2. Handreichung für Berufskollegs zur Ausbildung im 3. Weg in der Berufsausbildung in NRW

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1 2. Handreichung für Berufskollegs zur Ausbildung im 3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Stand: März 2008

2 Vorbemerkungen: Mit dieser Handreichung auch als PDF-Datei unter schulministerium.nrw.de/3weg/ verfügbar vertieft das Ministerium für Schule und Weiterbildung die Informationen für Berufskollegs vor Ort über diesen neuen Weg in der Berufsausbildung. Für die Durchführung im Schuljahr 2008/2009 wird den Berufskollegs je Lerngruppe in der Regel ein Zuschlag von 0,38 Stellen gewährt. Zur weiteren Entlastung und Unterstützung stehen zum Schuljahr 2008/2009 außerdem feste Ansprechpartner in den Bezirksregierungen für Informationen zum 3. Weg zur Verfügung (vgl. Seite 9). Der 3. Weg in der Berufsausbildung in NRW eröffnet ausbildungswilligen noch nicht ausbildungsreifen Jugendlichen eine zusätzliche Option, den Einstieg in das Berufsleben möglichst über einen regulären Berufsabschluss zu erreichen. Es handelt sich um ein landesweites Pilotprojekt, das mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert wird. Es eröffnet jungen Menschen, die oft schon mehrmals durch verschiedene Maßnahmen gefördert worden sind, eine Möglichkeit durch Lernzeitverlängerung, kleine Lerngruppen sowie intensives Bildungscoaching, einen Berufsabschluss zu erreichen. Diese Handreichung dient den Berufskollegs als Orientierungshilfe für die Abstimmungsgespräche mit den regionalen Vertreterinnen/Vertretern der Bildungsträger, Arbeitsagenturen und Trägern der Grundsicherung. In diesen regionalen Abstimmungsgesprächen werden sich ggf. über diese Handreichung hinausgehend ergänzende Informationen und/oder weiterer Informationsbedarf ergeben. Bitte senden Sie Hinweise zu Ergänzungen dieser Handreichung direkt per an oder Stand: März 2008 Seite 2 von 10

3 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Intention Zielgruppe Auswahl und Beratung der Teilnehmenden Unterstützungssysteme für die Teilnehmenden Berufe Lerngruppen/Stellen für Lehrkräfte Inhalte/Ausbildungsbausteine Dokumentation des Ausbildungsverlaufs Zeugnisse der Berufsschule Lernorte Ausbildungsdauer Vergütung Ansprechpartner in den Bezirksregierungen...9 Anlage: Schematische Übersicht: Der 3. Weg in der Berufsausbildung in NRW ein Förderkonzept...10 Stand: März 2008 Seite 3 von 10

4 1 Intention Die Zahl der betrieblichen Ausbildungsstellen ist im vergangenen Jahr dank der guten Konjunktur und des zunehmenden Fachkräftebedarfs um ca. 14 % gestiegen, so dass es im Oktober 2007 ein Drittel weniger unversorgte Bewerberinnen und Bewerber gab als noch ein Jahr zuvor. Allerdings gab es auch in diesem Jahr nahezu unverändert viele Altbewerber. Mit rund 55 % an den Bewerbern insgesamt blieb der Anteil derer, die im vorigen Jahr bereits die Schule verließen konstant. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Arbeitsplätze für Ungelernte ab. Diese Entwicklungen führen dazu, dass mehr Jugendliche an verschiedenen Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung teilnehmen, wobei aber etwa zwei Drittel hierüber oder im Anschluss daran keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz finden. Der 3. Weg in der Berufsausbildung in NRW soll diesen jungen Menschen in Ergänzung zum bestehenden Ausbildungssystem über erworbene, zertifizierte und dokumentierte Ausbildungsbausteine einen Eintritt in die qualifizierte Berufstätigkeit ermöglichen. Das Land NRW finanziert unter Einsatz von Mitteln der Europäischen U- nion die Schaffung zusätzlicher betriebsnaher, praxisorientierter Ausbildungskapazitäten bei Bildungsträgern. Für die Optimierung der Förderung der Jugendlichen an Berufskollegs sind im Schuljahr 2008/2009 vom MSW insgesamt 55 Stellen zusätzlich bereit gestellt worden. Für die folgenden Haushaltsjahre sind Stellen in entsprechender Anzahl beantragt worden. Ziel ist es, die jungen Menschen über reguläre Prüfungen bei den zuständigen Stellen zum Ausbildungsabschluss zu führen. 2 Zielgruppe Die Zielgruppe sind alle ausbildungswilligen Jugendlichen, die wegen persönlicher und schulischer Voraussetzungen derzeit und absehbar trotz der bestehenden Fördermaßnahmen im bestehenden Regelausbildungssystem keine anerkannte berufliche Qualifizierung/Ausbildung mit den dazugehörigen Abschlüssen erwerben. D. h. arbeitslose/arbeitssuchende, ungelernte Jugendliche, die als ausbildungswillig, aber nicht ausbildungsfähig eingestuft werden. Voraussetzung für die Aufnahme in den 3. Weg ist die vorherige Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Maßnahme. Diese jungen Erwachsenen sind (basierend auf den Erkenntnissen aus der berufsvorbereitenden Maßnahme) voraussichtlich nicht in der Lage, eine Ausbildung vollständig zu durchlaufen. Jugendliche mit akuter Drogenproblematik können nicht in den 3. Weg integriert werden. Bei Jugendlichen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung muss vorher die Eignung überprüft werden. Berufsschulpflicht: Die Verpflichtung zum Besuch des Berufsschulunterrichts besteht auch für die Teilnehmenden, die bei Abschluss des Ausbildungsvertrages das 21. Lebensjahr bereits vollendet haben. 3 Auswahl und Beratung der Teilnehmenden Die Auswahl der Jugendlichen und jungen Erwachsenen erfolgt in Fallkonferenzen, mit Vertreterinnen/Vertretern der Berufskollegs, Bildungsträgern, Arbeitsagenturen und Trägern der Grundsicherung sowie ggf. weiteren Akteuren koordiniert durch die Regionalagenturen. Stand: März 2008 Seite 4 von 10

5 Voraussetzungen für die Aufnahmeentscheidung vorherige Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme muss gegeben sein Ausbildungs- und Arbeitswilligkeit muss vorhanden sein und begründet werden Übergang in betriebliche Ausbildung und andere Fördermaßnahmen waren nicht möglich oder wurden als nicht erfolgversprechend angesehen Eignung für ausgewählten Beruf soll begründet werden Jugendliche haben eine bewusste Entscheidung für den 3. Weg getroffen Die Förder- und Qualifizierungsempfehlungen enthalten für die ersten vier Monate (Probezeit) der Ausbildung im 3. Weg Hinweise, welche Kompetenzen und Verhaltensweisen erreicht werden müssen. Diese Zielvereinbarungen werden am Ende der Probezeit überprüft, um die Ausbildungswilligkeit attestieren zu können. Die Fallkonferenz verständigt sich auf gemeinsame Empfehlungen, insbesondere an den Schnittstellen, also vor Ablauf der Probezeit, anlässlich der Anmeldungen zu Zwischen- und Abschlussprüfungen, vor Beendigung eines Ausbildungsbausteins, bei Vertragsänderungen, bei Übergängen in Betriebe oder beim vorzeitigen Ausscheiden aus dem 3. Weg. 4 Unterstützungssysteme für die Teilnehmenden In Abstimmung mit den Lehrkräften des Berufskollegs kümmert sich das beim Träger angesiedelte Bildungscoaching kooperierend und unterstützend insbesondere um folgende Aufgaben: a. Bildungsberatung an den Schnittstellen (vgl. 3.) b. Kompetenzentwicklung c. Begleitung des Berufsschulunterrichts zur individuellen Unterstützung der Teilnehmenden d. Begleitung der Auszubildenden während der praktischen Ausbildung und während betrieblicher Qualifizierungsphasen e. integrierte sozialpädagogische Begleitung f. Individuelle Qualifizierungs- und Förderplanung g. Übergangsmanagement Stand: März 2008 Seite 5 von 10

6 5 Berufe Die Ausbildung im 3. Weg kann zunächst in einer begrenzten Zahl von Berufen erfolgen: Ausbildungsangebot im 3. Weg Bauten- und Objektbeschichter/ Bauten- und Objektbeschichterin (2 J.) Hochbaufacharbeiter/ Hochbaufacharbeiterin (2 J.) Ausbaufacharbeiter/ Ausbaufacharbeiterin (2 J.) Tiefbaufacharbeiter/ Tiefbaufacharbeiterin (2 J.) Änderungsschneider/ Änderungsschneiderin (2 J.) Weiterführender Ausbildungsberuf Maler/-in und Lackierer/-in Maurer/-in, Beton- und Stahlbetonbauer/-in, Feuerungs- und Schornsteinbauer/-in Zimmerer/Zimmerin, Wärme-, Kälte- und Schallisolierer/-in, Trockenbaumonteur/-in, Stuckateur/-in, Fliesen-/Platten-/Mosaikleger/-in, Estrichleger/-in Straßenbauer/-in, Rohrleitungsbauer/-in, Kanalbauer/-in, Brunnenbauer/-in, Spezialtiefbauer/-in, Gleisbauer/-in Maßschneider/-in, Modeschneider/-in Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk/ Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk (3 J.) Maschinen- und Anlagenführer/ Maschinen- und Anlagenführerin (2 J.) Fachrichtung Metall- u. Kunststofftechnik Fachrichtung Textiltechnik Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik, Feinwerkmechaniker/-in, Industriemechaniker/-in, Werkzeugmechaniker/-in, Zerspanungsmechaniker/-in Textilmechaniker/-in Weberei, -Bandweberei, -Spinnerei, -Maschinenindustrie, -Vliesstoff, -Tufting, Schmucktextilhersteller/-in Teilezurichter/Teilezurichterin (2 J.) Fachlagerist/Fachlageristin (2 J.) Fachkraft für Lagerlogistik Servicefahrer/Servicefahrerin (2 J.) Fachkraft im Gastgewerbe (2 J.) Produktionsfachkraft Chemie (2 J.) Restaurantfachmann/-frau, Hotelfachmann/-frau, Hotelkaufmann/-frau, Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie Chemikant/-in Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice (3 J.) Sofern die Ausbildung in einem zweijährigen Beruf erfolgreich absolviert wurde, besteht die Möglichkeit zum Durchstieg in die Ausbildung zu einem aufbauenden Beruf (vgl. rechte Spalte) bis hin zum Abschluss. Stand: März 2008 Seite 6 von 10

7 6 Lerngruppen/Stellen für Lehrkräfte Die Jugendlichen erhalten einen Ausbildungsvertrag und haben damit den Status von Schülerinnen/Schüler in Fachklassen. Wegen der Besonderheit des didaktischen Konzeptes und der organisatorischen Rahmenbedingungen ist jedoch eine Beschulung in eigenen kleinen Lerngruppen unerlässlich. Wo organisatorisch möglich, sollten benachbarte Berufskollegs bei der entsprechenden Bildung von Lerngruppen kooperieren. Um eine Mindestgruppengröße von 12 Teilnehmenden zu erzielen, bestehen folgende Möglichkeiten: Die Ausbildung in den Berufen Bauten- und Objektbeschichter/Bauten- und Objektbeschichterin sowie Maler/Malerin und Lackierer/Lackiererin kann in einer Lerngruppe erfolgen. Die Hochbau-, Ausbau- und Tiefbaufacharbeiter/Hochbau-, Ausbau- und Tiefbaufacharbeiterinnen können im ersten Ausbildungsjahr in einer Lerngruppe gemeinsam (berufsfeldbreite Grundbildung) beschult werden. Wenn alle regionalen Kooperationspartner einverstanden sind, können ggf. zwei 6er-Gruppen aus zwei benachbarten Regionen gemeinsam beschult werden. Es können regional auch mehrere 12er-Gruppen gebildet werden. Insgesamt sollen in NRW im Schuljahr 2008/2009 neue Plätze für Jugendliche entstehen. Damit die Lerngruppen aus den Schuljahren 2006/2007 sowie 2008/2009 in den vorgesehenen kleinen eigenen Lerngruppen unterrichtet werden können, sind den Bezirksregierungen vom MSW für das Schuljahr 2008/2009 für beide Jahrgänge ausreichend Stellen zur Verfügung gestellt worden. Dabei werden je 12er-Gruppe 0,38 Stellen zugrunde gelegt. Sollten ausnahmsweise kleinere Lerngruppen, z. B. 6er-Gruppen vereinbart werden, reduziert sich die Stellenzuweisung entsprechend. 7 Inhalte/Ausbildungsbausteine Die Ausbildungsinhalte sind in verbindliche, landesweit einheitliche Ausbildungsbausteine gegliedert. Die Ausbildungsbausteine bilden den Ausbildungsrahmenplan sowie die Lernfelder des schulischen Lehrplans ab und stellen eine Verzahnung der Ordnungsmittel sicher und dienen als Grundlage für die Kooperation zwischen Berufskolleg und Bildungsträger. Zu Ausbildungsbausteinen sind komplette Lernfelder unter Berücksichtigung des Ausbildungsjahres zugeordnet, ggf. konnte auch ein Lernfeld auf zwei Ausbildungsbausteine aufgeteilt werden. Die Verknüpfung mit den berufsübergreifenden Fächern ist im Rahmen der didaktischen Jahresplanung in den Schulen sicherzustellen. Für die Erarbeitung der Ausbildungsbausteine sind die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk und die IHK Nord Westfalen (Münster) beauftragt worden. Erfahrene Lehrkräfte, die in der Regel in die Entwicklung der Lehrpläne für die in der Berufeliste genannten Berufe involviert waren, wurden in die Konzipierung einbezogen. Die Ausbildungsbausteine bauen sukzessive aufeinander auf. Sie folgen einem einheitlichen Konzept, d. h. sie orientieren sich am Ziel der Entwicklung von Handlungskompetenz und dokumentieren zu erwerbende Kompetenzen, inklusive der Zu- Stand: März 2008 Seite 7 von 10

8 ordnung der jeweiligen Inhalte. Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat die Qualität der entwickelten Bausteine fachlich überprüft. Alle Bausteine zu allen Berufen, die im 3. Weg in der Berufsausbildung beschult werden, können unter folgender Internetadresse gesichtet und im PDF-Format heruntergeladen werden 8 Dokumentation des Ausbildungsverlaufs Zusätzlich zur üblichen Leistungsbewertung für den Berufsschulunterricht durch die Berufskollegs erfolgt die Leistungsfeststellung für die einzelnen Ausbildungsbausteine durch den Ausbildenden. Der Ausbildungsverlauf wird voraussichtlich ab dem Schuljahr 2008/2009 in einer landesweit einheitlichen Jobmappe dokumentiert. Er dient als Nachweis der absolvierten Ausbildungsbausteine, Zusatzqualifikationen etc. Jeder erfolgreich abgeschlossene Ausbildungsbaustein wird dafür vom Ausbildungsträger durch ein Zertifikat bestätigt. Bei Unterbrechung bzw. Abbruch der Ausbildung bescheinigt die Kammer auf Antrag die bis dahin erfolgreich absolvierten Ausbildungsbausteine in einer Sammelbescheinigung. 9 Zeugnisse der Berufsschule Für die schulischen Leistungen erhalten die Schülerinnen und Schüler Zeugnisse (Halbjahres-, Jahres-, Abschluss- und Abgangszeugnisse) gemäß der APO-BK. Auch auf den Abgangszeugnissen sind analog zu den Vorgaben zur Ermittlung der Berufsschulabschlussnote Durchschnittsnoten anzugeben, damit diese ggf. auf den Prüfungszeugnissen der Kammern ausgewiesen werden können. 10 Lernorte Berufliche Bildungsträger mit entsprechender Zielgruppenerfahrung Betriebe, insbesondere diejenigen, die ausbildungsgeeignet sind, aber nicht mehr ausbilden oder zusätzlich zu den bestehenden Ausbildungsplätzen (im Schnitt der letzten drei Jahre) Praktikumsstellen einrichten Berufskollegs Zwischen Berufskolleg und Bildungsträger wird unter Berücksichtigung der Disposition der Jugendlichen entschieden, ob der Berufsschulunterricht im Berufskolleg oder in Räumen des Bildungsträgers stattfindet. In einem Ausbildungskonzept ist die Abstimmung zwischen Berufskolleg und dem jeweiligen Bildungsträger zu dokumentieren. Der Träger meldet die Auszubildenden beim Berufskolleg an und ist dessen Ansprechpartner gemäß BBiG/HwO. 11 Ausbildungsdauer Die Ausbildung wird maximal fünf Jahre gefördert. Das gibt den Jugendlichen die Möglichkeit über einen verlängerten Ausbildungszeitraum mit individuellen Unterbrechungsmöglichkeiten einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben. Das Förderkonzept bietet die Möglichkeit zur Unterbrechung. Der Vertrag kann entsprechend den Vorgaben des BBiG vom Jugendlichen gekündigt, über einen neuen Stand: März 2008 Seite 8 von 10

9 Vertrag beim selben oder anderen Träger fortgesetzt werden. Bei kürzeren Unterbrechungszeiten (i. d. R. maximal drei Monate) kann der Vertrag ruhend gestellt und zu einem späteren Zeitpunkt reaktiviert werden. Das bedeutet, dass ggf. Rückkehrer und auch Nachrücker in die Klassen aufgenommen und integriert werden müssen. 12 Vergütung Die/der Teilnehmer/in erhält während der Ausbildung eine Ausbildungsvergütung durch die Agentur für Arbeit, ARGE bzw. optierende Kommune. 13 Ansprechpartner in den Bezirksregierungen Folgende Ansprechpartner stehen für Informationen zum 3. Weg ab 1. April 2008 in den Bezirksregierungen zur Verfügung: BR Arnsberg: Herr Flore; BR Detmold: Herr Siepmann; BR Düsseldorf: Herr Kadereit; BR Köln: Joachim Conradus; BR Münster: Herr Röhl; Stand: März 2008 Seite 9 von 10

10 3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Anlage: Schematische Übersicht: Der 3. Weg in der Berufsausbildung in NRW ein Förderkonzept Beratung: Unterstützung und Begleitung der Teilnehmer durch ein individuelles Bildungscoaching in Verbindung mit individuellen Förderkonzepten Ziel: Erlangung von beruflicher Beschäftigungsfähigkeit durch Erwerb anerkannter Kompetenzen in Verbindung mit betrieblicher Erfahrung bis hin zum vollwertigen Berufsabschluss Zielgruppe: Ausbildungswillige Jugendliche, die aufgrund persönlicher/schulischer Voraussetzungen (fehlende Ausbildungsreife) keine anerkannte berufliche Qualifizierung mit den dazugehörigen Abschlüssen erwerben können Ausbildungsvertrag: Berufsausbildungsvertrag zwischen Träger und Jugendlichem Hoher Praktikaanteil im Betrieb Aus- und erneuter Einstieg möglich Qualifizierungsbudget über max. 5 Jahre pro Auszubildendem/r (Land/ BA) Ausbildungsvergütung von Agentur für Arbeit, ARGE bzw. optierender Kommune Prüfungsablauf: Trägerinterne Prüfung bei den Ausbildungsbausteinen Zwischen- und Abschlussprüfung bei der zuständigen Kammer Dokumentation der erworbenen Kompetenzen in landesweit einheitlicher Jobmappe Der 3. Weg in der Berufsausbildung NRW ein Förderkonzept Lernorte: Beruflicher Bildungsträger mit Zielgruppenerfahrung Betriebe Berufskollegs Teilnehmerauswahl: Durch ein professionelles, interdisziplinäres und regionales Team Auswahl von Jugendlichen, die bereits an einer berufsvorbereitenden Maßnahme teilgenommen haben Inhalte: Vermittlung von verbindlichen Ausbildungsbausteinen, die aus bestehenden Ausbildungsberufen entwickelt werden (z.b. aus Lebensmittelhandwerk, Gastgewerbe, Logistik, Pflege, Bau) Bei Ausstieg erhalten die Jugendlichen zur Dokumentation Zertifikate des Lernstandes zur Anschlussfähigkeit an weiterführende Bausteine Seite 10 von 10

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