Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren"

Transkript

1 Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren Leistungsvoraussetzungen und Qualitätsstandards des Jugendhilferechts für die sozialpädagogische Betreuung straffällig gewordener junger Menschen Rieneck, Prof. Dr.iur. Thomas Trenczek, M.A. sozwiss./sozpäd.; Mediator (S.C.Qld.)

2 Weiterentwicklung in der Jugendhilfe Veränderungen durch das KICK Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren : Schutzauftrag - Steuerungsverantwortung - Junge Volljährige Rieneck, Prof. Dr.iur. Thomas Trenczek, M.A. sozwiss./sozpäd.; Mediator (S.C.Qld.)

3 Weiterentwicklung der Jugendhilfe durch das KICK Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren : Schutzauftrag Steuerungsverantwortung Junge Volljährige

4 Weiterentwicklung der Jugendhilfe durch das KICK Fazit vorweg: Das KICK 2005 hat im Hinblick auf die Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren keine substantiellen Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage gebracht. Wer das SGB VIII schon bisher richtig las und verstand ggf. unter zur Hilfenahme der richtigen Literatur (vgl. u.a. Frankfurter Kommentar 4. Aufl ;-) für den ergibt sich nichts wesentlich Neues oder ist die Aufgeregtheit der aktuellen Situation nur mir der mangelnden Information oder sogar Ignoranz der Praxis vor dem Recht zu erklären.

5 Zur Kooperation von Jugendhilfe und Strafjustiz Die sog. Neue Ambulante Maßnahmen (NAM) stehen als jugendstrafrechtliche Maßnahmen nur auf dem Papier. Ungeachtet der Möglichkeit, sie durch eine justizielle Entscheidung dem Jugendlichen aufzuerlegen, stehen für deren unmittelbare Vollstreckung keine Träger und Einrichtungen (der öffentlichen Jugendhilfe) zur Verfügung. Der Gesetzgeber hat mit dem SGB VIII und dem JGG Regelungen geschaffen, die eine geradezu optimale Kooperation zwischen Justiz und Jugendhilfe ermöglichen. Dies setzt freilich ein Umdenken auf beiden Seiten voraus. Die Justiz muss im Hinblick auf den sog. Erziehungsgedanken lernen loszulassen. Das KICK 2005 hat insoweit keine substantiellen Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage gebracht. Insbesondere entspricht die in 36a Abs. 1 SGB VIII hervorgehobene Steuerungsverantwortung des Jugendamtes der schon bisher geltenden korrekten Vorgehensweise (vgl. Frankfurter Kommentar 2003, 52 )

6 Ende der Maßnahmenphilosophie Die NAM (soziale Gruppenarbeit, Betreuungshilfe und betreute Arbeitsprojekte) werden als Leistungen der Jugendhilfe erbracht. Die öffentlichen Träger sind aufgrund des sozialrechtlichen Gesetzesvorbehalts ( 31 SGB-I) zur Finanzierung und Durchführung der NAM nur berechtigt und verpflichtet, wenn sich dies aus dem SGB VIII ergibt. Das Jugendhilferecht erfordert ein Ende der Maßnahmephilosophie. Die Jugendhilfe orientiert sich am Kindeswohl. Das (Jugend)Strafrecht bezweckt die Verhinderung von Straftaten.

7 Kindeswohl Aus der Sicht der (Straf)Justiz bereitet der Begriff Kindeswohl Schwierigkeiten, weil er für die praktische Handhabung nur schwer zu operationalisieren ist. Der Begriff wird zumeist negativ im Hinblick auf die Kindeswohlgefährdung ( 1666 BGB) abgegrenzt. Das Begehen einer Straftat durch einen Jugendlichen stellt noch keine derartige Kindeswohlgefährdung dar. Ungeachtet des gleichen Ausgangspunktes bestehen zwischen der zivilrechtlichen und sozialrechtlichen Auslegung des Kindeswohlbegriffs, insb. im Hinblick auf die Geeignet- und Erforderlichkeit von Interventionen, Unterschiede.

8 Unterschiedliche Perspektiven Auch wenn beide Institutionen, Gericht und JA, sich mit Fragen der Personensorge und des Kindeswohls befassen, sind ihre Ziele, Aufgaben und Funktionen nicht identisch. Der Systemzweck der Jugendhilfe (Verwirklichung und Förderung des Wohles des jungen Menschen) wird dem Systemzweck der Justiz (Rechts- und Verfahrensschutz) nicht untergeordnet. Die Jugendhilfe hat es mit ganzheitlichen Biographien und dynamischen Familiensystemen zu tun, Justiz mit Rechtsbeziehungen und punktuellen Ereignissen. Nicht die rechtliche Entscheidung als solche führt zu einer Veränderung der Situation von Kindern, Jugendlichen und ihrer Familien, sondern die mit ihnen gemeinsam erarbeiteten Veränderungsprozesse.

9 Unterschiedliche Perspektiven Die Jugendgerichte entscheiden aus Anlass zurückliegender Geschehnisse. Das JA hat die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Familien und damit die möglichen Unterstützungsleistungen im Auge (zu behalten). Das Denken und Handeln der Jugendhilfe ist prozesshaft und rekonstruktiv. Es geht ihr nicht um Wahrheitsfindung oder das Treffen einer möglichst objektiven, richtigen Entscheidung, sondern darum, die ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen und Methoden zur Förderung und Herstellung des Kindeswohl zu nutzen. Es geht im Rahmen der Jugendhilfe vorrangig nicht um eine richtige, sondern um ein einvernehmliche Konfliktklärung und Entscheidungsfindung.

10 Ziele und Erfolgskriterien der NAM Die Jugendhilfe muss das Wohl des Jugendlichen stets im Hinblick auf die in 1 SGB VIII formulierten Ziele bestimmen (insb. Abs. 1 u. 3 SGB VIII). Die Ziele der NAM liegen deshalb nicht in der (formalen) Legalbewährung, sondern in dem Abbau und der Vermeidung von benachteiligenden Lebenslagen und der sozialen Integration von gefährdeten und straffällig gewordenen jungen Menschen, der Erhöhung ihrer Konfliktlösungs- und sozialen Handlungskompetenz und die Förderung der Diversion und Vermeidung von Freiheitsentzug (als besonders intensive Form der Ausgrenzung und Benachteiligung).

11 Leistungsvoraussetzungen der NAM Jugendhilfeleistungen nach 27 setzen einen erheblichen Hilfe- und Betreuungsbedarf der jungen Menschen voraus. Entsprechendes gilt für die Angebote nach 13. Aus jugendhilferechtlicher Sicht bleiben deshalb hier alle Personen außer Betracht, die nicht über den ubiquitären Bereich der bagatell- oder jugendtypischen, episodenhaften Kriminalität auffällig werden. Zielgruppe der NAM sind ausschließlich junge Menschen, deren gesellschaftliche Integration (z.b. aufgrund ihrer mangelnden sozialen Handlungskompetenzen) gefährdet oder verloren gegangen ist. Es geht mithin im Rahmen der NAM um die mehrfach benachteiligten, mehrfach belasteten und mehrfach auffälligen jungen Menschen.

12 Leistungsarten Als sozialpädagogische Leistungen kommen grds. alle Erziehungshilfen des SGB VIII in Betracht, insb. Sozialpädagogische Gruppenarbeit ( 29) Betreuungshilfe ( 30) Betreute Wohnformen ( 34) andere maßgeschneiderte Formen pädagogischer Betreuung ( 27 Abs. 2).

13 Arbeitsleistungen Die administrative (vollstreckungsähnliche) Vermittlung von Arbeitsmaßnahmen fällt nicht in den Aufgabenbereich der JÄ. Soweit die Arbeitssanktionen tatorientiert-taxativ und schuldausgleichend auferlegt werden (ob als Auflage nach 15 Abs. 1 Nr. 3 JGG oder weiterhin im Gewande einer Weisung nach 10 Abs. 1 Nr. 4 JGG), fehlt ihnen der für die Jugendhilfe relevante (leistungsauslösende) erzieherische Gehalt. Die Teilnahme an sozialpädagogisch betreuten Arbeits- und Beschäftigungsprojekten kann im Einzelfall, als Leistung der Jugendhilfe bewilligt werden.

14 Täter-Opfer-Ausgleich Der Täter-Opfer-Ausgleich ist konzeptionell keine zugunsten des Jugendlichen vorgenommene, erzieherische Intervention, sondern in Anlehnung an den Mediationsgedanken ein allparteiliches Verfahren zur einvernehmlichen Konfliktregelung. Der TOA kann nur im Einzelfall aufgrund einer entsprechenden Hilfeplanung als atypische Leistung nach 27 Abs. 2 SGB VIII anerkannt werden. Möglich wären hier auch Vereinbarungen über die unmittelbare Inanspruchnahme niedrig-schwelliger Interventionen ( 36a SGB VIII).

15 Justizielle Weisungen/Auflagen Die nur auf einer richterlichen Weisung (ohne vorherige Feststellung des erzieherischen Bedarfs sowie der Geeignet- und Erforderlichkeit der Leistung durch das Jugendamt) beruhende Durchführung von NAM ist aus Sicht der öffentlichen Jugendhilfe unzulässig. Eine jugendstrafrechtliche Weisung des Jugendrichters nach 10 JGG begründet (noch) keine sozialrechtliche Leistungs- und/oder Kostentragungspflicht der Jugendhilfe nach 13, 27, 85 ff. SGB VIII. Es besteht keine Möglichkeit der Strafjustiz, die Jugendhilfe zur Durchführung sozialpädagogischer Leistungen bzw. Maßnahmen anzuweisen. Davon unberührt bleibt die Entscheidung der Strafjustiz, gegenüber dem Jugendlichen oder Heranwachsenden jugendstrafrechtliche Sanktionen anzuordnen. Liegen aber die Leistungsvoraussetzungen des SGB VIII nicht vor, gehen die - eine Vollstreckung durch die Jugendhilfe voraussetzenden - Entscheidungen der Strafjustiz ins Leere.

16 Steuerungsverantwortung des JA Mit dem KICK 2005 wurde die schon bislang bestehende - Kostenund Steuerungsverantwortung des JA in 36a Abs. 1 ausdrücklich auch mit Verweis auf das Jugendgericht hervorgehoben. Die Jugendhilfe hat nach 52 Abs. 2 SGB VIII ihre Leistungspflicht frühzeitig zu prüfen, um eine informelle Erledigung des Strafverfahrens (Diversion) zu fördern. Besteht kein erkennbarer sozialpädagogischer Handlungsbedarf (insb. kein erzieherischer Bedarf nach 27 bzw. kein erhöhter Bedarf an Unterstützungsleistungen i.s.d. 13) oder verspricht die Hilfe keinen Erfolg, dürfen im Strafverfahren durch die JGH keine Angebote der öffentlichen Jugendhilfe vorschlagen oder durchgeführt werden. Die JGH hat innerhalb des JA kein Privileg zur Entscheidung über die Gewährung von Jugendhilfeleistungen. Eine fachgerechte Hilfeplanung unter Mitwirkung der Betroffenen und ggf. mehrerer Fachkräfte (vgl. 5, 8, 9, 36, 36a Abs. 1 SGB VIII) muss deshalb selbstverständlich sein und eine JGH-Stellungnahme hierauf basieren.

17 Jugendkriminalrechtliches Dreiecksverhältnis Kooperation Jugendgericht 10, 15 JGG gegenüber dem Jugendlichen 1666, 1666a BGB gegenüber den Eltern Jugendliche Jugendamt Personensorgeberechtigte 27 SGB VIII

18 Freie Träger Freie Träger können im Rahmen der NAM autonom tätig werden ( 3 Abs. 1 SGB VIII). Dies wird ungeachtet der konzeptionellen Entscheidung wirtschaftlich davon abhängen, ob sie die hierfür nötigen finanziellen Ressourcen haben oder von der Justiz für ihre Leistungen angemessen bezahlt werden. Eine Refinanzierung durch Mittel der öffentlichen Jugendhilfe ist nur zulässig, wenn die (materiellen und formellen) Leistungsvoraussetzungen des SGB VIII erfüllt sind ( 31 SGB I). Vereinbarungen über die unmittelbare Inanspruchnahme von ambulante Hilfen müssen sich auf niedrigschwellige Leistungen (z.b. TOA) beschränken ( 36a Abs. 2 SGB VIII).

19 Tendenz zur Leistungsverweigerung Interne Weisungen, keine Leistungen insb. bei mehrfach straffälligen Jugendlichen oder jungen Volljährigen zu initiieren. Verwaltungstechnische Tricks und Schwellen Bestehen auf einer formalen Antragstellung der Eltern; Anweisung, dass JGH-Mitarbeiter, keine HzE initiieren dürfen; langwierige Entscheidungsfindung, so dass sich das Problem bei weiteren Krisen und Straftaten aufgrund von Inhaftierung von selbst erledigt. Eine solche offen rechtswidrige Praxis kann durch eine enge Kooperation der Fachkräfte der Jugendhilfe und der Justiz begegnet werden.

20 Literatur Trenczek, T.: Rechtliche Grundlagen der Neuen Ambulanten Maßnahmen und sozialpädagogischen Hilfeangebote für straffällige Jugendliche in: BAG (Hrsg.) Neue Ambulante Maßnahmen Grundlagen, Hintergründe, Praxis; Bonn-Forum Verlag 2000, S Trenczek, T.: Fachliche Verantwortung und gemeinsames Handeln. Institutionenübergreifende Kommunikation und Verfahrensoptimierung nach Jugendstraftaten; Forum Jugendhilfe 2/2001, S Trenczek, T.: Die Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren. Konzeption und Praxis der Jugendgerichtshilfe; BeltzVotum, Münster Trenczek, T.: Ende der Ambulanten Maßnahmen? Qualitätsstandards in den Neuen Ambulanten Maßnahmen Qualitätsstandards des Jugendhilferechts für die sozialpädagogische Betreuung junger Straffälliger; Jugendamt 3/2004, S Münder, J. /Trenczek. T. u.a.: Frankfurter Kommentar zum SGB VIII; Juventa, 5. Aufl. 2006; insb. 27, Vor 50, 52.

21 Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

I. Die Jugendgerichtshilfe zwischen Jugendhilfe und Justiz

I. Die Jugendgerichtshilfe zwischen Jugendhilfe und Justiz Prof. Peter-Christian Kunkel Fachhochschule Kehl, Hochschule für öffentliche Verwaltung, Herausgeber eines Lehr- und Praxiskommentars zum SGB VIII I. Die Jugendgerichtshilfe zwischen Jugendhilfe und Justiz

Mehr

Steuerungsverantwortung des Jugendamtes - 36a SGB VIII und eventuelle Auswirkungen auf das Jugendstrafverfahren *

Steuerungsverantwortung des Jugendamtes - 36a SGB VIII und eventuelle Auswirkungen auf das Jugendstrafverfahren * Prof. Peter-Christian Kunkel Fachhochschule Kehl Hochschule für öffentliche Verwaltung Steuerungsverantwortung des Jugendamtes - 36a SGB VIII und eventuelle Auswirkungen auf das Jugendstrafverfahren *

Mehr

Mitwirkung des Jugendamts im jugendstrafrechtlichen Verfahren Auftrag, Aufgaben, Rolle und Haltung: Das Wichtigste in Kürze

Mitwirkung des Jugendamts im jugendstrafrechtlichen Verfahren Auftrag, Aufgaben, Rolle und Haltung: Das Wichtigste in Kürze Mitwirkung des Jugendamts im jugendstrafrechtlichen Verfahren Auftrag, Aufgaben, Rolle und Haltung: Das Wichtigste in Kürze Thomas Trenczek War das Verständnis der Jugendgerichtshilfe (JGH) aus der Sicht

Mehr

Jugendgerichtshilfe. Bärsch

Jugendgerichtshilfe. Bärsch Jugendgerichtshilfe Bärsch Jugendgerichtshilfe Essen StA 51-10-18 Maxstr. 56 in 45127 Essen 10 pädagogische Stellen 3 Verwaltungskräfte Was ist die JGH? Jugendgerichtshilfe ist eine gesetzlich vorgeschriebene

Mehr

Magistrat der Universitätsstadt Marburg, Jugendamt. Thesen zum Thema

Magistrat der Universitätsstadt Marburg, Jugendamt. Thesen zum Thema 1. Das Thema der Tagung zeigt, dass es zumindest Diskussionen und wahrscheinlich auch Realitäten im Kinderschutz gibt, dass sozialpädagogische Handlungen nicht um der Sache willen, sondern aus Selbstschutz

Mehr

Handlungsbedarfe und Möglichkeiten Sozialer Arbeit an Beratung und Begleitung sehr junger Väter im Kontext von Erziehungshilfen

Handlungsbedarfe und Möglichkeiten Sozialer Arbeit an Beratung und Begleitung sehr junger Väter im Kontext von Erziehungshilfen Handlungsbedarfe und Möglichkeiten Sozialer Arbeit an Beratung und Begleitung sehr junger Väter im Kontext von Erziehungshilfen Wo findet man relevante Gesetze? Bundesgesetzbuch (BGB) Buch 4- Familienrecht

Mehr

Wir machen Sie fit für die Zukunft Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach. Einführung ins KJHG

Wir machen Sie fit für die Zukunft Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach. Einführung ins KJHG Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach Einführung ins KJHG 1. Ziele des KJHG: Richtziel... 2. Aufgaben des KJHG: Leistungen Definition: Andere Aufgaben Definition: 3. Leistungsberechtigte des KJHG: 4.

Mehr

- Diskussionsforum zur Schnittstelle zwischen Arbeitsverwaltung und Jugendhilfe - Diana Eschelbach. Jugendberufshilfe

- Diskussionsforum zur Schnittstelle zwischen Arbeitsverwaltung und Jugendhilfe - Diana Eschelbach. Jugendberufshilfe Das Jugendamt als Schnittstellenmanager?! - Diskussionsforum zur Schnittstelle zwischen Arbeitsverwaltung und Jugendhilfe - DIJuF-ZweiJahrestagung am 9. und 10. Dezember 2014 in Bonn Rechtliche Grundlagen

Mehr

Systematik des SGB VIII

Systematik des SGB VIII Skriptergänzung1 SoSe 2009 Prof. Dr. Benner Systematik des SGB VIII Allgemeine Regelungen 1 10 Aufgaben d. Jugendhilfe 11 60 Datenschutz 61 68 Träger Zus.arbeit Gesamtverantwortung 69 81 Zentrale Aufgaben

Mehr

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung Referat Hilfen zur Erziehung Hans Wittwer - Str. 6 16321 Bernau Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit des Landesjugendamtes zur Verfahrensweise im Rahmen der Begleitung und Förderung von Eltern mit

Mehr

Verantwortungsgemeinschaft von Jugendamt und Familiengericht beim Kinderschutz Schärfung der Rollen, Abgrenzung und Zusammenarbeit

Verantwortungsgemeinschaft von Jugendamt und Familiengericht beim Kinderschutz Schärfung der Rollen, Abgrenzung und Zusammenarbeit Verantwortungsgemeinschaft von Jugendamt und Familiengericht beim Kinderschutz Schärfung der Rollen, Abgrenzung und Zusammenarbeit Reform des familiengerichtlichen Verfahrens und Kindeswohl im Familienrecht

Mehr

Reform SGB VIII: Rück- oder Weiterentwicklung?

Reform SGB VIII: Rück- oder Weiterentwicklung? Reform SGB VIII: Rück- oder Weiterentwicklung? - Auswirkungen auf ambulante Erziehungshilfen - Workshop 6 Claudia Zampolin, Martin Apitzsch (Diakonisches Werk Hamburg) Tagung AGFW/HAW 24.11.2014 Reform

Mehr

Kindeswohlgefährdung. hrdung im Spektrum fachlicher Einschätzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen ( 8a SGB VIII)

Kindeswohlgefährdung. hrdung im Spektrum fachlicher Einschätzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen ( 8a SGB VIII) Kindeswohlgefährdung hrdung im Spektrum fachlicher Einschätzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen ( 8a SGB VIII) Inhalt 1. Bedeutung der Regelung 2. Risikoeinschätzung und Hilfeangebot 3. Einrichtungsträger

Mehr

VORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013

VORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013 19.07.2012 VORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013 Das Leben ist komplex! PD Dr. med. Andrea Ludolph Dr. Dipl.-Psych. Nina Spröber Übersicht Vorstellung eines komplexen Behandlungsverlaufs Zusammenarbeit mit

Mehr

Umgang mit Kindeswohlgefährdung im Jugendamt

Umgang mit Kindeswohlgefährdung im Jugendamt Umgang mit Kindeswohlgefährdung im Jugendamt Carsten Feist, 25. Januar 2010 Definition. Kindeswohlgefährdung ist eine gegenwärtige Gefahr, die mit ziemlicher Sicherheit zu einer erheblichen Schädigung

Mehr

Kreisjugendamt Konstanz

Kreisjugendamt Konstanz Prävention und Sozialraumorientierung Die vielfältigen Aufgaben des Jugendamtes Info-Veranstaltung zur neuen ESU am 8. und 9. 10.2008 im LRA KN Sabine Senne 1 Wichtigste gesetzliche Grundlage für das Handeln

Mehr

Fachliche Standards der Sozialpädagogischen Familienhilfe

Fachliche Standards der Sozialpädagogischen Familienhilfe Fachliche Standards der Sozialpädagogischen Familienhilfe Projektgruppe des DW/EKD von Juli 2010- März 2011 Projektleitung Karl Späth Fachtagung DW Hamburg Projektgruppe Diakonisches Werk Rheinland- Westfalen-Lippe

Mehr

GUT ZU TUN. Arbeit, Beschäftigung und Qualifizierung für Personen in besonderen Lebensverhältnissen in Berlin

GUT ZU TUN. Arbeit, Beschäftigung und Qualifizierung für Personen in besonderen Lebensverhältnissen in Berlin GUT ZU TUN Arbeit, Beschäftigung und Qualifizierung für Personen in besonderen Lebensverhältnissen in Berlin Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.v. Fachtag: Arbeit und Beschäftigung

Mehr

1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft

1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft 1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft Netzwerkkoordinatorin Tina Rosenberger 1627 BGB Ausübung der elterlichen Sorge Die Eltern

Mehr

Stiftung SPI. Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei. Infoblatt Nr. 12. Wenn ein Strafverfahren droht Teil III Die möglichen Folgen aus einer Verurteilung

Stiftung SPI. Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei. Infoblatt Nr. 12. Wenn ein Strafverfahren droht Teil III Die möglichen Folgen aus einer Verurteilung Stiftung SPI Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei Infoblatt Nr. 12 Wenn ein Strafverfahren droht Teil III Die möglichen Folgen aus einer Verurteilung Geschäftsbereich Soziale Räume und Projekte Clearingstelle

Mehr

Integrationshilfen in Schulen. Rechtliche Grundlagen und Antragstellung

Integrationshilfen in Schulen. Rechtliche Grundlagen und Antragstellung Integrationshilfen in Schulen Rechtliche Grundlagen und Antragstellung Eingliederungshilfe Integrationshelfer an Schulen und Kindertagesstätten können eine Leistung der Eingliederungshilfe sein. Differenzierung:

Mehr

Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) im Landkreis Bad Kreuznach

Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) im Landkreis Bad Kreuznach Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) im Landkreis Bad Kreuznach Ingrid Berndt, Hans-Joachim Specht, 21.07.2015 Kreisverwaltung Bad Kreuznach Aufgaben der sozialen Dienste Basisdienst

Mehr

Kinderschutz im Dialog

Kinderschutz im Dialog Kinderschutz im Dialog Kinderschutz in Erziehungsstellen Zwischen Verantwortung und Sensibilität 17.5.2011 in Köln Übersicht der Themen Spannungsfeld zwischen Wahrnehmen und Handeln Herausforderungen in

Mehr

Ombudschaften. auch nützlich für. Jugendhilfeausschüsse & Jugendämter

Ombudschaften. auch nützlich für. Jugendhilfeausschüsse & Jugendämter Ombudschaften auch nützlich für Jugendhilfeausschüsse & Jugendämter Bernd Hemker 01.10.2014 Aktuelle Anfragen: Darf mein Taschengeld vom Wohngruppenleiter gekürzt werden, bloß weil ich Mist gebaut habe?

Mehr

Struktur des Jugendamtes

Struktur des Jugendamtes Struktur des Jugendamtes Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den Jugendhilfeausschuss und durch die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen. ( 70 Abs. 1 SGB VIII ) Der Jugendhilfeausschuss ist Teil

Mehr

4 Ziele des Jugendstrafrechts

4 Ziele des Jugendstrafrechts 4 Ziele des Jugendstrafrechts & Goerdeler, J. (2008): Das Ziel der Anwendung des Jugendstrafrechts und andere Änderungen des JGG. ZJJ, 137 147 Hassemer, W. (2004): Jugend im Strafrecht. ZJJ, 344 356 Kreuzer,

Mehr

IGfH-Bundestagung Jeder Jeck ist anders! Diversität in Erziehungsstellen und Pflegefamilien , Köln

IGfH-Bundestagung Jeder Jeck ist anders! Diversität in Erziehungsstellen und Pflegefamilien , Köln IGfH-Bundestagung Jeder Jeck ist anders! Diversität in Erziehungsstellen und Pflegefamilien 2016 14.-16.04.2016, Köln Workshop 14 41 SGB VIII Hilfen für junge Volljährige: Rechtsanspruch und Wirklichkeit

Mehr

Mitwirkung des Jugendamtes/ASD in Verfahren vor dem Familiengericht (Schwerpunkt Trennung/Scheidung)

Mitwirkung des Jugendamtes/ASD in Verfahren vor dem Familiengericht (Schwerpunkt Trennung/Scheidung) Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt Mitwirkung des Jugendamtes/ASD in Verfahren vor dem Familiengericht (Schwerpunkt Trennung/Scheidung) Aufgaben des J/ASD im Kontext Familienrecht I.

Mehr

RÜCKBLICK AUF 25 JAHRE SGB VIII

RÜCKBLICK AUF 25 JAHRE SGB VIII RÜCKBLICK AUF 25 JAHRE SGB VIII Die Diskussionen und die Reformen. Vortrag am 11.03.2015 von Prof. Dr. jur. Dr. phil. Reinhard J. Wabnitz, MinDir. a. D. GRUNDFRAGEN SEIT DER ZEIT DES RJWG Standort für

Mehr

AGJ Fachtagung Aktuelle Herausforderungen und Zukunftsperspektiven der Kinder- und Jugendhilfe am 11./ , Berlin

AGJ Fachtagung Aktuelle Herausforderungen und Zukunftsperspektiven der Kinder- und Jugendhilfe am 11./ , Berlin AGJ Fachtagung Aktuelle Herausforderungen und Zukunftsperspektiven der Kinder- und Jugendhilfe am 11./12.03.2015, Berlin Fachforum I: Träger der Kinder- und Jugendhilfe und ihre Gestaltungsaufgaben 12.03.2015

Mehr

Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit Zuständigkeiten, Kooperationen und Abgrenzungen zwischen kreisangehörigen Gemeinden und Landkreisen

Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit Zuständigkeiten, Kooperationen und Abgrenzungen zwischen kreisangehörigen Gemeinden und Landkreisen Referat Kommunale Jugendarbeit Winfried Pletzer Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit Zuständigkeiten, Kooperationen und Abgrenzungen zwischen kreisangehörigen Gemeinden und Landkreisen 1. Aufgaben der Jugendarbeit

Mehr

Forum: Jugendwohlgefährdung oder Kindeswohlgefährdung bei Jugendlichen

Forum: Jugendwohlgefährdung oder Kindeswohlgefährdung bei Jugendlichen Forum: Jugendwohlgefährdung oder Kindeswohlgefährdung bei Jugendlichen Fachtagung Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe Zwischenbilanz und Perspektiven am 18.10.2011 im LWL-Landeshaus,

Mehr

Anlagen zum Leitfaden zum Hilfeplanverfahren

Anlagen zum Leitfaden zum Hilfeplanverfahren Anlagen zum Leitfaden zum Hilfeplanverfahren Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer Verfahren in der Zusammenarbeit über Einleitung Beginn Durchführung und Beendigung der Hilfe zwischen Jugendamt und Betreuungshilfe

Mehr

Konzeption für das Ambulant Betreute Wohnen psychisch Kranker

Konzeption für das Ambulant Betreute Wohnen psychisch Kranker Deutsches Rotes Kreuz Betreutes Wohnen für psychisch Kranke zu erreichen unter Psychosoziales Wohnheim Kosmonautenweg 5 18528 Bergen Tel.:03838/209756 Fax:03838/252664 Konzeption für das Ambulant Betreute

Mehr

Kreisjugendamt Mayen-Koblenz

Kreisjugendamt Mayen-Koblenz Kreisjugendamt Mayen-Koblenz Soziale Dienste Jugendgerichtshilfe / Allgemeiner Sozialdienst (ASD) Pflegekinderdienst / Adoptionsvermittlung ASD Umsetzung einzelfallorientierter Hilfen Allgemeiner Sozialdienst

Mehr

Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards

Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards Hans Leitner Geschäftsführer Start ggmbh Leiter der Fachstelle

Mehr

ERZIEHUNGSBERATUNG IN HESSEN

ERZIEHUNGSBERATUNG IN HESSEN Hessischer Landkreistag Fachliche Empfehlungen für die ERZIEHUNGSBERATUNG IN HESSEN Fachliche Empfehlungen für die Erziehungsberatung in Hessen (Beschlussfassung Sozialausschuss im Hessischen Landkreistag:

Mehr

Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe. 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe. 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung

Mehr

UND WER HILFT DEN JUGENDLICHEN VÄTERN?

UND WER HILFT DEN JUGENDLICHEN VÄTERN? UND WER HILFT DEN JUGENDLICHEN VÄTERN? Handlungsbedarfe und Möglichkeiten Sozialer Arbeit an Beratung und Begleitung sehr junger Väter im Kontext von Erziehungshilfen FRAGESTELLUNGEN Gibt es einen Bedarf

Mehr

Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014

Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014 Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014 Workshop 2: Das Jugendamt: Handeln ohne Not oder mal wieder nichts unternommen Möglichkeiten

Mehr

Mike Seckinge. nforderungen an die agesgruppe heute ein lick aus der Forschung

Mike Seckinge. nforderungen an die agesgruppe heute ein lick aus der Forschung Mike Seckinge nforderungen an die agesgruppe heute ein lick aus der Forschung Entwicklungen der letzten Jahre Steigende Inanspruchnahme Aus Gadow/Peucker/Pluto/van Santen/Seckinger (2013): Wie geht`s der

Mehr

Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII) Verfahrensablauf für Jugendeinrichtungen 1

Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII) Verfahrensablauf für Jugendeinrichtungen 1 Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII) Verfahrensablauf für Jugendeinrichtungen 1 Ebene Handlungsschritt Hinweise Einrichtung/ Team 1. Beobachtung/Verdacht

Mehr

Jugendgerichtshilfetag Rostock 26. Februar 2015

Jugendgerichtshilfetag Rostock 26. Februar 2015 Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner Jugendhilfe für straffällig gewordene junge Menschen: Profilentwicklung bei widersprüchlichen Erwartungen und knappen Kassen eine mission impossible? Jugendgerichtshilfetag

Mehr

WORKSHOP. Berlin Sept.2015

WORKSHOP. Berlin Sept.2015 WORKSHOP Berlin 21.- 23. Sept.2015 35a SGB VIII -Prüfungsebene Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende 05.10.2015 1 Der Weg durch den Vortrag 1. Organisatorische

Mehr

Praxissemester in unserem Mutter-Kind-Haus

Praxissemester in unserem Mutter-Kind-Haus Praxissemester in unserem Mutter-Kind-Haus Was ist das Mutter-Kind-Haus? das Mutter-Kind-Haus bietet acht jungen Schwangeren und Müttern ab 14 Jahren die Möglichkeit, zusammen mit ihren Kindern in einem

Mehr

Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexueller Missbrauch

Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexueller Missbrauch Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexueller Missbrauch Im Aufgabenbereich der öffentlichen Träger der Jugendhilfe. Eine Einführung von Wolfgang Krieger, Anita Lang, Simone Meßmer, Ralf Osthoff 1.

Mehr

Beschwerden in der Kinder- und Jugendhilfe Chancen und Herausforderungen für die Professionalität

Beschwerden in der Kinder- und Jugendhilfe Chancen und Herausforderungen für die Professionalität Beschwerden in der Kinder- und Jugendhilfe Chancen und Herausforderungen für die Professionalität 4. Berufskongress des DBSH und der KHSB, 09.09.2016 Stefan Anacker, DRK-Kreisverband Berlin-Nordost e.v.

Mehr

Zusammenspiel von Frühen Hilfen und Schutzauftrag

Zusammenspiel von Frühen Hilfen und Schutzauftrag Zusammenspiel von Frühen Hilfen und Schutzauftrag Frankfurt, 22.4.2015 Fachmarkt Frühe Hilfen Christine Gerber DJI/NZFH Inhalt (1) Kinderschutz gestern und heute (2) Frühe Hilfen Schutzauftrag: Ein gutes

Mehr

Interkulturelle Öffnung im Kinderschutz

Interkulturelle Öffnung im Kinderschutz Interkulturelle Öffnung im Kinderschutz Wie viele Anforderungen / wie viel Komplexität und Differenzierung verträgt ein? - Notwendige Rahmenbedingungen und Herausforderungen für die Umsetzung im - 03.12.2014

Mehr

Rahmenvereinbarung. und. dem Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e. V., vertreten durch Herrn Geschäftsführer Herbert Loebe

Rahmenvereinbarung. und. dem Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e. V., vertreten durch Herrn Geschäftsführer Herbert Loebe Rahmenvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, dieses vertreten durch Herrn Staatsminister Siegfried Schneider und dem Bildungswerk

Mehr

Prinzip Nachhaltigkeit PädagogischeÜberlegungen zum professionellen Selbstverständnis von Jugendsozialarbeit an Schulen

Prinzip Nachhaltigkeit PädagogischeÜberlegungen zum professionellen Selbstverständnis von Jugendsozialarbeit an Schulen Ev. Hochschule NürnbergN Institut für f r Praxisforschung und Evaluation Prinzip Nachhaltigkeit PädagogischeÜberlegungen zum professionellen Selbstverständnis von Jugendsozialarbeit an Schulen Fachtagung

Mehr

Richtlinien für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe durch den Landkreis Prignitz

Richtlinien für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe durch den Landkreis Prignitz Richtlinien für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe durch den Landkreis Prignitz (Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 07.07.2014) des Landkreises Prignitz Geschäftsbereich

Mehr

ASD zwischen Fallsteuerung und Fallbearbeitung Herausforderungen einer angemessenen Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure in (und mit) der

ASD zwischen Fallsteuerung und Fallbearbeitung Herausforderungen einer angemessenen Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure in (und mit) der ASD zwischen Fallsteuerung und Fallbearbeitung Herausforderungen einer angemessenen Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure in (und mit) der Jugendhilfe ASD zwischen Fallsteuerung und Fallbearbeitung

Mehr

Netzwerkarbeit im Kinderschutz in Brandenburg an der Havel. Entwicklungsverlauf und Perspektiven

Netzwerkarbeit im Kinderschutz in Brandenburg an der Havel. Entwicklungsverlauf und Perspektiven Netzwerkarbeit im Kinderschutz in Brandenburg an der Havel Entwicklungsverlauf und Perspektiven Das Bundeskinderschutzgesetz beauftragt den öffentlichen Träger der Jugendhilfe, ein Netzwerk Kinderschutz

Mehr

Schulische Inklusion und Jugendhilfe. Olaf Meyer-Helfers Jugendamt Friesland

Schulische Inklusion und Jugendhilfe. Olaf Meyer-Helfers Jugendamt Friesland Schulische Inklusion und Jugendhilfe Olaf Meyer-Helfers Jugendamt Friesland Aufgaben der Jugendhilfe Ziele und Aufgaben der Jugendhilfe gem. 1 Abs. 3 SGB VIII Junge Menschen in ihrer individuellen und

Mehr

Soziale Gruppenarbeit gem. 29 SGB VIII

Soziale Gruppenarbeit gem. 29 SGB VIII Landkreis Esslingen SOZIALER DIENST Soziale Gruppenarbeit gem. 29 SGB VIII Vorbemerkungen Soziale Gruppenarbeit als Methode der Sozialarbeit findet in den verschiedensten Feldern der Jugendhilfe Anwendung,

Mehr

Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)

Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Schutzauftrag nach 8a SGB VIII für freie Träger in der Jugendhilfe vertraglich

Mehr

Kooperation von Jobcenter und Jugendamt. Landkreis Grafschaft Bentheim

Kooperation von Jobcenter und Jugendamt. Landkreis Grafschaft Bentheim Kooperation von Jobcenter und Jugendamt Landkreis Grafschaft Bentheim Die Vorteile der Kooperation Die Kooperation bietet dem Trägern der Jugendhilfe und Grundsicherung für Arbeitssuchende viele Vorteile:

Mehr

Amt für Jugend und Familie Fürstenfeldbruck. Jugendhilfe im Strafverfahren

Amt für Jugend und Familie Fürstenfeldbruck. Jugendhilfe im Strafverfahren Amt für Jugend und Familie Fürstenfeldbruck Jugendhilfe im Strafverfahren Übersicht 1 Was ist Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHis)? 2 Wann wird die JuHiS tätig? 3 Was sind die Aufgaben der JuHiS? 4 Mit

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1268 18. Wahlperiode 18.11.2013

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1268 18. Wahlperiode 18.11.2013 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1268 18. Wahlperiode 18.11.2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Barbara Ostmeier (CDU) und Antwort der Landesregierung Ministerin für Justiz, Kultur und Europa

Mehr

Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG)

Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG) Kinder- und Jugendgesetz 45.00 Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG) Vom 0. Dezember 04 (Stand. Januar 05) Der Grosse Rat des Kantons

Mehr

Auswirkungen des SGB II auf Freie Träger

Auswirkungen des SGB II auf Freie Träger Auswirkungen des SGB II auf Freie Träger Fachtagung JugendhilfeplanerInnen und ASD-MitarbeiterInnen im Landschaftsverband Westfalen-Lippe am 9. November 2004 In Dortmund Inhalt Blick auf die Veränderungen

Mehr

Orientierungshilfe zur Vorgehensweise bei der Etablierung neuer Projekte 1

Orientierungshilfe zur Vorgehensweise bei der Etablierung neuer Projekte 1 Orientierungshilfe zur Vorgehensweise bei der Etablierung neuer Projekte 1 I. Träger plant ein neues Projekt; mit 100 % Eigenmittel Ohne Stiftungsgelder oder anderweitige Zuschussgeber, die eine Einbeziehung,

Mehr

Prävention sexualisierter Gewalt in Jugendverbänden

Prävention sexualisierter Gewalt in Jugendverbänden Prävention sexualisierter Gewalt in Jugendverbänden unter Einbeziehung des Bundeskinderschutzgesetzes Teil 1: Prävention heute Bestehende gesetzliche Vorgaben 8a, 72a SGB VIII Das erweiterte Führungszeugnis

Mehr

8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung erkennen - beurteilen - handeln

8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung erkennen - beurteilen - handeln 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung erkennen - beurteilen - handeln Krisenmanagement beim Jugendamt der Stadt Heilbronn 1 Gefährdung Die Rechtsprechung versteht unter Gefährdung eine gegenwärtig

Mehr

Familienbesuch Willkommen oder Heimsuchung?

Familienbesuch Willkommen oder Heimsuchung? Willkommen oder Heimsuchung? Austauschtreffen Multiplikator/inn/en Familienbesucher und Willkommensbesuche 4. Juli 2016 Stephanie Götte Informationelle Selbstbestimmung Art. 2 Abs. 1 ivm Art. 1 Abs. 1

Mehr

Rahmenkonzept für Schulsozialarbeit in Jena

Rahmenkonzept für Schulsozialarbeit in Jena Rahmenkonzept für Schulsozialarbeit in Jena 1. Definition Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit ist ein professionelles Angebot an Schulen, welches den Erziehungs- und Bildungsauftrag durch sozialpädagogische

Mehr

Wie tickt das Jugendamt? Lehrerbildungszentrum

Wie tickt das Jugendamt? Lehrerbildungszentrum Wie tickt das Jugendamt? Lehrerbildungszentrum 01.06.2015 Ablauf Organisation und Aufgaben eines Jugendamtes - Organisation und Aufgaben des Sozialen Dienstes - Definitionen und Formen von Kindeswohlgefährdung

Mehr

Familie und Sucht. Caritasverband Zwickau e.v. Suchtberatungsstelle/ SPFH

Familie und Sucht. Caritasverband Zwickau e.v. Suchtberatungsstelle/ SPFH Caritasverband Zwickau e.v. Suchtberatungsstelle/ SPFH Familie und Sucht Notwendige Unterstützungen für Kinder aus suchtbelasteten Familien SoFaSu-Sozialpädagogische Familienhilfe Sucht Gemeinsame Fachtagung

Mehr

Kinderschutz macht Schule. Kindeswohlgefährdung im Kontext rechtlicher Rahmenbedingungen

Kinderschutz macht Schule. Kindeswohlgefährdung im Kontext rechtlicher Rahmenbedingungen Kinderschutz macht Schule Kindeswohlgefährdung im Kontext rechtlicher Rahmenbedingungen Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung als unbestimmte Rechtsbegriffe Auslegung ist abhängig von Kulturell Historisch

Mehr

Einführung in das Jugendstrafrecht für die Soziale Arbeit

Einführung in das Jugendstrafrecht für die Soziale Arbeit Christoph Nix / Winfried Möller / Carsten Schütz Einführung in das Jugendstrafrecht für die Soziale Arbeit Mit 6 Abbildungen und 2 Tabellen Ernst Reinhardt Verlag München Basel Rechtsanwalt Prof. Dr. iur.

Mehr

Kinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen. Erziehungspartnerschaft mit schwierigen Eltern

Kinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen. Erziehungspartnerschaft mit schwierigen Eltern Kinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen Erziehungspartnerschaft mit schwierigen Eltern Jörg Maywald, Diakonie Puschendorf, 22.3.2012 Kinderschutz in Deutschland: rechtspolitische Entwicklungen seit 1989

Mehr

Rechtsgrundlagen und Leistungsbereiche der Familienpflege

Rechtsgrundlagen und Leistungsbereiche der Familienpflege Rechtsgrundlagen und Leistungsbereiche der Familienpflege Überblick über die wichtigsten Gesetzesgrundlagen Auszug aus dem Gesetzestext Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch (SGB) V 38 SGB V: Haushaltshilfe

Mehr

Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen

Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen Werden Sie aktiv für Kinder in Kindertageseinrichtungen! Erziehungspartnerschaften Gemeinsam für Kinder Dem Gesetzgeber ist es ernst mit der Erziehungspartnerschaft

Mehr

Kinderdelinquenz zwischen Polizei und Jugendamt

Kinderdelinquenz zwischen Polizei und Jugendamt Gabriele Bindel-Kögel, Manfred Heßler, Johannes Münder Kinderdelinquenz zwischen Polizei und Jugendamt LIT INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung 11 2. Zielsetzung und Anlage des Forschungsprojektes 14 2.1 Zielsetzung

Mehr

Fachliche Empfehlungen für die Mitwirkung der Jugendhilfe in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz

Fachliche Empfehlungen für die Mitwirkung der Jugendhilfe in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz Fachliche Empfehlungen für die Mitwirkung der Jugendhilfe in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz des vom 23. Oktober 2012 Zentrum Bayern Familie und Soziales Bayerisches Landesjugendamt Inhalt Seite

Mehr

Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg

Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg 14. - Pforzheim-Hohenwart 1Michael Winkler 2Michael Winkler Datenschutz, Rechtsfragen in der Schulsozialarbeit Vertraulichkeit und Schweigepflicht Voraussetzung

Mehr

Vollmacht Die große Unbekannte

Vollmacht Die große Unbekannte Vollmacht Die große Unbekannte Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel 14. Juli 2016 Überblick Vorsorgevollmacht und Vorsorgeverhältnis Vorsorgevollmacht und Betreuung Vorsorgevollmacht als Vertrauensakt Vergütung,

Mehr

Jugendhilfe als Bürge für Inklusion in der Schule

Jugendhilfe als Bürge für Inklusion in der Schule Jugendhilfe als Bürge für Inklusion in der Schule - Thesen zur Diskussion - Das Jugendamt Bürge für alles und jeden? DIJuF-ZweiJahrestagung Bonn, 9. Dezember 2014 Lydia Schönecker Deutsches Institut für

Mehr

Wie geht's der Kinder- und Jugendhilfe?

Wie geht's der Kinder- und Jugendhilfe? Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfeforschung Wie geht's der Kinder- und Jugendhilfe? Empirische Befunde und Analysen Bearbeitet von Tina Gadow, Christian Peucker, Liane Pluto, Eric Santen, Mike Seckinger

Mehr

Unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche Abgrenzung der Begriffe: Familienzusammenführung Verwandtenpflege Gastfamilien

Unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche Abgrenzung der Begriffe: Familienzusammenführung Verwandtenpflege Gastfamilien Unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche Abgrenzung der Begriffe: Familienzusammenführung Verwandtenpflege Gastfamilien 1. Familienzusammenführung Das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung,

Mehr

Vereinbarungen nach 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII mit Trägern der freien Jugendhilfe Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen

Vereinbarungen nach 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII mit Trägern der freien Jugendhilfe Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen Vereinbarungen nach 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII mit Trägern der freien Jugendhilfe Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen Von Antje Steinbüchel, LVR-Landesjugendamt Rheinland Seit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes

Mehr

Richtlinie Förderung der ergänzenden Angebote in der Kindertagesbetreuung im Landkreis Teltow-Fläming Teil 1 Allgemeines

Richtlinie Förderung der ergänzenden Angebote in der Kindertagesbetreuung im Landkreis Teltow-Fläming Teil 1 Allgemeines Richtlinie Förderung der ergänzenden Angebote in der Kindertagesbetreuung im Landkreis Teltow-Fläming Teil 1 Allgemeines Ergänzend zur Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung von Kindern in Kindertagesstätten

Mehr

1 Zielgruppe. 2 Verfahren

1 Zielgruppe. 2 Verfahren Richtlinien zur Ausgestaltung der Kindertagespflege gem. 22 ff. Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) und dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) vom 06.05.2008

Mehr

Systemisches Handeln und politisches Verständnis aus Sicht der Sozialpädagogischen Familienhilfe

Systemisches Handeln und politisches Verständnis aus Sicht der Sozialpädagogischen Familienhilfe Systemisches Handeln und politisches Verständnis aus Sicht der Sozialpädagogischen Familienhilfe Christina Hanf, Diplom Pädagogin, systemische Beraterin Tim Käsgen, Diplom Pädagoge, systemsicher Berater

Mehr

Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen für die Abtei Königsmünster in Meschede (Präventionsordnung PrävO Kö)

Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen für die Abtei Königsmünster in Meschede (Präventionsordnung PrävO Kö) Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen für die Abtei Königsmünster in Meschede (Präventionsordnung PrävO Kö) Präambel I. Geltungsbereich 1 Geltungsbereich II. Personalauswahl

Mehr

Handlungsleitfaden zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung

Handlungsleitfaden zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung Handlungsleitfaden zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung Vorwort Die Stadt Brandenburg an der Havel ist geprägt durch ihr Leitbild: Brandenburg an der Havel - die Stadt im Fluss

Mehr

Der Bedarf von Senioren mit Behinderung als Anforderung an den Sozialhilfeträger

Der Bedarf von Senioren mit Behinderung als Anforderung an den Sozialhilfeträger . Der Bedarf von Senioren mit Behinderung als Anforderung an den Sozialhilfeträger 17. Fachtagung GBM/POB&A Anwendertreffen 24. bis 26.04.2013 in München Marga Tobolar-Karg Inhalt 1. Allgemeine Informationen

Mehr

Fachberatung im Kinderschutz Fachtag, Hannover,

Fachberatung im Kinderschutz Fachtag, Hannover, Fachberatung im Kinderschutz Fachtag, Hannover, 29.07.2014 Prof. Dr. Christof Radewagen Einige Zahlen 153 2013 zu Tode misshandelte Kinder in Deutschland Davon sind 73% jünger als 6 Jahre! 23 2013 ermordet

Mehr

Informationen über das Praxiszentrum Familie und Kinder (Claudia Hermens, Dr. Claudia Roller)

Informationen über das Praxiszentrum Familie und Kinder (Claudia Hermens, Dr. Claudia Roller) Informationen über das Praxiszentrum Familie und Kinder (Claudia Hermens, Dr. Claudia Roller) Modul 12.2 Vorbereitung auf das Praxisstudium Informationsveranstaltung am 23.06.2016 Aktuelle Situation Familien

Mehr

Handlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Berlin und deren praktische Umsetzung

Handlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Berlin und deren praktische Umsetzung Handlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Berlin und deren praktische Umsetzung 1 Auf welcher rechtlichen Grundlage arbeitet Wildwasser e.v.? Wildwasser e.v. ist Träger der

Mehr

Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII

Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII Zusammenarbeit im Kinderschutz Fachvormittag am 26.02.2014 26.02.2014 Siegfried Mutschler-Firl, Psychosozialer Dienst 1 / 15 Gesetzliche

Mehr

Niedrigschwellige Angebote Umsetzung der Anerkennung durch die Länderverordnungen. Umsetzung in Nordrhein-Westfalen

Niedrigschwellige Angebote Umsetzung der Anerkennung durch die Länderverordnungen. Umsetzung in Nordrhein-Westfalen Niedrigschwellige Angebote Umsetzung der Anerkennung durch die Länderverordnungen Umsetzung in Nordrhein-Westfalen Status Quo in NRW in NRW anerkannt: ca. 2.300 Betreuungsangebote zentrale Zuständigkeit

Mehr

Ihr Wunschund Wahlrecht bei der Wahl eines Pflegeheims

Ihr Wunschund Wahlrecht bei der Wahl eines Pflegeheims Baden Ihr Wunschund Wahlrecht bei der Wahl eines Pflegeheims Diakonie für Senioren Wunsch-Pflegeheim gefunden, aber das Sozialamt weist Sie ab? Sie suchen für sich oder einen Angehörigen oder eine andere

Mehr

Datenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz

Datenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz Datenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz Gila Schindler, Referentin für Kinder- und Jugendhilferecht Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Überblick Stand der aktuellen Diskussion:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 4. Juli 2007. in dem Zwangsvollstreckungsverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 4. Juli 2007. in dem Zwangsvollstreckungsverfahren BUNDESGERICHTSHOF VII ZB 15/07 BESCHLUSS vom 4. Juli 2007 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein ZPO 765 a Pfändet der Gläubiger den dem Schuldner gemäß 667 BGB zustehenden

Mehr

Jahrestagung Leiter/innen der Allgemeinen Sozialen Dienste der Jugendämter

Jahrestagung Leiter/innen der Allgemeinen Sozialen Dienste der Jugendämter Jahrestagung Leiter/innen der Allgemeinen Sozialen Dienste der Jugendämter 03.05.2013 Das HaushaltsOrganisationsTraining der Familienpflege: HOT ein Angebot zur alltagspraktischen Unterstützung von Familien

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII

Inhaltsverzeichnis VII Inhaltsverzeichnis 1 Jugendstrafrecht und Jugendkriminalität....................... 1 1.1 Jugendstrafrecht als Täterstrafrecht.......................... 2 1.2 Jugendkriminalität.......................................

Mehr

Konzeption. Systemisches Rückführungsmanagement. im LWL-Heilpädagogischen Kinderheim Hamm

Konzeption. Systemisches Rückführungsmanagement. im LWL-Heilpädagogischen Kinderheim Hamm LWL Heilpädagogisches Kinderheim Hamm Lisenkamp 27-59071 Hamm www.lwl-heiki-hamm.de Konzeption Systemisches Rückführungsmanagement im LWL-Heilpädagogischen Kinderheim Hamm Stand: 01.04.2014 Systemisches

Mehr

Quelle: Gliederungs-Nr:

Quelle: Gliederungs-Nr: Voris - Vollversion: Vorschrift Quelle: Normgeber: Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Aktenzeichen: 306-51240 Erlassdatum: 11.11.2014 Fassung vom: 11.11.2014 Gültig ab:

Mehr