Ausgaben für Wohnbauförderung und Wohnbeihilfen der Länder und Gemeinden

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1 Ausgaben für Wohnbauförderung und Wohnbeihilfen der Länder und Gemeinden Ein Überblick verfasst von Dr. Karoline Mitterer Mag. Anita Haindl KDZ Zentrum für Verwaltungsforschung Guglgasse 13 A-1110 Wien T: F: -20 institut@kdz.or.at

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3 INHALT Inhaltsverzeichnis I Wohnbauförderung und Wohnbeihilfe Einleitung Wohnbauförderung in Österreich Bedeutung der Wohnbauförderung Wichtige Begriffe Entwicklung der Ausgaben der Wohnbauförderung der Länder Objektförderung: Neubauförderung und Wohnhaussanierung Subjektförderung: Wohnbeihilfe Ausgaben der Gemeinden für Wohnbauförderung und Wohnbeihilfe Wechselbeziehungen zwischen Wohnbauförderung und Wohnbeihilfe Resümee II Anhang Methodische Hinweise Quellenverzeichnis

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5 I Wohnbauförderung und Wohnbeihilfe 1 Einleitung Die Wohnbauförderung hat die Zielsetzung, leistbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig bestehen ergänzende Maßnahmen durch die Länder und Gemeinden meist in Form von Wohnbeihilfen, um die Wohnungskosten für einkommensschwache Haushalte zu reduzieren. Dadurch ergeben sich jedoch auch Wechselbeziehungen zwischen Wohnbauförderung und Wohnbeihilfe. Infolgedessen sollen insbesondere die folgenden Fragestellungen beantwortet werden: Wie hoch sind die Ausgaben der Länder für die Wohnbauförderung und wie verhalten sich diese im Vergleich zu den Ausgaben der Länder und Gemeinden für die Wohnbeihilfe? Welche Wechselbeziehungen zwischen Wohnbauförderung und Wohnbeihilfe sind erkennbar? Die nachfolgenden Ausführungen geben eine kurze Übersicht zum Thema Wohnbauförderung und Wohnbeihilfe der Gemeinden und Länder. Weiters wird angestrebt, eine Querverbindung zwischen Wohnbauförderung und dem Ausmaß der Wohnbeihilfe darzustellen. 2 Wohnbauförderung in Österreich 2.1 Bedeutung der Wohnbauförderung Der Wohnbau ist ein bedeutender gesamtwirtschaftlicher Faktor, was sich in der Entwicklung von Wohnbauvolumen und Wohnimmobilienpreisen widerspiegelt. Dabei zeigt sich ein Wechselspiel zwischen Wohnbau und der Gesamtwirtschaft, wie an einem Einbruch im Neubauvolumen im Zuge der Wirtschaftskrise erkennbar ist. Durch die Wohnbauförderung konnte jedoch der krisenbedingte Rückgang an Wohnbauaktivitäten zu einem guten Teil abgefedert werden. 1 Hinzu kommt, dass die Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel bei den Bundesländern weggefallen ist. Bis zum Jahr 2008 wurden 1,78 Milliarden Euro als Zweckzuschuss des Bundes mit Zweckwidmung für den Wohnbau an die Länder überwiesen. Ab 2009 ist diese Zweckbindung entfallen. Der Konsolidierungskurs der Länder könnte diese dazu zwingen, auch im Bereich der Wohnbaufördermittel Einsparungen vorzunehmen, was deutliche Auswirkungen auf die Neubautätigkeit und den gemeinnützigen Wohnungssektor und in weiterer Folge auch auf die Entwicklung der Mietpreise hätte. Insgesamt wird das österreichische System der Wohnbaufinanzierung durchaus positiv bewertet. So wird auf ein hohes Niveau an sozialer und ökologischer Wohnqualität bei gleichzeitig langfristig wenig volatilen Wohnkostenentwicklungen 2 hingewiesen. Weiters besteht eine hohe 1 Vgl. Kunnert u. Baumgartner: Instrumente Wohnungspolitik. 2012, S. 1.; Vgl. Oberhuber u. Schuster: Wohnbauförderung zur Sicherung. 2012, S Vgl. Oberhuber u. Schuster: Wohnbauförderung zur Sicherung. 2012, S. 4. 5

6 Kontinuität der systemischen Gestaltung und der Erhaltung von öffentlichen und privaten Finanzierungsstrukturen, wodurch ein grundsätzlich hohes Vertrauen in die Rahmenbedingungen gegeben ist. Dies wirkt sich schließlich auch auf die Attraktivität und Qualität des Wirtschaftsstandorts Österreich aus. 3 Eine wesentliche Herausforderung im Wohnbau ist die regional sehr unterschiedliche demografische Entwicklung. So wirken sich die unterschiedliche Bevölkerungsentwicklung, Wanderungsbewegungen, aber auch die Altersstruktur der Bevölkerung auf den Wohnbedarf aus. Dabei ist erkennbar, dass sich diese demografischen Rahmenbedingungen regional sehr unterschiedlich entwickeln und sowohl Regionen mit Bevölkerungszuwächsen, als auch solche mit Bevölkerungsrückgängen nebeneinander bestehen. 2.2 Wichtige Begriffe Nachfolgend werden einige wichtige Begriffe betrachtet. Kompetenzverteilung der Wohnbauförderung Gesetzgebung und Vollzug der Wohnbauförderung liegen bei den Ländern. Wohnbauförderung Ziel der Wohnbauförderung ist die Förderung bedarfsgerechten, leistbaren und qualitätsvollen Wohnraumes. Es bestehen Förderungsgesetze mit umfangreichen Modellen für jeweils mehrere Förderungsschienen in jedem Bundesland. Zweckbindung der Wohnbauförderung Bis zum Jahr 2008 bestanden zweckgebundene Zuschüsse des Bundes an die Länder für die Zwecke der Wohnbauförderung. Diese bundesgesetzlich zwingende Bindung von Mitteln ist mit Wirkung ab 2009 entfallen, sodass die Mittel von den Ländern frei verwendet werden können. Sonstige Förderung des Wohnbaus Neben der Wohnbauförderung bestehen noch weitere Maßnahmen, allerdings mit deutlich geringerer Bedeutung. Hier zu nennen sind insbesondere steuerliche Förderungen (Sonderausgaben, KöSt-Befreiung der GBV), aber auch die Bausparförderung und die KESt- Begünstigung von Wohnbauanleihen 4. Wohnbeihilfe Die Wohnbeihilfe wird als Bestandteil der Wohnbauförderung verstanden und stellt eine Subjektförderung dar. Hier werden sozial benachteiligte Gruppen zusätzlich mit einer Beihilfe gestützt. 3 Vgl. Oberhuber u. Schuster: Wohnbauförderung zur Sicherung. 2012, S. 8 f. 4 Vgl. Oberhuber u. Schuster: Wohnbauförderung zur Sicherung. 2012, S

7 3 Entwicklung der Ausgaben der Wohnbauförderung der Länder Die wichtigsten Ausgabenbereiche der Länder im Wohnbauförderungsbereich betreffen die Neubauförderung 5, die Wohnhaussanierung und die Wohnbeihilfe. Zusätzlich ist eine Gliederung zwischen Objekt- und Subjektförderung möglich. Das österreichische Wohnbauförderungssystem ist geprägt durch einen hohen Anteil an Objektförderung. Diese orientiert sich am Objekt unabhängig vom sozialen Hintergrund der Antragstellerin / des Antragstellers. Die Objektförderung ist gezeichnet durch eine (marktferne) Wohnkostensenkung auf die Förderungsdauer. Weiters weist sie einen stabilisierenden Faktor in wirtschaftlichen Krisenzeiten auf. Zu nennen sind auch Zielsetzungen hinsichtlich einer ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit, welche über das Fördermodell der Objektförderung besser verfolgt werden können. 6 Insgesamt ist der Anteil der Objektförderung von 92 Prozent im Jahr 2002 auf 87 Prozent im Jahr 2011 zurückgegangen (siehe Tabelle 1). Weiters ist erkennbar, dass sich die Objektförderung im Zeitverlauf nicht kontinuierlich entwickelt hat, sondern es zu deutlichen Anstiegen und dann auch wieder Rückgängen gekommen ist. Besonders deutlich zeigt sich dies im Jahr 2008, wo es insgesamt zu einem Plus gegenüber dem Vorjahr von 19 Prozent gekommen ist. Im darauffolgenden Jahr hingegen sank die Förderung wiederum um 9 Prozent. Auch im letzten Betrachtungsjahr 2011 kam es gegenüber dem Vorjahr 2010 zu einem Rückgang um 10 Prozent. Die wichtigsten Ausgabenbereiche im Bereich der Objektförderung sind die Neubauförderung und die Wohnhaussanierung. Bei der Neubauförderung kam es zu Schwankungen im Zeitverlauf, wobei sich die Werte von 2002 bis 2007 zwischen 1,6 und 1,7 Mrd. Euro bewegten. Im Jahr 2007 wurde mit 2,1 Mrd. Euro der höchste Wert erreicht, welcher bis zum Jahr 2011 auf 1,6 Mrd. Euro absank. Der Anteil der Wohnbauförderung im Zusammenhang mit der Wohnhaussanierung bewegte sich von 2002 bis 2008 auf einem ähnlichen Niveau, seit 2008 kam es jedoch zu einem deutlichen Anstieg der Wohnhaussanierung, sodass es hier insgesamt von 2002 bis 2011 zu einer Steigerung um 38 Prozent gekommen ist. Lag der Anteil der Wohnhaussanierung im Jahr 2002 noch bei 24 Prozent, so erhöhte sich dieser Anteil bis zum Jahr 2011 auf 31 Prozent. Damit zeichnet sich eine Schwerpunktverlagerung der Wohnbauförderung in Richtung Sanierung ab. Daneben besteht eine Subjektförderung, daher eine personenbezogene Unterstützung, welche insbesondere sozial benachteiligten Gruppen zugute kommen soll. Der Anteil der Subjektförderung stieg im Zeitraum 2002 bis 2011 deutlich von 8 auf 14 Prozent an. Bei der Subjektförderung besteht einerseits die Allgemeine Wohnbeihilfe, welche erst ab dem Jahr 2009 gesondert erfasst ist. Andererseits gibt es mit der Objektförderung verschränkte Formen, sodass einzelne Bereiche der Wohnbeihilfe der Neubauförderung bzw. der Wohnhaussanierung zugeordnet werden können. 5 Die Wohnbauförderung im engeren Sinn als Abgrenzung zur Wohnhaussanierung wird im nachfolgenden Text als Neubauförderung bezeichnet. 6 Vgl. Oberhuber u. Schuster: Wohnbauförderung zur Sicherung. 2012, S. 27 f. 7

8 Tabelle 1: Ausgabenentwicklung der Wohnbauförderung der Länder, 2002 bis 2011 Ausgaben Entwicklung in Mio. Euro Objektförderung - Neubauförderung % Objektförderung - Wohnhaussanierung % Summe Objektförderung % Wohnbeihilfe - Neubauförderung % Wohnbeihilfe - Wohnhaussanierung % Allgemeine Wohnbeihilfe Summe Subjektförderung % Gesamt % Anteil Objektförderung 92% 92% 91% 91% 90% 90% 91% 86% 86% 86% -6% Anteil Subjektförderung 8% 8% 9% 9% 10% 10% 9% 14% 14% 14% 66% Quelle: BMF 7 ; KDZ, eigene Darstellung Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht nochmals die steigende Bedeutung der Wohnhaussanierung und der Wohnbeihilfe im Zeitverlauf. Abbildung 1: Ausgabenentwicklung der Wohnbauförderung der Länder, 2002 bis in Mio. Euro Objektförderung - Neubauförderung Objektförderung - Wohnhaussanierung Subjektförderung - Wohnbeihilfe Zwischen den Bundesländern bestehen dabei beträchtliche Unterschiede. So variieren die gesamten Ausgaben für den Wohnbauförderungsbereich zwischen 179 Euro pro Kopf in Oberösterreich und 555 Euro pro Kopf in Salzburg. Eine nähere Betrachtung unterstreicht die je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausgestaltete Wohnbauförderung. So bestehen einerseits unterschiedliche Anteile an Neubauförderung und Wohnhaussanierung im Bereich der Objektförderung. Andererseits gibt es auch nennenswerte Unterschiede im Verhältnis zwischen Objekt- und Subjektförderung. Liegt der Anteil an Objektförderung im Burgenland bei 99 Prozent, so beträgt der Anteil in Oberösterreich nur 68 Prozent. 7 Siehe Homepage BMF [letzter Zugriff: ] 8

9 Tabelle 2: Ausgaben der Wohnbauförderung nach Bundesländern pro Kopf, 2011 Ausgaben Bgld Ktn Nö Oö Sbg Stmk Tir Vbg Wien Summe in Mio. Euro Objektförderung - Neubauförderung Objektförderung - Wohnhaussanierung Summe Objektförderung Wohnbeihilfe - Neubauförderung Wohnbeihilfe - Wohnhaussanierung Allgemeine Wohnbeihilfe Summe Subjektförderung Gesamt Anteil Objektförderung 99% 82% 88% 68% 97% 85% 89% 84% 85% 86% Anteil Subjektförderung 1% 18% 12% 32% 3% 15% 11% 16% 15% 14% Die nachfolgende Abbildung zeigt die sehr unterschiedlichen Pro-Kopf-Ausgaben der einzelnen Bundesländer für die Wohnbauförderung. Abbildung 2: Ausgaben der Wohnbauförderung nach Bundesländern pro Kopf, in Euro pro Kopf Bgld Ktn Nö Oö Sbg Stmk Tir Vbg Wien Objektförderung - Neubauförderung Objektförderung - Wohnhaussanierung Subjektförderung - Wohnbeihilfe 9

10 3.1 Objektförderung: Neubauförderung und Wohnhaussanierung Die Neubauförderung und die Wohnhaussanierung sind die zwei großen Ausgabenbereiche der Objektförderung. Neubauförderung Die Ausgaben für die Neubauförderung (ohne Wohnbeihilfe) basieren zu einem großen Teil auf Direktdarlehen der Länder. Diese zeigten von 2002 bis 2011 deutliche Schwankungen und bewegten sich zwischen 983 Mio. Euro im Jahr 2011 und Mio. Euro im Jahr Der Anteil der Darlehen an der Wohnbauförderung lag zwischen 62 und 78 Prozent. Daneben kam es bei den Annuitäten- und Zinsenzuschüssen grundsätzlich zu Zuwächsen im Zeitverlauf. Lagen die Zuschüsse im Jahr 2002 noch bei 464 Mio. Euro, erreichten diese im Jahr 2007 mit 205 Mio. Euro ihren niedrigsten Wert und stiegen bis 2011 auf 535 Mio. Euro an. Dies ist ein Plus von 15 Prozent seit Der Anteil an den Ausgaben der Wohnbauförderung (ohne Wohnbeihilfe) stieg damit von 26 auf 34 Prozent. Verlorengegangene Zuschüsse und in Anspruch genommene Bürgschaften wurden im Zeitverlauf zurückgedrängt 8. Tabelle 3: Ausgaben für die Neubauförderung, Ausgaben Anmerkung: exklusive Wohnbeihilfe in Mio. Euro Entwicklung Darlehen % Annuitäten- u Zinsenzuschüsse % sonst. verlorene Zuschüsse und Bürgschaften % Summe Neubauförderung % Anteil in Prozent Darlehen 64% 74% 77% 75% 74% 78% 76% 66% 67% 62% 2% Annuitäten- u Zinsenzuschüsse 26% 17% 13% 14% 14% 11% 13% 31% 30% 34% -8% sonst. verlorene Zuschüsse und Bürgschaften 9% 9% 11% 11% 12% 12% 11% 3% 3% 4% 6% Summe Neubauförderung 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% Vergleicht man die Ausgaben nach Bundesländern zeigt sich ein sehr unterschiedliches Bild. Die nachstehenden Pro-Kopf-Werte für Ausgaben für die Neubauförderung variieren zwischen 80 Euro in Oberösterreich und 436 Euro in Salzburg. Zusätzlich zeigen sich auch deutliche Unterschiede im Verhältnis von Darlehen und Annuitätenund Zinsenzuschüssen. Besonders hohe Anteile an Darlehen ab 80 Prozent finden sich im Burgenland, in Salzburg, in Tirol, Vorarlberg und Wien. In Niederösterreich halten sich Darlehen und Annuitäten- und Zinsenzuschüsse in etwa die Waage. In der Steiermark überwiegen eindeutig die Annuitäten- und Zinsenzuschüsse. 8 Diese gelten als Ausgabe im Sinne der Maastricht-Kriterien und wurden zunehmend durch ausgabenneutrale Direktdarlehen ersetzt. Vgl. Oberhuber u. Schuster: Wohnbauförderung zur Sicherung. 2012, S

11 Tabelle 4: Ausgaben für die Neubauförderung nach Bundesländern pro Kopf, 2011 Ausgaben Bgld Ktn Nö Oö Sbg Stmk Tir Vbg Wien Summe in Euro pro Kopf Darlehen Annuitäten- u Zinsenzuschüsse sonst. verlorene Zuschüsse und Bürgschaften Summe Neubauförderung Anteil in Prozent Darlehen 87% 69% 53% 50% 87% 3% 80% 89% 90% Annuitäten- u Zinsenzuschüsse 10% 31% 46% 37% 13% 93% 13% 3% 3% sonst. verlorene Zuschüsse und Bürgschaften 3% 0% 0% 13% 0% 4% 7% 7% 6% Summe Neubauförderung 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% Anmerkung: exklusive Wohnbeihilfe. Wohnhaussanierung Im Bereich der Wohnhaussanierung zeigt sich eine differenzierte Entwicklung im Zeitverlauf hinsichtlich der Ausgabenarten. So lag der Anteil der Annuitäten- und Zinsenzuschüsse im Jahr 2002 noch bei 62 Prozent, dieser reduzierte sich jedoch im Zeitverlauf auf 35 Prozent. Im selben Zeitraum stieg jedoch der Anteil der sonstigen verlorenen Zuschüsse (und der in Anspruch genommenen Bürgschaften) von 9 Prozent im Jahr 2002 auf 36 Prozent im Jahr Der Anteil der Darlehen bewegte sich im Zeitraum 2002 und 2011 zwischen 16 und 29 Prozent. Insgesamt stiegen die Ausgaben im Bereich der Wohnhaussanierung im Zeitraum 2002 bis 2011 um 38 Prozent. Die Steigerungen sind einerseits im Bereich der Darlehen zu verzeichnen, wo es insbesondere im Jahr 2008 zu einem deutlichen Anstieg kam. Andererseits stiegen auch die Ausgaben im Bereich der sonstigen verlorenen Zuschüsse ab dem Jahr 2009 sprunghaft an. Die Ausgaben bei den Annuitäten- und Zinsenzuschüssen stiegen im Zeitraum 2002 bis 2010 leicht an und reduzierten sich im Jahr 2011 sehr deutlich. Tabelle 5: Ausgaben für die Wohnhaussanierung, Ausgaben Anmerkung: exklusive Wohnbeihilfe in Mio. Euro Entwicklung Darlehen % Annuitäten- u Zinsenzuschüsse % sonst. verlorene Zuschüsse und Bürgschaften % Summe Wohnhaussanierung % Anteil in Prozent Darlehen 29% 16% 23% 24% 22% 21% 28% 21% 20% 29% 0% Annuitäten- u Zinsenzuschüsse 62% 63% 60% 58% 61% 62% 57% 48% 42% 35% -27% sonst. verlorene Zuschüsse und Bürgschaften 9% 21% 17% 18% 17% 17% 15% 30% 38% 36% 27% Summe Wohnhaussanierung 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 11

12 Die Ausgaben für die Wohnhaussanierung durch die Länder unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern deutlich. So variieren diese zwischen 42 Euro in Oberösterreich und 169 Euro in Vorarlberg. Ebenfalls deutliche Unterschiede gibt es im Verhältnis zwischen Darlehen, Annuitäten- und Zinsenzuschüssen und sonstigen verlorenen Zuschüssen. So machen die Darlehen in Salzburg einen Anteil von 97 Prozent und im Burgenland von 82 Prozent aus. In Kärnten, Oberösterreich und Tirol hingegen bestehen keine Darlehen im Zusammenhang mit Wohnhaussanierungen. Auch bei den Annuitäten- und Zinsenzuschüssen variieren die Anteile sehr stark. So basiert die Wohnbauförderung für die Wohnhaussanierung in Oberösterreich zu 96 Prozent auf Annuitätenund Zinsenzuschüssen. Wohingegen diese im Burgenland, in Kärnten, in Niederösterreich und in Salzburg keine relevante Bedeutung haben. Sehr unterschiedlich verhält es sich auch mit sonstigen verlorenen Zuschüssen, welche beispielsweise in Kärnten einen Anteil von 100 Prozent ausmachen, in Salzburg jedoch nicht bestehen. Tabelle 6: Ausgaben für die Wohnhaussanierung nach Bundesländern pro Kopf, 2011 Ausgaben Bgld Ktn Nö Oö Sbg Stmk Tir Vbg Wien Summe in Euro pro Kopf Darlehen Annuitäten- u Zinsenzuschüsse sonst. verlorene Zuschüsse und Bürgschaften Summe Wohnhaussanierung Anteil in Prozent Darlehen 82% 0% 12% 0% 97% 25% 0% 61% 30% Annuitäten- u Zinsenzuschüsse 0% 0% 2% 96% 3% 69% 27% 18% 44% sonst. verlorene Zuschüsse und Bürgschaften 18% 100% 86% 4% 0% 5% 73% 21% 26% Summe Wohnhaussanierung 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% Anmerkung: exklusive Wohnbeihilfe. 3.2 Subjektförderung: Wohnbeihilfe Ausgaben der Wohnbeihilfe Österreichweit wurden 2011 rund 375 Mio. Euro im Bereich der Wohnbeihilfe von den Ländern ausgegeben. Nach einem kontinuierlichen Anstieg der Wohnbeihilfe von 195 Mio. Euro im Jahr 2002 auf rund 400 Mio. Euro im Jahr 2010 bedeutet dies im Jahr 2011 erstmals einen Rückgang. Insgesamt hat sich der Wohnbeihilfenbereich im Betrachtungszeitraum verdoppelt, womit er der sich am dynamischten entwickelnde Ausgabenbereich der Wohnbauförderung ist. Besonders deutlich fällt hier die Entwicklung in der Allgemeinen Wohnbeihilfe auf, wobei hier erst ab 2009 Ausgaben im Zusammenhang mit der Wohnbauförderung erfasst werden. Die Allgemeine Wohnbeihilfe ist die Subjektförderung für private Mietwohnungen dieser Bereich betrifft auch den nicht-geförderten Wohnbereich. Der prompte Start im Jahr 2009 ist auch darauf zurückzuführen, dass Förderungen im nicht-geförderten Bereich zuvor nicht dem 12

13 Wohnbauförderungsbereich hinzugezählt wurden. 9 Inwiefern daher tatsächlich von diesem starken Anstieg ausgegangen werden kann, kann daher aufgrund der bestehenden Datenbasis nicht geklärt werden. Daneben bestehen die Wohnbeihilfen im geförderten Bereich nachfolgend getrennt dargestellt für den Bereich der Neubauförderung und die Wohnhaussanierung. Diese beiden Bereiche machen nach wie vor den Großteil der Wohnbeihilfe aus, weisen jedoch mit insgesamt +17 Prozent eine weniger dynamische Entwicklung auf. Tabelle 7: Ausgaben für die Wohnbeihilfe durch die Länder, Ausgaben in Mio. Euro Entwicklung Wohnbeihilfe - Neubauförderung % Wohnbeihilfe - Wohnhaussanierung % Allgemeine Wohnbeihilfe Summe Wohnbeihilfe % Vergleicht man die Ausgaben der Länder für die Wohnbeihilfe zeigen sich auch hier deutliche Bundeslandunterschiede. Die niedrigsten Werte finden sich mit 4 Euro pro Kopf im Burgenland, die höchsten Werte mit 74 Euro pro Kopf in Vorarlberg. Tabelle 8: Ausgaben für die Wohnbeihilfe durch die Länder pro Kopf, 2011 Ausgaben Bgld Ktn Nö Oö Sbg Stmk Tir Vbg Wien Summe in Euro pro Kopf Wohnbeihilfe - Neubauförderung Wohnbeihilfe - Wohnhaussanierung Allgemeine Wohnbeihilfe Summe Wohnbeihilfe Wohnbeihilfenbezieherinnen und -bezieher Die Anzahl der Wohnbeihilfenbezieherinnen und -bezieher wird in den Länderberichten zur Wohnbauförderung erst ab dem Jahr 2009 vergleichend dargestellt. Die Zahl der beziehenden Haushalte stieg von 2009 auf 2010 leicht an und verringerte sich 2011 auf 199 Tsd. Haushalte. Dies kann auch auf veränderte Rahmenbedingungen bei den Förderbestimmungen zurückzuführen sein, welche in einzelnen Ländern zu einem Rückgang der Wohnbeihilfenbezieherinnen und -bezieher führen dürfte Vgl. Amann u. Mundt: Wohnbauförderung 2011, S. 36 f. 10 Vgl. Amann u. Mundt: Wohnbauförderung 2011, S. 36 f. 13

14 Tabelle 9: Anzahl Wohnbeihilfenbezieherinnen und -bezieher 11 der Länder, Förderschiene Entwicklung Anzahl Haushalte bzw. Förderanträge Wohnbeihilfe - Neubauförderung ,1% Wohnbeihilfe - Wohnhaussanierung ,3% Allgemeine Wohnbeihilfe ,3% Summe WohnbeihilfenbezieherInnen ,2% Vergleicht man die Anzahl der Wohnbeihilfenbezieherinnen und -bezieher nach Bundesland, zeigt sich, dass es hier zu bedeutenden Bandbreiten kommt. So kommen im Burgenland auf Einwohnerinnen und Einwohner nur zwei Wohnbeihilfenbezieherinnen und -bezieher, in den Bundesländern Kärnten, Oberösterreich, Steiermark, Vorarlberg und Wien hingegen sind es über 25 Wohnbeihilfenbezieherinnen und -bezieher. Abbildung 3: Anzahl Wohnbeihilfenbezieherinnen und -bezieher pro Einwohnerinnen und Einwohner nach Bundesland, Bgld Ktn Nö Oö Sbg Stmk Tir Vbg Wien Gesamt Auch die durchschnittliche Förderhöhe je Wohnbeihilfenbezieherinnen und -bezieher unterscheidet sich je nach Bundesland deutlich. 11 Anzahl Haushalte bzw. Förderverträge 14

15 Tabelle 10: Durchschnittliche Wohnbeihilfe nach Bundesland, 2011 Förderschiene Bgld Ktn Nö Oö Sbg Stmk Tir Vbg Wien Summe Euro pro WohnbeihilfenbezieherIn Wohnbeihilfe - Neubauförderung Wohnbeihilfe - Wohnhaussanierung Allgemeine Wohnbeihilfe Summe Wohnbeihilfe Ausgaben der Gemeinden für Wohnbauförderung und Wohnbeihilfe Der Großteil der Ausgaben im Wohnbauförderungsbereich erfolgt durch die Länder, da diese kompetenzmäßig dafür zuständig sind. Daneben zeigt sich jedoch, dass auch bei den Gemeinden verstärkt Ausgaben im Wohnbauförderungsbereich verbucht werden. Die wesentlichen Ausgabenbereiche finden sich dabei im Bereich der Allgemeinen Wohnbauförderung, wo in hohem Ausmaß Förderungen an private Haushalte ausgeschüttet werden und damit den Wohnbeihilfenbereich der Länder ergänzen. Hinzu kommt, dass z.b. in Graz und in Innsbruck nennenswerte Personalausgaben im Bereich der Wohnbauförderung anfallen. So übernimmt beispielsweise in Innsbruck die Stadtverwaltung auch Agenden der Wohnbauförderung und damit eigentliche Landesaufgaben. Neben der ausführlichen Beratungstätigkeit im Rahmen der Wohnhaussanierung laut Wohnbauförderungsgesetz des Landes Tirol werden die Ansuchen für die Stadtbereiche Innsbruck, Vill und Igls von der Stadt bearbeitet, die Höhe der möglichen Zuschüsse errechnet und die Ansuchen an die Wohnbauförderungsabteilung des Landes zur Förderungsauszahlung weitergeleitet. Betrachtet man demgemäß die Ausgaben im Wohnbauförderungsbereich der Gemeinden (ohne Wien) zeigt, sich eine differenzierte Entwicklung im Zeitverlauf. So lagen die Ausgaben im Jahr 2002 bei 16,8 Mio. Euro, stiegen dann 2003 auf 18,8 Mio. Euro und sanken danach auf 14,2 Mio. Euro im Jahr 2011 ab nur unterbrochen um höhere Ausgaben im Jahr 2010 in der Höhe von 18 Mio. Euro. Die Entwicklung in den einzelnen Bundesländern verlief ebenfalls in sehr unterschiedlichem Ausmaß. Von 2002 bis 2011 kam es jedoch fast durchwegs zu Rückgängen. Tabelle 11: Ausgaben für die Wohnbauförderung durch die Gemeinden, Ausgaben der Entwicklung Gemeinden in Tsd. Euro Burgenland % Kärnten % Niederösterreich % Oberösterreich % Salzburg % Steiermark % Tirol % Vorarlberg % Allgemeine Wohnbaufö % Summe % Wohnbauförderung Anmerkung: Ohne Weitergabe von Darlehen und sonstigen Transfers vom Land oder vom Bund. 15

16 Bei einem Vergleich der Gemeindeausgaben im Wohnbauförderungsbereich nach Bundesland zeigen sich sehr unterschiedliche Belastungen der Gemeinden. Die höchsten Werte finden sich in der Steiermark und in Tirol. Hier ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die beiden Landeshauptstädte auch Aufgaben vom Land im Bereich der Wohnbauförderung übernehmen. Die niedrigsten Werte finden sich in Salzburg, in Vorarlberg, in Oberösterreich und im Burgenland. Für eine nähere Interpretation der Werte wäre jedoch eine tiefergreifendere Untersuchung notwendig, welche verstärkt die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Bundesländern für die Gemeinden im Wohnbauförderungsbereich herausarbeitet. Tabelle 12: Ausgaben für die Wohnbauförderung durch die Gemeinden pro Kopf, Ausgaben der Gemeinden in Euro pro Tsd. EW Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Allgemeine Wohnbaufö Summe Wohnbauförderung Anmerkung: Ohne Weitergabe von Darlehen und sonstigen Transfers vom Land oder vom Bund. 5 Wechselbeziehungen zwischen Wohnbauförderung und Wohnbeihilfe Wie bereits erwähnt, hat die Wohnbauförderung das Ziel, leistbaren und qualitativ hochwertigen Wohnraum bereit zu stellen. Insofern interessieren die Fragestellungen, inwieweit das bestehende System der Wohnbauförderung tatsächlich dazu beiträgt, diesen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, oder ob das bestehende System der Wohnbauförderung immer stärker durch ein Wohnbeihilfensystem gestützt werden muss, da es zu einer Verteuerung des Wohnraumes kommt. Die bisherigen Ausführungen haben gezeigt, dass sich die Wohnbauförderung und die Wohnbeihilfe unterschiedlich entwickelt haben. Dies wird in der nachfolgenden Abbildung nochmals verdeutlicht. Insgesamt stiegen die gesamten Ausgaben der Länder und Gemeinden um 15 Prozent von 2002 bis Die starken Steigerungen sind insbesondere auf einen starken Ausbau der Wohnhaussanierung zurückzuführen, wo es zu einer Steigerung von 38 Prozent kam. Der Bereich der Neubauförderung stagnierte im Betrachtungszeitraum. Der Bereich der Wohnbeihilfe ist hingegen differenziert zu betrachten. Betrachtet man die gesamten Ausgaben der Länder für die Wohnbeihilfe, zeigt sich eine Steigerung von 92 Prozent. Hier ist jedoch darauf hinzuweisen, dass ab dem Jahr 2009 auch der Bereich der Allgemeinen Wohnbeihilfe in der Statistik ausgewiesen wird. Inwiefern entsprechende Förderungen bereits im Vorfeld existierten, kann auf Basis der vorhandenen Daten jedoch nicht festgestellt werden. Es ist daher fraglich, inwieweit diese Steigerungen tatsächlich realisiert wurden, oder ob es sich um 16

17 eine veränderte Erfassung in der Wohnbauförderungsstatistik handelt. Betrachtet man jedenfalls nur die Wohnbeihilfe im geförderten Bereich, so stieg diese nur um 17 Prozent, daher in einem deutlich geringeren Ausmaß. Demgegenüber kam es bei den Ausgaben der Gemeinden zu einem Rückgang von 16 Prozent. Auch hier ist jedoch auf die schwierige Datenlage hinzuweisen, da es hier sehr unterschiedliche Aufgabenbereiche je nach Bundesland und auch je nach Gemeinde gibt, welche auf Basis der vorhandenen Daten nicht erkennbar sind und weiterer Recherchen bedürfen würden. Abbildung 4: Indexentwicklung der Ausgaben für Wohnbauförderung und Wohnbeihilfe, Index 2002 = Länder: Neubauförderung Länder: Wohnbeihilfe gesamt Gemeinden: Wohnbeihilfe und Wohnbauförderung Länder: Wohnhaussanierung Länder: Wohnbeihilfe im geförderten Bereich Gesamt In diesem Zusammenhang interessiert, inwieweit sich andere wichtige Einflussgrößen im Umfeld der Wohnungspolitik entwickelt haben. Nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklungen im Wohnbauförderungsbereich im Vergleich mit anderen Einflussgrößen. Das BIP (nominell) stieg im Betrachtungszeitraum um 35,7 Prozent, das BIP im Grundstücks- und Wohnungswesen sogar um 55,2 Prozent. Demnach bewegt sich die Steigerung der Wohnhaussanierung mit 38 Prozent im Bereich des BIP, aber deutlich unter dem BIP im Grundstücks- und Wohnungswesen. Der Bereich der Neubauförderung stagnierte und weist daher eine deutlich unterdurchschnittliche Entwicklung auf. Die Immobilienpreise entwickelten sich zwar stets stärker als die Inflation (VPI), stiegen aber weniger stark als die Bruttoinvestitionen im Wohnbau. Steigende Immobilienpreise sind auch darauf zurückzuführen, dass Immobilien als wertbeständige und damit sichere Anlage im Vergleich zu anderen Anlageformen betrachtet werden Vgl. Kunnert u. Baumgartner: Instrumente Wohnungspolitik. 2012, S

18 Die Wohnbauinvestitionen insgesamt zeigen tendenziell eine stabile Entwicklung. Allerdings besteht ein leichter Rückgang in Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise und dem Hinauszögern von langfristigen Investitionen. Die Wirtschaftskrise dürfte sich auch bei der Neubauförderung auswirken, wo es in den Jahren 2009 bis 2011 zu Rückgängen kam. Ebenfalls mit 19 Prozent von 2002 bis 2011 vergleichsweise schwach entwickelt hat sich das Nettojahreseinkommen. Vergleicht man diese Entwicklung mit der Entwicklung der Wohnbeihilfe, kann jedoch kein Zusammenhang festgestellt werden. Vielmehr kam es in den Jahren 2010 und 2011 zu besonders schwachen Steigerungen beim Nettojahreseinkommen und gleichzeitig zu einem Rückgang im Bereich der Wohnbeihilfe im geförderten Wohnbau. Hinzu kommen noch dynamischere Entwicklungen beim Mietpreis, welche in einem ähnlichen Zeitraum (2005 bis 2012) bei 23,4 Prozent liegt. 13 Die Bevölkerungszahl entwickelte sich von 2003 bis 2011 um 3,8 Prozent, hingegen erhöhte sich der Wohnungsbestand an Hauptwohnsitzen in einem ähnlichen Zeitraum (2000 bis 2010) um 12,4 Prozent. 14 Abbildung 5: Jährliche Entwicklung Einflussgrößen und Ausgaben der Wohnbauförderung, Veränderung Rahmenbedingungen Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozent Einflussgrößen BIP - nominell 3,0 2,0 4,3 4,5 5,6 5,8 3,2-2,3 3,2 35,7 BIP - Grundstücks- und Wohnungswesen 5,0 4,9 8,3 9,2 4,8 2,8 2,3 3,0 4,8 55,2 VPI 1,3 2,1 2,3 1,5 2,2 3,2 0,5 1,9 3,3 Immobilienpreisindex 0,3-1,9 5 4,1 4,7 1,1 3,9 6,2 4,2 Nettojahreseinkommen der unselbständig Erwerbstätigen 1,1 1,3 3,0 2,6 3,2 2,5 3,1 0,3 0,5 19,0 Bruttoinvestitionen Wohnbau -2,6 3,5 3,9 3,4 6,1 5,6 0,6 2,5 5,8 32,3 Bevölkerung 0,4 0,6 0,7 0,5 0,3 0,3 0,2 0,2 0,3 3,8 Ausgaben der Wohnbauförderung Länder: Neubauförderung 1,8 2,3-6,8 6,8 3,7 20,8-16,1-0,4-8,7-1,1 Länder: Wohnhaussanierung -6,5 7,4 4,3 0,0-2,4 12,0 16,9 19,9-13,9 38,1 Länder: Wohnbeihilfe - geförderter Wohnbau -2,4 17,7-3,3 13,4 4,1 3,0-2,2-1,2-10,4 16,9 Länder: Allgemeine Wohnbeihilfe ,8 1,7 - Gemeinden: Wohnbeihilfe und Aufgaben der Wohnbauförderung 6,0-10,7-3,9 3,8 6,2-7,9-1,1 17,3-21,2-15,6 Quelle: Statistik Austria; ÖNB; KDZ, eigene Darstellung Vgl. Baumgartner: Mietpreisentwicklung, 2013, S Vgl. Statistik Austria: Wohnungsbestand,

19 6 Resümee Die Ausgaben der Länder im Wohnbauförderungsbereich (Neubauförderung, Wohnhaussanierung und Wohnbeihilfe) stiegen von 2003 bis 2011 um 15 Prozent. Die Ausgaben der Gemeinden (Wohnbeihilfe und Wohnbauförderung) sanken im selben Zeitraum um knapp 16 Prozent. Damit entwickelten sich die Ausgaben der beiden Gebietskörperschaftsebenen deutlich weniger dynamisch als vergleichbare Einflussgrößen wie beispielsweise das BIP (+36 Prozent) oder das BIP für Grundstücks- und Wohnungswesen (+55 Prozent) oder die Bruttoinvestitionen im Wohnbau (+32 Prozent). Ein direkter Zusammenhang der Entwicklungen der Wohnbauförderung und der Wohnbeihilfe kann auf Basis des bestehenden Datenmaterials nicht hergestellt werden. So wurde die Allgemeine Wohnbeihilfe vor dem Jahr 2009 in der Statistik nicht erfasst. Und vor allem in den Jahren 2009 bis 2011 ist ein tendenzieller Rückgang im Bereich der Wohnbeihilfe erkennbar. Dies ist insbesondere interessant, da gerade in diesen Jahren auch eine besonders schwache Entwicklung im Bereich des Nettojahreseinkommens der unselbständig tätigen Erwerbstätigen gegeben ist und es gleichzeitig zu einem besonders hohen Anstieg des Immobilienpreisindex gekommen ist. Beide Entwicklungen würden eher auf einen Anstieg der Anzahl der Wohnbeihilfenbezieherinnen und -bezieher hindeuten. Gleichzeitig sind auch die Ausgaben für die ausgabenstarke Neubauförderung in diesem Zeitraum zurückgegangen. Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die großen Unterschiede im Wohnbauförderungssystem, welche sich bei einem Vergleich der Bundesländer und auch der Gemeinden nach Bundesländern zeigen. Dies deutet auf stark unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen und Fördermodelle hin, deren besseres Verständnis für die Interpretation der Finanzdaten von wesentlicher Bedeutung wäre. Insgesamt weisen die hier gezeigten Ergebnisse darauf hin, dass es einer vertiefenden Analyse bedürfen würde, um die Zusammenhänge zwischen Wohnbauförderung, Wohnbeihilfe und weiteren wichtigen volkswirtschaftlichen oder auch beispielsweise demografischen Indikatoren besser erkennen und erklären zu können. 19

20 ANHANG II Anhang 1 Methodische Hinweise Die hier erfolgte Auswertung basiert im Wesentlichen auf einem durch das BMF auf der Homepage zur Verfügung gestellten Datensatz. 15 Da die Wohnbauförderung im Kompetenzbereich der Länder liegt, stellt dieser Datensatz eine Sammlung von Länderdaten dar. Durch die unterschiedlichen Wohnbauförderungssysteme in den Ländern und die damit verbundenen Unterschiede in der Förderungsstatistik der Länder kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Vergleichbarkeit zwischen den Ländern nur beschränkt möglich ist. So kann es zu Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den Förderbereichen oder auch zu unterschiedlichen Zuordnungen zu den Förderbereichen kommen. Die Auswertung der Ausgaben der Gemeinden im Wohnbauförderungsbereich bezieht sich auf die im Abschnitt 48 Wohnbauförderung verbuchten Ausgaben. In die Berechnung wurden dabei nur die Unterabschnitte 480 Allgemeine Wohnbauförderung und 484 Förderung der Althaussanierung einbezogen, da die anderen Unterabschnitte gemäß Kontierungsleitfaden 16 nur von den Ländern zu bebuchen sind. Zusätzlich wurden die Ausgaben um jene Transfers und Darlehen bereinigt, welche die Gemeinden von Bund und Ländern erhalten, aber an andere Organisationen weitergeben. 2 Quellenverzeichnis Amann, Wolfgang; Mundt, Alexis: Berichtsstandard Wohnbauförderung 2011, IIBW-Studie, Baumgartner, Josef: Die Mietpreisentwicklung in Österreich seit 2005, WIFO-Presseinformation, BMF: Die wichtigsten Daten aus den Jahresberichten der Länder über die Wohnbauförderung. [letzter Zugriff: ] KDZ: Kontierungsleitfaden für Gemeinden und Gemeindeverbände, KDZ, Kunnert, Andrea; Baumgartner, Josef: Instrumente und Wirkungen der österreichischen Wohnungspolitik. WIFO-Studie, Oberhuber, Andrea; Schuster, Birgit: Wohnbauförderung als Instrument zur Sicherung des Wohnstandortes Österreich. Kurzfassung. FGW-Studie, Statistik Austria: Wohnungsbestand (Hauptwohnsitze) 1985 bis wohnungen/hauptwohnsitz-wohnungen/index.html [letzter Zugriff: ] 15 Siehe Homepage BMF [letzter Zugriff: ] 16 Vgl. KDZ: Kontierungsleitfaden, S. 46 f. 20

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22 KDZ Zentrum für Verwaltungsforschung Guglgasse 13 A-1110 Wien T: F: -20 institut@kdz.or.at

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