UND WER HILFT DEN JUGENDLICHEN VÄTERN?

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1 UND WER HILFT DEN JUGENDLICHEN VÄTERN? Handlungsbedarfe und Möglichkeiten Sozialer Arbeit an Beratung und Begleitung sehr junger Väter im Kontext von Erziehungshilfen

2 FRAGESTELLUNGEN Gibt es einen Bedarf jugendliche Väter mit spezifischen Angeboten der Erziehungshilfe zu berücksichtigen? Welche Möglichkeiten bestehen dazu im Kontext Erziehungshilfe um Zugänge für spezifische Angebote zu erlangen? Online- Befragung inwiefern sind, nach der Beurteilung von Fachkräften, spezifische Angebote für jugendliche Väter im Zusammenhang mit gemeinsamen Wohnformen ( 19 SGB VIII) vorhanden, die jugendliche Väter als solche anerkennen, erreichen und fördern. Welche Angebote erachten Fachkräfte als sinnvoll? Welche besonderen Anforderungen sollten bei der Entwicklung von Angeboten der Erziehungshilfen bezüglich jugendlicher Vaterschaft bedacht werden? 2

3 VORGEHEN BEIM ERARBEITEN DER FRAGESTELLUNG Klärung jugendlicher Vater / Abgrenzung zum erwachsenen Vater. Bewältigungsanforderungen/ Entwicklungsaufgaben j. Väter. Vater als wichtige Bindungsperson für das Kind. väterliche Feinfühligkeit als Bindungskompetenz. Rechtslagen j. V. und Zugänge an erzieherischen Hilfen im Bezug zum KJHG/ SGB VIII. Handlungsansätze zur Beratung und Begleitung j. Väter. Befunde aus eine Online- Befragung von Vater/ Mutter-Kind-Einrichtungen in katholischer Trägerschaft zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten für jugendliche Väter. 3

4 WAS HEIßT DENN JUGENDLICHER VATER? ABGRENZUNG ZUR VATERSCHAFT IM ERWACHSENENALTER Der Jugendbegriff Jugend dauert heute länger (bis zu 15 J.) (vgl. Hurrelmann/ Quenzel 2012: 98f.), lange Ausbildungszeiten, ökonomische Abhängigkeit, soziokulturelle Selbstständigkeit (vgl. Böhnisch 2012: 139), eigenständige Lebensphase (vgl. Hurrelmann/ Quenzel 2012: o. S.), Übergang Jugend/ Erwachsen sein geprägt von Unsicherheiten, Ungewissheit, Risiko (vgl. Sander/ Witte 2011: 658f.) Vaterschaftsvorstellungen normativ dem Erwachsenenalter zugeordnet (vgl. Matzner 2007: 223), kein inhaltskonformer Vaterschaftstypus (vgl. Ahnert 2010: 72ff.), Identität neuer Vaterschaft mütterliche Gleichheit oder neues Rollenbild mit männlicher Qualitätsfüllung? (vgl. Rommelspacher 2005: 26ff.) 4

5 ENTWICKLUNGSAUFGABEN JUGENDLICHER VÄTER Jugend Individuation/ Autonomiestreben psychosoziale Krisen der Jugend, Individuation und Integration Bildungs-/Ausbildungsphase geringeres Einkommen Konsumübung (Geld/ Freizeit) Bindungen erproben; Körper- Geschlechtsidentität Vaterschaft Reproduktion/ soziale Integration psychosoziale Krisen der Vaterschaft, Rollendefinierung finanzielle Sicherheit/ sicherer Arbeitsplatz Konsumeinschränkung Bindungen verbindlich (vgl. Hurrelman/ Quenzel 2012 :o. S.) 5

6 DER VATER ALS WICHTIGE BINDUNGSPERSON FÜR DAS KIND Väter Väter bringen die gleiche Bindungsfähigkeit und Kompetenzen mit (außer Stillen) Väter gehen mit ihren Kindern anders um Ermutigung/ Motivation/ Begebenheiten der Umwelt Exploration/ Spielpartner Feinfühligkeit besonders hilfreiche Bindungskompetenz feinf. Väter erachten Bindung und Beziehung als wichtig und sind familiär engagierter feinf. Väter haben Kinder die vertrauen werden meist von Partnerinnen wertgeschätzt feinf.können meist selbst auf positive Vatererfahrungen zurückgreifen (vgl. Grossmann/Grossmann 2014: o. S.) 6

7 RECHTSLAGEN JUGENDLICHER VÄTER BGB (viertes Buch) Abstammung/ Personensorge Vaterschaft ( 1592 BGB) verheiratet o.vaterschaft anerkannt o. gerichtlich festgestellt j. Väter selten verheiratet, kennen Rechtslage nicht, Vaterschaft ungewiss; Sorgerecht wenn nicht verheiratet Mutter ( 1626 a (3) BGB); Vater Sorgerecht auf eigenaktiven Antrag ( 1626a (2) BGB) o. gemeinsame Sorgeerklärung; Umgangsrecht wenn Vaterschaft anerkannt o. (bei leiblichen, aber nicht rechtlicher V.) Umgangsrecht wenn zum Wohle des Kindes und Interesse des Vaters besteht; Es verlangt Rechtskenntnisse; Eigenaktivität u. o. Negativprüfung (zum Wohle des Kindes) der meist nicht verheirateten j. Väter, um Umgangsrecht/ Personensorge zu erlangen/ auszuüben. 7

8 ZUGÄNGE ÜBER DAS SGB VIII Allgemeine Vorschriften ( 2, 9 SGB VIII); Förderung der Erziehung in der Familie ( SGB VIII) (16 (3) / 1 (4) KKG Frühe Hilfen); Hilfe zur Erziehung (27-31 SGB VIII) (Erziehungsberatung, Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Soz. päd. Fam. Hilfe); Andere Aufgaben der Jugendhilfe (52 a SGB VIII); SGB VIII; Problem Antragsberechtigt nur der Personensorgeberechtigte bei Hilfe zur Erziehung des Kindes (Ausnahme 16 SGB VIII); o. Eltern des j. Vaters wenn dieser selbst minderjährig ist (als Kind mit Kind ) o. für sich selbst in seiner Rolle als j. Vater bei Volljährigkeit gem. 41 SGB VIII 8

9 HANDLUNGSANSÄTZE ZUR BERATUNG UND BEGLEITUNG J. VÄTER traditionelle Geschlechterorientierung u. o. nicht nachvollziehbares Verhalten als Bewältigungsparadigma ist subjektiv plausibel. Es schützt den jugendlichen Vater vermeintlich vor Exklusion und Desintegration, schafft Handlungssicherheit, Anerkennung und Selbstwert äquivalente Funktionen schaffen Alternativen (vgl. Böhnisch 2012/ 2013: o. S.); formelle und informelle, gendergerechte flexible Angebote könnten dem j. Vater helfen ihn in der Entwicklung seiner Rolle zu unterstützen; Solche gilt es zu entwickeln und zu finanzieren Methoden müssen für die Zielgruppe passend sein j. Väter am Ist- Stand abholen; an die Professionellen werden besondere Anforderungen im Umgang mit jugendlichen Vätern gestellt (Akzeptanz, Distanz, Rückstellung der eigenen Maßstäbe) 9

10 ONLINE BEFRAGUNG ZU BERATUNGS- UND UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTEN FÜR JUGENDLICHE VÄTER IN MUTTER- KIND- EINRICHTUNGEN (VÄTER UNTER 25 JAHRE) Erfassung vorhandener Angebotsstrukturen und Handlungsbedarfe aus Sicht der Fachkräfte, hemmende Faktoren für Angebote Standardisierte Antwortvorgaben/ offene Fragen Themenbereiche: A. Spezifische Angebote fachlicher Beratung für jugendliche Väter bezüglich ihrer Rolle als Vater. B. Spezifische Besuchsmöglichkeiten für jugendliche Väter bezüglich ihres Kindes. C. Spezifische Angebote von Fachkräften, um mit dem jugendlichen Vater den Umgang mit seinem Kind zu üben und Bindung zu diesem aufzubauen. 10

11 FAZIT Erwartungshaltungen an j. Väter sind komplex, widersprüchlich, nicht eindeutig erkennbar; j. Väter haben aufgrund ihrer Lebenslage und Sozialisation besonderen Hilfebedarf; Väter als Bindungsperson sind besonders und wichtig; SGB VIII bietet hinreichend Möglichkeiten für Leistungen, jedoch sind Zugänge schwierig und passende Angebote selten; Mutter- Kind Einrichtungen erreichen über die Mütter jugendliche Väter und haben auch teilweise schon spezifizierte Angebote; es gibt Faktoren, die das Einbeziehen von j. Vätern in solchen Einrichtungen hemmen; es ist unklar in welchen Bereichen der Sozialen Arbeit eine (Re-)- Aktivierung j. Väter angesiedelt werden kann; es besteht ein Handlungs- und Forschungsbedarf. 11

12 LITERATURVERZEICHNIS Ahnert L. (2010): Wieviel Mutter braucht ein Kind? Heidelberg Böhnisch, L. (2013): Männliche Sozialisation. Eine Einführung. (2., überarb. Aufl.) Weinheim und Basel Böhnisch, L. (2012): Sozialpädagogik der Lebensalter. Eine Einführung (6., überarbeitete Aufl.). Weinheim/München Böhnisch, L./Lenz, K./Schröer, W. (2009): Sozialisation und Bewältigung. Eine Einführung in die Sozialisationstheorie der zweiten Moderne. Weinheim/München Grossmann, K./Grossmann, K. E. (2014): Bindungen-das Gefüge psychischer Sicherheit (6. Aufl.). Krugzell Hurrelmann, K./Quenzel G. (2012): Lebensphase Jugend. Eine Einführung in die sozialwissenschaftliche Jugendforschung (11., vollständig überarbeitete Aufl.). Weinheim/München Matzner, M. (2007): Männer als Väter ein vernachlässigtes Thema soziologischer Männerforschung. In: Bereswill M., Meuser M., Scholz S. (Hrsg.). Dimensionen der Kategorie Geschlecht: Der Fall Männlichkeit. Münster (S ) Matzner, M. (2007a): Väter, die vernachlässigte Zielgruppe in der Sozialen Arbeit mit Familien. In: Hollstein, W./Matzner, M. (Hrsg.): Soziale Arbeit mit Jungen und Männern. München/Basel (S ) Rommelspacher, B. (2005): Gender, Race, Class. In: Sozialextra Heft 6/2005. Sander, U./Witte, M. D. (2011): Jugend. In: Otto H.-U./Thiersch H. (Hrsg).Handbuch Soziale Arbeit (4., völlig neu bearbeitete Aufl.). München 12

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