Evaluation des Pilotprojektes 3. Weg in der Berufsausbildung in NRW

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1 Evaluation des Pilotprojektes 3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Abschlussbericht Im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW September 2010

2 Autorin und Autoren der GIB Berlin: Prof. Dr. Carsten Becker (Wiss. Leitung) Dr. Jürgen Gehrke Anne Meyer M.A. Dr. Christoph Schank

3 1. HINFÜHRUNG Zielsetzung und Zielgruppe Förderinstrumente Umsetzung des Pilotprojektes Auftrag der Evaluation Aufbau des Abschlussberichtes METHODISCHES VORGEHEN Erfolgsindikatoren im Pilotprojekt Postulierte Wirkungszusammenhänge der Instrumente Aufbau und Vorgehen der Evaluation Durchgeführte Erhebungen STRUKTUR UND VERLAUF DES 3. WEG Auszubildende im 3. Weg Abgelegte Prüfungen und Abbrüche im Verlauf Strukturmerkmale der Träger PROJEKTUMSETZUNG UND QUALIFIZIERUNGSPROZESSE Auswahl der Auszubildenden Eintritt in das Pilotprojekt: Prozesse und Kriterien der Auswahl Auswahlprozesse der Bildungsträger Strukturierung der Auswahlprozesse im Rahmen der Fallkonferenzen Umsetzung der Förderinstrumente und Modellelemente Ausbildungsbausteine Umsetzung und Einschätzung des Trägers Ausbildungsbausteine und betriebliche Qualifizierungsprozesse Bildungscoaching und individuelle Qualifizierungs- und Förderplanung... 65

4 Umsetzung der individuellen Qualifizierungs- und Förderplanung Umsetzung des Bildungscoachings Unterbrechung der Ausbildung Formelle und informelle Nutzung des Instruments Umsetzung des Instruments beim Träger Streckung der Ausbildung Entwicklungsfortschritte der Auszubildenden aus Sicht der Bildungscoaches Prozesse und Inhalte der Lernortkooperation Abstimmungsprozesse zwischen Trägern und Berufskollegs Abstimmungsprozesse zwischen Trägern und Kooperationsbetrieben Abstimmungsprozesse zwischen Berufskollegs und Kooperationsbetrieben Organisation und Durchführung der Fallkonferenzen Einschätzung des Programmerfolges durch die Lernorte und Akteure Einschätzung der öffentlichen Arbeitsförderung Einschätzung der Regionalagenturen Einschätzung der Berufskollegs Einschätzung der Kooperationsbetriebe Einschätzung der Bildungsträger Die fachliche Begleitung durch die G.I.B. NRW ERREICHUNG DER PROJEKTZIELE Selektivität der Zielgruppenerreichung Vermeidung von Abbrüchen Gründe für Ausbildungsabbrüche Abbrüche nach Ausbildungsberufen Abbrüche bei Durchstiegsberufen Abbrüche nach Zielgruppe

5 5.3. Absolvierte Ausbildungsbausteine Erfolgreiche Abschlüsse Abschlüsse insgesamt Abschlüsse in zwei- und dreijährigen Ausbildungen Abschlüsse bei Durchstiegsberufen Abschlüsse nach Ausbildungsberufen Abschlüsse nach Zielgruppe Verbleib der Jugendlichen Verbleib laut Teilnehmerdatenbank Einschätzung der Bildungsträger (Qualifizierungspanel) Verbleib nach Selbstauskunft Verbleib nach vorzeitiger Beendigung nach Auskunft der Träger und der Institutionen der öffentlichen Arbeitsförderung Zwischenfazit EINFLUSSFAKTOREN AUF DEN AUSBILDUNGSVERLAUF UND ERFOLG Indikatoren auf Trägerebene Abbruchquote auf Ebene der Ausbildungsgruppen Erklärung der Abschlussquote auf Ebene der Ausbildungsgruppen Einflussfaktoren auf den individuellen Ausbildungsverlauf ZUSAMMENFASSUNG UND EMPFEHLUNGEN Zusammenfassung der Projektevaluation Handlungsempfehlungen zur weiteren Projektgestaltung ANHANG LITERATURVERZEICHNIS

6 1. Hinführung Die Förderungsmöglichkeiten und Förderungsprogramme in der beruflichen Benachteiligtenförderung sind in Deutschland vielfältig gestaltet. Angefangen bei berufsvorbereitenden Maßnahmen wie beispielsweise dem Werkstattjahr Nordrhein-Westfalen, über Einstiegsqualifizierungen (EQ) bis zur vollständigen Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) existieren eine große Anzahl an Fördermaßnahmen, die sich in ihren Methoden bisweilen stark unterscheiden. Ziel des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 1 mit Mitteln des europäischen Sozialfonds geförderten Pilotprojektes 3. Weg in der Berufsausbildung in NRW ist es, bereits bewährte Instrumente in der beruflichen Benachteiligtenförderung zu kombinieren, um auch stark benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Berufsausbildung zu ermöglichen. Das im Oktober 2006 mit 850 bewilligten Ausbildungsplätzen gestartete Pilotprojekt 3. Weg in der Berufsausbildung in NRW wird seit Sommer 2008 in einem zweiten Durchgang mit 900 weiteren bewilligten Ausbildungsplätzen fortgesetzt. Bislang bieten 89 2 Bildungsträger aus Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit Berufskollegs und Praktikumsbetrieben eine Berufsausbildung in 13 verschiedenen Ausbildungsberufen an. Die meisten dieser 89 Bildungsträger sind bereits seit Beginn des Pilotprojektes involviert, weitere sind zu Beginn des zweiten Durchgangs hinzugekommen. Besondere Merkmale des Pilotprojektes sind der Einsatz von Ausbildungsbausteinen und die mögliche Ausdehnung der Ausbildung auf ein Zeitfenster von maximal fünf Jahren. Auch 1 Der Start des Modellprojektes 2006 sowie die Auftragserteilung an die GIB Berlin zur Evaluation 2007 erfolgte durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, dem heutigen Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. 2 Insgesamt haben über beide Durchgänge hinweg 89 Bildungsträger im 3. Weg ausgebildet (77 im ersten und 81 im zweiten Durchgang) von denen sechs Bildungsträger in drei Trägerverbünden (je zwei Bildungsträger pro Trägerverbund) zusammengeschlossen sind. Da in der Teilnehmerdatenbank, auf der viele Berechnungen in diesem Bericht beruhen, diese drei Trägerverbünde jeweils als ein Bildungsträger geführt werden, ergeben sich als Gesamtzahl an Bildungsträgern bei diesen Berechnungen nur 86 statt 89 Bildungsträger. In den beiden Durchgängen sind es dementsprechend 74 Träger (Erster Durchgang) und 78 Träger (Zweiter Durchgang). 1/225

7 eine Unterbrechung der Ausbildung von mehreren Monaten ist möglich. Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal des 3. Weg ist eine individuelle Begleitung und Förderung der Auszubildenden durch Bildungscoaches, deren Aufgabe unter anderem die Erstellung von individuellen Qualifizierungs- und Förderplänen ist. Insgesamt haben seit dem Start des Pilotprojektes Jugendliche und junge Erwachsene eine Berufsausbildung im Rahmen des 3. Weg aufgenommen. Aufbauend auf den Erfahrungen mit dem Pilotprojekt werden im Herbst 2010 wesentliche Teile des 3. Weg, wie etwa die Nutzung von Ausbildungsbausteinen sowie die Möglichkeit der Streckung der Ausbildung in das Regelangebot der Bundesagentur für Arbeit in NRW für außerbetriebliche Ausbildung unter dem Überbegriff Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen NRW 3. Weg übernommen. Auch auf Bundesebene wird der Ansatz des 3. Weg bereits diskutiert Zielsetzung und Zielgruppe Das Pilotprojekt richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die zwar ausbildungswillig, aber aufgrund ihrer persönlichen und schulischen Voraussetzungen 4 noch nicht (oder nicht mehr) hinreichend ausbildungsfähig sind. Das Pilotprojekt führt damit Berufsvorbereitung und Berufsausbildung in einem Angebot zusammen und schafft somit eine innovative, bislang nicht erprobte Lernform der beruflichen Qualifizierung, mit der eine gegenwärtig von den Systemen der Berufsausbildung weitgehend ausgeschlossene Zielgruppe adressiert wird. Zur Aufnahme einer Ausbildung im Pilotprojekt werden junge Menschen aktiviert, die aufgrund ihrer persönlichen und schulischen Voraussetzungen wenig Chancen auf eine duale Ausbildung haben und gleichzeitig auch für eine schulische Ausbildung nicht oder nur eingeschränkt geeignet sind. Voraussetzung für den Zugang zum 3. Weg ist die vorherige Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme. Das Förderkonzept sieht vor, einen auf die speziellen Bedürfnisse dieser Zielgruppe ausgerichteten 3 In beiden Durchgängen konnten freigewordene Ausbildungsplätze nachbesetzt werden. Daher haben bislang mehr Jugendliche und junge Erwachsene am 3. Weg teilgenommen als Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen. 4 Vgl. Förderkonzept 3. Weg in der Berufsausbildung in NRW ( 2/225

8 Ausbildungsprozess zu organisieren. Die Auszubildenden sollen zudem nach dem Erwerb eines regulären, vollwertigen Berufsabschlusses in Beschäftigung einmünden. Sie haben aber auch die Option, nach Abschluss der Ausbildung im 3. Weg die Berufsausbildung in einem Durchstiegsberuf, der inhaltlich an den gelernten Beruf anknüpft, fortzusetzen und damit ihre Qualifikation zu verbessern. Schließlich sollen auch für diejenigen jungen Menschen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden, die die Ausbildung zwar vor dem Berufsabschluss beendet, aber dennoch im Laufe ihrer Ausbildung zertifizierte Teilqualifikationen (abgeschlossene Ausbildungsbausteine) erworben haben. Mittels dieser Zertifizierung soll vermieden werden, dass ein Auszubildender nach einem Abbruch den 3. Weg ohne Nachweis einer Qualifikation verlässt. Stattdessen sollen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen die erworbenen Qualifikationen bei Bewerbungen vorweisen können, auch wenn ein erfolgreicher Abschluss der Ausbildung nicht gelungen ist. Die genannten Spezifika und die im Folgenden einzeln aufgeführten zentralen Förderinstrumente sind die Alleinstellungsmerkmale des Pilotprojektes und grenzen es von ähnlichen Programmen der beruflichen Benachteiligtenförderung ab. Die größte Schnittmenge besitzt der 3. Weg dabei mit der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE), mit der ebenfalls Jugendliche und junge Erwachsene angesprochen werden sollen, die den Übergang von der Schule in den Arbeitsmarkt nicht ohne Unterstützung bewältigen können. Innerhalb der Systematik der BaE-Formen sind die Berührungspunkte mit der integrativen Form am größten. Hierbei wird durch den Träger regelmäßiger Stützunterricht und sozialpädagogische Betreuung geleistet, während die Ausbildungsinhalte in einem Kooperationsbetrieb und der Berufsschule beziehungsweise dem Berufskolleg vermittelt werden. In Abgrenzung zum 3. Weg kann die BaE jedoch nicht auf die gleichen Förderinstrumente zurückgreifen und findet unter anderen organisationalen Rahmenbedingungen statt, die etwa die Lernsituation in den Berufsschulen beziehungsweise Berufskollegs oder die Betreuung durch den Bildungsträger betreffen. Das Pilotprojekt 3. Weg und die BaE sind daher dadurch abgegrenzt, dass mit dem 3. Weg solchen Jugendlichen und jungen Erwachsenen zum Berufsabschluss verholfen werden soll, deren Leistungsfähigkeit (voraussichtlich) nicht zum erfolgreichen Abschluss der BaE ausreicht. Angesichts der strukturellen Gemeinsamkeiten beider Programme stellt die BaE im Rahmen der Evaluation den Referenzpunkt für das Pilotprojekt dar. 3/225

9 1.2. Förderinstrumente Kennzeichnend für den 3. Weg sind eine inhaltliche Strukturierung der Ausbildungsinhalte über Ausbildungsbausteine, eine flexible Gestaltung der Ausbildung mit der Möglichkeit der Unterbrechung und Streckung sowie eine individuelle Begleitung und Förderung der Auszubildenden durch Bildungscoaches (siehe Abbildung 1). Im Rahmen einer individuellen Qualifizierungsund Förderplanung definieren die Träger gemeinsam mit den Auszubildenden Ziele, die sie in einer bestimmten Zeit erreichen können. Dazu zählen nicht nur ausbildungsrelevante Ziele wie das Absolvieren von Ausbildungsbausteinen oder die Anmeldung zur Abschlussprüfung, sondern auch Vereinbarungen über die Kompetenzentwicklung oder die Einhaltung bestimmter Verhaltensregeln während der Ausbildung. Darüber hinaus sollen über eine Verzahnung der drei Lernorte Bildungsträger, Berufskolleg und Kooperationsbetrieb optimale Bedingungen für den Ausbildungserfolg der Jugendlichen und jungen Erwachsenen geschaffen werden. Abbildung 1: Förderinstrumente im 3. Weg Ausbildungsbausteine Bildungscoaching Lernortkooperation Unterbrechung der Ausbildung Individuelle Qualifizierungs- und Förderplanung Streckung der Ausbildung Die Ausbildungsbausteine sollen nicht nur das Lernen übersichtlicher gestalten, sondern auch Theorie und Praxis besser miteinander verbinden und arbeitsmarktrelevante Teilqualifikationen vermitteln. Bei vorzeitigem Abbruch des 3. Weg können Zertifikate über abgeschlossene Ausbildungsbausteine die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Die zum Einsatz kommenden Ausbildungsbausteine sollen sich gemäß dem Konzept dadurch auszeichnen, dass sie (a) in sich abgeschlossen und auf praxisbezogene Kerntätigkeiten zugeschnitten sind, (b) auf der Ausbildungs- 4/225

10 ordnung eines bestehenden Ausbildungsberufes basieren und einen klaren, verbindlichen Bezug zum jeweiligen Ausbildungsrahmenplan haben, (c) die Lernfelder des schulischen Rahmenlehrplans und die berufsübergreifenden Fächer berücksichtigen, (d) Qualifizierungsprozesse auf dem Niveau der beruflichen Handlungskompetenz der jeweiligen Ausbildungsordnung beschreiben und (e) mit einem Kompetenznachweis durch den Träger abschließen. Die Ausbildungsbausteine sind durch verschiedene Institutionen der Berufsbildung in NRW entwickelt worden (Industrie- und Handelskammern Nordrhein-Westfalen, Zentralverband des Deutschen Handwerks mit der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk). Sie wurden mit Experten aus Schule und Wirtschaft abgestimmt und durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) einer fachlichen Qualitätsprüfung unterzogen. Einführung und Umsetzung der Ausbildungsbausteine als ein zentrales innovatives Element des Pilotprojektes basieren damit auf einem breit geführten Fachdiskurs. Mittels der Unterbrechung oder Streckung der Ausbildung haben die Auszubildenden zudem die Möglichkeit, die Ausbildungsdauer flexibel zu gestalten, um beispielsweise eine persönliche Problemsituation zu lösen. Unnötige Abbrüche sollen damit verhindert werden. Während der Zeit der Unterbrechung halten Bildungscoaches Kontakt zu den Auszubildenden. Das Ausbildungsverhältnis besteht fort, wenn die Unterbrechung nicht länger als drei Monate dauert und für diese Zeit Zielvereinbarungen getroffen werden. Dauert die Unterbrechung bis zu einem halben Jahr, wird in der Regel eine Vertragsauflösung mit Rückkehroption vereinbart, in Einzelfällen kann der Ausbildungsvertrag auch bis zu einem halben Jahr fortbestehen. Je nach individuellen Bedürfnissen kann die Ausbildungszeit insgesamt auf bis zu fünf Jahre gestreckt werden. Durch ein professionelles Bildungscoaching mit individueller Beratung und Förderplanung soll die Motivation und Selbständigkeit der Auszubildenden gestärkt werden. Gemäß dem Förderkonzept hat es die Aufgaben, (a) die Auszubildenden an den Schnittstellen, das heißt bei Unterbrechungen, Wiederaufnahme oder Verlassen zu begleiten, (b) ihre Methoden-, Sozial- und Personalkompetenz zu entwickeln, (c) die individuelle Qualifizierungs- und Förderplanung sowie (d) eine integrierte sozialpädagogische Begleitung zu gewährleisten. Es bezieht sich auf berufliche Handlungssituationen an allen drei Lernorten und berücksichtigt zudem andere Lebensbereiche, sofern diese Auswirkungen auf den Ausbildungserfolg haben. 5/225

11 1.3. Umsetzung des Pilotprojektes Für die Umsetzung des Pilotprojektes hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) im ersten Durchgang 77 Bildungsträger ausgewählt, die mit den Jugendlichen und jungen Erwachsenen Ausbildungsverträge nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) beziehungsweise Handwerksordnung (HWO) abschließen und auch die fachpraktische Ausbildung, den Stützunterricht sowie die sozialpädagogische Begleitung übernehmen. Am zweiten Durchgang sind 81 Träger beteiligt. Da es sowohl Träger gibt, die nur im ersten Durchgang oder nur im zweiten Durchgang am 3. Weg beteiligt waren, ergibt sich insgesamt eine Zahl von 89 Trägern, die bislang im Verlauf des Pilotprojektes aktiv waren. Einzelne Änderungen haben sich bei den angebotenen Ausbildungsberufen ergeben: Im ersten Ausbildungsdurchgang konnten die Jugendlichen und jungen Erwachsenen noch zwischen 14 Ausbildungsberufen wählen (siehe Tabelle 1). Im zweiten Durchgang ist der Ausbildungsberuf Maler(in) und Lackierer(in) als Einstiegsberuf weggefallen, da bereits der Beruf zum/ zur Bauten- und Objektbeschichter(in) angeboten wurde. Auszubildende können aber nach erfolgreich absolvierter zweijähriger Ausbildung zum/ zur Bauten- und Objektbeschichter(in) den Durchstieg in den aufbauenden Beruf zum/ zur Maler(in) und Lackierer(in) wählen. Damit wurde eine analoge Vorgehensweise zu den anderen zweijährigen Berufen mit Durchstiegsoption hergestellt. 6/225

12 Tabelle 1: Liste der Ausbildungsberufe im 3. Weg Ausbildungsberuf Änderungsschneider(in) Ausbaufacharbeiter(in) Bauten- und Objektbeschichter(in) Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice Fachkraft im Gastgewerbe Fachlagerist(in) Fachverkäufer(in) im Lebensmittelhandwerk Hochbaufacharbeiter(in) Maler(in) und Lackierer(in) Maschinen- und Anlagenführer(in): Fachrichtung Metalltechnik Produktionsfachkraft Chemie Servicefahrer(in) Teilezurichter(in) Tiefbaufacharbeiter(in) In betrieblichen Qualifizierungsphasen, die zwischen 30 und 50 Prozent der Ausbildungszeit einnehmen sollen, erfolgt die arbeitsweltnahe Anwendung, Vertiefung und gegebenenfalls Ergänzung des Erlernten. Ausbildungsverlauf und erworbene Kompetenzen werden in der landesweit einheitlichen Jobmappe dokumentiert. Bei vorzeitigem Ausscheiden bescheinigen die Kammern die abgeschlossenen Ausbildungsbausteine, nicht nur, um die Chancen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, sondern auch damit sie einen Gewinn an beruflicher Motivation aus der Ausbildung im 3. Weg ziehen. Um die Integrationschancen der Auszubildenden in den Arbeitsmarkt grundsätzlich zu erhöhen, soll der 3. Weg an den Standorten seiner Umsetzung in ein regionales Übergangsmanagement eingeordnet sein. Fallkonferenzen sorgen bei 7/225

13 Eintritt, bei Unterbrechungen oder bei Austritt für die Abstimmung der Akteure. Die Aufgabe, die Fallkonferenzen sicherzustellen, fällt dabei den Regionalagenturen zu. Bei der Einrichtung des zweiten Ausbildungsdurchgangs wurde die Bedeutung der Regionalagenturen in den Regionen gestärkt, zum Beispiel nahmen sie eine aktive, koordinierende Rolle bei der Ermittlung regionaler Platzbedarfe oder der Koordinierung des Auswahlverfahrens ein Auftrag der Evaluation Die fachliche Begleitung des Modellprojekts wird von der landeseigenen Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh, G.I.B.-NRW, durchgeführt. Mit der Evaluation des Modellprojekts hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) 5 die Gesellschaft für Innovationsforschung, GIB Berlin, im Juni 2007 beauftragt. 6 Es war insbesondere Aufgabe der Evaluation, die von der fachlichen Begleitung bei der G.I.B.-NRW erhobenen Daten auszuwerten und durch eigene Fragestellungen zu ergänzen, zusätzliche (über die Informationen der fachlichen Begleitung hinausgehende) Befragungen der Kooperationspartner (Agenturen für Arbeit, SGB II Leistungsträger), berufsbildenden Schulen, Betriebe, in denen die betrieblichen Qualifizierungsphasen absolviert werden, und Auszubildenden durchzuführen, wenn es der Auftragsbearbeitung dient, das Pilotprojekt, sofern möglich, mit ähnlichen Modellversuchen und Programmen der beruflichen Benachteiligtenförderung zu vergleichen, und 5 Der Start des Modellprojektes 2006 sowie die Auftragserteilung an die GIB Berlin zur Evaluation 2007 erfolgte durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, dem heutigen Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. 6 Die GIB-Berlin und G.I.B.-NRW sind voneinander unabhängige Institutionen. 8/225

14 Empfehlungen für die weitere Umsetzung und Ausgestaltung des Pilotprojektes zu unterbreiten. Die Aufgaben setzen vier Themenkomplexe in den Fokus: (1) die Rahmenbedingungen, (2) das Förderkonzept, (3) den Verbleib der Jugendlichen und jungen Erwachsenen und (4) die Erfolgsanalysen. Der vorliegende Bericht umfasst die Evaluation über den gesamten bisherigen Zeitraum des Pilotprojektes 3. Weg, das heißt seit Beginn im Herbst 2006 bis Mai Dadurch soll sichergestellt werden, dass eine Gesamtbetrachtung des Pilotprojektes erfolgt, die alle relevanten Aspekte abdeckt. Der 3. Weg in der Berufsausbildung in NRW ist aufgrund seines Charakters als Pilotprojekt als Projekt im Wandel aufzufassen. Änderungen oder Fokusverschiebungen im Laufe der Zeit stellten auch die Evaluation vor die Aufgabe, Erhebungsinstrumente und Fragestellungen dem Pilotprojekt anzupassen. Dies bedingt, dass Wiederholungsbefragungen ohne jegliche Modifikation der Erhebungsdesigns oder der Frageinhalte nur bedingt sinnvoll waren und hier ein lernendes Forschungsdesign den größten Erfolg versprach und auch verstärkt zur Anwendung kam. Auf daraus resultierende Unterschiede in den Erhebungsinstrumenten bei den Wiederholungsbefragungen wird an den entsprechenden Stellen im Einzelnen verwiesen. Vor besondere Schwierigkeiten sah sich die Evaluation bei dem Vergleich des Pilotprojektes mit ähnlich strukturierten Modellversuchen gestellt. Aufgrund des sehr innovativen Charakters in Form der Kombination unterschiedlicher Lernorte sowie Qualifizierungs- und Förderinstrumente, der bislang kaum von ähnlichen Programmen erreichten Zielgruppe und der lediglich landesweiten Durchführung, konnte kein weiteres Modellprojekt oder bereits etabliertes Programm der Benachteiligtenförderung für einen methodisch belastbaren Vergleich identifiziert werden. Eine dazu alternative Möglichkeit, nämlich die frühzeitige Konstruktion einer Vergleichsgruppe in anderen Ausbildungsprogrammen, wurde zu Beginn der Evaluation mit dem Auftraggeber diskutiert, aber schlussendlich aus Gründen der mangelnden methodischen Praktikabilität und des hohen Organisationsaufwandes verworfen. Als zumindest in Teilbereichen tragfähig wurde frühzeitig eine Gegenüberstellung von Pilotprojekt und BaE herangezogen, wodurch vertiefende Analysen zur Zielgruppenerreichung möglich wurden (vgl. Kapitel 1.1). 9/225

15 1.5. Aufbau des Abschlussberichtes Ziel des Abschlussberichtes ist es, ein umfassendes Bild über das Pilotprojekt zu liefern, die innovativen Elemente des 3. Weg herauszustellen und die Wirkung dieser Elemente auf den Ausbildungserfolg zu analysieren. Dazu wird zunächst in Kapitel 2 das methodische Vorgehen der Evaluation dargestellt. Kapitel 3 beschäftigt sich mit der deskriptiven Analyse des bisherigen Verlaufs der Ausbildungen im 3. Weg. Ausgehend hiervon werden anschließend in Kapitel 4 die Projektumsetzung und die Qualifizierungsprozesse seit Beginn des Projektes beschrieben. Kapitel 5 setzt sich mit der Erreichung der Projektziele auseinander. Kapitel 6 stellt Zusammenhänge zwischen der Methodenwahl und den erreichten Wirkungen dar. Kapitel 7 fasst die Ergebnisse zusammen und leitet Handlungsempfehlungen für die weitere Umsetzung des Programms ab. 10/225

16 2. Methodisches Vorgehen Im folgenden Kapitel wird das methodische Vorgehen bei der Evaluation des Pilotprojektes 3. Weg dargestellt. Dazu werden zunächst die Erfolgsindikatoren laut Förderkonzept beschrieben und erläutert, wie diese Erfolgsindikatoren operationalisiert wurden. Anschließend werden in Kapitel 2.2 die Wirkungszusammenhänge der in Kapitel 1.2 skizzierten Förderinstrumente im 3. Weg auf die Erfolgsindikatoren dargestellt, um einen theoretischen Bezug zwischen Förderinstrumenten und Zielerreichung herzustellen. In Kapitel 2.3 wird auf das methodische Vorgehen der Evaluation eingegangen, bevor schließlich in Kapitel 2.4 die durchgeführten Erhebungen der Evaluation in komprimierter Form festgehalten werden Erfolgsindikatoren im Pilotprojekt Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein- Westfalen (MAGS NRW) hat vier Erfolgsindikatoren für die Ausbildung im Rahmen des 3. Weg festgelegt. Diese Erfolgsindikatoren betrachten zum einen verschiedene Stadien und Ebenen der Ausbildung, weswegen sie nicht in einem einzigen Maß erfasst werden können. Dennoch werden sie im Folgenden kurz dargestellt und erläutert, welche Bestandteile der Erfolgsindikatoren in die Analyse einbezogen werden. Erfolgsindikator A: Die Ausbildung gilt als erfolgreich, wenn die Jugendlichen eine Abschlussprüfung abgelegt, einen Arbeitsplatz in einem Betrieb gefunden haben und nach sechs Monaten dort immer noch beschäftigt sind. Erfolgsindikator A stellt das Idealziel der Ausbildung im 3. Weg dar. Die Auszubildenden haben die Ausbildung erfolgreich mit einer Abschlussprüfung abgeschlossen und haben einen Arbeitsplatz erhalten. Erfolgreiche Abschlussprüfungen können durch die Teilnehmerdatenbank 7 abgerufen werden. Der 7 Die Teilnehmerdatenbank ist die zentrale Datenbank des Pilotprojektes über die Jugendlichen und jungen Erwachsenen im 3. Weg und wird von der G.I.B. NRW gepflegt. Sie enthält demografische Angaben, sowie Daten über den individuellen Ausbildungsverlauf. 11/225

17 tatsächliche Verbleib der Auszubildenden nach Abschluss ist schwieriger zu erfassen. Zwar ist in der Teilnehmerdatenbank der G.I.B. NRW die Möglichkeit gegeben, den Verbleib von Auszubildenden mit Abschluss zu vermerken, jedoch betrifft dies lediglich den unmittelbaren Verbleib nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss. In der Evaluation wird der Verbleib zusätzlich in repräsentativen Stichproben der Jugendlichen und jungen Erwachsenen direkt abgefragt, bietet aber wegen dieser Vorgehensweise kein vollständiges Abbild des Verbleibs aller Auszubildenden. Erfolgsindikator B: Die Ausbildung gilt als erfolgreich, wenn die Jugendlichen nach einem oder mehreren erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungsbaustein/en einen betrieblichen Arbeitsplatz als Angelernte gefunden haben und nach sechs Monaten dort immer noch beschäftigt sind. Der Erfolgsindikator B umfasst Auszubildende, die keine Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt haben, dafür aber erfolgreich abgeschlossene Ausbildungsbausteine vorweisen können. Die Ausbildungsbausteine sollen den Auszubildenden bei vorzeitigem Abbruch dazu verhelfen, leichter eine Arbeit zu finden. Angaben über die Ausbildungsbausteine (erfolgreich und nicht-erfolgreich) können aus der Teilnehmerdatenbank gezogen werden. Für den Verbleib der Auszubildenden gilt die Vorgehensweise analog zu Erfolgsindikator A. Erfolgsindikator C: Die Ausbildung gilt als erfolgreich, wenn die Jugendlichen in eine betriebliche Ausbildung oder in eine andere geförderte Ausbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahme gewechselt haben Erfolgsindikator C beschreibt den Übergang in eine andere Ausbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahme während der Ausbildung im 3. Weg. Hier geht es um Auszubildende, die während der Ausbildung im 3. Weg bereits in eine duale Ausbildung oder andere geförderte Ausbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahme gewechselt haben. Der Übergang in eine betriebliche Ausbildung oder eine andere geförderte Ausbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahme kann wie bei Erfolgsindikatoren A und B gemessen werden, beziehungsweise durch Daten der Teilnehmerdatenbank erfasst in der diesbezüglich Daten im offenen Antwortformat vorliegen. 12/225

18 Erfolgsindikator D: Die Ausbildung gilt als erfolgreich, wenn die Jugendlichen den 3. Weg kontinuierlich unter Berücksichtigung ihres individuellen Zeitbedarfs durchlaufen. Für den Fall einer Unterbrechung (wegen Familienzeit, Therapie, Strafvollzug u. ä.) ist ein konkreter Plan für eine Fortsetzung zu entwickeln, so dass das Betreuungsverhältnis mit dem bisherigen Bildungscoach weiter besteht oder an eine andere Person übergeben worden ist (z. B. Beratungsstelle, Jugendamt, Fallmanagement). Beim Erfolgsindikator D ist der Verbleib in Ausbildung als Erfolg zu werten. Hier kommt ein wesentliches Merkmal des Pilotprojektes zum Tragen, das Instrument der Unterbrechung der Berufsausbildung. Erfolg ist zum einen ein kontinuierliches Durchlaufen der Ausbildung, das heißt, der Auszubildende bricht die Ausbildung nicht ab. Zum anderen wird bei Nutzung des Instruments der Unterbrechung ein Wiedereintritt in den 3. Weg vereinbart beziehungsweise das Fortbestehen der Betreuung durch den Bildungscoach. Abbrüche werden durch die Teilnehmerdatenbank erfasst, ebenso das Fortbestehen des Bildungscoachings. Erfolgsindikatoren wie Abschlussprüfungen, Abbrüche (als Gegenpol zum Verbleib im Projekt), Ausbildungsbausteine, Fortbestehen des Bildungscoachings werden von den Bildungsträgern neben anderen Variablen in die Teilnehmerdatenbank eingetragen, da sie für den Verlauf und formale Qualitätssicherung notwendig sind. Die Zielgruppe des 3. Weg ist folgendermaßen definiert: Jugendliche und junge Erwachsene, die ausbildungswillig sind, aber aufgrund ihrer persönlichen und schulischen Voraussetzungen noch nicht ausbildungsfähig beziehungsweise ausbildungsreif sind, also absehbar trotz der vorhandenen Fördermaßnahmen im Rahmen bestehender Regelausbildungssysteme (Schule, Betrieb) keine 13/225

19 anerkannte berufliche Qualifizierung/ Ausbildung mit den dazu gehörigen Abschlüssen erwerben werden. 8 Ausgehend von dieser Definition ist die Operationalisierung der Zielgruppe für die Evaluation schwierig, weil eine Kombination aus persönlichen und schulischen Voraussetzungen in allen möglichen Variationen nicht zu erfassen ist. Auch der Begriff absehbar beinhaltet eine stark subjektive Einschätzung, die sich nicht leicht an objektiven Fakten messen lässt. Daher bieten sich für die Frage, ob ein Auszubildender der Zielgruppe angehört, zwei mögliche Wege an. Zum einen der Schulabschluss als direkte Messung der schulischen Voraussetzung (Jugendliche und junge Erwachsene ohne Schulabschluss oder mit einem Hauptschulabschluss) und zum anderen die Einschätzung der Fähigkeit, eine Ausbildung innerhalb einer bestehenden Regelausbildung zu erwerben. Hierfür bietet sich die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) an, weil die meisten Bildungsträger in Rahmen einer BaE ausbilden und somit Erfahrungen mit dieser Fördermaßnahme besitzen Postulierte Wirkungszusammenhänge der Instrumente Um die Wirkung der Förderinstrumente auf die Ziele des 3. Weg zu erfassen, wurden Daten zu den einzelnen Förderinstrumenten über die harten Daten der Teilnehmerdatenbank hinaus von den beteiligten Akteuren erhoben. Abbildung 2 zeigt postulierte Zusammenhänge zwischen den Förderinstrumenten und Wirkungswege der Förderinstrumente auf die persönlichen Eigenschaften der Teilnehmer. Ausgangspunkt ist die individuelle Qualifizierungs- und Förderplanung, die wiederum auf Grundlage der Ausbildungsbausteine und einer Kompetenzfeststellung unter anderem festlegen soll, welche Ziele der Jugendliche verfolgt und in welcher Reihenfolge welche Ausbildungsbausteine und anschließend die Zwischenprüfung und Abschlussprüfung absolviert werden sollen. 8 Siehe Förderkonzept des 3. Weg unter 14/225

20 Abbildung 2: Einflusswege der Förderinstrumente auf die Auszubildenden Grundlegend ist die Annahme, dass alle Förderinstrumente entweder direkt oder im Zusammenwirken mit anderen Instrumenten indirekt auf persönliche Eigenschaften der Auszubildenden wirken und somit die Erfolgsindikatoren beeinflussen. Kleine Lerngruppen in den Berufskollegs sollen es ermöglichen, dass die Lehrer individuell auf die Bedürfnisse und Kompetenzen jedes Auszubildenden eingehen können. Eine gute Lernortkooperation, in der die einzelnen Akteure sich bezüglich der Lerninhalte abstimmen, soll dazu führen, dass Lerninhalte nicht isoliert abstrakt betrachtet werden, sondern durch eine umfassende Lernstruktur den Auszubildenden helfen, Zusammenhänge zu erkennen und Gelerntes zu vertiefen. Die Lernortkooperation wird dabei durch das Bildungscoaching mit beeinflusst, weil hier derjenige Akteur sitzt, der in der Lage ist, die Akteure für jeden einzelnen Auszubildenden zusammenzuführen. Ebenfalls einen großen Einfluss auf die Lernortkooperation haben die Ausbildungsbausteine. Die modulare Zusammensetzung der Ausbildungsbaustein soll es erlauben, auf ihrer Grundlage die Abstimmung der Lernorte zu koordinieren. 15/225

21 Generell kommt den Ausbildungsbausteinen neben der Vermittlung der Ausbildungsinhalte vor allem strukturierende Funktion zu. Neben der koordinierenden Funktion für die Lernortkooperation sollen die Ausbildungsbausteine auch als Grundlage der individuellen Qualifizierungs- und Förderplanung dienen. Da bei der Auswahl der Reihenfolge der Ausbildungsbausteine auch Rücksicht auf die individuellen Voraussetzungen der Auszubildenden genommen werden kann, kann die Individuelle Qualifizierungs- und Förderplanung die Ausbildungsbausteine als Grundlage nehmen und weitere Maßnahmen oder Zielvereinbarungen mit dem Auszubildenden anhand der Ausbildungsbausteine in die Planung mit aufnehmen. Bildungscoaching, individuelle Qualifizierungs- und Förderplanung sowie Ausbildungsbausteine beeinflussen ebenso die Fallkonferenzen. In den Fallkonferenzen wird vor allem über Unterbrechungen der Ausbildung oder die Streckung der Ausbildung entschieden. Diese Veränderungen im Ausbildungsverlauf werden, wie bereits beschrieben, durch das Bildungscoaching, individuelle Qualifizierungs- und Förderplanung sowie die Ausbildungsbausteine mit bestimmt. So kann beispielsweise spezifischer Förderbedarf bei bestimmten Kompetenzen existieren, der es erforderlich macht, neben den Ausbildungsbausteinen weitere Qualifikationen zu erwerben. Dieser spezifische Förderbedarf hat wiederum Auswirkung auf die Reihenfolge der Ausbildungsbausteine (weil Zeit für die spezifische Förderung zur Verfügung stehen muss), auf die individuelle Qualifizierungsplanung selbst (weil die Zwischenprüfung oder auch die Abschlussprüfung geplant werden müssen) und damit auch über die Fallkonferenzen Wirkung auf die Streckung der Ausbildung, weil aufgrund des erhöhten Zeitbedarfs eine Ausbildung innerhalb der vorgesehenen Zeit nicht möglich ist. All diese Faktoren wirken schlussendlich auf den Auszubildenden von dem auch die Erfolgsindikatoren abhängen. Letztendlich sind es die Auszubildenden selbst, die in Zwischen- oder Abschlussprüfungen und auch durch das Bestehen oder Nicht-Bestehen von Ausbildungsbausteinen den Erfolg der Ausbildung bestimmen Aufbau und Vorgehen der Evaluation Die landesweite, modellhafte Erprobung eines betriebsnahen und praxisorientierten Ausbildungsprogrammes für die Zielgruppe der ausbildungswilligen, jedoch noch nicht ausbildungsfähigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen 16/225

22 forderte von der wissenschaftlichen Evaluation ein Vorgehen, mit dem flexibel auf Entwicklungsschritte der beteiligten Akteure und der Programmkonzeption reagiert werden konnte. Zudem wird durch die drei verschiedenen Lernorte Ausbildungsgruppe, Berufskolleg und Kooperationsbetrieb sowie flankierende Akteure wie die Institutionen der öffentlichen Arbeitsförderung und die Regionalagenturen die Herausforderung gestellt, ein ausdifferenziertes Spektrum an Einschätzungen des zugrunde liegenden Programmansatzes, der Förderinstrumente und nicht zuletzt der Kooperation dieser Akteure untereinander sichtbar zu machen und in einen übergeordneten Evaluationsrahmen einzubetten. Durch die Lernfortschritte, die in einem innovativen Pilotprojekt für alle Akteure stattfinden, und damit gegebenenfalls einhergehende Umsteuerungen wurde die Evaluation kontinuierlich mit neuen Forschungsfragestellungen konfrontiert und konnte nicht immer über den kompletten Zeitverlauf hinweg auf standardisierte Erhebungsverfahren zurückgreifen. Die in diesem Bericht vorgestellten Resultate gehen folglich auf eine große Anzahl an Erhebungen zurück, die sich in ihrer inhaltlichen Ausrichtung und ihrem methodischem Vorgehen unterscheiden, damit schlussendlich eine möglichst ganzheitliche Betrachtung des Pilotprojektes resultieren kann. Im nachfolgenden Kapitel werden diese einzelnen Erhebungsschritte in ihrer Systematik und ihrem Inhalt dargelegt, woraus sowohl der Verlauf als auch die inhaltliche Ausrichtung der Evaluation im Zeitverlauf ersichtlich wird Durchgeführte Erhebungen In Tabelle 2 ist dargelegt, welche Erhebungen die GIB Berlin seit Beginn des Pilotprojektes durchgeführt hat. Zur besseren Übersicht und besseren Identifikation der einzelnen Erhebungen im Laufe dieses Berichts erhalten alle Erhebungen eine eindeutig zuzuordnende Codierung, damit zu gegebener Stelle auf bestimmte Erhebungen hingewiesen werden kann. 17/225

23 Tabelle 2: Übersicht über die Erhebungen der GIB Berlin und der G.I.B. NRW im Rahmen der Evaluation des Pilotprojektes 3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Wer wurde befragt? Öffentliche Arbeitsverwaltungen Regionalagenturen Jahr der Befragung 2008 Monat der Befragung Januar/ Februar Rücklauf (%) Bruttostichprobe Nettostichprobe Erhebungscode öav Oktober öav August RA Oktober RA Januar Träger März Träger 2009 Bildungsträger 2010 (Projektleitung) 2010 (Bildungscoaches) Februar Träger 2010 Februar Träger 2010 Bildungsträger (Qualifizierungspanel) Auszubildende 2008 August QP März QP April QP Februar AU 2008a 2008 Juni AU 2008b Auszubildende 2009 April Verbleib 2009 (Verbleibsstichprobe) 2010 März Verbleib 2010 Berufskollegs Betriebe 2008 Februar BK Juni BK Februar Betriebe Juli Betriebe 2009 Kammern 2008 August Teilnehmerdatenbank (G.I.B. NRW) 2006 heute Kammern TN-DB 9 Von den zum Erhebungszeitpunkt im Projekt befindlichen 863 Auszubildenden wurde für 399 (46 %) Auszubildende eine Angabe zur BaE-Eignung gemacht. 18/225

24 Öffentliche Arbeitsverwaltungen (öav 2008, öav 2009); In diesen Erhebungen wurden die beteiligten Agenturen für Arbeit, ARGEn und Optionskommunen schriftlich befragt. Die Fragen behandelten vornehmlich Themengebiete zur Auswahl der Auszubildenden und zur Arbeit der Fallkonferenzen. Bezüglich der recht unterschiedlichen Rücklaufquoten zwischen den Erhebungen 2008 und 2009 ist zu vermuten, dass es in der ersten Erhebung noch unklare Zuständigkeitsbereiche bei den beteiligten Arbeitsverwaltungen für die Erhebung gab. Regionalagenturen (RA 2008, RA 2009); Die 16 Regionalagenturen wurden in den Jahren 2008 und 2009 schriftlich zur Umsetzung des Projekts und zu den Fallkonferenzen befragt. Bildungsträger (Träger 2008, Träger 2009, Träger 2010). Die Bildungsträger wurden in insgesamt drei schriftlichen Erhebungen zu verschiedenen Themenfeldern befragt. Die Fragen beschäftigen sich mit der Eignung der Auszubildenden für eine BaE, der Auswahl der Auszubildenden, der Umsetzung des zweiten Durchgangs, und der Durchführung und Handhabung der Förderinstrumente. Die Erhebung im Jahr 2010 (Träger 2010) bestand dabei aus zwei Teilen: In Teil 1 wurde die Projektleitung beim Träger zu organisatorischen und strukturellen Merkmalen des Trägers befragt; in Teil 2 wurden die Bildungscoaches in den Ausbildungsgruppen zu verschiedenen Aspekten des 3. Weg die Ausbildungsgruppen betreffend befragt. Daher resultieren auch die unterschiedlichen Stichprobengrößen (siehe Tabelle 2) zwischen Projektleitung und Bildungscoaches. Da bei verschiedenen Trägern in mehreren Berufen ausgebildet wird, existieren bei diesen Trägern ebenfalls mehrere Ausbildungsgruppen. Den Bildungsträgern wurde dabei ein Fragebogen für die Projektleitung, sowie eine, der Anzahl der Ausbildungsgruppen entsprechende Menge an Fragebögen für die Ausbildungsgruppen zugesandt. Wenn in den Kapiteln 4, 5 und 6 auf diese Ausbildungsgruppen Bezug genommen wird, dann handelt es sich um die Antworten der Bildungscoaches auf die Fragen zu den Ausbildungsgruppen. Bildungsträger Qualifizierungspanel (QP 2008, QP 2009, QP2010); Im Rahmen des Qualifizierungspanels 2010 wurden für jeden Bildungsträger des ersten Durchgangs vier Auszubildende zufällig ausgewählt, 19/225

25 insgesamt Voraussetzung war, dass der beziehungsweise die Auszubildende nicht während der Probezeit abgebrochen hat. Die zuständigen Bildungsträger respektive Bildungscoaches wurden schriftlich zu den einzelnen in der Stichprobe befindlichen Auszubildenden befragt. Auszubildende (AU 2008a, AU 2008b). Die Auszubildenden des ersten Durchgangs wurden schriftlich zu zwei Zeitpunkten im Jahr 2008 befragt. Die beiden Fragebögen behandelten Themengebiete zum individuellen Hintergrund, Schulnoten, Schulabschlüssen, sowie zum Verlauf der Ausbildung im 3. Weg Auszubildende Verbleibsstichprobe (Verbleib 2009, Verbleib 2010). Ähnlich wie in den Erhebungen der Auszubildenden im Jahr 2008 wurde eine Stichprobe (N = 210) von Auszubildenden aus der Grundgesamtheit aller Auszubildenden des ersten Durchgangs gezogen. Die Befragung wurde bei der Verbleibsstichprobe telefonisch durchgeführt, das heißt, nicht die Träger wurden über die Auszubildenden befragt, sondern die Auszubildenden direkt. Die Erhebung umfasste Fragen zur hauptsächlichen Tätigkeit nach Ausscheiden aus dem Projekt. Berufskollegs (BK 2008, BK 2009). Die schriftliche Befragung der Berufskollegs in den Jahren 2008 und 2009 behandelte vor allem Fragen zu Klassenzusammensetzungen und zur Lernortkooperation. Betriebe (Betriebe 2008, Betriebe 2009). Die im 3. Weg beteiligten Kooperationsbetriebe wurden telefonisch zu Themen der Gestaltung der Praktika und der Lernortkooperation mit anderen Akteuren befragt. Dabei ist wie bei den Bildungsträgern die Zusammensetzung zwischen den beiden Erhebungszeitpunkten nicht gleich, weil im zweiten Durchgang Betriebe hinzukamen, die sich zur Ausbildung im 3. Weg bereit erklärt haben. 10 Die Auszubildenden wurden im Sommer 2008 für das Qualifizierungspanel zufällig von jedem Träger ausgewählt. Die Auswahl von vier Auszubildenden bei 74 Trägern auf Grundlage der Teilnehmerdatenbank resultiert in insgesamt 296 Auszubildenden des Qualifizierungspanels. Allerdings machten zwei Träger nur bei drei der ausgewählten Auszubildenden Angaben. Weiter ist zu beachten, dass der Austritt aus dem 3. Weg bei denjenigen Auszubildenden, die abgebrochen haben weiter zurückliegt als bei den Auszubildenden, die die Ausbildung erfolgreich beendet haben. 20/225

26 Kammern (Kammern 2008). Die Befragung der Kammern erfolgte schriftlich. Da die Kammern vor allem zu Beginn des Projekts stark involviert waren, beschäftigten sich die Fragen vor allem mit der Umsetzung des Pilotprojektes, den Fallkonferenzen der Eignung der Ausbildungsbausteine für die Ausbildung und der Auswahl der Berufe. Teilnehmerdatenbank (TN-DB). Die Teilnehmerdatenbank ist eine webbasierte Datenbank, die vor allem demografische Daten sowie Verlaufsdaten zu jedem einzelnen Auszubildenden enthält. Die Daten werden von den Bildungsträgern, respektive Bildungscoaches eingetragen. Die Datenbank selbst wird von der G.I.B. NRW gepflegt. 21/225

27 3. Struktur und Verlauf des 3. Weg In diesem Kapitel wird ein Überblick über den Verlauf des Pilotprojektes 3. Weg gegeben. Dazu werden zunächst die Auszubildenden im 3. Weg anhand soziodemographischer Daten beschrieben sowie die Abbrüche und abgelegten Prüfungen seit Projektbeginn dargestellt. Den letzten Teil dieses Kapitels bildet ein Überblick über die Strukturmerkmale der involvierten Träger als wichtige Akteure für die Ausbildung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen Auszubildende im 3. Weg Seit Beginn des Pilotprojektes 3. Weg im Herbst 2006 haben insgesamt Jugendliche eine Ausbildung begonnen (TN-DB). Dem ersten Durchgang, der im Herbst 2006 begann, gehörten dabei Jugendliche und junge Erwachsene an und dem zweiten Durchgang seit Herbst 2008 insgesamt Personen. Dass die Gesamtzahl der Auszubildenden die Gesamtzahl der bewilligten Plätze (850 im ersten Durchgang, 900 im zweiten Durchgang) überschreitet, liegt an der Möglichkeit der Träger, die Plätze von aus dem Projekt ausgeschiedenen Auszubildenden neu zu besetzen. Bei Betrachtung der Geschlechterverteilung wird deutlich, dass nur jeder fünfte Auszubildende im 3. Weg weiblich ist (siehe Tabelle 3). Dabei gibt es große Unterschiede zwischen dem ersten und dem zweiten Durchgang. Im ersten Durchgang sind 17,2 Prozent der Auszubildenden weiblich, im zweiten Durchgang sind es 25,1 Prozent. Für den erhöhten Anteil an weiblichen Auszubildenden im zweiten Durchgang ist vor allem die Erweiterung des regionalen Platzangebots in den von weiblichen Jugendlichen besonders nachgefragten Berufen im Pilotprojekt und das verstärkte Werben um diese Zielgruppe verantwortlich zu machen. 22/225

28 Tabelle 3: Geschlecht der Auszubildenden im ersten und zweiten Durchgang (TN- DB). Geschlecht (Angaben in Prozent) 1. Durchgang (n = 1.240) 2. Durchgang (n = 1.121) Gesamt (n = 2.361) Männlich 82,8 74,9 79,1 Weiblich 17,2 25,1 20,9 Gesamt Die Auszubildenden sind im Mittel 20 Jahre und 7 Monate alt. Zwischen den Geschlechtern gibt es dabei nur geringe Unterschiede. Die meisten Ausbildungsberufe im 3. Weg sprechen hauptsächlich eines der beiden Geschlechter an (siehe Tabelle 4). Unter den im 3. Weg angebotenen Ausbildungsberufen sind jedoch lediglich drei Berufe (Änderungsschneider(in), Fachverkäufer(in) im Lebensmittelhandwerk und Fachkraft im Gastgewerbe) vertreten, bei denen die Anzahl der weiblichen Auszubildenden die der männlichen Auszubildenden übersteigt. Bei allen anderen Berufen sind männliche Auszubildende stärker vertreten. 23/225

29 Tabelle 4: Typisierung der Ausbildungsberufe nach Geschlechtern (in Prozent) (TN- DB) Ausbildungsberuf Männlich Weiblich Änderungsschneider(in) (n = 29) 6,9 93,1 Ausbaufacharbeiter(in) (n = 36) 97,2 2,8 Bauten und Objektbeschichter(in) (n = 387) 90,7 9,3 Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice (n = 130) 96,2 3,8 Fachkraft im Gastgewerbe (n = 359) 34,0 66,0 Fachlagerist(in) (n = 453) 90,9 9,1 Fachverkäufer(in) im Lebensmittelhandwerk (n = 134) 17,9 82,1 Hochbaufacharbeiter(in) (n = 102) 99,0 1,0 Maler(in) und Lackierer(in) (n = 114) 83,3 16,7 Maschinen und Anlagenführer(in): Fachrichtung Metalltechnik (n = 202) 98,0 2,0 Produktionsfachkraft Chemie (n = 32) 100 0,0 Servicefahrer(in) (n = 65) 89,2 10,8 Teilezurichter(in) (n = 289) 97,9 2,1 Tiefbaufacharbeiter(in) (n = 29) 100 0,0 Für die Berechnung des Anteils der Auszubildenden, die vor Eintritt in den 3. Weg bereits einmal in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis gestanden haben, werden nur diejenigen Auszubildenden berücksichtigt, von denen die Träger wissen, ob sie vorher bereites in Ausbildung oder Arbeit waren. Ungefähr jeder vierte Auszubildende (25,9 %) hat vor dem Eintritt in den 3. Weg bereits ein anderes Ausbildungsverhältnis begonnen und abgebrochen. Bei weiblichen Auszubildenden (23,4 %) ist der Anteil nur etwas geringer als bei männlichen Auszubildenden (26,5 %) (vgl. Tabelle 5). Etwas anders ist die Verteilung bei bereits vor Eintritt in den 3. Weg begonnenen Arbeitsverhältnissen. Etwa jeder dritte männliche Auszubildende (30,2 %) hat vor Eintritt in den 3. Weg bereits in einem Arbeitsverhältnis gestanden, bei den Frauen war es jede Vierte (23,3 %). 24/225

30 Tabelle 5: Vor Eintritt in den 3. Weg begonnenes Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis (TN-DB) Tätigkeit vor dem Eintritt in den 3. Weg (Angaben in Prozent) Männlich (n = 1.330) Weiblich (n = 325) Gesamt (n = 1.655) Vor 3. Weg begonnene Ausbildung 26,5 23,4 25,9 Männlich (n = 1.140) Weiblich (n = 275) Gesamt (n = 1.415) Vor 3. Weg begonnenes Arbeitsverhältnis 30,2 23,3 28,8 Wie in Abbildung 3 ersichtlich ist der weitaus größte Teil der Auszubildenden im 3. Weg deutscher Nationalität. Insgesamt mehr als 85 Prozent der Auszubildenden sind dieser Gruppe zuzuordnen, wobei sich zwischen dem ersten und zweiten Durchgang keine signifikanten Unterschiede herausstellen. Ähnliches gilt für andere Nationalitäten, deren absolute und relative Zahl zwar deutlich geringer als die der deutschen Auszubildenden ist, bei denen sich aber ebenfalls zwischen den beiden Durchgängen keine signifikanten Unterschiede herauskristallisieren. 25/225

31 Abbildung 3: Nationalität der Auszubildenden in den beiden Durchgängen (in Prozent) (TN-DB) Deutsche/r Bürger/in EU- Mitgliedsstaat 7 8 Bürger/in sonst. Europ. Staat außerhalb der EU Bürger/in nichteuropäischer Staat; staatenlos 1. Durchgang 2. Durchgang gesamt 3.2. Abgelegte Prüfungen und Abbrüche im Verlauf Abgelegte Zwischen- und Abschlussprüfungen stehen für bedeutende Meilensteine im Ausbildungsprozess und bedürfen einer eingehenden Betrachtung. Diesen positiven Erfolgserlebnissen stehen Abbrüche der Ausbildung gegenüber, die ebenfalls in eine Verlaufsanalyse einbezogen werden müssen. Die Betrachtung des Verlaufs beschränkt sich an dieser Stelle auf eine deskriptive Wiedergabe des Ausbildungsprozesses und bietet damit eine erste Orientierungshilfe von noch begrenzter Komplexität. Für eine eingehende Auseinandersetzung mit den Gründen für Abbrüche (vgl. Kapitel 5.2) und für einen ausführlichen Überblick über Prüfungserfolge (vgl. Kapitel 5.4) kann auf später folgende Kapitel verwiesen werden. Abbildung 4 zeigt den Verlauf der Zwischenprüfungen für den ersten und zweiten Durchgang sowie die Anzahl der Abschlussprüfungen für den ersten Durchgang. Für die Abschlussprüfungen existieren bestimmte Prüfungszeiträume, da diese Prüfungen vor den zuständigen Kammern abgelegt werden. Grundsätzlich gibt es 26/225

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