Massnahmenplan Luftreinhaltung. Teilplan Ammoniak

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1 Massnahmenplan Luftreinhaltung Teilplan Ammoniak

2 - 2 - Herausgeber Kanton Luzern Umwelt und Energie (uwe) Grundlagen Infras Gerechtigkeitsgasse 20 CH-8039 Zürich Begleitung Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband Bezug Umwelt und Energie (uwe) Libellenrain 15, Postfach 3439, 6002 Luzern uwe@lu.ch Tel uwe / 17. Januar 2007 Mit Regierungsratsbeschluss Nr. 295 vom 13. März 2007 sind die grau hinterlegten Teile der Umschreibungen der Massnahmen M1 M9 (Ziffer ) als behördenverbindlich erklärt worden.

3 - 3 - Inhaltsverzeichnis 1. ZUSAMMENFASSUNG 4 2. EINLEITUNG AUSGANGSLAGE VORGEHENSWEISE 8 3. GRUNDLAGEN DES LUFTHYGIENISCHEN MASSNAHMENPLANS RECHTLICHE GRUNDLAGEN PLANUNGSBERICHT ÜBER DIE ENTWICKLUNG DER LANDWIRTSCHAFT IM KANTON LUZERN EMPFEHLUNG DER KONFERENZ DER LANDWIRTSCHAFTSÄMTER DER SCHWEIZ VORGEHEN HANDLUNGSBEDARF REDUKTIONSZIEL ZIELPFAD STICKSTOFF-EFFIZIENZ REDUKTIONSSTRATEGIE GRUNDSÄTZE STRATEGISCHES VORGEHEN MASSNAHMEN INFORMATION UND BERATUNG SCHAFFUNG VON ANREIZEN ZUR ERHÖHUNG DER N-EFFIZIENZ GRUNDLAGEN FÜR DIE BEURTEILUNG VON BETRIEBLICHEN BAUTEN UND ANLAGEN IN DER LANDWIRTSCHAFT BEGRENZUNG DER EINZELBETRIEBLICHEN AMMONIAK-EMISSIONEN BEI BEWILLIGUNGSPFLICHTIGEN BETRIEBLICHEN BAUTEN UND ANLAGEN IN DER LANDWIRTSCHAFT BEGRENZUNG DER EINZELBETRIEBLICHEN AMMONIAK-EMISSIONEN BEI UVP-PFLICHTIGEN BAUTEN UND ANLAGEN IN DER LANDWIRTSCHAFT SPEZIALLANDWIRTSCHAFTSZONEN FÜR TIERHALTUNGSANLAGEN HOFDÜNGERVERTRÄGE ERFOLGSKONTROLLE ANTRÄGE AN DEN BUND ABKÜRZUNGEN, GLOSSAR LITERATURVERZEICHNIS 36

4 ZUSAMMENFASSUNG Der Eintrag von Stickstoff aus der Atmosphäre (Deposition) in empfindliche Ökosysteme ist in den letzten Jahren zunehmend als wichtiges Thema des Umweltschutzes und der Luftreinhaltung erkannt worden. Eine Vorstudie hat gezeigt, dass im Kanton Luzern der landwirtschaftliche Anteil an der Gesamtemission Ammoniak mit 97 % grösser ist als in der übrigen Schweiz, wo der Anteil bei 90 % liegt. Im ganzen Kanton Luzern werden die Critical Loads (kritische Eintragswerte) für Stickstoff um 20 bis 30 kg Stickstoff pro Hektar und pro Jahr überschritten. Im mittleren Kantonsteil, wo die höchsten Emissionen und Immissionen auftreten, liegt die Überschreitung zum Teil bei mehr als 40 kg/h * a. Der Kanton ist deshalb nach dem Bundesrecht (Umweltschutzgesetz, Luftreinhalte-Verordnung) verpflichtet, einen Massnahmenplan zu erstellen. Damit sollen Massnahmen, die zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte führen, ergriffen werden. Die Erarbeitung des Teilplans Ammoniak des Massnahmenplans Luftreinhaltung wurde von einem Gremium begleitet, das aus den Leitern der Dienststellen Umwelt und Energie sowie Landwirtschaft und Wald und Vertretern des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbands (LBV) bestand. Dieses Gremium hat das Massnahmenkonzept mit den neun vorgeschlagenen Massnahmen am 25. Oktober 2005 verabschiedet. Das gewählte Vorgehen hat sich bewährt und ist deshalb in die Publikation der Konferenz der Landwirtschaftsämter der Schweiz (KOLAS) Empfehlungen zur Reduktion der Ammoniakverluste aus der Landwirtschaft übernommen worden. Als erster Schritt wurden die genaue Situation und der Handlungsbedarf im Kanton Luzern eruiert, das Ziel sowie die Etappenziele definiert und diese in einem Zielpfad aufgezeigt. Zur Einhaltung der ökologischen Ziele müssten im Kanton Luzern die Ammoniak-Emissionen um rund 70 % reduziert werden. Eine solche Emissionsminderung ist in kurzer Zeit aus wirtschaftlichen und technologischen Gründen für die Luzerner Landwirtschaft nicht zumutbar. Der Zielpfad sieht deshalb vor, die Ammoniak-Emissionen bis ins Jahr 2010 zu stabilisieren und dann bis 2030 um 30 % zu senken. Im selben Zeitraum soll die N-Effizienz gegenüber dem Bezugsjahr 2000 um 10 % gesteigert werden. Mit dieser Zielvorgabe ist eine Reduktionsstrategie mit den wichtigsten Grundsätzen definiert worden: - Die sich im Wandel befindende Landwirtschaftsstruktur soll durch die Massnahmen nicht beeinflusst werden. - Es sollen Instrumente geschaffen werden, die eine sinnvolle und zukunftsfähige einzelbetriebliche Aufstockung zulassen, ohne dass es dabei zu einer Zunahme der Ammoniak- Emissionen kommt. - Der vorgegebene Zielpfad bis 2010 soll über die freiwillige Umsetzung der erprobten technischen Massnahmen (Schleppschlauch, Gülleabdeckung etc.) und guter landwirtschaftlicher Praxis erreicht werden. - Die Massnahmen sollen ohne flächendeckende Sanierungsverfügungen bei bestehenden Anlagen erfolgen. Die Umsetzung der Massnahmen soll wenn möglich durch finanzielle

5 - 5 - Anreize gefördert werden. - Durch den Massnahmenplan sollen die Bundesbeiträge, die im Rahmen Agrarpolitik 2011 Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen zur Verfügung stehen, ausgeschöpft werden können. - Die Reduktion von NH3-Emissionen soll in nachhaltiger Weise geplant und umgesetzt werden. Bei baulichen Erneuerungen und Bauvorhaben dürfen keine Sanierungsfälle und somit keine Fehlinvestitionen geschaffen werden. - Die Ammoniakproblematik darf nicht in andere Kantone exportiert werden. - Massnahmen in der Landwirtschaft sollen darauf hinzielen, dass nicht nur die Stickstoffbilanz, sondern die gesamte Nährstoffbilanz des Kantons Luzern verbessert wird. Unter diesen Vorgaben sind insgesamt 9 Massnahmen entwickelt worden: M1: Information und Beratung Information und Beratung sind entscheidende Faktoren für die erfolgreiche Umsetzung der Reduktionsstrategie. Der Kanton Luzern ergreift deshalb Informations- und Beratungsmassnahmen. Die Massnahme trägt zum wirksamen Vollzug der übrigen Massnahmen bei. M2: Anreize zur Erhöhung der einzelbetrieblichen N-Effizienz Die Stickstoff-Effizienz weist seit 2000 im Kanton Luzern eine fallende Tendenz auf. Massnahmen zur Verminderung der Ammoniak-Emissionen bergen die Gefahr, dass die Stickstoffüberschüsse in andere Umweltkompartimente gelangen. Dies soll mit einem positiven monetären Anreizsystem verhindert werden. In der Agrarpolitik 2011 ist ein Programm Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen vorgesehen. Das Programm soll ab 2008 umgesetzt werden. Der vorliegende Massnahmenplan ist ein Vollzugsinstrument, um beim Bund Beiträge zu beantragen, die im Rahmen dieses Programms zur Verfügung stehen. M3: Grundlagen für die Beurteilung von Bauvorhaben Die drei Massnahmen M4 bis M6 zielen auf die vorsorgliche Ammoniakbegrenzung bei bewilligungspflichtigen betrieblichen Bauten und Anlagen in der Landwirtschaft ab. Damit jedes Baugesuch einzelbetrieblich beurteilt werden kann, wird ein vollzugtaugliches Instrument entwickelt, das die Berechnung der zu reduzierenden bzw. noch erlaubten Ammoniakfracht ermöglicht. M4: Begrenzung der einzelbetrieblichen Ammoniak-Emissionen bei Bauten und Anlagen Das 1. Etappenziel des Zielpfades besteht in einer Stabilisierung der Ammoniak-Emissionen auf dem Niveau des Jahres Damit dieses Ziel erreicht werden kann, muss bei sämtlichen bewilligungspflichtigen Bauten der Nachweis erbracht werden, dass die baulichen Veränderungen zu keiner Zunahme der Ammoniak-Emissionen führen. Für die Erreichung des 2. Etappenziels (Reduktion der Ammoniak-Emissionen um 20 % bis 2020) wird ab dem Jahr 2010 die Bewilligung eines Bauvorhabens mit der Auflage einer Reduktion der Ammoniak-Emissionen um 20 % gekoppelt. M5: Begrenzung der Ammoniak-Emissionen bei UVP-pflichtigen Bauten und Anlagen Um das Etappenziel 2020 durch neue Investitionen in unangepasste Produktionsformen mit langer Abschreibdauer nicht zu gefährden, wird bei der Realisierung von grösseren (UVP-pflichtigen) Bauten ab Inkrafttreten des Massnahmenplans die einzelbetriebliche Ammoniakfracht um 20 % reduziert. Der Nachweis der Reduktion muss durch die Bauherrschaft im Zuge des Baubewilligungverfahrens erbracht werden. Die Berechnungsbasis (Referenz) bezieht sich auf die

6 - 6 - im Jahre 2000 gültige gute landwirtschaftliche Praxis bezüglich Stallsysteme, Haltung und Fütterung der Tiere sowie Lagerung und Ausbringung der Hofdünger. M6: Speziallandwirtschafszonen für die Tierhaltungsanlagen Für landwirtschaftliche Bauten und Anlagen, für die zuerst eine raumplanungsrechtliche Speziallandwirtschaftszone für die Tierhaltung ausgeschieden werden muss, wird mit Inkrafttreten des Massnahmenplans eine Reduktion der Ammoniak-Emissionen um 70 % verlangt. Die Berechnungsbasis (Referenz) bezieht sich auf die im Jahre 2000 gültige gute landwirtschaftliche Praxis bezüglich Stallsysteme, Haltung und Fütterung der Tiere sowie Lagerung und Ausbringung der Hofdünger. M7: Hofdüngerverträge Bei einzelbetrieblichen Aufstockungen werden kantonsgrenzenüberschreitende Abnahmeverträge nur noch für vorgängig aufbereitete Hofdünger genehmigt, bei denen keine oder nur vernachlässigbare NH3-Emissionen entstehen. Der Besitzstand von bestehenden Hofdüngerverträgen über die Kantonsgrenze hinweg bleibt garantiert. M8: Erfolgskontrolle und Überprüfung des Teilplans Ammoniak Die Komplexität der mit dem Ammoniakproblem verbundenen Fragestellungen, Aufgaben und Massnahmen ist gross und die Entwicklung der Agrarpolitik nach 2011 ist mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Deshalb ist der Teilplan Ammoniak im Sinne einer rollenden Planung mit regelmässiger Erfolgskontrolle zu etablieren und spätestens 2015 grundlegend zu überprüfen. M9: Anträge an den Bund Das Ammoniak-Problem beschränkt sich nicht auf den Kanton Luzern. Viele Aspekte sind nur oder zumindest mit Vorteil auf Bundesebene umsetzbar. Aus diesem Grunde werden folgende Anträge an den Bund ausgearbeitet: - Antrag zur Bereitstellung zuverlässiger und konsistenter nationaler Datengrundlagen zu Stickstoff-Verlusten und Verlustpfaden in der Landwirtschaft. - Die Steigerung der Stickstoffeffizienz muss auch national angestrebt werden. Dem Bundesrat wird beantragt, die relevanten gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

7 EINLEITUNG 2.1. AUSGANGSLAGE Luzern ist ein stark bäuerlich geprägter Kanton. Von der Gesamtfläche des Kantons werden über 54 % landwirtschaftlich genutzt. Die rund 6'300 Luzerner Bauernbetriebe halten etwa einen Viertel des schweizerischen Schweinebestandes und den zweitgrössten Rinderbestand. Parameter Schweiz Kanton Luzern Fläche (km 2 ) 41'200 1' % DGVE im Jahr 1996 (BFS, 2000) 1'334' ' % NH 3 -Emissionen der Landwirtschaft (kt N Jahr -1 ) % Die prozentualen Angaben zeigen, dass im Kanton Luzern die Intensität der Tierhaltung mit 11.1 % DGVE über dem Durchschnitt liegt, wenn man sie auf die Grösse des Untersuchungsgebietes von nur 3.6 % bezieht. Gemäss Göteborg-Protokoll verursachte die schweizerische Landwirtschaft im Jahre 1990 rund 72'000 t Ammoniak-Emissionen. In der Schweiz wurde von 1990 bis 2000 eine Reduktion von Ammoniak-Emissionen in der Grössenordnung von 19 % erreicht (BLW 2004, Seite 94). Die Verminderung ist hauptsächlich auf die Reduktion des Tierbestands sowie auf Veränderungen in der Produktionstechnik zurückzuführen. Ein etwas anderes Bild zeigt der Kanton Luzern. Hier nimmt der Tierbestand seit 2000 wieder zu. Deshalb und wegen des Wechsels vom Anbind- zum Laufstall sowie der Auslaufhaltung nehmen auch die Ammoniak-Emissionen zu. Im Auftrag des BAFU wurden die gesamten Ammoniak-Emissionen in der Schweiz durch die Firma Meteotest berechnet und anhand von Karten dargestellt. Auch hier ist ersichtlich, dass die Ammoniak-Emissionen im Kanton Luzern grossflächig sehr hoch sind und der Kanton Luzern gesamtschweizerisch den Spitzenplatz einnimmt. Neben dem wirtschaftlichen Verlust von an sich wertvollem Dünger führen die Emissionen zur Versauerung und Überdüngung der Böden, Eutrophierung von Oberflächengewässern, Nitratbelastung des Grundwassers, Ozonabbau in der Stratosphäre und Verstärkung des Treib-

8 - 8 - hauseffekts. Weiter ist Ammoniak eine Vorläufersubstanz bei der Entstehung von Feinpartikeln PM10. Um die Einhaltung der (Critial Loads) gemäss UN/ECE-Abkommen (siehe Abschnitt 3.1) zu erreichen, müssen die Emissionen gegenüber 1995 gesamtschweizerisch rund halbiert werden. Regionen mit hohen Tierdichten wie der Kanton Luzern müssen dementsprechend einen grösseren Anteil an die Reduktion beitragen als Regionen mit geringem Tierbestand. Da ein grosser Teil der Ammoniak-Emissionen in unmittelbarer Nähe der Quelle wieder deponiert wird, hat die NH 3 -Reduktion insbesondere den Schutz von in der Nähe gelegenen empfindlichen Ökosystemen zum Ziel. Die Luzerner Landwirtschaft ist also gezwungen, ökologischer zu produzieren, damit der Stickstoffeintrag in empfindliche Ökosysteme nicht mehr übermässig ist VORGEHENSWEISE Im Jahre 2002 stellte eine Arbeitsgruppe aus den Fachgebieten der Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) Überlegungen zu folgenden Fragen an: - Was bedeutet die vom Bund geforderte Ammoniak-Reduktion für den Kanton Luzern? - Haben die vorgeschlagenen Reduktionsmassnahmen einen Einfluss auf andere Kompartimente (Nitratauswaschung, Lachgas-Emissionen, N-Eintrag in Oberflächenwasser)? - Sind die Massnahmen für die Luzerner Landwirtschaft praxisgerecht? - Sind die Massnahmen unter dem Aspekt des Kosten-/ Nutzeneffekts sinnvoll? - Genügen die vorgeschlagenen Massnahmen für den erhöhten Reduktionsbedarf im Kanton Luzern? - Benötigt der Kanton Luzern mit seiner grossen Tierdichte weitergehende Massnahmen? Die Überlegungen wurden im Bericht Ammoniak-Emissionen im Kanton Luzern zusammengetragen und interpretiert (uwe 2002a). Der Bericht zeigt auf, dass die verfügbaren Techniken zur Emissionsminderung im Sinne einer guten landwirtschaftlichen Praxis bei der Güllelagerung, bei der Gülleausbringung und bei der Organisation des Hofdüngereinsatzes für den Kanton Luzern nicht ausreichen. Ohne weitere Massnahmen kann der Kanton Luzern die Ammoniak- Reduktionsvorgabe nicht erreichen. Daraufhin wurde eine Expertengruppe, bestehend aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststellen Umwelt und Energie (uwe) und Landwirtschaft und Wald (lawa), beauftragt: - die IST-Situation zu beurteilen und den Handlungsbedarf bzgl. Ammoniak-Emissionen abzuklären, - die nötigen Reduktionsvorgaben zu ermitteln und einen Zielpfad zu definieren, - für den Kanton Luzern die geeignete Massnahmen für den Vollzug vorzuschlagen, - die geeigneten Massnahmen in einem lufthygienischen Massnahmenplan zusammenzufassen und zu koordinieren.

9 - 9 - Begleitet wurde das Projekt von einem Steuerungsgremium, das aus den Leitern der Dienststellen Umwelt und Energie (uwe) und Landwirtschaft und Wald (lawa) sowie Vertretern des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbands (LBV) bestand. Das Steuerungsgremium hat das Massnahmenkonzept mit den neun vorgeschlagenen Massnahmen an einer Sitzung vom 25. Oktober 2005 verabschiedet.

10 GRUNDLAGEN DES LUFTHYGIENISCHEN MASSNAH- MENPLANS 3.1. RECHTLICHE GRUNDLAGEN Der Massnahmenplan zur Luftreinhaltung basiert auf Artikel 44a des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG) und der Luftreinhalte-Verordnung (Art LRV). Ein Massnahmenplan muss erstellt werden, wenn die vorsorglichen Emissionsbegrenzungen nicht ausreichen, um schädliche oder lästige Einwirkungen von Luftverunreinigungen durch mehrere Quellen zu vermindern oder zu beseitigen. Ein solcher Massnahmenplan ist behördenverbindlich. Der Massnahmenplan dient dazu, die übermässigen Immissionen zu vermindern oder zu beseitigen. Übermässig sind Immissionen insbesondere denn, wenn sie die Grenzwerte überschreiten. Die Schutzziele (Critical Loads) und die erforderlichen Emissionsreduktionen sind im Bericht des Bundesrates über die lufthygienischen Massnahmen des Bundes und der Kantone vom 23. Juni 1999 festgehalten. Für Ammoniak wird längerfristig eine gesamtschweizerische Reduktion von % gegenüber dem Stand 1995 vorgegeben. Im Jahre 1999 hat die Schweiz zusammen mit 31 anderen Ländern aus Europa sowie Kanada und den USA das Protokoll von Göteborg unterzeichnet, mit welchem die Versauerung und die Überdüngung der Böden sowie das bodennahe Ozon bekämpft werden. Das Protokoll enthält auch Vorgaben zur Emissionsreduktion von Stickstoff: u.a. eine auf 1990 bezogene Ammoniakreduktion von 13 % bis ins Jahr In der Mitteilung Nr. 13 des BUWAL zur Luftreinhaltung wird die rechtliche Abstützung von konkreten Anordnungen zur Ammoniak-Emissionsbegrenzung in der Landwirtschaft erläutert. Die von der United Nation Economic Commission for Europe (UN/ECE) festgelegten Critical Loads sind rechtlich den in der LRV verankerten Immissionsgrenzwerten gleichgestellt. Sind diese überschritten, liegen übermässige Immissionen vor. Dies bedeutet, dass nach Artikel 11 Absatz 3 USG die Emissionsbegrenzungen verschärft werden müssen PLANUNGSBERICHT ÜBER DIE ENTWICKLUNG DER LANDWIRT- SCHAFT IM KANTON LUZERN Der Regierungsrat unterbreitete dem Grossen Rat am 4. November 2005 einen Planungsbericht über die Entwicklung der Landwirtschaft im Kanton Luzern (B 122). Der Bericht wurde am 13. Februar 2006 vom Grossen Rat in zustimmendem Sinne zur Kenntnis genommen. Der Planungsbericht gibt auch Vorgaben für die ökologische Entwicklung der Luzerner Landwirtschaft. Es wird festgehalten, dass die Agrarpolitik des Bundes die Kantone verpflichtet, überall dort, wo die agrarökologischen Ziele nicht erreicht werden, zusätzliche ökologisch wirksame Massnahmen anzuordnen. Bund und Kantone stellen Mittel zur Verfügung, mit denen zusätzlicher Aufwand entschädigt werden kann. Weiter wird auf die Problematik der überdurchschnittlich hohen Tierbestände im Kanton Luzern hingewiesen, die zwar einen hohen Produktionswert ermöglichen, aber auch mit Umweltbelastungen verbunden sind. Ein weiteres Anwachsen der Tierbestände sei deshalb nicht nachhaltig. Ziel sei es, die Tierbestände kantonsweit auf dem heutigen hohen Bestand zu halten, um

11 damit gute Einkommen in der Luzerner Landwirtschaft zu ermöglichen, jedoch nicht über diesen Bestand hinauszugehen. Im Planungsbericht werden auch Massnahmen zur Einhaltung der Ziele im Bereich der Ammoniak-Belastung vorgeschlagen. Sie entsprechen dem Massnahmenbündel im vorliegenden Teilplan Ammoniak EMPFEHLUNG DER KONFERENZ DER LANDWIRTSCHAFTSÄM- TER DER SCHWEIZ Am 26. Juni 2006 verabschiedete der Vorstand der Konferenz der Landwirtschaftsämter der Schweiz (KOLAS) die Empfehlung zur Reduktion der Ammoniakverluste aus der Landwirtschaft. Sie soll den Kantonen als Vollzugshilfe dienen. Dabei werden die Methoden zur Erhebung der IST-Situation sowie des Handlungsbedarfs auf nationaler und regionaler Ebene aufgezeigt. Das darin empfohlene Vorgehen wie auch die Umsetzung von Massnahmen entsprechen dem vorliegenden Teilplan Ammoniak.

12 VORGEHEN In der folgenden Darstellung wird das gewählte Vorgehen des Kantons Luzern aufgezeigt. Handlungsbedarf abklären (Voranalyse) Detaillierte Abschätzung der Belastung Reduktionsziel definieren Etappenziele festlegen Auf den Kanton abgestimmtes Massnahmenpaket ausarbeiten Massnahmen umsetzen Finanzierung sicherstellen: Anreizsystem Steigerung der N-Effizienz Regierungsratsbeschlüsse: Massnahmen, Finanzierung rechtliche Grundlagen Monitoring: Emissionen Immissionen Umweltwirkung

13 HANDLUNGSBEDARF Die nachfolgende Tabelle 1 gibt eine Übersicht der NH3-Emissionen und der Depositionen in den sechs Kantonen der Zentralschweiz. Als Vergleich sind jeweils auch die Fläche des Kantons sowie der prozentuale Anteil an der gesamtschweizerischen Emission bzw. Deposition angegeben. Die NH3-Emissionen auf das Jahr 2000 basieren auf den Schätzungen für das Jahr 1990 mit einer Reduktion von 19 % bis 2000 (BLW 2004, Seite 94). Die Einheiten sind Tonnen N a -1. Die Prozentangaben bezeichnen den Anteil des Kantons an der Summe über die ganze Schweiz. Die Depositionen sind differenziert nach Depositionspfad (gasförmig, staubförmig/trocken und nass) aufgeführt. Die landwirtschaftlichen Quellen umfassen Emissionen aus Tierhaltung und aus landwirtschaftlichen Nutzflächen. Der Verkehr bezieht sich auf den Strassenverkehr, die Haushalte umfassen Menschen und Haustiere. Industrie und Gewerbe sind gewerbliche und industrielle Emissionen inklusive Kehrichtdeponien und Kläranlagen. Die natürlichen Quellen beinhalten Wildtiere (im Wald) und natürliche Emissionen aus naturnahen Ökosystemen. Parameter CH LU UR SZ OW NW ZG Fläche (km2) % % % % % % Emissionen: NH3 Landwirtschaft % % % % % % NH3 Verkehr % 9 0.8% % 5 0.5% 8 0.7% % NH3 Haushalte % 4 0.5% % 4 0.5% 4 0.5% 9 1.1% NH3 Industr.&Gew % 7 0.9% % 5 0.6% 4 0.5% 9 1.1% NH3 natürl. Quellen % % % % 5 0.7% 2 0.3% NH3 Total % % % % % % Depositionen: NH3 gasförmig % % % % % % NH4 nass % % % % % % NH4 staubförmig % % % % % % NHy total % % % % % % Tab. 1: Ammoniak-Emissionen in der Schweiz und den Kantonen der Zentralschweiz [ton/a] im Jahr 2000 Die prozentualen Angaben zeigen, dass im Kanton Luzern die Intensität der Tierhaltung und somit auch der landwirtschaftlichen NH3-Emissionen mit 10.8 % weit über dem Durchschnitt der Schweiz liegt, wenn man sie auf die Grösse des Kantonsgebietes von 3.6 % bezieht. Auch Zug und in geringerem Mass Schwyz haben diesbezüglich überdurchschnittlich hohe landwirtschaftliche Emissionen. Ob- und Nidwalden liegen etwa im Durchschnitt, während Uri deutlich unterdurchschnittliche Emissionen aufweist.

14 Die nachfolgenden Karten zeigen die gesamte Ammoniak-Situation der Zentralschweiz (ZCH). Ammoniak-Emission Geländedaten/Arealstatistik BFS GEOSTAT. GG25/PK1000 swisstopo. Waldraster LFI 1990/92 WSL. Karte METEOTEST, < > 60 Einheiten: kg N ha -1 a -1 Bezugsjahr: 2000 Gebiet: ZUDK Raster: 1x1 km km Quelle BUWAL, Version 5/2005 Die Ammoniak-Emissionen stammen aus allen Quellgruppen, d.h. aus der Landwirtschaft sowie aus allen nichtlandwirtschaftlichen Quellen. Etwa die Hälfte des emittierten Ammoniaks deponiert in Gasform innert wenigen Stunden in der Umgebung der Quellen. Daher ist das räumliche Muster der Ammoniak-Deposition ähnlich wie jenes der Emissionen. Deposition NH 3 (gasförmig) Geländedaten/Arealstatistik BFS GEOSTAT. GG25/PK1000 swisstopo. Waldraster LFI 1990/92 WSL. Karte METEOTEST, < > 20.0 Einheiten: kg N ha -1 a -1 Bezugsjahr: 2000 Gebiet: ZUDK Raster: 1x1 km km Quelle BUWAL, Version 5/2005

15 Im Gegensatz zur NH 3 -Deposition handelt es sich bei NH 4 + vorwiegend um weiträumige Transporte. Die Nassdeposition ist in niederschlagsreichen Gebieten erhöht, insbesondere im Kanton Schwyz und in den höher gelegenen Voralpengebieten. Deposition NH 4 + (nass und trocken) Geländedaten/Arealstatistik BFS GEOSTAT. GG25/PK1000 swisstopo. Waldraster LFI 1990/92 WSL. Karte METEOTEST, < > 20.0 Einheiten: kg N ha -1 a -1 Bezugsjahr: 2000 Gebiet: ZUDK Raster: 1x1 km km Quelle BUWAL, Version 5/2005 Die Karte Deposition NO y ist ein Zusammenzug der Gasdeposition von NO 2 und HNO 3 sowie der trockenen und nassen Deposition von NO 3 -. Das resultierende Bild ist eine Überlagerung des Depositionsmusters von NO 2, das lokal in der Nähe der NO x -Quellen höhere Werte aufweist und des Musters der weiträumig verfrachteten Nassdeposition von NO 3 -, was in den niederschlagsreichen Gebieten höhere Werte verursacht. Deposition NO y ( NO 2 + NO 3 + HNO 3 ) Geländedaten/Arealstatistik BFS GEOSTAT. GG25/PK1000 swisstopo. Waldraster LFI 1990/92 WSL. Karte METEOTEST, < > 20.0 Einheiten: kg N ha -1 a -1 Bezugsjahr: 2000 Gebiet: ZUDK Raster: 1x1 km km Quelle BUWAL, Version 5/2005

16 In der Karte Gesamt N-Deposition ist die Summe der drei vorangehenden Karten dargestellt. Es ist klar ersichtlich, dass die Ammoniak-Depositionen zu einem grossen Teil für die Spitzenwerte der N-Frachten innerhalb des Untersuchungsgebietes verantwortlich sind. Gesamte N-Deposition Geländedaten/Arealstatistik BFS GEOSTAT. GG25/PK1000 swisstopo. Waldraster LFI 1990/92 WSL. Karte METEOTEST, < > 40 Einheiten: kg N ha -1 a -1 Bezugsjahr: 2000 Gebiet: ZUDK Raster: 1x1 km km Quelle BUWAL, Version 5/2005 CLN SMB sind die (Critical Loads) für bewirtschaftete Wälder, die mit der so genannten steady state mass balance method (SMB) berechnet werden. Die CLN SMB variieren je nach Standorteigenschaften zwischen 9 und 30 kg N ha -1 Jahr -1. Die Karte Überschreitung von CLN SMB zeigt, dass die Critical Loads in Wäldern praktisch flächendeckend überschritten sind. Die nicht überschrittenen Flächen (grün) sind oft deshalb nicht überschritten, weil feuchte Böden mit hohem Denitrifizierungspotenzial einen überdurchschnittlich hohen Critical Load aufweisen. Überschreitung von CLN SMB Geländedaten/Arealstatistik BFS GEOSTAT. GG25/PK1000 swisstopo. Waldraster LFI 1990/92 WSL. Karte METEOTEST, keine Daten nicht überschritten > 30 Einheiten: kg N ha -1 a -1 Bezugsjahr: 2000 Gebiet: ZUDK Raster: 1x1 km km Quelle BUWAL, Version 5/2005

17 CLN emp werden mit der empirischen Methode (emp) für natürliche und halbnatürliche Ökosysteme wie Hochmoore, alpine Rasen, subalpine bis montane artenreiche Wiesen und Weiden, naturnahe Wälder sowie Flachmoore berechnet. Die Werte für CLN emp bewegen sich im Bereich von 8 bis 25 kg N ha -1 Jahr -1. Die Überschreitungen für diese Ökosysteme sind generell etwas weniger hoch als für bewirtschaftete Wälder, da die trockene und gasförmige Deposition auf niedriger Vegetation tiefer ist als im Wald. Überschreitung von CLN emp Geländedaten/Arealstatistik BFS GEOSTAT. GG25/PK1000 swisstopo. Waldraster LFI 1990/92 WSL. Karte METEOTEST, nicht überschritten > 30 Einheiten: kg N ha -1 a -1 Bezugsjahr: 2000 Gebiet: ZUDK Raster: 1x1 km km Quelle BUWAL, Version 5/2005 Ammoniakbelastung im Kanton Luzern Mit dem für die Schweiz höchsten Tierbesatz von 2.1 DGVE/ha Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) (in einzelnen Regionen sogar mehr als 2.5 DGVE/ha LN, gesamtschweizerisch 1.2 DGVE/ha LN) sind die Emissionen bzw. Stickstoffeinträge (z.t. > 40 kg N/ha * Jahr) auf einem sehr hohen Niveau. Für eine genauere Abschätzung wurde die Hochschule für Landwirtschaft (SHL) Zollikofen beauftragt, auf der Basis einer gesamtschweizerischen Betriebserhebung eine Emissionsmodellierung für den Kanton Luzern durchzuführen (SHL 2004). Die detaillierte Analyse ergibt folgendes Bild: - In den Waldgebieten dominieren die Ammoniak-Einträge, die aus der lokalen Landwirtschaft stammen. Die Ammonium-Einträge aus weiträumig verfrachteten Landwirtschaftsemissionen sind wesentlich kleiner. (Wälder wirken als Senken von gasförmigem Ammoniak.) - Die Überschreitung der Critical Loads ist ausserhalb des Entlebuchs bei den Wäldern gravierender als bei den naturnahen Ökosystemen. Die Formulierung des Ziels muss sich deshalb an der Belastung der Waldgebiete ausrichten. - Die grössten Überschreitungen im Kanton Luzern sind auf den Waldflächen in den Ämtern Sursee, Hochdorf, Luzern und Willisau festzustellen. Die Critical Loads werden dort um den Faktor 2.5 bis 3 überschritten.

18 Die Stickstoff-Einträge sind in diesen Gebieten doppelt so hoch wie in den Ämtern Entlebuch und Luzern. Diese Unterschiede weisen einmal auf die unterschiedlich grossen Tierbestände in den einzelnen Ämtern hin, sind aber auch die Folge des höheren Anteiles der Schweineproduktion. Weil der Anteil der Ammoniak-Verluste in Prozent des ausgeschiedenen Stickstoffes bei Schweinen höher ist als beim Rindvieh, sind die Ammoniak-Emissionen in Ämtern mit hohem Schweineanteil bei gleicher Tier- oder GVE-Dichte vergleichsweise höher. - Im Entlebuch sind zwar die Einträge geringer als in den übrigen Ämtern. Allerdings sind dort die Critical Loads der naturnahen Ökosysteme wie Hochmoore usw. niedriger, so dass die relativen Überschreitungen der Critical Loads ähnlich hoch sind. - Die Ämter Sursee und Hochdorf haben mit 65.7 resp kg NH3-N pro Hektare die höchsten Intensitäten, gefolgt von Willisau mit 58.5 kg. Deutlich geringere Emissionen pro Flächeneinheit treten in den Ämtern Luzern und Entlebuch auf (48.3 bzw kg NH 3 -N pro Hektare). Diese Werte liegen aber immer noch deutlich über dem gesamtschweizerischen Mittel von 40.5 kg NH 3 -N pro Hektare.

19 REDUKTIONSZIEL Aus der untenstehenden Tabelle 2 lässt sich ablesen, um wie viel die Ammoniak-Emissionen reduziert werden müssen, um die Critical Loads einzuhalten. Istzustand Luzern 2000 Das Ziel des Bundesrates für die Schweiz ist eine Ammoniakreduktion von % (Rechenwert 45 %). Da bis 2000 bereits eine Reduktion stattgefunden hat, müssen gesamtschweizerisch noch 33 % reduziert werden. Wegen der hohen Ausgangslage im Kanton Luzern beträgt der verbleibende Reduktionsbedarf 67 %, d.h., die heutigen Emissionen müssen auf einen Drittel reduziert werden. Zielzustand Schweiz Es ist klar ersichtlich, dass in den stark belasteten Gebieten trotz einer Reduktion von 45 % seit 1990 die Critical Loads immer noch erheblich überschritten werden. Fazit: Eine Reduktion der Ammoniak-Emissionen von 45 % reicht für den Kanton Luzern nicht. Zielzustand Luzern Anhand der Spalte Zielzustand Luzern ist klar ersichtlich, dass erst bei einer Reduktion von 67 % der Ammoniak-Emissionen die Critical Loads eingehalten werden können. Stickstoff-Einträge Ammoniak (NH3) Stickoxide (NOx) 1. Entlebuch Ammoniak Ammonium Stickoxide Total Critical Load / Ziel Überschreitung / Exzess 2. Übrige Ämter Ammoniak Ammonium Stickoxide Total Critical Load / Ziel Überschreitung / Exzess Istzustand Luzern % 100 % Zielzustand Schweiz 67 % 58 % Stickstoff-Einträge in kg N/ ha/ a Zielzustand Luzern 33 % 58 % Tab. 2: Stickstoffeinträge für verschiedene Zustände. Erläuterungen siehe Text oben.

20 ZIELPFAD Dank der Reduktion der Ammoniak-Emissionen in der Periode kann davon ausgegangen werden, dass die vom Göteborg-Protokoll bis im Jahr 2010 geforderte Reduktion bei den N-Verlusten erreicht werden kann. Um das Protokoll zu erfüllen, darf der gegenwärtige Trend zur Emissionssteigerung nicht weiter anhalten. Emissionsziele bis 2030 für die landwirtschaftlichen Ammoniak-Emissionen Luzern Durch die Anwendung der guten landwirtschaftlichen Praxis und den Einsatz von so genannten besten verfügbaren Techniken zur Emissionsminderung bei den Stallsystemen, bei der Tierhaltung, bei der Güllelagerung und der Gülleausbringung sollen im Kanton Luzern die internationalen Ziele bis 2010 eingehalten werden. Bis 2020 sollen mindestens 20 % eingespart werden. Bis 2030 sollen mindestens 30 % eingespart werden. (Die Werte beziehen sich auf das Jahr 2000 mit 100 %.) Tab. 3: Emissionsziele bis 2030 Der oben beschriebene Zielpfad sieht folgendermassen aus: 5'000 Zielpfad NH3-Emissionen 12% 4' % 10% 3'000 2'000 1' % % Zi elpf ad N-Effizienzsteigerung Zi el Critical Loads 8% 6% 4% 2% % Figur 1: Ammoniak-Emissionen Luzern Zielpfad: 2010 (= 2000), 2020 (-20 %), 2030 (-30 %). Rechts aussen ist das Langfirst-Ziel für die Einhaltung der Critical Loads eingetragen. In roter Farbe: Zielpfad Steigerung N-Effizienz 2030 (rechte Skala)

21 STICKSTOFF-EFFIZIENZ Aus Sicht der Nachhaltigkeit reicht die Festlegung eines Ammoniak-Ziels allein nicht aus, da die Reduktion der Emissionen in die Luft zu einer vermehrten Belastung des Bodens und der Gewässer mit Stickstoffverbindungen führen könnte. Zusätzlich zum Luftemissionsziel wird noch ein Ziel für die Stickstoff-Effizienz (Verhältnis zwischen N-Output und N-Input) vorgegeben. Diese soll einzelbetrieblich kontinuierlich ab dem Jahr 2010 um 0.5 Prozentpunkte pro Jahr gesteigert werden, d.h. bis 2020 um 5 Prozentpunkte und bis 2030 um 10 Prozentpunkte gegenüber dem Zustand Zielpfad Landwirtschaft Jahr NH 3 -Emissionen N-Effizienz t / Jahr % Verbesserung in % Referenzzustand Referenzzustand + 5 % Referenzzustand + 10 % Tab. 4: Zielpfad Reduktion Ammoniak und N-Effizienzsteigerung

22 REDUKTIONSSTRATEGIE 7.1. GRUNDSÄTZE Vom Steuerungsgremium wurde für die Reduktionsstrategie folgende Grundsätze definiert: - Die sich im Wandel befindende Landwirtschaftsstruktur soll durch die Massnahmen nicht beeinflusst werden. - Es sollen Instrumente geschaffen werden, die eine sinnvolle und zukunftsfähige einzelbetriebliche Aufstockung zulassen, ohne dass es dabei zu einer Zunahme der Ammoniak- Emissionen im gesamten Kantonsgebiet kommt. - Der vorgegebene Zielpfad bis 2010 soll über die freiwillige Umsetzung der erprobten technischen Massnahmen (Schleppschlauch, Gülleabdeckung etc.) und guter landwirtschaftlicher Praxis erreicht werden. - Die Massnahmen sollen ohne flächendeckende Sanierungsverfügungen bei bestehenden Anlagen erfolgen. Die Umsetzung der Massnahmen soll wenn möglich durch finanzielle Anreize gefördert werden. - Die Reduktion von NH 3 -Emissionen soll einzelbetrieblich in nachhaltiger Weise geplant und umgesetzt werden. Bei baulichen Erneuerungen und neuen Bauvorhaben dürfen keine Sanierungsfälle und somit keine Fehlinvestitionen geschaffen werden. - Die Ammoniakproblematik darf nicht in andere Kantone exportiert werden. - Massnahmen in der Landwirtschaft sollen darauf hinzielen, dass nicht nur die Stickstoffbilanz, sondern die gesamte Nährstoffbilanz des Kantons Luzern verbessert wird STRATEGISCHES VORGEHEN Damit im Zuge der baulichen Erneuerung keine zukünftigen Sanierungsfälle und somit keine Fehlinvestitionen geschaffen werden, sind zusätzliche vorsorgliche Massnahmen in folgenden Fällen vorgesehen: - Bei den bewilligungspflichtigen (aber nicht der UVP unterstehenden) betrieblichen Bauten und Anlagen wird bis 2010 der Nachweis verlangt, dass die NH 3 -Emissionen jene des Referenzzustandes nicht überschreiten. Ab 2010 wird bei sämtlichen betrieblichen Bauten und Anlagen in der Landwirtschaft eine vorsorgliche Emissionsreduktion von 20 %, bezogen auf den Referenzzustand , verlangt. - Bei UVP-pflichtigen betrieblichen Bauten und Anlagen in der Landwirtschaft wird ab Inkrafttreten des Teilplans Ammoniak eine vorsorgliche Emissionsreduktion von 20 % (Bezug: Referenzzustand ) verlangt. 1 Referenzzustand: Stand der Technik auf einem typischen Luzerner Bauernbetrieb. Durch diese Vorgehensweise werden die bereits getroffenen Reduktionsmassnahmen auf einem Betrieb bei der Berechnung des Reduktionsbedarfs mitberücksichtigt.

23 Beim Ausscheiden von Speziallandwirtschaftszonen müssen die Emissionen so reduziert werden, dass in einer weiteren Umgebung die Critical Loads trotz Bauvorhaben eingehalten werden können. Dies bedeutet eine Emissionsreduktion von 70 % bezogen auf den Referenzzustand Dadurch werden auch längerfristig keine Sanierungsfälle geschaffen. - In Anlehnung an den Grundsatz der Nachhaltigkeit wird das NH 3 -Problem nicht isoliert betrachtet, sondern abgestimmt auf die Bestrebungen, die N-Verluste aus der Landwirtschaft in Luft und Wasser generell zu reduzieren. Ein strategischer Schwerpunkt liegt deshalb auch auf der Verbesserung der N-Effizienz. Durch Anreize (z.b. Direktzahlungen usw.) soll die N-Effizienz ab 2010 schrittweise erhöht werden. Dabei sollen die verschiedenen betrieblichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. - Die Dynamik des Stickstoffs und die Besonderheit der landwirtschaftlichen Betriebsstrukturen benötigten für die einzelbetriebliche Ermittlung der Ammoniak-Emissionen ein Berechnungsinstrument. Dieses wird entwickelt und vor der Anwendung im Vollzug unter Einbezug landwirtschaftlicher Kreise einem Praxistest unterzogen. - Zum heutigen Zeitpunkt ist unsicher, in welche Richtung sich die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft verändern werden. Die heutige Landwirtschaft ist auch in Zukunft einem starken Strukturwandel ausgesetzt. Die laufenden WTO-Verhandlungen können erhebliche Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit heutiger Betriebsmodelle in der Landwirtschaft haben. Aus diesem Grunde wird der Teilmassnahmenplan Ammoniak im Jahre 2015 überarbeitet und je nach Zielerreichung den veränderten Rahmenbedingungen angepasst. - Als weitere Massnahme soll der Export von Ammoniak-Emissionen aus dem Kanton Luzern in Zukunft beschränkt werden. Dafür werden die Anforderungen an die Hofdüngerverträge im Zusammenhang mit einzelbetrieblichen Aufstockungen neu definiert. Die anfallenden Hofdünger bei einzelbetrieblichen Aufstockungen dürfen nur auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen innerhalb des Kantons Luzern verwertet werden und den Nährstoffbedarf der Kulturen nicht übersteigen. Ausnahmen zu diesem Exportverbot können für solche Hofdünger bewilligt werden, welche vorgängig so behandelt wurden, dass bei der Ausbringung keine oder nur vernachlässigbare Ammoniak-Emissionen entstehen. Das bestehende Vertragsformular sowie das Merkblatt zu den Hofdüngerverträgen werden überarbeitet und dementsprechend ergänzt. Diese Massnahme dient dazu, die Verlagerung der NH 3 -Problematik des Kantons Luzern in andere Kantone zu verhindern. Der Gülleexport an Vertragspartner ausserhalb des Kantons Luzern, welche im Rahmen bestehender Verträge erfolgen, sind von dieser flankierenden Massnahme nicht betroffen (Bestandesschutz). - Die Umsetzung des Massnahmenplans ist auf kantonaler Stufe Aufgabe der Dienststellen Landwirtschaft und Wald, Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und Geoinformation sowie Umwelt und Energie. Sie erfordert eine enge Koordination zwischen diesen Dienststellen. Die Erfolgskontrolle des Massnahmenplans obliegt der Dienststelle Umwelt und Energie, welche die Umsetzung mittels eines Ammoniak-Monitorings begleitet.

24 MASSNAHMEN Die Reduktionsstrategie wird mit neun Massnahmen umgesetzt. ÜBERSICHT ÜBER DIE MASSNAHMEN Massnahme M1 Information und Beratung M2 Anreize zur Erhöhung der einzelbetrieblichen N-Effizienz M3 Grundlagen für die Beurteilung von Bauvorhaben M4 Begrenzung der einzelbetrieblichen Ammoniak- Emissionen bei Bauten und Anlagen M5 Begrenzung der einzelbetrieblichen Ammoniak- Emissionen bei UVPpflichtigen Bauten und Anlagen M6 Speziallandwirtschaftszonen für Tierhaltungsanlagen M7 Hofdüngerverträge M8 Erfolgskontrolle und Überprüfung des Teilplans Ammoniak M9 Anträge an den Bund Tab. 4: Überblick Massnahmen Zweck Legt die Grundlage für den Einbezug aller Betriebe in die Strategie (Anwendung guter landwirtschaftlicher Praxis und Verbesserung der N- Effizienz im Zusammenwirken mit M2). Trägt zum wirksamen Vollzug der übrigen Massnahmen bei. Mit einem positiven monetären Anreizsystem sollen die Bemühungen eines Landwirtschaftsbetriebs zur Steigerung der N-Effizienz belohnt und die Motivation gesteigert werden. Vollzugsgrundlagen erarbeiten für die Beurteilung einzelbetrieblicher vorsorglicher Emissionsbegrenzung. Mit Vertretern der Landwirtschaft wird der Stand der Technik der Landwirtschaft für das Jahr 2000 definiert. Innovativen Betrieben werden die seither bereits getroffenen Reduktionsmassnahmen angerechnet. Bis 2010 muss der Nachweis erbracht werden, dass die bauliche Veränderung zu keiner Zunahme der Ammoniak-Emissionen führt. Ab 2010 wird eine Reduktion verlangt. UVP-pflichtige Bauten und Anlagen sind in der Regel grössere Vorhaben und binden Kapital für eine längere Zeitspanne. Deshalb wird eine Frachtreduktion bereits ab Inkrafttreten des Massnahmenplans verlangt, um nicht während der Abschreibedauer zusätzliche Sanierungsmassnahmen verlangen zu müssen. Die Beurteilungskriterien für Speziallandwirtschaftszonen werden definiert. Eine Vollzugshilfe wird erarbeitet. Damit die Ammoniakproblematik nicht in andere Kantone exportiert wird, sind Anforderungen an neue Hofdüngerverträge zu definieren. Die landwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind insbesondere ab 2011 noch mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Deshalb wird der Massnahmeplan einer laufenden Erfolgskontrolle unterzogen und auf 2015 überarbeitet. Der Bund soll die Massnahmen zur Minderung der Ammoniak-Emissionen mit besseren Vollzugsgrundlagen und zusätzlichen Anreizen verstärken.

25 INFORMATION UND BERATUNG M1: INFORMATION UND BERATUNG Ausgangslage Beschreibung Umsetzung Information und Beratung sind entscheidende Faktoren für die erfolgreiche Umsetzung einer Reduktionsstrategie. Die Akzeptanz bei den involvierten Akteuren kann nur geschaffen werden, wenn Klarheit besteht über die Problemlage, die Zielsetzungen und den Vollzug. Nebst allgemeinen Informationen und Sensibilisierungen braucht es dazu auch spezifische Beratungen auf einzelbetrieblicher Ebene. Der Kanton Luzern ergreift folgende Informations- und Beratungsmassnahmen: Allgemeine Information über die Reduktionsstrategie (ausgeglichene Nährstoffbilanz, N-Effizienz, technische Massnahmen), Beratung zur Anwendung guter landwirtschaftlicher Praxis, Beratung über neue Aufstallungen, Beratung über die technischen Reduktionsmöglichkeiten, Beratung zu Verbesserung der N-Effizienz, Beratung zum Vollzug. Rechtsgrundlage Zuständigkeiten lawa in Zusammenarbeit mit uwe Realisierung Erarbeiten eines Informations- und Beratungskonzepts Schulung der Beratungsstellen Termine Massnahme bereits in Umsetzung Auswirkungen Landwirte kennen die technischen und betrieblichen Massnahmen zur NH 3 - Reduktion und deren Kosten. Kosten Ca. Fr. 150'000.- Beurteilung Die Massnahme ist zwingend nötig. Ohne Information und Beratung ist eine Umsetzung des Massnahmenplans nicht möglich.

26 SCHAFFUNG VON ANREIZEN ZUR ERHÖHUNG DER N-EFFIZIENZ M2: ANREIZE ZUR ERHÖHUNG DER EINZELBETRIEBLICHEN N-EFFIZIENZ Ausgangslage Beschreibung Umsetzung Rechtsgrundlage Zuständigkeiten Realisierung Termine Auswirkungen Kosten Beurteilung Die N-Effizienz weist seit 2000 gesamtschweizerisch, wie im Kanton Luzern, fallende Tendenz auf. Mit Anreizen ist die N-Effizienz bei allen Betrieben im Kanton Luzern zu verbessern. Dazu kommt, dass aufgrund des vorliegenden Teilmassnahmenplans die Gefahr besteht, dass der reduzierte Ammoniakausstoss andere Kompartimente belastet, was zwingend verhindert werden muss. Mit einem positiven monetären Anreizsystem sollen die Bemühungen eines Landwirtschaftsbetriebs zur Steigerung der N-Effizienz belohnt und die Motivation gesteigert werden. Die Berechnung der einzelbetrieblichen N-Effizienz wird mit einem Berechnungstool erfolgen. Grundlage dazu ist die vom Agrarbericht (BLW 2004) verwendete Input Output Methode zur Bestimmung der N-Effizienz. Das geltende Recht wird überprüft und wenn notwendig ergänzt. lawa in Zusammenarbeit mit uwe Entwicklung eines Berechnungstools zur Bestimmung der N-Effizienz Erprobung des Tools anhand von Pilot-Betrieben Anwendung des Tools bei Vollzugsaufgaben Schaffung von Grundlagen für ein Anreizsystem Entwicklung des Anreizsystems in Abstimmung mit AP2011 Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen Bis 1. Juli 2007 Entwicklung des Berechnungstools N-Effizienz Bis Ende 2007 Entwicklung eines Anreizsystems (Bundesbeiträge AP2011 Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen ) Ab 2008 Auszahlungen an die Luzerner Landwirtschaft 2009 erste Erfolge der einzelbetrieblichen N-Effizienzsteigerung Anreize verringern die Verluste von stickstoffhaltigen Verbindungen in die Umwelt. Die Massnahme gewährleistet die Nachhaltigkeit der NH3- reduzierenden Massnahmen, indem sie Reduktionen von Schadstoffemissionen in die Luft durch erhöhte Emissionen in Boden und Gewässer unterbindet. Entwicklung Tool: ca. Fr. 80'000.- Anreizprogramm: ca. 3-4 Mio. Fr. pro Jahr (Schätzung). Separater Kreditbeschluss nach Programmdefinition durch lawa notwendig. Zusammen mit der vorsorglichen Begrenzung der NH3-Emissionen bei Stallbauten ist dies die wichtigste Massnahme, um NH3-Emissionen mittelbis langfristig mittels Anreizsystem zu reduzieren.

27 GRUNDLAGEN FÜR DIE BEURTEILUNG VON BETRIEBLICHEN BAU- TEN UND ANLAGEN IN DER LANDWIRTSCHAFT M3: GRUNDLAGEN FÜR DIE BEURTEILUNG VON BAUVORHABEN Ausgangslage Beschreibung Umsetzung Rechtsgrundlage Zuständigkeiten Realisierung Termine Auswirkungen Kosten Beurteilung Die drei Massnahmen M4, M5 und M6 zielen alle auf die vorsorgliche Ammoniakbegrenzung bei bewilligungspflichtigen Bauten und Anlagen in der Landwirtschaft ab. Da jedes Baugesuch einzelbetrieblich zu beurteilen ist, muss für die Berechnung der einzelbetrieblichen Ammoniak-Emissionen ein vollzugtaugliches Instrument entwickelt werden. Um die nötige Reduktion der Ammoniak-Emissionen bzw. die zukünftige erlaubte Ammoniak-Fracht bei einem betrieblichen Bauvorhaben in der Landwirtschaft zu ermitteln, wird ein vollzugtaugliches Berechnungstool erarbeitet. Die Berechnungsbasis (Referenz) bezieht sich auf die im Jahre 2000 gültige gute landwirtschaftliche Praxis bezüglich Stallsysteme, Haltung und Fütterung der Tiere sowie Lagerung und Ausbringung der Hofdünger. Dadurch werden die getroffenen NH3-Reduktionsmassnahmen bei der Berechnung der zukünftig erlaubten Ammoniak-Fracht mitberücksichtigt. Diese Vorgehensweise bringt bei jedem Bauvorhaben eine Reduktion des Ammoniakausstosses, auch bei einer Zunahme des jeweiligen Tierbestandes. uwe in Zusammenarbeit mit lawa Definition der im Bezugsjahr 2000 üblichen technischen und betrieblichen Gegebenheiten in der Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen. Entwicklung eines Berechnungtools für den Vollzug und Beratung. Durchführung eines Praxistests mit dem neuen Vollzugsinstrument bei einer grösseren Anzahl ausgewählter Betriebstypen im Kanton Luzern. Auswahl geeigneter Musterbeispiele für Beratung und Vollzug Bis 1. Juni 2007 Entwicklung des Berechnungstools Bis 30. Juni 2007 Praxistest Die Bereitstellung eines Instruments zur Beurteilung von Bauvorhaben schafft die Voraussetzung, um die Massnahmen 4, 5 und 6 vollziehen zu können. Zirka Fr. 40'000.- für die Tool-Entwicklung (Nutzung von Erfahrungen mit dem Tool der SHL), die Erarbeitung von Beratungsunterlagen und den Praxistest. Die Massnahme liefert Grundlagen für einen praktikablen Vollzug der Reduktionsmassnahmen.

28 BEGRENZUNG DER EINZELBETRIEBLICHEN AMMONIAK-EMISSIO- NEN BEI BEWILLIGUNGSPFLICHTIGEN BETRIEBLICHEN BAUTEN UND ANLAGEN IN DER LANDWIRTSCHAFT M4: BEGRENZUNG DER EINZELBETRIEBLICHEN AMMONIAK-EMISSIONEN BEI BAUTEN UND ANLAGEN Ausgangslage Infolge Strukturwandel und Anpassung der Tierhaltung an die Erfordernisse des Tierschutzes zeigt sich seit 2000/2002 ein steigender Trend bei den NH3-Emissionen Beschreibung Bis 2010 liegt der Fokus auf dem Erreichen der nationalen Ziele. Dies bedeutet, dass die bis 2000 erreichte Reduktion der Ammoniak-Emissionen gesichert und die in den letzten Jahren eingetretene Trendwende korrigiert werden muss. Ein Anwachsen der NH3-Emissionen soll verhindert und der Zielpfad Stabilisierung auf dem Niveau 2000 erreicht werden. Bei sämtlichen bewilligungspflichtigen Bauten und Anlagen muss deshalb im Zuge des Baubewilligungverfahrens der Nachweis erbracht werden, dass die baulichen Veränderungen zu keiner Zunahme der Ammoniak-Emissionen führen. Dadurch werden auch Fehlinvestitionen vermieden. Ab 2010 wird die Bewilligung eines Bauvorhabens, aufgrund des Zielpfades, mit einer Reduktion der Ammoniak-Emissionen von 20 % (Bezugsjahr 2000) gekoppelt. Umsetzung Rechtsgrundlage Zuständigkeiten USG / LRV lawa in Zusammenarbeit mit uwe Realisierung Bis Ende 2010 wird die Baubewilligung für Bauten und Anlagen in der Landwirtschaft nur erteilt, wenn der Nachweis erbracht wird, dass das Bauvorhaben keine zusätzlichen Ammoniak-Emissionen verursacht. Ab 2010 wird im Zuge des Baubewilligungverfahrens eine Reduktion von 20 % der Ammoniak-Emissionen verlangt. Die Berechnungsbasis (Referenz) bezieht sich auf die im Jahre 2000 gültige gute landwirtschaftliche Praxis bezüglich Stallsysteme, Haltung und Fütterung der Tiere sowie Lagerung und Ausbringung der Hofdünger. Termine Vollzug der Massnahme ab 1. Juli 2007 Auswirkungen Kosten Beurteilung Stabilisierung, später Reduktion der Ammoniak-Verluste in die Luft Keine zusätzlich Kosten Die Massnahme bildet das Kernstück des Massnahmenplans, da sie die Reduktion der NH3-Emissionen längerfristig gewährleistet.

29 BEGRENZUNG DER EINZELBETRIEBLICHEN AMMONIAK-EMISSIONEN BEI UVP-PFLICHTIGEN BAUTEN UND ANLAGEN IN DER LANDWIRT- SCHAFT M5: BEGRENZUNG DER EINZELBETRIEBLICHEN AMMONIAK-EMISSIONEN BEI UVP- PFLICHTIGEN BAUTEN UND ANLAGEN Ausgangslage Bis 2020 muss eine Reduktion der Ammoniak (NH3)-Emissionen von 20 % erreicht werden. Die Realisierung von UVP-pflichtigen Bauten bedeutet eine grosse Investition. Fehlinvestitionen in längerfristig ökologisch ungenügende Betriebsformen müssen vermieden werden. Beschreibung Um das Etappenziel 2020 durch neue Investitionen in unangepasste Produktionsformen mit langer Abschreibdauer nicht zu gefährden, wird bei der Realisierung von UVP-pflichtigen Bauten und Anlagen in der Landwirtschaft eine Reduktion der NH3-Emissionen von 20 % verlangt. Der Nachweis der Reduktion muss im Zuge des Baubewilligungverfahrens durch die Bauherrschaft erbracht werden. Die Berechnungsbasis (Referenz) bezieht sich auf die im Jahre 2000 gültige gute landwirtschaftliche Praxis bezüglich Stallsysteme, Haltung und Fütterung der Tiere sowie Lagerung und Ausbringung der Hofdünger. Umsetzung Rechtsgrundlage Zuständigkeiten USG / LRV uwe in Zusammenarbeit mit lawa Realisierung Bei UVP-pflichtigen Bauvorhaben in der Landwirtschaft wird im Zuge des Baubewilligungverfahrens eine Reduktion von 20 % der Ammoniak- Emissionen, bezogen auf den Betriebszustand 2000, verlangt. Termine Vollzug der Massnahme ab 1. Juli 2007 Auswirkungen Kosten Beurteilung Reduktion der NH3-Verluste in die Luft Keine Fehlinvestitionen Keine zusätzlichen Kosten Die Massnahme ist ein Instrument, um bei UVP-pflichtigen Bauvorhaben in der Landwirtschaft eine vorsorgliche Reduktion der NH3-Emissionen zu erreichen. Der Strukturwandel soll in eine nachhaltige und auf lange Sicht umweltverträgliche Richtung gelenkt werden.

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