Umsetzung ambulanter Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG)

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1 Umsetzung ambulanter Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) Hilfen für straffällig gewordene junge Menschen - sozialpädagogische Leistungsangebote -

2 1. Einführung 1.1. Einordnung/Definition der ambulanten Maßnahmen 1.2. Rechtliche Grundlagen 1.3. Historie 2. Überblick über die vorgehaltenen ambulanten (sozialpädagogischen) Maßnahmen/Leistungsangebote in Berlin 3. Veränderungen/Neuregelungen und fachliche Weiterentwicklungen (vgl. Jugend-Rundschreiben 1/2013 vom ) 3.1. Neuregelungen grundsätzlicher Art 3.2. Maßnahmebezogene Neuregelungen 3.3. Neuregelungen bei der Rechnungslegung 4. Fazit und Ausblick

3 Einführung Die Jugendhilfe hält bereit ein differenziertes, breit aufgestelltes Spektrum an sozialpädagogischen Hilfe- und Unterstützungsmaßnahmen, einschließlich spezifische erzieherische Hilfen - sozialpädagogische Leistungsangebote - für straffällig gewordene Jugendlichen und Heranwachsende Sie handelt damit entsprechend ihres gesellschaftlichen Auftrages und Rechtsanspruchs ( 1 SGB VIII), Leistungen anzubieten, die beitragen: - die individuale und soziale Entwicklung junger Menschen zu fördern, - Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen Die sozialpädagogischen Leistungsangebote dienen der Jugendhilfe als zielgerichtete (entwicklungsfördernde) sozialpädagogische Hilfe- und Unterstützungsleistung für straffällig gewordene Jugendliche/Heranwachsende ( 1 SGB VIII) der Justiz/Jugendgericht - mit ihrem auf dem Erziehungsgedanken fußenden Jugendgerichtsgesetz - als zielgerichtete erzieherische Maßnahmen zur Vermeidung erneuter Straffälligkeit ( 2 JGG)

4 Die sozialpädagogischen Leistungsangebote zeichnet aus eine (Rahmen)Leistungsbeschreibung (genau definierte fachliche Standards) sind - im klassischen Sinn keine Hilfen zur Erziehung (HzE) - Freiwilligkeit und Antragstellung fehlt, jedoch: richten sich wie HzE Leistungen - grundsätzlich am erzieherischen Bedarf im Einzelfall aus. Umsetzung der der Qualitätsentwicklung dienenden Standards wird regelmäßig überprüft. Sie ordnen sich ein für die Jugendhilfe als ambulante Maßnahme nach dem JGG unter die Aufgabenwahrnehmung nach 52 SGB VIII für die Justiz/das Jugendgericht - als Erziehungsmaßregel/Weisungen nach 10 JGG, die beitragen die Lebensführung des Jugendlichen zu regeln und dadurch seine Erziehung zu fördern und zu sichern und einer erneuten Straffälligkeit entgegenzuwirken. Jugendhilfe und Justiz tragen eine gemeinsame Verantwortung bei der Umsetzung dieser sozialpädagogischen Hilfen, den ambulanten Maßnahmen nach dem JGG

5 Die ambulanten Maßnahmen nach dem JGG sind erzieherisch wertvolle Alternativen zu (teuren, sozial entwurzelnden) freiheitsentziehenden Maßnahmen nicht überall gleichermaßen geschätzt; jedoch (kriminalpolitisch) gewollt, in der Absicht, einer drohenden sozialen Desintegration entgegenzuwirken. Die Praxis zeigt weiterer Verbesserungen erforderlich bei Akzeptanz und Nutzungsbereitschaft Inhalte die stärker auf eine Erweiterung der sozialadäquaten Handlungskompetenzen auszurichten (vgl. Studie von Drewniak Die Entwicklung begann: in den 80iger Jahren spezielle Hilfen für junge Straffällige Neue ambulante Maßnahmen (NAM) haben Eingang in das Jugendstrafverfahren gefunden und wurden in den Weisungskatalog des JGG aufgenommen

6 Entwicklung der NAM in Berlin (Zunächst) durchgeführt mit Zuwendungsfinanzierung/Land 2005 Finanzierungsumstellung auf ein Einzelabrechnungssystem mit den Bezirken Leistungsbeschreibungen (Vorgaben und fachlichen Standards ) differenziertes Leistungsangebot für ein flächendeckendes (bezirksübergreifendes) Vorhaltenkönnen entwickelt (Jugend-Rundschreiben 7/2005) für verlässliche Finanzierung (Gewährleisten von Planungssicherheit für die durchführenden Träger) mit: gesetzlicher Verankerung ( 50 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) - Land Berlin: klare Entscheidung für die Durchführung von ambulanten Maßnahmen nach dem JGG, macht Stellenwert von Prävention/Förderung/Entgegenwirken von straffälligem Verhalten deutlich Beschluss Vertragskommission Jugend (VkJug): Umstellung auf ein Berlin einheitliches Abrechnungsverfahren analog HzE - Erarbeitung durch die AG Neuregelung der Leistungsbeschreibung für ambulante Maßnahmen nach dem JGG 2013 Jugend-Rundschreiben 1/2013 vom Weiterentwicklung der fachlichen und Qualitätsentwicklung dienenden Standards der JH Neuabschluss von Trägerverträgen (Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen)

7 Land Berlin bietet beste Voraussetzungen, ambulante Maßnahmen nach dem JGG zu nutzen Sozialpädagogische Fachkräfte der Jugendämter/Jugendhilfe im Strafverfahren/JGH bringen diese Hilfen in das Jugendstrafverfahren ein, regen ihre Durchführung an ( 52 SGB VIII, 38 JGG) Staatsanwaltschaft /Jugendgericht: erteilen dem straffällig gewordenen Jugendlichen oder Heranwachsenden eine entsprechende Weisung/Auflage unter Berücksichtigung 38 Abs. 3, Satz 3 Vor der Erteilung von Weisungen ( 10) sind die Vertreter der Jugendgerichtshilfe stets zu hören - ( 10, 15 JGG) Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe, die diese Leistungsangebote vorhalten, führen durch ( 3 SGB VIII, 49 AG KJHG) Gesetzgeber/Landesgesetz sichert Finanzierung durch das örtlich zuständige Jugendamt ( 50 AG KJHG)

8 2. Überblick über die von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe bezirksübergreifend vorgehalten ambulanten (sozialpädagogischen) Maßnahmen nach dem JGG in Berlin a) (Modell)Projekte Finanziert über Zuwendungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Zugang: über die Bewährungshilfe im Rahmen der Bewährungsaufsicht oder über die Jugendhilfe im Strafverfahren/JGH bei deren Aufgabenwahrnehmung zur Wiedereingliederung nach Arrest- oder Haftentlassung oder über das Vorverfahren/Diversion ( Gemeinsame Allgemeine Verfügung über die vermehrte Anwendung des 45 JGG im Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende (Diversionsrichtlinie) Projekte: Berliner Büro für Diversionsberatung und vermittlung, (kostenlose) Rechtsberatung, Schadenswiedergutmachung, Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) und Tatausgleich für Kinder, elternbezogene Einzelbetreuung von straffällig gewordenen Jugendlichen mit arabischem Migrationshintergrund, SToP, Quartal, Startpunkt, Spurwechsel, Ausblick, Freistoß-Finde deinen Weg, Kiff im Griff, Sexualpädagogischer Trainingskurs, Wegeplanung b) (genau definierten) Leistungsangebote für ambulante Maßnahmen nach dem JGG (Jugend-Rundschreiben 1/2013) kostensatz- bzw. einzelfallbezogen finanziert durch das örtlich zuständige Jugendamt ( 50 AG KJHG) Zugang: Sie werden von der JGH eingebracht und von (derzeit) 27 Trägern der freien Jugendhilfe vorgehalten. Leistungsangebote Beratungseinheit/Beratungsgespräche, Betreuungsweisungen, Kompetenztraining/Einzeltraining, Sozialkognitive Einzeltraining, Vermittlung in nicht pädagogisch betreute Arbeitsleistungen/Freizeitarbeiten, Pädagogisch betreute Arbeitsleistungen /Freizeitarbeiten, Soziale Trainingskurse, Suchtpräventive Trainingskurse, Themenspezifische Kurzzeitkurse und Verkehrserziehungskurse

9 3. Veränderungen/Neuregelungen und fachliche Weiterentwicklungen (Jugend-Rundschreiben 1/2013) Neuregelungen grundsätzlicher Art: a)alle LA mit einer eigenen Maßnahme Beschreibung und einer Beschreibung nach den gleichen Kriterien (Zielgruppe, Richtungs- und Handlungsziele, Methoden, Regelleistungen, Personelle Voraussetzungen, Dauer, Umfang, Berechnungsgrundlage, Umgang mit Fehlzeiten, Qualitätsentwicklung). Die Durchführung transparenter und zwischen den Trägern vergleichbar: b)die Kriterien sind - im Vergleich zu überarbeitet und um die Kriterien Berechnungsgrundlage Methoden sowie Umgang mit Fehlzeiten erweitert und in Richtungs- und Handlungsziele spezifiziert worden: Definition für Fehltermin: entsteht, wenn zwischen Träger und Teilnehmer ein Termin vereinbart wurde, der Träger bereit steht und der Teilnehmer nicht erscheint c)die Abrechnung erfolgt nunmehr - analog zu hhze - nach den Vorgaben der neukalkulierten Fachleistungsstunde (FLS) oder auf der Basis von FLS-Sätzen mit einer Fallpauschale ( vgl. Jugend-Rundschreiben 1/2009). Erziehung. Fachleistungsstundensätze unterliegen einer Fortschreibung analog der jeweiligen Beschlussfassung der Vertragskommission Jugend (VkJug) zu den ambulanten Hilfen zur

10 Fachleistungsstunde (FLS) hat einen Umfang von 60 Minuten und beinhaltet: a) fallbezogene Leistungen (direkte face to face und indirekte Arbeit Gesamt: 60 Minuten) z.b.: für Gespräche mit den Jugendlichen, deren Eltern u.a. Bezugspersonen, Vor- und Nachbereitung der Gespräche, Erstellung von Berichten, Dokumentation des Hilfeverlaufs, Kooperation mit dem Jugendamt, Teilnahme an Hilfekonferenzen. Hinweis: Diese fallbezogenen Leistungen werden vom Träger dokumentiert und dem JA entsprechend des vereinbarten Gesamtumfanges an FLS in Rechnung gestellt. b) Leistungen zur Qualitätsentwicklung (QE) z.b.: kollegiale Beratung, Teambesprechung, Qualitätszirkel/Teilnahme an Qualitätsdialogen, auf den Einzelfall bezogene Fortbildungen, externe Supervision und Evaluation. Hinweis: Die Leistungen zur QE sind im Divisor berücksichtigt (vgl. Kostenblatt). Sie bilden sich im höheren Preis der FLS ab und sind (zeitlich gesehen) nicht in dem festgelegten Gesamtumfang an FLS enthalten. Sie werden den fallbezogenen Leistungen mit einem Zeitanteil von 25% des Gesamtumfanges an FLS aufgeschlagen. Dieses zeitliche Mehr muss vom Träger ebenfalls dokumentiert werden. Es kann dem JA jedoch nicht in Rechnung gestellt werden.

11 Berechnungsbeispiel für das Leistungsangebot Kompetenztraining/Einzeltraining mit einem Gesamtumfang von 35 FLS Die 35 FLS sind preislich gesehen zusätzlich mit 8,75 FLS vergütet (25% v. Gesamtumfang FLS). Die vergüteten 8,75 FLS müssen daher - zeitlich gesehen - zusätzlich zum Gesamtumfang an FLS (35 FLS) erbracht werden, also zeitlich insgesamt 43,75 FLS ( 35 FLS + 8,75 FLS). Bei einem FLS-Satz von 51,55 stellt der Träger dem Jugendamt 1804,25 (35 FLS x 51,55 ) in Rechnung, intern zu dokumentieren hat er jedoch 43,75 FLS

12 3.2. Maßnahmebezogene Neuregelungen a) Variabilität bei Inhalt Leistungsangebote, die sich bisher lediglich auf ein einziges Thema konzentrierten, sind für verschieden angelegte Schwerpunktthemen und für konzeptionell unterschiedliche pädagogische Ausrichtungen geöffnet (Soziale Trainingskurse, Suchtpräventive Trainingskurse, Themenspezifische Kurzzeitkurse) b) Variabilität bei Umfang Gesamtumfang an FLS wird im Rahmen von Unter- und Obergrenzen - mit dem Träger/Trägervertrag vereinbart. Bei Gruppenangeboten: Gesamtumfang an FLS für die Gruppenarbeit vereinbart. Zusätzlich festgelegte Höchstanzahl an Einzelgesprächen zur vertieften Beziehungsarbeit bei besonders schwer zu erreichenden Jugendliche/Heranwachsenden. Inhalt und Umfang der LA sind flexibel gestaltbar Träger können (konzeptionell) besser auf aktuelle Bedarfe reagieren Jugendämter haben einen größeren Handlungsspielraum beim Finden passgenauer bzw. am tatsächlich vorliegenden erzieherischen Bedarf ausgerichteter Hilfen.

13 Übersicht über die vorgehaltenen ambulante Maßnahmen nach dem JGG: Leistungsangebote Zielgruppe/inhaltliche Schwerpunkte Umfänge Beratungseinheit/ Beratungsgespräche Betreuungsweisungen Kompetenztraining/ Einzeltraining Sozialkognitives Einzeltraining Vermittlung in nicht päd. betr. Arbeitsleistungen/ Freizeitarbeiten Für Jgdl/Hw. mit Problemen in abgrenzbaren Bereichen, wie Probleme im Sozialverhalten, in der Schule, Ausbildung oder im Elternhaus. Schwerpunkt: Anleitung und Unterstützung bei der Lösung aktueller Konfliktsituationen. Für Jgdl/Hw. mit multiplen Problemlagen. Sie bedürfen einer längerfristigen individuellen Hilfestellung bei der Alltagsbewältigung und der Bearbeitung der Straftathintergründe. Schwerpunkt: Anleitung und Unterstützung zur altersentsprechenden Verselbständigung, ggf. Vermittlung in andere Hilfesysteme. Für Jgdl/Hw., die sich dissozial und/oder gewalttätig verhalten haben und deren Verhalten auf einen erheblichen Mangel an sozialer Kompetenz hinweist. Sie sind über ein Einzeltraining gut zu erreichen. Schwerpunkt: Gezielte Förderung der psychosozialen und emotionalen Kompetenzen. Für Jgdl/Hw., die sich wiederholt dissozial und/ oder gewalttätig verhalten haben und deren sozialkognitive Kompetenz nicht ausreichend entwickelt ist. Sie sind über ein Einzeltraining gut zu erreichen. Schwerpunkt: Gezielte Förderung der emotionalen und sozialkognitiven Kompetenzen. Für Jgdl/Hw., die die jugendgerichtliche Weisung/ Auflage erhalten haben, Arbeitsleistungen/gemeinnützige Tätigkeiten zu erbringen Schwerpunkt: Wiedergutmachende Leistung durch eigenverantwortliches Handeln erbringen (Schadensbezug und Reaktion auf das Fehlverhalten). Beratungseinheit (Leistungseinheit) im Gesamtumfang von 4 Stunden (= 3,2 FLS/fallbezogene Leistung) - i.d.r. 3 Kontakte Kontaktdauer liegt im Ermessen des Trägers (situationsbezogen) 2005: 4 Std./Monat festgelegt jetzt: Ein mit dem JA zu vereinbarendes Gesamtstundenkontingent an FLS. Bei einer BW von 6 Monaten: 24 bis 36 FLS; bei einer BW von 12 Monaten: 48 bis 72 FLS. Dauer d. BW: wie vom Jugendgericht auferlegt. Gesamtumfang maximal 35 FLS, mindestens 15 Einzelsitzungen Gesamtumfang maximal 60 FLS, mindestens 40 Einzelsitzungen Pro angefangener 40 jugendgerichtlich angeordneter Freizeitarbeitsstunden: 2 FLS (Leistungseinheit/LE)

14 Leistungsangebote Zielgruppe/inhaltliche Schwerpunkte Umfänge Pädagogisch betreute Arbeitsleistungen/ Freizeitarbeiten (Berechnungsgrundlage wie 2005) Soziale Trainingskurse Suchtpräventive Trainingskurse Themenspezifische Kurzzeitkurse Verkehrserziehungskurse Für Jgdl/Hw., die eine jugendgerichtliche Weisung/Auflage zu pädagogisch betreuten Arbeitsleistungen erhalten haben und die erkennen lassen, dass sie einer pädagogischen Förderung bedürfen. Schwerpunkt: Gruppenangebot zur Aufarbeitung der Straftat durch Gespräche während der Arbeit. Für Jgdl/Hw., deren Straftaten auf einen erheblichen Mangel an sozialer Handlungskompetenz beruhen. Sie können in der Gruppe lernen und zeigen Veränderungsbereitschaft. Schwerpunkt: Erlernen und Erproben neuer Handlungsmuster und Problemlösungsmodelle sowie Unterstützung bei der Entwicklung einer realistischen Zukunftsperspektive geben. Für Jgdl/Hw., deren Straftaten erkennen lassen, dass sie stark suchtgefährdet sind. Sie können in der Gruppe lernen. Schwerpunkt: Festigung von Konfliktlösungs- und Änderungskompetenzen zur besseren Bewältigung von Risikosituationen und Einschätzung der Gefährdungspotentiale. Für Jgdl/Hw., die zur Überwindung ihres dissozialen Verhaltens einer (kurzzeitigen) sozialpädagogischen Unterstützung bedürfen und vom sozialen Lernen in einer Gruppe profitieren können. Schwerpunkt: Pädagogische Aufarbeitung des Fehlverhaltens und Förderung persönlicher Ressourcen, Erarbeitung alternativer Verhaltensund Problemlösungsstrategien. Für Jgdl/Hw., die wegen ihrer Straftaten im Straßenverkehr einer sozialpädagogischen Hilfestellung bei der Bewältigung ihrer Probleme bedürfen. Schwerpunkt: Entwicklung sozial adäquater Handlungskompetenz auf der Grundlage des Straßenverkehrsrechtes, Schärfung des Problembewusstseins. Leistungseinheit im Gesamtumfang von (pro Tag) 6,5 Stunden á 60 Minuten. Dies entspricht: 4 Std. direkter Arbeit und 2,5 Std. indirekter Arbeit, einschließlich QE. Gruppenarbeit im Gesamtumfang von 120 bis max. 145 FLS mit mind. 12 Gruppenterminen - zuzüglich: bis zu 6 FLS für Einzelgespräche und weiterhin bis zu 4 FLS für die Überbrückung von Wartezeiten Gruppenarbeit im Gesamtumfang von 30 bis max. 65 FLS - zuzüglich: bis zu 6 FLS für Einzelgespräche Gruppenarbeit im Gesamtumfang von 12 bis maximal 24 FLS - zuzüglich: 1,5 FLS für Einzelgespräche Gruppenarbeit im Gesamtumfang von 15 FLS - zuzüglich: 1,5 FLS für Einzelgespräche

15 3.3. Neuregelungen bei der Rechnungslegung Die Abrechnung der Träger erfolgt Berlin einheitlich nach Musterrechnung (Rechnungsbestandteile: sh. Jugend-Rundschreiben 1/2013, Anlage 1) Es gibt im Grunde 3 Kategorien a) Rechnung bei Fallpauschalen (Beratungseinheit/Beratungsgespräche, Vermittlung in nicht pädagogisch betreute Arbeitsleistungen/Freizeitarbeiten, Pädagogisch betreute Arbeitsleistungen/Freizeitarbeiten) b) Rechnung bei Gesamtumfang an FLS Einzelangebote (Betreuungsweisung, Kompetenztraining/Einzeltraining, Sozialkognitives Einzeltraining) c) Rechnung bei Gesamtumfang an FLS Gruppenangebote (Soziale Trainingskurse, Suchtpräventive Trainingskurse, Themenspezifische Kurzzeitkurse, Verkehrserziehungskurse)

16 Beispiele Zu a) bei Fallpauschalen: Beratungseinheit/Beratungsgespräche Jugendgerichtliche Weisung/Auflage: 1 Beratungseinheit/Beratungsgespräche Leistungsangebot: Beratungseinheit/Beratungsgespräche Abrechnungszeitraum: Bewilligtes Fachleistungsstundenkontingent/Leistungseinheit (LE): 1 bisher geleistete Stunden/LE: 1 verbleibende Stunden/LE: 0 In Rechnung gestellt werden die im Abrechnungszeitraum erbrachten: Anzahl Preis á Std/Einheit Gesamt FLS/LE 1 155,74 155,74 Fehltermine (1) (2) (155,74) (51,91) (155,74) (51,91) Einzelgespräche (bei Gruppenarbeit) entfällt hier Rechnungsbetrag: 155,74 oder (155,74 ) oder (51,91 )

17 Zu a) bei Fallpauschalen: Vermittlung in nicht pädagogisch betreute Arbeitsleistungen / Freizeitarbeiten Jugendgerichtliche Weisung/Auflage: 60 Stunden Freizeitarbeiten Leistungsangebot: Vermittlung in nicht päd. betr. Arbeitsleistungen/Freizeitarbeiten Abrechnungszeitraum: Bewilligtes Fachleistungsstundenkontingent/Leistungseinheit (LE): 2 bisher geleistete Stunden/LE: 1 verbleibende Stunden/LE: 1 In Rechnung gestellt werden die im Abrechnungszeitraum erbrachten: Anzahl Preis á Std/Einheit Gesamt FLS/LE 1 100,20 100,20 Fehltermine (1,.4 ) (2x nachein./ohne Reaktion) (nicht berechnet) (Abbruch) (200,40) Einzelgespr. (bei Gruppenarbeit) entfällt hier Rechnungsbetrag: 100,20 oder (200,40 ) Hinweis: finanziert wird hier eine Vermittlungsleistung = 1 Vermittlungsgebühr JuRi: wie bisher Anzahl der Freizeitarbeitsstunden auferlegend JGH/Träger: rechnen um in Leistungseinheiten

18 Zu a) bei Fallpauschalen: Pädagogisch betreute Arbeitsleistungen / Freizeitarbeiten Jugendgerichtliche Weisung/Auflage: 40 Stunden Freizeitarbeiten Leistungsangebot: Pädagogisch betr. Arbeitsleistungen/Freizeitarbeiten Abrechnungszeitraum: Bewilligtes Fachleistungsstundenkontingent/Leistungseinheit (LE): 10 bisher geleistete Stunden/LE: 10 verbleibende Stunden/LE: 0 In Rechnung gestellt werden die im Abrechnungszeitraum Anzahl erbrachten: Preis á Std/Einheit Gesamt FLS/LE 10 69,88 698,80 Fehltermine (1) (2) (69,88) (139,76) Einzelgespr. (bei Gruppenarbeit) entfällt hier Rechnungsbetrag:698,80 oder 768,60 oder 838,48 Hinweis: Träger arbeitet mit 4 TN á 4 Std/Tag JuRi: durch 4 teilbare FA-Stunden auferlegend

19 b) bei Gesamtumfang an FLS Einzelangebote (Betreuungsweisung, Kompetenztraining/Einzeltraining, Sozialkognitives Einzeltraining) Jugendgerichtliche Weisung/Auflage: Betreuungsweisung für die Dauer von 1 Jahr Leistungsangebot: Betreuungsweisung Abrechnungszeitraum: Bewilligtes Fachleistungsstundenkontingent/Leistungseinheit (LE): 48 FLS bisher geleistete Stunden/LE: 12 verbleibende Stunden/LE: 36 In Rechnung gestellt werden die im Abrechnungszeitraum erbrachten: Anzahl Preis á Std/Einheit Gesamt FLS/LE 12 50,10 601,20 Fehltermine 2 (max.3) 50,10 100,20 Einzelgespr. (bei Gruppenarbeit) entfällt hier Rechnungsbetrag: 701,40

20 Zu c) bei vorgegebenem Gesamtumfang an FLS Gruppenangebote (Soziale Trainingskurse, Suchtpräventive Trainingskurse, Themenspezifische Kurzzeitkurse, Verkehrserziehungskurse) Jugendgerichtliche Weisung/Auflage: Teilnahme an einem Sozialen Trainingskurs Leistungsangebot: Sozialer Trainingskurs Abrechnungszeitraum: Bewilligtes Fachleistungsstundenkontingent/Leistungseinheit (LE): 144 FLS bisher geleistete Stunden/LE: 86 verbleibende Stunden/LE: 58 In Rechnung gestellt werden die im Abrechnungszeitraum erbrachten: Anzahl Preis á Std/Einheit Gesamt FLS/LE 86 16, ,94 Fehltermine 2 (max.3) 16,29*FLS/Tag (5) 81,45*2 (162,90) Einzelgespr. (bei Gruppenarbeit) 4 48,88 195,52 Rechnungsbetrag: 1759,36 Hinweis: Die Gruppenangebote werden mit einer im jeweiligen Leistungsangebot definierten Anzahl an Einzelgesprächen ergänzt. Sie sind (zum finanziellen Ausgleich von Minder- oder Mehrbelastungen) mit einer festgelegten von..bis TN Zahl und Teilnehmerdurchschnittswert von 6 TN berechnet. Die Kosten pro TN betragen somit ein Sechstel FLS/Gruppenarbeit multipliziert mit der Gesamtzahl an FLS zuzüglich Einzelgespräche und ggf. Fehlterminen.

21 Fazit und Ausblick Öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe halten für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende ein vielfältig differenziertes, flächendeckendes Angebot an ambulanten sozialpädagogischen Hilfen vor. Diese - nach Berlin einheitlichen fachlichen und der Qualitätsentwicklung dienenden Standards durchgeführten - Angebote an ambulanten Maßnahmen nach dem JGG ermöglichen der JGH passgenaue Hilfe- und Unterstützungsangebote kein Garant vorzeitigen Maßnahmeabbrüchen zu 100% entgegenzuwirken und/oder Maßnahmewiederholungen zu vermeiden Diesbezüglich gibt es kein Erfolgsrezept : Persönlichkeitsentwicklung ist ein prozesshaftes Geschehen, zum Sich-Einordnen- Lernen bedarf es Zeit und - vor allem (wiederholt) Chancen, sich im sozialen Lernen bestätigen zu können, soziale Bindungen zu festigen alles in allem: für sich eine sinnvolle Lebensperspektive zu finden das Vorhalten und Nutzenkönnen eines breiten Spektrums an bewährten Jugendhilfeangeboten und insbesondere auch an speziellen Angebote, sprich ambulante Maßnahmen nach dem JGG unterstützt dabei.

22 Weiterhin notwendig Verbesserungsbedarfe aufspüren - Was klappt? Wo hakt es? a) regelmäßig stattfindende Qualitätsdialoge zu den Qualitätsebenen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zwischen den Trägern, der Fachstelle der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung und den Jugendämtern b) durch Evaluation der bestehenden Projekte und Maßnahmen. (Aufgabenbereich: Arbeitsstelle Jugendgewaltprävention bei der Landeskommission Berlin gegen Gewalt zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Berliner Gesamtkonzeptes zur Reduzierung von Jugendgewalt (seit ); für den Bereich der ambulanten Maßnahmen nach dem JGG: Evaluierung der Anti-Gewalt-Kurse Weiterhin erforderlich Kommunikation und Kooperation; eine abgestimmte Zusammenarbeit der am Jugendstrafverfahren beteiligten Professionen, gemeinsame Fachrunden, Fortbildungen Nutzungsbereitschaft!! im Interesse der straffällig gewordenen Jugendlichen/Heranwachsenden! Dank für die Aufmerksamkeit!

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