen, essen und trinken während der Arbeit usw.) Vermeidung von Fremdkörper im Erntegut Meldungen von relevanten Infektionen oder Erkrankungen Umsetzung Hygieneanweisungen Die Anweisungen werden verstanden und umgesetzt Rauchverbot Rauchverbot während der Arbeit und in den Arbeitsräumen Räume sind deutlich sichtbar mit Hinweisschildern versehen Nur an vorgesehenen Plätzen und Räumen ist Rauchen erlaubt Ein Belehrungsnachweis über das Rauchverbot liegt vor [K.O.] Handhabung von Ernteprodukten Eine Risikoanalyse zu Hygieneaspekten nach der Ernte (z. B. sortieren, waschen, verpacken) wurde durchgeführt, diese wird bei wesenlichen Änderungen jährlich überarbeitet erfasst mögliche Kontaminationsrisiken [K.O.] Hygienekonzept Handhabung von Ernteprodukten Ein Hygieneverfahren ist eingerichtet und wird umgesetzt. Es gibt schriftliche Vorgaben, wie die ermittelten kritischen Punkte der Risikoanalyse vermieden werden können umfasst mögliche physikalische, chemische und mikrobiologische Produktverunreinigungen [K.O.] Kompetenznachweis Hygieneverfahren Arbeitskräfte, die Aufgaben innerhalb des Hygieneverfahrens wahrnehmen, können ihre Kenntnisse im Audit darlegen Seite 22 von 31
23 4.1.9 Toiletten für Erntearbeiter Ein Zugang zu ständigen oder mobilen sauberen Toiletten ist gewährleitet, sie sind in angemessener Entfernung zum Arbeitsbereich oder leicht zu erreichen Reinigungsplan für Einrichtungen und Ausrüstung Ein Reinigungsplan für Einrichtungen zur Handhabung von Produkten liegt vor Durchgeführte Reinigungen werden dokumentiert, z.b. Lagerstätten Packstellen Arbeitswerkzeuge, die mit dem Erzeugnis in Kontakt kommen Anforderungen an Betriebsmittel Betriebsmittel mit Produktkontakt sind für den Einsatz im Lebensmittelsektor geeignet Nachweise (z. B. Etikett, Herstellerinformation) sind vorhanden [K.O.] Behälter für Produkte Produktbehälter werden ausschließlich für Produkten genutzt Werden Anhänger/Container oder Schubkarren usw. verwendet, ist eine Produktverunreinigung ausgeschlossen Lagerung von Reinigungsmitteln, Schmierölen, usw. Reinigungsmittel, Schmieröle usw. sind in ausgewiesenen Bereichen aufbewahrt, abseits von Produkten Gegenständen für den Umgang mit Produkten Produktverpackungen [K.O.] Glasbruch bei Lampen In Bereichen, in denen Produkte und Verpackungsmaterialien gehandhabt oder gelagert werden, sind bruchsichere bzw. Lampen mit Schutzschirm Umgang mit Glas und Hartplastik Schriftliche Anweisungen für die Handhabung von Glas- oder durchsichtigen Hartplastikbruchteilen sind vorhanden Seite 23 von 31
24 Zugang von Haustieren Wo Produkte gehandhabt bzw. gelagert werden, ist der Zutritt von Haustieren eingeschränkt 5.1 Handhabung nicht selbst erzeugter Ware Warenkontrolle Die Wareneingangskontrollen folgen einem geregelten Ablauf Die Kontrollen werden anhand interner Vorgaben durchgeführt, sind dokumentiert und umfassen alle relevanten Produkte Die angelieferte Ware wird auf Schädlingsbefall überprüft, ggf. werden Maßnahmen eingeleitet Sofern erforderlich werden die Wareneingangskontrollen an geänderte Herstellungs-, Lager- oder Transportbedingungen angepasst Alle Lieferanten von QS-Ware sind über die öffentliche Systempartnersuche in der Software-Plattform lieferberechtigt aufgeführt Retourenmanagement Es ist ein System zur Bearbeitung von Retouren vorhanden Alle Warenrücksendungen werden erfasst und bewertet Werden Abweichungen festgestellt, werden Maßnahmen eingeleitet, die das Wiederauftreten verhindern Die Trennung von QS-Ware und Nicht-QS-Ware wird berücksichtigt Prüfung Rückverfolgbarkeit Die Prüfung der Rückverfolgbarkeit aller Waren wird an einem Beispiel aus der Produktion oder dem Warenausgang gemäß VO (EU) Nr. 178/2002 durchgeführt Dies gilt auch für die Verpackung Das System wird mindestens jährlich getestet und dies ist dokumentiert Warentrennung Es liegt eine nachvollziehbare Systematik zur Trennung von QS-Ware und Nicht-QS-Ware im Unternehmen vor Eine eindeutige Kennzeichnung und Chargentrennung von QS-Ware und Nicht-QS-Ware ist gewährleistet Ist noch keine QS-Ware im Betrieb vorhanden, kann die Vorgehensweise der Warentrennung dargelegt werden QS-Ware ist im Betrieb eindeutig zu identifizieren Seite 24 von 31
25 Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit den Produkten arbeiten, ist sichergestellt, dass es nicht zu Verwechslungen zwischen QS-Ware und Nicht-QS-Ware kommt Die Trennung und Identifizierung der Ware anderer spezifischen Warenkennzeichnungen (z. B. regionale Kennzeichnungen, Bio) ist gewährleistet Warenfluss Ein plausibles Verhältnis der Menge der eingekauften Ware und der Menge der vermarkteten Ware liegt vor Umwelt- und Naturschutzplan Ein Umwelt- und Naturschutzplan (Erhalt der biologischen Vielfalt) liegt vor Die Umsetzung des Plans kann dargestellt werden Abfallstoffe und Umweltverschmutzungsquellen Eine Liste der Abfallstoffe und potentiellen Quellen von Umweltverschmutzungen liegt vor [K.O.] Abfall und Abfallstoffe Nur der (normale) täglich anfallende Abfall sowie unbedeutender Abfall aus ausgewiesenen Bereichen wird gelagert Alle anderen Abfälle und Abfallstoffe werden entfernt Innenbereiche, in denen Produkte gehandhabt werden, werden mindestens einmal täglich von Abfall gesäubert Abfallmanagement- und Recyclingsystem Ein Abfallmanagement- und Recyclingsystem wird umgesetzt Abfalllagerung Die Abfälle werden in ausgewiesenen Bereichen gelagert Diese werden regelmäßig gesäubert und ggf. desinfiziert Unterlagen zur Abfall- und Abfallstofflagerung werden aufbewahrt [K.O.] Mitarbeitereinweisung in den Umgang mit Maschinen Eine Einweisung in den Umgang mit komplexen und gefährlichen Maschinen ist gewährleistet (Dokumentation) [K.O.] Arbeitssicherheit, Gesundheit und soziale Belange Seite 25 von 31
26 Ein Mitglied der Geschäftsleitung ist für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie die sozialen Belange verantwortlich und den Mitarbeitern bekannt Risikoanalyse zu sicheren und gesunden Arbeitsbedingungen Eine Risikoanalyse zu sicheren und gesunden Arbeitsbedingungen wurde auf folgender Grundlage durchgeführt: nationale, regionale und kommunale Gesetzgebung Branchenvereinbarungen Bei Änderungen im Betriebsablauf wird die Analyse aktualisiert Verfahren für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen Auf Basis der Risikoanalyse wurde ein Verfahren sowie ein Maßnahmenplan für Unfall- und Notfallsituationen erstelllt Die Maßnahmen sind mit Zeitplan und Verantwortlichkeiten versehen Das Verfahren wird jährlich zu überprüft Die Arbeitnehmer werden geschult und die durchgeführten Schulungen sind dokumentiert Unfall- und Notfallplan Ein schriftlicher Notfallplan liegt vor und beinhaltet: Anweisung für das Verhalten bei Unfällen/Notfällen Ort des nächsten Kommunikationsmittels Adresse des Betriebes wichtigste Telefonnummern bei Unfällen und Notsituationen (Polizei, Feuerwehr, Rettungswagen) wenn erforderlich, sind ebenfalls Sicherheitshinweise für gesundheitsgefährdende Mittel vorhanden Er ist ständig frei zugänglich, und steht in der/den vorherrschenden Sprachen der Arbeitskräfte zur Verfügung Erste-Hilfe-Kästen Erste-Hilfe-Kästen sind in Arbeitsplatznähe vorhanden Arbeitskraft mit Erste-Hilfe-Schulung Eine Arbeitskraft ist ständig anwesend, die in den letzten 5 Jahren an einer Erste-Hilfe-Schulung teilgenommen hat Seite 26 von 31
27 Gesetzliche Vorschriften werden beachtet Verhaltensregeln für Betriebsbesucher Verhaltensregeln zu Sicherheitsvorkehrungen und Hygieneanforderungen sind an einem gut sichtbaren Ort dauerhaft angebracht Eindeutige Kennzeichnung aller Gefahrenpunkte mit Warnschildern Dauerhafte und lesbare Schilder weisen auf mögliche Gefahren (z. B. Abfalldeponien, Treibstofftanks, Werkstätten) hin Anforderungen an Sozialraum und Mitarbeiterunterkünfte Ein Sozialraum für Arbeitskräfte ist vorhanden Die Unterkünfte auf dem Betriebsgelände sind intakt Grundlegende Einrichtungen wie Trinkwasser, Toiletten und Abflüsse sind vorhanden Informationen über alle Beschäftigten Es gibt eine Übersicht der Beschäftigten und Dienstleister, die auf dem Betrieb arbeiten Diese Dokumentation wird 24 Monate aufbewahrt [K.O.] Beschwerdeverfahren Ein dokumentiertes Beschwerdeverfahren ist vorhanden Beschwerden im Zusammenhang mit QS Anforderungen werden aufgenommen und verfolgt Aufzeichnungen aller eingeleiteter Maßnahmen liegen vor 9. Empfehlungen Wurden für den Betrieb Bodenkarten erstellt? Anhand von Bodenprofilen, Bodenproben oder Bodenkarten wurde der Bodentyp festgestellt Nimmt der Produzent an Recyclingprogrammen für Substrate teil, wenn diese vorhanden sind? Art, Datum und Menge des recycelten Materials wird dokumentiert (z. B. Rechnungen/Ladepapiere) Begründung, wenn es keine Beteiligung gibt Sind Substrate bis zu Ihrer Herkunft rückverfolgbar und stammen sie nicht aus ausgewiesenen Naturschutzgebieten? Aufzeichnungen über die Herkunft der Substrate sind vorhanden Seite 27 von 31
28 Sie stammen nicht aus ausgewiesenen Naturschutzgebieten Verfügen die gekauften anorganischen Düngemittel über die Angabe des Schwermetallgehalts? Die Angabe des Schwermetallgehalts der anorganischen Dünger, die in den letzten 12 Monaten (in zertifizierten Kulturen) eingesetzt wurden, liegt vor Nimmt der Produzent an einer unabhängigen Kalibrierung der Geräte teil? Die unabhängige Kalibrierung von Pflanzenschutzgeräten ist dokumentiert Wurden Methoden zur systematischen Vorhersage des Wasserbedarfs der Kulturpflanzen herangezogen? Berechnungen sind verfügbar Datenaufzeichnungen (z. B. Regenmesser, bei Substraten Entwässerungsrinnen, Verdunstungsmesser) liegen vor Wurde ein Wassernutzungskonzept entwickelt, um die Wassernutzung zu optimieren und die Verluste zu verringern? Ein regionales oder ein individuelles Wassernutzungskonzept liegt vor Werden Aufzeichnungen über die Nutzung von Wasser zur Bewässerung/ Bewässerungsdüngung geführt? Aufzeichnungen pro Wasseruhr oder pro Beregnungseinheit Berechnete und tatsächliche Wassermengen sind aufgezeichnet Berechtigungsscheine/Lizenzen zur Wasserentnahme liegen vor Wird die Analyse von einem geeigneten Labor durchgeführt? Das Labor für Wasseranalysen besitzt eine Akkreditierung gemäß ISO für mikrobiologische Untersuchungen und kann N, P, K, Ec und ph-wert analysieren Wird die Wasseranalyse von einem geeigneten Labor durchgeführt? Labore, die Wasseranalysen für das Waschen der Produkte durchführen, sind nach ISO oder dem entsprechenden Seite 28 von 31
29 nationalen Standard akkreditiert Anforderungen an die Sauberkeit der Transportfahrzeuge und behälter erfüllt? Das Äußere der Fahrzeuge ist gereinigt Rauchemissionen werden beachtet Angetriebene Transportfahrzeuge elektrisch oder mit Gas Werden organische Abfälle auf dem Betrieb kompostiert und für die Bodenverbesserung verwendet, vorausgesetzt dass keine Gefahr der Übertragung von Krankheiten besteht? Organische Abfälle werden kompostiert und zur Bodenverbesserung verwendet Die Methode verhindert die Übertragung von Krankheiten Hat der Produzent Überlegungen angestellt, wie er den Umweltschutz verbessern könnte, um den Bedürfnissen der örtlichen Gemeinde zu entsprechen sowie die Fauna und Flora nachhaltig zu bewahren? Maßnahmen und Initiativen liegen vor Im Umweltschutzkonzept wird eine Erhebung zum Zustand der Fauna und Flora durchgeführt Die Prioritäten und Maßnahmen zur Verbesserung sind definiert Wurde die Umstellung von unproduktiven Standorten in Naturschutzgebiete in Erwägung gezogen? Wo möglich, sind Pläne zur Konvertierung von unproduktiven Standorten in Naturschutzgebiete vorhanden Kann der Erzeuger eine Überwachung des Energieverbrauchs auf dem landwirtschaftlichen Betrieb nachweisen? Aufzeichnungen zum Energieverbrauch liegen vor Nichterneuerbare Energiequellen sind auf ein Minimum reduziert Werden alle Arbeitskräfte, die Umgang mit Pflanzenschutzmitteln haben, einmal jährlich freiwillig einem Gesundheitscheck, wie in den Richtlinien des lokalen Verhaltenskodex gefordert, unterzogen? Entsprechend der Branchenvereinbarung werden Arbeitskräfte, die Umgang mit Pflanzenschutzmitteln haben, freiwillig einem Gesundheitscheck unterzogen (der Datenschutz wird beachtet) Verfügen die Arbeitskräfte über geeignete Umkleidemöglichkeiten? Die Einrichtungen sind vorhanden und werden genutzt Seite 29 von 31
30 9.9.2 Findet zwischen der Geschäftsleitung und den Arbeitern ein regelmäßiges Treffen statt und gibt es Aufzeichnungen über diese Treffen? Treffen (zweimal jährlich) zwischen der Geschäftsleitung und Arbeitern zur Sicherheit & Gesundheit am Arbeitsplatz und sozialen Belangen mit Möglichkeit zu einer offenen Diskussion Stehen den Arbeitskräften abschließbare Aufbewahrungsmöglichkeiten zur Verfügung? Sichere Aufbewahrungsmöglichkeiten stehen zum Schutz der persönlichen Gegenstände bereit Seite 30 von 31
31 Raum für weitere en Abweichung Korrektur Datum der Korrektur QS Fachgesellschaft Obst- Gemüse-Kartoffeln GmbH GF: Dr. H.-J. Nienhoff Schedestraße 1-3, Bonn Tel Fax Seite 31 von 31
Revisionsinformation Checkliste Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln
Revisionsinformation Checkliste Gegenüber dem folgenden Dokument Checkliste 01.01.2017 rev01 werden die aufgeführten inhaltlichen en zur Revision gültig. Das Dokument erhält die Version 01.01.2017rev02.
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