>>Kindergeld und Karenz Achtung WiedereinsteigerInnen<<

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download ">>Kindergeld und Karenz Achtung WiedereinsteigerInnen<<"

Transkript

1 Pressekonferenz >>Kindergeld und Karenz Achtung WiedereinsteigerInnen<< Renate Csörgits ÖGB-Frauenvorsitzende Sylvia Ledwinka ÖGB-Frauensekretärin ÖGB-Frauen-Pressekonferenz, Wien am 1. Juli 2002

2 Kinderbetreuungsgeld und Karenz Achtung WiedereinsteigerInnen Heute, am 1. Juli 2002, endet für die ersten Frauen, die das Kindergeld beziehen, die kündigungsgeschützte Karenz. Die Folge: Bleiben sie für die restlichen sechs Monate des Kindergeldbezugs zu Hause, riskieren sie ihren Job. Das ist den meisten jungen Eltern nicht bewusst. Die unterschiedliche Dauer zwischen Kindergeldbezug und Karenzzeit ist nicht der einzige Mangel beim Kindergeld. Wir nehmen den heutigen Stichtag zum Anlass, um aus unserer Beratungspraxis die größten Fallen bei der Kindergeld-Regelung aufzuzeigen. Kindergeld Karenz: ein großer Unterschied Karenz: Für ArbeitnehmerInnen besteht Anspruch auf Karenz bis maximal zum zweiten Geburtstag des Kindes. Lediglich das Modell der Teilzeitkarenz ermöglicht eine maximale Dauer der Karenz bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres des Kindes. Beide Formen der Karenz zeichnen sich dadurch aus, dass für die ArbeitnehmerInnen in dieser Zeit Kündigungs- und Entlassungsschutz besteht. Dieser Schutz endet vier Wochen nach Ende der Karenz der so genannten Behaltefrist. Kinderbetreuungsgeld: Das Kinderbetreuungsgeld, im Alltag meist Kindergeld genannt, wird für einen Elternteil maximal zweieinhalb Jahre ausbezahlt. Wenn sich die Eltern bei der Kinderbetreuung abwechseln, gibt es das Kindergeld bis maximal zum dritten Geburtstag des Kindes. Das Kindergeld gibt es grundsätzlich für Geburten ab 1. Jänner Für Eltern, deren Kinder in der Zeit zwischen 1. Juli 2000 und 31. Dezember 2001 zur Welt kamen, gilt folgende Übergangsbestimmung: Sofern sie Anspruch auf Karenzgeld oder zumindest Teilzeitbeihilfe hatten, erhalten sie seit Jahresanfang eine Leistung, die in Höhe und Bezugsdauer dem Kindergeld entspricht. Bei jenen Eltern, die in die Übergangsbestimmungen fallen, endet nun bei den ersten die kündigungsgeschützte Karenzzeit. Die ersten Betroffenen sind jene Frauen, deren Kinder am 1. Juli 2000 zur Welt kamen. Für diese Frauen wäre heute der erste Arbeitstag nach der Karenz. FALLE 1: Die Frau bleibt länger als bis zum 2. Geburtstag zu Hause Was sind die Folgen des Nichterscheinens am Arbeitsplatz nach der Karenz? Die Arbeitnehmerin erscheint nicht zur Arbeit weil sie annimmt, dass sie bis zum 30. Lebensmonat des Kindes zu Hause bleiben kann. Damit riskiert sie die Entlassung. Denn Fernbleiben vom Arbeitsplatz ohne Angabe von Gründen fällt unter die Entlassungstatbestände. Zusätzliche Negativfolge: Mit dem Verlust des Arbeitsplatzes ist auch der Abfertigungsanspruch weg! ÖGB-Frauen-Pressekonferenz, Wien am 1. Juli

3 FALLE 2: Der Vater übernimmt nach dem 2. Geburtstag die Betreuung Das Kindergeld wird bei Übernahme eines Teiles der Betreuungszeit durch den Vater bis zum 3. Geburtstag des Kindes gezahlt. Die Väter sind aufgrund dieses verlängerten Geldbezugs häufig der Meinung, sie könnten für die letzten sechs Monate vor dem 3. Geburtstag des Kindes nun in Karenz gehen, um die Kinderbetreuung zu übernehmen. Leider stimmt das nicht! Auch für Väter gilt, dass der Geldbezug nicht automatisch die Karenzzeit verlängert. Wenn der Vater erst nach dem zweiten Geburtstag des Kindes die Betreuung übernimmt, hat er keinen Anspruch auf Karenz und damit auf Kündigungs- und Entlassungsschutz. FALLE 3: Verschlechterter Kündigungsschutz für den zweiten Elternteil Dass die partnerschaftliche Teilung der Babybetreuung nicht das Ziel der Kindergeld- Regelung der Regierung ist, macht auch eine andere Falle im Väterkarenzgesetz deutlich: Der Kündigungsschutz für den Vater beginnt nunmehr nicht mit der Meldung des Karenzwunsches beim Dienstgeber, sondern frühestens vier Monate vor Beginn seiner Karenz. Gleichzeitig muss die Karenz nach wie vor spätestens drei Monate vor Antritt gemeldet werden. Fazit: Der Vater muss seinen Karenzwunsch innerhalb des vierten Monats vor Antritt der Karenz melden. Gibt er seinen Karenzwunsch dem Arbeitgeber früher bekannt, kann er gekündigt werden. FALLE 4: Zuverdienstgrenze bei partnerschaftlicher Teilung der Betreuung Gerade wenn Väter planen, das letzte halbe Jahr (30. bis 36. Lebensmonat des Kindes) das Kindergeld zu beziehen und die Frau hat davor keinen Zuverdienst gehabt, wird fälschlich angenommen, dass dann trotzdem noch die gesamte Zuverdienstgrenze von für das Kalenderjahr zur Verfügung steht. Stimmt nicht: Wenn der Vater nur für sechs Monate Kindergeld bezieht, gilt nicht die Jahreszuverdienstgrenze, sondern der aliquote Anteil davon (also 50 Prozent des Jahreszuverdienstes). FALLE 5: Zuverdienstgrenze nach Wiedereinstieg hängt vom Geburtsmonat ab Je nach Geburtsdatum des Kindes und Datum des Wiedereinstiegs ergeben sich unterschiedlich hohe Zuverdienstgrenzen. ÖGB-Frauen-Pressekonferenz, Wien am 1. Juli

4 Beispiele: Arbeiterin, Geburt des Kindes 1. Jänner: möglicher Zuverdienst pro Monat für 6 Monate vom 24. bis zum 30. Lebensmonat des Kindes = ca * pro Monat Arbeiterin, Geburt des Kindes 1. Juli: möglicher Zuverdienst pro Monat für 6 Monate vom 24. bis zum 30. Lebensmonat des Kindes = ca * pro Monat Annahme in beiden Fällen: In der Karenz bis zum zweiten Geburtstag des Kindes gab es keinen Zuverdienst. Die unterschiedlich hohen Beträge des Zuverdienstes, die sich durch das Geburtsdatum des Kindes ergeben, werden auch von ArbeitsrechtlerInnen als verfassungswidrig bezeichnet. FALLE 6: Höherer Zuverdienst geht zulasten des Kündigungs- und Entlassungsschutzes Da die Möglichkeit des erweiterten Zuverdienstes immer wieder hervorgekehrt wird, ist es den ArbeitnehmerInnen kaum zu erklären, dass der Kündigungsschutz nur dann besteht, wenn sie weiterhin nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze und maximal in 13 Wochen mehr verdienen. Es besteht zudem die Gefahr, dass dieser löchrige Kündigungsschutz nur ein erster Schritt ist und die kündigungsgeschützte Karenz über kurz oder lang ganz abgeschafft wird. FALLE 7: Schwammige Härteklausel Ein Beispiel aus dem Beratungsalltag: Eine Frau hat vor dem Wiedereinstieg genau ihre Zuverdienstgrenze berechnet und festgestellt, dass sie trotz Vollzeitbeschäftigung unter der Zuverdienstgrenze bleibt und daher das Kindergeld bekommt. Nach ihrem Wiedereinstieg wird sie versetzt. Auf dem neuen Dienstposten gibt es eine Zulage, durch die sie die Zuverdienstgrenze übersteigt. Fällt das jetzt unter Fälle einer geringfügigen, unvorhersehbaren Überschreitung der Zuverdienstgrenze bis zu 10 Prozent, für die es eine Härtefall-Verordnung gibt? Es war der betroffenen Frau nicht möglich, im Ministerium eine qualifizierte Auskunft zu erhalten, die ihr gewährleistet, dass sie NICHT nächstes Jahr das gesamte Kindergeld zurückzahlen muss!!! * vom ÖGB empfohlener Richtsatz! ÖGB-Frauen-Pressekonferenz, Wien am 1. Juli

5 Weitere Mängel: Ruhensbestimmung beim Wochengeld Für Arbeitnehmerinnen mit Anspruch auf Wochengeld beginnt der Bezug des Kindergeldes erst nach Ende des Wochengeld-Bezuges. BäuerInnen und Selbstständige haben die Möglichkeit der Betriebshilfe und können trotzdem Kindergeld schon ab der Geburt beziehen. (Betriebshilfe = 22,7 pro Tag, rund 681,3 pro Monat.) Auch ArbeitsrechtlerInnen sind der Meinung, dass diese Ruhensbestimmung für ArbeitnehmerInnen (denn nur diese beziehen Wochengeld) mehr als bedenklich sind. Teilzeitkarenz Durch die Zuverdienstgrenze ist diese Form der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gerade für besser verdienende ArbeitnehmerInnen nicht mehr möglich. Einem baldigen Wiedereinstieg junger Frauen über qualifizierte Teilzeit ist dadurch eine Hürde vorgebaut. Auch als Anreiz für Männer, einen Teil der Betreuungsarbeit zu übernehmen, ist die Teilzeitkarenz durch die nunmehrige Zuverdienstgrenze vielfach uninteressant. Zum Vergleich: Bei der alten Karenzregelung erhielt man im Falle der Teilzeitkarenz das halbe Karenzgeld, konnte dazu aber in unbegrenzter Höhe dazuverdienen. (Einzige Voraussetzung: Die wöchentliche Arbeitszeit musste um mindestens 40 Prozent reduziert werden.) Fazit: Diese bessere Form der Teilzeit (beginnt frau/man gleich nach Ende der Schutzfrist in Teilzeitkarenz zu arbeiten, ist er/sie bis vier Wochen nach dem 4. Geburtstag des Kindes kündigungs- und entlassungsgeschützt), droht voraussichtlich auszusterben. Verzichtsmöglichkeit Grundsätzlich ist es möglich, auf das Kindergeld im Vorhinein (spätestens ein Monat vorher) zu verzichten, wenn man weiß, dass man in diesem Zeitraum über der Zuverdienstgrenze liegen wird tut man dies nicht und kommt über die jährliche Zuverdienstgrenze, muss man das Kindergeld für das gesamte Kalenderjahr zurückzahlen. Das Problem: Die Verzichtsmöglichkeit bietet de facto nur für BäuerInnen und Selbstständige echte Gestaltungsspielräume, ArbeitnehmerInnen haben nicht die Möglichkeit, ihre Gehälter/Löhne auf ein Monat zusammenzuziehen und dann in diesem Monat auf das Kindergeld zu verzichten. Mutter-Kind-Pass Es erfolgte nahezu keine Aufklärung von Seiten der Regierung, dass das Kindergeld ab dem 21. Lebensmonat auf die Hälfte gekürzt wird, wenn die notwendigen Mutter-Kind- Pass-Untersuchungen bis zum 18. Lebensmonat nicht nachgewiesen werden können. ÖGB-Frauen-Pressekonferenz, Wien am 1. Juli

6 Fehlende Rahmenbedingungen Kinderbetreuungsplätze: Kindern zwischen sechs und sieben Jahren stehen Plätzen gegenüber, Kindern unter drei Jahren werden Plätze geboten. Anstatt endlich die nötigen Betreuungsplätze in ganz Österreich mit arbeitnehmerinnenorientierten Öffnungszeiten zu schaffen, werden Modelle von Seiten der Regierung überlegt, dass bis zu , pro Jahr (= ATS , ) an Ausgaben für die Kinderbetreuung als Werbungskosten abgeschrieben werden können. Zum Vergleich: Mehr als 40 Prozent der Frauen und immerhin 20 Prozent der Männer verdienen netto weniger als , im Jahr (Zahlen aus 1999). WiedereinsteigerInnen-Programme: werden gekürzt, anstelle sie auszubauen! Service der ÖGB-Frauen Der Online-Rechner der ÖGB-Frauen ermöglicht WiedereinsteigerInnen das Ausrechnen ihrer persönlichen Zuverdienstgrenze. Den Rechner gibt es in einer Version für ArbeiterInnen, Angestellte und seit April auch für öffentlich Bedienstete. In einem nächsten Schritt wird der Rechner für junge Eltern, die sich die Karenz teilen, adaptiert. Muster-Vereinbarungen zur Sicherung des Kündigungs- und Entlassungsschutzes Damit junge Eltern, die über den zweiten Geburtstag hinaus zur Betreuung ihres Kindes die Erwerbstätigkeit unterbrechen, beim geplanten Wiedereinstieg nicht ohne Job dastehen, haben die ÖGB-Frauen Mustervereinbarungen ausgearbeitet. Kann der/die ArbeitnehmerIn oder der Betriebsrat den Arbeitgeber zur Unterzeichnung einer derartigen Vereinbarung bewegen, gilt für die/den WiedereinsteigerIn ein über die Karenz hinausreichender Kündigungs- und Entlassungsschutz bis zum Ablauf des Kindergeld-Bezuges bzw. der im Vertrag vereinbarten Frist. Die ÖGB-Frauen bieten für Gewerkschaftsmitglieder eine Mustervereinbarung für einen Einzeldienstvertrag an also für die persönliche Abmachung zwischen Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber. Zusätzlich gibt es auch ein Muster für eine entsprechende Betriebsvereinbarung. ÖGB-Frauen-Pressekonferenz, Wien am 1. Juli

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle Fachinfo aus der Landesfrauenorganisation Stand, September 2009 Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle Seit der Regierungsklausur vom 14. bis 15. September 2009 in Salzburg

Mehr

ELTERNKARENZ UND ELTERNTEILZEIT

ELTERNKARENZ UND ELTERNTEILZEIT Arbeit ELTERNKARENZ UND ELTERNTEILZEIT Arbeitsrechtlicher Leitfaden Stand: Jänner 2016 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Stubenring

Mehr

Kinderbetreuungsgeld/ Karenzgeld

Kinderbetreuungsgeld/ Karenzgeld Kinderbetreuungsgeld/ Karenzgeld Die häufigsten Fragen 1. Wer hat Anspruch auf das neue Kinderbetreuungsgeld? Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld haben Eltern, deren Kind ab dem 1.1.2002 geboren wird und

Mehr

Kindergeld-Konto. Bundesministerin Dr. Sophie Karmasin

Kindergeld-Konto. Bundesministerin Dr. Sophie Karmasin Kindergeld-Konto Bundesministerin Dr. Sophie Karmasin Die bisherigen 4 pauschalen Kindergeld-Varianten 30+6 ( 436/Monat) 13.080 2.616 15.696 20+4 ( 624/Monat) 12.480 2.496 14.976 15+3 ( 800/Monat) 12.000

Mehr

M E R K B L A T T. für M Ü T T E R anlässlich der Geburt eines Kindes

M E R K B L A T T. für M Ü T T E R anlässlich der Geburt eines Kindes M E R K B L A T T für M Ü T T E R anlässlich der Geburt eines Kindes 1. Meldung der Schwangerschaft Sobald der Lehrerin / Bediensteten die Schwangerschaft bekannt ist, meldet sie diese ehestens mit einer

Mehr

Tipps für die Väterkarenz

Tipps für die Väterkarenz Der OÖVP-Arbeitnehmerbund Oberösterreich Tipps für die Väterkarenz Besser informiert. www.ooe-oeaab.at ÖAAB-Landesobmann Abg.z.NR August Wöginger Landessekretär Wolfgang Brandstätter Rat & Hilfe. Neben

Mehr

DER ELTERN- DER ELTERN- KALENDER ELTERN- KALENDER KALENDER GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

DER ELTERN- DER ELTERN- KALENDER ELTERN- KALENDER KALENDER GERECHTIGKEIT MUSS SEIN DER ELTERN- DER ELTERN- KALENDER ELTERN- KALENDER KALENDER Monat für Monat das Wichtigste Monat Monat für Monat das Wichtigste zur Entwicklung für für Monat Monat das Ihres das Wichtigste Kindes, zur Entwicklung

Mehr

Eltern Kind Kalender IHR WEGBEGLEITER IN FRAGEN RUND UM RECHT GELD GESUNDHEIT

Eltern Kind Kalender IHR WEGBEGLEITER IN FRAGEN RUND UM RECHT GELD GESUNDHEIT Eltern Kind Kalender / IHR WEGBEGLEITER IN FRAGEN RUND UM RECHT GELD GESUNDHEIT Sie erwarten ein Baby? Wir gratulieren herzlich! Hier ist ja auch ein wirklich guter Platz, um zur Welt zu kommen. Der Staat

Mehr

Ein Baby ist unterwegs

Ein Baby ist unterwegs Ein Baby ist unterwegs Dienst- und Besoldungsrechtliches rund um Schwangerschaft, Geburt und Karenz Daniela Eysn, MA Bereichsleiterin Besoldung Gewerkschaft Öffentlicher Dienst 1010 Wien, Teinfaltstraße

Mehr

Elternteilzeit. seit 01. Juli 2004

Elternteilzeit. seit 01. Juli 2004 Elternteilzeit seit 01. Juli 2004 Bücher die nicht fehlen sollten! Birgit Isepp 2 Anspruchvoraussetzungen AN, die in Betrieben mit mehr als 20 ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind UND die bereits seit 3

Mehr

ELTERN TEILZEIT 1. RECHTLICHE INFORMATION 2. MUSTERVORLAGEN. 1.1 Anspruch & Ausgestaltung 1.2 Kündigungsschutz & Verfahren

ELTERN TEILZEIT 1. RECHTLICHE INFORMATION 2. MUSTERVORLAGEN. 1.1 Anspruch & Ausgestaltung 1.2 Kündigungsschutz & Verfahren ELTERN TEILZEIT 1. RECHTLICHE INFORMATION 1.1 Anspruch & Ausgestaltung 1.2 Kündigungsschutz & Verfahren 2. MUSTERVORLAGEN Vereinbarung Elternteilzeit Nichtinanspruchnahme bzw. Dauer/Beginn Änderung bzw.

Mehr

Alle Infos für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes Elternteilzeit beanspruchen möchten!

Alle Infos für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes Elternteilzeit beanspruchen möchten! Elternteilzeit Alle Infos für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes Elternteilzeit beanspruchen möchten! www.proge-frauen.at RECHT AUF ELTERNTEILZEIT Das Bundesgesetz über die Elternteilzeit ist mit

Mehr

stehst du willkommen zurück! Stand: April 2016

stehst du willkommen zurück! Stand: April 2016 Im stehst du willkommen zurück! Stand: April 2016 MEIN WIEDEREINSTIEG BEI BILLA Ihre Teilzeitbeschäftigung (Elternteilzeit) Falls Sie nach der Karenz nicht mit Ihrer vollen Stundenanzahl bei BILLA arbeiten

Mehr

Kinderbetreuungsgeld. für Geburten bis Mag. Gabriele Hebesberger Stand:

Kinderbetreuungsgeld. für Geburten bis Mag. Gabriele Hebesberger Stand: Kinderbetreuungsgeld für Geburten bis 28.2.2017 Mag. Gabriele Hebesberger Stand: 2017-04 Inhaltsverzeichnis Wer hat Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld?... 3 Wie hoch ist das Kinderbetreuungsgeld und wie

Mehr

stehst du gerade in der Schwangerschaft. Stand: April 2016

stehst du gerade in der Schwangerschaft. Stand: April 2016 Im stehst du gerade in der Schwangerschaft. Stand: April 2016 IHRE SCHWANGERSCHAFT & IHR BERUF Wir haben die wichtigsten Infos für Sie auf einen Blick Sie haben uns Ihre Schwangerschaft mitgeteilt und

Mehr

ELTERNKARENZ KÜNDIGUNGS- UND ENTLASSUNGSSCHUTZ, TEILUNGSMÖGLICHKEITEN GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

ELTERNKARENZ KÜNDIGUNGS- UND ENTLASSUNGSSCHUTZ, TEILUNGSMÖGLICHKEITEN GERECHTIGKEIT MUSS SEIN ELTERNKARENZ KÜNDIGUNGS- UND ENTLASSUNGSSCHUTZ, TEILUNGSMÖGLICHKEITEN GERECHTIGKEIT MUSS SEIN BERUF UND FAMILIE Wir wollen gerechte Bedingungen für Familien: Kind und Job und nicht Kind oder Job. Rudi

Mehr

Steiermärkisches Mutterschutz- und Karenzgesetz St.-MSchKG

Steiermärkisches Mutterschutz- und Karenzgesetz St.-MSchKG Textgegenüberstellung Steiermärkisches Mutterschutz- und Karenzgesetz St.-MSchKG geltender Text vorgeschlagener Text Z 3 ( 25) Teilzeitbeschäftigung (1) Teilzeitbeschäftigung, ihr Beginn, ihre Dauer, ihr

Mehr

"Mutterschutz und Karenz" 2. Auflage. Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 3

Mutterschutz und Karenz 2. Auflage. Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 3 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 3 Kap 1 Einleitung 1.1 Das Mutterschutz- bzw das Väter- Karenzgesetz... 11 1.2 Geltungsbereich des MSchG... 11 1.3 Geltungsbereich des VKG... 12 Kap 2 Mitteilungspflichten

Mehr

Abschnitt I Allgemeiner Teil

Abschnitt I Allgemeiner Teil Artikel 1 Änderung des Steiermärkischen Mutterschutz- und Karenzgesetzes Das Gesetz über den Mutterschutz und die Karenz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer im Landesdienst, LGBl. Nr. 52/2002, wird

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII I. Schwangerschaft... 1 1. Geschützte Arbeitnehmerinnen... 1 2. Pflichten der Arbeitnehmerin... 2 3. Pflichten des Arbeitgebers... 4 a) Meldungen... 4 b) Evaluierung

Mehr

kindergeld-neu eine initiative der kinderfreunde

kindergeld-neu eine initiative der kinderfreunde Besser für w w w.kindergeld-ne u.at bis zu 872 pro Monat kindergeld-neu eine initiative der kinderfreunde mehr Flexibilität maßgeschneidert für jede Familie mehr Wahlfreiheit Kindergeld wie bisher - oder

Mehr

Elternteilzeit. seit 01. Juli 2004

Elternteilzeit. seit 01. Juli 2004 Elternteilzeit seit 01. Juli 2004 Anspruchvoraussetzungen Für AN, die in Betrieben mit mehr als 20 AN beschäftigt sind UND die bereits seit 3 Jahren beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind. Karenzzeiten

Mehr

Elterngeld Plus und Elternzeit Flex. Neuregelungen für Geburten ab dem

Elterngeld Plus und Elternzeit Flex. Neuregelungen für Geburten ab dem Elterngeld Plus und Elternzeit Flex Neuregelungen für Geburten ab dem 01.07.2015 Junge Familien wünschen sich: Beruf und Familie partnerschaftlich zu leben dass beide Partner für das Familieneinkommen

Mehr

Hurra, ein Kind ist da!

Hurra, ein Kind ist da! Rechtsinfo der ÖGB-Frauen Frauen Nr. 5 / Jänner 2008 Hurra, ein Kind ist da! Inklusive Bildungskarenz Inhalt I. In der Schwangerschaft Meldepflicht der Arbeitnehmerin... 4 Meldepflicht des Arbeitgebers...

Mehr

Beruf und Familie. Beruf und Familie. Die häufigsten Fragen und größten Irrtümer. Stark für Sie. www.ak-vorarlberg.at

Beruf und Familie. Beruf und Familie. Die häufigsten Fragen und größten Irrtümer. Stark für Sie. www.ak-vorarlberg.at Beruf und Familie Beruf und Familie Die häufigsten Fragen und größten Irrtümer Stark für Sie. www.ak-vorarlberg.at Beruf und Familie SEITE 2 Stark für Sie. AK Vorarlberg Beruf und Familie Vorwort Die Freude

Mehr

Frauen haben Zukunft. Rechtsinfo der ÖGB-Frauen. Jänner Baby-Package. Inklusive. Bildungskarenz

Frauen haben Zukunft. Rechtsinfo der ÖGB-Frauen. Jänner Baby-Package. Inklusive. Bildungskarenz Rechtsinfo der ÖGB-Frauen Frauen Jänner 2009 Baby-Package Inklusive Bildungskarenz Inhalt I. In der Schwangerschaft Meldepflicht der Arbeitnehmerin... 4 Meldepflicht des Arbeitgebers... 4 Beschäftigungsverbote

Mehr

AKTUELL ELTERNTEILZEIT UND ÄNDERUNG DER LAGE DER ARBEITSZEIT RECHT WIEN. DAS INFO-SERVICE DER AK 5 04

AKTUELL ELTERNTEILZEIT UND ÄNDERUNG DER LAGE DER ARBEITSZEIT RECHT WIEN.  DAS INFO-SERVICE DER AK 5 04 AKTUELL DAS INFO-SERVICE DER AK 5 04 RECHT ELTERNTEILZEIT UND ÄNDERUNG DER LAGE DER ARBEITSZEIT Um Eltern die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben zu erleichtern, fordert die Arbeiterkammer seit

Mehr

ELTERNTEILZEIT ANSPRUCH DER ELTERN AUF TEILZEITBESCHÄFTIGUNG

ELTERNTEILZEIT ANSPRUCH DER ELTERN AUF TEILZEITBESCHÄFTIGUNG ELTERNTEILZEIT ANSPRUCH DER ELTERN AUF TEILZEITBESCHÄFTIGUNG Stand 2007 FOTO: JENKOATAMAN - FOTOLIA Ihr starker Partner. bgld.arbeiterkammer.at ELTERNTEILZEIT INHALT Elternteilzeit Teilzeitbeschäftigung

Mehr

Häufig gestellte Fragen rund um das neue Kinderbetreuungsgeld und zum Familienzeitbonus

Häufig gestellte Fragen rund um das neue Kinderbetreuungsgeld und zum Familienzeitbonus BMFJ, November 2016 Häufig gestellte Fragen rund um das neue Kinderbetreuungsgeld und zum Familienzeitbonus Für Geburten ab 1. März 2017 treten neue Regelungen rund um das Kinderbetreuungsgeld in Kraft.

Mehr

ELTERN KARENZ IHRE ANSPRÜCHE, RECHTE UND PFLICHTEN

ELTERN KARENZ IHRE ANSPRÜCHE, RECHTE UND PFLICHTEN ELTERN KARENZ IHRE ANSPRÜCHE, RECHTE UND PFLICHTEN AK Infoservice Wir wollen gerechte Bedingungen für Familien: Kind und Job statt Kind oder Job. Rudi Kaske AK Präsident wien.arbeiterkammer.at 2 www.arbeiterkammer.at

Mehr

Mehr Rechte und bessere Vereinbarkeit für alle Eltern

Mehr Rechte und bessere Vereinbarkeit für alle Eltern Mehr Rechte und bessere Vereinbarkeit für alle Eltern Bianca Schrittwieser, Abt FF Wien, am 13.10.2016 Überblick Rahmenbedingungen: Karenz, Elternteilzeit/Verschiebung der Lage und Kinderbetreuungsgeld

Mehr

TIERÄRZTIN UND KIND, STAND JULI und. Österreichische Tierärztekammer

TIERÄRZTIN UND KIND, STAND JULI und. Österreichische Tierärztekammer ä ki TIERÄRZTIN UND KIND, STAND JULI 2014 und Österreichische Tierärztekammer 1 TIERÄRZTIN UND KIND STAND JULI 2014 Im Zusammenhang mit Schwangerschaften und der Geburt eines Kindes stellen sich immer

Mehr

Vorblatt. 1. Anlass und Zweck der Neuregelung: 2. Inhalt: 3. Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Vorblatt. 1. Anlass und Zweck der Neuregelung: 2. Inhalt: 3. Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens: 1. Anlass und Zweck der Neuregelung: Vorblatt Nach den derzeit geltenden Bestimmungen des Steiermärkischen Mutterschutz- und Karenzgesetzes besteht die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung längstens

Mehr

Freie Dienstnehmerinnen

Freie Dienstnehmerinnen Das Gesetz gilt für Alle ArbeitnehmerInnen in privaten Arbeitsverhältnissen und in öffentlichen Dienstverhältnissen. Ausnahme sind arbeitnehmerähnliche Verhältnisse: zb. freier Dienstvertrag, Werkvertrag

Mehr

Kurzinformation Karenz des Betriebsrates der Musikschule Wien

Kurzinformation Karenz des Betriebsrates der Musikschule Wien betriebsrat musikschule wien Wilhelmstraße 64 * 1120 Wien www.betriebsrat-mla.at info@betriebsrat-mla.at Kurzinformation Karenz des Betriebsrates der Musikschule Wien Allgemein: Die Anträge müssen meist

Mehr

3. Wann haben Sie einen Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld?

3. Wann haben Sie einen Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld? 3. Wann haben Sie einen Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld? Die Voraussetzungen sind im Wesentlich gleich: 3.1. Anspruch auf Elternzeit ( 15 BEEG) Auch wenn das Gesetz von einem Anspruch auf Elternzeit

Mehr

Unabhängige Gewerkschaft Öffentlicher Dienst / Team BMLVS Roßauer Lände 1 1090 Wien. Sehr geehrte Damen und Herren Geschätzte Kolleginnen und Kollegen

Unabhängige Gewerkschaft Öffentlicher Dienst / Team BMLVS Roßauer Lände 1 1090 Wien. Sehr geehrte Damen und Herren Geschätzte Kolleginnen und Kollegen Unabhängige Gewerkschaft Öffentlicher Dienst / Team BMLVS Roßauer Lände 1 1090 Wien Vorsitzender Stv. Vorsitzender Stv. Vorsitzende Stv. Vorsitzender Stv. Vorsitzender Vzlt Bernhard Struger Hofrat Mag.

Mehr

Wichtiges für die Zeit vor und nach der Geburt eines Kindes (M0120/ )

Wichtiges für die Zeit vor und nach der Geburt eines Kindes (M0120/ ) 6 Wichtiges für die Zeit vor und nach der Geburt eines Kindes (M0120/6-2016 08.09.2016) 1 Bekanntgabe der Schwangerschaft Werdende Mütter haben, sobald ihnen ihre Schwangerschaft bekannt ist, dem Leiter/der

Mehr

MEHR VÄTER IN KARENZ PRESSE- KONFERENZ AK Wiedereinstiegsmonitoring vergleicht Paare mit und ohne Väterbeteiligung. Es informieren Sie:

MEHR VÄTER IN KARENZ PRESSE- KONFERENZ AK Wiedereinstiegsmonitoring vergleicht Paare mit und ohne Väterbeteiligung. Es informieren Sie: PRESSE- KONFERENZ 24.6.2015 MEHR VÄTER IN KARENZ AK Wiedereinstiegsmonitoring vergleicht Paare mit und ohne Väterbeteiligung Es informieren Sie: RUDI KASKE Präsident der AK Wien INGRID MORITZ Leiterin

Mehr

Familienpolitik in Österreich

Familienpolitik in Österreich Ingrid Moritz Magistra, Leiterin der Abteilung Frauen Familie AK Wien Wien, Österreich Familienpolitik in Österreich 1 2 Familienpolitik in Österreich 1 Arbeitsrechtliche Regelungen: 1.1 Anspruch auf Elternkarenz

Mehr

Alles, was Recht ist!

Alles, was Recht ist! Alles, was Recht ist! Welche Rahmenbedingungen Ihnen der Gesetzgeber für aktives Vatersein zur Verfügung stellt und wie Sie diese optimal nutzen. Mag. Markus Faßhauer, Österreichische Kinderfreunde Bundesorganisation

Mehr

Personalvertretung. Geburt, Karenz, Kinderbetreuungsgeld. Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss

Personalvertretung. Geburt, Karenz, Kinderbetreuungsgeld. Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss ZA Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss Personalvertretung Geburt, Karenz, Kinderbetreuungsgeld März 2008 Personalvertretung Die Nr. 1 in Service INHALTSVERZEICHNIS DIENSTRECHT

Mehr

5. Familienleistungen

5. Familienleistungen 111 5. Familienleistungen 5.1 Grundsätzliches Was ist mit Familienleistungen gemeint? Hierunter fallen zum einen Zuschüsse oder Familienzulagen, die Familien erhalten, bis die Kinder selbst für ihren Unterhalt

Mehr

Beilage zum Bericht des Landwirtschafts-Ausschusses, Ltg.-812/L-2/ ANTRAG

Beilage zum Bericht des Landwirtschafts-Ausschusses, Ltg.-812/L-2/ ANTRAG Beilage zum Bericht des Landwirtschafts-Ausschusses, Ltg.-812/L-2/2-2001 ANTRAG der Abgeordneten Nowohradsky und Farthofer zur Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung der NÖ Landarbeitsordnung

Mehr

636/A XXII. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

636/A XXII. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich. 636/A XXII. GP - Initiativantrag 1 von 5 636/A XXII. GP Eingebracht am 08.06.2005 Antrag der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl und GenossInnen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Vaterschutzmonat geschaffen

Mehr

ELTERN TEILZEIT IHR ANSPRUCH AUF TEILZEITBESCHÄFTIGUNG

ELTERN TEILZEIT IHR ANSPRUCH AUF TEILZEITBESCHÄFTIGUNG ELTERN TEILZEIT IHR ANSPRUCH AUF TEILZEITBESCHÄFTIGUNG AK Infoservice Wir wollen gerechte Bedingungen für Familien: Kind und Job statt Kind oder Job. Rudi Kaske AK Präsident wien.arbeiterkammer.at 2 www.arbeiterkammer.at

Mehr

Familienförderungen des Bundes Stand: Jänner 2012

Familienförderungen des Bundes Stand: Jänner 2012 Familienförderungen des Bundes Stand: Jänner 2012 Familienbeihilfe (monatlich) Familienbeihilfe 0-3 Jahre 3-10 Jahre 10-19 Jahre 19-26 Jahre 1. Kind 105,40 112,70 130,90 152,70 2. Kind 118,20 125,50 143,70

Mehr

Elternkarenz. Kündigungs- und Entlassungsschutz, Teilungsmöglichkeiten. Gerechtigkeit muss sein

Elternkarenz. Kündigungs- und Entlassungsschutz, Teilungsmöglichkeiten. Gerechtigkeit muss sein Elternkarenz Kündigungs- und Entlassungsschutz, Teilungsmöglichkeiten Gerechtigkeit muss sein Beruf und Familie Wir wollen gerechte Bedingungen für Familien: Kind und Job und nicht Kind oder Job. Rudi

Mehr

Wichtiges für die Zeit vor und nach der Geburt eines Kindes (IVa-301/ )

Wichtiges für die Zeit vor und nach der Geburt eines Kindes (IVa-301/ ) 25 Wichtiges für die Zeit vor und nach der Geburt eines Kindes (IVa-301/134 20.08.2015) 1 Beschäftigungsverbot nach der Entbindung Es dauert acht Wochen, bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnittentbindungen

Mehr

Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld

Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld FRAGE: Wie wird der Tagsatz beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld (KBG) berechnet? (Achtung: einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld gebührt

Mehr

Arbeit und Chancengleichheit

Arbeit und Chancengleichheit Arbeit und Chancengleichheit 5 Thesen zum Innovationsbedarf aus einer Gender-Perspektive Isabella Kaupa Problemfelder Vollzeitbeschäftigung vs. atypische Beschäftigung, Kern- und Randbelegschaft bezahlte

Mehr

Personalvertretung. Geburt, Karenz, Kinderbetreuungsgeld. Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss

Personalvertretung. Geburt, Karenz, Kinderbetreuungsgeld. Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss ZA Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss Personalvertretung Geburt, Karenz, Kinderbetreuungsgeld Februar 2010 Personalvertretung Die Nr. 1 in Service INHALTSVERZEICHNIS DIENSTRECHT

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen für Elternteilzeit Strukturen und Herausforderungen. Markus Faßhauer, Österreichische Kinderfreunde Bundesorganisation

Rechtliche Rahmenbedingungen für Elternteilzeit Strukturen und Herausforderungen. Markus Faßhauer, Österreichische Kinderfreunde Bundesorganisation Rechtliche Rahmenbedingungen für Elternteilzeit Strukturen und Herausforderungen Markus Faßhauer, Österreichische Kinderfreunde Bundesorganisation 1 Regelungskomplexe Karenz Arbeitsrechtliches Instrument

Mehr

Ohne böses Erwachen in die Pension

Ohne böses Erwachen in die Pension www.frauen vorarlberg.at Ohne böses Erwachen in die Pension Frauenbewegung Götzis, 20.04.17 Welche Arten von Pension gibt es? Alterspension Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer Korridorpension

Mehr

BESSERE JOBCHANCEN DANK AUSBAU DER KINDERBETREUUNG

BESSERE JOBCHANCEN DANK AUSBAU DER KINDERBETREUUNG PRESSE- KONFERENZ 18.9.2017 BESSERE JOBCHANCEN DANK AUSBAU DER KINDERBETREUUNG Das Wiedereinstiegsmonitoring der AK zeigt: durch den Ausbau der Kinderbetreuung und Reformen beim Kinderbetreuungsgeld schaffen

Mehr

Wir bekommen ein Kind

Wir bekommen ein Kind Wir bekommen ein Kind Informationen zu Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und sonstigen Familienförderungen Mag. Gabriele Hebesberger Stand: 2017-06 Inhaltsverzeichnis Wochengeld/Betriebshilfe... 3 Kinderbetreuungsgeld

Mehr

I: Erstgespräch über Mutterschutz (Mutter) Datum: Zeitpunkt: Kurzfristig nach Mitteilung der Schwangerschaft

I: Erstgespräch über Mutterschutz (Mutter) Datum: Zeitpunkt: Kurzfristig nach Mitteilung der Schwangerschaft I: Erstgespräch über Mutterschutz (Mutter) Datum: Zeitpunkt: Kurzfristig nach Mitteilung der Schwangerschaft Dieser Gesprächsleitfaden soll Ihnen als Mitarbeiterin und Ihnen als Vorgesetzter/Vorgesetztem

Mehr

Unter diesen Umständen...

Unter diesen Umständen... Folie 1 Unter diesen Umständen... Wissenswertes rund um Mutterschutz und Elternzeit Unter besonderem Schutz Folie 2 Wird in Deutschland eine berufstätige Frau schwanger, unterliegt sie damit automatisch

Mehr

Neuregelungen Elterngeld und Elternzeit

Neuregelungen Elterngeld und Elternzeit Neuregelungen Elterngeld und Elternzeit Hamburger Allianz für Familien, Veranstaltung am 27.05.2015 Dr. Carmen Krawetzki, Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Gesetzliche Grundlage Gesetz

Mehr

Elterngeld Plus und Elternzeit Flex. Neuregelungen für Geburten ab dem 01.07.2015

Elterngeld Plus und Elternzeit Flex. Neuregelungen für Geburten ab dem 01.07.2015 Elterngeld Plus und Elternzeit Flex Neuregelungen für Geburten ab dem 01.07.2015 Junge Familien wünschen sich: Beruf und Familie partnerschaftlich zu leben dass beide Partner für das Familieneinkommen

Mehr

Teilelterngeld. Die Wirkung in Kürze. Mai 2009

Teilelterngeld. Die Wirkung in Kürze. Mai 2009 Pressesprecherin: Iris Bethge Dienstgebäude: Alexanderstraße 3, 10178 Berlin Telefon: 0 18 88 / 5 55-10 61, -10 62 Fax: 0 18 88 / 5 55-1111 email: presse@bmfsfj.bund.de Internet: www.bmfsfj.de Mai 2009

Mehr

Zeit für Ihr Kind. Markus (42) mit Benjamin (3)

Zeit für Ihr Kind. Markus (42) mit Benjamin (3) Zeit für Ihr Kind Markus (42) mit Benjamin (3) Liebe Väter! Zeit, die man bewusst mit seinem neugeborenen Baby verbringt, zählt zu den schönsten Momenten im Leben. Väter, die sich von Beginn an um ihren

Mehr

Wir bekommen ein Kind

Wir bekommen ein Kind Wir bekommen ein Kind Informationen zu Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und sonstigen Familienförderungen Mag. Gabriele Hebesberger Stand: 2016-04 Inhaltsverzeichnis Wochengeld/Betriebshilfe... 3 Kinderbetreuungsgeld

Mehr

Kinderbetreuungsgeld. für Geburten ab 1. März Mag. Gabriele Hebesberger Stand:

Kinderbetreuungsgeld. für Geburten ab 1. März Mag. Gabriele Hebesberger Stand: Kinderbetreuungsgeld für Geburten ab 1. März 2017 Mag. Gabriele Hebesberger Stand: 2017-06 Inhaltsverzeichnis Allgemeines zum Kinderbetreuungsgeld... 3 Pauschales Kinderbetreuungsgeld als Konto... 4 Einkommensabhängiges

Mehr

ÖSTERREICHISCHES INSTITUT FÜR WIRTSCHAFTSFORSCHUNG

ÖSTERREICHISCHES INSTITUT FÜR WIRTSCHAFTSFORSCHUNG A-1103 WIEN, POSTFACH 91 TEL. 798 26 01 FAX 798 93 86 ÖSTERREICHISCHES INSTITUT FÜR WIRTSCHAFTSFORSCHUNG Wiedereinstieg und Beschäftigung von Frauen mit Kleinkindern Ein Vergleich der bisherigen Karenzregelung

Mehr

KARENZ, ELTERNTEILZEIT, FAMILIENZEIT & CO. Partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung Informationsbroschüre zu Ihren gesetzlichen Ansprüchen

KARENZ, ELTERNTEILZEIT, FAMILIENZEIT & CO. Partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung Informationsbroschüre zu Ihren gesetzlichen Ansprüchen KARENZ, ELTERNTEILZEIT, FAMILIENZEIT & CO Partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung Informationsbroschüre zu Ihren gesetzlichen Ansprüchen IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium

Mehr

Erholungsurlaub ARBEITSRECHT. In Zusammenarbeit mit der Abteilung Arbeitsrecht der AK Wien. Layout und Computersatz: Verlag des ÖGB GmbH PrintService

Erholungsurlaub ARBEITSRECHT. In Zusammenarbeit mit der Abteilung Arbeitsrecht der AK Wien. Layout und Computersatz: Verlag des ÖGB GmbH PrintService In Zusammenarbeit mit der Abteilung Arbeitsrecht der AK Wien Layout und Computersatz: Verlag des ÖGB GmbH PrintService Koordination: ÖGB-Referat für Bildung, Freizeit, Kultur Stand: 2002 Geltungsbereich:

Mehr

Gesetz vom., mit dem das Burgenländische Mutterschutz- und Väter- Karenzgesetz geändert wird

Gesetz vom., mit dem das Burgenländische Mutterschutz- und Väter- Karenzgesetz geändert wird 21-338 Gesetz vom., mit dem das Burgenländische Mutterschutz- und Väter- Karenzgesetz geändert wird Der Landtag hat beschlossen: Das Burgenländische Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetz - Bgld. MVKG, LGBl.

Mehr

Bessere Beschäftigungschancen

Bessere Beschäftigungschancen Bessere Beschäftigungschancen für Frauen schaffen für Frauen schaffen Pressekonferenz der ÖGB-Frauen Teilnehmerinnen: Renate Csörgits, Bundesfrauenvorsitzende und Vizepräsidentin des ÖGB Dr. Gabriele Dallinger-König,

Mehr

Sozial- und Wirtschaftsstatistik aktuell AK Wien

Sozial- und Wirtschaftsstatistik aktuell AK Wien in % Sozial- und Wirtschaftsstatistik aktuell AK Wien Ergebnisse des AK Wiedereinstiegsmonitorings WUSSTEN SIE, DASS weniger als die Hälfte der Frauen, die vor der Geburt des Kindes gut erwerbsintegriert

Mehr

KARENZ 1. RECHTLICHE INFORMATION 2. MUSTERVORLAGEN 3. LEITFADEN

KARENZ 1. RECHTLICHE INFORMATION 2. MUSTERVORLAGEN 3. LEITFADEN KARENZ 1. RECHTLICHE INFORMATION 1.1 Elternkarenz 1.2 Beschäftigungsmöglichkeiten 1.3 Beendigung während der Karenz 1.4 Kinderbetreuungsgeld 1.5 Einkunftsarten bei Zuverdienst - Kinderbetreuungsgeld 1.6

Mehr

DIE ROLLE DEINES LEBENS

DIE ROLLE DEINES LEBENS Astrid Knie VÄTERKARENZ DIE ROLLE DEINES LEBENS Dein Kind. Eure Zukunft! Vorwort Alexandra Kromus/PID Ein wesentliches Thema im Zusammenleben von Frauen und Männern ist die gerechte Verteilung von unbezahlter

Mehr

Beurteilung der Möglichkeit auf Arbeit und Beschäftigung

Beurteilung der Möglichkeit auf Arbeit und Beschäftigung 27. Juni 2011 Beurteilung der Möglichkeit auf Arbeit und Beschäftigung Der Monitoring-Ausschuss überwacht, ob die UNO-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen in Österreich eingehalten

Mehr

SOZIALRECHTLICHE WERTE 2014

SOZIALRECHTLICHE WERTE 2014 STAND: JÄNNER 2014 SOZIALRECHTLICHE WERTE 2014 Mit 1.1.2014 haben sich wieder eine Reihe von Beträgen geändert. Wir haben für Sie einen Überblick über die aktuellen sozialrechtlichen Werte zusammengestellt.

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Rechtsinfo der ÖGB-Frauen. Nr. 1 / l Wann, Was, Wo... l Kinderbetreuungsgeld. l Elternteilzeit. Baby-Package. l Inklusive Bildungskarenz

Rechtsinfo der ÖGB-Frauen. Nr. 1 / l Wann, Was, Wo... l Kinderbetreuungsgeld. l Elternteilzeit. Baby-Package. l Inklusive Bildungskarenz Rechtsinfo der ÖGB-Frauen Nr. 1 / 2012 l Wann, Was, Wo... l Kinderbetreuungsgeld l Elternteilzeit l Inklusive Bildungskarenz Baby-Package Inhalt I. In der Schwangerschaft Meldepflicht der Arbeitnehmerin

Mehr

berechtigter vorzeitiger Austritt des/der ArbeitnehmersIn, Zeitablauf (Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses),

berechtigter vorzeitiger Austritt des/der ArbeitnehmersIn, Zeitablauf (Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses), Abfertigung alt 1 Wann gebührt eine Abfertigung? Die Abfertigung ist ein außerordentliches Entgelt, das bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses zusteht, sobald dieses mindestens 3 Jahre gedauert hat. Die

Mehr

BILDUNGSKARENZ VORAUSSETZUNGEN, AUSWIRKUNGEN UND FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

BILDUNGSKARENZ VORAUSSETZUNGEN, AUSWIRKUNGEN UND FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG BILDUNGSKARENZ VORAUSSETZUNGEN, AUSWIRKUNGEN UND FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG www.arbeiterkammer.com IHR RECHT IM JOB Allein im vergangenen Jahr musste die AK für oberösterreichische Arbeitnehmer/-innen fast

Mehr

Leitfaden für ein Gespräch zur Elternzeit. Leitfaden für ein Gespräch zur. Elternzeit. Seite 1 von 5

Leitfaden für ein Gespräch zur Elternzeit. Leitfaden für ein Gespräch zur. Elternzeit. Seite 1 von 5 Leitfaden für ein Gespräch zur Elternzeit Seite 1 von 5 Einleitung Dieser Gesprächsleitfaden soll Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern und Vorgesetzten die Planung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Mehr

Strukturelle Rahmenbedingungen aktiver Vaterschaft

Strukturelle Rahmenbedingungen aktiver Vaterschaft Strukturelle Rahmenbedingungen aktiver Vaterschaft Karenzregelungen alt und neu, Väterkarenz und Teilzeit in Österreich Mag. a Elli Scambor 1 Karenz alt und neu Karenzgeld 407 an Erwerbstätigkeit gebunden

Mehr

Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Delegiertenversammlung der IG Metall Verwaltungsstelle Saarbrücken

Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Delegiertenversammlung der IG Metall Verwaltungsstelle Saarbrücken Vereinbarkeit von Familie und Beruf Delegiertenversammlung der IG Metall Verwaltungsstelle Saarbrücken Vereinbarkeit von Familie und Beruf Die IG Metall Saarbrücken hat das Thema Vereinbarkeit von Familie

Mehr

2017: Neue Beträge in der Sozialversicherung

2017: Neue Beträge in der Sozialversicherung 2017: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2017 gelten folgende neue Beträge in der Sozialversicherung: Höchstbeitragsgrundlagen a) Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

Mehr

Bildungskarenz NEU. regelmäßig zu gewissen Zeiten des Jahres erheblich verstärkt arbeiten (vgl. 53 Abs. 6 ArbVG).

Bildungskarenz NEU. regelmäßig zu gewissen Zeiten des Jahres erheblich verstärkt arbeiten (vgl. 53 Abs. 6 ArbVG). Bildungskarenz NEU Die Bildungskarenz gibt es seit 1998. Die gesetzliche Grundlage bilden der 11 des AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz) sowie 26 ALVG (Arbeitslosenversicherungsgesetz). Mit

Mehr

SOZIALES WIRTSCHAFT WOHNEN BILDUNG. Ein Baby kommt JUGEND. Von Schwangerschaft bis Wiedereinstieg KONSUMENT. Wir sind für Sie da

SOZIALES WIRTSCHAFT WOHNEN BILDUNG. Ein Baby kommt JUGEND. Von Schwangerschaft bis Wiedereinstieg KONSUMENT. Wir sind für Sie da RA WW > SOZIALES CM PAN RA WW > WIRTSCHAFT CM PAN RA WW > WOHNEN CM PAN RA WW > BILDUNG CM PAN RA WW Ein Baby kommt > JUGEND Von Schwangerschaft bis Wiedereinstieg CM PAN RA WW > KONSUMENT CM PAN RA WW

Mehr

im Beruf 1 Arbeiten Sie mit Ihrer Partnerin / Ihrem Partner. Welche zusammengesetzten Wörter finden Sie?

im Beruf 1 Arbeiten Sie mit Ihrer Partnerin / Ihrem Partner. Welche zusammengesetzten Wörter finden Sie? 1 Arbeiten Sie mit Ihrer Partnerin / Ihrem Partner. Welche zusammengesetzten Wörter finden Sie? ARBEITGEBERKRANKMELDUNGARBEITSUNFÄHIGKEITAR BEITNEHMERPERSONALBÜROARBEITSPLATZGEBURTSTERMINFREISTELLUNG 2

Mehr

INFORMATION zum Kindergeldkonto / Kinderbetreuungsgeldkonto Neu - ab 1. März 2017

INFORMATION zum Kindergeldkonto / Kinderbetreuungsgeldkonto Neu - ab 1. März 2017 INFORMATION zum Kindergeldkonto / Kinderbetreuungsgeldkonto Neu - ab 1. März 2017 » DAS KINDERGELDKONTO/ KINDERBETREUUNGSGELDKONTO NEU Das neue Gesetz betrifft alle neugeborenen Kinder, die ab dem Stichtag

Mehr

Arbeitszeiten für Beschäftigte an der Goethe Universität

Arbeitszeiten für Beschäftigte an der Goethe Universität Arbeitszeiten für Beschäftigte an der Goethe Universität Arbeitszeiten für Beschäftigte an der Goethe Universität Die Regelung der Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen sind für die Beschäftigten von zentraler

Mehr

Elterngeld Plus und Elternzeit Flex. Neuregelungen für Geburten ab dem

Elterngeld Plus und Elternzeit Flex. Neuregelungen für Geburten ab dem Elterngeld Plus und Elternzeit Flex Neuregelungen für Geburten ab dem 01.07.2015 Dozent: Marcel Petermann, M.A. Fachreferent für Elterngeld, Elterngeld Plus und Elternzeit (Basis-)Elterngeld Eltern: zusammen

Mehr

Sonderzahlungen - Arbeitsvertragliche Regelungen

Sonderzahlungen - Arbeitsvertragliche Regelungen Arbeitsleistungsbezogene Jahresleistung - 13. Monatsgehalt: Am 20.12. des Jahres erhält der Arbeitnehmer ein 13. Monatsgehalt. Als zusätzliches Arbeitsentgelt gewährt das Unternehmen dem Arbeitnehmer eine

Mehr

Doppelbelastung Familie und Beruf

Doppelbelastung Familie und Beruf Doppelbelastung Familie und Beruf sind Kind und Karriere heute wirklich miteinander vereinbar? Staat und Wirtschaft sind sich in einem Punkt einig: Damit Wohlstand herrschen kann und die Gesellschaft nicht

Mehr

das neue Kindergeld Mama und Papa tragen mich jetzt leichter durchs Leben. mehr Geld für die Eltern Zeit fürs Baby Das Kinderbetreuungsgeld

das neue Kindergeld Mama und Papa tragen mich jetzt leichter durchs Leben. mehr Geld für die Eltern Zeit fürs Baby Das Kinderbetreuungsgeld Mama und Papa tragen mich jetzt leichter durchs Leben. Ihr Familienministerium informiert Das Kinderbetreuungsgeld Modelle Informationen Adressen das neue Kindergeld mehr Geld für die Eltern Zeit fürs

Mehr

Betriebsrat der Arbeiterinnen und Arbeiter /Angestellten des Betriebes

Betriebsrat der Arbeiterinnen und Arbeiter /Angestellten des Betriebes 1 Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Freizeitoption des Kollektivvertrages für Arbeiterinnen und Arbeiter / Angestellte der Maschinen, Metallwaren und Gießerei Industrie per 1.11.2015 abgeschlossen

Mehr

STAND: DEZEMBER

STAND: DEZEMBER Mit 01.01.2018 hat sich wieder eine Reihe von Beträgen geändert. Wir haben für Sie einen Überblick über die aktuellen sozialrechtlichen Werte zusammengestellt.... 2... 3... 4... 4... 4... 5... 7 Seite

Mehr

2013: Neue Beträge in der Sozialversicherung

2013: Neue Beträge in der Sozialversicherung 2013: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2013 gelten folgende neue Beträge in der Sozialversicherung: Höchstbeitragsgrundlagen a) Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

Mehr

FAMILIEN- ZUWACHS IHRE ANSPRÜCHE AUS DER KRANKEN-, PENSIONS- UND ARBEITSLOSENVERSICHERUNG GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

FAMILIEN- ZUWACHS IHRE ANSPRÜCHE AUS DER KRANKEN-, PENSIONS- UND ARBEITSLOSENVERSICHERUNG GERECHTIGKEIT MUSS SEIN FAMILIEN- ZUWACHS IHRE ANSPRÜCHE AUS DER KRANKEN-, PENSIONS- UND ARBEITSLOSENVERSICHERUNG GERECHTIGKEIT MUSS SEIN AK Infoservice Was leistet die Sozialversicherung, wenn wir Eltern werden? Leistungen aus

Mehr

Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Freizeitoption Bergbau/Stahl, 1. November 2014

Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Freizeitoption Bergbau/Stahl, 1. November 2014 1 Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Freizeitoption Bergbau/Stahl, 1. November 2014 abgeschlossen zwischen und dem Betrieb, Standort Betriebsrat der Arbeiterinnen und Arbeiter /Angestellten des

Mehr

Jahreskonferenz IG pflegender Angehöriger, Wien am Das Pflegekarenzgeld Bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Jahreskonferenz IG pflegender Angehöriger, Wien am Das Pflegekarenzgeld Bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf , Wien am 10.04.2014 Das Pflegekarenzgeld Bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf Entstehung Empfehlung der Reformarbeitsgruppe Pflege (19.12.2012) Vorgeschlagene Maßnahme: Eine Pflegekarenz soll für

Mehr

KINDERBETREUUNGSGELD BEI SELBSTSTÄNDIGER ERWERBSTÄTIGKEIT

KINDERBETREUUNGSGELD BEI SELBSTSTÄNDIGER ERWERBSTÄTIGKEIT KINDERBETREUUNGSGELD BEI SELBSTSTÄNDIGER ERWERBSTÄTIGKEIT Es gibt 5 Varianten des Kinderbetreuungsgeldes. Dieses Merkblatt soll einen Überblick über die bestehende Regelung bieten. Vorsicht! Bitte achten

Mehr

Aktuell DAS KINDERBETREUUNGSGELD NEU FÜR GEBURTEN AB RECHT INFOSERVICE DER AK. Nr 09/2016

Aktuell DAS KINDERBETREUUNGSGELD NEU FÜR GEBURTEN AB RECHT INFOSERVICE DER AK. Nr 09/2016 Aktuell DAS INFOSERVICE DER AK Nr 09/2016 RECHT KINDERBETREUUNGSGELD NEU FÜR GEBURTEN AB 1. 3. 2017 Aktuell Für Geburten ab 1.3.2017 gilt eine neue Rechtslage: Die bisherigen vier Pauschalmodelle werden

Mehr

Vereinbarkeit von Beruf und Familie!

Vereinbarkeit von Beruf und Familie! Kontaktpersonen-Schulung: Vereinbarkeit von Beruf und Familie! 05. Februar 2014 Ansprechpartnerinnen in der Abteilung 5 Personal Personalentwicklung: Judith Frewein 4157 Dienstrechtliche Fragen: Mag. Birgit

Mehr